1839 / 186 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Allgemeine

Bekanntmachungen. 1 . oe hore in der )

zur we

Rothwendiger raericht

15*

ssee straße 26a belegenen, Inkursmasse des Holihändlers un Leichhardt gebe ; 109,521 Thlr. 8 sgr. Sa p. f, zufolge der nebst Registratl! September 1839 * ste le suüubh

einzusehenden Taxe, sollen 9, Vermittags s Uhr K richts istirt werden.

t.

1s im Spremberger Kreise der Niederlausitz bele⸗ S der gerichtlichen Tare vom 23. August 1838 eschätzte Mannlehn

39 Thlr. 7 1 1

seaahll Etirir X50 2 Nor * 1 soll im Wege der noth

r 9üwelrnn tergut Welze oder Weljon gen Subhastation

„„ Vormittags 10 Uhr,

sgericht hierselbst verkauft

vo

lich zu Kogelin für todt

legilimirenden nächste

er Hopothekenschein und die Bedingun nserer Registratur einzuseben. d. O, den 12. März 1839.

[1 preußisches Ober⸗Landes;

ö e e mn

das im Sorauer Kreise der Nieder Lausitz belegene, K gerichtlich auf 19,091 Thlr. 24 sgr. 2 pf. abgeschätzte Mannlehn-Rittergut Niemaschkleba soll im Wege der nothwendigen Subhastation ge den 11. Januar 18A0, Vormittag s 1! Uhr, ar auf dem Khnigl. Qber-Landesgericht hierselbst verkauft th werden.

Die Taxe, der Hppothekenschein und die Bedingun- in ind in unserer Registratur einzusehen. Franffurt a. d. O., den 185. Juni 1839.

Königl. Preuß. Ober Landesgericht.

J

K

Bekanntmachung,

dem Kammerherrn von Langen gehörige, in der; der Lausitz im Luckauschen Kreise belegenen Mann- üter Bornsdorff, nebst Rüdebeck und Tre.

13walde, einem Antheil von Gehren und

befindlichen sgr. A pf. abgeschätzt worden sind

ebruagnr 18A0, Vormittags 19 vor dem Sber-Landesgerichts-Assessor von Roh dem Königlichen Ober⸗-Landesgerichte meisibietend ver⸗ kauft werden.

Die Tare, der Hvpothekenschein und die Verkaufs sind in unserer Registratur einzusehen Aufenthalte nach unbekannten Real

sollen F ,

auf

Bedingungen Die dem Gläubiger: ob Caspar Carl, Preisgott Wilhelm Albert, Mariane Wilhelmine, Antonie, separirte Thieme, Erdmuthe Ernestine Wilhelmine, 9 Charlotte und n Caroline Therese; a4 drei Geschwister von Stammer: a Johanne Theresia, verehel. Holz, Caroline und Auguste Charlotte,

werden hierzu öffentlich vorgeladen. Stadtgericht zu Berlin, den 27. Dez.

Franffurt a. d. O., den 20. Juni 1839. Königl. Preuß. Ober-Landesgericht. g

Rothwendiger Verkauf. Ober-Landesgericht Bromberg. Das im Gnesener Kreise belegene adeliche Gut Odrowaß gerichtlich abgeschätzt auf Su 24 Thlr. 3 sgr, soll am S. Januar 18A, Vormittags um 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Hvpothekenschein, Bedingungen und Tare können in der Regisiratur, Abtheilung iII., eingesehen werden. Alle unbekannten Real-Prätendenten werden aufge⸗ boten, sich bei Vermeidung der Präklusion spätestens in diesem Termine zu melden. Der dem Aufenthalte nach unbekannte Besitzer Peter von Rokossowski oder desser : ßffentlich vorgeladen.

nn t m chung.

Auf den Antrag des Patrimonialgerichts zu Klein⸗ Gluschen soll die Banko⸗-bligaticn vom 26. Juni 1836 Littr. M. No. 30,212 über 50 Thlr., zur Schäfer Pethschen Vormundschaft gehörig, die bei dem am 25. Mär 1838 erfolgten Abbrande des herrschaftlichen Wohnhauses zu Klein-Gluschen angeblich mit verbrannt ist, amortisirt werden.

Es werden daher alle diejenigen, welche aus dersel— ben als Eigenthümer, Erben, Pfand⸗ oder sonstige In— haber irgend einen rechtlichen Anspruch haben, aufge— fordert in dem auf

den 21. August e., Vormittags um 19 Uhr, vor dem Deputirten, dem Ober⸗-Landesgerichts-Referen⸗ darius Messerschmidt, angesetzten Termin entweder persbnlich oder durch zulässige, mit gehöriger Infor— mation und Vollmacht versehene Mandatarien, wozu die Justiz⸗Räthe Sirikker und Naumann, Bauck, Hentsch, Teßmar, Hildebrand, Leopold und die Justiz Kommissarien Lorenz und Villnow vorgeschlagen wer⸗ den, zu erscheinen, die ihnen aus der erwähnten Banko⸗ Obligation zustehenden Ansprüche anzuzeigen und durch Vorlegung der darüber vorhandenen Beweismittel zu begründen, besonders aber die gedachte etwa in ihren Händen befindliche Banko-Obligation mit zur Stelle jn bringen und demnächst rechtliche Verfügung, im Fall ihres Ausbleibens aber zu gewärtigen, daß sie mlt sämmilichen ihnen aus der gedachten Banko⸗Obli⸗ gation zustehenden Ansprüchen werden prükludirt, das Dokument aber wird mortificirt werden.

Köslin, den 8. April 1839.

Königl. Ober-Landesgericht von Pommern. Civil ⸗Senat.

Füstar Adolph Herr⸗ der Reagistratür einzuse Srnundstücke, abgeschätzt 6 s und 11,9758 Thlr. 13 sgr. an

4 * 7 m 29 1 2 pothefenschein und Bedin- subhastirt werden.

lin, welcher det, und Erbnehmer hierdurch vorgeladen, sich im Termine,

verden. d stehen, als

farirt zu 13,288 Thlr. 8 sgr. A pf., soll, Behuf Anflösung der Gemeinschaft,

an der Gerichtsstelle Hypothekenschein sind in der Registratur einzusehen. Zugleich werden alle unbekannte unter der Verwarnung der Präklusion mit ihren et— wanigen Ansprüchen hierdurch vorgeladen.

Stadtgericht zu Berlin, den 12. Januar 18389.

e stück des verstorbenen Mechanikus Homberg, tarirt zu Erben werden hierzu 12,823 Thlr. 17 sgr. 6 pf., soll am lan der Gerxichtsstelle subhastirt werden.

r Anzeiger fuͤr

Snbhastations⸗ Patent. Richtstraßen- und Kuhgassen-Ecke hierselbst ge⸗ ol. J. No. 32 338 des Hypothekenbuches

zeichnete, ĩ des Braneigen Georg sch dem Hvpothekenscheine in .

zenden Taxe auf 6189 Thlr.

gr. 31 pf. abgeschätzt worden, sell

114. September e., Vormittags

zufolge der

1439 iche s

Uhr

10 mar 1839

Frankfurt a. d. O., den 28. Ja Stadtge

önigl. Preuß. und t

richt

6 9 , . Der Tuchmachergeselle Friedrich Wilhelm Kogelin ohn des hiesigen Tuchmacher Michael Lorenz Kog sich seit 1817 auf der Wanderschaft befin etwa zurückgelassene unbekannte Erben

werden auf Antrag der

und dessen

Verwandten d

r dem unterzeichneten Gericht persönlich

melden, der Friedrich Wilhelm

achlaß seinen sich

II. zember 1838.

241 er id 14 Le Stadtgericht

del

* 9 * . Jastrow, der

Königl.

Rothwend Verkauf. bniglich PGreußisches Land S richt zu Erfurt. dem Dorfe Ilversgehofen sub No. 1* gele- und Graupenmüblé nebst Garten, abgeschätzt if Sp23 Thlr. 5 sgr. AM pf., zufolge der nebst Hypo⸗ ekenschein in der Registratur einzusehenden Taxe, soll am 21. Augu st Vormittags 11 Uhr,

der Gemeindeschenke zu Ilversgehofen subhastirt

ladtge⸗

Die in

ne Del ne Vel

d

8

sonstige

Roth wendiger Verkauf. b öniglich Preußisches Land- und

r 3 ö l . 2. des fte . A6 gelege

uses nebst Ziegelei und Acker 14,433 Thlr. 6 sgr. 8 pf. zöäfer Flur: 104 Acker Arihl dem Sandwurf Folio 77 Nr. 427 und auf 159 Thlr. 33 Acker dergleichen der dritte Theil am Salpeterbügel Folio Si7 Rr. A480 auf 125 Thlr. in Gispersleber Vitiner Flur: I Acker Arihland am großen Rethenberge Folio 526 Rr. 3865 auff 10 Thlr. 10 sgr. ). in der Erf a) 7 Acker K Al is sgr. 9 pf., Acker Wiesen und za, 35 auf 293 Thlr., dergleichen dergleichen in „29, 530 auf 219 Thlr., nwiederfelde 13 Acker im Kalkthale am 29 Thlr, H nr Acker daselbst Nr. 1 Acker am Kerspleber 79a. , 9 e daselbst Nr. 81e. auf 15 Thlr., . ch abgeschätzt, zufolge der nebst Hpothekenschei en in der Registratur einzusehenden Taxe, sollen m 14A. Oktober 1839, Vormittags 11 Uhr, n ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

nen Wohnha alf in Ilvers

Weiden an

K., . Rande Mr. 694. auf

15 Thlr

1 No 577 vende Yer.

6 Flur: Ge sgr. 6 pf.

erichtli h

RNothwendiger Verkauf.

1838. Das in der langen Gasse Nr. 13, 14 und 13 bele ene Grundstlick der Witwe Dionvsius, gebornen Kraatz,

der

.

1839, Vormittags Taxe und

am 30. August - subhastirt werden.

Real-Prätendenten 2.

Rothwendiger Verkauf.

Das in der Lindensiraße Ne. 25 belegene Grund⸗

11 J Taxe und Hppothekenschein sind in der Registratur einznsehen.

1. Sktoher 1839, Vormittags

Zu diesem Termine werden zugleich die etwanigen

unbekannten Realaprätendenten, bei Vermeidung der

Präklusion, vorgeladen.

778 1

st 8 Ruthen Wiesenwachs, am 1.

an der Hopothekenschein

2) der gerichtlichen von dem Bauern

welche beide auf dem zu Gulsdorf beleg

Stadt- spi

den 1

„stehenden Ansprüchen l

au mortificirt

als herrenlos dem Fiskus werden zugesprochen und

Rothwendiger Verkauf. be Stadtgericht zu Berlin, den 27. Februar ! Das in der Linienstraße Rr. A6 belegene Palle ze Grundstück, tarirt zu 6586 Thlr. 22 sgr. 6 pf. November 1839, Vormittags 11

Gerichtsstelle subbastirt werden. Tant

egisiratur e hen

ge m, e a ) ethekenschein sind in der R

2 25 2 Fer Qllittungs bogen der

Rothwendiger Berka F Stadtgericht zu

Lindenstraße

] Rn asse htsstelle

Geri

. R 1 pvIIIIILII Warnung 8 INS geladen.

den wi dem im

euhofes zu

tüumenten,

I) der gericht! über 100 Thlr., e Verch für den Schulzen Johann Da und von diesem gerichtlich cedirt unterm 15. ͤ 1837 an den Knecht Christian Friedrich Krüger, pi sBeter Verch peter. eich ö sistian

1 re

unterm 15. März 1837 für den Knecht Ehrint Friedrich Krüger Obligation über

A9 Thlr.

ausgestellten 2

11 es dortigen Hypothekenbuchs verzeichneten Bauerhofe 3 Peter Verch in Rubrica III. Mr. 1 und 2 ingrossirt i Eigenthümer, Cessionarien Pfand oder Inhaber irgend einen rechtlichen Anspruch ha en, werden hierdurch aufgefordert, ihre etwanigen An brüche binnen drei Monaten und spätestens in dem a . September ., Vormittags 11

e s

26

. Uhr

Prag die, ungünstiger Umstät

bei Vermeidung

y 83 ). Vr

enen suh Mr. 24

Sitzung des Ausschusses statt

D

die Preußischen Staaten.

fünf Thaler untheilbarer Strafe okuratoren im hiesigen Orte zu besiellen.

Leisnig, 29. Januar 1839. Ehrenvest

tadtrichter.

—838* 6 Stadtgericht

160

ihme auf unsere Bekanntmachung vom hen wir die Herren Inhaber von Berlin-Sächsischen Eisenbahn— esellschaft darauf aufmerksam, daß die ausgeschrie vierte Einschußzahlung von 10 Procent oder Thlr. auf den Duittungsbogen an die Gesellschafts— n dem neuen Lokale, unter den Linden zin den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr,

J. bis 15. Juli c. zu leisten ist, und daß r die Zinsen à A 1 1 3

1811

April c. ma

Quittungsbogen wiederum ß tten Einschußzablung, mit nung zu b ? sind. ersuchen einem

wir

X Mum

Zächsischen Eisenbahn-Gesellschaft : Carl. Mever.

Wessphalen. General-Versammlung des Vereins und die Ver der für das Jahr 1833 erworbenen Kunsiwerke rd Sonnabend den 27. Juii d. J., Vormittags Uhr, in einem der Säle der Königlichen Akademie erselbst siattfinden, wozu die verehrten Mitglieder des ereins mit dem Ersuchen, sich als solche durch Vor gung ihrer Actienscheine am Eingange zu legitim n, ergebenst eingeladen werden. Tages vorher findet daselbst, Vormittags 9 Uhr, und ist daher die Aus— ellung an diesen beiden Tagen geschlossen. Düsseldorf, den 11. Juni 1839. er Verwaltung s-Rath des

die

Kunst⸗Vereins ' * NMoöroistt t Räàs 21 Kunst-⸗Verein in Bohmen.

Als die Gesellschaft patriotischer Kunsifreunde in ide wegen, durch zwei Jahre

zen ausgesetzte Actien-Unternehmung zur Verloosung von 393

ans den

verden r

dall den

Callies,

Kunstwerken unter die

liche, ihrem hohen ind Kunsikenntniß im Vaterlande“ enisprechende Mo—

Theilnehmer wieder ins Leben ward sie durch ihre früheren Erfah—

u rusen beschloß, si

ungen bestimmt, in den bisherigen Statuten wesent⸗

Beförderung der Kunstliebe

werke Swecie ,,

111

D

unterzeichneten Gericht d

en Erben nachstehender Perso

es hierselbst am 5.

Baugefangenen Johann

bert, sonst auch

Becker genannt

am 22. Jani 1832 hierselbst verst verehelichten Eva Hedwig Hoffmann

c) der am 29. April 1805 hierselbsi Henriette Binko, einer unehelichen Tochter der 31. Dezember 1804 verstorbenen Henriette

gh) der am 7. Juni 1830 hierselbst unve storbenen Florwäscherin Josepha

zu dem auf

den 6. Dezember d. J.,

1k

b) der

M' eßer .

Vormittags 10 Uhr, vor dem Herrn Fürstenthumsger im hiesigtn Parteienzimmer anberaumten Termine mit der Warnung hierdurch vorgeladen, daß bei Ausbleiben die Rachlaßmassen vorbezeichneter Personen]e ihm zur freien Disposition verabfolgt werden. Der nach erfolgter Präklusion sich etwa erst melden de Erbe muß alle Handlungen und Disposition desselben aner⸗ kennen und übernchmen, kann von ihm weder Rech—⸗ nungslegung noch Ersatz der gehobenen Rutzungen fordern, sondern muß sich lediglich mit dem begnügen, was alsdann von der Erbschaft noch vorhanden seyn sollte. Neisse, den 24. Januar 1839.

Königliches Fürstenthums-Gericht.

Oeffentliche Vorladung. Nachdem das unterzeichnete Stadtgericht dem üäberschuldeten Nachlasse des hierselbst verstorbenen Kauf— und Fabrikherrn Carl Friedrich Wilhelm Rechenberg der Konkursprojeß eröffnet hat, so werden desselben sämmt⸗ liche bekannte und unbekannte Gläubiger Stadtgerichts wegen andurch vorgeladen, . den Drei und Zwanzigsten Juli welcher als Liquidatibus- Termin auberaumt siist, zur rechten frühen Gerichtszeit in Person und resp. bevormundet an Stadtgerichtesielle allhier zu er⸗ scheinen, iare Anforderun en, bei Strafe der Aus schließung und bei Verlust der ihnen etwa zuständi

11 311

Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 22. Januar 1839. Das ihn der Kronenstraße Nr. 61 belegene Grund, stiick des verstorhenen Tischlermeisters Voigt, taxirt zu a,znsz Thlr. 3 sgr. 2pf., soll zur Auflösung der Ge— meinschaft am A. Oftober 1839, Vormittags Uhr an der Gerichtsstelle subhastirt werden. und

11 Taxe

Zu diesem Termine werden auch die etwanigen un—

Präklusion, vorgeladen.

. Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 22.

Das in der Kronenstraße Nr. 70 belegene Grund.

meinschaft am 4. Oktober 1839, Vormittags an der Gerichtsstelle subhastirt werden.

Präklusion, vorgeladen.

Hopothekenschein ind in der Registratur einsusehen.

befannten Real-Prätendenten, bei Vermeidung der

anuar 1839.

stück des verstorbenen Tischlermeisters Voigt, tarirt zu 18,857 Thlr. Asgr. 6 pf., soll zur Auflösung der Ge—

11Uhr, Taxe und Hvpothekenschein sind in der Regisiratur einzusehen.

Zu diesem Termine werden auch die etwanigen un⸗ befannten Real-Prätendenten, bei Vermeidung der

gen Rechlswohlthaten, besonders auch der Wiederein setzung in den vorigen Stand, anzujeigen und gehi rig zu bescheinigen, darüber mit dem verordneten Re hts verkreter rechtlüch zu verfahren, binnen sechswöchentt cher Frist zu beschließen und den Zwanzigsten August 1839, . der Ertheilung und Bekanntmachung Lines Präklusiv⸗ Mittags 12 Uhr für sich zu gewärtigen, hierauf den Achten Oktober 1839 anderweit an Gerichtsstelle legal zu erscheinen, gal ches Berhör, Handlung und Vergleich, unter der Ver⸗ warnung, daß die Aüßenbleibenden oder die, welche war erscheinen, doch nicht deutlich und hestimmt sich erklären, ob sie den vorsevenden Vergleich annehmen wollen oder nicht? für stillschweigend einwilligend wer den geachtet werden, unter sich zu pflegen, falls aver ein Vergleich nicht zu Stande kommen sollte, den Sechszehnten Oftober 1839

entweder der Abfassung eines locatorischen Erkennt— nisses oder, nach Besinden, der Jurotulation und Ver⸗ sendung der Akten zum Versprüch Rechtens und bFentzter und Zwanzfgsten Dezember 1839, der Publication des abgefaßten oder eingeholten Er⸗ kenntnisses, sub poena publicari, gewärtig zu sevn.

Im (Üebrigen haben auswärtige Gläubiger zu An— nadme der fünftig etwa zu erlassenden Verfügungen,

5p r INS ' ich freunde fa en

gleiche Ermunterung ange en deren Schöpfungen sich

elicht ver-⸗-Kunstsinn dessen Erhebung und Veredelung am meisten beitragen.

s 1

tl

zacrichts-Rath von Unwerth sucht und Vorurtheil freier ) Bestimmungen dürfen den Gesellschafts Ausschuß wohl

ihrem zu

Bescheids, welcher in Aasehnng der Außendleibenden Sachsens gelegen, mit circa 230 publizirt erachtet werden wird, nrbarem Acker, sämmtlich Raps—

isicationen vorzunehmen.

Nach dieser Umarbeitung des bisherigen Actienpla—

icht nur, wie bereits früher, allen Actionai e Unterschied des Vaterlandes voll—

men gleiche Rechte gesichert, sondern es wird auch

Künßstlern des Auslandes bei den Ausstellun

en

zen und bei dem Ankaufe die freie unbeschränkte Kon—

urrenz mit jenen des Inlandes eröffnet. Der Ausschuß der Gesellschaft patriotischer Kunst ßte zugleich den Borsatz, mit Hinblick auf einigen der bestehenden Kunst-Vereine gemachten der Einseitigkeit, allen Richtungen der Kunst zen zu lassen; auch solchen, eniger zum Privatbesitz als ür äffentliche Zwecke eignen, eben darum vielleicht in z Leben des Volkes am tiefsten eingreifen, dessen am kräftigsten wecken und befördern, zu

Vorwurf

heils dem Interesse der ausländischen Theil den Forderungen wahrer von Selbsi— Kunstliebe entsprechenden

4

ner, theils

1e 161

u der Hoffnung berechtigen, daß seine Unternehmung nuch bei den Künstlern und Kunstfreunden des Aus

landes einigen Beifall finden werde,

Die Geschäftsführung der Böhmischen Actien-Unter—

nehmung erlaubt sich daher, das kunsiltebende Publi kum des Auslandes zu gefälligem Beitritte nahme von Actien à 3 Fl. Conv. M., unterjeichnele Geschäftsführung, so

durch Ueber⸗ welche durch die vie durch alle Buch! und Kunsthandlungen, in Prag; Borroch T André, in Berlin: George Gropius, zu be— zichen sind; alle namhaften Künstler aber dazu ein— zuladen, die jährlich in Prag abzuhaltenden Ausstel⸗ lungen mit gediegenen Werken bereichern zu wollen Insbesondere glaubt sie die Directionen anderer, ähn⸗ siche Zwecke verfolgenden Kunst-Vereine um theilneh— mende Förderung ihres Strebens ersuchen zu dürfen sich zugleich berestwilligst zu denselben Gegenleistungen erbieiend. Das Geschäfts-Büreau für diese Actien⸗ Uuternehmung ist bei Herrn Franz Grafen von Thun, Sohn, an welchen alle diese betreffenden Zuschriften und Zusendungen unter der Adresse: die Gesellschaft patriotischer Kunst⸗ freunde in Böhmen Herrn Franz Grafen Thun, Sohn in Prag

Für

einzuschicken sind. Prag, im Juni 1839. Franz Graf Thun, Sohn Geschäftsleiter der Actien-Undnternehmung.

Landguts-Verkauf. .

Ein Landgut, mit größtentheils massioen herrschaft⸗ lichen Wohn- und Wirthschafts-Gebäuden, eine halbe Stunde von einer der lebhaftesten Fabrikstädte des K. Magdeb. Morgen

und Weizenboden, i190 Morgen zweischürigen Wiefen, 30 Morgen Teiche, einem Sbst- und Gemüsegarten, gutem Torfstiche, 60 =* 80 Schock jährlich Schlagreisig, einer Branntwein⸗ brennerei nebst vollständizem Aerndte und Wirihschafts⸗ Inventarium, soll Familien. Verhältnisse wegen für den festen Preis von 36,000 Thlr. verkauft werden, und kann die Hälfte der Kaufsumme auf dem Gute stehen bleiben. Der Viehbestand ist: 6 Pferde, 2 Ochsen, 26 Kühe (es können 0 St. gehalten werden), 10 St. Jungvieh und 2 Schweine. Auch können 350 400 St. Schafe gehalten werden. Sämmtliche Felder und Wiesen liegen in einer Breite rings um das Gut herum. Die einzunehmenden Erbzinsen übersteigen die r Rähere Auskunft erthellen auf portofreie Anfragen

D. Mever C Comp. in Penig im K. Sachsen.

Allgemeine

Staats⸗3

9

!

8 *

tit

Amtliche Kronik

Se. Majestat der Koͤnig haben den Pfarrern Galezka zu Laband, Regierungs Bezirk Oppeln, und Vogt zu Claswip— per, Regierungs Bezirk Koln, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; desgleschen dem Schmiede-Meister Lehmann zu Frei— burg, Regierungs Bezirk Merseburg, die Rettungs Medaille mit dem Bande zu verleihen geruht.

Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz Augu st vinz Pommern von hier abgereist

Dem Kaufmann Franz Kloth zu Aachen ist unte 1839 ein Einführungs-Patent auf ein fuͤr neu und eigenthuͤmlich erkanntes ren, kohlensaures Natron darzustellen, auf Sechs Jahre, von jenem Termin an, fuͤr Monarchie ertheilt worden

eime Legations⸗Rath und Mi ,,, von Nord⸗Amerika,

Angekommen: Der Geh nister⸗-Resident bei den Vereinigten Staaten

von Roöͤnne, von Hamburg

1

J Paicrshof. Sitzung vom J. Juli. Jg der gestrigen Sitzung wurde das Verhör des Angeklagten Mougous noch fortgesetzt. Befragt um den Zweck des Kampfes, an dem er Theil genommen, erwiederte es sey die Republik gewesen. Zugleich versicherte er, er sey nie wahrer gewesen, als in dem heutigen Verhoͤr Barbes und Martin Bernard lehnten jede Antwort ab. Ein Sergeant, welcher am 12. Mai auf dem Posten bei dem Justizpalast gestanden hatte, glaubte, nach langem Zögern, Mialon als einen der Angreifer zu erkennen, obgleich er fruͤher versichert hatte, daß ihm derselbe unbekannt sey. Mehrere andere Soldaten erklärten, daß sie keinen der Angreifenden wieder zu erkennen im Stande waͤren Ein 13jJähriger Knabe erzählte als Augenzeuge die Ermordung Drouineau's und bezeichnete als den Mörder den Mann in der Blouse, d. h Delsade. Als aber alle zeklagten aufge standen waren, erklaͤrte er, er glaube, daß es Barbes gewesen sey. . Martin OSernard unterbrach das Verhosr, um eine Thatsache ͤ allgemeinen Kenntniß kom⸗ men müsse. der Gendarm den vor ihm stehen— den ? - Befragt vom Praͤsidenten, ob es wahr sey, bejahte es der Gendarm. Hierauf las Herr Arago das schriftliche Zeugniß desselben Knaben ab. Diẽsem zufolge schoß ein Individuum von mittlerem Wuchse, mit brau— nem Barte, bekleidet mit einem dunklen Ueberrock und einem schwar— zen Hute auf den Offizier am Justiz-Palaste. buͤckte indeß schlug die Flinte mit seinem Säbel weg In demselben Augenbhsck schoß aber en junger Mensch von 18 bis 20 Jahren, welcher mit einer blauen Blouse bekleidet war, auf den Offizier und toöͤdtete ihn . hatte das zuerst bezeichnete Individuum von 2 Munizüsipal-Gardisten und 2Liniensoldaten abführen sehen. Hierauf wurde der Angeklagte Bonnet, aus Genf geburt vernommen. Er sey zu Hause gewesen, als man im Auftrage Meillard's einen schrwe— ren Koffer gebracht habe, dessen Bestimmung ihm un— bekannt gewesen. Als er Meillard spaäter ff

er )

97f * 3

sich und

ver 2enugse . Del Zeuge noch

ü ] im Kaffee— hause getroffen, habe er keine Erklaͤrung daruber gegeben. Sein Erstaunen sey groß er den Koffer mit Meillard auf die Straße getragen, gesehen, daß darin Pulver und Munition enthalten sey. rner erklärte er, er beschaͤftige sich gar nicht mit Politik, und wenn ihm dieselbe auch ein sebhaf⸗ teres Interesse einfloͤßen sollte, als es wirklich der Fall wäre, so wur de er doch immer bedenken, daß er nicht Franzose sey. In der heutigen Sitzung wurde der Angeklagte Rondil vernommen. Seine Flinte, sagte er, habe er bei der Pluͤnde— rung in der Straße Beurg lAbée erhalten; er selbst habe sie aber nicht genommen, sondern ein ihm unbekanntes Indivi— duum sie ihm in die Hand gegeben. 8 JJ S ö n Jnsurgenten freiwillig gefolgt?!“ Ant we: „Ja.“ Fr: „Wußten Sie, daß man sich in der Straße Bourg l Abbe der- sammeln wollte?“ Antw.: „Nein.“ Fr: Hat Sie 2 . 9 8 * * / ,, Die nicht der Anführer Ihrer Section davon benachrichtigt?“ Antw: „Ich hatte keinen Sectionsführer.“ Fr.: „Sie gehoͤrten also nicht zur Gesellschast der Jahres en ten?“ Antw. „Nein.“ Der Angeklagte leugnete er lan dem Angriffe auf den Posten am Justizpalaste Thel genom— men, ohgleich er es in seinem fruheren Verhoͤr eingestanden hatte Geschossen habe er, und zwar im Augenblicke seiner Festnehmung, aber ganz zufallig. Der Schuß sey nur losge gangen, weil er von ungefaͤhr den Hahn berührt. Der Praͤsi— dent hielt ihm entgegen, daß er hei seiner Festnehmung den leb. haftesten Widerstand geleistet und gesagt hatte, man solle nicht einen Menschen verhaften, der far die Freiheit kaͤmpfe. Ferner behauptete der Angeklagte, er sey den Insurgenten gesolgt, ohne zu wissen, wohin sie gingen, und wer sie leitete. Es wüde nun zum Verhoͤr des Angeklagten Guilbert geschritten, der zugleich mir Rondil verhaftet worden war. Fr. Sle ge⸗ horten zur Bande der Insurgenten, die am 12. Mal die Po lizei⸗Präfektur angriff Antw.; „Die Bande, zu der ich ge— hörte, war nicht sehr zahlreich, denn sie bestand aus mir allein.“ (Gelaͤchter. Der Angeklagte bemerkte weiter, er sey etwas angetrunken gewesen, als man ihn gezwungen habe, eine

Die

gemacht, sondern damit gespielt wie er in der einen, den Ladestock in

Der Offizier

Flinte zu nehmen. Von dieser habe er indessen keinen Gebrauch ein Kind. Die Flinte habe r. in der ; der andern Hand gehalten. Ein Herr habe ihn gefragt, ob er sich schlagen wolle? Seine Antwort waͤre gewesen: „das fallt niir gar nicht ein.“ Als der Herr sodann gesagt, er habe eine sehr schoͤne Flinte in der Hand, habe er geantwortet: „Wenn Sie es wuͤnschen, so mache ich mir ein Vergnügen daraus, Ihnen dieselbe anzubieten.“ Da eyen aber plötzlich eine Menge Menschen uͤber ihn herge— fallen, und hätten ihn festgenommen. Fr.: „Die Zeugen ha— ben aber erklart, daß sie geschossen haben.“ Antw. „Ich kann aber versichern, daß meine Hand nicht den Hahn beruhrt hat ö Fr. „Aus den Zeugen-Aussagen geht aber hervor, daß, als Sie abgeschossen hatten, Sie von neuem luden.“ Antw. „Wenn die Zeugen dies vehaupten, so sind es falsche Zeu— gen, oder feile Menschen.j—Fr. „Ihre Haͤnde waren aber schwarz von Pulver.“ Antw.: „Das ist sehr natuͤrlich; ich bin Ger— ber.“ Fr.: „Haben Sie zu einer geheimen Gesellschaft ge— hort?“ Antw.: „Niemals.“ Fr.: „Sind Sie Republi kaner?“ Antw.: „Fuͤr den Augenblick gehöre ich zu keiner , Hierauf wurde das Verhoöͤr der Zeugen, die uͤber Rondil auszusagen hatten, vorgenommen. Herr Rabeau hatte ihn festgenommen, und ihn unaufhörlich schießen sehen. Der Buchhändler Loquier hatte Gilbert festgenommen, und wurde nun von diesem befragt, ob er sich nicht erinnere, zu ihm gesagt zu ha⸗ ben: „Sie haben da eine sehr schone Flinte?“ Der Zeuge er— klaͤrte, es nicht gesagt zu haben. Der Präsident zum Ange— klagten: „Sie behaupten, betrunken gewesen zu seyn, und erin, nern sich dennoch der Worte, die man zu Ihnen gesprochen.“ Herr Debourg sagte zu Barbés Gunsten aus, er habe einen jungen Menschen von ungefähr 23 Jahren in einem Kaffehause [agen hoͤren, daß er der Moͤrder des Offizierg beim IJ istiz· Pa⸗ laste gewesen sey. Der Präsident wandte sich hierauf zu dem angeklagten Mialoen. Dieser sagte, er sey am 12. Mat, Morgens ausgegangen, um Arbeit zu suchen; er habe Tumult gehört und Offiziere und Soldaten todt daltegen sehen. Da— neben hätte eine Patrone und eine Kugel gelegen, die er un— gluͤcklicherweise eingesteckt und mit sich nach Hause genommen habe. Der Präsident: „Sie haben gelogen, das Proto koll bezeugt es“. Antwort: „Dann ist es nicht gut geschrieben“. Präfident: „Sie haben nicht Theil an dem Angriff auf dem Posten beim Justizpalast genommen““ Antwort: „Nein. Fünf Jahre Gefaͤngniß sind eine gute Lehre“. Der Ange—⸗ klagte war fruͤher wegen Diebstahls verurtheilt gewesen. Der Angeklagte leugnete, daß er irgend einen Antheil an dem Auf⸗ stande genommen habe, obgleich ihn ein Landsmann und meh— rere andere Zeugen erkannt hatten, und er als der Moͤrder Maréchal de logis, Jonas, bezeichnet worsen war. Praͤs.: „Haben Sie nicht zu Jemandem, der Ihnen Vorstellungen machte, gesagt: „„Seyen Sie ohne Sorgen, ich habe einen National— gardisten zu ihm gesendet; er schlaͤft?““ Antw. „Das ist nicht x Fr. „Haben Sie nicht vorher zu Jemand anders ge— sagt, ich will' doch sehen, ob ich nicht einen herunterschießen kann?“ Antw. „Nein.“ Fr. „Derjenige, zu welchem Sie diese Worte gesprochen haben, hat Sie auf den Maröchal de logis schießen sehen, und hat Sie bei der Confrontation an Ihrem Auvergnatischen Accente wieder erkannt“ Antw. „Alles was ich darauf erwiedern kann, ist, daß ich es nicht bin.“ Fr. „Also behaupten Sie, daß Sie an den Handlun— gen, deren Sie angeklagt sind, durchaus keinen Theil haben?“ Antw. „Ich schwoͤre es vor Gott und den Menschen“ Die Portisre des Hauses, in welchem er wohnte, sagte dagegen aus, daß Mialon, trotz ihrer Abmahnungen, gerade zu der Zeit ausgegangen sey, als der Kampf am hitzigsten gewesen. Bussy, Eedarbeiter, sagte, ihm sey von den Insurgenten eine Flinte aufgezwungen worden, und er habe nicht eher entweichen koͤnnen, als bis der Posten beim Justiz-Palaste genommen . sey. Unter den Angreifenden habe er aber Mialon er— an nt

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Deputirten-Kammer. Sigung n l ul nn der Tagesordnung war die Erörterung des Gesetz Entwurfs über eine Kredit-Bewilligung von 10 Millionen zur Verehrung des Geschwaders im Mittellandischen Meere. der Conseils-Präsident das Wort. Nach einer kurzen Er— wähnung der Umstaͤnde, unter denen die Trattate von Kutajah und Chunkiar-Iskelessi abgeschlossen wurden, gab er in wenigen Worten die Versicherung, daß das Verhalten der Regierung durch die Interessen und die Wuͤrde Frankreichs bestimmt wer— den würde. Herr von Valmy stellte hierauf Betrachtungen über die gegenwärtige Lage Mehmed Ali's an, der sich in der Zeit von 10 Jahren zum Range eines maͤchtigen Herrschers auf— Jgeschwungen habe. Der Redner legte ferner mehrere auf den Traktat von Chunkiar⸗-Iskelessi bezuͤgliche Aktenstücke dor, um zu dem Schlusse zu gelangen, daß Frankreich in Folge der Polutik der verschiedenen Ministerien nur noch unter Opfern zu wählen habe. „Unsere Stellung zu Mehmed Ali“, sagte er, „liegt klar am Tage unsere Ehre befiehlt uns, den selben zu züchtigen, unser Interesse, ihn zu beschuͤtzen. Aber wir haben weder der Ehre, noch un— serem Interesse genuͤgt. Mit der Pforte stehen wir auf keinem besseren Fuße.“ Hier ließ sich ein so starkes Murren verneh— men, daß der Präsident Stillschweigen gebieten mußte. Der Redner fuhr dann fort: „Welches auch die Entscheidung der Waffen seyn möge, so wird Frankreich nichts vom Sieger zu fordern haben, weil es nichts fuͤr ihn gethan hat. England dagegen kann Anspruͤche an die Pforte machen, weil es sie un— terstuͤtzt hat. England treibt den Sultan zum Stucze des Pascha's, weil es seinen Handel in Aegypten wiederherzustellen wünscht. Dann werden wir zusehen muͤssen, ohne es hindern zu konnen.“ Der Redner stellte sodann ein enges Buͤndniß mit Rußland als den einzigen Ausweg hin. „Wird man jetzt, so schloß er, „dadurch, daß man einige Schiffe mehr aufstellt, zu Rußland oder zu England sagen konnen: Nicht weiter! Was den Kongreß betrifft, so billige ich das

Zuerst ergriff

Prinzip, aber ich habe ein groͤßeres Zutrauen zum Schwerte unserer Soldaten. Glaubt man im Ernste, Rußland, das sich in einer so schönen Stellung befindet, dahin bringen zu koͤnnen, daß es sich den Entscheidungen eines Kongresses unterwerfe? llebrigens konnen die Diplomaten, welche nur Federn in den Haͤnden haben, ungestraft drohen, aber wenn einmal der Sol— dat, wie der Admiral von Rigny sagte, die brennende Lunte in der Hand hält, so sind sie nicht immer im Stande, sie auszu— loͤschen. Wissen Sie, wodurch die Schlacht bei Navarin ver⸗ anlaßt wurde? Weil auf der Depesche der Londoner Konferenz welche durchaus friedlichen Inhalts war, der Herzog von Elaᷣ⸗ rence fuͤr den Admiral Codrington an den Rand geschrieben hatte: „„Mein lieber Eduard; thun Sie mir den Gefallen und verbrennen Sie alle diese Schufte.““ Um kurz mein? Meinung zu sagen, ich will weder einen Menschen, noch einen Soldaten für gefährliche und unnuͤtze Demonstrationen aufs Spiel setzen.“ Hierauf erhob sich Herr von Carné: Die Anfange des Streites zwischen Aegypten und der Pforte schrelden sich aus einer Zeit her, wo in Frankreich nichts georduet war wo von Norden und Suͤden Verlegenheiten auf uns einstũrmꝰ ten. Damals waren wir nicht im Stande, uns mit einer Frage zu beschaͤftigen, welche die Zukunft Europa's in sich birgt Da⸗ her haben wir auch keine fertige Politik. Diese Frage wird fuͤr uns das seyn, was die Spanische Erbfolge fuͤr das Zeitalter Ludwig's XIV. war. Faͤllen Sie eine rasche Entscheidung, unge— achtet der Unbestimmtheit, in welcher wir umhertappen, so ver— erben wir den kuͤnftigen Generationen unentwirrbare Schwie— rigkeiten.“ Nichtsdestoweniger erkannte der Redner an, daß es untergeordnete Punkte gabe, uber welche sich das Ministerium aussprechen muͤsse. Seiner Ansicht nach, sollte Frankreich er— klaͤren, daß es Aegypten beschuͤtze, weil es natuͤrlich und poli⸗ tisch sey, daß das Reich des Pascha von Aegypten sich vom Nil bis zum Taurus ausdehne. Bei Abgang der Post sprach der Redner noch. . .

Paris, 1. Juli. Die meisten hiesigen Blätter beschäftigen sich heute schon mit dem Gesetz⸗Entwurf uͤber die Kreditforde rung zur Verstaͤrkung des Geschwaders in der Levante. Das Journal des Deébats nimmt diese Gelegenheit wahr, um seine Sympathie fuͤr den Vice-Koͤnig von Aegypten von Neuem an den Tag zu legen. Es sagt: „Obgleich die Kammer zwi— schen Mehmed Ali und dem Sultan keinen Prozeß einzuleiten hat, so muß ihre Sprache und ihre Gesinnung bis zu einem gewissen Grade von einer Thatsache affizirt werden, die jetzt keinem Zweifel mehr unterworfen seyn kann, namlich der bah der Sultan der angreifende Theil ist. Nicht Mehmed Ali hat den Slalus duo im Orient treuloser Weise gestoͤrt, sondern die Pforte hat die Rathschlage Europa's in den Wind geschlagen und ploͤtzlich ohne irgens einen Beweggrund ihrem Ger? ere befohlen, den Euphrat zu uͤberschreiten, Ibrahim Pascha anzu— greifen und unter der Bevölkerung Syriens das kaum erlosch: ne Feuer des Aufcuhrs anzuzuͤnden. Die Pforte hatte im vorigen Jahre mit Frankreich und England einen Handels- Traktat ab— geschlossen, dessen wahrer Zweck die Schwächung oder der Sturz des Pascha's von Aegypten war. Sie haͤtte nun wenigstens di⸗ Wirkungen dieses Traktats abwarten können, aber ihre Unge— duld war zu groß, und sie ist vorgeschritten. Aber was ge⸗ schieht? Anstatt nach Konstantinopel wenden sich alle Drohuͤn— gen, alle Bemuhungen der Europäischen Politik nach Alexan drien. Die gegenwartige Lage zeigt die sonderbare Erscheinung daß mehrere große Maͤchte aus verschiedenen Interessen gegen einen Mann vereinigt sind“. Weiter fuͤhrt das genannte Brat die Ansicht aus, die Angelegenheiten des Orients kaͤnnten nicht auf dauernde Weise geordnet werden, wenn man beabsichtige den Pascha von Aegypten wieder zum Range eines ble ßen Gouverneurs herabzusetzen. Die Presse findet hier einen Anlaß, die Politit des Kabinets einer Pruͤfung zu unterwerfen. Sie sagt: „Jedenfalls wird die Regierung sich fuͤr irgend eine Politik entscheiden muͤssen, denn das Schlimmste wäre, wenn sie gar keine Politit hatte und den Ereignissen folgte, statt sie zu beherrschen. Bis jetzm hat das Ministerlum freilich noch nicht gezeigt, daß es ein System haͤtte. Der Conseils-Präsident hat wohi in der Pairs Kammer erklart, daß er die Aufrechterhaltung des Be— stehenden wolle, aber das koͤnnen wir mit seiner Erlaubniß noch fuͤr kein System halten. Eine Politik, welche sich unter allen Umstaͤnden, wohl oder uͤbel, auf Erhaltung des Status quo be— schraͤnkt, verdient keine Theilnahme, weil dies ein zu enger und beschraͤnkter Gesichtspunkt ist. In der Orientalischen Frage hat es mit dem Status quo nun noch ganz etwas Besonderes auf sich. Hier ist er ganz und gar unmoͤglich und stuͤrzt an allen Enden und Ecken zusammen, wie viel Mühe man sich auch ge— ben mag, ihn zu stuͤtzen. Langst ist er ja fuͤr beide Theile un— erträglich geworden, und das verzweifeltste Mittel ist ihnen lieber, als das Fortbestehen desselben. Man ist daher wider Willen gezwungen, auf Mittel zu denken, wie man sich der ge⸗ genwaͤrtigen Lage entreißen koͤnne, um sich mit der Zu kunft zu beschaͤftigen. Das gefaͤhrlichste, revolutionaitste, unheilvollste System wuͤrde daher das seyn, welches, diele Wahrheit re ken⸗ nend, am wenigsten thaͤtig und neuerungs suͤchtig sepn wollte Die Guillotine, welche bis jetzt immer im erg hr am des Henkers war, ist in der Nacht vom *. zum 3b. Mai nach der Eonciergerie gebracht worden, wi. Maßreges on darin ihren Grund haben, daß die Republikaner sich dieses Insteumentes zu bemaͤchtigen beahsicht igt hallen. 1 z Brossard ist nicht einstimmig, wie gestern die

Der Genera icht eint ; . Zeitungen meldeten, sondern mit 5 Stimmen gegen 2 freige⸗

sprochen worden. J K sp Man versichert, daß die Jesulten zu Metz in der Straße

der Trinitarier ein großes Haus gekauft haben, welches sie zu einer Erziehungts⸗Anstalt einzurichten beabsichtigen.

Zur Erganzung des neulich mitgetheilten Planes, die Er— richtung einer Bampf⸗Schifffahrt zwischen Bordeaux und Nem— York betreffend, fuͤgt der Courrier de Bordsauz unterm Ifsten v. M. Folgendes hinzu: „Der Marschall Soult widmet