1840 / 74 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

beobachtet worden ist. Verantwortlichkeite Herrn Garnier ein glůckliches Blutvergießen *

wenn die Behorde Beifall im C Bald darauf, neral.eProkurators, sangnissen en menwirten!

ber sagen sollen es sich wohl, m. H., sehr zu imponiren, rd, und daß man, durch auf rebellischer ist es um uns geschehen, Gesellschaft mehr. diese gewichtigen Gruͤnde, glaubte ller Strenge gegen die Empoͤrer verfahren zu muͤssen. Ich glaubte damals und glaube noch jetzt, daß wir han Haben, und daß wir nicht den Tadel, sondern den Dank des Landes verdienen. Was uͤbri der Stadt Mans betrifft, so ist die

8 die Aeuß

Zusammen orgebeugt sey,

n Vertrage mit

z 1— i. mmenwirten k

Unruhestifter verhaf ö des Ge⸗ chutz der Emeute aus den Ge— Gluͤckliches Zusam⸗

trotz des leider unter dem S

und Sie nennen das: swerthes Zusammenwirken Beifall im Contrum.) wenn es den Aufruͤhrern gelingt, daß das Gesetz in den Staub Drohungen eingeschuͤchtert, hat ertappt wurden,

CLebhafter Merken Sie

getreten wi die Gefangenen, es keine Regierung und keine Und aus die⸗ Ruͤcksicht, geleitet durch die Regierung mit a

ens den Munizipal⸗Rath egierung vollkommen in covisorische Munizipai⸗Gewalt organ abrigens nahe, wo zu einer gesetz⸗ Muntzipal⸗Conseils ge⸗ te sich, daß örterung ab⸗

ihrem Rechte, indem sie eine pr Der Augenblick ist lichen und regelmäßigen Erneuerung der schritten werden wird.“ Herr von dem Gegenstand der eigentlichen komme, uͤnd sagte, er begreife nicht, wie man den Präfekten von eingerkumt habe, daß hwendigkeit gewesen urch neuerdings das Wort, um t orten. Das Centrum trug in⸗

en Schluß der Debatte an, daß der Pra mung war

etzt.

geräumt, daß die Behörde sich Mangel an Voraussicht ünd Unvorsichtigkeit habe zu Schul behauptet er, kein gafekten des Ariage⸗Departements aussprechen Innern: „Ich err Dug abe: „Ich wollte das Beneh⸗

Jan vier bek man ganz

s . t konne, da 4 sell 2 ung eine gouvernementale Herr 86 abs verlangte einer Rede zu

Mans vertheidigen

die Widerle deß so laut a daruber abstinnmnen lassen mußte. Die A und die Debatte wurde d r „Der Minister des

den kommen lassen, und denno Tadels gegen den zu können. Der von Unvorsichti

ini ster des gesprochen.“ H die zweite Emente durch herbeigeführt werden ist.“ lk. Stimmen immung!“ Herr emerkungen maße mir nicht an, gegen eine mir nicht an, diejenigen teresse dabei haben, mir urren im Centrum). denn ich v

im Centrum: „Genug, genug! Zur Du gabe: inisters zu erwiedern.

materielle Gewalt zu kämpfen m Schweigen zu bringen, tillschweigen aufzulegen. war auf dieses Murren gefa liche. (Lautes Geschrei im Centrum. ur Ordnung, zur Ordnung en es nicht ; up in wollte Sti das Wort erhalten;

Seiten zu, er sey räsidenten gewähren lassen.)

ehrere Stim⸗ Andere Stimmen: ß man Aufrührer vertheidigt.“ chweigen gebieten und dem ef ihm aber von allen

cht mehr Präsident und solle den wirklichen Herr Du gab“ wollte seine Rede rtsetzen, aber der Tumult nahm so sehr überhand, daß er nach einigen vergeblichen Versuchen an seinen er Dupin eilte auf die Rednerbühne und- sagte: Das Interesse erheischt, daß man nicht erlaube, aus dem Schlusse dieser Erörterung salsche be glauben machen

Platz zurucklehrte.·

gen zu ziehen, und e, daß man seine Worte habe ersticken wollen. Reden Sie, m. H.; ja, reden Sie; Sie werden Mühe genug haben, alles das widerlegen, was man ihnen geantwortet Herrn Dupin für obgleich das Gefühl, welches sonders wohlwollend gewesen so ziemlich seine fruheren

daß Herr Duga

at.“ Hert Dug „Ich danke dem einen freundschaftlichen Beistand (Gelächter); geleitet hat, vielleicht nicht be⸗ Der Redner wiederholte nun Behauptungen und sagte, die Erörte⸗ rung habe, seiner Ansicht nach, nur dazn setragen, das leicht⸗ sinnlge Benehmen des Präferten des Arie ge⸗ Zweffel zu stellen. Auf die Frage des den bei den Unruhen in tödteten sich Personen befänden, die an der Insurree Theil genommen hätten, erwiederte Beantwortung uns fast unmoglich ist. Tumult verhaftet, die von der Ju freigelassen worden sind, weil man keine hinlänglichen Beweise ihrer Schuld beibringen konnte. Wie sollen wir nun wissen, ob die Getödteten und Verwundeten strafbar gewesen sind, oder nicht? Uebrigens könnte auch die Beantwortung dieser nichts fuhren. Das Blutvergießen ist, wie der nern schon aber weit be

artements außer irschall Clauzel, ob Foix Verwundeten und

rage, deren ersonen in dem

zu weiter r des In⸗ ch und wenn die Behörde der Der Minister des In⸗

sagt hat, immer schmergli agenswerther wäre es noch, Gewalt der Aufrührer unterlegen hätte.

nern hat von Mangel an Voraussicht gesprochen, und wir wollen uns offen daruber erpliciren. Wir haben es bedauert, daß die Behörde nicht mit hinreichenden Streitkräften der Emeute gegen über getreten ist, aber da die Aufruͤhrer offene Gewalt gebrauchten, so kann Deamten nicht tadeln, der den Muth gehabt hat, seine duechzuführen, und der nicht wollte, daß diese Kollision mit einer Niederlage des Gesetzes endigte. alle Beamten entmuthigen, die mit S ihre Pflichten zu erfüllen geneigt sind.“ Slaujel seine Frage dahin wiederholte, ob es wahr sey, daß Frauen und Kinder unter den Kugeln der Soldaten wären, erwiederte Herr Dupin, daß, wenn dies der Fall waͤre, die Behörden dafür nicht verantwortlich gemacht werden könnten. Frauen und Kinder sollten von

werden, denn wenn die bewaffnete Aeußersten zu schreiren, so koͤnne sie in de digen von den Unschuldigen unterscheiden. Die bnd. Die Debatte ward hierauf geschlossen, und der Prä, sident stellte der Kammer die Frage, ob sie zur Tagesordnung über ehen wolle? Diese Frage wurde mit großer Majorität ammer trennte sich in lebhafter

n Präfekten tadeln, hieße, ung und Eifer ls der Marschall

jedem Tumulte fern gehalten wungen wuͤrd asse nicht die Kugeln wären

bejahend entschieden und die Aufregung.

Paris, 8. Marz. Der Constitutionnel hatte gestern erklärt, daß der Graf Mels die Opposition der konservativen und entschlossen sey, sich in Bez Dies ist“, und das Manöver ist zu durch⸗ d täͤuschen könne. tief durchd bedeutende politische S

Partei mißbillige, neue Ministertum neutral zu ver halte die Presse, „durchaus sfalsch, sichtig, als daß es irgend J Mols zeigt sich im Gegentheil

ten, die ihm eine so g wie die seinige

puer be gn. Auch wird das Vertrauen, welches er seinen Freunden, die täglich zahlreicher und hingebender werden, einfloßt, täglich frog und unumschränkter. Der Prasident des Kabinettes vom Marz verliert daher seine Zeit, wenn er luͤgenhaste Artisel far den „Constitutionnel“ schreibt, die von keiner andern Wirkung sind, als daß sie uns zeigen, zu welchen traurigen Auskunfts mit teln er schon gebracht worden ist.“

Die Presse frägt, ob es wahr sey, daß Herr Thiers das vormalige schwarze Kab inet wiederhergestellt habe, und daß täglich drei Beamte damit beschäftigt wären, das Brief Geheimniß zu verletzen?

Nach dem National will Herr Thiers seine Forderung der geheimen Fends statt der gewöhnlichen 1,206,009 Fr. auf 1Millson beschränken, um sich die Stimmen der Oekonomisten auf der linken Seite zu gewinnen. Der National meint aber, in den Augen der echten Freunde des Landes handle es sich hier⸗ bei nicht so sehr um eine Ersparniß von einigen 169,069 Fr., sondern um eine Grundsatz-⸗Frage; er seinerseits könne die Kam⸗ mer nur auffordern, jede Forderung der geheimen Fonds zu ver— werfen. „Nachdem man“, sagt er, „das Ansinnen des Hofes um eine Dotation zuruͤckgewiesen hat, ist es nur Konsequenz, wenn auch der ministeriellen Bestechung eine Civil, Liste verwei⸗ gert wird.“

Der Marschall Soult hat die Vorbereitungen zu seiner Ab— reise nach St. Amand einstellen lassen. Er bleibt vorlaufig in Paris und eröffnet seinen Salon.

Herr Teste hat seine Geschäfte als Advokat wieder begon, nen und wird in der künftigen Woche in dieser Eigenschaft bei dem hiesigen Gerichtshofe erster Instanz wieder plaidtren. Der Mann also, der noch vor kurzem an der Spitze der Justiz⸗Ver— waltung stand, ist jetzt wieder den Sarkasmen und den urles⸗ ken Einfällen des bekannten Prasidenten Seguier ausgesetzt.

Geeßbritanien und Irland.

Parlaments Verhandlungen. Unter haus. Sitzung vom 5. März. Den Antrag auf gänzliche Abschassung der To⸗ desstrafe begründete Herr Ewart besonders auf die Abnahme der Verbrechen, die sich seit der Beschraͤnkung dieser Strafe ge—= zeigt habe. Er sagte in dieser Beziehung unter Anderem:

„In den zehn Jahren, welche der Abschaffung der Todesstrafe in Fällen geringerer Berbrechen vorangingen, kamen in London 221 Hin⸗ richtungen vor, in den jebn folgenden Jahren aber nur 21. Ein zwei⸗ ter Schritt zur Verbesserung —— Kriminal⸗Gesetze wurde im Jahre sz gethan. Nun belief sich in den fünf Jahren ver 1833 die Ge⸗ sammijahl der Hinrichtungen in England und Wales auf 289, in den fünf folgenden Jahren aber nur auf vo, also auf 169 weniger. Die ser imisd eren Bestrafung ungeachtet, hat während dieser Zeit die Zahl der Verbrechen nicht zügenommen, sondern sich bedeutend vermincertz denn es wurden von 1830 bis 1835 gerade 6d Kriminal⸗Urtheihe we⸗ niger gefüllt, als von 180s bis 1823. Dasselbe Resultat ergab sich, * im Jahre 1837 auf den Antrag Lord John Russell s die Anwen⸗ dung der Tedesstrafe noch mehr beschräutt wurde, und zwar durch Umwandlung derselben in die Strafe der Deportglion. In Folge diefes neuen Gesetzes sank die Zahl der vorgefallenen Mord⸗ Taten in dem so bevölkerten Distrikt von Londen und Middleser auf ein Viertel der früheren Zahl. Fur die Straf⸗Milderung spricht auch

Verhältniß der Verurtheilungen ju den Anklagen hat sich bei Verbre⸗ 2 denen eine bedeutende Strafmilderung zu Theil geworden ist, in vielen Fällen nach der Strafmilderung so günstig gesteilt, daß deppelt so viele Berurthellungen als früher eintraten, werans offenbar hervor⸗ geht, daß die frübere so häufige , der Verbrechen nur aus der an großen Strenge der zur Anwendung zu bringenden Strafe sich erllärte. Es hal sich auch nicht nur in freinden Ländern: in Frank reich, wo eine bedeulende Verminderung der Hinrichtungen während der igen Regierung stattgefunden in Belgien, wo der König selbsi ein rter Feind der Todesstrafe ist. das schon im vorigen Jahrhun⸗ dert in Tescana . mildere Spstem vollkommen bew hrt. son⸗ dern es sst selbst in Englischen Besizungen mit Nutzen eingeführt wor⸗ den, wie unter Anderem, als Sir James Macintosh Oberrichter in Bombay war, dort sieken Jahre lang gar lein Tod esurtheil vollzogen wurde und doch eine Verinderung der Verbrechen stattfand. Endlich haben sich die bedeutendsien Männer für Freunde der Strafmilderung oder gänzlichen Abschaffung der Todesstrafe erklärt; ich brauche bier nur Dr. Johnson, Burke, Wilberforce, Canning und Romilly zu nennen.“

Lord John Russell nahm an der Motion zunächst in for—= meller Hinsicht Anstoß. Er hielt die Sache fuͤr zu wichtig, als daß sle anders denn auf dem gewohnlichen Wege durch Einbrin— gung einer Bill erledigt werden könne, und bemerkte daun weiter:

Diese . vom Hause ausgesprochen, würde einen so be— dentenden Ein 1 die öffentliche , ! ausüben, daß die Ge⸗ richte sich 263 tande fühlen würden, (ie Todesstrafe zu dekretiren, wenngleich dieselbe r dann noch bestnde. Was die Motion ihrem Wesen nach betrifft, so hätte ich mich um so lieber aller Diskus⸗

en darüber enthalten, da ich früher selbst zugleich mit Sir Samuel

emilly und Sir James Madintosh größtentheils im Sinne derselben mich d abe. Daß auf die Verminderung der Hinrichtun⸗ gen hingearbeitet werden müsse, dieser Ansicht bin ich auch noch, und es kann mir daher nur lieb seyn, aus den von Herrn Ewart beige⸗ brachten statistischen Angaben zu ersehen, daß, ungeachtet der neuer⸗ dings eingetretenen Strafmilderungem, die Zahl der Verbrechen sich nicht vermehrt bat. ber ich fann daraus nicht abnehmen, daß dasselbe Verhältniß stattfinden würde wenn Lie Todes⸗ strafe auch 91 das Perbrechen des Mordes, für wvelches allein sie j asi nur noch besieht, ie ge g wäre. Eine der Ur⸗ sachen, weshalb die Todesstrafe für gewisse Verbrechen, wie Pferde⸗ und a , . mit Nutzen abgeschaffi wurde, ist darin jn suchen, daß die r ng gkeit der Verbrechen die Sympathie des Publikums für den ber dle Maßen schwer bestrasten Verbrecher erregte. Das ist aber bei Mordihaien nicht der Fall, die Jury werde daher niemals Bedenken tragen, für dieses Verbrechen, wenn es klar erwiesen, die Todesstrafe auszusprechen, und was den Verbrecher * betrifft, so sann ich nicht ümhin, der Meinung anzuhängen, daß Biele sich von den Rerbrechen des Mordes zurückhalten lassen, wenn sie wissen, daß daffelbe mit dem Tode bestrast wird, was gewiß nicht der Fall sevn würde, wenn eine geringere Strafe einträte. Im Allgemeinen ist auch die öffentliche Meinung feinesweges fen die Todesstrafe für Mord, nur das wird, und wehl mit Recht, für unzweckDmäßig gehalten, daß die Gesetze die Mordthaten nicht gehbrig klassistziren und die entschie⸗ denen Verbrechen dieser Art nicht von denen scheiden, welche dem Todtschiage naher kommen. Wie sehr man berechtigt in, auf dem jetzt eingeschlagenen Wege der Strafmilderung m. schreiten, ohne sich auf noch unbewährte Theorieen ein zusassen ergeben die Erfahrungen ber letzz—n 20 Jahre; im Jahre 1813 namsich würden in England ünd Wales 97 Personen hingerichtet, im hm. 1828 nur 59 und im Jahre 1853s nur 6, also nur ein 836 nte der Zahl, welche daz Jahr 1615 aufweist. Mit dieser Berminderund der mnrichtungen fäl denn auch ein gegen dieselbe an 33 Vas Wirgüment weg, daß nämlich durch die häusige erselben da Bolt brutalissri und dahin gebracht werde, Schau spiele mit Vergnügen anzusehen. 4 *. en mehl Ammal ue Zit fein, n,, vor dem Blutvergießen so entschleden wird, das man an eine gunj= liche zibschaffung der Todesstrafe ohne Nachihell, för die bürgerliche Keselischaft wird denten fuͤnnenl; Lest Zei i aber jetzt negn micht ge.

kommen. Paß nach etwaiger Abschaffun . myörender . n

upt⸗

rd

denkbar, der Todesstrafe ein Verbrechen von se e könnte, daß es ü . es nrafe gebllhrend geahndet zu wer— den . 8 . Fall ein, daun würde man zu

der Üümstand, daß die Bestrafung dadurch mehr gesichert wird. Das

noch viel größerem Nachtheile für die nr, sich genö⸗ ihigt sehen, die Todes frafe von neuem wieder einzuführen.

zr. Lushington, der dem Minister darin beistimmte, daß diese wichtige Frage durch eine Bill, nicht durch eine . entschieden werden müßte, trug, da Herr Ewart seine Motion zurücknahm, auf die Erlaubniß an, eine solche Vill einbringen zu durfen, indem er Folgendes gegen die Todes strafe vorbrachte:

„Biele Persenen in England glauben, es sey gegen die göttlichen Gesetze, in irgend einem Falle die Todesstrase ju verhängen. Gegen diefe Linsicht will ich nicht sprechen; meine Beimerkungen betreffen ein anderes Prinzip. Ich kenne nämlich feinen anderen Grund für die Besirafung, als um dadurch Verbrechen zu verhindern eder den Verbrecher u bessern. Ich glaube aber nicht, daß die Todesstrase den Merd ver, indert; wäre dies der Fall, so würde ich nichts gegen die Gesetzlichtet der Todessirafe einzuwenden haben. Ich will nur die Fälschung au— führen; als man auf die Abschaffung der Todesstrafe ür dies Ver⸗ brechen antrug, wurde die Tafel des Hauses mit einer wahren Sünd— sluth von Petltionen von Londener Vanquiers und Kaufleuten über— schwemmt, worin dieselben erklärten, daß alle Sicherheit des Eigen—⸗ thumz aufhören würde, wenn die vorgeschlagene Abschaffung der Todesstrafe , Diese Abschaffung fand indeß wirklich statt. und erst vor furzen agte mir ein angesehener hiesiger Banquier: „„Wir wissen jetzt nichts von Fälschung in Londen; dies Verbrechen hat auf wunderbane Weise abgenommen.“ Wir müssen uns hüten, wieder in die alte Täuschun zu verfallen, daß die Abscheunlichkeit des Verbrechens die Todesstrase rechtfertige; wir müssen vielmehr solche Verbrechen zu verhindern suchen, indem wir durch die geeigneisten Mittel dafür sorgen, daß sich die Grund⸗ sätze des Ehristenthums dein Herjen und Gemüthe des Polkes an⸗ prägen, und dies kann durch die Annahme eines guten Unterrichis⸗ Syftems geschehen. Wenn ein Merd verübt werden ist. e thut die bioße Besirafung nur wenig dasm, die Wiederhelung des erbrechen u berbindern, und ich glaube, baß alle Parteien über die furchtbaren En fdr welche das ad se on bei einer öffentlichen Hinrichtung er⸗ engt, ein verstanden sind; sie werden zugeben, daß der bffent⸗ iche Geist dadurch verschlechtert wird. Ich muß bekennen, daß das Argument, wonach die nn. der Todessfrafe deshalb weniger e sev, weil die Zahl der Hinrichtungen ährlich im⸗ mer mehr abnechme, nicht richtig in Prinzipe ist, weil ich überzeugt bin, daß das Unheil, welches in der gegenwärtigen Zeit durch eine öffentliche Hinrichtung bewirft wird, jehnmal größer ist, ais zu jener

eit, wo die Zahl der Hinrichtungen viel größer war. Wenn jetzt eine

inrichtung ssatisinden sell, so femmt das Volf von allen Seiten her⸗ bes, um derselben beijuwehnen; Leute, die vielleicht in ihrem Leben keinen Todten gesehen haben, gewöhnen sich an den Anblick des Blu⸗ tes, und die heiligsten Gefülle werden durch den Anblick einer öffent⸗ lichen Hinrichtung herabgewürdigt und vernichtet.“

Herr Goulburn widersetzte sich dem Antrage des Hr. Lushington und meinte, die von Lord J. Nussell vorgebrachten Argumente sprächen eben so sehr gegen eine Bill wie gegen eine Resolution, deren Zweck die 1 der Todesstrafe ware. Daß die Bill nach einigen weiteren Diskussionen, in denen sich die fruheren Argumente fuͤr und wider nun wiederholten, mit 161 gegen g9 Stimmen verworfen wurde, ist schen gemeldet worden. Hierauf folgte die Debatte uber die ministerielle Bill zur Veschuͤtzung der Publieationen des Unterhauses. Die drei

auptredner im Verlauf derselben waren Lord J. Nussell, Herr

ylde und Lerd Stanley. Der Minister, Lord J. Russell, der auf Erlaubniß zur Einbringung der Bill antrug, äußerte sich im Wesentlichen folgendermaßen: ö ;

Es ist nicht meine Absicht, in diese Berfügung eine Restrictien der dirt und Weise der Veröffentlichung einzubegreifen; denn dies ist eiwag, was nicht der Gesetzgebung, sondern dem aft selbi zukommt. Die Mittel desselben, um die Veröffentlichung zu schiltzen, sind jedech, shrer gegenwärtigen Beschaffendeit nach, sehr mangelhaft. Wenn eine Klage außerhalb der Sesssongzeit des Parlaments berrieben wird, o sind feine Mittel vorbanden, sie mit Erfolg aufzuhalten. Sie fann zwar während der Session aufgehalten werden, aber auch nur mit

roßer Zeitverschwendung und unter beständigem Kampfe. Die Kell. 2 mit den Gerichtshöfen ist ebenfalls ihrem Charafter sowghl, als dem des Hauses überaus nachteilig. Von großem Gewicht sed aller⸗ dings die Einwendung, daß ein Alt der esetzgebung, wobei das Dberhaus fonfurrirt, geeignet sey. das Privilegium welches jetzt durch die bloße Autorität des Ünterhauses behauptet wird zu chwächen; aber zu allen Zeiten, wo irgend eine greße Schwierigkeit wegen Prä⸗ rogatlpe oder Privileglum sich erbeb, nicgte das Parlament einzu. schreiten. Zu allen Zeiten hat die Erlassung deklaratorischer Kesetze einen Theil der , , ausgemacht, obschen in älteren Zeiten init weniger Förmlichteit als in neueren. Das Raus hat aller= dings das ausschlieslliche Recht, über seine eigenen Privilegien zu ur⸗ theilen; die von mir einzubringende Bill wird daher auch die Vestim⸗ mung enthalten, daß keines der Privilegien des Hauses dadurch verletzt

werden solle. Der General- Fiskal bedauerte, mit Lord John Russell

nicht bereinstimmen zu können:

„Ich glaube“ sagle er, die Bill würde die gegenwärtige Berle. aenheif eher vermehren, als sie beseitigen. Ich sehe nach wie vor das Urtheil der Queens Bench als ein verlehries au,. Wenn dieser Ge— richtshef Recht hätte, oder wenn dem Oberhause die Bestimmung die. es einen Privilegiumg a, . wo wäre dann Sicherheit R die übtigen! Wären die Gemeinen von der einen Seite in der Stellung der Pächter, denen die Gutsherren nach Willtür aufsagen fannen, so dürften sie sich nicht schmeicheln, von der anderen Seite als Besitzer betrachtet. zu werden. Meine 1 6 diese Bill sst. daß sie der Sache nach das Urtheil der Queen ench bestätigen würde. Wahrscheinlich würde sie in einer Gestalt, in welcher sie nicht angenommen werden könnte, an das Unterhaus zurücklemmen; gesetzt aber auch, fie käme in ihrer jetzigen Form zurück, so hätte das Unter. haus einen Mangel seiner eigenen Gewalt eingestanden.

Lord Stanley sprach sich dagegen, wie schon erwähnt, sehr guͤnstig uber die Bill aus. Er kekapitulirte die Thatsachen in dem Gio ale chen Prozeß und sagte unter Anderem:

„Das Parlament 2 berechtigt seyn, ungeahndet Jemanden zu beschuldigen; seine 1 macht es zu einem Libellisten im Großen. Wenn es auf das Recht der Veröffentlichung verzichtete, so würde demnächst die Redefreiheit in Frage gestellt werden. Indessen habe ich fur die Berhaftung der Sheriffs nur aus gebretender Nothwendigteit gestimmt. Das aus ist nun auf den gefährlichen Punkt gekommen, wo das Gesetz au ört und die Gewalt anfängt, und bei einem solchen Zustande der Dinge sehne ich mich nach gesetzlicher Vermittelung. Es sst kein Mittel vorhanden, den Kläger zu verhindern, das Geld zu er⸗ heben, und das Haus wird sich in die entehrende Stellung versetzt se⸗ hen, dem Beklagten eine Entschädigung aus den öffentlichen Zonds zu votiren. Die beste Art und Weise, das Prioilegium zu virstärken, ist daher es durch ein Statut anerkennen zu lassen; dadurch wird man das Volk und die Gerichtshöfe zufriedenstellen und die, Mittel errei⸗ chen, das Privilegium wirksam zu machen und zu verstärken.“

London, J. März. So ermüdend auch für Parlament und Publikum die unaufhörlichen Debatten uͤber die Privilegien Frage des Unterhauses, besonders in ihren individuellen Einzelheiten, seyn muͤssen, so ist die Sache selbst doch von großer Wichtigkeit, sowohl in Hinsicht auf das Ansehen des Hauses und der Gerichts⸗ höͤfe wie in Hinsicht auf die Verhaltnisse der Parteien. In letz⸗

terer Beziehung stellt sich namlich hier der eigenthuͤmliche Fall

6 daß die ganze Tory-Presse ohne Ausnahme gegen das erfahren des Unterhauses ist, während innerhalb des Hauses nur eine kleine Fraction der Tories, die Ultra's der . die Opposition bildet. Und nun hat sich bei der von Lord 22 Russell vorgelegten Bill zu künftiger Veseitigung solcher Kollisio= nen zwischen Unterhaus und Gerichtsbehörden auch noch unter der ministeriellen Partel ein Zwiespalt hervorgethan, indem ein Theil

derselben, von dem General- Fiskal Wylde selbst angeführt, sich hier jener Tory⸗Opposition anschloß, freilich aus ganz entgegenge— setzten Grunden: ihnen gilt die ministerielle Maßregel schon für eine fahrdung der Privilegien des Unterhauses, weil sie die Beschuͤtzung der⸗ selben oder doch der Personen, die kraft dieser Privilegien han— deln, nämlich der Drucker des Hauses, erst der Sanction des Oberhauses unterwirft, und weil sie zugleich ein indirektes Ein geständniß sey, daß der Gerichtshof der Queen's Bench ehne eine solche legislative Bestimmung die Privilegien des Unterhau— ses habe ignoniren durfen; die Ultra⸗Tories dagegen widersetzen aßregel, weil sie das Publikum nicht gegen verleum, e, die in den Publicatio ndividuen enthalten seyn daß hiergegen n Urtheil es abhänge, en Nutzen dutch den Burgschast

sich der M deri che und ehrenrührige Angriffe sch nen des Unterhauses gegen einzelne konnten, während die Majo die Weisheit des Hauses selbst, von desse was von seinen Dokumenten zum allgemein Druck veröffentlicht werden

rität der Ansicht ist,

ne hinreichende berhaus mit der Vill des und diese Frage wird um so konservativen Partei und Lord

Maßregel erklärt das Oberhaus die Bill vorwurfe, ch mit ihren politischen Freunden unter den erzog von Wellington und seinem Anhange, rathen würden. Die Emphase, wemit Lord Stanley (den Him. lum Abwendung einer solchen Kollision zwischen den beiden Zveigen des Parlaments flehte, zeigt schon, daß man der Ein—⸗ stimmung des Oberhauses nicht ganz sicher ist. Die Tory -Presse hält sie fr unmöglich, und die Besorgniß vor der Gefahr, die dem Ansehen des Unterhauses hierdurch drohe, ist es vorzuglich, welche einen Theil der ministeriellen Partei, zu deren Organ sich die „Morning Chronicle“ gemacht hat, gegen die Maßregel Lord J. Russell's auftreten läßt. Nach der gestrigen Annahme dersel⸗ ben im Unterhause sagte daher die Morning Chroniele: „Der Wurfel ist gefallen. Wir haben bereits unsere Meinung hinreichend deutlich ausgesprochen und können jetzt nur hinzufuͤ— gen, daß wir wuͤnschen, Lord John Russell möge ein besserer Unsere Meinung, daß ein festeres das Unterhaus vor

haben wurde, von den Unterstuͤtzern der

wie das O U terhauses verfahren wird, interessanter, da die Häupter entschieden zu Gunsten

diese Staatsmänner also, wenn in direkten Widersyru Lords, mit dem

Prophet seyn, als wir. und entschiedeneres Benehmen Verlegenheiten gesichert was wir Bill Lord

John Nussell's gehört

J. Russell fuͤr die Ruͤckkehr des freizulassenden Sheriffs von Dem man ubrigens noch gar nicht gewiß ist, ob er einen solchen Urlaub aus einer ungesetzlichen Haft wird annehmen wollen, ermin (6. April anberaumt hat, scheint fast hervorzugehen, als ob Lord J. Russell, der seine Bill wohl—⸗ weislich nicht eher einbrachte, bis Lord Denman und die anderen Richter ihre Rundreisen angetreten, die Maßregel in Abwesenheit der Richter und Lord Denman s durch das Oberhaus geln hoffte. Das wird ihm aber schwerlich gelingen. haus wird gewiß eine so verfassungswidrige Maßregel nimmer— mehr genehmigen, in keinem Fall aber ohne reifliche Berathung und feierliche Konsultirung seiner richterlichen Rathgeber. Das Oberhaus ist dies der Richtern schuldig nach der schimpflichen rt, wie im Unterhause selbst von Mitglieder eres hatte zutrauen sollen, z. B. von Lord gesprochen worden.

Prinz Albrecht ist auch Mitglied der Londoner Fischhaͤndler— Anderen den König der Belgier . 6 von Sussexr und Cam bridge zu ihren Mitglie—

1 ⸗‚

le Versuche des Priester Matthews in Ir ĩ Landsleuten das i r n, . 3 . jetzt von so entschiedenem Erfolge, daß d In dem Disteikt von Eork z. B. hat sie in dem letzten Viertel ahr 235,000 Pfd. und in dem von Fermoy 11,000 Pfd. weniger eingebracht, als in dem entsprechenden Quartal des

Times sagt: „Daraus,

in einen so fruͤhzei. igen

denen man Bes⸗ tanley, uͤber sie

Compagnie geworden, die unter

ugewöhnen, sind schon . e Accise⸗ Einnahme dar— unter leidet.

Der Sun enthalt eine vergleichende Uebersicht des Mariné— Etats fur 1839 unnd des Matrosen belief sich 1839 auf 20,970, fuͤr 1810 ist sie auf 2163 angesetzt. Die Zahl der Marine⸗Soldaten betrug im vo— rigen Jahre gol, fur 1810 wird sie 9009 betragen; die Zahl der Schiffsjungen war A152, fur 1840 wird sie 20090 betragen. Die Totalsumme dieser Vergleichung ergiebt fuͤr 1839 zusammen 4,137, für 1810 aber 35,55 Mann.

Am Dienstag wurde hier die Italiaäͤnische Oper wieder er— offnet, womit die fashionable Saison in London zu beginnen Die erste Oper, welche man auffuͤhrte, war Donizetti s orquato Tasso.“ Die bedeutendsten Sänger, welche fuͤr diese aison engagirt worden, sind für den Sopran Fräulein von Varny, fur den Tenor Herr Coletti und fuͤr den Baß Herr Lablache der Juͤngere. Unter den Saͤngern der Deutschen Opern⸗Gesell⸗ schaft, die man zu Ostern in England erwartet und die eine Reihe von 50 Vorstellungen geben soll, werden die Damen Heinefetter und v. Faßmann (7) * Herr Wild genannt.

. errn Pakington im Unterhause eingebrachte Bier⸗ Bill hat zum Zweck, den Bierschank durch . . Qua⸗ lification, welche die dazu Berechtigten besitzen muüssen, und durch Steigerung der Licenz⸗Abgabe zu beschranken. glaubt nämlich, daß die große Zahl der Bierhaͤuser sehr zur De⸗ moralisation des Volkes beitrage, und er machte darauf aufmerk— sam, daß die Chartisten Versammlungen meistens in solchen Hau— Es wurde ihm jedoch dagegen wohl mit Recht bemerklich gemacht, daß man durch Beschränkung des Bier— anks nur eintrinken vermehren wurde, und seine Bill wird in der Form, wie er sie vorgelegt hat, schwerlich durch—

fuͤr 1810 votirten. Die Anzahl der

Herr Pakington

sern stattgefunden.

ks nur das Branntw

Wenn die Tory⸗Presse auch der glaͤnzenden Ausführung d Expedition nach Kabul Gerechtigkeit e, . ö ö r ir doch das Unternehmen selbst fuͤr einen politischen Fehler, weil, wie sie meint, dadurch das Abenteuerliche eines Zuges durch das innere Asien ganz beseitigt und der Schleier, der bisher uͤber die⸗ Gegenden geruht, hinweggenommen sey, so daß nun eine Ge— . Britis - Indischen Besitzungen von Seilen Ruß— lands nicht mehr als eine bloße Träumerei, als eine Sache der Unmsglichkeit erscheine, vielmehr einem feindlichen Heere der Weg gezeigt worden sey, den es nach Indien zu nehmen hätte, und die Leichtigkeit aufgedeckt, mit der es dorthin gelangen könnte.

Nach Briefen aus Liverpool ware dort die räsident von Buenos-Ayres, General Rosas, ederlage durch die Franzoͤsischen Streitkraͤfte

fährdung der

achricht einge gangen, daß der * eine bedeutende erlitten habe.

el gien

Die Journale theilen heute ein langes

Brüssel, J. Ma lano mit, worin er si

Schreiben des Grafen

gegen die Pe⸗

tit onen aus Flandern ausspricht, welche darauf antragen, daß dort alle öffentlichen Akten auf Flamaändisch erlassen werden. Graf Robiano meint, man möchte im Gegentheil dafur sorgen, daß die Franzoͤsische Sprache mehr verbreitet werde, fuͤgt jedoch hinzu, daß er sonst durchaus keine Tendenz habe, sich nach Frankreich hinzuneigen.

Der Artikel 3 des Gesetz-Entwurfs über den Zweikampf, der die Strafen bestimmt, die den, der seinen Gegner im Zweilampf verwundet oder getödtet, treffen sollen, ist einer der wichtigsten des Entwurfs. Dem frühern Justiz⸗Minister war es, indem er die Meinung der Cassationshöfe von Frankreich und Belgien an— nahm, gelungen, durch den Senat beschließen zu lassen, daß die Strafen in Gemaͤßheit der Bestimmungen des Strafgesetzbuchs angewendet werden sollten. Die Central-⸗Section hat dieses Sy stem beseitigt; es schien ihr, daß diese außerordentliche Strenge weniger zur Unterdrückung des Zweikampfs als zu dessen Unge⸗ strafiheit fuͤhren wurde, weil zu befürchten sey, daß die Geschwo— renen fast immer vor den großen Strafen sich scheuen würden. Darum hat die Ceniral⸗ Section nur Corrections-Stra⸗ fen von höächstens funfsähriger Einsperrung und einer Geld— buße von 16,600 Fr. angenommen. Die Eroͤrterung dieses Artikels, welche die Repräͤsentanten⸗Kammer am Ende ihrer Sitzung vom ten d. beschastigt hatte, füllte auch einen Theil der gestrigen Sitzung aus, und die Redner, die daran Theil nahmen, suchten noch weiter die Strafen zu mildern, um ihre Anwend— barkeit besser zu sichern. Graf F. v. Merode schlug ver, das Me nimum der Einsperrung für den Todessall auf 1 Jahr statt 2 Nhrt wie der Artikel der Central⸗Section wollte, zu vermindern. Der Justiz⸗Minister, der den Vorschlagen der Central-Section beigetreten war, bekämpfte dieses Amendement, indem er bemerkte, daß das Minimum einer zweijäͤhrigen Einsperrung fur die Toöd—⸗ tung im Zweikampf eine große Milderung der jetzigen Legislation, welche der höchste Gerichtshof fuͤr anwendbar auf den Zweikampf hält, seyn wurde. Ungeachtet dieser Bemerkung nahm die Kam mer das Amendement an.

Schweden und Norwegen.

Stockholm, 3. März. Der Konig hat den Ständen un— zer anderen Vorschlägen einen wegen eines festen Zolles auf die versuchsweise fuͤnf Jahre zu gestattende Einfuhr von Getraide vorlegen lassen. Die Zollsatze wurden seyn: 2 Rthlr. pr. Tonne von Weizen; 1 a Rthlr. von Roggen und Erbsen; 1 Rihlr von Gerste; */, Rthlr. von . Auch in Bezug auf Brennereien und Unterstuͤtzung von Mangelleidenden in His e,, sind Koͤnigliche Vorschläge eingegangen.

Die Beseitigung der Hans Jansonschen Adresse im Buͤr— gerstande ist mit 28 gegen 27 Summen beschlossen worden. Der Bauernstand möchte jetzt die Adresse fuͤr sich allein an die Regierung abgehen lassen; wenigstens hat er den Entwurf dersel— ben noch einmal zur Beurtheilung an einen Ausschuß verwiesen. Man vernimmt jedoch, daß der Landmarschall gestern Abend ei— nen Besuch im Klub des Bauernstandes gemacht und dort eine Anzeige gebracht habe, wie Se. Masjestät die Adresse des Stan⸗ des als Antwort auf die Thron⸗Rede nicht wurden entgegenneh—⸗ men konnen, weil die letztere an die Stände gemeinschaftlich, nicht an einen einzelnen Stand gerichtet gewesen; wurden hingegen auch die anderen Stände diese Adresse deren Inhalt sich der König mittheilen lassen, und ihn so verständig als wahrheitsge— mäß gefunden genehmigt haben, so würden Se. Majestaͤt sie mit Vergnügen empfangen haben.

Bei einer, den Standen übergebenen Königl, Proposition, begleitet von dem Comité ⸗Vorschlage einer neuen Zoll⸗Taxe, haben Se. Majestät erklaren lassen, daß Sie Ihres Theils jetzt kein Hinderniß einer definitiven Aufhebung des sogenannten Prohibi— tiv⸗Systems mehr saͤhen.

Die Zahl der Motionen in den Staͤnden, zum Theil die weirlaͤufigsten Diskussionen und Behandlungen fordernd wächst so ins Ungeheure, daß man einzusehen anfaͤngt, wie die Ausschuͤsse mit ihren Vorarbeiten gar nicht werden durchkommen können, und deshalb fuͤrchtet, der Reichstag werde im Juni ge— schlossen werden, ohne auch nur irgend etwas Wesentliches geför⸗ dert zu haben, wie es bei uns denn der leidige Hergang so ist.

Deutsche Bundesstaaten.

Munchen, 6. März. (A. 3.) Von den 13 Artikeln des Gesetz⸗ Entwurfs uͤber den Nachdruck zc. hat heute die Kammer der Abgeordneten in einer mehr als fuͤnfstuͤndigen Sitzung nur die ersten drei erledigt. Zu dem Art. J., welcher nach dem Ent— wurfe lautet: „Werke der Literatur oder der Kunst durfen ohne Einwilligung des Urhebers, seiner Erben oder Rech:s⸗Nach⸗ folger weder veroffentlicht noch nachgebildet, oder auf mechanischem Wege vervielfältigt werden. Zu jeder neuen Auflage ist eine neue Vewilligung erforderlich“, waren von den beiden Ausschuͤssen vier Modisicationen begutachtet und bei der heutigen Berathung worden noch sechs eingebracht. Der Art. J. iautet nun mit den genehmigten Modifieationen vorläufig so: „Erzeugnisse der Lite ratur oder der Knnst durfen ohne Einwilligung des Urhebers, seiner Erben oder sonstigen Rechts-Nachfolger weder veroͤffent⸗ licht noch nachgebildet, noch auf mechanischem Wege vervielfältigt werden. Als Erzeugnisse der Literatur sind auch mündliche Vor— träge anzusehen, welche absichtlich zum Zwecke der Belehrung oder des Vergnuͤgens gehalten werden. Zu jeder neuen Auflage ist eine neue Bewilligung erforderlich, wenn nicht vertragsmäßig hier— über etwas Anderes bestimmt worden ist.“ Der Art. JI. nach der Fassung des Entwurfs besagt: „Ausgenommen von der Be— stimmung des Art. J. sind: 1) Werke der Baukunst in ihren äußeren Umrissen, dann die an offentlichen Plätzen aufgestellten Denkmale, vorbehaltlich jedoch der bezuglich ihrer Nachbildung etwa zu treffenden Anordnungen, dann der Einwilligung derjenigen, deren Eigenthum etwa zum Behufe solcher Nachbildung betreten wer—⸗ den will, wo, um solches zu betre en, es gehort, daß Erlaubniß gegeben sey. 2) Druckschriften, auf welcken weder der Name des Urhebers, noch jener des Verlegers angegeben ist. 3) Die

in literarische Zeitschriften, Sammlungen, Chrestomathien und Almanache.“ Vier Modificationen hatten die beiden Aus— schuͤsse hierzu begutachtet, und nicht weniger als zehn warden heute noch vorgelegt. Von den letzteren hatte Freiherr von Thon⸗ Dittmer beantragt, statt „Druckschriften Kid. Nr. *) zu setzen: „im Drucke erschienene Erzeugnisse der Literatur und Kunst aller Art, an welchen“ 23; dann Herr Pr. Schwind die Beisatrze a) als Nr. J. „Nachrichten, Auszuͤge, Aufsätze und Abhandlungen, welche in politischen Zeitungen oder in den allgemeinen offentlichen Blattern erscheinen. b) als Nr. 5. „Uebersetzungen literarischer Werke“ mit Hinweglassung des von den vereinigten Ausschüuͤssen in Beziehung auf diesen Sat weiter begutachteten Beisatzes, „wer jedoch ein ven dem Ver— fasffer in einer todten Sprache bekannt gemachtes Werk in die Deursche übersetzen will, bedarf hierzu der Einwilligung dessel. ben.“ Diese bemerkten Motionen mit Verwerfung des eden

bezeichneten Beisatzes fanden die Annahme der Kammer, eben so wie die drei weiteren Amendements der beiden Ausschuͤsse⸗ Der Art. II. gestaltete sich demnach vorläufig so: Ausgenommen von der Bestimmung des Art. J. sind: (2c. wie im Entwurfe) Erlaubniß gegeben sey. 2) Kunst⸗ werke anderer Art, wenn sie bereits vervielfältigt und veröffent—⸗ insofern die Nachbildung welche die

1) Werke der Baukunst

einer Weise des Urhebers oder sei— 5) Im Drucke erschienene Erzeugnisse der Literatur und Kunst aller Art, auf welchen weder der Name des Urhebers, noch jener des Verlegers angegeben, oder auf welchen das Jahr des Erscheinens nicht an—⸗ gezeigt ist; jedoch soll der Mangel der Zeit⸗Bestimmung bei be⸗ reits vor der Promulgation dieses Gesetzes erschienene den Verlust des Schutzrechts nicht zur Folge haben.

richten, Auszüge, Aufsatze und Abhandlungen, welche in politi⸗ schen Zeitungen oder in allgemeinen oͤffentlichen Blattern erschei— nen. 3) Die Aufnahme einzelner fruͤher (c. wie im Entwurf ) Almanache. CG) Uebersetzungen literarischer Werke. Nach Art. III. des Entwurfs ist bemerkt: „Das nach Art. J. den Urhebern, ihren Erben und Rechts-Nachfolgern zustehende ausschließende Recht bezuͤglich der mechanischen verkffentlichter

Nachsolger

n Werken

ervielfaltigung

dem Ablaufe von dreißig Jahren von dem Sterbetage des selben an zu rechnen; 2) wenn der Ucheber eine juristische Per— son ist, mit dem Ablaufe von dreißig Jahren von dem Erscheinen des Werkes an zu rechnen. Besteht in den unter Ziffer 2 und aus mehreren, eine einzige Auf— gabe zusammenhaͤngend behandelnden Bänden, so fangt der 30jah⸗ rige Termin erst von dem Erscheinen des letzten Bandes zu laufen an, sofern nicht zwischen dem Erscheinen einzelner Bände ein mehr wischenraum versiossen ist. mehreren Bände nur als fortlaufende Sammlungen von Auf— satzen und Abhandlungen uber verschiedene Gegenstände anzusehen sind, 0 soll jeder einzelne Band bei der Berechnung des 30 jah⸗ rigen Termins als ein fuͤr sich bestehendes Werk behandelt wer⸗ den.“ Zu den drei Modificationen hierüber von Seiten der bei⸗ den Ausschuͤsse wurden heute noch drei eingebracht von Kammer ⸗Mit⸗ gliedern; indeß erfreute sich unter den letztern nur der Redactie ns. Zusatz des Herrn Baron von Welden, dahingehend, daß am Eingange dieses Artikels nach „Erben und“ gesetzt werde „sonstigen“ der Annahme. Der Art. III. gestaltete sich sofort vorlaufig so: Das nach Art. J. den Urhebern, (ic. wie im Entwurfe) erlischt: 1) wenn der Urheber eine physische persen ist, mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nach dem Tode desselben; das Kalenderjahr, in welchem der Urheber gestorben ist, wird jedoch in den 36 jährigen Zeitraum nicht eingerechnet. Wenn der Urheber eine juristische Person oder ein erlaubter Ver⸗ ein ist, mit dem Ablaufe Ge. bis zum Ende garz wie der Entwurf) fuͤr sich bestehendes Werk behandelt werden.

Hannover, 11. März. Am Schlusse des vorigen Jahres waren bei der hiesigen Spar-Kasse baar G22 016 Rhlr. belegt. Der Kapital⸗Bestand hatte sich um 14,637 Rthlr. vermehrt.

Mainz, 9. März.

3z bezeichneten Fallen das Wer

als dreijaͤhriger Wenn dagegen die

ihren Erben und sonstigen

In verslossener Woche fanden Probefahrten auf der Bahn zwischen Kastel und Hatters⸗ heim statt, die, wie wir erfahren, zu gänzlicher Zufriedenheit aus⸗ Es sollen jedoch einige Regulirungen an der Schie— nenlage dieser Bahnstrecke noͤthig befunden werden seyn, die nach eingetretenem Thau wetter erst vorgenommen werden können; ist dieses geschehen, so steht der Eröffnung der ganzen Bahn kein Hinderniß mehr im Wege.

Oesterreich.

Preßburg, 3. März. In der Sitzung vom 21sten v. M. verhandelte die Standetafel das neue Rekrutirungs⸗Reglement, nach welchem zu den bestehenden alteren Verordnungen auch das rinzip der Aushebung durch das Loos aufgenommen erscheint. Das dabei beobachtete Verfahren besteht in Nummerirung von so vielen Zetteln, als junge Leute in dem betreffenden Orte auf⸗ Diese muͤssen in Gegenwart der Jurisdictions⸗ Abgeordneten und Orts Versteher aus einem Topfe nach den darauf folgenden Nummern loosen, dis die zu stellende kruten⸗Zahl herausgebracht ist. Bon einer Eintheilung der zu Loo⸗ senden nach Alter⸗Klassen geschieht keine Erwähnung.

(Frankf. J.)

gefallen sind.

gezeichnet wurden.

abrigens in dieser Instruction er Steuerpflichtige, und t der Familie, der ein⸗ tudirende und Kunstler lichen auf jahrelang igen, welche das ste bereits über⸗ Jahre; wer sich os gezogen hat, wird, nach rn auf zehn Jahre assentirt.

Militairpflichtig ist jed davon allgemein ausgenommen das Hauy zige Sohn oder Schwiegersohn; ferner S unter gewissen Bedingungen, dann die wirk gedungenen Diener des Adels und endlich diesen Ste Lebensjahr noch nicht erreicht oder das 32 schritten haben. er Militairdienst wahrt acht demselben entzieht, nachdem er ein Lo seiner Einbringung, nicht auf acht, sonde Schweiz. Bern, 5. März. In der Sit 14. Marz erstattete Schulthe Angelegenheit. sich im Jura gro tirt worden. . heit der Bevölkerung fu nur wenige seyen anderer glaubt, in dieser Sing n zu konnen, um dadurch zur gen, allein bei der sey es unmoglich.

ung des Großen Raths vom ner Bericht uber die Jura⸗ Großraths Sitzung im Juni hade Periionen seyen kolpor⸗

ße Aufregung gezeigt, , großen Mehr⸗

lässig sey die Stimmung der rödie fortdauernde Vereinigung mit Bern, Meinung. Der Regierungs⸗Rath hatte ge⸗ och Bericht uͤber das Ganze erstatten Beruhigung der Gemather beizutra eitläufigkeit der eingekommenen Aktenstuücke Uebrigens sey die Zeit nicht verloren; Gesetzaebungs - Kommission, das Finanz, Erziehung und tair⸗ Departement und das des Innern hätten den Auftras erhalten, über die verschiedenen Wuͤnsche Anträge zu bringen. habe der Regierungs⸗Rath beschlossen, eine Kommissien don iziehen, die völlig ven Partei Lei e, daß eine selche Maßeegel dem Jura zur Beruhigung diene. Besonders dade er aach je derer daß bekanntlich zeiliche Ordnung mehr oder minder aufseldt gcefen und die Beamten das Ansehen verlecen dadt daätten. habe der Regierungs- Rath den Me NVesieruas33 Sareda ter von Nidau den Gerichts Präsidenten Dotter en deigeged en. Die nan sen Untersuchungs⸗ Akten seden nun eingekem men Der Rester uns ss Rath werde ste einer genauen Peuüfuäng aterwerfen ad dem betreffenden Richter aderwenen. gestellt. Der Regierungs Ratd rd enchchie fen. zu entsprechen, aber auch Se werde dem Großen Ratde daldm bitte er um Autorisation zu 3 3 Erhaltung der Ruhe

Männern aus dem Jura beizt Aufnahme einzelner fruͤher schon gedruckter Aufsätze, Gedichte c. schaft frei seyen, und er ho

in Pruntrut die Zese8 iche

Commissatr Dengesande

Die Ordaun er Doder = delten Wunschen a adaden. Er

deungen Tee'ng . ngen; inden sea

Erarerfu presein, welche reifuns a und Dednung far nöchig erachten