1839 / 333 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Belde dem Poͤbel Zeichen gaben, wann er in Freudengeschrei und wann in Grunzen ausbrechen soll. Diese beiden Herren schienen

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Gelegenheit erwarten ließ. Die Königin kuͤndigte dem Geheimen Rath ihre Absicht in folgenden Worten an:

Ich habe Sie jetzt hierher geladen, um Ihnen Meinen Entschluß in einẽr mit der Wohlfahrt Meines Volks und mit dem Glück Mei⸗ nes fänftigen Lebens aufs innigste verslochtenen Angelegenheit mitzu⸗= theilen. * ist Meine Absicht, Mich mit dem Prin Een Albrecht von Sachsen⸗ Geburg Getha zu verneählen. Tief durchdrungen ron der Feierlichkeit der Verbindung, welche Ich einzugehen im Begriff stehe, din Ich zu diesem Entschluß nicht ohne reifliche Uederlegung gelangt, und Uicht ohne von dei feslen Zurersicht erfüllt zu seyn, daß derselbe mit dem Segen Gottes des Allinächtigen eben so sehr Mein häusliches Glück begründen wie dem Woble Meines Landes zum Besten gereichen wird. Ich habe es für augemessen erachtet, Ihnen diesen Entschluß o zeitig als möglich anjujeigen, damit. Sie rollkommen unterrichtet hy pon einer für Mich und Mein Königreich so wichtigen Angele⸗ genheit, die auch, wie Ich überzeugt bin, allen Meinen liebreich gesinn⸗ len Üntertyanen gewiß höchst erfreulich seyn wird.“

Der Globe fügt dieser Nachricht folgende Bemerkungen aber den Prinzen Albrecht hinzu „Nachdem Ihre Magsestaͤt diese erlauchte Person unter den protestantischen Prinzen Europas zu ihrem künftigen Gemahl auserwählt hat, ist verselbe zu einer Stellung gelangt, die ihn fur unsere Nation zum Gegenstande des lebhaftesten Interesse's und fuͤr die ganze Welt beneidens⸗ werth macht. Prinz Albrecht, der von seines Gleichen so hoch ge— ehrt wird, ist, wie uns diejenigen versichern, die Gelegenheit hat—⸗ ten, mit ihm in Gesellschaft zu kommen und sein Benehmen so— wohl gegen Gleichstehende wie gegen Niedrigere zu beohachten, der seiner harrenden hohen Auszeichnung wuͤrdig Das Geruͤcht

Del ; legt ihm Vorzuͤge bei, die ihn dazu geeignet machen, einen Hof

zu zieren, und die zu der Heffnung berechtigen, daß seine innige Verbindung mit unserer geliebten Souverainin ihr unter dem Se— gen einer huldreichen Vorsehung die reinen und edlen Freude des häuslichen Lebens gewähren wird, ohne die selbst der Glanz eines Hofes, die Macht eines Thrones, ja, benheit eines Reichs eine schmerzliche Leere im Herzen zuruͤcklas— sen. Diese Leere wird, wir hoffen es, vollkommen und dauer— haft durch den beabsichtigten Bund ausgefüllt werden, von wel— chem der Geheime Rath der Souverainin heute offizielle Anzeige erhalten hat. Prinz Albrecht ist der zweite Sohn des regieren—⸗ den Herzogs Ernst von Sachsen⸗-Koburg⸗Gotha und leitet seinen Ursprung von einer langen ununterbrochenen Reihe protestanti⸗ scher Vorfahren her; einem derselben hatte sogar Luther nicht nur Schutz, sondern wahrscheinlich auch die Rettung vom Tode zu verdanken, als nach dem Reichstage zu Worms der P seinen mächtigen Einfluß auf die Fuͤrsten des Europaischen Kon⸗ tinents aufbot, um den Reformator zu verderben. So hatte die Reformation den Schutz und die Erhaltung ihres großen Stifters der Huͤlfe eines erlauchten Mitgliedes der Familie zu danken, die im

Begriff steht, durch Heirath mit der Königin von England ver-

bunden zu werden, welches Land vor allen andern Europas in seiner Religion, seinen Gesetzen, seinen Kuͤnsten und seiner Lite⸗

ratur den meisten Gewinn von jenem großen Ereignisse geäͤrndtet

hat. Prinz Albrecht ist am 26. August 1819 geboren, also etwas junger als Ihre Majestäͤt, die am 24. Mai dess. J., drei Monatfruͤher, das Licht der Welt erblickte.“ Der Sun berichtet uͤber die heu— tige Feierlichkeit in folgender Weise: heute im Palaste stattfand, erregte ungewshnliches Interesse; schen um 12 Uhr dem Palast versammelt, und um 2 mehrere Tausend angewachsen. Es befanden sich auch viel Fremde unter den Volkshaufen. Ihre Majestät sehr wohl aus und hielt die Anrede Rath mit großer Gemessenheit. Kurz vor drei Uhr brach die Versammlung auf, und als sie sich vom Palast entfernte, wurden

die Minister und andere hervorragende Staatsmänner, wie ge—

wöhnlich, vom Volk theils mit Applaus, theils mit Zeichen des

Mißfallens begleitet. Lord Melbourne, der den Palast beinahe

zuletzt verließ, wurde von der Mehrzahl der Anwesenden sreudig begräßt, ein Psbelhaufe aber verfolgte feine Kutsche um die ganze

Fronte des Palastes mit spöttischem Geschrei. Se. Herrlichkeit

lächelte und verbeugte sich gutmuͤthig gegen seine Bestuͤrmer. Der

Marquis von Normanby und Lord J. Russell befanden sich in demselben Wagen und bekamen einen zlemlich gleichen Antheil von Applaus und mißfalligen Aeußerungen. Der Herzog von Wellington, der sehr schmalbäckig und blaß, aber munter aus— sah, wurde uͤberaus enthusiastisch begruͤßt. Lord Monteagle (Herr Spring Rice) hatte ein gen es Grunzen aus⸗ zuhalten. folgte, strengte sich vergeblich an, fuͤr Sir Robert Peel Enthu— siasmus zu erregen. Herr Goulburn, Herr W. Croker und Andere dieser Partei ließ man fast unbeachtet voruͤber. Eben so lau war der Empfang des Herzogs von Cambridge. Lord Pal— merston's Empfang war nichts weniger als schmeichelhaft, doch es ist unmzglich, all die verschiedenen Schattirungen von Jauchzen, Belfall, Spottgeschrei und Zischen einzeln aufzuzählen. Wir he— merkten unter dem Volkshaufen einen gewissen edlen Marquis, der kurzlich von den Whigs absiel, und einen in den Ostindischen Angelegenheiten einige Berühmtheit genießenden Baronet, welche

sehr

an dieser Kurzweil erstaunlichen Gefallen zu finden und blieben / o lange auf dem Flecke, bis die letzte Kutsche den Palast ver⸗

assen hatte. Ihre Majestät kehrte mit ihrem Gefolge, von eineni . Lanciers begleitet, kurz darauf nach Windsor zuruͤck nd , wurde von der versammelten Menge mit lautem und allgemeinem

Freudenruf begrüßt.“ Ueber die Stellung, welche Prinz Albrecht als Gemahl der regierenden Königin von England einnehmen / vird, bemerkt das Co urt-Journas, um irrigen Vermuthungen Darüber zuvorzukommen, folgendes Nähere: „Es waltet in die— ser Hinficht eine eigene Anomalie ob, wenn man die Stellungen einer Eönigin Gemahlin und des Gemahls einer Köni—

die liebevolle Erge⸗

Papst

verhaftet, und zwar bei seinem Oheim, einem Geistlichen,

nister des Innern angefragt werden, wie „Der Vorgang, welcher

hatte sich eine große Menschenmenge vor Uhr war ihre Zahl auf

sah an den Geheimen

Derselbe Poͤbelhaufe, der den Premter⸗Minister ver⸗

wird, wie man glaubt, in zwei

gin mit einander vergleicht. Die Köͤnigin Gemahlin ist die erste Unterthanin des Königs. Der Königin Gemahl hat als solcher gar keinen Rang. Die Königin Gemahlin hat nach dem gemeinen Recht mehrere hohe Freiheiten und schäͤtzbare Privilegien. Der Königin Gemahl hat deren keine. Was der Königin Gemahl an Rang und Privilegien erlangt, das kann er nur von der Huld und Gunst seiner Erlauchten Gemahlin erhalten; es ist indeß naturlich vorauszusetzen, daß die Zuneigung Ihrer Masjestät es an solchen Auszeichnungen, und zwar an bedeutenden, nicht fehlen lassen wird. Zuwvoͤrderst wird ihm der Titel König, Hoheit verliehen werden. Demnach wird er bei allen Staats- Ceremonien gleich hinter dem Herzog von Cambridge folgen; politische Macht oder politischen Rang erhalt er jedoch hierdurch nicht, und er wird schwerlich zum Pair des Parlaments erhoben werden. Die Stellung des Prinzen wird Janz die eines Prinzen von Geblüt vor dessen Erhebung zum Pair des Parlaments seyn, gleich der des verstorbenen Herzogs von York, dessen Tltel vorher Bischof von Osnabrück war, und gleich der König Wilhelm 's IV., der bloß Prinz Wilhelm Hein⸗ rich hieß. Der Prinz wird nach einander zum Ritter des He—

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senband⸗Ordens, zum General und Feldmarschall der Armee und, sobald er einen militairischen Rang erhalten, auch zum Comman⸗ deur des Bath-⸗Ordens ernannt werden.“

Louis Bonaparte will mit dem Vicomte Persigny den Win⸗ ter in Brighton zubringen.

Am Montag ist der Pair Lerd Dufferin und Claneboye ge⸗ storben; seine Titel und Guͤter erbt Capitain Blackwood, der mit der durch ihre Schönheit und ausgezeichneten Talente beruͤhmten Miß Sheridan verheirathet ist.

Der Sergeant Wilde ist nun definitiv an die Stelle Sir M. Rolfe's zum General⸗Fiskal fuͤr England ernannt. ;

Herr Hume war bekanntlich vor kurzem in Paris; seine Reise dorthin soll zum Zweck gehabt haben, eine Erbschaft von 25, 000 Pfd. in Empfang zu nehmen, die ihm ven einer daselbst verstorbenen Dame, die Herrn Hume's politische Gesinnungen theilte, vermacht worden. Nun soll aber die Unterzeichnung des Testaments vergessen worden und Herr Hume daher um das ge— hoffte Gut gekommen seyn, da dasselbe, in Folge dieser Verssum⸗ niß, dem Rechte nach, dem gesetzmaͤßigen Erben zusiel, der, wie es heißt, zu Herrn Hume's Aerger noch 3. ein Tory ist.

Heir Willis, der, wie ein Provinzial-Blatt erzählte, die ihm von Miß Pitt auf einem Hof-Ball in London mitgetheilten Um⸗ stände uͤber das Privatleben der Koͤnigin Victoria in einem Ame— rikanischen Blatte veroffentlicht und sich dabel unzarter Weise auf die Autorität jenes Hof-Fraäͤuleins berufen hat, ist nicht Attach⸗ bei der Britischen Gesandtschaft in Washington, sondern umge— kehrt, er war bei der Amerikanischen esandtschaft in London attachirt, wie er denn auch kein Engländer, sondern ein Ame⸗ rikaner ist.

Man glaubt, daß die Chartisten⸗Verhoͤre zu Newport noch einen ganzen Monat dauern werden. Frost, der Hauptraͤdels⸗ fuͤhrer, soll sehr niedergeschlagen seyn und neulich zu Jemand, der ihn im Gefaͤngniß besuchte, gedͤußert haben: „Ich war nicht der Mann fuͤr ein solches Unternehmen, denn so wie ich Blut fließen sah, entsetzte ich mich und floh. Aber was sollte ich ma— chen? Vor einigen Monaten, als ich in die Gebirge kam, um⸗ ringten mich die Leute und sagten zu mir: Herr Frost, wenn

Sie nicht unser Fuͤhrer seyn wollen, so können Sie und Ihre

Familie nicht langer in Newport leben; Sie fangen an, uns ver; dächtig zu werden.“ Es wird auch erzählt, Frost sey so weich⸗

Fherzig, daß er einst auf der Jagd in Ohnmacht gefallen, als Einer aus Versehen einen Hund

erschossen habe. Uebrigens gestattet Gefangenschaft alle nur mogliche Erleich⸗ bei ihm, und er beschaͤftigt sich angelegent— In Canterbury ist gestern wie— Namens William Davis, der sich dadurch, daß er jenen verborgen hielt, ebenfalls des Hochver— raths schuldig gemacht und auch verhaftet, aber gegen Buͤrgschaft wieder freigclaffen werden sollte. Die Orts⸗-Behörden glaubten sich jedoch nach Einsicht ihrer Statuten nicht berechtigt, eine sol— che Bürgschaft von ihm zu fordern, und es ist erst bei dem Mi⸗ man sich in diesem Fall

man ihm in seiner terung; seine Frau ist lichst mit seiner Vertheidigung. der einer der Newporter Aufruͤhrer,

zu verhalten habe.

Gestern gingen die Schatzkammer Scheine etwas herunter, weil plötzlich der Begehr nach Geld dringender als gewohnlich war, so daß man von einigen Seiten zum Verkauf von Schatz⸗ kammer Scheinen seine Zuflucht nehmen mußte. Auch scheint die Erwartung, daß die Regierung den Zins der Schatzkammer⸗ Scheine erhöhen wolle, sich nicht zu bestäͤtigen; sie wurden daher gestern zu 7 Shilling Diskonto verkauft, stehen indeß heute wie⸗ der etwas besser.

Den Inhabern Spanischer Papiere wird vom Globe we⸗ nig Hoffnüng gemacht. „Die Kabalen“, sagt dies ministerielle Blatt, „welche in Madrid von den verschiedenen Fractionen der Liberalen und Legitimisten geschmiedet werden, und der Mangel an Einmuͤthigkeit, den sie unter der gluͤcklichen Umgestaltung der Spanischen Verhältnisse zeigen, sind hinreichend, die Hoffnungen ihrer Freunde in England und anderwarts nieder 3! drücken. Leider ist zu vermuthen, daß auch nach gaͤnzlicher Vernichtung des gemeinsamen Feindes die armen Fonds Inhaber keine sehr

schmeichelhafte Aussicht auf eine baldige Abhuͤlfe ihrer Beschwer—⸗

den haben werden, denn der . den dringenderen Forderungen ihrer einheimischen vollauf zu thun bekommen.“

Belgien.

Bruüssel, 26. Nor. Auch der Belgische Montteur enthält heute bereits, und zwar in seinem Artikel Inland, die ausfuhrliche Nachricht von der Verlsbung Ihrer Majestär der Königin von Großbritanien mit dem Prinzen Albrecht von Sach⸗ sen⸗ ö Gotha. .

Der Graf Feltx von Merode, der eine Reise nach Italien gemacht hatte, ist jetzt wieder in Belgien eingetroffen,

Belgische Blätter hatten erzaͤhlt, daß der in Luͤttich wohnende Graf von Lannoy⸗Liedekerke von seinem Oheim, dem Grafen von Looz, das Fuͤrstenthum Waldeck geerbt und dadurch Mitglied des Deutschen Bundes geworden sey. Man gratulirte bereits dem Grafen zu dieser unerwarteten Standes-Erhoͤhung, als am fol— genden Tage der Indzpendant berichtigte, es sey nicht das souveraine Fuͤrstenthum Weldeck, sondern das Fuͤrstenthum Rhena—⸗ Waldeck, dessen Erbe der Graf, von Lannoy geworden.

Die Eisenbahn in Belgien bis zur Preußischen Graͤnze

d Jahren vollendet seyn.

In der Kohlengrübe zu Frameries bei Mons sind am 2lsten d. WM. wiederum 28 Arbeiter das Opfer einer durch Gas Ent— uͤndung entstandenen Explosion geworden. Von diesen 28 Ar⸗

eitern tst einer erstickt, 2 sind schwer und nur 4 leicht verletzt.

Deutschland. Munchen, 25. Nov. Der Erzherzog Maximilian und der , Modena haben heute fruͤh am Morgen unsere

Stadt verlassen. 2 eimar, 2J. Nov. Zu den wohlthaͤtigen Stiftun⸗

gen, deren sich das Großherzogthum erfreut, ist, einer Bekannt⸗

of und die Cortes werden mit Unzufriedenen

machung der Großherzoglichen Landes⸗Direction zufolge, eine neue

hinzugetreten, welche vom J. Januar 1840 als eröffnet erklart werden kann. Es ist eine Pensions, und Unterstuͤtzungs⸗« Anstalt fuͤr Witwen und Waisen von MedizinasPersonen, welche am 25. Februar 1843 von Sr. Königl. Hoheit dem Großherzoge bestätigt worden ist. Außer mehreren bedeu— tenden Schenkungen ist sie noch neuerlich von dem Großherzoge und der Frau Großherzogin durch eine Stiftung von 1300 Thlrn. bedacht worden. Die Auszahlung etwaiger Pensionen beginnt mit dem Januar 18411.

Oesterreich.

Preßburg, 19. Nov. Nachstehendes ist der ausfuhrliche Inhalt des (gestern erwähnten) Nuntiums der Ungarischen Stande ĩ Kur ff der Religions⸗Beschwerden:

ser Maßregel auf di

befuchten, haben die Magnaten bereits eingewilligt.

daß es katho sche Lehrer zu halten. In

tische Jünglinge fathsl

I. Die Stände erachten die am vorigen Reichstage gesammelten R . . 55 ö ö h . er ligions- Beschwerden für eben so wichtig, ihre Abstellung zur Beruhi, ung und Harmonie der, wenn auch verschieden glaubenden, doch den elben Gesetzen gehorchenden und gleichförmig treuen Staatsbürger eben o nothwendig, als sie die Gewissensfreiheit selbst heilig und unverleglich . Der Mensch entsagte in der bürgerlichen Gesellschaft senn heiligsten Rechten nicht; ja er * segar mit Recht in den Gesetzen einen Schild gegen alle äußeren Beschränkungen derselben suchen. * diesem Vesichtspunkt entstand der Wiener und Linzer Friede, als Grund⸗ lage des 26sten Artikels 1791, und, von demselben Gesichtspunkte aug, gehend, hoffen die Stände mit Zuversicht, daß die am vorigen Reicht ag in Gemäßheit dieser Fundamental⸗Gesetze gepflogenen, jedoch unter⸗ brochenen Berathungen im gegenwärtigen neu aufgenommen und zum Heile des Faterlandes mit glücklichem Erfelge werden gekrönt werben nter diesen Beschwerden nahmen den ersten Nang ein die Reverse oder die Verpflichtungen über die religiöse Erziehung der zu erzeugen. den Kinder. Die Abstellung derselben wurde am vorigen Reiche tage durch die Stände darum verlangt, weil sie dem Wiener und Linzer Frie— den nicht minder dem 26sten Art. i791 widerstreiten; die hochlöblichen Mag⸗ naten betrachteten sie als gewöhnliche, den Gesetzen nicht zuwiderlaufende Privat⸗Kontrafte, und wünschten sie, insoweit sie nicht erpreßt wären, flir die Vergangenheit erhalten. Indesen unterscheiden sich die Re⸗ verse sowohl in Betracht des Gegenstandes als in der Form wesentlich von Privat-Verirdgen. Da sie über die Religien eines noch nich erstirenden Wesens verfügen, so ermangeln sie eines bestimmten Ge— genstandes; ferner wird die Zuhaltung oder Auflösung derselben nicht den Parteien auhcimgestellt, sondern es mengt sich in dieselben eine dem fremde Macht, wodurch diese Reverse gänjlich die Na— tur der Privat⸗Kontrakte verlieren, folglich ihr Bestand zu den außer⸗ gefetzichen Vererdnungen gehört, die, insofern sie dem 26sten Art. 19 borausgingen, durch diesen Artikel abgestellt wurden, insofern sie aber nach ihm erlassen wurden, im Gegensatze desselben nicht bestehen kennen. Nachdem übrigens die hochläblichen Magngten in die Abstellung dieser Reverfe für die Zukunft bereits willigten, so hoffen die Stande mit Zuversicht, daß sie der Abstellung aller, Fragen Über bisher ausgestellte nicht entgegen seyn, noch die arznfe f! Klausel, nach welcher gemischte Ehen vor dem 18ten Jahr nur mit Einwilligung der Aeltern eingegangen werden dürfen“), beibehalten werden. Denn nur so wird den bisherigen, eft nach ausgestellten Reversen in Ge⸗ nerationen erst angestellten lästigen Untersuchungen ein Ende ge— macht, andererseits aber die durch Nächstenliebe angerathenen ge— mischten Chen nicht einer neuen Beschränkung unterliegen. Ne— ben der Abflellung der Reverse halten die Stände zur Vermeidung aller aus einer Verschiedenheit der religiösen Erziehung sich ergeben— den Spaltungen in den Familien für zweckmäßig, daß jedes Kind, nachdem es bis zum 18ten Jahre in dem Glaubens⸗Betenntnisse des Vaters erzogen wurde, sich' dann frei seine Religisn wählen dürfe. Der durch die hechlöblichen Magnaten gegen den Wiener und Linzer Frieden angeführte 26. Art. 1791 kann hier um so weniger gelten, als sene Friedensschlüsse National⸗Lraktate waren, Gesetze aber nach dem Bedürfnisse der Zeit durch die Macht, ven der sie ausgegangen, ab— zeändert werden nnen. Die Magnaten stimmten ferner bei, daß die ünchelichen Kinder in der Religlon der Mütter zu erziehen seven, doch mit der Beschränkung, daß, wenn sie durch eine spätere Heirath egallsirt würden, diejenigen, die das siebente Lebensjahr noch nicht er⸗ reicht haben, der Verfügung des 25. Art. 1791 unterliegen sollen. Doch ist ein solcher Unterschied zwischen den Kindern den Standen sticht begremflich. Uebrigens wünschten sie die Freiheit des Uebertrittes mit dem 18ten Jahre auch auf diese, Linder auszudehnen, Hinsicht⸗ lich der Findlinze aber sind die Stände der Ansicht, daß fie in der Religion der Pfegeältern erzogen werden, sowehl weil dies sich auf se allgemeine Billigkeit gründet, als auch weil die ausgesetzten Kinder hne diese Verfügung n die Gefahr kommen können, das Er—

ier zu erregen. . . Religions, Angelegenheiten darf nichts Anderes ein Ge—⸗ genstand der bürgerlichen Gesetzgebung seyn, als jene Verfüqungen, durch welche das gegenseitige Einverstandniß zwischen den verschiedenen Kon⸗ fessionen aufrecht erhalten wird; sie soll sich nie auf das Gewissen er⸗ strecken, dessen Freiheit keinem dußeren Einflusse unterliegen darf. Die⸗ ler Freiheit wibersireitet der, aus einseitiger Auslegung des 8. 13 des 2ßsten Artikels 1791 mittelst Verfügung eingeführte sechswöchentliche Unterricht im Falle des Uebertrittes. Dieser Unterricht ist im Wider⸗ soruche mit dem Wiener und Linzer Frieden, dem 1. Art. 1608 und Y. Art. 1637 wird sfelbst im 265. Art. 1791 nicht angeordnet. Rimmt man nun noch die bei dieser Gelegenheit unterlaufenden, fast nicht zu verhindernden Mißbräuche, so ist der schäbliche Einstuß die⸗ die Sarmonteen der verschtedenen Glaubens⸗Bekennt⸗ Stände verlangen daher die Ab— stellung desselben. ichdem jedoch die hochlöblichen Magnaten ein— gewilltgt, daß Persenen von mehr als achtzehn Jahren, die seit ihrer KRindhelt im evangelischen Glaubens- Befenntniß erzogen wurden, ob⸗ pehl sie dem Gesetze gemi die katholische Religion hätten belen— nen sellen, dem sechswöchentlichen Unterrichte nicht zu unterwerfen seyen, die Stände aber dabei aufforderten, auf ein anderes zweck⸗ inäßiges Mittel gegen den, durch den 26. Art. 1791 verbotenen unbe⸗ sonnenen Uebertritt bedacht zu seyn, so wollen sie den Uebertritt

k sei⸗ Tagen

und

Die

nisse nicht in Abrede zi stellen, .

ner Vernehmung zu entse ihrer Sendung Genüge lei Vorsa 111. gung der ockung (alleeti tischen Geistlichen bestraft wurden,

daß den katholischen

1V. Die Stände trugen als Gravamen vor, und

es der protestantischen Schulen nicht gestattet,

Kinder sehr erschwert wird len sich ebenfalls zu guten Staatsbü sche Schulen ohne die m Glanbensbekenntniß besuchen; da endlich die hochlöblichen Magnaten selbst erkärten, daß ähnliche Verbote gar nicht existiren, indem au He lein, wo es keine fleilkeren katholischen Schulen giebt, der Besuch der evangelischen Schulen mit Vorwissen des katholischen Seelsorgers, jener der größeren Schulen aber nach Allerhöchsten Orts gemachter Anzeige gestattet ist, demzufolge sie der Sache nicht gerade entgegen waren, sondern den Gegenstand nur bis zur spstematischen Verhandlung der Unterrichtswesens zu vertagen wünschten, so hoffen die Stände da die hochlöbiichen Magnaten wegen der nothwendigen schnellen Abhillfe, die dieser Gegenstand erfordert, auch vollkommen beistimmen werden. Ein Gleiches soll auch wegen der Hauslehrer, deren Zahl ohnehin ver. hältnißmäßig zu gerlug ist, daher jede Beschräntung widerräth, verfügt werden. 3 v. Im geraden Widerspruche mit dem §. 3 des 26sten Art. 1791 stehen jene Hindernisse, welche dem protestantischen Jünglinge beim Pefuch' ausländischer Universitäten in den Weg gelegt werden; Stände wünschten nicht nur diese Hindernisse abgestellt, sondern den kathollschen JIünglingen den Besuch fremder linibersitãten den kein Gesetz verbicket, unbeschräntt zu gestatten. Die hochlblichen Magnaten willigten bereits in die Unterbreitung beider BVesch werden n ü. Die Recopulaticnen, deren Spur im 26sten Art, 1791 , zu finden ist, wünschten die Stände auch wegen Beseitigung ungen nehmer Fragen, die sich hinsichtlich der vor der Recopulation er en Kinder ergeben, abgestellt; die höochlöblichen Magnaten aber wi . in die Abstellung der Recopulatien bloß bei Solchen, die, äh 3 e selt ihrer ersten Kindbelt im evangelischen Glauben gelebt, n ben Seelsorger desselben Befenntnisfes redlich und ohne Beru g,, u wurden. Da jedoch dadurch die Ungewißheit hinsichtlich des ünftig

e) Laut Ungarischen Gesetzen ist die Einwilligung der Aeltern zur Ehe wohl heilsam, doch . nicht nothwendig.

Kinder nicht beseitigt wird, obwohl der verilbte Betrug ih—⸗ , nicht zur Last fallen kann, s verlangen die Stände guch ferner ie vollkem mene Abstellung der Recopulatlenen, nebst der Verordnung, paß wegen des Betruges der Schuldige nach den üblichen Gesetzen de⸗ siraft werden solle. .

VII. Hinsichtlich der Errichtung kleinerer und Grammatikal⸗Schu⸗ len, die den Evangelischen durch den 26. Art. 1791 gestattet, laut wi⸗ berrechtlichen Berbe is aber nntersagt ist, wie auch

VIIl. wegen der seit länger als A0 Jahren sollizitirten, im Sinne der Paragraphen 3 und 3 des besagten Gesetzes ju errichtenden Ken⸗ sstorlen und Bestätigung der Synodal⸗Reschlüsse stimmten die hochlöb—⸗ ichen Magngten der Unterbreitung der Beschwerd en bereits bei.

IX. Bezüglich auf die Scheidungs-Prozesse der Eheleute verschie⸗ dener Religion willigten die hochlöblichen agnaten bereits ein, daß die Bersügung des 26. Art. 1791, nach welcher die Aburtheilung dieser Projesse dem heiligen Stuhl übertragen wurde, auf jene Fälle nicht aus⸗ gedehnt werden soll, wo beide Theile bei Schließung der Ehe sich zur

gooses der

eve aufe des Prezesses oder gar nach erfolgter volltommener Scheidung zur katholischen Neligion übergetreten. Die Stände hielten es aber erner noch gerecht, daß in gemischten Scheidungs⸗Prozessen jeder Theil näch den Verordnungen seines Glaubens⸗Bekeuntnisses gerichtet werde; und da das unauflösliche Sakrament der Ehe auf den Evangelischen nicht ausgedehnt werden kann, dieser nach erfolgter Scheidung von Fisch und Bett für immer das Band hinsichtlich seiner als aufgelöst betrachtet und ihm die Schließung einer neuen Ehe gestattet werde.

X. Daß die Evangelischen die Bezahlung katholischer Geistlichen und Lehrer und die Auslagen zur Errichtung und Ausbesserung katho⸗ lischer Kirchen (von welchen Lästen sie der 2uste Art. 1791 und der 11te und 12e Art. 1637 ohnehin befreien) an Orten, wo diese Auslagen aus der Gemeinde-Kasse getilgt werden, durchaus nicht zu bestreiten haben, ober daß laut huldr ichen Rescripts des Kaisers auf die dies— iltge Klage des Marktes Sjathmar⸗Nemethi die Katheliken verpfüich⸗ er seyn seilen, ähnliche Lasien der Evangelischen verhältnißmäßig zu tragen: darein willigten bereits die hochlöblichen Magnaten neben Auf— rechthaltung der Patronatspflichten. Indessen sind die Stände gegen— wärtlg auch der zinsicht, daß die Erwähnung der Patronatspflichten hierher nicht gehöre.

XI. Daß die Verordnug des! §. 8 des 26sten Art. 1791, die Aem— ter ohne Berückfichtigung der Religion zu besetzen, auch auf die Städte ausgedehnt werde.

XII. Daß ferner die Hindernisse abzustellen seyen, die durch manche Städte, Grundherren und Gemeinden den Evangelischen wegen ihrer Religien bei Besitz- Erwerbung und Ausübung des Handwerks gemacht, und die durch den §. 12 des 26sten Art. 1791 festgesetzten Strafen auf

alle einzelnen Fälle mit Beobachtung der Reciprocität hinsichtlich der

Katholilen angewendet werden. ils. Daß endlich der auf eine leer gewordene Urbarial-Sesson sich niederlassende Evangelische dem katholischen, und umgekehrt der Katholik dem evangelischen Seelsorger nichts zu seiner Beseldung bei⸗ jzutragen habe, hierin stimmten die hochlöblichen Magnaten, neben Auf⸗ rechthaltung des Zehntrechtes, bei. Die Stände sind Meinung, daß weder die Reciprocität zu Gunsten der Katholiken, noch die Erwähnung des Zehntrechtes hiestgen Ortes, wo gegen den 26sten Art. 179]! Beschwerden erhoben werden, angemessen sey.

Xiv. Hinsichtlich der gemeinschaftlichen Gottesäcker an Orten, wo ie nicht abgesondert sind, hielten die hochlöblichen Magnaten kein be⸗ onderes Gesetz nothwendig, weil ein solches nur ein übles Licht auf die Nation f

werfen würde. Da jedoch Fälle verkamen, wo die gemein⸗ schaftliche Beerdigung gehindert wurde, so wünschen die Stände, da—

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mit nicht auch künftig der Fanatismus in dem Nichtvorhandenseyn eines deutlichen Gesetzes Anlaß zu ähnlichen ärgerlichen Exzessen neh— men könne, gegenwärtig ein klares Gesetz gebracht zu sehen. Nachdem verlangen die Stände die Abstellung des 5. 14 des 26. Art 1791 und die Aufnahme der Evangelischen in Kroatien, Slawonien und Dal— matien. Es ist nothwendig, daß ein Verbot, welches eine ganze Ab— theilung der Staatsbürger mit einem gehässigen Unterschiede bezeich— net und sie von einen Land ausschlleßt, für welches sie im Bünd⸗ nisse mit den Katholiken ihr Blut vergossen und sich gleiche Ber— dienste erworben, vernichtet werde. Die Nebel der Verurtheile frü— herer Jahrhunderte verschwanden vor dem siegreichen Lichte der rei— nen Fernunft, die Gesetzgebung aher ist verpslichtet, jene Dömme zu zerstbren, die durch die unwiderstehliche Macht der Zeit und der Auf— ärung schon längst in der allgemeinen Meinung vernichtet sind. End— lich willigten die hochlöblichen Magnaten ein, baß bei den Regimen— tern auch evangelische Seelsorger verwendet werden.“ (Folgt der Auf⸗ ruf zur Beistimmung in jenen Punkten, wo noch keine Vereinigung statt gefunden.) ö Der Gesetz-Vorschlag ist ganz in Gemäßheit und in der Ordnung des vorliegenden Nuntiums mit Hinweglassung des Historischen und der Beweggruͤnde verfaßt. . Triest, 21. Nov. (A. 3.) Mit dem letzten Dampfboot aus dem Orient ist hier die Nachricht eingegangen, daß es einer Tuͤrkischen Schaluppe, mit 50 bis 60 Tuͤrkischen Seeleuten und Soldaten bemann, gelungen ist, aus dem Hafen von Alexandrien zu entwischen und die hohe See zu gewinnen. Man glaubt, daß sie in irgend einen Tuͤrkischen Hafen zu gelangen trachten werde. In Alexandrien war man der Meinung, daß der An— fuͤhrer dieser Leute, der von seiner Abfahrt oder Flucht sich mit vielen Offizieren der Tuͤrkischen Esradre besprochen, von ihnen den Auftag erhalten habe, wichtige Mittheilungen an Chosrew Pascha zu machen. Dies Ereigniß ist nicht unwichtig, da es all—

gemein als ein Symptom des r, ,. und der Unzufrieden⸗ uͤrkischen Flotte im Ha⸗

heit, welche unter der Mannschaft der fen von Alexandrien herrscht, angesehen wird.

Schweiz.

Zurich, 20. Nov. (Schwab. M.) Wenn man die Zuͤ— richer Revolution und was mit ihr im Zusammenhang steht, als eine Reaction gegen die Verirrungen des Liberalismus ansehen darf, so ist das neue Sabbath-Mandat, das die Zuͤricher Ne— gierung vorbereitet, ihr durch ihre Entstehung geboten. Wer das Zurich von 1829 mit dem von 1839 vergleicht, muß eine Aenderung in den Sitten und vernehmlich in dem AÄussehen der Sonntage wahrnehmen, die wirklich geeignet ist, Bedenken zu erregen. Die uͤbermaͤßige Strenge, die einst während des Got— tesdienstes die Stadtthore verschloß und den Buͤrget, der Nachmit— . ausging, ohne Morgens die Kirche besucht zu haben, scheel ansah, die Sir enge ist jetzt ersetzt durch eine uͤbermäßige Toleranz und durch Erscheinungen, die von der Stärke des kirchlichen und religiösen debens einen schwachen Begriff geben. Es ist jetzt Sitte, Alles dem Radikalismus zuzuschreiben, als ob ein ganzes Volk in 10 Jahren auf den Kopf gestellt werden könnte; das Geschwür war da, die Revolution hat es nur aufgedruͤckt. Aber darin hat sie

efehlt, daß sie an den engen Zusammenhang von Gesetz und , nicht glaubte und alle wohlthätigen Schranken der Sitte a. eiriz, im Namen der Freiheit. Man braucht nur zu sehen, na eig heit. Haͤndelsucht, Vergrmung zunehmen, wenn in ei—⸗ . 6 gl 10 Schritte ein Wirthsschild erscheint, und man ö. a. Weisheit nicht loben, die in diesem und ande—

n n. Pflicht des Staates zum Kinschreiten anerkannte

og! * ten ist jetzt die enggegengefetzte Verirrung denn durch . e e es tren ist auch nicht zu helfen, wie das Beispiel

. zeigt; und es liegt den Vätern des Staates ob, eist zu wecken, der allein diese Uebel heilt. Das beabsich⸗ . tritt einstweilen nicht zu kr auf, verbietet das

. nur an Conmunionstagen und w hrend der Charwoche.

ere Aufsicht ist dem Tanz gewidmet, der nur an vier

ngelischen Religion bekannten, einer derselben aber entweder im Ver⸗

dagegen der

ter Kur-Brandenburgischer Landeshoheit verblieben.

schen Glaubens und wurde, besonders im Laufe des 17ten

Reformation zu

fuͤhren, wenn das Wetter es erlaubt.

1367

Sonntagen und bei außerordentlichen Anlaͤssen (Jahrmaͤrkten ꝛc.) stattfinden soll. Junge Leute unter 16 Jahren sollen nicht in das Wirthshaus; bisher war es schon Lhahrigen gestattet.

Die Politik des Vororts gegen Wallis iss aus einem Erlaß der Repräsentanten an die Regierung von Unter⸗Wallis zu er— sehen: diese Regierung wird in keinem anderen Sinne anerkannt, als die von Ober⸗Wallis, namlich nur als provisorisch und gedul— det, mithin nicht berechtigt, zum Bunde oder zum Auslande anders zu sprechen, als durch die Repräsentanten. Als ihrer Wirksamkeit wird bezeichnet: gütliche Vermittelung und in ihrem Gefolge Wiederherstellung der Ruhe und Einheit, begrün— det auf den Gedanken der Rechtsgleichheit. Die Wüunsche aller Vaterlandsfreunde, auch der liberalen, vereinigen sich im Wider⸗ willen gegen eine Trennung.

83taltli en

Von der Italiänischen Gränze, 19. Nov. A. 3.) Nach Allem, was man aus Rom vernimmt, scheint der Herzog von Bordeaux einen laͤngern Aufenthalt in jener Stadt nehmen zu wollen. Derselbe hat bereits daselbst mehrere glanzende Di— ners und einige Soiréen gegeben, die sehr zahlreich besuch ren. Jedoch bemerkte man unter den anwesenden Gaͤsten Ausnahme des Neapolitanischen Gesandten, nicht Eine die mit irgend einem offentlichen Charakter bekleidet we Herzog empfaͤngt in der Regel zweimal in der V a auch die Gazette de France behaupten mag, kann ich Ihnen die Versicherung geben, daß der Herzog von Bordeaux oder wie ihn dieses Blatt zu nennen beliebt, Heinrich von Frank— reich, bis zum 8. November noch zu keiner Audienz beim Papst zugelassen worden war. ;

Spanie n.

Madrid, 18. Nov. Das Ministerium hat beschlossen, eine große Anzahl höherer Beamten in den Provinzen durch andere zu ersetzen.

ö Es heißt jetzt, daß der in Burgos kommandirende General Cruz zum General-Capitain von Madrid ernannt und die Ge— nerale Cleonard oder Palarea mit dem Kommando in Andalusien beauftragt werden sollen.

Das Eco del Aragon enthaͤlt einen Bericht Don Manuel Sebastian an den zweiten Commande lonien, worin es bestaͤtigt wird, daß der Leichnam d ten Grafen d'Espasßa in dem Flusse Segre aufgefunden und in dem Flecken Nalgo beerdigt worden sey.

Obersten . in Cata⸗

3 Germorde—

Breslau, 28. Nov. Schlesische Zeit:

in Beziehung auf die Reformations-Jubelfeier burg, Strehlener Kreises, Nachstehendes: „D Jubelfest er e at . der M ev

in unserem Gotteshause an demselben Tage, den J. November, oͤffentlich und feierlichst begangen worden. Diese festliche Feier, welcher, unter allen evangelischen Kirchen Schlesiens, einzig und allein unsere evangelische Zufluchts-Kirche st erfreuen hatte, beruht auf einem merkwürdigen geschichtlichen Grunde. Der Großburger Halt, bestehend aus dem Kirchdorfe Großburg selbst und mehreren eingepfarrten Ortschaften, war nämlich im Jahre 1234 von dem Herzog Heinrich J., dem Bärtigen, dem Kloster Lebus in der Neumark geschenkt worden. Von dem gedachten Jahre an ist derselbe durch alle folgende Jahrhunderte, wohl mitten in Schlesien gelegen, dennoch fortwährend un— Darum Bran⸗

Die

48

z .

ob⸗

: 3 ͤ vor 300 Jahren, Mark

empfing er auch denburg zugleich die Seanungen Kirchen ⸗-Verbesser

s U 3 gle⸗ , Ne Segnungen e irchen-Verbess tung, als Kurfuͤrst Joachim II. dem Bekenntniß der gereinigten Lehre beitrat. Unter dem kräftigen Schutze der Brandenburgischen Lan— desherren blieb nun das Großburger Gotteshaus, unter allen Stuͤrmen der Zeit, in den Haͤnden der Bekenner des evangeli—

Jahr⸗

mit der

2

hunderts, eine Zufluchtsstätte fuͤr die damals hart bedraͤngten evan—

Daher der geschicht— „evangelische Zufluchts—

Drang dieser evan—

gelischen Christen in der Nahe und Ferne. lich wohlbegruͤndete ehrenvolle Beiname

Kirche“, dadurch bedingt zugleich der innere

gelischen Kirchen⸗Gemeinde, zugleich mit ihren evangelischen Glau—

.

2 RaRos 6 3 1 hohes r

der Mark Brandenburg ein hohes Jubelfest r feiern.“ Koblenz, 25. Nov. (Rh. u. M.

Der sehr niedrige Wasserstand des Rheines

bensgenossen in

3.) Schifffahrt.

und seiner Ne—

benflüsse hat große Hemmungen und Schwierigkeiten fuͤr Handel und Schissfahrt zur Folge.

Schiffe, welche bei gewoͤhnlichem Wasserstande in itz bis 18 Tagen aus den Holländischen Hafen hierher kamen, koͤnnen jetzt kaum halbe Ladung nehmen, muͤssen aller Orte lichten und fahren volle 5 Wochen. Die Duͤsseldorfer Dampfschifffahrt hat bereits ihren Dienst eingestellt; die Koͤlner Gesellschaft fährt zwar noch, benutzt aber ihre flott gehenden Schiffe fuͤr die Strecke zwischen Mannheim und Koblenz, wo

an andere Schiffe uͤberladen wird, die zwischen Koblenz und

Sie wird ihren Dienst den ganzen Winter durch—

An Kohlen und Holz ist bereits Mangel, indem des niedrigen Wasserstandes wegen auf der Mosel keines angebracht werden kann. In der Saar liegen über 100 mit kohlendbefrachtete Schiffe, welche nicht fort können. Andererseits kommt das kleine Wasser den Corrections-Arbeiten in der Mosel sehr zu Nutze; es werden soslche fortwährend thaͤtigst betrieben, auch sollen bereits bedeutende Fonds fur die im kom— menden Jahre auszuführenden Wasserbauten angewiesen seyn. An die Arbeiten im Moselbette schließt sich die Correction der Saar, fuͤr welche 200,000 Rthlr., die in 4 Jahren verwendet werden sollen, bewilligt sind. Die Saar ist nicht sowehl der be deutenden, an derselben gelegenen, Etablissements, als der großen Kohlengruben wegen außerordentlich wichtig.

Geschenk. Der Kaiserl. Russische Wirkliche Geheime Staatsrath von Faber wollte bei seinem Abgange von hier eir Zeichen seiner Anhaͤnglichkeit an die schoͤne Rheingegend, mit der er auch durch das naturliche Band der Abstammung verbunden ist, zuruͤcklassen, und deponirte auf der hiesigen Koͤnigl. Regierung eine aus mehr als sechshundert Nummern bestehende Samm lung besonders historisch-politischer Werke nebst einer Anzahl von Landkarten, damit solche demnächst einer offentlichen Bibliothek ,, der aufgesammelte Vorrath möglichst zweckmaͤßiger

enutzung zugänglich gemacht wuͤrde. Wieses Geschenk ist dem— näͤchst der Bibliothek des hiesigen Gymnasiums zugewiesen worden.

Wissenschaft, Kunst und Literatur. (Eingesandt.)

Ven der Königin der Meere borgte Norddeutschland, und Pren— ßen mit ihm, jene Melodie, würdig und wohlgeschickt, ebensowohl in

Koͤln fahren.

Absicht

Vorabende der

den Tempeln ven Menschenhänden erbant, als im Tempel der Natur

vor der tief ergriffenen Menge, eben sowehl in den glänzenden Kreise der Edlen und Hochgebildeten, als

felrunde vor wenig Auserwählten mit ᷓSesang u

Großes that an den Völkern durch ihre Fürsten.

el lien rer dem s in traulicher Ta⸗ feiern, was der Herr

Ob diese Zauber⸗

Klänge deutschem Geiste guf britischen Boden verpflanzt entflessen, eder ob ursorünglich religiöser Verehrung geweiht, und nur der spätern Tich— tung angepaßt, sie noch ein Vermächtniß jener Jahrhunderie sind, deren unnachahmliche Hymnen nie veraltend in unserm Innern wire derh allen: das möge bier auch unerforscht bleiben. Aber ein Rämhsel wird es der Nachwelt sein, daß dieses Deutschland, so hech begabt eben in dieser Region der Töne, so reich an eignen Harmonieen voll Adel und Ge⸗

müth, sich für eine so köstliche Feier nür mit Erhorgtem behalf, utsche Tert zu jener Melodie, obwohl in aller Munde, verräth den

Der

Zwang des Anvassens allzu sehr, um der Empfindung treffende Werte

zu leihen, wemit die Macht dieser Töne jedes Gemüth erfüllt.

Tief

mpyfunden und öffentlich gerügt wurde längst dieser Mangel: aber Eigenthümliches zu schaffen, das sich der allgemeinen Anerkennung be—

mãchtigt hätte Preußen noch

nicht geglückt.

hat nech für keinen norddeutschen Staat, hat auch für nicht geg! Darum ist es wohl an der Zeit, am * . Säcularfeier des Regierungsantrittes des großen Kur⸗ ürsten und des großen Königs zu neuen Versuchen aufzumahnen.

Vielleicht daß einige Alkorde, angeschlagen mit schwacher unsicherer

Hand,

aber hervorguellend aus dem vollen Herzen, die Berufnen fräf⸗

6 Anregen, als das bloße Wort der Vermahnüung es vermag: darum hier folgende Zeilen, welche ganz ihrer Bestimmung genügen, wenn sie

Besseres erzeugen che Glauben

Preuße

Slauben um

sie vergessen werden. und Vertrauen.

ns

Hort. 1d Vertrauen

ist ein köstlich Ding. Muthig vorwärts schauen möget ihr und trauen eurer Sterne Wink. Wunderbar enthüllen wird die Zeit erblüht, was sie jetzt im Stillen unerkannt erzieht:

harre sein, Gemüth!

Kleinem Kern entsprossen ward der Eiche Raum. Seegen ward genossen; Trübsal ist verslossen, nur ein böser Traum. Vieles ward aus Wenig in Getreuer Hand: ritter licher König Altes Heldenl ind,

Gott hat Euch gekannt.

Jedermann das Seine, Wahrend Licht und Recht, Brüder im Vereine, so geschaart erscheine ein erneut Geschlecht. Mag die Zeit gestalten

drohend

sich u

nd wild:

Treu und Glauben halten bleibe Preußens Schild

überall,

wo's g

ilt.

Mein Mund und meine Hand ist keines Tones mächtig: aber es

ingt in

meiner Seele.

Ich

denke mir zu diesen Zeilen eine feierliche,

sehr einfache Melodie mit vollen lang gehaltnen Tönen, leise anklin⸗

Schlusse der Strofen.

gend am Anfange des zweiten AÄbsatzes, mächtig anschwellend am

Sclusse der Strofen. Möge dag zelungne Werk eines Meisters im Reiche der Töne, die Meister im Reiche der Sprache begeistern zum Unterlegen eines würdigern Textes, und dieser hier fedann in verdien⸗

ter Vergessenheit untergehen.

Berlin, am Andreastage 1839.

Aus Ital

ien.

§.

Vährend so manche kirchliche Wirren in Deutsch⸗

land die Gemither beschäftigen, ist das Folgende gewiß ven hehen Interesse. Der berühmte, vielleicht der erste Mineralog unserer Zeit,

211

**

Agordo (einem Marktflecken unweit Bel⸗

Vir perit, ast virtus nunquam perit, ipsa superstes; Mohs virtute refertus non morietur in aevum. uod eineres hominis tanti, tantique Magistri Nun capit Ag urd um, magno fulgebit hongre. Vorher sprach Prof. Livini eine Rede, in welcher er der Berdienste des Verstorbenen erwähnte und nachdrücklich und auf das kräftigste

den Satz

legte:

und die erhabene Wahrheit allen Anwesenden ans Herz daß in Wissenschaften und nützlichem Wirken aus gejeichnete um die ganze Menschheit verdiente Männer Staatsbürger jedes Lan⸗ des sind, was immer für Ländergebiete, Gebräuche, Religion und Sprache sie auch von ihrer Geburtsstätte scheiden möge. Rührung und Stille herrschte, und ruhig, wie sie begonnen, schloß die

Allgemeine

ernste Feler an dem Grabe des leider zu früh Dahingeschiedenen.

Dauer der

Eisenbahn-⸗Fahrten am 29. November.

(Hamb. Korr.)

Abgang

von

Berli

Zeitdauer

Pots

Lbganzg von

Jeitdauer

d am.

Um 7

Uhr Morgens ..

2 Nachmitt.

6 v Abends. ...

D . *

,.

4

12 * 31 24 *

*

190

Um 85 Uhr Morgens. Mittags.

Nachmitt.

Abends. ..

3 122

n 2 *

Mete oro

1839.

Morgens 29. November. 65 Uhr.

Nachmittags

2 Uhr.

Beobachtungen.

. den )*

10 ute.

J Nach einmaliger 7 Beobachtung.

Luftdruck... Tuftwärme..

Thaupunkt . ... Dunsisättigung Wetter . .. Wind .

Wolkenzug ....

Taaes mitte

1

98 o Ct.

trüb e. NIS.

ar. D d

9 ö 319 4 53.18* 790 ycCt. trübe. .

Var. 337.01 Vat.

R. 4 9 R.

Rx. 30 R. ss8 vpgt.

1

Quellwärme 6,90 R.

Flußwarme 2,40 R.

Bodenwarme 6,80 R.

Lusdünstung O, 019“ Rh,

Niederschlag CO.

Wärmewechsel⸗ 4 320 4 83,36.

336,52 Dar. 4 A R.. 4 3 * dN. . S8 ogt. RO.

——

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Den . November 1839. m tläcie t ends. a n d & eld -Caurs - Zette?.

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8 F7 Ter Brlet. Geld.

St. Schuld- Sch. 4 pr. Eugl. Qvl. 20. 1 PprämSeh. d. eli. Kurmärk. Oblig- Neum. Gehuldv. Berl. Stadt - Obl. Königsb. do. Flbiuger do. dito. do. Danz. do. in Th.

Westp. Pfaudhr.

10357. 1025,

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