hefahden sich auf hiesiger Universitöät 62 Studitende, davon sind Ostern 1839 abgegangen 163 und es sind demnach geblie—= ben 462. Vom 25. Dezember 1858 bis 14. Juni 1830 sind hinzugekommen 16, die Gesammtjahl der immartilulirten Stu, direnden beträgt daher 626. Die theologischs Fakultat zählt zr, Zziz In und 595 Ausländer); die suristssche Fakultat 7, (69 In⸗ Üünd 8 Auslander); die medizinische Fakultät 120, eJñ7 In und 43 Auslaͤnder J; die philosophische Fakultät 57, (Eä8 In⸗ und 9 Auslaͤnder). Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen die hiesige Universitaͤt: 1) von anderen Universitaͤten gekommene Studirende, deren Immatrikulation noch suspendirt ist 8, 2) nicht immatrikulirte Chirurgen, unter der Direction des Professors Dr. Blasius, als Direktor des chi⸗ rurgischen Studiums bei hiesiger Universitaͤt 9; zusammen 17 so daß folglich an den Vorlesungen im Ganzen 613 Zuhoͤrer
Theil nehmen.
Paderborn, 12. Juli. (Westph. M.) Der unlaͤngst hier stattgefundene Wollmarkt ist, sowohl was den Verkehr, als die Markt⸗Einrichtungen betrifft, zur Zufriedenheit der Käu— fer und Verkaͤufer ausgefallen. Von dem von 249 Verkaͤufern zu Markte gebrachten Woll⸗Quantum, 26650 Ctr. (982 Ctr. feine, 778 Ctr. mittel und 900 Ctr. ordinaire), wurde Alles bis auf 91 Ltr. verkauft und zwar zu folgenden Durchschnittspreisen: feinste Wolle 78 bis 86 Thlr.; feine Wolle 65 bis 78 Thlr.; Mittelwolle 50 bis 65 Thlr.; beste Landwolle 35 bis 50 Thlr.; ordinaire 28 bis 35 Thlr. — Der Verkehr auf dem diesjaͤhri⸗ gen Wollmarkte hat den des vorigen Jahres um 255 Ctr. uͤber⸗ troffen und steht zu erwarten, daß derselbe in der Zukunft noch bedeutender werden wird. An auslaͤndischer Wolle wurden 129 Ctr. zu Markte gebracht und auch abgesetzt.
— — Elberfeld, 9. Juli. Vor den Assisen im Bezirk des hiesigen Koͤnigl. Landgerichts, die am 10. Juni eroͤffnet und am 26östen desselben Monats geschlossen wurden, standen uͤber—⸗ haupt 25 Angeklagte, und zwar 19 maͤnnliche und 6 weibliche, vor Gericht, von denen 8 freigesprochen und Einer wegen Meu— chelmordes aus verschmähter Liebe zur Todesstrafe verurtheilt wurde.
Marienberg bei Boppard, 7. Juli. (Rh. u. M. 3.) Die taglich zunehmende Frequenz unserer in jeder Beziehung fur diese Gegend neuen Wasser⸗-Heil⸗Anstalt leitet immer mehr die Aufmerksamkeit des Publikums auf ein Heil-Verfahren, wel— ches schon die ausgezeichnetsten Resultate hervorgerufen. Die neue Anstalt, sowohl durch das schon seit Jahrhunderten ruͤhm— lichst bekannte, treffliche Quellwasser, wie durch die gesunde,
*
816
Gegend des Rheines vorzuͤglich zu einer solchen Anlage geeig— net, scheint sehr rasch in die Reihe bedeutenderer Bade Orte eintreten zu wollen.
Wissenschaft, Kunst und Literatur.
Breslau, 5. Juli. Ein aufmerksamer und glücklicher Weise auch sachkundiger Beobachter hat am J. Juni d. J. Nachmittags um 31 Uhr zu Pologwitz, 2/9 Meile im Süden von Breslau, den in Schlesien dienlich selkenen Anblick dreier Wasserhosen gehabt, welche sich nach einander aus einer schwarzen Gewitterwolke entwickelten und zur Erde berabneigten. Die erste war schon dem Ende nahe und da⸗ her ziemlich unregelmäßig geworden. Ungefähr 5 Minuten nach ihrem gänzlichen Verschwinden kam westwärts von derselben eine zweite zum Vorschein und konnte während ibrer ganzen Dauer beobachtet wer⸗ den. Die dritte, an Länge die Größte, entstand wieder 10 Minuten nach der zweiten und ebenfalls westwärts von dieser. Alle drei senkten sich aus schwärzlichen Wolkenmassen herab und nahmen nach und nach an Länge und Umfang zu. Dem Anscheine nach bestand ihre Masse aus dichtem, weißlich grauen Dunste. Die Formen waren scharf begränzt und die Spitzen sichtlich vom Sturm winde umgebogen, so daß die ganze Erscheinung die Gestalt einer Sense erhielt, deren Spitze schräge westwärts nach unten gerichtet war. Jede Wasserhose löste sich auf, indem sich die Spitze zu spalten und in viele Fasern zu theilen schien, welche nach und nach vom oberen Ende des Meteors aufgesogen wurden, wodurch die Form an Dicke zunahm und die Gestalt eines Sackes erhielt. Hiernach pflegen auch die Land— leute diese Erscheinung einen Wassersack zu nennen. Oersted hat vor— geschlagen, sie Wettersäule oder Luftwirbel zu nennen. Das Letztere ist sie im eigentlichsten Sinne des Worts und von den kleinen dahin ziebenden Aufwirbelungen des Staubes nur in der Gröte und Aus— dehnung verschieden. Die meisten kommen erst oberhalb der untersten Wolkenschicht, also von uns ungesehen vor, bis zu dieser von noch höher ziehenden Wolken herabgesenkt. Doit sind sind sie die gewöhn— lichen Laboratorien der Platzregen, der Wolkenbrüche und des Hagels. Von ihnen aus gehen Blitz und Donner, als Verkündiger der in ih— nen sich erzeugenden gewaltigen Natur-Prozesse. (Bresl. Ztg.)
1
Dauer der Eisenbahn⸗-Fahrten am 13. Juli. Zeitdauer Zeitdauer
St. M. um Uhr St Potsdam 5 Mrg. Potsdam 8] Potsdam 12 Mitt. Potsdam 4 Nm. Potsdam 8 Abds. Potsdam 99 0
Abgang um Uhr
Abgang
von von
Berlin 7 Mrg. 40 Berlin 10 5 40 Berlin 11 Nm 40 Berlin 3 ö — Q 448 Berlin 5 41616 Berlin [11 Abds. 1 145
Aus wärt ige Rhäörggn— Amsterdam, 10. Juli.
Niederl. wirkl. Schuld 55! / . S069 do. 1023. Kann. Bill. 271 Span. 188,3. Passive — Ausg. Sch. — Tinsl. — Preuas. Präm. Sch. — Poln. —. Oesterr. Met. 10.
Antwerpen, 9. Juli. Neue Anl. 1816.6. 182,5. Hamburg, 12. Juli. Bank- Actien 1512. Engl. Kuss. 107! /2. . London, 9. Juli.
Cons. 39/9 921/86. Belg. 10217. Neue Anl. 19. Ausg. Sch. SIs'. 21szolo Ffoll. Sa6f.. zog 1033. do. 3069 20355. Engl. Russ. 1123157. Bras. 78. Mex. 261/22. Peru 18. Chili 3816.
Far g, 9. Juli.
zo / Rente fin our. 111. S5. 30,9 sin cour. 79. 70. 50/9 Neap.
fin Cour. 99. 90. 50s9 Span. Rente 19. Passive A'. 3059 Fort. —. Wien, 9. Juli.
zo /g Met. 1077ja. M/ 10215. z0½ 8225. 210 ᷓ)9. —. 10/0 —.
Bank-àctien 11991 /2. Anl. de 1834 13412. de 1839 108.
.
Passive AlI4. zo /g Port. 34. Columb. 33/2.
Königliche Schauspiele.
Montag, 15. Juli. Im Schauspielhause: Die Gouver— nante, Lustspiel in 1 Aufzug, von Th. Koͤrner. Hierauf: Der reisende Student, musikalisches Quodlibet in 2 Abth.
In Potsdam: Die Geschwister, Schauspiel in 5 Abth., von E. Leutner. (Dlle. Lilla Lowe, vom Großherzogl. Baden⸗ schen Hoftheater zu Mannheim: Eugenie, als Gastrolle.
Dienstag, 16. Juli. Im Schauspielhause; Der Freischuͤtz, Oper in 3 AÄbth., Musik von C. M. von Weber. (Dlle. Ost, vom Königl. Hoftheater zu Stuttgart: Agathe, als letzte Gast— rolle. Dlle. Galafré: Annchen.)
Mittwoch 17. Juli. Im Schauspielhause: Die Geschwister, Schauspiel in 5 Akten, von E. Leutner. (Alle. Lilla Lowe, vom Großherzogl. Badenschen Hoftheater zu Mannheim: Eugenie, als Gastrolle.)
Köͤnigstädtisches Theater.
Montag, 15. Juli. Norma. Oper in 2 Akten, nach dem Italiaäͤnischen, von Seyfried. Musit von Bellini. (Dlle. Haͤh— nel wird, von ihrer Urlaubs-Reise zuruͤckgekehrt, hierin als „Norma“ wieder auftreten. — Herr Dobrowsky, neu engagirtes Mitglied: Sever, als drittes Debuͤt.)
Dienstag, 15. Juli. Der Verschwender. Original⸗Sauber— Maͤhrchen mit Gesang in 3 Akten, von F. Raimund.
Verantwortlicher Redacteur Arnold.
Gedruckt bei A. W. Havn.
romantische Lage der geraͤumigen Lokalitaͤten in einer der schoͤnsten
Die letzte Fahrt von Berlin und
die erste von Potsdam mit Pferden.
. — m —
8 — — —
Allgemeiner Anzeiger fir vie Preuß chen Straten,.
Bekanntmachungen.
Bekanntmachung
Braugerechtigkeit des verstorbenen Schneidermeisters
Carsten Heinrich Boecker Vol. 12 pag. As des neuen
wegen Verpachtung des Königlichen Vor⸗ Hvpothekenbuchs, abgeschätzt auf 6n*1 Thlr. 24 sgr.
werks Merzdorf bei Landsberg a. d. W. Das Königl. Domainen-Vorwerk Merzdorf, 3 Meile von der Stadt Landsberg a. d. W. und 4 Meile von der Warthe und der Küstrin-Laundsberger Chaussée ent— fernt, im Landsberger Kreise belegen, soll von Trini⸗ tatis 1840 an bis Johannis 1852, also außer der durch Veränderung des Pacht-Termins hinzutretenden Zeit, auf zwölf nach einander folgende Jahre, im Wege der Snbmission verpachtet werden. ; Der Flächen⸗Inhalt der zu diesem Vorwerk gehöri⸗ gen Grundstücke beträgt: an Gärten 9 Morg. 14 MIR. an Acker .. 1 an Wiesen 2 . an Hütung 93 * an nutzbaren Gewässern 12 160 * an unnutzbarem Lande J 1512 zusammen 3151 Morg. 15 IR. Mit Ausnahme der Wiesen, die, 14 Meile vom Vorwerke entfernt, im Warthebruche liegen, bilden jene Grundstücke eine zusammenhängende Fläche, in deren Mitte sich das Vorwerks-Gehöft befindet. Sie sind sämmtlich, einschließlich der Wiesen, sepgrirt und hü⸗ tungsfrei. Die Lage des Vorwerks ist für den Ahsatz seiner Erzeugnisse sehr günstig. Dasselbe hat hinläng⸗ liche Tagelöhner⸗Wohnungen und zur Erleichterung der Bewirthschaftung der Wiesen einen bestimmten Theil der bei denselben befindlichen Heuscheune. Das zum Vorwerk gehörige Königliche Inventarium besteht, außer den Königlichen Wohn- und Wirthschafts-Ge— bäuden, nur in Bäumen, Saaten und deren Besiellung. Das Minimum der jährlichen Pacht für das Vor— werk nebst Zubehör ist auf 1675 Thlr. 7 sgr. J pf., incl. 557 Thlr. Gold, festgestellt. Die näheren Pachtbedingungen, so wie die Bestim— mungen über das Verfahren bei Submissionen, kön— nen in unserer Registratur eingesehen werden; auch
5 pf. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedin⸗ gungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll am 16. Rovember c., Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Kammergerichts-Assessor Haase an or⸗ dentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
—
Georg von Gottes Gnaden Großherzog
von Mecklenburg, Fürst zu Wenden, Schwerin und
Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der Lande Rostock und Stargard Herr zc.
Nachdem Wir, auf geziemende Vorträge der Haupt— Direction des ritterschaftlichen Kredit-Vereins, von der jetzigen Lage des Instituts genaue Kenntniß haben nehmen lassen und dadurch zu der Ueberzengung ge— langt sind, daß die veränderten Zeit-Verhältnisse, in⸗ sonberheit der heruntergegangene Zinsfuß und die da⸗ durch herbeigeführte forischreitende Steigerung des Agio der Pfandbriefe, welche deren Herbeischaffung für das Bedürfniß des sinkenden Fonds schon jetzt erschwerte und in der Folge unausführbar machen wird, den statutenmäßigen Zwecken hindernd entgegen— treten und eine veränderte, zeitgemäße Einrichtung erforderlich machen, die in Berücksichtigung aller ein⸗ schlagenden Verhältnisse auf dem Wege einer im 8. 8! der Vereins-Statuten vom 28. Juli 1818 für Falle solcher Art vorgesehenen und bis auf Unsere Geneh— migung freigelassenen bedingten Auflösung des Vereins angemessen zu erreichen ist, so genehmigen Wir, im Einverständniß mit des Großherzogs von Mecklenburg-Schwerin Königlicher Hoheit und Lieb— den, diese Auflösung unter der Bedingung, daß sie im Antoni⸗Termine 1840 eintrete, sich aber der Verein sofort mit seiner Auflösung, nach den deshalb in der General-Versammlung vom 2Zssten und 29sten v. M. vereinbarten Bestimmungen und auf den Grund der veränderten Statuten in seinen gegenwärtigen Mitgliedern wiederherstelle.
sind wir bereit, dieselben abschriftlich, gegen Erstattung der Kopialien, und zwar bei Auswärtigen mittelst Ein⸗ ziehung durch Post-Vorschuß, mitzutheilen.
Wir fordern hiernach die betreffenden Pachtbewerber auf, ihre Submissions⸗Gebote bis zum 16. September dieses Jahres, Abends sechs Uhr, dem Justitiarius der unterzeichneten Abtheilung, Herrn Regierungs⸗Rath. Bennecke, versiegelt einzureichen, zugleich demselben ihre Qualisication als Landwirthe und das zur Ueber⸗ nahme der Pachtung erforderliche Vermögen glaubhaft nachzuweisen, ünd die Erklärung zu Protokoll zu ge— ben, welche in den e m nnn, über Submissionen os. 3 vorgeschrieben ist. Später als bis zu obiger
eit eingehende Submissions-Gebote werden nicht an⸗ Jenommen. Der Termin zur Eröffnung der Submis⸗— sions-Anträge ist auf den 17. September d, . Vormittags 10 Uhr, in unserem Sessions-Zm⸗ mer bestimmt, und können die Pachtbewerber demsel⸗ ben beiwohnen. Unter den sämmtlichen Bewerbern bleibt dem Königlichen Ministerio die unbedingte Aus⸗ wahl vorbehalten. Es erlangt keiner derselben durch die Submissson ein Anrecht auf den Zuschlag, bleibt aber an sein Gebot so lange gebunden, bis er durch
uschlag an einen Anderen oder auf sonstige Weise avon entbunden wird.
Frankfurt a. d. O., den 3. Juli 1839. Königliche Regierung, Abtheilung für die Verwaltung der direkten Steuern, Domainen und Forsten.
Rorh wendiger Verkauf. Land- und Stadtgericht zu Brandenburg, den 24. April 18309.
Die Uns zu solchem Zwecke vorgelegten neuen Statuten haben Wir den Verhältnissen und Bedürf— nissen entsprechend gefunden und werden sie demnächst nach vorgängiger Unserer Confirmation, noch vor dem zur Auflösung und Wiederherstellung des Vereins, zu Antoni 1840 bestimmten Zeitpunkte publiciren lassen; ertheilen aber auch, was insbesondere die Verhältnisse der Gläubiger des wiederherzustellenden Vereins an— geht, hierdurch schon jetzt die Zusicherung: daß alle Bestimmungen der bisherigen Statuten, welche die Sicherheit der Forderungen der Pfand⸗ brief-Inhaber betreffen, insonderheit hinsichtlich der Tar⸗-Grundsätze unverändert beibehalten und die nenen Pfandbriefe nur die Abänderung erleiden sollen, daß der Zinsfuß zu 37 Precent festgestellt wird, eine Auffündigung derselben von Seiten der Inhaber gänzlich aufhört und von Seiten des neuen Kredit-Vereins zwar ebenfalls eine willkür⸗ liche Auffündigung einzelner Pfandbriefe sonst un— zulässig seyn soll, nur daß eine halbjährige Einzie⸗ hung so vieler Pfandbriefe durch Ausloosung, als das Bedürfniß des sinkenden Fonds — wozu von den verbundenen Gutsbesitzern 4 Procent der be— willigten Pfandbriefsumme jährlich gezahlt werden muß und bis zu 53 Procent gezahlt werden kann — es erfordert, eintreten wird und die Pfandbrief⸗ Inhaber verpflichtet sind, den Betrag der ausge— sooseten Pfandbriefe gegen deren Rücklieferung im nächsten Zablungs⸗Termine entgegenzunehmen. Da nun die Inhaber der gegenwärtigen Pfand— briefe von deren im Antoni-Termine 18310, als dem Zestpunkte der bedingten Auflösung des bisherigen
Das allhier in der Neuenthorstraße der Reustadt
Vereins, siatthabenden Einlösung zeitig vorher in Kennt⸗
sub Rr. 5s31 belegene Wohnhaus nebst Hauskavel und niß zu setzen sind, um sich über die Annahme von
Baarzahlungen oder neuen Pfandbriefen bestimmen und ihre Erklärung darüber zur rechten Zeit abgeben zu können, so autorisiren Wir hierdurch den gegen⸗ wärtigen ritterschaftlichen Kredit-Verein, sämmtlichen Pfandbrief-Inhabern sofort nach Erlassung dieser Un⸗ serer Verorönung, durch Notifikatorien in öffentlichen Blättern die Auzeige zu machen, daß die Einlösung aller gegenwärtigen Pfandbriefe, und zwar unter wel⸗ chen näheren Bedingungen, durch Baarzahlung oder Aushändigung neuer Pfandbriefe zur besagten Zeit eintreten wird, und erklären hierdurch sämmtliche gegen—⸗ wärtige Pfandbriefe mit den dazu gehörigen Zins— Coupons von Termino Antonii 1810 exclusive an, mit dem Ablaufe des Antoni-Termines k. J. dergestalt für gänzlich erloschen und wirkungslos, daß darauf gegen den ritterschaftlichen Kredit-Verein keine weite— ren Forderungen und Ansprüche als die verheißene Auslieferung neuer Pfandbriefe oder die Baarzahlung des Kapital-Betrags derselben, nebst den his Antom 1840 davon fällig gewordenen Zinsen, begründet wer— den können. — An dem geschiebet Ünser gnädigster Wille. Datum Neu-Strelitz, den 19. Juni 1839. (L. S.) Georg G. H. von Mecklenburg. , , , . . betreffend die bedingte Auflösung des ritter⸗ schaftlichen Kredit-Vereins zu Antoni 1840. In Gemäßheit der Allerhöchsten Verordnungen bei⸗— der Allerdurchlauchtigsten Landesherren vom 19. Juni d. J. zeigen wir nunmehr den Inhabern der Mecklen— burgischen Pfandbriefe hierdurch an, daß, in Folge der bedingten Auflösung des bisherigen Kredit-Vereines, die Einlösung sämmtlicher coursirenden Pfandbriefe mit dem Antoni-Termine 1810 durch Baarzahlung oder Auslieferung neuer von dem rekonstituirten Kredit— Vereine auszugebenden 3) procentigen, von Seiten der Inhaber unkündbaren, aber nach den Bedürfnissen des sinkenden Fonds auslbosungsfähigen Pfandbriefe ein— treten werde, und eröffnen selbigen, daß von dem ge— genwärtigen ritterschaftlichen Kredit-Vereine beschlossen worden ist, denjenigen Pfandbrief-Inhabern, welche sich binnen einer bestimmten Frist bereit erklären, neue Pfandbriefe zu nehmen, Prämien zuzugestehen, und zwar wenn solches geschieht: a) bis zum 1. August d. J., zwei Procent, b) bis zum 1. September d. J., ein und ein halb Procent, e) bis zum J. Oktober d. J., ein 'Procent.
Diesemnach fordern wir sämmtliche Pfandbrief In— haber hierdurch auf, bei der Haupt⸗-⸗Direction oder den Kreis-Directionen zu Gadebusch, Güstrow und Nenu— Brandenburg, oder bei den Mandatariaten zu Ham— burg, Hannover und Leipzig bis zum 1. Oltober d. J. die Anzeige davon zu machen, ob sie baares Geld oder neue Pfandbriefe begehren, und sollen ihnen auf Ver— langen Bescheinigungen über die geschebene Anzeige mit der Angabe der Zeit, wanu solche stattgefunden hat, ertheilt werden.
Diejenigen, welche diese Anzeige bis zum 1. Oktober d. J. nicht beschaffen, haben es sich selbst beizumessen, wenn sie von den Nachtheilen getroffen werden, welche die Unterlassung nur zur nothwendigen Folge haben wird. Unumgänglich erforderlich ist außerdem die vor⸗ gängige Rücklieferung sämmtlicher gegenwärtiger Pfand⸗ briefe vor der Baarjahlung des Kapital-Betrags oder der Auslieferung neuer Pfandbriefe, und fordern wir deshalb sämmtliche Pfandbrief-Inhaber ferner auf, ihre Pfandbriefe nebst den dazu ausgegebenen Coupons von Termino Antonii 1810 erclusive an, im Monat Oktober d. J. bei der Haupt⸗-Direction oder den vor⸗ genannten Mandatariaten einzureichen, um dagegen, je nachdem sie Baarjahlung oder Pfandbriefe zu ge— wärtigen haben, die resp. in Termin Antonii 1840 fälligen Zahlungsscheine oder Interimsscheine über die
Auslieferung neuer Pfandbriefe entgegenzunehmen.
Die Baarzahlungen werden gegen die auf die In— haber lautenden, von ihnen zu quittirenden Zahlungs⸗ Scheine in Termine Antonii f. J. bei der Haupt-Kasse zu Rostock und bei den Mandatariaten zu Hamburg, Hannover und Leipzig geleistet, und wird die Auslie— ferung der Pfandbriefe gegen Rückgabe der Interims⸗ Scheine baldmöglichst nach dem Antoni⸗-Termine 1810 erfolgen.
Die Zahlung der Prämien findet im Antoni-Ter⸗ mine k. J. statt und erfolgt gegen Quittung bei der Haupt-Kasse zu Rostock, den Kreis-Kassen zu Gade⸗ busch, Güstrow und Neu-⸗Brandenburg, so wie bei den Mandatariaten zu Hamburg, Hannover und Leipzig, je nachdem die Anzeigen bei der Haupt-Direction, den Kreis-Directionen oder Mandatariaten geschehen sind.
Rostock, den 20. Juni 1839.
Haupt-Directton des Kredit-Vereins. G. v. Rie ben. E. A. v. Blücher. J. J. v. Leers.
Ich bringe hierdurch zur Kenntniß des Publikums, daß folgende Herren die Besorgung der von mir er— fundenen patentirten Schornstein-Aufsätze zur Verhin— derung des Rauchens in den Gebäuden übernommen haben und daher bis jetzt kein Anderer berechtigt ist, dergleichen Aufsätze anfertigen lassen zu dürfen, als:
Herr Stadt-Baurath Zernicke in Danzig für die
Provinz Westpreußen,
Herr Mechanikus F. Pensky in Königsberg für
die Provinz Ositpreußen,
Herr Maurermeister C. F. Trampe in Köslin für
den Reg. Bez. Köslin,
Herr Kaufmann F. Wegner in Stettin für den
Reg. Be. Stettin.
Herr Kaufmann H. Jaeg er in Elberfeld für Wesi—
phalen und Rheinprov,
Herr Kaufmann C. Harnack in Berlin für den
Reg. Bez. Potsdam und Stadt-Bezirk Berlin,
Herr Maurermeister W. Mohrenberg in Liegnitz
für den Reg. Bez. Liegnitz.
Diejenigen Herren, welche in den übrigen Theilen der Monarchie die Anferligung meiner r. oder Besiellungen auf dieselben zu übernehmen wünschen, ersuche ich, sich der Bedingungen wegen an Herrn Kaufmann C. Harnack in Berlin, oder meinen Va— ter, den Maurermeister W. Mohrenberg in Liegnitz, zu wenden. Bis eine Bekanntmachung erfolgt, über⸗ nehmen indeß die beiden letztgenannten Herren die Besorgung für alle noch nicht erwähnten Theile des Staates. Auch find bei denselben allein Modelle mit den von mir erst später angebrachten Verbesserungen und Beschreibung des Aufsatzes für 2 Thlr. zu erhal⸗ ten, wodurch es Jedem leicht möglich wird, sich genaue Kenntnsiß von der Ersindung zu verschaffen und die Zweckmäßigkeit derselben selbst zu prüfen. Alle für mich in dieser Beziehung portofrei einlaufenden Brief— schaften übernimmt während meiner Abwesenheit Herr C. Harnack.
Schließlich bemerke ich noch, daß von jetzt an Auf— sätze und Modelle durch einen Stempel als patentirt
bezeichnet sind. Berlin, den 10. Juli 1839. C. Mohrenberg.
Literarische Anzeigen.
So eben ist im Verlage des Unterzeichneten erschienen: Allgemeines Archiv des Judenthums (Jo⸗— didja, neue Folge), Zeitschrift für Reli⸗ gion, Kultus, GHeschichte und Literatur. Herausgegeben von Dr. ir Bd. 16 Heft. Preis 15 sgr. L. Fernbach jun, Spandauer Straße Rr. 33.
*
J. Heinemann.
Preußisch
Al gemeine
e Stagnts-Zeitung.
Derr, den 18 i
— ——— ————
Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.
Se. Koͤnigl. Majestaͤt haben den bisherigen Ober-Landes— gerichts-Assessor Berge zum Land- und Stadtgerichts-Rath in Magdeburg Allergnaͤdigst ernannt.
Abgereist: Der Geheime Kabinets⸗Rath Muͤller, nach Teplitz.
Zeit ungs⸗Nachrichten. J
D
2 Petersburg, 8. Juli. Se. Kaiserl. Hoheit der Großfuͤrst Thronfolger ist am Morgen des letzten Freitags, 5. Juli, in vollkommener Gesundheit in Petershoff, von seiner Reise zu— ruͤckkehrend, eingetroffen. —
. Hier starb am 28. Juni, nach langwieriger Krankheit, im H2sten Jahre seines Alters, der bekannte Schrlftsteller, Mitglied der Russischen Akademie, Staatsrath Alexander Fedorowitsch Wojeikow. .
n
De putirten- Kammer. Sitzung vom 9. Juli. Machtrag. Erdorterung des Gesetz⸗Entwurfes wegen Ersffnung eines Kredits von 12 Millionen zur Vol— lendung der in Folge der Gesetze vom 5. Aug ust 1821 und 14. August 1832 begonnenen Kanalbauten. Die Kommission hatte vorgeschlagen, den verlangten Kredit auf acht Millionen herabzusetzen und anstatt der Summen, welche zur Vollendung der Kanaͤle gefordert waren, glaubte sie nur die Gelder anweisen zu muͤssen, welche zur Vollendung der Arbei— ten erforderlich seyen, bei denen die Vorarbeiten schon weit ge— nug gediehen sind. „Es wird freilich nothwendig werden“, heißt es im Bericht, „daß der Minister der oͤffentlichen Arbei— ten in der naͤchsten Sitzung einen neuen Kredit verlangt, und es werden neue Summen für die Ausgaben, welche nicht vorhergesehen werden konnten, angewiesen werden muͤssen“ — Herr d' Ange— ville bekaͤmpfte den Plan der Regierung mit großer Bitterkeit. „Die Gesetze von 1850 und 1832“, sagte er, „haben die Errich— tung mehrerer großen Kanal-Linien bestimmt. Was unter der Restauration geschehen ist, will ich nicht beruͤcksichtigen; seit 1830 sind aber 3 außerordentliche Kredit- Forderungen fuͤr die Kanaͤle eingereicht worden, und jede dieser Forderungen sollte, nach den Erklärungen der Verwaltung, zur Vollendung der Kanaͤle dienen. Die letzte dieser Forderungen ist im Jahre 1837 der Gegenstand einer ernsten Pruͤfung von Seiten der Kom— mission gewesen und diese hat sich sehr ernst daruber ausge— sprochen. Jetzt wird wieder eine Kredit⸗Forderung von 12 Mil— lionen, wie es heißt, zur Vollendung der Kanaͤle, eingereicht, aber auch diese wird nur eine Abschlags-Zahlung seyn“ Der Redner ging sodann zu einer Betrachtung der bei Kanal— bauten zu beruͤcksichtigenden Umstände uͤber und sagte bei dieser Gelegenheit: „Sonst fragte man sich, ehe ein Kanalbau begonnen wurde, ob auch Wasser da sey. Jetzt baut man einen Kanal und sieht sich dann erst nach Wasser um. Im Kanal von Berry fehlt zum Beispiel noch immer das Wasser.“ — Herr Leyrand uͤbernahm die Vertheidigung der Verwaltung und sagte dabei unter Andern: „Mein Vorgaͤnger auf der Rednerbuͤhne wundert sich, daß die in Folge der Gesetze im Jahre 18312 begonnenen Kanalbauten noch nicht beendet seyen. Darauf kann ich ihm antworten, daß der Kanal du Midi, der seit 55 Jahren existirt, noch immer unvollendet ist. Ein Ka— nal ist fertig, sobald er eroͤffnet wird, aber er ist immer noch zahlreicher Verbesserungen fähig und mußte man warten, bis alle diese Verbesserungen ausgefuhrt wären, so wuͤrde ein Kanal nie fertig werden.“ Nachdem Herr d' Augeville noch oͤfter re⸗ plizirt und der Minister der öffentlichen Arbeiten erklart hatte, daß die Regierung dem Entwurfe der Kommission bei— trete, wurde dieser angenommen. Der Präsident schlug noch der Kammer vor, die Stunde ihrer Sitzungen um zwoͤlf ein halb Uhr zu beginnen, womit sich die Kammer einverstanden er klaͤrte. r 4 ; Sig ung vom 10. Juli. Erörterung über die Kredit-VBewilligung von 12 Millionen zur Vollen— dung der Kanäle u. s. w. Der 2te Artikel bestimmt daß . h ꝛ; ; . ö
von dem bewilligten Kredit 1 Million zu Ausgaben fuͤr die 8 beendeten Kanaͤle, namlich den der Rhone und des
den der Somme, den der Ardenne, den der Ille und Rance,
gse 1 2 6. — Fluͤsse Isle und Oise verwendet werden sollen. Millionen
und der Ueberschuß der vorigen Summe sollen aber fuͤr die
fuͤnf noch nicht beendigten Kanäle, namlich den von Boum e den von Nantes nach Brest, den in diivern is in 0n, Berry und den Seitenkanal der Loire verausgabt wer⸗ den. Eine, in diesem Paragraph enthaltene! Bestim— mung, vermoͤge welcher die Plaͤne, nach vorgängiger Be— zutachtung des obersten Raths der Bruͤcken⸗ und Ch aussee⸗Ver⸗ waltung, der Verwaltung vorgelegt werden sollen, gab zu einer kurzen Erorterung Anlaß. Herr Lesnisère schlug die Strei⸗ chung dieses Satzes vor. Diesem Vorschlage trat auch der Mi⸗ nister der offentlichen Arbeiten bei.“ Die Kammer ent— schied sich ebenfalls dahin. — An der Tagesordnung war so⸗ dann die Erörterung zweier Gesetz-Entwuͤrfe uͤber die Bewil⸗ ligung von 2 Millionen zu Unterstutzung derjeni—⸗ gen Gegenden, welche durch Feuersbruünste Hagel u. s. w. besonders gelitten hatten, und uͤber die Re wil, ligung eines Kredits von 2 Millionen zur Ergän⸗
zung des Erlassungs-Fonds fuͤr 1832 den ersten Gesetz-Entwurf hatte die Kommission die Verdoppe— lung der Summe vorgeschlagen. Abstimmung dem Vorschlage der Kommission bei. Entwurf wurde ohne Eroͤrterung angenommen.
Die Kammer trat bei der Der zweite
Paris, 10. Juni. Durch eine Ordonnanz vom Jten d. M. wird der Marquis Gueilluy von Rumigny, bisher Gesandter am Turiner Hofe, zum Gesandten bei der Koͤnigin von Spa⸗ nien, an die Stelle des Herzogs von Montesquiou Fezensac,
ernannt. Marquis von Dalmatien.
Den Posten des Marquis von Rumigny erhaͤlt der
Durch eine Königliche Ordonnanz wird die Zucker-Aus— fuhr unter fremder Flagge ins Ausland, welche der Erlaß des
Gouverneurs von Guadeloupe gestattet hatte, untersagt.
Die Berathung des Pairshofes, welche vorgestern nach dem Schlusse der Debatten begonnen worden war, wurde gestern
von 12 bis 6 Uhr fortgesetzt.
Dem Vernehmen nach hat sich
der Pairshof bis jetzt erst uͤber die Strafbarkeit der Gefange⸗ nen berathen und ist sogar uͤber diesen ersten Punkt noch zu
keinem Beschlusse gekommen. Heute werden also erst die Eroͤr—
terungen uber die Anwendung der Strafe beginnen konnen,
und das Urtheil duͤrfte erst morgen gefaͤllt werden.
Der Ministerrath hat sich in den letzten Tagen mehrere⸗ male versammelt, um daruͤber zu berathschlagen, ob es zweck⸗
der Mai-Angeklagten ausgesprochen wuͤrde.
maͤßig sey, die Todesstrafe zu vollstrecken, wenn sie uͤber einige Diese Debatten
sollen durch den Koͤnig veranlaßt worden seyn; das Resultat
derselben ist aber nicht bekannt geworden.
Gnade appelliren. Mialon dagegen habe sich bereit erklärt, alle Schritte zu thun, die sein Vertheidiger ihm anrathen wuͤrde. Alle anderen Angeklagten, Martin Bernard ausgenommen, ver— trauen auf die Nachsicht ihrer Richter. J
Die Herzoͤge von Aumale und Montpensier haben heute das Collège Heinrich JV. nicht besucht. Dies Ausbleiben soll durch eine Anzeige der Polizei veranlaßt worden seyn, die ermittelt hatte, daß die beiden jungen Prinzen von der republikanischen Partei aufgegriffen und verborgen gehalten werden sollten, um fie als Geiseln fuͤr die vor dem Pairshofe Angeklagten zu behalten.
Die Gazette des Tribunaux meldet, daß man vor zwei Tagen in einer Straße des fan kiourg du temple eine heim— liche Presse in Beschlag genommen habe, wo eine neue Num— mer des „Moniteur republicain“ vorbereitet wurde, die an den Pairshof gerichtet war; in Folge dieser Beschlagnahme haben mehrere Arretirungen stattgefunden. ö ;
Der Pairshof wird noch zwei Kategorieen der Mai⸗Ange— klagten zu richten haben. Die erste derselben wird aus 30 und die zweite aus 30 Individuen bestehen. Eine weit großere Anzahl Angeklagter aber, ungefaͤhr 240 bis 250 Individuen, werden vor das Zuchtpolizei-Gericht gestellt werden.
Dem Vernehmen nach werden in diesen Tagen mehrere Deputirte in der Kammer den Antrag stellen, daß dieselbe ihren Beschluß wegen Vertagung des Zuckergesetzes zurück— nehme und die Eroͤrterung desselben unverzuͤglich beginne—
Das Journal des Debats spricht dee Hoffnung aus, daß die Kammer vor ihrem Auseinandergehen noch das Zucker— und Hafengesetz erörtern werde. In Bezug auf das letztere sagt es: „Die Lage unserer großen Haͤfen ist wirklich beklagens— werth. Wahrscheinlich weil es an genauen Planen fehlte, hatte die Regierung weder Marseille, ne z
In Bezug auf gelbewahrer dafuͤr zu verwenden. Unter diesen werden die Her—
ren Trach, Lamartine, Arago, Dupont, G. Lafayette, Carnot u. J. w. genannt.
In dem Entwurfe der Regierung sind die Ausgaben für das Jahr 1840 auf 1,R100,Soß, 28 Fr. angesetzt. Die Kommis⸗ sion hat eine Reduction diefer Summe um 2,067,316 Fr. beantragt.
Man liest im Jon rnal du Havre: Die von den Jour nalen gemachte Mittheilung, daß die Regierung beabsichtige, eine Verbindung mit Staais-Paketboͤten zwischen den Vereinig“ ten Staaten und Bordeaux herzustellen, muß dahin berichtiqb werden, daß die Regierung den Plan hat, zwei Dampsschiffs= Tourse herzustellen, von denen einer zur Verbindung zwischen Havre und New-York, der andere zur Verbindung zwischen Bordeaux und dem Golf von Mexiko dienen soll.
, den ersten sechs Monaten dieses Jahres sind in Frank— reich 3206 gedruckte Werke, 596 Kupferstiche und Litographieen und 228 Musikstuͤcke veroͤffentlicht worden.
Großbritanien und Irland.
Parlaments-Verhandlungen. Unterhaus. Siz— zung vom 9. Juli. Von den Antworten, welche Lord Pal⸗ mer ston an diesem Abend auf mehrere an ihn gerichtete Fra⸗ gen gab, ist noch die mitzutheilen, daß der Britische Gesandto in Mexiko, der in der Vermittelung der Differenzen zwischen Mexiko und Frankreich so gluͤcklich gewesen, den Auftrag erhal— ten habe, daß er sich bemuͤhen solle, eine aͤhnliche Ausgleichung zwischen Mexiko und Texas zu Stande zu bringen. Als Lorö
Man versichert, daß Barbés erklaͤrt habe, er werde, wenn John Russell sodann die Annahme der vom Oberhause in
das Todesurtheil uͤber ihn verhaͤngt wuͤrde, nicht an die Koͤnigl.
der Jamaika Bill vorgenommenen Veraͤnderungen vorschlug, die auch, wie schon gemeldet, ohne weitere Debatten erfolgte, sprach er sich folgendermaßen uͤber jene Amendements aus? „Die Hauptveraäͤnderung, welche die Bill erlitten hat, ist die Weglassung der ersten Klausel, uber die hier gar keine Eroͤrte— rung statitfand. Diese Veraͤnderung raubt der Bill einen gro⸗ ßen Theil ihrer Macht und ihres Nutzens; dennoch halte ich es fuͤr besser, daß die so veräͤnderte Bill, die dem Gouverneuß neue Gewalt verleiht, angenommen, als daß demselben gar keine Bill zugesandt wird. Eine andere Veränderung ist die Bestimmung, daß nach der Zusammenkunft des Versammlungs hauses zwei Monate vergehen sollen, bevor der Gouverneur er⸗ maͤchtigt seyn soll, ein erloschenes Gesetz zu erneuern.“ Si Robert Peel sprach hierauf nochmals die ernstliche Hoffnung aus, daß das Versammlungshaus von Jamaika das Vertrauen des Parlaments rechtfertigen und die Erwartung erfuͤllen, daß es nicht nur seine Functionen wieder aufnehmen, sondern auch mit jenem Geiste und jener Mäßigung handeln werde, wodurch es in der oͤffentlichen Achtung steigen und zugleich den Beweitß liefern koͤnne, daß die Absicht, die Verfassung zu suspendiren und die legislativen Functionen aufzuheben, durch das Resultaz nicht gerechtfertigt werde. Dies sey der Rath, den er dem Ver sammlungshause von Jamaika zu geben habe, und e— sey überzeugt, dasselbe koͤnne kein besseres Verfahren annehmen um sich in der oͤffentlichen Achtung wieder zu heben. Nach, diesen Bemerkungen uber die Jamaika-Bill wuͤnschte Sir Ro“ bert Peel von dem Minister des Innern zu wissen, wie viel Polizei⸗Beamte von London nach Birmingham gesandt worden seyen. Er glaube, man muͤsse sich derselben bei solchen Gele— genheiten mit großer Vorsicht bedienen. Er wolle zwar in die—
sem Falle das Verfahren der Regierung nicht tadeln, doch
noch Havre, noch Bordeaux,
noch Nantes in die Gesetze vom Jahre iSa?77. begriffen. Nan!
tes ist in der That nur noch ein Hafen dem Namen nach, seine
Existenz als Seestadt gehort der Geschichte, nicht mehr der Ge⸗
genwart an. Hafen, und da die Loire versandet ist, nicht mehr ins Innere verfuͤhren. großen Ungluͤck bedroht; das Meer hat die Pointe de Grave
unterwuͤhlt und wenn man nichts dazu thut, wird der Tele⸗
graph uns naͤchstens melden, daß eine Aequinoctial Fluth das Unter— Medoc verwuͤstet hat. In Haore ist kein Raum mehr fur die Schiffe, welche von allen Seiten herbeikommen. Die Bassins sind durchaus ungenuͤgend und sie haben den großen Fehler, daß ihre Mündungen zu eng sind, um den Dampfboten für die transatlantische Schifffahrt den Durchgang zu gestatten. So ist also Havre, welches Liverpool zur Noth die Spitze bieten konnte, vergleichsweise nur ein Kuͤstenhafen. England hat Dampfboote, welche von Bristol, Liverpool und London nach Neu York fahren. Bald werden auch Dampfschiffe nach Phi—
ladesphia, Neu⸗ Orleans und Charleston abgehen und schon hat die Englische Regierung einen Kontrakt abgeschlossen, vermsge des⸗— . sen eine Verbindung zwischen London und Halifax zu Stande Rheins,
gebracht werden wird. Fuͤr Havre und Bordeaux sind Dampf—
den von Blavet, den von Arles nach Bouc und die kanalisirten , , ,, ö
keit. Vor allen Dingen muß aber in Havre ein neues, beson—
ders fuͤr die Dampsschiffe eingerichtetes Bassin gebaut werden. Nicht minder fehlt es hier an Docks, obgleich die Zoll-Verwal⸗ tung schon lange darum eingekommen ist, und mehrere Kapita—
listen sich erboten haben, solche auf ihre Kosten zu errichten. Vielleicht noch großere Anspruͤche auf Beruͤcksichtigung hat Mar— seille, erstlich weil es der bedeutendste Hafen ist und dem Schatze am meisten einträgt, und zweitens weil er von allen Häfen am meisten vernachläͤssigt worden ist. Nirgend ist die Ein- und Ausladung eines Schiffes mit so vielen Zeit- und Geldkosten verbunden; seine Quais sind enge, sein Hafen schwer zugänglich und verschlammt. Haͤtte Marseille einen zuganglichen Hafen, der nur die Halfte der Vorzuͤge haͤtte, mit denen alle Großbri⸗ tanischen Haͤfen ausgestattet sind, so wuͤrde Marseille unbedingt die Koͤnigin des Mittellaͤndischen Meeres werden und in weni— gen Jahren den Wohlstand des Rhonethales verdoppeln.“ Herr Laffitte beabsichtigt, eine Proposition wegen Abschaf⸗— fung der Todesstrafe einzureichen, und es sollen außerdem meh“ rere Mitglieder der Kammer gesonnen seyn, sich beim Großsie⸗
Die greßen Schiffe gelangen nicht mehr in den ; kann sie die Waare gerichtete
Bordeaux wird von einem
glaube er, daß der Charakter und die Wirksamkeit der City⸗Po— lizei dadurch geschwächt werden wuͤrde, wenn man sie ohne hin⸗ reichenden Grund gegen Ruhestorer in verschiedenen Theilen des Landes verwenden wollte. Lord John Russel erwiederte hierauf, daß die von dem sehr ehrenwerthen Baronet an ihn Frage es noͤthig mache, einige mit dem Gegenstand) in Verbindung stehende Umstände anzugeben.
„Was in Bezug auf Birmingham geschehen isi“, fuhr er fort, unter scheidet sich nicht sehr von dem, was in den letzten drei Jahren in Betreff anderer Theile des Landes stattgefunden hat. Der Mayor von Birmingham kam in Begleitung zweier anderer Magistrats⸗ Per⸗ souen jener Stadt ausdrücklich nach London, um das Ministerium ö Junern um. Beistand zu bitten. Sie sagten mir, daß in jede! Nacht zur großen Bestürzung der Einwohner tumultugtische Ver sammlungen gehalten würden, und daß keine hinreichende Poltzeimach vorhanden sey, um diejenigen zu verhaften, die sich der Ruhestörnng schuldig gemacht hätten. Die Munizipalität von Birmingham ist erß vor kurzem neugebildet worden, die von ihr getroffenen Anordnun⸗ gen zur Organisirung einer Polizei⸗Macht haben noch nicht vollstän⸗ dig ausgeführt werden können, und sie wollte nicht gern die Mllita ir⸗ Macht zu Hülfe rufen, wenn sie mit der Polizei ausreichen lönnte. Ich gab daher ihrem Wunsche, daß 50 Mann von der Citv⸗ Polizei sie nch Birmingham begleiten sollten, nach, und auf meine Frage, ob sie eine hinreichende Militair-Macht hätten, erwiederten sie, daß dieselbe vollkommen genige. Bei ihrer Ankunft in Birmingham fan⸗ den die Magisstrats-Personen es für gut, sogleich die Verbaftung meh⸗ rerer Personen, die auf einen dortigen Platze, dem Bullring, versam⸗ mest waren, zu veranlasfen. Ich ill darüber, so wie iltzer das in irgend ein ein' Augenblick bei einm Tumulte zu ergreifende Verfahren, keine Meinung üußern, da man, ohne an Ort und Stelle gewesen zu sevn, nicht darlber zu urtbeslen vermag. Unter dem Pöbel gegen den die Eit?⸗-Poltse verwendet, wurde, befanden sich Einige, die mst Messern und anderen gefährlichen Waffen verseben waren, und einige Poltzei-Beamte sind verwundet worden; es freut mich jedoch, sagen zu können, daß sie sich, den letzten Berichten zufolge, außer Hesahr besinden. Am folgenden Morgen erhielt ich Nachrichten aus Birmingham, mit der Bitte, noch a9 Polijei⸗Beamte zu senden. Ich nahm Ausiand, diefem Gesuch zu will fahren, und fragte den Obersten Rowan, iveiche Wirkung ein solchts Verfahren wohl auf die Polizei⸗ Macht iin Allgemeinen haben werde; ich erhielt die Äntwort, daß die bereils in Birmingham befindlichen Polizei-⸗Beamten dadurch an Zu⸗ versicht gewinnen würden, wenn sie sich durch Leute ihres eigenen Corps unterstützt sähen. Ich sandte daher am zweiten Tage noch 1 Polijel⸗ Beamte nach Birmingham, wo sie am Abend desselben ages ankamen. Es ergiebt sich, daß, obgleich das Militair
Tag ᷣ .
mit derselben Schnelligkeit und Mäßigung wie bei ähnlichen Gelegen⸗ heiten gehandelt hat und die speziellen Konstabler ihre Pflicht geihan haben, doch die Anwesenheit einer geringen gutorganisirten Polizei⸗