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2 desserer Erfelg das heroische Benehmen der tapferen Garden, nicht rückwärts durften sie ihre Schmilte wenden — sie erhielten Die Beloh⸗ nung für ihren Munh, iore Ausdauer in der Residenz Rapoleen's.
Bald nach dem Frieden ward der Oberst-⸗Lieutenant von Block
zum Commandeur des ersten Regiments Garde, und 1818 den 3. Juli zum Obeist ernannt. 1816 den 7. Februar belohnte ihn seines Kö⸗ nigs Gnade mit der Juspection der Garde⸗ und Grenadier-Landwehr, und 1820 den 22. April schon ward er zum General⸗Majer und Com— mandeur der ersten Garde⸗-Landwehr⸗Brigade ernannt. Doch die Kö⸗ nigliche Huld und Gnade sollte dem General von Block noch einen andern Wirkungatrels angedeihen lassen. 1820 nämlich ward er zum militairischen Fuhrer des Prinzen Karl K; H. ernannt. Was er in diesem Verhältniß gewirkt, has sich zur schönsten Blüthe entfaltet und eine ehrende Anerkennung gefunden. Die bedeutenden Reisen, welche der General v. Biock in diefer Stellung zu machen Gelegenheit hatte, die vielfachen Be⸗ sannitschaften, die er anknüpfte, blieben nicht obne Nutzen für ihn, der ne Reifen vorher immer sorgsam studirte und dann das Erlebte reiflich Iberdachte. Die Reisen zum Aachener Kongreß, nach Peters— durg und Moskau, nach Verona und von hier nach Rom und Neapel, waren eben so viele Gelegenheiten für ihn, seine Menschen⸗ fenninisse und seigen Blick in die Weltverhältnisse ju erweitern. Wenn er auf seinem nordischen Aussluge die bedeutenden Capazitäten Tußlands kennen gelernt, so sah er in Aachen und Verona Alles, was Garopa damals an ausgezeichneten Diplomaten besaß, die Fürsten Metternich und Esterhazp, den Grafen Zichv, den Baron Lubzeltern, Hentz, den Grafen Nesselrode, Liewen, Pozzo di Borgo, den Herzog Vellington, Strangford, Chateaubriand, den Marquis Caraman/ N. de la Ferronnays, Ravne val, M. de Serr u. m. A. Der richtige nd scharfe Blick, der Takt, die Haltung, welche den General in allen Beziehungen auszeichneten, waren die Früchte von Anschauungen und Auffassungen, wie sie ihm sein Leben damals boten. Die Huld und Achtung, welche der Königliche Zögling später beim Scheiden aus die⸗ sem Verhältnisse seinem Führer treu bewahrte, sind ehrende Beweise ü- Beide, wie richtig sie solches aufgefaßt, und die rege Theil nahme, welche der erhabene Königssohn später dem Dahingeschiedenen wid⸗ mite, eine schöne Anerkennung, die ihm bis über das Grab hinaus solgt. — 1832 den 30. März verlieh des Königs Majestät dem Ge⸗ aral ton Block das Kommando der 11Iten Divisson und 1838 den 30. März verdankte er der Königlichen Huld seine Erneunung zum Zeneral-Lientenant, die ibn drei Jahre später an die Spitze des tn Armee⸗-Corps, dessen Führung sie ihm anvertraute, berief. Nie vielleicht ist Jemand durch einen ähnlichen Beweis Königlicher Gnade glücklicher gemacht worden. — Der Gencral-Lieutenant von Block sah alle seine Hoffnungen erfüllt — nur ein Wunsch blieb ihm übrig, (ünem Könige und Herrn in seinem neuen Verhältnisse recht nütz⸗ ih werden und das ihm anvertraute Armee-Corps bald vorführen a tönnen.“ Doch das Geschick, das ihn durch so wunderbare, ver⸗ bingaißrole Krisen glücklich geführt, ihm so vielfache Beweise licner Gunst gewährt hatte, versagte ihm gerade diesen Bausch. Ein längeres Leiden, dessen ersten Grund vielleicht die em⸗ angenen Wunden gelegt, hatte die einst so rüstige Gesundheit des Genérals untergraben — ein allmäliges Dahinschwinden der Kräfte nit beunruhigenden Symptomen verbunden, ließ seinen Arzt nur zu deutlich das Schlimmste befürchten. Vergebens waren alle Anstren⸗ zunzen der Kunst. Im letzten Stadium der Krankheit ließ sich der General-Lieutenant nech nach Berlin bringen — er hoffte dort, im Mittelpunfte alles wissenschaftlichen Lebens der Monarchie, noch Ret⸗ ung zu finden — doch nach einem kurzen Auflodern der Kräfte ward er täzllch schwächer, und am 18. Januar Morgens um A2 /. Uhr banchte der Mann des Krieges und der Schiachten, wie ihn ein ho— ber Ossizier nennt, der viele Jahre in Verhälinissen zu ihm gestan— den, seine Heldenseele aus. — Vielfach waren die Anerkennungen, velze des General⸗Lieutenants militairische Tüchtigkeit bekundeien; das riseine Kreuj 1ster und 2ter Klasse, der Roihe Adler-Orden Uster Tlasse mit Eichenlaub, der Kaiserlich-Russische St. Georgen-Orden er Klasse und das Kaiserlich⸗Oesterreichische Theresien⸗Kreuz, der Russsche Weiße Adler⸗-Orden, der St. Wladimir . Orden Ster Klasse, der Russische St. Annen Orden 1ster Klasse mit der Kaiserlichen Trone und der Badensche Militair-Verdienst⸗ Orden 2ter Klasse. Doch mas diese ehrenden Anerkennungen überragt, sind die ehrenden Aeu— Ferungen seines , ,, w. ö bei der Nachricht von dem Da⸗ hinscheiden des General-Lieutenants.
. wir uns von dem öffentlichen Leben des Dahingeschte⸗ denen zu seinem Familienleben, so wird sich auch hier reichlicher Stoff sinden, ibn zu achten. Ein zärtlicher Gatte, liebevoller Vater und treuer Freund, vereinte er in sich all. Eigenschaften, die Seinen alücklich zu machen. Eine schmerzhafte Krankheit riß ihm 1823 seine HGatsin, die ihm in jenen unglücklichen Tagen so liebevoll zur Seite gestanden, jeden Schmerz, jeden Kummer mit ihm gethentt, ihn in seinen leisesten Ruanjirungen aufgefaßt hatte, von der Seite. Eilf Kinder waren aus dieser Ehe hervorgegangen. Sieben derselben hatte er den Schmerz ins Grab sinfen zu sehen — ja ein herbes Ge— schick raubte ihm wenige Wochen vor seinem Tode einen erwach senen heffnungsrollen Sohn, von dem er selbst sagte, daß er ihm nie den eringsten Kummer gemacht habe; ein herber schmerzhafter Verlust, der das Vaterherz im eigentlichen Sinne des Wortes zerriß und die schnel⸗ lere Entwickelung seiner körperlichen Leiden hervorrief. — 1825 am 1. November war der General- Lieutenant zu einer zweiten Verbin⸗ dung geschritten, und zwar mit der Wittwe des General-Lieutenants ven Gol, gebornen Freiin von Seckendorff. Nur wer Zeuge des illen häuslichen Glückes dieser Ehr gewesen, wird deren Werth und Bedentung zu würdigen wissen; es dürfte schwer seyn, ein ähnliches, glücklichereg Verbäliniß aufzufinden.
Den PVersiorbenen zeichnete eine wahrhaft militairische Haltung vorthellhaft aus, — sein Wesen war ernst, sein Gesicht strenge und
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barte er Festigkeit und Charakter. Zu diesen gesellte sich eine seltene i die es ihm zum Bedürfnisse gemacht hatte, auch nach der ermüdendsten körperlichen Anstrengung noch Stunden laag ununter—⸗ brochen fortzuarbeiten. Eine große Menge militairischer Aufsätze und Betrachtungen in Französischer und Deutscher Sprache, ganze Bände sihenographirter Journale beweisen seine rastlose Thätigkeit. — Biel⸗ fache Erfahrungen, weitläuftige Verbindungen und ausgebreitete Be⸗ anntschaften, verbunden mit einer gediegenen Geschäfts-Kenntniß, hatten dem General einen praktischen Blick verliehen, der mit großer Leichtigkeit die verwickeltsten Verhältnisse übersah. Hierzn gesellte sich noch eine tiefe Menschenkenntniß und heller Weltblick in die bedeut⸗ samsien Richtungen der Zeit. Vor allen Dingen zeichnete den Gene— ral⸗Lieutenant ein richtiges Urtheil aus, das ihn nie, oder doch nur höchst selten den wahren Gesichtspnnkt verfehlen ließ. In seiner Rede war er klar und verständlich. Mit großer Gewandtheit hob er das Wesentliche hervor, gruppirte die Details, und durch eine scharf⸗ treffende Bezeichnung der Hauptsache verlieh er seinem Gegenstande gewissermaßen Sprache und Physiognomie. Diese Vorzüge, welche den Dahingeschiedenen zierten, erhöhten noch echte Religiosität, Deut— sche Offenherzigkeit und Biederkeit. — Als Mensch, Soldat und poli— tischer ö gehörte der General-Lieutenant von Block zu den bedeutenderen Erscheinungen der Gegenwart, was seinen frühen Ver⸗ lust in dieser sturmbewegten Zeit Um so bedauernswerther erschei⸗ nen läßt.
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Wissenschaft, Kunst und Literatur.
Die Staats-Zeitung sieht sich um so mehr veranlaßt, die nachstehende 6 . General⸗Superintenden⸗ ten Bretschneider, auf dessen Ansuchen, aufzunehmen, als sie in Nr. 13 d. J. eine Anzeige von dem Buch: „Der Freiherr von Sandau“ gege— zen hat, und als diese Aufnahme zugleich auch für sie eine besondere n, , auf die „Erklärung“ des Herrn Görres entbehrlich macht.
Erwiederung an den Herrn Professoer J. Goͤrres . in München vom Verfasser des „Freiherrn
von Sand au.“ ; , In meiner Schrift: „Der Freiherr pon Sandau“, habe ich zwe tels! aus früheren Schriften des Herrn Prof. Görres angeführt, aus der Zeit, wo er an der Revoluttonirung des linken Rhein fers ihätigen Antheil nahm. Die eine Stelle ist aus seinem „satvrischen Testamente des heil. Römischen Reichs“, die andere aus dem damals erschienenen „politischen Thierkreisen entlehnt. Der Schlamm jener revolutionairen Flugschriften befindet sich nicht auf den biesigen Bibliotheken, und ich babe jene Stellen aus der Schrift von Pflanz entnommen: „der Römische Stuhl und die Kölner An⸗ gelegenhrit. Die Stelle aus dem politischen Thierkreise giebt Pflanz S. 153 und fügt dabet eine Aufforderung an Herrn Görres bei, ob er etwa behaupten wolle, den politischen Thierkreis nicht geschrie— ben zu haben? Ob diese Stelle nebst der Aufforderung schon in der ersten Auflage der Schrift von Pflanz stehe, weiß ich nicht, da ich Fur die 2te Auflage besitze, deren Vorrede vom 30. Mai 1838 datirt ist. Im November erst wurde der Frelherr von Sandau gedruckt, und bis dahin hatte Herr Görres auf jene Aufforderung geschwirgen und sich auch nicht einmal in den im Juli oder August herausge⸗ kommenen Triariern erklärt, obgleich wan berechtigt war, hier, in dieser Apologie seines Athanasius, eine solche Erklärung zu erwarten und zu suchen. Erst jetzt, in der Beilage vom 4. Februar 1839 zur Allgemeinen Zeitung d. J., Nr. 33, hat Herr Hörres die Autor⸗ schaft des „Thierkreises“ von sich abgelehnt, und als Grund, warum er dieses nicht längst gethan habe, angeführt: „Der Verfasser der Triarier wollte eben dem Pächter (Pflanzen) nicht die Jagd verder— ben, und gönnte ihm herzlich alles Wildpret, das sich in den Retzen, mit denen er seine Domaine umstellt, verfangen würde. Der erste recht stattliche Fang ist ihm (Pflanh von Gotha zugelaufen.“ Also bekennt Herr Görres, er habe die Herausforderung von Pflanz wohl gekannt, aber absichtlich geschwiegen, um den Spaß zu haben, daß andere seiner Gegner die von Pflanz angezogene Stelle auch gebrau⸗ chen würden. Ob dieses ein Grund, und ein sittlich zulässiger Grund sey, zu einer öffentlichen Aufforderung solcher Art zu schweigen, dar— über will ich mich hier nicht aussprechen. Da ich mich aber der von Pflanz aus dem Thierkreise angezogenen Stelle bedient habe, so hat Herr Görres seine Absicht erreicht. Damit ist er billig abgefunden, und mir liegt nur ob, den Berdacht der Leichtgläubigkeit von meiner Seite zurücksuweisen. Die Einerletheit des Verfassers des Testamenis und des Thierkreises stellte sich auf den ersten Blick als höchst wahr— scheinlich dar. Beide Schriften sind aus derselben Zeit, aus demstl⸗ ben revolntiongiren Kreise hervorgegangen, und beide spotten in der gemeinen Art der damaligen Jakobiner über Kirche und Geisilichkeit. Wenn im Thierkreise das Papstthum mit einer alten runzesichten Ko⸗ keite verglichen wird, die sich durch ihre Ansprüche und ihren Zorn nur lächerlich mache, so ist es in Wahrheit viel bitterer und giftiger, wenn Herr Görres in dem zugestandenermaßen von ihm geschriebenen satyrischen Testamente sagt: „Die Krummstäbe der Bischöfe seven mit Blei ausgegossen, mit Dolchen versehen und mit Sch lang en umwunden; die Bischofs-Mützen seyen brauchbar als rothe Mützen auf Freiheitsbäumen; die Habite der Mönche und Nonnen seyen mit dem Geruch der Helligkeit, durchbalsamirt u. s. w.“ Beide Stücke, das Testament und der Thierkreis, sind so aanz in Einem und dem— selben Geiste geschrieben, daß kein innerer Grund sicht bar wird, der auf verschiedene Verfasser hindeutete. Da ich nun überdies wußte, daß das Testament“ nicht das Einzige war, was damals Herr Gör— res zur Beförderung jener unheiligen Sache geschrieben hatte (wie denn dahin das von ihm geschriebene „rothe Blatt“ und dessen FZort⸗ setzung „der Rübezahl“ gehören), so mußte man es noch wahrschein⸗
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die Autorschaft des Thierkreises beigelegt hatte. Doch würde ich der zuversichtlichen Sprache Herrn Pflanz's noch nicht volles Vertrauen geschenkt haben, wenn ich nicht das gänzliche Schweigen des Herrn Görres auf jene Aufforderung als ein stillschweigendes Zugeständniß der Behauptung von Pflanz hätte ansehen mässen, denn daß Serr Görres in solcher ernsten Sache aus dem schalkhaften Grunde schweige, den er selbst anführt, das konnte mir selbsi im Traum nicht beifallen. Ich heuriheilte ihn nach mir, und dies ist der Kauptfehler, dessen ich mich dabe schuldig gemacht habe. Da jedoch Herr Görres nun öf⸗ fentlich eilgrt bat, daß er nicht Verfasser des Tbierkreises sey, und ich ihm das Prinzip eines gewissen Ordens: „si secisti, nega!“ auf keine Weise zutraue, vielmehr in die Wahrheit seiner Versicherung volles Bertrauen setzen zu müssen glaube, so wird die Stelle aus dem Thierkreise in der eben im Werk seyenden dritten Auflage des „Frei⸗ herrn ꝛc.“ billig wegbleiben, indem ich an demjenigen, was Herr Gör⸗ res im satprischen Testamente“ gesagt hat, volles Genügen habe und die fernere Untersuchung über den eigentlichen Berfasser des politi⸗ schen Thierkreises gern Herrn Pflanz und jedem anderen überlasse,
der Lust haben sollte, sich damit zu befassen. Gotha, den 17. Fibruar 1838. Dr. K. G. Bretschneider.
Dauer der Sisenbahn-Fahrten am 19. Februar.
Abgang Zeitdauer Abgang Zeitdauer um Uhr St. Berlin 1I1/. Nm.
Potsdam 4 Berlin 6 Abds.
von . uYr St von
Potsdam 7 Vm. — Berlin 9 ; — Potsdam 12 Mtg. —
Meteorologische Beobachtung.
Morgens Nachmittags Abends Nach einmaliger 19. Februar. 6 Uhr. 2 uhr. 10 uhr. Beobachtung.
Luftdruck 333, 92“ Par. 334. 11 par. 335, 20 Par. Quellwärme 6,8 9 R. Luftwärme — O, 9 R. 4 3.20 R. — O69 R. Flußwärme 3,00 R. Thaupunkt — 1,19 R. 4 2.59 R. — 1,40 R. Bodenwärme 2370 R. Dunstsaättigung S0 p't. 75 v6t. 75 pCt. Ausdünstung O, 22“ Rh. Wetter. heiter. heiter. heiter. Niederschlag C.
NO. SO. SO. Wärmewechsel 4. 3, 40 2,10.
— dJ — Tagesmittel: 334,31 Par.. P 0,7 O R... CO, 0 O R... 76 pCt. SO.
Anu n wirtige g ör g e n. Amsterdam, 15. Februar.
Niederl. wirkl. Schuld Salz. S0 do. 1003/5. Kanz. Bill. 269/ . 50/9 Span. 1711/99. Passive A7 / Ausg. Sch. —. TZinsl. —. Preuss. Präm. Sch. — koln. —. Oesterr. Met. 1037 /.
Ant werpen. 13. Februar.
TZinsl. 5. Neue Anl. 17/8. 1715.6.
Frankfurt a. M., i7. Februar. 215129s0 Holl. Sas / 1a. Bank-Actien — JSoso Span. Anl. 6. Poln. Loose 781.2. Taunusbahn-Aetien 28 FI. Agio pro Actie. Hamburg, 17. Februar. Bank -· Actien 1358. 1455. Engl. Russ. 1072/9. / 2. London, 15. Februar. ö Cons. 306 923 /. 36 901/29. Neue . 1912. Passive A7 /g. Ausg. Sch. 85s. Iz Flols. bars. Sog ioz. Zo) Fort. 36s. dar gs 2213. ae en, 1143/4. Bras. So!. Columb. 291. Mex.
24. Peru 18. Chisi 28. ; Paris, 15. Februar.
Fo / Kente fin our. 110. 10. zog fin eour. 78. 85. So / 9 Neap. au compt. 99. 10. S0 / 9 Span. Rente 195 /.. Fassive M /. 30/0 Portug. 22½.. Wien, 15. Februar. 50 / Met. 106. A0s9 100. 30/9 80. 21.90 / . 10/9 — ' Bank Actien 1443. Neue Anl. — .
Königliche Schauspiele.
Donnerstag, 21. Febr. Im Schauspielhause: Zum ersten⸗ male wiederholt: Charlotte Mardyn, dramatisirte Anekdote in 2 Abth., nach Dumanoir, von A. Cosmar. Hierauf, auf Begehren: Der Landwirth, Lustspiel in 4 Abth, vom Verfas⸗ ser von „Luͤge und Wahrheit“. (Herr E. Devrient: Rudolph, als letzte Gastr olle.) .
Freitag, 22. Febr. Im Opernhause. Die Nachtwandle⸗ rin, Oper in 3 Abth. Musik von Bellini.
Im Schauspielhause: 1) Simple histoire, vaudeville en I acte, par Scribe. 2) Les deux manières, drame- vaudevilla en 2 actes,
par Mr. Bayard.
Königs städtisches Theater. . Donnerstag, 13. Febr. 1739, 1839, 1939. Phantastische Zeitgemaͤlde mit Gesang in 3 Abth., von C. Meisl. Freitag, 22. Febr. Mademoiselle. Lustspiel in 2 Alten, von M Tenelli. Hierauf: Das Haͤuschen in der Au. Lust—
spiel 1 Akt, von Herzenskron.
ausdruck voll. Bei näherem Umgange jedoch milderten sich die Züge und erweckten Zutrauen und Liebe. In der ganzen Haltung offen,
licher finden, daß Pflanz nicht ohne guten Grund Herrn Görres auch
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Bekanntmachungen.
Rothwendiger Verkauf. Dber⸗ Landesgericht . Bromberg.
Allgemeiner Anzeiger , . .
Von dem unterzeichneten Gericht werden die unbe⸗ Bei A. W. H kannten Erben nachstehender Personen:
Das im Inowrachäwer Krelse gelegene Allodial⸗ a) des hierfelbst am 3. Dezember 1833 verstorbenen handlungen, zu haben:
Riltergut Gensewo Nr. S3, landschaftlich abgeschätzt
auf 13401 Thlr. 243 sgr. s pf., soll
am 23. September ers, Vormittags 10 uhr,
an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare, Hypothekenschein und Bedingungen können in
der Registratur eingesehen werden. 9) Alle unbekannten Real-Prätendenten werden auf—
Henriette gefordert, sich bei Vermeidung der Präklusion späte⸗
n diesem Termine zu melden. Die dem Auf⸗ c) der am 7. . stens in dies . Florwäscherin Josepha Weber
alle nach unbekannten Real-Gläubiger ö e nnn, Daniel Rechan, Johann zu dem au
ĩ n, Johann Theuws, Chri- den 6. Dezem ber d. J., Vormit 10 Uhr, Becker, Mathias Bohn, Joh h 6 . tags h f k 1 2 ö. , 4 , n , . Von demselben Ver ĩ ; owo er rnung hierdurch vorgeladen, ihrem ⸗ e, e, w. rn, n. 1 ⸗ Ausbleiben die ,, nation in hne rf ge inn. . prechung als herrenlos dem Fiskus werden zugesprochen! und gekommen ist, erschien s ihm zur freien Vispesition verabfolgt' werden. Der Rede bei der nach erfolgter Präklusson sich eiwa erst meldende Crbe
muß alle Handlungen und Digposinion desffelben aner— kennen und übernehmen, kann 9 ,. Rech- Ferner die allenthalben mit reger Theilnahme er-allen guten Buchhandiungen Deutschlanbs und der
nungslegung noch ö. der gehobenen Rutzungen wartete und mit großer Sensation aufgenommene Schweiz vorräthig oder durch sse zu beziehen.
fordern, sondern muß
was alsdann von der Er
Neisse, den 24. Januar iss9. önigliches Fürstenthumgz⸗Gerichi.
ian Radatz und Peter Schedla. 9 Kinder des Franz von Przewoski,
der von Nagurski aus Gizewo, die Marianna von Riemojewska, geborne von
Wola,
die Swentoslaus von Kownackischen Erben,
die Theofila von Kownacka,
der Leopold Anton von Kownacki,
der Alovsiug von Przewogki aus Branno, 10) die Gutsbesitzer Casimir Delerischen Eheleute, werden hierzu öffentlich vorgeladen.
I.
Baugefangenen Johann Martin Friedrich Schu⸗ bert, sonsi auch Johann Ludwig Gant, auch Becker genannt, .
b) der am 22. Juni 1832 hierselbst versiorbenen un— verehelichten Eva Hedwig Hoffmann,
der am 29. Aprsl 1805 hierfelbst verstorbenen
Juni 1830 hierselbs6 unverehelicht ver⸗ bahn Rr. 3):
gründen. Preis 2 sgr.
ch lediglich mit dem begnügen, Darlegung der
Preis 1 Thlr.
für die Preußischen Staaten.
Literarische Anzeigen. apn, Zimmerstraße Nr. 29, ist so Rr. 191 und 198 — Juli 1838 — erschienen, in wel— eben erschienen und dasclbst, so wie in allen Buch-scher es unter Anderm heißt:
Aufgaben
zur Vorbereitung der Franz. Grammatik. J ,,, , n. Von J. M. Frings. Zweite Aufl. Preis 123 sgr. 6. n n nn de? *isse l in
. e So eben hat in unserm Verlage die Presse ver— inte giner unchrichen achter den cn lassen, und ist in glien guten Buchhandlungen zu haben, 31. Dejember 1801 versiorbenen Henriette Binko, namentlich bei E. S. Mittler in Berlin (Stech— seiner Gründe selbst Sache des Herzens gewesen. Ge⸗
, m, der eim ligen sDderlegung eugung und meines gethanen Schrittes. meines 35 *silchrne km fen n sd e ff n g gg geth ch
aft n te. Gründe der freiwilligen Riederlegun n , meines geistlichen Amteg. Svo. Vece
Ueber diese letzte Schrift ist eine sehr umfassende Kritik in den „Blättern für literar. Unterhalt ung“
„Wenn Strauß aus mehr wissenschaftlichem In⸗ teresse wirkte, so dürfte die Wirkung der Schrift des Herrn Lützelberger eine mehr praktische und daher
Verstandes, durchweg eine würdige Haltung, verleug⸗ net ö die ef belbhenn! ja ist fern von einer Wärme der Empfindung erfüllt, die auch uns das wohlthuende Gefübl mittheilt, daß ihm die Darlegung
trieben, in Einheit mit sich und Gott zum Frieden
Grundzuͤge der Paulinischen Glaubenslehre. Mer eee zu kommen, wußte er diesen nur zu finden, Ein iheologisch eregetischer Versuch von erichts⸗Raih von Unwerth J E. C. J. Lützelberger.
Gr. SZvo. Vroschiri. Preis 20 sgr. asser, dessen merkwilrldige Nesig⸗ den und zu verbreiten, so erschien in olge dessen:
indem er sein Amt aufgab.“ Da versucht worden ist, andere Motive, als diejeni= gen, welche sich aus seiner Schrift ergeben, aufzusin⸗
Mein häusliches Leiden, als der Erklä⸗— e dieses Jahres: rung sgrund meiner gewordenen Üüeber⸗ e n g⸗ Eine Enigegnung. Preis 2 sgr.
Sämmtliche Schriften des Herrn Perfassers sind in
Nürnberg, im Dezember 1838. Bauer & Raspe.
Beilager
Deutsch land.
Hannover, 16. Febr. Nachstehendes ist das (gestern vorbehaltene) zweite Dokument: ge
ö Königliches Schreiben.
Ernst August, von Gottes Gnaden König von Hannover, Kö niglicher Prinz ven Greßbritannien und Irland, Herzeg von Cum— berland, Herzoz zu Bꝛraunschweig und Lüneburg ꝛc. 1c. ÜUnsere Gnade, auch gengigten und gnädigsten Willen zunor, Durchlauchtig-Hochge— boiner Fürst, Hoch und Wohlgeborne, Edle und Reste, Würdige, Eh⸗ reuveste, Ehrbar-, Hech- und Wohlgelahrte, Ehrsam⸗Fürsichtige, Räthe, liebe Andächtige und Getreue! Als wir am 24. Februar r! J. Üuserer ge treuen Siändeversammlung den Entwurf einer Verfassun g surkunde für das Königreich vorlegen ließen, geschah dies in der Absicht, um dadurch den Beweis Unsers festen Willens zu geben, daß die von der göttli chen Vorsehung Uns anvertrauten geliebten Unterthanen nach dem Rechte, nach den Gesetzen regiert werden sollen Die ser Grundsatz wird unwandelbar jede Ünserer Regierungshandlungen leiten. In ihn erlennen Wir die Gewähr für das Glück der Volker. Wir haben gleichwohl zu keiner Zeit einen besonderen Werth darauf gelegt, daß Ter ein jelne Grundsatz des öffentlichen Rechts niedergeschrieben seb oder werde, zumal eine vollständige Durchführung einer folchen Absicht sich als unmöglich darstellt. Dennoch trugen Wir kein Bedenken, die wesentlichsten Grundsätze dieses Rechts zusammenstellen und sie Unse⸗ rer getreuen Allgemeinen Släudeversamntlung zu einer freien Bera— thung vorlegen zu lassen, um im Wege eines vertragsmäßigen Ueber einkunft eine Urkunde zu errichten, welche die nach dem Königlichen
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Patente vem 7. Dejember 1819 bestehende Verfassung mit den für
Uns der Hoffunng, daß diese Unsere Absicht den Wünschen Unserer treuen Unterthanen enisprechen und in der Allgemeinen Sländeger— am mlung volle Auerkennung finden würde. Wir glaubtrn auf diese Anerkennung um so gewisser rechnen zu dürfen, als Wir gern an der Ueberzeugung sest halten, daß die Liebe Unsers theuern Volkes, mit welcher es von jeher seinem rechtmäßigen Landesherrn angehangen hat, mit sestem Vertrauen gegen Uns verbunden sey und bleiben werde, und als daneben einem andern Grunde, welcher zu dem Vorlegen des Ent— wurfs einer Verfassungs-Urkunde großen Theils die Veraͤulassung ge⸗
geben, die gerechte Würdigung hätte zu Theil werden sollen. Es hatte
Uns nämlich nicht unbekannt bleiben können, daß die Aufhebung des Staatsgrundgesetzes vem 26. September 1833 bei manchen Unse⸗ rer getreuen Unterthanen Bedenken erregt hat, daß die Noihwendig—= keit dieses Schritts nicht allgemein anerkannt und daß die Wiederein führung des Staatsgrundgefetzes für mög kich, ja für wünschenswerth gehalten wurde. Uuserer landesväterlichen Absicht Uns bewußt, be— kannt mit Unseren Pflichten, bekannt mit Unseren Rechten, hätten Wir cen damals, unbekümmert um die ÄAnssichten dieses Thells Unferer Unterthanen über Unsere wohlerwogenen Handlungen, dasjenige Ver—⸗ fahren wähl n können, welches Wir für angemessener erachtet ha ben würden, wenn Wir einen geringeren Werih darauf legten, mög— lichst die Wünsche aller Unserer getreuen Unterthanen zu berücksichti⸗ gen, indem Wir ungetheiltes Vertrauen und ungetheilte Liebe derfel— ben für das höchste Ziel Unserer Wünsche halten. Diese Betrachtung hat Uus bewogen, Ünserer Allgemeinen Ständeversammlung des Kö Uigreichs einen Verfassungs-Entwurf zur Berathung vorlegen zu las— sen, der diejenigen Grundsätze des öffentlichen Rechts enthielt, welche theils vor dem Erlasse des Staatsgrundzefetzes allgemein als geltend angenommen, theils darin erst als Vorschrift aufgestellt, theils soust für nothwendig richtig und angemessen von Uns gehalten wurden. Es konnte keinem Unterihanen ein Zweifel, eine Besorgniß wegen der öffentlichen Verhältnisse bleiben, wenn es Uns gelang, über diesen Entwurf eine vertragsmäßige lUebereinkunft mit Unserer getreuen All— gemeinen Stände versammlung nach völlig freier Berathung zu Stande gebracht zu sehn, zumal Unser innigst gesiebter Kronprinz welcher von Unserer Vorlage völlig unterrichtet war, ns Seiner Zustimmung versichert hatte. Wir erwarteten eine besonnene Berathnng Unserer Vorschläge, Wir erwarteten eine daraus hervorgehende llebereinkunst zum Heil und Segen Unsers Landes. Mit Bedauern haben Wir wahrnehmen müssen, daß Unsere wohlgemeinten Absichten nicht er⸗ kannt sind. Wir sehen ab von den Schritten, welche vergeblich gegen Unsere Handlungen gerichtet gewesen find Wir beklagen die Wähl der Mittel, welche den Zweck hatten, Anhänger für die der Unsrigen entgegenstehende Ansicht zu gewinnen, wie man dem biedern Bürger, dem braven Landmanne Gefahren für wohlerworbene Rechte, die Besergniß eines rechtlosen Zustandes vorgespiegelt, wie man sich nicht entblödei hat, Uns der Herrscher-Willkür, ja des Eigennutzes zu ver⸗ dächtigen. Solche Besirebungen werden Uns nicht wankend machen. Wir wenden Uns zurück zu dem Verfahren Unserer in jener Ewartung berufenen Stände versammlung. Die üllgemeine Stäudeversammlung hat in Beziehung auf, den BVerfassungs- Entwurf, welcher am 26. Februar v. J. ihr vorgelegt wurde, bis zum 29. Juni v. J., wo Wir zu ihrer Vertagung Uns veranlaßt finden mußten, nichis an Unßern Thron ge⸗ langen lassen. Schen am . März v,. J. als uns die jenige Adtesse übergeben wurde, welche in Folge Unserer Thronrede von der Allgemeinen Stän— deversammlung beschlossen war, äußerten Wir den Wunsch einer bal— digen Berathung dieses Entwurfs. Als am 6. April v. J. auf die Gestattung einer Vertagung angetragen wurde, damit ein? gemein⸗ schaftliche Kommissien beider Kammern zur Prüfung des Entwurfs ununterbrochen arbeiten könne, hatte nur die erste Kammer mit der Berathung des Entwurfs selbst sich beschäftigt. Wir, sprachen hierauf sofort am folgenden Tage Unser gerechtes Bedauern über die Lage der Verhandlung aus und Wir erklärten Uns gegen jede Verzögerung in der Berathung des Entwurfs um so bestimmter, als sie auf die Ruhe und Wohlfahrt Unserer geliebten Unterihanen nur einen nachtheiligen Einfluß äußern konnte. Wir benutzten ferner die Gelegenheit, als eine Deputation au 1I. Juni v. J. in Veraulassung Unserer ersten Ge— burtstagsfeier nach Unserer Thronbesteigung die Glückwünsche Ünserer getreuen Ständeversammlung Uns darbrachte, und Wir dieselbe Unse⸗ rer aufrichtigen Gesinnungen für das Wohl Unserer von der göttlichen Vorsehung Uns anvertrauten Unterthanen versicherten, daneben den Wunsch einer baldigen Beendigung jener Berathung mit dem Ernste auszusprechen, den die Wichtigheit der Sache erforderte. Unsere billi= gen Wünsche sind indeß unerfüllt geblieben und es ist notorisch, in welche Verirrung die zweite Kammer der allgemeinen Ständeverfainm— lung bei ihren ferneren Berathungen gerathen ist. Wir haben es sür eine heilige Pflicht gehalten, wie oben bemerkt, auch die Wünsche ei— nes Theils Unserer getreuen Unterthanen möglichst zu berücksichtigen, Wir werden dies ferner thun, aber Wir können Uns niemals bewo— gen finden, durch solche Rücksichten das Wohl aller Unferer getreuen Unterthanen zu gefährden. Uns ist die Wichtigkeit und Vielseitigkeit derjenigen Bestimmungen hinlänglich bekannt, welche in dem Entwurfe der Verfassungs-Urkunde enthalten sind. Wir verkennen nicht, daß bei dem Streben nach einem gemeinfamen Ziele dem Wohle des Gan“ zen dennoch verschiedenartige Interessen verschiedene Ansichten Über die Mittel zum Zwecke hervorrus:n können, daß Erörterungen darüber, so wie die Vorschriften für die Form der Verhandlungen von zwei Kammern Zeit erfordern mußten, bevor eine Erklärung der Allgemmei= nen Ständeversammlnng über den vorliegenden Gegenstand an Uns ge— langte. Der lange Verzug war minder fühlbar, fo lange der Glaube am ernsten Willen und die Hoffnung eines gedeihlichen Erfolges fest⸗ gehalten werden durfte. Nach dem aber, was vorgekommen ist und in Beachtung der mehrfach ausgesprochenen und gerechten Wiünsche derjenigen Unserer geliebten Unterthanen, die mit ihrem Landesherrn das eiene und das Glück ihrer Mitunterthanen begründen und befoör⸗ dern wollen, halten wir es für unvereinbar mit Unseren Herrscher⸗ Pflichten, mit der Ruhe Unsers braven Volks länger ein piel ge⸗ trieben zu sehen, ein Spiel, das in und außer den Ständeversamm⸗
zu leicht zu Zerwürsnissen und Unheil führen kann. Es liegt am Tage, daß dle Ungewißheit wie die Fortdauer einer Verhandlung über den vorgelegten Entwurf der Verfassungs- Urkunde eine Span⸗ nung und eine Erwartung veranlaßt, beren möglicht baldige Been— digung jeder besonnene Unterthan auf das Dringende wünscht. Un sere Schritte sind bon allen Seiten wohl überlegt und Unser Wille steht uneischütterlich fesi. Wir wollen auf dem lürzesten Wege den Erwartungen entsprechen, welche man nach den offen von us darge⸗ legten Anschten zu hegen berechtigt ist. Wir wollen eine fernere Verathung des vorgelegten Entwurfs der Verfassungs Urtunde nicht gestatten. Dieser Entschluß steht um so fester, als er der unbestritte⸗ nen Ansicht entspricht, daß Berathungen über Berfassungs⸗ Urkunden nur dann zu einem gedeihlichen Ziele führen lönnen, wenn nach den herrschenden Zeitumständen eins rubige unpartelische Beurtheilung und Prüfung derselben zu erwarten ist. Wir nehmen daher Unsern deßfalsigen Antrag vom 18. Februar v. J., wie hiemit geschieht, zu beck und Wir befehlen „den Präsidenten Ünserer beiden Kammern der Allgemeinen Stäudeversammlung, keinerlei Berathung des vorgelegten Saiwäarfs der Verfassungs Urkunde zu gestatten. Indem Wir äber digen Aenderung: n in einzelnen Verhältuissen hervorgerufen werden und wie Wir es hoffen — den Rechten Unserer Landstände, wie dem Wohle Unserer getreuen Unterthanen entsprechen, halten Wir es für angemessen, Unsere Ausichten sowohl im Allgemeinen, als in Beziehnng auf die besonderen Vorlagen möglichst Far und bestimmt auszuspre⸗ chen. Zuvõrderst wiederholen Wir ausdriicklich, daß Wir durchaus keinen Zweifel dartlber zulasfen sönnen, daß eine andere Berfasfung
lungen oft Einzelne in ihre Hände zu bringen suchen und das nur
hat. Nachdem die verschiedenen Provinzen Unsers Königreichs in ein Ganzes vereinigt, nachdem das Fmanz und Schuldenwesen, welches in mehrfachen Beziehungen getrennt verwaltei wurde, ebenfalls auf eine jener Vereinigung der Provinzen entsprechende Weise zusammen—
gelegt war und nachdem mit einer unter den gegebenen Verhältnissen
nothwendig gewordenen provisorischen Ständeversammlung der Grund satz berathen und fesigestellt worden, daß alle Gegenstände, welche das Göuigreich allgemein betreffen und verfassungsmäßig einer ständischen Beraihung unterliegen, mit der Allgemeinen Ständeversammlung zu beraihen seven, war es an der Zeit, eine desinitiv zusaminenzusetzende Allgemeine Sütändeversammlung anzuordnen. Es erfolgte zu dem Ende das Königliche Patent vom 7 Dejember 1819, welches die Verfassung, Einrichtung und Befugnisse der Allgemeinen Släudeversam lung fest⸗ stellte. Die auf solche Weise eutstandene Verfassung des Königreichs gehört zu denen, welchen die Wiener Schluß-Acte vom Jahre 1820 im K 56. die Gewähr gab, daß sie nur auf verfassungsmäßigem Wege abgeändert werden können. Mit Ausnahme einiger geringen bis zu dem 28. September 1833 eingetretenen Modisicationen ist dies zu kei⸗ ner Zeit geschehen. Nachdem Wir der durch lnser watent vom 1. No— vember 1837 ausgesprochenen Ansicht zufolge die Allgemeine Stände— versammlung nach dem Königlichen Patente vom 7. Dezember 1819 be
rusen hatten, erschienen die persönlich Berechtigten und die Deputirten
beider Kammern in der gesetzlichen Anzahl, so daß der Eröffnung des
Landtags, der nach dem Reglement vom 14. Dezember 1819 vorge— schriebenen Beeidigung der Mitglieder der Allgemeinen Ständever— sammlung und der ordnungsmäßigen Konstituirung beider Kammern kein Hinderniß entgegentrat. Die Allgemeine Stände versammlung ließ als erste Erklärung, welche Wir von Unseren getreuen. Untertha⸗ nen auf diesem Wege erhielten, Uns diejenige Adresse überreichen, wel⸗ che als Erwiederung auf Unsere Thronrede am! 3. März v. J. in Unsere Hände gelangte. Sie bejeugte darin ausdrücklich, daß ih⸗ nen, den nach dem Patente vom 7. Dezember 1819 versammel— ten Ständen, das unschätzbare Vorrecht zu Theil geworden sey, zuerst als Organ des ganzen Landes die Gesinnungen Unserer getreuen Unterthänen auszusprechen. Es wurde von diesen Kammern regle— mentsmäßig berathen und beschlossen und als gemeinsame Beschlüsse gelangten diejenigen Vorträge dieser Allgemeinen Ständeversammlung des Königreichs an Unsern Thron, welche Wir bis zum 28. Juni v. J. auf dein verfassungsmäßigen Wege erhalten haben und welche mit Ausnahme eines Gesuchs vom 16. März v. J. in den Aktenstücken der Allgemeinen Ständer ersammlung Unfers Königreichs durch den Druck befannt gemacht sind. Welche Zweifel auch über die Richtigkeit Unserer Ansicht über die rechtsverbindliche Kraft des s. g. Stän rs grundgesetzes als einer für Uns, linsere Nachfolger und für Unsere getrenen linter tha nen geltenden Verfassungs-Urfunde hin und wieder obgewaltet haben mögen, so viel ist gewiß, daß Unserer Seits eben so offen die Nichtgültigkeit desselben und das alleinige Anerkenntniß der bestehenden Landesverfassung nach dem Königlichen Patente von 7. Dezember 1819 ausgesprochen ist, als auch auf der andern Seite die Wahl⸗Corporationen, so wie die persönlich Berechtigten in ciner solchen Mehrzahl Unserer Berufung zu einem Allgememen Landtage nach diesem Patente Folge geleistet haben, daß dieser Landtag, wie bemerkt, eröffnet ist und als solcher gehandelt hat, wie nur eine All— gemeine Ständeversammlung Unsers Königreichs verfahren kann, sey es in der Berathung und Erwiederung auf Gesetzesentwürfe, sey es in der Bewilligung der zur Führung der Regierung erforderlichen Mitnel. Ist aber auf solche Weise Unsere Meinung und Unser danach gewähltes Verfahren auch von der anderen Seite einmal anerkannt, so fleht eine Uebereimkunft rechtlich darllber sest, daß die Verfasfung Unsers Königreichs, welche nach Maßgabe des Königlichen Patents von 1819 in den wichtigsten Punkten normirt ist, welche bis 1833 in anerkannter Wirksamkeit stand, deren Unterbrechung als bundesgesetz⸗ widrig für ihren Fortbestand ohne Wirkung bleiben minßte, und die nun⸗ mehr wieder in anerkannte Wirksamkeit geireten ift, die allein gültig be⸗ stehende sey. Auch in Zukunft kann sie nach Maßgabe des 5. 56. der Wie ner Schlußakte vom Jahre js20 auf keinein and; nn als deim verfassungs⸗ mäßigen Wege Abänderungen erleiden. Wir werden nun zwar jederzeit sachgemäße wohlthätige Abänderungen oder Zusätze in einzelnen Punkten sorgfältig in Erwägung ziehen; einstweilen aber beschränken Wir Uns auf diejenigen Gegenstände, welche nothwendig einer Bestimmung be— dürfen. Es sind dies die Verhälinisse, welche durch die Einführung des Staatsgrundgesetzes so wesentlich verändert wurden, daß, der im Prin—⸗ zipe wirklich erfolgten Wiederherstellung des alten Rechts ungeachtet, der frühere Zustand ohne Weiteres nicht wieder jun das Leben treten kann. Diese Abänderungen betreffen gerade dle wesentlichsten Rechte Unserer Allgemeinen Stände, theilweise auch das Recht Unserer Pro— vinzial - Landschaften; sie sind in materieller Hinsicht für ünsere ge⸗ treuen Unterthanen von großer Wichtigkeit. Durch die erfolgte Anf— hebung des Schatz-Kollegli wurde die Theilnahme Unserer Stände an der Verwaltung der Steuern und an dem Landesschuldenwesen erheb— lich verändert. Es ist aber auch der Finanzhaushalt selbst wesentlich verändert worden, und nicht minder haͤt das' gesammte Schuldenwesen zum größten Theile eine Umgestaltung erlitten, welche die Beurthei⸗ lung der Frage, wie diese gesammten Verhälinisse zweckmäßig so geord— net werden sollen, daß Unfere Rechte und die Nechte der Landstände nicht gefährdet werden, sehr schwierig macht. Diese Punkte find der Art, daß eine gütliche Vereinbarung unter ilns und Unseren getreuen Ständen das gemeinsame Ziel — das wahre dauernde Wohl des Gan— zen — vor allen Dingen fördern wird. Wir wiederholen, daß die Wahrung aller ständischen Rechte, wie sie nach der Verfassung vom Jahre 1819 begründei find, in Üuserer ernstlichen und unwandelbaren Absicht liegt. In so weit als die ständische Theilnahme an der Hand⸗ habung des Finanz- und Schuldenwesens statt fand und darauf eine Theilnahme an den Verhandlungen der Allgemelnen Ständeversamm⸗ lung gestützt und damit verbunden war, kommt auch die Gestaltung beider Kammern in Betracht, welche aus Gründen, die in der Un“ möglichkeit beruhten und von den Allgemeinen Ständen nicht verkannt sind, bei der bisherigen Berufung der Stände nicht so vervollständigt werden konnten, als Wir solches gern gewünscht hätten. Was zunachst den ganzen Finanz- Haushalt selbst anlangt, so ist eine nothwendige Folge des Wiedereiniritts der Verfassung von 1819 die Wiederherstel⸗
. J . sit; . z 3 zugleich die Propositionen machen wollen, welche durch die nothwen—
1 r . Königreiche rechtlich bestehe, als diejenige, welche in dem , . j 96 2 Keniglichen Patente vom 7. Dezember 1819 ihren wesentlichen Grun! richtig erachteten besonderen Bestimmungen, Ergänzungen und einigen * a n, mn, n, m,. . Abänderungen Jedermann vor Augen legen sollte. Wir überließen
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8 2 und zunächst zur Führung un jedoch hierbei einer be— dürfen, daß im Falle einer gaben für die nicht regierenden auses der Beitrag Unserer Kasse zu den len der Landesverwaltung eine jener Vermehrung der Ausgabe entsprechende Verringerung erleiden muß, und daß eine gleiche Eihö— hung des Beitrages der Landes-Kasse ju dem letztgedachten Zwecke alsdann erforderlich werden wird. Wir sinden Uns bewogen, bei die⸗ ser Gelegenheit der Allgemeinen Siländeversammlung die Zusiche rung zu ertheilen, daß bei der bevorstehenden Modification des Hausgesetzes vem 19. November 1836, zu dem Wir Unsere Zustimmung niemals er⸗ theilt haben, eine Erhöhung des Betrages der Apanagen und Witthü— mer im Allgemeinen nicht und lediglich in so weit beabsichtigt wird, als das Witthum Ihrer Majestät der Königin von 40,000 Rihlr. auf 60,000 Rthlr. Gold, und das Minimum der jährlichen Su—⸗ stentations Summe der volljährigen Prinzen des Königlichen Hau— ses von 3000 Rthlr. auf (6005 Rthlr. Gold zu erhöhen seyn wird. Ueber die Einnahmen und Ausgaben Unserer Kasst bemerken Wir nur Folgendes: Nachdem die Einnahme Unserer Kasse, welche das Regal des Landzolls lieferte, nunmehr mit denjenigen Einkünften verbunden ist, welche die gesetzlichen Bestimmungen Über die indiretten Steuern zur Folge haben, so wird diese Verbindung auch ferner im wohlverstandenen Juteresse Unseres Königreichs bleiben, und von Uns unverändert gelassen werden, es wird jedoch auch hier eine Vereinba— rung unter Uns und Unseren getreuen Ständen über diejenige Summe zu treffen sein, welche die General⸗Steuer Kasse Unserer Kasse dafür erstatten muß. Sedann werden auch diejenigen Berhältnisse berück⸗ sichtig werden müssen, welche in Ansehung der unmittelbaren Ein⸗ nahmen Unserer Kasse aus der General-Steuer- Kasse und umgekehrt stattfanden, damit die rechtliche Grundlage derselben nicht verdunkelt und selbst eine Besorgniß dieser Art vermieden werde. Gleichwohl ist es nicht erforderlich, der zu treffenden Vereinbarung über die Sum— men die Zahlungen selbst folgen zu lassen, vielmehr wird deshalb weckmäßiger eine Berechnung unter den beiden Kassen stattsinden. 9 Beziehung auf die Ausgaben heben Wir zwei Punkte hervor, ein mal, daß, wie es auch hinlänglich bekannt ist, der Zustand Unserer Schlösser das Bedürfniß nachweiset, in der angefangenen Verbesserung derselben fortjzufahren, ohne daß jedoch dadurch eine fernere Belastung Unserer getreuen Unterthanen herbeigeführt oder Anlcihben auf den Kredit des Landes nothwendig werden. Es wird eine Vertheilung die—⸗ ser Abgaben auf eine längere Reihe von Jahren ausfllhrbar erscheinen— Ein zweiter Gegenstand, dessen Wir hier erwähnen, ist der Militair= Etat. Wir wollen für denselben, unter der Bedingung einer völlt, en Vereinbarung über die Finanzverhältnisse, auf Unsere Kasse die Summe von jährlich 365,090 Rihlr. auch ferner übernehmen, obwohl eine Ver— bindlichkeit dazu für Uns nicht vorhanden ist. Sben haben Wir des Umstandes Erwähnung gethan, daß die Einnahmen beider Kassen die gesammten Ausgaben hinreichend bestreiten lassen; es ist jedoch erfor⸗ derlich, daß, bei einer Trennung der Einnahmen in zwei verschiedene Kassen, jeder Kasse eine ihrem Bestande entfprechende Ausgabe lüber⸗ wiesen werde. Ein Theil der Ausgaben, namentlich diejenigen, welche aus privatrechtlichen oder gesetzlichen Verbindlichfeiten entspringen, haften, ohne daß es einer solchen Ueberweisung bedürfe, auf der einen oder der anderen dieser Kassen. In Ansehung anderer, insbesondere derjenigen Ausgaben, welche zum Besten des Landes, für Landes⸗ Anstalten, Wegbauten, Kanalanlagen und dergl. erforderlich werden, stellt sich eine Vereinbarung, wonach dieselben der einen oder anderen Kasse überwiesen werden, als wünschenswerh dar. Wenn man den Grundsatz festhält, daß die Kosten der Landesverwaltung theils aus den von Uns dazu angewiesenen Einkünften Unserer Domainen, Re⸗ galien und sonstiger nutzbaren Gerechtsamen, theils durch Steuern be— stritten werden müssen, und daß Unsern getreuen Landständen es zusteht, sowohl bei dem Eingange der Steuern, als auch bei der Verausga⸗ bung derjenigen Einnahmen, welche hauptsächlich als Steuern in die Landes- Kasse fließen, ein Mitverwaltungsrecht auszuüben, so wird eine Theilung der verschiedenen Ausgaben weniger einer Schwierigkeit unterliegen. Die Thatsache, daß in der Vorzeit der Betrag der Ein⸗ nahmen der landesherrlichen Kasse eben so wenig beiannt wurde, als der Betrag der darauf angewiesenen Ausgaben, veranlaßte die irrige Meinung, daß die Einnahmen weit größer seien, als die Ausgaben Die, vollständige Aufklärung dieser Verbältnisse hat zur Genilge die Unrichtigkeit dieser Meinung ergeben. Sie konnte nur dazu dienen, große Nachtheile und endlich Verwirrung in den Haushalt ju bringen. Erforderte nämlich das Beste des Landes eine Mehralsgabt, so hatte jene unverschuldete Unkunde und die daraus hervorgegangene irrsge Meinung von dem Verhältnisse Unserer Königlichen Kasse oft die Folge, daß wegen der Uebernahme einer Ausgabe Streit entstand. Da in Folge dessen in einzeluen Fällen die Gefahr eintrat, . Anforderungen unherücksichtigt zu lassen, welche das allgemeine Wohl oder das wohlbegründete Interesse für einzelne Zwfgts drin gend . derten, so blieb nichts anderes übrig, als entweder ier, . he Kasse mit der ganzen Mehrausgabe oder mit einem Theile derselben Mir d! z fen fonnte Unsere Kasse auf die Dauer zu belasten. Mit diesem Verfahren lonn aden auf diefer . nicht bestehen; wenn in der Wirflichkeit Ausgaben 3
J 6 Ren den sollten, als schon die gesammten Einna 56 3 ö. N 2. hei i n, größten. Theile durch Ausgaben für die gil eng der Regierung en 6 r s ein solches Verfah en saren, ö. kann, nde, dba es bedarf aber keiner Nachvei—
t igt werden ⸗ 231.
en ien gert csnt e n ge , Zerrüttung des Finanz- Wesens hg 1 ch kommt, wissentlich mehr Ausgaben und zwar nachhaltige 9 , auf eine Kasse zu legen, als diese Einnahmen hat und zu
u ö. zen berechtigt ist. Noch weniger aber sind aus dem in dieser ö. frllher beobachteten Verfahren für die rechtlichen Verhältnisse 6 Verpflichtungen Prinzipien zu entnehmen. Wir hoffen den Grund a Mißverhältnisse beseitigen und auf die bereitwillige Mitwirkung lin serer getreuen Stände rechnen zu können. Wir wollen e dem Ende Unferer getreuen Stände-Versammlung von Zeit zu Zelt, und