1839 / 124 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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sangenen guͤnstige Wendung 3 geben, um die Whig⸗Verwal⸗ zu schikan ten, in derselben Weise, wie es in einem aͤhnlichen

Falle das Oberhaus gegen die Maßregeln des Grafen Burham

gethan. Es scheint aber, nach dem Beginn der e.

zu urtheilen, hier eben so wenig Hoffnung fuͤr die Gefangenen

zu seyn, da Lord Abinger sich keinesweges zu Gunsten der von ihren Anwalten aufgestellten Argumente ausgesprochen hat. err Wightmann, als Anwalt der Krone, behauptete, 9 6 . genen für ihre Vergehen sich jetzt in gesetzlicher Hast befaͤn n, und daß das Urtheil der Deportation auch gesetzlich sey, da die Gefangenen sich demselben freiwillig unterworfen hatten, um einer härteren Bestrafung zu entgehen. Er behauptete ferner, daß der bewilligte Pardon die Krone einerseits binde, weil dann dem Gefangenen nicht mehr der Prozeß wegen Hochverraths gemacht werden könne, andererseits sey aber auch der Gefangene durch die eingegangenen Bedingungen gebunden, und könne dieselben nicht zurücknehmen. Da diese Bedingungen durch eine Akte des Provinzial Parlaments anerkannt worden, so muͤsse es eine Macht geben, ipssche dieselben zur Ausfüuͤhrung bringe, oder jene Parlaments Atte ware völlig ungereimt. Die Sefanggnen besinden sich jetzt in England, aber gesetzt, sie wären in Van Diemensland, und, ihres dorkigen Zustandes überdrüssig, wür— den sie dann wohl ihre Zustimmung zu jenen eingegangenen Bedingungen widerrufen und hingehen duͤrfen, wohin es ihnen gefiele? Der Richter Alderson bemerkte, daß, wenn eine Par— tei widerrufen koͤnnte, so könnte es die andere auch; waͤre es dem Gefangenen erlaubt, zu widerrufen, um der Bestra⸗ fung zu entgehen, so staͤnde es auch der Krone frei, ihn wegen ea h erra ha zu bestrafen. ; Herr Wightman stimmte die sem vollkommen bei und sagte, sein gelehrter Freund habe Ober⸗Kanada als ein fremdes Land betrachtet und behaup tet, daß die , Gerichtshoͤfe ein fremdes Strafgesetz weder zur, Ausführung bringen noch unterstuͤtzen duͤrften, worauf Lord Abinger fragte, ob, wenn ein Gefangener in Frankreich gesetz! lich verurtheilt werde und auf der Ueberfahrt von Ealais nach

Brest in Portsmouth lande, die Englischen Gerichtshoͤfe wohl vermoͤge der Nabeas-Corpus.- Akte die Freilassung des gesetzlich verurtheilten Gefangenen genehmigen wuͤrden? Herr Wightman ͤ

verneinte dies und bemerkte überdies, daß die Britischen Ko—

lonieen nicht als fremde Laͤnder betrachtet werden koͤnnten, da sie alle der Krone , seyen. Wenn die Englischen Ge⸗ richtshoͤfe die Kanadischen Gesetze nicht beruͤcksichtigen woll⸗ ten, so wären auch die Kanadischen Gerichtshoͤfe nicht ver⸗ pflichtet, von den Englischen Gesetzen Notij zu nehmen. Er glaube jedoch nicht, daß die Kanadischen Gerichts hofe, wenn ein Verbrecher-Schiff in einem Kanadischen Hafen landete, die Verbrecher kraft der Habeas⸗ Lorpus⸗ Akte befreien wuͤrden. Er legte sodann die Statuten uͤber die De⸗ portirung vor und sagte, er habe allerdings keine Autoritäten zu citiren, er habe keine Parlaments- Akte, die den Kolonieen die Vollmacht ertheile, zu deportiren, diese Befugniß sey jedoch stets anerkannt worden, wenn sie sich derselben bedient haͤtten. Jedenfalls sey man verpflichtet, selbst wenn die Gerichts höfe anderer Meinung wären, die Gefangenen wieder dahin zu bringen, woher sie gekommen und sie nach den Gesetzen richten zu lassen, die sie nach ihrem Geständnisse so schwer verletzt haͤt⸗ ten. Herr Hill, der Anwalt der Gefangenen, behauptete, daß nach Englischen Gesetzen Niemand zu seiner eigenen Deporti— rung die Zustimmung geben könne, und daß daher der angeb⸗ liche Kontrakt unguͤltig sey. Auch habe die Königin nicht das Necht, einem Gefangenen ohne seine Zustimmung eine mildere Strafe zuzuerkennen. Lord Abinger warf hier die Frage auf, ob die Koͤnigin, da sie eben so gut Souverainin von. Kanada, gls von England und. Van Diemensland sey, nicht auch das Recht habe, das Urtheil ihrer Gerichtshoͤfe in einem dieser Lander in Ausführung zu bringen, worauf Herr Hill erwiederte, daß der Pardon in diesem Falle nicht kraft der ,. der Krone, die dem Statthalter nicht uͤbertragen werden könne, ertheilt worden sey, sondern kraft einer Atte q des Provinzial-Parlaments, die außerhalb der Provinz keine Gul⸗

tig keit habe, wie sich aus der Idemnitaͤtsbill ergebe, die durchdie von

Lord Durham!'s erlassene, im Parlament aber von dem Lord Kanzler, dem General,Peokurator und Anderen fuͤr ungesetzlich er klarte Proclamation nothwendig geworden sey. Er hoffte schließlich, daß es ihm und seinen gelehrten Freunden gelungen seyn wuͤrde, den Gerichtshof 6 überzeugen, daß die Gefangenen freigelassen werden mußten., Lord Abinger erwiederte, der Gerichtshof werde

den Gegenstand in Erwaͤgung ziehen.

Die Ostindische Compagnie hat ihren in der Hauptstadt rekrutirenden Sergeanten den Befehl ertheilt, die Einschreibung sunger Leute so schnell wie möglich zu e neh, Es werden Leute von 5 Fuß 5 Zoll an und bis zum Alter von 30 Jahren angeworben. Außer den Saͤbeln und Pistolen fuͤr die Kavalle⸗ rie ist von der Ostindischen Compagnie ein Kontrakt uͤber 20, 000 Flinten abgeschlossen worden, die, sobald sie fertig sind, un— verzuͤglich nach Indien gesandt werden sollen.

em Globe zufolge, hätte die verwittwete Königin von Spanien den Lord Clarendon vor seiner Abreise von Madrid gefragt, ob er wohl den Orden des goldenen Vließes im Falle einer Vakanz annehmen wurde. Der Lord soll jedoch erwiedert haben, daß es den Britischen Diplomaten uberhaupt nicht erlaubt sey, ei— nen fremden Orden anzunehmen.

Niederlande.

Aus dem Ha ag, 28. April. Der diesseitige Gesandte in BGroßbritanien, Herr Dedel, und der Kaiseri. DOesterreichische Gesandte beim hiesigen Hofe, Graf von Senfft Pilsach, sind aus London hier eingetroffen.

Morgen wird der Geburtstag Sr. Kaiserl. Hoheit des

Großfürsten Thronfolgers auf sehr glanzende Weise bei unserm Hofe gefeiert werden.

Belgien.

rässel, 28. April. Zu der bereits erwähnten Muste⸗ e,, der , 9 Sonnabend in der Ebene von Linthout über die Truppen der hiesigen Garnison abhielt, hatte das Geruͤcht, daß die Herzöge von Orleans und Nemours der— selben beiwohnen wuͤrden, eine ungeheure Menschenmasse her— beigezogen. Indeß wurden die Erwartungen der Menge in die, . getaͤuscht. Unter den Offizieren des General— Stabes bemerkte man den General Skrzyneckt in der Uniform seines Grades, mit dem sich der König lange unterhielt. Der Koͤnig befand sich zu Pferde. Unter den Offizieren seines Ge— folges bemerkte man die Generale Willmar und Prisse und den Baer de Puydt. Die Königin folgte in einer Kalesche dem General- Stabe. Der General Hurel tommandirte die Trup⸗ ben, Auf dem Uebungsfelde waren 6 Bataillone Infanterie, 4 Schwadronen Guiden und 2 Batterieen reltender Artillerie 5. Die Infanterie bildete die erste Linie; hinter der⸗

sentanten, unter dem Vorsitze des

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den die beiden Batterieen. Der König drei Linien voruͤber, indem die Musik die Marseillaise und die Brabangonne spielte. Nach diefer Musterung vollführten die Truppen mehrere , , und machten einige Mandver des kleinen rieges, nach der Bemerkung des „Commerce Belge“, des ein igen Krieges, den die Konfe— renz den Belgischen Truppen 21

ritt bei allen

Fluͤgel deckte und die beiden Batterieen in den Zwischenräumen der

Dataillone aufgestellt wurden. Die Voltigeure er ffn eten das Gesech. Diese wurden dann zurückgezogen; die Artillerie ruͤckte hierauf et oͤffnete Die Infanterie bildete nun drei große schräge Carré's, deren Feuer sich kreuzte. Die Kavalle. rie zog sich zwischen diesen hindurch zur Unterstuͤtzung der Ar— tillerie, welche ihren Ruͤckzug echelonsweise bewerkstelligte. Nach nem allgemeinen Angriffe von vier Schwadronen zog sich die Kavallerie in derselben Ordnung wie die Artillerie zurück. Alle diese Evolutionen wurden mit der größten Präcision ausgefüuͤhrt.

im Trabe vor, stellte sich rasch in Batterien auf und auf der Stelle ihr Feuer.

Die Haltung der Truppen war vortrefflich. Zuletzt desilirten sie bei dem Konig vorüber. ö Im Independent liest man:

die Bortheile und Erleichterungen, welche diese Zahlungs weise

fuͤr die beiden direkten Parteien darbieten wurde, anerkannte, sich doch darauf beschraͤnkt, diesen Punkt einer Unter⸗

hat sie handlung zwischen Belgien und Holland zu uͤberweisen. In dieser Lage steht zu vermuthen, daß die Kammer aufgefordert werden wird, eine transitorische Maßregel zu genehmigen, um eventuell diesen Gegenstand zu ordnen. ir wissen nicht, in

welchem Geiste der ihr vorzulegende Vorschlag abgefaßt seyn

wird; wir hoffen aber, daß er den Zweck haben werde, zur gänz⸗ lichen Befreiung der Schelde zu führen und die Schifffahrts⸗ Freiheit aufrecht zu halten. Die als Kongreß versammelten roßen Maͤchte Europa's haben im J. 1815 den Grundsatz der

reiheit der Fluͤsse proklamirt. Es steht Belgien zu, zu zeigen, daß es den Grundsatz nicht von seiner ausgedehntesten Anwen⸗ dung trennt, indem es auf der Schifffahrt nicht einen Zoll lasten

läßt, der ubrigens in der Wirklichkeit nur eine Vermehrung

der Auflagen ist. Hohe politische Erwaͤgungen vereinigen sich ferner, um uns zu hindern, die Ausflucht zu sanctioniren, die man genommen hat, unseren Schuld Antheil zu vermehren, und ungeachtet dessen, was der Beweggrund, dessen man sich be⸗

diente, scheinbar fuͤr sich hat, ist es dienlich, ist es wichtig fuͤr

die Zukunft Belgiens, die Dinge in ihrer ganzen Wahrheit wieder herzustellen.“ Die vierten Bataillone der Linien ⸗Regimenter sind aufgelsst

der Handelskammer eine Versammlung mehrerer Mitglieder dieser Kammer und aller in unserer Stadt wohnenden RNepraͤ⸗ Grafen von Muelenaere, Gouverneurs dieser Provinz, statt. Der Zweck derselben war, die kraftvollsten Maßregeln gegen die Annahme des Handels vertrags mit Frankreich zu nehmen, welchen die Regierung durch die Legislatur sanctioniren lassen zu wollen scheint, der aber verworfen werden muß, weil, unter einem falschen An— scheine von Reciprocitaͤt faͤr unsere Flagge in den Franzoͤsischen Haͤfen in Folge der prohibitiven Auflagen, welche unsere Erzeug⸗ nisse treffen, ferner in Folge der Nichtzulassung unserer Schiffe in den Franzoͤsischen Kolonien, und der neuen auf die Salzladungen gelegten Abgaben uns keine Reciprocitat bewilliget wird, wahrend dagegen dieser Vertrag der Franzssischen Schifffahrt bei uns eine Verminderung von 4 Fr. 25 C. pr. 106 Kilogr. Salz und 1 Fr. 70 C. pr. I00 Kilogr. Zucker, ferner von jeder andern Abgabe eine Verminderung von 10 pCt. gewahrt, was unfehl⸗ bar unsere kleine Handels-Marine von 156 Schiffen vernichten wuͤrde, gegen welche 15,9090 Französische Schiffe mit gleichem Vortheile und spaͤter 25, 060 Englische und 10, 600 andere Schiffe, denen wir die naͤmlichen Bedingungen nicht verweigern könn— ten, konkurriren wuͤrden. gende Denkschrift wird abgefaßt werden, und unfere Repraͤsen⸗ tanten werden sie bei den Debatten entwickeln.

Arlen, 24. April. Gestern Abends ist ein Theil der auf dem Gebiete der Gemeinde Thoͤrnich gelegenen rng, n⸗ gefähr 10 Morgen dieser der Stadt Arlon gehörenden Wal— Man kennt die Veranlaͤssung dieses Un—

genannt Ratnbourg, ein Raub der Flammen geworden.

dung sind verbrannt. gluͤcks nicht.

Schweden und Norwegen.

Stockholm, 25. April. 3 Tages ist, daß der Vorsitzer der Gotha. Kanal⸗Lompagnie, der größte Actienbesitzer dieses Vereins, Kommerzienrath und Com- mandeur Santesson, sein Amt niedergelegt hat.

Nachdem die im Laufe des verflossenen Sommers hier statt⸗ gefundenen Unruhen die mangelhafte Einrichtung der Polizei⸗ Anstalten der Hauptstadt erwiesen, hat man sich endlich ent⸗ schlossen, auf eine Reorganisation derselben bei der Regierung anzuttagen. Die Commission, der die Verwaltung der Stadt Einkuͤnfte anvertraut ist, hat die uöthigen Mittel, etwa 12, 000 Rthlr. Beo, dazu angewiesen. Man wird uns vielleicht kaum Glauben beimessen, wenn wir sagen, daß bis jetzt die Polizei⸗ Aufsicht mit einer Summe von 7606 Rthlr. Schwed. Beo. be⸗ stritten worden ist. ;

Man erinnert sich wohl der Strandung des Königl. Schwe⸗ dischen Dampfschiffes „Odin“ auf der Kuͤste von Juͤtland im August 1836. Der Befehlshaber des Schiffes, der Premier⸗ Lieutenant Enemark, wurde gleich nach dem nin luͤck vor Ge⸗ richt gefordert. Sein Prozeß st jetzt durch ein reisprechendes Urtheil von dem Kriegs-Hofgzericht entschieden. Die Majorität der Richter hat sich dahin geaͤußert, daß Herr Enemark sich kei⸗ nen erweislichen Fehler zur Last kommen lassen, und daß das Verungluͤcken des Schiffes unbekannten Sirsmungen zuzuschrei⸗ ben ist. Die Minoritét ging aber von dem Grundfatze aus, daß der Capitain eines Koͤnigl. Schiffes bei Strandung dessel⸗ ben, die Ursachen, die das Ungluck hervorbrachten, darthun muͤsse, und forderte, da Herr Enemark dies nicht gethan, daß er seines Amtes enisetzt werde und den Verlust der Krone mit 93, 000 Rthlr. verguͤten sollte. Bei i der Stran⸗ dung befand sich das Schiff 28 Englische Seemeilen aus dem Course; Herr Enemars hatte die mögliche Wirkung der Sirö— mung nur auf 15 Meilen berechnet, und glaubte also, in dem Augenblicke, wo das Schiff scheiterte, wenigstens 16 Meilen von der Kuͤste i n. J seyn. Herr Enemark hat mit Aus⸗ zeichnung in der Franzoͤsischen Flotte gedient, und wenn wir nicht irren auch an der Expedition nach Algier Theil ge—

selben befand sich die Kavallerie und in der dritten Reihe stan=

nommen.

atte; die Infanterie marschirte in gedraͤngten Kolonnen auf, so daß die Reiterei den rechten

„Die Konferenz hat sich über unsern Vorschlag, den Schelde⸗Zoll durch eine Pauͤschsumme zu Ehlen⸗ nicht definitiv aussprechen wollen, und obgleich sie

richt neuester

und die betreffenden Soldaten in ihre Heimath gesandt worden. Kabinet uͤm Erklaͤrungen in dieser Sache

S ini zwaͤrti Angel ĩ Freiherr Brügge, 27. April. (Btz. Bl) Gestern hatte im Lokal Der Staatsminister der auswaͤr igen Angelegenheiten, Freih

Deutschland.

Hannover, 1. Mai. (Hannov. 3). Der Erb⸗GHroßher⸗ zog von Mecklenburg⸗Strelitz ist heute von hier abgereist, um sich nach Bonn zu begeben.

Stuttgart, 28. April. (Stuttg. Bl) Vor wenigen Tagen hat die Kammer der Abgeordneten durch Accalamatlon den An⸗ trag ihrer Kommission genehmigt, welcher dahin ging, der Re— gierung das von ihr in dem Entwurfe des Poli eistrafgesetz es in Anspruch genommene Recht, Schriften und erke, welche nach Ansicht der Polizeibehoͤr den Aufforderungen zum Ungehor— sam enthalten, defintiv und ohne richterliches Erkennt— niß mit Beschlag belegen zu duͤrfen, nicht zuzugestehen.

Freiburg (im Breisgau), 23. April. (Sch w. M.) Die kirchlichen Wirren scheinen einer friedlichen Loösung entgegen , wollen, was wir der festen und weisen Haltung un⸗ serer verdanken. Das erzbischoͤfliche Ordinariat hat nämlich beschlosfsen, dem Papstlichen Breve in Bezug auf ge⸗ mischte Ehen nicht beizutreten und in dieser Hinsicht die bis⸗ herige Praxis, wobei beide Confessionen sich zufrieden fanden, bestehen zu lassen. Dieser Beschluß ist großentheils die Folge eines durch seine Gruͤndlichkeit und Unbefangenheit gleich au s⸗ gezeichneten Berichtes, den der um das Badische Kirchen⸗ und Schulwesen hoch verdiente Ministerial⸗Rath Dr. Zahn, Mitglied der katholischen Kirchen-Section in Karlsruhe, in dieser schwie⸗ und der dem erzbischoͤflichen Ordi⸗

rigen Sache erstattet hatte, . auf das er einen tiefen

nariat in Freiburg mitgetheilt wurde, Eindruck machte.

Karls ruhe, 29. April. (Karls r. 3.) In der Sitzung der zweiten Kammer vom 27. April bat der Abgeordnete von Itzstein um das Wort und sagte: „Die Kammer habe in fruͤ⸗ heren Sitzungen bereits die Erwartung ausgesprochen, die Re— gierung möge ihren Bundestags -Gesandten dahin instsuiren,

daß die Vestimmiungen der BundesAkte und Schluß-Akfte be—

zuͤglich auf die Hannoverschen Verfassungs⸗Angelegenheiten auf⸗

recht erhalten werden; nichtsdestoweniger hatten sich die Ver—

haͤltnisse in Hannover seitdem um nichts gebessert, sondern mehr wund mehr getruͤbt. Vorlaͤngst habe sich in der hoͤchsten Be— drängniß die Stadt Osnabrück an den Bund gewendet, aber ohne Erfolg, denn die Bundes-Versammlung habe sich fuͤr in⸗ kompetent erklaͤrt und so der Stadt das Recht genommen, Huͤlfe bei ihr zu suchen.“ Er stellte dann zunaͤchst an den Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten die Frage, ob die Nach⸗ begründet sey, daß von Seiten des Bundes in Zeit eine Aufforderung an das Hannoversche ergangen sey.

von Blittersdorff, entgegnete: er muͤsse dem Abgeordneten von Itzstein die verlangte luskunft durchaus versagen; er konne sich auf das beziehen, was er auf den beiden letzten Landtagen vorgetragen habe, und wuͤrde nicht in dem Falle seyn, etwas Weiteres hinzuzufuͤgen, wenn der Abgeordnete von Itzstein in seiner Ausfuͤhrung nicht haͤtte einfließen lassen, daß es ihm darum zu thun sey, daß die Kammer sich fur Aufrechthaltung des Staatsgrundgesetzes von 1833 ausspreche. In einem solchen Ausspruch wurde die Auslegung einer bundesgesetzlichen Bestimmung liegen, zu der er die Kammer in keiner Weise fuͤr befugt erachte; dies noͤthige ihn, die Kompetenzfrage etwas näher zu erortern, als er fruher gethan habe— er Minister

Eine alle unsere Beschwerden darle⸗

fuͤhrte hierauf aus, daß die Ver fassung des Großher⸗ zosthums den Standen nur eine Mitwirkung bei Erhebung der Auflagen, bei Ergaͤnzung, Erlaͤuterung oder Abaͤnderung der Verfassungsurkunde, so wie bei allen anderen die Frei— heit der Personen oder das Eigenthum der Staats Angehoͤrigen betreffenden allgemeinen neuen Landes,

dem hatten sie das Recht der Vorst

alles dies aber lediglich in Be

des Landes; es schreibe die

Stande sich nur mit den nach

ihrer Berathung geeigneten oder von

ders an sie gebrachten Gegenstaͤnden b

ner dieser Falle sey hier vorhanden.

sage außerdem, daß das Gr

des Deutschen Bundes bilde

ihrer Verkuͤndigung fuͤr

lich werden,

(H. N. 3 Die Neuigkeit des

eine Deutschland, schen Volkes Schutzes der Zur Unter Duttlinger

da

a n

weniger Bedenke in keiner Weise zu, die sie zudem nur

Antrag des Abgeordneten von Itzstein zur Abstimmung gebracht

und einstimmig angenommen worden war, ward um 1 Uhr die oͤffentliche Sitzung geschlossen, und es fand sodann, wegen der von dem Finanz⸗Minister angekuͤndigten Vorlage des Handels— Vertrags mit den Niederlanden, geheime Sitzung statt.

Braunschweig, 1. Mai. (Magd. 3) Die Tischler⸗

Gesellen haben in diesen Tagen hier einen kleinen Aufruhr ver⸗ anstaltet, der jedoch nicht uͤber die Graͤnzen ihres Gewerkes hin⸗ ausgegangen ist. Die alte hiesige Einrichtung, daß die Beitrage zu der Kranken- und Unterstuͤtzungs⸗Kasse der Tischler⸗Gesellen

durch einige der Letzteren von den brigen Gesellen gesammelt

werden, hatte schon öfter zu Arbeits-Stoöͤrungen und unnuͤtzen Trinkgelagen Anlaß gegeben und bei den Gilde⸗Vorstehern den

lebhaften Wunsch aufkommen lassen, daß an die Stelle dieses

alten Zunft⸗Gebrauches eine vernünftige neue Einrichtung trete. Als nun dieselbe jetzt ins Leben gefuͤhrt werden sollte, opponir—

ten sich fast ammtliche Gefellen ernstlich dagegen und verwei—

tende Werkstaͤtten ganz leer stehen. Behoͤrde sogleich kräftig ins Mittel geschritten, und es ist wohl sicher, daß durch ihre Verwendung die Geschaͤfts⸗ Storung we⸗

nigstens bis zu einer guͤltigen und rechtskräftigen Entscheidung,

der man demnächst entgegen sieht, vermieden werden wird.

Sigmaringen, 27. April. Die feierliche Taufe des neu— geborenen Prinzen wurde heute Mittag in der Stadt⸗Pfarr⸗ kirche vollzogen; er erhielt die Namen: Karl Eitel Friedrich Ze— phyrin Ludwig. Die Frau Fuͤrstin Mutter und der regierende Fuͤrst versahen dabei die Pathenstellen.

Oesterre ich.

Wien, 24. April. (A. 3.) Man sagt, es sey in Antrag, einige disponible Bataillons in Dalmatien gegen die Montene⸗ griner zu organisiren. Wenn es einerseits ganz richtig ist, daß die Regierung alle Langmuth gegen dieses unruhige Nachbar— voͤlkchen bisher angewendet und dadurch bewiesen hat, wie sehr es voͤlkerrechtliche Ruͤcksichten respektirt, so hat es andererfseits von eben derselben an energischer Abwehr der feindlichen Ein—⸗ faͤlle und an Bestrafung der Gebiets Verletzungen nicht gefehlt. Wohlunterrichtete versichern, daß derlei verwegene Streiche der Montenegriner stets eine ernste Zuͤchtigung erfahren und die Oesterreichischen Militairs sich dabei durch die groͤßte Bravour ausgezeichnet haben.

Innsbruck, 23. April. (Bote von Tyrol.) Gestern war der Eroͤffnungstag des großen Ausschuß⸗Kongresses zu den dies jaͤhrigen staͤndischen Verhandlungen. Nach den herkömmli— chen Feierlichkeiten ward in der Hofkirche zum heil. Kreuz um 10 Uhr der festliche Gottesdienst in Gegenwart der Staͤnde' und des Raths-Gremiums des GuberniLums abgehalten. Nach die sem begab sich der Hofrath und Landes⸗-Praͤidiums-Verwefer, Robert Freiherr von Benz, mit den Gubernial⸗Raͤthen in den Riesensaal der Hofburg, und empfing an den Stufen des Thro⸗ nes, wo er Platz genommen hatte, die nach vorläufiger Anmel⸗ dung eingetretenen Staͤnde. Hier eröffnete eine vom Guber— nialrathe Mensi vorgetragene Rede die feierliche Handlung. Dieser folgte die Ablesung des landesherrlichen Postulates, und dann eine Gegenrede, gehalten von dem staͤndischen Verordne⸗ ten, Grafen von Trapp, im Namen des wegen Kränklichkeit verhinderten Land⸗Marschall⸗ Amts- Verwalters, Grafen von Kuͤnigl. Hiernach verließ die Versammlung, der sich auch zahl⸗ reiche Stadt Bewohner und ausgezeichnete Personen von Eivil, und. Militair, Autoritäten angeschlossen hatten, den Saal. Die Stande verfuͤgten sich darauf unmittelbar in das Landschafts⸗ Gebaͤude zur ersten Kongreß ⸗S , in der Eigenschaft als Stell vertreter des Lan⸗ des⸗ Anrede eroͤffnete.

zu einem festlichen Mahle in der Hofburg geladen, wobei die

feierlichen Toaste auf das ungetruͤbte Wohl und die lange segen⸗

reiche Erhaltung Sr. Masestaͤt unsers allergnädigsten Kaisers Ihrer Majestaͤt der Kaiserin und des gen, n ln f

Kaiserhauses in der herzlichsten Theilnahme aller versammelten

Gaͤste freudige und laute Erwiederung fanden.

Spanien.

Madrid, 20. April. Briefe aus Guadalayxara bestã⸗ tigen es, daß die Avantgarde Cabrera's unter Marconell und Polo in Castilien eingedrungen ist und das Fort und die Stadt Alcolea del Pinar auf der großen Straße von Madrid nach Saragossa eingenommen hat. Dies Karlistische Corps bedroht auch das Fort Cifuentes bei Trillo und es die Absicht des Feindes zu seyn, sich aller Forts der Provinz zu bemächtigen. haben sich nach Guadalaxara gefluͤchtet.

Mexiko.

Die Hamburger Neue Zeitung enthaͤlt folgende Pri⸗ vat⸗Mittheilung aus Tampico vom 27 Februar: „Die im vorigen Jahre zu Gunsten des Föder gebrochene Revolut on? hat diesem Platze bis jetz

gebracht, welche man davon erwartete. Die Commm den bevölkerten Hochebenen des Innern und häusig unt den, daher hatten die seewärts eingeführten wünschten raschen BVerfauf. Indessen sen Hafen gewesen seyn, und streng blofirt worden Centralistische Generale lei uns freier, und die Fei drängt. Die Föderalisten lagert vor Matamoros; G tost, wohin sich die Cent Mais geschlagen hatte, 3. 4

erst Pera za .

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daß die jetzt n . tzt aktiven dirten, wa Kühn

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er die f e würd wenn sie es auch wollte . ʒ nach . sertion unglaublich, einem Siege eilen Verstärknn Sesten herbei; freliich nur Landleute, aber gleich trefflich zu 9 2 , n, und ). en Lokalitäten vertraut. mn, en affen in der

tejuma, haßt fast Jeder von bier bis nach

im Ma an Luig die ¶entrañsten,

enthalt die Allerhoͤchste Kabinetsorder vom 6.

itzung, welche der Landes ⸗Praͤ⸗

scheint überhaupt der jungen Arbeiter sichern

Die anhesehensten Einwohner 5 rihn n genüge, gebührt den Regierungen, welche in diesem Falle auch das Bäumen bepflanzt worden.

utg Po.

onieverde gefallenen, hier vielgeliebten Len , inn

821

und General Bustamente würde,

herabkäme, si In der

on den n Kon⸗ selben Vorrechte

. n zu sehen; daher

em alt⸗Spanischen

ganzen Landes be⸗

söderalistischen Trup⸗

nnern Spmpathigen, und es würde keinesn eges ihre

Sache verloren seyn, selbs wenn Admiral Baudin durch Vermittelung des Britischen Gesandten, Herrn Pakenham, Frieden

gerten den Meistern bie Albein,. e n jetzt viele und bedeu⸗ sollte, ohne die Verbältnifse der Föderalisten,

Indessen ist die Polizei⸗

Korrespondenz eröffnete, berücksich sollen sich schen auf das G wiederöffnete Schifffahrt eing alsobald ein ener

den. Aber man

gen, daß

allein die Lage der Dinge wär Einfluß über dieses L scheint. Der Briti lich auf dem Weg gende Weise vom Vo daß er, sichtig mit den Mexika— chen Einfluß auf deeses abgemachte Forderungen it für seine eigenen nglischer Aeltern in die—⸗ weder gar nicht getauft, oder von kaiholi⸗ schen Geistlichen. Der frühere Englische General Konsul S' Gorman ist katholisch, und die Merikanischen Familien, mit welchen Herr Paken ham befreundet ist, würden es ihm sehr übel nehmen, wenn er (wie es sonst bei Englischen Konsuln, in Ermangelung von Geistlichen, Sitte jsi Kinder taufen wollte oder einen Englischen Geistlichen im Gesandt⸗ schafts-Hotel hielte. Die Föderalissen sind dagegen geneigt, den Aus— ländern Glaubensfreiheit zu gewäbren, und es dürfte in England (wenn nicht vielleicht zu fvätj eingesehen werden, welch ein großer Fehler es war, daß ihr Gesandter zu enge Freundschaft mit den cen⸗ tralistischen Familien hielt. Der große Diplomat Poinsett (jetzt Mi⸗

eschlossen haben

durch die

dnung werden die P

pflichtung zum Schulbesuch in en e krungen da, wo die Berhaltnisse die Beschaf⸗ inder in den Fabriken nöthig machen, solche

der Unterrichts ners chtsstunden den Be⸗

strafe nicht übersteigen. Berlin, den g. März 1839. . Königliches Staats⸗Ministerium. 9 Friedrich Wilhelm, Kronprinj. Frh. v. Alten stein. v. Kamptz. hler. v. R och ow. v. Nagler. Graf v. Al ven sieben Frh. v. Werther. v. Rauch.

Berlin, 4. Mai. Bekannt gen der Auseinandersetzungen im Be ner al- Komm ission für die K

des Jahres 1838. 8 2l *. neu hinzugekommen

Abldͤsungen und 1459 G

Angelegenheiten, men 31, R gegangen 401, aupt⸗ Gegen egriffen 616.

aben du i ng n,

207, 635 R

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nister in Washington) wußte wohl, welche Partei am popnsairsten

werden würde, daher seine Verbindungen mit den Föderalisten. Zu spät wird England erfahren müssen, wie wichtig es war, die Kräft

dieses Landes zu fördern; niemals bärte der neus Sklavenstaat Teras Die Vereinfgten Sigaten wilden weit vorsich⸗

auffommen müssen. . Be tiger pn, sich zu einem Kriege intt Eugland zu entschlicken knn

Mertlo stark wäre, denn in diesem Falle könnte der Marsch einer Mexikanischen Armee, die gern ibren Brüdern, den Indianern und Negern in den Sklavenstaasen, Freiheit bringen möchte, den vielen

kleinen Tyrannen in den südlichen Staaten Schrecken einflößen.“

Jh land.

tigte durch 18,075 M 29,079 Rthlr. Geld⸗

e, 4 Rthlr. Gemeinheits

Berlin, 4. Mai. Das 12te Stuͤck der Gesetz Sammlung /

April 1839, be⸗

treffend das von Sr. Majestaͤt bestaͤtigte Regulativ Über die Be,

schäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabriken:

Das mittel Berichts des Staats⸗Ministeriums vom Hten v. M. Mir überreichte, aus jehn Paragraphen hesiehende Regulativ „über die Beschäf ligung jugendlsch?r Arbeiter in Fabriken“ enispricht einem längst gefühlten, von den Rheinischen Provinzial-Ständen besonders hervorgehobenen Bedürfmiß. Ich bestätige es deshalb hierdurch seinem ganzen Inhalte nach, sege iöm für alle vandesthefle der Monarchie

auptmanns mit einer dem Zwecke angemessenen kurzen gesetzliche Kraft ber und weise das Staats- Ministersum an, so wohl 3u Mittag waren die standischen gieyn ien das Regulaisv wie diese Ordre durch die Gesetz⸗ Sammlung zi pu⸗

tanten und die Gubernialraͤthe von dem genannten Landes, Ehef

bliziren. Berlin, den 6. April 1830. 2 Friedrich Wilhelm. An das Staats-Ministerium.

Regulatto über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter

in Fabriken. D. d. den 9. März 1839. . zurůckgelegtem neunten Lebensjahre darf Niemand in einer Fabrik eder bei Berg, Hütten,? und Pochwerken zu einer regel—

mãßigen Beschäftigung angenommen werden.

§. 2. Wer üoch nicht einen dreijährigen regelmäßigen Schul— Unterricht genossen hat, oder durch ein Zeugniß des Schulvorstandes

nach weiset, daß er seine Muttersprache geläufig lesen kaun und einen Anfang im Schreiben gemacht hat, darf vor zurückgelegtem sechs zehn⸗ ten Jahre zu einer solchen Beschäftigung in den genannten Anstalten

nicht angenommen werden.“

Eine Ausnahme hiervon ist nur da gestattet, wo die Fabrikherren zum Holzbau in Schonung gelegt.

durch Errichtung und Unterhaltung von Fahrikschulen den Unterricht

Verhältniß zwischen Lern? und Arbeitszeit zu besiimmen haben. . . Leute, welche das sechzehnte Lebensjahr noch nicht zurüctgelegt haben, dürfen in diesen Anstalten nicht über zehn Stun— den täglich beschäftigt werden. Die Orts⸗Peltzei⸗Behörde ist befugt, eine vorübergehende Verlängerung dieser Arbeitszeit zu gestatten, wenn durch NaItur-Ereignsffe oder Unglücksfälle der regeimäßige Ge—⸗ schäftsbetrieb in den genannten Anstalten unterbrochen und esn ver— mehrtes Arbeit sbedürfuiß dadurch herbeigeführt worden ist. Die Ver—

längerung darf täglich nur eine Stunde betragen und darf höchstens

für die Daner von vier Wochen gestattet werden. Zwischen den im vorigen Paragraphen bestimmten Arbeits- den genannten Arbeitern Vor— und Rachmittags eine

einer Viertelstunde und Mittags eine ganze Freistunde

und zwar jedesmal auch Bewegung in freier Luft zu gewähren.

§. 5. Die Beschäftigung foscher jungen Leute vor 5 ÜUhr Mor— gens und nach 9 Uhr Abends, so wie an den Sonn- und Feiertagen

ist gänzlich untersagt.

S. 6. Christliche Arbeiter, welche noch nicht zur heiligen Com— munion angenommen sind, dürfen in denjenigen Stunden, welche ihr ordentlicher Seelsorger füt sbren Katechnmenen- und Konfirmanden

, . bestimmt hat, nicht in den genannten Anstalten beschäftigt werden.

S. ?. Die Eigenthümer der bezeichneten Anstalten, welche junge Leute in denselben beschäftigen, sind verpflichtet, eine genaue und voll⸗ ständige Liste, deren Namen, Alter, Wohnort, Aeliern, Eintritt in die Fabrik enthaltend, zu führen, dieselbe in dem Arbeits- Lofal aufzu⸗ . und den Pollzel⸗ und Schul⸗Behörden auf Verlangen vor⸗ zulegen.

S. 8, Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sollen gegen die Zabrikherren, oder deren mit Vollmacht versehenen Vertreter durch Strafen von 1 bi8 3 Thglern für jedes vorschriftswidri beschäftigte Kind geahndet werden. Die unterlassene Anfertigung 419 Fortfůüh⸗ rung der im §. 7 vorgeschriebenen tabellarischen 1 wird zum ersten⸗ male mit ciner Strafe von 1 bis 5 Thalern geahndet; die zweite Verletzung dieser Rorschrift wird mit einen Strafe von 8 bis 0 Thalern belegt. Auch ist die Orts Poligei⸗Behörde befugt, die Liste zu jeder

eit anfertigen oder vervollssänbigen zu lassen. Es geschieht bies auf osten des Kontravensenten, welche zwang weise im admin istratsven Wege beigetrieben werden können.

virten Gr

oder Wiesen umgew

urch die Ablösung d Huͤtungs⸗Servitute ver⸗ mehrte Heugewinn belaͤuft sich auf 511,428 Tentner. Der Zug- und Nutzviehstand hat sich vermehrt um 1120 Pferde, 237 Ochsen, 860 Kuͤhe, 361 Stück Jungvieh und 34, 785 Schafe. Der fruͤher kuͤmmerlich auf der Weide, jetzt besser ge⸗ naäͤhrtte und zum Theil ganz oder bis zur Stoppelzeit auf dem Stalle gehaltene Viehstand betraͤgt 12, 234 Pferde, 6329 Ochsen, L4, 065 Kuͤhe, 3044 Stuͤck Jungvieh, 22365 Schafe und 5146 Schweine. Durch den vermehrten Futtergewinn und bes⸗ ser gehaltenen Viehstand werden 55,238 Morgen Land mehr ausgehuͤngt. 38, 006 Morgen Grundstuͤcke sind durch Anlegung von Kanaͤlen und Graben nutzbar gemacht. 7725 Morgen sumpfige, fast unzugaͤngliche Wiesen sind durch Anlagen so ent⸗ waͤssert, daß die AÄnstalten willkuͤrlich in Schranken gehalten und zur befruchtenden Bewaͤsserung benutzt werden. 44,902 Morgen, die Kultur nicht lohnende schlechte Ackerlaͤndereien sind An geeigneten Stellen sind 150, S21 Abstbaͤume aller Arten neu angepflanzt und 317,512

Die Beurihessung, ob eine solche Schule laufende Ruthen Wege verbessert, zum Theil chaussirt und mit

Mie wenig indessen durch diese Resultate, das Werk der Re ulirungen, Abloͤsungen, und Se⸗ parationen, im diesseitigen erwaltungs⸗Bezirk als beendigt oder der Beendigung nahe angesehen werden kann, ergiebt sich aus folgenden allgemeinen Notizen: SI5 bäuerliche, 2 stad⸗ tische und 117 gutsherrliche, Kämmerei⸗ und Erbpachts ⸗Vorwerke und Feldmarken liegen noch in der Gemeinheit, und es ist noch kein Antrag auf Separation derselben eingegangen. Und in 257 Ortschaften leisten noch die eigenthuͤmlichen bäuerlichen Wirthe, so wie in 66 Ortschaften die noch lassitischen Ho ü Natural⸗Hofedienste, auf deren Ablöoͤsung und Regulirun noch nicht angetragen ist Es kann daher nur auf das 6 teste gewuͤnscht werden, daß die Betheiligten die Bemuhnn gon der General-Kommisston durch zahlreichè neue Provocatienen unterstuͤtzen mochten, damit der landes väterliche Zweck Sr. Ma⸗ . des Koͤnigs desto eher vollständig verwirklicht werden nne.

Potsdam. 3. Mai. In den zum Kurm är kischen

Land⸗Feuer⸗Sozietäts⸗Verb ande gehsrigen 16 Kreisen nd in dem Ser ern h?! vom 1. Marz e . dahin 6 112 Braͤnde vorgefallen, und dadurch in n,, . ; sen 212 Wohnhaäͤuser, 1i4 Scheunen, 174 St 3 i 3 Wassermuͤhlen u. J w. theils gaͤnzlich niederge ane th von den Flammen Hef gl worden. Die dafür auffubring Verguͤtigungen, die Prämien fur die durch Spritzen und Was⸗ serwagen geleistete Hlllfe und die Verwaltungs⸗ und andere un⸗ vrrmeldliche Kosten, betragen zusammen 132 2068 Rthlr. Zur Deckung dieser Ausgaben ist von den Versicherungs⸗ Summen der Gebäude erster und . Klasse ein Beitrag von 2

der vierten i Rchir 6 13 r., und de . von . 4 T e. erforderlich, und nach r., 8 Ausschreiben auffubringen gewesen. 7

Tilsit, 30. April. Wenn auch ge mer , r . .

vom Eise ist, so hat doch, weil der hohe