3
2 . . 25 n. 5
ter hierdurch ver aclad en, ssch e zur Klagebeant⸗ Tortana und Justructien der Sache auf en ü Fer, , iS It BVerm itt. 10 Uhr
a un serm Gerichts kale anderaumten Termine ver⸗ nirch eder darch einen zulässtgen Kevellmächftgten melden und auf die Klage einzusassen widrigen⸗ fans die Augade der Klägerin als erwiesen betrachte und danach erkannt werden wird. Mesednra, den 24 Sertember 18. Königl. Preuß. Land und Stadgericht.
Subhastatiens⸗Patent.
Das in Ter Gerichtsstraße gelegene Vol. L., No. 181. des Srpethefenduchs verjeichnete, zur erbschastlichen Liguidations Prozeßmasse des den 18. April 1837 ver⸗ säordenen birsigen Gastwirths Wilhelm Theeder Hein. rich Brandes gehörige Haus, wozu ein Keil Wiesen chert, welches zufolge der nebst dem Hypethekenscheine n der Registratur einzusehenden Tare auf 115782 Thlr. 29 sgr. 7 pf. abgeschätzi worden, soll
a m 1. November c. vor dem Dber-Landesgerichts-A1Assesser Henzschel sub⸗ hastirt werden. z
Die dem Aufenthalte nach unbekannten Gläubiger: I) der vermalige Karthanspächter Friedrich Meritz; die Erben des versiorbenen Rentier Chrisi. Kesser; 3j dir Erben des versterbenen Knepfmachermeisters
Lindner werden hien vorgeladen.
Frankfurt a. d. D. den 16. April 1810.
Königk Preuß. Land- und Stadtgericht.
Ediftal⸗ Citation.
Der Schauspieler Gerhardi zu Egeln, welcher sich seit dem Jabre 1811 von dort entfernte und seit je⸗ ner Zeit feine Nachricht ven sich gegeben hat, inglei⸗ chen die von ihm nachgelassenen unbefannten Erben und Erbuehmer, werden hierdurch öffentlich vorgela⸗ den, sich binnen 9 Monaten, spätestens im Termin
den f. Wai 1811, Vormittags 19 Uhr, vor dem Herrn Assessor von Dresko an biesiger Ge⸗ richtsstelle entweder schriftlich oder durch Bevollmäch⸗ tigte, wozu ihnen die hiesigen Justiz⸗Kommissarien Jungwirth und Büsching vorgeschlagen werden, zu Melden und weiterer Anweisung, beim Ausbleiben aber zu gewärtigen, daß auf Antrag des Prorokan⸗ ten in cantnmarsm gegen sie verfahren, auf ihre Tedeserklärung erkannt und den sich lezitimirenden Erben ihr Vermögen zugesprechen und ausgeantwor—⸗ tet werden wird. Wanzleben, den 16. Juni 18310.
Königl. Preuß. Land und Stadigericht.
Nothwendiger Wiesenver kauf. Landgericht Wittenberg.
Auf Antrag der Erben des Müllers Jebayn Fried« rich Schmidt von Griebe sollen 12 Morgen Wiese, in der Straube, Apollensdorf gegenüber, auf dem linken Elbuser gelegen und im FSppothekenbuche der Straube unter Nr. 26 — 27 eingetragen, abgeschätzt auf C3009 Thlr. zufolge der nedst Hpothekenschein und Bedingungen in unserer Registratur einzusehen⸗ den Tare, ver unserm Deputirten, dem Herrn Kreis⸗
6 — 21 8 2 . —111*2 8
c) des der⸗ Trebnitz; ;
4 des Jehann m Albrecht in n 3) der Jehanne Susanne, verehelichten Herling, ge⸗ bornen Vollwerih, in Merscburg, ven denen die A
3 Gottfried Albrecht in Schnau⸗
unter 2 genannten aber Enkel der Rosina Herling, verehelichten Vollwerth, einer Vaters-Schwester des Erblassers, sind, . verden alte ditjenigen, welche ein näheres oder gleich nahes Erbrecht auf die noch erbefreien z des in Rede sichenden Nachlasses zu haben vermeinen, aufageferdert, sich binnen 3 Monaten und spätestens in dem auf den 1. Dezember d. J. Vorm. um 11 Uhr. ver dem Herrn Stadtgerichts⸗Rath Beer in unserem arteien-Zimmer angesetzten Termine zu melden und. ihr Erbrecht gehörig nachjuweisen. Bei ihrem Aus— bleiben werden die vorgenannten Ertrabenten dieser Vorladung für die alleinigen rechtmäßigen Erben an⸗ zenemmen und wird ihnen als seichen der gedachte I. Nachlaß zur freien Tispesttion verabfolgt werden, auch der nach erfolgter Präklusion sich eiwa erst meldende nähere oder gieich nahe Erbe alle Handlungen und Dispesitionen derselben anzuerkennen und * überneh⸗ men schuldig, von ihnen weder Rechnungslegung nech Ersatz der erhobenen Nutzungen 6 sordern berechtigt, sondern lediglich mit den, was alsdann noch von der Erbschaft vorhanden ist, sich zu begnügen verbunden seyn. Breslau, den 1. Juli 1810.
Königl. Stadtgericht II. Abtheilung.
al
ö Ediktal⸗ Citation. Der hierfelbst am 12 September 1761 geborne Rasch⸗ macher Johann Christian Löberich, von dessen Leben und Aufenthalt seit dem Jahre 1811 keine Nachricht eingegangen ist, so wie dessen unbekannte Erben und Erbnehmer, werden hierdurch aufgefordert, binnen neun Monaten, spätestens aber in dem auf den z. Fun i 18 II, Vormittags 19 Ubr, angesetzten Termine, sich zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt und sein Vermögen den bekannten Er— ben zugesprochen und ausgehändigt werden wird. Treuenbrietzen, den 29. August 1810. Königl. Stadtgericht.
Maske.
é
Bekanntmachung. Im hiesigen Stadtgerichts-Depositorio befinden sich folgende Testamente, seit deren geschehener Niederlegung über 86 Jahre verflossen sind: 1 Testament dem verchelichten Machert, Dorothea acbornen Lehmann, vom 29. Juli 17218; 2) Teste⸗ ent des Bürgers und Ackermannes Michael Brauer vom 25. Scptember 1751; 3) Testament des Bir⸗ gers und Ackermannes Samuel Grieß vom 17. Au⸗ gust 1760; ) Testament der verebelichten Raschte, Elisabeih gebernen Ehlinger, vom 13. Juni 1761. O Testament der Witwe Rasch ke, Marie gebernen
Schulje, vom 18. Januar 1763; 6 Testament der ver⸗
ehelichien Prediger Melin, Christiane Dorothee 3 bernen Sturm (Thurm vom 9. Aeril 17635; 7 Te stament des Schmidt Martin Rebbel vem 8. De⸗
Justizrath Securius,
den 29. Jannar 1811. Vorm. 11 Uhr, an Landgerichfsstelle hier in fünf verschiedenen Ab⸗ theilungen, als 3 21 Mergen und 1 à 2 Morgen,
neihwendigerweise verkauft werden.
Rothwendiger Verkauf.
Stadtgericht zu Berlin, den 21. Meir; 1810. Das in der Eltsabeihstraße Nr. 13 und 13 an der Ecke der Kleinen Frankfurter Straße belegene, von dem Cerff hen Grundstück abgezweigte, dem Dort Georg Leopold Ludwig Kufahl gehörige Grundstüc,
tarirt zu 3983 Thir. 17 sgr. B pi. oll am 23. November 1840, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und Hpothekenschein sind in der Registratur einjusehen. ie unbekannten Real⸗Prätendenten werden unter der Verwarnung der Präklusion vorgeladen.
—
Notihwendiger Verkauf.
Stadtgericht zu Berlin, den 21. März 1830. Das in der Körnicker Straße Nr. 87 belegene Grund⸗ stück des Doszhändlers Johann Christian Runge, taxirt zu 162635 Thlr. 28 sar fell theilungshalber am 24. November 1820, Bormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Hvpothekenschein sind in der Registratur einzusehen
Die unbekannten Real-Prätendenten werden unter
der Verwarunng der Präklusion zugleich vorgeladen.
——————
Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 31. März 1840.
Tas in der Kaiserstraße Nr. A3 belegene Grundstück
des Destillateurs Thieme, tarirt zu 10,380 Thlr 23 sgr. 3 pf. sell
am 27. November 1810, Vorm. 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Dorethefenschein sind in der Registrétur einzusehen.
J. Nethwendiger Bertauf. Stadtgericht zu Berlin, den za. Bär 1830.
Das in der aüerstraße Nr. 39 belegene Grund⸗ Stüg radt, tarir
stück des Oberst⸗Lieutenants von zu 13293 Thlr. 8s sgr. 0 pf. soll am 20. Re rember d. I., Borm. 11 Uubr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare un Sypethetenschein sind in der Registratur einzusehen. Der seinem jetzigen Aufenthalte nach
offentlich vorgeladen.
Ediftal⸗Citation.
Auf den Antrag der nachgenannten Erben des aue Bauske in Kurland gebürtigen, am 3. September 1837 hierselbst ehne Hinterlassung eines Testaments verster—
benen Schubmachermeisters Gottfried Herling, nämli
1) des Jehann Getifried Bollwerih in Köttichau
bei Deißenfels;
2) der Kinder der am 29. August 1838 in Schnau⸗ der⸗Trebnitz im Königreich Sachsen verstorbenen brecht, gebornen Vollwerth
Rebecca, verwitweten nämlich:
) der Jehanne Christiane, verehelichten Breitting,
in Bürsien; b) der Jehanne Rosine, verehelichten Gölde,
Tare und
Tare und
; unbekanntt Gläubiger, Rentier Jehann Götze, wird hierdurch
ch-süberhaupt die Summe von . Dundert Zwölf Tausend Bier Hundert nl ia Thaler in denen in der Beilage A miü Buch⸗ . = . Obligatio⸗ 1 uch⸗
5 Apr ntreten u lassen, beschlossen worden, so werden den Inhabern
darin ausgedrückten Kapitale, insowen
zember 1767; 8) Testament der verehelichten Ber— wich. Margarelbe gebernen Friischin, vom 21. Au⸗ gust 1777, und 9) Wechselseiniges Testament dee Bürgers und Kauoniers Gottfried Bever und des⸗ sen Ehefrau Aune Dorothee gebornen Nemschel, vom 238. Märj 1780. Da weder die Publicatien dieser Testamente bishe⸗ don Jemanden nachgesucht, noch dem Gerichte senn con dem Leben oder dem Tode der Testatoren etwas Zuverläss ges bekannt gewerden, so werden in Gemäß heit des §. 218 Tit. 12 Th 1. des Allgem. Landrechts ie Intersssegten hiermit aufgeferdert, die Publication binnen 6 Menaten und längstens bis zum 1. Mai 1811 gebörig nach umnchen, widrigenfalls mit Eröffnung der Testamente nach Berschrist des 5. 219 ibid. verfahren werden wird Müncheberg, den 28. September 18310. Königl. Pregaß. Stadtgericht.
Aufgebot unbekannter Erben. Die Häusierstochter Anna Rosina Schröter aus Altwasser, Glogauer Kreises, hat in ihrem Testamente vom 306. Juni 1839 die etwanigen Kinder der Schwe— ster ihres Vaters Gottlieb Schröter, welche Anna Ro⸗ sina heißen und in Arnsdorf leben soll, zu Erben der Hälfte ihres Nachlasses eingesetzt. Da die Existenz und der Aufenthalt dieser Kinder nicht zu ermittein ist, so werden auf den Antrag des ihnen enen Kurators und der ihnen substimirten Erben die Kinder der Anna Rosina, geboruen Schröter, und ihre Erben hierdurch vorgeladen, sich baldigst bei uns persönlich oder schrifi⸗ lich, spätesiens aber am 1. Januar 181, Vor⸗
. melden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen an ie Nachlaßmasse präkludirt und ihre Erbportion den substituirten Erben zur freien ann überlassen werden würde. Glogau, den 5. Märj 1810.
Das Gerichlsamt von Altwasser.
die Kündigung und Nückzahlung der in Folge der Auf⸗ ferderung vom 11. Mai d. J ju Realisirung in Sor⸗ ten des 20 Guldenfußes angemeldeten Obligationen
der Anleihe vom Jahre 1830 betr. Durch unsce Bekanntmachung vom 14 Mai d. J haben wir diejenigen Inhaber zprocentiger Obliga⸗ Tliionen von der Anleihe des Jahres 1839, welche mit der beabsichtigten Reductien derselben auf den Renn⸗ werth des 11 TZhalerfüßes sich nicht einverstehen, son⸗ dern es verziehen würden, den Betrag des ganzen Kapitals in Sorten des 20 Guldenfußes surü zuer⸗ halten, zur Aumeldung bei unsrer Buchhalterei inner⸗ halb der vgflessenen drei Monate Juni, Juli und August d. J. ausgeferdert, die Bestimmung des Zeit⸗ punttes der Einlösung der solchergestalt angemeldeten Obligationen aber fernerweiter Belanntmachung vor⸗ behalten, und es ist in Folge dieser Aufforderung
n .
Ein mal
4 3 , naher nen der Anleihe des Jahres k — . —— . achdem nun alltrhächst ni gedachten Obligauonen 1 ,
zu derselben die
1181 . mine Michaelis stattfindenden 6
fentlichen. Zichung der , , Dsfiern tion vom zten d. Mis. ur Oli d ee fung n. hien ef nne e, Henle enn e ne
des lünftigen dergestalt hi
unter 1 und 3 genannten Persenen Kinder, 26 l
men werden können, eine weitere Verzinfung derselben nicht siattsindet.
Der siändische Ausschuß zu
der in Folge der 8 6 geasün jn Serien des 20 Guldenfußes an⸗ = n. der
gemeldeien und abgestempelten landschaftlichen
Lit. Bbb. zu do Thlr. Kapital No-
Lit. Cec. zu 200 Thlr.
mittags um 10 Uhr, im Gerichts⸗Lokale zu Altwasser 3
zu bewerkstelligen und der
716 ;
gekündigt, daß selbige v . bei . n isch ben asse gegen Rück⸗
1811 ab ationen nebst Talons
der Original ⸗Obli unabgelaufenen
pril
indem von diesem Zeitpunkte an
Dresden, am jn. September 1830.
chulden Kasse Sübler. Mee
Ver ze chen iß e n n, vom 15. Mai 1810
chäffer.
bliga⸗ lionen der Anleihe des Jahres 1830. it. Aaa. zu 1099 Thir. Kapital No. 25, 188, 200, 291, 619, 639, 071, 1321, 1528, 1533, 1838, 1835, 1696, 1619, 1689, 1739, 1779, 1929, 2363, 2465, 2825, 2826, 2569, 2738, 2722, 2769, 2761, 2787, 2788, 2789, 27990, 2932, 2971, 2982, 3016, 333, 3301, 3308, 3398, 3309, 3319,
3311, 3312.
27, 0, 7, 121, zz, öh, 78, ba n, C2, 683, 67 3. 733, za, 76. 761. 762, 763, 76, 768, 766, 767, 768, 770, 771, So7, 937, vis, 10, 103, 1227, 122, 1213, 1115, 185, 18578, 75, 1765, 1936, 2033, 2303, 2120, 2182, 28311, 2692, 27785, 2839, 3118, 3263, z286, z a9, z 2s, 685, 2633, 386 14, 680, 3798. Kapital No. 39, 241, 2986, 306, as, 157, Me, S i2, ei, 972, 1911, 191d, 1147 1392, 1393, 1Ji92, 163, 1365, 1168, 1966, 1362, 1370. 1999, 1522, 1823, 1823, 1823, 18809, 17486, 177, 1718, 1719, 173, 1791, 17232, 17833, 1768, 1799, 1818, 1966, 2187, 2298, 22292, 2380, 2390, 2115, 28537, 2803, 2501, 2808, 2309, 2807, 2808, 2809, 28 12, 20597, zun, 3051, 2082, 3133, 3169, 3293, 3300, zz 2, z060, A661, 3662, zo7tz, 3705, 3813, zod9, 006, A 13, M23, A191, A162, M212, 221, M225, 123, Wand, M79, M377, 1CMdz3, A682, 1701, 71, 738, S003, 300, S198, 229, 32M, zzz, 53a j, 3Mnz, dig, S623, 36082, 860, 8861,
2855, 3307,
8886. ; Lit. Ddd. zu 100 Thlr. Kapital No. 110, 221, 238, 212,
M6 MI, M2, As6, 382 5tz8, C00, E10, 611, 612, 615, oi, 615, 61g, C76, 923 va0o, dz, 128. 1557, 1662, 1668, l6sé6 1667, 1668, 1808, 1722, 1725, i739, 1783, 1739 1889, 203, 2083. 2126 2159, 22185, 2291, 2377, 2775, 2728, 2922, 2930. 2931, 29232, 2093, 2081, 3012, 3022, 3023, 3023, 3025, z0265, 3027, z0ꝛ8, 3343, 3311, z 328, 3329, 3330, z333, zz60, zaz1, 3133, 3136, 3aR3, 309, 35 19, 3521, 3526, 3837, 3878, 3963, Io, A018, 21. M2i5, Me ig, M217, M2Id, A3 19, A1, Anl8, 1nI9, M23, M28, Ana, 27, A428, 29, nil, An32, A133, M8, Maa6, AA37, Ana88, 329, A073, Mod, 866, Mos, 3028, 089, deoꝛ, 3361, dz 67, S363, 6 , 8717, 897. Guz0, 6066, 6182, 6221, 6273, C63 18, 6a87, Gio, A535, 616, C6618, C683, 727, 68A, Gi, G69 1, 6971, 7016, 7105, Z 196, 7219, 7306, 73537, 761, 76063, 7666, 7702, 7727, ⸗ sio ld. S173, S287.
so iz. ; ö Lit. Eee. zu do Thlr. Kapital No. 306. 178, zol, 30, 3,
721, Sr. 1, Son, So, 1032, ii77, 1308, 179, 1812. 1576, 1577, 1578, 1379, 1700, 1818, 1929, 22], 23519. 2376, 2551, 2552, 2711, 27 12, RM, 274. 2715, 2716, 2737, 2733, 27831, 2969, 3, 3820. 3581, 3593, zs 19, 3888, 3889, 025, M174, 172. i835, A186, Al87, Ass, iso, A190, A191, 237, And, A632, A699, vod, A936, A973, Sis, 516d, 3 m9, 8383. 558 1.
Lit. Fff. zu 28 Thlr. Kapital Na. 193 22. do2, oil,
6z n, oz s, 685, 686, 687, Sil, San, 983.
Bekanntmachung den bei den 2procentigen Kammer sen⸗ Scheinen 564 ende fernerer Auszablung in Sorten des 20 Guldenfußes betr.
Mit Rücksicht auf die Bestimmun aupt⸗Conventien vom 28. Augu aßgabe der in 8 11 des Gef das in lende V zeitherigen, ingleichen ⸗— andern W bie daraus für den Geldverkehr im Allgemeinen ab;
chrift soll es den merkreditkassen⸗ Scheine g wegen der Zinsen, als au lig werdenden Kapitalbeträge, ablung in S Mit Allerhöchster
attet werden, sich, sowoh wegen der sei
Genehmigung werden daher all
gesonnen
drei Monate z September, Oktober und November
dieses Jahres dei der Buchhalterei der hi 3
stempelung der Ende zu , Driginal⸗Scheme und . eines die Worte
fußes zahlbar“
tigen Wiederaushändigung d ö 1. Ablauf i n n hat auf die binn
gationen die durch §. 3 und §. 18 des ange Gesetzes in die Wahl des Schuldners gestellte Dresden, am 8. August 18310. Der siändische Ausschuß
Schulden⸗Kasse. Sübler. von Mindwitz. Meisel. Schäffer.
atute, die Au wie zur B
Gelben;
sie nicht ohnehin bei der zu dem bevorstehenden Ter⸗
Verwaltung der Staats⸗
sellschafts Bürtau en Anwesenden unterwerfen.
tredittas⸗ ulassenden Vorbehalt
; 12 in Art. Viil. der Alle Buchhandlungen der
1819, und nach ; an e, gulf ven, den Kbriggn Remnscen zun
3 der neuen Münzverfassung fesizustel⸗ eihültniß der künftigen Landesinünzen zu den ährungen, so wie
leitenden VBerbindlichkelten betreffend, enthaltenen Vor⸗ Juhabern der zweiprocentigen Kam.
ner Zeit fäl⸗ die fernere ausschließliche Sorten des 23 Guldenfußes vorzubehalten.
diejenigen, welche einen derartigen Vorbehalt zu stellen sind, andurch aufgefordert, selches binnen der
Staatsschulden⸗Kasse u dem along „ferner ausschließlich in Sorten des 20 Gulden⸗
nthaltenden schwarzen Stempels, ingleichen der sofor⸗ . n n, erselben 46 zu — 2
en ̃ ger nicht zur Anmeldung gelangten derartigen Obli- og
lungs modalität ebenfalls unbedingte Anwendung zu leiden.
st . i Verwaltung der Staats⸗
eres Unternehmens,
Da na
C.
dem 8. und 18 Dliober
oupons in Empfang genom. *
ügung der Berschrist des chiert werden, siatt Interims⸗
.
osition der Actien cheinigungen über d
tungsbegen zugleich als Ein sammlung und Nachweis d nen können.
ter Actionairs (welche esellschaft eon müssen) ien Vollmachten ebenfalls im Ge⸗ K
Rl terschelnende Äctisnairs sind den Beschlüssen der
Etwanize befondere Anträge einzelner Actionaire müssen R 52 §. 32 des Statuts) spätesteng 13 Tage J
en tlich mitgethe ; die w e darüber bis zur nächsten General⸗ Versammlung 81 — lann.
Berlin, den 23. tember 1839.
Der Verwallungsrasß der Berlin Anhaltischen Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaft. ö Bud, Verũtzender.
Literarische Anzeigen.
Ppreufsisches Nationalwerk. So eben t erschienen und bei E. S. Mittler (Stechbahn Nr. 2) 9 .
3 r iedri Wilhelm 11. 8 Sein 5 und .
i Volt, dann für di en, n m ,, n,. i dargestelli .
von Friedr. Wilk. Beniccen, Königl. Preuß Major a. D. c. c. Mit Stahlstichen 24 i — Quedlinburg, bei Basse. Lieserung 10 sgr.— Pracht⸗Au gaben lz sgr. . Mit dem Bildnisse des Königs.
Ein Trauerton ist erklungen durch alle Lande; — Ein Ruf der Wehmuth bat den Welttbeil durchbebt! zriedrich Wübelm 111. iß beimgegaugen; ein se⸗ enbrin gender Stern ist erloschen; ein helles, mildes icht jsi niedergesunken am Horizente des Lebens! Die Verständigen, die Männer des Gedanlens im Deutschen Voll fegnen sein Andenken; sie wissen, wie Er für Deutschland gewallet und gewirkt. Die Fürsten Eure—⸗ a' hat sein Scheiden ties beirübt; denn auch sie wis= en, welch ein Gewicht seine Persgulichtei ost in die KWagschale gelegt, auf der die Geschide gewogen wer- den, der Staaten wie ihrer Saupter,— Friedri Wilslbeim II. bat seinen Beruf erfüllt; nicht blo den nationalen, als König ven Preußen, sondern auch den welthisterischen, wee sein einziger Verfabr, Friedrich 11., jedem Nachfelger auf dem Throne, den er auf den Fels des Geisies erbaut, solchen als heiligstes Vermãchiniß 1 treuester Erfüllung bin · erlassen.
Das Werk iheilt sich, aleichsam ven ein: J. Bon 77 bis 13607 oder von der Geburt des Kö. nigs bis zum Frieden von Tilsit. — II. Bon 1807 bis 1815, oder vom Frieden zu Tilsit bis zum . Frieden von Paris. — III. Ben 1818 bis 1810.
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Ser dien. Absehungen.
Türkei. Die Botade von Sprlen und Aegypten.
Syr. Bericht des Oesterr. Beob. über die Einnahme ven Beirut.
Inland Berlin. Fest. — Brom berg. — Düuüsseldorf. Bensberg, Kadettenhaus. — Dortmund. Mär— lisches Gesang⸗Fesi.
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Amtliche Nachrichten Kronif des Tages.
Se. Masjestät der Kögig haben Allerhöchstihren Kammer— herrn, den bisherigen vortragenden Rath im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, Geheimen Legationsrath Freiherrn Alexander Heinrich von Arnim aus dem Hause Sukow, zu Ihrem gußerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Mi— 6 Sr. Majestaͤt dem Koͤnige der Belgier zu ernennen geruht.
Se. Königl. Hoheit der Großherzog von Mecklenburg— Schwerin ist von Schwerin, ;
Se. Königl. Hoheit der Großherzog von Mecklenburg
Strelitz von Neu-Strelitz hier eingetroffen und sind ir fuͤr Höchstdieselben in Bereitschaft gehaltenen kö. J *. niglichen Schlosses abgestiegen.
Ihre Königl Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Albrecht und Höchstihre Kinder, Ihre Königl. Hoheiten die
erte Charlotte und der Prinz Albrecht sind von 2 Kamenz, n. 24 Königl. Hoheit der Prinz Friedrich ist von Dils— eldorf,
Ihre Königl. Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Wilhelm und Höchstihre Tochter, Ihre Wnigl. Hoheit die Prinzessin Marte, und .
Se. Hoheit der Prinz und Ihre Königl. Hoheit die Prinzessin Karl zu Hessen und bei Rhein und Höchst— ihre Kinder, Ihre Hoheiten die Prinzen Lud wig und Hein— rich sind von Schloß Fischbach in Schiesien hier eingetroffen.
Bekanntmachung.
Zur Aufrechthaltung der äußeren Ordnung bei der am 18ten dieses Monats stattsindenden Huldigungs- Feierlichkeit wird hier⸗ mit Folgendes bestimmt: .
1) Von 7 Uhr Morgens an ist der Platz zwischen der Frie— drichs“ Eisernen und Schloß-Bruͤcke und dem Koͤniglichen Schlosse fuͤr Wagen und Reiter gesperrt. r Die Wagen der sich im Schlosse versammelnden Höchsten Herrschaften, Huldigungs, Deputirten und hohen Staats, beamten fahren über die Schleusen⸗Brücke durch das Müh— len ⸗Portal (Nr. 3) an, und durch das Wacht⸗Portal (Nr. 2) ab. Sie entfernen sich sodann durch die Brüderstraße 3) Die Huldigungs-Deputirten, welche sich in der Aula des Undkiversitäts⸗ Gebäudes versammeln, fahren bei dem Fluͤgel zunachst des ,,, . . Diejenigen, welche mit Einlaß-Karten zum den Schau Geruͤsten der staͤdtischen 11 begeben sich über die Kavalier⸗Beucke, und diejenigen, welche Einlaß ⸗Karten zum Königlichen Museum und zu dem Schau Geruͤste vor dem Boͤrsenhause besitzen, über die Eiserne oder Friedrichs ⸗Bruͤcke durch die auf den Karten bezeichneten Ein⸗ . an die Orte ihrer Bestimmung.
as Publikum, welches die Feier von den freien des Lustgartens anzusehen beabsichtigt, wird 6 r so wie der Einmarsch der Bürgerschaft und der Gewerke es e. eingelassen werden und sindet seine Stelle inner
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alb der zu diesem Zwecke errichteten Schranken. Jede Eindrängung in die Zuͤge der Buͤrgerschaft und Gewerke
wird strenge verhindert werden. Berlin, den 13. Oktober 1810. Königliches Gouvernement und Polizei- Präͤsidtum hiesiger Residenz. — von Loebell. von Puttkammer.
Betanntmach ung.
Zur Erhaltung der Ordnung und Verhuͤtung von Ungluͤcks— fällen bei der morgen Abend stattfindenden festlichen Erleuchtung wird hiermit bestimmt, daß die Wagenreihe in der Königsstraße, aus beiden Seilen der Neuen Friedrichsstraße, beginnt und so— dann folgende Richtung nimmt: ) durch die Konigsstraße, 2) über die Lange Brücke, 3) über den Schloßplatz, uͤber die Schloßfreiheit, s) über die Schloßbruͤcke, 6) längs der Linden, Promenade rechter Hand, 7) uͤber den Pariser-⸗Platz, 8) längs der Linden-Promenade linker Hand, bis zur Wilhelm sstraße (wer von hier ab diese Seite der Linden weiter befahren will, darf solches nur bis zur Friedrichs, oder Charlottenstraße, welchem⸗ nächst rechts durch jene Straßen abgefahren werden muß), 9) urch die Wilhelmsstraße bis zur Leipzigerstraße, 10) durch die Leipzigerstraße bis zur Friedrichsstraße, I) durch die Friedrichs,
aße bis zum Belle,Alliance⸗Platz, hier 2) sogleich links durch
Berlin, Donnerstag den 181m
Verschönerungs⸗Verein.
Allgemeine
itung.
die Lindenstrasie big zur Kommandantenstraße, 13 durch die Kommandantenstraße bis n . 14) durch die Leip— zigerstraße über den Spittelmarkt, 18) durch die Gertraudten— straße, 16) über den Molkenmarkt, 17) durch die Stralauer— straße und 18) wer sich dem Zuge aufs neue anschließen will, durch die Neue Friedrichsstraße, im anderen Falle: üher die Stralauerbrüuͤcke oder Waisenbrucke und beliebig weiter. Equipagen, welche nach schon begonnener Fahrt sich dem Wagenzuge anschließen möchten, können nur an folgenden Punkten zugelassen werden: a) An der Ecke der Leipziger und Kommandantenstraße, von der Seite des Hau svoigtei⸗Platzes her. ) An der Ecke der Linden / und Kommandan⸗ ten⸗ Straße, von der legteren Straße (Seite der Gruͤn⸗Straße) her. 2 An der Ecke des Köllnischen Fischmarktes und der Breiten Straße, von der Scharrn⸗Straße ter. 1) An der Ecke der Leip⸗ ziger und Wilhelms⸗Sraße, vom Pocsdamer Thore her. Alle ubrigen den — * zunächst begraͤnzende Quer⸗Straßen sind wahrend der Dauer der Fahrt fuͤr Fuhrwerk und Reiter gänzlich gesperrt. Dagegen kann aus dem Wagenzuge in die auf beiden Seiten belegenen Quer ⸗ Straßen abgefahren werden, mit Ausschluß der Linden⸗Prome⸗ nade, wo die Bestimmung hinter Nr. 8 eintritt. Die Equipagen mussen in ununterbrechener Fahrt bleiben, und duͤrfen nur die rechte Seite des Fahrdammes einnehmen. Wo die Einfahrt in die Reihe gestattet ist, darf solche nur abwechselnd mit der Haupt— reihe, nach der Anweisung der Beamten stattfinden. Uebrigens versteht es sich von selbst, daß uͤberall nur im Schritt gefahren werden darf, und insosern irgendwo ein gefährliches Gedränge die Absperrung ganzer Straßen gegen Fuhrwerk nöͤthig machen sollte, den desfallsigen Anordnungen der Beamten unweigerlich Folge geleistet werden muß. Auch die Fußgänger werden wohl i uberall, besonders auf den Bruͤcken, die rechte Seite zu alten. Berlin, den 11. Oktober 1810. Koöͤnigliches Gouvernement und Polizei⸗Präsidium hiesiger Residenz. von Loebell. von Puttkammer.
ö Bekanntmachung.
1) Am Tage der Huldigungsfeier, Donnerstag den 15ten d., kann der Zugang zu den Räumen und Tribuaͤnen des Königlichen Museums nur denjenigen Personen gestatter werden, welche mit Einlaß ⸗Karten versehen sind. Diese werden am Eingange bloß vorgezeigt. . ĩ Die Eingaͤnge zu den verschiedenen Tribuͤnen sind auf den Einlaß Karten angegeben; außerdem unterscheiden sich die Kar⸗ ten durch besondere Farbung. er. 3 Es wird gebeten, die Karte bis zum Schlusse der Feier zu behalten, und nach den Angaben auf derselben mit Hülfe der hierfur aufgestellten Aufseher den bestimmten Platz einzuneh⸗ men, indem so jede Ueberfilllung einzelner Abtheilungen ver— mieden wird.
I) Die Wagen können von beiden Seiten nur bis zur eisernen und Friedrichs⸗Bruͤcke fahren.
5) Die Thuͤren werden um 7 Uhr geoͤffnet und um S!, Uhr
geschlossen.
Berlin, den 13. Oktober 1840.
General⸗Direction der Königl. Museen.
Bekanntmachung.
Wir machen hierdurch bekannt, daß das neu erbaute An— haltsche Thor, vom 15ten d. M. ab, der allgemeinen Passage, sedoch mit der Beschraͤnkung eröffnet wird, daß die Einfuͤhrung mahl und schlachtsteuerpflichiger Gegenstände durch dies Thor fur jetzt noch untersagt bleibt, mithin Personen, Wagen ꝛc. mit Gepäck, fuͤr jetzt zu diesem Thore nicht eingelassen werden kön⸗ nen, sondern ihnen uͤberlassen bleiben muß, ihren Eingang zur Stadt zu einem der mit einer Steuer-Expedition besetzten Thore zu nehmen.
Berlin, den 13. Oktober 1810.
Königliches Haupt«Steuer-Amt fur inländische Gegenstände.
Angekommen: Se. Durchlaucht der Prinz Georg zu Hessen, General⸗Lieutenant und Gouverneur von Magdeburg, von Magdeburg. .
Se. Durchlaucht der Fuͤrst zu Bentheim-⸗Steinfurt, von Burg Steinfurt.
Se. Durchlaucht der Fuͤrst zu Solm e Braunfels, von Braunfels.
Se. Durchlaucht der Füͤrst Maximilian zu Wied, von Neu Wied.
Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und kommandirende General des Sten Armee⸗Corps, von Thile 11., von Trier
Se. Excellenz der General Lieutenant und kommandirende General des Iten Armee ⸗ Corps, von Weyrach, von Frank— furt a. d. O.
Der General⸗Major und Commandeur der Jten Kavallerie⸗ Brigade, von Zollicoffer, von Magdeburg.
Der General⸗Major und Commandeur der 7ien Infanterie⸗ Brigade, von Brand enstein, von Magdeburg.
Der General Major und Commandeur der Sten Infanterie⸗ Brigade, von Drygalski, von Erfurt.
Der General⸗ Major und Commandeur der Iten Infanterie— Brigade, von Werder, von Frankfurt a. d. O.
Der Königl. Belgische außerordentliche Gesandte und bevoll⸗ — 7 Minister am hiesigen Hofe, General Wilmar, von
ruͤssel.
Zeitung s⸗Nachrichten. Ausland.
Rußland und Polen. St.
übrigens, daß kein gabe seiner Nachfolger Es scheint ausgemacht,
Oktober
Annen Orden erster Klasse und dem Suffragan-Bischof, Mon— signor Zglienicki, Verweser der Dune enn, — 6 laus⸗Orden erster Klasse verliehen.
Der Steuermann Ado Lagge, und die Matrosen Ado Melka, Peter Ranno und Jakob Rosenberg, saämmtlich Russische Unter⸗ thanen aus Lievland, die zu Anfang dieses Jahres in Leba im Preußischen Regierung Bezirke Köslin eine bejahrte Frau und zwei Kinder aus dem Feuer retteten und dafuͤr von Sr. Maje— staͤt dem Könige von Preußen Belohnungen erhielten, haben jetzt . ahnliche Belohnungen von Sr. Majestaͤt dem Kaiser em—⸗ pfangen.
Frankresich.
Paris, 9. Okt. Man unterhält sich heute von einer Note, die der Lord Palmerston dem hiesigen Kabinet als Antwort auf ein sogenanntes Ultimatum habe zustellen lassen, und man scheint auf diese Mittheilung einiges Gewicht zu legen, obgleich dieselbe sich in keiner Weise auf die Ausführung des Londoner Trakta— tes bezieht. Lord Palmerston soll nämlich, wie namentlich der CLourrier français angiebt, erklärt haben, daß es mit der Ab— setzung Mehmed Ali's nicht ernstlich gemeint sey, und daß man nicht die Absicht habe, eine solche Maßregel in Ausfuhrung zu bringen. Die oͤffentliche Aufmerksamkeit wird sich aber nur einen Augenblick lang auf diesen Incidenzpunkt richten, und man wird sich bis zum 28. Oktober fast ausschließlich nur mit der Bearbei— tung der Kammer beschaftigen. Nach aufmerksamster Durchsicht der heutigen Journale kann man sich fast noch weniger als gestern einen rechten Begriff davon machen, was die Zusammenberufung der Kammern eigentlich bedeutet, was der Konig oder Herr Thiers von ihnen erwarten, und ob sie nur zum ratificiren oder zum beschließen einberufen worden sind. Dem Journal des Debats, in welchem man seit 19 Jahren die Ansichten des Königs durchblicken zu sehen gewohnt ist, scheint die Zusammenberufung der Kammern sehr villkommen. Es läßt sich aber voraussetzen, daß die Gruͤnde die⸗ ser Zufriedenheit erst in den letzten Zeilen des nachfolgenden Artikels zu suchen sind: „In den ernsten Umstanden, in die Frank— reich durch den Londoner Traktat versetzt worden ist, hätte das angeblich varlamentarische Ministerium viel früher die öffentliche Meinung befragen, und die Mitwirkung der Nation in Anspruch nehmen muͤssen. Die Kammern sind eine Staͤrke und nicht eine Verlegenheit. Wenn man sich freimuͤthig an sie wendet, und ihnen den wahren Zustand der Dinge vor Augen legt, so braucht man nicht zu fuͤrchien, daß sie der Regierung die Mittel verwei— gern werden, Frankreichs Interessen und Ehre aufrecht zu erhal— ten. Wie dem aber auch sey, die Kammern sind zusammen⸗ berufen, und diese Maßregel kann nur unsern vollen Beifall haben. Wir kennen bis jetzt die Unterhandlungen, welche dem Londoner Traktat vorangegangen, oder ihm gefolgt sind, nur durch die vielleicht ungetreuen Berichte der fremden Staatskanz leien und ihrer Journale. Es ist nun Zeit, daß sich auch unser Ministerium vor Frankreich und vor ganz Europa ausspricht. Es ist Zeit, daß die Regierung die besorgte und aufgeregte Na— tion von ihren Planen, von ihrer Politik, von ihrem letzten Worte in Kenntniß setzt. Das Stillschweigen hat die Leidenschaften nur zu sehr schon aufgeregt und die sich selbst uͤberlassenen Gemuͤther entflammt. Was uns betrifft, wir suchen endlich die Wahrheit, wir verlangen nur aufgeklärt zu werden; wir haben nicht die geringste Lust, das Ministerium zu quälen oder zu schwaͤchen. Bei allen von ihm ergriffenen Maßregeln der Vorsicht und der Festig⸗ keit haben wir ihm seinen Beistand geleistet; wir werden setzt, um ein definitives Urtheil über das Benehmen des Ministeriums zu fallen, die Erörterung abwarten, die in 20 Tagen beginnen wird. Welchen Entschluß auch die Kammern ergreifen mögen, derselbe wird, wir sind es fest über zeugt, von einem wahren Patriotismus diktirt seyn, und unsere Mitwirkung ist ihm im Voraus gesichert. Frankreich hat Sol— daten, Waffen, Geld; um stark und unuͤberwindlich zu seyn, be— darf es nur der Eintracht seiner Kinder. Dies weiß Frankreich; aber es weiß auch, daß es sich niemals in einen Krieg ohne Grund, ohne Zweck und ohne Gränzen hineinziehen lassen wird.“ — Das Sitele, eines der einflußreichsten ministeriellen Journale, scheint nicht mit gleicher Zuversicht auf die Kammern zu blicken. „Wenn“, sagt es, „schmachvolle Berechnungen auf die Schwache der Kammern gegruͤndet seyn sollten, so hoffen wir, daß man sie vereitelt sehen wird. Es werden sich vielleicht in der Erörterung drei oder vier Fractionen den inneren Einfluß streitig machen; aber gegen den äußeren Feind, der uns be— droht, wird es nur ein Gefuͤhl, nur eine Anstrengung geben; und wenn es der Kammer an Muth fehlen solltet, so wird sie unter dem Beifallsruf des ganzen Landes aufgelsst werden. Die Hauptfrage ist noch immer: ist die Regierung bereit? ist sie entschlossen? hat sie einen bestimmten Plan? hat sie den festen Willen, ihn zu befolgen? wir hoffen es; aber, um das Publikum davon zu uͤberzeugen, bedarf es der Beweise, und zwar schleunig. Man hat den Be— rathungen viel, vielleicht zuviel Zeit gewidmet. Der Augenblick des Handelns ist gekommen. Hat das Ministerium die Macht dazu? Man versichert uns, daß dem so sey, und daß eine sehr gruͤndliche Debatte die Dissidenten veranlaßt habe, sich dem von dem Conseils-Praͤsidenten vorgeschlagenen System anzuschließen. Herr Thiers, der, bevor er den bestimmten Entschluß des Koͤnigs kannte, sich in der furchtbaren Alternative befand, entweder in einer gefahrvollen Lage von den offentlichen Angelenen. heiten zuruͤckzutreten, oder seinen eigenen Verp licht nn gen ungetreu zu werden, hatte, wie es heißt, . 3 nig gebeten, in seine Entlassung zu willigen, . 2 vielleicht vorsichtigere Polirit als die ange, der 13 * seine Zustimmung geben könne, von — gere, ach deren Ueberzeugung mit derselben uüͤbereinstim Seite der Auf⸗
osition von seiner c 3
. Orr, enen hinzufin agen e. des vorigen Tages der e ten versehen worden ist,
etersburg, 8. Ott. Se. Masestat der Kaiser * t.
ben dem Bischof von Plozk, Monsignor Paulowski, den
seils ⸗ Präsident mit den