1839 / 51 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

* nnn, nnn, des Glanbenz von einander abweichen, aber in kenn er T , * chrisilichen Dogmen zusammenstimmen, daher . edenheit des Kultus nicht für ein Ehehinderniß zu

Achten. Durch den Westphälischen, und zuletzt durch den Wiener Frieden sev endlich völlige Rechtsgleichheit zwischen beiden Konfessio⸗ nen herbeigeführt worden, so daß der gemischten Ehe hier kein Hin— derniß mehr im Wege stehen dürfe. Nach diesen bistorischen Auscinandersetzungen geht der Perfasser

zu mehr dogmatischen Punkten über, und zwar zunaͤchst zur Differenz deider Konfessionen in ihrer Ansicht von der Ratur und inneren Be? deutung der Ehe. Ser zeigt er nun, wie unhaltbar die Idee des Sa⸗ kramenis sey, welche die katholische Kirche mit der Ehe verbinde, wie diese aber auch nach protestantischer Ansicht nicht minder heilig und unauflöslich wären, so daß in dieser Beziebung die Ehe von Katho— liken mit Protestanten kein sittlicher Vorwurf treffen könne; er führt sodann einige der ausgezeichnetsten katholischen Moralisten und Ka— nonisten au, welche die gemischte Ehe unter gewissen Bedingungen sogar für nothwendig erklären. Dessenungeachtet habe der Päpsi⸗ liche Stuhl eine andere Ansicht befolgt, und die gemischte Ehe zwar nicht für ungültig erklrt, aber doch als sündlich verwor⸗ fen, wenn sie auch ausnahmsweise nachgesehen und gestat⸗ ret wird. Das von der Römischen Kurie beobachtete System wird bierauf von den ältesten Zeiten an bis auf die neuesten Ereig⸗ herab ezläutert, und dabei auf den Widerspruch hingewiesen, der darin liege, daß man die gemischten Ehen zwar für fündhaft er— kläre, und dennoch das Verbot derselben nicht aus göttlichem, sondern menschlich⸗kirchlichem Recht herleite, weswegen auch der Papst davon dispensiren könne. Bei dem beharrlichen Festhalten einer so harten und au schließenden Maßregel Seitens der Kurie, hätten sich endlich die wel ichen Regierungen, nachdem sie lange still geschwiegen und im eigentlichen Sinne des Wortes sich leidend verhalten, genöthigt ge— sehen, zur Schlichtung dieses Kampfes der Konfessionen mit ihrer Gesetzgebung einzuschreiten, um die Hierarchie dem Recht zu

tanten gegen Kränkungen und Bedrük— ei sicher zu stellen. Wenn man daber die

niss

VHrotef . Part ürgerlichen Verordnungen der neueren Zeit über die gemischten Ehen as Eingriff in die Gewissensfreiheit der Katholiken und die 3 Action ihrer Geistlichkeit dargestellt, so sey das eine unge ebrte und gehässige Parteiansicht. Die wichtigsten dungen werden hiera kurz durchgegangen, und der Vorwurf von dem Verfasser gemacht, ein mal daß sie t giosen Kindererziehung zu v rschiedenartige, bunt durcheinanderlaufende Bestimmungen enthalten, ferner, daß sie keinesweges die Unzufrieden— deit sowohl der Betheiligten, wie der Kirchen, denen sie angehörten, ehoben hätten, und endlich, daß in ihnen die Abtrennung der Hei— ligt eit einer christlichen Ehe von ihrer rechtlichen Günigfeit immer mehr hervortrete, sie entbehrten daher den in geschlossener Reihe da⸗ benden Berordnungen, der katholischen Kirche gegenüber, der vollen Einheit der Prinzipien und der Abzweckung. Solle hier Ruhe und DSsduung zurückkehren, so müsse man vor Allem die Idee der chrisi⸗ lichen Ehe in ihrer vollen f

kungen der anderen

, De ff der reli⸗

. Reinheit und Heiligkeit auffassen, jhre mo— ralische Unauflöslichkeit. die der freien Bewegung des wahren Rechts umer einen gesetzlichen Spielraum öffne, einmüthig und ohne uckhalt anerkennen, und den sündenreichen Artikel von der Eheschei⸗

g einer gründlichen, allseitigen und durchgreifenden Revision un—= nterwerfen, damit den christlichen Trauungen, welche in ailen Kon⸗ sessionen gleiche Virtualität haben, dir Bürgschaft werde, die man von christlichen Staaten erwarten dürfe.

„In den beiden letzten Kapiteln Ver fasser das aus den vorhergegangenen gewon⸗ sene Resultat dahin zusammen: daß den gemischten“ Ehen kein sittliches Hinderniß im Wege stehe, daß sie vielmehr ein dringendes Zeitbedürfniß wären, weiches sich in dem Verlangen aller KRonfessionen nach gegenseitigem Frieden und Eintracht ausspreche. Denn ein religiöses Bedürfniß der Zeit dringe aus dem Standpunkt allgemeiner Bildung heraus auf gegenseitige Annäherung der einzel⸗ nen Religions-Parteien, und der Begriff der Ketzerei sey gegenwärtig

in aufjuhebender geworden, der sich mit den bestehenden Socialitäts? Verhältnissen nicht vertrage.

Dies der Inhalt des Buchs. Ein näheres Eingehen in die Kri⸗— tik des Einzelnen würde hier uicht am Orte feyn; Rur eine Beleuch⸗ ung der allgemeinen Grundlage, von der der Verfaffer ausgeht, möge hier Platz finden. Der Verfasser geht bei seiner Erörterung der sittlichen Bedeutung der gemischten Ehen von dem Grundsatz aus, daß sie in der Ordnung der Natur selbst gegründet seyen, welche die freie und durch feine Rücksicht gehemmte Verbindung beider Geschlechter for⸗ dere; dieses Raturgesetz habe Christus durch Aufhebung der mosat— schen Eheverbote wiederum hergestellt; alle durch die spätere kirchliche Gesetzgebung eingeführten Beschränkungen wären daher nur conven⸗ ionelle und konkrete Bestimmungen, die gegen den in dem Reuen Testament gegebenen idealen Standpunkt vomrschwinden müßten, da sie lediglich in rein äußerlichen Gründen beruhten. Eben zwischen Chri— sten und Nichtchristen werden hiernach von dem Verfasser nicht von solchen getrennt, welche die Anhänger der verschiedenen christlichen Konfesssonen unter einander eingehen, sondern ungeachtet ihrer ver— schiedenen Natur ganz gleich behandelt und für gleich nothwendig von ihm erklärt. Referent muß hier aber offen bekennen, daß ihm bei die⸗ ser Ansicht die sitiliche Natur der Ehe aufgehoben zu seyn scheint. Denn worin besteht diese anders, als in der inneren, das ganze Daseyn durchdrin⸗ genden Gemeinschaft, wodurch heide Ehegatten für die Dauer ihres Lebens mit einander verbunden sind? Dies setzt aber nothwendig eine gemeinsame religiose und sittliche Grundlage für beide Theile voraus, aus der iich allein eine so innige, alle äußeren und inneren Verhältnisse des bens umfsagssende Gemeinschaft hervorbilden kann. Eine gemischte Ehr in dem Umfange, wie sie der Verfasser nimmt, welche die Religions⸗ Verschiedenhein nicht als ein verschwindende s, sondern als bleiben⸗ Eis Women entilt. würde in der wichtigsten Beziehung des Menschen, im Slauben einen Zwiespalt zulassen, der das Wesen der Ehe selbst und ihre sitiliche Ratur üef verletzt. Dies scheint auch der Verfaffer zu fühlen wenn er an mehreren Stellen seines Buches sich dahin aus spricht. daß er die gewichtigen Bedenken, welch- der Eingehung einer solchen Verbindung enigegenstehen, nicht verkenne. Wäcc et versucht tiefer in die Natur derselben einzudringen, dann kann es nicht enig ehen wie sie die Substanz der Ehe selbst betreffen. Für den Verf asser bleiben sie nur konkrete und conyventionelle Beschräͤnkungen, die ledig- lich in äußern Umstäunden, wie Haß der Juden und Eöristen u. dzl. serner, ihren Grund haben, und daher gegen den idealen, von * stas und den Aposteln gegebenen Standpunkt verschwinben J. Was den letztern betrifft, so scheint der Verfasser zu verkennen, daß, wenn auch das Ebristenthum die Trennung der Völker auschor? dies doch nur sasofern geschehen, als sie die in Christo den Venschen dargebotene Erlösung angenommen und dadurch mit eingnder verbun den sind. An die Stelle des alten volksthümlichen Gegensatzes 1 demnach ein anderer getreten, der durch das innere, religibse Her ug seyn bedingt ist, und daher in den sittlichen Besiehungen des Einzel⸗ nen wo möglich mit noch größerem Ernst und Nachdrüch hervortrelen muß. Ganz besonders ist dies bei der Ehe der Fall, welche erst im Christenthum in ihrer vollen sittlichen Bedentung, als eine allt Le⸗ bens Perhältnisse durchdringende, innere Gemeinschaft, die zu gegen⸗ seitiger Heiligung beider Ehegatten dienen soll, anerkannt worden sst. Sie verlangt daher wesentlich Einheit des Glaubens, wenn sse andeis ihrem Begriff entsprechen und mit allen Wirkungen einer chrisilichen Ehe jun Stande kommen soll, und man würde wohl ganz dem chrisi— lichen Standpunkte untreu, wenn man behaupten wollte, daß hierin das Neue Testament eine größere Freiheit gewähre als das Alter— thum, welches bekanntlich die Ehe in ihrer tiefern Bedeutung als eine gestige, innere Gemeinschaft nicht erfaßt hatte, und sie daher Auch viel eher unter den Bekennern verschiedener Kulte zulassen konnte. Es waren demngch feine äußeren Gründe, wie der wa ! annimmt, ir. lu dem BPerbot der Ehe zwischen Getauften und lingetauften 1 sondern Entwickelung des christiichen Prinzips felbsi, das bei

. ö Entfaltung seines Juhalts nothwendig dahin führen mußte. nn dasselbe in der dähiesten Zeit nech nicht gleich in seiner vol⸗

faßt endlich der Untersuchungen

gen ergriff, und

setzen als solche b wendig, so lange voll stäudig realisir

ter des

Segen eingegange

thum überwunden des bürgerlichen L treten war, konnte gen, so daß nun klärt wurden, welche durch Ausb sentliches geändert in der Form,

wir

noch reiner und ti Fall war.

Eine andere im eigentlichen ist durch die Tauf der Ehe verlangt.

in einer

der katholischen Ki Excommunication,

und fünften Jahr erläuterten Beschli schlossene Ehe war da die Kirche dam durch ihre eigene nische Synode wu

und drückenden Ve erlassen, und wodu

hen, da sich hier de

sobald nur der ihr ständig eingeganger früheres Gelübde i

bei dem Ketzer der her, auch wenn si

sondern als ein si

Ueber die Art gebung,

daß der Staat mit

sich über denselben

der. Es läßt sich ersten Blick viel men für dasselbe au meine Meinung für zige hält, was die Ehe ausgleichen könne. Prüft man denken, die in ihm blicken lassen, Natur der Ehe und

der neueren Gesetzg folgen zu lassen. E würde hier zu weit

geben, daß bei dem

bis auf einen gewi Konfessjonen, sey es

von ihr Einwirkung überstellen, sondern

die eine der andern

nur durch die Ehe der Aeltern bestimm 1 und Verträge, oder Geistliche den Brau

Ehe selb Zwang a

dem Staat gar kein

einen solchen Grad frei aus sich selbst h

1 Fraft und Bedeurnn m g hervorirat, so hat dles ledi lich seinen 5 8, . die Klich die Ehe vom Staat . als

Auflösung daran ve

ein bürgerliches Verhältniß,

und umzugestalten suchte; ihr das bürgerliche Recht setzungen zu verändern.

Je mehr sie sich aber entwickelte, zip hervor und suchte sich Geltung zu verschaffen. nicht nur die von dem Ferfaffer angeführten Stellen der Kirchenvä— er des iwerten und dritten Jahrhunderts, individuelle Ansichten derselben auffaßt, welche nicht aus dem allge⸗ meinen christlichen Bewußtseyn jener Zeit hervorgegangen wären, son⸗ dern auch die Forderung, ß . machte, daß die Ehe in dem Herrn, d. h.

Ungetauften ausgeschlossen waren. den werden, so lange die Kirche

und eine Disziplin in dieser Beziehung sich festsetzte,

mehr befestigt wurde.

das Moment der deiligkeit und ihre tiefe, Ehe auch in der evangelischen Kirche geblieben, ja in gewissem Sinne

Bewandi ntli. Sinne des Worts, welche die Anhänger der verschie⸗ denen christlichen Konfessioren meinsamkeit des Lebens heiausbilden kann, wie es die sitiliche Natur tieferen, dem

Ehe seinen Grund,

meiden jeder Gemeinschaft mit Härettkern zur Folge, also ehelichen, welche daher von den Kirchen?

cher Verhindungen

der abendländischen Kircht dageden konnte man so weit nicht

die Ehe für unauflöslich galt, und nicht wiedergetrennt werden konnte,

der göttlichen Gnade durch die Taufe fähig waren. Dies letztere war

nicht wieder getrennt werden, rechtsbeständig aufrechterhalten werden. recht, wenn er aus dem Aufhören dieses Gegenfatzes die Zulässigkeil und Noihwendigkeit der gemischten Eben . e wo die Stellung der chrisilichen Konfessionen zu einander eine ganz veränderte geworden, und der ü Bedeutung verschwunden ist,

chen gleichmäßtg anerkannt werden müssen. die rechtliche Natur der sey, hat sich der Berfasser nicht spricht er sich in Betreff der religiösen Kinder“

solle, wenn die Aestern selbst Laufe der Ehe darüber nicht einigen können, dung des Zwistes von der Ojrigkeit erwarten müssen; für diesen sey die beste Entscheidung, welche sich von empirischen Klüsgeleien rein erhalte, und durch gleiches Gewicht in gen und Beschwerden zuvorkommen:

fessionen entweder nach

für sich hat,

und auf eine gerechte und billige

um dieses schwierige Verhältniß dem ces die beabsichtigte Beimittelung nur auf rein duß erlichem Wege zu Stande bringt, wobei dern sogar verstärkt, und die Familie in ihrer wesentlichsten Eigen⸗ schaft, in der Etnhett, verletzt wird, . Prinzip ausgesprochen haben, die Kinder wenigen Worten hier anzndenten. nert Natur der gemischten Ehen an ihr haben, da eine Bevorzugung der cinen von ihne“ das Wesen der Ehe, welche nothwendig gleiche Berücksichtigung beider Ehegatten tu allen Lebeus-Verhältnissen verlangt, verletzen würde. daher mit einem Gegeusatz, schenden in der Familie wird, der sich die lerdings setzt dies voraus, beruhen, womit dann alich der Punkt gegeben ist, ist dies aber überhaupt Grundbedingung der gemischten Ehe, ohne welche sie als sittliches Verhältniß nicht zu Stande kommen kann.

Welche von heiden Konfessionen nun den Sieg davon getragen, dies iritt dann in der religiosen Erziehung der Kinder hervor, die daher

Festsetzung derselben, sey es nun durch Eheberedungen

der ere abung aufgestellte Rechtsnormen zu verwerfen, da fie der ligiösen Lebens hindert. stellt werden dürften;

210

allmalig

etrachtet werden konnten: die Kirche, t hatte, und

Dies bezeugen

die er willkürlich nur als

welche man seit dem zweiten Jahrhundert vor der Kirche und mit deren n werden solle, wodurch indirekt Verbindungen mit Dennoch konnten sie nicht vermie— i noch nicht vollständig das Heiden— und sich zum alleinigen Prinzipe des Staats und ebens gemacht hatte. Erst als diese Epoche einge⸗ sich die christliche Grundansicht vollständig bethäti⸗ Ehen mit Ungetauften verboten und für nichtig er⸗ ildung des in der Ehe ruhenden Saframents noch Durch die Reformation jst hserin nichts We⸗ worden; zwar hat sie die Sakraments⸗Eigenschaft sie die falholische Kirche auffaßt, verworfen; aber geistige Bedeutung ist der

efer erfaßt worden, als es in der katholischen der

e838 DR fs d

gegen mit den gemischten Ehen

untereinander eingehen wollen. Hier e eine Grundlage gegeben, aus der sich eine Ge— Das Verbot derselben hat daher nicht, wie dort, Christenthume eigenthümlichen Auffaffung der sonderm lediglich in dem besonderen Verhältniß rche zu den ihr gegenübersiehenden Häresieen. Die wovon letztere betroffen wurden, hatte das Ver so auch der Versammlungen des vierten hunderts in den vom Verfasser angeführten und issen verboten wurde. Die bereits mit ihnen ge⸗ aber it noch nicht für nichtig erklärt worden, als weit davon entfernt war, Ehehindernisse zesetzgebung aufzustellen. Erst durch die Truilla— rde in de: Griechtschen Kirche die Ungiltigfeit sol⸗ ausgesptochen, was hier Folge von den harten rordnungnm war, welche die Kaiser gegen die Ketzer rch diese fast gänzlich rechtsunfähig wurden. In vorge⸗

„Begriff des Ehe⸗Sakramentes ausbildete, n odurch

noch

zum Grunde liegende Vertrag fehlerfrei und voll— war, kein verbotener Verwandschaftsgrad oder ein m Wege stand, und heide Theile zum Empfange

Fall: eine mit ihm eingegangene Ehe konnte da— Hals verbotene Handlung betrachtet wurde, doch sondern mußte von der Kirche als Der Berfasser hat daher ganz ableitet, die gegenwärtig, Begriff der Ketzerei in seiner früheren nicht mehr vermieden werden können,

ttliches und rechtliches Berhältusß von beiden Kir⸗

das sie nur seines sittlichen Bezugs we⸗ mit ihrem eigenen Geiste zu durchdringen sie nahm sie daher in der Form auf, welche gegeben, ohne diese durch ihre eigenen Fest⸗ setzungen ran Ehen mit Ungetauften wurden daher von ihr für völlig gültig gebalten, sobald sic aur nach den Staats⸗Ge⸗ ja sie waren sogar noth⸗ noch im Entsiehen begriffen, sich nicht dienten zu ihrer weiteren Verbreitung. desto stärker trat auch jenes Prin

entscheidet, da

blieben, deren begonnen hat,

auf die Kinzer zusteht. wohl rechtfertigen affen, daß für den tigen Tod des Vaters gelöst wird und unmündige Kinder zurüů

ihrer Konfession werde. Denn das religiöse noch nicht fesistellen können: die Mutter bildet mit den Kindern al⸗ lein die Familie, wollte, die letzteren in einer Konfession zu erzsehen, die in ihnen noch nicht Platz gegriffen und R.

ergänzend einschrelten, und da ist es denn gleichfalls der Nat Sache völlig angemessen, daß sie für den irn keine . gung der Aeltern stattgefunden,

freie Ein⸗ des Vater Beziehung Modisication Ehe durch fe bh,

Erziehung im eigentlichen Sinne des Worts noch a.

sondern nun Recht der Mutter wird, daß dann auch vor der des verstorbenen Vaters der Vorzug gegeben Element der Ehe hat sich in diesem' Fall

sich für die Konfession diesem vorzugsweise das Erziehungsrecht in Nur dürfte sich daneben die Fall, wo die

und es wäre unbillig, wenn man sie hier nöthigen

ihr selbst fremd ist.

Dauer der Eisendahn-Fahrten am 18. Februar.

Abgang

Zeitdauer Abgang Zeitdauer

von um

Uhr St. n von um Uhr St. m.

Pots dam 7 Berlin 9 Potsdam 12

In der Woche vom 12. bis incl. 18. Eisenbahn 6081 Personen gefahren.

Meteorologische Beobachtung.

Morgens Nachmittags

Berlin Potsdam Berlin

11s. Nm. III 32

z Y 6 Abds. 1 5 Februar sind auf der

Mtg. ] 38

Abends 10 Uhr

Nach einmaliger

3 Beobachtung.

2 33

——

A zmIIIICM

80 pCt.

B CG r

par. 331, 96“Par. 33A, 0“ Par. R. 4 AIO R. 4 1,10 R. R. 4 3,20 R. 44 0,2 0 R.

79 pCt.

1,90“ 0.5 0

0,00

Quellwärme 6,89 R. Flußwärme 1,60 R. Bodenwarme 270 R. Ausdünstung 0,22“ Rh. trübe Niederschlag 0.

. SSO. Wärmewechse! 4 A, 20

SSO. * 1,10. zz2,683“ Par.. 165950 R.. 4 1,20 R.. 77 pCt. 2.

1 in ee 3 r 4 Den 19. Februar 1829. 2 n 9 m m d Keld- Cor Zettel.

.

Pr. Cour 5

8 Gkt. Schuld- Sch. 4 Er. Eug]l. Obl. 30. 4 PrùmSceh. d. Sech.

K uri. Ob. m. l. C. 4 Nin. Iut. Seb. 4 doSchuldverschr. 34 Berl. Gtadt · Ohl. 4 do. 0 9 Dant. do. in Th. ö. Wentpr. Pfandbr. 3

Groseh. Pon. do.! 1

Königs h.

Elbinger do.

16. ; Kur. - a. Neum. do. 21

Irlef. sa tpr. Pfaudhr. Pomin. Pfandkr. 1 Sehlenische do. Rückæat. C. uud Z. Seb. d. K. u. N. 4 Gold al mareo ͤ Neue Ducaten 2. Friedrichadr or And. Goldinun.· s ren d 8 ThI. Pia eonto

10653.

He ckSel- CoOz r.

Fr. Cour. Thlr. zu 30 Sgr Brief. J Gefu.

Aus ter darm do. Hamburę do.

Loudon

und Weise, wie die Aufgabe der Staats⸗Gesetz⸗ gemischten Ehe festzustellen, zu lösen näher erklärt; nur in der Vorrede 1 Erziehung dahin aus, seiner Gesetzgebung hierin nur dann einschreiten nichis bestimmt haben, oder sich jm . c oder wenn zwei Kirchen Gegenstand entzweien, folglich auch die Eutschei⸗ Fall

der Wage allen gerechten Kla— Theilung zwischen beiden Kon— dem Geschlecht oder der Reihefolge der Kin— auch nicht leugnen, daß dieses Prinzip auf den weswegen sich auch gewichtige Stim— sgesprochen und es in gewissem Sinne die allge⸗ sich gewonnen hat, indem man es für das ein⸗ Ansprühhe beider Konfessionen an die gemischte Weise vermitteln dasselbe aber näher, so zeigen sich erhebliche Be⸗ keinesneges das gewünschte Auskunftsmittel er auf eine der sittlichen der Familie entsprechende Weise zu ordnen, in,

der Gegensatz nicht aufgehoben, son—

weswegen sich

. auch die messten ebungen in Deutschland für das

as entgegengesetzte en, Ki der Konfession des Vaters ine gründliche Erörterung dieser schwiersgen Frage führen: Referent begnügt sich, seine Ansicht mit Geht man nämlich auf die in—

zurück, so muß man allerdings zu— Beginn derselben beide Konfessionen gleiche Rechte

Sie beginnt ; gemeinsame Leben indem die eine der beiden oder der Fran, zur herr— 9 l. andere unterordnet, und en erfährt, ohne sich selbst dabei aufzugeben. Ail— daß sich nicht beide schroff einander gegen⸗ gemeinsame Grundlage anerkennen, auf der fie gebe von wo aus sich nähern und von ihr Einflüsse erfahren kann. Es

der sich aber durch das ssen Grad vermittelt, nun die des Mannes

die

und das in ihr sich entwickelnde religtöse Leben t werden kann. Deswegen ist auch jede der Ehe

durch mündliche Versprechen, welche der trauende tleuten abfordert, oder durch unabänderliche von

nthut und die freie Entfaltung ihres eigenen re— Damit soll nun nicht gesagt seyn, daß von e allgemeinen gesetzlichen Rormen darüber aufge= sie sind sogat nothwendig, indem nicht jede Ehe geistiger Ausbildung erhäli, um dies Verhäliniß

Frankfurt a. HI. Peterahurg

A

Niederl. wirk 90/9 Span. 177/9.

Zinsl. —. 50/ Rente 1

Rente 192 /.

19/ß9

derleben, Lustspi vrient:

letmeister Hogue Donnerstag,

Begehren:

als Gastrolle.) Freitag, 22

«—

in 3 Akten. Donnerstag, Zeitgemälde mit

Preuss. Präm. - Sch. —.

Passive 45s9. 0/9 Portug.

do / Mat. 10 kank- Actien 121625.

Königliche Schauspiele. Mittwoch,

Richard Wanderer, als Gastrolle.) Hicrauf: Mutter Namenstag, Ballet in 1 Akt, von dem ni. Bal⸗

male wiederholt: in 2 Abth., nach Dumanoir, von A. Der L ser von „Luͤge und Wahrheit“.

rin, Oper in 3 Abth. Im Schauspielhause: Franzoͤsische Vorstellung. Königs städti

Mittwoch, 20. Febr. Musik von Adam.

250 PI. 1 00 Mz. 1805, tz 201.

150 FI. 190 Tul. 100 ThI. 150 FI. 100 Rhl.

3 Woch.

u sw ärtige Börsen. Amsterdam, 14. Februar.

l. Schuld Sas... 50 / do. 10012. 9. Kan. Bill. 283. Passive -. Ausg. Sch. —. Zinsl. —.

Foln. —. Oesterr. Met. —.

Antwerpen, 13. Februar.

Neus Anl. 171.

Paris, 13. Februar.

30/9 78. 68. 30, Neapl. 90. So / g Span. 23. Wien, 13. Februar.

zoo 100.ͤ 30/0 so /. Neue Anl. —.

10. 75.

* saꝛ. 2sac/o

20. Febr, Im Schauspielhause.

Richard 's Wan el in 4 Abth., von G. Kettel. ö

(Herr E. De⸗ Der

t. 21. Febr. Im Schauspielhause:

Zum ersten⸗ Charlotte Mardyn,

dramatisirte Anekdote Cosmar. Hierauf, auf 4 Abth, vom Verfas⸗ (Herr E. Devrient: Rudolph,

Im Opernhause. Die Nachtwandle Musik von Bellini. 9

andwirth, Lustspiel in

Febr.

sches Theater. treuen Schäfer. Kamische Oper

13. Febr. 1730, 1839, 1939. Phanta Gesang in 3 Abih., von C. Yen stisch

Zum

Zu Lande: Roggen 1 Rthlr.

Gerste 1 Rthlr. 11 Sgr. 11 auch 1 Rthlr. 2 Sgr.;

Zu Wasser: 2 Pf.; 3 Pf.

S Das Schock

raus zu bestimmen, oder auch durch zu frühe rhindert wird. Die Gesetzgebung muß daher hier

Roggen 1 Rihlr. 28 Sgr. 9

Stroh 7 Centner Heu 1 Rthlr.

ö In Bertreiung des Redact e ,

Markt⸗Preise vom Getra / he.

Berlin, den 18. Februar Weijen 3 . 6 26 Sgr. 3 Pf., auch Pf.; kleine Hafer 1 Rthlr. 5 Welzen 3 Rthlr. 3

1839,

Sar 3 Pf., auch 3 Rthlr.; 1 Rochlr. 18 Sgr.; große

Serst I Rihlr. 9 Sgr. s Pf.

Sgr., auch 1 Rihlr.

Se rn, auch 3 Rihlr. 3 Sgr.

Pf, auch 1 Rihir. 26 Sgr.

Fel yruar 1839 Rthlr. 18 73 6

gr., auch 6 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf., o ic 20 23.

onnabend, den 16. Der urs: Wentz el.

Gedruckt bei . W. p ayn.

Allgemeine

he Staat

Berlin, Dennerstag den 21st Februar

Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.

Se. Majestäaͤt der König haben dem Kaiserl. Oesterreichi— schen Wirklichen Geheimen Rath, Kammerer und Appellations⸗ erichts-Praͤsidenten, Grafen Anton von Sedlnitzky zu Ve en, den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit dem Stern zu verleihen geruht.

Des Koͤnigs Majestät haben den Rittergutsbesitzer Frei— herrn Emmerich Raitz von Frentz auf Garrath zum Land rath des Duͤsseldorfer Kreises Allergnäͤdigst zu ernennen geruht—

Zeitungs⸗Nachrichten.

A us l

m ag nd Rollen.

St. Pet er sburg, 13. Febr. Se. Majestaͤt der Kaiser haben dem Wirklichen Staatsrath, Professor Fischer von Wald— . in Moskau, den St. Annen-Orden erster Klasse und dem

ice⸗Admiral von Krusenstern, Direktor des Marine⸗-Kadetten, Corps, bei Gelegenheit feines 50jaͤhrigen Dienst- Jubiläums, den Alexander-Newski-Orden in Brillanten verliehen. Letzte— rer erhielt dabei zugleich das nachstehende sehr gnäbige Hand— schreiben Sr. Majestät des Kaisers:;

„Das jetzt zurückgelegte 5oste Jahr Ihres unermüdlich thätigen und stets dem Throne und Vaterlasde nützlichen Dienstes, dessen letzte 12 Jahre Sie dem schwierigen, jedoch zugleich heiligen und von Ih— nen vollkommen Unseren Gefühlen eutsprechend erfüllten Berufe Der Erziehung der Unserem Herzen theuren adeligen

a 9

n D.

Jugend gewidmet ha— ben, bringt Uns andere von Ihnen, sowohl bet Fer ersten nnter Ih— rem Ober-Befehl vollbrachten Reise eines Russischen Schiffes um die Welt, als auch durch Ihre gelehrten Leistungen m Fache der Hydre⸗ graphie, erwiesenen wichtigen Dienste in Erinnerung. Indem Wir diese Beranlassung durch einen neren Beweis Unserer voll lommenen Erkenntlichkeit und Unseres Wohlwollens für Ihren fortwährend eifri⸗ gen und ausgezeichneten Dienst zu bezeichnen wünschen, verleihen Wir Ihnen Allergnädigst die beifolgenden brillantenen Jnsignten des St. Alexander⸗Newskt-⸗Ordens. Wir verbleiben Ihnen mit Unserer Kai— serlschen Gnade auf immer wohlgewogen. St. Petersburg, den 21. Januar (2. Februar) 1838. (Gez. Nikolaus.“

Frankreich.

Paris, 15. Febr. Saͤmmtliche Minister waren heute drei Stunden lang, unter dem Vorsitze des Königs, in den Tuile— rieen versammelt.

Es verbreitet sich in diesem Augenblicke das Geruͤcht, daß, auf Befehl des Kriegs-Ministers, von jeder Division der Nord Armee ein Bataillon in seine Garnison zuruͤckkehren solle.

Heute fruͤh bei Anbruch des Tages bemerkte man eine außerordentliche Bewegung nach allen Richtungen hin und einen lebhaften Estafetten-⸗Wechsel zwischen dem Minister des Innern und dem Telegraphen, Direktor. Man hat fuͤr diesen und den kuͤnftigen Monat das Personal der Telegraphen bedeu—

end vermehrt. .

; Das . des Debats sagt, daß die von den De— partements eingehenden Berichte an die Kommission der 221 hoͤchst guͤnstig für die Sache der ministeriellen Majoritaͤt laute— ten. Alle Briefe stimmten darin uͤberein, daß an sehr vielen Orten und besonders in den Staͤdten, wo Ordnung und Frie⸗ den im Interesse des Handels und der Industrie gewünscht wuͤrden, eine Reaction gegen die Coalition eingetreten sey.

Herr Thiers hat nun auch seinerseits ein Manifest an die Wähler von Aix erlassen, welches wir bei der besonderen Stel⸗ lung, die dieser Deputirte einnimmt, wenigstens auszugsweise mittheilen zu muͤssen glauben; besonders, da es scheint, daß das— selbe zu einem Schisma in der Coalition fuͤhren kann. Wenig⸗ stens sagt heute das Journal du Commerce, bekanntlich ein Organ der äͤußersten Linken, in Bezug auf dasselbe: „Eines der Organe des Herrn Thiers empfiehlt jenes Dokument als eine Waffe zum Gebrauch fuͤr die ganze Opposition an. Wir fuͤr unser Theil haben Herrn Thiers niemals das Recht zugestanden, uns in seine politischen Demonstrationen einzu—

mischen, und nach Durchlesung seines Manifestes bewilligen wir ihm ein solches Recht weniger als jemals.“ Herr Ihiers beginnt seine Anrede an die Wähler von Aix in folgender Weise:

Meine Herren. Sie haben mich seit dem Jahre 1830 siebenmal mit Ihrem Vertrauen beehrt. Sie haben mich zu Ihrem Deputirten

ernannt, welches auch immer meine Stellung war, Minister oder nicht Minister, Gegner oder Anhänger der Verwaltung, begünstigt von der Regierung, oder von ihr verfolgt. Ihr Vertrauen, welches mir in allen jenen verschiedenen Stellungen folgte, wird mich anch, wie ich hoffe, auf der Bahn, die ich jetzt eingeschlagen habe, begleiten. Wel⸗ chen Werth auch für mich eine Auhänglichkeit hat, die auf die ersten Zeiten meines volitischen Lebens zurückgeht, so würde mir doch eine Ünterstuͤtzung nicht genügen, die ich nur einer persönlichen Reigung verdankte; ich wünsche, dieselbe meinen Prinzipien, meinem ministeriel= len Benehmen sowohl, als meinem parlamentarischen, zu danten. Ich befinde mich gegenwärtig in der Opposition, nicht eiwa wegen einer einzigen Frage, sondern wegen der allgem tuen Tenden; der Re⸗ gierung 1 Jünern und nach Außen hin. Ich befinde mich in der Dppostison an der Seite von Männern, die ich bekämpft habe; die Einen kurze Zeit, die Anderen lange Zeit, und Einige sogar, die ich siets werde bekämpfen miülssen. Ich befsnde mich in der Sppositson und ireffe daselbst zusammen nicht allein mit Herrn Guizot, nicht alle in mit Herrn Barrot, sondern auch mit den Herrn Berrver und Gar— nier Pages. Indem ich mich entschloß den meiner Ansicht nach ge— fährlichen und verderblichen Tendenzen der Regierung zu widerstehen, müßte ich mit Männern zusammentreffen, die die Regierung stets he⸗ kämpft haben. Meine Ueberzeugung wird dadurch keinesweges erschlt— tert; meine aufrichtige Anhänglichkeit an die Juls-Regierung bleibt dieselbe. Ich glaube im Gegentheil, daß ich ihr eben so nützlich und eben so loval diene, indem ich ihr gegen wättig iwiderslehe, als ich es that, indem ich mich früher den heftigen Angriffen ihrer Feinde widersetzte. Ich werde Ihnen die Gründe dieser Ueberzeugung und die Gründe meines gegenwärtigen Benehmens angeben. Während der Restau⸗—

chie und eine volksthümliche Politik.

die wirkliche und positive Leitung der Angelegenheiten dem Lande überläßt; ich glaubte, daß sie in ihrem Mißtrauen die Sicherheiten gegen die Energie des Nationalwunsches stets im Auslande suchen würde. Ich war überzeugt, daß dem immer so seyn würde, und aus diesem Grunde waren alle meine Wünsche auf die Revolution von

lutionen, sondern aus einer inneren Ueberzeugung von deren Noth—

wendigkeit. Als jene Revolution gekommen war, ergab ich mich derselben mit Eifer, und noch jetzt, nach furchtbaren Stürmen, nach grausamen Er— fahrungen, wünsche uͤnd verlange ich für mein Land die Repräsenta—

ration bekämpfte ich die Regierung des älteren Zweiges der Bour— bonen beständig. Geschas dies etwa, weil der altere Zweig meine Jugend jurückgestoßen und der jüngere dieselbe freundlich aufgenom⸗ men hätte? Sicherlich nicht. Ich war von Beiden zu weit entfernt, als daß die eine mich hätte zurücksioßen und die andere mich hätte aufnehmen können. Ein bloßer Schriftsteller, hatte ich nicht vie Ehre, den Fürsten zu nahen, ich studirte, ich schrieb, und ich wünschte für mein Land zwei Dinge: die Repräsentatio-Monar= Ich glaubte, daß der altere Zweig niemals aufrichtig eine Regierungsform annehmen würde, die

1830 gerichtet. Ich wünschte dieselbe nicht aus Geschmack an Rero—

liv-⸗Monarchie und eine volksthümliche Politik. Ich glaube, daß ohne die parlameutarische Regierung, aufrichtig gemeint und angenommen, obne eine gemäßigte, aber nach Außen hin würdige und erhabene Politik die wirklichen Bedürfnisse der Gemüther nicht befriedigt, der innere und äußere Frieden Frankreichs nicht dauerhaft begründet seyn wird. Es ist unserer Regserung ergangen, wie es leider allen frübe— ren erging, sie war anfänglich in dem Richtigen und nach und nach strebt sie, sich davon zu enifernen. Sie war aus einer Volks-Empö— rung und aus einer Miederlage der bewaffneten Macht hervorgegan— gen. Dieser Ursprung hatte seine Gefahren; denn die mißverguüügten Parteien betrachteten jene Empörung als ein Mittel, hren Meinungen den Sieg zu verschaffen. Die öffentliche Gewalt war demoralisirt; die Ausfüh⸗ rung der Befehle, die die Oberen ihren Untergebenen ertheilten, war nicht gesicheit. Die Parteien wußten es, und täglich versuchten sie neue Angriffe mit bewaffneter Hand. Es war dringend nothwendig, einem solchen Zustande der Dinge ein Ende zu machen, wenn min nicht wollte, daß es Frankreich so erginge, wie es jetzt dem unglüclichen Spanien ergeht. Es bedurfte einer anhaltenden und unermüdlichen Festigkeit, um der öffentlichen Gewalt das Gefühl ihrer Macht und brer Pflicht wiederzugeben und um die Parteien zu entmuthigen. Dies war das Spsiem, welches man das System des Widerstandes

genannt hat. Die materielle Ordnung wiederherstellen, eine blinde Aufregung gegen die Personen beschwichtigen, verhindern, daß ein lange unterdrücktes Nalionalgefühl Frankreich nicht zu einem Kriege mit Europa fortriß; aber ohne die Sache der Revolution da aufzu⸗ geben, wo sie unterstützt werden konnte: dies war das System, an dem Theil genommen zu haben ich mir zur Ehre anrechne und welches ich auch heute nicht aufgebe. Dieses System, in seine Gränzen eingeschlossen, und auf die sich ereignenden Umstände angewendet, war das richtige; aber ist es wahr, wenn man behauptet, daß es dasselbe ist, welches noch jetzt bei den Rathgebern der Krone vorherrscht? Ist es wahr, daß vorma⸗ lige Diener des Königthums dieses unverändert gebliebene System nur aus Verdruß und aus getäuschtem Ehrgeize verlassen? Wenn dem so wäre; wenn die sogengnnte Politik der acht Jahre keine Ver⸗ änderung erlitten hätte, so würde es sehr thöricht, sehr unvernünftig und unerklärlich von meiner Seite gewesen seyn, daß ich im Septem⸗ ber 1836 meine Entlassung einreichte. Wenn es sich in der That nur darum gehandelt hätte, zu thun, was ich immer gethan hatte, warum, da ich Premier-Minister war, würde ich plötzlich aufgehört haben, es zu seynk Warum würde ich mich im April 1837, als der König mich neuerdings aufforderte, mit dem Marschall Soult in das Conseil einzutreten, nicht beeilt haben, dies zu thun? Mau wird mir einräumen, daß es sich in meinen Augen we⸗— nigsteng darum handelte, etwas Anderes zu thun, als ich immer ge⸗ than halte, und daß die Politik der acht Jahre verändert worden war. Hier sind die Gründe meiner Ueberztugung, richtig oder nicht, jedenfalls aber aufrichtig. Ich bin inmer der Meinung gewesen, daß es in allen Dingen ein Ziel giebt, daß man kein politisches Spstem aufs äußerste treiben muß. Ich bin immer überzeugt gewesen, daß alle Regierungen darau gescheitert sind, daß sie nicht auf dem Punkte inne zu halten wußten, wo ein Benehmen, welches bis dahin gut und zweckmäßig war, schlecht, übertrieben und gesährlich wird. Nachdem die materielle Ordnung wiederhergestellt worden war, mußte die Re⸗ gierung den Augenblick erkennen, wo ihre Existenz außer Ge—⸗ fahr war, wo man der wiederhergestellten öffentlichen Gewalt Überall Geborsam leistete, wo die gewitzigten Parteien auf bewaff⸗ nete Demonstrationen verzichteten. Bon dem Tage an mußte sie ruhig, leidenschaftsloß werden und auf Maßregeln der Strenge verzichten, die fortan keinen hinreichenden Rutzen gewährten. Sie hatie Recht geihan, meiner Ansicht nach wenigsiens, die Vereine zu unterdrücken; sie hatte Recht gethan, der Presse die Herausforderung jur Empörung und dite Schmähungen der Person des Königs zu ver⸗ bieten. Aber als keine Partei mehr wagte, der National-Garde und der Armee Trotz zu bieten, als die Presse, ihre Fehler einsehend, we⸗ niger herausfordernd und weniger beleidigend wurde, war es da. pas⸗ send, Gesetze auf Gesetze zu häufen, bis man bei dem Disjunctions⸗ Gesetze eine auffallende Riederlage in den Kammern erlitt? Man hatte Recht gethan, sich in den ersten Augenblicken jener Aufregung zu widersetzen, die, indem sie die sogenannten Karlisten und die Prie⸗ ster-Partei verfolgte, eine admintsirative Umwälzung oder einen Bruch mit der alten Religion des Landes herbeiführen kennte; aber mußte sie so bald zu jener ungeschickten Höflichkeit ge⸗ gen Männer übergehen, die die jetzige Regierung verachten, zu jener Aufmunterung der Geistlichkerst, die die Schwäche neuer Regie⸗ rungen, welche darnach streben, sich von ihrem Ursprunge, zu entfer⸗ nen, verräth? Alle neuen Regie ungen befinden sich zwischen zwei Klippen. Wenn sie gewaltthätig sind, wie unsere ersie revolutionalre Regierung, so prostribiren sie die höheren Klassen der Gesellschaft; wenn sie gemäßigt sind, so empfinden sie eine kindische Ungeduld, die⸗ selben an sich zu ziehen. Napoleon war ein tiefer Politiker, als er die Emigranten zurückrief und die Altäre wieder aufrichtete; aber war er eben so umsichtig, eben so groß, als er, von einer Eitelkeit ergrif⸗ fen, die dem Genie selbst nicht fremd ist, sich berilte, dieselben Emigranten an seinen Hof zu ziehen, und allen Pomp der Kirche an seinem Thron auf⸗ zustellen Und Napoleon war ein Mann von unermeßlichem Genie, von üunermeßlichem Rubme, ihm konnte man Schwächen nachsehen. Aber wir, eine gemäßigte Regierung, ohne andern Ruhm als den, den eine lange Weisheit verlesbt; wir, deren Genie der einfache Verstand seyn muß, wenn wir einer solchen , . nachgäben, so würden wir ungeschickt seyn, wir würden um nschts und wieder nichts gefährliche Rational⸗Justinkte verletzen und zu mehr als einem Skandal wie dem in Clermont aufmuntern. Aber am Ende sind dies nur Schwächen von untergeordneter Wichtigkeit, deren ernste Seite nur darin besteht, daß sie als das Symptom von Schwächen wichtigerer Art erscheinen.

Schluß folgt.) . .

Das Journal du Commerce enthalt ein Schreiben

aus Mexiko vom 19. Dezember, woraus hervorgeht, daß die

Geruͤchte wegen einer Regierungs-Veränderung ungegrundet waren. Es hat nur eine Modification des Ministeriums statt⸗ gefunden. Die hieruͤber gegebenen Details stimmen ganz mit dem uͤberein, was Englische Blaͤtter bereits fruher daruͤber meldeten. Die Nachricht von dem Tode Santana's scheint sich zu bestaͤtigen.

Großbritanien und Irland.

London, 15. Febr. Man weiß noch immer nicht, wer an die Stelle des Marquis von Normanby zum Lord-Lieutengnt von Irland ernannt werden wird. Dieser Staatsmann aber wollte schon am heutigen Tage sein Abschieds-Lever in Dublin halten und dann sogleich nach England abreisen, um hier das Portefeuille des Kolonial-Ministeriums zu uͤbernehmen. Die liberale Partei in Irland scheint seinen Abgang sehr zu be— dauern, und es sollte in Dublin eine große Volks⸗Versammlung gehalten werden, um uͤber ein dem Marquis vermittelst einer allgemeinen Subscription darzubringendes Ehrengeschenk zu be— rathschlagen. Mit dem Kolonial⸗Minister, Lord Glenelg, zugleich hat auch sein Unter⸗Staats⸗Secretair Sir George Grey resig⸗ nirt, ist aber zu einem anderen Verwaltungs-Posten, naͤmlich zu dem eines General-Advokaten ernannt worden, welches Amt der Sergeant Arabin interimistisch bekleidete. Im Parlamente ist in den letzten Tagen nichts von bedeutendem Inter— esse vorgekommen, denn der Plan, welchen Lord John

sussell dem Unterhause in Bezug auf das Unterrichts⸗ wesen vorlegte, . insofern keine allgemeinere Wichtigkeit, als er nur erst Vorhereitungs-Maßregeln zur Verbesserung des öͤf— fentlichen Unterrichts bezweckt und selbst die Erwartungen der liberalen Presse nicht befriedigt, während die Oppositions⸗Blaͤt⸗ ter sich ganz ironisch daruͤber äußern. Die erstere findet den Plan nicht ausgedehnt genug, die von dem Minister gewuͤnschte jährliche Bewilligung von 36, 000 Pfd. noch viel zu gering und haͤtte es lieber gesehen, wenn ein eigener Minister des öͤffentli⸗ chen Unterrichts ernannt worden ware, der seinen Platz im Un⸗ terhause erhalten hätte, statt daß dem Präsidenten des Geheimen Raths diese Functionen uͤbertragen werden sollen. Vor allen Dingen aber verlangt sie, daß nur solche Schulen vom Staate unterstuͤtzt würden, in welchen Kinder von allen Glau— bensbekenntnissen, ohne Räͤcksicht auf den Religions⸗-Unterschied, gemeinschaftlichen Unterricht empfingen. Die Tories verlangen gerade das Entgegengesetzte; nur fuͤr solche Schulen, wo dem Unterrichte das Glaubensbekenntniß der bischöoͤflichen Kirche zu Grunde gelegt ist, Dotirungen oder Beihuͤlfe aus Staats⸗ Mitteln. Wenn das Unterrichtswesen so verwaltet wurde, dann wollten sie gern, statt 30,000, selbst 390,000 Pfund dafuͤr bewilligen. Von diesem Punkte ist aber in dem ministeriellen Plan noch keine Rede, und so wird denn auch hier wieder den Ministern vorgeworfen, daß es zu seinem gewohnlichen Manoͤ— ver seine Zuflucht genommen habe, naͤmlich die Hauptsache je— der wichtigen Parteifrage unentschieden zu lassen, um sich laͤnger am Ruder zu erhalten. Das Ministerium, so sagt die Opposition, sehe ein, daß die herrschende Kirche zu maͤchtig sey, als daß man ihr so geradezu vor den Kopf stoßen koͤnne, die Dissenters aber andererseits auch zu zahlreich, als daß sie im Parlamente, ohne Nachtheil fuͤr das Ministerium, unberuͤcksichtigt gelassen werden duͤrften; in der Verlegenheit also, einen fuͤr beide Theile befriedigenden Plan ausfindig zu machen, habe man sich entschlossen, lieber gar keinen Plan, sondern nur die Ernennung eines Kollegiums vorzuschlagen, mit dessen Huͤlfe man sich in feierlichen Bera⸗ thungen daruͤber, ob sich fuͤr das naͤchste Jahr ein Stuͤckchen von einem Plan zur Reife bringen lasse, durch diese Session hinschleppen werde; man uͤbertrage einer Kommission, was man selbst haͤtte thun muͤssen, denn das Material sey bereits gesam⸗ melt, und es handle sich bloß um Verarbeitung desselben; ge⸗ nug, das Ministerium schlage keine Maßregel vor, sondern es thue nur einen Schritt, der es eines solchen Vorschlages üͤber— hebe. Zu ähnlichen Vorwuͤrfen sindet sich die Tory⸗Presse ge⸗ gen die Minister durch ihr Benehmen hinsichtlich der Korn— gesetze veranlaßt, besonders da Lord John Russell ge— stern im Unterhause sich abermals weigerte, irgend etwas uber die dies fäͤlligen Absichten des Kabinets im Voraus verlau— ten zu lassen. Die ministeriellen Blatter fuͤhren zur Entschul⸗ digung dieses Verfahrens beständig an, daß sich noch nicht As— sociationen genug gegen die Korn-Gesetze im Lande gebildet haͤtten, und daß von dem jetzigen Parlamente zu wenig Bei— stand in dieser Sache fuͤr die Minister zu erwarten sey. Dar⸗ auf wird erwiedert, dies sey ein sehr naives Eingestaͤndniß: das sinisterium habe also in einer so wichtigen Frage selbst gar keine Meinung und wolle sich rein vom Strome tragen lassen, seinen Impuls ganz von Außen empfangen; eine Sch waͤch e, die unverzeihlich sey und gaͤnzliche Untauglichkeit zur R f . bekunde. Von den uͤbrigen Gegenstaͤnden, die an gen eien enen im Parlamente zur Sprache gekommen, gab . . strige Antrag Lord Mahon's, daß die , n,, . 2er, tige Wahlen dem Unterhause entzogen u n, leer en,

bünal uͤbergeben werden sollte, weil die Part . in ihrer 6 Sache inn ös ig. une ü, 6 koͤnnten, zu einer auc führ lichen ) wenig Interesse ist, zumal

ge r e ede, ie. de rn ,, wa, ,. lauftig durchgesprochen worden. Lord ahn dg ge ard 3. mal mit seiner Motion ice, 6 g a Fer he gr 266 gien m erlegen gehoͤrt, war demselben entgegen, ntragste bie Ehre bes Hauses dadurch gekränkt fand. So 1 . n der Antrag mit 177 gegen G63 Stimmen verwor, ,. er R. Peel erhielt dagegen die Erlaubniß, eine Bill e l hefferung der jetzigen Enischeidungsweise streitiger Wah⸗ len einbringen zu durfen, indem derselbe sich anheischig machte, einen Plan vorzuschlagen, der diese Gerichtsbarkeit dem Hause nicht entziehen und doch Unparteilichkeit der Entscheidungen

sichern wurde, welches letztere jedoch von der ministeriellen