ä, 3g weiblichen Geschlechte, zusammen 20, 537 Personen, von wel chen o ihr Leben durch Unglaͤcksfaälle verloren und 120 durch Selbstmord endeten. Durch die größere Zahl der Getornen ist die Bevölkerung des Regierungs Bezirks um 11,567 Seelen
gewachsen. Im Militairstande wurden 75 Kinder gebeten,
wobei 2 uneheliche; 166 Paare wurden getraut, und 210 Per.
sonen männlichen und 140 weiblichen Geschlechts, uͤberhaupt 80, sind gestorben.
*
Köln, 25. Aug. (Es in. 3) Gestern um die Mittage— stunde wurden wir ducch den Lam der Brandglocke in Schret, ken gesetzt, der sich durch die Kunde steigerte, daß das Unglück die unweit des Baienthuems gelegen, große Kattun Druckerei und Färberei der Herren Rolffs u. Comp. getroffen habe. Das Feuer war in der Trockenkammer ausgebrochen und griff mit großer Heftigkeit und Schnelle um sich, so daß es nur den thaͤtigsten Anstrengungen des Pompier-Corps und der Fabrik arbeiter gelang, demfelben Einhalt zu thun und einen Theil der Gebäude and Waaren, so wie die umliegenden Haͤuser zu
retten.
Wissenschaft, Kunst und Literatur
Parts. Man unterhält sich jetzt von einer neuen Verbesserung des Verfahrens von Daguerre. Die auffallendste Unvollkommenhest seiner Resultate war die Schwierigkeit, die Bilder aufzubewahren, da sie sich so leicht verwischten. iudem sie nur durch einen Glasrahmen ge schützt werden konnten, was natürlich die Nützlichkeit des Insten ments für Reisende sebr verminderte. Der Afademiker Dumas hat nun ein Wasser enideckt, in welchem die farbigen Platten gewaschen werden, und welches das Bild so fixirt, das es zwischen Papierblättern ausbewahrt und calquirt werden fann. Man hofft., daß eine so derei—⸗ tete Platte noch einen Firniß ertrage, in welchem Fall natürlich ihre Ansbewahrung vollkommen leicht seyn wird. Dfe Welt wird in wen gen Tagen mit Daguerreotvpen überschwemmt werden, wie ehemals mit Kaleidostopen, doch wird ihr Gebrauch die Mode und die Spie— lerei überleben, denn die Produkte sind ron einer unkhzeschreiblichen Schönbeit, obgleich man sich an die matte Farbe des weiß zrundes gewöhnen muß; sie bieten eiwa den Anblick von Chinesischen Papiers dar.
— — — —
Dauer der Eisenbahn⸗Fahrten
Ad gang
2atekR * Seitdauer
2258 2 JZeitdauer
̃ . um uhr St. M.
2 — —* 5t. M
7 Mrg. — 15 Potsdan
Ber * Potsdam Berlin Potsdam Berlin Pots dam Berlin Potsdam Berlin Potsdam Potsdam
Die ersit Fahrt von Potsdam mit Pferden.
— — — — —
r Q , -, R ᷣ‚ , , e , d - se-. ue) mr ee, ee, se, w, dm, wee.
Anmeldungen
Bekanntmachungen.
Rorhwendiger Verkauf. Land und Stadtgericht zu Zeig.
Die den Scharfrichterei - Besitzer Johann Georg Busch⸗ schen Erben gehörige, vor dem Wassertbore am Mühl, graben helegene, sub Rr. 0673 des Hypothekenbnchs und Re Rr. 696 des Brand-Katasters von Zeiz eingetragene Scharfrichterei nebst Scharfrichterei⸗- Gerechtigkeit und Die n . übrigem Zubehör, abgeschätzt auf 7855 Thlr. 10 vf reFde Ränmli? zufolge der nebst Hypothekenschein, Hrivilegium und jÿa lich Bedingungen in der Registratur einzusehenden soll
a m 19. März 1840, von 11 Uhr Vormittags ab, an ordentlicher Gerichts stelle subhastirt werden.
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andersetzung
am 28. Januar 18A0, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und Hypothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
von Ma Meld in Hamburg: a
n Magdeburg Kühne, Joh. . Com Roth wendiger Berkaunf. Stadtgericht zu Berlin, den 6. Juni 18309.
Das in der Lindenstraße Rr. 111 Pelegene Grund siück der Cornelschen Erben, taxitt zu 9a21 Thlr. 19 sgr 1pf., soll Tbeilungs halber
am 14. Februar 18A0, Vormittags 11 Udr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und Hyvothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
Die undekaanten Real-Prätenzenten werden unter der Warnung der Präklusion zu diesem Termine mit vorgeladen.
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In einem Privatschreiben aus Bordeaur die Herzogin von ihren Gemahl nach A gen Ahdel Kader statt
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wir lgier b. gleiten, und es solle finden.
Der Herzog von Nemours murd Lager von Fontainebleau von den kommmandire Obersten und hoͤhern Offizieren empfan
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fuͤr denselben eine präg Fleury zu Stande gebracht Zelte auf; über alle aber ragt der Schauspiel⸗S al hinweg, chem die Truppe des Théatre des Bariétüs wöchentlich zwei⸗ mal wahrend der g Dauer des Lagers spielen wird. Die Herzogin von Leuchtenberg hat eine Wohnung fuͤr sich einrichten lassen. 3 n d. M. hat sich Reschid Pascha auf dem Paket⸗ in Marseille eingeschifft. . ieht der Zurückkunft des Herrn Thiers von Ostende und Lille um die Mitte des nächsten Monats entgegen. Man liest im Ind de Bordeaux: dienz, welche der Herzog von Ocl den Handels⸗-Kammern bewilligt hat, dauerte fasi 3 . Prinzen mit vieler .
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Eingang unserer ten. Wenn wir aufgeben wollen, so uns seine Produkte nicht mehr zuft unsrigen üs utauschen. Bei e gegenseitiger Vortheil vorhanden seyn, wenn nicht bald der Um satz stocken soll. Die Regierung möge diese ernste Frage studi ten, und wenn sie die Absatzwege fuͤr unsere Weine, fur unsere Seidenwaaren nicht ausdehnen kann oder will, so möge sie we— uigstens darauf denken, sie zu bewahren. Deutschland ist weniger egoistisch als England; indem es die Handels Freiheit vredigt, fuͤgt es zu der Lehre auch das Beispiel. Unsere Näch— barn jenseits des Kanals mochten die Tarife aller Nationen modifiziren, nur nicht die ihrigen. Diese Umstände zeigen uns, daß unser Handels Interesse mindestens eben so sehr an den Ufern des Rheins, wie in den drei Königreichen zu suchen ist. Der Deutsche Zoll-Verein wird nie ein Indien haben, wohin 1 seine Produkte verführen ann, gher nichtsdesto weniger kann ä einen großen Einfluß auf die industrielle Gestaltung Europa) s üben. und Frankreich Vortheile bieten, welche wir vergeblich in Großbritanien suchen wurden.“
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einer hessern Benutzung der Gemeindeguͤter zu beschaͤftigen und sagt bei dieser Gelegenheit: ; man angefangen, den Nießbrauch der Gemeindeguͤter den Fa⸗ milien zu uͤberlassen, welche dafür eine Zahlung an die Gemeinde
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Der Commerce empfiehlt den General⸗Conseils, sich mit
„In mehreren Gemeinden hat
ö Besonders wird die Gemeinde von Braz é im Departe⸗ ment der Cote Tor erwähnt. Diese kleine Geme nde hat auf diese zWBeise Ländereien, welche bis dahin gar nicht bebaut worden waren unter den einzelnen Einwohnern vertheilt, und schon im ersten Jahre trugen diese Ländereien eine Aerndte, welche auf 96, 6h 9e eschaͤtzt wurde. In Folge ; ol⸗
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Beispiel sagen,
dieser
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dieses desselben nachzuahmen.
. daß die Verwaltung
sse ; Gemeinden entgegengesetzt ingewendet, daß die Theilung des Nießbrauches der Gemein guter unter den Einwohnern dieselben veranlassen koͤnnte,
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hat;
sich allmalig als Vesitzer zu betrachten, so daß die zukunftigen Senergtionen zu Gunsten der gegenwärtigen beraubt wuͤrden. Seit 3 Jahren bereits tragen die Gemeinden auf die Anwen, dung dieses Systemes an; jedes Jahr haben ste Bittschriften an die Kammer gerichtet, und wurden ihre Vitt⸗ schriften Minister des Innern üͤberwiesen, welcher his jetzt keine Rucksicht darauf genommen hat. In ihrer letzten Bitt— schrift hatten die Bittsteller auf eine neue Gesetzgebung in Be treff der Benutzung der Gemeindeguͤter angetragen, aber das 18. Juli 1837 hatte hinlaͤnglich fuͤr die Beduͤrfnisse daß Munizipal-Conseils die Art Weise der Benutzung und Vertheilung der Gemeindeguͤter, Ausnahme der Waldungen, bestimmen sollen. Welches
die Ansicht des General Conseils zu Gunsten dieser oder Art und Weise seyn moge, so kömmt es doch vorz glich darauf an, sie die Lokalitäten nicht in Fragen unterdruͤcken
welche die Central Verwaltung nicht hinlänglich begriffen Ihre Aufgabe ist es, die Rechte der Gemeinde zu r theidigen und die Interessen zu beschüͤtzen, deren Repraͤsentan— 1e
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an meldet s Cherbourg, daß ,,, Dampfschiffahrts⸗
die Regie zerbindung ; . einzurichten. Ansan ; erzu ausersehen gewesen seyn, aber dieser mußte aufgegeben werden, weil die dortigen Bassins
Uunzureichend sind. In Cherbourg wird jetzt cker „Friedland“ von 120 Kanonen, der
2 41 *
den Werften liegt, gearbeitet.
Der Monitenr enthält folgende zwei telegraphische De— 8Teskorr 58 9 * z 2 ö ; 3 5 n h. peschen. Die erste, datirt aus Bayonne vom 22. Aug ust, lau⸗
. . 6 ; * 2 2 = 1 f tet: Benacheichtig! von einer Bewegung der Christinos nach der Solana, ist Eliy am 21sten d. M. nach Estella aufgebro 1 Die empoͤrten Bataillone hatzen ittelbar darauf seine Stellung zu Lesaca eingenommen.“ Die andere, datirt Perpignan vom 2zsten, lautet: Valencia vom 19ee
ung da⸗
umgehe ö Cherbourg und den Antillen hierzu
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an dem 1810 auf
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wird gemeldet, daß der General O'Donnell nach einem Gefechte Labrera, in welchem er Sieger blieb, sich
Vales bemächtigt hat und nach Valencia zurnckae—
Der hat von Chelba
am Liten des
e 1e B ommen, welche am 21sten ein 6 nach Vich abgegangen. Gebirge werden durch die an verschiedenen Punkten.
teiben aus Algier vom 17. August enthält näkf
ert wurde. c ist
Mann eskortirt,
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Die Opera
über die bereits often beruͤhr Zuruͤstungen“, he als ganz Algerien erobert werden ein Prinz an diesem Zuge Theil nehmen soll, die Besetzung von Hamza beschraͤnken wird. er Setif, Dschemilah, Milah und 9 dort wird sie sich oͤstlich wenden, um Keff anzugreifen. Dies ist ein Weg von 150 Meilen et Zug sich am 5. 40 über Philippeville - welche Budscha einschlagen und laͤngs
Sollte das Wetter schlecht
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, . ö * S* ß ĩ e ; 390 vel D590 2m Bor . . z der zeptembe
cr erst nach
ECR —— ruͤcktehren. werde
ernehmen leicht viele Menschen en Vorwand, die 2 ö 1 den saätz⸗-Artikeln
kosten.
Feindseligkeiten wieder beginnen
zum Traktat an Tafna mza uns gehöͤrtꝰ er
regelmäßigen Truppen und mir
gegen uns aufreizen.“
. oͤstlich mit
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Staͤm me
Großbritanien un 1 Lond on, 23. Aug. der gestrigen D Ohe hause über die Politik des Ministeriums war der uUm den Thron von angesehenen Fremden und vornehmen Da— dicht gefuͤllt, und vor der Barre hatte sich eine große Menge é Unterhaus Mitgliedern versammelt. Lord Portman hat seine Gemahlin wegen ihres gegen die verstorbene Flora Hastings oͤffentlich zu rechtfertigen gesucht, indem er erklärt, sie habe in jener Sache nichts gethan was ihre Pflicht gegen die Souverainin ihr durchaus ; boten. . gouis Na doleo ist voraester in Wegleittunm, 2 WM,, Persigny , n . ö J 6 . el , . 18 abgereist, zwei Monate zu⸗ bringen will. Die zwischen England und Frankreich abgeschlossene Conven⸗ tion üer die Fischereien setzt zuvörderst hestimmte Gränzen far den Austernfang zwischen Jersey und der Frauzöͤsischen Kuste felt; dann stipulirt sie, daß die Unterthanen beider Länder au drei Meilen von der Kuͤste an, bei niedrigem Wasserstande ge rechnet, die ausschließliche Fischerei⸗Gerechtigkeit haben sollen die Enlaͤnder an der Englischen, e ⸗ ⸗ sischen Kuͤste, auf der ganzen Ein anderer Artikel bestimmt,
1 8 d nd.
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Kusen⸗Ausdehnung beider Länder. Ein mmt, daß zwei Monate nach der Rati— sizirung dieses Vertrages Kommissarien ernannt werden ort
um die Verhältnisse der beider
eitigen Fischer zu einander jen“ seits der drei Meilen an der 3
Küͤste zu reguliren.
ie T ö T die Franzofen an der .
Auch der Standard erwahnt des Geruͤchts von Unter— handlungen, welche Don Carlos angeknuͤpft haben soll. Wie wir hören“, sagt diefes Blart, „befindet sich eine hochgeachtete und höchgestellte Person als Agent des Don Carfos in London und hat Lereits mit Lord Palmerston mehrere Unterredungen über die Pacifizirung Spaniens gehabt. Es geht das Gerücht, daß Don Carlos Spanien unter gewissen Bedingungen verlaf sen wolle; die eine davon ist, daß, wenn die jetzige junge Köͤ— nigin von Spanien stuͤrbe, sein Sohn den Spanischen Thron erben solle; eine andere, daß ihm all sein Eigenthum, so wie das seiner Familie, zuruͤckgegeben werde. z
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. Mu nchen, 27. Aug. Die Munch. pol. Zeitung ent⸗— haͤlt Folgendes: „Im hiesigen Kunst-Verein hefindet sich gegen— waͤrtig ein Farben Abdruck nach Rembrandt von Herrn Liep—⸗ mann in Berlin zur Ansicht des Publikums ausgestellt, dessen außerst wichtige Erfindung bereits mehrfach in unserem Blatte Erwähnung gefunden. Die hier gegebene Probe der Liepmann— schen Erfindung des Oelfarbendrucks, welche wir der Daguerre⸗ schen Lichtzeichnung unbedenklich an die Seite stellen, wenn nicht vorziehen möchten, übertrifft alle Erwartungen und nimmt das Interesse unserer Künstler in hohem Grade in Anspruch.“
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Hamburg, 23. Aug. Die „Hamb. Neue Zeitung“ hringt den vollständigen Inhalt des am 18. Mai d. J. in London von dem daselbst beglaubigten diplomatischen Agenten der Hanse— stabte Hamburg, Lubeck und Bremen, Dr. James Colquhoun, und dem Tuürkischen Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Reschid Pascha, abgeschlossenen Handels-, Schifffahrts, und Freundschafts Vertrags zwischen der Ottomanischen Pforte und den drei genannten freien Städten, mir der Bemerkung, daß die Auswechselung der Ratifications-Urkunden in diesen Tagen zu erwarten seyn duͤrfte. Der Vertrag besteht aus 18 Artikeln, von denen diejenigen, welche ein allgemeineres Interesse darbie— ten, folgendermaßen lauten: )
Art. J. Zwischen den Staaten und Unterthanen der hohen forte und den Hanseatischen Republiken, deren Bürgern und Ein— wohnern soll fortan immerwährende Freundschaft bestehen.— Art. 2. Es können demzufolge die Untertanen und Bürger der hoben kf trahirenden Theile in völliger Sicherheit ihre beiderseitigen Besitzun— gen desuchen, daselbst ihren Handel zu Wasser und zu Lande betrei ben, auch Häuser und Speicher miethen; jpre Personen werden dort jederzeit geachtet seyn, und in Allem, was ihre versönlichen Vorrechte, so wie das Recht zum Handels- und eigenen Geschäfts⸗ Betriebe an⸗ langt, sollen sie gegenseitig alle diejenigen Vorzüge genießen, dere sich in den Gebieten der hohen Kontrahenten die Unterthanen und B der meist hbegünstigten Nationen erfreuen. Die Freundschaft unter hoben kontrabirenden Theilen wird selbst im Fall eines Krieges e
t einer dritten Macht keine Unterbrechung leiden ibliken, in ihrer Neutralität verharrend, werd
n Achtung die Flagge rthanen der hohen ? ufnehmen, d dfe Fortsetz un
kränkt verbleiben wird. Und in Erw
Pforte Bürgern der Hanseatischen Republi
angedeihen lassen, deren Flagge und Eigen
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vird die hohe leiche Aufnahme mer respektirt werden soll. Ar ie Unterthanen der
sepn oder nicht,
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welche die Gehiete z
ihrer Ankunft
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erst Auszeichnung behanden und Privilegten erfreuen, nstigsten Nationen
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besuchen wollen, ; erb zu dem Zwecke einen Gel s„ 21 1 52 * — ** , 1 9 ü ö serlichen Befehl) erhalten, kraft deffen sje nirgends a
toßen, vielmebr überall Schutz und Beista
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ia nter feinem und wird man ihreti lgen, was rücksichtlich feststeht. Zu ihren Handelsgeschäfter der Makler jeder Ration und jedes ; bohen Pforte frei, in allen Städten und Häfen der Hanseatischen Republiken Konsuln und Vicc? Konsuln (Schabenders) anzustellen; diese sollen überall Schutz und Beistand finden und mit, der ibrem Stande gebührenden und den in den Han seatischen Republiken residirenden Personen gleichen Ranges der am meisten begünstigten Nationen zuerkannten Auszeich nung hehandelt Die Hanseatischen Republiken haben die gleiche Befugnis zur Anstellung von Konsuln oder Vice⸗Konsuln, sowohl aus der Zahl ihrer eigenen Bürger, anderer Fremden, mögen diese zugleich Konsulat, Functionen im Dienste einer dritten Macht ausüben oder nicht, in allen Plätzen, Häfen oder Handelsstäd ten der ren Gegenwart durch das Hanseg— tische Jnteresse geboten werden mag. Die hobe Pferte wird ihnen Fermale oder Berats zustellen und den angemessenen Schutz, Beistand ĩ Kein Hanseatischer
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und Auszeichnung angedeihen lassen. . i . Kaufmann oder nicht, zum S
werder Gleiches gilt mit Bezug auf Mohamedaner der sonsti
gen Unterthanen der hohen Pforte in den Hanseatischen Republiken.
Hinsichtlich der Güter von Hanseatischen, in den Staaten der hohen
Pforte verstorbenen Bürgern, so wie umgekehrt von Ottomanischen
Unterthanen, die in den Gebieten der Hanseatischen Republiken ver
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Bürger, seh er
storben, dient das in Betreff der meistbegünstigten Nation beobachtete Verfahren als Regel. — Art. 8. Im Fall eines Streites oder eines Prozjeffes zwischen Unterthanen der hohen Pforte und Hanseatischen Bürgern sollen die Parteien nicht anders vernommen, und das Ur⸗ theil nicht anders gesprochen werden, als in Gegenwart des Hanseati⸗ schen Dragomans. So oft in einer Sache der Streitgegenstand 3090 Piasier an Werth übersteigt, wird sie dem Richterspruche der beben Pforte unterzogen, damit diese nach den Gesetzen des Rechts und der Billigkeit enischeide. Hanseatische Bürger, welche jbren Handels- und
sonstigen Geschäften redlich und friedlich obliegen, dürfen niemals durch