1839 / 186 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

de, , n ,

sen, wo die eigenen Anstrengungen der Betheiligt

Erfelg von den Verwendungen erwarten lassen.

II. Auf die ständischen Petitionen.

(Reibefolge der Stellvertreter der La ordneten.) 1. In Berücksichtigung des Antrages

des Art. XIV. der Verordnung wegen der nach dem Gesetze 2 27. März 18823 vorbehaltenen Bestimmungen für die Provinz West⸗ pbalen vom 13. Juli 1827 die Reihefolze anlangend, in welcher die

Stel vertreter der Landtags-Abgeordneten solcher Ve poralionen, welche mehrere Abgeordneie zu erwählen daß diefe am Erscheinen behindert werden, Linzuber n die unter beutigem Dato erla

1 110 *

*

3 ; 6. . künftigen Zweifel vorbeugen wird 1

(Aufnabm? von Gütern in die Ritterguts

Bessimmung des §. 51. Tit. IV. Theil JI. zonach bei Stiftung von Familien „dazu gewiütmesen Laudgüter von

1 —7*5. 7 25 der Zulässigkeit festgesetzt i

und können Wir Uas nicht zu einer Abänderung derselben

Vir überlassen es zwa

Auf den Antr längst verstor Carl Erich C welche aus irgend Forderungen an Vachlaß zu haben vermen solche in nachstehenden T Dd 1d Nachmittags 3 Uhr,

9 ig anjumelden

on nl 98er 26 Full, Ode;

8

chts⸗-Machtheil, sit widrigen alls durch die am Obl gationen autorisirt, verfehlen wir nicht,

28. August d. J. in öffentlicher Tiät zu publicirende v.. * 2 8 ö 1 8 * ö ö Präklusip-Erkenntniß dan verden präkudirt . , n a . V von dem dachlaß uberall at 1werden. Stralsund, den 20. Juni 1839. Verordnete zum Stadt-⸗Kammergericht. (L. S8.) . .

B n ma chung.

Gefunden ist auf der Leipziger Chaussee, unfern ron der Stadt, am 29. August v. J. zur Zeit des Ben eckenbecker Feldlagers, eine goldene Uhr, flach, die

ickseite guillochirt, mit dergleichen Kette und 2 Pett

ifien, wovon eins E. C. Vi. (Gothisch) gezeichnet, nd Uhrschlüssel. ? Verlieger wird aufgefordert, innen 8 Wochen, sp eus im Termine

en 31. August d. J.,, Morgens 9 Uhr, vor dem Referendarius Lieber sich bei Verlust seines Rechts anzumelden.

Magdeburg, den 25.

Königl. Land⸗

Stadtgericht.

Da der hiesige Kaufmann C. H. Pfalzgraf seine Insolvenz erklärt und sein Vermögen seinen Kredito— ren zu ihrer Befriedigung abgetreten hat, so werden zum Zweck der gerichtlichen Regulirung dieser Dehit sache und der deshalb erforderlichen genauen Erm tte jung und Feststeilung des Passiostandes hiermitltelst alle und jede, we aus irgend einem Rechtsgrande Ansprüche und Forderungen an den Kaufmann C. H. Pfaljgraf und sein Bermögen, insbesondere auch au sein am hiesigen großen Markt uh Rr. 9 belegenes Wohnhaus c. p. zu haben vermeinen, geladen, solche in den dazu bestimmten Liquidatiens-Terminen, als:

den 5. und 26. Juli und 9. Angust d. J,

Morgens 10 Uhr,

vor uns genau anzumelden und hinlänglich nach juwei⸗ sen und die rechtliche Vorjüglichkeit derselben an- und ausjuführen, auch, insosern sie nicht hier anwesend, sofort gehörig instruirte Bevollmächtigte ad Acta zu bestellen, bei dem Rachtheil, daß sie sonst damit von der jetzt vorhandenen Masse durch die am 23. Augusi d. J. zu eelassende Präkllusiva werden abgewiesen und üusgeschsessen und resp. zu den Verhandlungen in die— nicht wejter werden zugezogen, sondern ein emal in den Beschluß der anwesenden Gläubi—

e 1sentirend werden erachtet werden. Kredissren wird hierneben auch aufgegeben, sich so⸗

laffene Verordnung über Modi— ten der vorangefübrten Gesetze eine Bestimmung aufgenommen,

en einen sicheren

ndtags Abge⸗ auf Declaration

rbände und Cor haben, im Falle, ufen sind, haben

0 21 trikeln.) 1gemeinen

ikemmissen ein 2500 Rthlr.

6 fr IFIIaci alf 1riftigen

2 1 * 81

der zahlbaren

832 1 Na 77 1 Bon dem Magijt

rat der Stadt Stettin zur Einlö—

782

Antwerpen, 1. Juli. Neue Anl. 183.

Frankfurt a. M., 3. Juli.

Oesterr. Sola Net. io i. 6. A0 100. G. 216 Sos /e Br. 10, 233, Br. Bank-Actien 1816. 1814. Partial-Ohl. 151 Br. Lodse zu 500 FI. 1331 . 133. Loose zu 160 FI. 284 G. Preuss. Prüm. Sch. . do. A0 Anl. 108 G. Poln. Loose 667 g/ 6685/9. Fo /, Span. Anl. Alg. A. 2ziszo, Holl. Sz. 53136 ο.

Eisenbakn- Actien. St. Germain 650 Br. Versailles rechtes Ufer 660 Br. do. linkes Ufer 115 Br. Strassburg-Basel 295 Hr.

Sambhre- Meuse —. Leipzig - Dresden 89 G. Comp. Centrale Hamburg, 4. Juli. Engl. Kuss. 107 */. . Juli.

Zinel. —.

Bordeanx - Teste —.

Köln- Aachen S5 Br. kank· Actien i505.

So,, Rente 11I. 23. 155 1 iva 195,9. Fass

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Königliche Schausr

Sonntag, 7. Juli. Im Opernhause: ieau, komische Oper in 3 Ahth.

ö „vom Hof-Theater zu Brar

zette, Lustspiel in ngemälde in 4 Abth,

1. Raupath.

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nzeiger

Beschluß

7 . io nn i Lewald, *. 16 malerische

Mit 100 Stab

ein zen 12 2 Lewald 8

de l'Allemand ]

Coupons von; Obligationen betreffend. bungen.

ung der zahlbaren Coupons der Stettiner Stadt send

8

inzuzeigen, daß d

fälligen Coup

Monats in

Fh, statifinden wird. Juli 1833.

1 16

Einladung zur Theilnahme an der Versamm⸗— thischer Aerzte in Leipzig,

ö . lung hoöonmdöbpa

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. 381 & hiermit von H.

ie Auszahlung der am 30. Juni

ons von heut ab bis zum Asten de ses en direns

unse (Geschäfts 106521 1e . 1 6 lde 12 inserem (Geschafts zotat JIFaäager⸗ Vi] * par H. A. Payne.

G ran * 11 De. (Author kachen- Baden, vi 1PFI. 21 Kr. Rhein

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est, Gelpcke C Kucherling.

illustrated by s nion to Mr. John

vellers in Northeeh

10. August 1838.

jährige Versammlung des Central-Vereius 19 sgr., 1 Fl. Rhein.

ischer Aer

hom öopathische so wie alle Freunde ichst ein, möglichst

hinderungsfalle schriftliche Mitihetlungen, die für die

Homöopathie von Interesse sind, einsenden zu wollen.

Den Statuten gemäß wird schon am Abend des

eine vorläufige Besprechung gehalten wer

Gang der Vorträge Leipzig, den 12. Juni 1839.

zte findet am 19. August in Leipzig Im Auftrage des erwähnten Vereins lade ich

German Library Gu of tlie most important: 1d esSrIeem Aerzte des In und A 151ande s, in every branch of secienee der reformirten Heilkunst, freund arts; the best editions also zahlreich ersch einen, oder im Be Latin Classics. 10 sęr., 36 Kr.

J. August J um den in Elberfeld erschienen und in der handlung (8. Ritze), Jägerstraße Die allgemeine Geschichte h n rausch chronol. Abriß beitet von Dr. Rudolf

zc. zu ordnen.

Dr. Carl Haubold. d. 3. Direktor des Vereins.

J 2

In der

handlungen Deutsch

10 Fl. E8 Kr.

zeln zu haben:

Rhein.

fort im eren Lignidations⸗-Termine zur Beschlußnahme Über die hinsichtlich der Masse zu treffenden Maßregeln in Person oder durch lustruirte Mandatare bei Strafe

6 ; 8 2 1 . 22 . i Crenzbauerschen Buch- und Kunsthand— lung in Cartsruhe sind erschienen und durch alle Buch—⸗ lands, Oesterreichs und der Schweiz, zu Berlin und Po

. malerische Wanderungen am Rhein von Konstanz bis Köln, nebst Aus— flügen nach dem Schwarzwalde, der Bergstraße in des Taungs. Mit 96 Stahl- dem ebenfalls bald ersceinenden vierten Theile, der r tz Thlr.; die politische und Kulturgeschichte der letzten . Rhein. funfjig Jahre enthalten soll, geschlossen seyn wird, bat sich bis jetzt einer sehr günstigen Aufnahme und oder: einer immer wachsenden Verbreitung erfreut. V ensee und die Ufendes Rheins Stimmen haben es mit lautem Wohlgefallen h und wegen der sorgfältigen, eben so bündigen als Pie Porstellungen vom Leben Jenseils, welche in Geb. J Thlr. 10 far. eder 2 Fi. 24 Kr. Rhein. klaren Verarbeitung und Darstellung des so ungemein dieser originellen Schrift mitgetheist werden, sind eben historischen Stoffes und insbesondere so geistreich und überraschend als verständlich und

und den Bäde: stichen, vollsiändiz in 1 Bd. gebunden,

Das Werk ist auch in folgenden Abtheilungen ein—

Il. Abth. Der Bod von Kenstanz bis Basel. Mit 13 Stahlst.

II. Abth. Die Be S6 t

von Basel bis in die Gegend von wegen der sonst vernachlässigten eder in den Hinter- überzeugend. grund zurückgedrängten, hier aber mit der richti- deutüng hat, wird aus diesem Slilllehen Erhebung, Mit 23 Stahist, geb. gen Würdigung behandelten Kulturgeschichte Trost, Beruhigung schöpfen können. Die Form der der Völker ihm den Vorzug vor fast allen ähnlichen Erzäblung dürfte besonders ansprechen und der beste III. Abth. Der Rhein von Main bis Köln. literarischen Erscheinungen eingeräumt und seinen Raug Bürge aumuthiger Verständlichkeit seyn.

Straßburg, das Murgthai und die

2 Thlr. 3 Fl. 36 Kr. Rhein.

Gymnasiums zu Luckau. gemeine Geschichte der Völke ü t ur.

Gr. dyn. 1 Thlr. Geschichte der Völker des und ihrer Kultur bis f S. 319.

ische Anzeigen.

tsdam durch die Stuhrsche, zu 1E Thlr.

ihrer Kultur bis auf die

Revolution. 1839. S. 330. Vorstehendes Handbuch

J Fi, ö rgstraße, der Schwarzwald reichhaltigen

Pfalz.

———— ——

3

So eben ist in der Büschlerscher

zestochen unter Leitung von Nr. 4, Helios 1838 Mr. 17

1 ö

Zweiter Theil: Tie allgemeine Mit

X ** j 31 Dritter Theit: Geschichte der Völker der nene

116

zer Weltgeschichte, das mit

Montag, 8. Juli. Im Schauspielhause: Symphonie Pastorale, von L. van Beethoven. Und: Iphigenia auf Tau— ris, Schauspiel in 5 Abth., von Goethe.

Dienstag, 9. Juli. Im Opernhause: Ein Mann hilft dem anderen, Lustspiel in 1 Akt, von Frau von Weißenthurn. Und Don Quixote, komisches Ballet in 2 Abth., vom Köoͤnigl. Solo⸗ taͤnzer P. Taglioni. Musik vom Koͤnigl. Kammermusikus Gaͤhrich.

Königstädtisches Theater.

Sonntag, 7. Juli. Dreizehnte große akrobatisch athletische Vorstellung der Gesellschaft des Herrn M. Averino. Vorher: Paris in Pommmern, oder: Die seltsame Testaments-Klausel. Vaudeville⸗-Posse in 1 Akt, von L. Angely.

Montag, 8. Juli. Der Brauer von Preston. Komische

in 3 Akten, nach dem Franzoͤsischen der Herren Leuven

Brunswick, vom Freiherrn von Lichtenstein. Musik von

astag, 83. Juli. Vierzehnte große akrobatisch athletische Vorstellung der Gesellschaft des Herrn Michael Averino aus om, in 3 Abth. Vorher: Der Verraäͤther, Lustspiel in 1 Akt,

Holbein Meteorologische Beobachtung. Nachmittags ilbends Nach einmaliger

. ö Beobachtung.

wärme 8,8 O R.

irme 14,906 R. me 12,49 R.

schlag 0. Wärmewechsel 4 14,5 0 10,86. R.. 68 pCt. W.

zerlin, den 4. tn 1 Rthlr. Sgr., aisch 1 Riblt 7 Sgr.; Sgr. 8 Pf.; Hafer 1 Rihlr. 2 Sar. 6 Pf. gangen sind 10 Wispel 12 Scheffel. (weißer) 2 Rible. 20 Sgr., und 2 Rthlr Rblr 15 Sar.; RWoggen 1 Rthlr. 10 Sgr. fleine Gerste 1 Rihir. auch 28 Sgr. 25 Sgr; Erbsen (schlechte Sorte 1 Rihir Eingegangen sind 1186 Wigpel. 3 ul 18358. Sge., auch? Rth!ir. Der Cent⸗

7 . 3 öF 7 Sgr. 6 Pf Mittwoch, den 7 89eihlr 26 Mid 20

3h 206 * 1 2 7* DeT.

ra 54 nach Richter

Ablieferung. Korn⸗

hl. 20 Rihlr. Kartosfel- Branntwein Pf., auch 17 Rihlr

Kartoffel⸗Preise.

scheffel Kartoffeln 20 Sgr, auch 16 Sgr. 3 Pf.

wortlicher Redacteur Arnold. * . c

(Gedruckt bei A. W. Hayn

r · / , de mer mn. . r . . .

4 e.

Berliner liter. Zeitung 1838 . Zeitung 1838 zahlreichen Beßtzern des gedachten isch wird sich das Werk noch be—

fehlen, indem der Werth desselben bei der

womit sich der Herr Verfasser innerhalb der

1èSchranken anderen Lesern in keiner

verkümmeri 1 dürfen darum mit dem Ba⸗Herrn Verf. hoffen, d s zehrern beim Unterrichte, uge Schülern beim Stiudiren und Freunden Feschichte zur bequemen Uebersicht des histo⸗

ein zweckmäßiges und anregendes

d bemerken nur noch, daß

für sich bestehendes Ganze

J 11 1 2158 Rr. 16 2* 857 * * 1 ræIIzTCTI Uu. Y-. . UT. G1

Bei dem Unterjeichneten sind so eben erschienen und msoliden Buch- und Musikalienhandlungen zu haben, in Berlin bei Ferd. Dim mler und E. S. Mittler, bei T. Trautwein und in der Euslin⸗ schen Buchhandlung: Hohenstanfen

von

2 9 J gp ö

Justinus Kerner, Paul 1pp und Fr. Rückert. eine eder Baßstimme mit Begleitung des Piauoforte lomponirt edlen Dichter! verehrungs voll gewidmet von Fr. Silcher, Musik-virektor in Tübingen. 9p. 32. Gr. Quart. Geheftet. Preis 20 sgr. diese schönen, tief empfundenen Lieder eines so aus— ezeichneten und volktshümlichen Komponisten, dessen frühere Erzengnisse so ungetheilten und verdienten Bei— fall gewonnen haben, werden aller Orten heimisch wer— den und Sängern und Sängerinnen werth bleiben, die zugleich Sinn und Liebe für den Stoff bewahren, den erhabensten, der Denssche Dichter verherrlicht. Stuttgart, Mai 1839. S. G. Liesching.

1

telalter« J

j 1827

26 . r, Bei Tob. Daunheimer in Kempten ist erschie⸗

3 , nen, in allen Buchhandlungen zu bekommen und vor—

. . f ö ö, räthig in der Ricolaischen Buchhandlung in Berlin

6 ü Ye (Brüderstraße Nr. 13) und Stettin, in Brandenburg 5 bei Müller, in Danzig bei Homann, in Potsdam

bei Riegel:

Nürnberger.

lil

Viele Ueber die Unsterblichkeit der Seelt. Briefe an eine

begrüßt, Freundin. 12mo. Brosch. Velinpapier. 25 sar. .

Wem die Unsterblichkeit der Seele Be⸗

Mit 60 Stahlst., geb. 33 Thlr, 6 Fl. 36 Kr. unter den besten universal-h storischen Handbüchern an- gewiesen. (Vergl. u. A. Allgem. Schuljeitung 1837

Rhein.

Beilage

783

Beilage zur Allgemeinen Preußischen Staats-Zeitung M 186.

6 am. e

(Schluß des Westphaͤlischen Landtags ⸗Abschiedes.)

(BVerstärkung der Fonds der Provinzial Sülfs-äasse 3. Aus der von Unserm Dber⸗Präsidenten vo gelegten Uebersicht der Perbähmnisse der Provinzial Sülfs-Kasse baben Win mit Zufriedenbein das Gedelben der Anslalt entnommen und sind daher gern bereit, auf die wegen Bermehrung der Fonds derselben Uns geschehenen Anträge, so welt andere Rücksichten dies gestatten, eiu jugehen.

Wir können jedoch, was die ständischen Anträge ad 1 und 2 ö ö. anlangt, nlcht gestatten, daß die Stamm⸗Fonds der Jrren⸗Aastalt zu Marsberg und des Land Armenhauses zu Benninghausen unter der Bedingung einer zweijährigen Kündigung der dülfs Kasse dargeliehen werden d es nölhig iss, die Fonts der gedachten Aastalten für etwa unvermuthet eintretende Bedürfnisse derselben so viel als möglich im— mer zur augenblicklicken oder, wenigsiens baldigen Verfügung zu be⸗ halten, was bet einer Ausleihung auf zweijäbrige Kündigung nicht zu erreichen wäre. Aᷓuch hinsic tlich der Zinszahlung ist die jetzige Belegung den Verhälinissen der Anstalten angemessener, als die Aus— scihnng an die Provinzial-Hülfs-Kasse.

. Dagegen finden Wir 6 411 56 kein Bedenken, die durch Unsere Verordnung vom 3 Augusi 1831 verfügte Beschränkung der Aunahme von Geldern aus den Spar kas⸗ sen der Provinz auf die Summe von 30000 Rihlr. hiermit wieder aufzuheben, und die Annahme der Sparkassen⸗-Gelder, ohne Beschrän⸗ kung auf eine gewisse Summe, zu gestatten.

Was dagegen die daftir zu gewährenden Zinsen sowohl, als die festzufetzende Kündigungafrist anlangt, so finden Wir nicht für an⸗ gemessen, vielmehr der Direction überlassen bleiben, nach den jedesmaligen Ver— hältnissen und Bedürfnissen der Hülfskasse, unter Genehmigung Un—

fers Sber-Pröäsidenten alljährlich zu bestimmen, welche Summen sie

brauchen, welche Zinsen sie gewähren, und nach welcher Frist sie die Rückzahlung leisten kann. In gleichem Maße aber muß es der Di— rectin jeder Sparkasse gestaltet seyn, zu beurtheilen, ob sie es nach den von der Direction der Hülfskasse zu stellenden Bedingungen für zulässig und wünschenswerth erachtet, ihre Fonds bet derselben zu be— legen, indem auch die Sparkassen hierbei keinem Zwange unterworfen werden können.

Um übrigens den Geld-Perkehr zwischen der Hülfskasse und den Sparkassen für beiderlei nützliche Anstalten zu erleichtern und vor— theilhafter zu machen, haben Wir dazu für jetzt die Portofreiheit un— ter der von dem General-Postmeister zu bestimmenden Rubrik bewil— ligt, behalten Uns aber den Widerruf dieser Bewilligung jederzeit hiermit ausdrücklich vor.

ac 4.

Unter den obigen Bestimmungen wollen Wir auch der Hülfs— kasse die Annahme von Geldern aus Provinzlal-, Gemeinde- und Ju— stiluten-Kassen, und den letztern die Darleshung ihrer Gelder an die Hülfskasse gestatten.

(Penfionirung der bei den Provinzial -Anstalten aun⸗ gestellten Beamten.) 4. Was die Petition wegen eines aus Staaté— Kassen zu gewährenden Beitrags zur Pensionirung der bei den Pro— vinzial-Fnstituten jetzt angestellten, früher dem Staatsdienste angehö— rigen Beamten betrifft, so

91

önnen Wir eine rechtliche Verpflichtung der Staats-Kasse hierzu zwar nicht anerkennen, weil nach den beste— henden Bestimmungen nur solchen Beamten ein Pensions-Anspruch zusteht, welche ihre Besoldungen aus Staatsmittein beziehen und im unmittelbaren Staatsdienste unfähig werden; Wir, sind jedoch nicht abgeneigt, in besonders geeigneten Fällen eine verbältnißmäßige Kon⸗ kurrenz der Staats-Kasse aus Gnade zu bewilligen, und behalten Uns vor, äber solche Spezial-Fälle besondere Entscheidung zu treffen.

(Wiedervereinigung der Gemeinde Appelhülsen mit dem Kreise Münster.) 3. Die in Antrag gebrachte Abtrennung der Gemeinde Appelhülsen, im Regierungs-Bezirke Münster, vom Kreise Lüdinghausen und deren Wieder vereinigung mit dem Münsterschen Kreise ist auf den Antrag Unseres Minitsters des Innern und der Polizei mittelst Ordre vom 16. September 1837 von Uns genehmigt und bereits in Ausführung gebracht.

(Beschlennigung der Erlassung einer Land-Gemeinde⸗ Drdunng. Berücksichtigung der Ansässigkeit hei Anstel— lung der Bürgermeister. Einstweilige Aufrechthaltung der Wesiphälischen Gemeinde-Berfassung im Fürsten⸗ thum Paderborn.) 6. 7. 8. Die Vorarbeiten zu einer Verordnung über die Regulitung der Gemeinde-Berhältnisse des platten Landes, so wie zu (iner Berordunng über die Gemeinde-erhältnisse der Städte, in welchen die Städte-Ordnung noch nicht eingeführt worden ist, sind jetzt völlig beendigt, und steyt die Erlassung dieser Gesetze so nahe bevor, daß es einer Declaratjon der bisher befolgten, in einigen Bestimmungen zweifelhaften Hessischen und Wesiphälischen Gemeinde-Ordnung nicht mehr bedarf. Die in der Voraussetzung, daß die Emanatiol dieser verheißenen Gesetze noch länger Anstand finden möchte, beruhenden Anträge auf Wiederherstellung der Kan⸗ tons-Beamten in den Kreisen Paderborn, Höxter und Warburg, so wie auf eine Anweisung der Regierungen zur Beachtung der An⸗ sässigkeit bei Anstelung der Bürgermeister, werden hlerdurch erledigt, da die nenen Gesetze in dieser Hinsicht maßgebend seyn werden, und zum Theil veränderte Bestimmungen enthalten. .

(Herstellung der alten Gemeinde Gränzen im Her— zogthum Westphalen.) 9. Die in der Petition über die ur— sprünglichen Gemeinde-Gränzen im Herzogthum Westphalen enthal⸗ tenen historischen Andeutungen werden bei Abfassung der verheißenen Verordnung über die Regulirung der Gemeinde-Verhältnisse des plat— ten Landes, deren Erlassung bald erfolgen wird, gebührende Beachtung finden, und es wird durch dieses Gesetz namentlich der erste Theil des ständischen Antrags im wesentlichen seine Eiledigung erhalten. Es müssen hierbei jedoch zugleich der jetzige Rechtszustand und die seit der Hessischen Besitznahme eingetretenen Veränderungen jener parti— kularen Orts⸗Verfassung angemessen berücksichtigt werden, da es nicht die Absicht seyn kaun, den Einstuß der seit dreißig Jahren bestehen— den Gesetzgebung auf diese Verhältuisse völlig zu ignoriren.

(Anstellung von Kreis-Bau-Conductenren.) 10. Was die Beschwerde über die durch Unsere Regierung zu Arnsberg ver⸗ fügte Anstellung von Kreis-Kommunal-Bau-Conducteuren betrifft, so ist Unser Minister des Innern angewiesen, die gedachte Provinzial— Behörde dahin zu insiruiren, daß den einzelnen Gemeinden zu überlassen sey, sich die erforderliche technische Dienstleistung bei vorfallenden Kom— munal-Bauten durch freiwillige Einigung mst einem Bau-Beamten 9 verschaffen; daß aber die Anstellung eines eigenen Beamten dieser Art für sämmtliche Kommunen eines Kreises nur dann statifinden soll, wenn dieselbe von den Kreisständen genebmigt und über die Aufbringung der daraus erwachsenden Kosten ein Beschluß gefaßt ist.

(Beförderung der Spinnschulen.! 11. Wir haben in Be— rücksichtigung des desfallsigen Autrages beschlossen, die Bewilligung von 2000 Rihlrn. jährlich zur Beförderung des Spinn⸗-Unterrichts in den— jenigen Gemeinden der Regierungs Bezirke Münster und Minden, in welchen die Garu⸗-Verfertigung einheimisch ist, noch auf weitere Vier Jahre auszudehnen. Da aber diese Fonds nur die Bestimmung ha— ben, die Einrichtung von Spinnschulen zu befördern, nicht aber die Kosten ihrer Erbaltüng daraus zu besireiten, so erwarten Wir, daß dieser Zweck durch untersiützende Theilnahme von Seiten der Gemein den und der Einwohner gesichert werde.

(Vorschriften über das Legge-Wesen.) 12. Was das Gesuch betrifft, die Erlassung der durch den Landtags-Abschied vom 31. r n, 1829 (1. 10.) verheißenen allgemeinen Vorschriften über das Leinwand ⸗Legge Wesen n beschleunigen, so sind die vorliegenden Matertalien noch nicht vollständig genug, um eine schließliche Entschei—= dung darauf zu gründen. Es sind jedoch Einleitungen zur Herbei— schaffung des Fehlenden getroffen woiden.

darüber eine allgemeine Bestimmung zu treffen; es muß!

(Einführung eines gleichen Has vel-Maaßes.) 13. Wenn darauf angetragen wird, ein bereits für Minden und Ravensberg gil⸗ tiges Haspelmaaß für mit der Hand gesponnenes leinenes Kaufgarn zu einem Provinzialmaaße, jedoch mit der Beschränkung zu erheben, daß dasselbe nur da eingeführt werde, wo die Kreis-Persammlungen, die Orts-Behörden, die bedeutendsten Fabrikanten und Kaufleute es für zweckmäßig und wünschenswerih erachten, so müssen Wir ein Pro— vinzial⸗Gesetz unter solcher Beschränkung zu erlassen an sich, und als im Widerspruche mit dem Haupt-Antrage stehend, Bedenken tragen. Wir werden indessen den ersten Theil des Antrags einer Prüfung durch die Betheiligten, mit Rücksicht auf die Verhandlungen unter— werfen lassen, welche nicht nur vor Erlaß der allgemeinen Maaß⸗ und Gewicht-Ordnung vom 16. Mai 1616, fondern auch später, über den Gegenstand stattgefunden haben.

Den Antrag, denjenigen, welche bessere und geringere Garn-Bua— litäten in einem Stücke vermischen, besondere Strasen anzudroben, können vir nicht für hinlänglich gerechtfertigt halten. Dies Leinen— garn ist eine Waare, die nicht im handwerksmäßigen Betriebe erzeugt wird, sondern aus der Nebenbeschäftigung des Landmanns, zum Theil aus den Händen der ärmsten Bewohner hervorgeht. Bei der Würdi⸗ gung ihrer Güte muß mehr auf die Sachkunde des Käufers, als auf die Kunstfertigkeit des Produzenten gerechnet werden, und ist keine Veranlassung vorhanden, zum Besten der Ersteren ein Straf-Verfahren gegen Letztere anzuordnen.

(Beförderung des Seidenbaues.) 13. Die beantragte Un— tersuchung der Zweckmäßigkeit der bestehenden Einrichtungen zur Pro⸗ duction der Sede durch die Staats-Behörden würde den Grundsätzen nicht entsprechen, nach welchen seither in Bezug auf alle anderen In—⸗ dustrieweige von Seiten der Staats-Bebörden mit Erfolg verfahren ist, und wonach ein unmittelbares Eingreifen der Behörden nicht zu— lässig erscheint. Es muß vielmehr auch in Ansehung der Belebung und Aufmunterung des Seidenbaues nach denselben Prinzipien ver— fahren werden, welche wegen der Verbesserungen des landwirihschaft⸗ lichen Gewerbes überhaupt festgestellt sind. Es ist zu wünschen, daß die landwirhschaftlichen Vereine, wie in anderen Provinzen bereirs ge⸗ schehen, auch in Westphalen diesem wichtigen Kulturzweige vorzugs—⸗ weise ihre Aufmerksamkeit widmen und wird zur Unterstützung solcher Bestrebungen der bewilligte Pruimien-Fonds für landwirthschaftliche Zwecke ebenfalls benutzt werden können.

Uebrigens wird der Chef Unserer Forst-Verwaltung dafür sorgen, daß, wie dies bereits in einigen Theilen der Rhein-Provinz geschieht, in Unseren Waldungen der Provinz Westphalen an dazu geeigneten Orten auch Saat- und Pflanzschulen für den weißen Maulbeerbaum angelegt werden, aus welchen die Stiden-Culttvateurs Pflänzlinge gegen Erstattung der Selbstkosten erhalten können.

(Erleichterung der freiwilligen Vertauschung der Grundstücke. Zwang sweise Vertauschung derselben Be— huf“s der Zusammenlegung.) 15. 15. Die stattgehabten Ermit⸗ telungen über die in Wesiphalen bestehenden Verhältnisse des Grund— Eigenthums haben ergeben, daß solche von denen der übrigen Pro— vinzen nicht in dem Maaße abweichen, daß der Erlaß von besonderen gesetzlichen Bestimmungen zur Beförderung der Zusammenlegung zer⸗ splitterter Grundstücke für Wesiphalen überhaupt oder auch für das Fürstenthum Paderborn insbesondere nothwendig erscheinen könnte. In den allermeisten Fällen ist auch in Wesiphalen und insbesondere im Fürstenthum Paderborn die vermengte Lage der Grundstücke mit einer Hüätungs-Kommunion verbunden, welche nach den näheren Be⸗ stimmungen der Gemeinheitstheilungs-Ordnung vom 7. Juni 1821 den Antrag auf Zusammenlegung zulässig macht. Wegen der wenigen Fälle, wo eine kulturschädliche vermengte Lage der Grundstücke ohne Hütungs-Kommunion stattfinden möchte, kann es nicht rathsam er— scheinen, den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen über die zwangs— weise Vertauschung von Grundstücken noch eine größere Ansdehnung zu geben.

Wegen der Erleichterungen aber, die den freiwilligen Vertauschun— gen von Grundstücken Behufs Erreichung eines besseren wirthschaft— lichen Znsammenhanges derselben etwa zu gewähren seyn möchten, kann die Beschlußnahme nicht von den Berathungen und Ermittelun⸗ gen getrennt werden, welche wegen der zweckmäßigsten Maßregeln zur Verhinderung nachtheiliger Parzellirungen und zur Reconsolidarion unzweckmäßig zersplitterter Grundstücke noch für alle übrigen Theile der Monarchie im Gange sind und bet denen die eitwanigen besonde⸗ ren Interessen von Wesiphalen ebenfalls werden berücksichtigt werden.

(Errichtung eines Kredit-Instituts für Paderborn.) 17. Auf die beantragte Errichtung eines Kredit-Instituts zur Wie⸗ deraufhülfe der verschuldeten bäuerlichen Besitzer des Fürstenthums Paderborn einzugehen, müssen wir aus erheblichen Gründen Bedenken tragen und Unsere getreuen Stände auf die zu demfelben Zweck er⸗ richtete und in erfreulicher Wirksamkeit befindliche Paderborner Til⸗ gungs-Kasse verweisen, welche in Verbindung mit der eigenen Betrieb— famkeit der Betheiligten und der natürlichen Entwickelung der bür— gerlichen Verhältnisse den Wohlstand dieser Einwohner-Küasse wieder zu heben verspricht.

(Beschränkung der Juden beim Ankauf ländlicher Grundstücke) 18. Unsere Verordnung vom 20. September 1836, durch welche die Juden in den Kreisen Paderborn, Büren, Warburg und Höxter gewissen Beschränkungen unterworfen worden sind, haben Wir nur erlassen, nachdem durch sehr genaue Erörterungen That— sachen ermittelt waren, durch welche die Rothwendigkeit solcher Be⸗ schränkungen zur Erhaltung des Wohlstandes der bäuerlichen Ein— sassen jener Kreise sich ergeben hatte. Hinsichtlich der anderen Kreise ist bis jetzt nichts bekannt geworden, was solche Erörterungen als nothwendig dargestellt hätte. Ohne solche und ohne dringende daraus sich ergebende Thatsachen können Wir uns aber auf den vorliegenden ganz allgemeinen, durch keine spezielle faktische Gründe unterstützten Antrag nicht bewogen finden, die den Juden der gedachten Kreise hinsichtlich der Erwerbung bäuerlicher Grundstücke aufgelegte Be⸗ schränkung auf die Juden der ganzen Provinz auszudehnen. Wir haben aber Unsere Behörden angewiesen, auf den Verkehr der Juden in der Provinz und dessen Einfluß auf den Wohlstand der christlichen Einwohner genan Acht zu geben, und wenn sich aus dem Resultate dieser Beobachtung die Nothwendigkeit außerordentlicher Maßregeln ergeben sollte, deshalb an Uus die erforderlichen Anträge zu richten.

(Gesetze über die den Grundbesitz betreffenden Rechts⸗ verhältnisse im Herzogthum Westphalen.) 19. Die Entwürfe der Gesetze über die den Grundbesitz betreffenden Rechts verhältnisse und die Ablösung der Reallasten für das Herzozthum Wesiphalen, das Fürstenthum Siegen und die Grafschaften Wittgenstein liegen gegenwärtig Unserem Staats-Rathe zur Begutachtung vor und ist deren Erlassung bald zu erwarten.

(Maßregeln gegen das Ueberhandnehmen des Brannt- weintrinkeng. 20. Aus dem Antrage, auf Maßregeln zur Ver— minderung des Branntweintrinkens, haben Wir mit Wohlgefallen die Ueberzeugung geschöpft, daß auch Unseren getreuen Ständen die gro⸗ ßen Rachtheile nicht entgangen sind, welche aus dem immer allgemei— ner werdenden Genusse des Branntweins drohen. Die Uns vorgetra⸗ genen Ansichten und Wünsche begegnen hierin Unseren landesväter⸗ lichen Absichten, und da von Sesten Unseres Ministers des Innern und der Polizei bereits Einleitungen getroffen sind, die Behörden sämmtlicher Provinzen über die zur Steuerung jenes Ucbels er⸗ forderlichen Maßregeln zu hören, so werden bei dieser Ver⸗ anlassung auch die in der Uns vorgelegten Petition enthaltenen Vor— schläßge und Andentungen der näheren Prüfung unterworfen werden.

(Verbot der Bezahlung der Fabrit⸗Arbeiter durch Waaren.) 21. Dem Vorschlage, eine Verordnung zu erlassen, durch welche jede andere Lohnzahlung, als in bagrem Gelde, sowohl an Ar⸗ beiter in eigentlichen Fabrik-Anstalten, als auch an solche Arbeiter, welche in ihren eigenen Wohnungen von einem Fabrikanten fabrik⸗ mäßig beschäftigt werden, unter Androhung einer Strafe unbedingt verboten wirb, stehen nach gegenwärtiger Lage der Sache Bedenken entgegen, indem bereits eine Erörterung über diesen Gegenstand statt⸗

Gesuch:

e die jetzt bestehende Bevormundung der Gruben⸗Ligenthümer in Hinsicht der 6ökonomischen Berhältnisse der Gruben auf⸗ zuheben,

* Abgaben von den Steinkohlen der Grafschaft Mark ju er⸗

mäßigen, und in eine Steuer zu verwandeln, die derjenigen

gleichkommt, welche in der Rheinprovinz erhoben wird, kann aur in Verfolg der Berathung über das neue Bergwerks⸗Gese eine definitive Entscheidung getroffen werden. Diese Beratbung i übrigens nur durch die für nothwendig erachtete Einbolung des Hut⸗ achtens der Provfnzial-Behörden verzögert worden, und haben Wir, nachdem die Berichie der letzteren eingegangen sind, die Beschleuni⸗ gung der Berathung den betreffenden Ministerien aubefoblen. ]

(AuZufhebung des Oberfchichtmeister⸗-Salarten⸗Fond s.) 25. Wenn Wir auch, namentlich zu einer Zeit, wo die Revision der Berg-Gesetzgebung nicht mehr welt aussehend ist, Bedenken tragen müffen, Aenderungen in dem bei Ansiellung der Oberschichtmeister zur Anwendung kommenden Verfahren vorzunebmen, so wollen Wir doch zur Erledigung der angebrachten, hauptsächlich gegen die Einwirkung auf die 6ökonomischen Verhältnisse der Grubenbesitzer gerichteten Be⸗ schwerde, es gencbmigen, daß die Gewerke von der Verpflichtung zur Besoldung der Oberschichtmeister, so lange und insoweit die Märkische Bergamts⸗-Kasse im Stande seyn wird, dleselbe aus ihren Ucberschüs⸗ sen zu bestreiten, entbunden werden.

(Stan⸗Reglement für die Lippe.) 21. Wir werden der Uns vorgetragenen Blite gemäß vorerst Anstand nehmen, dem Entwurf eines Stau-⸗Reglemenis für die Lippe Unsere Landesberrliche Geneh⸗ migung zu ertheilen, und bebalten Uns xor, inwiefern nach dem Er⸗ lasse des Gesetzes über die Benutzung der Gewässer jener Entwurf einer nochmaligen kommissarischen Berathung zu unterwerfen ist. In der Zwischenzest werden die Beobachtungen über das Berbalten des Fluffes sorgfältig fortgesetzt werden, wozu bereits sämmtlichen für die Lippe angestellten technischen Beamten Anweisung ertheilt ist. n

(Verbesserung der Weser - Schifffahrt.) 25. Der in der Petition wegen Verbesserung der Weser⸗Schifffabrt ausgesprechene Wunsch, daß eine Revisions-Kommission nach S. n. der Alte vom 15. Scptember i821 möge zusammenbtrufen werden, ist in der Zwi⸗ schenzeit durch den wirklichen Zusammentritt dieser Kommission ni Er⸗ füllung gegangen. Bei den Verhandlungen derselben ist von dem dies seitigen Libgeordueten auf die Voll jiehung der vertrags mäßigen er⸗ bindlichkeiten, sowohl in Betreff des Theilnahmerechts Unserer llnter⸗ thanen an der Wefer-Schifffahrt, als auch hinsichtlich der Verbesse⸗

rung des Leinpfades und der Wegräumung der Hindernisse im Strom⸗

bette, gedrungen worden. Eine gemeinschafiliche Bereisung des Stroms durch wasserbauverständige Beamte der Ulferstaaten hat bereits statt⸗ gefunden, und ist der darüber erstattete Bericht vor kurzem der Kommission zugestellt worden, um die Abstellung der darin anerfann⸗ ten Mängel bei ihrer nächsten Zusammenkunft zu kontrolliren. [Schifffahrt auf der Ems.) 26. Wegen Regulirung der Schifffahrts- Abgaben auf der Ems sind mit dem Königlich Hanno⸗ verschen Gouvernement Verhandlungen eingeleitet, und werden die je⸗ nigen Anlagen, weiche zur Verbefferung der Schifffahrt auf der dies; seitigen Siromstrecke erforderlich sind, nach nunmehr größtentheils beendigten schwierigen Vorarbeiten jetzt veranschlagt. . (Verbefserung des Max⸗CElemens⸗Kanals.) 27. Ob⸗ gleich es forrdauernd' Unfer Wunsch gewesen ist, den Max⸗Elemens⸗

Kanal in einen Zustand zu versetzen, in welchem er fähig seyn würde, sich für die Communication nach den Riederlanden nützlich zu erwet⸗ sen, so treten doch je länger je mehr die nachtheiligen Wirkungen der bei seiner ersten Anlage begangenen Versehen hervor, die, in Verbig⸗ dung mit dem zunehmenden Mangel an Speisewasser, als Hindernisse sich kundgeben, welche selbst mit einem unverhältnißmäßigen Kosten⸗ Aufwande nicht zu überwinden seyn würden.

(Ausbau der Lücken in den Chaussee⸗-Verbindungen.) 28. Wir haben mit Wohlgefallen ersehen, daß Unsere getreuen Stände die Erfüllung ihres früheren Antrages wegen Ausbaues der Kunst— Straßen nach Osnabrück und nach Hamm mit Dank erkennen, und mögen dieselben vertrauen, daß, so wie die Provinz Westphalen bis⸗ her bei Anlegung neuer Chausseen vorzugsweise ben lasnrer , ist. Wir auch ferner die Wünsche derselben, so weit es die vorhandenen Mittel und die Ansprüche anderer Provinzen erlanben, gern im Auge behal⸗— ten werden. Dies findet namentlich auch Anwendung auf den Bau einer neuen Kunststraße zur Verbindung von Münster mit dem Kö— nigreich der Riederlande, wenngleich Wir Uns eine bestimmte Eunt⸗ scheidung darüber noch vorbehalten müssen.

(Beförderung des Chausseebaues durch Actien-⸗-Ver⸗ eine.) 29. In Uebereinstimmung mit der Ansicht, daß es zur Be— förderung des Kunststraßenbaues aus Privatmitteln gereicht, wenn den Unternehmern unter Umständen gestattet wird, das Chausseegeld nach einem höheren Tarife als dem für die Staats⸗Chausseen bestehen⸗ den zu erheben, haben Wir im vertragsmäßigen Wege eine Abände⸗ rung der entgegenstehenden Bestimmungen der Zoll-Vereins-Verträge dahln veranlaßt, daß, wenn von Corporationen, Priv. birfon en oder auf Actien Chausseen angelegt werden, welche nur Nebenstraßen bil⸗ den oder nur lokale Verbtudungen einzelner Ortschaften oder Gegen⸗ den mit größeren Städten oder den eigentlichen Haupthandelsstraßen bezwecken, ein höheres Chausseegeld bewilligt werden kann, welches jedech nach den gewöhnlichen Herstellungs- und Unterhaltungs-Kosien, ein⸗ schließlich der landüblichen Zinsen des Anlage⸗-Kapitals, zu hemessen ist.

(Aufhebung des Pflastergeldes in den Chausseelintien.,) 30. Was die in Anregung gebrachte Aufhebung der Thor- und Pflastergelder und ähnlicher Abgaben auf chaussirten und mit Cbaussee⸗ geld belegten Straßen betrifft, so ist jetzt, nachdem durch Unsere Ber⸗ ordnung vom 16. Funi v. J. die Grundsätze festgestelsst sind, nach welchen die Ablösung der bisher auf den Hauptsiraßen sür Rechnung von Gemeinden und Prloaten bestehenden Rebenerhebnngen erfo gen soll, das Haupt⸗-Hinderniß beseitigt, welches der Vollzichung der dar⸗ auf sich beziehenden Bestimmungen der Zoll- Vereins. Vertrage bisher entgegenstand, und wird die vollständige Ausführung der erlassenen ge⸗ setzsichen Bestimmungen ohne Zeitverlust erfolgen. Of

(Chauffee-Bau von Beckum nach Strom berg,) 3! Vie Straße von Stromberg über Beckum nach Hamm unter die 3 straßen aufzunehmen, können Wir Uns nicht bewogen i, f Straße ist'für den Handel und snneren Verkehr nicht von der. e⸗ dentun daß sich die Verwendung der erforderlichen ansehnlichen

9, , = Zustand einer Chaussee zu ver⸗ Summe, um sie vollständig in den Zusta ) .

ö it Rücksicht auf die Beschränftheit der

setzen und darin zu erhalten, mit Run . er z z / Die Zuschüsse, welche früher

Baufonds würde' rechtferligen lassen . 8 ö d lich fr diefen Wegebau aus der Staatskasse hergeaeben sind. wierigkeiten bei Anlage dauerhafter

. abt, die Schwie ! . n,, Gegend für die Gemeinden zu erleichtern;

i i' han aber die Abnicht vorgemaltet, die Unterhaltung nach n,, auf die Staatskasse jn übernehmen,. 3

(Ehemaliger Recklinghauser , , . ) 32. Ve dem Antrage, für den Wegebau in dem Veste Recklinghausen einen been tere Zonds von 8289 Rthlr. jührlich auszusetzen, wird von der Voraus setzung ausgegangen, daß von den Zwölf Schatzungen, mit deren Beirage das Vest Recklinghausen im Jahre 1829 in die Grund⸗ steuer, Gemenschaft mit den übrigen Theilen der westlichen Provinzen eingetreten ist, eine Schatzung lediglich zur Unterhaltung der durch jenen Landesthetl führenden drei Hauptstraßen auferlegt und bestimmt zewefen sey. Dieser Voraussetzung steht aber das in Bezug genom- ene Kurfölnifche Reslript vom 23. Aprtl 1783 entgegen, indem dar⸗ nach der fortlaufende Fonds zur Unterhaltung jener drei Hauptsira⸗ ßen durch ein zu erhebendes Wegegeld gebildei werden sollte und die⸗

fem Fonds nicht jährlich eine Schatzung, sondern nur der

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