herrscht unt⸗ reyublikanis rtel ein tiefer Widerwille ne e.. Namen 3 ** heftiger Wunsch, die Hulfa—
r zu verkürzen. So lange die Kanadas
land gehören, hängt die Integrität der Union immer mehr 3 dem Belieben Englands ab. Während aber die demokratische Partei in den Vereinigten Staaten notorisch seindselig gegen England gesinnt ist, hegt sie vielleicht eine noch feindfeligere Stimmung gegen die Dandels⸗Aristokratie, die einen o bedeutenden Einfluß auf die Geschicke der Union ausübt. Die Handels, Aristokrarie der Vereinigten Staaten ist uͤberdies durch den —— mit England ins Leben gerufen worden; wenn also die Vereinigten Staaten einen längeren Krieg mit England fuͤh⸗ ren sollten, so wurde der mächtigere Handelestand der Staaten ganz hinweggespuͤlt werden. Deshalb wäre ein Krieg mit Groß⸗ britanien der ganzen republikanischen Partei in der Union sehr erwänscht; denn ein Krieg mit England könnte 7. moglicher Weise ur Demuͤthigung dieses Landes führen; ein Krieg mit England keen ferner die Kanada's den Vereinigten Staaten hinzufügen; ein Krieg mit England wuͤrde endlich ganz gewiß der demokrati— schen Partei in der Union größere Kraft verleihen, ja, er könnte um gänzlichen Sturz der Amerikanischen Handels- Aristokratie ihre So ist denn die Frage hinsichtlich der Graͤnglinie ein bloßer Vorwand, dessen sich die demokratische Partei in Amerika mit Freuden bedient der eigentliche Zweck ist die Eroberung der beiden Kanada s. Wenn Großbritanien also diese herrlichen Pro— vinzen behalten will, so muß sogleich eine andere Politik in Be—⸗ zug auf dieselben eingeschlagen werden. Jetzt fuͤhren die Ver—⸗ einigten Staaten alle ihre Unternehmungen vermittelst Britischen Kapitals aus. Wurde dieses Kapital nach Neu, Braunschweig und den Kanada's uͤbertragen, so müßte es Quellen der Natio⸗ nal Macht hervorrufen, von denen man sich jetzt wenig traͤumen läßt. Gegenwärtig monopolisiren die Vereinigten Staaten den groͤßten Theil des Englischen Handels, und dieses Monopol be⸗ = sie von Zeit zu Zeit mit einem General⸗Bankerott. Die ereinigten Staaten beschaftigen jetzt 30, 009 Seeleute und be— solden dieselben mit dem Ertrage des Britischen Handels. Man versetze diesen Handel nach den Kanadas, und unsere Seeleute werden den Dienst einer mit uns rivalistrenden Macht verlassen muͤssen und sich wieder unter der Flagge Alt Englands zusam⸗ menfinden. Wie leicht könnte so die gepriesene Macht der Ver⸗ einigten Staaten gekappt und die Quelle ihres Handelsflors aus, getrocknet werden, wenn sie bei ihren lächerlichen Anmaßungen in Betreff der Graͤnzlinie beharren sollten!“
Es ist Befehl gegeben worden, die Befestigungen auf der Insel Guernsey in volllommenen Kees inen T er u setzen.
In liberalen Irlandischen Blattern wird darüber gerlagt, daß von den Toryistischen Grund⸗Eigenthüͤmern Irlands seit kurzem ein Einschuͤchterungs⸗System, wie man es kaum jemals erlebt habe, in Gang gebracht sey, um die Pächter zur Aufgebung ihrer Wahlrechte zu nöͤthigen. Unter Anderem hat der Secretair des konservativen Vereins in der Grafschaft Cork ein Umlausschreiben elassen, worin er sagt, die Moglichkeit, konservative Parlaments-; Mitglieder zu bekommen, hänge davon ab, die Registrirung der Pächter zu verhindern.
Die in den Grafschaften erscheinenden Journale bringen dle guͤnstigsten Mittheilungen über den Einfluß der Witterung. Ueberall sind die Landleute mit Freuden erfuͤllt; sie versprechen sich eine reiche Aerndte. ꝛ:
Die neuesten Veränderungen, welche in dem Spanischen Ministerium vorgegangen sind, werden von der Morning Chro⸗ nicle in folgender Weise kommentirt: „Espartero hat, wie es sich zeigt, endlich die Mittel gefunden, die Individuen zu ver— draͤngen, welche ihm am feindlichsten gesinnt waren; und da er auch den neuen Kriegs⸗Minister, wo nicht noch ein anderes Mit— glied des Kabinets, zu ernennen haben wird, so muß die neue Verwaltung nothwendig von liberalerem Geist seyn, als die vo— rige. Perez de Castro und Arrazola werden bei ihren rückgaäͤngi—⸗ gen Ideen auf Widerstand stoßen, und die Majorität selbst kann veranlaßt werden, sich zu zersplittern und verschiedene Fractionen des Kabinets zu unterstuͤtzen. In dieser Beziehung ist die Ver⸗— änderung des Ministeriums von Wichtigkeit, wie unbedeutend auch die Namen der neuen Minister seyn mögen. Die Mode⸗ rados haben dadurch, daß sie sich den wahrhaft gemäßigten Ab— sichten Espartero s widersetzten, diesen gezwungen, Maßregeln zu ergreifen, um seine Waffenbruder zu versohnen und sich ihrer Anhaäͤng⸗ lichkeit zu versichern. Die von ihm verlangte allgemeine Beförderung brachte natuͤrlich die Partei Isturiz⸗Toreno in . Bestuͤrzungʒ sie widersetzte sich aber vergebens, und ein neuer Kampf zwischen Erspartro und den Jovellanisten wird wahrscheinlich eben so endi⸗ gen wie der gegenwärtige, nämlich mit der Niederlage der Letzte—⸗ ren. Wir haben daß Vertrauen, daß Espartero einen weisen und patriotischen Gebrauch von seinem Triumphe machen wird, denn wir haben keinen Grund, zu glauben, er werde es nicht thun. Die Coterie, welche den Hof beherrscht, die Majoritat in den Cortes besitzt und von Frankreich beschützt wird, hat nicht den Muth, die Zuͤgel der Regierung zu ergreifen. Isturiz fuͤrchtet, eine neue Insurrection hervorzurufen, und Toreno, der zwar un⸗ ter der Hand gegen Espartero kämpft, scheut sich doch, gegen den Willen des Generals und die Stimme des Volks sich zum Minister zu machen. Die großen Bemühungen der Moderados sind dahin gerichtet gewesen, Aragonien und Catalonien durch ihre Agenten zu paciftziren und ohne Espartero in dies Geheim niß zu ziehen. Ihre e . gehen in der That darauf hin—⸗ aus, ihn der Macht, den Krieg zu Ende zu fuͤhren, zu berau— ben, und obgleich er der beste Beurtheiler und der beste Mittels mann für ihre Anstrengungen seyn mäßte, so halten doch die Torenoisten Alles vor ihm geheim. Espartero vereitelt jedoch ihre Machinationen; er ließ ihren Agenten Aviranete auf seinem Wege nach Catalonien in Saragossa verhaften und lernte aus den Pa— pieren desselben alle Absichten seiner Feinde kennen. Ein anderer Plan, wonach Llangostera sich mit einer Division erge—
en sollte, wurde auf dieselbe Weise vereitelt. Espartero schrieb drohende Depeschen nach Madrid, worin er sich über de Mißachtung beschwerte, mit der seine letzten Verschläge von der Königin aufgenommen worden, und die Folge davon war, daß Francisco Narvaez es fuͤr angemessen hielt, dem Beispiele des Finanz⸗Ministers San Milan zu folgen und eben, falls auszuscheiden. Der Letztere hat fuͤr sich und seine Feeunde gut gesorgt. Narvaez wird zum Gouverneur von Puerto Rico ernannt werden. Armendariz, der neue Minister des Innern, ist einer von den heftigen Schwätzern der Moderados. Arrazola, die Seele des vorigen Kabinets, der Urheber der Cortes⸗Auflöͤ— sung und der Leiter der Wahlen, bleibt nebst dem alten Perez de Tastro in dem neuen Kabinet. Man muß abwarten, wie diese Anordnungen Espartero gefallen werden. Was Spanien selbst betrifft, so sind die neuen Minister nur frische Mauler, die sich aus den erschoöͤpften Vorräthen fuͤllen werden. An der hiesigen Boöoͤrse haben diese Ministerial Veranderungen we— nig Einfluß auf die Spanischen Fonds gehabt, weil man diesel—⸗ ben schon vorher sah. Man glaubt überdies, daß sie nur
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provisorisch seyen, big ein ganz neues Ministerium gebildet wer⸗ den könne, und diese 21 scheint dadurch unterstützt zu wer⸗ den, daß die Annahme der Entlassungen und die Ernennungen für die vakanten Stellen an demselben Tage erschienen. Was Herrn ele und die Uebrigen, mit Ausnahme des Finanz⸗Mi— nisters Santillan betrifft, so ist zu wänschen, daß jene Ansicht die richtige seyn möge, da sle durchaus keinen Einfluß besitzen. Herr Santillan ist dagegen ein höchst achtbarer Mann von Einfluß und anerkannter Nechtlichkeit, der im Jahre 1838 seine Ernennung zum Finan a fe. ablehnte, weshalb damals Herr Pita Pi— zarro dies Portefeuille erhielt.“ ᷓ
Briefen aus Sierra Leone zufolge, hat ein Spanisches a das für den Sklavenhandel ausgerüstet war, aber Portug Papiere und Flagge führte, auf das Boot der Britischen Sloop „Wolverene“, welches sich mit dem Schiffs⸗ Fähnrich an Bord begeben wollte, geschossen und einen Mann verwundet. Alg auf die Anzeige hiervon der Commander Wil— liam Tucker mit der Sloop „Wolverene“ sich dorthin begab, fand er das Schiff verlassen und gesunken, wobei die Mannschaft offenbar die Absicht hatte, es wieder flott zu machen, sobald das Englische Schiff wieder abgesegelt seyn wurde. Der Commander Tucker ließ jedoch die Maste kappen und Löcher in die Seiten und das Verdeck hauen.
Niederlande.
Aus dem Haag, 27. April. Ihre Königl. Hoheit die Prinzessin Albrecht von Preußen ist gestern Nachmittag um 3! Uhr aus Berlin hier eingetroffen. e
Belgien.
Brüͤssel, 26. April. Die Belgischen Blätter enthalten ein Schreiben, welches der General van der Smissen an die Mitglieder des Senats und der Repraäͤsentanten⸗Kammer erlassen hat und worin er uber sein Verfahren im Jahre 1831 spricht, zu welcher Zeit, wie er sagt, nicht bloß er seibst, sondern ein gro— ber Theil aller besonnenen Manner, zu denen auch der damglige Regent gehörte, dafuͤr gewesen seyen, daß ein Prinz des Hau— ses Oranien⸗Nassau in Belgien, unter völlig von Holland ge— trennter Verwaltung, zur Regierung komme.
In der gestrigen Sitzung der Repraͤsentanten⸗Kammer war die Erörterung des Gesetz Entwurfs in Betreff eines provisorischen Kredits fuͤr das Kriegs -Departement an der Tagesordnung. — Der Kriegs- Minister: „Mit dem verlangten Kredit beab— sichtige ich, die dringendsten Beduͤrfnisse bis zu Ende Mai zu decken. Fur die ubrigen sieben Dienst⸗Monate ware entweder das von der vorigen Verwaltung vorgelegte Budget oder ein letzter provisorischer Kredit zu votiren. Unter den jetzigen Umständen scheint mir das Erstere nicht zulaͤssig, nur das Letztere wird mich in Stand setzen, mit Waärde den mir obliegenden Pflichten nach— ukommen. (Der Minister entwickelte dies nun ausführlicher und agte dann:) Ich weiß, ich verlange ein Vertrauens-Votum von Ihnen; wenn die Kammer nicht auf meine Gruͤnde eingeht, wenn sie das Budget erörtern will, so muß ich offen erklären, daß ich eine negative Stellung beobachten werde.“ — Graf F. von Me— rode sprach hierauf gegen die von den Herren Lebeau, Rogier und Mercier zum Sturze des Ministeriums angewandten Mittel; er sordert sie auf, sich zurückzuziehen und ersucht die Herren de Theur und Nothomb, wieder ihre Plätze einzunehmen. Der Minister der offentlichen Arbeiten (Herr Rogier) antwor— tet Herrn von Merode ziemlich heftig; er findet es sonderbar, daß ein Mann, der, als er am Kabinette Theil nahm, mehrmals
egen seine Kollegen gestimmt habe, sich jetzt gegen Beamte er— eden wolle, die nur ein Gewissens Votum abgegeben hätten. Der Minister des Auswärtigen (Herr Lebeau) antwortet auch Herrn von Merode, und sucht darzuthun, daß die Männer, die er jetzt des Ehrgeizes beschuldige, die Leitung der Angelegen—
6 nur in den schwierigsten Augenblicken uͤbernommen und ruͤher dieselben freiwillig verlassen hätten, als sie von der Ma— sorität des Landes unterstiützt wurden. Herr de Theux erhebt sich gegen die Rede des Herrn Rogier, die seiner Meinung nach, fuͤr die von ihm unterstützte Minorität beleidigend sey. Der Minister der offentlichen Arbeiten erklaͤrt, in dem von ihm Gesagten sey nichts Personliches. Herr Willmar er— klärt, er habe in der van der Smissenschen Angelegenheit eben so gut wie seine Gegner mit Ehre und der Moral gemäß gehandelt; er habe im ausgedehntesten Sinne den Akt anwenden wollen, der jede Revolution beschließen muͤsse: die Amnestie. Herr Dolez sindet es auffallend, daß Herr von Mexode, welcher behauptete, die constitutionelle Regierung sey eine Regierung der Versöhnung, jetzt ein Ministerium angreift, das noch keinen Be— schluß gefaßt hat; er erhebt sich mit Kraft gegen die Lehre des Herrn von Merode. Der Justiz⸗Minister erklärt, er habe nur in der Absicht das Portefeuille übernommen, um dahin zu wirken, daß die Classificationen in Katholiken und Liberale, die man im Lande machen wolle, gehindert werden. Herr von Me— rode ersuche drei Mitglieder des Kabinets, sich zuruͤckzuziehen, um denen Platz * machen, die es verlassen haben; das sey eine unmögliche Modification. Das Ministerium werde die Ma— sorität haben, weil es sie verdiene; wenn er sich täusche, so wuͤr⸗ den sie sich Alle zusammen mit dem einzigen Bedauern zuruͤck— ziehen, daß sie nicht zu dem beabsichtigten Ziele gelangt seyen. Herr F. von Mero de: *. Dolez hat mir einen Verweis gegeben, ob— gleich ich ihn nicht angriff, ich muß ihm antworten. Heftiges Murren. Ich frage ihn, wie er die gegenwartig kundgegebenen Grundsatze mit dem Benchmen der Minister von 1831 (Lebeau und Rogier), die Herrn Desmet abgesetzt haben, vereinige? Der Minister der öffentlichen Arbeiten: Meine Grund— saͤtze waren stets dieselben: ich gebe zu, daß bei gewissen Verhaͤlt= nissen Beamte gegen das Ministerium stimmen können; ich gebe aber keine systematische Opposition zu. Herr Dumortier sieht in der Diskussion nur das lebhafte Bedauern der alten Minister daruber, daß sie das Kabinet verlassen hatten, und fordert die Minister auf, sich jeder Absetzung zu enthalten, da er diese als einen der Gruͤnde betrachte, die das andere Ministerium stuͤrz= ten. Nach einigen Bemerkungen der Herren de Theux und Willmar wurde die Erörterung geschlossen und der Gesetz Ent, wurf, wodurch dem Kriegs⸗Ministerlum ein provisorischer Kredit von 3 Mill. eröffnet wird, von den 85 Anwesenden e instimmig angenommmen. : In offentlichen Blättern liest man; „Die in beiden Kammern in Bezug auf die Eisenbahnen erbobenen Bedenklich keiten verdienen allerdings nicht unbeachtet zu bleiben. Noch bringt unsere Eisenbahn die Zinsen ihres Kapitals nicht auf, und schon kuͤndigt der Finanz-Minister eine neue Anleihe von 60 Mil— lionen Fr. an, zur Bestrettung des Weiterbaues. Unter diesen Umständen wird, da kein Zweifel daruber seyn kann, ob das Rie— senwerk zu Ende geführt werden müsse oder nicht, zweierlei Vor⸗ sicht um so dringender; die eine, bei Leitung der Bauten und Verwaltung der Bahn alle mit dem Wesen der Sache erträgliche
Ersparungen einzuführen; die andere, den Ertrag der Bahn auf
Brand naͤchst der Trace der Nordbahn,
lichen Brandlegung auf starke Weise rege.
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gemessen worden wäre. zwei andere Feuersbruͤnste in unserer Umgegend aus; auch hat
sede zweckmäßige Weise zu steigern. In dieser letzteren 3 hat der neue Minister der öffentlichen Bauten sogar ein Wort daruber fallen lassen, daß er die unter seinem Vorgänger ein— geführte . der Plätze ungern gesehen habe. Herr Rogier scheint also auf den alten niedrigen Tarif wieder urückgehen zu wollen. Ihm ist die Eisenbahn eine demokrati⸗ an Angelegenheit. Das ganze Volk soll sich derselben, so viel nur möglich, erfreuen. Vom demokratischen S andpunkt aus klingt dieses allerdings schoͤn, vom sinanziellen aus durfte der Klang aber nicht so wohltoͤnend seyn. Herr Rogier bedauerte, daß in Folge jener Erhöhung nahe an eine Million Menschen weniger auf der Bahn gesahren seyen. Die Zahl ist übertrieben, aber ware sie es nicht, so bliebe immer die Frage, ob auch die Einnahme geringer gewesen? Sie war aber im Gegentheil um ein Bedeutendes höher, und daneben die Kosten, wegen der ge— ringeren Zahl der Reisenden, nicht so bedeutend, als sie sonst gewesen wären. Dieser doppelte Vortheil wuͤrde also durch eine Ruͤckkehr zu den fruheren Preisen verloren gehen. Uebrigens muß man die Maßregeln des neuen Ministers abwarten.“
Schweden und Norwegen.
— — Stockholm, 24. April. Herr d' Anastasy, General⸗ Konsul von Schweden und Norwegen in Aegypten, war beschul⸗ digt worden, dabei mitzuwirken, daß der Vice⸗Konig in denjeni⸗ gen Ansichten beharre, die den Bemühungen der großen Machte zur Pacification des Orients entgegen sind. Unsere Regierung hielt es für angemessen, die Sache zu untersuchen. Die Auf— schluͤsse, welche sie erhalten hat, beweisen jedoch das Unbegrün⸗ dete jener Beschuldigung auf das Unzweideutigste.
Deutsche Bundesstaaten.
Hannover, 29. April. (Hannov. 3) Altl6atemeine Stände Versammlung. Zweite Kammer. Sitzung vom 28. April. Zuvörderst referirte der Herr General-Syndikus uber die Vollmachten der beiden gestern neu eingetretenen Depu⸗ tirten zweiter Kammer, und wurde die des Herrn Regierungte⸗ Raths Wehner, als Deputtrten der Hoyaschen Freien, für 26 genügend erkannt. Ein Gleiches geschah rücksichtlich der Vo macht des Deputirten der Stadt Luͤneburg, Herrn Senators r. Albers, nachdem auf die Bemerkung des Herrn General. Syndi⸗ kus, daß solche mit eilf Unterschriften versehen sey, also nicht von Magistrats⸗-Mitgliedern, Bürger ⸗Vorstehern und Wahlmaͤnnern in gleicher Anzahl, von dem Herrn Deputrirten selbst erlautert worden war, daß die fehlende Unterschrift des vierten Magistrats⸗ Mitgliedes seine eigene sey, und daß vier Magistrats-Mitglieder, vier Buͤrger-Vorsteher uud vier Wahlmänner an der Wahl Theil genommen, die übrigen Magistrats-Mäglieder aber ihr Ausblei⸗ ben im Wahl -Termine unmittelbar vorher entschuloigt haben. 4D rer wurde jeder Zweifel beseitigt und daher auch diese
ollmacht als genügend angenommen.
Auch hier in Hannover wird die vierte Säkular“ Feier der Erfindung der Buchdruckerkunst festlich begangen werden, und zwar am 23. und 26. Juni.
Karlsruhe, 26. April. (Karlsr. 3.) Die ganze durch Umlage zu deckenze Summe fuͤr Brandschaden-Vergutigung be— trägt 315,5 14 Fl. 57 Kr., und es ist zur gänzlichen Deckung der— selben eine Umlage von 10 Kr. per 100 Fl. der Gebäude⸗Ver⸗ sicherungs-Kapitalien nothwendig. — In der 7iösten Sitzung der zweiten Kammer am 2isten d. M. legte der Minister der Finanzen von Böckh einen Gesetz Entwurf vor, betreffend die Aufnahme eines Kapitals von 3 Millionen zur Bestreitung der Bedurfnisse der Amortisations Kasse. Es soll dieses Anlehen im Wege der Konkurrenz und Publizität abgeschlossen werden, zu 3! pCt. ver⸗ zinslich seyn, die Form eines Lot erie⸗-Anlehens haben, mit Loo— sen à 30 Fl. und innerhalb 23 Jahren zurückgezahlt werden. Motive und nähere Bestimmungen des Gesetz- Entwurfs werden in den als Beilage a zudruckenden Vorlagen der Regierung ent— halten seyn. — Einen zweiten Gesetz⸗Entwurf, die Verhältnisse der Zehnt-SchuldenTilgungs-Kasse betreffend, legt der Ministe⸗ rial Rath Ziegler vor. Beide Gesetz⸗ Entwürfe werden in die Ab— theilungen zu näherer Berathung verwiesen und ihr Druck an— geordnet. ;
Darmstadt, 27. April. Die Großherzoglich Hessi— sche Zeitung enthält eine Bekanntmachung des Vereins zu Errichtung des Ludwigs Denkmals, nach welchem dasserbe in ki= ner Ehrensaͤule bestehen soll, auf deren Spitze das in Erz gegos⸗ sene Standbild des Höchstseligen Großherzogs aufgestellt wird. Es soll dasselbe aus gutem rothen Sandstein gearbeitet und mit einer inneren Treppe versehen werden. Die Kuͤnstler Schwan⸗ thaler und Stiglmaier in Muͤnchen ubernehmen die Fertigung der Statue. Die disponibeln Geldmittel sind hinreichend, um den Plan ins Leben zu rufen. Am kuͤnftigen 23. August soll auf dem bisherigen Luisenplatz der Grundstein gelegt werden. Bildhauer und Erzgießer haben angestrengten Fleiß in Verferti= gung der Statue zugesagt, so daß man hofft, bis in den Som— mer des Jahres 1853 das Ganze vollendet zu sehen. z
Oesterre ich.
Wien, 25. April. (E. A. 3.) Abermals ist ein großer zu Poppitz in Mähren, ausgebrochen, durch den uͤber 30 Hauser eingeäschert wurden. Diese Ortschaft besindet sich unweit Baranowitz, wo im vorigen Jahre der erste verheerende Brand, nach der allgemeinen Mei⸗ nung durch die Lokomotive, ausgebrochen war. Die Umstände des lez⸗ ten iraurigen Vorfalls machen leider den Verdacht einer ab sicht⸗ Als der Train an dem Orte vorbeifuhr, war das Feuer schon eine halbe Stunde
ausgebrochen, und eben so lange hatte dieser Zug, welcher Guter mit sich fuͤhrte, sich durch Aufladung derselben bei der Abfahrt verspätet, so daß im entgegengesetzten Fall um so gewisser wieder
dem Funkensprühen der Lokomotive die Schuld des Ungluͤcks zu— In derselben Nacht brachen auch noch
man einen Brand-Brief gefunden, und die Herrschaft im Ver⸗ eine mit der Feuer ⸗Assekuranz hat bereits einen Preis auf die Entdeckung des Schreibers ausgesetzt. Ein verdaͤchtiges Indivo⸗ duum ist eingezogen worden.
Der hiesige Banquier, Freiherr Ludwig von Pereira, ist zum Königl. Schwedischen General- Konsul ernannt und als solcher staͤtigt worden.
Schweiz. ,
Basel-⸗Landschaft, 23. April. Letzten Montag ist der
ehemalige Bezirks⸗-Schreiber Martin und sein fruͤherer Secretair
Jundt von Binningen wegen aufrührerischer Reden, die sie an der letzten Volks-Versammlung in Sissach gehalten, gefangli eingesetzt worden. In der Nacht vom Dienstag auf Mittwo
kam Bericht nach Liestal, die Sissacher zeigten Lust, Martin mit
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ruhig vorüber; doch erging das Aufgebot an die Kavallerie und eine Compagnie * aus den untern Bezirken, zum Schutz des Zucht, und Zeughauses Nachts in Liestal sich einzu⸗ finden. Die Aufgebotenen erschienen. Nachts war Allarm in Liestal; auf eingegangene Nachrichten ward ein lleberfall von Sis⸗ sachern und Gelterkindern befürchtet, doch nicht ausgefuhrt. Die anze Nacht hindurch brannten Wachtfeuer auf der Sissacher—⸗ h, um sie herum bei 160 Männer gelagert. Heute Nachmit— tag sah es gar kriegerisch in Liestal aus. Statthalter Spitteler in Begleitung von mehreren Chasseurs und Landjägern erhielt Befehl den Freivogel von Gelterkinden, vulgo Gemeindejoggeli, ebenfalls wegen aufrührerischer Reden nach Liestal zu bringen. Vom Erfolg seiner Sendung ist nichts bekannt. egierungs⸗ Rath Meyer von Ittigen wollte Nachts mit Weib und Kind in die Residenz Liestal fluͤchten. Ein zweites Aufgebot ist an das ganze Kontingent in den untern Bezirken zum Zug nach Liestal auf heute 8 Ühr ergangen.
Genf. Die Stadt Sallenches, zwischen Genf und Cha—
ö u befreien und das Zeughaus zu leeren. Der gestrige
mouny, ist ganzlich ein Raub der Flammen geworden. Das
ser, meistens aus Holz gebaut uns mit Schindeln gedeckt,
ᷣ
.
Feuer brach am Ostersonntage Nachmittags 11M, Uhr mitten in der Stadt aus; bei dem starken Winde verbreiteten sich schnell die Funken nach allen Richtungen, und alle umliegenden Haͤu—
an⸗ den bald in Flammen. Letztere wütheten noch am Montag Mor⸗ gen, als der Bericht nach Genf abgeschickt wurde. Alle Häuser waren entweder niedergebrannt oder noch brennend; bloß die Ka— serne und ein anderes Gebäude standen noch. Das schoͤne Hotel Bellevue, obgleich ganzlich außerhalb der Stadt, war mit allem Zubehör ein Raub der Flammen geworden. Man wußte bereits, daß vier Personen in der Stadt umgekommen war, besorgte aber mit Grund, daß auch noch andere das Leben verloren haben. Verelts ist in Genf eine Subseription fuͤr die Abgebrannten er—
öffnet worden
tatte n. Die Gazette du Midi schreibt aus Neapel Mit meinem letzten Schreiben meldete ich
.
Neapel. vom 14. April:
Ihnen den Abgang des Englischen Damp bootes, welches dem
Admiral Stopford den Befehl nach Malta brachte, die Hafen gabe durch die
von Palarmo und Neapel unverzüglich zu blokiren. Tages darauf amn 8. April, glaubte der Gesandte von Sardinien, welcher bei dieser Sache eine merkwürdige Unparteilichkeit zeigte, seine Vermittelung anbieten zu muͤssen. Er brachte ein System
gegenseitiger Konzessionen in Vorschlag, dem zufolge der König den Schwefel⸗Kontrakt annulliren sollte, während England die Frage der Enischäͤdigung, die es fur seine Kaufleute in Anspruch Herr
nimmt, der Entscheidung einer dritten Macht uͤberließe. Temple trat diesen Vorschlägen bei; der König aber, ohwohl zu
allen Opfern bereit, um den Frieden und das Wohl seines Vol⸗ kes zu sichern, war entschlossen, an seinen fruheren Entscheidun⸗ gen nichts zu andern, so lange man diese Aenderung . Furcht Die ihm vorgeschlagenen Bedingungen schienen ihm überdies eben so hart Am gten wurden dieselben Vorstellungen erneuert, aber mit eben so wenig Erfolg. Am 1 Iten schien gleichwohl eine Aus- — Leichung nahe; man glaubte so sehr daran, daß die Papiere von schon im Jahre 1798 erkannt und demgemäß der Richter, unter Auf⸗ 99 auf 101 stiegen, und ein Dampfboot stand zur Abfahrt be⸗ reit, um den Englischen Schiffen Gegenbefehl zü bringen. Am! 12ten traf ein Englisches Dampfboot vor Malta ein und ankerte
vor den Englischen Kriegsschiffen zuschreiben könnte.
als ungerecht.
außerhalb des Hafens vor Bajä. Neue Schritte, neue Versuche Kurden gemacht, um den Entschluß des Königs wankend zu ma— chen. ieser hatte den General⸗Statthalter von Sicilien und
die Intendanten, welche die sieben Provinzen dieser Insel ver—
walten, um ihre Ansicht befragt; zuvor sollten sie die Meinun— gen der aungesehensten Einwohner ihrer Distrikte darüber einho⸗ len. Ueberall lautete die Antwort gleich. „Der Schwefel⸗Kon⸗ trakt ist unwiderruflich und heilig.“ ... rungen schrieb der König an den Gesandten von Sardinien, daß er ihm fuͤr die angebotene Vermittelung danke und ihn bitte, sich ledes weiteren Schrittes zu Auflöfung des Schwefel Monopols zu enthalten.“
Griechenland.
Athen, G. April. (A. 3.) Ueber den so vielbesprochenen Handels Vertrag mit der Pforte verlautet noch nichts Sicheres; es heißt, daß der König die von Herrn Zographos dem Divan gemachten Zugeständnisse i groß finde und Bedenken trage, den Traktat zu ralifiziren. Auch erklart sich die oͤffentliche Stimme entschieden dagegen, daß die Hellenischen Unterthanen in der Turkei nicht, wie andere Nationen, unter der Gerichtsbarkeit ih— rer Gesandtschaft stehen, sondern den Tuͤrkischen Gerichten unter— worfen seyn sollen. Herr Zographos hat auch noch die fuͤr Grie— chenland ö wichtige Kuͤsten⸗Schifffahrt geopfert, so daß die An— nahme des Traktats auch unserer Handels⸗Marine empfindlichen Nachtheil zufügen wurde. .
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Konstantinopel, 1. April. (Morn. Chron) Am vo— rigen Sonntag ist ein Tartar mit Depeschen und Briefen aus Tabris hier angekommen, die indeß nur bis zum 12. Februar reichen. Das Geruͤcht von der Einnahme Sulimania's durch die Truppen des Schachs bestaͤtigt sich nicht, wohl aher heißt es, daß ein Corps in der Richtung nach jener Stadt aufgebrochen und angeblich nach Bagdad bestimmt sey. Der Grund oder Zweck dleses anscheinenden Angriffs auf das Tuͤrkische Gebiet war nicht bekannt. Der Schach selbst befand sich zu der Zeit, als der Tartar abging, in Ispahan und war, gegen den Rath seiner Mi— nister und Mollahs, entschlossen, den Marsch nach Schiras fort⸗ zusetzen. Die Zahl der bei Ispahan zusaimmengezogenen Trup— pen soll sehr bedeutend seyn. Diese kriegerischen Bewegungen des Schachs haben große Unruhe unter dem Volke erregt, das noch an den Folgen der erzwungenen Contributionen vom ver— gangenen Jahre leidet und in diesen Ruͤstungen nur den Vor— wand sieht, ihm auch das Wenige zu rauben, was es noch be— sizt. Der Handel jeder Art liegt vollig danieder. Aus Herat waren keine neuere sichere Nachrichten eingegangen; doch hieß es, daß eine Division der Armee des Schachs die Stadt Gorian, etwa drei Tagemärsche von Herat, noch immer besetzt halte, und 13 glaubte, daß in kurzem eine Bewegung dahin stattfinden werde.
Aus Odessg ist die Nachricht hier eingegangen, daß die 2scherkessen ein Russisches Fort mit Sturm . 3 die Besatzung theils getoͤdtet, heils gefangen genommen haben. Auch sollen z Kanonen und große Vorräthe an Munition und ande— rem Kriegs⸗Material in ihre Hände gefallen seyn. Es ist da— her der Befehl gegeben worden, in Sebastopol die Vorbereitun⸗ gen zu dem Frühjahrs Felszug, möglichst zu beschieunigen, und
inan glaubte, das Blokade⸗Geschwader werde fruher als gewöhn⸗
In Folge dieser Erklä—
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lich in See gehen. Andere aus Odessa hier eingegangene Briefe melden noch Näheres über dies Ereigniß. Das von den Tscher—= kessen eingenommene Fort Sudscha ist das starkste, welches die Russen an der ganzen Kuͤste besitzen. Es hatte eine Garnison ven 1009 Mann und 20 Kanonen von schwerem Kaliber. Die ganze Garnison ist zu Gefangenen gemacht und als Sklaven ver— en worden. Bereits im vorigen Jahre machten die Tscher⸗ kessen einen Versuch, das Fort zu nehmen, wurden aber mit gro— siem Verluste zurüͤckgeschlagen. Da sie von dem Artillerie, und Ingenieurwesen nur wenig verstehen, so ist es wahrscheinlich, daß das Fort den Russen bald wieder in die Hände fallen wird. Es heißt, die Russen wurden eine Armee von 40,000 Mann nach Tscherkessien senden.
Ji bb. Aachen, 27. April. (Aach. Z.) Seit einigen Jahren hat
sichten gezeigt, als in diesem, wo der Sommer dem Frühling zu⸗ vorkommen zu wollen scheint. Unsere Bader, die noch von kei— nen, so vel ihrer auch in der letzten Zeit sich bemuͤhten, einen Theil der Kur-Bedurftigen an sich zu reißen, uͤbertroffen worden, und auch nie bei ihrer unschätzbaren Heilkraft verdraͤngt werden können, werden diesmal noch fruher, als gewohnlich, eine Menge Gaͤste in unsere schoͤne Stadt herbeiziehen. Schon jetzt ist eine große Anzahl von Bestellungen auf Quartiere eingegangen, und man erwartet mit Sicherheit eine Menge ausgezeichneter und
hochstehender Fremden, welche eben so viele Mittelpunkte zah!
reicher geselliger Kreise zu bilden pflegen.
Wissenschaft, Kunst und Literatur.
Entscheidungen des Königl. Geheimen Ober-Tribu— nals, herausgegeben im amtlichen Auftrage von Hr. A. H. Simon, Geh. Ober-Justiz- und Revisions-Rathe, und H. L. von Strampf, Kammergerichts-Rathe. Ister bis 4ter Band. Berlin bei Duͤmmler.
Mit der Publication unseres Landrechts war das Ziel Friedrich's des Greßen, die Begründung eines sicheren und gleichen Rechts, nur zum Theil erreicht. Das Publikum sellte auch gegen unrichtige Aus— legungen des neuen Gesetzbuches fertdauernd gesichert, und diese Auf— Auterität der im Jahre 1781 errichteten Gesetz⸗ Kommission gelöst werden.
eines jweifelhaften Gesetzes abhing, vor Abfassung des Ertenninisses bei der Gesetz⸗Kommission anzufragen (Einleitung zum Allg. Landrecht, §. At — A8), nach dem Edikte vom 29. Mai 1781, nicht bioß in dem vorgelegten,
men werden. riedrich der Große war dabei von der an sich gan;
sendern auch in jedem künftigen gleichen Falle zur Richtschnur genom⸗ *
richtigen Ansicht ausgegangen, daß eine Behörde, welche wegen der
Vorzüglichseit ihrer Glieder als die intelligenteste gelten kennte und überdies den Zugang zu allen Vorarbeiten des Gesetzbuches hatte, besser als jedes Richter⸗Kolleginm geeignet sev, den eigentlichen Sinn einer zweifelhasten Gesetzstelle herauszufinden und einer abweichenden Auslegung verschiedener Richter vorjubengen.
die Stelle der freien Beurtheilung traten.
hebung der Anfragen bei der Gesetz Kommission im Lause des Prejes= ses, für befugt und verpflichtet erklärt, über zweifelhaste Rechtsfragen
nach den allgemeinen Regeln über die Auslegung der Gesetze und ei⸗
gener Uleberjeugung zu befinden (Anhang zum Allg. Landrecht S. 2). Die Emancipation der Richter führte aber, zumal mehrere derselben, in Hinsicht auf den freilich unrichtig aufgefaßten F. 5 der Einleitung um Allg. Landrecht, sich von jeder Beachtung der Präjudizien der hö⸗
eren Gerichtshöfe und selbst des Geheimen Sber-Tribünals entbunden hielten, zu einem anderen Uebelstande:
dahin nämlich, Friedrich dem Großen befürchtete Rechts⸗Unsicherheit, in Folge abwei— chender Auslegung einzelner Gesetzstellen in den verschiedenen Gerich— ten, so wie des Wechsels der Rechts⸗A Ansichten bei demselben Gerichte, zum Theil wirklich eintrat, und dazurch das wiederholte Einschreiten
der Gesetzgebung durch authentische Declarationen nothwendig gemacht,
Auch das Justij⸗Ministerium zu vielen berichtigenden Bescheiden, welche faktisch gewissermaßen in die Stelle der Beschlüsse der Gesetz-⸗Kommis⸗— sion traten, veranlaßt wurde. So stand die Sache bis zum Erschei⸗
nen der die Erhaltung der Einheit der Rechts⸗Grundsätze in den rich—
terlichen Entscheidungen betreffenden Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom
. August 1836 (Gesetz⸗ Sammlung von 1836, S. 218), als deren Ziel
die Verwirklichung des Plans Friedrich's des Großen, ohne Aufhebung der richterlichen Freiheit, angesehen werden muß, und die daher zu den ersprießlichsten Vererdnungen der neueren Zeit gehört. Zuvörderst wird darin dem Geheimen Ober-Tribungl eine Einrichtung gegeben, der zu— folge ein Wechsel in den Rechts⸗-Ansichten dieses höchsten Gerichtshofes nur auf den Grund eines nach Erstattung von vier Relationen gefaß⸗ ten Plenar⸗Beschlusses möglich ist. Sodann wird danach erwartet, daß die Plenar⸗Beschlüsse und Entscheidungen des Geh. Dber-Tribunals auch für die übrigen Gerichte leitend seovn werden, nicht wie die Deci⸗ sienen der Gesetz⸗-Kommission als bloße Auteritäten, sondern vermöge der überzeugenden Kraft ihrer Gründe. Ein gesetzgeberisches Einschrei⸗ ten soll daher auch in der Regel bloß dann statifinden, wenn entweder die übrigen Gerichte eine den Grundsätzen des Geh. Ober-Tribunals entgegenstehende Rechts⸗Ansicht geltend zu machen fortfahren, und da— durch eine bedenkliche Rechts-Ungewißheit entsteht, oder wenn der höchste Gerichtshof selbst sich veranlaßt findet, von einem früheren Ple⸗ nar⸗Beschlusse wieder abzugehen, womit zugleich das richtige Verhält⸗ niß der Präjudizien zur Gesetzgebung festgestellt ist.
Eine fortlaufende Sammlung der Plenar⸗-Beschlüsse und für die
Beantwortung praftischer Rechtsfragen wichtigen Entscheidungen des war hiernach
Wir müssen es daher dankbar erkennen, daß der gegenwärtige Cher Präsident dieses höchsten Gerichts der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom
Geh. Ober-Tribunals, mit ihren vollständigen Gründen ein dringendes Bedürfniß geworden.
bald nach dem Erscheinen r h lei — J. August 1839 die Herausgabe einer solchen Sammlung veranlaßt, und
deren Kontrole übernommen hat.
Zum Theil beziehen sich dieselben auf die Förmlichkeiten der Revision
ünd Nichtigkeits⸗Beschwerde, previnzielle Rechts⸗Bestimmungen und freinde Gesetzgebungen, hauplsächlich aber enthalten sie Feststellungen jedem vaterländischen Gerichte
jweifelhafter Rechtsfragen, die bein! 1 ü wiederholt vorkommen lönnen. Zu einem näheren Eingeben in die Einjelnheiten ist hier zwar nicht der Ort, ich halte mich aber dech ver— pflichtet, diejenigen Lehren, welche in den verliegenden Sammlungen
erläutert worden, wenigstens im Allgemeinen zu bezeichnen. ; 1) Für die Lehre von Verträgen überbäupt und Kauf
Verträgen insbesondere erhalten wir a) nähere Bestimmungen über
die als des Lesens und Schreibens unkundig zu erachtenden Personen,
die nothwendige Form der von diesen Personen bei Gegenständen über
mehr als funfzig Thaler Silbergeld abzuschließenden Verträge, und die Wirkungen der letzteren, wenn die Form verabsäumt, der Vertrag aber ef erfilllt j ö ; h 1
scheidung, wodurch beim Vorhandenseyn eines nach den Gesetzen schrift. lich zu errichtenden, aber nur mündlich geschlessenen, und noch nicht von beiden Seiten erfüllten Vertrages über bewegliche Sachen auch demjenigen Kontrahenten, welcher den Vertrag seinerseits bereins theil⸗ 6 oder vollständig erfüllt hat, die von vielen Juristen bestrittene Befugniß zum Rüctritt und zur Zurüdferderung es Gegebenen zu⸗ erkannt sst (¶ II. Nr. 1M; ) zwei Entscheidungen, in denen die Frage,
ob ein über ein Grundsiilck mündlich geschlossener und von beiden Sei⸗
ten erfüllter Kauf⸗Vertrag rechtsgilltig sey, verneint, ein solcher Ber— trag auch als zur Begründung der gewöhnlichen Verjährung durch Besitz nicht geeignet erklärt wird (J. Nr. 36, III. Nr. 12); 6 nähere Bestimmnngen über die Gewãhrleistung von Verträgen, wobei insbe⸗ sondere der bisher hestrittene und für den Verfehr außerst wichtig⸗ Grund satz festgeslellt ist. daß mit dem durch Verjährung eingetretenen Berlust der Klage auf Gewährleistung das Recht, welches der lleber nehmer der Sache als Einrede des nicht erfüllten Vertrages geltend , noch nicht verloren geht (I. Nr. 11. 18; ef 1V. auch gan?! Für die Theorie der Verjährung sind neben mehreren anderen Punkten diemachstehen den frũher bestrittenen Grundsatze durch Plenar⸗Be⸗ lain se festgestelt werden: a) daß die Forderung aus einem auf Kündigung — uder Schuldschein nicht ersi nach erfolgter Kündigung, sondern von n Tage ab, an welchem nach der zuerst zulässigen Kündigung die emnächst einzuhaltende Kündigungsfrist abgelaufen war, der Verjäh⸗ kung unterworfen ist; ö) daß der 5. 4 Tit if. Th. J. des Allg. Land-
D 18 sz * * 1 . * — 4 — eine zehnjährige Verjährung der Zins⸗Rilckstände vor—=
sich unsere bevorstehende Saison nicht unter so glaͤnzenden Aus— Tit. 22 Th. J. des Astz. Lan rechts,
auf Verzugs Zinsen feine Anwendung findet; daß der S 14 1 2 ; „die erwerbende Verjährung der Senn ene nins ten wahren leine Alus nahm ven den allgemeinen die dreißigjãhrige , und erjãhrung enthält, mithin auch auf d ̃ ahrige Ver ährung anjuwenden ist (ii. Nr. 260, iv. Rr. 18. 30; ef. auch 11I. Nr. 109. 21, 1. Nr. 357.
; 3 Die · Lehre von Ahtretung der Ferderungsrechte ist durch mehrere Entscheidnugen über die Form und die zulässigen Gegenstände von Cessionen überhaupt und Partial-Cessiecnen iuebe fe nder haupt · sichlich aber durch einen Plenakt-Beschluß erläutert lverden, nad 1.
ö —— — 2 a = . ) we chem das Geheime Ober-Tribunal jetzt auerfenut, daß die §§. 31 und 33. Tit. 1. Th. J. des Allgemeinen Landrecht wegen des den Cessionar bei unterbliebener rechtzeitiger Einziehung und resp. Kündi— aung treffenden Verlustes des Regresses, auch auf den Fall Anwendung findet, wenn die Verpflichtung, für die Sscherheit der 6 getretenen Fer kerung Gewähr zu leisten, durch Vertrag begründet sis (J. Nr 18353. II. Nr. 3a, 1ij. Nr. 38, j7. Rr. 7 2 * ;
) In Bezug auf die Lehre ven Darlehnen enthalten die mit⸗ getheilten Entscheidungen Erläuterungen über das Kreditiren an Mi— litair⸗Perso nen, die Form, in welcher das von dem unfähigen Empfän⸗ ger eines Darlehns nach gehobener Unfähsgleit erklärte Anerkenniniß der Schuld ab egeben seen muß, um ein Klagerecht zu begründen und den Sinn des 5§. 843. Tit. 11. Th. J. des Allgemeinen Landrechts (II. Nr. 37, III. Nr 17, 1V. Nr. 9. 35).
5) Zu der Lehre vom gemeinschaftlichen Eigenthum ist das sireitige Verhältniß, in welchem mehrere Personen sichem, die auf den Grund einer mündlichen Abrede ein Loos erster Klaffe der Klassen. Lotterie gemeinschaftlich gekauft haben, auseinander gefetzt, ferner die
ommis 6. Die Gerichtshöfe wurden demnach ange⸗ wiesen, in allen Fällen, in welchen die Entscheidung von der Auslegung
und der darauf erfolgende Reschluß der letzteren mußte, 3 ; lhekarischen Rechts auf vorbedungene, wenn gleich nicht eingetragene
Die Einrichtung war aber insofern hedenflich, als die Ueberzeugung des Richters einer höheren Autorität untergeordnet wurde, deren Aussprüche mithin an Dieser Uebelstand wurde
daß dier von
Borschrift F. 10. Tit. I7. Th. J. des Allgemeinen Landrechts dahin er⸗
läutert werden, daß der Verfügende selbst die Verfügung über die ge— meinschaftliche Sache nicht anfechten fann (11. Nr. 13. II. Nr. 27). 6) Die Lehre vem Pfandrechte ist durch mehrere Entscheidun- gen bereichert, welche sich a) über die Mithaftung der Pertinenstücke einer zur Hypothet bestellten Hauptsache, b; die Erstreckung des hypo—
Zinsen aussprechen, und eh) auf den Grund eines Plenar-Beschlusses
die Verschrift §. 16. Tit. 20. Th. 1. des Allgemeinen Landrechts auf
die im Wege der Execution eingetragenen Forderungen für anwendbar erklären (J. Nr. 21, 11. Nr. J. 28. 32. 39, III. Nr. 10. 26). 7) Die Berhältrnisse zwischen dem Vermiether und Miether
sind in mehreren Entscheidungen, namentlich in Bezug auf die Auf- liösung des Vertrages beim Tede des Miethers und bei Hauptbauten so wie in Betreff des Pfandrechts des Vermiethers an den Effekten de Miethers näher bestimmt worden; in der letzteren Beziehung auf den Grund eines Plenar⸗Beschlusses, besenders dahin, daß das Pfandrecht sich nicht auf die einem dritten gehörigen Sachen erstredgt (1. Nr. 3. 17. 35, JI. Rr. 33, 111. Rr. 2, 0. Nr. 1. 12).
s) Auf das Familien und Erbrecht beziehen sich viele Ent⸗
scheidungen, in denen insbesondere a) die wesenilichen Förmlichkeiten
bei Testamenten beleuchtet worden; b) auf den Grund eines Plenar— Beschlusses die Pflichten eines Erben ehne Vorbehalt, den Erbschafts— Gläubigern gegenüber, vor und nach erfolgter Theilung des Nachlasses fest⸗ geestellt sind; e) die 5. 1. Tit. 2. Th. II. des Alla. Landrechts aufgesiellte geseg liche Vermuthung, daß der Ehemann für den Vater eines in der Ehe erzeugten
oder gebornen Kindes zu achten sey, wiederholt für eine unumstößiche (praccumtid juris et * juris) erflärt ist; I auf den Grund eines Ple⸗ nar⸗Beschlusses die sehr bestrittene Frage, ob das Verhältniß der Saus⸗ DOffijianten nach der Gesinde⸗Ordnung vom 8. November 18290 jn be⸗ urtheilen sev, bejahend entschieden worden, u. s. w. (J. Nr. J. . . 19. I2. 36., 11. Nr. 2. 3. 4. 31. 35. Ii. Rr. 2. 6. 12. 18. 35. 21., IF. Nr. 8. 10. 13. 32. 33. wobei zu bemerken, daß die Entscheidung J. Nr. 9 nach dem Erscheinen der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vem 21. Mal 1839, Gesetz⸗ Sammlung ven 1839 S. 1853, ihre Bedeutung ver⸗= loren hat).
2 In Bezug auf den kaufmännischen Berker sind mehrere das Wechselrecht, die Form der durch Makler geschlessenen Berträge, die Beschädigung durch Havarie und die Stellung der Handlungsdie—= ner betreffende Entscheidungen mitgetheilt (J. Nr. 2. 28. II. Nr. 7. 14., III. Nr. 18. 22. 37., 1. Nr. W)
19) Auch verschiedene Materien des Pre zesseg, der Kenkurs⸗ Subhastations⸗ und Execution s⸗Ordn ung sind durch die mige theilten Enischeidungen erläutert (J. Nr. 8. 11. 19. 21. 26. II. Rr. 10. 19. 11I. Nr. 23. 32. A2., IV. Rr. 1. 15. 17. **
Aus dem Allen erhellt, daß das Geheime Dber⸗Tribunal die durch Veröffentlichung seiner Entscheidungen und Plenar-Beschlüffe ju l= sende Aufgabe in materieller Bejiehung stets rer Augen gehabt dat. Aus seinem reichen Schatze hätte das Geheime Ober⸗Tribunal gewiß manche glänzende Beurtheilung vereinzelt vorkemmender speciöser Fäde mittheilen können. In Hinsicht auf die zu erzielende Eindeit der NRechts⸗ grundsätze hat sich dasselbe aber hauptsächlich anf die Mittheilung sel- cher Entscheidungen beschränkt, welche wiederbelt verkemmend e zweifelhafte eder möglicher Weise jn bestreitende Rechtefra gen detreffen.
Bier Bände dieser Sammlung mit überhaupt 161 Plenar-Beschlüssen und Entscheidungen liegen jetzi vor.
(I. Nr. 6, II. Nr. 17. 111. Nr. 23); U) eine Eut⸗
Eben deswegen ist die vorliegende Sammlung recht eigentlich al erne praktische Erfenntnißauelle des vaterländischen Rechts iu derrachten,
und nicht bloß für den Juristenstand, sendern auch für das üdriee se
bildete Publikum von hoher Bedentung. Auch für die weniser Gedil—⸗ deten denen zu einer unmittelbaren Belehrung die erferderlichen al gemeinen Vorkenntnisse fehlen, könnte die Sammlung üderans frumt— und Velts⸗ gen ist gleichfalls eine durchaus fachsemäßtet. NMicdteriliche Entscherdun⸗ gen dürfen, zumal sie zunächst für die streitenden Parteien destimmt sind, keine wissenschaftlichen Addandlnagen feen und eg sindet daber, was in fermeller Beziebung für die legreren zit auf erstere keine An⸗ wendung. Ben einer wissenscdaftheden Grandaage maß freilich auch dei jeder richterlichen Entscheidnng auzsezee geen nerden gan unpassend würde es ader seon wenn man üder dere Srandlaze die in der Re⸗ gel nur in den Resultaten dervertreten darf n Reder Entscheidung eine wissenschaftliche Ausfüdrnng liefern welle. Dee eit auf die allge⸗ meinen Grundsaätze ausdrücklich zarückjageden M Nängt vielmebr ven der Besenderdeit jedes Falleß 28 nnd denn ic uicht irre, bat auch in dieser Sinsicht das Gedeime Oder Tridanal n den mitgetbeilten Ent-
scheidungen die rechte Mitte ctreffen T dat die idnen jur Band die
nenden allgemeinen Grund tze aa da we sie nicht ante Tre n . —
sind., üderall durchblicken. Due Terrerdedanz und weitere Aren
dieser Grund säzt mate der W fer seest überlaffen erden n. Belreff einiger die ferme Säthiekeit ron Genen, eme nden Entscheidungen könnte man dedanpten daß die ßen rn, Mein inch ssaben einer ein enen Gesetnteüe entsprechen den Malt iner, Deer.
edung ader wider sich daben. Man rerkenre innhesf⸗ . Stel ang 6 Richters wenn man, wie in einer Bere aa sisiii e wr nden Werkes gescheben ist, daraus allein einen Tae nnn. der Ded eime Dber⸗Tribunal berieitet. Der Richter dM Der ren, nch. 1 n, sondern aus dem Gesetze seine Entscheidenr nn e,. — * wenn der flare Buchstabe einer ein seleen Maennssalke man dem