Berli B ö Den 13. Juli 1839.
n 9 * .
Amtlicher Fond. und Geld. C Zee.
S12
Span. 185,9. Paasive M, ꝗ. Präm. Sch. 1231/7. Poln. —
TZinsl. —.
E.
r. Tour. *
r. Tour. Brief.. Geld.
103 /, s0atpr. Pfandhr. 27 1025/5 Pomm. do. nn 6951 Kur- a. Neum. do. 3. 1021 / 80hlerische do. 31 10113 Coup. und Zipus- 10113 8eh. d. K. u. N. 1031I2 Gold al marco Nene Dueaten 993 / Friedrichrd'or — Aud. Goldmün- 10159 ren e s Tul. 10155. Diaconto
Bt. Sohuld- Seh. Pr. Eusl. Ohl. 20. Pram Seh. d. Se eh. Kurmärk. Oblig. do. Seliuldvers ch. 27 Neum. Schuldv. 31
— 8 RBriet. geld. 1 J
101*/
Rerl. Stadt · Ohl. 1 1089 Königb. do. 2
Klbsnger do. 14 Dau. do. in Th. — 71 Wentpr. pen hr. s) 102! / Grosah. Pon. do. 1 —
1031
Oesterr. S0 / Met. 1065/6. 10/9 252, Br. Loose au 500 El. 1331. 1233. Präm. - Sch. 70“, Br.
i 1025, 1025,
103 1023,
1031
Eisenbahn- Actien. Ufer 665 Br. do. linkes Ufer Bordeaux „LTeste —. Köln- Aachen 86 Br.
96 — 215 214 i, 11 13
1256 Bank- Actien 1507.
121/ñ3 4 London
He che eIl- Cour.
Cons. 20/9 935, Belg. —. Ausg. Sch. Sl. 2129, Holl. 54 do. 30/0, 2131s. Engl. Russ. —.
Fr. Gour. Thlr. zu 30 Sgr. Brief. 6577
Kurz 2 Mt. Rur 1 3 Mt. 6 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. S Tage
100 Til.
100 ThI.
150 FI. 2 Mt. he 100 Rb. 3 Woeh.
Soiso 89 1013
— Na. 1392. — 11811. 1501 6 211
Mex. 2616. Peru 18. Chili —. Paris,
50 / Rente fin cour. 111. 90. au compt. 99.70. S0 9 Span. Rente Wien,
.
21 90 23 10116 S9 / q Met. 1073 /..
Ausg. Sch. — esterr. Met. 1032. Antwerpen, 9. Juli.
Neue Anl. 18163. 1836.
Frankfurt a. M.,
Bank- Actien 1813. 1811. Loose zu 100 FI. 284 G. do. M/ Anl. 103 6. Sgso Span. Anl. 37/9. 33/5. 216.0; Holl. S31*/ 9. S313 /g. : St. Germain 625 Br. Versailles rechtes 150 Br. Samhre - Meuse —. Comp. Centrale —.
Hamburg, 11. Juli. Engl. Kuss. 1073/6.
0/9 10177.
ö ank. Lien 1193. ul. d 1831 fai. dc 1830 16.6. Thaupantt· 6
Zinsl. —. Preuss.
Dienstag, Schauspiel in
10. Juli.
40/9 101 G. 215. 0/9 3595/9 Br. Partial - Obl. 151 Br. Preuss. Poln. Loose 67. 663 /..
als Gastrolle.)
Sonntag,
Raͤuberhauptm
Strassburg- Basel 290 Br. Montag,
Leipzig · Dresden 901/2 G.
Mitglied: Se
36. Juli. ö Dienstag,
Neue Anl. 1819. Passive All.. a. Sdoso 1081183. S069 Port. 3479. Bras. 77237. Columb. 331.
1839.
8 Juli 12. Juli.
30/9 fin cour. 79. 60. 59/9 Neap. 0 ö
Königstädtisches Th
In Potsdam: Theater⸗Vorstellung.
16. Juli. Im Schauspielhause: Die Geschwister, 5 Akten, von Leutner. (Dlle. Lilla Lowe, vom
Großherzogl. Badenschen Hoftheater zu Mannheim: Eugenie,
eate r. 14. Juli. Sechszehnte große akrobatisch⸗athletische
Vorstellung, in 3 Abth. Vorher: Ich irre mich nie, oder: Der
Lustspiel in 1 Akt, von Lebruͤn. Norma. Oper in 2 Akten, nach dem
ann. 15. Juli.
Italiäͤnischen, von Seyfried. Musik von Bellini. (Dlle. Haͤh⸗ nel wird, von ihrer Urlaubs-Reise zuruͤckgekehrt, hierin als „Norma“ wieder auftreten. — Herr Dobrowsky, neu engagirtes
ver, als drittes Debuͤt.) 16. Juli. Der Verschwender. Original⸗Zauber⸗
Maͤhrchen mit Gesang in 3 Akten, von F. Raimund.
Met eorologifche Beobachtung. Morgens
Abends 19 Uhr.
Nach einmaliger Beobachtung.
Nachmittags
6 Uhr. 2 Uhr.
19164. Passive —. 30/0 Fort. —. 8. Juli.
30/9 S2* /. 210/ . 10/9 ö Lustwãrme
1015, 9 ijs⸗ 10921! is 1011 31 13 .
Sonntag, 14. Juli. in 2 Abth, mit Tanz.
6 r 0 Amsterdam, 9. Juli.
Niederl. wirkl. Schuld Sa! */ 3. 30/9 do. 1027/9. Kanz- Bill. 271/ . 6.
—
n. von Kotzebue.
Montag, 15. Juli. Im
Königliche Schauspiele.
Im Opernhause: Don Juan, Oper Musik von Mozart. In Charlottenburg: Die Versoͤhnung, Schauspiel in 5 Abth.,,
Liebe, Trauerspiel in 5 Abth., von Schiller.
— Dunstsättigung Wetter Wind Wolkenzug Tages mittel:
Schauspielhause: Kabale und
7A pCt.
Luftdruck... 337 t ar. 337,21“ Par. 336,375 Par. Quellwärme 8,80 R. 4 1100 R. 4
21,80 R. 4 13,60 R. Ftußwärme 18,ů0 0 R. Bodenwärme 1300 R. Ausdünstung O, 0463“ Rh. Niederschlag CO.
106900 R. 4 1080 R. 4 1120 R A5 pCt. S3 pCt. heiter. heiter. heiter. AMO. O. Wãärmewechsel 4. 21,80 . ON d. 4 18,10. z37 20 Par.. 4 1640 R.. 4 1070 R.. G7 p6t. O90.
Verantwortlicher Redacteur Arnold.
Gedruckt bei A. W. Hayn.
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Bekanntmachungen.
Bekanntmachung.
Es sollen die der hiesigen Kämmerei gehörigen 3 Mahl—
und 2 Schneidemühlen und zwar:
a) die am Neustädtschen Mühlenthore belegene Mahl— mühle, die Vordermühle genannt, mit A Gängen,
b) die auf dem Dom belegene sogenannte Burg— Mahlmühle mit A Gängen,
e) die am Krakauer Thore belegene sogenannte Kra— kauer Mahlmühle mit 53 Gängen
von Trinitatis 1840 ab,
d) die vor dem Steinthore belegene, im Jahre 1832 vollstandig ausgebaute Neustädtsche Schneidemiühle
vom 1. September (. ab,
e) die hinter dem Dom am Grillendamm belegene im Jahre 1831 ganz neu erbaute Altstädtsche Schneidemühle
von Trinitatis 1843 ab
und endlich
f) der Platz, auf welchem die im Jahre 1836 bis auf den Grund abgebrannte große Mühle gestan⸗ den hat, der daneben belegene freie Platz und die
zu jedem Platze gelegte Wasserkraft, in zwei Thei⸗ richter Ramm angesetzten Termin, * len und ungetheilt, in Erbpacht ausgeboten werden. schriftlich zu melden und daselbst weitere Anweisung
3 Entgegennahme der Gebote haben wir einen ermin
auf Montag den 29. Juli c., von Vormit—
tag 10 Ühr ab,
zu Rathhause vor dem Stadt-Syndikus Brandt an⸗ gesetzt, zu welchem Erbpachtslustige hierdurch mit dem Bemerken eingeladen werden, daß die Beschreibungen der Mühlen und die speziellen Bedingungen täglich ia unserer Registratur eingesehen werden können, auch Abschriften davon gegen Kopialien von dem Registra— tor, Angerstein zu erhalten sind und der auf jede Mühle Meistbietendbleibende eine Caution von fünf hundert Thalern im Termin bestellen muß.
In Bezug auf die Vorschrift des §. 189 der Städte— Ordnung bemerken wir, daß die Vererbpachtung dieser Grundstücke um deshalb für nothwendig und nützlich erachtet ist, weil sie zu einem Kommunalzweck nicht mehr für brauchbar befunden sind.
Brandenburg, den 22. Mai 1839. Ober⸗-Bürgermeister, Bürgermeister und
Rath hiesiger Kur- und Hauptstadt.
8 itt al ⸗ Citation.
Die am 28. Oktober 1727 hierselbst verstorbene Witwe des Bürgermeisters George Lübbeke, Dorothee Katharine, geborne Geerth, legirte in einem am iz. Juni 1714 errichteten Testamente ihren beiden Brü— dern Mathias und Michael David Geerth ein Kapi— tal von 250 Thlr. mit folgender Bestimmung:
daß, wenn einer oder der andere vor ihr mit Tode abgehen sollte, dies Legat als ein beständiges Ka— pital verbleiben, davon ihre nahen Anverwandten, wie auch ihres Mannes Descendenten, die Lüb— beken und Lentzen, welche studiren, die Zinsen er— heben sollten.
Laut Auseinandersetzungs-Verhandlung vom 28. Mai 1723 ist in einem späteren, jedoch nicht herbeijuschaf— fenden Kodicille wahrscheinlich die abändernde Bestim⸗ mung enthalten gewesen:
daß die Zinsen nicht Studirende, sondern arme
Allgemeiner Anzeiger fuͤr die Preußischen
diglich mit dem, was alsdann noch vorhanden ist, begnügen; auch werden in Beziehung auf die eyven— tualiter zu entwerfende Stiftungs-Urkunde die Aus— bleibenden für beitretend zu den Beschlüssen der Er— schienenen geachtet werden.
Als Mandatarien werden die hiesigen Justiz-Kom— missarien Henkel und v. Eichmann in Vorschlag gebracht.
Stolp, den 23. Mai 18329.
Königl. Land- und Stadtgericht. Knauff.
. entliche R erlgdnun g
Der Bäckergeselle Johann Carl Friedemann, am 30. Januar 1589 auf der Lübschen Mühle bei Stet— tin geboren und seit dem Jahre 1806, wo er auf die Wanderschaft gegangen ist, verschollen, wird auf den Antrag seiner drei Fe den so wie auch seine etwa zu— rückgelassenen unbekannten Erben und Erbnehmer, hierdurch vorgeladen, sich innerhalb neun Monaten, spätestens aber in dem auf
den 17. Oktober 1839, Vormittags 10 Uhr, in dem Gerichtszimmer zu Finkenwalde vor dem Land⸗ persönlich oder
ju gewärtigen, widrigenfalls der Johann Carl Friede—
mann für todt erklärt und sein Bermögen seinen be⸗ kannten gesetzlichen Erben ausgeantwortet werden soll. Stettin, den 20. Dezember 1838. von Kattsches Patrimonialgericht von Fin⸗ kenwalde und Kyowstha«n.
Bekanntmachung.
Wer Gelder auf pupillarisch sichere Hypotheken auf⸗ nehmen will, findet, mit der Aussicht, bei prompter Zinszahlung eine Kündigung nicht besorgen zu dürfen, Gelegenheit dazu in der Renten-Versicherungs-AUnstalt.
Man wolle sich schriftlich, unter Einreichung der zur Beurtheilung der Sicherheit nöthigen Papiere, an die unterzeichnete Direction wenden.
Berlin, den 11. Juli 1839.
Direction der Preußischen Renten -Ver⸗ sicherung s⸗Anstalt. Bless0o n.
C dirt al⸗gadung.
Franz von Peine, Reifenbinder und Schuhmacher zu London, Franz Ulrich von Peine's am 17. Januar i766 daselbst getaufter Sohn, welcher, dem Durchlauch tigsten Hause Braunschweig als Lehnmann verpflichtet, auf mehrere an die Herzogl. Vasallen ergangene öffent⸗ liche Aufforderungen seine Lehnspflichten nicht wahr— genommen, auch seit dem Jahre 1826 keine Nachricht von seinem Leben und Aufenthalte gegeben und die Lehns-Aufkünfte uneingefordert gelassen hat, wird auf den Antrag des Landfiskals Schulz zu Wolfenbüttel, als bestellten Lehnssiskals, hiermit aufgefordert, sich binnen Jahresfrist und spätestens in dem auf
n , anberaumten Termine vor dem unterzeichneten Ge— richte zu stellen, widrigenfalls er in Betracht der Um⸗ stände und seines Alters für todt erklärt und dem— zufolge über seine in und um Jerxheim belegenen Lehngüter den Rechten gemäß erkannt werden wird.
Zugleich werden Alle, die aus lehnrechtlichem Grunde
Jungfrauen erhalten sollten. Es werden nun hiermit principaliter die Erben und Nachfolger der Gebrüder Mathias und Michael David
Geerth, eventualiter aber auch sämmtliche Erben der Stifterin, Dorothee Katharine Geerth, verwitweten
Lübbeke, und insbesondere auch die Familie des vor dem Jahre 1714 verstorbenen Bürgermeisters George Lübbefe und des am 28. November 1704 zu Winters⸗ hagen verstorbenen Predigers Christoph Lentz nebst Descendenz vorgeladen, in dem in unserem Gerichts— Lokale auf den 16. Juni 1840, Morgens s Uhr,
vor dem Land- und Stadtrichter Schultz angesetzten Termine zu erscheinen, ihre Ansprüche an das gedachte Legat nebst Zinsen geltend zu machen und nachzuwei⸗ sen und insbesondere bei der in diesem Termine even- tualiter zu entwerfenden Stiftungs-Urkunde ihre Ge— rechtsame wahrzunehmen.
Die Ausbleibenden haben zu gewärtigen, daß die sich Meldenden für die alleinigen Berechtigten ange⸗ nommen werden und ihnen resp. Kapital und Zinsen zur freien Disposition verabfolgt werden wird; der nach erfolger Präklusion sich erst meldende nähere oder
leich nahe Interessent ist alle ihre Handlungen und
ispositionen anzuerkennen und zu übernehmen uh dig, weder Rechnungslegung noch Ersatz der gehobenen Nutzungen zu fordern berechtigt, sondern muß sich le—
Ansprüche an dieselben zu haben meinen, vorgeladen, solche in diesem Termine bei Strafe des Ausschlusses an⸗ und auszuführen. Helmstedt, den 19. Dezember 1838. Herzoglich k web urs fches Kreisgericht. Sallent ien.
Stettiner Dampfschifffahrt.
Das Da mpfschiff „Dronning Marig“, Captain Saag, dessen Passage-Preise gegen früher ermäßigt sind, geht an jedem Donnerstage, Mittags 12 Ühr, unter gleichzeitiger Beförderung von Reisenden nach Swinemünde, von Stettin nach Kopenhagen ab und bietet zugleich denen, welche eine Reise nach Peters⸗ burg, London, Havre oder Norwegen beabsichtigen, Gelegenheit dar, sich den Dampsschiffen, welche von Kopenhagen am Aten oder ten] 12ten » I13ten jeden Monats nach Petersburg, isten . 1bten 19 . . desglelchen nach London, am 27sten oder 28sten desgleichen nach Havre und an jedem Freitag Nachmittag nach Golhenburg und
Christiania
Das Dampfschiff „Kronprinzessin“, Capt. Bluhm, mit gleichfalls ermäßigten Preisen, beginnt am 20. Juni, seine dreimaligen Fahrten in der Woche während der Swinemünder Badejeit, so daß es an jedem Dienstag, Mittags 12 Uhr, / Donnerstage, Morgens 8 Uhr,
Sonnabend, Mittags 12 Uhr, von Stettin abgeht und
an jedem Montag Morgens s Uhr,
1 ĩ ) — * 4 e nn von Swinemünde,
Freitag expedirt wird.
Vom 6. Juli an ändert es jedoch, wegen der dann an den 8 auf einander folgenden Sonnabenden der Monate Juli und August eintretenden Reisen nach Rügen, seine Fahrten dahin, daß es an jedem Sonn⸗ abend Morgen 5 Uhr von Stettin abgeht, um nach einem kurzen Verweilen in Swinemünde an demselben Tage his Putbus zu gelangen, an den Sonntagen dort zu verbleiben und an jedem Montag Morgen 4 Uhr wieder abzufahren, um nach einem neuen kurzen Auf⸗ enthalte in Swinemünde am Abend Stettin zu erreichen. Stettin, den 18. Juni 1833 A. Lemonius.
Regelmässige Dampfschifffahrt zwischen Magdeburg und Hamburg. Die anerkannt am schnellsten fahrenden und aufs bequemste und eleganteste eingerich-” teten Dampfschiffe der Magdeburger Compagnie Kronprinz von Preusfsen und Paul Friedrich fahren mit Passagieren und Gütern regelmässig jelen Sonntag und Donnerstag Morgens 4 Uhr
von Magdeburg nach Hamburg in 15 Fahr— stunden, jelen Sonntag und Mittwoch Morgens früh von Hamburg nach Magdeburg in 28 à 30 Fahrstunden oder 1 Tage, incl. Aufenthalt. Preise: 18te Kajüte 10 Thlr., 2Tte Kajüte 8 Thlr., mit 1 Ermässigung für die Doppelreise, wel- cher Rabatt auch Familien von 3 und 4 Fer- sonen für die einfache Reise gewährt wird. Anmeldungen in: Magdeburg im Büreau der Dampfschifffahrts-Com-m pagnie, Holahof No. 8. Hamburg beim Herrn Procureur C. Theerhof No. 8. Leipzig beim Herrn Ferd. Sernau, Grimmaische Gasse No. 7858.
Helling.
Verkaufung einer Lackir-Fabrik in Hornburg. Eingetretener Umstände wegen soll die in Hornburg, Regierungs-Bezirk Magdeburg, unter der Firma G. A. Dreyer & Comp. seit längeren Jahren betriebene Lackir-Fabrik mit sämmtlichen Waaren Lagern, welche sich theils in Hornburg, theils in Leipzig und anderen großen Handelsplätzen befinden, so wie mit den im besten baulichen Zustande stehenden Fabrik-Gebäuden, aus der Hand verkauft werden, und es wollen Kauf— lustige sich deshalb persönlich oder in frankirten Brie. fen an den Kaufmann Herrn Georg Steinmann oder an Herrn G. A. Drever in Hornburg wenden, um das Weitere deshalb zu erfahren.
Erste General-Versammlung der Sächsi— schen Eisen-Compagnie. Auf erfolgte Vorlegung der Statuten der Sächs. Eisen⸗ Compagnie hatte das hohe Ministerlum des Innern zu erkennen gegeben, daß es, da die Erledigung der wichti⸗ gen Vorfrage in wie weit in technischer Beziehung zu der projektirten Gewerbs⸗Anlage die jedenfalls erforderliche Konzession werde ertheilt werden, durchaus präjudiciell sev, nicht nur die Bestätigung der Statuten, sondern auch die Genehmigung der Zusammenberufung einer ersten General-Versammlung junächst von dem Nach— weise abhängig zu machen sich bewogen gefunden habe, daß Seiten des hohen Finanz-Ministerii der Konzes⸗ sionirung ein Bedenken nicht entgegenstehe. — An letztgedachtes hohes Ministerium sind hierauf die nöthi⸗= gen Anträge gelangt. Mußten dieselben der Natur der Sache nach äußerst umfassende Erörterungen ver⸗ anlassen, so war es im Interesse des Unternehmens höchfi wünschenswerth, daß unerwartet der Konzessio⸗ nirung die Zusammenberufung und Abhaltung einer General⸗Versammlung gestattet werde. Dem hierauf gerichteten Gesuche hat nun das hohe Ministerium des Funern zu entsprechen geruht, welcher Beweis gnädi⸗ Zen Wohlwollens gegen das Unternehmen von dem unterzeichneten Comité mit gleichviel Dank wie Freude anerkannt worden ist. Demzufolge wird die
abgehen, anzuschließen.
Staat en.
abzuhaltende erste General-Versammlung der Sächsi schen Eisen⸗ Compagnie hiermit anberaumt, und es er geht unter Bezugnahme auf die einschlagenden Bestim mungen der Subscriptions-Bedingungen, so wie der Statuten, an die resp. Actien-Inhaber die Einladung, gedachten Tages früh vor 9 Ühr in dem Gasthause „zum goldenen Anker“ in Zwickau sich einzufinden, durch Vorzeigung der Interims-Actien die Berechti⸗ gung zur Theilnahme nächzuweisen und der um O Uhr beginnenden General-⸗Versammlung, in welcher 1) der Vortrag des Geschäfts-Berichts, 2) Rechnungs⸗Vorlegung, 3) Erklärung über die Statuten und A) Wahl des Ausschusses erfolgen sollen, beizuwohnen. . Schloß Planitz, Zwickau und Leipzig, am 6, Juli 183. Das Comit« gur Errichtung der Sächsischen Eisen⸗Compagnie. Heinrich von Arnim. David Hering. Friedrich Wilbelm Hering. Schömberg, Weber C Comp.
.
Literarische Anzeigen.
Bei Adolph Krabbe in Stuttgart ist so eben er⸗ schienen und zu haben zu Berlin und Potsdam in der Stuhrschen Buchhandlung, auch bei Amelang, W. Besser, Burmeister TV Stange, Crantz, Dümmler, A. Duncker, in der Enslinschen Buch⸗ handlung, bei Hold, Jonas, Klage, Logier, Mittler, Mylins, in der Nicolaischen Buchhand⸗ lung, bei Cehmigke, in der Plahnschen Buchhand— lung, bei Trautwein, in der Vereins- und Voß⸗ schen Buchhandlung in Berlin:
Thomas von Kempis,
Vier Buͤcher von der Nachfolge Jesu Christi. Wortgetreu aus dem Lateinischen übersetzt. Prachtausgabe mit 12 schönen Holzstichen und Rand⸗ zeichnungen zu jedem Blatte von Overbeck, Klein, Gérard-Seguin und Fart.
1. Lief. à 1 Thlr. (In 2 Lieferungen komplet.) Dieses Buch, das mehr Auflagen erlebt hat, als ir⸗ gend ein anderes, die heilige Schrift ausgenommen, bedarf keiner besonderen Empfehlung. Die hier ange⸗ kündigte Ausgabe zeichnet sich vor allen älteren durch ihre typographische Schönheit aus. Der Rand jedes Blattes ist mit geschmackvollen und dem echt christ— lichen Inhalt entsprechenden Arabesken geziert, außer⸗ dem schmücken das Werk 12 schöne Holjstiche von den berühmtesten Zeichnern. Der Uebersetzer, suchte die möglichste Treüe mit Deutlichkeit und Gefälligkeit des Ausdrucks zu verbinden, und so kaun man mit Recht sagen, daß das Auge des Lesers eben so durch den An⸗ blick des Werks, als auch sein Herz durch den Inhalt desselben befriedigt seyn wird. Das Ganze wird ungefähr 36 Bogen in Taschen⸗ Format umfassen, in 2 Lieferungen ausgegeben und bis August vollständig in den Händen des Publi— kums seyn. Bei jetziger günstigen Jahreszeit empfiehlt der Un terzeichnete folgende brauchbare Schrift:
) JJ classium, ordinum et familiarum atque index generum regni vegetabilis.
Diagnostische kö
es natürlichen Pflanzen⸗Systems. Nebst vollständigem Gattungs; Register. Ven Br. E. J. DPerleb,, Professor der Naturgeschichte und Betanik an der Universität Freiburg im Breisgau. Broschirt. Preis 1 Thlr. Freiburg, Juni 1839. Adolph Emmerling. Vorräthig bei E. S. Mittler in Berlin (Stech— bahn Nr. 3), Posen und Bromberg.
Bei F. 5. Köhler in Stuttgart tst erschienen und durch alle Buchhandlungen zu erhalten, in Berlin bei W. Logier, Friedrichsstraße Nr. 161:
Märklin, Dr. Chr., Darstellung und Kritik des modernen Pietismus. Gr. Svo. Brosch. 1Thlr. 20 sgr. —
Noch nie ward die im religiösen wie im Staatsle⸗ ben so wichtige Erscheinung des Pietismus in einer ausführlichen Schrift so vollständig und nach allen Seiten beleuchtet, wie es hier durch einen bereits vor⸗ theilhaft bekannten Schriftsteller geschehen; es kann daher uicht fehlen, daß dies Werk, das Interesse aller
am 5. August dieses Jahres in Zwickau
Gebildeten in Anspruch nehmen wird.
Prenßische Stagts-Zeitüng.
M 194.
. 2 Fr..
Berlin, Re
Allgemeine
Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.
Berlin, den 15. Juli.
Se. Majestäaͤt der Koͤnig haben dem von des Kaisers von Rußland Majestaͤt an Allerhöchstihrem Hofe akkreditirten außer— ordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister, Freiherrn von Meyendorff, am 13ten d. M. in dem Schlosse zu Char— lottenburg die Antritts-Audienz zu ertheilen und das diesfaͤllige Beglaubigungs-Schreiben aus seinen Haͤnden entgegen zu neh— men geruht.
Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz August ist von Rheins— berg hier wieder eingetroffen. Bekanntmachung die im Jahre 18365 neu ausgefertigten verloosbaren dreiprozentigen Steuer-Kredit-Kassen-Scheine betreffen d.
Von den im Jahre 1836 durch Umschreibung der vormals Koͤnigl. Saͤchsischen unverwandelten und unverloosbaren Steuer scheine ausgefertigten neuen verloosbaren dreiprozentigen Steuer— Kredit-Kassen⸗Scheinen laufen im diesjährigen Michaeli⸗Termin die Zinsbogen ab, und es sollen daher mit dem Eintritt dieses Termins bei der hiesigen Koͤnigl. Haupt-Instituten- und Kom— munal⸗Kasse gegen Abgabe der abgelaufenen Talons, neue Ta— lons mit Coupons verabfolgt werden. Indem nun hiervon die Inhaber gedachter Scheine in Kenntniß gesetzt werden, werden dieselben zugleich aufgefordert, bei der diesmaligen Ablieferung der abgelaufenen Talons auch die Scheine selbst der vorge— nannten Kasse vorzulegen, weil deren Einsicht unumgaͤnglich noͤ— thig ist. Hierbei wird jedoch bemerkt, daß kuͤnftighin die Ver— abfolgung der neuen Zinsbogen gegen alleinige Aushändigung der abgelaufenen Talons geschehen, und die Vorzeigung der Scheine nicht wieder verlangt werden wird.
Merseburg, den 1. Juli 1839.
Der Regierungs-Praͤsident Graf Arnim.
3 n n h r n. R
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Pairshof. Sitzung vom 8. Juli. (Nachtrag.) Fol— gendes ist im Wesentlichen der Inhalt der Rede des General— Prokurators: „Die Vertheidigungs-Reden haben sich vorzuͤg⸗ lich auf den politischen Charakter der Verbrechen gestuͤtzt, welche Ihnen, meine Herren, zur Beurtheilung vorliegen. Ohne auf eine Pruͤfung der Thatsachen einzugehen, ohne die schreckliche Wirklichkeit der zahlreichen Scenen des Attentats vor ihren Augen zu entfalten, hat man mit Huͤlfe eines Mords eine un⸗ mogliche Rechtfertigung versucht. Weiß man aber auch, was ein Attentat ist? In einem Attentat ist zweierlei enthalten, der Zweck und die Handlungen zur Ausfuͤhrung des Zweckes. Der Zweck war hier die Aenderung der Regierung, die Hand- lungen sind Pluͤnderung, Aufruhr, Meuchelmord. Das Eigen— thum wurde verletzt, Magazine gepluͤndert, das ist das Atten— tat; Soldaten wurden auf ihren Posten uͤberfallen, Na— tional-Garden unbarmherzig niedergemetzelt, das ist das Attentat, das Attentat in seiner ganzen Nacktheit. Wo soll nun die Entschuldigung fuͤr solche Verbrechen liegen? Etwa darin, daß Ihr die Regierung habt stuͤrzen, daß Ihr die bestehenden Einrichtungen habt umstoßen wollen? Haͤttet Ihr einen Men— schen getoͤdtet, um seine Boͤrse zu nehmen, so wuͤrden Euch nicht genug Verwuͤnschungen treffen. Weil aber zu Eurem Verbrechen noch eine neue Missethat hinzukommt, wollt Ihr frei ausgehen? Der Zweck, den Ihr verfolgt habt, der Um— sturz der Regierung, ist schon ein Kapital-Verbrechen, ist sogar das schwerste, denn es begreift alle andern in sich. Barbes hat den Mord des Lieutenants Drouineau abgelehnt; aber wie kann derjenige, der das Attentat ausgesonnen und es vorbereitet hat, der das Zeichen zur Pluͤnderung gegeben, der so viel Mordthaten ver⸗ anlaßt hat, ohne den bittersten Hohn die Verantwortlichkeit fuͤr einen einzelnen Mord zuruͤckweisen? Man hat eingewendet, Barbes und Martin Bernard seyen politische Charaktere. Was liegt aber daran, wenn diese politischen Charaktere große Verbrecher sind? Wenn sie zur Verwirklichung ihrer lächerlichen und verbreche— rischen Theorieen Thaten begehen, welche alle menschlichen und goͤttlichen Gesetze gebrand markt haben? Auch Fieschi, auch Pe⸗ pin, auch Alibaud wollten politische Charaktere seyn, aber die Geschichte hat ihnen einen anderen Namen gegeben.“ — Hier⸗ auf zu den, Barbes insbesondere betreffenden Thatsachen uͤber⸗ gehend, sagte der General-Prokurator: „Von Barbes sind uns die Seelengroͤße, sein ritterlicher Charakter, seine politischen und seine Privat- Tugenden gerühmt worden. Auf die Verbrechen welche dieser Mann begangen hat, kann aber keine dieser ge⸗ ruͤhmten Eigenschaften übertragen werden. Derjenige, welcher j . é j * in der Absicht, eine gesellschaftliche Revolution zu bewirken, mit kaltem Blute Angrisse auf das Leben seiner Mitbürger ünter— nimmt, welcher waffenlose Menschen uͤberfaäͤllt oder uͤberfallen laßt, ist ein Meucheimßrder. Barbes weist die Beschuldigun des Meuchelmords zuruͤck und ist stolz auf die des , ohne einzusehen, daß dies erste Verbrechen das nothwendi ö Resultat des zweiten ist; daß derjenige, welcher den a n ,. des Attentats faßt, sich dadurch nothwendigerweise zum Reden morde versteht, Ohne Barbes hatten wir nicht die Vorgange des 12. Mai zu beklagen, ohne ihn wuͤrden 20 hingeschlachtete Efe, . noch leben, ohne ihn wuͤrden 60 andere Soldaten nicht in un⸗ sern Straßen verstuͤmmelt worden seyn.“ Der General Proku⸗
poͤrung stuͤrzen, sich strenge erweisen? heit unserer Zeit nicht leugnen, aber man muß sie auch verstehen. Gewiß hat das Schauspiel so vieler auf einander folgenden Re—
rator schloß mit folgenden Worten: „Man hat das Attentat vom 12. Mai durch allgemeine Betrachtungen uͤber den gegen— wärtigen Zustand der Gesellschaft zu entschuldigen gesucht. Man
hat gesagt, blicket hin auf die Unbestimmtheit, welche in den
Ideen herrscht, auf den Konflikt der verschiedenartigsten An— spruͤche, auf die allgemeine Unbehoglichkeit, welche die Sehn— sucht nach einer unbekannten Zukunft eingiebt. Wie sollte man gegen diejenigen, deren Ungestuͤm dieses moralische Hinsiechen nicht ertragen kann, und die sich in den Aufruhr und die Em— Wir wollen die Krank—
volutionen den Einfluß der gesetzlichen Gewalten verringert, und die Leidenschaften freigelassen. Wenn aber eine Regierung des Fortschritts eingesetzt ist, wenn die Staatsgewalten sich inner— halb ihres Bereiches haiten, soll die Regierung dann die An— griffe derjenigen, die sich außerhalb der Gesetze stellen, wehrlos abwarten? Will man die Behauptung aufstellen, daß sie mit jeder Insurrection in die Schranken treten, und mit gleichen Waffen kämpfen muͤsse? Soll das Gesetz seine Kraft verlieren, wenn es nicht vom particulairen Interesse, sondern vom Inter— esse der ganzen Gesellschaft angerufen wird? Niemand wagt, die wohlthätige Gewalt des Gesetzes zu verkennen, wenn es den Einzelnen gegen den Einzelnen schuͤtzt. Jetzt tritt aber eine Seite auf, die den Mord organisirt, um den Raub zu organisiren. Soll nun das Gesetz sein Recht und seine Kraft einbuͤßen und allen tollkuͤhnen Angriffen ausgesetzt seyn?“ Sodann las der General-Procurator ein Requisitorium ab, in welchem er das Urtheil uͤber Lebarzie der Entscheidung des Pairshofes anheim— stellt, da dessen Schuld nicht hinlaͤnglich erwiesen sey. In Bezug auf Barbes, Martin Bernard, Nouguss, Bonnet, Rondil, Guilbert, Delsade, Mialon, Austen, Lemière, Walsch, Philippet, Dugas, Longais, Martin, Marescal, Pierné und Gregoire wird auf Anwendung der fur das Verbrechen des Attentats festgestellten Strafen angetragen. Gegen Barbes und Mialon wird außerdem die Anklage eines prämeditirten Mor— des erhoben. Nachdem nun noch die Herren Dupont und Arago gesprochen, sagte Barbes: „Die Mehrzahl der Men— schen, welche bei diesem Prozeß betheiligt sind, haben einen un— willkürlichen Antheil an den Ereignissen genommen, welche sie eine halbe Stunde vor Eroͤffnung des Kampfes nicht kannten. Mehrere derselben gehörten nicht zu den geheimen Gesellschaften. Viele haben erklaͤrt, daß sie nicht Republikaner seyen. Wenn Sie, m. H., die anderen Kategorieen richten werden, hoffe ich, daß Ihnen meine Erklärung gegenwartig seyn wird. Was mich betrifft, so kann ich nur gegen die Be— schuldigung, der Meuchelmoörder des Lieutenant Drouineau zu seyn, von Neuem protestiren. Verurtheilen Sie mich aber auch uber diesen Punkt, so kann ich nur Gott danken, daß er mich zum Schlachtopfer einer edlen Sache gemacht hat, deren eifrig— ster Diener ich war. Ich werde meinem Vaterlande das groöͤßte Opfer bringen, nicht bloß das meines Lebens, sondern auch das meiner Ehre, welche vielleicht Manchem durch Ihr Urtheil be— fleckt erscheinen wird. Aber die jungen Opfer, welche Tiberius entehren ließ, waren ja vor Gott nicht weniger rein.“ — Hiermit wurden die Debatten geschlossen und die oͤffentliche Sitzung aufgehoben. Nach einer halbstuͤndigen Berathung
vertagte sich der Hof auf morgen, um die geheime Berathung
fortzusetzen.
Deputirten-Kammer. Sitzung vom 8. (Nachtrag. Erörterung uber den Gesetz-Entwurf we—
gen der Anleihe von 5 Millionen zur Beendigung
der Arbeiten und Ergänzung des Materials der Eisenbahn zwischen Paris und Versailles, auf dem
linken Ufer der Seine. — Der Berichterstatter der Kom- „Die Ge⸗
mission, Herr Cochin, eroͤffnete die Berathung. sellschaft“, sagte er, „sieht sich, nachdem sie 8 Millionen ver— ausgabt hat, in der Unmoͤglichkeit, ihre Arbeiten fortzusetzen. In der Voraussetzung, daß 15 Millionen hinreichen werden
8 1. bittet sie die Regierung um eine Anleihe von 5 Millionen, welche, wie sie glaubt, mit den 2 Millionen des Reserve-Fonds, hinreichen werden. Die wichtigste Frage fuͤr die Kommission war die, ob die Gesellschaft hinreichende Buͤrgschaft fuͤr die Vollendung der Bahn darboͤte. Nach Einziehung genauer Erkundigung gelangte sie zu der Einsicht, daß die 2 Millionen des Reserve⸗Fonds und die 5 Millionen der Anleihe nicht genuͤgten. Sodann war zu untersuchen, ob die Gesellschaft hinreichende Garantieen fur die Bezahlung der Zinsen und die Abtragung des Kapitals darboͤte. Als Unterpfand bot die Gesellschaft die Einnahme der Bahn. Kann aber die Einnahme einer noch nicht vollendeten Bahn als Unterpfand dienen? Auch uͤber diesen Punkt glaubte die Kommission eine verneinende Antwort abgeben zu muͤssen. Dies war der Stand der Dinge, als der Minister der öffentlichen Arbeiten der Kommission einen Brief mittheilte, in welchem 7 der Direktoren und bedeutendsten Actionaire sich verpflichteten,
im Fall die 135 Millionen unzureichend wären, die Bahn auf
ihre eigene Kosten zu vollenden. Nichtsdestoweniger beharrte die Kommission bei ihrem fruͤheren Entschlusse. Herr Lherbette übernahm die Vertheidigung des Beschlusses der Kommission. Er suchte zu erweisen, daß die Einnahmen nicht einmal hinreichen wuͤrden, um die Interessen der Anleihe und das Amortisations-Kapital zusammen zu bringen. Die Actio⸗ naire wurden aber ganz leer ausgehen. — Herr Fould erwie— derte, die Gesellschaft habe ihr Kapital redlich verwendet. Zur Zeit, wo die Bahn begonnen, habe man aber noch nicht ge— wußt, was derartige Unternehmungen kosteten. Die Anschlaͤge seyen ungenau, die Plaͤne unrichtig gewesen. Das sey die Schuld der beklagenswerthen Lage, worin sich die Gesellschaft setzt befinde. Der Redner suchte sodann den Behauptungen seines Vorgängers durch eine Berechnung der Ertrags- Faͤhig⸗ keit der Bahn zu begegnen. Naͤhme man die Zahl der täglich Reisenden auf 000 an, so wuͤrde die ganze Einnahme auf 1,500,000 Fr. steigen. Davon 600 000 Fr. fuͤr die Kosten abgerechnet,
blieben 200,000 Fr. fuͤr die Verzinsung der Anleihe, 350,000 Fr. fuͤr die Amoctisation, und 350, 606 Fr. fuͤr die Actionaire. Der Minister der oͤffentlichen Arbeiten unterwarf die Frage, ob die Gesellschaft ein hinlaͤngliches Unterpfand darböͤte, einer Pruͤfung. Er sagte: „Das Unterpfand, welches wir gefordert haben, besteht in Folgendem: 8 Millionen jetzt vollendenter Ar— beiten, 5 Millionen, welche mit unserer Anleihe zu Stande kommen werden, 2 Millionen, welche mit dem Reservefonds ausgefuͤhrt sind, zusammen 15 Millionen. Reichen die se 185 Mil⸗ lionen nicht aus, so haben wir noch andere Buͤrgschaften. 7 Banquiers verpflichten sich, 1, 2, 3, 4 Millionen zuzuschie⸗ ßen, wenn es erforderlich ist. Wir befinden uns in der That in einer sonderbaren Lage. Nimmt man die Berichte der Kom⸗ mission von 1836 zur Hand, so findet man darin den Ertrag der Eisenbahnen abgeschaͤtzt. Damals schien Alles noch positiv, jetzt zweifelt man an Allem, und man glaubt nicht einmal, daß die Einnahmen zur Bezahlung der Zinsen einer Anleihe von 5 Millionen ausreichen werden. Uebrigens befindet sich auch die Regierung in einer andern Lage, als ein gewoͤhnlicher Kapi— talist. Dieser giebt seine Kapitalien nicht ohne bestimmte Zin— sen aus. Nicht so die Regierung. Wenn wir unsere Capita— lien auf eine Heerstraße, auf einen Fluß anlegen, so dauert es lange, bis sie etwas einbringen. So ist auch hier ein Interesse des oͤffentlichen Nutzens vorhanden. 3 Arrondissements von Pa— ris haben uns gesagt, daß sie der Communication mit Versail— les beduͤrfen. Die Politik und das Interesse des Staats ge⸗ bieten die Bewilligung der Anleihe.“ Die Kammer ging hierauf zu der Eroͤrterung der einzelnen Artikel uber. Der er ste gestattet dem Minister, im Namen des Staats, der Gesellschaft eine Anleihe von 5 Millionen zu bewilligen. Der zweite Artikel bestimmt, daß die angegebene Summe zu fuͤnf Theilen einge⸗ schlossen werden soll. Im dritten wird das Zinsmaaß auf 4 pCt. festgesetzt. Jährlich soll ein Zwanzigtheil abgetragen werden, jedoch die Abbezahlung erst drei Jahre nach der zur Vollendung der Arbeiten bestimmten Zeit beginnen. Dem vier— ten Artikel zufolge dient die Bahn und alles dazu Gehöoͤrige als Unterpfand. Im Falle sie ihren Verpflichtungen nicht nach⸗ kommt, kann die Regierung die Einnahmen der Bahn mit Be— schlag belegen. Dem fuͤnften Artikel zufolge soll die Gesell— schaft verpflichtet seyn, eine Caution fuͤr die Realisation des ersten Theils des Reservefonds zu stellen. Wird der Reserve— fonds nicht in den aufgegebenen Terminen realisirt, so verfällt die Konzession, und die Regierung kann die Bahn und alles dazu Gehoͤrige verkaufen. In den folgenden Artikeln wird dann noch bestimmt, daß die urspruͤnglich fuͤr die Vollendung der Bahn festgesetzte Zeit um 9 Monate verlaͤngert werden soll. Die Kammer nahm sodann den ganzen Gesetz-Entwurf mit 160 gegen 118 Stimmen an.
— Sitzung vom 9. Juli. Berathung uͤber eine Veränderung des auf die Eisenbahn von Bordeaux nach Teste bezuͤglichen Gesetzes. Vermoͤge desselben wird die betreffende Eisenbahn-⸗Gesellschaft ermaͤchtigt, die ihr noͤthig scheinenden Modificationen in Bezug auf die Bahn und die Bauart derselben vorzunehmen. Die Kammer nahm den Ent— wurf mit 211 gegen 27 Stimmen an. — Hierauf ging sie zur Berathung des Gesetz-Entwurfs wegen einer Pen sions— Bewilligung von 6000 Fr. für Herrn Daguerre und
ü
einer andern von 4000 Fr. füuͤr Herrn Niepce uͤber Dasselbe wurde ohne Eroͤrterung angenommen.
Paris, 9g. Juni. Das Dampfschiff „le Crocodill“ ist am 7ten d. M. zu Bayonne angekommen. Am Bord desselben be— findet sich der Herzog von Nemours.
Heute sind alle Regimenter strenger als in den vorange— gangenen Tagen in den Kasernen consignirt. Im Innern des Luxembourg sind alle Pikets verdoppelt. Indeß ist die Stadt ruhig, und man sieht unbesorgt dem Ausspruche des Pairshofes entgegen.
Man scheint zu fuͤrchten, daß die Urtheile des Pairhofes uͤber die Mai-Angeklagten strenge ausfallen werden, und daß uͤber mehrere derselben die Todesstrafe ausgesprochen werden dürfte. Die meisten hiesigen Blaͤtter enthalten daher auch Ar— tikel, in welchen sie sich gegen die Todesstrafe aussprechen. So sagt der Constitutio nel: „Wir wollen nicht behaupten, daß das abscheuliche Attentat nicht strenge bestraft werden solle. Das Blut der Buͤrger ist geflossen, die oͤffentliche Ruhe ist gestoͤrt worden, und es muß den Verbrechern, die mit dem Frieden des Landes ein so freventliches Spiel getrieben haben, fuͤr immer un⸗ moglich gemacht werden, ein so tollkuͤhnes Unternehmen zu wie—⸗ derholen; nicht minder den Ungluͤcklichen, die in ihre Fußstapfen treten wollten, muß eine ernste Lehre gegeben werden. Aber man muß auch keine unnuͤtze, keine gefährliche Strenge anwen⸗ den, es muß kein Blut fließen. Dle Todesstrafe wegen eines politischen Verbrechens aussprechen, stimmt nicht mit unseren Sitten und unserer Civilisation; sie mußte an dem Tage aus unseren Gesetzbuͤchern gestrichen werden, als die Minister Karl's X. zur ewigen Gefangenschast verurtheilt wurden. Die vollstreckende Gewalt hat dies begriffen, und es gereicht ihr zur hoͤchsten Ehre, daß sie, um eines politischen Vergehens willen, noch nie das Schaffot errichtet hat. Der Pairshof, dies hochgestellte Tribunal, hat seine Stellung sehr wohl begriffen. Man hat seine richterliche Eompetenz bestritten, man hat seine Formen verspottet, aber Jedermann hat der weisen Maͤßigung, die er bei Verhäaͤngung von Strafen befolgte, Gerechtigkeit widerfahren lassen. Als ihm der April⸗Prozeß übertragen wurde, wollte er das Todesurtheil nicht gegen Leute aussprechen, die im offenen Aufstande sich ihm gegenüber befanden, und in seinen Augen die Haͤupter einer weitverzweigten Verschwöoͤrung waren. Was er damals nicht gethan hat, wird er heute nicht thun wollen; er wird sich nicht den wohlerworbenen Ruf politischer Milde rauben lassen wollen, den er sich bisher, trotz der heftig⸗ sten Angriffe, bewahrt hat“.
Die Bewilligung der Anleihe von 5. Millionen fuͤr die
Eisenbahn nach Versailles auf dem linken Ufer hat den Actien