1840 / 158 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

e , r, . . Kr . .

litik ist noch von Niemanden,

Herr Colquhoun beschwerte sich dieser Tage im Unterhause

darllber, daß die vertragswidrigen Zoll-⸗Erhoͤhungen ven Britischen Waaren, welche sich die Holländer in Java erlaubt hätten, noch iramer nicht beseitigt seyen. Er erwähnte, daß, in Folge des im Jahre 1827 durch Canning abgeschlossenen Traktats, Britische Vaaren in Java nicht mehr als das Doppelte des von Hollan⸗ dischen Waaten erhobenen Zolles bezahlen sollten, und daß bei Erhebung des Zolles nicht der Ursprung der Waaren, sondern nur der Umstand berücksichtigt werden sollte, ob das Schiff, in welchem die Waaren eingefuhrt worden, und der Eigenthumer der Waaren der Britischen Nation angehörten. Die Hollander hätten aber in beiden Beziehungen den Traktat bis auf die neue— sten Zeiten verletzt. Lord Palmerston hatte gegen die von Herrn Celquhoun verlangte Vorlegung gewisser Papiere nichts einzuwenden, erklärte aber zugleich, daß der Traktat besonders in der zweiten der angeführten Beziehungen keinesweges so klar sey, wie der Antragsteller anzunehmen scheine.

Herr Waghorn hat auf die Angriffe geantwortet, welche die ministeriellen Blätter wegen seines neulich erwähnten Artikels zu Gunsten Mehmed Alus gegen ihn gerichtet. Er spielt ziemlich unumwunden darauf an, daß die Entgegnung des „Globe“ aus dem auswärtigen Amte selbst herruͤhre, und schreibt die in den DOrientalischen Angelegenheiten von Seiten Englands befolgte Po⸗ litik geradezu den Famillen⸗Verbindungen des Britischen Gesand⸗/ ten in Konstantinopel, Lord Ponsonby, zu, durch die Lord Pal⸗ erston abgehalten warde, sich dieses Staatsmannes zu ent— ledigen, der Alles in der Orientalischen Frage verdorben habe. Deshalb hält Herr Waghorn es fuͤr noͤthig, daß das Parlament einschreite und den drohenden Gefahren vorbeuge, die aus der salschen Beurtheilung und Geringschätzung Mehmed Ali's und seiner Macht entspringen mußten. „Möge sich“, sagt Herr Wag— horn unter Anderem in dieser Replik, „das auswärtige Amt huͤten, die Pacisication des Orients durch einen wahnsinnigen Versuch, Mehmed All zu zermalmen, in die Länge zu ziehen, da keine Partei in England Geld zu einer solchen Maßregel bewilligen wird. Ein Aufschub von wenig Wochen konnte eine Explosion in Konstanti— nopel und den anderen Tuͤrkischen Provinzen zum Ausbruch brin— gen, welche die sich einmischende und aufreizende Politik des Lord Ponsonby auf allen Seiten genährt hat. Diese Po— außer von den Feinden Großbritaniens, gutgeheißen worden, und so lange man Lord Ponsonby erlaubt, seinen traurigen Einfluß dort und auf dem auswärtigen Amte hier geltend zu machen, wird man umsonst auf etwas Anderes als auf Ungläck und Verwir— rung hoffen. Nachdem ich die Krankheit angedeutet, will ich auch das Heilmittel bezeichnen. Das auswaͤrtige Amt moͤge durch einen neuen Botschafter in Konstantinopel die Zuruͤcknahme der Note der anf Mächte veranlassen, eine andere abfassen, worin gefordert wird, daß Mehmed Ali und der Sultan ihre Differenzen sogleich ausmachen, und binnen einem Monat wer— den Aegypten und die Turkei wieder vereinigt, Mehmed Ali noch einmal der Vasall der Pforte seyn und nicht allein den Tribut an die Turkei bezahlen, sondern dem Sultan kuͤnftig in der Be— wahrung seines Reiches , . und helfen.“

Ueber die neuesten aus Madrid hier eingegangenen Nach— richten bemerkt die Morning Chro niele: Die „Moderados sind, bei allen ihren Triumphen, doch nicht im Stande gewesen, Maͤnner ihrer Partei der National⸗Garde als Befehlshaber oder Inspektoren aufzudringen. Villalobos und Andere sind zurück gewiesen worden, und man hat sich gendthigt gesehen, das Kom⸗ mando dem Yerzeg von Vitoria und dem General Leon zu übertragen. Die ö haben die Frage wegen der Erwählung oder Ernennung des Munizipal⸗Beamten diskutirt. Die Mode⸗

rados wollen die Ernennung aller Beamten, bis zu dem gering⸗

sten Schultheiß, der Krone uüberlassen, die Progressisten dagegen verlangen, daß das Volk an der Wahl der geringeren Beamten Theil nehme.“ n Dasselbe Blatt enthält ein Schreiben aus Bilbao, worin von den Differenzen zwischen der Provinzial-⸗Deputation und dem Britischen Konsul und den Britischen Kaufleuten die Rede ist, und es äußert sich daruͤber folgendermaßen: „Die Burger des „un— besiegten Bilbaos“ haben sich in dieser Angelegenheit eben so unredlich als undankbar benommen. Die Deputation nimmt zu einer Zeit die Miene der Souverainetät an, zu einer andern Zeit dagegen bedeckt sie ihre Schändlichkeiten mit dem Namen der Königin, während sie in beiden Fällen tyrannisch und räͤu⸗ berisch verfährt. Mag dies aber von der Regierung zu Madrid oder zu Bilbao ausgehen, jedenfalls muß gezeigt werden, daß England dergleichen nicht geduldig erträgt, und daß, wenn wir großmuͤthig genug gewesen sind, diese entarteten er, . Blut und Geld zu unterstuͤtzen, es uns weder an dem Willen noch an den Mitteln fehlt, . Beraubungen und Erpressungen zu bestrafen und zu unterdrücken. . . . , sind Zeitungen bis zum 12. Mai 6 eingegangen, welche neuere Nachrichten aus Mexiko enthalten,

denen zufolge die Mexikaner jetzt, wo ihre innere Fehden been⸗

digt sind, entschlossen scheinen, eine Streitmacht aus uheben und . drltten Mann von den Graͤnzbewohnern in aktiven Dienst zu rufen. Sie ruͤhmen sich, daß die foͤderalistische , eine zweite Niederlage in der Nähe des Presidio von Rio Grande erlitten habe, und daß wirklich schon eine Centralisten· Armee von 2000 Mann in Texas eingeruͤckt sey. Andererseits heißt es, der Präsident von Mexiko, der dem Centralisten⸗General sein Kom⸗ mando übertrug, habe in dessen Invasion eine Ueberschreitung seiner Befehle gefunden, und Großbritanien wurde wahrscheinlich vermittelnd einschreiten, um zwischen Mexiko und Texas eine friedliche Uebereinkunft zu Stande zu bringen.

TZondon, 2. Juni. Prinz Albrecht präͤsidirte gestern in der ersten öffentlichen Versammlung, welche von dem im Juni vori⸗ gen Jahres gebildeten Verein zur Ausrottung des Sklavenhan⸗ j ehalten wurde. . . gestrigen Sitzung des Unterhauses richtete Herr Hume wieder mehrere Fragen in Bezug auf den Stand der Orientalischen Frage an Lord Palmersten. Der Minister erllarte indeß, daß er über noch schwebende Unterhandlungen nichts eroͤffnen koͤnne; nur so viel konne er fagen, daß die Bemuͤhungen der Britischen Ne

ie⸗ iedli des Streits ung en rung fortwährend auf friedliche Ausgleichung Al tet seyen, und daß, wenn auch der Pforte ünd Mehmed Ali gerichtet s. * * 9 .

ĩ ten hege, es doch nie daran gedacht e ,, . 2 gegen England anzu⸗

Frankreich in einigen Punkten dieser

habt, dieserhalb eine feindselige nehmen. Erhöhung von

wurde gestern mit 6 gegen 11 Stimmen verworfen.

Donna Maria hat am 25. Mai die i, 6.

onds keine bessere Aussichten dar. Sie

in eigener Person eroͤffnet. Die Thren⸗ bern Portugiesischer

; des Herrn Christopher, daß das Unterhaus die 2 , die e , , nicht auch Ir⸗

land träfen, nämlich der direkten, fuͤr ungerecht erklären solle,

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kuͤndigt an, daß eine baldige Wiederherstellung des guten Ver

ffnäse ein Bevollmäch⸗ nehmens mit dem Papste zu hoffen sey, nachdem ein Ber ö von Seiten an. in Rom aktreditirt worden. . so spricht sie die Hossnung einer baldigen Ausgleichung der Wif— ferenzen mit England wegen des Sklavenhandels aus.

Belgien.

Brüͤssel, 1. Juni. Die Königin der Franzosen it heute Mittag hier angekommen und sogleich nach Laeken weitergesah, ren. Der Herzog und die Herzogin von Nemours treffen heute Abend ein. 2 ; Durch Dekret vom 20. Mai sind die verschiedenen Dienst—

unter dem Minister stehenden Departement vereinigt werden, das den Namen führt: Direction der im Bau befindlichen Eisen⸗ bahnen. Zum Direktor ist Herr Simons ernannt worden.

Durch ein Dekret von demselben Tage ist die Leitung der Arbeiten von Ans nach der Gränze in drei Theile getheilt wor— den, von denen der Ingenieur Mans die Section von Ans nach der Maas mit Aufstellung der stehenden Maschinen und Seen, bahn in die Stadt Luͤttich, der Ingenieur de Ridder die er— tion von der Maas nach der Ourthe nebst den Bau der Brut. ken und Quais, endlich der Ingenieur Petitsean die Section des Vesdre / Thales bis nach der Graͤnze erhalt.

Schweden und Norwegen. . Christian ia, 22. Mai. (L. A. 32 Das Norwegische Constitutions⸗Fest wurde Sonntags, den 14 Mai, auf das fröͤh— lichste begangen, ohne daß anderweitige Storungen der öͤffent⸗ lichen Ruhe, als etwa Zischen und Pfeifen vor den Fenstern der

Huf sedenheit mit der Bemühung des Statthalters, dem Dichter Welhaven zu einer Professur zu verhelfen, zuzuschreiben ist Der Statthalter hatte sich indessen entfernt, und nirgend ward ein Sin— schreiten der Polizei bemerkt. Außer der gewohnlichen Musik am Denkmale des torthingsmannes Christian Krehg und dem Feuerwerk am Meerbusen hatte man auch ein Wettrudern in Boten veranstaltet. Den Preis gewannen einige Lootsen und Fischer, welche eine Wasserstrecke von 3 10090 Ellen in 14 bis 13 Minuten zuruͤckgelegt hatten, ohne daß ein Boot sonderlich zu ruͤckgeblieben ware. Die Belohnungen bestanden in einem silbernen Brustschild und einem silbernen Becher. Zu dieser Art von Lust— barkeit hatte ein kurz zuvor veranstalteter Wettritt Anlaß eg ben, wobei zwei Reiter, ein junger Kaufmann und ein Kavaller e , nant, eine etwas aufwärtsgehende Bahn von 2009 Fuß in 5. und 56 Sekunden durchflogen hatten. Dergleichen raftaußerun⸗ gen duͤrften bald sehr allgemein werden. Da am Abende dieses Tages das Dampfschiff „Constitution“ von seiner gewoͤhnlichen 6 eintraf, begleitet vom Dampfboote der Stadt Drammen, „Jonas Collett“ genannt, ward es jenes gefeierten und dieses beliebten Namens wegen von der auf den Quais versammelten Menge mit schallendem Hurrah und dem lauten Aunstimmen des Ratio nalgesanges empfangen, Aus den übrigen Theilen des Lan— des fehlt es noch an Nachrichten in Betreff des t. ationalfestes; indessen ist die hoͤchst traurige eingelaufen, daß Capita in Qever⸗ gaard, der als Deputirter des Amtes Hedemarken Mitglied der letzten drei Storthinge gewesen, mitten in der Feier des Tages vom Tode ereilt worden ist. Umgeben von seiner blühenden Fa⸗ milie und und fröhlichen Menschen vor seiner ländlichen Woh

Lebens eine von ihm selbst geladene springende Kanone in einem

lich in die tiefste Trauer.

40 6jährigen Jubiläums der x * bereits so viele n, , . man ein Comiié zur Anord⸗ nung des Festes hat niedersetzen konnen. .

n n, , die Lage des Landes nicht vie erfreulichste. Sowohl hier, als im benachbarten Drammen hort man von neuen

, Die Schulden Eintreibungen in den verarmenden

and⸗-Distrikten haben ihren Fortgang. In der Vogtei Solder und Oudalen gab es im verwichenen Jahre allein 1200 Auspfän⸗ dungen zu einem Kosten⸗-Anschlage von wenigstens 600 Spthlrn. Man klagt uͤber die Härte des Gesetzes und thut Vorschläge zur Milderung desselben.

Versuch duͤrfte indeß leichtlich Nachahmer finden.

sunkenen Fregatte „Najade“ gehört hat. Am 18 von Drammen ein Schiff mit nach New⸗York aus. ; Dänemark.

Kopenhagen, 1. Juni.

Toa es, den bi auf rn, . Vertrauen zwischen

nem Lande, wo Vieles der Umschaffu

das Vertrauen zur Weisheit und

enthalten bestarten/ und die Regierung in allen guten e,, denjenigen, die begreifen können, daß um durchg

men durchzufuͤhren, nicht nur 26

bewaffnete Macht ersetzen kann, und sie wird dann die derjenigen verachten können, welche gl

zweige bei den noch im Bau befindlichen Eisenbahnen zu einem

Statthalterei, vorgefallen waren, welches wahrscheinlich der Un⸗

nung streckt diesen liebenswürdigen Mann in der Vollkraft des Nu todt danieder, und die laute Freude verwandelt sich urplötz⸗

Eine von einem Buchhaͤndler, Buchdrucker und Publizisten allhier ausgestellte Einladung zur Theilnahme an der Feier des uchdruckerkunst am 21. Juni zählt

Der tuͤhne Seemann Witbro, welcher im vorigen Sommer in einem offenen Boote, nur von einem einzigen Begleiter unter, stuͤtzt, das Polarmeer durchschnitt und aus Spitz bergen eine reiche Beute gluͤcklich zurückbrachte, ist unvermuthet verstorben, 4 er sich ein größeres ehren zu einer neuen Seereise erbaute. Sein

Bei Lyngser an der Südkaste des Landes hat man eine Ka— none aus . Wasser gezogen, welche zu der daselbst am 6. Juli 1812 im heißen Gefechte mit zwei Englischen 2 , . ie; 0 Norwegischen Auswanderern

(Alt. M.) Zur r, . id bei der Feier des 28. Mai . geh und Volk aus—

s derem Folgendes: In ei— brachte, äußerte derselbe unter. An ö, 6 , , wo Alle von der Zukunft die Lösung einer großen AMul— . ge, und ihr mit gespannter Erwartung ,, , ist vornehmlich jenes Vertrauen unumgänglich nothwendig. Wenn Alles, was geschleht, von einem konsequenten Festhalten an 2. echt populairen Prinzip und von 6 , , e

der großen Grundsaͤtze, welche die Zei 4 ; 3 . ĩ ird ein Je

schuͤtterlich und erwartungsvoll seyn, aber ruhig, wir der der Zukunft entgegensehen, welche ken, , 2 was der Augenblick unmöglich vollbringen kann. . Fortschritꝛ wird die Burgschaft eines neuen Fortschritte

sede erfgllte Hoffnung dle ruhige .

ifende Refor⸗ illen und. Mittel, sondern auch

ich i en, und dies wird Zeit erforberlich ist, einen festen Stützpunkt haben, und di der Regierung ein⸗ estigkeit und Sicherheit verleihen, a e r.

auben, daß die Zeit stille

̃ ĩ langen. Dieser ehe, weil sie nicht so schnell geht, als sie es ver kehren muß aber . en, so oft des 9 , ge. Veranstaltungen ins Leben rufen, die als Abwe 6 166 Grundsätzen erscheinen müssen, die durchgeführt 4 en ö . und auf welchen bie Sicherheit des Throönes und die Freih des Volkes beruht. Schwer zu verantworten haben es diejenigen

also, die dem Könige zu irgend einem Schritte 2 der, wenn auch nur fur einen Augenblick, beim Volke Zwäfel hinsicht⸗ lich der Grundsätze erregen kann, welche die Regierung zu be⸗ folgen gedenkt, schwer zu verantworten haben es auch diejenigen, die durch übertriebenen Diensteifer, durch unzeitige Furcht, durch blinde Vorliebe für das Alte oder Verkennung der Forderungen der Zeit zu Maßregeln rathen, welche das Vertrauen schwächen konnen, daß der König vollkommen die Gebrechen und Mängel des Landes, die Stimmung des Volkes, die Forderungen der Zeit

kennt und einsieht. Aber auch diejenigen übernehmen eine

schwere Verantwortung, die aus Eifer, die Entwickelung zu för⸗ dern und die Rechte des Volks handzuhaben, vergessen, daß so wie der König nur durch das Volk, so auch das Volk nur durch den König stark seyn kann, und daß so wie des Volkes Freiheit die sichere Grundfeste des Thrones, so auch die Unverleßtzlichkeit des Königs der Volkofreiheit starker Schild ist. Laßt uns doch nie vergessen, daß Vertrauen Vertrauen erzeugt. Und soll= ten wir nicht Vertrauen zu dem Fuͤrsten haben, der den Ban⸗

Er nicht stets ein freies Volksleben lieben? Er, der klar im gro— ßen Buche der Geschichte gelesen hat, muß er nicht gelernt ha⸗ ben, daß ein Volk, dessen Wohl unter dem Wechsel der Zeit gesichert werden soll, eine staͤrkere Büuͤrgschaft als die hui g Persoͤnlichkeit eines Selbstherrschers haben muß? Er, . ie BVoöͤlkerstarnme Europas unter rastlosen Anstrengungen hat leiden und bluten sehen, sollte er nicht wissen, daß die 2 Volkes Stimmen haben muͤsßen, wenn die Einnahmen und Aus⸗ gaben des Volks bestimmt werden sollen? Er der. selbst aus dem Brunnen der Wissenschasten und aus dem Quell der Wahrheit trank, kann er das freie Wort in Schrift r. . als achten, und muß er nicht wissen, daß der Sieg der ahr heit nur aus dem Kampfe der Meinungen w, , . Fest halte also das Volk am Vertrauen zun Könige, * . heit und Kraft aussprechend, was es hofft und w nscht, was e von Christian VIil. wuͤnscht und erwartet: das ist mein innigster Me * ** * . Verfugung wegen der Daͤnischen Sprache im noͤrdlichen Schleswig scheint die liberale Partei mit neuen ee, r, ,. nungen auf diesem Felde zu beleben. Der schon , * des Magisters Monrad verband mit dem Sieuer Rem igun ; Recht die Vereinigung der Schleswigschen Stände mit den Dä— nischen, und „F ,, die Schleswiger auf, sich den Daͤnischen Standen anzuschließen. . s

n , der eher zingelegenheit zußzert das Sonn tag sblatt: „Man hat geglaubt, daß diese Sache den Standen hätte vorgelegt werden muͤssen; zweckmaßig wäre es allerdings gewesen, wenn sie von den letzten Standen in Itzehoe * Schleswig verhandelt worden wäre; doch muß man sich woh huͤten, die Sache in die Lange zu ziehen. Wir wurden dann, wie dies oft geschieht, die Zeit uns entschlüͤpfen lassen; denn wir sehen, daß man jetzt mit Ernst in den Nach barstaaten auf An⸗ legung von Linge , hinarbeitet, und am Ende sich von unserer Bahn in den Herzogthaͤmern gänzlich unabhaän⸗ gig. Gebe Gott, daß unsere Furcht. daß die Nachbaren uns zu⸗ vorkommen, ungegründet seyn möge! Uebrigens spricht die hiesige Zeitung die Befürchtung aus, daß eine Eisenbahn durch Holstein oder Schleswig, mit Ruͤcksicht auf den Sundzoll, den Handel Kopenhagens noch mehr beschränken werde, Die Regierung habe also um so mehr Ursache, die Vorstellungen des 2 hagener Großirer-Comité in Betreff dieses Punktes zu beruͤck⸗ sichtigen.

De utsche Bundessttaaten.

Aus Sach sen, 3. Juni. (L. A. 3) Das neueste n das Gesetz, und Verordnungg⸗Blatt veroffentlichte Gesetʒ betrifft das Liquidiren der Sachwalter in buͤrgerlichen Rechtsstreitigkeite—⸗ und Untersuchungs, Sachen. Zufolge desselben haben die Sach⸗ walter in den oben angezeigten Fällen bei Beendigung des Ver— fahrens, worauf nach der Ordnung des Prozesses richterliche Ent⸗ scheidung durch Exkenntnisse erfolgen muß, oder wenn sonst den Parteien die Jarotulation der Akten e Verspruch oder zur Berichterstattung an die vorgesetzte Behörde bekannt emacht wird, die von ihnen verdienten Gebuͤhren und gemachten Verlage, insoweit letztere nicht aus den Akten zu ersehen sind, er g nz zu den Akten zu liquidiren, und zwar bei Verlust des nicht i⸗ zuidirten, vordusgesetßzt, daß der Inrotulatiens, Termin ihnen of⸗ sziell bekannt geworden ist. In Anfehung soichzs Anf ö. 4. Richtigkeit und Zulassigteit ssch nicht aus den Prsgeß,-Akten be, urtheilen läßt, ist die Feststellung vem Prozeß-⸗Nichter selbst zu bewirken, dem zu diesem Zweck auch die Privat— Akten zur Einsicht vorzulegen sind. Es ist jedoch de⸗ ren Feststellung bis zu dem Zeitpunkt auszusetzen, wenn deren Beitreibung entweder von dem Sachwalter wider seinen Machtgeber, oder von der Partei wider einen Gegner, der zur Restitution gehalten ist, beantragt wird. So geringen limfanges das Gesetz ist, so viele Debatten hat es bei der Berathung in den Kammern angeregt, durch deren jede es zweimal gegangen ist. Veranlaßt wurde die Vorlage des Gesetzes durch einen trag der Staͤnde-Versammlung von 1836. Der urspruͤngliche Gesetz⸗Entwurf beschränkte sich auf das Liquidiren in buͤrgerlichen Rechtssachen; erst die zweite Kammer dehnte das Gesetz zugleich auf Untersuchungssachen und Sachen der Administrativ⸗ . aus. Die erste Kammer verwarf eine solche Ausdehnung gaͤnz⸗ lich; die zweite ließ hierauf bei der anderweiten Berathung die Administrativ-, Justizsachen fallen, beharrte aber bei den Untersu⸗ chungssachen, worauf sich ihr die erste Kammer in letzterer Be⸗ ziehung anschloß. Schon in der ersten Kammer wurde von ei— nem Sprecher das Gesetz fuͤr nicht nothwendig erklart, weil Das, was es bezwecken soll, namlich einen Schutz gegen die Unbilligkeit der Anwälte, bereits bestehe, da Niemand gehalten sey, einem Anwalte dessen Liquidation zu bezahlen, ohne daß sie vorher der Moderation unterworfen wor⸗ den sey, fuͤr nicht billig, weil eine gleiche Zwangs und Kontrol⸗ maßregel gegen Aerzte und Geistliche nicht angewendet werde; und fuͤr nicht rathlich, weil es nicht gut zu seyn scheine, wenn der Stand der Sachwalter in den Augen des Publikums noch unter den des gemeinen Handwerkers und Miethlings hergbge— wuͤrdigt, und weil durch eine solche Maßnehmung bei den Sach waltern das Gefühl der Höhe des Standpunktes, auf dem sie sich befinden und besinden sollen, niedergedruͤckt werde. Gewiß auch außer der Kammer wird das Gesetz, wie dies bereits ge— schehen, hier getadelt, dort gelobt werden. So viel ist ** daß das Gesetz an und fur sich etwas Nachtheiliges fuͤr die Sachwalter nicht enthalt, daß es die Ehre derselben keinesweges benachtheiligt und daß es sogar dazu dienen wird, das Mißtrauen Ker gr nen, das etwa Klienten gegen ihre Ansaͤtze hegen können.

ie von einem Mitgliede der zweiten Kammer dem Schlußsatze des Gesetzes nachgerühmte ganz klare Bestimmtheit werden un— streitig nicht Alle darin zu finden vermögen.

ner der Freiheit auf Norwegens Felsengrund 64 Muß,

Stuttgart. (A. 3.) Der ständische Ausschuß hat an die Mitglieder der Stände“ Versammlung seine jährliche Uebersicht uͤber die Ergebnisse der Finanz Verwaltung des Königreichs waͤh— rend des Etats⸗Jahres J. Juli i858 bis 30. Juni 1839 versen⸗ det. Dieses umfangreiche Aktenstück (39 S. gr. 4.) ist ein aber⸗ maliger Beweis von dem glaͤnzenden Stande des Wurttember⸗ gischen Stagtshaushaltes und von der Ordnung und Durchsich⸗ tigkeit der Verwaltung. Der suͤr das genannte Jahr verabschie⸗ dete Etatssatz der Einnahmen war 9, 324,612 Fl. 48 Kr.; die wirkliche Einnahme aber betrug 12,098,931 Fl. 17 Kr., somit mehr 2, 74,288 Fl. 29 Kr. Die voraus berechnete und von den Staͤn⸗ den bewilligte Ausgabe⸗Summe belief sich auf 9,337, 927 Fl. 28 Kr.; wirklich verwendet wurden 9, 18, 054 Fl. 26 Kr., somit 380, 126 Fl. äber den Etatssatz. Als wirklicher Üeberschuß stellte sich also heraus die Summe von 2,380,876 Fl. 51 Kr.; wobei wohl zu bemerken ist, daß in derselben die fuͤr bestimmte außerordentliche Ausgaben ver— willigten, aber am 30. Juni 1839 noch nicht ausgegebenen Gel— der keinesweges einbegriffen sind. Diese sind in der sogenannten Rest⸗Verwaltung, während jene Ueberschuͤsse lediglich dem lau⸗ fenden Dienste angehören. Es muͤssen somit nach der Rechnungs— weise der meisten 2 constttutionellen Staaten eigentlich noch beinahe 6 Millionen weiter als parat liegende Ueberschuͤsse der Wuͤrttembergischen Staats⸗-Kasse in Berechnung genommen wer— den, denn das reine Aktiv Vermögen der Rest⸗Verweltung be— trug am 309. Junius 1839 nicht weniger als 8, 086, 26 1 Fl. 352 Kr. Die Ueberschuͤsse des Jahres 1838 1839 ruͤhr— ten hauptsächlich, und ö. in beinahe gleichen Quoten, von dem Mehrertrage der Domainen, der Staats-Forste und des Zolles. Im Ganzen aber vertheilte sich die Einnahme nach den beiden Haupt Rubriken Staalsgut und Steuern in die zwei Summen von 5,6965, 143 Fl. 57 Kr. und 6,102,787 Fl. 20 Kr., von welchem letzteren wieder die direkten Steuern 2, 603,34 Fl. 23 Kr., die indirekten aber 3,799, 187 Fl. 20 Kr. eintrugen. Wuͤrttemberg gehört also zu den jetziger Zeit sicherlich noch we— nig zahlreichen Staaten, in welchen ein sehr bedeutender Theil der offentlichen Ausgaben aus dem Ertrage des eigenen Vermö— gens des Staates bestritten werden kann. Ob eine solche aus⸗ 86 Natural⸗Wirthschaft aus hoͤherem volkswirthschaftlichen

esichtspunkte wirklich vortheilhaft ist, mag dahingestellt blei—⸗ ben; allein so viel ergiebt sich aus dem jetzigen Stande der Dinge jeden Falles, daß nichts ungegrundeter seyn könnte, als eine Klage Über die Höhe der Abgaben, von wel— chen nicht 4 Fr auf den Kopf der Bevölkerung kommen (in England etwa 25 Fl, in Frankreich 15 Fl. c). Dem Verneh⸗ men nach läßt das mit dem 30. Juni d. J. zu Ende gehende Finahziahr wenigstens den gleichen guͤnstigen rfolg erwarten, wie das juͤngst verflossene. Und sollte auch das nächste Jahr sich gleichmäßig einstellen, was unter Voraussetzung der Erhaltung des Friedens wohl angenommen werden darf, so wurde leicht fuͤr den nächsten Landtag sich die Aufgabe stellen, sechs bis acht Mil— lionen ganz nach freiem Ermessen zu außerordentlichen Zwecken näßlich zu verwenden. Es sey zum Schlusse bemerkt, daß die Staatsschuld des Koͤnigreichs 6 jetzt noch auf 22 bis 23 Mil— lionen belaͤuft.

Hamburg, 4. Juni. Es ist hier unter dem 1. Juni d. J. die Konzession zur Anlegung der Hamburg⸗Bergedorfer Eisenbahn, bewilligt durch Rath⸗ und Buͤrger⸗ Schluß vom * n. 1840, erschienen. Wir entnehmen derselben nachstehende

tellen:

„S. L Die Anwendung des Expropriations⸗-Gesetzes wird der Ge— kel der Actionisten der Hamburg⸗Bergedorfer Eisenbahn, Behufs

nlegung einer Eisenbahn von Hamburg über Bergedorf bis an die Elbe oder einen senstigen, zur weiteren Fortführung der Bahn geeig⸗ neten Punkt der Gränze des beiderstädtischen Gebietes, für die 86 von Hamburg bis zur Can en en Gränze von Billwärder, in Ge— mäßheit des vorgelegten Risses und Verzeichnisses, bewilligt. Es bat die Gesellschaft ahh. ehe diese Bewilligung in Kraft tritt, die Kon— ession zur Weiterführung der Bahn bis Bergedorf, und im Allgemei⸗ nen die Zusicherung einer Konzesssen bis an die Elbe oder einen son— igen, zur weiteren Fortführung der Bahn geeigneten Punkt des bei⸗ erstädtischen Gebietes nachzuweisen. Der gedachte Riß und das Ver— eichniß sind als Anlage dieser Konzession zu bezeichnen. S5. 2. ür die Vollendung der Bahn bis Bergedorf und ihre Aus— rüstung mit allen Mitteln, die sie zur Benutzung geeignet machen, so wie für alle durch die bewilligte Anwendung des Expropriations⸗Gesetzes begründeten Ansprüche haftet das Gesammt— Eigenthum der Gesellschaft. Der Einschuß des Actien-Kapitals ist so— fort auf 20 är zu vervollständigen und der Vorsiand der Gesellschaft verpflichtet, bis zur Vollendung der Bahn bis Bergedorf und erfolgter Anschaffung der dazu erforderlichen Benutzungsmittel, sobald die ein⸗ eh Einschüsse bis auf 10 pCt. des Actien-Kapitals verausgabt nd, jedesmal eine neue Einzahlung von mindestens 10 pCt., wenn⸗ gleich in den statutenmäßig gesetzten Fristen bis zur Erschöpfung des anzen Actien⸗Kapitals einzujiehen. * 53. Der Gesellschaft wird die ö. cherung ertheilt, daß eine Konzessson zu einer anderen Eisenbahn n derselben Richtung und mit denselben Endpunkten von Famburg und Bergedorf nicht gegeben werden soll. Jedoch hat 6 §. 6 die Ge⸗ ellschaft die Einmündung und den Anschlüß anderer gönehmigter Ei⸗ enbahn⸗A Anlagen an ihre Bahn, möge diese neue Bahn in einer 2 oder in einer Seiten⸗Verbindung bestehen, gefallen * assen. m Fall eine Einigung über einen solchen Anschluß nicht u Stande kommen sollte, sieht es dem Senate frei, nach den Ümstän⸗ en, entweder die Bedingungen des Anschlusses festjusetzen, oder, inso⸗ fern er es im allgemeinen fen f für die Fortfilhrung einer anderen gi e wr ü f ng. nöthig erachtet, ju Gunsten derselben den Anfguf. der bestehenden Bahn mit allem Zubehör, gegen Bezahlung des , , , , nach Abzug der durch Sach verständige zu den Abnutzung, unter Vereinbarung mit Ehr. Sber Alten und Verordneien löblicher Kämmerei auszusprechen, oder aber, ohne Rüchsicht auf das sodann cessirende ꝑrivilegium exclusivum, die Bewilligung eines anderen Eisen⸗ traktes verfassungsmäßig zu veraniassen. 5.7 Vie Gefellschaft ift mit ihrem Vermögen für den Schaden verantwortiich, welcher durch Unvor! sichtigkeit oder Fahrlässigkest ihrer Angestellten oder durch Mangelhaf⸗ i ihrer Einrichtungen und Nacht sigkeit in Beaufsichtigung der selben entsteht; so wie sie auch für solche Schaden s⸗Linsprülche alfkolnmen muß,. welche etiwa der Anlage wegen an den Staat gemacht, Und ent weder von der Gesellschaft 39 anerkannt, oder unter ihrer Zuziehung richterli fiel werden. S. 19. Es wird der Gesellschaft 9 un entgeltliche Abtretung derjenigen Staats- Ländereien, welche sie nach dem genehmigten Risse und Verzeichnisse zu ihrer Anlage bedarf, zu⸗ esichert. Die Anlage sammt den 3 ehörigen, ausschließlich zur enutzung derselben erforderlichen Gebäuden ist von der Grundsteuer befreit. Auch ist für die erste rg , des n Behuf und in Veranlassung des Unternehmens an die Gesellschaft übergehenden Arcals die Abgabe wegen Eigenthums-rränderung von Immobilien, sowehi seiten der Gesellschaft als des Verkäufers, nicht zu entrichten. §. 18. er Tarif und die Zeit der Fahrten werden vorlufig und mit Bor— behalt f ft eiwg für nöthig erachteter Verfügung des Senates, der Gesellschaft lberlassen; Fahrten während der Thorsperre sönnen nur nach ertheilter Genehmigung stattfinden.“

Schweiz.

Aus der Schweiz, 27. Mal. (Schwäb. M.) Di Walliser Angelegenheit, diese verworrenste Frage der chwen scheint nun wirklich durch die Macht der Umstände dauernd und befriedigend gelbst. In dem am 18ten d. Vz. versammelten Gro⸗

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ßen Rathe waren alle Zehnen vertreten, und nur die Wahlen des Zehnen Herens gaben zu einigen näher zu untersuchenden Reclamationen Anlaß. Auch die Geistlichkeit hat durch ihre Re⸗ präsentanten, den Bischof von Sitten und den Propst von St. Bernhard, die neue Verfassung beschworen. Männer des oberen wie des unteren Wallis theilen sich in die wichtigsten Stellen im Großen Nathe und im neu erwählten Staats⸗Rathe; und noch deutet nichts auf Storungen des gluͤcklich hergestellten Vertrauens. Weniger gelingt es in den Kantonen Tessin und Zuͤrich mit den Versu⸗ chen, die widerstreitenden Elemente 4 versohnen. Dort hat der Große Rath dem echt Italiänischen Nachedurste des Volkes nach- gegeben und die Hochverraths- Klage gegen die Häupter der ge— 3 . Partei wiederholt bestaͤtigt. In Zurich war am 26sten d. M. der Große Rath außerordentlich berufen, um die Reduction des Obergerichts und Regierungs⸗Raths auf je 9 und 13 Mit, glieder zu beschließen und die erledigten Stellen zu besetzen. Einige Mitglieder der letzteren Behörde neigten sich zur en. des fruheren Regierungsraths Dr. Zehnder, eines thaätigen, ge— geschaͤftsgewandten und gemaͤßigten Anhaͤngers der gestuͤrzten Par, tei; aber gleichwohl konnten dafuͤr nur 13 gegen 93 Stimmen zusammengebracht werden. Ueberhaupt laßt sich bemerken, daß die Versammlung der Volksvertreter weit anti-radikaler als das Volks selbst ist.

Sch affhausen. An den Großen Rath gelangte ein Schrei— ben des Herrn Antistes Hurter, das (sagt der „Schaffhauser Korrespondent“), im Gefuͤhle erlittener Kränkung in etwas bit—⸗ term Tone abgefaßt, der vlelfachen Machinationen erwähnt, die in juͤngster Zeit gegen ihn angelegt worden seyen, und deren Ur- sprung und Ursache er in der gescheiterten Wahl eines Kompe— tenten zu der erledigt gewesenen Direktorstelle am Gymnasium zu entdecken glaubte, wobei er jedoch keinen Einfluß geübt, son— dern nur kraft seiner Stellung gehandelt habe. Bel dem Be— wußtseyn redlichen Willens und Handelns möchte er sich nicht weiteren Unbilden aussetzen, und um einem Manne der rechten Farbe Platz zu machen, nehme er seine Entlassung von der Stelle eines Kantons-Schulraths. (Die Nachricht, daß Hurter alle seine Aemter niedergelegt habe, scheint demnach unrichtig.) Die Versammlung zog vor, nach dem Rathe des Herrn von Meyenburg⸗-Rausch, mit der Entscheidung bis zu? nächsten Sitzung zu warten. Doch fehlte es nicht an Stimmen, die eifrig Partei fuͤr den „gebildetsten“ Mann des Kantons ergriffen.

Spanien.

Monroyo, 17. Mai. Die verschiedenen Divisionen der Armee des Herzogs von Vitoria haben sich Morella genähert. Der Graf von Belascoain (General Leon) ist, nachdem er die Forts von Mora und Flix zerstoͤrt hat, vor drei Tagen hier durch passirt und hat jetzt sein Haupt⸗Quartier in eher s. Ein Theil der unter seinem Kommando stehenden Königlichen Garde steht in Herves. Sein Nachtrab hatte bei Corbera ein leichtes Ge— fecht mit den Karlisten zu bestehen. Chiva, etwa 2 Stunden von Morella, ist von den Truppen der Königin besetzt worden. Der General O Donnell befand sich gestern wahrscheinlich in San Mateo. Ueber Cabrera weiß man nichts Bestimmtes; es hieß 6 er sey in Morella und wollte die Vertheidigung in eigener

erson leiten, indeß wird dies hier sehr bezweifelt.

Portugal.

Lissabon, 18. Mai. (A. 3) Der Marschall Marquis von Saldanha ist in Auftrag der Regierung nach London abge— reist, um wegen der maßlosen Forderungen Englands zu unter— 6. England dringt auf Bezahlung dessen, was man ihm chuldet, mit der Drohung, 8. es seine Maßregeln ergreifen würde im Falle des Nichtbezahlens. Worin die . be⸗ stehen werden, wird nicht gesagt, man kann sich aber wohl an den Fingern 8. aͤhlen, daß es damit auf die Besitznahme der Ostindischen Besitzungen abgesehen ist, die den Englaͤndern beson⸗ ders gegenwärtig wegen der Differenzen mit China so sehr kon— venirten. Den Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Gra— fen Villa Real, beschuldigen nun selbst seine Freunde der Nach⸗ läͤssigkeit, daß er die Sache bisher so hängen lassen und keine entscheidende Schritte gethan, die eine solche drohende Note der Englischen Regierung abgewendet haben wurden. Man macht ihm den Vorwurf, daß er zu sehr auf seinen diplomatischen Ruf vertraut habe, so wie auf seine persönlichen Verbindungen mit den Englischen Netabilitaͤten, die er durch Hinhalten einzuschlaͤfern geglaubt. Nachdem die Sache nun bis zu jenem Aeußersten gediehen, hat derselbe die gescheidtesten Notabilitäten, mit Ausschluß der Septembristen, zu einer Berathung zusammen⸗ berufen, deren Resultat die Sendung Saldanha's nach England war. Außer Instructionen zur guͤtlichen Beilegung dieser Ange— legenheit hat man dem Gesandten auch Wechsel zur Befriedigung der dringendsten Schuldner mitgegeben, , von dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten auf die Portugiesische Schatz— kammer und zahlbar in gewissen Terminen. Wird die so aufge⸗— brachte und jetzt so ruͤcksichtslos handelnde Englische Regierung solche Wechsel eines bankerotten Staats acceptiren? Wird Sal— danha jener Regierung so viel Vertrauen einfloͤßen koͤnnen, daß sie an das Versprechen der Zahlung der Wechsel glaubt? Wird überhaupt der Englischen Regierung so viel an der Bezahlung elegen seyn, wenn sie unter dem schicklichen Vorwande der ichtbezahlung einmal die Absicht hat, sich auf diese Art die Indischen Besitzungen anzueignen, was unstreitig sener Regierung mehr Vortheil bringt, als die Bezahlung dessen, was Portugal an Englische Unterthanen schuldet? Der geeignetste Mann zu der Sendung wuͤrde wohl der Herzog von Palmella gewesen seyn, allein dabei waren noch andere Ruͤcksichten zu neh— men, indem man zugleich den Marschall Saldanha auf Antrieb der gemäßigten Partei auf einige Zeit entfernen wollte, denn man will fuͤr gewiß behaupten, daß eine weit verzweigte Ver— schwoöͤrung zu Gunsten einer absoluten Regierung existire, an de⸗ ren Spitze 2 3 und der Patriarch stehen sollen. Die Ge⸗ mäßigten, zu denen auch das Ministerium theilweise gehort, fürch⸗ ten solche Anschläge. Saldanha, sagt man, soll den Ver⸗ schworenen sein Wort gegeben haben, nicht nach England zu gehen, wenn man ihn dazu auffordern wuͤrde, allein er konnte nicht umhin, den ausdruͤcklichen Befehlen der Königin zu ge⸗ horchen. Die ganze Handlungsweise der Regierung deutet auf Machtgewinnung, auf Verstärkung ihrer Partei durch Ein— schub von Maͤnnern ihres Glaubens an die Stelle von Septem, bristen. Die Oppositionsblaͤtter predigen dies täglich, sie sagen laut, daß man nach dem Absolutismus strebe, daß das Volk seine 5 wieder verliere. Das Volk aber, welches nun seit 20 ahren, seit der constitutionellen Verfassung, noch nichts von der vielgeruͤhmten Freiheit geschmeckt, im Gegentheil die Erfahrung nme, hat, daß es seitdem einen großen Theil seiner Wohlha— enheit verloren, bekuͤmmert sich wenig um das Hrschweer der

Zeitungeschreiber und läßt sich zu Gunsten einer solchen imagi—⸗ nairen Freiheit, die hier bis jetzt nichts anderes als Druck der

.

Parteien war, nicht aufregen. Wenn die absolutistische 2 nur so viel Macht erhielte, um ihre Gegner in Zaum zu halten, was gegenwartig allen Anschein hat, so stuͤnden auch weiter keine Schwierigkeiten im Wege. Und warum sollte sich die Königin widersetzen, wenn man sie zwingt, absolut zu 1 Hat man sie doch auch gezwungen, den constitutionellen Eid abzulegen!

Fortwahrend ist die Witterung rauh, kalt und regnerisch, bereits seit vier Wochen, was ungemein vielen Schaden an Oli— ven, Wein und Weizen thut, die jetzt in der Bluͤthe stehen, so daß man eine sehr schlechte Aerndte befuͤrchtet. Es steigen daher alle Lebensmittel ungemein im Preise, und die Klagen des armen Mannes nehmen immer mehr zu, besonders da das Brod schon um die Haͤlfte im Preise hoher gegangen. Ein Deutsches Fruͤh⸗ jahrswetter kann nicht so rauh seyn, wie das diesjährige hier ist. Viele Baäͤume haben noch nicht einmal ihr volles Laub, weder Kastanien noch Umen und Akazien.

Griechenland.

Athen, 8. Mai. Die Minerva enthält nunmehr den

ö. Griechenland und der Pforte abgeschlossenen Handels⸗

raktat. . sind diejenigen Paragraphen, welche hier am Meisten Widerspruch finden. 5. 23. Die Unterthanen einer der beiden kontrahirenden Parteien duͤrfen nicht unter die Schiffs⸗ Mannschaft der anderen Partei aufgenommen werden. Geschieht dies dennoch, so verpflichten sich die beiden Regierungen, den Capitain, der sich eines solchen Vergehens schuldig macht, durch die kompetenten Behoͤrden des Hafens, dem das 340 angehoͤrt, bestrafen zu lassen. Diese Bestimmung tritt erst sechs Monate nach Auswechselung der Ratificationen dieses Traktats in Kraft. §. 24. Die Gesandten und andere diplomatische Agenten, so wie die Konsuln und Vice⸗Konsuln einer der beiden kontrahirenden Maͤchte koͤnnen niemals, weder oͤffentlich noch heimlich, die Un⸗ terthanen der anderen Macht ihrer gesetzlichen Behoͤrde entziehen, noch sie durch Paͤsse oder Patente schuͤtzen. Im Allge⸗ meinen wird man in beiden Landern das Prinzip beob— achten, daß Niemand auf seine Nationalitat verzichten kann. 5. 25. Die Gesandten und andere diplomatische Agenten, so wie die Konsuln und Vice Kensuln der einen der kontrahirenden Maͤchte genießen in dem Lande der an⸗ deren dieselben ,, , Privilegien, Ruͤcksichten und den Schutz, wie die der beguͤnstigtesten Nationen. Sie führen die Oberaufsicht uͤber die Personen ihrer Nation und diesen steht es frei, sich bei ihren Prozessen und Streitigkeiten an ihre Kon⸗ suln zu wenden. Alle Prozesse und Streitigkeiten in Bezug auf 3 und Civil Angelegenheiten, die in der Tuͤrkei und in

riechenland zwischen den Unterthanen beider Lander entstehen, werden nach den fuͤr die beguͤnstigtesten Nationen bestehenden Be⸗ stimmungen entschieden. und Vergehen, die von den Unterthanen der einen Macht gegen die der anderen veruͤbt wer—⸗ den, oder auf direkte oder indirekte Weise gegen die oͤffentliche Sicherheit gerichtet sind, werden in beiden Ländern durch die Lokal⸗Gerichtshofe untersucht und bestraft. Griechische Untertha—⸗ nen, die sich in der Tuͤrkei ahnliche Vergehen schuldig machen, durfen nur in Gegenwart und unter dem Beistande ihres Kon— suls vor Gericht . werden. Der Gesandte oder Konsul hat das Recht, an den hoͤchsten Gerichtshof des Reichs zu appelliren. Auch kann, im Falle der Veurtheilung eines Griechischen Unterthans die Griechische Gesandtschaft die Revidirung des Prozesses durch eine

von der Pforte zu ernennende Kommission verlangen. Diese Kommission wird aus fuͤnf Osmanischen Unterthanen bestehen, von denen die Gesandtschaft zwei vorzuschlagen berechtigt ist, die von der Pforte angenommen werden muüssen. Auch kann ein Bevollmächtigter der Gesandtschaft dem Angeklagten wahrend die⸗ ses neuen Verfahrens Beistand 6 ird in der Tuͤrkei von einem Griechischen Unterthan ein Verbrechen gegen einen anderen Griechen oder gegen den Ünterthan einer anderen Macht veruͤbt, so kommen in dieser Beziehung die fuͤr die beguͤnstigtesten Natto= nen geltenden Prinzipien und Bestimmungen in Anwendung. Beide kontrahirende Parteien verpflichten sich, niemals zu gestat⸗ ten, daß in ihren Landern gn die Unterthanen der anderen Macht, wenn dieselben eines Verbrechens angeklagt oder uͤber⸗ wiesen sind, körperliche Strafen, wie die Bastonade, die Geiße⸗ lung oder die Tortur angewendet werden.

Türkei.

Konstantinopel, 12. Mai. Der Ferman des Sultans, 4 die Absetzung Halil Pascha's befiehlt, lautet folgender— maßen: „Mein Wesir! Da Halil Rifat Pascha seit einiger Zeit tadelns⸗ werthe und mit seinem hohen Range unverträgliche Handlungen sich erlaubte, so habe ich es für 6 gehalten, ihn zu entlassen und * seinem Nachfolger Mustapha Nuri Pascha ElLävijei Lamsi mu— chiri (Muschir der fünf Provinzem), zu ernennen, dessen untadelhaf= tes Betragen und erprobte Hingebung für die Interessen meines Reichs stets meine Kaiserliche Zufriedenheit verdient haben. Du wirst ihn schleunigst durch eine besondere Depesche von diesem Kasserlichen Be— schlusse in Kenntniß setzen und ihn auffordern, sich unverzüglich nach y . zu begeben, um den ihm von mir ,, in Besitz zu nehmen. Bis zu seiner Ankunft in der yk wird daher Achmed Fethi Pascha interimistisch die verschiebenen Gesch fte dieses Amtes verwalten. Möge das höchste Wesen feinen himmlischen Segen allen denen zu Theil werden lassen, die im Dienste des Os manischen Reichs Ergebenheit und Treue beweisen.“ Am Sonnabend wurde der Erzherzog Friedrich von Qester— reich, in Begleitung des Freiherrn von tuüͤrmer, eines Theils seines Generalstabes und der ersten Beamten der Desterreichischen Gesandtschaft durch Reschid Pascha dem Sultan im Kaiserlichen Palaste Tscheragan vorgestellt. Der Sultan empfing den Prin E auf eine herzliche und mit allen seinem Range gebuͤhrenden hrenbezeugungen. Gestern hatte der Prin 6 der Nie⸗ derlande in Begleitung des Niederländischen He chaͤftsträgers eine Abschieds⸗Audienz bei dem Sultan. Auf dem Diner, welches Reschid Pascha gestern in seinem Landhause Balta Liman dem Erzen eg Friedrich von Oesterreich und dem Prinzen Heinrich der Niederlande gab, vermißte man Herrn von Butenieff, der durch die Krankheit seiner Gemahlin zuruͤckgehalten wurde; auch Baron von Stuͤrmer war durch ÜUn⸗ wohlseyn verhindert, zu erscheinen. Unter den Anwesenden be, merkte man den Preußischen Gesandten, den Niederlandischen⸗

den Sardinischen, den Neapolitanischen und den Toskanischen

Geschäftstraͤger, den Fuͤrsten Handscheri, Herrn Eduard von Klezl, ersten Gesterreichischen Legations/ Secretair, den Baron

Heinrich Testa, Dolmetsch der Gesterreichischen Internuntiatur,

mehrere Pascha's und andere hohe Beamte, den Fursten von

Samos, den Logotheten u. s. w. Briefe aus Teheran von ziemlich neuem Datum melden, daß daselbst mehrere Offiziere aus Kandahar und Kabul mit dem

besonderen Auftrage angekommen sind, den 221 des Sultans gegen die neuen

ouveraine jener Staaten anzuflehen. Densel⸗

ben Nachrichten zufolge, befand sich der S noch immer in

Ispahan, und die Gesandten Frankreichs und der Turtei waren

ori in-