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e plötzlichen Erhebungen, das rasche Erwerben von Reichthu— ern doch nur 8 . bilden, und daß der e, rrrag der Arbeit, das geduldige und allmaͤlige Nussteigen 63 egen sind; daher die kähnen Speelzrisnen, dr nen Unternehmungen. In Folge dieser Umstäͤnde hat dir — welche nie ausbleibt, den Selbstmord, erer anf, und geworden ist, die Bankerotte, die Einbuße des . Lahmung des Kredits in der Handelswelt Deroeng fahr o; zur Folge der Qadusteie hat ihrerleies die Steckzng ee fle Gämhith?t gehaöt, und da zu gleicher Zeit ein Schwin t Cotteriẽ nehmen erfaßte, welche glaubten, nur ein Loge (nr eren ziim? wichen zu därfen, um reich zu wegden, se — ö ; ungemeinen Vorschub das Boͤse erhalten *. Wir haben Man meldet aus Oran vom I18ten v. J ⸗ in diesen Tagen einige Bewegungen bemerkt, welche durch eine Art * mn Ar fl uhr veranlaht wurden, der bei den Douairen und den Smelas ausbrach. Diese Alliirten waren namlich zusam— men berufen worden, um i ; . 2 daß einige unter i
ung ab. Am folgenden Tage, den 153ten, . * Versammlung zu Bridia verabredet, und am Iten fanden sich die Unzufriedenen in der That an dem bezeichneten Orte ein; der General hatte einen seiner Adju⸗ tanten dahin geschickt. Es fanden sehr lebhafte Erörterungen stact; einige Araber wollten sich auf das Gebiet des Emir begeben, andere — und dies war die weit groͤßere Zahl — widersetzten sich diesem Vorhaben. Sie sagten, daß sie den General Mustapha hochachteten und ihm Folge leisten wollten, aber seine Familie und seine naͤchsten Umgebungen näh⸗ men alle Gunstbezeigungen fuͤr sich in Anspruch, und dies sey unrecht; sie wollten sich dem Urtheilsspruche des Obersten Jus⸗ suf unterwerfen. Endlich trennte man sich, ohne zu einem Ent— schlusse gekommen zu seyn, aber doch mit friedlicheren Gesinnungen. Am l15ten machte eine Kohorte von ungefähr 50 Reitern Miene, u Abdel⸗Kader uͤberzugehen, aber Mustapha hatte sich auf ihrem ege mit 500 Reitern aufgestellt und vereitelte ihr Vorhaben. Eine Kolonne Infanterie hatte Oran zu demselben Zwecke ver— lassen; sie ist gestern zuruͤckgekehrt und hat ausgesagt, daß alle Differenzen geschlichtet waren. Die Agenten Abdel⸗Kader's sind diesen Aufregungen nicht fremd; sie sind vielmehr auf ihr An⸗— stisten geschehen.“
Großbritanien und Irland.
London, 31. Aug. Der Herzog Ferdinand von Sachsen“ Koburg wird mit seiner Familie noch einige Tage im Schloß Windsor verweilen, ehe er nach dem Kontinent zuruͤckkehrt.
Vorgestern hat sich die Nord, und Central-⸗Bank zu Man⸗ chester aufgeloͤst; ihre Aktiva beliefen sich auf 374, 000, ihre Passiva auf mehr als 831,000 Pfd.
An dem Pavillon, der zu dem Festmahl, welches dem Her— zoge von Wellington gestern in Diven gegeben wurde, eigens erbaut worden war und 20,000 Quadratfüß einnahm, hatten 100 Menschen 60 Tage lang gearbeitet; er war in mittelalter⸗ chem Charakter aufs prächtigste dekorirt und kostete 1200 Pfd.
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Weitlaͤuftig dußerte sich O Connell dann uber die Dil we⸗ gen Verlängerung des Privilegiums der Bank von Irland, weiche zu beseitigen bekanntlich seinen Bemuhungen gelungen ist, eine Opposition, die er hier, wie auch im Parlamente, aus seiner Ueberzeugung von der Verderblichkeit des Monopols der Bank zu erklaͤren fuchte, wobei er es als seine Ansicht aussprach, daß die Privat⸗Actien Banken dem Interesse des Publikums viel mehr genuͤgten, sobald man nur darauf sehe, ihre Zah— lungs⸗Fähigkeit zu sichern; dafuͤr aber fand er die beste Garantie darin, daß man ihre Anzahl nicht beschräͤnke, da die Konkurrenz sie dann zwinge, sich stets zur Einloösung ihrer Noten bereit zu halten. ä el klagte dann die Minister an, daß sie sich der Gleichstellung Irlands mit England in Bezug auf das Stimmrecht bei Parlamentswahlen widersetzt und nicht einmal zugegeben hätten, daß seine darauf bezuͤgliche Bill in ihren Details berathen werde, und nachdem er noch uber die von
hren Sold zu empfangen; als sie hnen eine Zulage bekommen
hatten, beschwerten sie sich uber diese Bevorzugung und zogen
O Connell begann, wie bereits erwahnt, schon am Tage nach seiner Ankunft in Dublin von neuem seine Agitation. Er machte den Anfang mit einer Versammlung seiner Konsti— tuenten, um denselben, wie er alljährlich thut, Vericht zu er⸗ statten uber seine parlamentarische Thätigkeit, zuglich aber, um ihnen anzuzeigen, was er indeß auch beinahe alljährlich zu thun pflegt, daß er jetzt allen Ernstes daran denke, die Aufhebung der legislativen Union zwischen Irland und Großbritanien her—
beizufuͤhren. Die Rede, welche er hielt, dauerte beinahe drei
Stunden und behandelte die Irlaͤndischen Zustände in allen ih— ren Beziehungen. Zunaͤchst wurden die Personen besprochen und dem Marquis von Normanby, so wie seinem Nachfolger, Lord Fortescue, alles Lob gespendet; scharf mitgenommen wurde un— ter Anderem Lord Brougham, hauptsaͤchlich wegen seines An— griffs auf den General- Prokurator von Irland Sir Michael O Loughlin, bei Gelegenheit der auf die Irländische Rechtspflege bezuͤglichen Antraͤge des Ex-Kanzlers im Oberhause. Dann zu den Sachen uͤbergehend, musterte O Connell die einzelnen auf Irland bezuͤglichen Maßregeln, welche das Parlament entweder verworfen oder nicht im Sinne O Connell's entschieden hat. Von der Munizipal-⸗Bill, welche die Minister bekanntlich zu— ruͤckgenommen haben, nachdem sie von dem Oberhause bedeu— tend umgestaltet worden war, sagte er: „Allerdings hatte die Bill dazu dienen koͤnnen, uns einige der albernen Froͤmmler vom Halse zu schaffen, die jetzt in unsern Munizipalitaͤten Sitz und Stimme haben, aber es wuͤrde eine nur wenig bessere Menschen⸗ Klasse an ihre Stelle getreten seyn. Wir weisen eine solche Bill mit Verachtung zuruck.“ Dann fuhr er fort:
„Daß die Irländische Armen-Bill von elner großen Zahl derer unterstützt worden, die es wahrhaft gut mit Irland und seinen Be⸗ wohnern meinen, gebe ich zu; ich aber widersetzie mich der Maßnahme, weil ich der Meinung war, wie ich es auch noch bin, daß sie mehr Rachtheih wie Vorthell bringen werde, daß wir zu arm find für ein solches 26. Ich bin der Ansicht, daß etwas geschehen muß, um den Gewerbfleiß aufzumuntern, wodurch dann ein größerer Belauf von Arbeitslohn seinen Weg zu der arbeitenden Klasse des Volkes sinden würde. Ich fürchte, man wird binnen kurzem finden, daß das Gesetz eine zu schwere Last für dag Land ist. Ich bin der Meinung, daß man die Grund⸗Rente, in welche der Zehm̃en verwandelt if, zu den Zwecken verwenden müßte, für welche die neu eingeführte Armen— sieuer verwandt wird, wogegen dann eine Gemeindesteuer einzuführen wäre zum Unterhalt der
sorgen hätten.“
Was die Anlegung von Eisenbahnen in Irland betrifft, welche Maßregel die Minister bekanntlich auch aufgegeben ha⸗ ben, so wies Q Connell auf die gehaͤssige Feindseligkeit hin, welche in der Opposition gegen ein Gesetz liege, das nur den Zweck habe, die Industrie Irlands zu heben und dessen Huͤlfs⸗ Juellen nutzbar zu machen. Er benutzte zugleich die Gelegen⸗ heit, um nachzuweisen, wie sehr Irland in seinen finanziellen Verhaͤltnissen durch die Union mit Großbritanien gelitten habe, und meinte, ohne diese Union würde es nicht noͤthig gewesen seyn, daß die Minister den Vorschlag machten, die Irlaͤndischen Eisenbahnen auf Vorschuß des Staatsschatzes zu bauen, was denn einen Hauptvorwand gegen den Bau uͤberhaupt habe liefern muͤssen.
„Irland,, fuhr der Redner fort, „hatte zur Zeit der Union eine Nationalschuld von nicht mehr als 20 Millloneñn, durch die Union aber ist es gezwungen worden, auch noch die Schuld von England zur 8 zu übernehmen, und diese berrug damals nicht weniger als 70 Millionen. Nicht weniger Oppofition als die Ausgabe für die Ei⸗ senbahnen fand die Bewilllgung von 30, 09 Pfd. für den Volkunter⸗ richt, nicht etwa in Irland allein, sondern in England und Irland, und nur, weil man die doo Pfd., welche von der nen umme, nach Verhältniß der Einwohnerzahl vertheilt, auf die Katholiken ge⸗
lommen wäre, alg eine viel zu große Begünstigung des Paplsmus ansah.“
ihm wiederholt gemißbilligten Chartisten- Unruhen gesprochen, äußerte er sich schließlich über das Haupt-Thema seiner Rede folgendermaßen:
irgend etwas von England zu erlangen. Ich babe Ibuen gesagt, daß von dem Reichs-Parlamenté nichts für uns zu hoffen ist. Ich habe
Ihnen gesagt, daß die Tories in England vorherrschen, daß das Ober-
haus uns entgegen ist, daß die Muielklassen, selbst wenn fie uns be— freundet wären, dech durch die Furcht vor den Ehartisten davon ab— geschreckt worden sind, nus beizusteken, kurz, daß wir dort auf nichts zu Foffen haben. Aber sollen wir die Opfer unserer eigenen Schuld werden? Sollen wir auf unsere eigenen Häupter Verderben gebracht haben, dadurch, daß wir dem Gesetz gehorsam geblieben sind? Verdie⸗ dienen wir auf irgend eine Weise die Bebandlung, die wir erfabren müssen? Sicherlich nicht. Blicken Sie hin auf den Zusiand von Irland; sehen Sie,
wie wir gehandelt haben. Ich frage: Wären wir nicht friedlich ge,
wesen, würden sie die Truppen aus unserem Lande haben entfernen
köunen, um ihr eigenes der Verwüstung durch die Chartisten zu ent— zieben? O! ich habe den Bortheil wohl eingesehen, den ich der Re— gierung gegenüber hätte erlangen können, wenn ich beim Ausbruch des Chartisten-Aufstandes meinen Landsleuten gerathen hätte, den Weg lebhafter Agitation zu beiteten, wenn ich ihnen gesagt hätte, sich der Verletzung der Gesetze so sehr zu nähern, als es nur ge⸗ schehen könne, obne dieselben wirklich zu brechen, und wenn dann, wie das wohl möglich gewesen wäre, auf den Betrieb schlechter und ränke— voller Leute wirkliche Gesetzesverletzungen stattgehabt hätten. Wäre von uns auf diese Weise gehandelt worden, so hätten wir den Chartistenaufstand zu einer sehr ernstlichen und wahr⸗ scheinlich gefährlichen Sache gemacht. Statt unterdrückt zu werden, hätten die Chartisten das ganze Land überschwemmen und Alles siegreich vor sich hertreiben können. Aber wir thaten das nicht. Statt uns an die Chartisten anzuschließen, stellten wir uns ihnen entgegen, statt Unruhen zu erregen, bewahrten wir den Frieden, statt uns mit Verbrechen zu beflecken, wurde kaum der Rame Ber⸗ brechen im Lande gehört. So haben wir gehandelt; und was ist Uun⸗ ser Lohn gewesen? Die Verweigerung unserer wohlbegründeten Rechte, die Weigerung, unseren mannigfachen Beschwerden abzuhelfen, die gänzliche Verwerfung unserer verfassungsmäßigen Forderungen. Was nützt es, von unseren Diensten zu reden? Was nützt es, uns unst⸗ rer Loyalität zu rühren? Wozu dient es, daß wir unsere Bertreher nach Englaud senden? Es nützt Alles zu nichts. Eure Pe— titsonen werden mit Verachtung verworfen, und die Vorstellun⸗ gen Eurer Vertreter finden nichts als Verhöhnung. Nochmals wiederhole ich es: Ihr werdet keines Eurer Rechte von Eng— land erhalten. Nur Ein Ding ist noch möglich, und das ist — Repeal. (Lauter und anhaltender Beifall Ich habe es gesagt, und ich wie— derhole es, es bleibt uns nichts übeig als Aufhebung der legislativen Union mit Großbritanien. Wir dürfen nicht länger sagen, daß wir auf dieses oder jenes warten, oder das wir sehen wollen, ob wir hier oder doft Eindrück machen können, Ich bin vollkommen überzeugt daß es jetzt meine Pflicht ist, für die Repeal zu sorgen. Ich muß vorsichtig und mit Ueberlezung zu Werke gehen, aber von diesem Tage an his zum Ende meines Lebens hin ich ein Repealer. Ich habe mir die Sache oft und genau überdacht. Ich erkläre, daß, ungeachtet mei ner Vornrthetle und meiner Vorliebe für das Land meiner Geburt, ich die Sache genau überlegt habe; Gott wird Zeuge seyn sür die Rein⸗ heit meiner Absichten und die Wahrheit meiner Worte, und er weiß, ob ich der Leidenschaft nachgegeben, oder der Entscheidung der Ver— nunft und des gesunden Urtheils, als ich den Beschluß faßte, den ich Euch jetzt mitgetheilt habe. Auf das feierlichste erkläre ich aber jetzt noch— mals, daß von dem heutigen Tage an meine Agitation beginnt zum Zwecke der Repeal.“
Am Schlusse seiner Rede setzte dann O Connell noch aus— einander, daß es sich nicht um eine Trennung von England
ihm zu machen, sondern nur von Wiedereinfuͤhrung einer be— sonderen Legislatur, wie sie vor der Union bestanden und wie sie noch jetzt in allen Kolonieen Großbritaniens ohne Nachtheil fuͤr die Anhaͤnglichkeit derselhen an das Mutterland bestehe. In der abgesonderten, die Rechte und Anspruͤche Irlands vorzugs— weise berücksichtigenden Legislatur aher will O' Connell eine Ga— rantie finden fuüͤr die Vereinigung Irlands mit Großbritanien zu einem mächtigen, wahrhaft freien Inselreiche. . Die Times theilt wieder einige Aktenstuͤcke aus Tscher—
Bericht des Oberst Campbell hatte der Pascha von Aegypten in seiner Unterredung mit ihm besonders zwei Beweggründe hervorgehoben, welche ihn bei seinem Entschlusse leiteten Die Ruͤcksicht auf seinen eigenen Ruhm und die Sorge und die Sorge fuͤr das zukuͤnftige Schicksal seiner Familie. Hierauf ent⸗ gegnet Lord Palmerston, daß, nach der Ansicht der Britischen Regierung, gerade diese beiden Motive vielmehr aufs kräftiz— ste dazu beitragen mußten, den Pascha von seinem Plan abzu— bringen, und zwar aus folgenden Gruͤnden: einer seits, wenn Mehmed Ali bisher allmälig in der Achtung der Europaͤischen Nationen gestiegen, sey dies in Folge seiner Anstrengungen ge— schehen, das Ansehen des Gesetzes unter dem von ihm regier— ten Volke herzustellen und Jedermann im Besitze und Ge— nusse desjenigen zu sichern, was ihm rechtlich zustehe; wenn nun aber der Pascha selbst jetzt alle diese Grundsaͤtze beseitsetzen und der Welt durch seine eigene Handlungsweise ein deutliches Beispiel gewalcthaäͤtiger Ungerechtigkeit geben wollte, so wuͤrde er seinen Ruhm nicht erhohen, sondern im Gegentheil beflecken;, andererseits, wenn Mehmed Ali glaube, daß er durch einen
„Ich habe Ihnen nun gezeigt, daß wir daran verzweifeln müssen,; solchen Versuch die Lage seiner Fami ne verbessern wurde, so
ware dies ein eben so großer Irrthum, denn da das Gelingen seines Unternehmens unmoͤglich sey, so wuͤrde er seine Familie mit in sein eigenes unvermeidliches Verderben hineinziehen; das Gelingen sey aber, nach der Ueberzeugung der Briiischen Regie⸗ rung, deshalb unmoͤglich, weil der Konflikt nicht zwischen dem Pascha und dem Sultan allein, sondern zwischen dem Pascha und dem von allen Europaäischen Mächten unterstuͤtzten Sultan wuͤrde ausge sochten werden. Lord Palmerston glaubte auch, wie aus seiner Depesche hervorgeht, damals noch, daß, selbst wenn die Ausfechtung des Streits dem Pascha und der Pforte uͤberlassen bliebe, der Erstere schwerlich auf denselben Erfolg rechnen konne, der seine Waffen im Jahre 1832 begleitete. Diese Voraus⸗ setzung haben nun freilich die Ereignisse dieses Jahres nicht be— staͤtigt. Der Depesche Lord Palmerston's vom J. Juli folgt in der Reihe der dem Parlamente vorgelegten Aktenstuͤcke uber die Orientalischen Angelegenheiten eine Depesche des Obersten Campbell vom 9. Juli, worin es heißt:
„Der Depesche Ew. Herrlichkein vom 9. Juni nachtommend, machte ich dem Pascha am 3. Juli meine Aufwartung, um ihm die— selbe inttzutheilen. Boghos⸗Bei, der mich zum Palaste begleitete, und der Dolmetscher Artin-Bei waren anwesend. Ich hatte die Depesche dem Minister Boghos-Bei schon früher vorgelesen und las sie, Meh— med Ali wieder langsam vor, und sie wurde ihm Paragraph für Pa⸗ ragraph übersetzt. Der Pascha fragte mich, was ich unter „dem Wege, den Großbritanien in irgend einem Konflikt einschlagen werde, der zwischen ihm und dem Sultan auf einen solchen Grund hin sich erheben könne“, verstehe? Ich entgegnete ihm, daß nach meiner Mei⸗ nung aus dem ganzen Inhalte der Depesche Ew. Herrlichkeit hervor⸗
ginge, Großbritanien werde jeden Versuch Sr. Hoheit, sein Lehns⸗
verhältniß zu dem Sultan abzuwerfen, als eine feindselige Handlung von seiner Seite betrachten und einen solcen Schritt, wie Se. Hoheit sehen könnte, nicht mit passiver Zustimmung ansehen. Der Pascha äußerte, daß var die Depesche Ew. Herrlichkeit an mich keine Entgegnung auf die mir gemachte Mittbeilung vom 25. Mai sey, worüber an Sie zu berichten ich in meiner Depesche an diesem Tage die Ehre hatte; daß er aber mittlerweile keinen Angriff beginnen und Ew. Herrlichkeit Antwort auf die mir von ihm gemachte Mittheilung abwarten wolle Der Pascha wiederholte noch einmal, daß er hoffe, er werde in kur zeu eine Antwort Ew. Herrlichkeit auf meine Mittheilung vom 25. Mai empfangen, und er hege das Vertrauen, daß die Gesinnu— gen, Großbritaniens sich dann günstiger für ihn siellen würden. Die Thätigkeit des Pascha's in der fortdauernden Vergrößerung seiner Seemacht kann keinen anderen Zweck haben, als sich in den Stand zu setzen, der Pforte zur See Widerstand leisten zu können, da er wohl einsieht, daß seine Hülfsmittel ihm nie gestatten werden, eine große Seemacht zu werden. Diese Unabhängigkeits-Erklärung mag aufgeschohen oder eine Zeit lang bei Seite gesetzt werden, je nachdem er glaubt, daß die Aussichten auf Erfolg gegen ihn sind; aber Ew. Herrlichkeit kaun versichert seyn, daß Mehmed Ali nimmer seine er— klärte Absicht aufgeben, sondern daß er die erste günstige Gelegenheit ergteifen wird, welche irgend ein politisches Ereigniß ihm für die Verwirklichung seiner Entwürfe darbietet, Und daß er alles eher aufs Splel setzen wird, als daß er als Vasall der Pforte ins Grab sieige und so seine Familie ohne eine festgestellte Nachfolge hinterließe. Ich babe durch den Bericht eines einflußreichen Türken erfahren, daß ein Ulema von Kahira, auf den man als Sterndeuter großen Glauben
setzt, gewelssagt hat, es würden große Bewegungen siatifinden, und Mehmed Alt werde im Jahre 1284, nach der Türkischen Zeitrechnung 2 das gegenwärtige, unabhängig werden.“
handle, einen Vorwurf, den man gewiß nicht ermangeln werde,
NR i ede ande
Amsterd am, 2. Sept. An der hiesigen Boͤrse wollte man heute wissen, daß in Spanien eine Uebereinkunft zwischen den Generalen Espartero und Maroto zu Stande gekommen sey. Die telegraphischen Nachrichten, welche in Paris am 31. Aug. publizirt wurden, kannte man hier bereits und die Spa—
nischen Fonos haben daher neuerdings eine Steigerung erfah—
kessiten mit, namlich ein Schreiben des General Rajewsk! aus
Semez an die Bewohner des Distrikts von Notguhatsch, in welchem er sie zur Unterwerfung aufforderte, da er mit großen
Streitkraͤften ausgerüstet und ihre Hoffnung auf den Veistand zwischen dem Bischof und den politischen Blättern immer noch
der Pforte, Frankreichs oder Englands nichtig sey; die Ant— wort der Tscherkessen auf diefe Aufforderung, in welcher sie auf die zwoͤlfjaͤhrigen vergeblichen Anstrengungen Rußlands hinweisen und ein Freundschaftsbündniß anbieten, wenn Ruß— land seine Armeen zuruͤckziehen wolle; endlich ein von einem Oberrichter und 60 Vorstehern unterzeichnetes Schreiben an
tistlichteit, und zwar so, ldaßt die Cen, die Königin von England, das Zeugniß geben soll uͤber die
den jedes Glaubens für den Unterhalt ihrer eigenen Geisilichkeit zu
auch in diesem Jahre vergeblich gewesenen Anstrengungen der Russen unter dem General Rasewski und zugleich bestimmt ist, die Verdienste des seit zwei Jahren in Tscherkessien anwesen“ den Jakub Bey (Herrn Bell) zu ruͤhmen. Angezeigt wird auch, daß Sefir Bey in Konstantinopel der Tschertessische Ge— neral⸗Bevollmaͤchtigte sey, und daß Alles ratifizirt werden solle, was dieser oder dort in England unterhandle.
Auf die Depesche des Britischen Konsuls in Alexandrien, Oberst Campbell, vom 25. Mai vorigen Jahres, worin dieser den Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten, Lord Palmer— ston, von der damals zuerst von Mehmed Ali ausgesprochenen Absicht, sich unabhängig zu erklaͤren, benachrichtigte, wurde von dem Britischen Minister schon zu jener Zeit, nämlich unterm 7. Juli 1838, aufs unumwundendste erwiedert, daß, wenn Meh⸗ med Ali zur Ausfuhrung seiner Plaͤne schreiten und daruͤber, wie es unzweifelhaft geschehen wuͤrde, in Feindseligkeiten mit dem Sultan verwickelt werden sollte, Großbritanien jedenfalls fuͤr den Letzteren Partei nehmen mußte, um fuͤr ein so offenes dem Sultan zugefuͤgtes Unrecht Genugthuung zu erlangen und die Zerstuͤckelung der Tuͤrkei zu verhuͤten, und daß der Pascha zu seinem Verderben sich selbst täͤuschen würde, wenn er vermuthe, daß etwa Eifersucht zwischen den Euro— puischen aͤchten dieselben abhalten sollte, unter solchen Umstaͤnden dem Sultan jeden Beistand zu leisten, der zur Be— hauptung seiner Rechte nothwendig seyn duͤrfte. Nach dem
ren. Ardoins stiegen bis zu 23 pCt., wurden jedoch am Ende der Boöͤrse wieder zu 22! verkauft.
Belgien.
Lüttich, 2. Sept. In Gent dauern die Streitigkeiten
sort. Das Journal des Flandres wirft einem vom Bischof
sehr beguͤnstigten Jesuiten, Namens van Caillie, vor, daß er in seinen Predigten die heutige constitutionnelle Freiheit Bel—
giens ein Gift (venenum) und das groͤßte Uebel (maximum ma— lum) genannt habe. Gegen diese Angaben, so wie gegen die Versicherung, daß die bischoͤfliche Curie die Blaͤtter „Journal des Flandres“, „Etoile“ und „Vaderlander“ auf jede ihr zu
Gebot stehende Weise zu unterdruͤcken suche, protestiren jetzt
139 Geistliche der Discese in einem Schreiben aus Gent vom 30. August.
Das Journal des Flandres fuͤgt indessen obiger Pro— testation die Bemerkung hinzu, daß bereis zahlreiche Geistliche, deren Unterschrift sich dabei befaͤnde, die Erklaͤrung abgegeben hätten, daß sie nur durch die Gewalt der Umstaͤnde gezwungen worden seyen, jene Protestation zu unterzeichnen.
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Muͤnchen, 31. Aug. Ein Ausschreiben der Koͤniglichen Regierung von Mittelfranken vom 2. August, den Verkauf tech, nischer Geheimmittel betreffend, lautet wie folgt:
„Es kommt häufig vor, daß Druckschriften versiegelt oder zuge⸗ klebt, mit der, manchmal selbst von dem Käufer zu reversirenden Auf— forderung und Verpflichtung zur Gebeimhaltung des Inhalts, zum Berkaufe ausgeboten werden, in welchen Belehrungen über Mittel zur Verbesserung einzelner Gewerbs-Erzeugntsse enthalten sind. Die Prüfung mehrerer solcher Schriften hat e gt, daß sie zum Theile unwirksame oder bereits bekannte, schon in Büchern abgedruckte Mit— tel anpreisen, zum Theil aber selbse der Gesundheit schädliche Anwei— sungen zur Bereitung von Lebensmitteln geben. Da hiernach durch den erwähnten Verkauf solcher Belehrungen über n . Gewerbsgeheim⸗ nisse und technische Geheimmitiel nicht nur bel den unverhältnsßmäßig hohen Preisen die Käufer übervortheilt, sondern auch gemeinschädliche Wirkungen hervorgebracht werden; da ferner durch dieses Verfahren
auch Unberechtigten die Ausbeutung der Ersindunge
eigenen Bortheile erleichtert wird, so ist dene] Ein 6 een. und es rechtfertigt sich dieselbe durch die Bestimmungen der Een, III. zur Verfassungsurfunde, welche alle Er eugnisse der Presse der polizeilichen Aufsicht unterstellen, und dem diese Änfsicht verent nden Verkaufe derselben unter Verschluß und unter dem Siegel des Geheim- nisses direkt cutgegenstehen. In TErwägung dessen werden im Voll jug eines höchsten Menisterial-Resfripts vom 25. präs. 31. Juli 1. J. die Gewerbeleute im Regierungs- Bezirk vor dem Ankauf solcher in der Regel naͤtzloser und theuerer Geheimmittel gewarnt, und zur Nicht⸗ aunahme der ibaen etwa zugesendeten hiermit aufgefordert, und den sämmtlichen zum Verkehr mit Erzeugnissen der Preffe berechtigten Ge⸗ werbsleuten wird der Handel mit verschlossenen Schriften und deren Ausfertigung hiermit nachdrücklichst untersagt. Die einschlägigen Be⸗ hörden haben den BVellzug gegenwärtiger Verfügungen genau zu über⸗ wachen, und jedesmal sn vorkommenden Fällen geeignet einzuschreiten.“
Ein Ministerial-Restript, die Verhältnisse der guts herr li⸗ chen Gemeinde Behörden zu den adeligen Gutsherren betreffend, ist folgenden Inhalts:
„Dem Köutgl. Mintsterium des Innern sind wiederholt Klagen darüber zugekommen, daß die gutsherrlichen Gemeinde-Behörden die ibnen gegenüber den Gegenständen ihres
steuerbare Realitäten und Rechte besitzen, zu den Gemeindelasten in dem
vielmehr darch die klaren verfassungsmäßigen Bestimmungen ein ganz entgegengesetztss Verhältniß begründet. Den adligen Gutsherren fom' men bei Erfüllung der in der VI. Verfassungs-Beilage, daun in dem Gesetze vom 29. Dezember 1831 bezeichneten Voraussetzungen die dort⸗ selbst best umten niedren Heheitsrechte über die gutsherrlichen Gemein— den und Grundholßen zu. Dabin gehören namentlich die Orts polizei und die damit in Beziehung auf Gemeinde- und Stlftungs-Angele— genheiten nach 8§. „6 bis 1H des angeführten Verfassungs-Ediktes verbundenen Zaständigkeiten und Gerechtsamen. Müssen auch diese Recht« durch verfassungsmäßig bestellte Bihörden ausgeübt werden, so bören dieseiben doch deshalb nicht auf, Patrimonjalrechte des ade⸗ ligen Gutsherrn zu seyn und bilden vielmehr verfassungsmästige Be⸗ standtheile der den adeligen Gutsbesitzern nach Maßgabe der besiehrn⸗ den Verfassungsgesetze zukommenden Gutsherrlichkeit. Die gutsherr⸗ lichen Gemeindebehörden aber stehen zu ihren Gutsherren um so mehr n Unterordnungsverhältnisse, als dieses Verbältuiß selbst bei den, den Geme nden vorgesetzten gutshertlichen Behörden nach §. 63 der VI. BVerfassungsbeilage stattfindet.
Hannover, 4. Sept. Die Hannoversche Zeitung enthalt folgenden Artikel. Die „Zeitung des Hamhurgischen unpartetischen Korrespondenten“ enthielt vor kurzem eine auch in die „Leipziger Allgemeine Zeitung“ uͤbergegangene Nachricht, nach welcher angeblich der Zinsfuß der hiesigen Landesschuld“ Abligationen au porteur von 317, auf 3 pCt herabgesetzt, die Namen⸗-Obligationen aber hiervon ausgenommen werden sollten. Es ist dies eine der jetzt so haͤufig vorkommenden un wahren Zeitungs Nachrichten. Eine solche Herabsetzuag des Zinsfußes ist von Seiten der Regierung nie beabsichtigt, vielmehr hat sich dieselbe bestimmt dagegen erklärt. Eine Kuͤndigung von Landes— schulden wird und muß geschehen, jedoch einzig und allein, da— mit die Mittel der Schulden-Tilgungs Kasse und die Kapitalien der Hof- und Civildiener-Wittwen-Kasse, welche die General— Kasse in Verzinsung zu nehmen gesetzlich verpflichtet ist, benutzt werden. Der ganze Betrag der Kuͤndigung wird sich also auf 100,900 bis 430,000 Rtihlr. jährlich, oder auf nicht viel mehr als den 9sten Theil der ganzen dazu geeigneten Schuld, be— schränken. Daß sie aber vorzugsweise Porteur, Obligationen trifft, ist naturlich, da in Folge der neuerlich geschehenen Um wandlung gegenwärtig bei weitem der groͤßte Theil aller Schul— den in solchen Obligationen verbrieft ist.
Darm stadt, 3. Sept. Se. Hoheit der Erbgroßherzog ist heute nach Nurnberg abgereist.
8 e ferne ich.
Prag, am 2. Sept. Am heutigen Tage ist der von Sr. Majestaͤt fuͤr das Koͤnigreich Böhmen ausgeschriebene Postu⸗ laten Landtag unter der Leitung des Oberstburggrafen, Grafen von Chotek, in der herkömmlichen Art abgehalten worden.
Preßburg, 27. Aug. (Preßb. 3.) Die Staͤndetafel genehmigte in der am 22. August abgehaltenen Reichstags-Siz— zung zwei circculariter entworfene Nuntien in Betreff des zwei ten Koöͤniglichen Rescripts vom 28. Juli dieses Jahres und des zu Pesth zu erbauenden K sammt den dazu ge— hoͤrigen Eingaben. Aus ersterem Nuntium theilen wir Folgen⸗ des mit:
„Als die Stände im vorhergehenden Runtium erklärten, die Kö— iglichen Propositlonen nach ihrer Reihenfolge berathen zu wollen, äußerten sie ugleick, daß die in demselben Nuntium berührten Gra— pamina und Postulata in ein und derselben Repräsentatjon unzer⸗ lrennbar Allerhöchsen Orts unterbreitet werden sollen. Hierbei wan— deln die Stände auf einer Bahn, welche durch die Verordnung des zten Gesetz⸗Artikels vom Jahre 1790 und 1791! nicht verschlossen wurde, und die der bisherige Diätal-Geschäftsgang rechtfertigt. Landtagliche Akten liefern unbez̃izeifelte Belege dazu, daß von der Zeit des erwähn— ten 13ten Gesetz-Artikels an bei Gelegenheit mehrerer Reichs— lage zugleich auch mehrere Gravamina und Postulata des Lan— des, mit den Königlichen Propoßitionen vereint, unterbreitet wur— den. — Die Ansicht, daß dse mit der um Aufschlüsse einkom⸗ menden Repräsentatton unzerttennbar zu verbindenden Gegenstände
bon der Maguatentafel noch gar nicht erörtert wurden, kann um so weniger hinderlich seyn, da die Stände, gerade um die fragliche Re⸗ präsentation unterbreiten zu können, die Magnatentafel zur ausge⸗ dehnten Berathung aller Gegenstände einluden; daß aber die Stände die ihnen mitgethellten Ergebnisse beseitigen, dies siützt sich weder auf ein Gesetz, noch auf den Gebrauch, und ist um fo auffallender, da das Recht der Initiative auch den Ständen zusteht, die Ausübung dieses unantasibaren Rechtes aber durch dergleichen Beseitigungen aufgehoben wäre. — Auf die über die Cautel geäußerte Bemerkung der hohen Magnatentafel erwfedern die Stände bloß: dieselbe sey we⸗ der in die Repräsentatlon eingeschaltet, noch wurden die hohen Stände zu deren Annahme aufgefordert; sie betrachten demnach jene bloß als einen sie selbst betreffenden Beschluß. Demzufolge bitten die Stände den Erzherzog Reichs-Palatln verehrungsvoll und ersuchen, beseelt von der heiligen Vaterlandsliebe, die hohe Magnatentafel, die bereits vorgetragenen Repräsentationen, so wie die darin enthaltenenen Gra— vaming und Postulata baldigst zur Berathung gelangen zu lassen, durch deren Annahme sich mä der Ständetafel zu vereinigen und so⸗ mit zur Abwendung der schweren Besorgnisse im Lande beizutragen, fn aber, nachdem die Ständetafel iwirklich bereits den Beschluß
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des ersten und dritten Punktes der Königlichen Propofitionen hülf— reiche Hand zu leisten ;
In der gestern abgehaltenen Sitzung der Magnatentafel kam das zweise über das Königl. Reskript angelangte Nuntium zur Erörterung, in der heutigen Sitzung aber wurde die darauf abgefaßte Antwort verlesen ünd der Ständetafel bermacht.
„Die Bereitwilligkeit“, so erklären sich die Magnaten, welche don den löblichen Ständen im letzten Runtium zur Verhandlung der Königl. Propositsonen wiederholl au den Tag gelegt wurde, und ie auch dadurch, daß die über den ersten und dritten Punkt Auf— . erbittende Repräsentation zur Unterbreitung. vorgelegt wor—⸗ den, über den zweiten Punkt aber die Berathung wirklich bereits be⸗ gonnen haben, ihatkräftigen Beweis erhielt, erweckte bei k 22 Hoheit und den hohen Ständen (welche letztere wegen des ersprießli— chen Erfolgs der gethanen Aufforderung ihren Dank darbringen) den lebhaften Wunsch, daß die Resultate, welche als Früchte der gemein⸗ samen gesetzlichen und treuen Pflichterfüllung bisher schon zur Reife gediehen sind, unverzüglich St! Majestät unterbreitet werden möchlen damit mau folchergẽsialt dein gesetzlichen Zwecke die⸗ ses Landtags näher rücken, und zu diesem Ende die hohe Magnatentafel über alle bisher mitgetheilten Gegenstände sich unver⸗
mit dem vollen Vertrauen, welches sie in ihrer mit heiliger Vaterlands⸗ liebe erfüllten Brust gegen die löblichen Stände hegen, dieselben neuerdings aufzufordern, daß, nachdem die hohe Ständetafel uie die Absicht begte, die Gelangung der wirklichen Graraming und Postu⸗ lata an Se. Majestät zu verhindern, oder auch nur auf unbestimmte Zeit zu verschieben, die Ständetafel (damit diese Vorträge mit der erforderlichen Freimüthigkeit, Unabhängigkeit und Scelenruße zur Ver⸗ handlung gedeihen können) darauf eingehe, daß vse Aufkflärungs⸗Re⸗
Initiativen ⸗ Recht erklären Seine Kaiferliche Hoheit und die hohen Stände offenherzig, daß das Recht der Ständetafel dies, falls zwar uicht im geringsten beaustandet wird, doch können Sie die ses Recht in dergestaltiger Ausdehnung, daß die hohen Stände, ohne zur Geschäfsreihe, die oft den essentiellen Theil der Sache bedingt, ihre Meinung auch nur abgeben zu dürfen, Alles ungesäumt vorzu⸗ nehmen und zu berathen beinüßigt sevn sollten, ohne Verletzung Ihrer eigenen unabhängigen Stellung nicht anerkennen. — Schließlich kann die Cautel, als die löblichen Stände allein betreffend, nicht ausge⸗ sprochen werden, indem ihre Wirkung nicht auf einseitige Entscheiduͤn—
hende gemeinschaftliche Beschlüsse berechnet ist, und auch landtagliche Ergebnisse betrifft, welche sowohl die hohen Stände, als nicht minder die löblichen Stände angehen.“
daß die Königin Maria Anna Karolina gekrönt werde, soll dem Kaiser in nachfolgendem Sinn unterbreitet werden: „Jahrhunderte hindurch bewährte die Üngarische Nation unter
die Förderung des Gemeinwohls bezweckenden Absichten Sr. Majestät
mit dem wärmsten Eifer für Constitution und Gesetze zu unterstützen, als treue Unterthanen aber der geheiligten väterlichen Person Sr. Ma—
furcht neuerdings zu bezeigen. Eine gleiche huldigende Verehrung lebt in ihrer Brust auch für die Allerhöchste Frau und Lande sm utter, die am näch⸗ sten das Leben Sr. Möajestät verherrlicht, in der die Völker als gemein⸗ same Kinder eine liebende Murter fanden, die schon damals, als sie vor dem Throne des erbabensten Gemahls zuerst ihre treuen Un— garn empfing, in der süßen Erinnernng, daß auch in
der Ration zusicherte und bei Eröffgung dieses Landtags huldreichst gestattete, daß die vor ihrer angebeteten Königin verfammelten Reichs—
vortragen durften. Die Stände melden daher mst dem innigsten und reinsten Gefühle kindlicher Verehrung, daß die erhabensten Tu⸗ genden der glorreichsten Gemahlin Sr. Moajestät nuseres gekrönten Königs in ihnen den Wunsch belebten: daß Ihre Majzestät die aller— gnädigste Königin Maria Anna Karolina noch während des gegen wärtigen Landtags zur Königin von Ungarn gesalbt, mit der heili gen Reichskrone nach altnarsonaler Gewohnhen! gekrönt, und durch dieses glückliche Ereigniß mit noch engeren uns järtlicheren Banden des gegenseitigen Vertrauens und der Liebe an die Ration geknüpft werde. Indem die Reichsstände die allerunterthänigste Bitte zu stellen wa gen, daß Se. Maj, diesen sehnlichsten Wunsch gewährend, sich in Ge— sellschaft Allerhöchstihrer Gemahlin in die Mitte der geireuen Stände begeben und zugleich den Tag zur Krönung der allergnädigsten Kö nigin bestunmen mögen, halten sich die Stände fest überzeugt, daß Se K. K. Hoheit der Durchlauchlige Erzherzog Reichspaälatin und die hohe Magnatentafel dieses gemeinsame Verlangen, mit dem Zu— hun ihres eigenen Wunsches vereinigt, dem glorreichsten Königlichen Ehepaare zu unterbreiten nicht verabsäumen werden.“
2) Damit die Ausgaben dieses Landtages im Wege eines freiwilligen Offerts durch den Adel gedeckt werden moͤgen, ha ben sich die Stände dahin entschieden, daß alle sene Ausgaben, welche laut bestehendem Gebrauche vor dem letztabgehaltenen Landtag aus den Domestikal-Kassen der Comitate bezahlt wur⸗ den, auch im Verlaufe des gegenwaͤrtigen Landtags im Wege eines freiwilligen Offerts und unter den im 41. Gesetz-Artikel des Jahres 1832 — 36 ausgedruckten Bedingnissen und Vorbe⸗
aßte, die Militair-Verpflegung zur Berathun vorzunehmen und durch⸗ zuführen, durch ihren Beitruüt auch dem an n. der — ö
halten durch den Adel allein, und durch jene, die das Gesetz in dieser Benennung mitbegreift, getragen werden sollen; und der 5. 4. des erwaͤhnten Gesetz-Artikels sey nur insofern zu ändern, daß die Comitats-Behsrden gegen die Widerspaͤnstigen nicht mehr im Sinne des 2. Art. 18907, sondern laut 26. Art. 18322 Ih im summarischen Rechtswege, und zwar ohne Ruͤcksicht auf die Große der Summe, verfahren und Genuͤgeleistung verschaf— fen sollen.“
Schweiz.
Zurich, 31. Aug. Schweizer Blatter enthalten nach— stehende Protestation des Bischofs von Sitten:
„Als wir uns die so schwere Bürde der bischöslichen Würde auf— erlegen ließen, konnten wir uns nicht leugnen, daß wir die hohe Ver⸗ pflichtung eingingen, über die theuren Interessen der Religion zu wachen, mit all unsern Kräften die heiligen Rechte der Kirche zu ver— theidigen und die mit unserm bischöflichen Stuhle verbundenen zu wah— ren, um sie unversehrt auf unsere Nachfolger bringen zu können. Dle Zeit-Verhältnisse setzen uns leider in die peinliche Nothwendigkeit, unsere ganze Diözese wiederholt unseres festen Entschluffes zu ver⸗ sichern, eine Verpflichtung zu erfüllen, deren Richterfüllung von den traurigsten Folgen seyn konnte, dieweil alle Bürger des Wallis , werden, sich über das Verfassungs⸗ Projekt zu erklären, welches ein ausschließliches Werk derjenigen Versammlüng ist, die gegen Ende des letzten Juli in Sitten zusammentrat, so glau⸗ ben auch wir unsere Ansichten darüber an den Tag legen und die Gründe angeben zu sollen, die uns bestimmen, uns der Ausführung eines Verfassungs- Entwurfes zu widersetzen, der unsere vier Stim' men heschränkend, den Antheil, den der Bischof von Sitten an den öffentlichen Angelegenheiten hat, was seibst nur ein sehr unbedeuten⸗
züglich mit den löblichen Ständen gemeinschaftlich berathen könne. Demzufolge beeilen sich Sc. Kaiserl. Hoheit und die boben Stände
nesweges alle die Garantieen bietet, welche die Geistlicht iö⸗ zese zu fordern das Recht hat, und die sie auch * — * vom 7 Januar aasdrücklich forderte, nämlich Garantien fü die Re⸗ ligion und die alleinige Ausübung ihres Goitesdienstes, für die Auf— rechterhaltung ihrer kirchlichen Rechte und Freiheiten, deren Aufhehn keiner bürgerlichen Gewalt zusteht und in die wir nie ein willigen dür ten. Darum protestiren wir mit Genehmigung unseres ehrwürdigen Kapitels durch Gegenwärtiges förmlich gegen einen Aft, der den Rech ten des bischöflichen Stuhles von Sitten einen so gewaltigen Stoß giebt, gegen einen Aft, der keines weges alle Garautieen bietet, die hinsichtlich der Religion mit Recht gefordert werden; und doch sind dieses Angele⸗ genheiten, die für das Vaterland viel wichtiger und unseren Gläubi⸗ gen viel theurer sind, als die beabsichtigten Veränderungen. Wir ge⸗ ben diese Verwahrung, um den gerechten Vorwurf von uns abzuleh⸗ nen, den wir von Seiten Gottes und der Menschen hätten fürchten müssen, wenn wir in so wichtigen Angelegenheiten unsere Pflichten vernachlässigt und auf irgend eine Weise feige in die Verletzung un⸗ serer Rechte eingewilligt hätten. Also geschehen und gegeben zu Sit⸗ len, den 234. August 1539, um den beiden gegenwärtig in Wallis be⸗ stehenden Regierungen mitgetheit zu werden, und zur Vertheidigung
Spanien. Spanische Gränze. Ueber die am 26. August statt= gehabte Besprechung der Karlistischen Anfuͤhrer Csiehe die tele⸗ graphische Depesche unter Paris) liest man in einem Franzòöͤ⸗
präsentation ohne jene Verbindung St. Majestät unterbreilei werde. — Anlangend das im Runtium der Ständetafel erwähnte
ßen, sondern auf aus der Natur landtaglicher Verhandlungen entste⸗
Aus der heute abgehaltenen Sitzung der Staͤndetafel er— / gingen zwei Nuntien: 1) Der allgemeine Wunsch der Nation,
glücklichen, wie auch ungünstigen Umständen bie Treue und Anhäng⸗ lichkeit gegen den Landesfürsten; auch nun, als die Stände den Ruf lum gegenwärtigen Reichstage vernahmen, versammelten sie sich mit der Begeisterung, als ein Theil des gesetzgebenden Körpers, die, die
zum vereinten Wohle des besten Königs und geliebten Vaterlandes
sestät und der glorreich regierenden Dynastie die ererbte huldigende Ehr⸗
. ihren Adern das Blut Maria Theresien's wallt, eine wahre mütterliche Liebe
stände die huldigende Begrüßung in der füßen Vaterlandsuundärt
der Rest einer Macht ist, die er Jahrhunderte lang mit dem vollsten Rechte besaß, so beträchilich vermindert; eines Entwurfs, der indem er den geistlichen Stand für unvereinbar mit bürgerlichen Functionen erklärt, die Glieder der ehrwürdigen Geistlich keit ohne ihre Eiwilligung eines Theils
sischen Blatte: „Bei der Besprechung am 26. August räumte Maroto ein, daß er mit Lord John Hay unter handelt und die Erhaltung der Fueros, die Vermählung des Prinzen ron Asturien mit Doña Isabella und eine Pension fuͤr Don
Carlos, die derselbe im Auslande verzehren solle, als Bedin⸗
gungen fuͤr den Frieden aufgestellt habe. Nach dieser Erklaͤ— rung erhoben sich alle anwesenden Anfuͤhrer und nannten Ma— roto einen Verraͤther. Dieser stammelte einige Entschuldigun⸗ gen, sprach von seiner Treue gegen Don Carlos, erklaͤrte, daß er alle Unterhandlungen abbrechen und Alles thun werde, was das Minister Conseil fuͤr gut fände. Auf diese Weise gelang es ihm, den Sturm zu beschwören; er benutzte jedoch die Frei⸗ heit, die man ihm gelassen, nur dazu, um an der Spitze von vier Bataillonen, die er nicht verfuͤhrt, aber getäͤuscht hatte, zu flie= hen. Wir fuͤgen hinzu, daß Maroto die blutigen Scenen von Estella erneuern wollte, daß aber seine Plaͤne diesmal vereitelt wurden. Don Carlos hat das Ober⸗Kommando uͤbernommen.“
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Posen, 3. Sept. Von dem Koͤgigl. Ober⸗-Landesgericht hierselbst wird im hiesigen Amtsblatte nachstehende Allerhöͤchste Kabinets-Ordre zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
„Aus Ihrem Berichke vom Sten v. M. habe Ich die abweichen⸗ den Auslegungen ersehen, nach welchen bei Anwendung der Bestim⸗ mung des vierten Abschnitts der Verorduung vom 9. Februar 1817 §z§. 118 u. f. die Geschäftssprachen im Großherzogthum osen betref⸗ send, sowohl von den Gerichten, als von der General Kommission und deren Abgeordneten verfahren wird. Da Ich mit Ihrer Ansicht zur Ecledigung der erhobenen Bedenken einversianden bin, so ermächtige ich Sie, die über die Auslegung der gesetzlichen Vorschriften zweifel— haften Behörden nach folgenden Grundsätzen zu belehren und mit Au⸗ weisung zu versehen:
1 Die Verordnung vom Y. Februar 1817 entscheidet dle Frage, in welcher Sprache eine Verhandlung der genannten Behörden in der Provinz Posen aufzunehmen ist. Es muß daher strenge darauf gehalten werden, daß in der Polnischen Sprache in allen verhandelt
2 Dagegen dienen die in den allgemeinen Landesgesetzen enthal⸗ tenen Bestimmungen zur Richtschnur, wenn es sich darum handelt, ob der nnterlassene Gebrauch einer, für den gegebenen Fall vorge⸗ schriebenen Sprache eine Nichtigfest der Verhandlung herbeiführe. Der Einwand der Nichtigkeit oder Ungültigkeit einer Verhandlung, bet welcher, den Bestimmungen der Verordnung vom 9. Februar 1817 Euülgegen, nur eine der beiden Sprachen, oder statt der Deutschen die Polnische, oder umgekehrt gebraucht worden, ist daher nicht begründet, wenn die Porschriften der allgemeinen Landesgesetze, nach welchen ver— fahren werden soll, wenn der Richter der Spraͤche der Betheiligten nicht kundig ist, befolgt worden sind.
z) In Rücksicht auf die Fesisetzungen der 5§. 75 und A22 des Auhangs zur allgemeinen Gerichtsordnung sindet der Verzicht auf ein Polnisches Neben-Protokoll oder auf eine Polnische Uebersetzung der in Deutscher Sprache aufgenommenen Perhandlung statt. Es genügt zu diesem Zwecke die in der Verhandlung enthaltene, in Deutscher und Polnischer Sprache aufgenommene ausdrückliche Erklärung ber Partei, daß sie auf das Recht, die Uebersetzung zu , Verzicht leiste, oder sich des von dem Dolmetscher zu führenden Reben⸗-Proto— kolls begebe.
Berlin, den 5. Mal 1839.
Frtedrich Wilhelm. An die Staats-Mintster Mühler und v. Rochow.“
Trier, 29. Aug. (Trier. 3.) Heute feierte das zur dies jaͤhrigen Divisions-Uebung hier anwesende 29. Infanterie⸗Regi⸗ ment den Geburtstag seines erhabenen Chefs, des Großherzogs von Baden, Koͤnigl. Hoheit, auf eine höchst solenne Weise. Das Offizier⸗Corps versammelte sich zu einem Diner im Hotel
zur Stadt Venedig, wobei von dem Commandeur des Regi—
ments, Obersten von Uttenhoven, dem hoͤchstverehrten Chef ein Lebehoch gebracht wurde. Nachmittags waren die Unteroffiziere und Soldaten des Regiments auf dem schoͤnen, heute geschmack⸗ voll verzierten Kasernen- Platz zu St. Maximin versammelt, woselbst sie festlich bewirthet wurden. Das Musik-Corps, sowie die Sänger trugen durch ihre Leistungen zur Erhohung der Feierlichkeit nach Kraͤften bei.
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(Eingesandt.) .
In den Nummern 224 und 225 der Preußischen Staats—⸗ Zeitung findet sich ein Aufsatz fuͤr Gelehrte uͤber das Russische Geldwesen, ö. eben deswegen Berichtigung fordert, weil er auf irrigen Präͤmissen beruht. . .
266 . Jahre 1735 wurde die Ruslische Kupfermünze zu verschiedenem Werth gepraͤgt und in den Jahren 172627 vier eckte nach dem Beispiel Schwedens. Vom Jahre 1735 bis 1757 wurde diese Muͤnze zu 10 Rubel aus dem Pud ausgebracht. von da aber bis 1810 zu 16 Rubel, in welcher letzteren Zeit S6, 690, 000 Rubel geschlagen worden. Vom Jahre 1810 an wurde etwas uber 40 Millionen Rubel zu 24 Rubeln aus dem Pud, und vom Jahre 1831 uͤber 22 Millionen zu 36 Rubel aus dem Pud geschlagen. Letztere Muͤnze wurde dem mittlern Kupferwerth in Assignationen deswegen so nahe gehalten, weil diese nur gegen Kupfer auszuwechseln waren.
Nach der Beibringung dieser historischen Daten ist nun Folgendes in gedachtem Aufsatz zu berichti en: 1) Nur die alte Kupfermünze zu 16 Rubel aus dem Pud wurde in großer Menge ausgefuhrt, die von 24 Rubel aber nur wenig und die von 36 Rubel, deren Ausfuhr erlaubt ist, noch weniger, weil ihr Preis dem mittleren Kupferwerth von etwe
ihrer Rechte als Bürger von Wallis beraubt; esnes Entwurfs, der kei⸗
31 Rubel BankAssignationen so nahe kommt.
der oben bezeichneten Rechte. Maurice Fabien, Bischof von Sitten.“
werde, in welchen die Berordnung den Gebrauch derselben vorschreibt.
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