1839 / 117 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

in der Regel die Mahlstener erhoben wird, und die Bäcker deshalb,

ge 1. 1

Kontingent.) 28. Die Gewährung des das Kulassen-Steuer-Kontingent, wic ez für die Jabre berechnet ist, fernerhin Bestimmungen der §5§. 2 und 3 des Regulatirs vom 2 Juni von dre * drei Jahren verändern zu jassen, ist unveresnbar mit der n dem , vom 13. Jul 1827 auf die siän⸗ dischen Anträge wegen? Kon ugentirung dieser Steuer ausgesproche= nen Vorbedingung der Koatingentirung, daß nämlich dabei nicht nur das bisherige und ferne rweit angemt fen gu bestimmende Auffoni⸗ men der Klassen Steuer völlig gedeckt und sicher gestellt blesben müffe, son dern auc, das Sosiem der Steuer und die Grundsätze der Ver⸗ anlagung fibsf, wic ne durch das Kiassea. Steuer Gefetz vom 39. Phat 1820 und die nachträgliche Verorpuung vom z. Septen ber 1821 fest⸗ gestellt sind, einer wesentlichen Veränderung nicht unterliegen dürfe. Selk der Konttugentfeung der Klaff n- Steuer dat unter Beachtung der Srundsätze, nach dꝛnen die Regulitung der Kontingente von drei n drei Jahren erfolgt, mit der Zunahme der besteuerungs fähigen anghaltungen und Einzelnsteuernden nur eine sehr mäßige Erhöhung der Kontingente ene ar, dn welche dem aus der gestiegenen Be⸗ völkerung hervorge henden Mehr-⸗Ertrage der Klassen⸗Steuer in ande⸗ ren Provinzen, wo deren Veranlagang lediglich nach den gesetzlichen Vorschrlften erfolgt, verhällninmäßig nicht gleichkommt. Auch ist seit Einführung der Kontingenttrung Lrsichtlich geworden, daß die Auf⸗ bringung der festgesetzten Stener⸗Kontingente bei einer sehr milden Auwendung der allgemeinen Classifications⸗ Grundsatze hat bewirkt werden können. 3.

Da Unsere getreuen Stände den jährlichen Verteilung der zu vergnlagenden Summe auf Die Kreise angeordne⸗ ten Kommissten nicht für erforderlich halten, so wollen! Wi— nachge⸗ ben, daß im Falle die im 5. 7. des Regulatibs angeordnet; Kommis⸗ sison durch Mebrhest der Sim men beschließt, daß die Repartit!o“ des Kontengents auf die Kreise für zwei Jahre, oder bis zur neuen Fixa⸗ ton des Kontingents gültig seyn söllen, alsdann ie Einberufung derselben, wenn nicht besondere Umstände eintreten, bis dabin unter? blelbe. Es muß dann auch die dieser Kommission nach 5 19. des Regulatips obliegende Abnahme der Rechnungen Über den allgemei⸗ Klassnsteuer⸗Remisstons Fonds bis zur nächsten Versammlung au⸗ gesetzt werden.

(Befreiung der Geistlichen und Schullehrer von der KLlassenstener.) 26. Die beantragte Heranziehnng zur Klassen⸗ stener der Geistiichen und Schullehrer, welche an ßer der Einnahme ans dem geistlichen oder Schul Amte Privat Vermögen besitzen, oder sonstiges diesem gleich zu stellendes Einkommen bejtehen, ist den Be— stiumungen über die Befreiung der Geistlichen und Schullehrer von persönlichen Abgaben nicht entsprechend. Die Befreiung der⸗ selben von der Klassensteuer kann der Bestimmung im 5. 2. 4. des Gesetzes wegen Einführung der Klassen⸗Steuer vom 30. Mai 18206 analog, nur in dem Fall für aufgehoben erachtet werden, wenn sie ein mit ihrem Stande nicht in unmittelbarer Verbindung stehendes Gewerbe selbst betreiben, oder durch die in ihrer Haushalitung leben— den Angehörigen betrelben lassen.

Jedoch haben Wir augtordnet, daß diejenige Summe, welche ge⸗ gen diesen Grundsatz irrthümlich in der, der ersten Klassenstener⸗Kon⸗ tingentirung der Regierung s. Bezirke zum Grunde liegenden Veranla⸗ 1 für das Jahr is28 begriffen war, ermittelt und von den resp.

ontingenten vom Jahr 181 an abgesetzt werden soll. (Gewerbe⸗Stener.) 27. Die vom Landtage gewünschte Re— vision des Gewerbe⸗Steuer⸗Gesetzes vom 39. Mat 1820 soll vorge⸗ nommen werden, wenn das beabsichtigte allgemeine Gewerbe⸗Polizei⸗ Gesetz in Wirksamkeit getreten seyn wird. Diese Revision wird fich auch auf die Bestimmungen jenes Gesetzes hinsichtlich der Mittelsätze für gewisse Gewerbs, Klassen der verschedenen Steuerstufen, so we des Verhästnisses zwischen den verschledenen Gewerhestener⸗Abtheilun⸗ gen erstrecken, und wie Wir erwarten, die den Ständen zugekomme⸗ nen, in der Petition nicht näher dargestellten oder begründeten Kla— gen über die Unvollkommenhest dieser Bestimmüungen beseitigen.

Bei der Behauptung, daß die gesetzliche Vorschrift Über die von den Bäckern zu entrichtende Gewerbe⸗Steiler eine unverhältnißmäßige Besteuerung der Bäcker in Orten der dritten Gewerbesteuer⸗Abtheilung in Vergleich mit den in Städten der ersten und zweiten Abtheilung ausässigen Bäckern herheifllhre, ist überschen, daß 'in dizsen Städten

Zusammentritt der zur

so wie hänsig wegen höherer Kommunal Abgaben, höherer Preise der Lebenshbedürfuisse und des Getra des, höherer Fabricaifons⸗Kosten in ihrem Absatze auf ihren Wohnort ssich beschränken müssen, während ihre Gewerbsgenossen aus Orten der dritten Abiheilung urcht blos in ihrem Wohnorte, fondern auch in dessen ganzer Umgegend unter gůn⸗ stigeren Umständen Absatz sinden.

Hfernach ist weder im Allgemeinen anzuerkennen, daß der Betrieb des Bäcker⸗Gewerßes in einer Stadt der eren heiden Abtheilungen stets einträglicher sey, als in einem in die dritte Abtheilung gehoͤrt⸗= gen Orte, noch wie in der Petition vorausgesetzt wird, der auf den Kopf der Bevölkerunz des Wohnortes von der Gewerbestener der Bäcker treffende Betrag für die richtige Beurtheilung der Ver— hältnißmäßigkest zwischen der in einer Stadt der ersten beiden Ab— theilungen und einem Orte der orftten Abtheilung von den Bäckern aufzubringenden Steuer maßgebend. ;

Es ö jedoch hei der verheißenen Reyvlsson auch inshesondere erwogen werden, ob in Betreff der Bestenerung des Bäckergewerbeg andere, als die zur Zeit geseßlichen Grundsätze vorzuschreiben sind.

(Mahlstener.) 23. Auf den Antrag, den mahlsten erpflicht igen Städten die steuerfreie Bermahlung des nach dem Auslande und der Mahlstener nicht unterworfenen Srten des Inlandes verführten Mehls,

o weit sie für das Landgemahl uicht berests besteht, zu gestatten und adurch große . auf eien eigenen Mehlhandel' nach! dem Aus/ lande nud au ersorgung des lassenstenerpflichtigen Inlandes be⸗

unverändert feststehen und nicht mehr

da

in

re chnete Mühlen Aula zen in den Rhein⸗Provinzen möglich zu ma,

ber 1820 5. 9. in die ser Jahre geslatt

7

Weinsteuer für 18

beantragen, so gen; Wir haben indessen so wie denn auch der Wunsch:

Vorthetlen, dessen ist Unse zeluen zu prüfen, und die sich dar herau gstellende Berücksichtigung eint

Winter⸗Brennzeit der kleineren deren Innehaltung die Anwendung dingung bisher geknüpft war, andere bestimmen, ist durch die nach inzwischen eingetretene Erweiterung teren Umfange als wohin der nere Abänderungen hierunter

Periode imn ihrer gegenwärtige einen bis zum 16. Mai des folgende wiegenden Mehrzahl der dab spricht und Wir daher nahmen willen,

serer Ordre vom Stempel G

und behalten Uns vor, sammenkunft deshalb m

eine über

Landtags, der nenen Straße vo ner Hauptzollstraße zu verleihen nem Hauptjollamt zu machen, stehen noch immer dieselben Gründe entgegen, welche der Handelskammer zu Eupen von dem Finanz⸗Mi⸗ nisterlum mehrmals, und namentlich unter 18290 auseinander gesetzt sind, auf welche Unseren Ordres von i7. Juni 183a und lentlich hingewiesen worden ssi. Abgesehen davon aber, ist der gegen⸗

———

gnst

488

jurörderst bemerklich gemacht, Mil

in die größeren mah in ohne Ste ner⸗ zur weiteren Verschi

Die in

haben in den

steue Niederla

pflicht l

us den Jahre Granzen des We

r 1838 und der Hälfte für 1835 Wenn Unsere

2) die Umwandlung der Weinster des reinen Verkaufswershs

stehen der

it Rücksicht auf die eten, durch den allgemeinen Erlaß eines Drittheils

einigen malsteuerpflichtigen Mehl Fabrication für die unmittelbar Au Ausnãhmen Grund, und er tige Inland od

reien Mehl⸗ lassensteuer⸗

29. Dem Antrage:

n 1835 und 1838 ganz zu erlassen, insteuer⸗Gesetzes vom 25. Septem— Beschaffenheit der Wesngesen

„welchem der Erlaß der ganzen

37 gefolgt ist, genügt worden. getreuen Stände

ier in eine Abgabe von 3 Prozent

Ausführbarkeit zwar manche Bedenken entge⸗ eine weltere Berathung darüber angeordnet,

3) die Herabsetzung der Grundsteuer von eingehenden Weinbergen

früher als bei

den perlodischer ten zu lassen,

in der Bestimmung des §. 29. des nuar dieses Jahres eine entspreche:

(Moststeuer von Weinberg

dem der im Nassauischen gewonne gegen die hohe Eingan 5. Abgabe von steuer von 20 Sgr. vom Centner den Autrgg wegen weiterer Ermäßigung der Weinsteuer, welche von dem in Weinbergen auf dem geger gewonnenen Weln von mehreren Allgemeinheit um so Gemeinen, welche dadurch erleichtert benmost nicht die Ausgleichungsster steuer, welche wensger als jene beirägt, zu zahlen haben und an allen jener voraus hat, Antheil nehmen. r Finanz-⸗Minister ermächtigt, die Verhältnisse im

sind, daß sie vo

welche diese vor

(Maischsteuner. 31. Dem

könne

Unserer Ordre vom 10.

1 Reyvistonen des Katasters esntre—

Grundsteuer⸗Gesetzes vom 21. Ja⸗ ide Erledigung gefunden bat.

en im Nassauischen.) 30. Nach⸗ ae Traubensaft, statt wie früher, Wein jetzt gegen eine Au sgleichungs⸗ eingebracht wird, fann zwar auf

über liegenden Nassauischen Ufer

Gemeinen entrichtet wird, in seiner weniger eingegangen werden, als die diesseitigen auf jenem Ufer Weinberge hesitzen, überhaupt schon

n dem jenseits gewonnenen Trau⸗ ter, sondern dir inldudische Weln—

In⸗ Ein⸗ aus als nothwendig und zulässig reten zu lassen.

Antraze, für die sechsmonalliche

land wirthschaftlichen Brennercien, an

des mindern Steuersatzes als Be— Anfangs⸗ und Enztermine zu August v. J. dieser Breunzeit bereit im wei

Antrag geht, entsprochen worden. Fer⸗

n dagegen nicht getroffen werden,

nach den hisherigen Erfahrungen anzunehmen ist, daß die Breun—⸗

Bedenken t

ei betheisigten Brennerei

eine im Allgemeinen ten gereichende Einrichtung abzuändern.

a Begrenzung vem 1. November des

n Jahres dem Interesse der über,; Besitzer ent⸗ ragen müssen, um einzelner Aus- zur Zufriedenheit der Betheiltg⸗

(Stempelsteu er.) 32. Die Beschwerde des Landtags, daß Un⸗

24. Dezember 183 esetzes vom 7. März 1822 Interessenten von den Steuer ⸗Beh ben worden, haben Wir einer weiteren Erörterung unterwerfen lassen linsere getreuen Stände bei ihrer nächsien Zu⸗ it Bescheid zu versehen.

wegen Aufhebung des §. 16. des zum Nachtheile der Eibschafts⸗ örden eine irrige Auslegung gege—

(Bestrafung der Wech selstem pel-Kontravent ionen.) 33

Die Anträge ÜUnserer e ,, Stände wegen des Verfahrens bei Be— strafung der Wechsels

sentliche Veränderung der dieses Ge setzgebung. nicht dargethan haben, so misse

empel⸗Kont

Da sonslige Erfahrung

raventtonen bezwecken eine we— gensiandes wegen bestehenden Ge⸗ en die Nothwendigkeit derselben

n Wir darauf einzugehen, Beden ken sin den.

(Freihafen⸗Rechte.) 33. Der Antrag den Städten Püssel—

dorf, Eoblen;, Duisburg, Wesel und bis zum Erlaß einer neuen Freihaf. aller Freihafen⸗ Rechte zu gewähren nung seine Erledigung chen Lokal Elnrichtungen versehenen lich der Schiffs⸗Reviss

erhalten und sämmtlichen mit

Emmerich einstweilen schon und en⸗Ordnnug den vollen Genuß wid durch den Erlaß dieser Ord⸗ den erforderli⸗ Freihäfen daun sowohl hinsicht

an als der Waaren-Kontrolle in diesen Häfen einstimmende Behandlung zu Theil werden.

(Straße von Aachen nach Belgien.) 35. Dein Wunsche des

und

n Aachen nach Eupen alle Rechte ei⸗

das dortige Nebenzollamt zu ei⸗

30. Januar und 4. Au— auch die dortige Stadt 6. Mai 1837 wiederho⸗

dem

wärtige Zeitpunkt für dergleichen Veränderungen ungeeignet, indem der ganze Waarenzug zwischen Belgien und reußen nach Vollen dung des Baues dir Eisenbahn wabrscheinlich eine andere Gesialt er⸗ halten und es sich in deren Folge erst jeigen wird, ob und wie die bestehenden Zoll Einrichtungen an der dortigen Grenze anderweitig zu reguliren seyn werden.

n sSstiegung des Grenzvertrags mit den Riederlan⸗ den.) 36. Dem Antrage Unserer getreuen Stände, daß bei Benuz⸗ zung solcher Grundstilcke, welche an der Rtederldndischen Grenze dies. und jensests derselben von diesseitigen Unterthanen besessen werden, von Beschränkung der traftatenmäigen Begilnstigungen auf den Be⸗ sißstand von 15 is abgestanden, uns die Kontrolle des von einem Grundstücke auf das andere aug, und wieder einzutreibenden Weide; viehes möglichst erleichtert werden möge, ist durch entsprechende Au⸗ weisung der Behörden bereits ßenügt und dadurch der des fall sigen Beschwerde die gewünschte Abhillse verschafft worden.

(Branntwein⸗ und Essig⸗Fabrikation.) 37. Auf das zu Gunsten der Branntwein und Essig⸗Fabritation in den Kreisen Wetz. lar und St. Wendel angebrachte Gefuch um Schutz gegen die Kon⸗ kurrenz der gleichnamigen Fabrsfatson in den au jene Kreise grenzen⸗ den Staaten des Zoll vereins eröffnen Wir Unsern getreuen Ständen, daß rücksichtlich des Branntwesns ein solcher Schutz fu der Aueglei⸗ chungs⸗-Abgabe liegt, welche in einem, der diesseitigen Branntwein; sieuer entsprechenden Betrage von allem Branntwein erhoben wird, der aus Ländern des Zollvereins, wo die Branntwein Fabrikalson gar keiner, oder einer geringeren Bestenerung, als in Unseren Staaten, unterliegt, in letztere übergeführt wird. Wenn dieser, die Verschieden⸗ heit der inneren Besteuerung in den einzelnen Zoll⸗Vereins Staaten ausgleichenden Abgabe ungeachtet der vereins lindische Branntwein auf einigen Punkten der Rheinprovinz in Konkurrenj mit dem in? ländischen Brauntwein tritt, so ist dei Grind davon 'in natürlichen BVortheslen, als z. B. größerem Getraide- Reichthume, wohlfeile ren Fruchtpreisen und dergleichen mehr zu suchen, welche den Brannt- wein⸗-Produzenten in den benachbarten Vereinssändern zur Seite ste⸗ hen, und wogegen zu Gunsten der diessestigen Gewerbetreibenden um so weniger etwas geschehen kann, als eine Vereinigung von so allge⸗ meinem industriellen Nutzen, wie die des Zoll-⸗Verejns, unter verschiede⸗ nen Staaten ganz unmöglich seyn warde, wenn jrder der letzteren die Bortheile eines gegenseitigen freien Verkehrs nur seinen eigenen Ge— werbtreibenden zuzuwenden, die der anderen Staaten aber davon auszuschließen trachtete. Daß in die bezeichneten Distrikte Brannt- weln mit Umgehung der Ausgleichungs⸗Abgabe in elnem, das Fortbe⸗ stehen der diesseltigen Brennereien gefährdeten Umfange, wie in der Petition angegeben wird, eingebracht werde, hat sich weder durch die Wahrnehmungen der Steuer-Berwaltung, noch durch die deshalb be— sonders augessellten Untersuchungen bestütigt. Indeß ist bisher auch den im Kleinen allerdings statisindenden Branntwein ein schwär⸗ zungen die sorgfältigste Anfmerksamkeit gewidmet, und mit allen der Verwaltung zu Gebote stehenden Mitteln entgegen gewirkt worden, was auch ferner geschehen wird.

Was die Esssg⸗Fabrikation betrifft, so ist von der freien Konkur— renz des vereinsländischen Essigs, der diesseits bestehen den Braumalz. und Branntwein-Steuer ungeachtet, ein erheblicher Nachtheil nicht zu besorgen, da Essig, ohne, von einer diefer Steuern betroffen zu werden, aus anderem Material auf mancherlei Art bereltet werden kann

(Salzf ür das Vieh und zur Fabrifatison.) 38 und 360. Dem auf Gewährung eines wohlfeileren Sales zum Gebrauche für das Vieh gerichteten Antrage ist durch Unsere injwischen ergangene Ordre vom 21. Junt v. J. bereits entsprochen worden. Den jenigen Gewerben, welche zur Herstellung ihrer Fabrikate des Salzes in be— trächtlicher Menge bedürfen, und ohne ein dafür stattfindende Preis⸗ Ermäßigung die Konkurrenz mit dem Auslande nicht bestehen kön— nen, ist schon bisher ihr Salzbedarf zu einem erheblich geringern, als dem allgemein vorgeschriebenen Verkaufepreise berlassen worden, und diese Ermäßiggung des Verkanfspreises wird, wie aus Unserer vorge⸗ dachten Ordre zu ersehen ist, auch ferner gewährt werden. Dagegen ist der Antrag Unserer getreuen Stände, asles Salj, welches zu he⸗ werblichen Zwecken veriwendet wird, zum Betrage der Selbstkosten, oder doch zu einem wesentlich ermäßigten Preife verkaufen zu lassen, nicht zu erfüllen, da viele Gewerbe Salz verbrauchen, ohne dabel ei⸗ ner Erleichterung zu bedilrfen und bei Regulirung des Staats Haus⸗ halts . a den Ertrag aus diesem Thelle der Salj⸗ Consumtion mitgerechnet ist.

(St. Ubes-Salz für die Karotten-Fabrtcation.) 40. Dem Gesuche der Tabacks- Fabrikanten in Emmerich, ihnen Behufs der Karetten-Fabricgtion Si. Ubes, Salz, welches sie dazu für unent⸗ behrlich halten, zu überlassen, ist bererts nachgegeben ünd dem An, trage Unserer getreuen Stände daher en tfprochen.

(Dte Bequartirung von Ortschaften in der Nähe von Artillerte⸗-Uebungs- Plätzen. 31. Ob es die Verhältnisse ge— statten, den von der Eingquartirungslast bei den jährlich wiederkehren, den Artillerie llebungen in der Gegend von Wesel und Wahn betrof⸗ fenen Ortschaften eine Erleichterung zu gewähren, unterliegt noch einer speziellen faktischen Ermittelung und fernerer Erwägung. Wir müssen Uns deshalb die Entscheldung auf den desfallsigen stän dischen Antrag vorbehalten. ;

Von demjenigen, was im Verfolg obiger Entschließungen gesche⸗ hen wird, sollen Unsere getreuen Stände bel ibrer nächsten Zufam, kunft benachrichtigt werden.

liebrigens bleiben Wir denenselben iu Gaaden gewogen.

Gegeben Berlin, den 26. März 1830. . . Friedrich Wilhelm. Friedrich Wilhelm, Kronprinz.

Frh. v. Altenstein. Graf v. Lottum. v. Kamptz. Mühler. v. Rochow. v. Ragler. v. Laden berg. Rother' Graf

v. Alven leben. Frh. v. Werther. v. Rauch.

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Trug. Etablisseme

Orte, eine abgesonder

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sen⸗ Parzelle von A0

Bieri belegenen voll⸗ Umschaffung ö orow ko, Piechanin, das 282 Morgen 1ätz . tliche Schloß und der Lusigarten, so wie das henden Flächen:

Vorwerk Vorwerk Besondere Feld⸗ Boropfo Piechanin garten und Wie⸗

. . en⸗Parzelle

of u. Baustellen, sen⸗ Parz . ö; . n,

ege, Lustgarten u. Unland. ...... A1 M. 71 MIR. Nutzbare Garten u. Ackerländereien 98 61 * Wiesen 2 101 165 * , 87 10

dꝛ M. 86 R. M.

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aldungen .... 72. 59 , . [ 2 72 * 59 * usammen ...... Si V. 5 GR. W R R. 120 M. 12 IN. 232 M. G J- M. 65 IM., die , unter den Konkurrenten vor— eibt, zum fre as geringste Kaufgeld

Vorwerken vorhandenen Königl. ,, g,. an Aus- machung vom 29. Mär und utz vie

sollen als selbstsiändiger Ritterguts- Komplex mit dem Ladenber Patronal se⸗ gn 6. der , , alten k auf dem bezeichneten Areal und mt dein auf den aat, Bestellungs⸗ Betriebs- und und Geräth⸗ chaften so wie mit den darauf beffndlichen, re *. en Gebäuden, pe mit 6 chen Renten, 1.

hen und städt ege . er Submission . ur , l ie LTiahl afl! ler von ju B

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da festgesetzt gewesen. Da jedoch, höherer Be—

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Morgen 1312 en, im Kostener in der m. des Guts Tarnowo belegenes, zur in Wiesen

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und die Brauerel im t belegene Feldgarten- und Wse— ( Ruthen und ein

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en Eigenthum berdußert werden. ist in unserer Bekannt⸗ resp. 5. April a. c. auf 30, 8588 Thlr.

bin und dis Schule aftern zu überneh—

sieren men, aufgehoben und 5 sten zurückbehalten is Anschlag um

und es ko

der

Drittheil vor

der Verkaufs⸗-Anschlag

93 . 83 meldenden Bewerbern auf werden. Der Termin zur Er

Staatspapieren oder P Erfordern bei unserer Posen, den 18. Apr

Königliche Re Abtheilung ers ir

eu ßis

Tarwerth

Von dem Kaufgelde von

Die Vorwerke können übrigens

und

Gebote ist auf

den 10. Mai d. J., Vormitta anberaumt, bis zu welchem Tage dies bei uns einzusenden sind. gleich zu verpflichten, eine Caution, S599 Thlr. in bäͤa— rem Gelde oder inländischen, vollen Cours habenden fandbriefen, auf diesfälliges

aupt Kasse zu deponiren. 6 1839. *

m atnen und

chen

auf den Königl. For⸗ t, so erhöht sich der

mmüt das geringste Kaufgeld auf 775d -

zu sichen, außer welchen von ben Acqufrenten noch des bei der Uebergabe auf dem Els— bruche von Tarnowo besindlichen Holjes zu erlegen ist. 31,750 Thir. der llebergabe, ein Drittheil k. Jund ein Dritihess am . 1811 berichtigt. epfandbrieft werden. Die speziellen Bedingungen der Veräußerung und Plan können jederzeit in der Registratur der unterzeichneten Regictungs⸗Ab⸗ heilung un? beim Könjgl. Jacoby zu Czempin eingesehen, auch den sich dazu hr Verlangen ju öffnung der Submissions⸗

Distrikts⸗ Kommlssarius

ierung, ten Steuern, Do⸗ Forsten.

Staaten.

Bekannt machung.

Zum Wiederverkaufe der von der Westpreußischen Landschaft in nothwendiger Su bhastatson erstandenen, im Inowraclawer Kreise 2 Meslen bon Inopraclaw und 8 Meilen von Bromberg belegenen Gier . und Kaspral, welche landschafilich Behufs der Sub⸗ bastation auf Al, nz j Thlr. i 1 sgr. A pf. abgeschätzt sind, haben wir einen Licitations-Fermin vor uns in unse⸗ rem Geschäfls⸗-Lokale auf den 18. Juni ., Nachmittags um z uhr, anberaumt, was Kaufliehhabern mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß die Tar⸗Alten nebsi Kar— len und Vermessungs⸗Registern, so wie die Verfaufs⸗ Bedingungen, täglich in den gewöhnlschen Dfensistun⸗ 33 in ö. 86 nn. isselthen . können und eder Liciant im Termine vor der Zulasfun

um Hehe eine Caution Sue ng

aar, oder in inläudischen, a den Staats papieren oder Pfa

Bromberg, den 21. Mär) 18 Königlich Westß ren ihr

wird ein am 1. Jult

esandt

39.

s 10 uhr, Provinzial-Land-

ällige Offerten

Der Bewerber hat sich zu— schafts⸗Direckion.

Am 7. Mal d. J., Vermittags J Uhr, sossen m hiesigen niglichen Reithause eine Anzahl KReit⸗ und Wagenpferde, auch junge Pferde von den Königlichen Hestlten öffentlich messibietend verkauft werden, und sind die Verjeichnssse davon, vom 20. pril d. 3 ed nialichen ntelligen⸗Comtoir zu Ber erhalten. .

Hannover, den 16. März 1830.

Aus dem Königl. Ober. Hof⸗Marstalls Departement.

* an, n zu

* 3

ren

Allgemeine

ßische Staats⸗-Zeitu

———

5 B

Amtliche Nachrichten. n ̊,

Se. Majestät dee König haben dem Amte boten und Ge⸗ richtsdiener Tillert zu Laͤben das Allgemeine Ehrenzeichen, so wie dem Gefreiten Fuchs des 2ten Garde Regimenis zu Fuß die Rettungs⸗Medaille mit dem Bande zu ver eihen geruht, ;

Des Königs Majestäͤt haben geruht, dem Land und Stadt gerichte Rath Triepcke zu Schneidemuͤhl Behufs der Annahme des Postens als Syndikus der dortigen Prorinzial- Landschafts, Direction die nachgesuchte Entlassung aus dem Justi dien t zu ertheilen und dagegen den Ober-Landesgerichts- Assessor Gru⸗

bert daseibst zum Land⸗ und Stadtgerichts Rath zu ernennen.

Se. Koͤnigl. Majestät haben dem Justiz ⸗Kommissar ius Be ck. haus in Bielefeld den Charakter als Justizrath Allergnadigst / verliehen.

Se. Koͤnigl. h t ͤ Assessoren Neukirch in Bielefeld, Reese in Brakel, Valen— tin Tiemann und Heinrich VBelhagen in Bunde, Ern st Tiemann und Eduard Velhagen zu Halle in Westphalen, den Ober⸗Landesgerichts⸗-Assessor Borges zu Hoͤxter, die Land⸗ und Stadtgerichts-Assessoren von Vincke in Lübbecke und Consbreuch in Paderborn, den Ober, Landesgerichts; Assessor Hartog zu Saljkotten und den Land und Stadigerichts⸗ x sessor Sack zu Vlotho zu Land- und Stadtgerichts-Räthen Al lergnädigst zu ernennen geruht.

Majestät haben die Land- und Stadtgerichts⸗

Se Köͤnigl. Hoheit der Erbgroßherzaog von Mecklen⸗ burg-⸗Strelitz ist von hier nach Hannover abgereist. ͤ Konkurrenz um den von der Michael Beerschen Stif⸗

tung ausgesetzten Preis. ;

Der zu München am 22. Maͤrz 1833 verstorbene drama— tische Schriftsteller Michael Beer aus Berlin mentarische Verfügung ein bedeutendes Kapital zu einer von Sr. Majestaͤt dem Konig Allergnadigst genehmigten Stiftung ausgesetzt, um unbemittelten Malern und Bildhauern juͤdischer Religion den Aufenthalt in Italien zur Ausbildung in ihrer Kunst durch Gewährung eines Stipendiums zu erleichtern, wel⸗ ches dem Sieger einer jährlichen Preis⸗Yewerbung zu Theil wird, mit deren Veranstaliung die Koͤnigl. Akademie der Käanste nach dem Wunsche des Stifters Allerhoͤchsten Ortes beauftragt wor— den ist. ; . . . Demgemaͤß macht die Akademie hierdurch bekannt, daß die diesjihrige Konkurrenz um den Michael Beerschen Preis für Werke der Bildhauerei bestimmt ist, allein unabhängig bleibt von der anderweitig von der Akademie eröffneten Preis⸗Vewer⸗ bung. Die Wahl des darzustellenden Gegenstandes überläßt die Akademie dem eigenen Ermessen der Konkurrenten, so wie sie es denselben anheimstellt, oh sie eine Ausführung in Basrelief oder in runder Figur vorziehen; nur muͤssen Basreliefa, um zulaͤssig zu seyn, eine Hohe von etwa 2! Fuß zu einer Breite von etwa 4 Fuß haben, und eine runde Figur muß wenigstens 3 Fuß hoch seyn. Die Kosten der Abformung in . Wwasern diese noͤthig ist, werden auf Verlangen erstattet. Der Termin suͤr die Ablieferung der zu dieser Konkurrenz bestimmten Ar, beiten an die Akademie ist der 12. September d. J, und muß jede derselben mit folgenden Attesten versehen seyn: ;

1) daß der namentlich zu bezeichnende Konkurrent sich zur juͤdischen Religion bekennt, ein Alter von 22 Jahren er⸗

reicht hat und Zögling einer Deutschen Kunst⸗ALkfademie ist; 2) daß die eingesendete Arbeit von ihm selbst erfunden und

j ohne feemde Beihuͤlfe von ihm ausgefuͤhrt werden ist.

Die eingehenden und zur Konkurrenz zugelassenen Arbei— ten werden in die diesjährige Kunst-Ausstellung aufgenommen. Die Zuerkennung des Preises erfolgt vor Ende Septembers d. J. und besteht derselbe in einem Stipendium von 500 Thalern auf Ein Jahr zu einer Studienreise nach Italien. . .

Bei diesem Anlaß wird zugleich zur offentlichen Kenntniß gebracht, daß der vorjährige Preis dem Sieger der Michael

Beerschen Konkurrenz vom Jahre 1836, dem gegenwärtig noch

in Paris sich aufhaltenden Geschichtsmaler Julius Moser aus Gumbinnen zum zweitenmale von der Atademie zuerkannt und die Collation des Stipendiums an denselben demgemäß von dem Kuratorium der Stiftung verfuͤgt worden ist.

Berlin, den 19. Februar 1839. ö. Direktorium und Senat der Königlichen Alademie der Kuͤnste. (gez.) Dr. G. Schadow, Direktor.

Im Bezirke der Königl. Regierung ö zu Königsberg ist der Predigtamts-Kandidat und Rektor Carl Eduard Hinz zum zweiten Prediger bei der evange— lischen Kirche zu Schippenbeil berufen und bestaätigt, der Pfar⸗

rer Sigismund Reschief in Rößel zum Erzpriester des De—

kandts Roͤßel befördert und der Kaplan Joseph Tophel aus Seeburg zum Pfarrer der katholischen Kirche zu Braunswalde,ů

ises Allenstein, ernannt und bestätigt worden; * . ist der Weltgeistliche Bartmann zum Ober⸗ Kaplan bei der St. Hedwigskirche in Berlin ernannt worden;

zu Frankfurt 9. d. O. ist der Prediger Hoffmann zu Drehna zum Ober-Prediger in Kirchhain, Superintendentur Dob ilugk berusen und der Predigtamts-Kandidat Metzner als Prediger zu Groß- und Klein Gandern, Sternberger Su— perintendentur, bestätigt worden;

zu Köslin ist der Prediger Lehmann zu Nehmer bei Kolberg zum Prediger in Gr. Linichen bei Tempelburg, der Rektor Zoeller in Ratzebuhr als Prediger in Goldbeck bei Bublitz und der Kandidat Bauer zum 3ten Prediger in Ruͤ—

enwalde berufen worden; . ! zu Breslau ist dem Pfarrer Neumann zu Polnisch—

Neudorf die erledigte Pfarrei zu Alt⸗Heinrichau, Kreises Mün—⸗ sterberg, verliehen worden;

U lischen e,, Hilden dem zeitherigen Kapellan zu Mett— mann, u

Michels zum Hülfe pfarrer cum spe succelendi bei der evan—

Gesandte und bevollmächtigte Minister am Kurfuͤrstl. Hessischen Hofe, von Thun, von Kassel.

Geheime Rath und Regierungs-Praäsident, Dr. von Morgen, stern, nach Deßau.

melden: . ! Wirklichen Geheimen Raths Ribegupierre, zum Mitgliede des

Berlin hat durch testa⸗ ̃ 3 . C6. April; Allerhöchst befohlen, denselben ven seinem jetzigen

Kreise geboren, rere Kinder,

erlin, Sonntag den 2Z283sten April

D*

. *

1g.

1839.

zu Brom berg ist der bisherige Pfarrer zu Baldenburg, Johann Christian Schmidt, als Pfarrer ver evangelischen Gemeinde zu Samoczyn bestaͤtigt worden;

zu Münster ist der bisherige zweite Prediger und Ret— tor J. G. Krummacher zu Tecklenburg zum ersten Prediger daselbst ernannt; .

zu Arnsberg ist die erledigte Pfarrstelle zu Beringhau⸗ seu⸗Padberg dem Pfarrer Adams zu Alt-Astenberg verliehen worden; ĩ

zu Duͤsseldorf ist die erledigte Pfarrstelle an der katho—

bert Joseph Luͤtzenkirchen, verliehen

Peter worden;

zu Aachen Robert

ist der bisherige Huͤlfskandidat

gelischen Gemeinde zu Eupen berufen und besäͤtigt worden.

Angekommen. Der General-Major, außerordentliche

Abgereist: Der Herzogl. Anhalt-Deßauische Wirkliche

Zeitungs-Nachrichten. .

mg n n w n.

St. Petersburg, 20. April. Die hiesigen Slätter „In Folge der Ernennung des Gesandten in Berlin,

Reichsrathes, haben Se. Majestaͤt der Kaiser am 25. Marz

Posten abzuberufen und den Gesandten in Stuttgart, Wir kli chen Staatsrath Baron Meyendorff, zum außerordentlichen Ge— sandten und bevollmächtigten Minister bei Sr. Majestät dem Könige von Preußen und Sr. Königl. Hoheit dem Großherzog von Mecklenburg⸗Schwerin zu ernennen.“

Der Roͤmisch⸗katholische Bischof von Minsk, Mathaͤus Lipski, hat den St. Annen ⸗-Orden erster Klasse mit der Kaiserlichen Krone erhalten. .

Die Wirkl. Staatsraͤthe Baron Brunow und Kokoschkin, sind zu außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Mi istern, Ersterer bei Se. Majestät dem Könige von Wuͤrttem— berg, Letzterer bei Sr. Majestät dem Konig von Sardinien und bei Ihrer Majestät der Herzogin von Parma, Placenza und Gunastalla ernannt worden.

Da der Wirkl. Staatsrath Ruͤckmann eine andere Be— stimmung erhalten hat, so ist der im Ressort des Ministeri— ums der auswärtigen Angelegenheiten angestellte Staatsrath Titoff zum General-Konful in der Moldau und Wallachei ernannt worden.

Der Direktor des Justiz⸗Departements, Geheime Rath De⸗ gai, ist zum Staats-Secretair ernannt werden.

Aus Wilna wird geschrieben, daß am 26. Jan. d. J. im Telschaschen Kreise ein Bauer Namens Michael Kiawleitis, im Alter von 137 Jahren verstorben sey. Er wurde in demselben heirathete in seinem 19 Jahre, und hatte meh⸗ von denen ihn nur eine hochbejahrte Tochter uͤber— lebt hat. Der Verstorbene genoß die einfachste Nahrung, zu— weilen Fleisch, oft Fisch, und war im Branntweintrinken stets mäßig. Seine Lieblingsbeschaäͤftigung war die Jagd. In seinem ganzen Leben hatte er keine bedeutende Krankheit gehabt, nur in den letzten Lebensjahren litt er an Altersschäͤche, starb jedoch, trotz seines hohen Alters, bei vollem Bewußtseyn.

und weniger als jemals wandle man heute als

terpellationen nicht an sie gerichtet werden konnten. Er glaube,

daß alle Mitglieder der Kammer, die in den verschledenen mi⸗

nisteriellen Combinationen figurirt haͤtten, von denen man seit

einem Monat spreche, nach einander die Rednerbuͤhne besteigen

müßten, um der Kammer zu sagen, was sie verhindert habe,

sich der Verwaltung des Landes zu unterziehen. Herr Du?

pin ließ sich hierauf zuerst vernehmen, und begann mit der

Bemerkung, daß er es sich angelegen sein lassen werde, weder

die Personen noch die Dinge zu kompromittiren. Er erinnerte

an die Rede, die er bei Gelegenheit der letzten Wah⸗

len an, seine Waͤhler gerichtet habe, und worin er

seinen Entschluß zu erkennen gab, seinen von jeher inne

gehabten Platz im linken Tentrum wieder einzuneh⸗

men. In Beireff seines Eintritts in das Ministerium, so

wisse man, daß er das ministerielle Leben niemals geliebt habe,

Minister auf Rosen. Nachdem er aber dringend aufgefordert sey, in ein Kabinet einzutreten, habe er mit Vergnuͤgen die Praͤsidentschast des Marschall Soult angenommen. Ein Mann von so unbe⸗ streitbarem Ruhme sey ihm als ein schoͤner Palmbaum erschie⸗ nen, welcher einen erquickenden Schatten verbreite. (Anhalten⸗ des Gelächter Als eine der ersten Bedingungen fuͤr seinen Eintritt in das Ministerium habe er aufgestellt, daß die Politik des neuen Kabinets völlig unabhaͤngig von der Politik der fruͤ⸗ heren Kabinette sey; denn wenn nichts in dem politischen Sy⸗ stem der Regierung verandert werden solle, so würde man am besten gethan haben, die fruͤheren Minister beizubehalten. Was die materiellen Fragen betreffe, so habe er den Eisenbahn⸗-Unternehmern die Zusicherung eines Zins⸗Minimums, welches diese verlangen, nicht bewilligen wollen. Eben so we⸗ nig sey er damit einverstanden, daß die richterlichen Functionen als ein Mittel zur Wahl-Bestechung dienten. Eine der schwie— rigsten Fragen bei Bildung des neuen Kabinets sey die gewe⸗ sen, auf welchen Theil der Kammer man sich stützen muͤsse, um eine Majorität zu erlangen. Die Einen hätten sich wollen auf die rechte, die Anderen auf die linke Seite stuͤtzen, und dies sey die Ursache des Bruches gewesen. Man habe sich offen daruͤber ausgesprochen, welches er billigen muͤsse; denn es sey besser, sich ehrenvoll zu trennen, ehe man die offentlichen Angelegenheiten übernehme, als sich später zu hintergehen. Herr Thiers bestieg hierauf, unter den Zeichen der lebhaftesten Spannung von Seiten der Versammlung, die Rednerbuͤhne, und begann folgendermaßen. „Ich habe diese Eyplicationen nicht hervor⸗ gerufen; aber da man dieselben wuünscht, so werde ich mich mit Freimuͤthigkeit aͤußern, und dabei die Achtung nicht aus den Augen setzen, die jeder gute Buͤrger der Krone schuldig ist. Ich habe die Gewalt nicht gewuͤnscht, aber da ich dazu beige⸗ tragen hatte, das vorige Ministerium zu stuͤrzen, so hielt ich es einen Augenblick lang fuͤr meine Pflicht, zur Bildung eines neuen Kabinets beizutragen.“ Der Redner setzte darauf die Bedingungen auseinander, in denen sich, seines Erachtens, ein neues Kabinet befinden muͤsse. An die September— Gesetze, sagte er, duͤrfe man nicht ruͤhren, denn dies koͤnne leicht das Signal einer ernsten Reaction seyn. Nur habe ein neuerlicher Prozeß vor der Pairs⸗-Kammer auf die Nothwen“ digkeit hingewiesen, eine gesetzliche Definition von dem Worte „Attentat“ zu geben. Was die 2Bahl⸗-Reform betreffe, so glaube er, daß das neue Kabinet sic damit nicht zu beschaͤfti⸗ gen habe. Diese Frage muͤsse man gaͤnzlich der Zukunst über lassen. Es sey nicht wahr, daß man das Recht verlangt habe, alle Beamten zu ändern. Man habe zwar eine voöͤllige Un— abhängigkeit in Betreff des Personales verlangt, aber Niemandem sey es eingefallen, eine solche Strenge aus— zuuͤben, obgleich man sie gegen seine Freunde in Anwendung gebracht habe. Was die Renten,. Reduction betreffe, so sey er zwar kein sehr entschiedener Anhänger dieser Maßregel, indeß glaube er, daß dieselbe nicht langer mehr verschoben werden dürfe. Er wolle den Frieden, aber einen Frieden der die Wurde Frankreichs nicht gefährde. Die Belgische Frage sey

Frankreich.

ͤ Deputirten⸗ Kammer. Sitzung vom April.

Die offentlichen Tribunen waren heute bis auf den letzten Platz gefuͤllt, und der Andrang des Publikums zu dieser Sitzung war so groß, daß der bei weitem bedeutendere Theil der Neugieri⸗

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en, ohne Plaͤtze erlangen zu konnen, zurücktehren mußte. Zu Anfang der Sitzung legte der Finanz-Minister das Budget

fuͤr 180 vor, mit der Bemerkung, daß dasselbe noch von dem

An der Tages“

Herrn Lacave-Laplagne entworfen worden sey. . In dem Augen—

ordnung waren hierauf die Interpell ationen. blicke, wo Herr Mauguin die Rednerbuͤhne verlangte Heir Mounier von der Sizeranne das Wort:

Seichen der Neugier) „Ich trage darauf an,“ sagte derselbe,

daß die Interpellationen verschoben werden. Herr Mauguin hat sicherlich bei seinem Vorschlage keinen anderen Zweck, als der po⸗ litischen Krisis, die das Land betrübt, ein Ende zu machen. Meiner Meinung nach aber werden die Explicationen, die man hervor⸗ rufen will, die Lage der Dinge nur noch mehr verwickeln, und ich trage deshalb darauf an, daß dieselben auf künftigen Mon, tag verschoben werden.“ Im Centrum: „Nein! Nein l Herr Bugeaud: „Ich verlange das abort gegen die Verschiebung.“ Mehrere Stimmen! „Sie wird gar nicht unterstützt.“ Der Präͤsident befragte die Kammer, und diese beschloß mit großer Majoritaͤt, daß die Interpellation sogleich stattfinden sollte. Nur einige Mitglieder des linken Centrums und der linken Seite hatten fuͤr die Vertagung ge— stimmt. Herr Mau guin nahm hierauf das Wort und sagie, daß, wenn er bloß aus Neugier seinen Vorschlag gemacht hatte, so würde er der Erste gewesen seyn, um die Verschiebung der Interpellationen zu verlangen; aber die Lage der Dinge sey sehr ernst, und er glaube, daß eine neue Verschiebung eine Verwickelung mehr seyn würde. Er warf hierauf den fe, gen Ministern vor, daß sie sich in eine provisorische Lage haͤtten einzwaͤngen lassen. Zugleich aber raͤumte er ein, daß die In—

besteigen mollte,

erledigt, und was Spanien betreffe, so verlange er nur, daß man in Bezug auf dieses Land dasseibe ihue, was England thue, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Zu der Personensrage übergehend, sagte Herr Thiers, daß er von ganzem Herzen die Praͤsidentschaft des Marschall Soult angenommen habe. Obgleich er selbst schon einmal Conseils,Prasident gewesen sey, und somit wohl haͤtte Anspruch darauf machen konnen, es wieder zu wer— den, habe er doch keinen Anstand genommen, sich vor dem personlichen Ruhme des Marschalls zu beugen. Er habe fuͤr ich das Portefeuille der auswärtigen Angelegenheiten in An⸗ spruch genommen; es sey dies nicht aus besonderer Vorliebe fuͤr diese Stellung, oder aus Laune geschehen; sondern weil er habe sagen hoͤren, daß die auswärtige Diplomatie eine 1 gung gegen seine Person hege. Er glaube dies nicht, und 32 - weniger, daß die Regierung seines Landes auf dergleichen . monstrationen von Seiten des Auslandes Rücksicht e,. ö deshalb habe er darauf bestanden und bestehe noch *. 3 kein anderes Portefeuille als das der auswaͤrtigen Angeleg

heiten anzunehmen. (Fortsetzung folgt)

Paris, 21. April. Eines der jungsten Mitglieder der ve Kammer, . von Alton⸗Shée, der I. * 9. P der Erblichkeit verdankt, der es sich mn,,·, , . . sich durch ein anderes Verdienst, als das 3 9 . zu empfehlen, hat eine sehr en ,,. e ü. 6 jetzige Organisation der Pairie , ; 3h 2 der Pairs Kammer, wie sie der 23ste Artikel de .

cht hat, wird von dem jungen Schrifisteller lebhaft geta⸗ gen Seiner Ansicht nach . a, . y, . Zusi igkeit, der der gesetzgebende

, , . sie ist nicht im Stande, die Rolle

Achtung im / die ihr, als moderirende Gewalt, als das unum⸗ ,,, zwischen der Krone und der

Ear d, mn, nnn, zugetheilt worden ist. Sie hat nicht

mehr das noͤthige Ansehen, um die Uebergriffe der einen