1841 / 23 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

ch werden gesammte nicht prälludirie Gläu⸗ e,, vormaligen Kaufmanns Friedrich Giosemcher in Grimmen zu dem vor dem Königl.

dofs eiche gen 1821, Vormittags 9 Uhr, angesetzten Termin bierdurch geladen, entweder in Per. son oder durch gehörig instrulrte und vollständig legi⸗ mirte Bevollmächtigte zu erscheinen, unter dem PTä⸗ jndij, daß die Ausbhleibenden als einwilligend in die Lom' Gericht zu eröffnenden Vorschläge werden ange— seben und mit allem Widerspruch dagegen werden aus⸗ geschlossen werden. Hatum Greifswald, den 23. Dejember 18190. Könial. Vreuß Hofgericht von Pommern und Rügen. v.

(L. 8.) Möller, Praeses.

Edi tftal⸗ECttation.

Die unbekannten Gläubiger des Banquiers Mever Sußmann, Inhabers der Handlung J. J. 44 Suß— mann Heynemann hierselbst, über dessen Vermögen am zien d. M. Konkurs vechängt worden, werden zur Agmeldung und Ausweisung ihrer Ansorüche zu dem auf den 27. Februar t. J., Vormittags 19 Uhr, vor dem Assesser Schmidt an Gerichtsstelle anberaum⸗ ten Termine vorgeladen, entweder in Person eder durch einen zulässigen Bevellmächtigten zu erscheinen, wozu ihnen die Justis⸗Kommissarien Pöttcke, Horch und Harte vorgeschlagen werden.

Bei ihrem Ausbleiben haben sie zu gewärtige sse mit ihren Ferderungen an die Masse präkl nnd ihnen deshalb gegen die erschienenen tzläubiger ein ewiges Stillschwmeigen auferlegt werden mird.

Magdeburg, den 7. November 1840.

Königl. Land⸗ und Stadtgericht.

8 git ation. Von dem unterzeichneten Gericht werden hiermit rorgelnden:

1) Martin Lanski, geboren den 12. August 1802. welcher sich im Jahre 1825 aus Siemonle ent⸗ fernt und ein Vermögen von 10 Thlr. 7 sgr. 11 pf. zurückgelassen hat; Johann Stange, vormals Besitzer des vorstädti⸗ schen Grundstücks Ne. 173, welcher seit 1307 verschol⸗ len ist und ein Vermögen von 3 Thlr. 28 sgr. 3 pf. zurückgelassen hat; 4 der Bauerwirth Ignatz Laskewski aus Sktompe, seit 36 Jahren abwesend, welcher 2.7 Thlr. zurück gelassen hat; ö Rochus und Franz Sulecki aus Lonzon, Ersterer im Jahre 1819 Amtsschreiber in Ciechoczoen in Polen, Letzterer in demselben Jahre in Rußland, welche länger denn seit 10 Jahren nach erreichter Großjähridkeit verschollen und ein Vermögen von 21 Thlr. 6 sgr. 3 vf. zurückgelassen haben; der Apotheker Andreas Koelichen, Sohn des hie— sigen Bäcker Friedrich Koelichen, welcher im Jabr 1793 als Apotheker in Nowgrod in Litthguen ge⸗ leht und seit 1794 keine Nachricht ven sich gege⸗ ben und ein Vermögen von 301 Thlr. 23 sgr. 3 pf. zurückgelassen hat; . 1 die Anna Caroline Plantz, auch Stage oder Heyl genannt, geboren den 22.

.

22. Januar 1796, angeblich an einen Russischen Hanpimann Rattkowski ver— ehelicht, seit dem Jahre 1813 abwesend, welche ein Vermögen von circa 2539 Thlr. hinterlassen hat; Jaceb Pusch, am 24. Mär 1773 hier geboren, welcher seit langer Zeit abwesend ist, der keine Nachricht von sich gegeben und gegen 109 Thlr. zurückgelassen hat;? ü der Mällergesell Wovciech Zuchowski von der hie— sigen Vorstadt, welcher im Jahr 1789 geboren zuletzt in Warschau gewehnt, seit 12 Jahren aber feine Nachricht bon sich gegeben und ein Vermö— gen von 22 Thlr. 16 sgr. zurückgelassen hat; George Ott altas Otto aus Czarnswo, welcher am z. Mai 1791 geboren und im Jahr 1812 von den Franzosen mit einer Vorspannfuhre muthmaßlich nach Rußland mitgenommen worden ist und ein miltterliches Erbtheil von 285 Thlr. 24 sgr. 6 pf. zu erheben hat; ;

Agnes Gonsiorowsli, am 17. April i799 geboren,

welche ssch ver 22 Jahren mit einem unbekannten

Menschen heimlich ven Alt-Zielen entfernt, von

sich keine Nachricht gegeben und ein Vermögen

von 539 Thlr. 18 sgr. 8 pf. zurückzelassen hat;

a) die Julie und Jacob Geschwister Zimmermann, Kinder des Mätler Zimmermann und der Ka— iharina gebornen Mandt, welche sich im Jahr 131A von hier entfernt und nach Rußland be— geben haben sollen, und . bie unbekannten mehreren ihnen gleich nahen oder näheren Erben der im Jahre 1833 hier verstorbenen Kreis - Steuer⸗-Einnehmersrau Ca— iharina Jendrzejewska geb. Loren), deren Nach- laß 297 Thlr. 22 sgr. S pf. beträgt.

die unbekannten Erben des etwa im Jahr 1861

zu Mandany verstorbenen Thorner Stadt⸗Liente—

nant Malick und seiner am 28. November 1819

hier verstorbenen Witwe Christine gebernen Zebeth,

deren Nachlaß circa 205 Thir. beträgt;

die unbekannten Erben der am 39. September i838

hler verstorbenen Dienstmagd Regina Tötzkoweka,

einer unehelichen Tochter der 2 Jahr früher ver- storbenen Salemea Brzeniewska, deren Nachlaß

11 Thir. 6 pf. beträgt. .

Sämmilich vorstehend benannte Personen, Erben und Erbnehmer werden aufgefordert, sich mit ihren

Ansprüchen auf die vorgenannten Massen spätestens

in dem vor unserm Depuütirten, Land- und Stadtge—

richts-Rath v. Wittke, auf den 53. August 1841,

Vormittags um 14, Uhr, angesetzten Präjudizial⸗

Termine entweder persönlich oder schriftlich zu melden,

wobei den hier Unbekannten die Justiz-Konnnissarien

Oloff und Rehbein vorgefchlagen werden, ihre An⸗

sprüche genau und bestimmt anzugeben, die nöthigen

Beweise und ihre Legitimation beizufügen, widrigen—

ausgesprochen und ihr Vermögen ihren bekannten Erben, von welchen später sich meldende Erben weder Rech⸗ nungslegung noch Ersatz, sendern nur den lleberrest Ropy- 1.

lung dem Fiskus

5 pf., soll

90

zur Befriedigung der Gläubiger von uns der Konkurs eröffnet und ein Liquidations⸗-Termin auf

den 31. März l 841,, Vormitags 11 Uhr, vor dem Herrn Kammergerichts-Assessor Hundt im hie— sigen Gerichts-Lokale anberaumt. . Die unbekannten Gläubiger der Gemeinschuldner werden daher vorgeladen, in diesem Termine persönlich oder durch Bevollmächtigte, wozu ihnen von den hie— sigen Justiz⸗Kemmissarien der Justizrath Barckow und Justij⸗Kommissarius Kempe vorgeschlagen werden, zu erscheinen, ihre Ferderungen mit Beweismitteln anzu— zeben und die darüber sprechenden Dokumente vorzu⸗ legen. Die Ausbleibenden haben ju gewärtigen, daß sie mit allen Ansprüchen an die Masse ausgeschlossen werden und ihnen deshalb gegen die übrigen Glän biger ein ewiges Stillschweigen auferiegt werden wird. Stargard in Pommern, den 27. November 1810.

Königl. Land⸗ und Stadtgericht. v. Griesheim.

Bekanntmachung. Nachstehend b

.

berg nach Polen gehen wollte;

die Eiisabeth Hoffmann aus Gramatenbrück, welche im Jahre i812 nach Rußland gegangen ist; deren Bruder, der Müllergeselle Wilhelm Hoff— mann aus Gramatenbrück, welcher 1807 aus D. Krene gewandert ist;

der Johann Wesiphal aus Zippnow, welcher vor Iz Jahren in Großherzogthüm Posen verschwun—⸗ den ist;

die Wittwe Theresia Miehlke geborene Peolzin aus Mellentien, welche sich von dert vor a Jahren entfernt hat,

so wie deren unbeiannte Erben Erbnehmer, wer⸗ den zufolge der Anträge der legitimirten Interessenten hierdurch aufgefordert, sich persönlich oder schrifilich auf dem Geschäfts-Lokal des unterzeichneten Gerichts im Termine den 13. Mai 184A oder schon vorher zu meiden, widrigenfalls die Todes- Erklärung der selben

6)

und 116

Sieg Masse fordern können, oder bei deren Ermange— verabsolgt werden wird. Jastrew, den 23. Juni 1840.

Königl. Preuß. Land- und Stadtgericht.

Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 31 August 1819. Das in der Kanonterstraße Rr. 29 belegene Grundstück des Bortenfabrikanten Bordowich, tarirt

zu 5111 Thlr. 28 sgr, soll

am 11. Mai isAI, Vormittags 11 Uhr,

an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hypothekenschein sind in der Registratur einzusehen. Die Erben des verstorbenen Besitzers werden hierzu öffentlich vorgeladen.

Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 26. Olteber 1830. Das in der Friedrichsstraße Nr. 227 belegene Hoske—

sche Grundstück tarirt zu 215738 Thlr. 12 sgr., soll am 22. Juni is4ài, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und Hy— pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

d]

Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 31. Oktober 1820. Das in der Linienstraße Nr. 60 und 6! belegene Memmerische Grundstück, taxirt zu 6122 Thlr. 25 sgt.

am 22. Juni 18451, Vormittags 11 Uhr,

an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und

Hypothekemschein sind in der Registratur einjusehen. Tie unbekannten Real⸗Interessenten werden unter

der Verwarnung der Präklusion vorgeladen.

Bekanntmachung.

Wir ersuchen hiermit, in Folge statutenmäßigen Beschlusses, die Actionaire unserer Gesellschaft, die zweite Suote von 10 pro Cent für ihre, Zeichnung zum 1. März d. J. einzujahlen und gleichzeitig die Zinsen von der schon geleisteten Zahlung entgegen zu siehmen. Bei denen, welche nur die ersten 19 pro Cen eingezahlt haben, erfolgt die gegenseitige Zahlung com⸗ pensände in der Art, daß sie jetzt statt 30 Thlr. nur 1g Thir. 18 sgr. für die Voll-ÄUctie berichtigen, aber Quittung über 2 Thlr. empfangen. Diejenigen, welche im ersten Termine ihre Actien voll eingezahlt haben, erhalten die halbjährig-n Zinsen für die Voll⸗-Actze nit A Thlr. (Halb-Actie 2 Thlr.) und die, welche die volle Einzahlung in den vereinbarten drei Terminen geleiftet haben, mit 2 Thlr. 6 sgr. gegen Quittung und zugleich auch, gegen Rücklieferung unserer Jnte— rims⸗Rüittungen über die ge eistete volle Zahlung, die vorläufigen Actien mit Zins Coupons.

Zur Zahlung hier bet unserer Hauptkasse und in Berlin dei Herrn Mendelssohn ü. Comp. sind die Tage vom 26. bis ultimo Februar bestimmit, die Quit tung unsererseits erfolgt allein durch den Rendanien unserer Hauptkasse, Herrn Dietrich, auf denselben Quittungsbogen, auf welchen die erste Einzahlung be— scheinigt ist, weshalb bei jetziger Zahlung diese (hei vielen mit Specisication) mit zu ügerreichen und hier Tags nach der Einlieferung, in Berlin in möglichst fürzester Frist quittirt wieder entgegen zu nehmen sind. Bel verzögerter Zahlung treten die Bestimmungen des 5. 13 des Statuts eim. Wir lassen diese Auffor⸗

falls die Verschollenen oder dem Aufenthalte, nach Un belannten 4 1. 11. a. werden für lodt erklürt werden

derung noch besonders jedem ersten Zeichner nebst Ab⸗ druck des Allerhöchst bestätigten Statuts und mit eini⸗ gen Bemerkungen zugehen. Damit letztere auch die

ind ihr Nachlaß den nächsten Erben und in deren ,, dem Fiskus als herrensoses Gut zuer—

unt werden wird, die unbekannten Erben und Ertz— iz aber mit ihren Ansprüchen prä—⸗ fludirt und die Massen denjenigen, welche sich als Er.

kann nehmer ad 11. h. ben gemeldet, oder dem Fiskus zuerkannt werden sollen

den 6. Oftober 1811. . . Königl. Land⸗ und Stadtgericht.

Cit atio n.

; Edikt al⸗ Ueber das Vermögen der

Kaufmann Aron⸗Levinschen

Form geböriger Publicgtion haben, stellen wir denen,

welche diese besondere Mittheilung zufällig nicht erhal-

len sellten, auheim, solche bei den Herren Mendeis⸗

sohn Comp. oder uns zu empfangen.

Steilin, den 14. Januar 1811.

Das Direktorium der Berlin-Stettiner Eisenbahn⸗ Gesellschaft.

Masche. Wartenberg. Ebeilng. Görlitz. Witte.

sind in Gemäßheit der §§. 4. 7. und 8. des Nachtrags zu den Statuten der Berlin-Potsdamer Eisenbahn— Desellschaft heute folgende Nummern unserer Prio— ritäts-Actien durch das Loos gezogen worden: 135. 194. 229. 278. 336 378. 381. AI. 0632. 732. 791. S861. 8811. 1012. 1029. 1037. 10A8. 16983. 1125. 1252. 1395. 1331. 1351. 1353. 1531. 1577. 1603 1627. 1661. 1866. 1913. 31 Stück ? 290 Thlr. 6200 Thlr.

Diese AÄActien nebst Coupons vom 1. Januar er. ab sind am J. Juli er. bei uns einzureichen und die Be träge dagegen in Empfang zu nehmen. Vom 1. Jul er. ab werden auf diese Actien keine Zinsen weiter vergütigt Berlin, den 20. Januar 1841. Die Direction der Berlin⸗Potsdamer Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaft.

Eln drei Meilen von Berlin hart an der Frankfur— ter Chaussee belegenes Allodial-Rittergut mit bedeuten den baaren Gefällen, sehr schönen Gebäuden, Fischerei und Jagd, soll Veränderungs halber aus freier Hand mit einem Angelde von circa 16,900 Thlr. verkauft werden. Schriftliche und mündliche Ausfunft ertheilt der

Justiz⸗Kommissarius Wilke 1., Kommandantenstr. 27.

Edittal⸗ Ladung. Es haben die in dem suh, O beigefügten Berzeich⸗ nisse benannten von hier gebürtigen Personen seit mehr

Nachricht gegeben, auch zum Theil das 70ste Lebens— jahr bereits Üüberschritten, weshalb bezüglich auf An— trag der denselben bestellten Abwesenbeits-Kuratoren und präsumtiven Erben deren öffentliche Vorladung beschlossen worden ist. Diese Verschollenen oder, wenn dieselben sich nicht mehr am Leben befinden, alle diejenigen, welche als Erben, Gläubiger oder aus einem andern Rechtsgrunde au der Vermögen derselben Ansprüche zu haben glau— ben, werden daher von dem unterzeichneten Stadtge— richt hiermit öffentlich vorgeladen, den 8. April 1841, ö. unter der Verwarnung, daß die Abwesenden für todt geachtet und ihr Vermögen den sich legitimireuden Er— ben verabfolgt oder fiskalisch eingezogen werden soll, die aber, welche Erb- oder andere Ansprüche an dieses Vermögen haben, derselben, so wie der ihnen etwa zu— siehenden Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, ver— lustig werden geachtei werden, zu rechter Gerichtszei an Stadtgerichtsstelle hier zu erscheinen, sich zu legi— timiren, ihre Ansprüche anzumelden und zu bescheini⸗ gen, mit dem bestellten Kontradiltor oder nach Besin— den unter sich rechtlich zu verfahren, hierauf aber den 25. Mai 1841 der Inrotulation der Akten, so wie , der Eröffnung eines abzufassenden Erkenntnisses, wel⸗ ches bei ibrem Ausbleiben in contumaciam sür publi— sirt wird geachtet werden, gewärtig zu sevn. Auswärtige haben zu Annahme künftiger Ladungen Bevollmächtigte am hiesigen Orte zu beiellen. Wurjen, den 26. Oktober 1840. Das Stadtgericht. Köhlau. O

Vermoö gensbe⸗

Name und Stand des Ab⸗ wesenden.

ntsernung. res sðzh ken. 63

Theil. Christian geb. am 10. über 30 Jahr. 1M 9

e

1ünnmer

J

. 3

2

3

Gottfried. Febr. 1763. ö 2. Gregor, Jo- geb. am 8. Juni über 40 Jahr. 32. * hann Gottfried, 1751. Böltchergesell. . . Bergk, Johann geb. am 18. No über 30 Jahr. n 18 Gonfried. vember 1771. ö Lindner, Jo⸗sdd Jahr. Jahr 1808. . Jahr. M l0 1

1

2

hann Gottfried, Töpfergesell. . Dosin, Christia⸗geb. am 19. über 30 ne Charlotte. Septbr. 1763. 3 Dose, Johann geb. am 30. Ok⸗-über 39 Goilfried. ober 1767. Winkler, Chri-Ssz Jahr. stian Wilhelm. Fürchtegott, Schneiderges. . 8. Schmidt, Jo⸗ geb. am 16. De⸗Jahr 1811. hann Friedrich, zember 1791. Tischlergesell.

abr. 15 7 Jahr. 18, 1

von dem Jahre so J 1811. k

Antheil an eini⸗ gen Feld grund

siücken.

Oeffentliche Bekanntmachung. Am ö5ten d. M. ist in Gemäßheit des §. * höchsten Patents vom 2. November 1836, Gesetzsan lung Nr. ULL-IX., die dritte Auslsosung von Otliga lionen aus dem geschlossenen Anlehen der Landschaft des Herzozihums Gotha erfolgt, und es sind dadurch die nachverzeichneten 67 Schuldbriefe, nämlich: aus Serie A. (zu 1000 Thlr.) Nr. 6 und 1990; ö aus Serie B. Gu 800 Thlr.) Nr. 179, 341, 376, 380; ans Serie C. (zu 2606 Thlr.) Nr. 4607, A038, 513, 701, 7592, Sas, sss, S93, 1018, 1033, 1230, 1276, 1324, 1468, 1692; aus Serie D. Gu 100 Thlr.) 1837, 1875, 1978, 2154, 2169, 2176, 2353, 2367, 2393, 2A64, 28532, 20537, 3272, 3399, A093, 3 465, 3448, 3 997, 3765, zs36, 3858, A039, 3065, A156; aus Serie R. (zu 59 Thlr.) A379, Aul8s, A857, A567, 6 751, 976, 3 16, y 175, 5333, ,, ulis . bestimmt worden. soiches bĩerdurch öffentlich e . chen, verweisen wir zugleich 3 . . ö. uber 1826 erlaffene dsfentsiche Belanntuachlung (in n ee zur weiteren Ausführung des 5. . 34 Ge⸗ setzes vom 2. Oktober 1816, die Umlegung der . lidirten landschaftlichen Schuld des Der zog lbume Go⸗ tha in den 12 Thalerfuß betreffend, Nr. CC XIII. der Gesetzsammlung für das gedachte Herzogthum, und

kraft des §. 6. jenes Gesetzes, mit Höchster Genehmi⸗

989,

2220, 3144 3394,

Nr. 1808, 2286, 3193, 3705, Nr. A377, A835 486, zur Abjzahlung Indein wir

Dh isga⸗ als Hülfsmittel zur

zahlnng von Kapitalien, welche in der geschlossenen

landschaftlichen Anleihe des hiesigen Herzogthums an—

gelegt worden, vinnen der gesetzlichen Frist nicht ver⸗ langt worden ist, den sämmtlichen Inhabern ven

Schuldbriesen aus jener Anleihe das ihnen gesetzlich

zufommende Aufgeld vom J. Jannar 1841 ad bei der

Herjogl. DOber-Steuer- und Landschafts⸗-Kasse allhier

1usgezahlt werden soll, wenn zuver:

I) der treffende Schuldschein Behufs der Bezeich—

nung mit dessen Neunwerib im neuen Münzfuße, außerdem aber auch noch . di mit diesem Schuldscheine ansgegebene Zins leiste nebst den 12 Zinsabschnitten, welche später als am 1. Januar 1841 zahlbar werden (Nr. 9 bis 20 der Zinsabschnitte), Behufs der Umwechse⸗ lung gegen eine neue Zinslciste und neue Zins⸗ abschnitte, welche den durch das Gesetz vom 2. Oktober 1810 angeordneten Verhältnissen sich an⸗ schließen, der obengedachten Kassenstelle vorgelegt worden seyn werden.

Wir veranlassen in Folge dessen die Inhaber land⸗

schastlicher Schuldbriefe nochmals, den sub! und 2

angegebenen Erfordernissen ver Empfangnahme des

gesetzlichen Aufgeldes zu entsprechen, und bemerken, daß die Vorlegung jener Staatspapiere und die Erhe⸗ bung des Aufgeldes längstens bei Realisirung des 8ten

Zinsabschnittes erwartet wird. *.

Schließlich bringen wir zur öffentlichen Kenntniß,

daß der Ate Zinsabschnitt den landschaftlichen Obli—

gatsonen sub Nr. 3181 aus Serie DO. und Nr. 3277, als 25 Jahren von ihrem Leben und Aufemhalte keine 3162 und 516z aus Serie E. wegen unterbliebener Realisirung erloschen isi. ö

Gotha, den 6. Januar 1841. Herzogl. Säͤchs. Ober- Steuer⸗Kollegium.

F. v. Wangenheim. v. Münch.

Für Aeltern und deren Stellvertreter. Indem wir nochmals für das unserer Lehr- und Erziehungs-NAnstalt geschenlte Vertrauen unseren innig—⸗ sten Dank abstatten, verfehlen wir nicht, anzuzeigen, daß Herr Dr. Braune aus Berlin die landesherrliche Genehmigung zur Leitung und Fertfühzrung derselben erhalten hat. Wir bitten alle Aeltern, welche geneigt sewesen wären, uns ihre Kimer zur Erziehung zu übergeben, sie mit demselden Vertranen dem neuen Vorsteher zu überlassen. Deßau, den 1. Tejbr. 1840. Albertine und Charlotte Siötzer. Allen Gönnern und resp. Interessenten dieser Anstalt beehre ich mich bekannt zu machen, daß Se. Hochfürstl. Durchlaucht der regierende Herjog zu Anhalt mir die Genehmigung ertheilt hat, ven Ostern 1841 in Ver— bindung mit meiner Frau, welche seit einer Reihe von Jahren in einer der ersten Unterrichts-Austalten Ber— ins in gleicher Weise ihätig gewesen ist, die höhere Lehr- und Erziehungs- Anstalt für Töchter, so wie die nit derselben verbundene Schule selbstständig fortzu⸗ fübren und zu erweitern. Unser ganzes Bestreben wird dahin gerichtet seyn, durch die strengste Erfüllung un— serer Pflichten das volle Vertrauen der Aeltern zu er- zerhen und so den trefflichen Ruf dessen sich die An= salt erfreut, auch ferner zu erhalten. Die derselben invertranten Kinder sollen nicht nur zweckmäßig unter- ichtet, sondern auch bei sorgsamer Pflege des lindlichen Sinnes zur Beobachtung des äußeren Anstandes, zur Ordnung und Häuslichkeit, zur Frömmigkeit und Sitnt— ichkeit angehalten werden. Das Haus mit seinem geräumigen, gan; abgeschlossenen Hofe und seinem gro— zen Garten ist nur sür die Anstalt bestimmt, hat cine ehr gesunde Lage und ist in jeder Beziehung auch zum örperlichen Gedeihen der Zöglinge jweckmäßtg cinge⸗ cichtet. Tie näheren, sebr billigen Bedingungen für die Aufnahme in die Anstalt sind aus dem Plan der— elben zu erschen, welchen der Unterzeichnete (bis zum J. März 18341 in Bertin, Alte Jakobstraße 98) allen resp. Interessenten, welche gebeten werden, sich in per⸗ tofreien Briefen direkt an ihn zu wenden, mitzutheilen sich erbietet. Berlin, den 3. Dezbr. 1840. ! Dr. J. Braune.

D D Dm D , - er c- om mm em, --

Literarische Anzeigen.

In allen Buchhandlungen ist zu haben, in Berlin ber E. S. Mittler (Stechbahn 3):

K. L. Heldermann's kleines Handbuch der

G öhm nn st in

für die Deutsche Jugend. Oder Unterricht in den zur Beförderung der Gesundheit, Kraft und Gelenfigteit des Körpers und zur physischen Ausbildung überhaupt unentbehrlichen Leibesübungen. Für Aeltern, Erzieber, Lehrer an Schulen und Privat-Erziehungsanstalten, so wie zum Selbstunterricht für Jünglinge und Kna⸗ Nich den neuesten Grundssatzen bearbeitet. Mit 8. Preis 1 Thlr. ð sgr.

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Lehrbuch der christlichenReltgionfürolks⸗

schulen; nach Anleitung des biblischen Katechis⸗ mus von Junker als Handbuch sür Lehrer und

d Pränaration für den Reli— gionsunterricht und für Katechisationen metho—⸗ disch bearbeitet von JI Ernst. kl. 8. 376 Sei⸗ ten, fauber broschirt z Thlr.

Bei dem fast gänzlichen Mangel an derartigen me— thodischen Bearbeitungen dürste den Herren Lehrern und Erziehern dieses Lehrbuch eine willtommene Er. scheinung seyn, zumal dasselbe bei dem Hern guche eines jeden anderen Religions⸗-Leilfadens mit Nutzen ange⸗

wendet werden kann.

susschen Buch- und Kunsthandlung, K Ingd 8 , . Nr. 12, ist so eben angekommen?: ß Karl Jmmermann's Bildniss. Jach dem Leben gez. von Prof. h. Hildebrandt, Mär 18393 gest. von Prof. J. Keller. Mit Facsimile. Erste Drücke Ch. Pap. 2 Thilo

veiss Pap. 14 Thlr. Dũsseldors. Julius Buddeus.

So eben ist bei B. G. S. Schmidt in Stolberg am Harz erschienen und bei W. Logier, Friedrichssir. Nr. 161 in Berlin, zu haben:

De la réaetion gouvernementale en ILangvre.

Par le Comte de Corberou. gr. 8. brosch. 1 Thlr. 15 sgr.

Bekanntmachung.

Eheleute hierselbst ist

wegen Unzulänglichkeit desselben

In Folge Unferer Bekanntmachung vont 2ien d. M

gung von uns bestimmt worden ist, daß, da eine Rück⸗

1

Allgemeine

reußische Staats-Zeitung.

Berlin, Sonnabend den 23st Januar

Amtl. Nachr. 3nh el tz.

Nuß. Verabschiedung des Herrn v. Demidoff.

Frankr., Deput. Kamm. Schluß des Kommissionsberichtes über die Befestigung von Paris. Paris. Friede mit der Argentinischen Re— publik. Verimischtes

Grostbr. u. Irl, London. Vorschläge und Aussichten zur Bewah— rung des Friedens. O'Connell, das Ministerium und die Tories. Skiavenhandel. Nachrichten aus Brasilien und Chili. Resul—⸗ tate der Briefporto⸗Ermäßigung.

Belg. Brüssel. Prozeß gegen Fälscher.

Schwed. Stockholm. Reichsgerichts-Sitzung. Dauer des Reichs⸗

tages. Konigl. Beschluß hinsichtlich des Ausgaben-Budgets.

Dan. Kopenh. Handelsbericht.

Dentsche Bundesst. Hamburg. Zeitungsbericht über den Tumult vom 2). Jan. Sigmaringen. Prinzessin Eduard von Sachsen— Altenburg v. .

Schweiz. Neuchatel. Eröffnung des gesetzgebenden Körpers. Zürich. Die Kloster in Aargau aufgehoben. Postverwaltung in Freiburg. Basel. Bedenken über die Vorgänge im Aargau dom konservat. Standpunkt aus.

Span. Madrid. Vermischtes.

Jon Jns. Sir Howard Douglas bleibt noch bis zum Mai in seinen Functionen.

Türkei. Ueber den Inhalt der Note an Mehmed Ali. Aus Bucharest.

Vord⸗Am. Muthmaß. über die Regierung des neuen Präsidenten.

Wiss., K. n. L. Anzeige von Wim mers „Flora Schlesiens“.

Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages. Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem Superintendenten Dr.

Hofmann zu Elsterwerda den Rothen Adler-Orden dritter

Klasse, dem Deich-Inspektor Gersdorff zu Marienburg und dem Pfarrer Haupolt zu Waltdorf, Kreises Neisse, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, den Schullehrern Heinrich zu Neu— rode, Negierungs⸗Vezirk Breslau, Roy zu Siethen im Teltow— schen Kreise, und Sperling zu Neukirchen im Merseburger Kreise, so wie dem Salz-Ausgeber Werner zu Duͤrrenberg, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen geruht.

Se. Majestaͤt der Konig haben dem Staats⸗Minister, Frei⸗

herrn von Werther, die Anlegung des ihm von des Königs der Niederlande Majestät verliehenen Großkreuzes des Lowen— Ordens zu gestatten geruht.

Zeitungs-Nachrichten. R nn a nm .

Rußland und Polen. St. Petersburg, 16. Jan. Petersburger Blaͤtter

berichten: Se. Maj. der Kaiser haben Allerhoͤchst zu befehlen geruht, den im Ressort des Ministeriums der auswaͤrtigen Angelegenhei⸗ ten stehenden Kollegien-Assessor Anatol von Demideff aus dem

Dienste zu verabschieden.

Der Land⸗Marschall im Kurlaͤndischen Ober-Hofgericht, von Klopmann, it zum Oberburggrafen desselben und der bisherige

Rath jenes Gerichtes, von der Hoöven, zum Land-Marschall er— nannt werden. Fig nn Deputirten Kammer. Sitz ung vom 13. Januar. (Nach trag.) (Schluß des Kommisstons-Berichts uͤber den Ge— seßz Entwurf wegen der Befestigung von Paris.)

„Jene Unmoͤglichkeiten, mit denen man Sie, m. H. hat einschüch⸗—

tern wollen, existiren daher nicht. Jene zahlreichen Berölkerungen sind weder des Müihes unsähig, noch ist es unmöglich, sie zu ernähren. Aber es ist noch eine andere Unmöglichkeit, die man aufzustellen sür gut gefunden hat und die gleich den übrigen, in ihrem wahren Lichte dargestellt werden muß. Man hat gesagt, es sey unmöglich, einen Ort wie Paris zu befestigen: inan hat gesagt, daß daju 90 100 Fronten nöthig seyen; daß in der Provinz eine Fortifications-Fronte mindestens rine Millien Franken keste, in Paris dagegen, wo Alles Handarbeit, (Grund und Boden, Material, weit theuerer sey, das Doppelte oder Dresfache, die Ringmauer allein daher 200 zu0 Millionen kosten werde. Die Außenwerke dürften eben so hoch, das Gänze daher auf Fi Millionen zu stehen koöommen. Wir werden Ihnen das Unrich⸗

tige dieser Berechnung darthun, verher aber nur eine Bemerkung

machen. Als im Jahre 1814 von dem Umstande, daß Paris einige Tage hindurch Wi erstand leiste, das Schicklal Frankreichs und der Welt abhing, würde man sich gewiß sehr glücklich geschätzt haben, die Erhal— jung unserer Gränzen, das Scepter der Welt, welches wir damals be— saßen, so wie das Privilegium der Unantastbarseit, welches wir allen Haupisiädten geraubt hahen, das uns aber damals noch nicht entrissen war, um den Preis vieler Millionen erkaufen zu können. Und obgleich bei einer solchen Frage cas Rechnen wenig on seiner Stelle ist, so wäre es doch arwiß ein guter Tausch gewesen, wenn man, durch eine Aßnsgabe von 59 Millienen, die 16, Milliarden, die man dem Aus— lande zahlte, häne ersparen können. Ader lassen wir diese Betrach⸗ mngen; nehmen wir an, der Plin sey in seinem gansen Unfange genehmigt. Wir wellen Ibnen einige Angaben mit— itheilen, die einen Theil der Uebertreibungen, zu denen die— ser Gegenstand Anlaß gegeben, vernichten werden. Zuerst eine Bemerkung, die Jdermann feappiren muß. Jene fortlaufende Ring— mauer deren Fonten man mit so großem Syrecken aufzählt, enthät etwa zi, n) Meter Mauerwerk. Nun enthält Lille allein, die Escar= pen und Centrescarpen mitgerechnet, z 0199 Meter Mauerwerk. In— genieure haben dies berechnet und es hat daher nichts so Erschrecken— des, da es bereits und zwar mehr als einmal auf unserem Boden aus— geführt werden ist, denn wir haben mehr als eine große Festung, wir haben außer Lille noch Metz, Straßburg. Besan gon und andere. Man wird fragen, wie es komme, daß die Maner von Paris wenig mehr Mauerwerk haben selle, als Lille, welches doch drei bis viermal kleiner ist. Der Grund hiervon ist folgender: Die Festung Lille wird durch mehrere gemauerte Linien gedeckt; sie hat eine Ringmauer und eine große Menge vorgeschobener Werke, die bei Paris unnöthig sind, weil

man für Paris ein äußeres Vertheidigungs⸗Spstem angenomnen hat, welches permittelst der Forts den Angriff weit von den Mauern ent- fernt hält. Daher wird eine Fronte, die mit allem Zubehör in der Provinz etwa eine Million kostet, in Paris nur ungefähr zoo ooo Franken kosten. Wir sind indeß weit entfernt, die Größe der gehn verhehlen zu wollen, die für die Mauer kaum weniger als 89 Millionen und für die äußeren Forts 38 Millionen betragen würden. Auch hier müssen wir wegen der Details auf die beiliegenden Deku— mente verweisen; doch wollen wir Ihnen die allgemeinen Resultate, der mit der größten Sorgfalt angestellten Berechnungen mittheilen. Die Kosten theilen sich in drei große Masfen: Der Aufkauf des Bo— dens, die Erdarbeiten, das Mauerwerk. Hiervon ist nur eins noch un— gewiß, der Ankauf des Bodens; die anderen lassen sich auf bestimmte Weise angeben. Wir sprechen jetzt nur von der Mauer; sie bedeckt ei— nen Streifen Landes, der im Mittel 112 Meter breit ist und einen Umfang von 33,165 Meter oder etwa 8 Lieues hat. Es sind also

oö2rtza- Duadrat-Meter anzukaufen; doch muß man den Boden

des Boulogner Höljchens und des Parks von Neuillv abziehen, denn Beides hat der König geschenkt; dagegen muß man den Boden hinzu— rechnen, dessen die militairischen Eiablissements bedürfen, so daß im Ganzen A640, 121 Quadrat-Metres oder A654 Heltaren Boden zu er— werben sind. Der Boden zersällt in vier Arten: Ackerland, Stein— bruchsland, Gartenland und bebautes Land. Von allen ist bereits in den Jahren 1832 und 1833 etwas angekauft worden; von dem ersten kostete der Hektar 8, 9 und 10,9000 Fr., gegenwärtig schätzt man ihn auf 109000 Fr.; das Steinbruchsland 20,32 Fr., jetzt 25, 0h0 Fr.; das Gartenland damals 26, 955 Fr., jetzt 30,000 Fr.; das bebante Land

11950 Fr., jetzt 120, 600 Fr. Indem man daher jetzt höhere Veran—

schläagungen annimmt, ergeben sich für das erste die Summe von 210,105 Fr., für das zweite 37500 Fr, für das dritte 3 210, 90090 Fr., für das vierte 7621200 Fr., im Ganzen also 13 808.8600 Fr. Die einzige unsichere Ausgabe, die man auf den höchst möglichen Betrag geschätzt hat, würde demnach 13,808,800 Fr. betragen. Die Erdarbei⸗ ten bestehen darin, daß Gräben gezogen und von der herausgeschafften Erde der Wall und das Glacis aufgeworfen werden. Man weiß mit

mathematischer Genauigkeit, wie viel Kubik⸗Metres Erde aufgegraben ieur⸗ ; rer Meinung und der General Valazé pflichtete ihm bei.

werden müssen. Der Preis für den Kubik⸗Metre ist bereits festgesetzt; der Mittelpreis ist 1 Fr. 30 C. Für jeden Metre der Ringmauer sind.« 193 Kubif⸗Metres Erde herauszuschaffen; dies giebt eine Summe von 250 Fr. 90 C. Die Mauer, welche einen Umfang von 33,1635 Metres oder 8 Lieues hat, ist indeß wegen der ein- und ausspringenden Wm⸗ kel, die die Bastionen bilden, weit länger, nämlich 38,086 Metres, so daß die Gesammt-Kosten 9, 693,772 Fr. betragen. Die hier angegebe⸗ nen Preise gelten allgemein. Der Radatt beträgt, auf je 1090 Fr., 6 Fr. zu C., wodurch die ganze Summe auf 9,070,187 Fr. reduzirt wird. Den Kostenbetrag für das Mauerwerk kennt man eben so genau. Das Innere der Mauer wird aus gewöhnlichem Manerwerk bestehen, die Außenseite aus Bruchsteinen, die Winkel und die Krone aus zuge⸗ hauenen Steinen. Von dem ersten wird der Kubik⸗Meter 21 Fr. 53 C. kosten, von dem zweiten 28 Fr. 68 C., von dem dritten 99 Fr. 71 C. Der Meter wird daher Eins ins Andere gerechnet 1115 Fr. 62 C., und folglich werden 38,636 Meter 43, 103,094 Fr. kosten. Es betragen also die Ausgaben der Mauer: für den Ankauf des Bodens 13 808,700 Fr., für die Erdarbeiten 9 079,187 Fr., für das Mauerwerk A3, 103 091 Fr. die Total⸗Summe 65, 990,981 Fr.

lagen, allein dies ist nicht bedeutend und selbst wenn man sich um „, Ma, iz, um die Hälfte geirrt hätte, so würde die Total-Summe daͤ— durch nur um drei, vier, sechs Millionen Francs erhöht, die allgemeinen Kosten aber nicht außerordentlich dadurch vermehrt werden. Wir haben indeß auch die Neben⸗Ausgaben, wodurch die Tetalsumme oft auf unerwartete Weise vergrößert wird, genau prüfen lassen. So ist eine Militairstraße nöthig, es müssen hinter der Ring⸗ mauer einige Pulver⸗-Magazine angelegt, auf dem Grunde der Gräben

Ausgange decken müssen und hat daher cinen Grund, die Ränder der Wege innerhalb der Zone von 2530 Meter anzukaufen. Diese Aus⸗ gabe würde 6 —7 Millionen, wodurch die Summe von 133 Millie⸗ nen auf etwa 140 Millionen steigen würde. Man wird auf diese Weise Niemanden enischädigen, aber den Boden ankaufen, wo man es für zweckmäßig erachtet. Alle jene Unmöglichkeiten, die großen Haupt⸗ städte zu ernähren und zu befestigen, verschwinden daher eine nach der anderen. Es bleiben allerdings noch große Schwierigkeiten übrig, aber sie sind nicht unüberwindlich für eine große Nation und übersteigen weder unsere Kräfte, noch unseren Patriotismus. Wir haben bereits die wichtigsten Seiten dieses großen Gegenstandes beleuchtet. Man muß, haben wir gesagt, den fesien Plätzen an der Gränze feste Punkte im Innern hinjufügen. Unter den im Innern zu befestigenden Punkten verdient die Haupistadt den Verzug; die Haupistadt muß regelmäßig befestigt werden; sie kann während einer Be⸗ lagerung vertheidigt, verwaltet, ernährt werden; sie kann mit Mauern umgeben werden, ohne eine mit der Wichtigkeit des Gegen⸗ standes im Mißverhältniß stehende Ausgabe zu veranlassen. Die Schwierigkeit, einmal überwunden, wird sich daher gegen den Feind kehren, der, indem er daran verzweifelt, einen solchen Platz einnehmen zu können, nicht mehr daran denkt, ihn anjugreifen. Den Invasions⸗ Kriegen ist somit jeder Zweck genemmen. Es ist noch ein letzter Punkt zu erörtern, der wichtigste von allen, wegen der Vorurtheile, die er ver⸗ anlaßt hat und die steis mächtig genug waren, das Projekt der Be⸗ festigung von Paris zu vereiteln. Sie wissen sämmtlich, meine Herren, daß in den Jahren 1832, 18233, 1834 mit den jährlich von den Kammern dazu bewilligten Fonds an der Befestigung von Paris gearbeitet wurde. Die Männer vom Fach, anfangs zurückgeschreckt durch die Schwierig⸗

keit, eine Stadt wie Paris mit Manern zu umziehen, zogen es vor, die⸗

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die umn Hiervon beruht, wie gesagt, die erste Summe, nämlich der Ankauf des Bodens, auf schwankenden Grund-

gehabt, hat sie etwa auf einem der Punkte, die Paris beherrschen, Bat⸗

Abzuas⸗Kanäle angebracht werden. Die Pflasterung der Militairstraße

wird 1,920,000 Fr. kosten, die Pulver⸗Magazine 9loö, 000 Fr., die Ab⸗ zugs-Gräben (Gunettes) und Kanäle 270,000 Fr.; die ÜUmfassungs— Mauer würde daher, mit Einschluß dieser drei Summen, 69,996,981 Fr. kosten. Die Ausgaben für die äußeren Forts sind auf dieselbe Weise berechnet worden. Wir wollen indeß nicht in das Detail eingehen, sondern nur die Gesammt-Summen angeben: Ankauf des Bodens 417A, 900 Fr., Erdarbeiten 7.529, 000 Fr., Mauerwerk der Eskarpen und Contrescarpen A0, 233, 281 Fr., Militair-Gebäude 5,910,109 Fr., strate⸗ gische Verbindungsstraße 1,600,009 Fr., im Ganzen 58,596,281 Fr. In runder Summe würden daher die Kosten 127.700,00 Fr. betragen. Rechnet man hierzu noch die allgemeinen Ausgaben für die Werkzeuge und die Aussicht zu 15,500,000 Fr., für die Barracken der Truppen zu

3 800 000 Fr., zusammen d, 3C 0, C60 Fr., so siellt sich die Gesammt- Summe

auf 133 Millionen Fr. Jetzt, meine Herren, ist noch die Frage wegen der Servritute übrig. Man hat gefragt, wie man rie schönen und reichen Ländereien von Paris den Militair⸗Servituten unterwerfen konnte. Auch hier sagen wir, daß die schönen und reichen Ländereien von Flandern, sicherlich reicher als irgend welche in Frank— reich, mit Militair Servituten behaftet sind und nicht davon befreit zu

seyn verlangen. Wir haben indeß den möglichen Nachtheil zu schätzen gesucht.

Sie haben gehört, daß man von einer Entwerthung des Bodens um Paris ven 50 Millionen gesprochen hat. Wir legen Ihnen folgende genaue und nicht hypothetische Berechnung vor. Angenommen, die Militair-Servituten würden auf eine Zone von 230 Meter beschränkt, so würde der Totalwerth des in dieser Zone begriffenen Bodens höch— stens 18 Millionen betragen. Das Servitut besteht in dem Verbot, zu bauen. Nehmen wir eine durch dies Verbet herbeigeführte Ent⸗ werthung von 1M, 4. an, so würde dies einen Verlust von 3 bis A Millionen geben. uch hier verschwinden die Uebertreibungen vor dem wahren Sachverhältniß. Diese Frage verdient indeß eine genauere Lösung; wir wollen sie Ihnen vorlegen. Die Militair Gesetze schreiben drei Zonen von Militair-Servituten um Festungen erster Ordnung vor. In der ersten Zone (Rayon), von 250 Meter Breite, von der Esc rpe an gerechnet, darf nicht gebaut werden; in der zweiten, von 487 Me— ter, von demselben Punkie aus gerechnet, darf von Erde oder Holz un⸗ ter der Bedingung gebaut werden, die Gebände zu demoltren, sobald es verlangt wird; in der dritten Zone, von 994 Meter Breite, dürfen, ohne Erlaubniß der Militair Verwaltung, weder Gräben gezogen, noch Erhöhungen angebracht werden. Die Servitute werden durch eine ein⸗ fache Königliche Ordonnanz, welche eine Stadt zu einem Kriegsplatze bestimmt, ohne Entschädigung auferlegt Die Sachverständ igen haben dargethan, daß man, ohne Gefahr für die Vertheidigung von Paris, alle diese Zonen auf die erste, die nur 230 Meter breit ist, reduziren könne. Dies wäre jedoch eine Ausnahme für Paris, und zwar eine verdiente, welche die Undequemlichkeiten der Servitute um eiwas ver— ringern würde. Das ist aber noch nicht Alles. Die Theile des Bo⸗ dens, auf denen man mit Nutzen bauen könnte, begränzen die Wege. Nun liegt es aber im Interese des Staats, dieselben anzukaufen, um dort im Kriege Werke zum Schutz der Thore anzulegen. Um die Ver⸗ bindung nicht zu erschweren, hat man vorgeschlagen, noch keine Thore . bauen, sondern für jeden Weg eine Oeffnung in der Mauer zu⸗ assen. Man würde sie dann eines Tages mit offenen Werken am

der Sitz der Empörung waren“ entgegen getreten, sie hat dieselbe Mann gegen Mann bekämpft und

selbe mit einem Gürtel kleiner Festungen zu umgeben, die, in dem sie sich gegen⸗ seitig schützen, den Vortheil haben würden, die Stadt mit einem Feuer⸗Gürtel zu umgeben, ohne sie zu eng einzuschließen, und sie zugleich vor der Gefahr durch die zündenden Batterieen zu schützen. Zwei Generale von hohem Verdienst und unbestreitbarem Patriotismus, die Generale Bernard und Rogniat, waren für diese Ansicht. Dagegen war der General Haxo, einer der ersien Ingenieur⸗Offiziere unserer Zeit, ande⸗ Der Streit wurde heftig und bald aus einem Streit der Wissenschaft zu einem Partei⸗Streit. Man behauptete, daß Paris dadurch mit einem Gür⸗ tel von Bastillen umgeben würde. Wenn man Vorurtheile besiegen will, so muß man gerade auf sie losgehen und nicht fürchten, sie zu er⸗ örtern. Erlauben Sie uns daher einige Worte über diesen Gegenstand. Zuerst wollen wir sagen, daß jenes alte Projekt nicht mehr existirt. Auf derselben Linie, wo die vom General Bernard projektirten Forts stehen sollten, wird nach dem nenen Plan die fortlaufende Mauer zu stehen kommen, mit der man Paris umgeben will. Die zum Schutze dieser Mauer unerläßlichen Außenwerke werden weit von der für die ehemaligen detaschirten Forts bestimmten Stelle ange⸗ legt und liegen daher von Paris weit über Kanonenschuß⸗Weite ent- fernt. Es ist daher jetzt auch nicht der leiseste Grund vorhanden, diese so unangenehme Frage abermals aufzuregen. Erlauben sie uns den⸗ noch einige unerläßliche Bemerkungen. Wenn man meint, daß Be⸗

festigungswerke irgend einer Art der Freiheit oder der Ordnung nach⸗ theilig werden könnten, so entbehrt dies aller Realität; zuerst ist es eine Verleumdung einer Regierung, wenn man annimmt, daß sie eines Tages, um sich zu behaupten, ihre Hauptstadt bombardiren könne. Wie! Nachdem sie die Kuppeln des Invalidenhauses und des Pantheons mit ihren Bomben durchlöchert, nachdem sie die Wohnungen Eurer Fami⸗ lien in Brand geschossen, würde sie vor Euch hintreten, und die Bestä⸗ tigung ihrer Existenz von Ench verlangen? Dies wäre nach dem Siege tausendmal weniger möglich, als vor dem Siege! (Zeichen des Bei⸗ falls.) Versetzen wir uns in die Wirklichkeit. Wir haben traurige Erinnerun⸗ gen an den Bürgerkrieg; die Regierung hat Unordnungen zu unterdrücken

lerieen auffahren lassen, um diejenigen Stadttheile zu beschießen, die Nein; sie ist der Unordnung gerade

ihr eine Barrikade nach der anderen entrissen. Hätte sie anders gehan⸗

delt, so würden die dadurch kühn gemachten Factionen Meister von Paris geworden seyn. Aber hat man nicht in Lyon, wo es ganz an— dere beherrschende Forts giebt, als jemals bei Paris angelegt werden können, sich derselben bedient?

en, sis n. ; Nein; man hat sie verlassen, um in den Straßen dieser Stadt die verführten Arbeiter zu bekämpfen, welche

die ganze Gesellschaft bedrohten. Aber lassen wir diese traurigen Erin⸗

nerungen an den Bürgerkrieg; steigen wir höher hinauf zu den mora⸗

lischen Gründen, welche das Schicksal der Revolutionen entscheiden!

Ihr Erfolg hängt gänzlich ven der moralischen Beistimmung der öffent— lichen Meinung ab. Die Frage ist diese: Giebt es eine faktiöse Mi—

norität, die ihre Ansicht dem Lande aufdringen will? oder vielmehr,

ist es die in ihren großherzigen Gefühlen verletzte, in ihren Gesetzen beschimpfte Majorität, die sich gegen eine von Allen verworfene Regie⸗ rung voll Unwillen erhebt? Im ersten Falle können die Unruhen

Blutvergießen veranlassen, werden aber bald unterdrückt seyn; im zwei⸗

ten Falle verschwindet dagegen Alles vor der moralischen Stärke der allgemeinen Meinung des Landes. Die Waffen entsinken den Händen der tapfersten Soldaten. Mit einem Worte, um eine Emente, selbst eine blutige, zu unterdrücken, bedarf es keiner Festungen; um die mit Recht aufgebrachlen. Majoritäten zu überwältigen, würden alle Citadellen der Welt nicht ausreichen. (Zahireiche Stimmen: Sehr wahr!) Verbannen wir daher die leeren Verurtheile, die nur dazu dienen, unsere Gemuther zu beunruhigen und uns das kalte Blut zu rauben, dessen wir bedürfen, um über unsere wichtigsten National-Interessen richtig zu urtheilen. Was nun die Ringmauer und die Außenwerke betrifft, so würden, nach Aussage von Sachver— ständigen, eine Ringmauer ohne Außenwerfe eder Außenwerke ohne Ringmauer durchaus unzureichend senn; nur die Verbindung beider würde die nöthige Stärke darbieten. Dies war auch die Meinung der im Jahre 1836 gebildeten Vertheidigungs Kommission, die im Mai ihre Arbeit vollendet hat. Die Ringmauer ist stets das erste und sicherste Vertheidigungsmiitel. Das Erste, was man zu allen Zeiten und in allen Ländern geihan hat, war, daß man eine große Stadt mit einer Ringmauer umgab, die dem Feinde bei seiner Ankunft von allen Sei⸗ ten ein Hinderniß darbot. Wir wollen als Beispiel nur Genua anführen, welches eine Ringmauer hat, die es unmittelbar einschließt und dann noch eine andere, die es in größere Entfernung umgiebt und über die schroffen Kämme der Apenninen läuft. Beide sind regelmäßig und die äußere, die größte, hat einen Umfang ran do0o Toisen oder 18 19,0u6 Mieter, also mehr als die Hälfte r für Paris projektirten Ringmauer. Dies ist das Saups hindern are , welches die größte Garantie gegen den Feind darbietet. Ein r n ; Grundsatz jedes Vertheidigungs-Spystems hesteht darin daß y e. aller vorragenden Punkte um eine große Stadt bemãch tigt. u .

i ĩ ; 6 sst uns keine befestigen, damit sie zur Vertheidigung dienen können; Es is ; große Besestigung del sgefüjhrt und das An

annt, wo man das eine austze ma , s den doppelten Zweck, dere unterlaffen hätte; man hatte vielmehr ste er .

uersi eine Stadt mit einer Ringmauer zu umgehen. . als durch die Thore, und 23 die außerhalb derselben, um die Stadt