griffe des alten Papsithums vorhauden sst, indem er auf die Macht hin weiset, welche in dem Episkopate liegt, sofern sich . n. ner Pflichten und Rechte bewußt wird. Bies ist der Zigät . * fassers; er thut dar, wie von jeher eine stille und laufe Protes . gegen die Anmaßung der Hierarchie, welche gegen das en,. er katholischen Kirche selbst handelte, verbanden wan, und irttt als ein Freund derselben auf, indem er zu sicherer Erhaltung unter weniger schroffen Formen beitragen möchte, Folgen wir dem Ideengange der
Schrift, so fehen wir, wie die Köl
ner Angelegenheit den Nutzen hat, uns die Kräfte erkennen zu lehren, welche die Welt heut bewegen, wie von jeher die kat
holischen Bischöfe es als ihre Pflicht angeseben sich in einen Gegensatz zu Rom zu stellen, so oft dieses zu seinen Verderben, zu weit ging; deun der Epislopat, von Ehriste einge⸗ setzt, hat gleiche Rechte mit dem Papstthum und folglich auch die Ber⸗ pflichtung, in Zeiten der Gefahr einzugreifen. Dies Prin zip wird durch einige geschichtliche Momente kurz dargethan. Anzichend ist die Er⸗ zäblung der Opposition des berübmten Bossuet gegen. die hierarchi⸗ schen Anmaßungen Roms; der Versammlung des Französischen Kl rus unter Ludwig XIV.; der Bestätigung der vier Arti el der Galli kanischen Freiheiten, welche Bossuet mit seiner ganzen C elehrsamkeit und Gewaͤndbest in dem Werke, Defensio eta. vermheidigt. Deutsche Weihbischof Hontheim wird ein Rachfolger Bossuet s; perübmtes Werk ist hier im Auszuge mitgetheilt. Hierauf die heut zu wenig beachtete Thatsache des Bad-Emsischen Kongresses und der Synode zu Pistoja (1786) als letztes Lebenszeichen des sich seiner Rechte bewußten Episkopats. In diesem liegt jetzt das Heil, denn es hat die Verpflichtung, vor Gott, der Kirche nnd dem Baterlande, in folchen stürmischen Augenblicken der Geschichte, die Vermittelung zu übernehinen. Eine Deutsche Rationalpflicht nennen wir sie, denn bas fernliegende Italien wird nie die Bildung unseres Deutschen Vaterlandes begreifen. Da nun Rom keine freie Bildung zulassen will, schlägt der Verfasser vor, Deutsche Freiheiten, nach dem Bor— bilde der Gallikanischen, zu gründen. Diese Erläuterungen scheinen der Beachtung werth, da man in der That sonst keinen Ausweg sieht, wenn man das Prinzip der Hierarchie scharf ins Auge faßt, welches sich mit dem weltlichen Staate, so wie mit der evangelischen Kirche, in Widerspruch setzt. Bilden sich aber schützende, zeitgemäße Freihei— ten, so können Rom und der weltliche Staat wie die evangelische Kirche in Frieden neben einander bestehen. Zu wünschen wäre die— ser Schrift meht Ausdehnung und eine öftere Hir sung auf die trefflichen Katholiken, welche in der letzten Zeit jene Vermittelung vorbereitet haben. igt sind Aktenstücke, welche geeignet sind, ähnliche Gedanken zu erwecizen. ;
Me Belg
Auswärtige Börse n. Amsterdam, 25. Februar. Niederl. wirkl. Schuld 53! /. 59/9 do. 1012. do / Span. 1711165 Passive —. Ausg. Seh. —. prenss. Präm.-Sch. 1282/.. Poln. 1221s3. Oesterr. Met. Antwerpen, 24. Februar. Neue Anl. 171.
Kanz-Bill. 273 / 8. Zinsl. 51/2. 10356.
TZingl. — .
.
Allgemeiner
esterr. 50 / 0, 28 ss. 25 Loose 21 500 FI.
687 /. Eisenbahn- Ufer 339 Br. do.
do / Met.
690
Frankfurt a. M., 27. Februar.
prim. · Sch. 7ois. 6. Foo Span.
Bordeaux. Teste — Köln- Aachen S8 Br.
Bank- Aetien 1485. 1A80. 1067 /
12 6 — Bank-. Actien 186656
.
258 ö
Met. 1063, G. 40υ 1001s. G. 21630, S915. 8.
; 1839. Bank- Actien 1788. 1786. Hartial.O0bl. 1861 6G.
1. Marz.
Meteorologische Beobachtung.
Morgens 6 Uhr.
Nach einmaliger
Nachmittags Abends Beobachtung.
2 uhr. 10 ur.
1353, 135. Loose zu 100 FI. 282 Br. Preuss. do. A0½ Anl. 1021), G. Poln. Loose 69. Anl. 6/4 6! 189. 216. 0½ Holl. S5! / g. 55. Ac tien. St. Germain 5721“ G. Versailles rechtes linkes Ufer 160 Br. Strassburg - Basel A0 Br. Sabre: Meuse Lei aig-· Dresden 921 /. CG. Comp. Centrale —. Hamburg, 28. Februar. is Russ. 107 */. Wien, 25. Februar. .
Lustwärme 1 Thaupunkt ... Dunstsattigung Wetter
Wolkenzug ....
. z39 0ꝛ Par. 339 8 Par. 339,84 Par.
96 pCt. Schnee.
8 Tagesmittel- 339,50 Par. 4 189 R.. — 025 R.. S5 pCt. NW.
Quellwärme 6,90 R.
Flußwärme O80 R. Bodenwärme 2.80 R. Aus dünstung O. C22“ Rh.
trübe. hbezoaen Niederschlag O. 104“ Rh.
RdW. NW. Wärmewechsel 4. 3,10 N. . OG.
9, 60 R. 3, 10 R. 4 180 R. Oo R. — O60 R. — O, 28 R. 73 pét. S5 ot.
NW.
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heroische Oper
2. März 18338.
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St. · Schuld- Seh.
Fr. Rngl. Ohl. 30. Pram eb. d. Seeh. -= Kurm. Obl. m. I. C. 4 Nm. Int. Seh. 4 dog chuldversel r. 3? Kerl. Stadt- 6h. 41 Königsb. do. Elhiuger do. z Dana. do. in Th. —
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11 1021
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; We ntpr. Pfandur. 3 1001!
[1 Geld. 93 5/2 10211 21026 r. Ffaudbr. 35 115 5 02/3
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Form. Efandhbr. 2 Kur. · u. Neum. o. d gohles ische Rekat. C. aud 7. ö von Fr. geh. d. K. a. N. 4 95132 94M 3
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Nene Ducaten —— . K h Sonntag,
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— 2 Friedriehadr or 48 Aud.
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Lonsũdlon ö Wien in 20 Zr. .. Augsburg
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Bekanntmachungen.
putirten, Regierungs⸗Rath Strantz, se zu welchen wir daher vermögende und qualifizirte Kauf⸗ lustige mit dem Bemerken hierdurch einladen, daß die speziellen Veräußerungs-Pläne und
unserer Registratur und bezüglich
ne rtisse ment. /. Uhr, in unserem Konferenz-Zimmer vor dem De—
Kozmin beim Bü
2 —
lich auf die Herrs z Etablissement Tarce eingesehen werden können.
Für den Fall ten Herrschaften
ihrem Flächen⸗Inhalt ans
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chaft Radlin aber des Einzeln⸗Verkaufs
auf die Serrschaft rgermeister Kranz zu Kozmin, bezüg⸗ auf * i3 a em hr dhe len sn f öh ere ge lch
Montag, Der Zoͤgling v 200 Mb.
200 M.
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. nevra, oder; 1 1011ia 160 Th. 9919 100 ThI. 160 FI. 100 Rbl.
2 — 2 *
2 Mt. 3 Woeh.
1
nach dem Franzoöͤsischen Drama: Nina, von Kücken. K 3 Abth., von Paul Taglioni.
. dem Franzoͤsischen des Scribe. . neuen Decorationen des 1sten, ten und Ften Akts sind von Herrn Graͤb. — Die Kostuͤme sind neu.
Königliche Schauspiele. ᷣ 3. Marz. Im Opernhause. Die Vestalin, große in 3 Abth, mit Ballets. Musik von Spontini.
Fräul. von Faßmann: Julia, vor ihrer Urlaubs-Reise.) Im Schauspielhause: spiel in A Abth., von C. P. Berger. Lustspiel in 3 Abth, von Goldoni.
Marie von Medicis, Original ⸗Lust— Hierauf: Der guther—
4. Marz. Im Schauspielhause. Eugen Aram, 3 Abth., nach dem Roman gleiches Namens,
i ri = nn von Bulwer, von Ludwig Rellstab. . Dienstag, 5. Febr. Im Opernhause. Zum erstenmale wie—⸗
Flucht nach der Schweiz, ö in 03 Blum. Musit
Hierauf: Der Seeräuber, großes Ballet in
g n, Theater. 3. März. Die Seeräuber. Vaudeville ⸗Posse
ö 1216, 1111 / in 2 Akten, frei bearbeitet nach Dennery und Cormon, von 93. — GWPirconto 334 A. Cosmar. Die Musik ist arrangirt vom Musik⸗Direktor
. 7 Vorher: ek Sel - Cour 16. . . 1 Akt, nach dem Franzoͤsischen, von Herzenskron.
Das Häuschen in der Au. Lustspiel in
1. Marz. Die Franzosen in Spanien, oder; on St. Eyr. Schauspiel in 5 Akten., mit einem
Vorspiel: Die Eroberung von Taragona, nach dem Franzoͤsischen, des Francis Cornu, von L. v. Alvensleben. Mittwoch, 6. *
Zum erstenmale: Guido und Gi— in Florenz. Oper in 5 Akten, nach
Die Pe —ͤ Musik von Halevy. — Die
In Vertretung des Redacteurs: Wentzel.
Gedruckt bei A. W. Hayn.
—— —— ——— ——
r , ,, nr, ee, m/ ö
2 1 2 ' 1 Nach dem preiswürdigen Vorgange vieler Deutscher Städte hat sich auch hier im vorigen Jahre ein Kunst—
Kunst-Ausstellung zu Luͤbeck.
angesetz worden, verein gebildet, welcher im Jüni d. J. die erste
Kunst-Äusstellung veranstalten und mit derselben die 2. e Verloosung einer Anzahl anzukaufender Kunstwerke Bedingungen in verbinden wird. ,
Diese erste hiesige Kunst-Ausstellung, welche für jetzt auf dem Forst-⸗ nungen sich beschränkt, wird der siebenten Ham bur. ; ger Kunst-Ausstellung in der Art sich anschließen, daß sind die gedach⸗ ämmtliche dort aufgestellt gewesene Kunsiwerke, mit
in die nachstehend verzeichneten, mit der hierdurch erbetenen Genehmigung der geehrten
Minimis und mit den davon zu entrichtenden 246 Pro⸗ zent (unablöslichen Grund-) Steuern und Abgasen
nsschließlich der Ruthen mit Künstler und ohne Kosten für dieselben, hierher be⸗ den durch die gegenwärtige Abschätzung festgestellten fordert werden.
Gemälde, welche erst später abgesandt werden kön⸗ nen, erbitten wir uns in direkter Zusendung durch
Hierzu sind die Bietungs-Termine auf die Tage tan , die Geistlichkeit aufgeführten selbstständigen Ritter⸗ Land- oder Schiffsfracht auf unsere Kosien, unter
8. bis zum 18. April e., jedesmal Vormittags um w a ü
d ö K oz Acker . und Wiesen. . Gärten.
einzelnen Güter. Morg. Morg.
Forst⸗ land.
Morg.
güter zerlegt worden:
m i n.
Mini⸗
mum des Kauf⸗
geldes.
Thlr.
Ge⸗ sammt⸗ Areale.
Morg.
Adresse des Handlungshauses Heinrich Behrens in Lübeck. Dleselben müssen jedoch vor Ende Mai's hier eintreffen. ;
Der hiesige Verein trägt auch die Kosten der Rück—⸗ fracht und überläßt es der Wahl der geehrten Künst. ler, ob ihre Gemälde von hier ihnen selbst wieder zur gesendet oder ob sie von hier nach einem Hafen de— Dstsee, namentlich etwa nach Danzig, befördert wer⸗ den sollen, woselbst in den ersten Tagen des August
246 pCt. Steuer und Abgaben an die Geistlichkeit.
Thlr.] sgr. vf.
1196 122 1139 95 1292 26 8d 93 1632 207 1002 113 1591 360 1434 173
Lipowiec mit dem Schloß Kozmin Czarnisad .
Huündsfeld
Staniewo
Orla mit Megilko
2092 508 1818 485 1874 142 1202
1064 3117 595 1766
1090 3555 A2300
6. 1681 16900
A800 26500 23800 17300 47100
27200
829
d. J. die dortige Kunst-Ansstellung eröffnet wird. Sendungen mit der Post oder Diligence werden un— frankirt nicht angenommen und sehr voluminöse Ge⸗ 21 genstände nur nach vorhergegangener Anfrage. Spesen . unter der Rubrik von Berpacküngskosten u. dergl. tön— 289 nen nicht vergütet werden. Dagegen haftet die hie⸗ 8 sige Vereins⸗Kasse für Beschädigungen aller Art, welche 86 2 „die Kunstsachen während ihres Hierseyns durch Feuer 20 oder sonst erleiden sollten. Was zur See weiter ge⸗
418 31*
207
ö. 1022. 1189 Rad
259 236
163
Summa .. , r
Radlin mit Stengow Alt⸗ und Reu⸗-Czielcz Tarce
10.
. 11.
iI s 17105 216700 1 565 50200 2672 A560] 8100 6589 814 59300
365
16111 hen soll, wird zu dem angegebenen Werthe versichert. Der Betrag der verkauften Kunstwerke wird den Einsendern ohne Abzug übermacht, und werden diesel⸗ ben ersucht, neben der Angabe des dargestellten Ge—
285 6 1 ! r ) . — genstandes den äußersten Preis zu bemerken, so wie
196 19
j27 18 s endlich, die Gemälde mit Schrauben an die Kisten
Summa... 90 5586]
Zu dem Gute Lipowiec ad 1. gehört außer dem ge- begriffen, wie auch die durch die Licitation zu steigern. dachten Areale und dem Kozminer Schloffe mit meh⸗ den Minima der Kaufgelder annoch der höhern Fest— ; Von dem nach Abzug der zu über— Wassermühle, eine Ziegelei, Pottaschsiederei und die nehmenden Pfandbriefe verbleibenden Kaufgelder-Reste Berechtigung zur Erhebung eines Marktstandsgeldes ist J mit dem Amortisations⸗-Betrage jn der Reustadt Kozmin, zu dem Gute Orla ad 5. 18395 durch Amortisation getilgten s eine Brauerei und Brennerei, zu dem Gute Wokew nehmenden Pfandbriefe vor der Uebergabe, das Resi⸗ ad. 6. ein herrschaftlicher Krug, zu dem Gule Radlin dunm aber innerhalb 3 Jahren in 39 ad 9. eine Brauerei, Brennerei, Ziegelei und ein herr-Raten zu bezahlen. Die Termine ] zu dem Gute Czielcze ad 109. eine der Gebote auf die einzelnen Güter sind folgender— und zu maßen auberaumt worden: ;
für Lipowiec und Czarnisad auf den 8. April ,
für Hundsfeld und Staniewo auf den 9. April e., sär Hrla und Wykow auf den 19. April, e., für Obra und Galewo auf den 11. April e.
für Radlin und Czielcze auf den 12. April e,
für Tarce anf den 13. April c., . für die Herrschatten im Ganzen, und zwar auf jede einzeln oder auf beide zusammen auf den 18. April e. ö . J,. . i die Auswahl vorbehalten 6fe i Stadt Kozmin und ein herrschaftlicher bleibt, haben in den Licitations-Terminen als Caution 1 . 2282 M. 6 R. für ihre Gebote auf Tarce 10609 Thlr., auf Lipowiec, größteniheils noch mit Holz bestande ne, aber durch⸗ Orla, Obra, Radlin und Eczielcze 3000 Thlr., auf
Czarnisad, en, unn . *, und auf
errschaftlichen Krüge Staniewo und Galewo 1500 Thlr., auf jedes in Po- e n. ! senschen Pfandbriefen oder Staatsschuldscheinen zu Sie hleiben bis zur ergehenden höheren Entscheidung an ihre Gebote gebunden.
Posen, 33 10. Februar 1839.
reren Häusern bei der Stadt Kozmin und Teichen eine setzung bedürfen.
aftlicher Krug, 6 . n,, und ein herrschaftlicher Krug dem Gute Tarce ad 11. ein herrschaftlicher Krug, eine Schneidemüble und eine Theerschwelexei. z
Für den Fall des Verkaufs der beiden Herrschaften an* einen oder an zwei Bewerber im Ganzen treten den vorstehend speziftzirten Pertinenzien noch die nach⸗ stehend verzeichneten, eventualiter zun Einzeln⸗Ver⸗ kanf und zur Dismembration bestimmten Objekte zu, nämlich: .
a) der Herrschaft Kozmin zwei herrschaftliche Gast⸗
b) der Herrschaft Radlin die zu , n,. Wilkowya und Annapol und die Kolonie Ännapol. .
Von diesen Objekten sind die Minimg der Kaufgel der noch in der Festsetzung begriffen. Eben so ist die Vertheilung der beim Einzeln-Verkauf auf jedes ein- zelne Gut pretii zu ü
6. Rodung geeignete Wald⸗Flächen;
deponiren.
rnehmenden Pfandbriefe noch im Werke
. — — ——
ne,.
ö
3326 s 16060281 157909
ön ig l. Reg ierung,
u legenden, von den Käufern in partem Abtheilung für die direkten Steuern, Do— mainen und Forsten.
heils der zu über⸗
ür die Annahme
befestigen, letztere zujuschrauben und die Fugen mit Papier verkleben zu lassen.
Lilbeck, im Januar 1839.
Der Verwaltungs⸗Ausschuß des Lübecker Kunsi⸗Vereins: C. L. Roeck, Senator; F. Bluhme, Ob. Appell. ath; J. H. Gaedertz, Senator; J. A. Spetz⸗ r, Stadtbhaumeister; W. Ackermann, Professor;
Heinr. Behrens; Th. Curtius, Dr.
Tos s iF s 7
des bis Johanni
leichen jährlichen J Bekanntmachung.
Nach Juhalt des Entwurfes der Statuten unter— zeichneter Gesellschaft befindet sich auf den Actien Dokumenten §. 3 und » abgedruckt. Seiten der ho⸗ hen Staats-Behörde ist jedoch die Faffung dieser §8§. in folgender Maße bestimmt worden:
Wegen verlorener oder vernichteter Actien, Coupons
oder Dividenden- Scheine sindet auf Antrag der
Betheiligten ein den gesetzlichen Vorschriften über
die Mortisication vernichteter oder verlorener Staats⸗
Papiere analoges Verfahren in folgender Maße statt;
a] Derjenige, welchem derartige Paptere innerhalb des Zeitraumes ihrer Gültigkeit abhanden gekom— men sind, hat hiervon bei der Direction der Zuk⸗ ker-Raffiuerie, mit Augabe der Nummern der betreffenden Scheine, Anzeige zu machen.
p) Ist er im Stande, die Vernichtüng dieser Scheine, Föenigstens bis zur Zulässigkeit des Erfüllungs« Eides, zu beweisen, so kann das desfallsige alle⸗ mal auf seine Kosien gehende Verfahren sofort
en Staaten.
6. Oktober 1824 (Gesetzsammlung von gedachten Jahre Rr. 33) für verloren gegangene Staats! Papiere fesigefetzte zehn. und bezsehentlich dreijäh= rige Verjährungszeit, welche vom Tage der bel a erwähnten Anzeige des Verlustes an zu rechnen ist, abzuwarten, nach deren Vollendung sodann mit der Ediktal⸗Aufforderung verfahren werden kaun,
d) Die vorerwähnten Ediktal-⸗Aufforderungen gesche⸗ hen durch öffentlichen Anschlag bei dem Stadt⸗ gericht ö. Pirna und durch zweimalige Einrückung in die Leipziger Zeitung, den Dresdner Anzeigen und das Pirnaer Wochenblatt,
was hiermit zur Vermeidung von Irrungen zur öffent—
lichen Kenntiniß gebracht wird.
Pirna, den 9. Februar 1839.
Die Direction der Pirnaer Zucker-Raffi⸗
nerte⸗Gesellschaft.
Den zur hiesigen Agentur gehörigen Theilhaberm den Lebensversicherungs-⸗Bank f. D. in Gotha beehre ich mich anzuzeigen, daß der Rechnungs-A bz schluß für 1838, mit dem das Büreau dieser Anstalt gegenwärtig beschäftigt ist, wiederum sehr befriedigende Resnltate ergeben wird, eben sowohl in Beziehung auf den Zugang an neuen Versicherungen ivelcher nahe an zwei Mill. Thlr. betrug, als in Beziehung auf die stattgehabte Sterblichkeit, welche die rech: nungsmäßige Erwartung nicht erreicht hat. In Folge dieser günssigen Ergebnisse wird sich am Jahresschluß die Gesammtfumme der Versicherungen auf 12577004 Thlr., die Zahl der Versicherten auf s789 Personen und der effektive Fonds der Bank auf ungefähr 1900 000 Thlr. stellen. Sterbefälle ereigneten sich 124, wofür 212,400 Thlr. verausgabt werden mußten, Da jedoch die Einnahme an Prämien und Zinsen über 580500 Thlr. betrug, so wird sich, nach Bestreitung jener Ausgabe, nach Abzug der Prämien Ueberträge und vollständiger Ausstattung der Reserve, noch ein Ueberschuß ergeben, der eine reichliche Dividende in Aussicht siellt. Ich benutze diese Mittheilungen, um zu zahlreichen Theilnahme an der genannten Anstalt einzuladen. Berlin, Februar 1839.
Carl Gottfried Franz,
Aleranderstr. Rr. Al.
1
Literarische Anzeigen. Bei Fr. Varrentrapp in Frankfurt a. M. ist sꝗ eben erschienen und in allen Buchhandlungen zu has ben, namentlich bei E. S. Mittler in Berlin (Stech- hahn No. 3), Posen und Bromberg:
Die Geburt slehre, Seiten der Wissenschaft und Kunst dargestellt. 19 zwei Theilen. Von Dr. Herrmann Fr. Kilian. 11 Theil. Physiologie u. Diätetik der Geburt, Gr. Svo. 2 Thlr. 10 sgr. Der zweite Theil ist unter der Presse, und wird s bal als möglich nachfolgen.
V0 l
—
Eine ausführliche Ankündigung schung von:
Da vi's prag natischem Werk über China,
mil eingedruückten Vignetten, auf Subscription zu
3 Thlr., ist in allen Buchhandlungen zu haben
und wird der Aufmerksamfeit für wichtige und
interesante Werke empfänglicher fu e fert e;
einer Verdent⸗
beim Stadtgericht zu Pirna gegen einen von diesem zu stellenden Contradictor antreten und durchführen. . . . ) Bei nicht durchgeführtem Beweise der Bernich⸗ tung ist die durch die höchste Verordnung vom
empfohlen. In Berlin ünd Potsdam wendet man sich an die Stuhrsche r rr, , Creutz sche Buchhandlung in Magdeburg.
Allgemein
De
S
Berlin, Montag den
Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.
Des Koͤnigs Majestät haben bei der anderweiten Organi— sation der Untergerichte im Departement des Ober-Landesge⸗ richts zu Insterburg den Land- und Stadtgerichts-Direktor Gregorovius zu Gumbinnen, den Stadtgerichts-Direktor Maercker zu Insterburg und den Land- und Stadtgerichts— Dirigenten Krafft zu Stallupöhnen zu Direktoren der daselbst neu gebildeten Land- und Stadtgerichte, den Landgerichts Di— rektor Reuter zu Tilsit zum Land- und Stadtgerichts- Direk— tor in Ragnit; ferner folgende Beamte: den Land- und Stadt—
richter Dargel zu Angerburg, die Justiz Amtmänner Jacobi zu Schreitlaugken, Mex und Frentzel zu Tilsit, Büttner
auch wachsen sie nur langsam. tief die Wurzeln dieser Wassermoosbäume gehen. Man könnte im Winter eine solche Untersuchung anstellen. Niemand hat sich
* Goldapp, Benecke zu Insterburg, Sprunck zu Secken— urg und Beyme zu Ragnit; die Ober-Landesgerichts-Assesso⸗
ren Reichelot zu Tilsit, Urbani und Muller zu Insterburg, Lamle zu Gumbinnen, Schumann zu Johannisburg, Larz, zur Zeit in Bartenstein und Schlegel zu Darkehmen zu Land⸗ und Stadtgerichts-Raͤthen, so wie den Justiz- Amtmann Mey⸗ — verstorbenen Ober⸗Kammerherrn, Grafen Litta, ist zum
höfer zu Ruß zum Landgerichts-Rath zu ernennen, und end—
lich: den Kreis-Justizrath Maurach bei der aufzulssenden
Kreis- Justiz-Kommission zu Ragnit als ersten Rath an das Land- und Stadtgericht zu Tilsit zu versetzen geruht
Des Königs Majestäaͤt haben dem praktischen Arzte Dr. Karl Bournhe zu Duͤsseldorf den Charakter als Hofrath
Allergnaädigst beizulegen und das hieruͤber ausgefertigte Patent
Allerhoͤchstselbst zu vollziehen geruht.
Angekommen: Der Fuͤrst zu Lynar, von Herzberg.
Der Hof-Jaͤgermeister, Freiherr von der Asseburg, von d uͤbertragen worden.
Meis dorff.
,, e nm.
St. Petersburg, 23. Febr. Die hiesigen Zeitun— en enthalten uͤber die Suspendirung der Vorlesungen auf der
Wladimir-Universitaͤt in Kiew folgenden Kaiserl. Utas vom g9gten (21.) v. M.
WTluf Vorstellung des Ministers des öffentlichen Unterrichts hal— ten Wir für zweckmäßig, nachfolgende Maßregeln in Beireff der Uni— versität des heiligen Wladimir zu ergreifen, und befehlen: I) Denje⸗ uigen Studenten, weiche sich jetzt auf dieser Universität befinden und in der Untersuchung nicht beiheiligt sind, welche jetzt wegen der in den westlichen Gourernemenis entdeckten Umtriebe anhängig gemacht wor— den, das Recht zu erthetlen, andere Russische Univeisiiäten zu be⸗ suchen, und zwar nach eigener Wahl, ohne alle neue Prüfung und mit Einrechnüng der Zeit, welche sie auf der Universität des heiligen Wladimir untadelbaft zugebracht baben. 2 Denjenigen von diesen Studenten, welche keine andere Uniotrsitäten mehr zu besuchen wünschen, soll erlaubt seyn, nach Grundlage der bestehenden Vorschriften, in den Civildienst zu treten, und zwar sür dieses Mal mit dem Vorrecht, daß bei ihrem Eintritt in den Eioildifenst diese Studenten, bei guten Fortschritten in den Wissenschafien und bei sitilicher Führung, den Rang der zwölften Klasse erhalten, wenn sie sich im vierten Lehr-Kursus befanden; die Studenten aber, welche aut dem dritten und zweiten Kursus in Dienst treten, erhalten den Rang der vierzebnten Klasst. Sie Alle gehören, den Gesetzen gemäß, zur zweiten Rang-Abtheilung der Civil⸗Beamten. 3) Die Annahme der Studenten und die Vorlesungen werden sofort auf der Universi— tät des beil. Wladimir auf ein Jabr eingestellt; nach Ablauf dieser Zeit werden die Annahme der Studenten und die Lehr-Bor— träge erneut, wenn sich bis dahin eine hinlängliche Anzabl von Gom⸗ nafsasten sindet, welche, nach Grundlage der von Uns bestätigten Ber— fügung des Minssters des öffentlichen Unterrichts vom 309. Septem—⸗ ber 1837, das ausschließliche Recht haben, diese Universität zu be— suchen. A) Die ehemaligen Studenten der Universität des heil. Wla— dimir dürfen nicht wieder in selbige aufgenommen werden; die etwa— nigen Ausnahmen von dieser Regel dürfen nicht anders als mit be— sonderer Genehmigung des Ministers des öffentlichen Unterrichts stattfinden. 3) Die etatsmäßlgeu ordinairen und extragordinairen Pprofessoren, , und Docenten behalten ihre Gehalte bis zur Wieder- Eröffnung der Vorlesungen auf der Universität des heil Wladimfr. Unterdessen wird das Ministerium des oöffent⸗ lichen Unterrichts die Verfügung treffen, daß alle zu diesem gelehr— ten Vereine gebörigen Personen sich mit Abfassung von Lehrbüchern und Anleitungen beschäftigen, und, nach dem Gutachten der Univer— sttäts-Verwaltung, zum Rutzen der übrigen Lehr⸗Anslalten des Kiew— schen Bezirks benutzt werden. 6) Die Kron-Studenten der Univer⸗ sität des heiligen Wladimir sollen in die anderen Universitäten ver⸗ theilt werden, je nachdem sich dies am zweckmäßlgsten than läßt, und ihnen die zu ihrem Unterhalt angewiesenen Summen auch ferner ausgezahlt werden. ?) Die Ausjahlung der aus der Reichs-Rent⸗ kammer, nach dem Perzeichniß des Jahres 1839, zum Unterhalt der Universität des heiligen Wladimir angewiesenen Summen, soll nach früherer Grundlage verabfolgt werden. 8) Die Gelder, welche sowohl von diesen Summen, als wie auch von anderen, und durch die em— poraire Erledigung einiger Aemter übrig bleiben, sollen zur Bau— Summe geschlagen werden, um das Universitäts⸗-Gebäude baldmäg— lichst zu beendigen. 9) Alle ferneren Verfügungen zur Aussührung dieser Maßregefn werden dem Minister des öffentlichen Unterrichts übertragen. Der dirigirendez Senat wird nicht unterlassen, zur Boll— ziehung dieser Verfügung die nöthigen Maßregeln zu treffen“
Herr P. Gawriloff berichtet in der Zeitung von Wladimir uͤber eine schwimmende Insel, die sich auf dem „Kuh See“ im Gouvernement Wladimir befindet. Diese Insel bildet eine un⸗ regelmäßige Flaͤche von 5 — 6 Dessiaäͤtinen und ist mit Fichten von ziemlicher Höhe und Dicke bedeckt. Bei sehr starkem Winde wird diese Insel von der Stelle bewegt und von der einen Seite des Sees zur anderen getrieben. Der Berichterstatter sagt: „Im letzten Sommer schwamm die Insel ven Anfang des Frühlings bis zum Juli dreimal herum, und als ich den See sah, stand sie an der suͤdwestlichen Seite desselben, biswei— len zwei bis drei Faden, manchmal zwanzig, dreißig und mehr
hende Veränderungen in der Armee: Manderstern l, bisheriger Chef der ersten Infanterie-Division, hat die Kommandantur in Riga erhalten, wobei er bei der Ar—
Fa
se
n Die auf der Insel wachsenden Bäume haben festes, starkes Holz, erreichen aber nicht die Hohe und Dicke der Baume auf dem festen Lande in der Umgegend des Sees, Man hat nicht untersucht, wie
3
aber diese interessante Muͤhe gegeben.“ — — St. Petersburg, 23. Febr. An die Stelle des
Präsidenten in der fuͤr den Wiederaufbau der Isaks-Kathedrale bestehenden Kommission der Minister des Kaiserlichen Hauses,
SGeneral⸗Adjutant Fuͤrst Wolchonsky, so wie zum Mitgliede der⸗ selben in der Section der kuͤnstlichen Arbeiten der General-⸗Ad⸗ jutant Graf Lewaschoff ernannt. Den Vorsitz im Departement der Civil- und geistlichen An⸗— gelegenheiten des Reichsraths hat der Wirkliche Geheimerath Kuschnikoff erhalten, wobei er des bisher gefuͤhrten Vorsitzes in der Bittschriften⸗Kommission enthoben ist; letztere Charge ist
dem Mitgliede des Reichtraths, Geheimen Rath Tutschkoff,
Ein Höͤchster Tagesbefehl vom 16ten d. bestimmt nachste—⸗ Der General ⸗Lieutenant
mee bleiben wird; seine Stelle als Chef gedachter ersten Infan⸗ terie⸗ Division nimmt der General- Major Rennenkampf ein, wobei er bei der Suite des Kaisers bleibt. Der bei der Armee stehende General- Lieutenant Malinowsky J. ist zum Chef der ten Infanterie⸗Division ernannt. — Durch denselben Tages— befehl werden aus Kriegsdiensten verabschiedet: Der bisherige Chef der 4ten Infanterie-Division, General-Lieutenant Ma— jewsky, der General-Major Simischin und Krankheit wegen der bei der Artillerie stehende General⸗Major Schukowsky.
Die wesentlichen Bestimmungen einer so eben erschienenen, auf die gesammte praktische Heilkund? in Rußland einen wich tigen Einfluß ausuͤbenden hoͤchsten Verordnung sind nachstehende: Alle Pruͤfungen der Medizinal⸗Beamten, wie uͤberhaupt aller Individuen, die sich einem Zweige der praktischen Heilkunde widmen, werden nur von unsern medikochirurgischen Akade— mieen und Universitäͤten vollzogen. Sie geschehen in der vollen Versammlung der Konferenz oder der medizinischen Fakultaͤt, und zwar examinirt jeder Professor über den Gegenstand, fur den er bei der Anstalt betheiligt ist. Niemandem, er sey In- oder Auslaͤnder, der kein Diplom oder Zeugniß von einer der gedach— ten hoͤhern Lehr-Anstalten im Reich aufzuweisen hat, steht kuͤnf— tig die Ausuͤbung irgend eines Zweiges der Arznei- oder Vete— rinair-Kunde in Rußland zu; auch darf er weder einer Kron— noch einer Privat-Apotheke vorstehen. Die Akademieen und Universitͤten im Reiche sind autorisirt, die gepruͤften und zu ihren Fächern fähig befundenen Personen zu allen gelehrten Graden in der Medizin, der Veterinair-Kunde und Pharma— zie zu erheben. Personen, die den Doktor-Grad in der Medizin, oder in dieser und der Chirurgie zugleich nachsu— chen, werden in der Lateinischen, alle ubrigen in der Russischen, Ausländer in einer der gebraäuchlichsten Europäischen Sprachen examinirt. Dem Examen sich unterwerfende, noch keinen ge— lehrten Grad besitzende Personen, wie Studenten der Akade— mieen und Universitäͤten haben zuvor Zeugnisse zu produziren: über Geburt und Glaubensbekenntniß, uͤber ihren sittlichen Le—⸗ benswandel, die Vollendung ihres Kursus in den medizinischen, Veterinair⸗- und pharmazeutischen Wissenschaften, uͤber ihre Ent— lassung aus steuerpflichtigen Ständen, oder daß sie mit der Er— laubniß ihrer Gemeinden dem Studium auf hoͤhern Lehranstal— ten obliegen durfen. Von dieser Vorzeigung sind diejenigen ausgenommen, die auf der examinirenden Anstalt selbst ihren Kursus vollendeten. Mediziner, schon im Besitz gelehrter Grade, die um das Examen zur Erlangung eines hoͤhern, oder zur Bestaͤtigung eines auf auswärtigen Anstalten erhaltenen Gra— des anhalten, produziren ein Zeugniß uͤber ihren wirklichen Be— ruf und ihre untadelhafte Führung; die Ausländer nächst— dem noch ein Dokument uͤber das Recht, sich in Rußland auf— zuhalten. Die Medici, die juͤngern Veterinair-Aerzte, die Apo— theker⸗-Gehuͤlfen und ihre Provisoren zerfallen nach dem Grade ihrer Kenntnisse in besondere Abtheilungen, welcher sie durch die Pruͤfungen theilhaftig werden. Individiuen, die wegen man— gelhafter Kenntnisse in einigen Gegenstaͤnden ihres Berufs vom ersten Examen abgewiesen werden, koͤnnen es nach Verlauf ei— nes halben oder eines Jahres erneuern. Niemand ist zum Doktor⸗Grad zulässig, der nicht zuvor vier oder fuͤnf Jahre Me⸗ ett studirte. Der auslaͤndische Doktor medicinae erhält diese
aͤrde in Rußland erst auf Vorweisung eines Zeugnisses, daß er nach einem vollstaͤndig geendeten wissenschaftlichen Kursus sich wenigstens vier dar mit der medizinischen Praxis in irgend einem Staate beschäftigte; immer jedoch hat er sich der Pruͤ— fung uͤber alle im Reglement vorgeschriebenen Gegenstände zu unterwerfen, die von ihm bei Erwerbung des auswärtigen Dok tor⸗Diploms verfaßte Dissertation gedruckt vorzulegen, uͤber welche er, zur Ueberzeugung, daß er sie selbst verfaßt, gepruft wird. — Ausländische Aerzte, bekannt durch ihre Gelehrsamkeit, welche auf zuvor an sie ergangene Einladung, in Staats dienste zu treten, nach Rußland kommen, oder hier der freien Pra—
ris zu leben wuͤnschen, werden ohne Examen in den ge— lehrten Graden bestaäͤtigt, auf welche sie Diplome von auslaͤn⸗
dischen Universitaͤten besitzen. Das medizinische Conseil ist allein
berechtigt, gelehrte Grade ohne Examen zu ertheilen. Die me— diko⸗chirurgischen Akademieen und Universitäten aber knnen nur solchen auslaͤndischen Doktoren gelehrte Grade ertheilen, die in die Dienste ihrer Jurisdiction treten. Aerzte, welche Biplome elehrter Grade von der Alexanders-Universitäaͤt (der ehemaligen boschen) im Großfuͤrstenthum Finnland besitzen, konnen mit diesen in den Staatsdienst treten, ohne sich deshalb einem neuen Eramen zu unterwerfen. Die von dieser Universitaͤt kreirten Doktoren der Medizin und Chirurgie besitzen alle Rechte, welche ihrem Stande im Kaiserreiche zuerkannt sind.
Der Akademiker Herr von Baer stattete juͤngst in unserer Akademie einen in naturgeschichtlicher Hinsicht sehr interessanten Bericht ab uͤber die Wanderung eines bedeutend großen Gra— nitblocks, der im Winter von 18357 auf 1838 auf einer Eisflaͤche von Finnlands Kuͤste zer den Meerbusen hinuͤber, zur Insel Hochland war getragen worden, und welchen er auf seiner im vergangenen Sommer nach dieser Insel unternommenen Reise selbst gesehen hat. Ich entlehne seinem Berichte hier das Be⸗ merkenswertheste uͤber ein Natur-Ereigniß, fuͤr den Physiker und Geologen gewiß von großem Interesse: „Im vorletzten Jahre“, sagt Herr von Baer, „theilte ich der Akademie eine Notiz uͤber zwei ansehnliche Geschiebe mit, die im Laufe dieses Jahrhunderts an der Kuͤste von Finnland ihre Lagerstaͤtte ver⸗
ändert hatten. Waͤhrend einer kurzen Reise, die ich im vergange⸗
nen Sommer durch Finnland machte, uͤberzeugte ich mich durch eige⸗ nen Anblick, daß solche Translocationen dort keinesweges selten sind. Ein Granitblock, den man schon zu den sehr großen, ja fast zu den ungeheuren zählen kann, ist vom Eise ber das Meer nach der Insel Hochland getragen worden und hat jetzt an der Ost— kuͤste dieser Insel, zwischen zwei Dörfern, seine Stellung ein— genommen. Seine laͤngste Dimension ., gegen zwei Klafter, seine Hoͤhe uͤber einen Klafter betragen. Genauere Maße kann ich nicht angeben, da mir Meß-Instrumente fehlten, als ich ihm vorbeiführ; doch glaube ich, diesen Block nicht zu uͤber— schatzen, wenn ich ihm fast ein Drittheil von der Masse des Felsstuͤckes gebe, auf welchem hier auf dem Admiralitäts⸗-Platze die Bildsäule Peter's des Großen steht. Nach dieser Schätzung mag der heruͤbergewanderte scharfkantige Felsblock ein Gewicht von fast einer Million Pfund haben. Die Hochlaänder behaup— teten einstimmig, der Stein sey ein neuer, der vor dem Eisgange des Fruͤhlings von 1838 auf der Insel nicht sey bemerkt werden; das Eis habe ihn wirklich aus Finnland heruͤbergetragen. Ware er bloß aus einer Gegend der Hochlaͤndischen Kuͤste in die andere versetzt, so wuͤrden ihn die Bewohner ohne Zweifel kennen, da sie gewiß alle bedeutenden am Ufer liegenden Geschiebe 3. kleinen Fel⸗ sen⸗Insel unterscheiden. Ob Jemand von den Bewohnern noch das Eis gesehen hat, das den Felsblock trug, weiß ich nicht; vielleicht geschah dies auch von Allen unbemerkt; denn die Bucht, in welcher der Stein strandete, ist unbewohnt. Es ist bekannt, daß auf den Eisfeldern der Polar-Gegenden zuweilen große Felsbloͤcke gesehen worden sind, aber auch in unseren Breiten hat diese Wanderung durchaus nichts Unglaubliches oder auch nur Unwahrscheinliches, wenn man sich der Strenge des Win— ters von 1837 auf 1838 erinnert. Der Finnische Meerbusen war aber zwei Monate hindurch in seiner ganzen Breite mit Eis bedeckt gewesen, und ununterbrochen waren mehrere Eiswege von Finnland nach Esthland mehrere Wochen lang befahren worden. In dieser Zeit gewinnt das Eis schon eine bedeutende Dicke, und wenn es dann bricht und das Eisfeld, welches einen großen Block gefaßt hat, eine ansehnliche Ausdeh— nung behält, bevor es strandet, kann es den größten Block in die . Entfernung, in die es, ohne zu schmelzen, gelangt, tragen. er Block, von dem ich hier spreche, hatte den Strand nicht erreicht, sondern lag von ihm etwas entfernt im Wasser, so daß zu seinem Anlanden gar keine gewaltige Be⸗ wegung des Wassers erforderlich war, sondern es mehr das Ansehen hat, als ob ein bedeutendes Eisfeld hier von zwei Vor— ebirgen zurückgehalten worden sey, was bei ganz ruhigem Wetter geschehen konnte. Ein hoher Seegang wuͤrde wahr— scheinlich die Eisflaͤche zertruͤmert und den Granitblock viel— leicht in das Meer versenkt haben. Die Ankunft dieses Fremd⸗ lings war an sich den Hochlaͤndern keinesweges merkwürdig, sondern nur seine Große. Sie versichern, daß kleinere Bloͤcke am Ufer jährlich kommen und gehen. Diese Behauptung findet man auch sogleich einleuchtend, wenn man Finnland besucht hat, bei dessen Anblick sich dem Reisenden überall die Spuren vor weltlicher Bewegungen deutlich darstellen; wenn man an seiner Kuͤste wie an den Inseln alle kleineren oder großeren Vor— sprüͤnge mit sehr gemischten Geroͤll⸗Ablagerungen bedeckt sieht⸗ welche nicht selten in Bewegung kommen. Des Reisenden ganze Aufmerksamkeit wird hier auf den Anblick der unzaͤhlichen und ungeheuern Geschiebe, auf ihre zuweilen hoͤchst abenteuer⸗ liche Stellung, wie auf die sonderbare Furchung diess; anstehen⸗ den Felsmaffen hingezogen. Immer verdient die ee, eines so ansehnlichen Felsblockes, wie der, hier gedachte, uͤber einen Meerbusen in unseren Breiten der Vergessenheit entzogen 9 ; welche früher wenigstens ihre zu werden. Fuͤr die Ansicht, ö G der irb loch sstslocien Vertheidiger fand, daß Wurftrafte * 6 , fönnten, scheint ihr Lagerungs- Verhältniß in 8 aus nicht zu sprechen.“ Frankre ich. ; 5. Febr. Der Herzog Lon Orleans wird, wie es alben , ger ge 1. Maͤrz eine Reise antreten, um die r 9 Eorps der Nord⸗Armee zu inspiziren. einzelnen Corp . ĩ Pariser Bezirks hatten si Die Waͤhler des zweiten Pariser Bezirks hatten sich zu der gestrigen Versammlung ungemein zahlreich eingefunden. Man' zühlte nahe an 1800, Den Vorsitz fuhrte der Maire des Bezirks, Herr 4 * Herr Jacgues Lefebvre nahm zu⸗ erst' das Wort und aͤußerte sich im Wesentlichen folgendermaßen; „Richt ohne elniges Bedauern habe ich darein gewilligt, Sie