1840 / 163 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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5 . .

83 tung hat bisher cinen Theil der Allensteiner General- und Böhmer, H I. Junius 1811 ab nur die Pachtung der drei übri⸗

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L Letale ver dem Departements⸗-Rath, Regierungs-Raih erkannt und denselben als solchen diese Lehngüter Gustar Ernst von ven Vafe, angesetzt und laden Pachtlustige ein, demseiben üder ihre zu Zührung einer Königl. Domai⸗ schlagen, die nach erfolgter Präklusion sich etwa noch nen Dachtung erforderliche Qualification über das zu meldenden näberen oder gleich nahen Lehnspräten Uebernahme derselben nöthige Vermögen, sich auszu- denten aber für verbunden erachtet werden, alle

*

darum wird in den benachbarten Königl. Allensteiner

zbugelassen. Besondere Unfälle, die die Felder betrof⸗

von 577

letzteren der bisherige Pächter kein Natural⸗Inventa⸗

5 nur die Wiutersischerei in edendemselben.

* Befanntmachung.

ausschlielich zu widmen. Bertung wird daher von

ver dem Oer - Landsgerichts⸗Referendarius Saase angese ten Termine, entweder in Person oder durch einen hiesigen mit Bollmacht und Insormalion ver— sehenen Justiz⸗ Kommissarius, wojn denen, welchen es an Bekanntschaft fehlt, die Justijräthe Jitelmann die Justij⸗Kominissarsen Fartmann, Mottau und Calow vergeschlagen werden. ihr etwaniges näheres oder mit den Provolanten as nahes Lehnrecht an dem gedachten Gute La-

es und den zwei Bauerhöfen in Pritzenow anzu- zeigen und zu begründen.

Melden sie sich nicht, so haben sie zu gewärtigen,

Bekanntmachungen.

Tas Königl. Allensteiner Amts- Vorwerk Klein⸗Ber⸗ tung nedst dem 1864 eingerichteten Abbau Neu⸗Ber

Pacht gebildet. Der bisherige Pächter wünscht vom Triest,

gen Serwerte zu erneuern, um diesen seine Industrie eden erwähntem Zeitpunkte ab, höherer Anordnung ge⸗ mäß für sich bestehend, und zwar auf 12 nach einan der folgende Jahre verpachtei werden. Zum meistbie⸗ daß die minderjährigen Carl Theodor und Serrmann tenden Ausgebote dieser Pacht haben wir einen Ter- Carl Julius, Gebrüder von Borcke, als die recht-“ min auf den 22. Juli 1830, Vormittags 10 Uhr, mäßigen alleinigen nächsten Lehnsberechtigten an La⸗ zul dem König Schlosse bierselbs in unserem Dienst- bes e. und den jweien Bauerhösen in Pritzenew en—

zu zur freien lehnsrechtlichen Verfügung werden zuge⸗

weisen und sodann ihre Gebote über den höheren Orts Handlungen und Perfügungen der Gebrüder von

bestimmten mindesten jährlichen Pachtzins von jährlich Borcke anzuerfennen und zu übernehmen, auch von Eintausend dreihundert drei und vierzig Thaler, ein- ihnen weder Rechnungslegung noch Ersatz der ge schließlich Vierhundert sieben und vierzig und einen genen Nutzungen zu fordern berechtigt, sondern sich

e⸗

halben Thaler in Preuß. Natural⸗-Golde, abzugeben. lediglich mit dem, was alsdann von diesen bejrichne= Zu einer allgemeinen Uebersicht der Verhältnisse ten Lehnstücken noch vorhanden seyn wird, zu begnü⸗—

wird bemerkt: . gen verbunden seyn sollen. Klein⸗ und Neu⸗Bertung liegt im Zusammenhange; Stettin, den 11. Mat 1810.

etwa eine Meile von der Kreis- ünd Gerichtsstadt Königl. Vber⸗Landesgericht.

dem Besitzer des Gutes

632 Allgemeiner Anzeiger fur die Preußischen Staaten.

Carl Heinrich von Polenz, als Besitzer der Güter Ober und Mittel Cunnewalde in Verbindung mit Linz mit Ponikau, Herrn Eduard Freiherrn von Fink, um Transferirung je—⸗ ner Lehnsquantorum auf das Gnt —— —n * und um Cassatien der Hopothel auf dem Gute Linz mit Ponikau bei dem Königl. Hohen Appellationsge⸗ richte, als Lehnhofe, nachgesucht, im Verfolg auch die Beistimmung des Herrn Amtshauptmanns Eduard Carl Friedrich Adolph von Polenz für sich und in Bollmacht Herrn Gottlob Ferdinands von Polenz, auch des Herrn Kammerjunkers Carl August von Polenz, ferner des Herrn Hauptmanns Friedrich Theoder Eugen von Polenz für sich und in Vollmacht seiner beiden Brüder, des Herrn Majors Christian, Heinrich von rn und des Herrn Saurtinanns Polenz, zu der fraglichen Trans- lation beigebracht, jedoch daß ermeldeter Herr Amts—⸗ hauptmann von . und Cons. die alleinigen betheiligten Interessenten seven, nicht nachgewiesen und in dieser Rücksicht auf Erlassung von Ediktalien angetragen.

Vem Königl. Hohen Appellatiensgerichte, als Lehn— hofe, ist dem unterzeichneten Königl. Justizamte Auf⸗ trag ertheilt worden, wegen des hierunter zu er ffnen— den Ediktal⸗Prozesses das Erforderliche zu veranstalten.

In Gemäßheit dessen werden daher die etwanigen sonstigen, außer dem gedachten Herrn Amtshauptmann von Polenz und Gen., bei besagten Lehnsquantis be- theiligten von Polenzschen Lehnépettern aus den Häu⸗

den vorigen Stand, anzumelden und gebührend nach⸗

zuweisen, mit dem verpflichteten Kontradiktor binnen

12 Wochen zu verfahren und zu beschließen, und sodann den 7. Dezember dieses Jahres

der Publication eines Prällusio-Vescheids wegen

der Ausgebliebenen und der Zuerkennung der hinter—

bliebenen Erbschaften an diesenigen, die sich als Er⸗ ;

ben oder sonst Berechtigte dazu gemeldet haben, oder in deren Ermangelung der Verabfolgung derselben als 2 Gut an hiesige Gerichtsherrschaft gewärtig jn seyn.

Die Auswärtigen haben zu Annahme künfliger Ladungen und anderer Verfügungen hier wohnhafte Bevollmächtigte zu bestellen.

Dahlen, den 11. März 1810.

Gräflich Bünausche Gerichte.

C. G. Müller, vpf. G. Dir,.

,

Die Kölnische Feuer-Versicherungs⸗Ge⸗ sellschaft, genehmigt durch Se. Majestät, den König mittelst Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 35. März 1839, mit einem Sicherheits⸗Kapital von drei Mil lionen Thalern Preuß. Court., versichert zu fe⸗ sten Prämien, so daß der Versicherte nie, wie groß auch die Beträchtlichkeit der Brandverluste seyn möge, eine nachträgliche Zahlung zu leisten hat: Immobilien

beide, so wie das Küchen-⸗Milch⸗Vieh, nur gewöhli⸗

tural-Ealende⸗Lieferungen an den Pfarrer in Groß.

Allenstein, ungefähr 13 Meilen ven Elbing, ungefähr 16 Meilen von Königsberg.

Bei der Vermessung im Hate 1837 sind im Gan⸗ zen 2926 Magdeb. Morgen, darunter 1760 Magdeb. Morgen Acker (incl. des mehrjährigen), etwa 283 Mag⸗ deb. Morgen Wiesen, 27 Morgen Gärten, 290 Mor⸗ gen Weide, 103 Morgen Hef⸗ und Baustellen, Grä⸗ ben, Wege, 59 Mergen Brücher, 319 Morgen Seen 1c. befunden. Die Felder sind zwar mit Höhen durch zogen, jedoch abträgig, abwechselnd streng lehmig, grandig und sandig; die Roßgärten enthalten bis etzt vielleicht etwas fnappe, aber doch nahrhafte Weide, die übrigen Weiden stehen dagegen zurück,

Nadelholj⸗Forsten auf circa 800 Morgen Hülfsweide

fen haben, sind nicht bekannt geworden. Herrschaftlich inventarisch sind 21 Ochsen zum Werth von 188 Thlr. 11 sgr. s pf., 11 Pferde zum Werth von 78 Thlr. 1 sgr. 8 pf. vo0 Schaafe zum Werth 77 Thlr. R sgr. Wirklich gehalten sind jetzt durchschnittlich über 0 Ochsen und über 20 Pferde,

es leichtes Landviebh, die Schaafe hingegen schon in der Veredlung, doch braucht namentlich für die

rium abzugeben. Nebenuntzung gewährt, da die Sommersischerei im Bertung⸗See vererbpachtei ist,

Besondere Verpflichtungen haften außer der Na⸗

Bertung auf dem Vorwerke nicht.

Wegen des auf dem Borwerke neu zu erbauenden Wohnhauses und Bergung des Brennholzes, der Wa⸗ gen ꝛc., eines Brunnens und einer Bewährung für

(1. 8.) Bottich er.

Oeffentliche Borladung.

Der Franz Joseph August Heinrich, geboren den 1. Oktober 1792 in Liebenthal, hat sich nach Erler⸗ nung der Schneider-Professien in dem Jahre 1811 auf die Wanderschaft begeben und in dem Jahre 1612 aus Lauban den Seinigen die letzte Nachricht zufommen lassen; er soll sich später in Coln aufgehal⸗ ten und dann in Mainz niedergelassen haben. Nach⸗ dem wir das Verfahren zu dessen Tedes⸗Erklärung eingeleitet laden wir denselben, so wie die von ihm etwa zurückgelassenen unbekannten Erben und Erb— nehmer, hierdurch vor, sich binnen neun Monaten, spätestens aber in dem in unserem Gerichts⸗Lokale auf den 15. März 1821 anberaumten Termine, schriftlich oder persönlich zu melden und weiere Anweisung zu erwarten, widrigen⸗ falls wir den Franz Joseph August Heinrich für todt erklären, seine unbekannten Erben mit ihren An⸗ sprüchen ausschließen und sein Vermögen an diejeni⸗ gen, welche sich als seine nächsten Berwandten gemel⸗ det und sich zu legitimiren im Stande, ausantworten werden. Liebenthal, den 8. Mai 1830.

Königl. Land, und Stadtgericht.

der Bekanntmachung des letztern, welches im Falle ten, gegen deren Be

tags 12 Uhr nichtsdestoweniger für publizirt erachtet iu ng des Brand

sern Linz, Neustädtel, Ziegra und andere Intereffen, und Mobilien seder Art, als: Kirchen, Wohnhäuser, ten, welche an jene, sed es nun aus den Verträgen Fabrikgebäude, Stallungen, Scheunen, Mühlen, Wal⸗ vom 3. April 1608, 1. September 1705 und z0. Mai dungen. Schiffe, Kircheugeräthe, Haus gerthe, Waag—⸗ 1786, ingleichen aus den Reversen vom 3. Oltober ren, Geschäfts⸗Utensilien, Fabrikgeräthe und Maschi⸗ 1709, 28. Juni 1710, ., 8., 16. und 23. August, nen. Vieh, Getraide, Viehfütter, Ackergeräth, Aerndten so wie vom 16. Oltober 180, 26. April, 20. Mai in Schebern, Kohlen⸗ und Holjlager 3c. ferner Waa⸗

und 13. September 18035, so wie aus sonstigen frühen ren auf der Reise in Frachifuhrgeschirren, Dampfwa⸗

ren oder späteren Verträgen und Reversen, oder auch gen oder Schiffen; sodann auch die Veraniwortlichteit, aus sonstigen Rechtsgründen Anspruch zu haben welcher der Gebäude⸗Miether dem Vermieiher gegen⸗ vermeinen, hierdurch bei Strafe der bräflusion und über binsichtlich des Brandschadens gesetzlich unter⸗ unter der Verwarnung, daß sie außerdem ihrer et⸗ worfen ist. ö . ö wanigen Ansprüche hierunter, sowohl der ihnen eima Die Gesell schaft leistet Ersatz nicht bloß für den un⸗ zustehenden Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in mittelbaren, eigentlichen Brandschaden, sendern auch den vorigen Stand, für verlustig werden erachtet wer- für den Verlust, der durch talten Blitzschlag, durch den, aufgefordert, Netten, Löschen, Ausräumen, Abhändentkemmen beim den 18. September 180 Brande entsteht. Auch den durch Explosien der an hiesiger Amtsstelle zu erscheinen, ihre Ausprüche Dampftessel ohne Brand verursachten Schaden in fraglicher Rücksicht anzumelden und zu beschei! übernimmt die Gesellschaft auf besondere desfallsige nigen, nach Befinden auch mit dem bestellten Kon- Uebereinkunft, während jeder in Felge einer Explosion tradiktor rechtlich zu verfahren, endlich aber entstehende Feuerschaden überhaupt schen zu den ver— den n tober g 69 gütbaren gehört. . . des Schlusses der Akten zu Abfassung oder Einholung Wenn auf den versicherten Gebäulichhei⸗ eines Erkenntnisses und ten Hypothek haftet und der Gesellschaft den 36. November davon mit Genehmigung des Versicher⸗ nn, Anzeige des Außenbleibens der betreffenden Individuen Mit⸗ gemacht werden . so leistet sie die Bergü⸗ chadens durch Baarzah⸗ lung an den Versicherten nur mit Zustim⸗

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ö werden wird, sich zu versehen. 86. Avertissement. Augwärtige Betheiligte haben zu Annahme der ür das Kirchen⸗Llerariüm zu Lugau stehen auf dem künftigen Ausfertigungen hierorts wohnende Gevoll daselbst belegenen, im Hypothekenbuche No. Z8 rag. das mächtigte zu bestellen. Dresden, am 10. April 1810. verzeichneten, der verwitweten Naumann, Christiane, Königl. Sächs. Justizamt J. Abtheilung. gebornen Müller, zugehörigen sogenannten Kempen's Stegmann. Gartengute zo Thlr. Säch sisches Conventions geld Rest⸗ Kapital zu pro Cent Zinsen und viertelsährlicher

diese Gebäude muß Pächter sich den Festsetzungen Aufktündigung aus der gerichtlichen Cession ünd resp. des Königl. Ministeriums lediglich unterwerfen. Anerkenniniß des ve *ese Johann Friedrich Mül⸗ Von dem obgedachtermaßen von Alters her zum ler vom 29. Mai 1797 eingetragen, und zwar Kuhr.

Werth von si Thir. 18 sgr. pf. dem zeitigen Päch⸗ III. No. 1 laut annektirten Hpothefenscheins vom

ter übergebenen Inventarium, das aber der neu An- 3. Mat 18309. jiehende nun als Eigenthum zu übernehmen hat, Die Schuld selbst ist noch wachend, das ausgefer⸗

sind 10 Thlr. 18 sgr. A pf. und ein viermonatlicher tigte Dokument aber verloren gegangen, und es wer⸗

Pacht⸗Pränumerations⸗Zins baar vor der Uebergabe den daher anf den Antrag des gedachten Aerarii alle der auf Eintausend Thaler in Staats- Papieren nebst diejenigen, welche als Eigenthümer, Cessionarien, Coupons bestimmte Pacht Kaution, spätestens bis Pfand oder sonstige Briefs⸗Inhaber an die Post der zu dem 2. April 1821 der Königl. Regierungs Haupt⸗ 30 Thlr. oder das darüber ausgestellte Instrument kasse zu Königsberg kestenfrei einzuliefern. Die nach Ansprüche zu haben vermeinen, hierdurch qufgefor⸗ der weitern Revision des Königl. Ministeriums dert, sich in dem zur Anmeldung der Ansprüche vorbehaltenen Pachtbedingungen und der neuesten am 14. August e., Vormittags 10 Uhr, Karten wird in unserer Registratur der Hofrath auf dem hiesigen Land⸗ und Stadtgericht anstehenden Sämann den Pachtlustigen zur Einsicht vorlegen. Termine einzufinden und ihre Rechte an das obige

Königsberg, den 29. April 1840. kument geltend zu machen, weil außerdem dagz letztere

Kapital der 30 Thlr. und das verloren gegangene Do⸗

Cdifktal⸗ Ladung. Nachbenannte Personen sind im hiesigen Gerichts⸗ bejirke theils ohne bekannte Erbeu verstorben, theils haben sich selbige nicht gehörig legitimiren können, und es sind deren geringe Verlassenschaften deshalb vacant geworden. ieses ist namentlich der Fall

I) mit der Verlassenschaft des vormaligen Gemeinde⸗ hirten Johann Gottfried Engler ju Schmanne— witz, gebürtig von Neußen, und vormaligen Zehnt⸗ ner in Lößnig, .

2) mit dem anher gesendeten geringen Nachlaß des am 10. September 1833 im Garnison Hospitale zu Dresden versiorbenen Gardereiters Jehann Karl Samuel Dietrich, welcher am 13. März 1808 allhier geboren ist, -

z) mit dem Nachlau der ohne , Jahre 1825 verstorbenen Auszüglerin Anne Marie ver⸗ wittweten Geisel, geb. Platz, allhier.

Königl. Preuß. , , Abtheilung für die Verwaltung der directen Steuern und der Tomainen und Forsten.

gie , Behufs der vollständigen Legitimation der minder⸗ jäbrigen Carl Theoder ünd Herrmann Carl Julius,

Gebrüder von Borte, Kinder des am 8. März 1828

zu Erfurt versiorbenen Hauptmanns und Brigade⸗ Adjutanten Carl Ludwig von Borcke, als nächste allei⸗ nige lebnsfähige Nachfolger ihres am 3. Juni 1829 u Labes verstorbenen Onkels, des FSauptmanns riedrich Wilhelm Ludwig von Bercke, im Besitze von Labeg é. und zweier Bauerhöfe, zu Pritzenow im Regenwalder Kreise in Hinterpommern belegen,

werden fämmtliche Agnaten des von Borckeschen Ge⸗

schlechts und namentlich:

1) der Ernsi Curt Gotthilf von Borcke, des Haupt⸗ manns Christian Ernst Sohn, 1307 Major im Regiment von Malschitzko ju Brieg;

2 der Ferdinand Wilheim von Borcke, des Haupt⸗ manns Christian Ernst Sodn, 1807 Hauptmann im Regimente FZürst Hohenlohe zu Breslau;

2) der Ernst Augüst Magnus Friedrich Wilhelm von Borcke, des Landschafts⸗Direktors Peter Matthias George auf Bersdorff Sohn, 1807 Rittmeister außer DTiensten auf Ballenberg;

2) der Friedrich Heinrich Graf von Borcke, des Geheimen Finanzraths und Gesandte am Kö⸗ niglich Schwedijchen Hofe, Heinrich Adrian

Srafen von Bercke Sohn, 1807 Clevescher Erb⸗

kfämmerer und Erbherr auf Hueth und Offenberg; 3) der Otte Ehristoph ven Borcke, des Hauptmanns iedrich Wilhelm Sohn, 1807 Lieutenant im

egimente von . 6) der George Ludewig Landschafts⸗ Direktors

Sohn, vormals Hauptmann im Dragoner⸗Re—⸗ jment ven Irwing, 1810 zu Schmagfrei bei ilenzig;

und deren etwanige 6

fordert, dem unterzeichneten

Monaten, den 19.

erichts hofe testens aber in dem auf eptember 1840, Vorm. 11 Uhr,

riedrich von Borcke, des Peter Matthias George

e aufge⸗ ĩ innen 3

Außerdem haben I) Johann Gottlob Schicketanz von Dahlen und 5 Johann August Köhler aus der anher gehörigen Kommune Zissen, den letzten Franjösischen Feldzug nach Rußland im . Jahre is 12 mitgemacht, sind aber aus demselben nicht Auf dem Mannlehngute Linz nebst dem Vorwerke wieder zurückgekehrt und haben auch seitdem von Pontkau haften: ; ihrem Leben und Aufenthalt keine Nachricht anher A. 3378 Thlr. als das für Christian Friedrich, Hein- gelangen lassen. rich Sigismund, Carl Gottlob, Christian Heinrich, Ihre Anverwandten und resp. der bestellte Abwesen⸗ Christian Dietrich, Johann Friedrich, Johann hesis-Vormund haben daher auf ihre Lodeserklärung Christoph, Carl Gottlob. Siegfried Augustin, Ernst und auf Verabfolgung ihres hier zurücgelassenen Ver⸗ Ferdinand und Wolf Adolph von Polenz unter mögens an die hierzu sich legitimirenden Erben an— dem 9. Januar 1743 konsentirte Lehnsquantum, getragen. ö ͤ . welches von den genannten von Polenz besage Zur Erledigung dieser Anträge und zu Erschüttung Translations Konsenses vom 28. April i773 an der obgedachten Verlassenschaften werden daher Ge⸗ den Oberst⸗Wachtmeister Gottlob Wilhelm Bern⸗ richtswegen sämmtliche bekannte und unbefaunte Erbe 1 hardt von Langenau abgetreten, von diesem aber der unter Nr. 1, 2 und 3 geuaunten BVerstorheuen, mit Translations⸗-Konsens vom 21. Juli 1748 an ingleichen die sub Nr. 4 und 3 genannten Abwe⸗ Friedrich August, Ehristoph Heinrich Wolf, Chri⸗ senden oder, wenn dieselben nicht mehr am Leben stian Dietrich, Johann . Carl Gottlob, sein sollten, deren Erben, außerdem auch sonst alle Ernst Ferdinand, Hans Wolf Heinrich, Gottlob diejenigen, welche als Legatarien, Cessionarien und Wilhelm, Carl August, Carl Gottlob, Earl ein- Gläubiger oder aus irgend einem audern Grunde an

amortisirt und für den Gläubiger von neuem ausge⸗ fertigt werden wird. Dohrilugk, den 12. April 1810.

Königl Land- und Stadtgericht.

rich und Siegmund Lebrecht von Polen; zurück die bezeichneten Vexlassenschaften und die genannten cedirt worden ist; ö Ansprilche zu haben vermeinen, hiermit k. 7209 Thlr. als das Gottlob Wilhelmen von Po⸗ aufgefordert und geladen, in dem auf lenz und dessen Bruder Carl August von Polenz den 5. Sttober dieses Jahres . zugehörige Lehnsquantum mit Konsens vom 13. hierzu anberaumten Ediktaltermine an hiesiger Gerichts⸗ Januar 1700; stelle persönlich oder durch gehörig instruirte und, so C. 3378 Thlr. I gr. 16 pf. für die Jnteressenten des viel die Ausländer anlangt, mit gerichtlich aner- von Polenjschen Lehnsquanti aus dem Sause Linz, kannten Vollmachten zu versehende Bevollmächtigte A jure cesso des Herrn Geheimen Finanj⸗Raths zu erscheinen, und, so viel die beiden Abwesenden sub! Ferdinand ven Reibold mit Konsens vom 9. No⸗ ur und 3 betrifft, unter der Berwarnung, daß sie vember 1807 und Tranglations-Konsens vom I7. für todt erklärt und ihr Vermögen denjenigen, die Januar 1819, 9. Juli 1817, 209. September 1819, ( als nächste Erben oder Gläubiger dazu legitimiren 7. September 1819 und 20. Oftober 1821, nach- iwülrden, w werde, sich gehörig anzugeben und dem von dem ursprünglichen Betrage dieses Ra⸗ zu legitimiren sämmtliche Erben und übrige Bethei⸗ pitals an 10,0900 Thlr., igte aber ihre Rechte und Anforderungen an die sub 2010 Thlr. am 28. August 182, Nr. J, 2, 3 beschriebenen Verlassenschaften und resp. *. Thlr. 22 gr. 104 ps. am 209. Dftober 1821, an das Vermögen der sub Nr. A und 5 genannten

un

Abwesenden für den il daß Letztere für todt er⸗ 2009 Thlr. am 6. September 1823 flärt werden sollten, hei Vermeidung der Präflusion, fassirt worden.

Übrigens aber die gesammten Interessenten auch bei Nun hat der Herr Geheime Finanz⸗Rath Wilhelm Verlust der Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in

mung des solchergestalt augemelderen Hy⸗ pothefar⸗-Gläubigers. Wird diese Zustim⸗ mung verweigert, so zablt die Geseilschast

die Entschädigungsgelder nur zum Behuf

der Wiederherstellung des Gebäudes, so⸗

fern sie nicht vorzieht, diese Wiederher⸗

stellung selbst ausführen zu La ssen.

Um das Interesse der mit Genehmigung des Versicherten bereits vor entstandenem Brande angemeldeten Hopothetar⸗Gläu⸗ biger noch mehr zu sichern, verzichtet die Gesellschaft zu deren Gunsten aüf die Ein⸗ rede des Verlustes der Entschädigungs⸗An⸗ sprüche, welche ihr dem Bersicherten gegen⸗ über, wegen irgend eines Verschuldens, mit Ausnahme jedoch der Nichtzahlung der Prämie, zustehen würde, gegen Subroga⸗ tion in die Rechte des Svpothekar⸗-Gläubi⸗ gers wider den BVersicherten. ;

Diese Dispositienen zu Gunsten der Sopothekar⸗ Gläubiger gelten eben sowohl für die laufenden Polizen der Gesellschaft als für die künftig abzuschließenden.

An Billigkeit der Prämiensatze sieht die Anstalt kei⸗ ner andern soliden Anstalt nach.

Meine Agenten sind gegenwärtig:

In Angermünde Br. M. Loesser, Kaufm., Brandenburg a. d.. C. Rupprecht, Kaufm., Calau = S. FJ. Sca lla. aufm. Dahme JF. A. Hab er land, Kfm., Frantfurt a. d. O. PB. C. Bas witz, Kaufm., Friedeberg i. d. N. Gerlach, Konrektor, ; xiesad J. C. Lorentz, Kaufm. Fürstenwalde W. L. F. Schmil in sky, . Kaufm.,

Savelberg T. C. Graebener, Kfm., KRritz Burghardt, Strafan⸗ . stalts Direktor a. D. Lenzen A. Rie s, Kaufm.,

= dicbenwalde A. E Buch holtz Kaufm.

N Neu⸗ Ruppin D. S. Rousset, Kaufm., Oderberg Jordan, Secretair,

Potsdam Srn. Ja dob i C Sohn, Kaufl. „Prenzlau Hr. Gren schmidt jun.

l Kaufm. u. Senator, Pritzwalk S. Reyb er, Commissio⸗ nair, n Schwedt a. d. O. M. Lib bert, Kaufm., Soldin

W. 5 Wolff, Kaufm., Saltzm ann, K. Justiz⸗ Kommissarius,

Spandau

Strausberg ö dein r. Gücler, Kfm.,

Templin A. Becker, Kaufm., WVittstock L. Behrens, Kaufm. Wriezen a. d. D. C. F. Becker, 6

VWusterhausen a. d. d. Carl Moritz, Kaufm. Zielenzig Se inr S übler, Kaufm., welche, wie ich selbst . bereit sind, nähere Aug⸗ kunft über die Verhältnisse der Anstalt und Über jeden speziellen Versicherungsfall zu ertheilen, Anleitung bei Bersicherungs⸗ Anträgen ga geben und die erforderli⸗ chen Anzeigen bei den Behörden zu besorgen. Die Polizen werden von mir vollzogen.

Berlin, im Juni 1830.

Der Genẽral⸗ Agent für die Provinz Brandenburg.

S. Bleichröder.