1839 / 65 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

U = 2 Allgemeiner Anzeiger fuͤr

Bekanntmachungen.

Verkauf. Berlin.

ö

Rothwend iger Königliches Kammergericht in enburger Thore in der

belegcnen,

Die hierselbst vor dem Ora

Cbausseestraße

9 Y.

Sus

we. ö. 26 Nr. 26 und 64

des Selchändiers

Tage werden alle diejenigen, welche an das von dem rermaligen Pensionar C. H. Eyermann an den Pen⸗ sienar F. A. Rübe bereits im Jahre 1831 cedirte, dem rsteren an dem im Voigdbaeger Kirchspiel belegenen Guie Derin auf den Zeitraum von Trinitatis 183 dis dahin 1841 geständi! gewesene Pachtrecht, so wie

atͤzt Saaten

Jücke, Näucherei⸗ und senstigen ihm eigenthümlich ge⸗

. hekensch ur einzusehenden Taxe, se

v1 1839 Vormittags 8 Uhr, sielle subhastirt werden.

141 ES diktktal⸗Vorla,d ung.

Ueber den Rachlaß des am 3. März 1838 zu Fran⸗ kenstein verstorbenen Oberst- Lieutenant a. D. Otto Christoph von Borke ist heute der erdschaftliche Liqui dalicus-Projeß eröffnet worden. Der Termin zur Anmeldung aller Ansprüche steht am 6. Juni d. J. Vormittags um 10 Uhr, vor dem Königlichen Ober Landesgerichts⸗Referendarins Herrn Gierth im Parteienzimmer des hiesigen Ober⸗ Landesgerichis an. Wer sich in diesem Termine nicht meldet, wird aller seiner Borrechte verlustig erklärt und mit seinen Forderungen nur an dasjenige, was nach Befriedigung der sich meldenden Gläubiger von der Masse noch Übrig bleiben sollte, verwiesen werden.

Breslau, den 8. Februar 1839.

Königl. Ober-Landesgericht von Schlesien. Erster Senat.

——

9

g. ; 6 Mit Beziehung auf die den Stralsundischen Zeitun⸗ gen ausführlich inserirten Ladungen vom heutigen

(L. 8.)

hörig gewesenen Gebäude, Ansprüche und Forderun— gen machen zu iönnen glauben, zu deren Anmeldung und Verification in einem der folgenden Termine den 11. März, den 8. und 22. April e., Morgens 10 Uhr, vor dem Königlichen Hofgericht, bei Bermeidung der am 13. Mai c. zu erfennenden Präklusion, hiermit vorgeladen. Datum Greifswald, den 8. Februar 1839.

Königl. Preuß. Hofgericht von Pommern und Rügen.

v. Möller, Praeses.

RNothwendige Subhastation.

Das im Thornschen Kreise belegene, dem Johann Klaszonsfi gehörige Erbpachts-Vorwerk Grzvwna Nr. 15, abgeschätzt auf 11,768 Thlr. 10 sgr. eilftausend siebenhundert drei und sechszig Thaler und zehn Sil— bergroschen, soll

am 15. Mai 1839, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Land- und Stadtgerichts⸗Rath von Wittke an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Tare, Hypothekenschein und Bedingungen sind in der Registratur einzusehen,

Thörn, den 28. September 1838.

Königl. Land- und Stadtgericht.

Ediktal⸗BSorla du n g.

Ueber das Bermögen des hiesigen Buchhändlers Ru— dolph Lubarsch ist am heutigen Tage der Konkurs— Prozeß eröffnet worden. ̃

Der Termin zur Anmeldung aller Ansprüche an die Konküurs⸗Masse sieht am 18. Juni e,. Vormit⸗ tags um 10 Uhr, vor dem Herrn Assessor Hahn im Parteienzimmer des biesigen Gerichts an.

Wer sich in diesem Termine nlcht meldet, wird mit seinen Ansprüchen au die Masse ansgeschlossen und ibm deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Still— schweigen auferlegt werden. 3

Den jenigen Gläubigern, welche im hiesigen Orte leine

Zaporew Ed yktaln ).

Nad maiatkiem Rudolfa Luharr Xięgarza tute yszego, otworzono dzis process Konk ursowz.

Termin do podania wsrystkich pretensyi do inass) Konkursowey wyrnaenrony iest na dzien 1880 Crverwea r. b. 0 godainie 10e prredpokadniem w iazbie stron tuteyszego Sadu przed Ir. Hahn Assessorem.

Kto sie w terminie tym niezgkosi, rostanie z pre. tens swoig do Massy wylzezon i wiecznie uu w tey mierze milczenie przeciwko drugim wiera)- cielom zakazanem zostanie.

Kredytorom tu zadn znaiomosé nie maigeym po— daia sie Ur. Roestel i Ur. Wranski Romuiissarze

Bekanntschaft haben, werden die Herren Justij⸗Kom-⸗ sperawiellliwosci na petnomocnik w.

missarien Roeslel und von Wronski als Mandatarien vorgeschlagen. ö. . ; Zugleich wird hierdurch der offene Arrest verbängt. Alle diejenigen, welche zu die sem Vermögen gehörige Gelder oder geidwerthe Gegenstände in Händen haben, werden angewiesen, solche binnen Wochen bei dem unterzeichneten Gerichte anzuzeigen und mit Vorbehalt ihrer Rechte zur gerichtlichen Verwahrung anzubieten. Im Falle der Ünterlassung gehen sie ihrer daran hadenden Pfand und anderen Rechten verlustig. Jede an den Gemeinschulduer oder soust einen Drit- ten geschehene Zahlung oder Auslieferung aber wird für üicht geschehen erachtet and das verborwidrige Ge⸗ zahlte oder Ausgeantwortete für die Masse anderweit von dem Uehertreter beigetriebrn werden. Meseritz, den 19. Februar 1832. Königl. Land- und Stadtgericht.

Zarazem sie poklada na maigtek wytey wspom- niony Areszt jawny, zaleca sie tym ktöray do ta— kowego nalezace pieniedze lub praedmioty wartose pieniedzy maiace posiadaig azeby takowe w przeciagu tygodni A. rezerwuige sobie nich prawa agkosili lub do depozytu sadowego ofiarowali.

W raꝛie przeciwnym utracaig prawa sfantowe i inne im stuzace.

katda wie vespokdtuznikowi lub traeciemu ucnrꝶ- niona zaptata lub wydanie iako nienastapiona uwa— ana i 6 wbrew zn1kazowi lub wydana rzeez powtornie do massy od Przekraczaizcego 5sciaguiona zostanie.

Miedzyrzeca dnia 1980 Lutego 1839.

Kröl. Pruski Sad Liemsko--Mieyaki.

Rotlhwendiger Verkauf.

Pon dem Königlichen Land- und Stadtgerichte zu Ueckermünde sollen die beiden an der Chausseée zwischen Pasewalk und Anklam, eine Meile von ersterer Stadt belegenen Etablissements

1) Albertshof, früher Saurenkrug genannt, aus einem berrschaftlichen Wohnhause, elner Scheune, einem Stallgebäude, Backhause, zwei Familien Häusern, zwe! Ställen, einer Bock-Windmühle, einem Kruge nebst 3 Ställen, J Morg. 110 Ruth. Garten⸗ land, 71 Magd. Morg. 19 N Ruth. Acker und 25 Magd. Merg. 11 N Ruth. Wiesen bestehend, taxirt auf 5398 Thlr. 21 sgr. 8 pf., ; Wilhelmethal, bestebend aus einem Wohnhause, einer Scheune, einem Stalle, zwei Familienhäusern nebst einem Stalle, einer Schmiede mit Wohnung, An Magd. Merg. Acker inck A Magd. Morg. Sandschellen, . Magd. Morg Wiesen und Magd. Morg. Koppeln, tarirt auf 2197 Thlr. 5 sgt.,

am 8. Mai i839, Vormittags 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtssselle subhastirt werden. Die

Taxe und Hopothekenscheine sind in der Registratur

tinzusehtn. Subhastations⸗ Patent.

Das Richtstraßen- und Kuhgassen Ecke bierselbst ge— legene, Vol. J. Do. 325 fol. 38 des Hypothetenbuches verzeichneie, zum Rachlasse des Bradeigeg Georg Richter gehörige Hans nebst 8 Ruthen Wasenwachs, welches zufolge der nebst dem Hopothekenscheine in der Reaistratur einzuschenden Tare auf 6189 Thlr. 6 sgr. 5! pf. ahgeschätzt worden, soll am 14. Sepiember e., Vormittags 10 Uhr, subhast ert werden.

Franffurt 4. d. D., den Königl. Preuß. Land

28. Januar 1839. und Stadtgericht.

Rothwendiger Verkauf.,

Stadtgericht zu Berlin, den s. Julie 1838.

Das hierselbst fu der Dresdnerstraße Nr. 73 belegene Grundstück des n,, nn, taxirt zu Os Thlr. 29 sgr., soll Schulden halber

1 1 ** 1835, Bormittags 11 Uhr, an der Gerschtsstelle subhastirt werden. Taxe und Dypotheken Schein sind in der Registratur einzusehen.

RNothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 22. Januar 183. Das in der Kronenstraße Nr. 70 belegene Grund. stück des versterbenen Tischlermeisters Voigt, taxirt zu 18 887 Thlr. A sge. 6 pf., soll zur Auflösüng der Ge— meinschaft

am 4. Sftober 1839, Pormittags 11 Uhr so

au der Gerichisstelle subhastirt werden. Taxe und Hypothekenschein sind in der Registratur ein jusehen.

u diesem Termine werden auch die etwanigen un⸗ befannten Real-Prätendenten, bei Vermeidung der Prällusion, vorgeladen.

Bekanntmachung. .

Die hiesige slädtische große Mahlmühle von 5 Gän— gen ist in Fahre 1836 bis auf den Grund abgebrannt, und haben wir, im Einverständnisse mit den Stadt— verordneten, beschlossen, den Platz, auf welchem die Mühle gestanden hat;, und einen daneben belegenen freien Platz, in zwei Theilen, mit der zu jedem Platze gelegten Wasserkraft zu vererbpachten, da Kommunal—⸗ Zwecke durch Beibehaltung dieser Grundstücke und der gedachten Wasserkraft nicht mehr zu erreichen sind.

Zur Eutgegennahme der Gebote ist von uns ein Termin auf . Rontag, den 29. April e., von Vormittags

10 Uhr ab,

zu Rathhause vor unserem Syndikus Brandt anbe— raumt, und werden Erbpachtlustige zu diesem Termine mit dem Bemerken eingeladen, daß die bedeutende Wasserkraft zu jeder beliebigen Anlage benutzt werden kann, die speziellen Bedingungen und Situattonspläue der zu vererbpachtenden Plätze täglich in unserer Re— gistratur einzusehen, Abschriften davon gegen Kopia⸗ lien von dem Registrator Angerstein zu erhalten sind und der Meistbielende eine Caution von 500 Thlr. im Termine bestellen muß.

Der Zuschlag des Platzes nach der Stadiseite zu soll im Termine nach 6 Uhr Abends erfolgen, wenn daz Gebot auf den Erbpachts Kanon die Summe von 1590 Thlr. mwindestens errticht haben wird, wogegen der Zuschlag des Platzes nach der Domseite auf 8 Wochen vorbehalten wird.

Brandenburg, den 26. Februar 1838.

76

*

dies den Umständen nach verlastgt werden möchte. Vorzugsweise dürfen in jenen Fächern bereits bewährte Lehrer Beriücksichtigung erwarten. Jever, den 18. Februar 1839. Grkoßberzogl. Sldenburgische Konsistorial⸗ Deputation der Erbherrschaft Jever. Schloifer. r,, , Aufforderung.

Bernhard Sensfelder, Sehn von dem gewesenen Bürger und Schuhmachermeister Peter Sensfelder zu Großgeran, soll im Jahr 1791 in Königl. Preu⸗ ßische Militairdienste und zwar unter die Artillerie getreten und im Jahr 1820 oder 1821 in einem Spi⸗ tal zu Rerlin gestorben seyn. Briefe, die sich jedoch nicht mehr vorfinden, sollen von ihm noch im Jahre 1816 von Berlin aus in seine Heimath geschrieben worden seyn.

die Preußtischen Staaten.

Es ist bei der gegenwärtig stattsindenden Auseinan dersetzung der Verlassenschafts. Masse der kinderlos ver siorbenen Valentin Gerhards Wittwe von Hähnlein, Schwester des Bernhard Sensfelder, ven Inieresse, fiber des Letzteren Leben oder Tod gewisse Rachricht zu erhalten, und da die bisherigen Bemühungen des⸗ falls fruchtlos gewesen sind, so fordert man den Bern, bard Sengfelder oder dessen etwaige Leibeserben auf, sich zum Empfange der angefallenen Erbschaft binnen 2 Monaten bei unterzeichneter Behörde zu melden, so wie man denn auch die öffentlichen Behörden, welche über Bernhard Sensfelder nähere Auskunft zu er⸗ teilen vermögen, ersucht, solche gegen Eistattung der Kosten anher mitzutheilen.

Zwingenberg, den 16. Februar 1839.

Großherzogl. Hess. Landgericht daselbst. R lip ein.

Bekanntmachung.

Die adelichen Güter Groß und Klein Paglau, ein— schließlich der dazu gehörigen Vorwerke Fünf Grenzen, Alt Hütie, Baumgarten, Reukrug und Celmerost wo. im Rerenter Kreise, 1 Meile von Schöneck, 3 Meilen von Pr. Stargardt, 8s Meilen von Dirschan, A Mei— len von Danzig und A Meilen von Berent belegen, mit einem neuen, massiv erbauten herrschaftlichen Wohn⸗ hause und großem Obst- und Gemüse⸗Garten, guten

Groß Paglau Kl. Paglan. 875 M. 7 UI.R. 231 M. 14 U R 166 ⸗— 356 329 8h

320 z

2 1126

.

Sma. 2237 M. 130 UR. 36 M. 109 MR. in

in sind im Jahre 1838 vermessen und von der Königl. Westpreußischen Landschafts⸗Direktion zu Danzig, Groß Paglau im Werthe von 11,7385 Thlr. G6 sgr. 8 of. Klein HVaglau im Werthe von 2121 Thlr. 19 fgr. 10 pf, die Waldungen von drei Königl. Forst⸗Beamten im Werthe von 15,534 Thlr. 19 sgr. 10 pf. abgeschätzt worden. Aus den Pachtungen von Klein Paglau, den 3 Vor— werken und den Kätbner Wohnungen kommen jäbrlich an A0 Thlr. baare Gefälle ein, auch kann die Acker— und Wiesenfläche durch Rodungen der dazu sich eig nenden Flächen bedeutend vergrößert werden. Die baaren Abgaben und Beiträge betragen jährlich 92 Thlr. 28 sgr. 5 pf.

Wohn-, Wirihschafts- und Dorf. Gebäuden, vollständi⸗ gen Winter und Sommer-Saaten und Inventarien⸗ Stücken und bedeutender nutzbarer Walbung von Laub⸗ und Madelholz, sellen in termino denn 94 im herrschafilichen Hause zu Groß Paglau an den Meistbietenden, wenn ein annebmbares Gebot erfolgt, verkauft werden. Diese Güter mit dem Flächen⸗ Inhalte von: in Summa 1106 M. 71 R. 266 11 0 162 385 160 1189 83 33 157

Acker,

Wiesen,

Gärten,

Brücher und Weideland, Wald ung,

Gewässer, Baustellen und Unland.

und

Acker, Wiesen, Gärten, Brücher, Baustellen und Unland in den benannten 3 Vorwerken.

Sma. 3154 M. 38 d R.

Hypothekenscheine, Taxen, Vermessungs-Register und Pläne liegen zur Einsicht bei dem Königl. Regierungs—⸗ Secretair Lamle in Danzig in der Hinter Gasse Rr 23, der auch auf pertofreie Anfragen sowohl die näheren spezielle! Rachrichten über diese Güter und über den Verkauf, selbst aus freier Hand vor dem Termine, zu gehen bereit ist.

Die Uebergabe erfolgt sofort nach dem Zuschlage, auch können Kauflustige sich jederzeit in Groß Paglau bei dem dortigen Wirthschafts-Inspektor mit den Ver— hältnissen dieser Güter bekannt machen.

Danzig, den 25. Februar 1839.

Sma. 2612 M. 821

398 UR. 1

Für Thalersammher.

Eine Abtheilung des berühmten Döplerschen Tha— ler-Kabinets in Berlin, die Königl. Preußischen, Dä— nischen, Polnischen, Kaiserl. Russischen, Kurfürstl. Brandenburgische, Herzogl. Schlesische, kleine Fürst— liche, Gräfliche, Standtische (Air e Glogau) Thaler, so wie die von Florenz, Genua, Sardinien und Sici⸗ lien, Bologna bis Verona, Erzherzöge von OLesterreich, Erzbischöfe und Bischöfe enthaltend, ist in größern oder klelnern Partieen zu verkaufen. Auf portofreie Au—⸗ frage ertheilt der Br. Pietz ker in Zehden, so wie J. Döpler, Behrenstraße Rr. 7, nähere Ausfunft.

Kunst-Auction zu Dresden.

Den 1. Mai d. J. erfolgt zu Dresden durch Unter zeichneten die Versteigerung eines kleinen ausgesuchten Gemälde⸗-Kabinets, meist guter alter Italiänischer Meister, aus dem Rachlasse des ehemaligen Kabinets— Ministers Grafen Marcolini. Bei diesen Gemäl⸗ den ist auch eine kleine Sammlung schön geschnittner Elfenbein-Arbeiten, über welche Gegenstände, so wie über die Gemälde, ein in Franz. Sprache abgefaßter Katalog das Weitere der besonderen Merkwürdigkeiten besagt. Der gedruckte Katalog ist auf portofreie Ver— langjettel in iachbenannten Buch⸗ und Kunsthandlun⸗ gen zu haben: in Aachen b. Hrn, Bu f fa Augs⸗ burg b. Hrn. F. Ebner Berlin b. Hrn. Asher igt b. Hrn. Schul & Comp. Kepen⸗ hagen b. Hrn. Reitzel Düsseldorf b. Hrn. Sta⸗ bel Halberstadt b. Hrn. Helm Hamburg b. Hrn. Harzen München b. Hru. Herrmann Stras—⸗ burg b. Hrn. Levrault Prag b. Hrn. Borrosch C Andre Stuttgart b. Sn. G. Ebner, so wie durch jede Buch- und Kunsthandlung, zu Dresden durch die Walthersche Hofbuchbandlung.

Dresden, am 28. Februar 1839. Carl Ernst Heinrich, Auctionator.

8ekanntm achung. Den geehrten Actionairen der Berlin-Potsdamer Eisenbahn-Gesellschaft wird hiermit bekannt gemacht, daß in der Geueral-Bersammlung vom 13. d. M. zu

Dber-Bürgermeister, Bürgermeister und Rath hiesiger Kur- und Hauptstadt.

BSekanntmachung.

Bei der Gelehrtenschule und der höhern Bürger— schule zu Jever, im Großherzogihum Oldenburg, sind die Stellen:

eines Lehrers der Mathematik und der RNatur—

Wissenschaften, ö eines ersten Lehrers der Bürgerschule, der in der Jeschichte, der Geographie, der Technologie und in neuern Sprachen, besonders im Französischen, zu unterrichten hat, baldmöglichst und späiestens auf Michaelis d. J. zu besetzen. 4

Jede dieser Stellen hat eine seste Einnahme von 305 Thlr. in Pistolen (fast 1009 Fl. Rh.), aber keine sonstigen Emolumente, wofür wöchentlich 24 26 Lehr⸗ stunden zu geben sind.

Diejenigen, welche, auf Akademieen gebildet, die Ver⸗ leibung cines der erwähnten Schulämter wünschen ollen, werden aufgefordert, sich unter Anlegung der

erforderlichen, ihre Qualificatisn hinlänglich deurkun— denden Zeugnisse vor dem 1. Mai d. J. bei der un⸗ terzeichneten Behörde schriftlich zu melden, wodurch sie sich zugleich einer vor der obern Schulbehörde in Ol⸗ denburg zu haltenden Probelection unterwerfen, falls

gleich über eine Modification des Plans zur Beschaf— sung des Anlehns von 400900 Thlr. in Folge höherer Veranlassung beratben und Beschluß gefaßt werden soll. Berlin, den 2. März 1839. Die Repräsentanten der Berlin-Potsdamer Eisenbahn⸗Gesellschaft. Gelpcke, Vorsitzender.

Nachdem nunmehr das Geseiz für die Eisenbahn- Unternehmungen im Preussischen Staate publizirt ist und sämmtliche Vorarbeiten und Verhandlungen wegen der projectirten Eisenbahn zwischen Stet- tin und Berlin beendigt worden sind, laden wir sämmtliche Actionairs des Berlin- Stertiner Eisen- bahn. Unternehmens zur Versammlung

am 18. März Vormittags 9 Uhr,

und, falls an diesem Tage die Verhandlung nicht

beendigt werden sollte, zu deren Fortsetzung, am

darauf folgenden Tage, im Börsenhause zu Stettin hiermit ein.

Pie Gegenstände der Verhandlung werden seyn:

Darlegung unserer bisherigen Geschäfts, Füh- rung, desgseichen sümmtsicher Papiere, Rech- nungen, Anschläge, Veichnungen und Karten, so wie des gegenwärtigen Standes der Angele-

und Beschlussnahme über sämmtliche im Allge- meinen oder im Einzelnen die Ausführung des Berlin- Stettiner Eisenbahn- Unternehmens und dessen fernere Leitung betreffen könnende Ge genstände.

In Folge der mit sämmtlichen Actionairs vertrags— mässig abgeschlossenen gegenseitigen Verpflichtun- gen sind die in dieser Versammlung Erscheinenden gesetzlich berechtigt, über obbenannte Gegenstände die Gesammtheit der Actionairs verpflichtende Be- schlüsse abzufassen.

Da inzwischen seit der eingegangenen Verpflich- tung der luteressenten eine geraume Zeit verfsossen ist und solche unter anderen Erwartungen erfolgt sexyn, aueh manche persönliche Verhälsinisse sich geändert haben möchten, so erachten wir es für billig, jedem Actionair anheim zu stellen, die ge- schehene Zeichnung zurückzunehmen oder zu er- mässigen. Die Erklärung hierüber und die Rück- gabe der von uns über Annahme der Zeichnung und der desfalls eingegangenen Verpflichtung ausgefer-= tigten Anerkenntnisse muss jedoch vor dem ohigen zur General- Versammlung angesetzten Termin er- folgen, widrigenfalls angenommen werden muss, dafs der his dahin sich nicht Erklärende hei seiner Ver- pflichtung verbleiben will.

Wir haben übrigens diese Einladung mittelst be- sonderen Circular - Schreibens noch an jeden einzel- nen Actionair adressirt, auch diesem noch einige spezielle Bemerkungen wegen der Legitimation der zur Versammlung Erscheinenden, des Stimm. Ver- hältnisses und der Einreichung der Erklärung über- gänzliches oder theil weises Ausscheiden ete. beige- sügt. Damit auch diese Mittheilung die Krast der- gehörig erfolgten Publication habe, so machen wic hier daärauf aufmerksam, mit dem Ersuchen, dafs derjenige, dem jenes Cireular- Schreiben nicht zu- gehen sollte, es in Berlin von Herrn J. Mendels- Sohn oder in Stettin von Herrn C. Meister ent- gegennehmen möge.

Stettin, den 2. Februar 1839.

Das Berlin- Stettiner Eisenbahn- Comité. Masche. Mendelssohn. Wagener. Schilk- low. v. Halle. Gribel. Meister. Endelk.

Durch unsere Belauntmachung vom 2. Februar, nach welcher wir einen Termin zur General⸗Persammlung der Actionairs des Berlin-Stettiner Eisendabn-⸗Unter— nebmens auf den 18. März bier im Börsenhause an⸗ esetzt haben, ist zugleich früheren Interessenten an⸗ bell estess zurückzutreten, wenn sie wegen verdn⸗ dertet Umstände oder Ansichten es angemessen finden. Bis zu dem Betrage der hiernach etwa Ausscheiden— den find wir bereit, neue Zeichnungen anzunehmen.

Die dazu Geneigten wollen ihre Anmeldungen bis

. Su m 16. d. M. schriftlich oder durch Abgabe in unserm Bureau in der Wohnung des Herrn Ober-Bürgermeisters Masche hier, wo, so wie im Comtoir der Herren Men⸗ delssohn C Comp. in Berlin, Unterzeichnungs-Formu⸗ lare, auch eine kurze Darstellung über den Stand der Angelegenbeit entgegenzunehmen sind, überreichen.

Uebrigens machen wir noch besonders darauf auf⸗ merfsam, daß unsere Einladung vom 2. Februar zur General-Versammlung auch auf alle die Anwendung findet, welche inzwischen bereits nen gezeichnet haben oder noch bis zuni 16 d. M. zeichnen werden.

Stenin, den 1. n 1839.

Das Berlin-Stettiner Eisenbahn- Comité.

genheit überhaupt, und demnächst Berathung

Allgemeine

Preußische Staats-Zeitung.

. 2 Berlin,

Donnerstag den 7e März

Amtliche Nachrichten Kronik des Tages.

Des Königs Majestaäͤt haben dem erdentlichen Prosessor in

der juristischen Fakultät der Universität zu Halle, Dr. Per« nice, das Prädikat eines Geheimen Justizraihs beizulegen und das fuͤr denselben ausgefertigte Patent Auerhöchsiseibst zu voll.

ziehen geruht.

Des Königs Majestaͤt haben dem ordentlichen Professor in der juristischen Fakultät der Universitaͤt zu Halle, Hofrath Dr. Henke, das Prädikat eines Geheimen Justtzraths beizulegen und das far denselben ausgesfertigte Patent Allerhöchstselbst zu

vollziehen geruht.

Bekanntmachung.

Die Kandidaten der Baukunst, welche entweder in dem er⸗ sten diesjährigen Termine die Vorprüfung als Staats Baumeister

oder Bau Inspektoren, oder welche bis zum Oktoberd J die muͤnd⸗ liche Prüfung als Peivat-Baumeister abzulegen beabsichtigen, werden hiermit aufgefordert, bis zum 15ten k. M. sich schrist—

lich bei uns zu melden, worauf den Ersteren das Weitere eroͤff net und den Letzteren der Termin bezeichnet werden wird, der

zu ihrer Pruͤfung in den Naturwissenschaften angesetzt ist. Berlin, den 17. Februar 1839. Königl. Ober Bau⸗Deputation.

Dem Uhrmacher E. Engelhardt hierselbst ist unter kem 3. Marz 1839 ein Patent

auf eine Hemmung an Spindel-Uhren, in der durch ein Modell nachgewiesenen und für neu und eigen⸗

thümlich erachteten Zusammensetzung,

auf Sechs Jahre, von jenem Termin an gerechnet und fuͤr den

Uunfang der Monarchie, ertheilt worden. Zeitungs⸗Nachr 9891 n d.

Rußt and und Paten.

St. Peters burg, 25. Febr. (Die Exilirten in

Sibirien.)

Diese große, auf einem unermeßlichen Landstliche

verbreiteie, ein buntes Gemisch aller Stände darbietende Ver⸗ brecher Kolonie ist in der Stellung ihrer von den Gesetzen ihr dort zuerkannten bürgerlichen Verhaltnisse in Europa fast nur dem Namen nach bekannt, obgleich sie dort eine der zahlreich sten Berdlkerungs Klassen bereits bildet und auf die aümälige

Kultur -Enifaltung der verkennbar wichtigen Einfluß ausuͤbt.

zuerkannten Straf- Bestimmungen in zwei Haupttlassen; in Ver— wiesens auf Zrangs-A Arbeiten (Kaͤiorschniki) und in Verwiesene zur Urbarmachung waster Landstrecken. Eistere werden Jju Ar— beiten in den Fabriken, in den Bergwerken, auch zum Festungts⸗

bau verwandt; letztere Klasse begreist die zur AÄnsiedelung in

Sibirien bestimmten Individuen und zählt funf Abtheilungen.

Zuc ersten gehören Individuen, welche wegen bedeutender Ver⸗ brechen mit der Peüssche (plette) zuvor gezuͤchtilt und dann Sie werden gleichen Straf⸗Arbeiten wie die der ersten Klasse unterworfen, nur auf kürzere Dauer, auf ein Jahr und länger, und zur Ergänzung der Ersteren .

ur zweiten Abtheilung gehören die jugendlichen, noch stark konsti⸗ zuirten Verbrecher, die eines Handwerks kundig sind. Sie wer⸗ den auch in ihrem Exil zur Ausübung ihres Gewerbes gebraucht

deportirt werden.

wan nennt sie darum die temporairen Zwangs-Arbeiter.

und heißen die Handwerker-Abtheilung. Alle zu den Arbeiten

des

die auch ausschließlich dafuͤr, unter dem Namen der „Ansiedler— Abtheilung“, gebraucht wird.

gen. Sie muͤssen in den Dors⸗Gemeinden leben, werden zu kei⸗ nen Arbeiten angehalten, sondern sind hier zum Erwerb ihrer eigenen freien Subsistenz angewiesen. Die Land-⸗Ansiedler fas⸗ sen zwei Drittheile von allen übrigen hier angegebenen Kate⸗ gorieen. Die Diener . die temporairen Zvangs, Ar⸗ beiter sind die schwächsten Abtheilungen.

* noch jetzt geltende Haupt-Gesetz fur die Sibirischen Exilirten bleibt das vom verewigten Kaiser Alexander am 3. August 1822 bestaͤtigte Verweisungs-⸗Reglement. Es schont auch in dem Verbrecher die Menschenwuͤrde und athmet den Geist der Milde, verbunden mit steenger Sühne als Strase des Böͤsen. Sich über alle Zweige ihrer Verwaltung aue deh— nend, hat es zur steten Haupt Tendenz: die Gesellschaft gegen die weiteren Unthaten der Verbrecher zu wahren, sie durch strenge Zucht und ununterbrochene Thätigkeit, wo moͤglich ge— bessert, eines Tages der Gesellschaft zurückzugeben, nicht aber, sie durch unmenschliche Behandlung zwecklos zu martern. Si— biriens Cxilirte aller Klassen haben sich seit der Erscheinung dieses Reglements einer weit menschlicheren Behandlung zu erfreuen. Das humanere Verwaltungs- System hat auch nicht verfehlt, wohlthätige Folgen fuͤr die verschiedenartigen Exilirten zu haben. Früher beharröen sie hartnäckig bei ihLen Lastern und Unthaten, bezeugten keine Reue, ruͤhmten sich ihrer Verbrehen viel⸗ mehr und waren stolz da auf, wenn sie sich durch die Größe derselben ausgezeichnet hatten; jetzt sieht man viele unter ihnen sich be— mühen, durch innige Reue, sittliche Fahrung, das Andenken ihres fruͤheren Lebens zu verwischen, und sich so der ihnen an⸗ gediehenen Gnade der Staats- Regierung wuͤrdig zu machen,

übrigen Bewohner Sibiriens einen un⸗ Sie zerfallt nach Maß gabe ihrer Vergehen und der den Einzelnen von dem Gesetze

andbaues ÜUnfähigen, wie herischaftliche Bediente, Ju. den ꝛc. gehoren zur dritten Abtheilung, wenden zu allerlei Dienst⸗ Verrichtungen gebraucht und heißen die Bedienten Zunft. Die vierte, die bevorzugteste und zahlreichste unter den Sibirischen Exilirten, begreift alle für den Lindbau fähigen Individuen,

In die Listen der fünften wer⸗ den endlich die Schwachen und Alters Gebrechlichen eingetra⸗

die dahin strebt, sie durch Strafen selbst zu bessern. Die Straf— frist für die verpönteste Verbrecher-Klasse, die Zwangsarbeiter Katorschniks), darf nach diesem Reglement nicht länger als zwanzig Jahre dauern. Nach Verlauf dieser Frist ist das In— dividuum, wenn es kein neues Verbrechen begangen hat, frei von allen Zwangsarbeiten und kann sich an seinem bisherigen Strafort lelbst ansiedeln, nur unter der gewöhnlichen polizei— lichen Aufsicht stehend. In der Stadt Tobolsk besteht die Central-Behoöͤrde suͤr alle nach Sibirien Verbannte. Sie allein ist autorisirt, die ihr aus

Vertheilung im weiten Sibirien zu verfügen. Kein Kriminal—

Gericht im Europäischen Rußland darf mehr in seinem Urtheil

uber einen Verbrecher, was diese Behörden früher zu thun berechtigt waren, seinen künftigen Strafort bestimmen; dies liegt jetzt nur gedachter Central-Behöͤtrde ob, welche am besten die dortigen kennt. Naͤchst ihr und unter ihrer Kontrolle bestehnn noch in jedem der Sibikischen Gouvernements besondere Expeditionen uber diejenigen Verwiesenen, welche als Ansiedler zur Urbar—

sie stehen unter ihrer Jurisdiction während der Dauer der durch das Gesetz ihnen diktirten Strafzeit. Nach ihrem Ab— lauf treten sie in den Stand freier Kronbauern eder Buͤrger

und gehen unter die Aufsicht der gewöhnlichen Civil-Gerichte Energie ihre respektiven Kandidaten den Wählern anzupreisen.

über. Die Aufsicht und Verwaltung uͤber die Katorschniki

(3Zwan isarbeiter) fuhren diejenigen Lokal-A Autoritäten, unter fen, welches möglicherweise entscheidend in die Waagschale fal⸗ len koͤnnte.

deren Juris dietion sie ihre Arbeiten zu verrichten haben. Die Mittelzahl der jährlich nach Sibirzen wegen Kapital—

Verbrechen Exilirten kann zwischen 3306 bis 3360 angenommen alle mögliche Weise aufgeklärt worden sind, uͤber die Coalitien denken.

werden, doch uͤbersteigt sie nie die Zahl von 10609. Die zahl— reichsten Verbrechen sind: Mord, Raub, Diebstahl und Anie— gen von Feuersbruͤnsten. Die Mittelzahl der jährlich nach To— bolst an die gedachte Behörde eingesandten Verbrecher ist 7000, wovon das weibliche Geschlecht !“, ben ast. Vergleichungs-Tabelle des bisher hier in St Petersburg bestan— denen Sibirischen Comité hat dargethan, daß eie gefährlich ste zu Vzrbrechen hinneigende Lebens-Epoche des Menschen die vor dem 4A0sten Jahre ist, schwächer wird diese Hinneigung im späteren Alter. Psychelogen sehr bemerkenswerthes Resultat dar; die Frauen, zwischen dem 50sten und 60sten Lebensjahr stehend, sind mehe zu Ausuͤbung von Verbrechen geneigt, als die im gleichen Alter sich befindenden Männer. Die Zahl der Verbannten (Kator— schniki) verhält sich zu der der übrigen Verwiesenen in ganz Sibirien wie 1:9. Am 1. Januar 1835 zählte man ihrer dert überhaupt 9667. Die Mehrzahl derselben, uber zwei Dritiheile, fand sich im Gouvernement Irkutsk placirt und zwar in den Bergwerken von Nertschinsk, bei den Kronbranntwein Brenne— reien und Salzsiedereien und auf der bekannten Telminschen Tuchfabrik unsern Irkutsk.

Haäͤufig geschieht s, daß die nach Sibirien Verwiesenen dort aufs neue Verbrechen ausüben, wozu ihnen die Lokal-Ver— hältnisse des weiten Landes und die dadurch erzeugte Unzuläng— lichkeit der Beaufsichtigungs-⸗Mittel günstig sind. Bei der Ent deckung werden verschatftere Strafen gegen sie verhängt. Land ansiedler des westlichen Sibiriens werden in dieser Beziehung zu Zwangs Arbeiten in Bergwerken und Fabriken kondemnigt; die Katorschniki dagegen werden in gleicher Qualität ins öst— liche Sibirien transportirt. Den in diesem Theil Sibiriens in

neue Verbrechen Fallenden wird die durch das Gesetz diktirte Strafzeit verlaͤngert, nach Maßgabe der Verhaͤltnisse verdep⸗ Die meisten hier von ihnen verübten neuen Verbrechen lag, haben beide den Befehl erhalten, e. zu verlassen.

pelt. sind Mord und Raub. Häufig desertiren die Verwiesenen, vornehmlich die Zwangs⸗-Arbeiter, die wirklich mit einem harten Loose zu kampfen haben, verbergen sich entweder in den uner— meßlichen Wäldern, oder suchen in die Europaͤische Heimath zu enikommen; die meisten bringt aber im ersten Fall Hunger und Kalte, im zweiten die schreckliche Weite des Weges, wobei sie von den Kosaken⸗Kommanden, der Land Polizei und den Bauern eingefangen werden, in die srüͤhern Verhltnisse zuruck, die nun, wie gedacht, eine noch àrgere Gestalt für sie gewin- nen. Eine ununterbrechene, der Menschen Natur enisprechende Thätigkeit, deren Erfolg aber auch ihnen Gewinn bringen müßte, wuͤrde ein unfehlbares Mittel werden, sie von diesen moralischen Gebrechen zu heilen. Die Sterblichkeit hat sich im Verlauf von zehn Jahren nicht sehr bedeutend unter ihnen er— wiesen: unter den Verbannten verhielt sie sich wie ! zu 9, unter den Ansiedlern wie 1 zu 16

Das Exil⸗Reglement vom Jahre 1822 stellte zuerst die hu— mane Idee auf, ganz Sibirien mit den dort befindlichen Ver— wiesenen aller Klassen zu kolonisiren. Seit dem Jahre 1827 sucht die Regierung sie mit unablaͤssigem Eifer auszuführen; dies geschieht auf eine zweifache Weise: Man siedelt die Ver— wiesenen in schen bestehenden, von Russischen Bauern seit lange bewohnten Dörfern an; oder es werden ganz neue Doͤrfer auf Kosten der Regierung angelegt und sie in diesen untergebracht. Im etsten Fall muͤssen sich die Verwiesenen durch eigene Ac— beiten erhalten; im letztern gewährt die Krone den Ansiedlern zum Aufbau der what zur Anschaffung der Acker Geräthe, des Viehs, des Geteaide⸗Ankaufs zur eigenen Subsistenz, wie zum Bestellen der Felder, alle nzthige Unterstuͤtzung. Zu An— siedlern in diesen neuen Kron-Dörfern wähle man vorzugsweise starke junge Leute, geeignet far land wirihschaftliche Arbeiten, die verheirathet sind. Wie gesagt, begann die Regierung im Jahre 1827 in mehreren Disteikten des Gouvernements Jeniseist, na— mentlich zu Kansk, Aischinsk und Minusinst den Aufbau von 22 neuen Dörfern und kolonisirte darin an 6000 Vermiesene, wozu sie die Summe von 479,000 Rubel verwandte. Im Jahre 1833 waren diese neuen Ansiedelungen voͤllig fertig. Auch in andern Theilen Ost Sibiriens hat man mit dem besten Erfolge in den letzten 36, neu n ,. Dörfer mit Verwiesenen angesie⸗ delt und fetzt dieses Spstem allmaͤlig weiter fort. Im Jahre 1835 fanden sich schon 58,026 Verwiesene in beiden Haupithei⸗

lungs⸗Klasse machte das weibliche Geschlecht /,, ten ! der Beyölkerung aus. . zählte man in den verschiedenen Sibirischen Geuoernements an

Eine zehnjsͤhrige ler beläuft sich auf ist das der Seine mit 16,178

Dieselbe Tabelle stellt noch ein zweites, dem

len Sibiriens kolonisirt. Von ihnen waren 45,013 in altern von Russischen Bauern bewohnten Doͤrfern untergebracht, 13,014 aber in ganz neu angelegten. Bei der ersten Ansiede— bei der zwei⸗ Zu Anfange gedachten Jahres

i5,zs8 Ex(lirte beider Geschlechter, die, vollig kolenisirt, nach beendigter Strafzeit in den Stand freier Keon Bauern eder Bürger übergetreten waren. In dieser Zahl befanden sich

̃ 2968 Weiber. Europa zugehenden Verbrecher zu empfangen und uber ihre

F ereankreäch. Paris, 1. Marz. Die Korvette „la Creole“, an deren

Bord sich der Prinz von Jeinville befindet, ist gestern im An— . von Brest erschienen. Hoheit und machte sich gegen Mittag nach Paris auf den Verbrecher⸗-Klassen und die Srilichen Verhaäͤltnisse ; ;

Heute fruͤh landeie Se. Koͤnigl.

Weg. Die Herzoge ven Ocktans, von Nemours und von Au—

male sind heute um 2 Uhr von hier ab und ihrem Bruder

entgegen geteist. Die „Creole“ haite Havañßa am 30. Januar

verlassen. machung und zum Anbau wuͤster Landstrecken kondemnirt sind. ; daß die neue Kammer durch eine Thron-Rede werde ersffnet werden.

Das Journal la Presse erklärt auf das Bestimmteste, Die letzten Augenblicke vor dem Beginn der Wahlen wer— den von allen hiesigen Blättern noch benutzt, um mit erneuter Jede Partei beeilt sich, den Wählern das letzte Wort zuzuru— Morgen beginnen die Wahlen. Wenige Tage,

so werden wir wissen, wie die Wähler, die dieses Mal auf

Das Journal de Paris giebt heute einen genauen

Nachweis von der Zahl der Wähler in jedem einzelnen der

Sz Departements. Die Gesammtzahl der eingeschriebenen Wäh— 197,598. Das bedeutendste Departement Wählern. Ihm zunaͤchst felgt das Departement der niederen Seine mit 7599, und dann das Nord ⸗Departement mit 6767 Wählern. Das unbedeutendste Departement ist das von Korsika mit 310 Wahlern. Demnächst das der oberen Alpen mit A1, und das der niederen Alpen mit 527. Zwischen A und 5 00 Wähler haben die Departements des Cal⸗ vados, der Gironde, des Pas de Calais und der Rhone. Zwischen z und 4000 die Departements der Aisne, der Rhone⸗Muͤndun“ gen, der Eure, der oberen Garonne, der Oise, der Saonne ünd Loire, der Seine und DOise und der Somme. Zwischen 2 und 3100 haben die Departements des Lot und der Ga— ronne, der Maine und Loire, der Marne, der Charente, der niederen Charente, der Goldkuüͤste, der Dordogne, der Gard, des Gers, der Ille und Villaine, der Indre und der Loire, der niederen Loire, des Loiret, der Orne, des Puy de Döme, der Sarihe, der Seine und Marne, des Tarn und des Tarn und der Garonne. Unter 1600 Wähler haben die Departe— ments der Arriéege, der Lozöre, der Creuse, der oberen Py— renäen und der Ost-Pyrenäen. Alle ubrigen Departements zahlen zwischen 1600 und 2600 Waählern.

Vergangenen Sonntag und Montag haben in der Mili— tairschule unter den Soldaten mehrerer Regimenter Unruhen

stattaehabt. Es fanden Herausforderungen statt. Die Militair⸗ Behörde ließ indeß alle Truppen in ihre Quartiere designiren. Dennoch kam es am Dienstag zu einem Duell, in dem ein Dragoner schwer verwundet worden. Das öoͤste Linien- Regi— ment, welches mit dem 7ten Dragoner-Regiment im Streit

Uebermorgen wird die diet jährige Ausstellung von Gemaͤl— den lebender Kuünstler im Louvre eröͤffnet.

Paganini wird in Uebung erhalten, 20, 000 Fr. zu zahlen. Dieses Mal handelt es sich aber nicht um ein freiwilliges Ge— schenk, sondern um eine ihm gerichtlich abgezwungene Entschaͤ— digunz. Das Casino-⸗Paganini hat nämlich den berühmten Violonisten verklagt, weil er durch Nichterfüllung der gegen dieses Institut eingegangenen Verpflichtungen den schleunigen Untergang desselben herbeigesuͤhrt habe. Das Gericht, die Guͤl— tigkeit der Klage anerkennend, hat den Beklagten zu einer Ent— schaͤdigung von 20 600 Fr. verurtheilt. .

Ver erste Theil des Leben Jesu vom Doktor D. F. Strauß ist so eben in 1 Uebersetzung erschienen.

Börse vom J. März. Die Course sind heute in Folge der Liquidation ziemlich bedeutend gestiegen. Die öprec. Rente schloß zu 79. 19. Man erwartet mit großer Spannung den Ausgang der Wahlen. Es sind bedeutende Weiten fär und wider das Ministerium gemacht worden

ö 5 ; Großbritanien und Irland.

6. Siz⸗

Parlaments⸗Verhandlungen, Oberhau ; zung vom 28. Februar! De Nachricht, daß Lor 2. ten zum Lord, Licutenant von Irland ginannt sey, veranlaßte

ie Lor 2 liffe, Wicklow und Roden die Lords Lyn dh urst, a g , c wr Wehe daß!

ifri Protestationen; 1 e , 3 chen Posten die Hoffnungen, des Pops mus neu beleben werde, da eine , d , J ĩ ĩ Debatten uͤber die ĩ lon s bei Gelegen hein ger . protestantischen Kirche in

; „Flsige Vernichtung der k seine Ernennung daher als eine direkte KRriegserklaͤrung ven Seiten dis Ministeriums gegen die Kirche

. o; wenn die Minister also die Ernennung nicht uf böller, so werde unheilbares Uebel eniste—⸗ da und Irland, welches unter der Verwaliung Lord Normanby s schon so sehr gelitten habe, dem gänzlichen Verderben preig“ gegeben seyn., Lord Melbourne und Lord Holland machten indeß darauf aufmerksam, eine im Unterhause gehaltene Rede und Ersterer wollte uͤberdies in Lerd Ebrington' s

daß es ganz unangemessen sey, auf

hic Bezug zu nehmen, Rede nichts finden, was ihn zu dem Lord. Lieutenants- Posten untauglich

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