1839 / 186 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

der Ausfuͤhrung dieses Planes, wie man vernimmt, die größte Aufmerksamteit, da derfelbe, außer dem kaufmännischen, auch einen militairischen Zweck hat und diese Schiffe, ihrer ganzen Einrichtung nach, nöglichst leicht in Kriegsschiff von 30. Kano⸗ nen umgewandelt werden können. Die stärtsten Maschinemn welche bis jetzt angewendet worden sind, erreichen nur die Kraft von 100 Pferden. Nach dem Plane des Herrn Comte. werden die Maschinen aber 156 Pferdekraft haben. Die Erhauung dieser Schiffe wird auf verschiedenen Franzoͤsischen Werften stattfinden⸗“ ö ;

In Toulon sind folgende Nachrichten aus Algier vom 22. Juni eingetroffen; „Die Vorbereitungen zur Expeditien nach Hamza werden einstweilen nicht fortgesetzt, weil die Hitze fur jetzt 5 jst. Doch wird sie späͤterhin ganz gewiß und etzt zu groß ist. 2 . r hne die' Einwilligung des Emir stattfinden. Der Emir wi nämlich nicht, daß wir sein Gebiet betreten, während er sich doch ruhig in die Provinz Konstantine begiebt, deren alleinige Ver— waltung wir uns vorbehalten haben.

Großbritanien und Irland.

London, 29. Juni. Man wird sich erinnern, welche Auf— regung unter der Tory-Partei durch die Ernennung des Lord Eh rinaton, jetzigen Barons von Fortesoue zum Lord-Lieutenant von Irland verursacht wurde. Nun ist dieser Lord bereits ge— aun Zeit in Irland, und sein Name ist in den offentlichen Blättern kaum mehr genannt worden, gewiß der beste Beweis, daß auch seine entschiedensten Gegner keinen Grund der Be⸗ schwerde uͤber seine Verwaltung aufzufinden wissen. Auch scheint sich Irland in den letzten Monaten in der That einer seltenen Ruhe erfreut zu haben. Die erste oͤffentliche Amtshandlung, zu der sich der neue Lord-Lieutenant veranlaßt sieht, ist die gewoͤhn— liche Proclamation, welche in Irland kurz vor den beiden Oran— gistischen Erinnerungstagen, dem J. und 12. Juli, erlassen zu verden pflegt, um die Einwohner vor gesetzwidrigen Umzuͤgen und Demonstrationen zu warnen, die in fruͤheren Jahren oͤsters zu heftigen Parteikampfen zwischen den Orangisten und Katholiken fuhrten. Lord Ebrxington glaubt aber jetzt so sicher auf die gute Gesinnung der Einwohner rechnen zu durfen, daß er es nicht fuͤr noͤthig gehalten, um diese Zeit die Polzei- und Nilitairmacht im Norden Irlands, namentlich in der Provinz Ulster, wo der Orangismus seinen Hauptsitz hat, durch außer— rdentliche Verstaͤrkungen zu vermehren, wie es sonst immer ge— schehen. Was aber ganz besonderes Erstaunen erregt, ist der Unstand, daß die durchaus hochkirchliche und Toryistische Uni versität von Dublin den neüen Lord-Lieutenant kuͤrzlich zum Doktor der Rechte ernannt hat. Man will wissen, daß derselbe eine Gegner vorzuͤglich durch die religissen Gesinnungen ver— oͤhnt habe, die man an ihm bemerke.

Nachdem lange Zeit das Geruͤcht gegangen, das Parlament werde sehr bald aufgelöst werden, heißt es nun wieder, daß eine solche Maßregel vor dem näͤchsten Jahre schwerlich zu erwarten sey, da das Ministerium, nach Beseitigung der bedeutendsten Parteifragen sich jetzt durch diese Session hindurch halten zu konnen glaube.

„Die von Herrn Talfourd herruͤhrende Bill, durch die das Göesetz aufgehoben werden soll, welches nach Ehescheidungen den Vätern unter allen Umständen gestattet, den Muͤttern jeden Zu⸗ gang zu ihren Kindern zu verwehren, ist gestern im Unterhause zum drittenmale verlesen und angenommen worden; sie hat aber nun noch das Oberhaus zu passiren.

Herr Baines uͤberreichte dem Unterhause in seiner vorletz— ten Sitzung eine Petition von Leeds, in welcher uber die Wir— rungen des Deutschen Zollverbandes Beschwerde gefuͤhrt wird, und kuͤndigte zugleich an, daß er am Dienstag uͤber acht Tage auf Erwägung dieser Bittschrift antragen werde.

Bei Gelegenheit einer kurzen Diskussion uͤber die Registri⸗ rung der Geburten wurde neulich im Unterhause von Herrn Goulburn daruͤber geklagt, daß in der letzten Zeit sehr viel ungehoͤrige , vorgekommen seyen. Lord J. Russell bemerkte dagegen, bei einer so zahlreichen Bevoͤlkerung sey es unmoglich, den Betrug ganz zu verhindern, doch kamen der— gleichen Mißbraͤuche jetzt bei weitem seltener vor, als unter dem alten Trauungs-Gesetz. Der General“ Prokurator fuͤhrte an, es fey vor wenigen Tagen ein Fall zu seiner Kenntniß gekom— men, wo ein Geistlicher im Widerspruch mit den ausdruͤcklichen

Vorschriften der Parlaments-Akte, sich geweigert habe, ein Paar zu trauen, wodurch derselbe sich einer Anklage ausgesetzt, die sedoch auf seinen Rath unterlassen worden sey. Sir R. Inglis fragte, ob bloß die Geistlichen der Anglikanischen Kirche zur Vollziehung der Trauung genothigt seyen, und ob dagegen die katholischen Geistlichen in solchen Faͤllen nach ihrem Gutduͤnken handeln koͤnnten. Darauf erwiederte der General⸗Prokurator, daß die Letzteren sich eben so nach der Parlaments⸗Akte zu rich⸗ zen hätten, wie die Ersteren.

Nach dem ersten Jahresbericht der neuen Registrirungs—⸗ Behörde würde die Bevölkerung von England und Wales, wenn sse von 1831 bis 1838 in demselben Maße zugenommen, wie in feuͤheren Jahren, sich am 1. Juni 1838 auf 15,324, 7230 See⸗ sen' belaufen haben. Die Zahl der in dem Registrirungs-Jahre, welches mit dem letzten Juni 1838 endigte, verzeichneten Ge— burten beträgt 399,721, worunter sich 204,863 Kinder maͤnnli— chen und 191,849 weiblichen Geschlechts befanden. Die Zahl der in demselben Jahre vorgekommenen Todesfälle wird auf ih, 19 angegeben. Interessant ist die Vergleichung des hoͤch— sen Lebensalters, welches die Bewohner der einzelnen Provin— zen und der bebeutendsten Städte von England im Durch— schnitt erreichen; in ganz England und Wales besanden sich unter 1000 Gestorbenen 145, die 70 Jahre und daruͤber alt geworden; in den noͤrdlichen Bezirken von Yorkshire und un der Grafschaft Durham, mit Ausschluß der Minen ⸗Distrikte, war dies Verhältniß 210, in Northumberland, mit derselben Ausnahme, in Cumberland, Westmoreland und dem noͤrdlichen Jancastershire 198, in Norfolk und Suffolk 196, in Devonshire 92 und in Cornwall 188 unter 1000. Dies sind die am duͤnn— sien bepölkerten Gegenden von England; in den dichter bevoͤl— terten ist das Verhältniß ganz anders, und in den großen Fa⸗ brikstädten stellt es sich am ünguͤnstigsten; in der Hauptstadt London selbst erreichten nur 191 unter, 1000 Gestorbenen ein Ilter von 70 Jahren und daruͤber, in Birmingham nur S!, in Leeds nur 79, in Liverpool und Manchester nur 63. .

Durch die Forderung der Maßregel, nach welcher kuͤnftig— hin eine Wohnungs- oder Aufenthalts-Veraͤnderung den Waͤh⸗ ler nicht mehr bis zum nächsten Negistrirung an der Ausübung seines Stimmrechts hindern soll, hat der Konservative, Herr Giöson, sich hestige Vorwuͤrfe von seiner Partei zugezogen. Die Torles behaupteten, es sey dadurch allen Hahl ue en Thuͤr und Thor geöffnet, ein Waͤhler koͤnnte nun seinen Wohnsitz nach dem Kontinent verlegen und doch zur Wahl zuruͤckkehren und nitstimmen, oder er könnte seine Eigenthums-Qualisication am Tage nach der Registeirung verkaufen und an der kommenden

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Wahl doch Theil nehmen. Lord Ingestrie meinte, eine solche Maßregel würde weniger uͤberrascht haben, wenn sie von der anderen Seite des Hauses, von den Whigs und Radikalen aus— gegangen wäre. Darauf gab Herr Gibson unter lautem Beifall den Liberalen zur Antwort: „Dergleichen kann man nur sagen, wenn man von Parteigeist, nicht wenn man von Gemeingeist durchdrungen ist.“ Herr Goulburn, Oberst Sibthorp und andere Tories sprachen gegen die Maßregel, weil sie darin eine Verletzung des Prinzips der Reformbill finden wollten, indem hier Per⸗ sonen das Wahlrecht verliehen werde, die es nach der Reformbill nicht ausuͤben durften. Es trat daher bei dieser Gelegenheit der eigenthuͤmliche Fall ein, daß lauter Tories, 122, gegen die dritte Lesung und Annahme einer von einem Konservativen herruͤhren— den Bill stimmten, und daß lauter Whigs und Radikale, 137, dieselbe unterstuͤtzten. Dies Resultat wurde von der liberalen Seite mit großem Beifall aufgenommen.

Der Plan der Minister zur Beförderung des offentlichen Unterrichts scheint auch die herrschende Kirche ihrerseits zu neuem Eifer in dieser Sache angespornt zu haben, denn in einer Versammlung der Geistlichen der Londoner Disͤzese, die am Donnerstag hier unter dem Vorsitze des Bischofs von London stattfand, wurde die Errichtung eines Unterrichts⸗Kollegiums fuͤr diese Dioͤzese beschlossen, welches aus dem Bischofe und mehreren von ihm zu ernennenden geistlichen und weltlichen Mitgliedern bestehen, und fuͤr die Verbreitung des Unterrichts nach den von der kirchlichen National-Schulgesellschaft angenommenen Grund— säͤtzen sorgen soll.

Gestern fand in Apsley⸗House eine zahlreiche Versammlung von Pairs statt, welche einstimmig beschlossen, fuͤr die Weglas sung der ersten Klausel der Jamaika-Bill zu stimmen.

Der protestantische Verein von England hat durch den Grafen Winchilsea dem Oberhause eine Petiton uͤbergeben las— sen, in welchem derselbe erklaͤrt, er habe mit tiefem Bedauern

erfahren, daß im Unterhause eine Bill zur besseren Regulirung

der Gefäaͤngniß-Disziplin durchgegangen, nach welcher unter ge— wissen Umstaͤnden die Anstellung katholischer, vom Staate zu

besoldender Kaplane in den Gefangnissen gestattet seyn solle Graf Winchilsea zeigte bei dieser Gelegenheit an, daß er sich

jener Maßregel

im Oberhause aufs entschiedenste widersetzen

werde, da der Grundsatz, katholische Geistliche aus Staats

Fonds zu besolden, im direktesten Widerspruch mit Englands

protestantischer Versassung stehe; sollte Ihre Majestaͤt so uͤbel berathen seyn, einer solchen Maßregel, die eine Aufmunterung

des Papismus und eine Unmittelbare Verletzung der Grundsaͤtze, durch welche die Koͤnigin auf den Thron gekommen, in sich schließen wurde, ihre Zustimmung zu eben, so wuͤrde sie da durch ihr einziges Anrecht auf den Scepter bieser Reiche ver wirken.

Der Courier will ersahren haben, daß der Koͤnig der Franzosen sich alle Muͤhe gebe, die übrigen Machte zu einer Konferenz uber die Angelegenheiten der Tuͤrkei zu bewegen, und daß er seinen Zweck auch zu erreichen hoffe, da die Oester reichische Regierung schon auf seine Ideen eingegangen sey und sich bestrebe, Rußland ebenfalls dahin zu vermoͤgen. Das ge nannte Blatt bedauert es ubrigens, daß, wie aus dem der De⸗

putirten Kammer von Herrn Jouffroy erstatteten Kommissions—

Bericht zu ersehen sey, die Vergroͤßerungs⸗-Plaͤne unter Frank⸗ reichs Staatsmännein noch immer so allgemein gehegt wuͤr—

den. Im vorliegenden Fall jedoch, meint es, moͤchte die Ver⸗

wirklichung dieser Plane nicht so leicht seyn; Frankreich wuͤrde Aegypten nicht durch einen Handstreich zu nehmen im Stande seyn, vielmehr durfte ein solcher Eroberungskampf die Franzo

sen in Verwickelungen bringen, aus denen sie sich Jahrhunderte

lang nicht wuͤrden herauswinden können.

Die Kommission, welche beauftragt wurde, Maßregeln zur Verhuͤtung von Ungluͤcksfaͤllen auf Dampfboͤten vorzuschlagen, hat ihren Bericht au das Parlament abgestattet. Es ergiebt sich daraus unter Anderem Folgendes: In den letzten zehn Jahren kamen auf 49 gescheiterten Dampfboͤten 308 Menschen ums Leben, bei 23 Explosionen von Kesseln 77, auf 17 durch verschiedene Veranlassungen in Brand gerathenen Dampfboͤten 2, bei 12 Kollisionen 66, zusammen auf 92 verungluͤckten Dampf⸗ böten 453 Personen. Der größte Verlust an Menschenleben, der semals bei einem einzigen Ungluͤcksfalle dieser Art vorge— kommen ist, fand bei dem Scheitern des „Rothsay Castle“ statt, wobei 119 Personen das Leben verloren. Die groͤßte Anzahl von Personen, welche durch ein Zusammenstoßen von Dampfboͤten auf ein; mal ihr Leben verloren, betrug 62, durch Eine Explosion 24 und durch Ein Feuerauskommen 2 Personen. Mehr als die Halfte dieser Un⸗ gluͤcksfaͤlle hat sich in den letzten zwei Jahren ereignet, und vom An— fang des Jahres 1838 bis jetzt, in einem Zeitraum von nur 15 Monaten, haben nicht weniger als 22 dieser Ereignisse stattge⸗ funden; es scheiterten nämlich, wurden leck oder befanden sich in drohender Gefahr 11 Dampfboͤte, wobei 117 Menschen umkamen; bei 8 Explosionen wurden 20 Personen theils getöd⸗ tet oder mehr oder weniger beschaͤdigt. Die Kommission schlägt nun vor, unter der Aufsicht des Praͤsidenten der Handels⸗Kam⸗ mer eine eigene Behoöͤrde einzusetzen, die alle schon gebauten oder noch zu bauenden Dampfboͤte registriren und klassifiziren, ihren Bau beaufsichtigen, dieselben von Zeit zu Zeit untersuchen und alle Ungluͤcksfaͤlle, welche die Dampfbsͤte betreffen oder durch sie veranlaßt werden, aufzeichnen soll.

Nach einer Schiffer-Rachricht aus Malaga befaͤnden sich die sammtlichen Kuͤstenstaͤdte Spaniens in mehr oder minder offenem Widerstande gegen die Madrider Regierung.

R 1 in d e. Aus dem Haag, 2. Juli. Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz von Oranien ist von Stuttgart hier wieder eingetroffen.

Mastricht, 30. Juni. Die Belgischen Kommissarien zur Regulirung der Demarcagtions-Linien sind nun sämmtlich hier eingetroffen. Die einzige Schwierigkeit, welche diese Arbeit in Bezug auf Mastricht darbieten kann, durfte die Frage seyn, ob die 1200 Toisen, welche, dem Frieden s-Vertrag zufolge, auf dem lin ken Maaß üsfer zu der Festung gehoren sollen, vom Fuße des Glacis ab oder von den Forts „St. Peter“ und „Wilhelm“ beginnen sollen. Die Hollander sind der Meinung, daß die Ausfuͤhrung nur im letztgedachten Sinne geschehen koͤnne.

Belgien.

Bruassel, 1. Juli. Der Finanz⸗Minister sordert im „Mo⸗ niteur“ diejenigen, welche noch Anspruͤche an das ehemalige Koö⸗ nigreich der Niederlande haben, auf, ihre Reclamationen sammt den beglaubigenden Papieren in das Finanz-Ministerium oder an die Statthalter der Provinzen einzusenden.

In hiefigen Zeitungen liest man: „Die Belgischen und Riederläͤndischen Kommissarien haben sich immer noch nicht über die streitigen Gebietstheile vereinigen können. In Marte⸗ lange ist man zum kraͤftigsten Widerstande entschlossen. Es ste⸗

folgen werden.

sten daselbst 00 Mann Linien-Truppen, und dazu kommen noch die Gendarmerie, die Zollwächter der abgetretenen Gebietstheile, die Dorfbewohner und die Patrioten von Arlon und der Um⸗ gegend, welche herbeigeeilt sind, um den Belgischen Boden zu vertheidigen. Vor dem Ort sind 4 Kanonen aufgepflanzt, so viel man in dem Lande auftreiben konnte, um jeden Angriff ab— zuwehren.“

In Bruͤssel ist so eben ein Gedicht von Herrn Mahauden, der schon durch mehrere literarische Arbeiten bekannt ist, erschie⸗ nen; es fuͤhrt den Titel-: „Die Menschen und die Dinge bei Gelegenheit der Absetzung des Herrn Baron von Stassart.“

Das Belgische Archiv hat so eben eine kostbare Acquisition gemacht; man hat in Paris die OriginalKorrespondenzen der Gesandten Philipp's II. gefunden, welche im Jahre 1559 den Vertrag von Cateau-Cambresis mit Frankreich abschlossen. Diese Gesandten waren die angesehensten Männer Spaniens und der Niederlande, der Herzog von Alba, Wilhelm von Nassau, Prinz von Oranien, Antoine Perrenot de Granvelle, Bischof von Arras und Ruy-Gomez de Silva, Graf von Melito, spaͤter Fuͤrst von Eboli. Ihre Briefe sind an den Koͤnig gerichtet, der sich damals in den Niederlanden befand, und an den Herzog Emanuel Philibert von Savoyen, den General⸗Statthalter jener Provinzen nach der Abdankung Mariaä's; auch die Antworten des Königs und des Herzogs sind damit verbunden.

Schweden und Norwegen.

Stockholm, 25. Juni. Gestern wurde der Namenstag des Koͤnigs mit großem Souper und Konzert bei Hofe gefeiert, und vorgestern unter dem Befehl des Kronprinzen ein großes Mansver von den hier garnisonirenden Truppen vorgenommen

Die Abreise der Kaiserin von Brasilien ist auf den 15. Juli

angesetzt. Sie denkt, ihre Ruͤckreiss nach Portugal uͤber Luͤbeck, Hamburg und England zu unternehmen. Die Kaiserin hat auf⸗ fallende Aehnlichkelt mit ihrer Schwester, unserer Kronprinzessin, und dieselben Eigenschaften, welche die Leuchtenbergische Familie so hoch stellen, haben auch hier der Kaiserin allgemeine Bewun— derung erworben. An die Stelle des Grafen Karl Loͤwenhjelm, welcher seine Entlassung mit Beibehaltung seiner ganzen Einnahme erhalten, hat der König den Admiral, Baron Lagerbjelke, zum Staats— rath ernannt

Der als Zettelverfälscher und Karrikaturmaler bekannte Darell hat Gelegenheit gefunden, aus dem Gefaängniß zu ent— fliehen.

Unser großer Dichter, der Bischof Franzen, feierte bei der neulich in Upsala gehaltenen Dichter-Promotion sein funfzig⸗ jaͤhriges Jubilaͤum als Doktor der Philosophie.

Eine Handels-Convention ist zwischen unserer und der Paͤpstlichen Regierung abgeschlossen worden, wodurch die Fahr⸗ zeuge beider Staaten gleiche Rechte erhalten.

Nachdem mehrere Regierungen unterrichtete Personen nach Paris gesandt haben, um die dortige Industrie-Ausstellung zu besehen und ihre Bemerkungen daruber zum Nutzen des ein⸗ heimischen Kunstfleißes anzustellen, hat ein Beamter des Koͤnig⸗ lichen Kommerz-⸗»Kollegiums, Herr Engelke, einen ahnlichen Auf⸗ trag bekommen und ist nach Paris abgereist.

Der Norwegische Storthing hat in einer Adresse an den Koͤnig auf Verlangerung der Session bis zum 16. August an⸗ getragen.

In den Schwedischen Zeitungen ist eine eindringende Auf⸗ sordekung an die Schwedischen, Norwegischen und Daͤnischen Naturforscher, welche sich am 16. Juli in Gothenburg versam⸗ meln, ergangen, sich zu fortwährenden geologischen Forschungen zu vereinigen.

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Rom, 25. Juni. Das Diario meldet das am Zasten d. erfolgte Ableben des Kardinals Sala, welcher ein Alter von 77 Jahren erreicht hat.

Der Kardinal Giustiniani hat in der Jahres-Versammlung, welche die Akademie der katholischen Religion am 23sten v. M. hielt, einen ausfuͤhrlichen Vortrag uͤber die schädlichen Einfluͤsse der neueren Philosophie und uͤber die Vorzuͤge gehalten, welche die Offenbarung, verbunden mit der menschlichen Vernunft, der Philosophie verleiht.

Genua, 27. Juni. Se. Koͤnigl. Hoheit der Kronprinz

von Bayern ist gestern aus Rom hier eingetroffen. ö

Konstantinopel, 11. Juni. (Journ. de Smyrne) Man versichert, es sey bereits vor vierzehn Tagen der Befehl an Reschid Pascha abgegangen, auf seinem Posten in London zu bleiben, indem seine Anwesenheit dort sehr noͤthig sey. In der gestrigen Sitzung des Gesundheits-Rathes, der die Kommissarien der vornehmsten Gesandtschaften beiwohnten, ist das Gefundheits-Reglement definitiv beendigt worden, und wird in kurzem den verschiedenen Gesandtschaften mitgetheilt werden. Es ist' darin festgesetzt, daß diejenigen Schiffe, welche unreine Patente (patentes brütes) haben, sich einer 20tägigen Quaran⸗ taäne unterwerfen müssen, wenn sie beladen, und einer Jätaͤgigen, wenn sie unbeladen sind; bei verdächtigen Patenten währt die Quarantaine für beladene Schiffe 14 Tage, fuͤr unbeladene 10 Tage. Unreine Patente werden erst nach 30 Tagen von dem letzten Erkrankungsfalle und verdächtige Patente erst nach dem 14ten Tage als rein betrachtet.

Die seit einiger Zeit debattirte Frage uͤber die freie Aus⸗ übung des Bäͤcker-Handwerks und die Freigebung des Getraide⸗ Handels ist jetzt von dem Rath des öffentlichen Nutz ens be⸗ jahend entschieden und vom Sultan bestaͤtigt worden. Es ist dies die erste Reform in der Verwaltung seit der Ernennung Halil Pascha's zum Conseils-Präͤsidenten, und Alles läßt hof⸗ fen, daß bald noch andere nicht minder wichtige Verbesserungen In der letzten Sitzung des Raths des oͤffent— lichen Nutzens, dei weicher Nuri Efendi zugegen war, wurden mehrere christliche Unterthanen der Pforte zu Mitgliedern des

Raths ernannt. ; ; ; Als am Sonnabend die erste Abtheilung der Ottomanischen

Flotte unter dem Kommando Rigla. Bei s unter Segel ging, stieß eine Fregatte, die von der Stroͤmung fortgerissen wurde, zegen ein Sardinisches Schiff, welches mit Getraide aus dem Schwarzen Meere kam und gegen das agusdruͤckliche Verbot wischen der Spitze des Serails und dem Leander-Thurm vor Anker lag. Der Stoß war furchtbar und das Kauffahrtei⸗ Schiff erhielt außer anderen Havarieen, auch ein großes Leck. Es sprangen jedoch sogleich mehrere Matrosen der Fregatte auf das Verdeck des Sardinischen Schiffes und verstopften das Leck so gut, als es sich thun ließ. Der Sultan, welcher in seinem Kiosk zu Skutari Zeuge dieses Vorfalls gewesen war, sandte sogleich die strengsten Befehle fuͤr die Rettung

des Schiffes, allein der Kapudan-Pascha hatte bereits das Noöthige angeordnet. Das Schiff wurde durch ein Dampfboot in das Arsenal bugsirt und sofort ausgeladen, um die Aus⸗ besserung beginnen zu können. Hierguf ließ der Kapudan Pascha den Befehlshaber der Fregatte an Berd des Admiral-Schiffes berufen, um sich wegen des Vorfalls zu verantworten. Es wurde ihm indeß leicht, darzuthun, daß er außer aller Schuld sey, indem die Stroͤmung ihn fortgerissen und es ihm unmög—⸗ lich gemacht habe, einem Schiffe auszuweichen, das sich noch dazu an einer Stelle befunden habe, wo es gar nicht ankern

durfte. ; . 1 13 schreibt aus Trapezunt vom 6. Juni, daß daselbst

eine Aushebung von 10,000 Mann irregulairer Truppen anbe— sohlen worden ey, die fich, unter Anführung des Souverngurs jener Stadt, mit der Armeg Hafiz Pascha's vereinigen sollen.

Die Allgemeine Zeitung enthalt nachstehende Be⸗ trachtungen uͤber die Angelegenheiten des Drients: „Der Sul— tan und Mehmed Ali haben endlich den unerträglich gewor— denen Status quo abgeschuͤttelt, und der Kampf um Senn oder Nichtseyn hat fuͤr Beide begonnen. Nicht leicht ist ein so wich⸗ tiges, hoöͤchst wahrscheinlich fuͤr ganz Europa sehr folgenschweres Ereigniß mit vergleichungsweise so viel Gleichguͤltigkeit betrach⸗ tét worben eine Gleichguͤltigkeit, die sich nur aus dem Um⸗ stande erklaͤren laßt, daß man noch bis auf diese Stunde nicht weiß, in welcher Art und Weise, fuͤr oder gegen wen die ver— schiedenen Europäischen Maͤchte sich einmischen werden, und wahrscheinlich wissen es einige Maͤchte selbst noch nicht, obwohl sie genothigt sind, fuͤr alle moglichen Falle sich in Bereitschaft zu halten. Unter den verwickelten Bestrebungen der verschiedenen Machte sind nur drei Dinge klar, und man moͤchte sagen, ma⸗ thematisch richtig: Rußland muß seinen Einfluß in Konstan— tinopel behaupten, damit keine Europaͤische Macht eine Flotte ins Schwarze Meer senden koͤnne; diese Nothwendigkeit ist fuͤr Rußland so dringend, daß es selbst mit den Waffen in der Hand jenen Einfluß zu wahren suchen muͤßte, wenn es wesentlich ge— fahrdet werden sollte. Oesterreich hat das dringendste Interesse, daß dieser Einfluß Rußlands sich nie bis auf eine thatsaͤchliche Besetzung Konstantinopels erstrecke. England ist durch den Stand der Dinge in Indien, wo jeden Augenblick ein allgemei ner Kampf gegen seine Oberherrschaft ausbrechen kann, genoͤ⸗ thigt, den Weg uͤber Aegypten, den Mehmed Ali zu sperren droht und sperren kann, nöthigenfalls mit Gewalt zu oͤffnen, da es sich nicht in den Fall setzen lassen kann, dringend nothwen— dige Verstaͤrkungen ums Kap der ganzen Hoffnung nach Ostin dien oder in den Persischen Golf schicken zu muͤssen. Frankeeich hat kein direktes, dringendes Jateresse in der Orientalischen

Sache, und ob die neuliche Behauptung, daß Frankreich die

gaͤnzliche Unterdruͤckung Mehmed Ali's nie zugeben werde, wahr ist, muß erst die Zukunft lehren. So wie nun jetzt die Sachen stehen, handelt von allen Europaäͤischen Mächten nur England mit Entschiedenheit fuͤr und gegen bestimmte Personen, namlich fuͤr den Sultan und gegen Mehmed Ali, oder vielmehr es drängt zum Kriege, weil es wegen des Durch marsches Englischer Truppen durch Aegypten baldmoͤglichst Sicherheit haben muß. Indeß wird auch England nicht selbstthaͤtig auftreten, als bis eine Entscheidung in Syrien erfolgt isi Von dem Ausgang einer Hauptschlacht in Syrien hängt darum Alles ab. Faͤllt die Entscheidung gegen Ibrahim Pascha's Heer aus, so ist Meh⸗ med Ales Herrschaft zu Ende, und vielleicht helfen die Eng⸗ länder durch Besetzung Alexandriens dazu, daß sein Sturz um so schneller erfolge. Sollte aber Ibrahim Pascha vollstaͤndig siegen, wie er zu Koniah gesiegt hat, dann koöͤnnte er sich auch den Weg zum Thron des alten Stambul bahnen, und sein jetzi— ges Verhältniß zu Rußland und England wäre mit einemmal voͤllig umgewandelt. Mehmed Ali hätte dann Alles von Ruß— land und nichts mehr von England zu fuͤrchten. Ist die Ent— scheidung fuͤr die eine oder die andere Seite vollständig, geht Mehmed Ali oder der Sultan unter, dann ist der Friede unter den Europäischen Mächten noch zu erhalten, und der Streit zwischen England und Rußland bleibt ein Asiatischer; Frankreich wurde zwar zum Sturze Mehmed Ali's nicht gut sehen, Rußland wuͤrde das Emporkommen einer jungen Dynastie in Konstantinopel aus leicht begreiflichen Gruͤnden zu verhin— dern suchen, aber schwerlich wurde eins von beiden einzeln den Krieg deshalb beginnen wollen. Eine Entscheidung jedoch ist im Orient nothwendig geworden, und erfolgt diese nicht durch die beiden Heere, die einander im Orient gegenuͤber stehen, so werden England und Rußland sie herbeizuführen suchen, unter welchen Vorwaͤnden, gilt dann gleichviel Es ist indeß augen— scheinlich, daß die Maͤchte kaum mehr sehr hoffen, daß Ibrahim und Hafiz Pascha allein die Entscheidung geben.“

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Athen, 2. Juni. (Journ. de Smyrne) Ihre Ma jestaͤten begaben sich am 20. Mai von Kalidromi nach Mara— thia, verweilten dort einige Tage und setzten dann ihre Reise nach Akarnanien fort. Alle Berichte stimmen darin uͤberein, daß Ihre Majestaͤten von dem Volke uͤberall mit der groͤßten Freude empfangen wurden. Auch hat diese Reise bereits ihre Fruͤchte getragen. Der Koͤnig hat alle Beschwerden uͤber die Verwaltung der oͤffentlichen Interessen mit Aufmerksamkeit an⸗ gehoͤrt und in mehreren Faͤllen sind die Beamten, welche die ih⸗ nen uͤbertragene Gewalt gemißbraucht haben, streng bestraft wor⸗ den. Außer dem Demarchen von Thesoa, der nebst seinem Se⸗ cretair bereits vor einiger Zeit vor Gericht gestellt wurde, sind etzt auch noch die Demarchen von Erane in Triphylis, von Ka— lotychia in Elis und von Media in Argolis der Bestechung bei der letzten Rekruten-Aushebung angeklagt worden und sollen demnaͤchst vor Gericht gestellt werden.

Der Oberst-Lieutenant Tzavellas, Kommandant von Le⸗ panto, waͤre mit seiner Familie fast ein Opfer eines abscheuli— chen Verbrechens geworden. Am 20. Mai fruͤh am Morgen schlichen sich nämlich einige Personen in den Keller des von dem Obersten bewohnten Hauses, wo sich mehrere Faͤsser mit Pulver befanden, häuften dort brennbare Gegenstaͤnde auf und steckten sie in Brand. Das Feuer hatte sich bereits uͤber einen Theil des Hauses verbreitet, als die Bewohner es gluͤcklicher Weise noch zur rechten Zeit bemerkten, um dem Brande Ein— halt 8 thun und dem ihnen zugedachten Schicksal zu entgehen. Die Nachforschungen der Polizei zur Entdeckung der Urheber dieses Attentats sind bis jetzt fruchtlos gewesen.

Reg hpten.

Alexandrien, J. Juni. Mehmed Ali hat, gegen den Rath von Boghos Bei, beschlossen, die , . . Ma⸗ gazinen befindliche Baumwolle von zwei Aerndten zu verkaufen und obgleich dies zur Befriedigung der zahlreichen Auftraͤge aus Europa hinreichen durfte, so glaubt man doch, daß bald noch bedeutendere Verkaufe stattfinden werden. Boghos Bei hat jedoch keinen festen Preis bestimmt, um von dem geringsten

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Steigen in Europa Vortheil ziehen zu koͤnnen oder bei späteren Verkäufen freie Hand zu behalten. Herr Tossitza sendet die von ihm gekauften 1000 Ballen Baumwolle auf Regierunge— Schiffen nach Livorno, von wo dieselben Vauholz zurückbringen sollen, da der Pascha das Projekt, seine Marine zu vermehren noch immer nicht aufgegeben hat. . Das Englische Paketboot „Megaͤre“ ist gestern von Malta hier angekommen und heute nach Beirut abgegangen. Da die ihm uͤbersandten sehr wichtigen Depeschen der Indischen Re— gierung zwei Tage liegen geblieben, so beschloß der Oberst Tampbell, dieselben durch einen Konsulats-Beamten am Bord des Franzoͤsischen Dampfboots „Dante“ abzusenden. Es ist dies das erstemal, daß die Engländer sich für den Transport ihrer Regierungs⸗Depeschen eines Franzoͤsischen Schiffes bedienen. Die Neapolitanische Korvette „Valoroso“, auf der sich der Herzog von Aquila eingeschifft hatte, ist noch immer im hiesigen Hafen. Der Prinz ist völlig genesen, jedoch noch nicht ans Land gekommen, weil täglich noch einzelne Pestfälle vorkommen, und seibst in dem Franken-Quartier einige Erkrankungen statt gefunden haben. Man hofft jedoch, daß es, bei der vorgeruͤck ten Jahreszeit, und den von der Gesundheits⸗Kommission vor geschriebenen Maßregeln gelingen werde, der Verbreitung der Krankheit Einhalt zu thun. Bis jetzt sind etwa 30 Personen gestorben.

Land ta 88⸗ Ab sch ie d

fuüͤr die im Jahre 1837 zum Westphälischen Provin— zial-Landtage versammelt gewesenen Stände

Wir Friedrich Wilhelm on Gottes en, König Preußen ꝛc.

Eutbieten Unsern zum Provinzial neu getreuen Ständen der Prorinz Wesi geben denselben wegen der in ihren falt und Einsicht Unser landesväterli und eribeilen ihnen auf die U träge nachfolgenden Bescheid

J. Auf die Erklärungen

Was zunächsi die Ur die nachstehend benannten Geset

(Gewerbe⸗Polizei⸗ allgemeinen Gewerbe-Polizei

(Gesetz wegen Aufh Rechte.) 2. eines Gesetzes Zwangs- und Bann-Rechte

(Darauf bezügliche Entsa Entschädigungs-Ordnung wegen Exrklusiv Gewerbe⸗Berechtigungen

(Wege rduunng.) 1

(Gesetz wegen Benutzung der setzes wegen der Einrichtungen zu Befört Anhaltung und Benutzung der

(Gesetz wegen der Red der Gen an Grundstücken.,) 6. eines der den Mitgliedern der Land- und Stadt-wemeinder lichen Grundstücken und Grund-Gerechtigkeiten Rechte,

(Rachtrag zur Gemeinheits-Theilungs-⸗Ordn eines Nachtrages zur Gemeinbeits⸗ Theilungs-Ordnung vinz Wesiphalen und die Kreise Duisburg und Rees,

(Gesetz wegen Befestigung der Sandschellen.) 8 einer Verordnung wegen Besestigung der Sandschellen und Abwendung der Versandungen im Binnenlande,

(Gesetz wegen der Befügnisse der Kreisst ändern) 9 eines Gesetzes wegen der Befugnisse der Kreisstände, Ramens der Kreis— Corporation Ausgaben zu beschließen und die Kreis Eingesessenen da durch zu verpflichten,

so können Wir für jetzt Unsern getreuen Ständen nur vorläufig die Zusicherung geben, daß die von ihnen gemachten Bemerkungen bei der definitiven Redaction dieser Gesetze auf das reiflichste in Er wägung gezogen werden sollen.

(Grundstener-Gesetz 109. Die Gutachten über die Veran⸗ lagung und Erhebung der Grundsteuer in den westlichen Provinzen und

(Anweisung wegen des Grundsteuer⸗Deckung s-Fonds.) 11. die Anweisung wegen des bei Verwendung des Grundsteuer Deckungs Fonds und insonderheit bei der Nachsuchung, Bewillizung und Verrechnung der Stener-Nachlässe und Unterstützungen zu beob— achtenden Verfahrens

sind durch das im zten Stück der diesjährigen Gesetz Sammlung zur Publication gelangte Grundsteuer Gesetz vom 21. Januar d. J und durch die damit verbundene näbere Anweisung inzwischen völlig erledigt worden.

(Bestimmungen wegen Ausgleichung der Kata ster⸗Ko sten.) 12. Was die gleichfalls begutachteten Bestimmungen über die Ausgleichung der Kataster-Kosten anlangt, so haben Wir den Anträgen, die Vertheilung dieser Kosten lediglich nach Waßgabe der für das Jabr!833 fest gestellten Katastral-Erträge zu bewirken und die bis zum Schlusse des Fahres 1834 Behufs der Fortschreibung des Güterwechsels aus dem Kataster-Fonds geleisteten Zuschüsse, gleich den späteren auf die Staats Kassen zu übernehmen, oder wenigstens hinsichtlich dieser Zuschüsse keine Ausgleichung zwischen den einzelnen Regierungs Bezirken statt sinden zu lassen, aus den in der Denkschrift vom 30. Dezember 1836 bereits entwickeiten Gründen keine Folge geben können Dagegen haben Wir mit Rücksicht auf die durch die Vermessung und Schätzung der sieuerfreien Staats-Waldungen verursachten Kosten einen ange messenen Zuschuß zu den Gesammtkosten des Katasters aus Staats Fonds bewilligt. Mit den wegen dieses Zuschusses und sonst in der Zwischenzeit nothwendig gewordenen Modificationen sind die gedach— fen Bestfmmungen von Uns genehmigt und, bereits publizirt worden.

Dem Antrage, Unsere Waldungen nscht für unbestenert zu erklären hat zwar nicht deferirt werden können; indeß haben Wir mit Rück— sicht auf den bei Begutachtung des Entwurfs einer allgemeinen Wege Ordnung von Unsern getreuen Ständen in Betreff der Konkurrenz des Forst-Fiskus bei Unterbaltung der Wege gemachten Antrag in billiger Erwägung der Verhältnisse Unser Staats Ministerium an—⸗ gewiesen: cin Regulativ zu entwerfen, welches die Bestimmungen enthält,

nach welchem hinführo die durch Unsere Waldungen führenden Wege ganz oder theilweise aus den Forst-Revenüen unterhal⸗ ten werden sollen.

Dieses Regulativ wird, sobald es von Uns vollzogen worden, öffentlich bekannt gemacht werden.

(Provinzial⸗Rechten) 13. Wir haben mit Woblgefallen die Auf⸗ merksamkeit wahrgenommen, welche von den für die verschiedenen Landestheile gebildeten Ausschüssen der Berathung der ihnen vorge— leaten Eniwürfe der Provinzial-Rechte gewidmet ist, und wollen, dem ständischen Vorschlage gemäß, die von diesen Ausschüssen vorgetragenen Bitten und Wünsche als die Erklärung des versammelten Landtages annehmen.

Wegen der Partiknlar-Rechte ciszelner Landestheise von gerin⸗ gerem Umfange sind die gewünschten Berathungen auf den nach Maß⸗— gabe des §. 20 der Kreis⸗Ordnung vom 13. Juli 1827 zu bildenden Kreit Konventen angeordnet, auch wegen Revision des die bäuerliche Erbfolge betreffenden Gesetzes vom 13. Juli 1836 und wegen der ab⸗ gesonderten Publication des Gesetzes über das Pfandgeld die eifor— derlichen Einleitungen getroffen, Der Juhalt der Uns vorgelegten Gutachten wird überall näch Möglichfeit berücksichtigt werden.

Schließlich genehmftgen Wir die Wahlen der Deputirten zur Be⸗ rathung des Entwurfs des Kirchen- und Schul-Rechts für den Ober-

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dem Kataster.) ten und Stellvertretern Behnfs dei über die Vereinfachung des Hvpothe

Landesgerichts-Bezirk Hamm und inzi end er ie B, n. der. Pte nrlel Neechte dea Ober · (Jagd⸗Gemeinheitstheilungs-Ordnung) 12. D dem vorgelegten Entwurf einer Verordnung über die ö 3 Koppel-Jagden gemachten Bemerkungen werden bei der . fallsigen Berathüng gebührende Berücksichtigung finden. 236 Wenn jedoch am Schlusse des siändsscken Gutachtens der An— trag gestellt wird, diese Verordnung erst gleichzeitig mit der verbelßt⸗ nen Forst⸗ und Jagd⸗Polijei⸗Ordnung zu erlassen, so beruht dies auf der unrichtigen Voraussetzung, daß die letztere Vorschriften tber den Wildschaden enthalten werde, was nicht der Fall seyn kann, da dlese vielmehr in das gemeine Recht gehören, welches auch dieserhalb das Nöibige bestimmt. ; Wenn in Unseru übrizen Provinzen, in die Lokalität der Hegung von Wlldstäuden ungleich günsilger ist, wie in der Provinz Westpalen ein Bedürfaiß zue Abcuderung der be— siehenden Vorschriften sich bis jetzt nicht herausgestellt hat, fo dürfen Wir annehmen, daß solche auch für dle letztere ausreichend seyn wer . Die von der Majorität des Landtages geäußerte Besorgnif die Theilung der Koppel-Jagden die Verwüstung der Felder durch as Wild zur Folge haben werde, kann, da es in dem bei weitem größten zeile der dortigen Provinz nur kleines Wild giebt, und nach ? 6rilichen Verhältnissen nur geben kann, überdem auch bei Theilung der bisherigen Koppel-Jagden dort meistens nur sehr kleine privative Jagdreviere gebildet werden können, nicht als hegründet betrachtet den, und bat dieselbe um so mehr befremden müssen, als Unse en Ständen nicht wohl unbekannt seyn kann, daß ein Uebelstar befürchtete, in Unsern andern Provinzen, wo mit gerin e Koppel-Jagdgerechtfame bestehen, nicht siati dnung.) 15 ?

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Vorschläg von Abändernne Einrichtungen im Widerspruch.

Wenn endlich geäußert wird, daß es in dortiger Provinz der Bauernstande an Individuen feble, welche die nöthigen Eigenschaf besitzen, um mit Erfolg als Landtags-Abgeordnete zu wirken, und d es daher diesem Stande wünschenswerih sesßn müsse, von Perso aus anderen Ständen vertreten zu werden, so überlassen Wir es eigenen näheren Prüfung Unserer getreuen Landtag - wöhgeordneter vom dritten und vierten Stande, ob eine solche, wie Uns hinlänglich, bekannt, nicht begründete Voraussetzung, dem Interesse des letzge dachten Standes entsprechen würde, da sie in nolhwendiger Folge zu der Meinung führen müßte, als sey derselbe überhaupt zur Ausübung ständischer Rechte nicht befähigt.

(Desgleichen des Art. Vill der Verordnung vom 3. Jult 1827) 17. Eben so wenig können Wir der Ansicht beisilm— men, die Uns in Beziehung auf die beschlossene Modification des Art. VIII. Unserer Verordnung vom 13. Juli 1827 vorgetragen ist. Schon der Umstand, daß die Gesetze für die Qualification der Stadt⸗ verordneten andere Maßgaben feststellen, wie für diejenige der Laud⸗ tags-Abgeordneten, muß zu der Ueberzeugung führen, daß die für letztere erforderliche Befählgung nicht in der zum Amte der ersteren mit begriffen seyn kann, und wenn angeführt wird, daß es mit der den Stadtverordneten übertragenen Wahl der Landtags-Abgeordnelen in Widerspruch siehen würde, wenn sie nicht an und für sich ohne

tere Bedingungen wählbar seyn sollten, so herubet dies auf einer Verwechtelung' der Wablbefugniß mit der Wählbarkeit, die auch in den andern Ständen ganz von einander verschiedene Eigenschafien sind, von denen namentlich nie die erstere die letztere in sich schließt. Ferner ändert die geringere Zahl der Magistratspersonen und Stadt gerordnete welche die reviditte Städte⸗Orduunngfesisetzt, die wesentlichen Verhält isse der Mitalieder dieser beiden Kommunal-Behördtu nicht, und was die des fallfige Berufung auf dle ösilichen Provinzen betrifft, so muß ange neminen werden, daß die Bürgerschaften der Westphälischen Slädt— bei der geringeren Zahl ihrer Stadtverordneten uüm so mehr Veranu⸗ lassung haben, ihre Wahl nur auf solche ihrer Mitbürger zu richten welche alle Haupt-Interessen der Kommune theilen. Auch hat sich die bier in Kede stehende Bestimmung bel den Städten Unserer Pro vinz Sachsen, wo ebenfalls die revigzirte Städte-Ordnung eingeführt ist, als vollkommen zweckmäßig bewährt.

Daß die Vertreier des Standes der Städte an den gewerblichen Interessen überhaupt durch eigene Ausübung von Gewerben wesent⸗ fich beiheiligt seyn müssen, isi eine für den Grundsatz der Vertretung eines jeden Standes aus seiner Mitte so wichtige Vorschrift, daß Wir nur rücksichtlich der Magistrats-Personen in Betrachtung Ihrer Wirk⸗ samkeit und des böheren Vertrauens, das ihnen bereits von shren Mitbürgern bei Berufung zu ihren Stellen zu erkennen gegeben wor— den, eine Ausnabme davon für zulässig erachtet haben.

Es muß daher bei Unserer mittelst Propositions Dekret vom 17. Januar 1837 in Bꝛeziehung auf den Art. Vill. der Vtrordnung vom 13. Juli 1827 Unsern geireuen Ständen ju erkennen gegebenen Entschließung lediglich bewenden.

(Gesetz wegen Verbindung des S vpothefenwesch.⸗ mit 18. Zu den vorgenommenen Wahlen von Deputir⸗ ö Ez der Beralbung eines Gesetz⸗Ent warts fen vesens und Verbindung dessel⸗ ribessen Wir Unsere Genehmigung esetz- Entwurf, dem Uns vorgetra⸗ seno des Landtages vorlegen

ben mit dem Grundstener-Kataster und werden den auszuarbeiten den G ; genen Wunsche gem ß, demnächst dem P assen. . ö (La ndr irthschaftlicher Pri mien Fonds.) 19. Die Ben illi gung eines jährlichen Beitrages von 90h Rihlr. aus den siändischen gonps zur Beförderung land wirtbschaftlicher Verbesserungen in der Pro vin gereicht Uns zum Wohlgefallen und wollen Wir für den Zeltraum der ständischen Bem ill iguug eine gleich Summe aus Unsern Rassen zu diesem Ziveck gewähren, ö . .

Die Vertbeilung des so gebildeten Fonds von 1809 Riblr. jäbr⸗ lich wird nach einer deshalb von llnserm Minister des Jnnern näher zu ertheilenden Instruction durch den Ober-Pröäsidenten der Provinz erfolgen, dabei aber stels van dem Gesichtspunfte auszugeben seyn,

daß die Aufmunterung und Belebung der Prisat⸗Industrie der Zweck sst, und daß daher die Bewilligungen vorzugsweise dahin fließen müs⸗