Ruhe stattgefunden. Die Zeit der nächsten Occupation aber lie fere weniger Entschuldiqungsgruͤnde. Es waren zwar damals (nige Unruhen in Krakau vorgefallen, denen man einen politi- chen Charakter beigelegt, die ihm aber die Besetzung jener Stadt nicht zu rechtfertigen schienen. So viel er wisse, habe diese zweite Occu⸗ Nation nicht mit Zustimmung einer anderen der Mächte, die an dem Traktat von Wien Theil genommen, außer mit Zustimmung der beiden . aeschehen, welche sich Rußland in dieser Hinsicht angeschlossen, nämlich Oesterreichs und Preußens. Man habe auch der Englischen und der SFranzoösischen Regierung nicht einmal eine Mittheilung von dieser Occupation gemacht, und ungeachtet der später auf die diesfalli—⸗ en Vorstellungen gegebenen Versicherung, daß die Occupation nur voruͤbergehend seyn solle, daure dieselbe nun schon vier Jahre. ELs seyen viele buͤrgerliche und politische Veränderungen dort vor— [ ZJenommen worden, und wenngleich man die Formen einer freien Versassung habe bestehen lassen, werde doch die oberste Gewalt von den in Krakau residirenden Repraͤsentanten der drei großen Mächte ausgeuͤbt. Die Polizei stehe unter Oesterreich, und jeder Beamter werde von den Reprasentanten der drei Mächte ernannt. Die ganze Rechtspflege sey umgestaltet und eine Menge von be— cscchränkenden Handels- Anordnungen eingefuͤhrt worden. London, Glasgow und Hull hätten in letzterer Hinsicht besonders Petitionen eingereicht. Da nun die Einwohner von Kra— kau mit ihren Beschwerden bei jenen drei Mächten kein Gehör gefunden, so ware ihnen endlich nichts Anderes uͤbrig ge— blieben, als sich an einige von denjenigen Mächten zuwenden, die ohne die Eigenschaft von Protektoren Krakau zu haben, doch stets auf die Vollziehung des Wiener Traktats gehalten hätten. Ein Jahr hätten sie verfließen lassen, ehe sie diesen Schritt gethan. ( Erst im Jahre 1839 sey eine Denkschrift von ihnen entworfen, und an die Regierungen von Frankreich und England gerichtet Mvworden, und gegen Ende des Jahres hätten sie Mittel gefunden, dieselbe diesen Regierungen zukommen zu lassen. Von dem Ton der Antwort des Ministers wollte Sir Stratford Canning es abhängig machen, ob er es fuͤr noͤthig halten werde, den von ihm in Bezug auf diese Angelegenheit schon vor einiger Zeit angekuͤn⸗ digten Antrag in Betreff der Verhältnisse von Krakau zu stellen; es warde ihm angenehm seyn, fuͤgte er hinzu, wenn er dieser Motion uͤberhoben wuͤrde, und er hoffe, die Antwort des edlen Lords werde ihn uͤberzeugen, daß es besser (sey, seinen Antrag bis zur nächsten Session zu verschie— ben. Herr Gally Knight bemerkte, daß die Franzoͤsische Regierung ihre Ansicht in Betreff Krakaus schon unzweideurig ausgesprochen habe, indem er auf die Erklaͤrung des Herrn Thiers
2 2 3
denen die drei Mächte die Occupation Krakau's gerechtfertigt häͤt⸗ tren, für unzulänglich halte, um diese Besetzung mit den Stipula— tionen des Wiener Traktats in Einklang zu bringen, und daß er dies auch den drei Mächten vorgestellt habe, indem er ihnen ge— ösagt, daß die Britische Regierung die Occupation Krakau's als eine Verletzung des Wiener Verne ansehe, und daß sie dagegen Sbprotestire. Aber es sey etwas Anderes, eine Meinung aus—⸗ sprechen, und etwas Anderes, zu feindseligen Maßregeln schrei⸗ ten, um die drei Mächte zu 2 ihre Schritte rückgängig Bu machen. Besondere Lokal-Verhältnisse ließen England kein Anderes Mittel, als den drei Mächten den Krieg zu erklären,
sich ein Streit zwischen dem General- Prokurator und den Ver— theidigern des n. Der Erstere wollte nämlich die Par— laments⸗- Akte 10 Georg's III. auf diesen Fall angewandt wissen, welche bestimmt, daß Individuen, welche wegen Wahnsinns srei— gesprochen wurden, so lange in gefanglicher Haft zu bleiben häͤt— ten, als es dem Souverain angemessen scheine. Die Vertheidiger aber behaupteten, der Gefangene sey dadurch, daß die Jury den Punkt der Anklage, ob die Pistolen scharf geladen gewesen oder nicht, unentschieden gelassen haben, ganz von der Haupt- Anklage des Attentats freigesprochen und könne daher nicht gesangen ge— halten werden. Der General-Prokurator blieb indeß bei seiner Ansicht und machte bemerklich, daß es unerhort wäre, wenn ein solcher Mensch wieder auf freien Fuß gestellt werden sollte, um das Leben Ihrer Majestat oder ihrer Unterthanen aufs neue gefshrden zu können. Da nun das Verdikt der Jury von dem Ober⸗-Richter Lord Demman zu unbestimmt gefunden wurde, so mußte dieselbe sich nach eini— zem Zaudern dazu verstehen, noch einmal zur Veraihung zu schreiten, und sie fällte nun das zweite Verdikt, welches die Frage hinsichtlich der Pistolen ganz unberuͤhrt ließ und den Gefangenen einfach fuͤr schuldig, aber zur Zeit des Attentats fur wahnsinnig erklarte. Der Ober⸗Richter erklärte darauf, daß ihr Verdikt dann eigentlich lauten muͤsse: „Nicht schuldig wegen Wahnsinns“,
ezogenen Erkundigungen verhaftet und
Er ist
erfolgt.
Amsterdam, 14. Juli. Das H
Studirende anwesend. und folglich nur 291 geblieben,
serer Hochschule. ; ĩ sich auch mehrere Franzosen, Schweizer und Brasilianer. Selbst
2
Nach dem ersten Verdikt der Jury über Orsord entsrann Die Konferenz hatte sich mit einer Ausnahme über alle Abwei—
chungen in den beiderseitigen Beschluͤssen vereinigt, und wurden die Konferenz-Vorschläge sammtlich angenommen. Diese Aues— nahme betraf den §. 47. Hier hatte eine Ausgleichung nicht ge— lingen wollen. Jm zweiten Absatze ist nämlich fuͤr den Fall, daß es in einer Konferenz zur Vereinigung uͤber au weichende VBe— schlüͤsse nicht gekommen, und daß eine zahlrei ere Konferenz von 7 Mitgliedern beider Kammern gleichfalls sruchtlos geblieben, oder von einer Kammer abgelehnt worden, einer jeden Kammer die Besugniß beigelegt, zu beschließen, daß der Königlichen Re—
gierung durch einen die Entwickelung der beiderseitigen Gruͤnde
enthaltenden Vertrag der Stande-⸗Versammlung von der Lage der Sache Anzeige gemacht werde. Wahrend zweite Kammer dei dieser, übrigens nicht auf Königliche Propositionen, welche
nach §. G61 in solchen Fallen allemal eine Anzeige bei der König, lichen Regierung erfordern, sich erstreckenden Bestimmung stehen
geblieben war, hatte erste Kammer den ganzen Satz gestrichen, und war auch die Konferenz zu keiner Vereinbarung gelangt, so daß reglementsmäßig die Sache zur nochmaligen Abstimmung in beiden Kammern gebracht werden mußte. heute, dem diesseitigen Beschlusse zu inhäriren, wiewohl man anerkannte, daß die Sache praktisch von keiner sonderlichen Wich— tigkeit sey, indem nur von selchen Anträgen, die aus einer Kam—
mer hervorgegangen, oder von Petitionen die Rede sey, und er⸗
fahrungemaßig in den wenigen Fällen, wo es fruher zu solchen Anzeigen an zie Regierung gekemmen, eine Erwiederung der letzteren doch nicht ersolgt sey.
Im vergangenen Semester waren 377 Davon sind nun zwar 83 abgegangen
Gießen, 12. Juli.
inder befinden. Außerdem besuchn aber auch nech 1 auswär— tiger Professor und 3 auswärtige Doctoren Vorlesungen an un— Unter den auswärtigen Studirenden besinden
einige Studirende aus Kalkutta sind anwesend.
Hamburg, 16. Juli. Die am 27. Juni abgehaltene Ge—
neral Versammlung der Actionaire der Hamburg-VBergedorser c 7
Eisenbahn⸗Gesellschast wurde mit einer Geschichte der Enistehung und des Fortganges der Gesellschaft eroͤffnet. Hierauf beverwer— tete der Präses der Direction, Herr Dr. Abendroth, daß so kurz
nach Erlangung der Kenzessien über ein Resultat der Arbeiten
noch nicht referirt werden koͤnne. Er führte an, die Direction habe außer der Mitwirkung bei den Verhandlungen uͤber ein
Expropriations-Gesetz und die Konzession sich vorzugsweise mit
Erwerbung von Grund-Eigenthum und Vorbereitung der Arbei— ten beschäftigen müssen. Es wurde darauf hingewiesen, daß wohl
manche Falle eintreten wurden, wo man ohne gerichtliches Ver⸗ fahren die Eigenthums-Abtretung nicht werde erlangen können,
da zum Theil von den Eigenthuͤmern Gorbitante Forderun=— gen gemacht seyen; daß aber mit Genehmigung des Aut— schusses verschiedene nur theilweise zur Eisenbahn erforder—
weil man durch
der dazu nuöthigen Erd-A Arbeit bereits
Vorbereitungen getroffen seyen, die an⸗
2
SEigenthum ihrer Verfasser, und daher in Rücksicht ihrer Veröffent⸗
Man beschioß sir
lichun
⸗ dagegen aber in diesem Seme, ster 119 hinzugekommen, so daß sich folglich die Gesammtzahl auf 404 erhoben hat; worunter sich 309 Inländer und 95 Aue—
Wieder ⸗
1.
. den, bilden ein Eigenthum, welches den Verfassern eder Urhebern der⸗
selben zusieht, um es durch ihre ganze Lebenszeit zu genießen eder dar⸗ über zü verfügen. Nur sie selbst, oder ihre Rechtsnachfelger, haben das Ac die Veröffentlichung jener Werke zu gestatten.
3 Ari. 2. lichung und Vervielfällizung durch den Druck in den Bestimmungen
ihrer Verfasser oder deren Rechtsnachfelger nicht aufgeführt werden,
é uubeschadet übrigens der für die offentlichen Verstellungen theatralischer Werle in den respestiven Staaten geltenden oder nech zu erlassenden
Normen. . ; . . ‚ Art. 3. Di: in einem der fontrahirenden Staaten verfaßten Ue⸗
bersetzungen von Manustripten oder Werken, welche in einer fremden
Sprache außerbalb des Gebiets der gedachlen Staaten erschienen sind, werden gleichsalls als Or ginal-Prodäatte betrachtet, auf welche der Art. I seine Anwendung findet. Eden so sind in diesem Art. I die in einem der kontrahirenden Staaten versaßten Uebersetzungen von Wer⸗ ken, die in dem anderen erschienen sind, begriffen. Ausgenommen ist jedoch der Fall, wenn der Verfasser, ünterihan eines der kontrahirenden Staaten, in dem von ihm veröffentlichten Werke selbst ankündigt, in ' csnem dieser Staaten eine Uebersetzung erscheinen lassen zu wollen, und er dieses Vorhaben in dem Zeitran me von sechs Monaten wirklich aus⸗ führt, wo ihm dann auch sür diese Uebersetzung sein Eigenthumsrecht vorbehalten bleiben soll. . ö. Art. 3. Ungeachtet der im Art. 1 vorkemmenden Bestimmungen
*
(sedlen in Jenrnblen und periedischen Schriften die Artitel anderer
Vournale oder veriodischer Schristen ohne Ansiand nachgedruckt werden Lürfen, sobald diese Artikel nicht drei Drugbogen ihrer ersten Veröffent- überschreiten, und deren Quelle angegeben wird.
ö Art. 5. Bei anenvmen und pseudenvmen Werken werden deren
E Herausgeber in so lange als die Verfasser angesehen, als nicht diese seibst, oder ihre Rechtsnachfelger, ihr eigenes Recht dargethan haben. 26 Art. 9. Jede Nachbildung (Nachdruck von Werken, Kunsi⸗Pro— duzenten, dann musifalischen und theatralischen Cemmpesitienen, wie sie kin den Artikeln 1, 2 und 3 erwähnt werden, ist in den beiden kentra— birenden Staaten untersagt. ö Art. 7. Die Nachbildung (der Nachdruck) ist die Handlung, durch
welche ein Werk, es sey im Ganzen oder in seinen einzelnen Theilen,
durch mechanische Mittel ohne Zustimmung des Berfassers oder der
Rechtsnachfolger desselben neuerdings hervorgebracht wird.
9 Art. 8. Es ist im Sinne des vorigen Artikels uicht allein dann
ein Nachdruck verhanden, wenn zwischen dem Original-Werkfe und des—
sen Nachbildung cine vollkemmene Achnlichleit sich darstellt, sendern wenn unter dem nämlichen Titel, oder auch unter einem veischiedenen, der gleiche Gegenstand in derselben Ideensolge und mit der nämlichen
Eintheilung der Materie verhandelt wird. — Das spätere Werk ist in
diesem Falle als ein Nachdruck auzusehen, wenn es auch bedeutend vermehrt oder vermindert werden wäre.
. Art. 9. Versetzungen sür verschiedene Instrumente, Auszüge und andere Bearbeitungen musifalischer Compesitionen, wenn sie für sich als selb iständige Erzeugnisse des inenschlichen Geistes angeschen wer—
den önnen, sollen nicht als Nachdruck behandelt werden.
ö. Art. 10. Rügsichtlich des Nachdruces ist jeder Artikel eines en— coklopädischen oder periodischen Werkes, welcher die Zah! von drei Druckbegen überschreitet, als ein für sich bestehendes Werk zu be— irachten.
Art. 11. Der Verfasser eines literarischen oder wissenschaftlichen Werkes ist befugt, die Usurpirnng des von ihm gewählten Titels zu verhindern, wenn dieselbe das Publikum über die scheinbare Identität des Werfes in Irrihum führen könnte; in einem solchen Falle jedoch
ist fein Nachdruck vorhanden, und der Verfasser hat nur das Rechi auf cinen dem erlittenen Schaden angemessenen Ersatz. Demunge achtet begründet die Wahl eines allgemeinen Titels, als: Dictionasr, Wörter— buch, Abhandlung, Kemmentar, und die Eintheilung eines Werkes nach
a alphabetischer Ordnung, sür den Versasser lein Recht zu verhindern, daß auch ein anderer denselben Gegenstand unter . Titel und
nach derselben Eintheilung behandle.
Art. 12.
797
Art. 21. Bei Werlen ven mehreren Bänden und solchen, die in einzelnen Lieferungen herausgegeben werden, sellen die eberwähnten drei Termine für das gause Werk erst ven dem Erscheinen des letzten
Bandes oder der letzten Lieferung an gerechnet werden, jedech unter Die Werfe der dramatischen Kunst sind gleichfalls ein der Bedingung, daß jzwischen den einelnen Veröffentlichungen nicht
Tes Art. I begriffen. Dramatische Werle dürsen ohne die Zustimmung
mehr als drei Jahre verstreichen. Bei Sammlungen ven mehreren einjelnen Werfen oder Memoiren sellen die obgedachten Termine nur ven der Herausgabe jedes einzelnen Bandes an gerichnet werden, un— beschadet jedech dessen, was im ersten Absaße des gegenwärtigen Arti= tels für den Fall angeerdnet wurde, als das Werk oder das Memoire, welches einen Theil der ganzen Sammlung ausmacht, sclost in meh— rere einzelne Bände zersiele.
Ari. 2. Für Werle, deren Herausgabe von dem Verfasser be⸗ onnen und ven dessen Erben beendet werden, sell die Frist ven A0 Jahien gelen, wie bei ganz pesthumen Werken.
Art. 23. Wenn der ef vor Ablauf des Zeitraumes, für welchen er allenfalls seine Rechte abgetreten haben seslie, siürbe, so ge⸗ bührt seinen Erben, nach Verlauf dieser Zeiifrist, der Genuß ihrer Rechte noch für die ganze ihnen in Folge der vorgehenden Artitel ein— geräumten Zeit.
Art. 23. Nach Ablauf der in den Artikeln 18, 19, 20, 21 und 2 bestimmten Termine werden die Erzeugnisse der Wissenschaften und der Kunst ein Gemeingut des Publikums. Die von den fentrahiren— den Regierungen selbst veröffenilichten Altenstäcke und die von densel⸗ ben unmittelbar, oder auf deren Befehl herausgegebenen Werke, wenn ieser Umstand aus dem Werke selbst ersichtlich ist, sollen auch in der Folge nach den in den respettiven Staaten diesfalls geltenden Bestim— mungen behandelt werden.
Art. 23.
assen.
6 oder die Zeit⸗Prierität eines Kunstwerks zu bestimmen. Art. 26.
Län sollen. Art. 27.
Theile angeschen werden,
—
aber zu deren Erueuerung mit Anwendung jener Berbesserungen schrei⸗ ten zu wellen, welche unterdessen die Erfahrung an die Hand gegeben haben wird. Jder der beiden fontrahirenden Theile behält sich das Recht vor, dem anderen eine solche Erflärung zu machen, und wird hiermit zwischen ihnen ausdrücklich festgesetzt, daß nach Ablauf von sechs Menaten, nach Abgabe der eben erwähnten Erklärung des einen i trahenten an den Anderen, die gegenwärtige Conventien und alle da⸗ rin enthaltenen Stipulationen ihre Wirkung verlieren sollen.
ratifizirt und die Auswechselung der Ratisficatienen innerha Wochen, oder wo möglich noch früher, bewerkstelligt werden.
Insiegel beigedrückt haben. So geschehen zu Wien, den 22. Mai 180. (Gej.) etternich. De Sambuv.
Die Laibacher Zeitung meldet aus Tarvis vom 30.
Um die Ausführung der gegenwärtigen Convention zu sördern, werden sich die fentrahirenden Regierungen wechselseinlg die Gesetze und Verordnungen mittheilen, welche sie in den Fall kommen dürften, hinsichtlich des literarischen und artistischen , zu er⸗ Sie werden sich ferner die ven der einen oder der anderen Seite getroffenen Verfügungen mittheilen, um die Originalität einer
Die Verfügungen gegenwärtiger Cenvention sollen die Ausübung der in den kontrahfsrenden Staaten bestchenden Censur und sonstiger Verbets-Befugnisse durchaus in nichts beirren, welche, unab— gings von den vorliegenden Stipulationen, nach den in den respeltiven
ern gültigen oder nech zu erlassenden Verschristen fortan bestehen
Die beiden fontrahirenden Staaten werden die übrigen Regierungen Italiens und jene des Kantens Tessin einladen, der ge— genwärtigen Convention beijutreten. Diese, durch das alleinige Faftum der von ihnen geäußerten Zastimmung, sollen als mitkontrabirende
Art. 258. Die ge enwärtige Uebereinkunft hat, ven dem Zeispunfte der Auswechselung der Ratisicatienen angefangen, durch vier Jahre, and noch durch sechs darauf folgende Menate in Kraft zu bestehen, so⸗ bald einer der kontrahirenden Theile nach Ablauf der vier Jahre die Absicht erklären sollte, die Wirkung besagter Convention aufheben oder
Art. 20. Gegenwärtige Convention soll ven Ihren 2
b vier t m Urkund dessen die beiderseitigen Bevollmächtigten selbe unterzeichnet und ihre
Turkei. Konstantinopel, 23. Juni. (Journ. de Smyrne.)
Die am Dienstag und Sonntag stattachabten Conseils betrafen die 2 Bezug auf die innere Resorm des Reichs zu ergreifenden Maß⸗ regeln.
um so größer scheint der Eifer des Ossmanischen Ministerlums
Je meh- man auf dem Wege der Reform vorschreitet,
fuͤr Alles zu werden, was sich auf die neuen Ideen bezieht; die sonst dem Charakter der Orientalen eigene Schlaͤfrigkeit hat jetzt einer lobenswerthen Thätigkeit Platz gemacht und in den Buͤreaus der Pforte herrscht das regste Leben. Die Regierung richtet ihre Aufmerksamkeis haupisachlich auf das Benehmen der Beamten in den Provinjen, der Gouvernelire und Muhassils. Die hohe Verwaltung der Hauptstadt, die in Bezug auf die Art und Weise, wie sie sich der neuen Srdonung der Dinge unterwirft, ein so schönes und giebt, will, daß die Provin en des Reia s gegen die zu ihrer Verwalcung bestimmten Personen keine Klage vorzubringen ha ⸗ ben, und so eft dergleid en vorkemmen, wird steis schnelle Ge— rechtigkeit geübt. So wurden vor kurzem mehrere Muhassils abgesetzt, die sich verschiedener Vergehen fun gemacht hatten, und durch Maͤnner von anerkannter Loyalität und Rechtlichkeit ersetzi. Die Instruction des Prozesses Nafiz Pascha's, Muschirs von Adrianopel, schreitet rasch vor, und man glaubt, daß das Urtheil dieses Beamten bald erfolgen wird. ö
Konstantinopel, 21. Juni. (A. 3) Man liest in allen Europäischen Journalen viel über die gefahrdrohende Stellung der Turkei. Es ware vergebliche Muͤhe, das Gegentheil behaup— ten zu wollen, denn wirklich gewährt der innere Zustand des Rei— ches einen ziemlich traurigen Anblick. Man darf indessen nicht vergessen, daß die Lage Aegyptens keine bessere ist, daß vielmehr die Symptome des Zerfalls in diesem Lande, wo das noch junge System des Vice⸗Königs die Bevoͤlkerunz bereits zur Wuth ent— flammt, sich so mehren, daß die Freunde des Vice ⸗Koͤnigs in nicht geringem Grade daruͤber beunruhigt sind. Fast möchte ich glauben, daß die Pforte den Zustand Syriens gehörig zu wuͤr⸗ digen beginnt, und daß sich Wichtiges vorbereite. Seit einigen Tagen haben ganz in der Stille sowohl hier als in Gallipoli Truppen⸗Ueberschiffungen stattgefunden, so daß die Hauptstadt von
geht es nicht, daß in Konstantinopel sowohl als in Pera und Stutari seit einigen Tagen immer dieselben vier bis faͤnf Ba— taillone in Bewegung sind, die sich, durch die Schwere des Dien stes niedergedruͤckt, kaum mehr sortschleppen können. Gestern ist im Ninist er Conseil der Vorschlag des neuen Seriaskers Musta⸗ pha Pascha's, einige irregulair? Regimenter Albanesen in die Stadt zum Garnisongdienste zu ziehen, mit Stimmen Einhellig— keit durchgegangen. Ich kann die Maßregel nicht billigen, denn die Habsucht und Verräͤtherei dieser Truppe ist zu sehr bekannt,
Stadt bloß die Garantie eines solchen Gesindel erhalten soll. dn von Woronzoff ist von Brussa wieder hierher zuruͤck⸗ gekehrt.
Smyrna, 21. Juni. (Journ. de Smyrne.)
Englische Dampfboot „Gorgon“ ist gestern mit den durch das Franzöͤsische Dampsbeot überbrachten Depeschen des Admirals Louis, und das Dampfboot „Lavoisier“ mit Depeschen fur den Admiral Lalande von hier abgegangen. Die Oesterreichische Kor— vette Lipsia“ ist am Sonntag von Alexandrien hier angekommen. Ein Mitglied der bereits mehrfach erwähnten Betruͤger⸗
seltenes Beispiel 2
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.
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2
Militair völlig entblößt ist. Dem aufmerksamen Beobachter ent⸗
6
66
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als daß man sich beruhigt fühlen könnte, wenn die Ruhe der *
39. Nupferstiche, Li oaraphicen, Medaillen, dann plastische Juni; „In der Nacht vom 28. auf den 29 Juni zwischen 12 Bande, die mittelst falscher Wechsel und Kreditbriefe mehrere Werle und Formen erficncn sich des lim jsieß Artifel den Kunstwerken und 1 Uhr, hat den Mailänder Courier Eilwagen No. 433 ein Italianische Handlungs Haäͤuser und namentlich die Herren Pillans ühßerhaupt eingerdumten Privileginms. Die achbildung dieser Gegen- großer Ungluͤcks fall getroffen. Außerhalb Tarvis, am Goggauer⸗ in Livorno um große Summen betrogen hat, war am 12. Mat
stände ist senach untersagt; in dlesem Falle hat jedoch eine Nachbildung berge, brach naͤmlich die Radsperrkette, und der rollende Wagen unter dem Namen eines Grafen von Pindray auf dem Franzoͤ⸗
mwwvenn es seine Ansichten durchaus geltend machen wollte. Nun vernehmen aus Paris, daß Herr Nochussen den Handels T; ö Wir erwarten jedoch noch die Bestätigung—““
keine
. ; . ; ö gebe es aber mächtige Gruͤnde, welche England bestimmen muͤß⸗ unterzeichnet habe.
. ten, zu diesen Mittel nicht zu greifen, sondern sich vielmehr zu dieser Nachricht.“ bemuhen, die anderen Europäischen Mächte dahin zu bringen,
61 i
ö daß ste ihren Einfluß mit dem Einflusse Englands vereinigten, und durch Vernunftgründe und durch Berufung an den Gerech—
. 5
3u . auch
5 421
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daher zu der Besetzung Krakau's geschritten, als zu einer Vor neue sichte⸗dRaßregel gegen die Verbreitung revolutionairer Grundsaͤtze geschlagen u. s. w.
9
äber ihre eigenen Lander. Jetzt aber, wo der Zustand Europas ein ganz anderer sey, daͤrfe man wohl mit gutem Grund hoffen, daß die drei Mächte sich den Vorstellungen gegen die fernere
ccupation von Krakau freundlicher gestimmt zeigen wuͤrden.
2 6
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ri, , ge.
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* w 3 . ö * zurückzunehmen.
London, 11. Juli. Gestern Botschafter in Paris, Sir George
begie nt, bei der Königin Audienz.
len nicht gleich ans Land geschafft werden.
atten der Graf Granville, - chee, Gesandter in Stutt— gart, welche Beide sich auf Urlaub hier befinden, und Herr Fer Strangwayes, der sich als Gesandter nach Frankfurt am Main
Der Herzog und die Herzogin von Nemours sind gestern n Deyver gelandet; sie wurden bei der Landung eiwas aufgehal— ̃ ten, weil das Dampfschiff, welches sie herüber brachte, am Ein, Jang des Hafens an eine Sandbank anlief; ein Boot mußte da— Her Ihre Königl. Hoheiten von dem Dampfschiff abholen, und hre Effekten, unter denen sich auch drei Kutschen befinden, konn⸗
Schweden und Norwegen.
der dritten
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ussischen 2 r
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erwartet;
Deutsche Bundesstaaten. Hannover, 16. Juli. (Hann. 3.) Se. Kaiser Hoheit der Großfürst Thronfolger von Rußland ist auf der Ruͤckreise
Hoheit von Sr. Majestät dem Könige und Sr. Königl. Hoheit dem Kronprinzen eimpfangen wurden. Bald darauf fuhr der Großfuͤrst, nachdem Se. Königl. Majestaͤt und der Kronprinz das Hotel wieder versassen hatten, in einem Hofwagen nach Montbrillant, woselbst der Königliche Hof diesen Sommer resi— dirt. Gegen 2. Ühr Nachmittags haben Se. Kaiser! Hoheit
Der Herzog beschloß die Reise über Celle fortgesetzt. * daher, mit seiner Gemahlin in Dover zu übernachten, und be— .
— Die zu Hildburghausen erscheinende „Dorf.-Zestung“
anutz:e e den gestrigen Tag, um die Merkwürdigkeiten von Dover ist im hiesigen Königreiche bis auf weiteres verboten worden.
. in Augenschein 7 nehmen. Heute wollten Ihre Königl. Hohei— ondon weiter reisen, um Ihre Majestäͤt die Kössirte der Herr
ten dann nach
— In der me Kammer, Sitzung vom 15. Juli, refe⸗
Je elltchaft von 1!“ 82 n Zweck die ser Eisenbahn Anlaze, die Weiterführung derselben in
Innere Deutschlands, nicht aus den Augen verloren habe und fetzt, mit Genehmigung der resp. hohen Regierungen, un Han—
ungen anstellen lasse, auch in fortwährenden Verhandlungen mit benachbarten Behoͤrden und Eisenbahn-Comitée's sey und Ursache
X
88 8
es Ine
der fruͤhere vom J. Oktober 1838, diese Erhdͤhung aber, außer Anderem, besonders veranlaßt durch eine Verlängerung der Bahn Von dem Kapital der . Mill. M. Beo. bleiben noch 312,490 M. Beo. füͤr Erwerbung des Grund-Eigenthums uͤbrig. — Schließ ⸗
bei Bergedorf um , Englische Meile.
lich ward nech erwahnt, daß auch die Direction den eigentlichen
noverschen, im Preußischen und im Mecklenburgischen Vermes—
habe zu erwarten, daz die der Errichtung der Hamburg-Berge—
Desterreäch.
Wien, 13. Juni. Die Wiener Zeitung publlzirt nach stehenden Vertrag zwischen Sr. Masestät dem
und artistischen Werke:
der Künig von Sardinien c. von dem gleichen Wunsche beseelt, Wis— senschaste! und Künste zu begünstigen und zu beschützen, wic nicht minder zu nützlichen Unlernehmnugen aufzumuntern, haben im wech⸗- selseitigen Einverständnisse beschlessen, Schrifistellern und Künstiern sür
eneral-⸗Syndikus aus der Kenserenz uber die, Geschaͤfts Ordnung fuͤr die Mu emeinẽ Staͤnde⸗Versammlung. 28
besegnen wäre. Dem gemäß haben Ihre Majestäten zu Ihren Be⸗ vollmächtigten ernannt ünd zwar: Se. Majestät der Kaiser bon Oesser= reich Sr. Durchlaucht den Füärsten Clemens Wenzel Lethar ven Mel⸗
sernich?Winneburg, Herjeg von Pertella, Grafen ven Königswartb,
Grand von Spanien erster Klasse 6. Allerhöchstihren Staagis- und Konserenz⸗Minister, dann Haus-, Hef und Staats-Kanzler ꝛc., und
Se. Majestät der König von Sardinien den Herrn Ton PViltor Ama. dens Balho⸗Bertene, Grafen ven Sambupy, General⸗-Majer in den Königl. Armeen, und Höchstihten außererdentlichen Gesandten undd
bevollmächtigten Menister bei Sr. Kaiserl. Königl. Apestel. Maje⸗ stät c, welche nach Mittheilung Ihrer in guter und gehöriger Ferm
befundenen Vollmachten Über nachssehende Artikel überein gefemmen find;
Art. J. Die Werke oder Predntte des menschlichen Eeistes oder
51 e / 3
6 83
dorfer Eisenbahn zu Grunde liegende Idee einer passenden Ver⸗ bindung mit dem Innern Deutschlands, binnen nicht langer Zeit werde erreicht werden. ;
Kaiser von
Oesterr eich und Sr. Masjestät dem König von Sardinien zur Sicherstellung der Eigenthum s-Rechte hinsichtlich der in Ihren beider seitigen Staaten erscheinenden literarischen
Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich 34. und Se. Majestäü⸗!.
bre Lehensjeit das Eigenlhumsrecht auf ihre in den deiderscitigen Staaten veröffentlichten Werle zu sichern und die Zeit sestzustellen,. wirend welcher deren Erben desselben le, , nn . . 2.
x abr e pier kom- iu diesem Zwecke die Mittel beüimmit würden, durch welche dem Nach⸗ von Ems nach St. Petersburg heute um 11 Uhr hier ange em bdrude und eustigen mechanischen Nachbildungen am wirksamsten 1u men und im Britischen Hotel abgestiegen, weselbst Se, Kaiserl... ul. ;
der Kunst, die in einem der kentrahirenden Staaten veröffentlicht wer⸗
nur dann siatt, wenn die Vervielfältigung mit denselben mechanischen WMinteln, wie dieselbe bei dem Original-Werte angewendet worden und mit Beibehaltung desselben Größen- Maßstahes geschieht. Gemälde, Bild hauer⸗Arbeiten, Zeichnungen sind gleichfalls in den Bestimmungen ders Art, 1 begriffen. Jedoch sellen Kepieen, welche hiervon mit sreier and ehne Verheimlichung und ohne Einsprache von Seiten des Ei—
53 genthümers des Kunstwerkes genommen werden, keine verbotene Nach— bildung begründen, außer, der Kopist hätte mit büser Absicht gesucht,
das Publikum hinsichtlich der Identität der Kopie mit dem Urbilde irre zu leiten. Art. 13. Die Verfertiger von Zeichnungen, Gemälden, Bildhauer- Anderen Kunstwerken, eder deren Rechtsvertreter läönnen, obne ihr . Eigeuthumsrecht auf diese Werke zu verlieren, das ihnen ausschließend [ ustehende Recht der Vervielfältigung derselben durch den Stich, den Guß oder sonst ein mechanisches Mütel an Andere abtreten, unbescha—
et jedoch der Bestimmungen des vorstehenden Artikels. Wenn sie aber
das Original veräußern, so geht dieses Recht auf den neuen Erwerber iber, der es durch die ganze Zeit, als der Küunjtler oder dessen Erben W hätten daven Gebrauch machen iönnen, zu genießen hat, ausgenommen, ces wäre das Gegentheil ausdrücklich verabredet worden.
[Art. 14. Die gegenwärtige Cenventien soll in den respektiven Staaten die sreie Reoreducktion jener Werle nicht hindern, welche da— el st noch ver dem Zeitpunkte, als dieselbe in Krast getreten ist, ver⸗ fffentliet wurden; sur muß besagte Reproduction bereits ihren An—
ling geuemmen und die gesetzliche Genehmigung erhalten haben. Wäre 66 aber von einem Werke ein Theil vor der Rechtsgültigkeit dieser Con— dvenisn erschieuen, und ein Theil erst später, so soll die Nachbildung
. e, ,. Theiles nur mit Zustimunnng des Verfassers oder dessen 6. . ö olger statisinden dürfen; im Weigerungsfalle jedoch würden Leiese gehalten seyn, an die Tzbeisnchmer die Fertsetzung des Werkes zu rerlausen tKzne sie zum RNachtaufe jener Bände verhalten zu länneh, in w Yi * sich bereits besinden. 6. ll. mene, zu deren Rachtheil ein Nachdruck stattgefunden, 3 . . . . des dadurch erlittenen Jr n . , ten . . , von den Gesetzen der kentrahirenden Staa— 3 . und die Zerstẽ ru ausgesprochenen Strafen soll die Beschlag— nun ö . g der Exemplare oder nachgebildeten Gegen— Lände, und fe auch der, Formen, Stempeln, Platten, Steine und au— deren Gegenstäude erhängt werden, welche zuk Ausführung des Nach—
. ,,, lann der Beschädigte die lleberlassung
. keecheri. ᷣ zum Theil, auf Abschlag seiner Ersat— . Art. 17. Der Verkauf ne ; 3 ; 4 ten 266 . . nr re debildeter Berke ist in beiden Siaa—
ᷓ ; 8* angedrohten Felgen, durchaus unter⸗
im Auslande bewerkstelligt worden seyn sollte. ⸗ . a. 9
2 z f .
7 9. ,, ihrer Rechtsnehmer geht auf
wre gesetzlich er letz gen Erben in Gen ätbrnt? J Sianten bestehenden Gefsetze lber. Tiesmheit der in en lespelliven Wege der Erbschaft an den Fiskus gan en die ht lann jedech nie im renden Staaten durch dreißig Jahre nach! ‘un nd soll in en to: trahi⸗ erkannt und beschützt werden. em Tode des Verfassers an— Art. 1g. Fir. Werle, die nach dem Ted nen, wird diese Frist auf 40 Jahre von dein d gefangen, ausgedehnt. ⸗ Art. 20. Für Werke, die von schen Vercinen herausgegeben werden erweitert.
e des Verfassers erschei⸗ age des Erscheinens an—
* Instlituten oder literari⸗ ene Frist auf 80 Jahre
schleuderte das linke Pferd mit solcher Gewalt an die Felsen—⸗ wand, daß es ihm die Seite bis zu den Eingeweiden aufriß. Der Wagen stuͤrzte, der Conducteur wurde an zwei Stellen, der neben ihm sitzende Reisende, welcher auf ersteren fiel, an einer Stelle, der im Wagen sitzende Marine Offizier am Arme und Kopfe, und seine Gattin im Gesichte und an der Hand, theils schwer, theils leicht beschädigt; nur die siebenjährige Tochter des Letzteren, und der Postillon, welcher beim Sturze des Wagens auf bie entgegengesetzte Seite absprang, blieben ohne Schaden. Die Beschaͤdigten wurden an Ort und Stelle beim Goggauer Schmied untergebracht, wo sie nun ärztlich behandelt werden.“
schaften, als Erzeuger, erschienen zum wahren Nachtheil der Spe kulanten mehr als je selbst auf dem Platze. Man enischloß sich zu den möͤglichsten Preis-Erniedrigungen, und die anwesenden Engländer, Franzosen, Niederlaͤnder ꝛc. ließen sich dieses Losschla— gen gesallen, und machten betrachtliche Einkäufe, vorzuͤglich in feinen und mittelfeinen Einschur⸗Wollen, im Preise von 6h — 7 Fl. C. M. der Centner, von denen immerfort große Massen auf unendlichen Wagenzügen uͤber unsere Brücke abgesuͤhrt werden Man schätzt das bereits abgesetzte Quantum auf mehr als 10, 006 Centner.
Italien.
Neapel, J. Juli. Nach telegraphischer Nachricht ist Se. Majestaͤt der König in Begleitung Ihrer Mejestät der Königin gestern mit dem Dampsschiff „Ferdinando II.“ von Messina nach Palermo abgegangen, woselbst das Koͤnigliche Paar dem Feste der heiligen Rosalia beiwohnen wird.
Livorno, J. Juli. (A. 3) Wir erfahren, daß einer un— serer Toscanischen Mitbuͤrger, Heinrich Mayer aus Livorno, vor kurzem auf seiner Ruͤckreise von Neapel in Rom verhaftet und nach der Engelsburg gebracht worden ist. Der Genannte, von Deutschen Eltern in Livorno geboren und spaͤter im Hause eines Englaͤnders, Herrn Fynch in Florenz, als Pflegesohn aufgenom— men, gehort, seiner Erziehung nach, gewissermaßen drei Nationen an; seine Neigung und Gesinnung jedoch hat ihn schon seit lange ungetheilt zum Jtaliäner gemacht.
Spanien.
Ca dir, 2. Juli. Am 29. Juni ist der Prinz Ernst von Mchãsen⸗Koburg von Lissabon hier angekommen und am folgen, a Tage nach Sevilla abgereist. Es heißt, er werde Gibraltar
suchen und von da sich nach Barcelona einschiffen, um der Kö— igin von Spanien einen Besuch abzustatten.
vielfältig in Anwendung gebracht haben.
Pesth, 5. Juli. Obwohl der Medardi⸗Markt schon laͤngst vorüber ist, hat doch der eigentliche Wollmarkt, da die diesjährige Schur kaum eingebracht wurde, erst vor ein paar Tagen begon— nen. Unermeßliche Quantitäten Wolle aller Gattungen wurden zugefuͤhrt, die alle unsere Magazine uͤberfuͤllten. Die Grundherr—
sischen Dampfboote „Mentor“ hier angekommen und ist jetzt, wie
in Bucharest verhaftet worden. Der angebliche Graf war auch ein geschickter Taschenspieler und soll dies Talent auf der Reife
d Man hoffte, einen gro— ßen Theil des geraubten Geldes wiederzuerhalten. . ö
Syrien. ; Das Journal des Debats, welches vor kurzem in einem! Schreiben aus Beirut Nachrichten Über die . Syrien mittheilte, bemerkte darin am Schluß: Man erwartet je den Augenblick Verstärkungen in Beirut, deffen Besatzung nur 1300 Mann zählt. Die Insurgenten wissen dies und werden sich daher gleich nach dem Eintreffen der Truppen in ihre Berge
Dort fuͤhren sie den Parteigänger⸗Krieg bis — fährt der Kor⸗ respondent des „Journal des Debats “/ in seitsamer Wendung fort =
zehört, denn sie gehörte ihnen in alten Zeiten (6!) Tradition hat bei ihnen das Andenken der Kreuzzuͤge bewahrt
ben. Wie wird dies enden? Niemand kanns wissen; gewiß nur ist, daß kein Oberhaupt, wenigstens nicht offen, diese Bewegungen
Die Jesuiren, welche einige Kollegien im Gebirge haben, dürften dieser Sache nicht fremd seyn. Unter diesen thaätigen, ruͤhrigen
cher nach dem Untergang seines Vaterlandes, wo er bis zum letzten
Augenblick gestritten, in den Jesuiter⸗Orden trat. Dieser thaͤtige
bei den Bewohnern, weil er allenthalben den Unterricht verbrei—⸗ tete. Zwei in Zuk ansaͤßige Franzosen haben sich der Insurr e ction aleichsals angeschlossen. Indessen könnte der Aufstand einen ern⸗
denselben erklärte, was bis jetzt noch nicht geschehen. Im Ge⸗ gentheil hat er Alles ge. han, demselben ein Ziel zu stecken. Dieser Umstand läßt auch kein guͤnstiges Resultat der Insurrection vor aussehen. Emir Veschir besißt einen ungeheuren Einfluß im Ge—
er bis jetzt immer Oberhaupt des Gebirges geblieben und wußte stets fuͤr den Sieger sich zur rechten Zeit zu erklaͤren. Er giebt den Ausschlag in der Wagschale. Bleibt er Mehemed Ali treu, so wird es ihm gelingen, unter den Insurgenten Zwietracht zu säen und sie gegen einander zu hetzen.“
w—
Berlin, 18. Juli. Nach den erlassenen Allerböchsten Be⸗ mungen wird die Huldigung der Stände in herksmmlicher,
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man erfaͤhrt, durch die Bemuͤhungen des Franzossischen Konsuls,
, . wo keine Macht der Welt sie unterwerfen kann.
der von ihnen erwartete Messias kommt, nämlich die Franzosen. Die Franzosen rufen sie laut von Generation zu Generation herbei, damit sie Besitz nehmen von einer Erde, die ihnen Die und Deusen, Mutualis und Christen haben alle denselben Slau,
leitet. Ich bin jedoch nach allem, was die Gebirgsbewohner sa⸗ ⸗ gen, sest überzeugt, daß einige Europäer die heimlichen Leiter sind. .
Maͤnnern ist Einer, der Pater ‘“, Polnischer Verbannter, wel— 5 ö
Mann durchwandert alle Gebirgstheile und steht in hoher Achtung
sten Charakter erst dann annehmen, wenn Emir Beschir sich fur
birge und wird fast angebetet. Trotz aller Regierungswechsel ist ;