Ar reLerickten, und mit Hafenorten an der Fundy⸗Bal, die f * ischerei sehr wichtig seyen, aufopsern und den Nachbar . dicht an die There der am nördlichen Ufer der Muͤndung 6 St Croix liegenden Hauptstadt von . John s, herankommen lassen würde, ungefähr als 9 : . ö. die Themse zur Gränze zwischen England und Frankreich . chen. Ob die Stimmung in den Vereinigten 2 in * That so kriegerisch ist, wie es die Tory⸗-Blatter darste . 1 sogar das Gerücht bringen, der Präsident wolle . w. n ,,, , fnen, sondern die ngla ssen, . 9 nr außerordentlichen Gesandten nach London 83. ken, sondern im Gegentheil einer Mission von . ten des hiesigen Kabinets entgegensehen, das muß ⸗ ie nächste Zukunft lehren. Jedenfalls ist dabei nicht zu . en, daß diese Blätter den Stand . , g. Xr. ĩ suchen, um a zu erre — 1 . die / . — rs in energischere und erfahrener 27 ere, ihrer Behauptung nach sind, einleuchtend zu machen. Von diesem Gesichtspunkte aus duͤrsten auch folgende zu Besorgnissen aufregende Bemerkungen der Times zu be— trachten seyn: „Als ein Umstand,“ sagt dieses Blatt, „der die Graͤnzsfrage noch mehr verwickelt und zugleich beweist, daß man in den Vereinigten Staaten keinesweges den Streit friedlich auszugleichen wuͤnscht, ist noch zu bemerken, daß vor der Ber— tagung des Kongresses nicht nur andere bekannte Beschwerden, um Erbieterung zu erregen, sondern auch Anmaßungen und Klagen uͤber Unbilden vorgebracht wurden, die, wenn man je— mals zuvor davon gehört hätte, gewiß durch frühere Traktate gehoben oder ihrer Ungegruͤndetheit wegen beseitigt wor— den waren. So wurden Resolutionen angenommen, daß der Schatzamts⸗Secretair daruͤber Bericht erstatten solle, ob die Schiffe der Vereinigten Staaten in dem Handel mit den Bri— tischen Kolonieen in Westindien und an anderen Orten auf dem, selben Fuß behandelt wuͤrden, wie die Britischen Schiffe in der Hafen der Union, und ob hinsichtlich der wechselseitigen Ein und Ausfuhr dieselben Vorschriften bestaͤnden. Ferner ob die Kolonial-Häfen den Schiffen der Vereinigten Staaten so ge— offnet waren, wie es die Kongreß⸗Akte vom 29. Mai 1830 und die auf jene Akte gegruͤndete Proclamation des Praͤsidenten der Vereinigten Staaten verlangten. Es wurde auch ein Bericht uͤber den Tonnen-Gehalt saͤmmtlicher , und Amerikanischen Schiffe verlangt, die vom Jahre 182 bis 1838 in die 3 2. 6 n, , n. r Unterstuͤtzung dieser Resolutionen wurde bemerkt, di . der 9 7 Amerikanischen Handel beschaftigten BVriti⸗ schen Schiffe , , daß im Jahre 183] in dem Hafen von Boston 683 Britische und nur S7 Amerilani⸗ sche Schiffe angekommen seyen, und daß die im Jahre 1838 in den Hafen von Eastport in Maine eingelaufenen und von den Britischen Kolonieen kommenden Britischen Schiffe einen Tonnen Gehalt von 56, 457 Tonnen, die Amerikanischen aber nur von 3,996 Tonnen gehabt hätten. Es ist zu bemerken, daß die Forderung, in dem Handel mit Westindien auf gleichen Fuß mit den Bri, tischen Schiffen gestellt zu werden, unter dem Ministerium Can— ning's aufgestellt, von diesem aber entschieden zurückgewiesen und demnächst von der Amerikanischen Regierung aufgegeben wurde. Nicht unwahrscheinlich ist es, daß die Ausdehnung der Briti, schen Dampfschifffahrt ber den Ailantischen Ocean, wodurch bereits ein Theil des Handels auf England uͤbergegangen ist und in Zukunft noch mehr übergehen wird, die Eifersucht der Vereinigten Staaten neu angefacht hat, da durch deren . zeuge bisher bei , , G und Ver⸗ hrs zwi iden Ländern gefuͤhr . lere n g n, . rene über die Bewegungen und Vorbereitungen der Ehartisten: „Die Chartisten und die To⸗ ries stehen sich in Devizes gegenuͤber, und man sůrchtet eine neue Kollison. Auf den 1. April ist eine allgemeine Versamm⸗ lung der Chartisten festgesetzt, und die Tories wollen iich eben⸗ falls, und zwar zur Vertheidigung der offentlichen Ordnung, nit Knuͤtteln bewaffnet, dort einfinden. In der Nachbarschaft sind Lancters aufgestellt worden, um sich im Nothfall, , Behörden es verlangen, auf den Kampsplatz zu begeben. ie Ehartisten von Rochdale haben eine große Menge Flinten, Säbel und Piken gekauft, auch sind in Oldham , ,, Hyde⸗-Ashton, Newton-Moor und Staty⸗-Bridge viele . zaffen aufgehäuft. Ein Apostel von Stephens Glaubensbekenntniß zog, als er in einer Kapelle der Chartisten in Middleton hridigte, zwanzig Flintenkugeln aus der Tasche und e,, Gläubigen, daß sie gut thun wurden, sich, gleich ihm, zum 2 derstande gegen die a n Schrift zuwider r ,. e⸗ setze vorzubereiten. „„Wenn Einer“ „, sagt er mit Anspie lung auf das neue Armen-Gesetz, „„den Mann von der Frau . nen will, so ioͤdte man ihn, und man wird ein gutes Wer verrichten. Jedermann hat durch seine Geburt Anspruͤche auf ein Stuck Erde, und wir wollen uns nicht beruhigen bis Je⸗ dermann in den Besitz seiner Rechte gelangt ist. In Sher⸗ borne sind alle Anstrengungen der Chartisten gescheitert. n Tiverton wurde durch einen Anschlag mit großen Buchstaben bekannt gemacht, daß zwei Missionaire des National ⸗ Konvents dort eintreffen würden. Das Volk versammelte sich, ein Schlaͤch⸗ ter redete es zuerst an, und ihm folgte ein anderer Redner, der mit Schottischem Accente fuͤr allgemeines Wahlrecht, geheime Abstimmung ö Parlamente sprach, allein er machte Eindruck ⸗ nn,. Nachmittags erfolgte ploͤtzlich ein Einbruch des Wassers in den Themse⸗Tunnel, wodurch, wie der Courier meint, die Arbeiten wieder auf 14 Tage unterbrochen werden dürften. Die Arbeiter entgingen nur mit genauer Noth der drohendsten Gefahr. Es wurden sogleich ungehrure Thon— massen in den Riß des Flußbettes hingbgesenkt. Der heutige Morning Herald sagt dagegen, die Nachricht von dem neuen Unfalle scheine uͤbertrieben zu seyn, da man fortdauernd die Ein⸗ ladung an das Publikum, den Tunnel zu besuchen, in den Zei— , n. bekannt gemachte sechs wöchentliche Durchschnitts⸗ preis des 6 ist K 6 . 1 ĩ 2 Shillin ence ge . . 2 . baldiges weiteres Fallen aller Getraide⸗ Pre, ĩ Gesellschaft gebildet s hat in der City eine Actien⸗Ge . 36 366 hat, die Theepflanze in Assam anzubauen, und . mit der Ostindischen Compagnie Plan hat unter den vornehmsten bei dem betheiligten Kaufleuten so vielen Beifall gefunden, J, , . tien in wenigen Tagen untergebracht waren. Das Ac ur pital beträgt o d Pfd. Die Times meint, man = nicht zu große Höffaungen von dem Erfolg eines Unternehmen
anknuͤpfen. daß alle Ac⸗
18te und das 19te Reserve⸗Regiment sind bereits entlassen; das
will eine Unterhandlung uber den Ankauf des 5
Indischen Handel
02
er Ferne mit großen Schwierig⸗
dessen Leitung aus 22 ; . . 2 .
Handel kommen, vieler Vorbereitungen beduͤrfen,
22 2 Chin M Arbeiter brauchen möchte, so durfte
es lange dauern, bis man eine ansehnliche Zufuhr auf den
Britischen Markt bringen koͤnne. Wahrscheinlich wurde man
das ganze Gebiet, mochte es von der Ostindischen 8 .
gepachtet oder gekauft werden, in einzelne Pflanzungen ab⸗ theilen.
err eiten verbunden seyn werde,
Niederlande.
Aus dem Haag, 1. April. Gestern Nachwittags um 6 Uhr ist Se. 6e h ze? der Großsuͤrst Thronfolger von Rußland hier eingetroffen und im Palais des Prinzen von Oranien abgestiegen. Unmittelbar nach seiner Ankunft machte der Großfuͤrst unserm Könige einen Besuch. In Rotterdam war Se. Kaiserl. Hoheit mit dem Dampfboote „Graf von Paris“ aus Nymwegen angekommen. Auf der Straße von Rotterdam hierher fand das Wiedersehen desselben mit seinem Oheim, dem Prinzen von Oranien, und dessen drei Söhnen statt. An der Barriere unserer Stadt ward der Graßfuͤrst von dem Baron Snouckaert von Schauburg, Militair⸗ Gouverneur von Sud⸗-Holland, begrüßt. Diese ganze Woche wird der Prinz in stiller Zuruͤckgezogenheit zubringen, da es die Woche vor dem Osterfeste der Russen ist. Morgen uͤber acht Tage ist das erste große Diner beim Koͤnige, Dienstag Ball bei dem Prin— zen von Oranien, Mittwoch und Donnerstag wird die Koͤnigl. Familie mit ihrem Gaste in Amsterdam zudbringen.
Belgien.
Bruͤssel, 31. Marz. Der Monite ur Belge beobachtet noch immer das bisherige Schweigen in Bezug auf die vom Koͤnige geschehene Sanctionirung des Gesetzes/ hinsichtlich des Friedens-Traktateg. Wie es heißt, wird erst die Antwort auf eine nach London uͤbersandte Note abgewartet, bevor der Mo— niteur die erwartete Mittheilung bringt. .
Wie einige Blaͤtter andeuten, wuͤrde es unsere kigrokra⸗ tische Partei ungern sehen, wenn die Herren Lebeau, Rogier und Duvivier in das Kabinet einträͤten. Auch Herr Verhaegen findet bei dieser Partei entschiedenen Widerstand, und zwar bloß, weil er ein Mitglied der hiesigen Freimaurer-Loge ist. Wahrscheinlich werden die gegenwartigen Minister ihre neuen Kollegen unter der katholisch-liberalen Partei suchen, die sich ihnen bei der Diskussion des Friedens-Traktates angeschlossen,
und es werden in dieser Beziehung die Herren Liedts und
Loghen genannt. n . Blaͤtter sind jetzt ziemlich passiv geworden; nur die Orangistischen Zeitungen setzen den kleinen Krieg gegen Per— sonen und Zustaͤnde mit der alten Heftigkeit fort. — Bei unserem Heere dauern die Entwaffnungen fort; das
te ke n in diesen T ie Reihe. 13te und das 17Jte kommen in diesen Tagen an die Ven unserer Artillerie wird der dritte Theil aller Mannschaf—
in die Heimat geschickt. .
ö. Hen . daß der bei Belgien , von imburg zur Provinz Luͤttich geschlagen werden wird. . ** . * ein Theil der Burger beschlossen, dem Herrn Gendebien zu Ehren eine Medaille prägen zu lassen.
Dänemark.
l enhagen, 1. April. In Folge der letzten Nachrich⸗ ten e en n, ae, auch in diesem Jahre ̃ r-Aerndte sehr gut ausfallen. . . . e, der ,, beträgt die Zahl der in Kopenhagens Zoll-Distrikt zu Hause gehörenden Kauffahrtei⸗ Schiffe 273 von 13,1021 Kommerz Lasten Trächtigkeit. Ko— penhagens Handels- Flotte hat im Jahre 1838 einen ne. von 17 Schiffen von 827 Kommerz Lasten Trächtigkeit, 9. neue, theils ältere erhalten, wovon 2 in Svendbory, 1 in Kie und 1 hierselbst gebaut worden sind. Im Laufe des Jahres 1838 hat Kopenhagen 20 Schiffe von 10481 Kommerz Lasten verloren, die theils verungluͤckt, theils nach dem Auslande und in den Provinzen verkauft worden sind, die Handels-Flotte hat also 1838 um 3 Schiffe von 2211, Kommerz -⸗Lasten abge— nommen. . ie Schwedische Statstidning liefert in einer bogen— ö . die Denkschrift des Reichs staͤndischen Justiz⸗ Bevollmächtigten an das Höchste Gericht in , ,. Unsoͤrmlichkeiten im Swea⸗Hofgerichte bei dem , , . ren wider Crusenstolpe wegen Preß⸗Vergehen, worin am 4 darauf angetragen wird, mehrere Mitglieder des Hofgericht zur Verantwortung zu ziehen.
Deutsch lan d.
na, 4. April. Der Mer eur enthaͤlt folgende „Zoll⸗ ö Im Laufe des vorigen Jahres haben be— kanntlich Unterhandlungen stattgefunden wegen Anschlusses der im Herzogthum Holstein liegenden Hamburgischen . das Holsteinsche Zoll-⸗System. Da diese nicht zum Ziele fuͤhr⸗ ten, so wird, nach der schon fruͤher gegebenen Andeutung, ö. dem J. Januar 8. J. die Klausel 2 des Transit-Tarifs, also lautend: — „fuͤr Waaren, welche vom Auslande nach vom hie⸗ sigen Territorio ganz oder groͤßtentheils eingeschlossenen e g, tigen Gebietetheilen eingefuhrt werden, kann geeigneten 8 8 eine der Eingangs- Abgabe gleiche Durchgangs bgabe 6. en werden“ — gegen die Enclaven Farmsen mit Berne, Woh dorf, Volksdorf, Groß⸗Hansdorf mit Schmalenbeck, angewendet.
urg, 29. Maͤrz. (Rh. u. M. 3.) Der Erlaß des 3 an die hi Buͤrgerschaft hat hier und auf dem Lande die lebhafteste Freude verurlacht. Diese Freude wird noch dadurch gesteigert, daß, sicherm Vernehmen nach, so— bald der Zeitpunkt gekommen seyn wird, unverzuͤglich Einleitun⸗ gen getroffen werden sollten, um den Anschluß des Großherzog⸗ ihums an den großen Deutschen Zollverband zu veranlassen, und so die Interessen differ ur ere, e nf n be, ,, ĩ utterlande zu v . . e,. 1 — File den so lange gleichsam vernich⸗
tet waren, wieder ein Strahl der Hoffnung.
Spanien. Cabrera
at in einem Schreiben ekret vom 24. Februar,
n Don Carlos erklart, nicht als gesetz⸗
orin das Verfahren ch betrachten. Diese Erklaͤrun
2 Land⸗Arme, 2 Gemüthskranke,
Aus Bayonne vom 28. März wird gemeldet, daß in dem am 23sten bei Segura statt ehabten Treffen der Christinische General Ayerbe und nicht (wie fruͤher gemeldet) Cabrera ge— siegt habe.
Inland.
Frankfurt, 3. April. In der Straf⸗Anstalt Son⸗ nenburg befanden sich am Schlusse des Jahres 1837 556 Ge— fangene, 312 sind im Jahre 1838 eingeliefert und 402 entlassen worden; es verblieben Ende Dezembers 1838 in der Anstalt a66 Straflinge, Verdient wurde durch die Arbeiten der Ge⸗ fangenen 16,398 Rthlr., und die Unterhaltungs- und Admini⸗ strations⸗Kosten beliefen sich auf 31, 720 Rihlr., es bedurfte daher nur noch eines Zuschusses von 15,322 Rthlt. Die Straf, und Vesserungs-Anstalt zu Luckau enthielt Ende des Jahres 1837 238 Detinirte, 294 wurden im Jahre 1838 eingeliefert und 289 entlassen, so daß am Schlusse des Jahres noch 243 darin verblieben sind. Der Berdienst, welchen die arbeitsfähigen Personen erzielten, betrug 7266 Rthlr., dagegen erforderten die Adm inistrationg⸗Kosten einen Aufwand von j4,ols Rthlr., and mußten also noch zugeschossen werden 750 Rthlr. — — Koͤnigsberg, 30. Marz. Die Resultate der Wirk⸗ samkeit des Schiedsmanns-Instituts in der Provinz Preußen in dem Jahre 1838 stellen sich in nachltehender 31ct heraus. Es sind in dem gedachten Jahre 12 827 Vergleichs sachen angemeldet worden, und von diesen sind 9377 i verglichen. In 1739 Fallen haben Vergleiche nicht zu n gebracht werden koͤnnen; es schweben noch 36! Faͤlle und 1324 konnten theils wegen Ausbleibens der Parteien nicht beendigt werden, theils sind sie den Gerichts-Behoͤrden überweesen wor⸗ den. Gegen das Jahr 1837, in welchem 11,77 Vergleichs— sachen angemeldet und von diesen 8i0h wirklich verglichen wor⸗ den sind, hat sich im verflossenen Jahre die , Schiedsmanns-Institut um 1350 Faͤlle erhoht und 977 Faͤlle im eh r sind verglichen worden. Die Thennahme an dem Institute hat sich zeither noch immer im Steigen begriffen gezeigt. ‚ — — Nagdeburg 3. April. Zu der im dꝛlten Stucke der Staats Zeitung vom 23. Marz d. Js gegebenen Notiz üuͤber die Verwaltung der Land-Armen⸗ und Korrigen den. Anstelt in Zeitz, wird in Beziehung auf die uͤbrigen derartigen Anstalten der Provinz Sachsen Folgendes hinzugefngt — ; 1) In der Zwangs Arbeits, Anstalt zu Sroß⸗ Salze (fuͤr den Regierungs⸗Bezirk Magdeburg mit Aus schuß der Altmark) waren am Schlusse des Jahres 183 n ö,. 321 Korrigenden, 3 11 nn, . . ĩ ahr 338 eingeliefert 428 Korrigenden, k e. entlassen aber 479 Korri— genden, 3 Land-Arme, 5 Gemuͤthskranke, so daß am = des Jahres 1858 vorhanden waren 210 Korrigenden, 2. Arme, 8 Gemuͤthskranke; uͤberhaupt 302 Personen. — . , ben 21 Personen. — Ruͤckfaͤllige waren unter den eingeliefer⸗ ten Subjekten 131 Maͤnner, 37 Frauen, 3 Knaben, 2 Madchen, und zwar zum zweitenmale 60 Männer, 19 Frauen, zum drit— tenmale 2⁊8 Männer, 6 Frauen, zum vierten- bis eilftenmale 36 Männer und 14 Frauen. Der Arbeits-Verdienst der Haͤus— linge betrug: a) baar 902 Rthlr. 29 Sgr. I! Pf, b) an Ar— beit fuͤr die Anstalt 2579 Rthlr. 13 Sgr. 2 Pf, also zusammen 1I,982 Rthlr. 13 Sgr. 1 Pf., und durchschnittlich von den Arbeits fähigen auf den Kopf: a) der Korrigenden 8 Rthlr. 10 Sgr. 1 Pf., h) der Armen und Irren 260 Rihlr. 27 Sgr. 3 Pf. — Die Unterhaltungs-Kosten betrugen zu a) 55 Rthlr. 2 Sgr. 58 Pf., folglich war ein Zuschuß nöthig von 6 Rihlr. 22 Sgr. 4 Pf; zu b) 56 Rthlr. 21 Sgr. 7 Pf., folglich war der Züschuß 35 Rihlr. 24 Sgr. 2 Pf. — Nach dem Allerhöͤch⸗ sten Landtags-Abschiede vom 31. Dezember 1838 wird die An⸗ stalt unter fan i Mitwirkung eine zeit- und zweckgemaäße isation erhalten. . . . ,,, zu Worbis (fuͤr die Kreise Muͤhlhausen, Heiligenstadt und Worbis im Erfurter Regierungs⸗ Bezirk). Die Resultate dieses Instituts lassen sich noch nicht genugend ersichtlich machen, da die Eroͤffnung desselben erst am J. September 1838 erfolgte. . ⸗. Waͤhrend der vier Monate wurden eingeliefert 43 Perso— nen und entlassen 24, so daß am Schlusse des Jahres vyrhan den blieben 19 Personen. Ruͤckfaͤllige waren unter den Einge— itten⸗' bis siebentenmale 5 Maͤnner, ! Frau. Arbeits, Ver⸗ , . berechnet werden koͤnnen, da die Oekonomie der Anstalt ꝛc. alle Krafte der wenigen ar beit e fahigen Detinirten in Anspruch nahm; deshalb und weil nicht das ö ö vollen Rechnungsjahres vorliegt, Laßt sich auch, eine erg . chung des Verdienstes mit dem Verwaltungs ⸗Aufwande fuͤr 1838 nicht geben.
n, 30. März. Die hiesigen Zeitungen enthalten gag fi ? „Seine hein it der Papst Gregor VI. haben durch den Kardinal-Staatssecretair Lambruschin ein gnaͤdiges und huldvolles Schreiben d. d. Rom den 15. Februar 1839 ö den Erzbischoͤflichen General-Vikar, Herrn Domdechanten I). Huͤsgen, zu erlassen geruht, worin vorerst mit Hinweisung 6 die kanonische Bestimmung Cap. Cum nullus 3. de tempore ordin, in 6to und die bezuͤgliche Glosse ausdruͤcklich erklart wird, daß demselben als GeneralVikar des Herrn Erzbischofs die Befug⸗ niß zustehe, die h.h. Weihen ertheilen zu lassen. Da 2a . desherrliche Plakatum zum belobten Erlasse nun auch ir It ist: so wird die h. , ,,,
ĩ n geistlicher Aushulfe eheste gnen. San e e , sůd 6. insbesondere mehrere 2 , ,,, dem , , 7 auf drei Jahre verliehen waren, be ; .
errn Erzbischofs erneuert worden; so da 6 Siem ren n n, zur geistlichen Wohlfahrt der Gläubigen hinreichend geordnet ist. .
Koblenz, 31. März. (Rh. u. M. 3) Gestern Abend gegen J Uhr wurde ein beladenes Kohlenschiff, welches durch die Oeffnung der hiesigen Rheinbrücke gezogen werden sollte, durch den Wind quer gegen die Brücke geworfen, so daß die ganze Bruͤcke mit Ausnahme der Uferschiffe wegtrieb. Die einzelnen Joche wurden an verschiedenen Punkten zwischen hier und Andernach e, einige sind durch die Dampfschiffe be⸗
wieder hierher buxirt worden. . 2 Der be , Belgische Botschafter am Wiener . O'Sullivan de Graß, ist gestern mit dem Dampsschiffe / Ludwig II. von Koͤln mit Gefolge hier angekommen und hat sogleich seine
— —
reunde waren eifrig n ku
s sind demnach in kurzem w
Reise zu Lande nach Wien fortgesetzt.
lieferten, und zwar zum zweitenmale 9 Manner, 2 Frauen, zum
GSesammelte Erfahrungen über den Kartoffelbau durch Arme, werden anderwelt in shrer gangen Ausdehnung bekannt ge⸗ macht werden. Wegen des Rutzens und der wohlthätigen Wirkung dieses Betriebes wird aber die Aufmerksamkelt darauf allgemein hin⸗ lenken zweckmäßig erscheinen, weshalb hier die Hauptpunfte, die da—⸗ ei zur Sprache kommen, in der Kürze angedeutet werden mögen.
Als man in Berlin den Kartoffelbau durch Arme als Untersiil ⸗ zungs, Mittel für dieselben einführte und mit din dafür erforderlichen Einrichtunden noch nicht verirant war, stelen die ersten Aerndten mit⸗ telmäßig oder schlecht aus, und sie sind erst dann fortwährend segens⸗ reich gewesen, als man sich nach den bei jenen ersten Versuchen gemachten Wahrnehmungen richtete. Diese führten zuvörderst auf eine er, ü,. Wahl und Behandlung des zu diesem Behufe bestimmten Ackers, somie die Anstellung einẽs Liuffe⸗ hers, der die Arbeiter zu belehren und zu beaufsichtigen habe. Das Land, welches armen Familien zum Kartoffelbau angewiesen werden soll, wird, nachdem es im Ganzen vermessen worden ist, auf eine solche Weise und gleichmäßig eingetheilt, daß eine leichte Com, ; munication zwischen den Parzelien möglich wird, Und jeder Pflanzer⸗
i , wn, Sechstel Morgen Land überwiefen. Mit cinem soichen
andtheile übernimmt der Pflanzer zugleich die Verpflichtung, die Bearbeitung vorschriftsmäßig und thäilg zn betreiben, sich dabet eines sittlichen und nüchternen Lebenswandels zu befleißigen und von der zu erzielenden Aerndte die zur Aussaat einpfangenen Kartoffeln zu restituiren. Die zur Arbeit anzusetzende Zeit darf sich nicht auf einen zu engen Raum beschränken, damft es dem Pflanzer möglich wird, den Kartoffelbau als Nebenerwerb mit seiner Famikte größten⸗ theils in deu Feierstunden betreiben zu köunen. Die Bearbeitung ist jeden⸗ falls von den Pflanzern selbst oder von ihren Famtlien vorzunehmen, damit diese Unterstützung auch von ihrem persönlschen Fleiße mit abhängig ist. Auch ist bei Beginn der Reife der Kartoffeln ein Feldhüter anzustel⸗ len, der denn auch den Besuch der Pflanzer auf ihrem Felbe so wie die Aerndte, nach Anwelsung des Aufsehers zu kontroliren hat, und über das Ergebuiß derselben eine Liste führt. Auch die Aufbewah— rung des Aerndte-Ertrags unter Aufsicht zu nehmen, sist erforderlich, damit den Armen der Genuß der Frilchte ihres Fleißes gegen Frosi und Fäulniß gesichert bleibe, und wo es an zwecknäßigem Raum mangelt, ist es erforderlich, Anstalten zu treffen, wo die Vorräthe zur Aufbewahrung eingeliefert werden können. Eine nicht inder wich⸗ tige Beaufsichtigung isi darüber nothwendig, daß die Pflanzer die g: wonneuen Kartoffeln auch gehörig verwenden, und uscht durch üble Neigungen veranlaßt werden, sie zu verkaufen oder nicht sparsam die Ehe soll im damit hauszuhalten. Gegen Hagelschaden zu versichern ist ebenfalls zu Segen begleitet rathen, damit die Armen in ihren Hoffnungen nicht getänscht werden sene können. In Berlin hat der Kartoffelbau nach dieser Einrichtung vor des dem Oranlenburger, Landsberger und Frankfurter Thore im vorigen SGesetzgebung hat Jahre den unterstützten Familsen durchfchnstilich sür einen Aufwand ' i von 3 Rihlr. einen Gewinn an Kartoffeln, der dem Werthe von circa gemacht, und wo 1A Rihr gleich kam, gebracht.
einer etwas aus
den. Indeß ist gemischten Ehe
Anspruch an die
fession versproch
vielmehr mit all
sonders zu beach dungen und De
darauf beruhen.
entzogen würde. q Wichtigkeit, wie Denn, wenn ar
. atv . * 33 boten wird, und
kann. Wisse nschast, Kunst und Literatur.
tur verlangt, als
Ueber die gemischten Ehen in kirchlicher und leg i s⸗ — lativer Hinsicht von Bessel, Landgerichts-Praͤsident zu Saarbrücken. Frankfurt am Main, 1839.
ihrtgen entweder Bedingungen abh wurfs behaftet, u
Ueber Zweck und Tendenz dieser Schrift, welche sich durch die Es handelt sich daher bei diesem Streite keinesweges um etwas gleich— gültiges, dessen man auch
ernste und würdige Behandlung ihres Gegenstandes vortheilhaft aus— zeichnet, hat sich der Verfaffer selbst gleich am Eingange derselben ausgesprochen. Hfernach waren es die mancherlei Störungen, welche die Frage über Schließung und Felgen der gemischten Ehen in den letzten Jahrzehnten in Deutschland, namentlich in Preußen, hervor⸗ gerufen, wodurch die kirchliche Polemik wiederum in die Mitre der socialen Berhältnisse selbst geführt worden sey, welche ihn zu ihrer Abfassung veranlaßt haben, indem sie ein Verfiich seyn soll, durch lei— tende Grundsätze wahrer und sachgemäßer Gerechtigleit eine friedliche Ordnung in dem von dem obwaltenden Streite zunächst betroffenen Preußischen Staat herzustellen. Der Gesichtspunft, Unter welchem er somit seinen Gegensiand erfaßt, ist daher vorzugsweise ein jurtsii⸗ scher und legislatsvischer, und selbst in dieser Beziehung hat sich der Verfasser noch engere Gränjen gesetzt, indem er vorzugsweise die in— ländischen Berhälinisse berücksichiigt und die der andern Staaten nur so weit berübrt, als es die Erörterung der allgemeinen, dabet vor— kommenden Fragen nothwendig verlangt. .
Die Sphäre der weltlichen Hesetzgebung wird von dem Verfasser lediglich auf die äußerlichen Berührungen der Konfessionen unter eln— ander beschränkt, da ihre gegenseitigen innerlichen Beziehungen sich derselben entziehen: jede Religion müsse vielmehr die ihr zum Grunde liegende Ider mit völliger Freiheit verfolgen können, ohne darin von der anderen oder dem Stgate beeinträchtigt zu werden; sie müsse da⸗ her das ihr inwohnende Streben ugch Erweiterung, das ihr zu ihrer eigenen Erhaltung nothwendig sey, befriedigen können, und der Staat habe nur dafür zu sorgen, daß dies auf friedlichem Wege geschehe, und dabei nicht von politischen Mitteln äußerer Gewalt Gebrauch gemacht werde, daß vielmehr jede Konfession die andere anerkenne und keine je die Bedingungen des gemeinschaftlichen Daseyns der anderen auf irgend eine Weisz gefährde. Somit sind es unr die äuße— ren Beziehungen zwischen beiden, die in das Bereich der Staats-Ge— setzgebung fallen, un; hier erklärt sich nun der Verfasser zunächst ge— gen die Rechtsgültizkeit von Verträgen über die Kinder-Erzichung, welche vor Eingehnng der Ehe von den Brautleuten abgeschiossen werden, da hier in der Regel auf der einen Seite ein mäch— tiger psychologsscher Zwang wirksam sey, der sich dann auch dem an— deren Theile mittheile, wodurch beide in ein qualvolles Schwanken gerathen, das eine freie Willensäußerung unmöglich mache, Dieser Nachtheil werde nun zwar vermieden, sobald durch unabänderliche gesetzliche Vorschriften, die auf dem Wege des Vertrages oder der freien Einigung nicht weiter aufgehoben werden könnten, das Erzle— hungsrecht festgestellt würde, wozu der Staat auch vollkemmen be rechtigt sey. Jedoch sey zu elner solchen Maßregel, so wichtige Vor⸗ theile sie auch sonst darbiete, nur im dringend sten Nothfall zu schrei⸗ ten, da in das Erziehungsrecht der Aeltern selbs— dadurch eingegriffen werde. Was ferner die für die religißse Erziehung der Kinder auf— zustellende allgemeine Regel betrifft, so entscheidet sich hier der Ver— fasser für Theilung nach dem Geschlecht der Aelteren, da sie den Fa⸗ mijten Gewohnheiten und einer wenigstens in den westlichen Provin⸗ en der. Monarchie seit vielen Jahren hergebrachten ausgleichenden ö kest, welche der in ihr enthaltenen Vermittelung der konfessionel⸗ len Differenzen wegen die Rechtsansicht im Volk sür sich gewonnen, gemäß sey. Censuren wegen gemischter Ehen habe die katholtsche Kirche bes sich ausgeschlossen, weswegen sie der Staat guch der evan— gelischen Kirche nicht gestatten dürfe. Was endlich die Forderung eines bestimmten Bersprechens über die Kinder-Erziehung be— trifft ünd die, Bersagung der katholischsn Trauung, wodurch der hisherige friedliche und gesetzliche Zustand gestört wor— den, so bringt der Verfasser e, Mittel der Segenmwirkung in Vorschlag; erstlich daß bei Versagung der Trauung die Kinder ohne Unterschied des Geschlechts evangelisch erzogen werden sollen, da , erfolgen so die Kirche durch Verweigerung ihres Segens alles Recht auf die Ehe fo hat dasselbe in verloren, und zweitens daß, wenn die Aeltern in Betreff der Kin— der⸗Erzlehung ein bestimmtes Versprechen gegeben, wodurch elne der
einer Form, welch mirbedingt.
beziehen sich die
Fälle oder einzein für eine von der klärt wird, welche
herab siets betrach
man man
anfänglich dasselbe in
des, welches die ei
Ungewißheit ein in einzelnen Veror nod dioecesana a
er, daß die evange
sichert, und die au
gegangen sind, durch der auf der
haftig werden, so Kinder⸗Erziehung
Kurie nur bis zu
dies J. B. für
tersagt, mochte
weisen nicht nur
botenen Verwandt wird die Ehe nur ausdrücklich anbefo
dieser en werden sollen. Dadurch hofft er, werde die katholische . , . vermocht, und mit der Zeit ein friedlicher
Entwurf wird am Schluß der Llbhandlung von ihm hinzugefügt. sen in gn, e Inhalts Angabe zelgt, wie der Verfasser n. Ge⸗ genstand erfaßt hat. Da sein Zweck ein vorwiegend praktischer ist, fo wäre es ungerecht, wenn man die Anforderungen wissenschaftlicher Bollständigkeli hier geltend machen, und darnach die Bähandin ng der einjelnen von ihm berührten Punkte beurtheilen wollte. Referent enthält sich daher jeder uäbern Kritik derselben, und erlaubt sich nur, den am Schluß ,,. n , ,. der wohl als der wsch⸗ tigste Theil der ganzen Arbeft zu beirachten ist, zu dem fich die von
feststell ie. Auf wie schwa tholischen Gesstlich
hergehenden Erörterungen när als begründende
Der Verfasser führt als eigentlichen Gegenstand des Streits Punkte an, nämlich die Unterwerfung der gemischten Ehen in treff ihrer Eingehung und Folgen unter der Staat und die Verweigerung der kalholischen Trauung, schließliche Kinder⸗Erziehung in dieser Koufession versprochen wor⸗ efugniß des Staats, die rechtliche Ratur der wohl von fessionen einen gleichen selbe erheben, und er allein den Konflikt, in welchen vermittelnd schlichten kanu. Rur h
Niemandem bestritten worden, da beide Kon
sie durch die gemischte Ehe gerathen, . ᷣ verlangt man mit Recht, daß er die abweichenden konfessionell en Ansichlen über Ehe und Eheschiießung dabei beachte, setze, was dagegen verstoße. kaiholische Geistlichkeit, da bieten, sobald nicht die E
diescs Verbot bei Somit ist die Trauung der einzige ab sie frei gewährt werden müsse, Leisten jenes BVers
sich tragenden Ver lichen Konsenses zu
von Einigen besirstten worden; die Mehrzahl der Kauonisten und la— tholischen Theologen
neusten, die gemischten Ehen
nothwendig verlaugt wird, damst Stande komme, so haben doch zu jeder Zeit Uuterlassung entschteden gemißbilligt,
Berbindung s Volkes hat sie daher stets als
daß die geschlossene Soll demnach die gemischte
1g geachtet Verbindung zu Stande kommen, so muß ihr auch der Segen beider Kirchen zu Theil werden;
Gehen wir nun aber näher auf die Geistlichkeit ein, daß die Gesetze ihrer Kirche die Trauung verbieten, wenn die katholische Kinder-Erziehung nicht versprochen worden, so
Vertheidiger dieser Ansicht schlüsse oder allgemeine für die ganze Kirche gegebene Verordnungen, sondern auf Päpstliche Breven und Declarationen, die für besvudere
Der Grund dieses Verbots sst evangelischen Ehetheils. einem Häretiker eingegangenen Verbindung hat die Römische Kurie die gemlschten Ehen von der Reformation
Willen der Kirche nur in Folge einer ertheilten Dispensation und ohne priesterliche Trauung geschloffen werden könnten.
als ein aufschiebendes solle gelten lassen, sene Verbindung nicht aufgelöst werden könne,
schaft des Sakrament entziehe. die katholisch-kirchlichen Verhältnifse Hollands zu genauer Untersu— chung dieses wichtigen Ende gemacht, indem seine Ansicht, wie er sie theils
teren Kirchengesetzen nur als ten sey, ja daß man sogar dort, wo die evangelische Konfession freie Reltgionsübung habe, die gemischle Ehe unbedenklich zulassen köune, sobald nur das Seelenheil des katholischen Theils hinreichend ge—
voersprochen worden. ͤ soll die Trauung ausgeschlossen bleiben indem da—
denn als eine mit einem Häcetiker eingegangene Lebensgemeinschaft hat sie die Mißbilligung der der Nethwendigkelt nachgebend, sse unter den gen gestattet; sie kann daher auch
Bedlugung der Trauung zu betrachten ist.
mischte Ehe für einzelne Terrstorleen, wo es nicht vermieden werden konnte, auch ohne jene Bedingungen für Holland durch die bekannte geschehen ist; die Trauung hlieb aber nach der Ansicht der Kurle un— jenes Versprechen gegeben seyn oder nicht. Dies be—
in Betreff der gemischten Unterschied imgchen, fon dern die Trauung überhaupt' verbieten, son⸗ dern auch alle Päpsilichen Dis pensen, welche für gemischte Fälle in ver⸗
Kirche durch Erklärung des Konsenses bor dem
dern, Geltung erhalten fönnen, und selbst auch hler n seinem ganzen Umfange, da man die Trauung als wesentlich zu einer beiden Konfessionen ausdrücklich ausgeschlessen wird, die Kinder in n Eheschließung hielt, und sie daher le Ehe selbst zuließ, was sich wiederum darnach richtete, ob das Ver⸗ sprechen der faiholischen Kinder⸗Erziehung geleistet worden, oder nscht. Zustand hergestellt werden. Ein auf diesen Prlnsipien basfrter Ge— 341 r nn, .. dagegen, wo beide Religion gparteien in olge der Reichsgese Gegensatz der Häre hobenen an; die gemichte Ehe wurde daher sprechen gesiattet und eingesegnet, indem die en n , kraft des landesherrlichen juris reformandi, ed Konfessionen in Betreff der Copulation und Kinder⸗Erziehung näher
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führlicheren Beurtheilung zu unterwerfen.
die durch seine eigene Gesetzgebung festzusiellen,
en worden, und verlangt daher vom Staat,
en Felgen einer rechtsbeständigen, das Sakrament in indung auch durch einfache Erklärung des ehe— Stande komme, ist zwar noch in neuester Zeit
bat sich aber dafür erklärt, und, was hier be— ten, die Römische Kurte ist in allen ihren Entschei⸗ clarationen steis darnach verfahren, so wie auch die betreffenden Breven und Insiructionen
Man könnte daher, auf den ersten Anblick, den gan⸗
zen Streit für einen geringfügigen halten, da es sich dabei nur um Beobachtung einer Form handest, auch fehlen fann, ohne daß
die nicht wesentlich ist und daher der Gültigkeit der Ehe etwas dadurch
Bei näherer Betrachtung ergiebt fich jedoch sein? er das Wesen der gemischten Ehe selbsi berührt. ich die Trauung nach katholischer Ansicht nicht als die Shergls eine rechtsbeständige zu die Kirchengesetze ihre ja sogar ausdrücklich verboten; Angesicht der Kirche eingegangen und mit ihrem werden, um als eine heilige, in Gott geschlos⸗ zu gelten: das religiös - sütliche Bewußtseyn nothwendig betrachtet, die weitliche sogar in einzelnen Staaten, wie dies auch der Ver⸗
fasser anführt, die bürgerlichen Wirkungen der Ehe davon abhängig die Kirchengesetze sie untersagen, ist es Folge davon, Verbindung von der Kirche gemißbilligt und ver ⸗
Motive verhalten,
zwei Be⸗ s⸗Gesetzgebung, wenn nicht die aus⸗
und nichts fest⸗ In dleser Beziehung behauptet nun die 6 dir Gesetze ihrer Kirche die Trauung ver⸗ rziehung sämmtlicher Kinder in me. aß er seiner Gesetzgebung über gemischte Ehen beachte. Punkt, um den es sich handelt, oder von Bedingungen, nämlich dem — prechens, aahäugig sey. Daß die katholische Kirche ie nicht nothwendig zu gültiger Efngehung der Ehe verlange, diese
ö
daher auch nicht mit ihrem Segen begleitet werden
eine von beiden Konfessionen gleichmäßig für hei⸗
so lange ihr die katholische den gänzlich versagt, oder seine Ertheilung von gewissen äugig macht, bleibt sie mit dem WMafel des Vor— nd wird dadurch in ihrem innersten Wesen verletzt.
h entrathen könne, sondern um Beobachtung e das Wesen und die Bedeutung der gemischten Ehe
Behauptung der katholischen dabei nicht auf Synodal⸗
e Länder erlassen werden, worin die gemischte Ehe Kirche gemißbilligte und verbotene Verbindung er⸗ r der Segen derselben nicht zu Theil werden fönne. aber kein anderer als die Häresie des
Denn unter dem Gesichtspunkt einer mit
au bis auf die neueste Zeit let, und sie für verbotene erklärt, welche mit dem
Nur schwankte über die Bedeutung dieses Ehehinderniffes, ob
llebereinstimmung mit der älteren Disziplin so daß die bereits geschlos— oder als ein trennen ngegangene Ehe nichtig mache und ihr die Eigen⸗ Erst durch Benedict XI., welchen Gegenstandes veranlaßt hatten, wurde die ser dnungen, theils in seinem bekannten Werke do Sy- usgesprochen, zur herrschenden wurde. Hier erklärt lische Konfesston des einen Ehetheils nach den äl⸗ aufschiebendes Ehehinderniß zu betrach⸗
sschließliche Kinder-Erziehung in dieser Konfession
Aber auch dann, wenn diese Bedingungen ein⸗ gemischten Ehe ruhende Vorwurf nicht getilgt sey;
Kirche siets gegen sich, auch wenn diese, angeführten Bedingun⸗ des kirchlichen Segens nicht theil— daß die Leistung des Versprechens der katholischen nur als Bedingung ihrer Zulässigkeit, aber nicht als Diesem System ist die r nenesten Zeit treu geblieben. Zwar sst die ge⸗
zulässig erklärt worden, wie Declaration Benedict XIV.
die Breven
Ehen erlassen
neuesten und Instruktsonen,
sind,
die die hierin keinen
schaftsgraden zu Rom eingeholt werden; in ihnen unter jenen Bedingungen gestattet, und dennoch
hlen, daß die Schließung derselben außerhalb der ꝛ— Pfarrer und zweier le. Well Häreste der Grund dieses Berbols iß, Deutschland, auch nur in streng fange chen Län⸗ cht immer in
stets ertheilte, wo man
e gleiche Religions, llebung hatten, sah man den e gegen die ortßobore Kirche als einen aufge— hier auch ohne jenes Per⸗
die Kompetenz der verschledenen
Ehe, wie es ihre eigentliche Na⸗
wohl mehr als würde, den der
claratlonen, auf die kür ist 9. nicht, ner historisch⸗politis
De⸗ Die Will⸗
nenen Heft der Münch tholische Deutschland 6
welche dfse unbedin
en
te Trauung en derselben
aus welchem die Kurie als einen aufgehobe⸗ gemischten Ehen und
i st.
enden Abhandlung
etzentwurf von den
ung einer allgemeinen Regel für die re—
betrifft, so
9s derselben nach Al. 8. R. Th. II. Tit. I.
Referent kann sich nur gegen dasselbe aussp bereits in einer Anzeige Rr. 31.
erklärt sich der Berfasser für dem Geschlecht der Äeltern, S. Z6 - SJ. ausgebildet worden; rechen, aus Gründen, die
der Staats⸗Zeitung . sind.
Dauer der Eisenb ah n-Fahrten am 8. Apeil.
Abgang
Zeitdauer
von
um Uhr
St.
Abgang
Zeitdauer
von
um Uhr
St.
Berlin Berlin 11 Berlin 2 Berlin 6 Berlin
8 Mrg. Nm.
10 Abds. Die letzte Fahrt von Berlin und die ersie von Potsdam mit Pferden.
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Potsdam Pots dam Pots dam Potsdam
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56 Mrg. 9 12 Nm.
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Den 6. April 1839.
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