1839 / 78 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

die Aufhebung jedes Zolles und die Zuruͤcknahme jedes Schuz⸗ zes. Das Ministerium will so weit nicht gehen, aber es unter. staͤtzs doch den Antrag; was nun diese beiden Parteien in dem Ausschusse zusammen herausbringen werden, wenn der Antrag durchgeht, darüber läßt man uns muthmaßen, was wir wollen“ Der Redner las dann dem Hause nech einen Brief vor, welchen Lord John Russell vor einigen Ta⸗ gen an seine ehemaligen Konstituenten, die Pächter von Huntingtonshire, geschrieben, und worin dieser Minister sich kei⸗ nesweges, wie man nach seinem fruͤhern Schreiben an die Waͤhler von Stroud vielleicht hätte vermuthen können, fuͤr einen An⸗ hänger des freien Getraidehandels, sondern vielmehr fuͤr einen eifrigen * 3 der Agrikultur⸗Interessen gegen die Fa⸗ brit? Interessen und fuͤr einen standhaften Gegner jeder zum Nachtheil des einheimischen Produzenten zu bewerkstelligenden Gerraide⸗ Einfuhr erklart. Sir Edward Knatchbull schloß da— mit, daß er die Hoffnung aussprach, der Minister des Innern werde . darüber geben, wie sich diese offenbaren Wi⸗ derspruͤche mit einander vereinigen ließen. Da es bereits 12 Uhr vorüber war, als dieser Redner seinen Vortrag beendigt hatte, so wurde die weitere Debatte auf den folgenden Abend

vertagt.

London, 13. Maͤrz. Es scheint wenig Aussicht auf die Annahme des neuen Villiersschen Antrages in Betreff der Korngesetze vorhanden zu seyn, obgleich derselbe fuͤrs Erste nur eine genaue Untersuchung der Zweckmäßigkeit einer Aenderung des gegenwärtigen Systems bezweckt. Die Rede des Antrags—⸗ stellers wurde gestern Abend im Unterhause =. ruhig angehoͤrt, machte jedoch wenig Eindruck, und von Seiten des Ministe⸗ riunis war Herr P. Thomson der Einzige, der sich zu Gunsten des Antrages vernehmen ließ. Aus seiner Zustimmung ist je—⸗ doch auf die Absicht des Ministeriums gar kein Schluß zu zie⸗ hen, da diese Frage bekanntlich als eine offene behandelt wird, hinsichtlich deren es jedem Mitgliede der Verwaltung frei steht, 49 stimmen, wie es ihm fuͤr seine Person gut dankt. So stimmten in der vorigen Session ein paar Mi⸗ nister, unter denen sich auch Herr P. Thomson befand, fur das Ballottement bei den Parlamentswahlen, obgleich die Ma— soritaͤt des Ministeriums sich gegen diese Frage erklaͤrte. Das Einlenken Lord John Russell's in einem Briefe an seine ehe⸗ maligen Waͤhler scheint darauf hinzudeuten, daß es in dem vorliegenden Falle ebenso kommen duͤrfte, da man sich vielleicht schon davon uͤberzeugt hat, daß die Opposition gegen eine Aen⸗ derung der Korngesetze noch zu stark seyn möchte. Dieses La⸗ viren wird indeß dem Ministerium von Seiten der Opposi, tions⸗-Blaͤtter sehr zum Vorwurf gemacht, weil dadurch das Land in unnsthiger Aufregung erhalten werde, und auch ein Theil der lieberalen Presse stimmt, obwohl aus andern Gruͤn⸗ den, in diesen Vorwurf ein.

Es sind dem Parlamente von der Ostindischen Kontrolle einige wichtige Aktenstuͤcke vorgelegt worden, unter denen be⸗ sonders zwel Traktate, die zwischen Rundschit Singh, dem Maharadschah von Lahore und dem zum Beherrscher von Af⸗ ghanistan bestimmten Schach Sudschah ul Mulkh abgeschlossen worden, einer näheren Erwähnung verdienen. Der neueste die⸗

ser Traktate ist vom 26. Juni 1838 datirt, und es wird durch bensciben ein fruͤherer vom 12. März 1834 erneuert, der nicht in Ausführung gekommen, und dessen Inhalt, da er nunmehr vollzogen werden soll, von besonderem Interesse ist. Dieser Traktat faͤngt mit allgemeinen Freundschafts⸗Versicherungen an; damit aber das gute Einverstaͤndniß für die Dauer vorhalte, verabredet man Stipulationen. Schach Sudschah entsagt fuͤr sich und seine Erben und Nachfolger jedem Recht oder Anspruch auf die Besitzungen des Maharadschah zu beiden Seiten des Indus; folgende in diese Kategorie eh or h Gebiete und Staͤdte Derden namentlich angefuͤhrt: Baslaur, Attok, Pesch auer, Na⸗ gur, Kohol und alle Orte bis . Paß Khybih; Kalabah, De⸗ rah, Ismael Khan, Ghazi, Radschpur, und die Provinzen Minthih und Mutraih. Diese Linder und Staͤdte sind das Eigenthum des Maharadscha und sollen seinen Staat ausma⸗ chen. er Schach hat keinen Theil daran; sie gehoren dem Maharadschah und seinen Nachkommen, von Generation zu Ge⸗ neration. Das Volk im Bezirk jenseits des Khybihr soll abge— halten werden von Einfaͤllen und aubereien; untreue Staats die⸗ ner, die sich mit entwendetem Gut auf das Gebiet des einen oder des andern der kontrahirenden Fuͤrsten gefluͤchtet haben, werden ge— genseitig ausgeliefert. Nach Uebereinkunft zwischen der Engli— schen Regierung und dem Maharadschah kann Niemand von einem Ufer des Sutledsch nach dem andern kommen, ohne einen Paß vom Maharadschah zu haben; dieselbe Einrichtung soll fort⸗ an auch fur den Indus gelten; wer diesen Strom passiren will, hat sich einen Paß von Lahore zu verschaffen. Betreffend Schikarpur und das Land Sindh am rechten Indusufer, so wird sich der Schach l r. lassen, daß daruͤber nach den zwi⸗ schen der Englischen Regierung und dem Maharadschah beste⸗ henden freundschaftlichen Verhältnissen Alles durch den Capitain

Wade geordnet werde. Sobald der Schach seine Autorität in KRabul und Kandahar 6 haben wird, macht er sich ver⸗ bindlich, dem Maharad 3 jährlich folgende Gegenstaͤnde als Tribut zu uͤbersenden: 55 Pferde von edler Race, approbirter arbe und angenehmem Gang; 11 Persische Säbel; 7 Persi— . Dolche; 25 gute Maulthiere; eine Quantität frischei und etrockneter Fruͤchse; Muskat.⸗Melenen von suͤßem und delikatem De mee, das ganze Jahr uber, so viel deren fuͤr des Maharadschah Tafel erforderlich sind; Trauben, Granat— özpfel, Quitten, Mandeln Rosinen, Kastanien, von jeder Sorte einen genuͤgenden Vorrath; ferner Stuͤcke Atlas von verschledenen Farben, Pelzwerk, Teppiche, zusammen 101 Stuͤcke. Ale diese Artikel wird der Schach Jährlich an den Mahagrad— schah gelangen lassen. Die beiden kontrahirenden Theile stehen in 8. (diplomatischen) Berührungen auf gleichem Fuß und haben sich gegenseitig in derselben Form zu behandeln. Han⸗ beltreibende aus Afghanistan sollen freien Zutritt haben in al⸗ len Besitzungen des Maharadschah; man wird sie unterweges nicht anhalten oder sonst behindern; vielmehr soll der Verkehr zwischen den beiden Laͤndern moͤglichst erleichtert und befördert werden. Der ehr a chaß wird dem Schach jahrlich außer⸗ dem noch als Freundschaftsgabe zuschicken: 8 Shawis, 8 Stück Musselin, 11 Doopullghs, 5 Stuck Kinkaub, 3 Sirrums, d Tur⸗ hane und 55 Lasten Reis. Bedienstete des Maharadschah, die nach Afghanistan kommen, Pferde zu kaufen, und Bedienstete bes Schachs, die Peschauer besuchen, um Stuͤckguͤter oder Shan ls zu erhandeln, ollen gegenseitig allen möglichen BVorschub erhalten, ihr eschaͤft vortheilhaft auszu ähren. Es ist indessen ein Maximum von, Geschaͤften stipulirt; nur fi 11 6 663 döärfen Ankäufe gemacht werden. Der zehnte Artikel des Vertrags lautet; gg, es geschehen sollte, daß die Heere der beiden Staaten an Einem Ort zusam⸗ men ommen soliten, so soll in keinem Fall eine Schlachtung der

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Kuͤhe stattfinden.“ Derselbe Artikel ist wörtlich wiederholt in dem Vertrag vom 26. Juni 1838. Sollte der Schach Huͤlfs⸗ truppen von dem Maharadschah begehren und erlangen, so wird die im Krieg gemachte Beute in zwei gleiche Theile zwischen den kontrahirenden Regierungen repartirt. Wenn aber der Schach das Besitzthum der Barukzeis in Kabul ohne Beihulfe der Truppen des Herrschers von Lahore erobert, hat er davon nur eine beliebige Gabe, als Freundschaftsgeschenk, an den Maharadschah zu uͤbersenden. Beide kontrahirende Theile unterhalten beständig eine diplomatische BVerbin⸗ dung mit Bevollmaͤchtigungen und Geschenken. Der drei⸗ ehnte Artikel bestimmt die gegenseitige Huͤlfeleistung. Ver⸗ angt der Maharadschah Beistand, so uͤberlaßt ihm der Schach eine Abtheilung seiner Truppen unter dem Ober ⸗Be⸗ fehl eines angesehenen Fuͤhrers; eben so verfaͤhrt umgekehrt der Maharadschah; er stellt ein Corps Muhamedaner und läßt daffelbe bis Kabul vorruͤcken. Der vierzehnte Artikel lautet: „Die Freunde und Feinde des Maharadscha sollen als Freunde ünd Feinde des Schachs angesehen werden.“ Der funfzehnte und letzte Artikel besagt nur, daß beide Theile den abgeschlos⸗ senen Bertrag ohne Ausflucht treulich zu halten gesonnen sind und derselbe sie fuͤr immer binden soll. Dieser ganze Traktat vom 12. Marz 1834 scheint aus gewissen Ursachen ein todter Buchstabe geblieben zu seyn, bis im Juni 1838 der General— Gouverneur Lord Auckland, in Betracht der Belagerung von Herat und bei der dadurch noͤthig gewordenen Aufmerksamkeit auf Aghanistan, es fuͤr angemessen hielt, ihn hervor uholen und u erneuern. Der Traktat vom 26. Juni 1838 . aus 18 rtikeln; 13 davon wiederholen die Stipulationen des Vertra⸗ es vom 12. Marz 1834. Im vierzehnten heißt es: „Die uk und Feinde einer jeden der drei Maͤchte, namlich der Britischen Regierung, der Regierung des Staates der Seikhs, und des Schachs Sudschah ul Multh, sollen als gemeinsame Freunde und Feinde der Verbuͤndeten angesehen werden Im funfzehnten Artikel wird fur Rundschit Singh eine Summe von zwei Lak Rupien ausbedungen als Subsidie fuͤr die Stel lung eines Huͤlfs⸗Corps von 50900 Mann Muhammedanischen Glaubens. sesen Betrag hat der Schach unfehlbar zu erle⸗ en, sobald er seinen Zweck die Erlangung der Herrschaft in fghanistan erreicht haben wird. Der sechzehnte Artikel re⸗ gest die Verhaͤltnisse mit den Emirs von Sind, die ebenfalls eine Geldsumme, theils an den Schach, theils an den Maha⸗ radschah, zu erlegen haben. Durch den siebzehnten Artikel wird dem Beherrscher von Herat, Kam⸗Ram, einem Neffen Schach Sudschahs, sein Gebiet garantirt. Der achtzehnte und letzte Artikel lautet: „Schach Sudschah ul Mulkh verspricht fuͤr sich, feine Erben und Nachkommen, mit keiner fremden Macht ohne Vorwissen und Einwilligung der Britischen Regierung und der Regierung des Staates der Seikhs zu unterhandeln und sich mit Waffengewalt und aus allen Kräften jeder Macht zu wi⸗ dersetzen, die in das Land der Seikhs oder in das Britische Gebiet einzufallen Willens wäre. Die Schlußformel besagt: „Geschehen zu Lahore am 26. Juni im Jahr unsers Herrn 1838, entsprechend dem 13. des Mongts Asarh 1895, nach der Zeitrechnung der Bikarmadschit. Auckland. Rundschit Singh. cnc Sudschah ul Mulkh.“ ;

Der „Great Western“ ist gestern von New ⸗York in Bristol r ,, das Olly ke cr hatte jenen Hafen am 25sten v. M. verlassen, es brauchte alse 15 Tage zu seiner Heimfahrt; die Reise nach New-⸗Hork hatte es in 19 Tagen zuruͤckgelegt; auf beiden Fahrten war das Wetter sehr schlecht gewesen; während der ersteren war das Schiff auf einer Strecke bon 20 ' Meilen durch Eisschollen gefahren, und zuruͤck hatte es sich 7 Stunden lang durch Eisberge durcharbeiten muͤssen. Mit dieser Gelegenheit sind wichtige Nachrichten aus den Ver— einigten Staaten hier eingetroffen. An der nordoͤstlichen Graͤnze war es wegen der Gebieisstreitigkeit zu ernstlichen Kollisionen zwischen den Briten und ord⸗ Amerikanern gekommen; von heiden Seiten hatte man sich eines Graͤnz⸗Aufsehers bemaͤchtigt, und dies hatte unter den Graͤnz⸗Bewohnern solche Aufregung verursacht, daß man schon von dem nahen Ausbruch eines voöl⸗ ligen Krieges sprach. Die Ruhigeren glaubten jedoch, daß der Praͤsident der Vereinigten Stgaten den Gouverneur des Staa⸗ tes Maine, von welchem die Verletzung des streitigen Gebiets zuerst ausgegangen zu seyn scheint, noͤthigenfalls mit Gewalt zwingen wuͤrde, die einstweilige mit Großbritanien abgeschlossene Übereinkunft zu respektiren. (S. Nord Amerika.)

Den neusten Nachrichten aus Texas zufolge. besinden sich die dortigen Angelegenheiten in guͤnstigem ustande. Der Ge⸗ neral Rust war von feiner Expedition nach der Gränze gegen die Indianer und Mexikaner, welche bei seiner Annäherung die Flucht ergriffen, nach Clarksville zuruͤckgekehrt und man glaubte, * werde das Amt des Oberrichters der Republik erhalten. Die Rauberejen der Wilden hatten aufgehört, und man hegte jetzt keine Furcht vor den Erneuerungen derselben. Da der Kongreß vertagt worden ist, so ist die Stadt Houston jetzt sehr de. Der Kongreß hat beschlossen, einen anderen Regierungs sitz 6 wah⸗ len, und man glaubt, derselbe duͤrfte an die Ufer des Colorado verlegt werden.

Nieder landre.

Aus dem Haag, 13. Matz. Die Kriegsschiffe „Amphi— trite“, Snelheid“ und „Merkur“ befinden sich fortwaͤhrend auf der Schelde vor Neuzen, während ver Bath, Lillo, Kapi⸗ talendam und Mauritsfort Kanonierbote Posto gefaßt .

Aus dem Limburgischen wird geschrieben, daß in Folge der Vorfaͤlle in Roermonde einige Bewegungen unter den an der Maas stehenden Belgischen Truppen statigefunden. Dlese sind jedoch wieder in ihre fruͤheren Standquartiere zuräckgekehrt,

nachdem sich gezeigt, daß es die Unruhigen bloß darguf abgese⸗

hen hatten, einem geachteten Burger jener Stadt, Herrn Ma⸗ . sie mit

Heute werden die Verhandlungen fortgesetzt.

chielsen, der an der Spitze der Oranischgesinnten steht, die Fen⸗ ster entzwei zu schlagen.

Belgien.

Brüssel, 13. Marz. Auf die gestrige Sitzung der Re— praͤsentanten Kammer wal man etwas mehr gespannt, weil einer der Vorkämpfer der Widerstands-Partei, Herr Dumortier, unter den Rednern angekündigt war; Herr Dumortier sagte;

Wa sn diefen Räumen vorgeht, ist ehne Beisptel in der KHe⸗ schikie; zum erstenmale ist cine gäfetzßebende Bersammsung dernfgn, um sich zu beralhen, auf welche Weise sie einen Theil ihrer Mitbür⸗ ger aufglben sollt. Es ist viel sber den Traktat gesprochen worden, aber es sind noch nicht alle Gründe erfchöpft, welche die Verwerfung eines Traftats, der Belgiens Unglück ö würde, erheischen. In der

Sitzung ist eine wichtige Eigwendung gemacht worden; man . ichkungen gebunden seyen.

i , mr. ationen einge⸗

estrligen ö sesgate daß wir durch . zuch ich nünsche die Ünverbrüchiichteit der zwischen kae n Verpflichtungen, aber uur dann, wenn sig auf dem Prinzip er Gegenseitigreit beruhen und beide 1 binden. Als Belgien ei

in Folge der Begebenheiten von 1831

mer binnen einigen Tagen

n Votum über die 20 Arii⸗

kel abgab, war es in einer schlimmen Lage, und die Umstände konn⸗ ten das Botum rechtfertigen; aber Belgien nahm den Traftat an, weil es glaubte, daß 6 gegenseitig sev und ohne Verzug voll⸗ 2 werden würde; es nahm ihn an, um die unverzügliche Aner⸗ ennung des Königs Wilhelm zu erlangen. Hätte die Kammer ge⸗ wußt, daß der König Wilhelm acht Jahre warten würde, daß sie seibst noch einmal Über denselben Traktat werde berathen müssen, so würde kein einziges Mitglied denselben angenommen haben. Der Kö⸗ nig Wilhelm hat die Zeit versireichen lassen; er hat auf die Zeit spe⸗ fulirt, und da die Specnlation ihm ungünstig gewesen, se hat Bel⸗ sen das Recht, von den Umständen Nutzen zu ziehen. Ha⸗ en etwa die großen Mächte den König Wilhelm zur An⸗ nahme des Trakiats gezwungen? Nein, sie haben es abgelchnt. Dadurch hörte der Traktat auf, auch für ung verpflichtend zu seyn, ür ung, die wir uns vom Traktat vom 18. Rovember losgesggt ha⸗ ben. Dürfen wir nun noch sagen, daß wir gebunden sind? Als die

Mächte sich gegen Belgien vom Traktat lossagten, hörte er auch auf, für

Belgien verpflichtend zu seyn. Wahr ist es, daß die Convention vom i. Mai eine permanente Convention gegen den König Pilhelm war, als sie Alles sanctionirte, was dieser verlangte. Wir brauchen nur an die Veranlassungen derselben zu erinnern. Belgien hatte von den fünf Mächten die Vollziehung des Traktats vom 18. November und besonders die Anerkenung durch den König Wilhelm gefordert. Frank⸗ reich und England nahmen Antwerpen und blokirten die Holländi⸗ schen Häfen, aber in Folge der Reclamation des Englischen Handels wurde die Blokade aufgehoben und die Convention vom z1. Mai er⸗ lassen. Dieselbe war ganz im Interesse der Mächte. Wäre es übri⸗ gens das erstemal, daß Verträge unterzeichnet, ratificirt und nicht ausgeführt worden wären? Wir haben ein Beispiel an einem frühern Trak⸗ fat, als dem vom 15. November. Zu Gunsten Hollands war die Bezablung

einer jährlichen Rente und die Vergrößerung Hollands auf Kosten Baverns

siipulirt worden. Derselbe wurde ratisicirt, aber die Flandrischen Stände protestirten, und es wurde ein neuer Traktat im Jahre 1718 abge⸗ schloffen. Im Jahre 1831 wurde uns der Traktat auferiegt, jetzt wird er uns vorgeschlagen. Damals war die Gewalt gegen Euch, jetzt ist fie in Enren Händen. Die Lage ist also verschleden. Wir durften daher hoffen, daß das Ministerium den Verpflichtungen, die es hier

eingegangen, treu bleiben würde. Aber nicht soz dasselbe hat ganz

allein' die Üinbehaglichkeit, in der sich jetzt das Land befindet, verschul⸗ det. Im vergangenen Juli hatten wir Europa für uns, und es wäre uns Felungen, wenn die Leitung unserer Angelegenheiten geschickteren Händen anvertraut gewesen wäre. Holland war unpopulair geworden, als es die Konferenz zu täuschen, als ein Holländischer Agent auf Umwegen Paptere zu erlangen suchte. Unsere Regierung ist aber immer? nachgehinkt gekommen und hat jedesmal den rechten Augen— blick versaumt. Es hat unseren Antheil an der Marine, den Kolo⸗ nien und den Schiffswerften von Antwerpen nicht reklamirt, es hat die Terrltorial- Frage erst dann hervorgesucht, als sie zu unserem Nachtheil entschleden war. Wir hatten nur einen Bevoll⸗ mächtigten, der viel zu sehr mit seinen eigenen Angelegenheiten be⸗ schäftigt war. Dann wählte man einen Mann, dessen Ueberzeugun⸗ en mit seiner Mission im Widerspruch waren.!“ Im weiteren Ver⸗ ken seiner Rede fuchte Herr Dumortier zu erweisen, daß Belgien im Stande sey, 100, 90090 Mann zu unterhalten, wie es im Jahre 1833 gethan; an Geld werde es nicht fehlen. Man spreche viel von der industriellen Krisis, aber die Zahl der Bankerotte übersteige nicht die mittlere Zahl anderer Jahre. Er müsse nicht für einen verzweifesten, aber für einen ernsten Widerstand stimmen. Krieg sey nicht zu fürch⸗ ten und die Furcht vor einer Blokade lächerlich. Im Jahre 1832 hätten die Herren Thorn und Rothomb eine Proclamation an die Luxemburger erlassen, worin gesagt worden sey, man werde sie nicht verlassen; desto mehr müsse er sich wundern, daß Herr Nothomb als Minister sich denen zugeselle, welche die Annahme des Traktats vor⸗

schlügen.

Herr Nothomb nahm den Ausfall des Herrn Dumortier

auf und äußerte, er habe sich der Bewegung im Luxemburgi⸗

schen zugesellt, aber sie nicht hervorgerufen, und ihm koͤnne

man in keinem Falle die dortige Insurrection aufbürden. Luxem⸗ burg sey mit Belgien, er mit Tuxemburg fortgerissen worden; aber er sey immer der Meinung gewesen und habe es auch

ausgesprochen, daß Belgien sich nicht durch sich selbst als Na⸗

tion konstituiren könne, sondern nur in Uebereinstinmung mit den Maͤchten. Indem er uͤbrigens zum Frieden rathe, glaube er am besten fuͤr die Interessen des Deutschen Luxemburgs zu sorgen; er wolle nicht Anarchie und Krieg uͤber diese Provinz n , oder sie einer militairischen Execution aussetzen.

achdem der Minister der auswärtigen Ang elegenhei⸗ ten einige fruͤhere Aeußerungen in Bezug auf die Unterstuͤtzung, die er in der Adreß ⸗Kommission dem von der Kammer ange— nommenen Entwurfe hatte zu Theil werden lassen, berichtigt hatte, behauptete Herr Du mortier dagegen, er als Bericht⸗ erstatter der Adresse beibe dabei, daß dem Minister der aus⸗ wärtigen Angelegenheiten der Entwurf mitgetheilt worden, und daß er Mehreres darin geandert habe. Der Minister sage, er habe fuͤr die Adresse gestimmt, nur um die Einigkeit der Kam⸗ mer nicht zu stoͤren; sey es ihm nun Ernst mit seinem Votum gewesen, so verrathe er jetzt das Land; ware dies nicht der Fall, so muͤsse er seine Entlassung nehmen. In Bezug darauf sagte Herr von Méörode, um der Wahrheit die Ehre zu geben, muͤsse er bekennen, daß der Minister immer fuͤr die Lrmaͤßigung eini⸗ er Sätze der Adresse gewesen sey. Herr Nothomb selbst agte, es sey eine Unwuͤrdigkeit, wenn man sage, er habe fuͤr die Adresse nur gestimmt, um sein Portefeuille zu behalten. Er sey in seiner Stellung geblieben, um die ganze Verantwortlich⸗ keit auf sich zu nehmen. Herr Deschamps bezeugte, daß der Minister sich zwar gegen die zu starken Ausdruͤcke in der Adresse ausgesprochen, und daß diese auf seinen Vorschlag gestrichen seyen, daß er aber nicht gegen die energischen Ausdrucke, die stehen geblieben seyen, gestimmt habe; er habe sogar freudig zu der Kommission gesagt, es sey ihm gelungen, eing staͤrkere Fas⸗ sung der Adresse im Senat durchzubringen. 63 Gen de⸗ bien trug hierauf auf Vorlegung der auf die Schuld bezug

lichen Aktenstuͤcke an, da die Vorlegung der diplomatischen

Aktenstuͤcke verweigert worden seyen, weil sie Belgien nicht allein betrafen. Der Minister der auswärtigen An⸗ gelegenheiten meinte, es beduͤrfe keiner weiteren Mittheilung, und die Herren Dujardin und Fallon wurden alle nöthigen Et⸗ läuterungen geben. Die Kammer trat seiner Ansicht bei, indem timmen gegen 39 zur Tagesordnung überging.

Man glaubt nun bestimmt, daß die Debatten in der Kam⸗ beendigt seyn werden. Bereits hat die so genannte Reserve an der Diskussion Theil genommen. In der nch en Sitzung wollte sich auch Herr Gendebien verneh⸗ men laffen. Neuerdings ist ubrigens die Behoͤrde sehr wachsam in Bezug auf mögliche Unruhen. Die Bürger⸗-Garde stellt täglich acht Compagnieen fuͤr den Wacht- und Patrouillen⸗

Dienst.

Der Moniteur publizirt neue Bittschriften, in welchen um die Annahme des Friedenstraktats 3 y 2

Unser bisheriger Geschaͤststraͤger in Wien, Herr O Sullivan de Graß, ist hier eingetroffen und hat gestern bei Hofe gespeist.

Dem Belge zufolge, sind mehrere Einwohner von Renaix, Eecloo und anderen Orten in beiden Flandern, wegen ungebuͤhr⸗ lichen , . mit dem Bildnisse des Königs, so wie wegen . edensarten, die sie dabei gefuhrt, vor Gericht ge—

Es heißt jetzt, daß die Studirenden der hiesigen freien Uni⸗— versität eine Bittschrist gegen den Friedens⸗ Traktat unter⸗ zeichnen, daß ihnen jedoch bedeutet worden, die Stadt wuͤrde ihnen in diesem Falle die Stipendia und andere Unterstuͤtzun⸗ gen, die sie von ihr erhalten, nicht mehr bewilligen.

Ueber das gestern erwähnte Amendement des Herrn Pee— ters enthalten die heutigen Blätter nichts Weiteres. Der Kor— respondent eines Cuarfh nn Blattes ist der Meinung, dieses Amendement sey nur in Vorschlag gebracht worden, um den Gang der Verhandlungen, trotz der jetzt Vormittags um 10 Uhr beginnenden Verhandlungen zu verzögern. Inzwischen weiß Jedermann, daß es nicht erst noͤthig ist, in dem Friedens— Traktate zu stipuliren, daß den Limburgern und Luxemburgern ihre religiösen und buͤrgerlichen Freiheiten erhalten werden, da diese r von dem Köoͤnig⸗-Großherzog respektirt sind. Im Moniteur Belge liest man; „Der „Belge“ spricht sich in seinem letzten Blatte sehr lebhaft gegen die Aus weisung zweier Polen aus. Einige Erklärungen daruber sind nicht so— wohl zur Rechtfertigung der Polizei-Direction— die einer solchen nicht bedarf als zur Nachricht fuͤr Ausländer noͤthig, die auch in der Folge ihren Willen mit Uebergehung dessen, was die Gesetze vorschreiben, durchsetzen wollen. Drei kuͤrzlich in Brüssel angekommene Polen waren am Sten d. M. auf das Polizei⸗Buͤreau vorgeladen. Alle drei besaßen, ihrem eigenen Gestaͤndniß zufolge, keine Subsistenz Mittel, und darum ward ihnen nach Vorschrift der Verfügung vom 6. Oktober 1830 mit— getheilt, daß sie in Belgien nicht bleiben konnten; auch bot man ihnen, falls sie freiwillig zuruͤckkehren wollten, eine Marsch⸗ route zu diesem Behuf an. Einer derselben ging auch darauf ein; die beiden Anderen aber, Namens O. und S., weigerten sich entschieden und gaben die bestimmte Absicht zu erkennen, im Lande bleiben zu wollen. Dabei ist zu bemerken, daß einer von diesen auf seine Unterstuͤtzung in Frankreich Verzicht ge— leistet hatte, bloß um nach Belgien zu gehen, und zwar gegen den Rath, den ihm in dieser Belichung Herr von Tracy er— theilt hatte, von welchem er ein Empfehlungsschreiben an den Grafen von Mérode mitbrachte. In seinem Passe stand sogar, er begebe sich nach Belgien, wo ihm eine Stelle angebo— ten worden. Nachdem sich Beide geweigert, von freien Stuͤk— ken nach der Gränze zurückzukehren, wurde ihnen zweimal nach einander bemerklich gemacht, daß sie bei langerem Wider⸗ stande gezwu zn werden wurden. Es blieb jedoch bei der Weigerung. ierauf wurden sie der Gendarmerie uͤbergeben und zu Wagen nach Hall gebracht, von wo sie sofort auf das Franzoͤsische Gebiet zuruͤckgeschafft wurden. Abends schrieben sie noch mit der Post einen Brief an die Polizei⸗Direction, der sedoch erst am folgenden Morgen eintraf, und worin sie dasje⸗ nige, was sie bisher mit Unwillen zuruͤckgewiesen hatten, als eine Gnadenbezeigung sich erbaten. Herr Hody sandte ihnen auch sogleich die Autoörisation zu, wieder nach Bruͤssel zu kom— men; aber es war zu spät, die Stafette konnte sie nicht mehr erreichen.“

Deutschland.

Bamberg, 15. Maͤrz. (Frank. M. Die Beschwerde, welche die Buchhandlungen zu Munchen, Augsburg, Nurnberg, Bamberg, Wurzburg ꝛc. bezuglich der neuerlichen ire e ng über den Central⸗Schulbuͤcher⸗Verlag bei dem Königl. Staats⸗ rathe erhoben, hat bereits ihre Erledigung dahin erhalten, daß der

Königl. Staatsrath sich zur Annahme und Entscheidung dersel⸗

ben in Ruͤcksicht auf das Gewerbegesetz von 1835 als inkom— petent erklärte, dieselbe von sich zuruͤckwies und dem Ministe⸗ rium des Innern übergab. Von diesem wurde solches durch Entschließung vom 21. Februar J. J. den Buchhandlungen er⸗ offnet mit dem Bemerken, daß es fuͤr sich klar erscheine und keiner besondern Erklaͤrung beduͤrfe, daß das Ministerium durch seine juͤngste Entschließung dem Central Schulbuͤcher⸗Verlag keine neuen Rechte verliehen, sondern lediglich eine Instruction fuͤr seine Geschaͤftsfuͤhrung nach dem auf dem Grunde von Pri— vilegien und Gewerbs⸗Köonzessionen von ihm in Anspruch ge— nommenen Umfange seiner Gewerbs-Befugnisse, mit Ruͤcksicht auf den Stiftungszweck, von Kuratel wegen ertheilt habe, daß folglich auch der Umfang dieser Gewerbsbefugnisse bei ent⸗ stehendem Streite durch die gesetzlich zuständigen Behoͤrden nicht nach dieser Geschäͤfts-Instruction, sondern nach den allerhöchsten Privilegien und rechtsguͤltigen Konzessions⸗Urkunden des Central ⸗Schulbuͤcher⸗ Verlags zu beurtheilen sey Schließlich ist ausgesprochen, daß Se. Majestaͤt der Koͤnig sich nicht ver⸗ anlaßt gefunden habe, die Delegation des Stadt⸗Magistrats zu Munchen als der zuständigen Domizils-Behoͤrde des Central⸗ Schulbuͤcher⸗Verlags abzuaͤndern. Hiernach hat jede Buch—⸗ . in Bayern, welche sich durch den Central⸗Schulbuͤcher⸗ Verlag in ihren Gewerbsrechten beeintraͤchtigt glaubt, ihre Be⸗ schwerde dagegen bei dem Stadtmagistrate zu Muͤnchen in er⸗ ster, und bei der Köoͤniglichen Regierung von Ober⸗Bayern K. d. Innern in zweiter und letzter Instanz zu erheben, zur Verhandlung und Entscheidung zu bringen, Ein weiterer Re— kurs an das Ministerium des Innern sindet nach dem Ge— werb⸗Gesetz von 1835 nicht statt und zu einer Beschwerde an den Königlichen Staats-Rath ist der Fall, wie bereits von dem— selben erkannt, nicht geeignet.

Hannover, 16. Marz. Die Hannoversche Zeitung enthält Nachstehendes:

In mehreren öffentlichen Blättern wird fortwährend behauptet, durch den bekannten Inkompetenz⸗Beschluß der zweiten Kammer im vorigen Jahre sey die ganze Stände⸗Versammlung inkompetent ge⸗ worden. Wir haben schon ost nachgewiesen, daß dieser Inkompetenz⸗ Beschluß der zweiten Kammer nicht nur vollkommen reglementswidrsg gefaßt, und also dadurch schon an und für sich nichtig war, sondern daß derselbe auch von der ersten Kammer einstimmig abgelehnt wurde, wodurch nach unserer Perfassung, nach welcher sich immer die beiden Kammern zu einem gameinsamen Beschlusse, vereinigen müssen, der⸗ selbe gar nicht zu einem Beschlusse der Stände geworden ist. Hier wollen wir nur daran erinnern, wie jener Beschluß der zwesften Kam⸗ mer zu Stande kam. Als die Stände von 1819 im vorigen Jahre zusammentraten, blieben von der zweiten Kammer mehrere der er— wählten Mitglieder aus, in der Libsicht, die zweit: Kammer durch ihr Wegblesben unvolljählig zu erhalten. Trotz ihres Ausbleibens wurde aber die zweite Kammer von iht und vereinbarte sich in völlig verfassunggmäßiger Form mit der ersten Kammer dahin, sich für Stände von 1815 anzuerkennen. Wie die weggeblicbe⸗ nen Deputirten durch dlsesen Vorgang sahen, daß shre Ab⸗ wesenheit fruchtlos wäre, und sie shren Zweck damit nscht erreich⸗ ten, so eilten sie nun zu der zwelten Kammer herbes, und die bishe⸗ rige Minorität in derselben wurde durch sie so verstärkt, daß der In— kompetenz-Beschluß gegen die frühere Mehrheit der Kammer regle—= mentswidrig durchgesetzt werden konnte. Wären jene Mitglieder gleich bei der Eröffnung der Stände⸗Versammlung, wie es sich gebührte, zu⸗ gegen gewesen, so hatte „vielleicht“ ihre Ansicht damals in der zwel⸗ teg Kammer den Sieg davon getragen. und die zweite Kammer hätte sich „vielleicht“ nicht mit der erssen als Stände von 1819 anerkannt. Aber nachdem fie diesen einzig richtigen Zeitpunkt, wo es darauf angekom⸗ men wäre, ihre Ansichten geltend zu machen, nach einer falschen poli⸗

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tischen Taktik absichtlich versäumt, und die Kammern sich in verfas⸗ fungsmäßigem Wege auch ohne ihre Mitwirkung für Stände von 1818 erklärt hatten, wer wird denn glauben, wenn sie später, die Ver⸗ geblichfeit ihres Schrittes erkennend an der BVersammlung Theil nah⸗ men, nun werde die erste Kammer oder gar die Neglerung wegen die⸗ ser wenigen Mitglieder, die auf ihre eigene Gefahr hin und aus eige⸗ ner freier Wahl von der Bersammlung weggeblieben waren, von dem frührren wohlüberlegten und verfassunga mäßigen Schritte wankelmü— thig und willenlos wieder abgehen?“ Wir legen diese bekannten That⸗ sachen einfach vor, und überlassen es jedem Unbefangenen, sie zu wür⸗ digen. d Eben so behaupten einige Blätter fortwährend, wenn auch die Wabl-Corporationen des Landes nach der Verfassung von 1839 ge⸗ wählt, die Gewählten sich als Stände von 1810 anerkannt, und als solche rechtsverbindliche Handlungen vorgenommen hätten, so sey doch damit die Verfassung von 1819 gar nicht anerkannt. Sie sagen, „nach diesen Grundsaätzen sey es fast gar nicht möglich, daß sich die Wahl -Corporationen durch Richtwahl gegen eine Verfassung aus⸗ sprechen könnten; denn wenn in den Wahl- Corporationen auch fast alle Wähler nicht wählen wollten, es fände sich aber nur ein Einzi— ger, der dazu bereit sey, so würde durch ihn die Wahl vorgenommen, und also einer Verfassung gegen den offen ausgesprochenen Willen der Corporation von diesem einzigen Mitgliede Anerkennung ver⸗ schafft werden.“ Wir erwiedern: Fürs Erste kommt es gar nicht darauf an, was irgend einmal geschehen könne, sondern es kommt darauf an, was in dem vorliegenden Falle wirklich geschehen ist. Kei den Wahlen im vorigen Jahre waren aber in denjenigen Wahl⸗ Corporationen, welche Wahlen vornahmen, die Wähler in gehöriger Anzahl vorhanden, und ihre Ansicht war also vollkommen ihre wahre Aeußerung. Fürs Zweite kann der Fall, daß in den Corporationen wenige Wähler über die ganze Wahl entscheiden, in unserem Lande überhaupt gar nicht vorkommen. Es liegen darüber die bestimmtesten Wahlgesetze vor. Was die Städte betrifft, so heißt es in der Proclamation über die Bertretung der Städte und des Bauernstandes, Brighton, den 13. Januar 1832: „Die Wahl der Deputirten der Städte soll nach absoluter Stimmen⸗ Mehrhett gemeinschaftlich durch „sämmtliche“ Mitglieder des Magi— sirats, „eine gleiche Anzahl“ von Bürger⸗-Vorstehern und „eine eben so große Anzahl“ von Wahlmännern geschehen. Was die Wahlen der Deputirten des Bauernstandes betrifft, welche bekanntlich dadurch geschehen, daß die Wahl-Berechtigten nach Gemeinden Be vollmäch⸗ tigte, die Bevollmächzigten nach Aemtern Wahlmänner, und die Wahl- männer nach den Fürstenthümern oder Distrikten Deputirte erwählen, so heißt es in der desfallsigen Verordnung, Hannover, den 22, Fe⸗ bruar 1832, 5. 9: „Unsere Landdrosteien haben für jeden Wahl⸗ Distrikt einen Wahl-Commissair zu ernennen, unter dessen Leitung in einer Versammlung „sämmtlicher“ Wahlmänner des Distrikts die Deputirten-Wahl nach absoluter Stimmen⸗-Mehrhest erfolgt. Mögen im Einzelnen vlelleicht auch einmal geringe Abweichungen vorgekom⸗ men seyn, im Allgemeinen sind hiermit die klarsten gesetzlichen Be⸗ stimmungen über die Stärke der Wahl-Kollegien ausgesprochen. Fürs Dritte werden ja alle Wahlen geprüft. In dem Reglement der Kammer vom 14. Dezember 1819 heißt es §. 1: „Die zu der allgemeinen Stande-Persammlung berufenen Stände und Deputir⸗ ten haben ihre Legitimation dem Königlichen Ministertum einzu⸗ reichen, welches die vorgelegten und güliig befundenen Legitima⸗ tions-Dokumente dem Erb- Landmarschall zustellt, von welchen dieselben an das Sekretariat der Kammern gelangen, damit je⸗ der Legitimirte eintrete. „Sollte die Stände-Versammlung bei einer Legitimation Zweifel haben, so bleibt derselben unbe⸗ nommen, folche dem Königlichen Kabinets-Ministerie zur Anzeige zu bringen. und eine Entscheidung desselben darüber einzuholen.“ Es

steht also der Kammer ganz fret, wenn sie glaubt, daß die Wahl durch

Unzulänglichtelt der Anzahl der Wähler ungültig wäre, sich darüber an das Ministerium zu wenden. Und endlich haben wir auch gar nicht behauptet, daß die Anerkennung der Verfassung von 1819 einzig und allein von der bloßen Wahlbandlung der Corporation abhänge, fondern es müßten auch die Gewählten sich als Stände förmlich con⸗ stituirt und rechts verbindliche Handlungen vorgenommen haben. Die— fes Alles aber ist von der Stände⸗Versammlung im vorigen Jahre offen und vor Aller Augen geschehen. Wir wiederholen daher, die Verfassung von 1819 ist dadurch, daß die Corporationen des Landes wählten, die Gewählten sich als Stände constituirten, und rechtsver⸗ bindliche Handlungen vornahmen, auch durch die Zustimmung des Landes rechtlich hergestellt, und es kann daher auf ihren Bestand durchaus keinen Einfluß haben, wenn die zweite Kammer durch Nichtwählen der Corporationen oder durch Richterscheinen der Depu⸗ tirten unvollzählig gehalten wird.

Frankfurt a. M., 15. Maͤrz. (WB. u. St. B) Welche Maßregeln die Königlich Bayerische Regierung im Jahre 1808 gegen einen widersetzlichen und von fanatischen Koöͤpfen mißleite⸗ ten Bischof ergriff, ist in der „Deutschen National- Zeitung“ vom 19. Mai Nr. 20. zu lesen. Dieselbe meldet: Der Koͤnig⸗ lich Bayerische General⸗Kommissarius in Tyrol habe an saͤmmt— liche dortige Landgerichte die Eroͤffnung gelangen lassen, daß Se. Majestaͤt der König, durch das fortgesetzte aufruͤhrerische Be— tragen des Bischofs von Chur und dessen wiederholte Ver— suche, auch die Koͤniglichen Unterthanen zu aͤhnlichen Gesinnun⸗ gen zu verleiten, sich zu folgenden Enischließungen bewogen sehe: Dem Bischofe von Chur werde die landesherrliche Ge— nehmigung zur Ausuͤbung irgend einer bischoͤflichen Gewalt in den Königlichen Staaten entzogen; alle schriftlichen und an⸗ deren Communicationen in bischoͤflichen Amts-A Angelegenheiten und seinen Vikarien wuͤrden aufs strengste verboten, alle obrig⸗ keitlichen Behoͤrden wuͤrden angewiesen, diesen Bischof, wenn er sich auf Königl. Gebiete betreten lasse, als einen gefaͤhrlichen Volks, Aufwiegler gefaͤnglich einzuziehen; wer mit ihm irgend eine Communication unterhalte, der solle als ein Landes⸗Ver⸗ räther angesehen und behandelt werden; der Konig werde die Einleitung treffen, daß die provisorische Administration des Churer Sprengels, so weit sich derselbe in den Königl. Staaten erstrecke, von einem inländischen Ordinariat uͤbernommen, und von diesem wuͤrdige Vikarien fuͤr den dortigen Bezirk angestellt wuͤrden. Es ware interessant, näher zu erfahren, was der damalige Fuͤrst Primas, zu dessen Metropolitamt Chur gehoͤrte, und was der Papst in dieser Angelegenheit verfuͤgte.

Oesterre ich.

Wien, 13. März. Heute Morgen verließ uns der Russische Thronfolger Großfuͤrst Alexander nach einem zehn⸗ tägigen Aufenthalte in unserer Mitte. Es ist zu hoffen, daß er angenehme Erinnerungen von Wien mitnehmen, so wie er ge— wiß hier im besten Andenken bleiben wird. Am letzten Tage seines hiesigen Aufenthaltes speiste er noch bei Hofe im ver— traulichen Familienkreise. Abends war Konzert bei der Kai— serin; mehrere junge Damen der Gesellschaft wirkten dabei mit. Die Arrisre⸗Soirée brachte der Di bei der Fuͤrstin Schwar⸗ zenberg zu, wo der kleine Russische Virtuos Demitrieff Schä— fer durch sein herrliches Spiel auf der Violine entzuͤckte. Wie uͤberall gab der Prinz auch hier Proben seiner Großmuth und Freigebigkeit. So sandte er dem unter der Leitung der Fuͤrstin Odescalchi stehenden adeligen Damen⸗Vereine ein Ge⸗ schenk von 1000, den barmherzigen Brüdern von 500 Dukaten; auch andere wohlthaͤtige Anstalten wurden reichlich bedacht, und die verschiedenen Dienstleistungen der Hof Beamten mit Kaiserlicher Munifizenz belohnt. Der Großfüuͤrst wird Munchen am 4ten Tage der Reise erreichen. Bis Braunau an der Bayerschen Graͤnze werden die Grafen Wrong und

Reischach, beide Oesterreichische Offiziere, dem Großfuͤrsten das Geleite geben. Mehrere Herren der Suite des Großefüͤrsten wurden von Sr. Majestaͤt dem Kaiser mit Auszeichnungen be⸗ dacht. General Kawelin erhielt das Großkreuz des Leopold⸗ Ordens, die niederen Grade desselben Ordens wurden den uͤbri⸗ gen Begleitern des Prinzen zu Theil.

Zwei Notabilitäten verschiedener Art sind hier aus dem Norden eingetroffen, Herr Ole Bull, der bekannte Virtuos auf der Geige, Herr von Raumer, der bekannte Geschichtschreiber der Hohenstaufen, der Maria Stuart, der neueren Geschichte u. s. f. Letzteren zieht es nach dem Süden nach dem Schau⸗ platze der Thaten jener Kaiser, mit deren Schilderung er die Deutsche Literatur bereichert hat. Herr Ole Bull traf vier⸗ spaͤnnig, mit Extrapost, mit Frau und Secretair ein. Man sieht, die Kunst geht heute nicht nach Brod.

Portugal.

Lissab on, 5. Marz. (Engl. Blätter.) In Porto ist das Handwerker-Bataillon aufgelöͤst worden, weil es sich wei⸗ gerte, einen von der Regierung zum Adjutanten ernannten Of⸗ fizier aufzunehmen, der in dem kurzen Feldzuge von 1837 in ben Reihen der Chartisten gedient hat und deshalb bei der de— mokratischen Partei verhaßt ist.

Der Oberst Vidal, ehemaliger Gouverneur von Angola, hat ein Schreiben an den Kolonial-Minister gerichtet, worin er die Beschuldigung, als habe er den Sklavenhandel beguͤnstigt, zu⸗ ruͤckweist.

In einer der letzten Sitzungen der Deputirten⸗ Kammer entwarf ein Mitglied ein trauriges Gemälde von der Ausdeh⸗ nung, die der Schleichhandel in Algarbien gewonnen, und fuͤhrte unter Anderem an, daß an einem Tage nicht weniger als 270 Ladungen Taback und Manufaktur⸗Waaren gelandet und unter der Eskorte von 200 Schmugglern durchs Lang ge— fuͤhrt worden seyen, ohne daß die Regierungs⸗Truppen Miene gemacht hatten, dies zu hindern.

Es geht das Geruͤcht, die Cortes wuͤrden in kurzem aufge⸗ loͤst oder prorogirt werden.

Man will hier ein neues Theater errichten, wozu die Re— gierung die Kosten, welche auf 25,000 Pfd. veranschlagt wer— den, hergeben will.

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Konstantinopel, 24. Febr. (Journ. de Smyrne) In den politischen Kreisen geht es seit einiger Zeit wieder leb⸗ hafter zu. Die Minister versammeln sich allwöchentlich mehr⸗ mals in den großen Raths⸗Versammlungen, und die Gesandt⸗ schaften empfangen und schicken haufig Stafetten ab. Diese Be⸗ kenn hat indeß durchaus nichts Beunruhigendes, und die Uebereinstimmung der Pforte und der Machte ist vielleicht nie großer gewesen. Der Sultan scheint ernstlich mit verschiedenen Reformen beschaͤftigt, von denen mehrere eine Folge des Han⸗ dels-Traktates sind, wie die Abschaffung der Monopole und Handels- Privilegien, und die natürlich fuͤr die Europaͤischen Machte ein besonderes Interesse haben.

Im Arsenal der Rarine und in der gesammten Kriegs— Verwaltung werden die ka,. eifrig fortgesetzt. Neuere Nachrichten uber die feindlichen Absichten Mehmed Ali's sollen die Pforte bewogen haben, sich zur Abwehr derselben zu ruͤsten.

Der Entwurf des Sanitaͤts-Rathes, der schon durch die von den Gesandtschaften gestellten Kommissarien modifizirt wor⸗ den ist, wird, aller Wahrscheinlichkeit nach, noch manche Ab— anderungen erhalten.

Der Russische Gesandte hatte am 17ten d. M eine lange Audienz beim Sultan im Kaiserlichen Palast von Besiktash.

Die merkwuͤrdige Kanone, welche kuͤrzlich nach den Dar—⸗ danellen gesendet wurde, ist dieselbe, deren sich Murad im Jahre 1037 der Hedschra bei der Belagerung von Bagdad be⸗ diente, und sie heißt noch Fatihe Bagdad.

Das Dampfboot „Metternich“ ist am Sonntage aus Tra⸗ inn hier eingetroffen, hat aber nichts Neues aus Persien gebracht.

Seit einiger Zeit ist viel von der nahen Ruͤckkehr Tahir Pascha's die Rede; der Sultan soll wuͤnschen, daß derselbe wieder an den Sitzungen des Raths Theil nehme.

. Namik Pascha hat an Tayar Pascha's Stelle den Vorsitz im Kriegs-Rathe uͤbernommen; der Letztere erhält ein Kom⸗ mando in der Taurus⸗Armee.

Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika.

New⸗Yor k, 25. Febr. Die Streitigkeiten uͤber die nord— oͤstliche Graͤnze zwischen England und den Vereinigten Staaten haben zu gegenseitigen Kollisiöonen Anlaß gegeben, uͤber welche die hiesigen Blätter sehr ausfuhrlich berichten. Der heutige Courier and Inquirer enthält daruͤber Folgendes: „Unse— ren Privat⸗Nachrichten aus Washington zufolge, herrscht daselbst große Aufregung wegen eines bevorstehenden Krieges. Der Präsident hatte eine spezielle Botfchaft von dem Gouverneur des Staates Maine in Bezug auf die Verhaftung des Land⸗ Aufsehers dieses Staats erhalten und sogleich einen Kabinets“ Rath zusammenberufen, dessen Berathungen mehrere Stunden währten. Herr van Buren benahm sich bei dieser Gelegenheit mit großer Mäßigung und Klugheit. Er wird sich fuͤr oder gegen den Krieg erklären, je nachdem das Eine oder das Andere seine Wiedererwählung zum Praͤsidenten beguͤnstigt. Wir unsererseits glauben mit Sicherheit, daß es nicht zum Kriege kommen wird.“ Hierauf folgt ein von gestern Abend datirtes Schreiben aus Bangor im Staate Maine, worin es heißt: „Heute Abend

um 5 Uhr wurde der Britische Aufseher des streitigen Gebiets,

Herr Maclaughlin, als Gefangener hier eingebracht, Er be— fand sich, seiner Aussage nach, in der Naͤhe von Madawaska, um den Gebiets-Verletzungen Einhalt zu thun, und kam bis an die Mündung des Tobique, wo er zuerst erfuhr, daß es zu Rei— bungen zwischen den beiderseitigen Bewohnern gekommen sey. Er fand daselbst einen Befehl des Gouverneurs von Neu⸗Braun⸗ schtbeig, Sir John Harvey vor, diese Angelegenheit zu unter suchen. Es ergab sich, daß der Nord“ Amerikanische Graͤnz⸗Aufsse⸗ her des Gebiets, Herr. Macintire fortgeführt worden, und baß etwa 260 bewaffnete Uebertreter der Gränzz dabei beiheiligt seyen. Herr Maclaughlin folgte hierauf dem Arustuk, etwa S0 Englische Mellen aufwärts bis zu dem Nord / Amerikanischen i en Nr. 10, wo der Capitain desselben ihm erklärte, daß er sich genothigt sehe, ihn als Geisel fuͤr Herrn Macintire zu verhaften. Er ließ ihn demnaͤchst unter Bedeckung nach Ban⸗ or abführen. Herr Maelaughlin laubt uͤbrigens, daß diese Ing cle nein nicht zu ernstlichen Schwierigkeiten fuhren und daß Sir John Harvey gewiß in allen Maßtkegeln zur Verhin= derung der Graͤnz⸗Verletzung den Amerikanern beistimmen werde. Herr Hꝛaclaughůin der die in jener Gegend stationirte Briti⸗

sche Militairmacht kommandirt, hatte, nach seiner Aussage, keine Ahnung davon, daß man ihn auf dem Amerika