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andere Parlaments haus Hindernisse in den Weg welche von den Parlamente seyen, durch gericht. n, , sso angeme sey, d teller ewa ; 28 nn c; 13 * kurz 9 ein Ziel Schuß zu g Drucker sol r enstucke, falls zu seken. s ) ein Prozeß deshalb gegen dei Tgend emen nur eine Bescheinigung sie andaggig r Lord⸗Siegelbewahrer, oder gon dem Eord-Kanzler, oder von dem Lord⸗Siege . 23 dem sonstigen Sprecher des Oberhauses, oder von dem G echer des Unterhauses, oder von dem Secretair des einen der anderen Hauses, je nachdem 8 Ober oder Unterhauses waren, daß diese Publication auf Befehl des Par laments geschehen, bei dem betreffenden Gericht einzureichen brauchen, um jeder gerichtlichen Verfolgung, die schon angestellt worden oder noch angestellt werden möchte, sofort uͤberhoben zu seyn, indem der Prozeß dadurch als geschlossen betrachtet werden solle; und da in der gegenwärtigen Parlaments Sesston solche Publications Vefehle den dem Sprecher des Unterhauses aue— gefertigt und gegen . welche danach gehandelt, gericht, lh verfahren worden sey, so solle krast dieser Akten allen dies fälligen Prozessen ein Ende gemacht seyn, gleichviel, ob sie schon schwerbten oder noch anhängig gemacht wurden; endlich solle durch den Inhalt dieser Akte in keiner Weise den Parlaments ⸗Privi⸗ legien irgend ein Abbruch geschehen. Seit dem Jahre 1834 sind nach und nach folgende Mit⸗ glieder aus dem Wyhig⸗Ministerium ausgeschieden: Graf Grey, Lord Stanley, Sir James Graham, der 3 von Rich mond, Graf Ripon, Lord Brougham, Herr Charles Grant (Lord Gle⸗ nelg), Herr Spring Rice (Lord Monteagle) und Lord Howick. Ueber ihr Ausscheiden bemerkte Sir R. Peel in seiner letzten großen Rede im Unterhause: „Wie kommt es, daß ein Jeder, der es versuchte, die Autorität des Gesetzes geltend zu machen, der sich auf die Seite der alten Institutionen des Landes stellte und sich denselben anhänglich erklärte, und der zur Zeit der Reformbill ein
Freund der Verbesserungen war, nach der Art, wie die Whig · Partei . . en.
das Wort Verbesserungen versteht, — wie kömmt es, daß ein Jeder von diesen, oder doch fast Jeder, mit wenigen Ausnahmen, lerdings mit Einer glänzenden Ausnahme, — mit Ausnahme Lord John Russellls — wie kömmt es aber, daß jeder Andere, der sich durch Talent auszeichnete und der theils durch Erfahrung in den Staatsgeschaäͤften, theils durch seine Stellung, große An—⸗ spruͤche auf das Vertrauen des Landes hatte, Schritt vor Schritt aus dem Ministertum vertrieben worden ist? Es kommt daher, weil das Ministerium diese um andere Parteien zu gewinnen.“ Dieser Tage hatte eine Deputation der Edinburger Buͤrger⸗ schaft, an deren Spitze der Lord⸗Prosoß (Mayor) eit stand, eine Audien; bei Lord Melbeurne, um demse ben eine Denkschrift in Bezug auf das Kirchen- Patronat in Schottland zu überrei⸗ chen. Die Morning Throniele bemerkt in dieser Beziehung: „Es kann wohl kaum ein Zweifel daruͤber obwalten, wie heilsam es faͤr die Kirche seyn wuͤrde, wenn die Kirchen⸗Vorsteher in je⸗ dem Kirchspiel ein Veto mit Hinsicht auf die ihnen praͤsentirten Geistlichen erhielten. Wuͤrde ein Punkt noch erreicht, nämlich daß die Gemeinden das Recht zurückerhielcen, die Kirchen A. lte⸗ sten zu wahlen, die sich jetzt einander selbst wahlen, so mußte der Kirche in ihrein jetzigen Kampfe gewiß die lebhafte Sempathie aller Presbyterianer, auch der dissentirenden, zu Theil werden.“ Es hat sich in London das Gerücht verbreitet, daß der Oberst Rateliffe, der dem Grafen Leon in dem beabsichtigten Duell mit Louis Bonaparte sekundiren wollte, plötzlich wahnsinnig geworden sey, und zwar so heftig, daß er sich bereits in einem Irrenhause befinde und man ihm die Zwangsjacke habe anlegen muͤssen. Man sagt, die Vorwuͤrfe, die ihm in der hiesigen Gesellschaft darüber gemacht worden seyen, fur einen Menschen, den er gar nicht näher gekannt, eine Heraus forderung zu überbringen, und gewisse Umstände, die der Oberst aber das frühere Leben des x : die Ueberzeugung aufgedrungen, daß er sich von einem politischen Abenteurer und Gaukler, zu dessen Zwecken habe mißbrauchen
Manner zum Opfer bringen mußte,
lassen, hätten so furchtbar auf sein Gemüth gewirkt, daß er seinen worden sey. —
Verstand verloren. Die Morning
Behauptungen der „Times“
gelegenhelten zu widersprechen.
Chronlele findet sich veranlaßt, mehreren
„Der Britische Kommissar, Lord
Elliot“, sagt das ministerielle Blatt, „hat niemals in irgend einer
Verbindun mit dem unerlaubten Opiumhandel gestanden; er hat denselben weder aufgemuntert noch auch beschützt. Dieser Han⸗ del ist nie von irgend einer Britischen Behorde in Canton aner— kannt worden; er wurde von Handelsleuten, die nach dem bedeu⸗ tenden Gewinn, den er fast steis abwarf, gierig waren, auf ihre eigene Verantwortlichkeit und wohlbekannte Gefahr getrieben. Ferner hat Capitain Elliot nicht, wie die „Times“ behauptet, die Chinesischen Dschunken angegriffen, sondern die Dschunken waren es, die ihn angriffen. Die Chinesischen Fahrzeuge um⸗ ringten in großer Zahl und stark bemannt, wie sie es stets zu seyn pflegen, die Fregatte „Volage“, in der offenbaren Absicht, sie durch Entern zu nehmen, bis dieses Schiff, nachdem sie laut gewarnt worden waren, sich fern zu halten, zu seiner Selbstvertheidigung auf sie feuern mußte. Die Ankuͤndi— gung der Blokade, die übrigens noch gar nicht begonnen hatte, wurde nicht deshalb zurückgenommen, weil die Amerikaner dagegen protestirten, sondern weil die Chinesen sich zu Unterhand— lungen geneigt zeigten, freilich nicht in redlicher Absicht, sondern aus Tücke, um Herrn Elliot und andere Britische Unterthanen als Geiseln in ihre Macht zu bekommen, und weil auf jene An erbietungen ein bedeutender Kauffahrer, der „Thomas Coutts“, wirklich in den Fluß eingelaufen war und jetzt vermuthlich leider sammt seiner Mannschaft den Chinesen auf Gnade und Ungnade preisgegeben ist. Noch ein Wort uͤber die Sache im Allgemei—⸗ nen Huten die Chinesen sich darauf beschränkt, das Opium Schmuggeln auf die strengste und summarischste Weise zu unter⸗ draäcken, die irgend mit dem Schutz der Unschuldigen vor den Folgen, uͤber die sich die Schuldigen nicht beklagen durften, vereinbar Vorwurf daraus gemacht und unsere Stimme vielmehr gegen jeden Zwangsversuch von Seiten Englands erhoben haben.
Aber sie verführen mit jener blinden, ruͤcksichtslosen Gewalt, die jene Regierung gegen ihre eigenen Unterthanen auszuuͤben pflegt. Es wurde, wie es scheint, gar nicht daran gedacht, den Unschul⸗ Die Capitaine, Offi⸗
ziere und Mannschaften von Schiffen, welche geraden Weges
don England oder von Neu⸗Suͤd⸗ Wales gekommen waren, und die niemals eine Kiste mit Opium an Bord gehabt hatten, wur⸗ behandelt wie die, welche Jahre lang mit diesem Alle wurden eingekerkert, man ließ sie Und Capitain
digen von den Schuldigen zu unterscheiden.
den ganz ebenso Artikel Handel getrieben. halt verhungern und beschimpfte sie noch dazu.
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theilt. ten und auch unter
Manifestation wahrgenommen, habe ich sie unterdrückt und werde ch sie auch immer zu unterdruͤcken suchen. Mn allen Revolutio⸗
daß er sich dazu hergegeben habe,
Section, daß die Amnestie,
Grafen Leon erfahren, und die ihm ĩ s ur Luxemburg und andererseits auf die
Pprachen sich in Bezug auf die Chinesischen An ⸗ verurtheilt worden; er habe sich gestellt,
gewesen wäre, so wurden wir ihnen wahrlich keinen
. 316 ot, der ebenfalls schlecht behandelt wurde hatte mit jener — 86 nicht mehr a then bie e nn : Votschafter mit den dan ruhen und Franzen, die in Dover eingeschmuggelt werden. Dies sind die Gründe, weshalb die
Nation Genugthuung fordern muß.“ Belgien.
Brüssel, 13. März. In der gestrigen Sitzung der Re, präsentanten, Kammer ward die allgemeine Diskussion uber das Kriegs⸗Budget eroͤffnet. Zunächst nahm der Kriegs Minister das Wort, um einer Entscheidung der Central⸗Section nachzukommen. Diese hatte nämlich erklart, doß bevor man zun. Erdrterung des Budgers selbst schreite, erst uͤber die ihr ungesetzlich scheinende Wiederaufnahme des fruher, wegen Orangismus, durch Contu⸗ maz Urtheil entlassenen General van der Smissen in den Stamm⸗ listen der Belgischen Armee eine Entscheidung stattfinden muͤsse. Der Minister sagte: „Man behauptet, es sey eine Art von Be⸗ lohnung, die man dem General ertheilt habe, indem man ihn wieder in Disponibilitat gesetzt, dies ist jedoch ein großer Irr⸗ thum. Die Stellung des Generals ist die der Nicht ⸗Aktivitat, welches die minder gute gesetzliche Stellung ist, der die Mitglie— der der Armee angehören können. Eben so irrtümlich ist es, wenn behauptet wird, daß der allgemeinen Disziplin zu nahe getreten sey, indem man diesen General wieder aufgenommen. Denn die Stellung des Herrn van der Smissen ist eine rein legale, die ihm vermoͤge der Verfassung und der Landesgesetze zusteht. Wenn wir der Verfassung und den Landesgesetzen auch in solchen Stuͤcken folgen, wo sie mit unferen personlichen Ansichten ini Widerspruche sind, so geben wir gerade dadurch ein Veispiel der strengsten Disziplin. Dies hat die Armee selbst vollkemmen eingesehen, und wenn auch bei der Wiedereinsetzung des Generals hier und da eine Stimme des Tadels laut geworden, so ist diese doch, nachdem die nöthigen Aufklärungen erfolgt waren, wieder verstummt. Ich gehe jetzt zu der Art und Weise uͤber, wie man die Angelegenheit in den Scrtionen aufgefaßt hat. Weder die erste noch die dritte Section, wo man sich mit großer Energie ausgesprochen, haben die Sache völlig verstanden. Von der Central⸗Section ist ein
ihn selbst beseelte. In der Verhandlung uͤber Hans *. sens Adreßvorschlag hielt er seine letzte und äußerst bittere Rede gegen die Tendenz der Zeit, eine Rede, worin er so ziemlich os= fen erklärte, daß er mit der ganzen Geschichte nichts mehr zu thun haben wolle. Zwei Tage darauf reiste er ab.
Deutsche VBundesstaaten.
München, 15. März. (A. 3.) In Folgendem liefern wir die weiteren Artikel des Gesetz⸗ Entwurfs gegen den Nachdruck, nach der von der Kammer der Abgeordneten beschlossenen Fas⸗ sung: Art J. Dem König bleibt vorbehalten, fuͤr einzesne Werke . zu ertheilen, und hierin den Zeitraum, wahrend des⸗ sen der gesetzliche Schutz gegen Beeinträchtigung durch mechant— sche Vervielfältigung gewährt werden soll, besonders festzusetzen, ohne an eine Zeitlänge gebunden zu seyn. Art. 8. Jeder Baher, der ein eigenes oder freindes Werk der Literatur oder Kunst durch mechanische Vervielfältigung herausgiebt oder herausgeben laßt, ist verbunden, bei Herausgabe desselben, und zwar von jeder ver— besserten neuen Auflage auch zwei Exemplare, und zwar, wenn die Ausgabe auf verschiedene Papiersorten gemacht wird, von der besten Sorte an das Königl. Ministerium des Innern abzu— liefern, wovon ein Exemplar an die Königl. Hof und Staalts⸗ Bibliothek und beziehungsweise an die von dem Könige zu bestim— menden Kunstsammlungen des Staates abzugeben, das zweite Exem— plar aber gleichfalls als Staate⸗Eigenthum nach den Anord nun⸗ gen des Königs aufbewahrt wird. Die uͤber die Einlieferung auszustellende Empfangs-Bescheinigung ist bei Anrusung der po— lizeirichterlichen Hülfe gegen Nachdruck der Klage unter dem Präjudiz der Zurüickweisüng jederzeit beizulegen. Art. E. Wer ein Werk der Literatur oder Kunst rechtswidrig veroffentlicht, nachbildet, oder auf mechanische Weise vervielfältigt, hat dem Beeinträchtigten volle Entschadigung zu leisten, und wird nebst⸗ dem an Geld von 50 bis 1009 Fi. bestraft, vorbehaltlich der Be⸗ stimmungen des Strafgesetzbuchs. Bei verübter widerrechtlicher Veröͤffenklichung sind die noch vorraäthigen Exemplare mit Be— schlag zu belegen, nach erfolgtem rechtskräftigen Urtheile aber zu vernichten, sofern nicht der Veschaädigte die lleberlassung der⸗ Vedauern uͤber das Verfahren der Regierung ausgesprochen wor, selben verlangt, in welchem Fall derselbe jedoch die von dem Wenn dieses Bedauern einen Tadel implizirt, so muß es Verurtheilten auf die Herausgabe dieser Exemplare erweis lich die Regierung zurüͤckweisen; ist es ein bloßes Bedauern, daß die verwendeten Auslagen an der Enischadigung sich abrechnen zu Regierung so handeln mußte, so wird es von ihr, und namentlich) lassen hat. Bei Werken der Kunst hat auch nech die Beschlag⸗ auch von mir, dem Kriegs- Minister, vollkommen ge, nahme und Confiscation der zur Nachbildung gemachten Vor⸗ Meine Herren! Ein Grundsatz, den ich zu allen Zei, richtungen der Formen, Plagen, Steine u. s. w. stattzufinden, den schwierigsten Umständen immer und es ist hiermit wie mit den hinweggenommenen Exemplaren zu behaupten gesucht, ist der, daß das Heer jeder politischen Ma. zu verfahren. Art. J. Der Betrag der zu leistenden Entschadi⸗ nifestation sich zu enthalten habe. Ueberall, wo ich eine solche gung wird in sedem einzelnen Falle nach den allgemeinen ge—
setzlichen Bestimmungen zugemessen. Bei veruͤbter widerrecht⸗ licher Veroffentlichung soll derselbe nach Beschaffenheit der Um—⸗ stände auf eine dem Verkaufswerthe von 0 bis Loh Crempla— ren der rechtraäßigen Ausgabe gleichkommende Summe durch die kompetente Behorde bestimmt werden, sofern die Berechtig⸗ ten nicht einen höheren Schaden nachzuweisen vermögen. Art d. Wer widerrechtlich vervielsaltigte Werke der Literatur und Kunst wissentlich zum Verkaufe halt, ist nach Art. C gleich dem Urhe⸗ ber der mechanischen, widerrechtlichen Veröffentlichung zu besti a⸗ fen, und hat mit demselben solidarisch far die Entschädigung zu haften, die Vervielfaltigung möge im Deuischen Bundesgebiet oder außerhalb desselben veranstaltet worden seyn. Art. 19. Das Untersuchungs-Verfahren ist nach den allgemeinen für das Ver⸗ fahren bei Poltzei⸗Uebertretungen geltenden GeletzBestimmungen zu fuͤhren. Die Distritts-Polizei⸗Behs den haben in erster, die Kreis-Regierungen und standesherrlichen Regierungs⸗ und Justiz⸗/ Kanzeien (wo letztere noch bestehen) in zweiter, und der Staa Ee⸗ Raths⸗Ausschuß, welcher Enischeit ungsgruͤnde anzuführen hat, hei Erfüllung der allgemeinen Vorbedingungen, in letzter Instanz zu erkennen; die Pfalz ist von beiden ersten Bestimmungen aus⸗ Jenemmen.
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nen treten Veränderungen ein und viele außerordentliche Positie⸗ nen kommen zur Erscheinung. Will man nun einen Vortheil daraus ziehen, so muß man auch die Felgen davon hinnehmen. Der erste Grund der in Bezug auf den General van der Smissen genommenen Maßregel ist der Traktat vom 19. April 1839, wel⸗ cher eine Amnestirung aller politischer Vergehen zusagt. Mehrere Mitglieder der Central-Section meinten, die Amnestie konne auf den vorliegenden Fall nicht angewandt werden, indem nur die abgetretenen Gebietstheile die Regierung gewechselt und mithin auch nur auf diese die Bestimmungen des Art. 20 Jenes Traktats an⸗ wendbar seyen. Wenn jedoch der Gebietswechsel in Belgien schon durch die Vertreibung der Hollandischen Truppen, durch das Dekret des Kongresses und durch die Thronbesteigung des Königs Jane tionirt worden, o entsteht die Frage, wozu gar erst ein Trattat geschlossen sey? Dem Prinzipe nach, ist dieser Traktat, obwohl in einzelnen Theilen bekämpft, doch von jedermann als eine Nothwendigkeit anerkannt, worden, und warum? Werl er Belgien in das Europaätsche Staatsrecht introduzirte und unsere Unabhängigkeit feststellte, indem er ein bloßes Faktum in ein Recht verwandelte!“ — Herr Dumortier, der nach dem Mi— nister das Wort nahm, blieb bei der Behauptung der Central, die im Art. 20 des Traktats rom einerseits auf LZimburg und Forts Lillo und Liefkens— nicht aber auf einen Mann Anwendung finden foͤnne, Desertion und Verrath angeklagt und verurtheili Die Minister de Theur und Nothomb ahnlicher Weise, wie der Kriegs-Minister, aus. Der General van der Smissen, sagten sie, sey in Cm 1 c ium um seine Kontumaz zu reinigen und um persoͤnlich gerichtet zu werden; aber in Gegen— wart des Art. 20. des Friedens, Traktats sey kein Prozeß mehr möglich, wie andererseits die bloße Thatsache von der Anwesen— heit des Generals das Kontumaz-Urtheil aufhebe, welches gegen ihn gefällt sey. Herr von Brouckere meinte, der Konig koͤnne nur dann sein Begnadigungsrecht uͤben, wenn ein Angeklagter wirklich und nicht bloß n Sanumaciani veruriheilt sey.— Herr Dum ortier machte schließlich den Antrag auf folgende Resolu— tion: „Die Kammer hat mit Bedauern das Verfahren der Re— gierung in der Angelegenheit des Generals van ger. Smissen wahrgenommen.“ Die Erörterung dieses Antrags wurde auf dem nächsten Tag verschoben ). Als vor einiger Zeit die Anklage⸗Kammer des Gerichtshofes in Gent in Sachen des Herrn d Herbigny, der sich selbst als den Verfasser eines gegen den König Levpold und säammtliche Groß machte gerichteten erte bekannt hatte, die Entscheidung fällte, es könne derselbe deswegen nicht vor einem Belgischen Gericht belangt werden, weil er im Auslande wohne, müthmaßte man, daß diese Entscheidung von, dem Cassationshof annullirt werden würde. Dies ist denn auch geschehen; die von der Genter An⸗ klage ⸗ Kammer zur Rechtfertigung ihres Spruches angezogenen Gründe sind widerlegt und die Hoch ist zu neüer Enischeidung vor die Anklage.? Kammer des hiesigen Gerichtshofes verwiesen worden. 4 Schweden und Norwegen. .
Stockholm, 6. März. Die Partei der Konservativen hat einen ihrer eiftigsten Verfechter, Herrn Näf, verloren. Dieser ist voll Verdruß in diesen Tagen abgenrist. Herr Räaf, dessen Rechtschaffenheit und wohlmeinendem Sinn auch feine entschie⸗ densten Gegner Gerechtigkeit widerfahren, lassen, hat sich bei seinem Studium der Aiterthümer, das er mit Vorliebe treibt, allmaͤlig in einen so fangtischen Haß gegen die neuere 3 hineingearbei⸗ tet, daß er sich bei dem en Treiben empfindlich verletzt fühlte; auch mochte er bei seinen Meinun sgenossen gar nicht dieselbe uneigennuͤtzige Schwärmerei vorg unden haben, die
Dresden, 13. Marz. (E. A. 3) In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer wurde die Frage verhand lt, ob ein Mitglied der einen Kammer auch bei der anderen Antrage und Petitionen einbringen könne? Die Sache selbst ist bekannt—⸗ lich an früheren Landtagen schon vorgekemmen, diesmal aber da⸗ durch zur besonderen Ersrterung gelangt, daß ein Mitglied der ersten Kammer, der Kammerherr Ziegler und Klipphausen, eine. Petition, die in der ersten Kammer kein Gluͤck gemacht hatte, an die zweite brachte. Es war der bekannte Antrag, daß die Sächsische Verfassung unter die Garantie des Deutschen Bundes gestellt werden sollte. Damals entschied sich die Kammer, des von dem Minister von Lindenau dagegen erhobenen Widerspruchs ungegchtet, zu Gunsten des Petion rechtes einstimmig dafür, daß die Zieglersche Petition nicht als ungeeignet zuruͤckzuweisen, son⸗ dern an eine Deputation abzugeben sey. Sie erkannte also das Recht der einzelnen Stände-Mitglieder, auch in der anderen Kammer Petidoͤnen einzubringen, an. Anders hat sie heute ent⸗ schieden. Bald nach jenem vorerwähnten Vorfalle gab namlich die Regierung ein Dekret an die zweite Kammer, in reschem es hieß, daß man zwar von dem in Frage stehenden speztellen Fall absehen wolle, jedoch erwarte, daß die Stände künftig gleichfalls sbrr die Verfassungs- Urkunde nicht hingusgingen, nach welcher nun einmal das Recht, auch bei der anderen Kammer zu peti⸗ ren, den Mitgliedern der einen Kammer nicht zustehe. Das Detret wurde nach dem Beschlusse der zweiten Kammer an die erste Verfassungs⸗ Deputation zur Begutachtung verwiesen und in Folge des demgemaß erstatteten Berichts heute berathen. Das Schluß ⸗Gutachten der Masoritat ging dahin, „die Sache auf sich beruhen zu lassen“, wogegen die Minorität, von Wutzdorf und Todt, ein Sexarat-Votum gegeben hatte, welches mit dem Be⸗ richte besonders abgedruckt wurde und den Antrag enhielt, die Kammer solle erklaren, daß sie die von der Regierung versuchte Auslegung der Verfassungs-Urkunde in der vorliegenden Bezie⸗ hung nicht anerkenne. — Nach einer- längeren und lebhaften Diskussion, in wesche auch das allgemeine Petitionsrecht mit hineingezogen wurde, entschied sich die Kammer fuͤr den Vor⸗ schlag der Majoritaͤt mit 43 gegen 11 Stimmen. .
19. April ausgesprochen sey, nur
hoek, der wegen
— — Leipzig, 15. März. Es starb hier unerwartet der Prof. M. Sch fer, der philologischen Welt ruͤhmlichst, besonders aus früherer Zeit durch Herausgabe Griechischer und Röoömischer Klassiker bekannt. ;
Die Absicht kes Ur. Haltaus, durch ein Album Deutscher Autoren dem Buchdruckerfest hier ein dauerndes Denkmal zu geben, wird allseitig befördert, so daß die Festsche Verlagshandlung, die den Verlag ünd die Subscription unternommen hat, eine reiche Aerndte erwarten kann. .
Unsere Eisenbahn-Actien sind noch im Sinken begriffen, da sie neuerdings zu 9öäs, 1 Et. ausgeboten worden. Ein Aufsatz im hiesigen Tageblatte weist nach, daß die Gesellschaft im vori, gen Jahre 26, 646 Rthlr. weniger eingenemmen habe, als sie zu
) Durch telegraphi (aus Köln vom 16. März) ist die Nachricht ö. n ker e , Kerr en linen, Wenner mit A2 gegen 38 Stimmen siaitgefündenen Annahme dieses Beschlusses und
don der darauf, erfolgten Erklärung des misteriums, daß es seine
Demission einreiche, hler eingegangen. den saufenden Kosten ünd Zinsen gebraucht. Die Dampfwagen—
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AI24uS Oui I 6 ö
Fahrten auf der Leipzig⸗ Dresdner Bahn beginnen mit heute fruͤh 6 ühr und Nachmirtags 3 Uhr, was eben so passend in der Jahreszeit, als vortheilhaft für das Unternehmen ist— Im
sieht man der Eröffnung der Magdeburger Eisenbahn
entgegen.
Kassel, 13. März. (Kass. 3) Sitzung der Stände, Versammsüng vom 10. Marz. cr Wippermann berichtete ber die Verwendung des Staats⸗Elnkommens aus den Jahren 1536 — 1836. Die betreffenden Summen belaufen sich auf zz, d2z Rihlr. Der Ausschuß glaubte, daß dem §. 152 der Versassungs⸗Urkunde durch die vorgelegten Beläge noch nicht ge— nägt sey, und stellte den Antrag, als Vorbereitung fuͤr die voöl— lige Erledigung der Nechnunge⸗Jahre 1831, 1835 und 1836 zu bestzließen: die hehe Staats ⸗Regierung, mit Beziehung auf 5. 152 der Verfassungs- Urkunde, um Nachwelsung uͤber die Verwendung der bei der Haupt-Saatskasse nicht speziell verrechneten Beträge, welche an mehrere Rechnungsfuͤhrer der Ober-Baukasse ꝛc. zu bestimmten Zwecken abgegeben worden, oder doch zu diesem Véhufe, falls nicht vorgezogen werde, die Nechnungen Über sene Spezial Kassen selbst vorzulegen, um Angabe der ein jelnen Posten, durch welche sich deren Einnahme gebildet hat, so wie der einzelnen Ausgaben, welche aus denselben bestritten sind, zu ersuchen. — Der Herr Landtags-Kommissar bemerkte dagegen: Die Ausführungen und Antraͤge, welche in dem vor— liegenden Berichte bei verschtedenen Posten vorkommen, schienen auf der Grund Ansicht zu beruhen, als ob den Landstänben im 5. 122 der Versassung( Urkunde das Recht eingeräumt sey, uͤber die Verwendung des Staats, Einkommens eine Art Rechnunge— Abhoͤrung und Rechnungs⸗Abschließung vorzunehmen, und mit der Besugniß einer rechnungabhörenden Behörde, gegenüber der Re— gierung, uͤber Rechnung e⸗Posten zu entscheiden. Eine solche An⸗ sicht werde von Sr. Hoheit Regierung niemals anerkannt, weil sie der wahren Bedeutung des 5§. 152 nicht entspreche, und der Stellung einer monarchischen Regierung geradezu widerstreite. Er protestirte daher gegen jene Anträge. — Herr Wippermann glaubte, daß nichts hierauf zu erwiedern, sondern mit den einzel— nen Anträgen fortzufahren sey. — Der Ausschuß-Antrag ward genehmigt. — Unter den Ausgaben ist dem damaligen Herrn Minister des Innern und der Justiz, Hassenpflug, der ihm für die Zeit, während welcher derselbe als Vorstand des Justiz-Mi— nisteriums zugleich das Ministerium des Innern verwaltete, sährlich verwillizte Gehalt in der Hauptsumme von S433 Rthlr. nachgezahlt worden. Die Zahlung war vermoͤge hoöͤchsten Reskripts verfügt. Auf eine Ausstellung des Ausschusses erwiederte das Ministerium: dem Landecherrn stehe verfassungsmäßig die Be— fugniß zu, zwei Ministerten in einer Person zu vereinigen; etats— mäßig sey mit jeder Stelle eines Ministers oder MinisterialVor⸗ standes ein besonderer Gehalt verbunden. Wenn jener Fall ein— trete, so könne auch der Landeshere einen Gehalt fuͤr jede Stelle verleihen, da das Gegentheil nirgends ausgesprochen sey. Auf Befragen, von wem die Contra⸗Signatur des Restripts geschehen sey? hat die Landtags⸗Kommission erwiedert, daß das landesherr⸗ liche Reskript, wodurch dem Minister Hassenpflug auch als Vorstand des Justiz⸗ Ministeriums ein weiterer Gehalt von 2300 Rthlre. bewilligt worden, nicht kontrasignirt sey. Der Ausschuß führt an, daß die Anordnungen und Verfuͤgungen des Regenten erst durch die Kontrasignatur des betreffenden Depar— tements Ministers Vollziehbarkeit erhalten; dennoch sey die Auszah⸗ lung des zweiten Gehalts erfolgt, mithin eine nicht kontrasignirte landesherrliche Verfügung vollzogen worden. Der Antrag geht demnach dahin, die Staats ⸗Regierung um Auskunft zu ersuchen, wer die Verfügung unterzeichnet habe, durch welche die Direction der Haupt ⸗ Staats Kasse angewiesen sey, die fraglichen Beträge zu zahlen. Der Herr Landtags, Kommissar hielt die Beschluß— nahme uͤberfluͤssig. Fuͤr die Minister-Reskripte gebe es bei der e e Unbeschränktheit des Landesherrn in Bestellung und Entlassung der Minister keine Kontrasignatur und keine Verant— wortlichkeit. Die Anweisung zur Auszahlung des Minister⸗Ge— haltes ertheile der betreffende Minister selbst, da die Ausgabe zu seinem Departement gehöre. — Herr Wippermann: Nach dieser Auskunft könne die Sache an den Ausschuß zuruͤckgegeben wer— den. Sonst gaben die verschiedenen Anträge keine Veranlassung zur Diskussion.
In der Sitzung der Stände ⸗Versammlung vom 12ten d. M. berichtete Herr von Eschwege II. uͤber den Militair⸗ Etat. Herr Oberst Schmidt vertheidigte als Regierungs-Kommissar die Pro— positionen. Zunaͤchst kam es zur Diekussion beim Etat der Ka— vallerie, wo ein Mehrbetrag von 40,000 Rihlr. zur Errichtung von 2 Eskadrons proponirt war, aber abgelehnt wurde. Bei dem Tit. Y. wurde die Diskussion abgebrochen und die Sitzung geschlossen. ̃
In der Sitzung vom 13. Maͤrz wurde die Diskussion des Militair-Etats fortgesetzt und beendigt. Dann wurde die In— struction des permanenten Ausschusses berathen, welche von der fruͤheren nur darin abweicht, daß er eine eventuelle Vollmacht zur Anbringung der Anklage gegen den Herrn Minister des In— nern, wegen der Verordnung vom 2. Maͤrz v. J., enthält. Der permanente Ausschuß besteht aus den Herren Schomburg, Schwar— zenberg, Nebelthau und von Eschwege J. Der Landtags ⸗Kom⸗ missar protestirte gegen die Instruction. Dann begruͤndete Herr Jungk einen selbstständigen Antrag, die Errichtung von Real— 8 betreffend, welcher dem Budget-Ausschuß uͤberwiesen
rde. Sch weiz.
Schweizer Blätter schreiben. „Am 5. März hat der Große Rath von Bern mit 134 gegen 3 Stimmen, 4. den Antrag der Polizei⸗Section, den sämmtlichen Verurteilten der Neactions⸗Prozedur, die mit Petitionen eingekommen sind, Stras⸗ Vachlaß angedeihen lassen, nicht aber Kosten-Erlaß. Regierungs— Statchalter Kohler hatte es durchzusetzen versucht, daß die Bültt— schriften in Klassen eingetheilt und daß über jede besonders abge— stimmt würde. Er fand aber wenig Unterstüͤtzung, und die Ver— sammlung schien eine gewisse Ungeduld zu haben, zum Ziele zu kommen. „Es kann“, bemerkt die N. . Ztg., „Niemanden entgehen, daß durch die Art, wie diese Angelegenheit von Anfang bis zu Ende behandelt worden, aller politische Nutzen, der dabei atte gewonnen werden koͤnnen, nun verscherzt ist. Der Große
ath hat es sich sogar muͤssen gefallen lassen, daß die zoͤgernd angebotene Begnadigung von einem Theile der Verurtheilten Ler— schmäht worden ist, Und wie sehr man auch fuͤr das Wohl der Re— publik bedauern muß, daß Vier der Siebener das Gefangniß vorgezogen haben, so kann man doch dem persönlichen Entschlusse dieser' Männer selne Achtung nicht versagen.“ Der Berner Große
9 hat ferner beinahe einstimmig einen Antrag des Herrn Fun 69 erheblich erklärt, durch eine Kommission eine RNevision und Neduction aller vom Staate besoldeten Stellen vornehmen zu lassen.
Die Nevisions⸗Kommission von Appenzell außer Rhoden hat nach langem Streit über die Weiber beschlossen, daß bei Zeugen⸗
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der . weibliche Zeügen so viel gelten sollen, als ein
Auffallend ist, wie an manchen Orten der Schwei'n der Car— neval viel munterer und toller gefeiert 6 118 * ren, ja wie er hie und da wieder zum Vorschein kommt 8 sonst zus eden war. Selbst Genf hatte seinen Matten Auf . 2. Im Burgerwald, welcher an Mh Jucharten enthalt — Stadt Freiburg gehört, befinden sich einige Gipsgrüben, deren Ausbeute sehr ergiebig ist. Seit einiger Zeit blies ein unterir discher starker Wind aus sehr schmalen, auf dem Boden befind— lichen Rissen oder Spalten, in die kaum eine dicke Messerklinge gesteckt werden könnte. Am 26. Febrüar hielt ein Arbeiter ein brennendes Stuck Holz, welches zur Sprengung eines Gips—
„Nun, so blase denn!“
gebracht wird, entzuͤndend. nicht ganz ausgemittelt.
Rissen. werden.
Jralien⸗ Mailand, 5. März. (A. 3.) storbenen Kaisers:
in der Lombardei schen im
Geschlechts auf 100 kamen.
Padua zählt gegen 14007 Pavia gegen 1360 Studenten.
geeignet sind, fuͤr solche Zwecke genggend vorzubereiten. sen nämlich sind fuͤr Mathematik, Geschichte und Geographie
schaften bei einem zehnmonatlichen Kursus 68 Lectionen erge—
38 uͤbrig bleiben, so daß bei einem Gymnasialkursus von sechs Jahren jeder der genannten Wissenschaften nur 318 Stunden, d. h. 11 Tage zu gute kommen. Sch werlich dürfte dies ge— ringe Stundenmaß fur sich bildende Gelehrte, am wenigsten aber fur solche genuͤgen, die uͤber jene Faͤcher hinaus keine wei⸗ tere Bildung zu hoffen haben. Deshalb beabsichtigt man nun nach dem Muster anderer großen Städte in Mailand und Ve—⸗
den bloßen Elementar⸗Unterricht von Schreiben, Lesen und Rech— nen hinausgehend der Mittelklasse die Moglichkeit eroͤffnen, sich fur ihre Zwecke auf einer breiteren und grundlicheren Basis vor— zubereiten.
werden; ja selbst in Toscana durfte das Institut des Marchese
Arno-Thale, wenn auch einem ahnlichen, doch beschraͤnkteren Ziele nachstreben; bis jetzt wird das vor zwei Jahren von der Gräfin Bellini zu Novara errichtete Institüt für Kunste und Gewerbe das erste und einzige dieser Art in Italien heißen können.
Spanien.
̃ dadrid, 5. Maͤrz. Die Hauptstadt erfreut sich der voll⸗ kommensten Ruhe, indeß ist der Belagerungs-Zustand noch nicht aufgehoben worden und man glaubt, dies werde überhaupt nicht
Vollmachten zu Ende sey. Es sind bis jetzt schon mehr als 50 Wahlen genehmigt, und die Kammer wird daher bald konsti⸗ tuirt seyn.
daß die am 25. und 21. Februar in Madrid stattgehabten Un— rühen überall den groͤßten Unwillen erregt haben.
Aegypten.
Alexandrien, 23. Febr. (A. 3. Man sagt, daß der Pascha gesonnen sey, die Mannschaft der beiden Flotten als Land—⸗ Truppen zu verwenden, und an Bord der Schiffe nur die ganz unumgänglich nothwendige Anzahl zu deren Bewachung zuruͤck⸗ zulassen; die uͤbrigen sollen zwischen hier, Rossette und Damieta vertheilt werden. — Der Nussischen Flagge ist dieser Tage im Hafen eine Beleidigung widerfahren, die eklatante Genugthuung fordert, und die sich der Graf Medem zu verschaffen wissen wird. Die Mannschaft einer Aegyptischen Kriegs-Barke, im Streite mit den Matrosen eines Russtschen Bootes, hat die Letzteren bis aufs Deck ihres Schiffes verfolgt und den Capitain, obgleich er seine große Flagge aufgezogen, mit Gewalt von seinem Schiffe weg— geschleppt und zum Aegyptischen Admiral gebracht, der ihn an den Polizeimeister sandte, wo er vom Rufstschen Konsuülate befreit wurde. Der Russische Gengral⸗Konstil hat Genügthäung ver— langt, der Pascha hat sie zugesagt, indesseh dauert die gerichtliche Untersuchung dieser Sache schon sechs Tage. Die Araber lassen den Engländern in Aden keine Ruhe; oft zeigen sich Haufen von 4 — 309 Mann, welche Miene machen, einen oder den andern Posten anzugreifen. Die Stadt ist jetzt gut befestigt und hat nichts mehr von einem Ueberfalle zu befürchten. Indessen da die Araber keine Lebensmittel liefern, muß Alles zu Wasser herbei— gebracht werden. 1
O st ind ien.
Bombay, 31. Jan. Lord Auckland wurde am 28. Januar in Calpi erwartet und sollte alsdann von da aus seine Reise nach Kalkutta mit Dawks fortsetzen. Seine Rückkehr wird durch die Chinesischen Angelegenheiten beschleunigt, zu deren Beendigung ihm die Englische Regierung, wie es scheint, freie Hand läßt. In Kalkutta sollen Schiffe zum Belauf von ä, 000 Tonnen be— frachtet werden, um, 7 Regimenter Ostindischer Truppen und 1000 Tonnen Steinkohlen nach der Insel Sapata in den Chinesischen Gewäͤssern zu bringen. Aus England erwartet man 7 Kriegs schiffe. Der Calcutta Courier will wissen, Lord Auckland n . einer Mission beauftragt, nach China gehen.
blockes gedient hatte, vor eine dieser Spalten, um zu sehen, ob der herausstromende Wind es auslöschen moge; er rief dabei: . Sogleich entzündete sich die Luft über den Rissen, die sich ziemlich aus dehnte und bis jetzt in prächtig rother Flamme lodert, hin und her sahrend und Alles, was nahe
Was diese Erscheinung sey, ist nech ganz Wenn man die Flamme mit Wasser auslöͤscht, so entsteht und schwebt sie sogleich wieder auf anderen
; Der Aussprüch des ver⸗ ͤ „ich will, daß meine Italianer lesen und und schreiben lernen, der Mord wird dann seltener unter ihnen seyn“, ist für Ober⸗Italien laängst eine Wahrheit geworden Bei einer männlichen Bevölkerung von 1,335,180 Köpfen zahlte man Le Jahre 1837, . 2633 Schulen, die von 121,728 Knaben besucht wurden, wahrend 79,395 Madchen
in 1929 Schulen gingen, so daß im Verhaltniß zur ganzen Ve—
völkerung der genannten Ebene etwa neun Schuler mannlichen
Mit diesem Elemen ar-Unterricht
alten die höchsten Bildungs⸗Anstalten wenigstens gleichen Schritt; Da eine Anzahl von 2060 Studenten offenbar die Beduͤrfnisse des Lombardo⸗Venetianischen Staats übersteigt, und auch dort, wie überall bei steigendem Verkehr, eine größere Menge von In— dividuen sich der Industrie und dem Handel zuzuwenden an⸗ fangt, so ist die Lucke von Gewerb- und Realschulen fuͤhl— bar geworden, ja um so fuͤhlbarer, je weniger die Gymnasien In die⸗
ben wuͤrde; rechnet man aber die außergewoͤhnlichen Festtage, die Cxamina und Wiederholungen ab, so werden höchstens noch
nedig sogenannte technische Schulen zu errichten, die, uͤber
. Die Roͤmischen Stif ungen können, als solchen Be— duͤrfnissen kaum entsprechend, hier eigentlich gar nicht genannt
Ridolfi zu Meleto und die Anstalt⸗ Lambruschini's im oberen
eher geschehen, als bis die Kammer mit der Verifizirung der
Alle Nachrichten aus den Provinzen stimmen darin uͤberein,
Sutledsch nach Bombay ein; mit sich führte er den Sohn Dost Mohammeds, Hyder Chan, als Staats- Gefangenen, den man wohl nicht herausgeben wird, bis in Afghanistan Alles ruhig ist. Auf Einladung des Maharadscha Kurrut Sing begab sich Sir John Keane mit einem Regiment Lanciers und der reitenden Artillerie ⸗Batterie des Capitains Grant nach Lahore, da er in— dessen daselbst krank ankam, konnte er * Maharadscha nicht be⸗ suchen. Letzterer schickte ihm seinen Sohn Nau Nihil Sing, um den Eroberer Afghanistans in seinem eigenen Zelte zu be— Reüßen. Die Englischen Offiziere wohnten auf Elephanten einer rade von WoMo Mann Sikscher Truppen bei. Dieselben an g einer Linie aufgestellt und fuhrten 130 Kanonen mit —— 91 62 uͤber die Mißhelligkeiten zwischen Kurruk Sing — 6 — ö Nau Nihil Sing erzählt hatte, scheint zum rn ten Früeben; Letzterer soll jedoch sein Spiel zu verstecken ö Dutt mn Januar befand sich das Bombaysche Amn L 1. cn von da seinen Ruͤchmarsch nach Bombay fortzu— a, dach Sudschah war in Dschellalabad. Herr Mac Naghten war mit der Brigade Sascs nach Peschawer aufge⸗ brochen, theils um von da Geld nach Dschellalab— . theils um sich mit den H r Dscellalabad zu being n, 1 Daupilingen im Kyber-Passe über die
Die Sache wird wohl amtlich durch Gelehrte untersucht ffenhaltung dieses Passes zu verständigen, was denn auch durch ꝛ⸗ . l Uch db
Geld zu Stande gebracht worden ist. In der Festung Ali Musd⸗ schid, im Kyber⸗Passe gelegen, hatte m 146 PHerem ker Ser . e gelegen, hatte man am 14. Dezember Briefe aus London vom J4. Oktober (also in zwei Monden) erhalten Im Lager Sir John Keane's wurde das Schweren Ge , welches man in Ghisni erbeutet hatte, kffenilich versteigert 16 John erstand es für 22060 Thaler. Xi er, . . Da Maun Sing von Dschudpore sich noch immer wider— spänstig zeigt, und heute Bedingungen zusagt, die er morgen wi— derruft, so hat sich Oberst Sutherland zum General e, . nach Gwalior begeben, um sich mit demselben über die gegen Maun Sing zu ergreifenden Maßregeln zu verstundigen. * Oberst Stoddart befand sich noch immer als Gefangener in Buchara. Dost Mohammed hatte am 22. Dezember mie en Gefolge von 300 Mann Chulum verlassen, um sich nach Buch ara zu begeben. K In Kalkutta fand am 6. Januar der erste Opium-Verkauf statt; 60600 Kisten wurden abgesetzt. Die Preise gingen nach wund nach von 1835 Thalern auf 119 herunter. 4 ; Da es oft der Fall war, daß Wittwen veranlaßt wurden, das Gebiet der Compagnie zu verlassen, um sich in Sattarah verbrennen zu lassen, so ist dem neuen Radschah von Sattarah, als ihn Sir James Carnac zum Fuͤrsten erhob, auferlegt worden, die Ceremonie der Suttis gänzlich abzuschaffen.
China.
Macao, 8 Dez. Unterm 24sten v. M. ist folgende Pro clamation der Chinesischen Behöoͤrden in Bezug auf den Engli— schen Handel mit China erschienen:
„Ling, Ober⸗Kommissar, und Tang, Gouverneur ven Tu Kuang, erlassen dies, um genaue Kunde zu geben. Wir finden es aufgezeich⸗ net, daß im Monat September der Präfekt von Macao uns die Er⸗ klärung Elliot's übersandte, daß Unterwerfungs-Scheine ausgestellt werden sollten und den Wunsch, daß der Handel seinen Fortgang ha⸗ ben möchte. Wir, der Kommissar und der Gouverneur, wollten auf. richtig gegen ihn handeln und keinem Argwohn Raum geben und sandten deshalb eine vorbereitete Denkschrift an den Thron. Wir sind mit des großen Kaisers Einsicht in die Gemilther der Fremden beehrt worden, daß es nämlich schwierig seyn würde, sie vor Veränderlichkeit u bewahren, wie denn eben jetzt die Englischen Fremden durch ihren lühnen Trotz, indem sie sich weigern, die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen, und sich veränderlich und unbeständig zei⸗ gen, den Beweis liefern, wie schwierig es ist, sich dem Scharssinn und dem klaren Beobachtungsgeist Sr. heiligen Majestät zu entziehen. Es gejiemt uns, dem uns kundgegebenen Kaiserlichen Willen sofort ehr⸗ furchtsvoll zu gehorchen und ihren Handel abzuschneiden. Ausgenom—⸗ men hiervon sind jedoch die Schiffe aller anderen Nationen, so wie die beiden Britischen Schiffe Thomas Coutts“ und Royal Saxon“, welche die verlangten Unterwerfungs-Scheine ausgestellt und sich als Handelsschiffe erwiesen haben, die einen ehrenvollen Handel trei⸗ ben und denen es daher gestattet ist, mit uns, wie gewöhnlich, zu han⸗ deln. Wir haben nun beschlossen, am 1sten des 11Iten Monats (6. De⸗ zember) den Hafen zu schließen und deutlich zu verkündigen, daß wir, gchorsam den Kaiserlichen Willen, den Handel mit der Englischen Ration für immer abgebrochen haben. Wir erlassen diese Proclama⸗ fion und wollen, daß alle Zoll⸗Beamte, Hong⸗Kaufleute, Sprachkun⸗ dige und Fremde aller Natssnen davon Kunde erhalten, Von der Zeit au, wo diese Proclamatien erlassen worden, dürsen sie keinen Handels⸗ Verkehr mit Englischen Schiffen treiben; mit den Schiffen aller an⸗ deren fremden Nationen, welche den verlangten Unterwerfungsschein ausstellen, ist der Handel gestattet. So wollten wir warnen und stra⸗ fen, und so trennen wir den Guten von dem Bösen. Es ist nicht ge⸗ stattet, sich heimlich mit den Engländern zu verbinden, uech Englische Schiffe unter anderen Namen zu führen oder deren Ladungen zu über⸗ nehmen. Dadurch würden sie, wenn sie entdeckt werden, eine ähnliche Unterbrechung ihres Handels herbeiführen. Dies geschieht, dem Kai⸗ serlichen Willen gemäß, um für immer die Einfuhr des Dpiums zu verhindern und das veränderliche Gemüth der Fremden zu warnen. Man muß dies nicht als eine gewöhnliche Angelegenheit betrachten. Ein jeder gehorche mit Zittern. Keine Widersetzlichkeit. Eine spezielle Proclamation.“
Der Ober-Pilot von Macao ist nach Tongku gesandt wor⸗ den, um den fuͤr das Schiff „Danish King“ ernannten Piloten zuruͤckzuholen, da es keinem der Britischen Schiffe, die in der letzten Zeit von Anderen gekauft worden sind und ihre Farben verandert haben, gestattet seyn soll, in die Bocca Tigris ein— zulaufen. 2
Es wird ubrigens in China noch immer, sowohl in Tongku, als an der Kuͤste, Opium und zwar zu 700 — 800 Dollars die Kiste verkauft, und es scheint, als ob die Chinesen Leden systemati⸗ schen Versuch, durch Strenge gegen ihre eigene Nationen diesen Handel zu vernichten, aufgegeben hätten. ;
Am 12. Oktober ist das Schiff „Sunda“ von London an der Küͤste von Hainan gescheitert. Der Verlust ist sehr groß denn von der Ladung, 23a, 000 Pfd. an Werth, ist nichts ge— rettet worden. .
Ueber die letzten Vorfälle in China bemerkt die Bom bay Times noch Folgendes: „Die uͤbel angebrachte Schonung des Chinesischen Geschwaders bei Kulun am 4. September und bei Anunghoh am 3. November hat den gewöoͤhnlichen Erfolg gehabt, namlich falsche Berichte an den Kaiser. Hätte man am 4. Sey⸗ tember die Dschunken verbrannt und das Fort zerstöͤrt und am 3. November saͤmmtliche 29 Dschunken genommen oder in den Grund gebohrt, so wären keine so falschen Berichte moglich ge— wesen. Es ist kaum zu stark, wenn man sagt, daß diese beiden Gefechte mit großer Schwäche geleitet worden sind. Warum setzt man die Britischen Schiffe Beleidigungen und Angriffen aus, wenn die Kriegsartikel und die gedruckten Instructionen nicht dem Buchstaben und dem Geiste nach ausgefuͤhrt werden sollen. Und dann die moralische Lection, welche den Chine en dadurch ware gegeben worden. Nun hoͤren wir, daß der Ober⸗
wöchentlich sechs Studen bestimmt, was fur jede dieser Wissen⸗
ie erste Abtheilung der Armee des Indus erreichte Firozpur am I. Januar. Am ten schiffte sich Sir John Keane auf dem
Offizier der Britischen Schiffe Cirkulare erlassen hat, worin er sagt, daß die Schiffe sich defensiv verhalten sollen. Es heißt, die