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Stände!“ aus, welcher sich Ihre Masestät die Königin und die ben Überhaupt nicht mehr, als sie zu tragen vermag, während = . l ) ehr J g ag, während
göchsten Herrschaften anschlossen. Di den Allerhöchsten und höch, die übrigen Ausgaben der Landes- Kusse zur Last fallen; M da
sten Herrschaften gegenüͤbersitzenden Präsidenten der beiden hohen das Schuldenwesen, einstweilen wenigstens, in der bisherigen Art
; 702 sie versehnen soll, jurückgewiesen werden, und ich kann mich denen Wähler nicht etwa des Betrugs oder der Fälschung bezüchtigt werde. 27. Juni wird auch ein Ordenstag gehalten und verschiedene nicht anschließen, . die Bill unterstützen. Lord Stanley griff diefes Amendement mit vieler Heftigkeit an Handlungen der Königl. Gnade vollzogen. Am Kroönungstage
Der Herzog von Wellington meinte, es werde sehr zur und erklärte enischieden, daß er nicht die Absicht habe, die Aus— selbst beginnt um 10 Uhr Morgens das Gelaute der Glocken zum erstenmal, um halb 11 Uhr abermals, dann werden die
abgebrannt, und darauf der äußere Schloßhof und das Städtchen um das Schloß erleuchtet.
Deutsche Bundesstaaten.
Bequemlichkeit des Hauses beitragen, wenn der von Lord ——— des Wahlrechtes in Irland zu r n nur e reinigen. Nicht weniger lebhaft entwickelte
Lyndhurst am vorigen Tage gemachte Vorschlag zur Ausführung komme; die Einwürfe des sehr ehrwürdigen Prälaten könnten dann im Ausschusse erörtert werden. — Nachdem das Haus sich in den Ausschuß verwandelt hatte, brachte Lord Lyndhurst seine Amendements ein, die zum Druck verordnet wurden. Sodann beschloß das Haus, den Gegenstand am nächsten Montag wieder aufzunehmen. Higrauf uͤberreichte Lord Aberdeen eine Peti— rion von sieben Mitgliedern des Presbyteriums von Strath— bogie, welche durch die General⸗Versammlung der Schot— tischen Kirche vom Amte suspendirt worden sind. baten darin, man möͤge sie durch eine legislative Maßregel bei der Ausübung ihrer Pflichten schuͤtzen und die Kirchen-Ge— Nächte verhindern, diesenigen zu bestrasen, welche nur dem höͤch, sten Gerichte, das die Statuten des Reichs in Ausfuͤhrung bringe, Gehorsam zollten. Lord Aberdeen bedauerte es, daß die Minister es fur angemessen gehalten hätten, sich eingebrachten Maßregel zu widersetzen, ohne selbst eine Bill ein⸗ zubringen, die einem Züstande der Dinge ein Ende mache, de eine Schande fuͤr die Legislatur sey. Nach einer kurzen Di kussion, an der mehrere Pairs Theil nahmen, wurde die Petition auf die Tafel des Hauses medergelegt. Bie K* des Lord⸗ Tanzlers zur besseren Aufrechthaltüng der irchen⸗ Disziplin wurde sodann zum erstenmale verlesen, worauf das Haus sich vertagte.
Unterhaus.
U. die
wiederte Lord John Russell, zufolge, allerdings noch der Fa er wuͤnsche sehr, daß die dem I jahrt der beiden Propi ihm das Englische 2 würde, wie die Kanadier
alle Begriffe, denn sie hat sich in 15 Jahren um das Achtfach ermehrt.“ Die Bill wurde indeß ohae weitere Abstimmung a JZenommen.
BVoͤrs. Halle. Menge Petitionen uber die verschiedenartigsten Gegenstände eingebracht worden waren und Sir Robert Peel angezeigt hatte, daß er bei erster Gele⸗ »Jenheit eine Anfrage an den Minister der auswärtigen Angele— ggenheiten, der nicht anwesend war, in Betreff der ,
Unterhaus. n m 19. Juni. Nachdem im Anfange der Sitzung eine
Jungen in der Levante richten werde, bei welcher hristliche Be⸗ orden, Fonsuln, schmachvoller Weise betheiligt zu seyn schienen, war eie Berathung der von Lord Stanley eingebrachten Irlaäͤn= Büchen Registrirungs-Bill an der e, ng. Die Verwand⸗ ng des Hauses in den Ausschuß zu diesem Behuf fand keinen . Widerspruch, indeß erklärte OG Connell, daß er die Verpflich ins, weiche in Folge der neulichen Erkläͤrung Lord John Rus— (Ü s, daß keine Opposition mehr gegen den Beginn der Bera— thungen über die Vill startfinden solle, von ihm uͤbernommen worden, mur bis zur ersten Klausel gelten lassen werde. Gleich bei dieser ersten WKüausel nun beantragte, wie erwähnt, Lord Morpeth sein Amien— Dement, nachdem Lord Stanley selbst erklärt hatte, daß, wegen . nahe bevorstehenden Endes der Session, die Bill nicht, wie er fraher beabsichtigt hatte, am 20. Juli d. J, sondern erst am . 20 Juli 1831 in Kraft treten solle. Die Beschwerd en, welche e 2. sich gegen die Bill . haben, konzentriren sich bekanntlich in dem systematischen Streben, das sich in derselben ausspricht, die Registrirung selbst und die Behauptung des auf der Registri⸗ rung beruhenden Wahlrechts an eine so große Menge von Be— ö dinzungen zu knüpfen, daß dem weniger begüterten und überhaupt dem der geringeren Volksklasse angehörenden Wahlberechtigten die Behauptung des Wahlrechtes möglichst erschwert werde. Das Hauptmittel, dieses Besteeben zur Ausführung zu bringen, ent, 2 halt die erste Klausel der Bill. Eilf verschiedene Bedingungen lind zu erfüllen, damit man auf die Waͤhlerlisten gesetzt werden 6 könne; alljährlich wird eine Revision durch die assistirenden Advo⸗ Fkaten vorgenommen, und uͤberdies soll ein Jeder berechtigt seyn, durch eine bloße Anzeige, ohne alle Specistcation der Gründe, das Wahlrecht eines auf den Registern befindlichen Wählers strei— ig zu machen. Um dieses zu endlosen Schikanen Veranlassung S bietende Verfahren zu beseitigen, beantragte nun Lord Morpeth, daß, sobald einmal Jemandes Wahlrecht anerkannt und er in die 2 2Wählerlisten aufgenommen sey, dasselbe nur aus einem neuen,
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Wähler in Irland Debatte, an welcher
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geben worden.
zu geben.
Kopenhagen,
Schlosse putationen von allen Festen zugegen seyn, Reich sregallen der König und die
denz, dem dorthin und
nm ht aus einem fruͤher schon dagegen angeführten Rechtsgrunde streitig gemacht werden durfe, bis zum Tode des Wahlberechtigten, wenn der
* 2 5 3 2 . * 2
Feierlichkeit, wobei land, Dr. Mynster,
de zu Gunsten des Amendements, indem er
Mißbrauche in dem Irlandischen Registrirungswesen gesprochen werden konne, da vielmehr die Zahl der registrirten
iederholungen und endete, wie schon berichtet, um 121. Uhr mit der Annahme des Morpethschen Amendements durch 296 gegen 289, also durch eine Masorität von nur 7 Stimmen. ley sprach sein Bedau
Der reine Ertrag der durch Kollekten in Schweden zusam⸗ mengebrachten Gelder zu der Gustav⸗ Adolph's . Stiftung in
sel zum Betrage von 1742 Rthlr. 9 Gr. Preuß. Couraut uber,
— Darauf verkündet der Bischof den Segen des Herrn äber die Zwei beruͤhmte Künstler der Schwedischen Buͤhne, die Herren Dahlqvist und Stjernström, haben eine Reise nach Finnland an— getreten, um daselbst in mehreren Städten deklamatorische Sotreen
Das Silberbergwerk von Königsberg in Norwegen liefert fortwährend einen sehr reichen Ertrag. In den ersten 23 Wochen dieses Jahres hat man 15,9019 Mark feines Silber gewonnen.
die Krönung und Salbung des Königs Ehristian Vils. und der Königin Karoline Amalie auf dem unweit der Residenz gelegenen Frederiksborg vor ; milie, alle fuͤrstlichen Personen, das diplomatische
eben so sehr als durch die religiöse Bedeutung einen tiefen Ein, druck bei den Anwesenden zurücklassen wird. schon einige Tage zuvor unter militairischer Be— gleitung nach dem Schlosse Frederiksborg gebracht sind, begeben
reizend gelegenen Schlosse kommuniztren hier am
Kirchthuͤren geöffnet und alle Diejenigen, welche Zuschauer-Villets erhalten haben, eingelassen. Nach 163 Uhr, wo zum drittenmal geläutet wird, wird Keiner mehr ins Schloß eingelassen, bis der feierliche Akt in der Kirche zu Ende ist. Wenn der König die Salbungstracht, den Kroöͤnungsmantel mit den beiden Ordens, ketten angelegt, begiebt er sich mit der Krone auf dem Haupte, das Schwert an der Seite, aus seinen Zimmern zu denen der TWönigin, setzt derselben die Krone auf, wendet sich dann, den Königl. Scepter in der rechten und den Reichsapfel in der lin— ken Hand, nach seinem Audienzgemach und gestattet, nach— dem er auf dem Throne Platz genommen, den Königlichen und Fuͤrstlichen Prinzen sammt den Großwürdenträgern des Reichs den Zutritt. Zu derselben Zeit ertheilt auch die Königin in vollem Ornat in ihrem Thron Gemache den Damen Audienz. Wenn dann zum drittenmale geläutet ist und der König ein Zei— chen gegeben, erschallt der Ruf. „die Prozession zur Kirche be⸗ ginnt“, worauf der Kröͤnungs-Marsch angestimmt wird und der König — die Schleppe seines Krönungs-Mantels wird von drei Elephanten⸗Rittern getragen — sich nach der Kirche begiebt. Un— ter einem Baldachin dahinschreitend, wird er geleitet von dem ganzen paarweise geordneten Gefolge, wozu die ersten Rangklas— sen angesagt sind; die Untersten im Range beginnen den Zug. Beim Eingange in die Kirche wird der König von den Bischö, sen des Reichs in vollem Ornat empfangen und von Seelands Bischof begluͤckwuͤnscht. Die Bischsse geleiten ihn darauf in die Kirche, kehren aber wieder zur Kirchthür zuruck, um die Köni— gin gleichfalls dort zu empfangen. Wenn der Konig auf dem Throne in der Kirche Platz genommen, erscheint die Königin und, in eben so feierlichem Zuge sich gleichfalls in die Kirche begebend, nimmt sie auf ihrem Throne zur Linken des Königs Platz. Der inmittelst begonnene Eingangs⸗Psalm: „Großer Gott, du bist uns nah“, das eigentliche von der Kapelle ausgeführte Oratorium sammt Präludium hoͤrt auf, und der Bischof von Seeland beginnt die Eingangs⸗Rede, worauf ihm, nachdem der Bischof von Juͤtland über J. Buch Samuelis WI, 3, 4, 13 geredet, das Königsgeseß mit dem Salbungsgefäß vom geheimen Archivar uͤberreicht wird. Es folgt dann die bei der Salbung der Könige uͤbliche Lateinische Messe: dent, Dr. Callisen von Schleswig, angiebt, die ubrigens aber vom Königlichen Gesang⸗Personal ausgeführt wird. Darauf folgt „Kmitte spiritum tuum, omine“, was die Saͤnger beantworten mit Et renovabis faciem terrae eic.“ worauf der Geistliche das „Heus qui corda sidelium ete.“ anstimmt und sodann das Schluß— Chor, Amen“ erschallt. Dann folgt der Choral: „Du, der du des Kö⸗ nigs Tage zaͤhlst“', worauf der Bischef von Seeland die Sal— bungsflaschen offnet und das heilige Oel unter Gebet einweiht. Der Koͤnig setzt darauf die Krone wieder auf und nimmt die Regalien zu sich, welche er während des Gebetes und der Messe abgelegt hatte. Dann ladet der Bischof in einer kurzen Anrede
Herr verleumderischer Weise von dem Ueberhand⸗ sich von Jahr zu Jahr vermindere. Die die Herren d Israeli, Jackson und Sir
Theil nahmen, litt, wie begreiflich, sehr an
Lord Stan⸗
iff vom Stapel Owen. gesang beendet, liest der Bischof die Messe: „Der ert / sey mit euch“, und der Chor antwortet: „Und mit deinem Geist /. Der Vischof spricht nochmals einige von ihm zum Feste
Minister des Auswärtigen in einem ; verfaßte Worte, welche vom Chore beantwortet werden mit „Amen“.
ech⸗
ganze Versammlung, und der Chor erwirdert abermals „Amen“. Die Feierlichkeit in der Kirche endet mit dem Choral: „Du Gott der Herr, gieb uns ihn“, und unter dem Postludium der Orgel ver⸗ lassen der Köͤnig und die Konigin und das ganze Gefolge die Kirche und begeben sich in einem eben so geordneten Zug, unter derselben Fest⸗Musik und auf demselben Wege wie bein? zur Kirche, in die Gemächer des Schlosses zurück, wo der Köͤnig nochmals in seinem Audtenz⸗Gemach eine kurze Cour gestatter und die Königin in dem ihrigen die Glückwunsche zu ihrem Ge burtstage, der mit diesem Kroͤnungs⸗-Tage usammenfällt, ent⸗ gegennimmt. Demnaäͤchst findet im Ritter Saale des Schlosses Königliche Tafel statt, zu welcher der König und die Königin wiederum in feierlichem Zuge und in voller Kroͤnunge Tracht sich begeben, und bei welcher die Königin zur Linken des Kö— nigs Platz nimmt. Nachdem das Gebet verlesen ist, wird eine Kröoͤnungs- Kantate, wozu der Tert vom Etatsrath Ohlenschlaͤger und die Musik vom Konzertmeister Froͤhlich ist, vom Königlichen Gesang⸗Personale und von der Kapelle ausgeführt. Der Ober⸗ Schenk, Graf von Rantzau⸗Breitenburg, präsentirt dem Könige den Wein. Wahrend der König und die Königin zu Tafel si en, ist es Allen und Jedem erlaubt, durch den . zu gehen. Im Gemache neben diesem Saale wird noch eine Fürstliche Tafel gehalten, und außerdem finden noch in den verschiedenen Etagen . Schlosses 14 Marschalls Tafeln statt. Am Abende wird im Am Schloßgarten und auf dem Scr vor dem Schloß ein Feuerwerk
Däanem art. 153. Junl. (L. A. 3.) Am 28. Juni soll
Die ganze Koöͤnigl. Fa— orps und De— Seiten werden in Galatracht bei diesen was durch seine ungewohnte Pracht wohl
sich gehen.
Nachdem die
Sommerer⸗Resi⸗ orgenfrei, gleichfalls Tage vor der Krönungs— ihr, Kenfesslonar, der Bischof von See— die Ministerialhandlung verrichtet.
Königin sich von ihrer
„Vent, sanete spiritus“, welche der General-Suvperinten⸗
Nach⸗ 2.
beim Hingange
7
Dresden, 22. Juni. (Z. 3.) Durch Allerhöchstes Dekret vom 4. uni 1819 war der Schluß der jetzt in Wirk samielt ge— wesenen Stände ⸗Versammlung des Koöͤnigsreichs Sachsen auf den
22. Juni 184h festgesetzt worden. An diesem Tage, früh um 9 Uhr, begaben fich daher die Mitglieder beider hohen Kammern in die evangelische Hof, und Sophlen⸗Kirche, woselbst sie der Predigt m Landtags schlusse zr. von Ammon uͤber Spruͤchwoͤrter Salom. Kap. M 1, Vers 13 bis 15 hielt, und dabel zu der Betrachtung leitete: „Wie se— . ein freundliches Vernehmen zwischen dem Fürsten und
olke auf die allgemeine Wohlfahrt einwirkt.“ In Folge der vom Königl. Ober⸗Hof⸗Marschail⸗Amte ergangenen Ansage ver— sammelten sich Nachmittag um halb ein Uhr die Herren Abge— ordneten in den Paradezimmern des Koͤniglichen Schlosses, um von da in den Thronsaal eingeführt zu werden. Die Prä— sidenten, deren Siellvertreter und die Secretarien der beiden Kammern traten in die den Thron umgebenden Schranken ein,
die der ersten Kammer rechts und die der zweiten Kammer
links vom Throne aus. — Die ubrigen Abgeordneten nahmen, inwiefern sie der ersten oder zweiten Kammer angehörten, rechts Roder links außerhalb der Schranken ihre Plaͤtze ein. Gefuͤhrt von dem Ceremonienmeister trat nunmehr das Corps lisᷣlomasiquir und die am Königl. Hofe vorgestellten Fremden in den Thron⸗
Saal ein. — Nachdem die Herren der fuͤnften, vierten und drit—
ten Klasse der Hof⸗Rangordnung in dem Thron-Saale ihre Plätze eingenommen hatten, begaben Sich Ihro Majestaͤt die Königin, begleitet von Ihren Königl. Hoheiten den Prinzessinnen Amalie
und Auguste, so wie den Prinzen Albert, Ernst und Georg Kai—
nigl. Hoheiten, und von den Hof- und Zutrittsdamen in den Thron⸗Saal und nahmen daselbst auf der für Allerhöͤchstdieselben
bdbereiteten Tribuͤne Platz. Hierauf erhoben Sich Se. Masestat
B empporsprossen aus der Saat,
9.
keiten eintreten kann, so schmeichle Ich Mir,
lich war
Schullehrer, für Arme
Co wichtigen industriellen Interessen durch die reichlichen Bewilligungen
den Landtags-Abschied und überreichte denselben dem ö. Der Praͤsident der ersten Kammer, nig und Herr!
treter des Volks, beim Beginne dieses
wollten mir auf würdige Weise herbeiführen, treu bewahren den un! verbrüchlich
ö Schlusse des L
der Koͤnig, begleitet von Sr. Koͤnigl. Hoheit dem Prinzen Jo— hann, und unter dem Vortritt der Herren der zweiten und ersten Klasse der Hof⸗Rangordnung zum Throne. Von diesem aus richteten Se. Majestaͤt an die Vertreter des Sächsischen Volkes folgende Worte: n „Meine Herren Stände! Aufs neue stehen wir am Schlusse eines wichtigen Abschnittes in unserem Staatsleben: die Ergebnisse des— selben kann Ich im Allgemeinen erfreulich nennen; denn die meisten, und unter ihnen besonders wichtige Gegenstände der landtägigen Wirk— samkeit, wurden im vollkommenen Einverständniß zur Erledigung ge⸗ bracht, und die treuen und ehrenwerthen Gesinnungen, die sich bei mehrfachen Veranlassungen im Laufe dieses Landtags auf das deut— lichste aus sprachen, verdienen Meine vollkommene Anerfenntniß. Daß die vermehrten Einnahmen der vergangenen Finanz⸗ Periode es möglich gemacht haben, den Steuerpflichtigen in der Rächsten Zeit nicht unbe— deutende Erleichterungen zu gewähren, hat Mir zur hesonderen Freude gereicht. Einer der wichtigsten Gegenstände der diesjährigen Landtags⸗ Verhandlungen ist die Annahme eines veränderten Münzfu⸗ ßes und Münz ⸗Sostems, und wenn gleich eine so eingreifende Maßregel nicht ohne mancherlei Störungen und Unzuträglich— durch die auf diesem Landtag bheschlossenen Gesetze die schwierige Aufgabe auf eine Weise gelöst zu sehen, welche den Forderungen des Rechts und der Billigkeit Jleich entspricht und für die Zukunft einen festen und geregelten Zu⸗— stand in den Verkehrs-Verhältnissen erwarten läßt. Befsonders erfreu⸗ lie Mir die Bereitwilligteit, mit welcher Sie, meine Herren Stände, zu den Maßregeln mitwirkten, welche die Sicherstellung des geistlichen Einkommens zum Gegeustande hatten. Ich erkenne darin einen Mir wohlthuenden Veweis wie Sie die Wich⸗ tigkeit des Standes der auf das wahre Wohl des Volfes den größten Einfluß auszuüben berufen isut, zu würdigen wis— sen. Daß in gleichem Sinne auch für die Nachgelassenen der — und Kranke gesergt worden ist, zähle Ich gleich
falls zu den erfreulichen Ergebnissen dieses Landtages. Ward für das Bedürfniß des platten Landes durch den erweiterten Gewerbsbetrieb auf demselben Sorge getragen, so wurden auch die in unserem Vaterlande
für Chaussee⸗Bane und durch die Beschlüsse wegen eines gleichförmigen Gewichts⸗Systems in angemessener Weise berücksichtigt, und für manche umfassendere Maßregeln durch Ihre vertrauungsvollen Maßregeln der Weg gebahnt. Und so möge denn Gott unser Tagewerk segnen, daß es fruchtbringend werde für die kommenden Zeiten! — An den Stufen des Thrones siehend verlas nun der Geheime Regierungs⸗Rath Müller errn Staats⸗ Minister ven Lindengu, aus dessen Händen Se. Majeftät der König ihn zu empfangen und dem Prässdenten der ersten Kainmer aus juhän— digen geruhten.“ Herr von Gersdorf, hielt nun im Namen der Stande folgende Gegenrede: „Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster, König, Allergnädigster Kö— Als wir die getreuen Stände des Reichs, die Ver— bein i Landtages an dieser hochwäichti⸗ gen und heiligen Stätte uns versammelt sahen, waren wir erfüllt von dem sesten Vorsatze, unseren Pflichten auf das vollkommenste zu genil— gen, Eine baldige und glückliche Lösung der uns werdenden Aufgaben
sestjuhaitenden Grundsatz, nur für das un ᷓ Wohl des . und des n, e zu vlt. n, nicht, diesem Landtage eine noch kürzere Dauer zu geben, so giebt er doch Veranlassung zu der Hoffnung, daß künftig dies immer mehr und mehr der Fall seyn könne. Möchten wir nur Em' Majestät Zu friedenheit erlangt und das wahre Wohl unseres Vaterlandes besor— dert haben Doch wir vernehmen mit Freude aus Allerhöchstdero eigenen Werten, daß es mehrere der Gesetzgebung angehörende allerdings höchst wichtige Gegenstände sind? dernen Vollenden und Gelingen Allerhöchstdero besendere Zufriedenheit erregen. Nach dem Willen des höchsten e,, . der Welt möge eine reiche Aerndie mnporsprę ie wir jetzt ausstreuten!“ vird diese Stände⸗Versammlung sich rdf r f, , Reihe der früheren, dann wird sie zur Frende unseres hochverehrten Königs, zum Heil unseres geliebten Volkes gereichen! Glückliche Er⸗ ian e in unserem theuren Königlichen Hausje, erfreuliche Verhältnisse im Vaterlande bexechtigen zu den schönsten Soffnungen und geben die erfreulichste Bürgschaft für eine glückliche Zukunft. Nur ein Wunsch . ie und ein Gebet: Gottes Segen walte über König und Va⸗
erland! — ;
Nunmehr erklaͤrte im Namen Sr. Masestat des Königs Se. Excellenz der Herr Stagts-Minister von Lindenau den Landtag für geschlossen, worauf Se. Majestaͤt Sich vom Throne erhoben und indem von Seiten der Staäͤnde dem Könige ein Hoch dar ge rache wurde, unter Beobachtung des gleiche c Ceremoniels, wie Lim Beginne der nun beendigten Feierlichkeit, Sich in Ihre ppartements zuruͤckbegaben. Unmittelbar nach diesem feierlichen
. andtages geruhten Se. Masestäͤt der Kzni hre Mꝛaststn die Königin und die hoöchsten Herrschaften, 8 . und Präsentation vor Anfang der 161 Cguverts zählenden Tafel
beiwohnten, welche der Ober, Hofprediger 3
Kammern hatten die Ehre, die Gesundheit im Namen der saͤmmt⸗vereinigt bleiben solle⸗ schall begleitete jede der ausgebrachten Gesundheiten.
Hannover, Juni. In Ter Sitzung der zweiten Kammer vom 26. Juni begann die Berathung des sech sten Ka— pitels der Verfassungs⸗Urkunde, welches von den Finanzen han delt. Dem Berichte über diese Sitzung laßt die Han noversche eitung, zum besseren Verstandnisse, nachstehende gedraängte Darstellung des Sach-Verhaͤltnisses vorausgehen: Bis zum J. Juli 1835 bestanden eine Königliche Kasse und eine standische Kasse, ganz getrennt und unbhäͤngig von einander; erstere allein zur Dis⸗ position der Regierung, letztere unter der Verwaltung des Schatz. Kollegiums. Die Einnahmen der Königlichen General-⸗Kasse be— standen hauptsaͤchlich aus den Aufkünften von den Domainen und Regalien, ihre Ausgaben in den Kosten der Königl. Hofhaltung der Verzinsung der Kammer- Schulden, in einem Beinrgne zun Militair⸗Etat und in dem bei weitem groͤßten Theile der Kosten der eigentlichen Landes⸗Verwaltung, wie in manchen successive uͤber⸗ nommenen Ausgaben zum Besten des Landes. Die Einnahme der staͤn⸗ dischen (General. St. uer⸗) Kasse bestand beinahe ausschließlich in den Steuern, ihre Ausgabe in der Verzinsung und Abtragung der Landes— schulden, in dem Beitrage zum Militair⸗Etat, in den Ausgaben fuͤr die allgemeine Stände ⸗Versammlung und die Provinzial Landschaften, wie auch fuͤr das Schatz⸗Kollegium, und endlich in verschiedenen anderen successive übernommenen Summen fuͤr nuͤtzliche oder nothwendige Anstalten (Ober⸗Appellations Gericht, Land⸗Gendarmerie⸗Corps, Straf- und Arbeitshäuser und dergleichen mehr). Mancherlei Ursachen hatten dahin gewirkt, die Einnahme und Ausgabe der Königl. General⸗Kasse in Mißverhaltniß zu bringen, vornehmlich die in der That große Bereltwilligkeit, mit welcher lange Zeit hindurch die Kosten neuer Anstalten zum Besten des Landes ganz z. B. das Landgestuͤt) oder theilweise auf die Koͤnigl. Kasse übernommen worden waren, sehr oft nur, um der Diskussionen mit den Provinzial⸗Landschaften und spaͤterhin mit der allgemeinen Staͤnde⸗Versammlung über die Norhwendigkeit und Zweckmaͤßig⸗ keit der Ausgaben, und uͤber die Herbeischaffung der erforderlichen Summen uͤberhoben zu werden. Außerdem waren seit der Reor⸗ ganisation die Domainen zur Grundsteuer herbeigezogen, und die Kosten der Landes⸗-Verwaltung, wie überall so auch in den hiesi⸗ bis auf eine Kleinigkeit der Königlichen Kasse uͤberher auferlegt gen Landen, ungemein gestiegen. Es war daher in der Kö, werden sollte. — Die Masjorität der Kommission hatte auch für niglichen Kasse seit mehreren Jahren ein nicht ganz un, die dauernde Vertheilung der Ausgaben nach dem Vorschlage der bedeutendes Defizit, als die Verhandlungen über“ ̃ lassung eines Staats, Grundgesetzes begannen, und, was die lung beim Eintritte eines neuen Landtags fur beide Theile wider— Finanzen anbelangt, zu einer Kassen-Vereinigung führten, d. h. ruflich machen wollten“ zu einer Vereinbarung zwischen König und Ständen dahin, daß In der heutigen Sitzung wurde der Kommissions Bericht
die bisher getrennte Königliche und ständische Kasse mit ihren verlesen, und alsdann zunächst von den Mitgliedern der Finanz⸗ Einnahmen, Ausgaben, Schulden und Aktivis in eine einzige Kommission uͤber den Gang, welchen die Sache in der Kommi
General'Kasse vereinigt wurden, aus welcher nach Vorabnahme ssion genommen, wie uͤber die Resultate der Berathung Erläute
einer zu 500,000 Rthlr. Conventions⸗Muͤnze bestimmten Summe rung gegeben. Es wurde von dem vorliegenden sechsten Kapitel fuͤr die Koͤniglichen Beduͤrfnisse (Kron-Dotation), alle Ausgaben der erste Paragraph (6. 118 der Verfassungs-Urkunde) h des Landes bestritten werden müßten. Eine ständische Verwal— rathung verstellt. Derselbe lautet also: „§. IIS. Die Königliche tung dieser neuen General⸗Kasse konnte natuͤrlich nicht stattfinden, Domainen — diese mogen aus ganzen Gütern, einzelnen Grund indessen hatte die allgemeine Stande⸗Versammlunng durch Kom— missarien Kenntniß von dem Zustande der Kasse, wie von der budgetsmäßigen Verwendung der Einnahmen zu nehmen, auch beim Landes⸗Schuldenwesen zu konkurriren. Die staatsgrund⸗ gesetzliche Kassen⸗Vereinigung war daher Cabgesehen von der nicht geltend gemachten Befugniß des Königs, einen Theil folge in der Regierung dem Koͤnige anfaͤllt.“ der Kron⸗Dotations⸗ Summe in Grundstuͤcken, Zehnten ꝛc. zu hatte zwei Modificationen vorgeschlagen, namlich: 2)
werden. der Königl. Hofhaltung nicht mehr 00,0060 Rihlr. Conv. berechnet ist.
2 —
Muͤnze in den Anschlaͤgen der Regierung Der uͤber diese Vorschlaͤge von der ständischen Kom
2
punkte: 1) Wie die Auseinandersetzung der beiden Kassen we⸗ gen der Vergangenheit, also fuͤr die Zeit seit dem 1. Juli 1834, zu beschaffen? 2) Wie es mit .
8
Abschnitt des Berichts enthält die den gemachten Antraͤgen ent— srechenden Abänderungen des Entwurfs. Ueber das Resultat der Kommissions-Arbeiten ist fuͤr jetzt nur a) daß wegen der Auseinandersetzung beider Kassen fuͤr die VBer— gangenheit von 1834 an eine moͤglichst genaue Abrechnung gezo— gen worden ist, nach welcher die Königl. Kasse von den Ueber⸗
00,009 Rthlr. als Betriebs⸗Kapital baar empfangen, den Rest durch Abrechnung auf Schulden verguͤtet nehmen“ sollte. Die
die Koͤnigl. Proposition, das Schuldenwesen einstweilen vereinigt zu lassen, abgelehnt, und anheim Rthlr. berechneten Schulden der Königl. Kasse derselden zur eige⸗ nen Verzinsung und Tilgung wieder zu uberweifen? wobei über denjenigen Theil der ehedem Koͤniglichen Schuld, wel— cher inmittelst aus staͤndischen Mitteln abgetragen, oder uͤber
mit der hieraus Koͤniglichen Kasse die Zinsen der Königlichen Schuld und eine zu 20,000 Rthlr. angenommene Summe behufs der Tilgung hinzu—
angenommen wuͤrden, jedoch nicht ohne erhebliche Abänderung der Anschlaͤge der Regierung, welche im Resultate dahin geht, daß die Ausgabe fuͤr Verzinfung und Tilgung der Königl. Schuld
X — Q
( zur 2
ten, Salinen, Schloͤssern und anderen Gebäuden und deren In ventarien oder aus Kapitalien bestehen — bilden ein seinem Gesammt-Bestande nach stets zu erhaltendes
Die Kommission des in den
nehmen und selbst zu verwalten) in der That nichts Anderes, Englischen Stocks belegten Kapitals von 600,000 Pfd. Sterl, als die Abtretung der Königlichen Domainen und Regalien an das Land gegen eine aus der Landes-Kasse fur den Unterhalt und Lie Bedurfnisse der Koͤniglichen Familie zu zahlende Summe (Civil, Liste), wenn auch dieser Name nicht gebraucht und im Staatsgrundgesetze alle bisherigen Rechte am Domanio vorbe⸗ halten waren, namentlich auch dessen Erkürung fuͤr Staatsgut vermieden war. Se. Masestät der König haben diese Kassen⸗Vereini— gung fuͤr eine wesentliche Verletzung Allerhöchstihrer unveraͤußerlichen agnatischen Rechte an dem Domanio und fuͤr einen der Gründe fuͤr die Aufhebung des Staats-Grundgesetzes erklart und folgeweise die Herstellung einer besonderen Koͤniglichen und einer Landes⸗Kasse ausgesprochen. In Absicht auf die Art der Ausführung dieser Trennung enthielt der Verfassungs-Entwurf von 1838 die Koͤnig⸗ liche Proposition, daß zur Bestreitung der Landes-Beduͤrfnisse aus den Ueberschuͤssen der Domainen und Regalien eine feste (vorlaͤu⸗ sig zu 2,300, 000 Rthlr. bestimmte) Summe in die Landes⸗-Kasse be— ahlt, aus dieser die gesammte Ausgabe bestritten und auch die Verzinsung und Abtragung der vereinigten Landes- und Kammer, Schulden beschafft werden solle. Dieser Vorschlag hatte, haupt⸗ sächlich weil danach die Landes-Kasse diejenige seyn würde, auf welcher alle Ausgaben ruhten, und weil diese Landes-Kasse nicht unter staͤndischer, sondern unter Koͤniglicher Verwaltung stehen sollte, bei der kommissarischen Prufung des Entwurfs keinen Bei— fall gefunden, und sollte nach dem Kommissions⸗Entwurfe haupt— saͤchlich die wesentliche Abänderung erleiden, daß nicht die von den Einkuͤnften der Domainen und Regalien in die Landes-Kasse zu zahlende Summe, sondern umgekehrt der von diesen Einkuͤnften fuͤr die Königlichen Beduͤrfnisse vorabzunehmende Betrag festgestellt, und die Landes⸗Kasse von ständischen Kommissarien mit verwaltet werde. Als Se. Majestaͤt der Koͤnig unterm 15 Februar v. J. senen Entwurf ganz zuruͤckzunehmen Sich veranlaßt sahen, wurde damit die Erklärung verbunden, daß der Zustand vor dem Staats, Grundgesetze von 1833 auch rücksichtlich des Finanzwesens herzu— stellen sey, vorbehaltlich einer Vereinbarung uber diejenigen * leichterungen, welche die Königliche Kasse Behufs Herstellung des gestoͤrten Gleichgewichts zwischen Ausgaben und Einnahmen be— durfte. Das Königliche Postscript von demselben Tage enthielt hieruͤber nähere Vorschläge. Diese sind aber nicht zur Erörte—= rung in der Staͤnde⸗Versammlung gelangt, indem Se. Masestaͤt der Konig auf das dringende Ansuchen der Stande mittelst Kö niglichen. Schreibens vom 194. März d. J. einen neuen Entwurf Seiten fock Kammer, die Abgeordneten: Welcker, von Rotteck, zut Verfassungs Urkunde den Ständen zur Berathung vorgelegt oon Itzstein, Aschbach, Schaaff, Bader, Moͤrdes ; haben. In diesem jetzigen Entwurfe handelt das sechste Kapitel 22 Ber samamlana der Stande deneß von den Finanzen, und ist Ciner aus vier Mitgliedern jeder Kam— i ,. 2 n Dan. tzuß öcan mer gebildeten ständischen Kemmision zur Prüfung und Begut, migte 24 wre, . . — * 6 enn da achtung uͤbergeben worden. Die Grundzüge der Königlichen Pro tragte Bewilligung von 27060 Rthlt «? . . positionen bestehen in der Herstellung des Zustandes vor dem Staats- Grundgesetze, jedoch mit den Modificationen: a) daß sowohl der Königlichen Kasse als der unter Verwaltung des Schatz Kollegiums herzustellenden staͤndischen Kasse bestimmte
nen; b) am Ende des Paragraphen dle Worte hinzuzufuͤgen, „und aus dessen Aufkuͤnften die Beduͤrfnisse des Koͤnigs und des Lan— des zunaͤchst bestritten werden!“! Der Verbesserungs⸗-Antrag eines Mitgliedes, statt „ Beduͤrfnisse des Königs und des Landes“ zu setzen, „Beduͤrfnisse des Königs und der Landes-Verwaltung?“, wurde bei der Abstimmung angenommen, jedoch von verschiede— nen Votanten dabei erklart, daß sie nur, um die schroffe Hinstel— lung des Kommissions-Satzes zu beseitigen, fuͤr die verbesserte Fassung stimmten, gleichwohl der ferneren Berathung weitere Er— ö wägung der zweckmäßigsten Fassung vorbehalten wollten. Karlsruhe, 21. Juni. (Karlsr. 3.) 1I13te öffentliche Sitzung der Aten Kammer vom 19. Juni. Die Tagesordnung fuhrte zur Begruͤndung der Motion des Abgeordneten W elcker: „Ehrerbietigste Bitte an die hoͤchste Regierung, dieselbe wolle auf geeignetem Wege bewirken, daß in der gegenwaͤrtigen friedlichen Ruhe endlich die Herrschaft der verschiedenen, durch außerordent⸗ liche Zeitumstaͤnde bestimmten provisprischen und Ausnahms-⸗Maß⸗ regeln der vollkommenen Geltung und Entwickelung der uns durch die oͤffentliche Treue verbuͤrgten Bundes- und landesvertragsmä ö ßigen Rechte Platz mache.“ So lautete die angekuͤndigte Motion ursprünglich, bei der heutigen Begrundung erhielt dieselbe nech einen Zusatz in Betreff der Herstellung der Preßfreiheit beendigter Diskussion wurde von dem Abgeordneten v. Is stein der Antrag gestellt, die M
dotion wegen der vorgeruͤckten Zeit des Landtags, und der Unmdglichkeit, vor dem Schluß dessel
sie auf dem gewohnlichen Wege einer Adresse zu erledigen, nich
legen. — Der Praͤsident bringt zunächst die Frage zur Abstim mung, ob die Motion des Abgeordneten Welcker in Erwägung gezogen werden solle. Sie wird einstimmig bejaht. Die zweite Abstimmung betrifft die Frage, ob die Motion auf dem Weg gen, Kommissions - Ernennung, Berichterstattung
sey. Sie wird mit Ausnahme von 6 Stimmen verneint, Und damit der Antrag des Abgeordneten von Itzstein angenommen
An der Diskussion uber die Motion hatten uͤbrigens
sial Gebäudes in Kassel. Es ging eine längere Diskusslon vor⸗ aus, in welcher zugleich auch der Wunsch ausgesprochen wurde,
Ems, 20. Juni. (Frankf. J) Am Abend des 18ten
anzugehmen. Bei der Letzteren brachten Se. Masestät der Köni ĩ die Gesundheit: „Auf das Wohl des Landes und aller .
Ausgaben ein fuͤr alle Mal uͤberwiesen werden sollen, und zwar der ersteren hauptsaͤchlich die Verwaltungskosten und an Ausga—
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die Er- Regierung sich entschieden, wogegen drei Mitglieder die Verthei⸗
Auseinandersetzung pro 1835 a sollte vorbehalten werden; h) daß J
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mission erstattete Bericht geht von dein Grundsatze der Kassen
dem Schuldenwesen zu hal⸗
schüssen 6,8 5 Rthlr. 17 gꝗ6r. 4 Pf. erhalten, und davon
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gegeben wird, die zu 3,986, 130
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. * 69 Die einzelnen Modalitäͤten und näheren . lichen Herren Stände zu erwiedern. Ein dreimaliger Trompeten⸗ Bestimmungen werden dei der Diskussion des Kapitels erwahnt
Hier ist nur noch anzuführen, daß für die Bednrfnisse ö als die bisherige Summe von
Trennung aus, und erörtert dann nach einander die drei Haupt— ö
ten? 3) Welche Ausgaben der dermalen noch vereinigten Kassen auf die Konigliche und auf die Landes⸗Kasse zu legen, und ob 3as. 2 z f — — ö 2 diese Vertheilung eine dauernde seyn könne und solle? Der vierte
so viel zu bemerken,
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stüͤcken, Forsten, Zinsen und Gefallen, Rechten und Gerechtigkei⸗
. . ö Theil ge⸗ *
welchen neue Verbriefungen ausgestellt worden, den Standen eine landesherrliche Schuld-Verschreibung auszuhaͤndigen sey; c) daß . folgenden Modification (daß den Ausgaben der .
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gesetzt werde) die Vorschlaͤge wegen Vertheilung der Ausgaben
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ö * 3
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so wie die Regalien,
Fideikommiß, welches zugleich und unzertrennlich mit der Nach⸗
3
w
Regierung vorgelegten Anschläge zur Auffuͤhrung eines Gymn.
fuͤr die hoͤheren Gewerbe ⸗Schulen auf ahnliche Weise zu sorgen,.
trafen Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin den Nun
3 als zu dem Kapital⸗Vermoͤgen des Domanii gehoͤrig, zu erwäh⸗ z 2
in die Abtheilungen gehen zu lassen, sondern den Antrag des Ab 33
geordneten Welcker's als einen Wunsch ins Protokoll niederzu
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der Adresse, also durch vorgängige Berathung in den Abtheilun⸗ . c. zu erledigen
nommen von Seiten der Regierung der Staats Ninister Frei. herr von Blittersdorff und Staats-Rath Freiherr von Ruͤdt, vonn