1840 / 87 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

12 wurde Stade von dem Könige von Danemark Jabre 718 an Georg L für 130 009 Pfd., welche

* . bejablte, verkauft. Später trat man m an

Sannover ab. Mit dieser Abtretung war man a6 damals in Eng⸗

sand sebr wenig zufrieden und verlangte iu shesondere, daß bei der heo⸗

zen Wichtigfein. welche der Handel auf der Elbe habe, menigstens der

Stade Zoll unter der Kontrolle Englands verbleiben müsse. Der Kö-

nig, als Kurfürst von K nahm indeß, ohne daß diesseits eine

rung wegen der Ung .

* Stade. Sein Nachfolger Georg 11. ebenfalls fürst von Hannerer, ermäßigte im Jahre 1736 den Zell für Britische und Irländische Schiffe und hob denselben im Jahre 1710 für diese Schiffe gan auf. Ber Besitzn ahme des Hanneverschen Landes durch die Fran⸗ osen im Jahre 1802 auf, im Fine nen mit Erneuerung der Deutschen Herrschaft, lebte der Zoll, und jwar in schlimmerer Gestalt, wieder auf; indeß wurden teine Vorsiel⸗

Im Jahre 17

anderlichkeit des Zoll⸗Tarifs eingelegt

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die Anfrage Sir James Graham 8, welcher . wissen be⸗

ehrte, erstens, ob es wahr sey, daß Capitain Elliot noch eine . Opium selbst habe ankaufen müssen, um das von den

esischen B

zweitens, ob das au : ? vernichtet oder nur nach Peking an die Kaiserliche Central-Negierung abgeliefert worden sey, antwortete Lord Palmerston, daß, nachdem die Kaufleute in China ihre Anzeige uͤber das ig ihrem Besitz befindliche

.

Opium eingereicht, ein Schiff gegen die Befehle des. Ober In— tendanten mit ener Opium Ladung abgesegelt sey, und daß sich Capi tain Elliot gendihigt gesehen habe, den dadurch entstandenen Ausfall durch Ankauf einer später eingetcossenen Ladung das ausgelieferte Opium wirklich vernichtet worden sey, darüber fehle es an amtlichen Berichten, und er koͤnne daher keine offi⸗

lungen dagegen erheben, weil man auf die Erledigung der Sache durch zielle Auskunft in dieser Hinsicht geben. Sir James Graham

den Wiener Kongreß rechnete, der gerade damals sich zu versammeln im Begriff stand. Eine der ersten Angelegenheiten, mit welcher sich

der Kongreß beschäftigte, war die Fesistellung der Bestimmungen über

die Flußschifffahrt, deren Prinzipien auf die flarste und deutlichste Weise ausgesprochen wurden. Um die Anwendung derselben auf die Elbschiff⸗ fahrt zu regeln wurde im Jahre 1119 eine Kommission der Elhufer⸗ Staaten in Dresden eingesetzt. In der von derselben ,n. Convention wurden alle Schiffs⸗ und Waaren⸗Zölle aufgehoben, und Hamburg üdernahm die Kosten für Feuerschiffe für Tonnenlegung und dergleichen von der Mündung der Elbe bis nach Hamburg. Der Stade⸗Zoll indeß wurde in der Convention beibehalten, weil .

wuͤnschte nun noch Vorlegung der Dokumente, welche sich auf einen in den bereits vorgelegten Papieren erwähnten Geheime— raths⸗Befehl von 1853 wegen Regulirung des Handels Verkehrs mit China, und derjenigen, welche sich auf den in den Zeitungen erwähn⸗ ten Protest der Amerikaner gegen die von Capitain Elliot beschlossene Blokade bezogen. Die ersteren versprach Lord Palmerston, erklärte aber uͤber den Free keine amtliche Mittheilungen erhalten zu haben. Sir G. De Lacy Evans legte eine Petition von 206 Offizie—⸗ ren der fruheren Britischen Hülfs⸗ Legion in Spanien vor, in welcher um Verwendung bei der Regierung wegen Liquidirung

nicht ein Fluß. sondern ein See⸗Zoll sey, indeß legte der Hanno⸗ versche Bevellmächtigte einen neunen Tarif ror, der fast ohne rüfung genehmigt wurde, jedoch unter der Bestimmung, daß mmeoptr nicht derechtigt seh, diese neuen Tarif Sitze zu erhöhen. Bis zum verigen Jahre unn warden diese Tarif Sätze ganz geheim gehalten, und auf Tiese Unbekanntschaft mit denselben ge⸗ stüzi, konnte Hanndver um so leichter jede Vorsteilung gegen die all= ugroße Höhe der Ansatze zurückweisen. Erst im vorigen Jahre wußte ich die lische Regierung eine Abschtift des Tarifs zu verschaffen, und aus dieser geht hervor, daß nicht nur die Unsätze (6M. 4 pCt.) in dem ursprünglichen und allein gesetzmäßigen Tarif, der noch zu Zeiten Georgs 1. bestand, um das Jehnfache erhöht worden, sondern daß auch alle früͤheren, den Schuß des n , betreffenden Bestimmun⸗ zen gestrichen und überdtes die Zoll- Bestimmungen selbst in so jwer⸗ deutige Worte gefaßt sind, daß den Zoll⸗Beamten die größte Willkür dei Erhebung des Zolles möglich wird. So 3. B. ist vor kurzem von Englischem Bier, das als Britisches Fabrikat einklarirt wurde, uus die⸗ em Grunde ein zehnmal so heher Zell erhoben worden, als es der Fall gewesen wärg, wenn ian es als Britisches Ale, was es wrklich mar, bejeichnet hätte. Die Ungerechtigkeit dieses Zustandes der Dinge wird übrigens nicht von den Englischen Kauflenten allein, sondern von Allen, die auf der Elbe Handel irelben, gefühlt, was aug wiederholten atntlichen Borstellungen Dänemarks und Hamburgs hervorgeht. Die Einnahme, welche die Hannoversche Regierung von dem Zolle bezieht, und welche hauptsächllch von Englischen Kaufleuten gerragen ird, belduft sich auf 0-80 0 Pfd. jahrlich; aber die baren Rusgaben, denen sich die Englischen Kaufleute durch den Zell geswungen se— 6. sind nichtg im Vergleich * den Plackereien. e damit in Ver⸗ indung sichen und zu den Geldstrafen, denen sie sich bei der gering— Jen Unregetmäßigleit in ihren Declar ationen nach ganz willtürsichen Verfügungen der Zell⸗Beamten ausgesetzt finden. Unter Anderem ha—⸗ en einmal die Herren Gee und Compagnie in Hull 213 Psd. als Strafe erlegen missen, weil sich in der Declaration über die Ladung ihres Schiffes ein Irrthum von einigen Schillingen befand, und ob Aleich die Sache dem Könige ven Hannover selbst vorgestellt wurde, war doch keine Ermäßigung der Strafe zu erlangen. Im Fahr 1838 wurde auf das Dampfschiff Severn“ geschossen, wenl es auf einer früheren Reise nicht zur rechten 83 beigelegt hatte, und der Capitain wurde gezwungen, eine . zu erlegen, aber dennoch bei. seiner nächsten Fahrt abermals angehalten und erst gegen Erlegnug einer noch größeren Strafe igege⸗ ken. An diesem Zustand der Dinge tragen alle Ministerten der letzten Knfundwanzig Jahre die Schulb; aber wenn auch früher, als der g von Hannover sugleich König vom England war, Übertriebenes Zartgefübl die Remonstrationen erfolglos ma konnte, so darf doch jeßt von einer selchen zarten Rilckficht nicht mehr die Rede seyn, man iniß bielnrchr dafür Sorge tragen, daß die Britssche Flagge,“ * iu allen Welttheilen mit Ehre sich zeigt, auch auf den a , Flüssen . respekrirt werde. Vielleicht kann der edle Lord (almerston) ie Rechtsgründe für das Verfahren der Hanneverschen Regterung ** ch meinersetts muß behaupten, daß solche Rechtsgelsnde nicht rerhanden sind. Der Wiener Kengreß hat ausdrilck⸗ lich die Fluß - Schifffahrt für frei., erklärt, er hat erklärt, daß die zu erhebenden ölle überall gleichmäßig seyn und Cone Zu⸗ e m. der direkt dabei interessirten Parteien nicht erhöhr werden selltten, daß überdies Verfügungen zu treffen seyen, um den Zoll Be⸗ amten jede Behinderung der freien 264 fahrt unmöglich zu machen; alle diese Bestimmnngen aber werden durch die Hannoversche Regie⸗ rung verletzt, eben so wie die späteren Berfügungen der Dresk ner-Elbt⸗ Schifffahrt s⸗Altte. Das ganze System des State-Zölls ist nichtz als direkte? Raub und um nichts desser als die Geiwaltthaten des Deprs ven Algier in früherer Zeit; der ilnterschied liegt nur darin. daß hier: ein ein llisirter Staat der 2 Theil ist. Sat indeß Hanne ver i ,. 6. . 30 J 9 er jetzt n so ist es retlich zu einer En igung dafür berechtigt, aber fertbestehen darf. derselbe in dieser Wesse michi länger.“ ü 4 ;

Lerd Palmerston gab die Wichtigkeit der Frage zu, meinte aber, dieselbe sey in ihrem Elemente nicht so einfach, wie err Hutt angenommen habe. Er habe wiederholt bei der dann overschen Regierung darauf gedrungen, daß der Zoll auf einen vernünftigen guß gestellt werde, aber erst im vorigen Mo, nat eine Antwort erhalten, die jet dem Präsidenten der Handelẽs⸗ Kammer zur Erwägung verliege. Deshalb werde Aussetzung des Antrages und auch jeder Diskussion daruber zweckmäßig seyn. „Indeß“, fuͤgte er hinzu, „trage ich durchaus kein Ve— denken, zu erklaren, daß der Tarif, nach welchem der Zell jetzt erhoben wird, nicht ein Tarif ist, zu dessen Durchfuͤhrun? Han—

nover berechtigt ist.“ Lord Palmersten bemerkte bei dieser C). legenheit, daß in Folge ven Unnerhandlungen zwischen Nußlant und n g. die Mandung der Denau so vertieft werde, daß chiffe, die 1 bis 14 Fuß tief gingen, in die selbe einlaufen könnten, und nahm dav on Veranlassung, den Wunsch aus zusprechen, daß man auch in der vol liegenden Sache vorerst den Verhandlungen ihren ungehinderten Lan agen möge, wobei er Jedoch für alle ihm etwa zu machenden Vorschlzge wagen Regulirung der Angele⸗ genhett sich im Voraus dankbar erklärte, weil es Kei Unter huhn jungen mit anderen Mächten sters wuͤnschenswerth für die Re⸗ glerung sey, wenn sie vom Parlament kräftig un ierstuͤtzt werde, damtz man sehe daß die Regierung nicht bloß n . ; nen icht handle, sondern den dringendsten Wüunschen des ELan⸗ 83 uspreche Herr Labouchere, der Prästdent der Handels

1 habe, der Stade⸗Zoll sey nach —— ——

noch Herr Hume dem Minister der aus wartigen Angele den Nath gege⸗ ben hatte, er möge, wie mit China, auch mit Hannover in

V in

ihrer auf 280,000 Pfd. festgestellten Forderungen an die Spa— nische Regierung gebeten wurde. Gegen den Schluß der Si zung wurde mit 43 gegen 253 Stimmen beschlossen, daß die Ver⸗ handlungen der wegen Üntersuchung der Bank⸗Verhaͤltnisse nieder⸗ gesetzten Kommission geheim gehalten werden sollten, oder viel⸗ mehr, daß es nur der Kommissien zustehen solle, die ihr geeignet erscheinenden Veröffentlichungen zu machen. Auch erhielt Lord Morpeth die Eriaubniß, eine Bill zur Unterdrückung der Bet⸗ telei in Irland einbringen zu durfen.

Unterhaus. Sitzung vom 26. März. Ale Lord J. Nussell die dritte Lesung der Bill zum Schutz der Parlaments Publieationen beantragte, überreichte Herr T. Dun esmbe eine Bittschrift Stockdale's, der vorher an der Barre des Hauses ver

nommen zu werden verlangte. Lord J. Russell wollte anfangs,

daß man diese Petition ganz einfach aufdie Tafel niederlegen und daruͤber zur Tagesordnung schreiten solle, aber Lord Ho— wick, der in dieser Petition eine Unehrerbierigkeit gegen das Haus fand, worin ihm auch Sir R. Pe el beistimmte, trug auf direkte Zuruͤckwelsung derselben an, und dieses Amendem ent wurde mit 195 gegen 28 Stimmen an genom man? Die Bill erhielt sodann die dritte Lesung, nachdem Sir R. Ing lis sein Amendement, wodurch der Schutz uch auf die Zeitungsdrucker ausgedehnt werden sollte, und Sir E. Sugden seinen Vor— schlag zur Sicherung des Publikums gegen pasquillatorische Pu— blieationen in den Parlaments Drucksachen zurückgenommen hat—

wirkende Kraft der Bill auf die schon anhängig gemachten Pro— zesse aufheben sollte, mit 110 gegen 40 Stimmen verworfen worden war. Dann ging das Haus in einen Subsidien⸗Aus—⸗ schuß uber und beschäftigte sich mit den Veranschlagungen für das Feldzeugamt, die es sammtlich ohne Abstimmung genehmigte.

London, 21. März. Der Erbprinz Ernst von Sachsen— Koburg ist von hier nach Northampton abgereist, wohin er von Lord . einer Jagdpartie eingeladen war. Dann wird er einen che —— und spaͤter den Wettrennen in Northampton bei⸗ wohnen. .

Vor einigen Tagen hat Herr von Brunnow dem Grafen —— auf dessen Landsitz Pu ney⸗ Head einen Vesuch abge⸗ stattet. .

Während von der einen Seite versichert wird, der Pater Mathew habe durch seine rastlose Thätigkeit fuͤr die Ausbreitung der Maßigkeits/ Vereine seine * heit aufgeopfert, behaupten

die Schottische Grafschaft. Inverneß todt in seinem Bert gefunden. Fur den Bnrgslecken Helston

8

für die Königin, da es sich um einen nahen Verwandten Ihrer

ern habe, und daß die Nation daher v bezahlen. Herr Hume dagegen bel

ng von dem S ̃ fr

Anspruch qunommen werden könne.

i. en und vom 16. , ,, Brief vom io Westtuste von Anfrika waren in jenem K chiffe 4 Fine“ und „La Cigale“

Jai

freundschaftliche Unterhandlung mittelst eines Linienschiffes von 75 Ranonen treten, dann warde die Sache bald erledigt seyn. Auf

. an der Anf z d . angekommen,

Re ! St. Louis am Senegal döh Neger auftaufen sollte, die in jener

*

rden geforderte Quantum voll zu machen, und e Opium von den Chinesen wirklich

ten und ein anderes Amendement des Letzteren, welches die rück

auf dem Landsitz des Grafen von Cardi⸗

ö. ischen Gouverneurs von

*

zu ersetzen; ob

7

Niederlassung als Soldaten gebraucht werden sollen. Ein gewis⸗ ser Gaetano zu Bissao hatte die Lieferung uͤbernommen, und der Briessteller nieint, daß darin noch ein Var he fuͤr den freien Dandels verkehr liege, da sonst, wie es geheißen habe, die Fran— zosen permamente Faktoreien am Flusse angelegt haben wurden, um die Neger selbst zu kaufen, wodurch die Eingeborenen von allem anderen Handelsbetrieb abgezogen und nur auf den Men— schenhandel angewiesen worden waren. Aehnliche Maßregeln sol⸗ len auch die Hollander an der Afrikanischen Kuste ergriffen ha— ben, um Soldaten fuͤr ihre Ostindischen Besitzungen zu n.

Die Morning Chronsele spricht sich sehr schar gen

aus und erklart, daß die Franzosen und Hollander di

Verfahren sich auf gleiche schmaͤchvolle Stufe mit den Portugie sen gestellt hätten.

Die Spanische Regierung, der es an Geld fehlt, um die Forderungen Espartero's und seiner Truppen zu befriedigen, soll sich an die Häuser gewendet haben, die fruͤher Anleihen fuͤr die⸗ elbe unterhandelt haben, und diesseits soll man bereit seyn, ihren Wunschen zu entsprechen, indem eine Menge neuer Obligationen als Sicherheit deponirt worden, die im Nothfall als Deckung der Vorschuͤsse ausgegeben werden konnten.

Der Morning Chreniele zufolge, ist es im Werk, den jetzt sehr mangelhaften, langsamen und theuern Postenlauf zwischen England und Belgien zu verbessern. „Bruͤssel“, bemerkt dieses Blatt, „ist auf der Eisenbahn von Ostende fünf Stunden ent⸗ fernt, von Ostende gelangt man zur See in 14 Stunden London, dennoch braucht die Post zwischen London und Brussel zwei Tage. Die Brief ⸗Taxe ist dabei enorm: 2 Sh. 3 Pence für den einfachen Brief, der von London nach Paris, 50 98 Meilen weiter, seit vielen Jahren nur 1 Sh. d Pence kostet.“ Die „Chronicle“ rath, bis ein neuer Postvertrag mit Belgien unter handelt sey, wenigstens den Englischen Theil der Taxe zu ermä= ßigen; das werde dann für andere Länder ein gutes Beispiel seyn. Im Uebrigen ist es im Werke, zwischen Ostende und Dover oder London einen regelmäßigen Postdienst, fünfmal wöchentlich, mit Englischen Regierungs⸗Dampfboten einzurichten, die den Weg in 2 Stunden machen könnten.

Der Contre⸗-Admiral Sir James Gordon soll das ihm zu— gedachte Kommando des Britischen Geschwaders in den Brasilia⸗ nischen Gewassern abgelehnt haben.

Dem Parlamente liegt jetzt eine Bill vor, welche die Errich⸗ tung einer Compagnie zum Zweck hat, um dem Meere in Lin⸗ colnshire gegen 150,000 Acres gutes Fruchtland abzugewinnen.

Die Times bemerkt, daß nach allen Berichten der gewerb⸗⸗ liche Verkehr in Indien immer mehr gedeihe, trotz den Beschrän— kungen, unter welchen die Einfuhr Indischer Erzeugnisse in Groß⸗

britanien leide. Es wurden nicht viele Jahre verfließen, so werde

Großbritanien im Stande seyn, einen sehr großen Theil seines Baumwollen⸗Bedarfs aus Indien zu ziehen und dadurch we— niger abhängig von Amerika werden als jetzt. Taback werde man in Ueberfluß anbauen, und die Chinesen wurden sich gezwungen sehen, den Handel Großbritaniens mit ihnen anzuerkennen und zu beschutzen, wenn sie erst fänden, daß die „Barbaren“ Thee in Ueberfluß aus Assam erhalten koͤnnten.

Der Globe behauptet, es sey irrig, wenn man glaube, daß die Chinesen den Opiumhandel deshalb zu hemmen suchten, um dem Genusse des Opiums zu steuern, denn es sey bekannt, daß die Chinesische Regierung schon lange darüber berathschlage, den Anbau der Mohnpflanze im Inlande zu befördern und zu erwel⸗ tern, und wenn dies nicht geschehe, so sey daran nur die Schwie⸗ rigkeit schuld, das dazu erforderliche Land dem Anbau anderer nothwendigerer Erzeugnisse zu entziehen, und die Ueberzeugung, daß das Volk dennoch das fremde Opium vorziehen werde. De Grund der Besorgnisse, die der Schleichhandel erwecke, liege darin, daß dadurch die Europäer in Berührung mit den Kusten⸗ Bewohnern gebracht wurden und die Aussuhr von Silber ver— mehrt werden könne, was man für ein großes Ungläͤck halte. Die Barren beständen aus eingeschmolzenen Dollars und einheß

mischem Silber, und in England finde man darin gewöhnlich

etwas Gold, das die Chinesen nicht auszuscheiden wüßten. Das Silber würde gewöhnlich gegen Opium eingetauscht und nach

Canten geschickt, oft versteckt unter Waaren, die zum erlaubten

Handel gehörten. ; Vorgestern wurde die halbsährliche General Versammlung der Bank von England gehalten und die Vertheilung einer wre , u

von 31. pCt. auf die Actie für das mit dem 5. April d. J. Ende gehende Semester einstimmig beschlossen.

Der Befehl der auf dem streittgen Gebiet zwischen Neu, Braunschweig und Maine stationirten Britischen Truppen ist dem Oberen Goldin übertragen. Die Abtheilung wurde neuerlich um 250 Mann verstärkt und ein Blockhaus errichtet. Ein neues starkes Fort wird am St. Lorenz erbaut. .

Nieder lande.

Aus dem Haag, 22. März. Die zweite Kammer der Generalstaaten beschäftigte sich in ihrer gestrigen Sitzung mit

einem Gesetz⸗ Entwurf zur Aufmunterung der Landwirthschaft.

Demmächst wurde derselben ein Gesetz⸗ Entwurf zur Aufhebung des Amortisations⸗Syndikates vorgelegt. Demgem ß soll dasselbe am 31. Dezember aufgelöst und die Schulden dieses Institutes

sollen Staatsschulden werden, wogegen aber auch die ihm ge⸗

sicherten besonderen Einkünfte in den Staatesschatz fließen sollen. In Bezug auf die Revision des Grundgesetzes sind bei der Kammer viele Bittschriften eingegangen, unter Anderem auch von

Separatisten der reformirten Kirche in Gröningen, welche darum

men so lange fort erhoben werden sollen, bis die Gesetze deshalb nicht

nachsuchen, daß auch in der Verfassung die Freiheit ihres Kultus verbürgt werde.

Amsterdam, 19. März. Ueber die sieben von der Regie⸗ rung neuerdings der zweiten Kammer der Generalstaaten vorge— legten Gesetz⸗ Entwürfe in Bezug auf Modifzzirung des Grund gesetzes liest man in öffentlichen Blättern Folgendes: „Die im vierten Gesetz⸗Entwurf aus gesprochene Einzelberathung der Bud get⸗Ansatze kann als eine große Verbesserung in unserer gegen⸗ wärtigen constituttonellen Regierung betrachtet werden, denn die setzige Art, das Budget in Bausch und Bogen zu bewilligen, war sehr fehlerhaft, weil es zuweilen die Generalstaaten nöthigte, ent⸗

weder eines einzigen Kapitels wegen das ganze Budget zu ver⸗ werfen oder aus dem bloßen Grunde, durch eine Verwerfung des

Budgets den Gang der Staats Maschine nicht zu hemmen, ihre se Zustiimung zu Ausgaben 4 geben, welche ihre Pflicht ihnen zu

verwerfen geboten hätte. ie Bestimmung, wonach die Einnah⸗

ausdrücklich abgegndert sind, bezweckt, den , . zu entgehen, er

die aus einer Verweigerung des Budgets

vorgeben. dran

muß gestehen, daß die Regierung, wenn sie bei den General,

staaten diesen Artikel durchsetzen kann, außerordentlich stark wer, den wird; denn von dem

age an, wo die Kammern das Aus— 2 verweigern, wird der König erklaͤren, daß er kraft einer souperainen, der Constitution vorausgegangenen Gewalt

und in Betracht des Prinzips: Salus popuhi augrema lex, fortfah⸗ ren werde, provisorisch die Steuern zu erheben, um die zum oͤf⸗ fentlichen Dienste nothwendigen Ausgaben mittelst der Einkünfte u decken, die auf gesetzmäßige Weise forterhoben werden. Der ra? Gesetz⸗ Entwurf, 2 fuͤr die Wahl der Stadtraͤthe auf Lebenszeit, die bisher gebräuchlich war, die theil— weise Ersetzung der Mitglieder derselben einführt, kann leichfalls als eine große Verbesserung gelten. Was nun den Ge— fe e ul, im Betreff der Einnahme der Kolonieen anlangt, so entspricht derselbe den Wuͤnschen und Forderungen der Kammer in dieser Hinsicht nur zum Theil, insofern er der Regierung nicht die Verpflichtung auferlegt, die Ermächtigung der General staaten zu verlangen, um über irgend einen Theil des Ueber⸗ schusses verfugen zu können, indem der König berechtigt bleibt, einen Theil desselben nach Gefallen zu verwenden, ohne gehalten zu seyn, die Zustimmung des gesetzgebenden Korpers deshalb nach“ , Der wichtigste Gesetz- Entwurf endlich betrifft einen der wesentlichsten drei Punkte der Erörterungen der Generalstaa— ten in ihren Abtheilungen uͤber die im Grundgesetz einzufuͤhren— den Modificationen, namlich die Art der Nechnungslegung über die Verwendung des Staats- Vermögens. Aus dem angefuͤhrten Gesetz Entwurfe geht hervor, daß fortan die Nechnungs-Kam— mer mit Empfangnahme und Verifizirung aller Rechnungen, nicht bloß der Ausgaben, sondern auch der Einnahmen (welches letztere bisher nicht geschah), beauftragt werden wird. Was nun die in den vorgelegten Gesetz'Entwuͤrfen den Wuͤnschen der Kam— mern gemachten Zugeständnisse im Allgemeinen betrifft, so ist nicht zu leugnen, daß darunter einige wichtige Verbesserungen eischeinen; aber es ist zu fuͤrchten, daß sie weder der offentlichen Meinung noch den Generalstaaten genugthun werden, weil na— mentlich ein Wunsch: der einer ministeriellen Verantwortlichkeit, unberuͤcksichtigt geblieben.

Dänemark.

Kopenhagen, 21. März. Der König und die Königin, welche zum erstenmale gestern oͤffentlich das Theater besuchten, würden bei ihrem Eintritt in dasselbe von lautem Jubel der zahlreichen Menge begruͤßt, worauf, nachdem diese ein von Pro— sessor Heiberg versaßtes Lied gesungen, ein neues Ballet aufge— führt ward, welches „Dania“ darstellte, die beim Kommen des Lenzes sich von ihrer Trauer aufrichtet, und nachdem sie den Erinnerungen der Vorzeit gehuldigt, von Apollo in den Tempel der Kunst eingeführt wird, wo die Musen ihr in einer Reihe von Tableaus aus der Daͤnischen Geschichte und Poesie ihre Huldigung darbringen. Es folgte dann die Auffuͤhrung von Bellin's Norma!

Die Landhaushaltungs ⸗Gesellschaft hat eine Praͤmie von

300 Reichsbankchaler fuͤr die beste populaire Schrift ausgesetzt, welche in kernvoller Kürze und in würdevoller Sprache Fre— derik VI. als Freund der Bauern darstellt.

Die sogenannte Preßfreiheits⸗Gesellschaft hat nunmehr, nach Eingang vortheilhafter Gutachten uͤber die Steuer⸗Darstellung von Etatsrath Brinck⸗ Seidelin, und uͤber Luthers Leben vom Registrator Peter en, die Herausgabe dieser Schriften fuͤr Rech⸗ nung der Gesellschaft beschlossen.

Deutsche Bundesstaaten.

Hannover, 21. März. (Hann. Ztg. Allgemeine Stände Versammlung. Sechster Landtag. Dritte Diat. Erste Kammer. Iste Sitzung, Donnerstag, den 19. Marz. In Begenwart von 37 Mitgliedern wurden folgende Königliche Ka— binets⸗Schreiben verlesen, betreffend

1. die Wahl und die Vellniachten folgender Herren: erster Kammer; 1) des Jagdjunkers von der Decken hierselbst, als Denutirten der Bremischen Ruterschaft, an die Stelle des re— signirt habenden Amts- Assessors von Marschalck in Verden, 2) des Gutsbesitzers von dem Bussche-Huͤnnefeld, als Deputirten der Osnabruͤckschen Ritterschaft, r des Landraths von Boeselager

u Eggermühlen; zweiter Kammer: 3) des Justizaths von 6 in Rethem, als Deputirten der Universitaͤt Gottingen, 4 des Konsistorial⸗Secretairs Ir. Wachsmuth hierselbst, als De⸗ putirten der Stadt Göttingen, 5) des General⸗Direktors der in⸗ direkten Abgaben und Zölle, Dommes hierselbst, als Depu, tirten der Städte Klausthal und Zellerfeld, an die Stelle des resignirt habenden Amts,-Assessors von Reden 8 Kalenberg, 6) des Gerichtshalters Lohstöͤter in. UBelzen, als Deputirten der adt Uelzen; 7) des Oekonomen Rehse aus Einbeckhausen, als Deputirten des Kalenbergschen Bauernstandes, an die Stelle des resignirt habenden Vollmeiers Kollenrodt, 8) des Amtmanns Niemeyer zu Morsum, als Deputirten der Nitterschaft und der Freien in oer Grafschaft Hesa, statt des ausgefallenen Rittmei— sters Cleve, und 9) des Postverwalters Mohlfeld in Mellendorf, als Deputirten der nicht zur Ritterschaft gehörenden Grundbe— sitzer im dritten Wahl ⸗Distrikte des Nrstenthums W nr

I. Die in voriger Diaäͤt von Standen gewuͤnschten Erläͤu— terungen hinsichtlich der Vollmachten einzelner Mitglieder zweiter Kammer. Das Schreiben lautet: 5

„Die von der löͤblichen allgemeinen Stande, Versammlung in dem Vortrage vom 20. Juni v. J. gewuͤnschten Erläuterungen hinsichtlich der Vollmachten einzelner Mitglieder der zweiten Kammer nehme ich keinen Anstand in dem Folgenden zu er— theilen:

d 1) Die Legitimation des Deputirten der Stadt Verden anlangend, so ergiebt sich aus dem eingesandten Wahl⸗Protokolle de dato Verden, den 23. Mai 1839, daß von Seiten des dortigen Magistrats, dessen sämmtliche 1 Mitglieder, von Seiten der Bürgerschaft Bürger-Ael— teste und eine gleiche Anzahl von Wahlmäunnern bei der Wahlhand— lung zugezogen und zugegen gewesen sind, und daß diese sämmtlichen Mitglieder der Wahl⸗ersammlung auf eine desfallsige Anfrage des Dirigenten des Wahl-Termins auch ihrerseits ausdräcklich erflärt ha— ben, wie sie das Wahl⸗Kollegium in seinem jetzigen Bestande, „als le⸗ gal konstituirt“' erachten müßten. Nun haben zwar im Fortgange der Wahl⸗Verhandlung 2 Magistrats⸗-Mitglieder, 1 Bürger ⸗Aeltester und 1Wahlmann kie Vollziehung der Wahl abgelehnt, jedoch die übrigen 8 Mitglieder des versammelten Wahl- Kollegiums, mit 7 Stim— men gegen eine, den Zell-Direkter Niemever zum Depntirten ge⸗ wählt.“ Da nun hiernach die Wahl-Versammlung allerdings gehö— rig konstituirt gewesen, auch die Mehrzahl der Stimmen auf den Zoll-Direltor Niemever gefallen ist, so kann die Legitima— tion FDesselben feinem gegründeten. Zweifel unterliegen. 2 So viel hiernächst die zwei Deputirten für die Bremische Geest einschließlich des 7 ogihnms Verden, und des Deputirten des ersten ländlichen Wahl⸗ r, des Fürstenthums Lüneburg betrifft, so ha⸗ ben von den jweinndzwanzig Wahlmännern des n. gedachten Distriktg zwar nur sechs die Wahlen volljogen, die übrigen sechszehn Wahlmänner aber die Theilnahme an der Wahl . und von den dreizehn Wahlmännern des ersten Lüneburgischen Wahl- Distrifts nur öier die Deputirten⸗Wahl vollzogen, aber . die Wahl abgelehnt, während zwel Wahlmänner ganz qusgeblieben sind. In⸗ 1jwischen ergeben die in den beiden Distriflen über die Urwahlen äuf— rm, Protokolle, 3 in dem Bremen- und Verdenschen

lsirifte, sechs von den ablehnenden sechszehn und im ersten Lüne— burgischen Distrikte fünf von den ablehnenden sieben Wahlmännern

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neben der ihnen gesetzlich obliegenden, lediglich auf Vollzichung

der Wahlen gerichteten Verpflichtung, von den sie erwählenden Ge— meinde⸗Bevollmächtigten noch hesonders angewiesen waren, eine De⸗ putirtenWabl vorzunehmen. Es geschieht dieser Thatsachen hier nur in so fern Erwähnüng, als solche deutlich ergeben, daß die Mehrjahl der an der Wahlhandlung theilnehmenden Distritte eine Wahl don Deputirten ernstlich gewellt hat. Noch mehr erhellt die Absicht der in Frage kemmenden Wahlberechtigten aus der Thatsache, daß die Ke— meinden, die zur Wahl von Wahlmänner erforderlichen Bevollmäch⸗ tigten abgesandt haben. Daß Wahlmänner welche den Auftrag zu wählen übernommen, nachher hiermit in Widerspruch stehende Sand⸗ lungen, wozu sie überall nicht berufen sind, vornehmen, dies kann nur einem fremden Einflusse beizumessen seyn. I 94 Ganz abgesehen von dieser Erwägung bat indessen das Kabinet Sr. Majestt des Königs die Vollmachten der vorerwähnten drei Te⸗ putirten aus folgenden Gründen als rechtsbeständig angenemmen. Die ohnehin schwankenden Rechts-Grundsaͤtze über Beschlußfähigkeit ven

benden Zwecke errichtet werden und die Mitglieder derseiben lediglich die Befügniß haben, an der dermaligen Abstimmung über die Persen eines Deputirten Theil zu nehmen. Bei Beurtheilung der Rechtebe— ständigkeit einer von einer solchen Versammlung vergenemmenen Depu⸗ lirten-Wahl wird der Grundsatz seine Anwendung finden müssen, daß die Mehrheit lediglich nach derjenigen Anzahl der Wahlmänner zn be— rechnen ist, welche dem auf sie gefallenen und von ihnen angensmme— nen Mandate gemäß die Wahl wirklich vollzogen haben, daß mühin diejenigen Wahlmänner, welche nicht erschienen sind, eder an der Wahl⸗ ham lung nicht haben Theil nehmen wollen, bei Berechnung der Mehr⸗ heit nicht zu berücksichtigen sind, weil sie sich selhst durch Erllärung des Nichtwollens von der Wahlhandlung ausschließen unc in der Eigenschaft als Wahlmänner nicht mehr erschelnen. Es ist dieser Grundsatz, daß es sich bei den Wahlen der Teputirten des Bauern—⸗ standes im solche Rechte der Gemeinden hand elt, die Einigen der letz ieren durch den Verzicht Anderer oder durch deren Mandatare nicht

previnziellen als auch bei allgemeinen landständischen Wahlen ange— nommen und befolgt werden. Der Anwendung desselben steht auch die Verordnung vom 22. Februar 1832, die Theilnahme von Deputirten des Bauernsiandes an der allgemeinen Stände⸗Bersammlung betrrffend, lei⸗ nesweges entgegen. Denn wenn nach dem §. ꝗder gedachten Verordnung die Wahl des Deputirten in einer Versammlung sämmtlicher Wahlmänner des Distriftz erfelgen soll, so macht diese Verschrist es zwar erferder— lich, daß saͤmmtliche Wablmänner gehkrig verabladet werden, an das Ausbleiben Einzelner ist jedoch das Präjundiz der Nichtigkeit nöicht ge— fnüpft, und kann daher auch nicht daraus gefelgert werden. Das Ge—

gentheil hiervon folgt auch seinesweges aus dem Begrfffe det absolnten Mehrheit, denn dieser Ausdruck besagt nur, daß mehr als die Hälfte der bei der Wahl selbst abgegebenen Stimmen sich über die Person des Gewählten vereinigen müsse, diejenigen Wahlberechtigten also, welche von ihrer Befugniß keinen Gebrauch gemacht haben, kommen hierbei nicht in Frage. Es zeigt sich dies namentlich bei dem Verfahren in der allgemeinen Stände BVersammlung. Eine absolute Mehrheit der Stimmen ist auch bei Absttiumungen ünd Wahlen der Kammern durch das Reglement vom 15. Dejember 1819 vorgeschrieben, nichtsdestewe⸗ niger dient nur die Zahl der an der Handlung wirklich Ambeil neh— menden Mitalieder zur Grundlage der Ermittelung, und singulaire Bestimmungen, wie sie in den 53. 23 und 28 des ständischen Regle⸗ ments enttalten sind, finden sich in der Bererdnung vem 2. Febrnar 1832 nicht. Wollte man aber annehmen, daß, um in vͤlliger Ueber⸗ einstimmung mit den Worten des Gesetzes eine „abselute Stimmen. Mehrheit“ hervorzubringen, die Theilnahme ven mindestens drei Wahlmännern an der Wahl erforderlich sey, so würde selbst bei dieser Annahme den Erfordernissen einer gültigen Wahl in Ansebung der mehrgedachten drei Depntirten vollständig genügt seyn. Die allgemeine Stände⸗Versammlung hat in dem Vertrage vom 26. Jani v. J. fer⸗ ner noch die Lezitimation des Deputirten des zten Lüneburgischen Wahl⸗Distrikts in Anregung gebracht. Da dieser jedech schen vor sei⸗ nem wirklichen Eintritt in die zweite Kammer der allgemeinen Siände⸗ BVersammlung resignirt hat, so hat dadurch der Gegenstand ven selbst seine Erledigung gefunden. Hannever, den 19. März 1839. Kabinet Sr. Majestät des Königs. Der Staats- und Kabinets- Minister G. Freiherr v. Ssch e le. .

III. den angeschlossenen neuen Entwurf zur Verfassungs Ur⸗ kunde; IL. die Beschleunigung der Berathung des Expropriations— Gesetzes Behufs Eisenbahn⸗Anlagen. Wegen Mangels anderweiter Geschäfte ward die Sitzung geschlossen.

Zweite Sitzung, Freitag, den 2. Marz. Nachdem fol—= gende Königliche Kabinets-Schreiben verlesen waren, betreffend L die Wahl eines Deputirten zweiter Kammer far den dritten Ostfriesischen Stand; 2) die Wahl eines Depurirten erster Kam— mer fur die Ostfriesische Ritterschaft, an die Stelle des Herrn Reg. R. Grafen Knyphausen; 3) die Auslegung verschiedener Paragraphen des staͤndischen Reglements; M die Beschleunigung der Beraihung des Gesetz⸗ Entwurfs wegen des Verfahrens in Kriminal⸗Sachen und wegen Errichtung eines Kriminal⸗ Senats

erster Kammer bereits erledigt), beschäftigte die Kammer sich mit Verlesung des neuen Entwurfs zur Värfassungs-Urkunde und mit Vergleichung desfelben mit dem fruheren Entwurfe und den hier dazu gefaßten Beschluͤssen (die dritte Abstimmung war bis zum

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zien Kapitel gediehen), jedoch unter der Bevorwortung, daß dieses

als eine Abstimmung nicht anzusehen sey.

Karlsruhe, 21. Maͤrz. In den ferneren Verhandlungen der zweiten Kammer wurden die drei Anträge des Abg. Sander (. Nr. 85 der St. 3.) verworfen. Gegen §. J6a, der vom Nothstande handelt und folgendermaßen tautezs „Die Zurechnung einer an sich unerlaubten Handlüng fällt weg, wenn sie von dem Handelnden in einem njscht durch eigenes strafbares Verschulden herbeigeführten Nothstande begangen wurde, um eine gegenwaͤr— tige dringende, auf andere Weise nicht abwendbare Gefahr fuͤr sein Leben oder das Leben seines Ehegatten, oder eines Verwand⸗ ten oder Verschwägerten in auf oder absteigen der Linie ohne Un— terschied des Grades, in der Seitenlinie bis zum zweiten Grade einschließlich, oder der Adoptiv-Aeltern oder Adoptiv-Kinder, der Pfleg⸗Aeltern oder Pfleg⸗Kinder desselben, oder solcher Personen abzuwenden, die ihm zur Aufsicht uͤbergeben sind, oder zu deren Schutz er besonders verpflichtet ist“ veranlaßte der Abg. von Rotteck eine langere Diskussion. Er wollte die Nothwehr nicht als ein Recht angesehen wissen, sondern nur als einen Entschul— digungs-Grund füuͤr eine That, welche aus demselben her— vorgegangen und an sich genommen als ein Verbrechen betrachtet werden muͤßte. Er fand auch die Stelle, die Form und Fassung des Paragraphen unzulässig. Zur Widerlegung des Abgeordneten von Rotteck hielt beson— ders der Abgeordnete Welcker einen ausführlichen Vortrag. In diesem hieß es unter Anderem: „Zuvoͤrderst bewundere er die Kuͤhnheit des Abgeordneten von Rotteck, einen Satz, der so alt sey wie die Welt, zu bestreiten, was zu unternehmen und durch— zuführen freilich die ganze Fuͤlle von Scharfsinn in dialektischer Kunst, die ihm zu Gebote stehe, erforderlich sey. Kuͤhn sey es, dieses uralte Recht des Nothstandes hinzustellen als den Umsturz aller sittlichen und buͤrgerlichen Ordnung. Es sey nicht zu leug= nen, daß Kollisionen mancher Art vorkommen könnten, aber diese zu verhuͤten gehe uͤber die Kraft menschlicher Gesetzgebung hin— aus, wie a6 gestern vielfältig behauptet und von Niemand widerlegt worden sey. Der ganze Vortrag des Abgeordneten von

Corporationen leiden auf die Versammsungen der ländlichen Wahlmän⸗. ner kene Anwendung, weil diese Versammlungen nicht zu einem blei⸗ gten d. bei Verhandlung des zweiten Stände Nuntiums in Ange

legenheit des Urbariums zur Sprache gebracht und allgemein

Rotteck beruhe auf einer salschen Basis, nämlich auf einer Be“ griffs Verwechselung. Das Rechtsgesetz solle ein freundliches Zusammenseyn der Menschen unter einander begründen, d. h. es solle die Kocxistenz derselben sichern; das sey aber nur möglich in den gewöhnlichen Verhältnissen und Lagen des Lebens, wo dem Gesetze frei stehe, seine Kraft und Wirksamkeit zu äußern; fur Lagen und Verhälmnisse, wo dies nicht der Fall sey, sey der Mensch, wo es sich um Erhaltung seines Lebens handele, an sich gewiesen.“ Nachdem auch noch andere Vorschläge gemacht worden waren, wurden allgemeine Anträge auf Veranderung oder Versetzung des Paragraphen durch die Abstimmung verworfen.

Oesterreich. Wien, 19. März. (Schles. Ztg.) Der Antrag, die Eman⸗

zipation der Israeliten in Ungarn betreffend, ist auch in der Reichte⸗

Sitzung der Magnaten durch den Tavernicus Baron Cötrss am

angenommen worden. Demgemaß wurde folgender Beschluß ge⸗ faßt: „daß die Israeliten in Ungarn, wo sie bis jetzt wohnen, und durch die Gesetze nicht ausgeschlossen sind (die gesetzliche Ausschließung erstreckt sich nicht weiter, als auf die Bergstäͤdte), zu Ucbarial, Grundbesitz ebenso wie jeder andere Unterthan befähigt

entjogen werden können, schon früher ven der Regierung sowehl bei

sey er vom Besitze groͤßere⸗ Pachtungen ausgeschlo

bei dem Königlichen Ober- Appellatiens, Gericht. in Eelle won

seyn sollen. In der Ständetafel stuͤtzte der Abgeordnete des Pesther Komitats, Dubraviczky, seinen Antrag auf die traurige Lage des in der ganzen Welt zerstreuten Israelitischen Volkes. Er behauptete, Loß es Überall im Auslande gelinder behandelt werde und nur hier noch Bedruͤckungen aller Art erleide. Außerdem, daß die Israeli⸗ ten die allgemeinen Lasten, so wie andere Kontribuenten mittra—⸗ gen, werde von ihnen noch eine Duldungssteuer gefordert. Sie seyen aus Ursache verschiedener Vorurtheile von ordentlicher und uneingeschränkter Erlernung der Handwerke ausgeschlossen, auch als Soldat konne es der Israelit trotz ausgezeichneter Eigenschaf⸗ ten und Verdienste nicht bis zum Offizier bringen, und kaum ein besseres Loos habe er zu erwarten, wenn er sich auf das Feld der Wissenschaften verlege. Daher komme es, daß das Israeli⸗ tische Volk bloß auf den Handel beschränkt sey, und daß es in Ermangelung eines geregelten Verdienstes auf Schacher und Wu— cher verfalle. Zwar duͤrfe der Israelit jetzt schon, wie andere Un— terthanen, Urbarial⸗Grundstücke kaufen und benutzen, allein noch . und er trage

deshalb im Auftrage seiner Komittenten darauf an, daß die mosaische Religion in die Reihe der im Lande angenommenen Religionen gestellt, daß ferner die Israeliten in die Rechte der nichtadeligen Ungarn gesetzt und zu allen, nichtadeligen Christen offenstehenden

Bedienstungen fähig seyn sollen, was na urlich auch auf den Miügairstand sich erstrecken, und das endlich die Iscaeliten, so

wie jeder Nichtadelige, in Folge ausgezeichneter Verdienste sollen geadelt werden können. Die einstimmige Annahme dieses Vor— schlases haben wir bereits gemeldet. D ak, Hertelendy, Szegedy unrerstützten den An rag in seiner ganzen Ausdehnung und Letzte⸗ rer setzte noch bei, daß diese Begunstigung der Israeliten auch auf die zu Ungarn gehörigen Lander, Kroatien, Slavonien und ausgedehnt werden möchten, was ebenfalls Annahme fand.

Prag, 26. Marz. (L. A. 3.) Dacsenige, was in mehre— ren Blatrern uber den verlorenen Prozeß des Fürsten von Win, disch⸗Grätz gemeldet wurde, bedarf einer Berichtigung. Aus zu— rerlässiger Quelle kann man versichern, daß in dieser wichtigen Streitsache der Spruch noch gar nicht ersolgt ist und daß in der— selben von der Wiedererstattung der dieser Familie ganz fremden ehemaligen Wallensteinschen Götter gar keine Rede ist, da dieselbe aur eine Forderung betrifft, welche die fruheren Herren von Windisch⸗Grätz an den Staat hatten.

Bemerkenswerth ist folgende Thatsache. Nach unseren Stu— dien Vorschriften muß bis einschließl ch der Hörer der philosophi—⸗ schen Wissenschaften jeder Besucher gelehrter Anstallen, seyen diese nun humanistischer oder realistscher Art, den Religione⸗ Unterricht seiner Konfession besuchen. Die protestantischen Geist⸗ lichen haben diesen Unterricht bisher ohne irgend eine Remune— ration geleistet. Dagegen ist dieser Tage die Bewilligung ange⸗ langt, dem Lehrer der mosaischen Religion, Wessely, eine ange⸗ messene Jahres Besoldung aus dem allgemeinen Studien ⸗Fonds fuͤr diesen den Israelitischen Hörern ertheilten Unterricht verab— folgen zu lassen.

Schweiz.

Waadt. Der vprovisorisch an der Akademie von Lausanne lehrende Polnische Dichter Mickiewiez ist vom Staats⸗Rathe nun definitv zum Professor der Lateinischen Literatur ernannt worden, mit 3006 Franken Gehalt, dem hoöͤchsten, welchen das Gesetz fur außerordentliche Fälle gestattet. Man rühmt den geistreichen und zugleich gelehrten Vorirag des Herrn Mickiewicz, der auch am Gymnasium unterrichtet.

Tessin. Das Kriminalgericht von Locarno hat die politi— schen Angeklagten, die nur Mitglieder des Großen Rathes, nicht bes Staats Rathes waren, von der Ankiage sammtlich entlassen, indem ein Gesetz die Mitglieder der ersteren Behörde fuͤr Ansich' ten, die sie im Schooße derselben ausgesprochen, vor jeder ge— richtlichen Verfolgung schuͤtzt. Der Tessiner „Republikaner“ will es aber nicht gelten lassen, daß verfassungswidrige Antraͤge, wie z. B. derjenige gegen Preßfreiheit, auf den Schutz, der bloßen Ansichten zugesprochen wird, irgend einen Anspruch haben. Auch soll der Staats-Rath Einsprache gegen die Verfügung des Ge— richts erhoben haben. Eine Eyperten⸗Kommission beraäͤth sich gemeinschaftlich mit Mitgliedern des Staats-⸗Raths uber die Mit— tel, eine oͤkonomische Finanz⸗Verwaltung einzurichten. Unter An—⸗ derem soll es im Plane seyn, die inneren Zölle aufzuheben und sie an die Cantons-Gränze zu verlegen. Juͤngst verbreitete sich in Lugano das Geruͤcht von einem reactisnairen Versuche zu Magliaso. Obgleich es schon Nacht war, waren doch bald, ohne daß irgend ein Zeichen gegeben worden wäre, an 109 Burger mit ihren Waffen versammelt. Es war aber nichts an der Sache.

Spanien.

Madrid, 14. März. In der Sitzung des Senats am I0. März gab bei Gelegenheit der Diskussion der Adresse zur Beantwortung der Thron Rede der Paragraph, welcher sich auf die auswärtigen Angelegenheiten bezieht, zu einigen Interpella= tionen an die Minister Anlaß. Herr Heros bezweifelte nämlich, ob trotz der Erklärung Lord Melbourne's, daß Großbritanien durch den Qnadrupel / Allianz⸗Traktat verpflichtet sey, Spanien bis zur völligen Beendigung des Buͤrger⸗Krieges Beistand zu leisten und trotz einer ahnlichen Stelle in der Thron ⸗Rede des Königs der Franzosen, sener Traktat noch fortbestehe, und fragte, wenn dies der Fall sey, weshalb in der Thron⸗Rede der , die Mitwirkung Portugals mit Stillschweigen 1m, ,, , 3 sey. Sodann fragte Herr Heros die Minister, wie