aeste Iten Unierbedienten niederen Grades haben feine Ausprüche. 8. 1.
Die Art der Unterstüßung ist eine zweirache; der eine Theil der Bene⸗ fiziaten wird in das, ju eiesem Zwecke befenders zu errichtende Stifis⸗ baus aufgenemmen, der andere darch jährliche Geldbewisligungen un⸗ lerstültzt. 5. 3. Das Stiftsbaus wird zur Ausnabme ren Bier ig Perso⸗ nen eingerichtet werden, von welchen Jede ein besenderes Zimmer mit dem nethwendigen Zubehör jedech mit Aus nahme des Meublements erbalten soll. 5§. 6. Ven dielen M Stüftestellen sind: 5 mit Z veiundsiebenzi Tha⸗ lern, 10 mit Sechsjig Thalern und 25 mit Achtundrierzig Thalern sibrlichen Einkünften ausgestattet, welche in monatlichen Raten kwt. unreranda erbeben werden. 5. 7. Jede Benisizialin erhält außerdem jebrlich 1 Klaster bartes und M. Kiafter liehnen Brennhelz, welches auf Kosten des Stifts angefahren, klein gehauen und an den zur Auf⸗ bewabhrung bestimmten Ort geliefert wird. 5. 8. Die Benesisiaten er⸗ halten in Krankheiten freie ärjtliche Behandlung und Medizin, zu wel⸗ dem Zwecke der bei der Slifiung angestellte Arzt die Anstalt wöchent⸗ lich weniagstens zweimal besucht. — In schweren Krankheitsfällen muß derselbe seine Besuche iüäglich wiederbolen. 5. 9. Der anzustellende Hanswart hat über die äußere Reinlichkeit und Ordnung im Stifts— banse zu wachen und die vorkommenden Hausardeiten, mit der ihm ur Külfe gegebenen weiblichen Bedienung zu verrichten. Durch die etzttre läßt er auch den Benesijiaten die nethdürftigen Handdtenste lei⸗ sten. Für die Reinigung ibrer Zimmer haben jedech die Benefiziaten selbst zu serten. Auch dürfen sich dieselben nur mit Bewilligung des Kuratoriums eine besendere Aufwärte in halten, welche indessen keines Falles in dem Stiftsbause wohnen darf. 5. 10. Der Aufenthalt in dem zum Stifte gehörigen Garten ist den Benefiziaten wäbrend der gaujen Dauer des Tages gestattet. S. 11. Wenn eine der in dem Stifte hause aufgenommenen Benestziaten stirbt, so wird sie bei dem eiwanigen Mangel eigenen Vermögens auf Kesten der Stiftung an⸗ ständig beerdigt. 5. 12. Die Benefijiaten der zweiten Kategeorie (8 X.) werden nur durch ein Jabrgeld 4 und können ibr Temisil an jedem beliebigen Orte, innerhalb der Königl. Preußischen Staaten nehmen. S 13. Die Zabl der Jabrgelder ist unbestimmt und richtet sich nach der Größe der vo handenen Fonds. Ihr Betrag aber wird in jedem einzelnen Falle nach dem Lebengaster der Benestziatin bemessen und steiat mit dem letzleren. Die Benesfziatin erbält nämlich jährlich: «) bis zum vellendeten zosten Lebensjahre 36 Rtblr; b) ven da an bis zum vellendeien G60sien Jahre A2 Riblr.; e) über das 6oste Jahr hinaus As Riblr. 5§. 13. Dieses Jahrgeld wird in vierteljährlichen Raten postnumeranda, gegen eine mit dem Atteste über das Leben und Wehlverhalten der Beuesiziatin versehene Quittung gejahlt. Die auswärtigen Bencfiziaten erbalten, nach Einsendung der verschriftsmäßigen Quittung und des Morali— täts⸗Attestes den Betrag des Jabrgeldes pertefrei zugesandt. § 18. Dem im §. 2 näher bejeichneten Kuraterium wird die Befugniß einge⸗ räumt. hechbejahrten eder sehr kränklichen Benefiziaten ansnahmsweise Unterstützungen ein für alle Mal, eder fertlaufende perfönliche Zula—⸗ gen zu bewilligen, anch für den Fall, wenn sich die Fends der Anstalt bedentend rermehren oder nach Jahren die Preise der Lebens⸗Bedürs⸗ nisse höher steigern sellten, das Siiftehaus zu vergrößern eder die Zahl der Jahrgelder zu vermehren, auch die Eintünste der Stiftsstellen zu erböhen. 5. 165. Zur Begründung der Cesuche um Verleihung der Beneizien jeder von beiden Kategorieen ist erforderlich: 1) die Bei⸗ bringung eines Kirchen-Attestes Behnfs des Nachweises, daß die Be⸗ werberin a) ehelich geberen und b) mindestens 20 Jahr alt sev; 2) der durch glaubhafte Urkunden zu führende Nachweis, daß ihr Vater ver⸗ storben und entweder a) besoldeter, nicht zu den F. 3 bezeichneten Un⸗ ter⸗Bedienten gehöriger Beamter im Königlichen vder im Dienste der Berliner Kemmune, eder H Preußischer Offizier gewesen sey und ver⸗ wurfsfrei bis zu seinem Tode eder seiner Entlassung gedient babe; 3) die Bescheinigung Seitens der Orts ⸗ Po izei oder Kemmunal⸗RBehörde, daß die Bewerberin 2) niennais verhei⸗ rathet gewesen b) unbescheltenen Rufes sey und insbesen⸗ dere gegen weibliche Sitie und Ehrbarleit nicht gefeblt habe, e) kein zu ihrem Unterhalte binreichendes Vermögen besitze und auch keine zu ihrer Verpflegung gesetzlich verpflichtete und vermögende Ver— wandte habe; ) die gewissenhafte Angabe der Bewerberin über ihre bisberigen Subsistenzmittel und die ihr etwa nech ferner zufließenden jĩnbrlichen Einnabmen, so wie die Einreichung eines genauen, nach der im §. 33 Tit. 8 Thl. II. Allg. Gerichts-Ordnung vorgeschriebenen Form abzufassenden Inventariums ihres Vermögens, dessen Richtigleit sie an Eides Statt zu rersichern hat. Diejenige Bewerberin, welche mehr als „ Riblr. jäbrliche Revenüen irgend einer Art genießt, fann feinen Anspruch auf eine Stiftsstelle machen, welche aber 100 Rtihlr. jährliche Rerenüen eder darüber bezieht, eignet sich weder zur Aufnahme in das Stiftshang, nech zur Unterstützung mit einem Jahrgelde aus die⸗ ser Stiftung. Ver der wirklichen Verleihung des Beneficiums hat jede Bewerberin an Eides Statt anzugeleben, daß sie für den Fall, wenn ibr durch Erbschaft oder andere Ereignisse Vermögen zufallen sollte, dies getreulich dem Knraterium anzeigen werde. 5. 17. Die Verlei⸗ hung einer Stiftsstelle ist außerdem abbängig: 1 ven der Beibringung cines Aitestes des Kreis⸗Phrsilus darüber, daß die Bewerberin nicht an chrenischen, ansteckenden oder Ekel erregenden Krankheiten, nech an
erilerischen Krämpfen leide: 2 von der Zablung eines Antrütsgel⸗
des, welches für alle drei Klassen gleichmäßig anf 10 Riblr. fesigesetzt ist Rur ausnabmsweise und unter Berücksichtianng der größten Hülfes⸗ bedürftigkeit kann das Knraterinm ven der Zihlung dieses Anmiritis— Zeldes ganz oder iheilweise dispensiren. §. 18. Durch die Aufnabme in das Stifishaus übernimmt jede Benefiziatin die Pflicht, ihren Mit— schwestern im Stifts hause in Kranfheitsfällen freundliche Unterstützung angedeihen zu lassen. 5§. 19. Die Bewerbungen um Stiftsstellen oder Jahrgelder sind an das eben näher bezeichneie Kuraterium zu richten nnd mit den im §. 16 und 17 verlangien Nachweisungen zu versehen. 3. 20. Expeftanzen werden nicht ertheilt, wohl aber Anmeldungen für den Fall künftig erst entstehender Vakanzen angenommen. §. 21. Die Ordnung im Stiftshause wird durch eine vem Kuraterium aus der ** der Benefiziaten zu erwählende Versteherin aufrecht er⸗ halten. ie besonders zu erlassende Hans-Ordnung wird die Bestim⸗ mung enthalten, nach welchen sich die Benesiziaten strenge zu richten haben, und sell jeder Bewohnerin des Hauses zur Nachachtung mit⸗ getheilt werden. ᷣ über die Vorsteherin oder über sonstige Verhältniss. in dem Stifte sind beim Kuraterium anzubringen. S 2. Die Versteherin wird widerruflich, auf unbestimmte Zeit erwählt. Die⸗ selbe erhält während ihrer Amtsführung eine aus zwei Zimutern hke⸗ stehende besondere Wohnung und eine jihrliche Zulage ven 2 Rtihlr. und 16 Klafter hartes Holj. §. 23. Bencsiziaten beider Kategorieen, welche durch schlechten Lebenswandel Veranlassung zur Unzufriedenheit geben, verlieren das ihnen bewilligte Benefizium. Ein glöicher Nach—⸗ ibeil trifft die in dem Stiftshause Anfgenommenen, wenn sie in dem⸗ selben Lurch Zinkereien Unfrieden erregen. In einzelnen minder straf⸗ baren Fällen werden sie nur aus dem Stiftsßause entfernt, und erhal⸗ ien ein bleßes Jabrgeld nach Maßgabe der im 5. 13 enthaltenen Be⸗ stimmungen. Fällt einer Beneftsiatin durch den Eintritt unverhoffter
21 Glücks zusälle so viel Vermögen zu, daß sie sich nicht ferner zur Theil⸗ nahme an den Wehlibaten der Ei dug eignet, was lediglich von der Beurtheilung des Kurateriums abhängig ist, so wird ihr das bewilligte Benesisium entzegen. §. 23. Der gänzliche Verlu des Benesiziums, so wie die Entfernung aus dem Stifie erfelgt auf den Beschlüß des Kuratoriums, gegen dessen Entscheidung keine weitere Berufung an eine andere Behörde statisindet. Tritt der erste Fall ein, so sind die Bencffziaten beider Kategericen verpflichtet, das von der Anstalt baar
Empfangene ohne Zinsen-Vergütigung jurückjujahlen. Haben sie ein Antrittsgeld gejabli, so wird ihnen der Befrag desselben in Anrechnung gebracht, und der Ueberrest herausgegeben. Will eine Benestziatin das Stifishaus freiwillig verlassen, obne daß sie durch Verbesserung ihrer Vermögenz⸗Umstände dazu genöthigt ist, fo steht ihr dies frei. Die Zu⸗ rücksalung des von ihr entrichteten AKntritts-Geldes erfolgt an sie aber ebenfalls nur in so weit, als dasselbe nicht durch das baar Empfangene bereits abserbirt ist. 5. 25. Der Süiftung sell auf den Nachlaß der Benefisiaten beider Kategerieen kein Erb -Necht, sondern nur die Befugniß zusteben, aus diesem Nachlasse die Er⸗ stattung der an die Erblasserin geleisteten baaren Zahlungen, jedoch ebne Zinsen ju sordern. Das ven der Erblasserin erlegte Antrittsgeld ist auf diese Ferderung zwar anzurechnen, ein etwaniger Ueberschuß des Ersteren wird aber niemals den Erben herausgtzahlt. Kenkurrert die Stiftung bei der Geltendmachung dieser Ferderung mit den Erbesan⸗ sprüchen sehr hilfsbedürftiger Geschwister der Erblasserin, so bleibt es von der Enischließung des Stifts-Kurateriums abbängig, in wiefern es ganz eder 1beilweise auf dieses Recht Verzicht leisten will. 5. 26. Die Fends der Stiftung werden, soweit Privampersenen für ihre Zu⸗ wendungen an dieselbe nicht abweichende Bestimmnngen treffen, ehne Ausnahme bei dem Leihamte für Berlin untergebracht, welches Vier Prezent Zinsen bezahlt. S. 27. Die Beamten des Leihamis sind ver⸗ pflichtet, die bei der Verwaltung der Stiftung vorkemmenden Kassen⸗ und Kanzlei⸗Geschäfte unentgeltlich zu übernehmen. 5. 28. Das Fo⸗ rum in allen Rechts-Angelegenbeiten des Siists ist das biesige Kam⸗ mergericht. 5. 29. Zuwendungen von Privatpersenen tönnen unter den in den Gesetzen dorgeschriebenen Maßgaben zum Besten der An⸗ stalt angenommen und nach dem Willen der Geschenlgeber entweder zur Ausdebnung derselben, oder ͤur Stiftung besenderer, den Namen der Wehlthöter führenden Stiftsstellen und Jahrgelder verwendet wer— den, deren Verleibung alsdann unter den von ihnen etwa vergeschrie⸗ benen abweichenden Bedingungen erfelgen soll. 5. 30 Die im §. 2. erwähnte Geschéfts⸗-Instrüction wird der Geheime Staats-Minister Rother ertheilen. Ist dies einmal gescheben, so fann sie später nur durch einstimmigen Beschluß des Kurateriums abgeändert werden. §. 31. Veränderungen des Satuts können allein auf den Vorschlag des Kuratoriums mit Allerhöchster landesherrlicher Genehmigung vor⸗ genommen werden.
Berlin, den 19. Mai 18310. Der Geheime Staats-Minister und Chef des Seehandlungs⸗ Instituts ꝛc. Rother.
Berlin, 2. Aug. Heute wurde der 46ste Jahrestag der Stiftung des Koöͤnigl. medizinischschirurgischen Friedrich-Wilhelms— Instituts in herkömmlicher wüͤrdevoller Weise öffentlich gefeiert. In der Anwesenheit der Herren General⸗Majors von Cosel, von Reyher, von Reiche, von Selasinsky, von Stosch, von Wulffen, so wie mehrerer anderer hohen Offiziere, Staats⸗Beamten und beruͤhmten Gelehrten durfte das Institut die Fortdauer derjeni⸗ gen Theilnahme erkennen, welche ihm von der Armee, so wie von vielen anderen Seiten, bisher stets in reichem Maße geschenkt wurde. Der Direktor der Anstalt und Chef des Militair⸗Medi—⸗ zinalwesens, Herr General⸗Stabs⸗Arzt Dr. von Wiebel, leitete die Feier durch eine kurze Anrede an die Versammlung ein, gab hierauf eine statistische Uebersicht der Anstalt seit ihrem Bestehen und iheilte die neuesten Veranderungen in dem ärzlichen Perso—
nale der Armee mit, und referirte uͤber die von Sr. Majestät dem Koͤnige und anderen Gönnern dem Institute gewährten Geschenke. Sodann hielten die Studirenden der Anstalt, Herr r. Middendorf und Herr Tulff, wissenschaftliche Vorträge iber kuͤnstliche Pupillen Bildung und uͤber die krankhafte Sympathie als Ursache der Verbreitung von Krankheiten. Die Feier schloß mit einer Rede des Herrn Geheimen Medizinal— raths, Regiments⸗Arztes und Professors Lor. W. Eck. Der⸗ selbe wies durch eine gedraͤngte, jedoch der charakteristischen De⸗ tails nicht entbehrende, geschichtliche Uebersicht unseres Militair— Medizinalwesens nach, wie das Lebens⸗Prinzip des Preußischen Staates, das Prinzip des sicheren Fortschreitens auf der Bahn der Vervollkommnung, auch hierin wirksam und wie namentlich die Stiftung des Friedrich⸗Wilhelms-Instituts der Wendepunkt gewesen sey, welcher die mangelhaften alteren Einrichtungen von den erfreulichen Verbesserungen der neneren Zeit trenne. Schau— ten daher auch das Institut und das Medizinalwesen der Armee mit den Gefühlen der Dankbarkeit und des gerechtesten Schmer— zes auf das Grab ihres juͤngst entschlafenen hohen Wohlthäters, des höͤchstseligen Königs Friedrich Wilhelms I16., so könnte doch ihr Blick auf des setzt regierenden Königs Majestäͤt um so mehr nur derjenige der Hoffnung und Zuversicht seyn, als Allerhoͤchst= derselbe, welcher schon als Kronprinz dem Jastitute un zweifel hafte Beweise seiner Huld gegeben, „in den Wegen des Vaters zu wandeln“ verheißen habe, während auf der anderen Seite das Militair⸗Medizinalwesen und das Friedrich⸗Wilhelms⸗Insti⸗ tut wohl das Bewußtseyn hegen duͤrfe, sich in keiner Beziehung den Forderungen der Zeit abgeschlossen zu haben.
Berlin, 3. Aug. Eingedenk der großen Wohlthaten, welche sich das Buͤrger⸗Retiungs Institut seit Begruͤndung desselben Sei⸗ tens des Hochseligen Königs Masjestät zu erfreuen gehabt hat, vertheilte dasselbe an dem heutigen Geburtstage des verewigten Monarchen an 14 in ihrem Gewerbe unverschuldet zuruͤckgekom⸗ mene Bürger die Summe von 1410 Rihlr. und verabreichte außerdem den 28 Buͤrger⸗Jubelzreisen, welche aus dem von Kirch— eisenschen Stistungs⸗Fonds eine laufende monatliche Unterstuͤtzung erhalten, ein außerordentliches Geschenk.
Königsberg, 31. Juli. (König sb. 3.) Se. Majestaäͤt der König haben unter dem 17ten d. M. ein Allerhoͤchstes Convo— cations- Patent zur Erbhuldigung an die Stände des Köoͤnigrei⸗
ches Preußen erlassen, dem gemäß hoheren Orts die durch das
Edikt vom J. Juli 1823 angeordneten ständischen Wahl ⸗Vezirke des Königreiches Preußen aufgesordert sind, die doppelte Zahl der Abgeordneten, mit welcher sie die Provinzial Landtage be⸗ schicken, zur Huldigung zu bevollmächtigen und nach Königsberg u senden. Die Wahlen müssen bis zum 15. August beendigt eyn, und die Huldigungs-Deputirten spaätestens den 5. Sep— tember hierselbst eintreffen. Den Mitgliedern der Ostpreußischen Nitterschaft ist, wie früher, so auch diesmal freigegeben, wenn sie wollen, persoͤnlich zur eigenen Ableistung der Huldigung zu erscheinen. Diejenigen, welche von dieser Allerhöc sten Erlaubniß Gebrauch machen, schließen sich bei dem Hul— digungs⸗ Akte den Deputirten Gres Standes und Landes theiles an. Von dem Magistrase und den Stadt Vererd⸗ neten unserer Stadt werden Se. Majestät die Huldigung in ihrer Gesammtheit anzunehmen geruhen. Da bei den früͤ—⸗ heren Huldigungen die Stande von Ostpreußen sich zu einem Landtage vereinigt haben, so haben Se. Masestät zu befehlen ge— ruht, daß diesmal einige Tage vor der Huldigung die schon „e⸗ wählten Landtags-Abgeordneten der drei Stände von Ostpreußen, Litthauen und Westpreußen zu einem Landtage sich hierselbst ver⸗ sammeln sollen. Weil aber der gewshnliche Provinzial, Landtag in wenigen Monaten zusammentreten wird, so hat der aus Ver— anlassung der Huldigung sich versammelnde sich ausschließlich dar⸗ auf zu beschränken, daruͤber zu berathen: ) ob er 2 Mitglieder der Ostpreußischen Ritterschaft zur herkömmlichen Vertret ng eines Herrenstandes zu erwählen aesennen sey, und in diesem Falle die Gewählten zur Vestatigung anzuzeigen; 2) ob und welche Bestätigung etwa noch bestehender r , e. er in An⸗ trag bringen zu konnen glaube. Von den Mitgliedern dieses vor der Huldigung auszuls enden Landtages wollen Se. Majestat so⸗ dann die fur ihre Person aus cigenem Rechte zu leistende Erb⸗ huldigung an dem fur diese angesetzten Tage annehmen.
Muͤnster, 31. Juli. (Westph M) Seit vorgestern be⸗ findet sich der Erzbischof von Köin, Klemens August Freiherr von Droste⸗Vischering, in unseren Mauern.
Berliner kBöraeg.
Den 3. August 1810. Im Ii IĩäcCMHer um de- M d s¶. Id. C Zettel.
* F. Tan; — r. Conr * Rrict. Celd. * Rrier. Geld. Si. Selluld- Seh. 4
Coup. aud Eius- Pr. Euæl. hl. 20. geh. d. R. a. N. HPräni. Seh. d. Se eh —
Rurui k. Selk ald. a] Neunik. Schuld. aj Kerl. Stadt- CGI 4 Elbinger do. 31 Hana. do. in Th. Wes tp. Pfaudhr. Grolskh. Hos. do. ¶ tp. Ptaudhr. Poi. do. Kur. u. Neun. do. Seblesisehe d. 16
ct. Kri Fed. Risen. 40. do. Priur. Aet. Mad. L.. Risαuls. do. do. Prior. Aet.
Gold al uiares Veue Dukaten riedrie kad ur 13/. ud. Golduiün
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Aus vwüärti ge B5sraen. Amesterdam, 30 Juli.
Niederl. virkl. Schuld S2! /.. S9, do. Il /.. Kan -Rill. 23,6. zo, Span. 215 .. Passive — Aung. Sch. —. Eiual. G, Proura. rüm. Sch. — Pol. 129 /.. Oenterr. Met. —.
Auũrwerpeu, 29. uli.
TZinel. 33/. G. Neue Aul. 20.
Fraukturt a. M., 31. Juli.
OQesterr. 0½, Met. 108. G. A Ila. Br. 21, /, 8a Br. 109, 2535, G. Bank- Actirch 2196. 2193. Hurtial - GbI. 16 2 Ci. Loose zu 8M F. 13, 14a! .. Loose 29 16 FI. — Hræ dua. Hrüm. Seh. 76a. G6. do d, Aus. 10311 /. (3. Lulu. Lone 72.5. 72. 5M, Span. Aul. M. 3 /.. 21/6.” Holl. 31716. I/.
Eisenbahn- Aetie u. St. Germain 698 Br. Verdailles rerhten Ufer 510 Br. do linkes Ufer 380 Br. München- Augsb. va (i. Strassburg- Basel A109 Br. Leipzig-Prerden lulls, Br. Kölu- Aachen od Er. Bordeau- Teste — Couip. Centrale —.
Hamburg, 1. August.
Kaua- Act. 1809. Eugl. Russ. 19.
Wien, 25. Juli.
do /, Met. 1091 /.. M,, 1017s, 0. os9 S327. 216. */, —. Bank-Actien 1819. Anl. de 83 1357/5 de 1839 133.
1109 — .
Königliche Scha usp ele.
Dienstag, 4. Aug. Im Schauspielhause: Das Ra hsel Lust— spiel in 1 Akt, von Contessa. (Neu einstudirt.) Besetzung: Elne, Dlle. B. Stich; Karl, * Grua; der Oheim, Herr Gern. Hierauf, zum erstenmale: Tempra multantur, oder, die gestrengen 8 Lustspiel in 3 Abth., von C. Blum.
Mittwoch, 5. Aug. Im Schauspielhause: Strudelkopschen. Lustsptel in 1 Att, nach Etienne, von Th. Hell. Hierauf: Der Fabrikant, Schauspiel in 3 Akten, nach dem Französijchen des Emil Souvestre, von E. Devrient.
Königsstädtisches Theater.
Dilenstag, 4. Aug. Der Vater der Debuͤtantin. Posse in 4 Akten, von B. A. Herrmann. Hierauf: Das war ich! Lust⸗ . 19 Akt, von Hut. (Dlle. Pleß: Die Base, als zweites Debut.
Mittwoch, 5. Aug. Zum erstenmale wiederholt: Zampa oder die armorbraut. Oper in 3 Akten. Musik von Herold. (Herr Köllner, vom Hof-Theater zu Hannover: Daniel Capuzzi, als Gast.)
Donnerstag., 6. Aug. Das bemooste Haupt, oder: Der lange Israel. Original⸗Lustspiel in 4 Akten, von R. Benedix.
Sen ant wvortlicher Redacteur Arn old. Gedruch dei A. W. Gaon.
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Bekanntmachungen.
C?ꝛl ift al- Citation vorge
Allgemeiner Anzei
wozu ihnen die Justizräthe Zitelmann, Böhmer, und =, , chlagen werden, au suzeigen und nachzuweisen.
riest,
der unbekannten Gläubiger der Kassen der Bei ihrem Aushleiben haben sie zu gewärtigen, daß lung der Erbschast beabsichtigen.
Königl. Straf⸗ und Besserungs⸗ÄA ustalt u Raugardt.
ung selche binnen 2 Monaten, spätestens aber in dem auf den 7 Nervember d. J. Vormittags 11 Uhr, vor dem Deputirten Herrn Ober⸗-Landesgerichts⸗Rese rendarsus Dito angeseßten Termine entweder in Per— sen oder durch einen hiesigen mit Bellmacht und hin—
reichender IJnfermatien ver sehenen Justij⸗Kommissarius,
sie mit ihren Aunsprüchen an die gedachten Königlichen — Kassen werden prätludirt werden, ihnen desbald ein
Auf den Antrag der Königl. Straf⸗ und Besserunge⸗ ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird und üe Anslalt zu Naugardt werden alle diejenigen, welche an nur an die Persen desjenigen, mit welchem sie kontra⸗ bie Kassen derseiben ans irgend einem Rechtsgrundt hirt haben oder der die ihnen zu leistende Zablung in
Anserüche zu haben glauben, hierdurch ausgeferdert, Empfang genemmen hat, werden verwiesen werden. Stettin, den 6. Juli isng.
Königl. Dber⸗Landesgericht.
Bekanntmachung. Ten eiwanigen unbelannten Gläubigern des hier—
Neidenburg, den 18. Mai 1820.
ger für die Preußischen Staaten. selbst am 25. April 1839 verstorbenen Kaufmanns
ettau, Lenke hierselbst Jacob Legal wird hierdurch bekannt gemacht, daß 5öie Erben des genannten Erblassers nunmehr die Thei⸗
Königl. Preuß. Land- und Stadtgericht.
Literarische Anzeigen.
Bei E. S. Schroeder in Berlin erschien so eben unt ist durch alle Buch⸗ und Kunsthandlungen zu beziehen: Das Testament des Hochseligen Monarchen mit dem Erlaß Seiner Majestät unsers hechrerehrten Kö⸗
Es findet Sonnabend
Ersier Senat. wojun wir seden nach Wendtandt.
Leipzig, den 1. August 1816.
den 8. Augusi d. J., . Morgens Uhr, eine General⸗Versammlung der unter- lünstlerischer Hinsicht vell Wer eich neten Anstalt in unserm Gechäfts-Lotale statt, niglicͤhen Werte uns wieder vor die Seele führt. — 12 des Statuts zum Erschei⸗ Uher die Darsiellung und Awesührung haben sich die nen Berechtigten hiermit nochmals einladen.
— nigs, als Tableau; erfunden und auf Stein ge—
jeichnet vom Hrn. Professer v. Kleeber. Diese Darstellung ist bis jetzt die . die in ! und Würde die Kẽ⸗
diesigen Blauer auf das günstigste ans gesprechen. Das Blatt ist 22 Zoll hech und 17 Zell breit und wird
Directlon der Mehiliar⸗Brandversicherungs⸗Bank sowehl die Mappe des Sammlers als die Gallerie des für Deutschland.
Zimmers würdig zieren. Preis 2, sgr.
Allgemeine
Preußische Staats-Zeitung.
rr nr 2 1
Berlin, Mittwoch den zien August
4
— — 2 — — — — — 2 — —— r — —
Amtl. Nachr. 3 2
Nun. u. Pol. Warsch au. Abreise des Fürsten Paskewiisch. — Neue Besetzung der Negöer. Kemmissien des Junern. . . Fra ak. Paris, Juli Feier. — Ueber die Iriegerischen Vorberei⸗ tungen und die erienial. Verhältnisse. — Börse. — Nachr. aus Spanien. Gronbr. u. Je. Oberhdäu s. Differenz unter den Prälaten. — Unterbh. Regentsch. Bill passirt den Ausschust. — Verwerfung der Bill zur Beschränkung der Todessir. — Annahme der Bill über die geistl. Eintünfte in Kanada. — Lond. Englands Politik in der eriental. Frage. — Ursachen und Folgen der Ereign. in Barcelona.
Belg. Neue „ Malle⸗Waggens“ für die Eisenbahnen. — Finanzne ib
der Regierung. ⸗e.
Schwed. u. Norw. Verschlüge des Constitutions⸗Ausschusses.
Dent sche Bun desst. Nürnberg u. Weimar. Eisenbahnen. —
Desterr Wien. .
Span. Näberes über die Ereignisse in Barcclann.
Türkei. Mehmed Ali will größere Zigestäudnisse machen. — Reschid Pascha's Antwort darauf.
Tur. Ibrabim Pascha's Ferman an die Vergbewehner. ü
Brasil. Schreiben aus Rio Janesre (Debaiten der Kammern über die Majorenniäts⸗-Erklärung des Kaisers und über die Vermählung seiner Schwestern.
Amrerliche Nachrichten. Kronik des Tages..
Von des Hochseligen Königs Majestät sind noch folgende Oedens Verleihungen Allergnädigst bewilligt worden:
Dem Hauptmann und Platz Major Baumüller in Grau— denz, den Rethen Adbler-Orden vierter Klasse; so wie dem Kantor 2 Lehrer Effenberger zu Fraustadt das Allgemeine Ehren zeichen.
Der bisherige Oer Landesgerichts -Assessor Eduard Karl Wolñßf ist zum Justiz⸗-Kommissarius beim Land- und Stadtge— richt in Inowraclaw bestellt worden.
In der heutigen Sitzung der Königlichen Akademie der Künste wurde der Name des Siegers in der diessährigen Preis— Bewerbung in der Geschichts-Malerei veröffentlicht. — Der Di— raktor der Akademie, Hr. G. Schadow, eröffnete die Sitzung mit einer kurzen Rede an die Versammelten, worauf der Vice— Direktor, Professor Wach, über die Wichtigkeit der wissen chaft⸗ lichen Studien im Fache der bildenden Kuünste sprach, und darauf aufmerksam machte, daß bei der Wichtigkeit derselben, in den neuesten Zeiten, dennoch die Mittel, welche die Akademie der Kuͤnste in so reichem Maße durch die Gnade ihrer Koͤnige dar— bietet, von den jungeren Kunstlern und Eleven der Akademie noch viel zu sehr verkannt wurden, und dadurch ein Verfall der Kuͤnste herbeigeführt werden könnte, der um so beklagenswerther seyn wurde, da die Künste in so kurzer Zeit, von ihrem Verfall, sich zu einer bedeutenden Stuse der Vollkommenheit erhoben hatten. Er schloß mit den Worten, an die jungen Kuͤnstler gerichtet: „kommt und lernt, hier sind die Mittel, denn es giebt ohne Wissen⸗ scaft keine Kunst, wie denn auch im höheren Sinne sich keine Wissenschaft ohne Kunst-Geist aber das Gewoͤhnliche erheben kann, um zum Außerordentliche zu führen.“
Die Haupt-Aufgabe zur diessährigen Preis⸗Bewerbung war: die Rückkehr des jungen Tobias zu seinen AeLltern“, Vuch Tobiä Kap. 11, V. 6—1], der Moment V. 9— 11. Der Preis wurde dem mit Nr. II. bezeichneten Bilde zuerkannt, als dessen Urheber der geöffnete Namen ⸗Zettel den Maler Karl Heinrich Isidor Kleine aus Lauchstadt, Schuͤler des Prof. Vegas, ergab. Der Direktor Dr. G. Scha dom überreichte dem Sieger in' diesem Kontarse eine Schenkungs, Urkunde, die die Zusicherung einer Reise-Pension von jährlich 500 Thalern auf drei Jahre enthielt. Dem Gemaͤlde Nr. V. wurde zunaͤchst das
röͤßte Lob zu Theil. . . den 3. August 1810. Königliche Akademie der Kuͤnste. Dr. G. Schadow, Direktor.
Angekommen; Der General-Major und ad inter. Com— mandeur der Iten Division, Graf von der Groben, von Koͤ— nige berg in Pr. = U
; 3 ö . außerordentliche Gesandte und bevoll. mächfigte Minister am Koͤnigl. Niederländischen Hofe, Graf von
Wylich und Lottum, aus dem Haag. Abgereist. Se. Excellenz der General Lieutenant und kom—
mandirende General des 6ten Armee Corps, Graf von Bran— denburg, nach Breslau.
Zeitungs-⸗Nachrichten. Ausland.
Rußland und Polen.
Warschau, 31. Juli. Der Fuͤrst Statthalter ist vorgestern mit seiner Gemahlin und seinem Sehne von hier nach Heml im Gouvernement Mohilem abgereist.
Der General Adjutant Schipoff ist durch Kaiserliche Verord— nung vom 11Iten d. M. auf sein Gesuch von seinen Functionen als GeneralDirektor und Prasident der Regierungs- Kemmission des Innern, der geistlichen und Unterrichte An aelegenheiten im König⸗ reich Polen entbunden, aber in seinen ihm fruher verliehenen Aemtern und Functionen belassen worden. Die erledigte Stelle hat der Gene⸗ ral Lieutenant Pisarew, Mitglied des Staats, und des Admi— nistrations- Raths erhalten, der daneben sein Amt als Militair— Gouverneur von Warsc au beibchalt. Zu gleicher Zeit ist die Di⸗ rection der Land und Wasser Cemmuntcatien im Königreich Po⸗
len, welche bisher mit der obengenannten Regierungs⸗Kommission verbunden war, von dieser getrennt und unter unmittelbare Lei= tung des General ⸗Adjutanten Nautenstrauch gestellt worden.
Gestern starb hier im 50sten Jahre seines Alters der Graf Karl Grabowski, Praäͤsident des evangelischen General⸗Konsisto⸗ riums und Mitglied des Unterrichts⸗-Conseils.
Frankreich.
Paris, 30. Juli. Der dritte Tag der Juli-Feierlich keiten ist ohne die mindeste Stsrung vorübergegangen. Das schoͤnste Wetter beguͤnstigte das Vergnügen des Volks, das in dichten Schaaren nach den Tuilerieen und Elysäischen Feldern stroöͤmte. Um 9 Uhr wurde ein . abgebrannt, welches drei Vier— tel Stunden dauerte. In den Elysaischen Feldern war der große Gang von einigen und funfzig Kronleuchtern erleuchtet. Im Garien der Tuilerieen war Konzert, und als der Konig, umge— ben von seiner Familie, auf dem Balkon erschien, wurde er mit lautem Zuruf empfangen.
In einem Artikel des Moniteur uber die Juli, Feierlich⸗ keiten bemerkt man folgende Stelle: „Aber den schonsten Glanz verlieh dieser Feier das National⸗Gefühl, welches überall hervor⸗ brach. Weisheit, Stolz, Mäßigung, Festigkeit, mit einem Worte Alles, was die Erinnerung einer patriotüchen und muthvollen That und die Esfahrung zehn lehrreicher Jahre des Friedens und der Freiheit einslößen kann, das Sicherheits Gefühl, welches eine Nation in ihrer Kraft findet, der energische und gemessene An— theil an den Verhalinissen, in welche Frankreich jetzt versetzt ist, das Alles konnte man in der merkwürdigen Haltung der Pariser Bevölkerung während der drei Tage wahrnehmen.“
Die meisten Journale sind heute nicht erschienen.
Der Constitutionnel enthalt folgenden Artikel. „Man spricht viel von den Maßregeln, welche die Negierung ergreifen will. Es sind die folgenden. Gie wird alle Soldaten unter die Waffen berufen, welche das Gesetz zu ihrer Verfügung stellt. Indeß ist es mit den Menschen nicht wie mit dem Gelde. Die Regierung hat das Recht, durch Königl. Ordonnanzen außeror⸗ dentliche Kredite zu eröffnen, sie kann aber nicht vermoöge Or— donnanzen Soldaten ausheben; sie kann nur diejenigen einberu— fen, welche ihr durch das Gesetz bewilligt werden. Demgemäß wird sie die Reste der Klassen von 1837 und 38 und die ganze Klasse von 9 nehmen, was ihr bedeutende Kräfte geben wird, deren Zahl sich indeß noch nicht bestimmen läßt. Wenn, was die Regierung für den Augenblick noch nicht voraussieht, die Um— stände fordern sollten, daß die Kriegs-Ruͤstungen vervollständigt würden, so wurden die Kammern zusammenberufen werden, und man wurde ihnen die Beduarfnisse Frankreichs auseinandersetzen. Was die Regierung setzt besonders beschäftigt, ist nicht etwa, eine größere Anzahl von Menschen als die jetzige unter den Waffen zu haben. In Frankreich bildet sich der Soldat schnell. Drin— gender ist es, fuͤr das Material zu sorgen, die Reiterei beritten zu machen, die Artillerie zu bespannen. Diese wichtigen Maß— regeln sind schon angeordnet. Die Flotte wird vermehrt und der Befehl dem Admiral Duperré übergeben werden, welcher unter seinem Befehl die Contre⸗ Admirale Lalande, Hugon, La Susse haben wird. Die Regierung hat alle Anordnungen getroffen, damit der Bau der Dampfboͤte rascher betrieben werde. Unsere Fabriken werden Werkzeuge erhalten, um größere Maschinen zu liefern. Noͤthigenfalls warde man sich nach Belgien wenden. Mit einem Worte, die Vorbereitungen sind der Art, daß, wenn es nöͤthig seyn sollte, Frankreich in kurzer Zeit auf dem Kriegs— fuße seyn wurde.“ —
Der Constitutionnet nimmt die Franzoͤsische Diplomatie gegen den Vorwurf in Schutz, daß sie sich hinters Licht habe fuhren lassen. Er sagt: „Die Franzoͤsische Regierung hat an den Unterhandlungen nicht? Theil genommen, weil sie dieselben sowohl wie ihren Zweck kannte; und wenn sie, trotz alles wieder— holten Andringen, um ihre Mitwirkung zu erlangen, sich fern ge— halten hat, so liegt nichts Demuͤthigendes fuͤr ihre Wuͤrde darin, daß man ohne sie unterhandelt habe. Die Demuͤthigung wuͤrde für uns erst an dem Tage beginnen, wo durch gewaltsame und fuͤr die Ruhe Europa's gefährliche Mittel Frankreich eine Poli— tik triumphiren lassen wurde, von der sich abzusondern es klug genug gewesen ist. Es scheint aber nicht, daß die Regierung den Weg einschlägt, welcher zu dieser nationalen Erniedrigung fuhrt.“
Die France glaubt jetzt die Losung des Raͤthsels gefunden
zu haben, daß Lord Palmerston sich so bereitwillig zur Heraus—
gabe der Asche Napoleon's zeigte: „Man sieht darin“ sagt sie, „die ganze Feinheit einer in die Ferne blick enden Regierung, welche eine kurzsichtige Regierung höflich behandelt. England hat berechnet, daß wenn der Traktat abgeschlossen seyn wurde, von dem seine Bundesgenossin ausgeschlossen worden, diese in Zeit von einem Vierteljahr nichts unternehmen konne; denn Herr Thiers kann gegen Großbritanien nichts Ernstliches wagen, ehe nicht der . Joinville zuruͤckgekehrt ist. Wer weiß, ob nicht schon die Admiralität in London Befehl gegeben hat, ihn ge— fangen zu nehmen.“ ;
Der Courrier frangais berechnet, daß die Einberufung der Reserve von 1837, 38 und 39 der Armee eine Verstärkung von 101,000 Mann zufuͤhren wuͤrde.
Der Courrier frangais berührt die gegenwartige Span— nung zwischen Frankreich und England und sagt hierbei: „Der Augenblick ist schlecht gewahlt, um Frankreich zu beleidigen und seinem Interesse zu nahe zu treten. Zu diesem Zwecke bedient man sich eines Whig⸗Ministeriunms, welches nur vom Franzoͤsischen Bunde lebte, da es wenig Unterstuͤtzung in der inneren Politik fand. Man wartet den Tan ab, wo die Vorliebe für das Eng-
nierston trennte gewaltsam beide Völker, als die Verbindung en⸗ ger werden sollte. Alles, was er der Gegenwart nimmt, enizieht er der Zukunft. Was England dabei verliert, ist sehr klar; was es dabei gewinnen wird, weiß man nit, am weniasten Lord Pal— meiston. Dies beweist, daß die Russen die größten Zauberer ind. ; 3. g Die Rente, welche Montag mit S3. 70 geschlessen hante, ist
gestern auf S2. 10 gefallen. Heute wurde bei Tortoni mit 82. 70 abgeschlossen. Das Parquet eröffnete 82. 809. Da aber augen⸗ blicklich ansehnliche Verkaufe stattfanden, so fiel sie wieder auf Sl 30. Die proc. Rente, welche am Montage mit 116. 40 geschlossen hatte, eroͤffnete mit 115. 50 und sank bis auf 113. 66. Seit Montag ist also die Zproc. Rente um 2 Fr., die öproc. um 3 Fr. gefallen.
Das Journal des Pyrénées Orientales schreibt: „Trotz der traurigen und nicht übertriebenen Gerüchte, welche in Umlauf sind, dauern die Auswanderungen der Karlisten an un⸗ serer Gränze fort. Wir erfahren, daß noch 3000 Mann uͤberge⸗ treten sind, und daß auf diese Kolonne eine andere folgen wird.“
In Bourg sind die Generale Forcadell, ehemaliger Kom⸗ mandant der Division von Valencia, Vicente, Rogeros, der Bri⸗ gadier Vincente Franco und viele höhere Offiziere eingetroffen.
Die Presse meldet: „Man hat heute erfahren, daß vom 26sten an die von Espartero hergestellte Ruhe nicht wieder ge—⸗ stoͤrt worden ist. ö. Mathieu de la Redorte hatte der Köni⸗ gin seine Kreditive ͤbergeben.“
Die Expedition nach Buenos⸗Ayres scheint, nach einer Mit⸗ theilung des Temps, fuͤrs erste aufgeschoben worden zu seyn.
Großbritanien und Irland.
Parlaments-Verhandlungen. Oberhaus. Sitzung vom 30. Juli. Die Bill uͤber den Bierschank ging mit eini— gen von einer besonderen Kommission darin vorgenommenen Ab— änderungen durch den Ausschuß, und die Berichterstattung dar⸗ über wurde auf den folgenden Abend anberaumt. Als darauf das Haus sich in den Ausschuß uͤber die Bill zur Reduction der
Domkapitel und Kollegiatstifte verwandeln sellte, erhob sich eine
lange Diekujsion, verlaßt durch den Bischof von Exeter, wel—⸗ cher erklärte, daß er sich dieser Bill aus allen Kräften widersetzen
werde; man ging zwar endlich in den Ausschuß uber, aber nur pro forma, mit dem Vorbehalt, daß bei der Berichterstattung noch Amendements zu der Maßregel vorgeschlagen werden sollten. Der Herzog von Wellington und der Bischof von London ver— theidigten die Bill wieder sehr angelegentlich und erklärten die dagegen von dem Bischof von Exeter erhobenen Einwendungen und Besorgnisse fuͤr hoͤchst übertrieben.
Unterhaus. Sitzung vom 28. Juli. Lord J. Rus— sell beantragte die zweite ö der Regenischafts⸗ Bill, indem er kurz die Grunde dazu in derselben Weise auseinandersetzte, wie der Lord Kanzler dies im Oberhause geihan, und als den Zweck der Maßregel . die Regentschaft ungefesselt den Händen des Prinzen Albrecht zu uͤbergeben. Sir R. Peel er— klärte sich mit den Bestimmungen der Bill vollkommen einver— standen, indem er, mit Hinsicht auf die Einwendungen des Her— zogs von Spssex, hinzufugte, daß es nicht Gebrauch sey, auch
fur den Fall des Ablebens des Regenten sogleich Vorsorge zu treffen. Die Bill wurde zum zweitenmal verlesen. An der Ta⸗ gesordnung war dann die dritte Verlesung der Kellyschen Bill zur Beschraͤnkung der Todesstrafe. Lord John Russell erklärte von neuem, daß er zwar gegen den Grundsatz der Bill nichts einzuwenden habe, daß er aber glaube, es wuͤrde gut seyn, erst abzuwarten, wie sich die letzte vor zwei Jahren in dem Britischen Kriminal-Koder vorgenommene Veränderung be⸗ währen wurde, ehe man weitere Strafmilderungen beschließe, um
so mehr, da in den letzten Jahren so wenig Hinrichtungen statt⸗
gefunden hatten. Der Minister beantragte daher, daß die Bill erst in drei Monaten zum drittenmal verlesen, also fur jetzt ver⸗ worfen werde. Lord Darlington und Sir R. Peel sprachen fuͤr dies Amendement, Mr. Lushington, Herr Eward und Herr Hume fsuͤr die Bill, die jedoch, als es zur Abstimmung kam, mit 78 gegen 51 verworfen wurde. Herr Kelly nahm darauf die ähnliche fuͤr Irland eingebrachte Bill auch zuruck. Schließlich wurde die Bill uber die Vertheilung der fur die Geistlichkeit in Kanada vorbehaltenen Ländereien auf den Antrag Lord J. Russell's, nach kurzen Debatten, zum drittenmal verlesen, nachdem ein von Herrn Hume dagegen beantragtes Amendement mit 51 gegen 10 Stimmen verworfen worden war.
Unterhaus. Sitzung vom 30. Juli. Nachdem die Regenischafts-⸗Bill den Ausschuß passirt harte, erwiederte Lord 6 erston auf eine Frage des Lord Sandon, daß die Schwe— elfrage auf befriedigende Weise entschieden sey, und daß man sich mit Plänen zur Erledigung der Forderungen an Portugal be— schaͤftige. In Abwesenheit Lord John Russell's suchte Lord Mor— veth die Erlaubniß nach, eine Bill zur Amendirung des Gesetzes uͤber die Jurisdiction dee geistlichen Gerichtshoͤfe einbringen zu duͤrfen, die den Zweck habe, die Freilassung des, wegen nicht be— zahlter Kirchensteuern, in Haft befindlichen Thorogood zu befoͤr— dern. Die verlangte Erlaubniß wurde ertheilt. Hr. Nicholl brachte sodann eine Bill ein, die den Zweck hatte, die Gesetze aber Prozesse wegen Verachtung der gerichtlichen Autorität bei den geistlichen Gerichten zu amendiren und die Freilassung von Personen, die wegen solcher Vergehen verhaftet worden, zu er— leichtern. Die Bill wurde zum erstenmal verlesen.
London, 31. Juli. Die Herzogin und die Prinzessinnen Auguste und Marie von Cambridge haben vorgestern von der Königin Abschied genommen, da sie im Begriff stehen, nach dem Kontinent abzureisen. Ihre Königlichen Hoheiten haben sich gestern zu dielem Zweck nach Dover begeben, wo sie sich nach Calais einschiffen wollen.
Graf Granvill', der Enalische Botschafter in Paris, ist vor⸗
lische Ministerium sich in Herrn Thiers personifizirt. Lord Pal— ö gestern auf seinen Posten zurückgekehrt.
Tretz der beunruhigenden Börsen-Nachrichten aus Paris
und trotz der Bemuͤhungen einiger Spekulanten, auch hier Schrek⸗
ken (the pan) zu verbreiten, halten sich doch unsere Course ziem⸗ ich fest. Heure haben zwar einige bedeutende Verkäufe von Con
ols „auf Zeit“ stattgefunden, doch hat dies auf die Preise der
Fonds per Comptant kaum einen Einfluß geübt. x
ueber die Ereignisse in Barcelena bemerkt die Morntng
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