1839 / 180 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

7352 Allgemeiner Anzeiger fur die Preußischen Staaten.

Bekanntmachungen.

ö Bekanntmachung. Die resp. in und bei Marienburg an dem künsitlich naelegten Mühlenkanale belegenen A Königl. Wasser⸗

mühlen, und zwar:

a) die kleine Mühle mit 1113 JRuthen Magd. Land in der Vorstadt Marienburg,

b) die Mittelmühle mit w 173 UIRuthen Land in der Vorstadt Marienburg,

e) die Bäckermühle mit 8 Morgen 829 URuthen Land; 1 Meile

d) die han m sel mit 21 Morgen 101 MRuthen Land; ? Meilen ö

von Narsintutg entfernt, sollen, nebst den daju, ehö⸗

ren und vorhandenen Werken, Inventar senstücken,

orn Trinitatis 1810 ab im Einjelnen oder zusammen h

au den Meisibietenden verkauft oder auf 24 Jahre

auderweit verpachtet . je nachdem ein besseres

Hebot abgegeben wird.

; Die . Milhle hat 3 oberschlägige Mahlgänge mit 11 Fuß nutzbarem Gefälle und kann nach der bisherigen Erfahrung in den Monaten März, April und Mal mit 3 Gängen durch si Tage, in der Zeit vom J. Juni bis 18. September durch 93 Tage mit 2 Gängen, vom 16. September bis 15. Dezember durch 83 Tage mit 2 Gängen und von da ab bis zum 1. März in 78 Tagen mit 2 Gängen arbeiten und in dieser Zeit 63,269 Scheffel Roggen- oder Gerstenschroot, fein gebeuteltes Weizen- und Roggen⸗ mehl, ordinaires und schlichtgemahlenes und gebeukeltes Roggen-Brodmehl fabriziren.

Die Mittelmühle hat A oberschlägige Mahlgänge mit 12 Fuß nutzbarem Gefälle und kann ebenfalls nach bisheriger Erfahrung in den Monaten März, April und Mai mit allen Gängen durch 86 Tage, in der Zeit vom 1. Juni bis j5. September mit 2 Gängen 86 Tage, vom 16. September bis 15. De⸗ zember mit 3 Gängen 85 Tage und vom 15. Dezem⸗ ber bis zum 1. März mit 2 Gängen 70 Tage arbei— ten und in dieser Zeit 123,810 Scheffel Roggenschroot, fein gebeuteltes Roggen- oder Weizenmehl, ordinaires, ,, und gebeuteltes Roggen-Brodmchi abriziren.

Die Bäckermühle hat. A oberschlägige Mablgänge mit 133 Fuß nutzbarem Gefälle und kann erfahrungs⸗ mäßig in den Monaten März, April und Mai mit allen 4 Gängen durch 8 Tage, in der Zeit vom 1. Juni bis 158. September mit 2 Gängen 6 Tage, vom 16. September bis 15. Dezember mit 3 Gängen s85 Tage und vom 16. Dezember bis 1. März mit 2 Gängen 70 Tage arbeiten und in dleser Zeit 71,4185 Scheffel grobe Graupe, fein gebeuteltes Rog—⸗ gen⸗ oder Weizenmehl und schlichtgemahlenes Roggen⸗ Brodmehl fabriziren.

Die Landmühle hat 3 oberschlägige Mahlgänge mit 114 Fuß nutzbarem Gefälle und kann in den Mona⸗ ten März, April und Mai mit allen 3 Gängen durch S6 Tage, in der Zeit vom 1. Juni bis 15. September s86 Tage mit 2 Gängen, vom 16. September bis 135. Dejember mit 3 Gängen ss Tage und vom 16. Dezember bis zum 1. März mit 2 Gängen in 70 Ta— gen erfahrungsmäßig arbeiten und in dieser Zelt S8, 685 Scheffel fein gebeuteltes Roggenmehl, schlscht— gemahlenes Roggenmehl, Roggenschroot und Graupe

ahriziren.

f 36 Ermittelung des Ertragswerthes ist mit Rück— sicht auf die Lokal⸗Verhältnisse resp. , , 4 und in dieser Summe augenommmen.

Die Minima des Kaufzeldes sind festgesetzt:

J. Im Falle des reinen Verkaufs:

A. Für die leine Mühle aufen 767 Thlr. 19 sgr. 2pf.

B. . Mittelmühle » 29,2553 1 * 8 5

C. Bäckermühle » 21,11, 23 90. n. D. Landmühle 20,883 5 10 .

II. Im Falle des Verkaufs mit Vorbehalt des Domainen⸗Zinses: ad A. Der Domainen-Zins auf 500 Thlr. und das Einkaufsgeld 13317 Thlr. 19 sgr. 2 pf. ad B. der Domainen-Zins auf 600 Thlr. und das Einkaufsgeld 15.753 Thlr. 1 sgr. s pf. ad C. der Domainen-Zins auf Mh5hj Thlr. und das Einkaufsgeld 11,344 Thlr. 23 sgr. 9 pf. ad D. der Domainen⸗Zins auf A360 Thlr. und das Einfaufsgeld 11 178 Thlr. 8 sgr. 10 pf. III. Im Falle der Verpachtung: A. Für die kleine Mühle 9as Thlr. 21 sgr. 2 pf. incl. 315 Thlr. Gold, B. für die Mittelmühle 1118 Thlr. 3 sgr. s pf. incl. 372 Thlr. 185 sgr. Gold, C. für die Bäckermühle 820 Thlr. 19 sgr. 0 pf. incl. 272 Thlr. 15 sgr. Gold, ñ D. für die Landmühle 767 Thlr. ] sgr. 10 pf. incl. 265 Thlr. Gold.

Die Beschreibungen von den 2 Mühlen und den dazu gehörigen Wasserleitungen. Bollwerken, Schleu— sen, Brücken und Wegen, die Taxen von dem Mate— rialwerthe und den zu den Mühlen gehörigen Anlagen, die Ertrags⸗Anschläge von den Ländereien, die Ücher sicht der jährlichen Kosien zur Unterhaltung der Mih— len und der denselben zur Unterhaltung zugewiesenen Bauwerke, so wie die Verkaufs- und Verbachtungs Bedingungen, können in der Finanz-Registratur der unterzeichneten Regierung, so wie auf dem Domainen— Rentamie Marienburg, eingesehen werden.

Für die Ertrags-Berechnungen wird jedoch keine Gewähr geleistet. b.

Zur Veräußerung und . Verpachtung dieser Müh⸗ len haben wir einen Termin auf den 27. Septem— ber c., Vormittags 10 Uhr, im Geschäfts-Lo— kale des Rentamtes Marienburg angesetzt, und werden Kauf- oder Pachtlustige, welche hinreichendes Vermb— gen besitzen ünd sich hierüber im Termine vollständig ausweisen, auch eine angemessene Caution, ent⸗ weder baar oder in gültigen Staats⸗-Papieren, sogleich deponiren, eingeladen, in demselben zu erscheinen.

Danzig, den 11. April 1839.

Königliche . Abtheilung für direkte Steuern, Dom ainen . und Forsten.

Subhastations⸗Patent. Ober-Landesgericht zu Marienwerder.

Nothwendiger Verkauf. . Das Rittergut Klein⸗-Ellernitz Nr. 13, früher Nr. 38,

stehenden Termine auzumelden, widrigenfälls sie da—⸗ mit werden präkludirt werden und ihnen ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird.

am 8. Januar 1830, Vormittags um 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtssielle subhasisrt werden.

Die dem Aufenthalte nach unbekannten Gläubiger, als: 1) die Geschwister des Casimir v. Prondzoneki, 2 Ric Ehefrau des Töpfermeisters Albrecht Paszotta,

Johanne Elisabeth, . Krakowska,

3) der Felix Adalbert Krafowsfi, oder deren Erben, Cessionarien oder die sonst in ihre Rechte getreten sind, werden hierzu öffentlich vorge⸗ laden, und alle unbekannte Real⸗Prätendenten werden aufgeboten, sich bei Vermeidung der Prätiusion spä— testeus in diesem Termine zu melden.

EC dict al⸗Citatton.

Im Hypothekenbuche des im Inowraclawer Kreise elegenen, dem Anton von Kozlowskl gehörigen Allo⸗ dial-Rittergutes Kiewo sind Kubr. III. Rr. f für den Joseph und Stanislaus ven Komierowski 2681 Thlr. 13 gGr. 3 pf. oder 16,07 Floren 10 Groschen Pol⸗ nisch zu gleichen Theilen aus der gerichtlichen Inscrip—⸗ tion suh actu feria quarta ante festum Stae. Marga- rethae Virginiz et Martyris proxima 765 per decre- tum vom 3. August 1779 eingetragen, und ist dem Stanislaus von Komcerowski unterm z. August 1779 über seinen Antheil ein besonderes Hypotheken. Doku— ment ausgefertigt worden.

Eben so stehen auf demselben Gute Rubr. III. Nr. 2 für den Joseph von Plawinsfi aus der gerichtlichen Inscription de feria secunda post festum' Sti. Frau. cisci Gonfessoris proxima 1767 500 Thlr. oder 3000 Flo⸗ ren Polnisch eingetragen. Joseph von Plawinsti hat diese Post in der Urkunde vom 28. April 1790 der Theresia, verwitweten von Komierowsfa, gebornen von Trebnitz, cedirt. n

Der jetzige Besitzer behauptet, daß sowohl die Post Rubr. III. Nr. JI auf dem Antheil des Stanislaus von Komierowski, als auch die Post Kuhr. III. Nr. 2 getilgt sey, kann aber weder eine beglaubte Quittung des letztern Inhabers vorzeigen, noch diesen Juhaber oder dessen Erben dergestalt nachweisen, daß dieselben zur Quittungsleistung aufgefordert werden können. Es werden daher der Stanislaus von Komierowski, so wie der Joseph von Plawinski und die Theresia, verwitwete von Komcerowska, geborne von Trebnitz, deren Erben, Cessionarien oder die sonst in deren Rechte getreten sind, hierdurch aufgefordert, ihre etwa— nigen Ansprüche an diese Hvpotheken-Forderungen in dem auf den 381. Oftober , Vormittags um 11 Uhr, vor dem Deputirten Herrn Ober-Landesgerich!s-Assessor von Vangerow in unserem Instructions-Zimmer an—

Bromberg, den 1. Juni 1639. Königliches Ober-Landesgericht.

RNothwendiger Verkauf. Ober-Landesgericht zu Bromberg. Die im Inowraclawer Kreise belegenen freien Allodial⸗ Rittergüter Marcinkowo und Balczewko Rr. 156, land- schaftlich abgeschätzt auf 12.969 Thlr. 22 sgr. 6 pf., follen am 14. Dejember isze, Pormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

k erscheinen und ihr Erbrecht nachzuweisen, widrigen⸗ alls den sich legitimirenden Erben der Nachlaß zur freien Disposition verabfolgt werden wird, und die nach erfolgter Präkluston sich etwa erst meldenden näheren oder gleich nahen Erben alle Handlungen und Dispo— sitionen derselben anzuerkennen schuldig, auch von ihnen weder Rechnungslegung noch Ill der erhobenen Nutzungen zu fordern berechtigt sind, fondern sich ledig. lich mit dem, was alsdann noch von der Erbschaft vorhanden seyn wird, zu begnügen haben werden. Breslau, den 22. Mai 1839.

Königl. Ober-Landesgericht von Schlesien. . Erster Senat.

Oeffentliche Vorladung.

Ueber den Nachlaß des am 3. Juni 1837 in Fort Preußen hierselbst verstorbenen ehemaligen Fürstlich Schwarzburgischen Geheimen Ober⸗ Forstraths Carl Heinrich Essen von Wilster ist auf den Antrag des Nachlaß⸗Kurators, Justiz⸗Kommissarius Mottau, der erbschaftliche Liquidations-Prozeß eröffnet und zur Anmeldung und Ausweisung der Ansprilche der be— kannten und unbekannten Gläubiger an die Nachlaß masse ein Termin auf den 30. Sktober 1839, Por— mittags 11 Uhr, vor dem Deputirten, Assessor Doenni⸗ ges, im hiesigen Ober-Landesgerichts-Gebäude ange— setzt worden. Die unbekannten Gläubiger werden daher aufge— fordert, in diesem Termine entweder in Person, oder durch einen hiesigen, mit Vollmacht und Information versehenen Justij⸗Kommissarins, wozu denen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, die Justizräthe Zitel— mann, Boehmer, Calow, von Dewitz und die Justiz—⸗ Keommissarien Hauschteck, Hermann und Kraust vor— geschlagen werden, sich einzufinden, ihre Forderung nebst Beweismitteln anzrgeben und die darüber sprechen⸗ den Dokumente vorzulegen. Die in dem Termine ausbleibenden Gläubiger wer— den aller ihrer etwanigen Vorrechte verlustig erklärt und mit ihren Forderungen nur an dasjenige, was nach Befriedigung der sich meldenden Gläubiger von der 3c. von Wilsierschen Masse Übrig bleiben möchte, verwiesen werden. Zugleich werden die unbekannten Erben des c. von Wisster aufgefordert, in dem Termine auf die An— sprüche der Gläubiger zu autworten und dem Kura— tor die nöthigen Data an die Hand zu geben, auch ihre eigenen Jerderu ngen an die Masse nebst Beweis— mitteln anzugeben und die darüber sprechenden Doku— mente vorzulegen. , Stettin, den 3. Juni 1839.

Königliches Ober-Landesgericht.

Wendlandt.

Zum Zweck eines definitiven Abschlusses schwebender Vergleichs Verhandlungen und eines gütlichen Arran— ements unter den Kreditoren des Pensionars Ludwig rndt zu Trantow werden sämmtliche Gläubiger des Letzteren hierdurch geladen, im Termine

den 28. August d. J.,, Morgens 10 Uhr,

entweder in Person oder durch vollständig legitimirte und gehörig instruirte Stellvertreter vor dem Königl. Hofgericht zu erscheinen, unter dem Rechts-Nachtheil,

Hyopothekenschein, Bedingungen und Taxe können in

daß die Ausbleihenden als einwilligend in die ihnen zu

der Abtheilung III. der Registratur eingeschen werden. Die unbekannten Real⸗Prätendenten werden bei Ber.

eröffnenden Vorschläge werden angesehen werden, außer— dem aber auch gegen diejenigen, deren Forderungen

meidung der Präflusion hierzu öffentlich vorgeladen.

6 4 t egi on.

Bei dem unterzeichneten Königl. Ober⸗Landesgericht

sollen nachstehende Personen, über deren Leben und

Aufenthalt die Nachrichten fehlen, gerichtlich für todt

erklärt werden, als nämlich:

1) der Apothekergehüllfe Gustar Mollard, geboren den 3. Januar 1803 zu Breslau, welcher sich im Jahre 1825 von hler nach Hamburg entfernt und im Jahre 1826 die letzte Nachricht von dorther gegeben hat,

2) der Schneidergeselle Friedrich Gottlieb Hahn zu Reinersdorf bei Creutzburg, den 9. Mai 780 ge⸗ boren, welcher im Jahre 1799 auf die Wander— schaft gegangen, und von welchem im Jahre 1818 die letzte Nachricht aus Niedergrund in Oester⸗ reich eingegangen ist,

8) der den 1. Januar 1703 zu Keulendorf bei Jauer geborne Johann Gottlieb John, ehemals Ullan, welcher sich nach Pfiagsten 1826 von Haufe entfernt und seitdem nichts mehr von sich hat hören laffen,

) der Brauergeselle Johann Gottfried Müller, den 21. September 1783 zu Nieder⸗Poischwitz bei Jauer geboren, welcher 1853 auf die Wanderschaßi ge⸗ gangen und im Jahre 1812 die letzte Rachricht aus Warschau von sich gegeben hat,

8) der Schneidergeselle Johann Gottlieb Goldbach, geboren den 12. Juni 12781 zu Nieder⸗Poischwitz bei Jauer, welcher 1707 auf die Wanderschaft gegangen und im Jahre 1861 zum letztenmale aus Ofen in Ungarn Pon sich Nachricht gegeben hat,

6) der Jäger George Friedrich Geisler, geboren zu Damsdorff den 8. September 1785, welcher vor 25 bis 27 Jahren aus seinem Garnison-Orte

Hainagu desertirt seyn soll und feitdem nichts mehr von sich hat hören lassen,

7) Ferdinand Gustav Albert Julius aver 6. Ber— ville geboren den 16. Feh ruar 1707 zu Scheidelwitz bei Brieg, welcher vor dem Jahre 1820 in Kaiserl. Russische Militairdienste getreten, und von wel— chem im genannten Jahre die letzte Nachricht aus Warschau eingegangen ist.

Alle diese Personen oder, insofern sie etwa verstor⸗ ben sind, deren etwanige zurückgelassene Erben oder

Erbnehmer werden demnach hiermit öffentlich vorge⸗

laden, sich binnen 9 Monaten, spüͤstestens aber in dem auf

den 1. April 1840, Vormittags 11 ühr, vor dem Ober⸗Landesgerichts⸗Referendarlus Herrn Brett⸗ schneider angesetzten Termine schriftlich oder persönlich zu melden und die weiteren Anwejssungen zu gewärtt— gen, widrigenfalls gegen diejenigen Verschollenen, welche weder erscheinen noch sich schriftlich melden, auf To⸗ des Erklärung erkannt, demnächst aber ihr Vermögen den alsdann bekannten Erben solcher, der dazu berechtigten öffentlichen Behörde zu⸗ esprochen und zur freien Verfügung darllber verab-

ö t werden soll. Zugleich werden die etwanigen un⸗

ekannten Erhen der vorgedachten Personen hiermit

oder, in Ermangelung

nicht bereits aus den Akten fonstiren, die Strafe der Präklusion vollzogen werden wird. .

Datum Greifswald, den 18. Juni 1szęg.

Königl. Preuß. Hofgericht von Pommern und Rügen.

(L. 8.) Odebrecht.

Subhastations⸗ Patent.

Das dem Eigenthümer Martin Erdmann Morttz gehörige, zu Landsberger Holländer belegene, im Hy— pothekenbuͤch sub No. 10 pag. 73 verzeichnete Hollän— dergut mit 32 Morgen Magdeburger Maaß, auf 798 Thlr. 19 sgr. AM pf. abgeschätzt, soll in nothwen diger Subhastalion verkauft werden. Der Bietungs⸗ Termin ist in unserm Gerichts-Lokal auf

den 2. Dezember 1839, Vormittags 10 uhr, vor dem Herrn Land- und Stadtgerichts-Rath Hirse— korn angesetzt. Die Taxe, der neueste Hypothekenschein und die Kaufbedingungen sind in unserer Registratur einzusehen.

Landsberg a. d. W.,, den 7. Mai 1839.

Königl. Preuß. Land- und Stadtgericht.

G

Von dem Königl. Land- und Stadtgericht zu Cölleda werden Alle und Jede, welche an das Vermögen des Kaufmanns Carl Bätz hier, worüber wegen Unzuläng⸗ lichkeit desselben auf Andringen der Gläubiger der Konkurs eröffnet worden, I uch. zu haben vermei— nen, dergestalt öffentlich vorgeladen, daß sie innerhalb drei Monaten und spätestens in dem vor dem Herrn Land⸗ und Stadtgerichts,Assessor Wunderlich als De⸗ putirten aufs

den 9. Septem ber d. J., Pormittags uhr,

anberaumten präklusivischen Liquidalions-Termine ent— weder in Person oder durch einen mit gesetzlicher Vollmacht und Information versehenen hiesigen Justiz— Kommissarius, wovon den hiesigen Srts Unbekannten die Herren Justiz⸗Kommissarien Heydrich und Förster hier in Vorschlag gebracht werden, in dem Lokahe bes unterzeichneten Gerichts erscheinen, den Betrag und die Art ihrer Forderungen anzeigen, die Beweis mit⸗ tel beibringen und hiernächst die welteren Verfügun— gen erwarten. Bei ihrem Ausbleiben im Termine und bei unterlassener Anmeldung ihrer Ansprüche aber ha= ben dieselben zu gewärtigen, daß sie mit allen etwa— nigen Forderungen an die Konkursmasse präfludirt werden und ihnen desbalb ein ewiges ö. gegen die übrigen Kreditoren auferlegt werden wird

Eölleda, den 5. Mai 1839. Königl. Preuß. Land, und Stadtgericht. Arends.

In Folge des heute über das Vermögen der hiesigen Kaufmanns⸗Witwe Baerling erkannten formellen Kon—⸗

im Kreise . landschaftlich . ätzt auf 7673 Thlr. 28 sgr. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll

aufgefordert, spätestens in dem vorgedachten Termine

kurses werden zum Zweck der Ermittelung und Fest—

stellung des Passivstandes alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche und Forderun. gen an die gedachte Witwe Baerling und ihre Ver= mögensmasse, namentlich auch an das dazu gehörige, an der Langensiraße sub Nr. 16 belegene Wohnhaus e b. zu haben vermeinen, hiermit aufgefordert, solche in den Terminen vom 19. Juli oder am 9. und 20. Augu st d. J., bei Strafe,

Morgens 10 Uhr, gehörig anzumelden und nachzuweifen,

daß sie sonst durch die am 20. September d. J. zu erlassende Präktusto-Erkenntniß damit von der jetzt vorhandenen Masse für immer werden ausgeschlossen und abgewiesen werden.

Zugleich werden sämmtliche Gläubiger geladen, sich im ersten Liquidations-Termine Über die die Masse betreffenden Gegenstände zu äußern, und wird den Abwesenden von ihnen 1 sofort gehörig in⸗ struirte Prokuratoren ad Acta zu bestellen, eo sub hraejndicio des Gebundenseyns an den Beschluß der anwesenden Mehrheit der Gläubiger und resp. ihrer Nichtzuziehung zu den Vorkemmenheiten bei Reguli⸗ rung dieser Debit-A1 ngelegenheit.

Datum Greifswald, den 20. Juni 1ss9.

Direktor und Assessores des Stadtgerichts. Dr. Hoefer.

Guts Verkauf.

Die im Landrathskreise Pr. Holland, 3 Meilen von El⸗ bing im adelichen Gute Powunden gelegenen Erbzinsgü— ter und mehrere Erbzinsgiüter, welche in dem angränzen⸗ den Dorfe Neu-⸗Dolistaedt gelegen sind, ein jetzt in elner Hand befindlicher Complerüs von 24 Hufen 13 Morgen Dletzloschen Maßes, wovon circa 143 Hufen auf der Höhe innerhalb der Gränzen von Powunden und circa 3 Hufen 197 Morgen in der Niederung innerhalb der Gränzen von Neu Dollstaedt liegen, sollen ungetrennt aus freier Hand verkauft werden. Eine Beschreibung nebst Ertrags-Anschlag, desgleichen die Verkaufs-Be— . können in Königsberg bei dem 232 Justiz-⸗Kommissar Meyer in Danzig bei dem Herrn Land- und Stadtgerichts-Rath Kist Und auf den Gil— tern selbst bei dem derzeitigen Vorstande derselben, Derrn C. F. Kist eingesehen werden, welcher Letztere . Ahschluß des Kaufvertrages von der Besitzerin bevollmächtigt ist, daher Kauflustige wegen Besichtigung der Güter und des Kontrakt-Abschluffes sich nur an ihn und zwar ohne Mittelspersonen persönlich oder in frankirten Briefen zu wenden ersucht werden.

Bekanntmachung.

Es will der Diensiknecht Ender aus Kunzendorf um Pfingsten 1837 auf der Straße von Altwasser nach Salzbrunn auf Altwasser Territorio eine Brieftasche mit zwei Preußischen Kassen-Anweisungen über je 30 Thlr. gefunden haben, und da der Fund von dem Ender nicht angezeigt worden, auch der Verlierer jener Kassen-Anweisungen bisher nicht zu ermitteln gewe⸗ sen, so haben wir einen peremiorischen Termin auf den 12. September e. in unserer Kanzlei zu Alt wasser angesetzt, wozu wir den Verlierer zur AÄnmel⸗ dung und Rachweisung seiner Ansprüche an jene Kaf— sen⸗Anweisungen unter der Warnung vorladen, daß, im Falle sich im Termine Niemand melden sollte, der Fund dem Königlichen Fiskus, resp. dem Verlierer, als herrenloses Gut zugeschlagen werden wird. Waldenburg, den 18. März 138.

Das Rittmeister von Mutius Altwasser Gerichts Amt.

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esetzt, die Fracht für Kontanten und Güter die näm- ichen, wie im vorigen Jahre. Die Ein- und Aus, schiffung geschieht in Kronsiadt und Travemünde; die . Travemünde findet um 3 Ühr Nachmit⸗ tags statt. ;

Wenn die Witterung es erlaubt, wird die „Alexan⸗ dra. am 2. November eine Extraresse von Lübeck nach Reval und am 9. Rovember von da zurück nach Lübeck machen. Anmeldungen geschehen in Lübeck

im Comtoir der Dampfschifffahrts⸗ Gesellschaft. Lübeck, im April 1830. ö

Amtliche Nachrichten. Kronik des age

Se. Majestaͤt der König haben dem bei der Trier angestellten geistlichen und Schulrath Dr. G then Adler-Orden dritter Klasse zu verleihen geruht.

*

Regierung zu

Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz Friedrich ist aus der

Provinz Preußen hier eingetroffen.

Ihre Durchlaucht die verwittwete Prinzessin Hein“ Schlesien in Spanien, in Belgien immer auf unsere Kosten gefuhrt.“ Schließlich forderte Herr Dubois das Ministertum auf, den und Commandeur von genwaͤrtigen Regierung der Admiral Baudin ist noch nicht angekommen, und die Re— gierung hat noch nicht alle Dokumente, welche zur Ratification

des Traktats erforderlich seyn könnten. gewiß keine Konzession machen, Gerechtigkeit und die Ehre des Franzoͤsischen Namens geboten werden koͤnnte. nur die Ratification des Traktates erschweren.“ Salvan dy bemerkte sodann, das ganze Kabinet vom 15. April seiner Handlungen uͤber sich;

rich LX. von Reuß ⸗-Schleitz-Köͤstritz abgereist.

ist nach

Angekommen: Der General-Major der Aten Garde- Landwehr-Brigade, von Goͤrlitz.

Below II.,

1

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7 7 **

Zeitungs⸗ A 4 Frankreich.

Deputirten⸗ Kammer. Sitzung An der Tages-Ordnung war die uͤber den Gesetz⸗ Entwurf wegen der nachträglichen und außer— Irdentlichen Kredit-Forderungen fuͤr die Jahre 1838 und 1839. Gestern war man bei der Abtheilung, welche sich auf den Sold der eingeschifften Schiffs-Mannschaft bezieht, stehen geblieben. Herr von Salvandy sagte: „Die Kommission druͤckt sich in ihrem Berichte folgendermaßen aus: „„Die Initiative der von Mexiko geforderten Genugthuung geht von der Kammer aus. Die schwierige und gefahrvolle Blokade, welche so reich an ruhmvollen Thaten war, ist der Antheil Ser Marine; der Antheil der Regierung läßt sich folgendermaßen angeben: Zur Zeit des 16. April 1858 war im Meerbusen von Mexiko nur [Fregatte und 5 Briggs; die Bemannung dieser schwachen Abtheilung bestand aus zs Mann, welche durch die Ungesund— heit des Klima's fast dezimirt wurden. Man versichert, daß das fort St. Jean d'ülloa schon in Stand gesetzt und mit Munition rersehen war; daß es ferner eine Garnison von 300 Soldaten ent— hielt, welche von den Truppen und Milizen von Veracruz unterstuͤtzt kherden konnten. In Uebereinstimmung mit dem bevollmaͤchtigten Minister, dem die Haupt⸗Leitung der militairischen Operation durch den Marine-Minister uͤbertragen war, faßte der Kommandant der Station den Entschluß, die 7 Hafen, welche auf einer llserslaͤnge von 7060 Meilen zuganglich sind, aufs engste zu blo⸗ liten. Die Kreuzer, welche freilich nur sehr langsam ver staͤr kt wurden, hielten im Laufe eines halben Jahres 46 Schiffe ver— schiedener Nationen an, und belegten 4 Schiffe unter Mexika— nischer Flagge mit Sequester. Die Personen und das Eigen⸗ thun wurden indeß nicht angetastet. Diese Zwangsmaßregeln waren indessen noch nicht der Krieg.““ Nach Aufzählung mehrerer anderer Aussetzungen der Kommission in Bezug auf Mexiko, fuhr Herr von Salvandy fort: „Nicht minder hat Herr Mer— milliod der Regierung vorgeworfen, daß sie kein ansehnliches Geschwa⸗ der mit Landungs⸗Truppen nach Buenos-Ayres geschickt habe, um hre Reclamationen zu unterstuͤtzen. Ich werde diese beiden Anschul⸗ digungen, welche auf Eins hinauslaufen, zugleich beantworten. Ich muß zugleich der Kammer sagen, welche Veweggruͤnde mich veranlaßt haben, gestern die Vertagung der Erörterung zu be— antragen. Ich stand noch unter dem Einflusse des Berichtes iber die Orientalischen Angelegenheiten. Ats Sie im Begriff waren, so wichtige Gesetz⸗Entwuͤrfe zu eroͤrtern, schien es mir Inmoglich, die Mexikanische Frage hintenan setzen zu lassen. Es schien mir, daß die Eroͤrterung dieser Frage allen anderen als Vorrede dienen muͤsse. Die Koömmission theilt der Kammer die Initiative der von Mexiko geforderten 6 enugthuung zu, weil, nach dem Ausdrucke des Berichterstatters, Petitionen, welche dem Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten uͤberge⸗ ben wurden, das abscheuliche Unterdruͤckungs-System denunzir⸗ ten. Aber die Regierung war schon lange in eine peinliche und kriegerische Lage verwickelt. Sie wußte, daß große, auswaͤrtige Fragen auf ihr lasteten. Wir hatten Zwistigkeiten an un— seren Thoren mit der Schweiz, mit St. Domingo, mit Mexiko und mit Buenos-A yres. Es lag klar am Tage, daß auf dem ganzen. Amerikanischen Kontinente Frankreich nicht die Stellung einnahm, welche ihm gebuͤhrte. Diese Lage mußte ein Ende haben“ Heir von Salvandy fuͤhrte diese Andeutungen, gestoͤrt von den Privat- Unterhaltun⸗ gen der Deputirten, weiter aus, in der Absicht, zu beweisen, daß die Politik des Ministeriums vom 15. April immer die richtige gewesen sey. Herr von Larcy folgte auf Herrn von Sal⸗ vandy. „Zuerst wolle er“, sagte er, „der Kommisston Gerechtigkeit widerfahren lassen fuͤr die Pruͤfung des Benehmens der Regie⸗ rung. Er fuͤr seinen Theil koͤnne es nicht billigen, wenn man der Kammer Stillschweigen auferlegen wolle, uber die diploma⸗ tischen Angelegenheiten des Landes. Bei noch nicht beendeten Fragen moͤge man zuruͤckhaltend seyn, aber wenn eine aus waͤr⸗ tige Frage einmal erledigt sey, so koͤnne man der Kammer das Recht, sich daruͤber zu erklären, nicht nehmen, ohne ihren Rech⸗ ten zu nahe zu treten. Seiner Ansicht nach haͤtte die Restau⸗ ration einen Fehler gemacht, als sie, bei Anerkennung der Ame— rikanischen Republiken sich keine Handels-Vortheile aue bedun⸗ gen habe. Er halte den Krieg mit Mexiko fuͤr einen Krieg ohne Gegenstand, und ohne Resultat, und er stehe nicht an, zu sa—⸗ gen, daß Frankreich seinen moratischen Einflüß auf Mexiks ver⸗ loren habe. (Murren im Centrum) Ich nehme den Ausdruck urüͤck, wenn man ihn fuͤr uͤbertrieben haͤlt, indessen, m. H, bin ich in e, dr, g, angesehenen Männern aus Mexiko gewesen, welche die letzten Begebenheiten aus ihrem Vaterlande vertrieben hatte.

U

8 n

vom 25. Juni.

Prenßischt Stan

ratz den Ro⸗ des Herrn Berryer und sogar des Herrn Dufaure, und die Bank der Legitimisten schien stolz auf das Debuͤt des Redners zu seyn. Redners an. „Die Expedition nach Mexiko“, sagte er, „ist die

Fortsetzung der Berathung Bei Abgang der Post war die Sitzung noch nicht beendet.

Allgemeine

Berlin, Montag den 1 sien Juli

158-3 titun g.

Deren Erklärungen lassen aber kaum einen Zweifel an der Wahrheit meiner Worte zu.

Wir haben weniger durch den

letzten Traktat erhalten, als durch die Erklaͤrungen von 1827.

Indem wir den Traktat annahmen, schienen wir gleichsam fuͤr

unseren Ruhm um Verzeihung zu bitten.“ Als der junge

Redner die Rednerbuͤhne verließ, empfing

Herr Dubois schloß sich der Ansicht des vorigen

Folge der ritterlichen Politik, welche wir seit 10 Jahren auf Kosten unseres Schatzes befolgen. So haben wir den Krieg

Traktat zu verwerfen, wenn er noch nicht ratifizirt sey. Hierauf erwiederte Herr Teste: „Die Pflicht der ge ist, Stillschweigen zu beobachten.

Die Regierung wird welche nicht durch die strengste

Alles, was jetzt gesagt werden koͤnnte, wuͤrde Herr von

nehme die Verantwortlichkeit aller dasselbe habe wohl hinlaͤnglich bewiesen, daß es nie die Ehre und die Interessen Frankreichs aus den Augen gelassen habe.

(Nachtrag.) Eroͤrterung nachtraͤglichen Kredit⸗ Herr Lepelletier

itzzung vom 24. Juni. des Gesetz-Entwurfes wegen der Bewilligungen fuͤr 1838 und 1839.

d Auln ay bezeichnete zunaͤchst eine Summe von 657, 000 Fr,

welche vor dem Votum der Kammer ausgegeben worden sey, was er fuͤr eine Ungesetzlichkeit erklärte. Herr Passy verthei— digte das Betragen der Regierung. Es kamen hierauf die ein— zelnen Artikel an die Reihe. Der Artikel 1 ist die Recapitu— lation der verschiedenen nachträglichen Kredit-Bewilligungen des Jahres 1838. Fuͤr das fuͤnfte Kapitel, betreffend die schwebende Schuld, schlug die Kommission eine Reduction von 51,837 Fr. vor, in welche die Regierung willigte. Auch das Kapitel 44 erfuhr eine Reduction von 55,000 Fr. Hier auf legte Herr Billault den Bericht der Kommission über den auf die Eisenbahn von Paris nach dem Meere bezuͤglichen Gesetz⸗Entwurf nieder. Mehrere Stimmen: „Welches sind die Vorschlaͤge der Kommission?“ Herr Billault: „Aufloͤsung der Uebereinkunft und Zuruͤckerstattung der Cau⸗ tion. Der erste Artikel des erwahnten Gesetz- Entwurfes wurde sodann im Betrage von S, 235,510 Fr. angenommen. Der zweite Artikel umfaßt die außerordentlichen Kredit-Bewil— ligungen. Aus dem Bericht der Kommission geht vor, daß das Normal-Budget von 1838 die Ausruͤstung von 130 Schiffen angesetzt hatte, daß aber das letzte Ministe⸗ rium 174 Schiffe in See schickte. Diese groͤßere Entwickelung von Streitkräften machte die nachträgliche Kredit⸗Forderung von 6, 225,913 Fr. nothwendig. Herr Mermilliod sagte: „Er

bedauere, daß die Regierung keine kraͤftigere Maßregeln gegen

Buenos-Ayres ergriffen hatte, und eigentlich nur die Lage der Franzosen daselbst bloßgestellt habe. Es ware zu hoffen, daß die Regierung endlich einen entscheidenden Schritt thue. Dies koͤnne aber nicht anders geschehen, als wenn sie eine ansehnliche

Flotte mit Landungs-Truppen nach dem Rio de la Plata sende.

Hierauf erwiederte der Marine⸗Minister: „Der vorige Redner sieht nicht ein, daß die Lage der Dinge zu Buenos— Ayres und Mexiko eine sehr verschiedene ist. Gegen Mexiko konnte die Regierung energisch auftreten, aber die Sendung einer Flotte nach dem Rio de la Plata wuͤrde nicht dieselben Resultate haben. Buenos -Ayres kann man nicht bombardiren wollen. Das hieße zerstoͤren, aus Freude am Zerstoͤren.“

Paris, 25. Juni. Der Moniteur meldet die Ernen— nung des Kardinal d'Isouard, Erzbischoss von Auch, zum Erz— bischof von Lyon, an die Stelle des Kardinals Fesch—

Der Großsiegelbewahrer Herr Teste ist von dem Arron— dissement von Uzos (Gard) zum Deputirten wieder erwaͤhlt worden.

Heute fruͤh bemerkte man eine große Anzahl Patrouillen in den Umgegenden der Conciergerie. Die Uebersiedelung der Ge⸗ fangenen in das Gefaͤngniß des Luxembourg wird, wie es heißt, diesen Abend stattfinden.

Ein hiesiges Blatt meldet, daß, einem Briefe aus Lon⸗

don zufolge, August Blanqui daselbst angekommen sey. Es hieß auch, Graf Sebastiani sey durch eine Bepesche seines Gesandt— schafts-Secretairs davon in Kenntniß gesetzt.

Man liest im Moniteur Paristen,: „Nach einem Morgen-Journal ware die Administration der Oper gestern Abend benachrichtigt worden, daß in der Nacht dieses Theater in Brand gesteckt und inmitten der Verwirrung, waͤhrend sich die Behoͤrde auf dem Brandplatz befaͤnde, ein Handsteich gegen das Siadthaus unternommen werden solle. Diese Nachricht ist gluͤcklicherweise unrichtig. Das Geruͤcht von solchen Prosjek— ten war zwar seit einigen Tagen im Umlauf; es war jedoch, beim Zurückgehen auf die Quelle, leicht zu erkennen, daß es keinerlei Grund hatte.“

Der Moniteur Parisien schreibt: „Berichte aus Alexandrien vom 5. Juni melden einen Anfang von Feind— seligkeiten in Syrien. Einige Syrische Dorfer in der Ümge— gend von Ain-Tab sind von den Gttomanischen Truppen oktu— pirt worden. In Folge dieser Bewegung zog Ibrahim Pascha seine Truppen bei Ain, Tab und Aleppo zusammen. Er hatte einen Offizier an Hafiz Pascha abgeschickt, um von demselben Ex⸗ plicationen uber den Marsch seiner Truppen * fordern.

Aus dem Hafen von Toulon sind am 23sten d: M. und an den vorhergehenden Tagen wieder mehrere Kriegsschiffe nach

er die Gluͤckwuͤnsche

her⸗

der Levante abgegangen. An den Ausbesserungen und Ruͤstun— gen der uͤbrigen Schiffe, die noch zur Verstärkung der Le⸗ vante⸗Flotte bestimmt sind, wird unausgesetzt auf das Thaͤtigste gearbeitet.

Paris, 23. Juni. Zu gleicher Zeit werden vor den Gerichtshoͤfen die Verschwöͤrungen von Paris und von Avignon, die der Republikaner und der -Legitimisten, verhandelt werden; die herben Fruͤchte der äͤußersten Linken und Rechten. Waͤhrend der Vorbereitungen zu diesen Prozessen sind in den Kammern neben andern Gegenstaͤnden auch die folgenden an die Reihe gekommen: in der Pairs-Kammer die Ordens-Ver— leihungen und in der Depueirten⸗Kammer der Gauguiersche Vor⸗ schlag, welcher auf die Ausschließung der Beamten aus der Wahl Kammer abzweckt, und die Verhandlungen wegen des Generalstabes. Was haben aber alle diese Dinge mit einander gemein, möchte man fragen: was soll diese Zusammenstellung des Verschiedenartigsten? Darauf wäre die Antwort: daß diese alle in naͤherer Beziehung stehen, als freilich der außere Schein es glauben läßt; daß sie um einen Mittelpunkt sich nur auf verschiedene Weise, gegen ein Die Rechte und die Macht der Regie— rung sind es, die entweder offen und unmittelbar ange⸗ griffen wurden, oder die nur uͤberall berupft und beschraͤnkt wer— den sollen. Von diesem Gesichtspunkte aus gewinnt alles sein wahres Licht und erhält denn auch eine ganz andere Bedeu— tung, so wie seine einfache Erklaͤrung. Von den Verschwoͤrun— gen ist weiter nichts in dieser Beziehung zu sagen; denn uͤber deren Verhaͤltniß zur Regierung kann kein Zweifel seyn; wohl aber von den andern. Zunaäͤchst die Beschraͤnkung der Ordens Verleihung. Es konnte zugegeben werden, daß an und fuͤr sich, alles was hier vorgebracht, was getadelt, was anders eingerich— tet worden, ganz trefflich und weise wäre, und dennoch ließe sich alles dies doch angreifen, die Verhandlung als nachtheilig darthun. Daß namlich durch dies neue Gesetz der Einfluß, die Macht der Regierung eine Beschränkung erfährt, das wird und kann Niemand leugnen. Ist dies, so wuͤrde sich die Frage stellen: sind die angegebenen alten Mißbräuche, oder ist die neue Be— schraͤnkung der Regierung ein groͤßeres Uebel? An diejenigen, welche uͤberall auf das letztere ausgehen, denen die Macht der Krone immer zu groß und gefaͤhrlich ist, wird natuͤrlich die Frage nicht gethan werden konnen, fuͤr sie hätte sie gar keinen Sinn, sondern an die, welche begreifen, daß die Regierung ein hinlaͤngliches Maß der Kraft bedarf, um ihre schwere Aufgabe zu loͤsen, und welche dieses Maß bei uns nicht fuͤr zu groß hal— ten. Und waͤren diese dann doch der Meinung, daß die Be— schraͤnkung eintreten muͤßte, daß die Regierung noch etwas ein buͤßen koͤnne, so wuͤrde weiter zu fragen seyn: Ist es abe jetzt an der Zeit? Jetzt bei diesen Bewegungen, wo nicht bloß die Regierung, sondern wo auch unmittelbar jeder Einzelne in seiner Person und seinem Besitzthum von den Wahnsinni gen bedroht worden ist und noch bedroht wird? Auch das Kleinste hat immer seine Bedeutung und mit Anderm summirt wird es zum Großen; so wie es auch unter Umstaͤnden fuͤr sich und allein eine große Wichtigkeit erhalten kann. So wuͤrde auch jetzt die geringste Einengung der Regierung besonders be denklich seyn. Die guͤnstige Aufnahme, welche dieser Gesetz Vorschlag hierauf in den Buͤreaus der Deputirten⸗Kammer ge⸗ funden hat, war natuͤrlich zu erwarten, und suͤhrt uns zu dieser hinuͤber. In dieser Kammer ist es sodann der Gauguiersche Vorschlag, der aber noch nicht diskutirt worden; feine Absicht und seine Nachtheile sind ohne Vergleich großer, einleuchtender,

bewegen und sich, und dasselbe richten.

und ich will nicht wiederholen, was ich bereits in meinem letz⸗ ten Schreiben vom 13ten d. M. uͤber ihn erwähnt habe. End— lich dann die Verhandlungen uͤber das Gesetz des Generalstabes. Haͤlt man jene eine unwandelbare Idee die Beschrankung der Regierung die sich bei Vielen, ihnen selbstunbewußt, in ihren Urtheilen und Bestrebungen, bestimmend aufdraͤngt, fest, so erscheint hier alles ganz konsequent. Die zwei Punkte nehmen wir nur heraus; die Zahl der Marschaälle, und die Bestimmung, daß hier die , . nur auf ihren Antrag in Ruaͤhestand versetzt wer— den sollen. Was man in Betreff des ersten Punktes vor— gebracht hat, ist natuͤrlich alles nur Vorwand; die Wahrheit ist, daß die Regierung möͤglichst wenige glanzende Belohnungen zu vertheilen hat, durch die sie ihren Einfluß verstaͤrken könnte. Ob andere Staaten nur einen, oder gar keinen Marschall ha— ben, darauf kommt es nicht an; dort sind andere Verhaͤltnisse, dort ist eine andere Namen und Rangordnung uͤblich. Hier aber ist dieses das Herkömmliche und dieses giebt solchen Din⸗ gen erst ihre Bedeutung. Die Beschraͤnkung in diesen Ehren⸗ Verleihungen aber wurde freilich ein gutes Mittel seyn, den Ei, fer fuͤr den Dienst und die Hingebung an die, Macht nicht zu steigern, welche dergleichen immer weniger zu a.. iheilen hat. Positiver aber noch wird sie betheiligt durch die zweite erwahnte Bestimmung. Die individuelle be, n. die Ünabhängigkeit der Offiziere, koͤnnen nicht besser begrundet

werden als dadurch, daß die Regierung sie nicht entfernen kann; eine Einrichtung, die . selbst bei den , ,. im Civil nicht zulaͤssig hält, währen doch beim Milte t 2 so viel mehr auf die Freiheit der Bestimmung und 3 . kommenheit der hoͤchsten Behörde ankommt. Aber eben dieses Verhältniß war um so erwunschter; es ist echte republikanische

er der Thron usngeben werden soll, und

stuti it welch ; ; a n , unrichtig, daß dieselbe gegen unser demokrati— sches Prinzip verstoße und eine Einrichtung wäre, die dem an—

, , ustände. Dieselbe Einrichtung, unter verschie— en, ier eg fer, ist und bewirkt nicht dasselbe, son— dern wird zu etwas ganz Anderem und kann in beide vassen, wie es eben hier der Fall ist. Jetzt koͤnnen nicht aristokratische Vorrechte dadurch gestuͤtzt werden, da die Mitglieder des Ge— neralstabes einem solchen Stande nicht entnommen sind; dagegen wird das demokratische, das Prinzip der Opposition, der Be— schrnkung der Regierungs, Macht und die verderbliche Ausdeh

nung der individuellen Freiheit darin leicht wieder zu finden seyn.