1841 / 38 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

wister Bartels und resp. delegene Grundstiic r e , ,,

u ĩ ö RVormittags 11 Uhr, Tare und

elle subhastirt werden. r ein jusehen. werden

am 27). an der Gerich Sopotheken Die etwanig hierdurch ðᷣ

e n, . 1 26 Stadtgericht zu Berlin, den 12. Januar = 65 . El eh tra ße Nr. 30 belegene Grund⸗ stilck der Pferdehändler Wagenerschen Erben, taxirt zu 12,392 Thlr. 2 sgr., soll Behufs Auflösung der inschast

er. . 1841, Vorm. 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und Sypethekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Bekfanntmachung.

Daß der von bier entwichene Kaufmann Johann Friedrich Schulz durch das gegen ihn unterm I5ten d. Mis. ergangene Kontumazial⸗Urtel wegen beirüglichen Bankeruts und gemeinen Betruges mit dem Verluste des Rechts. die National⸗Kokarde zu tra⸗ gen, und ueun Jahren Zuchthaus beahndet, auch des gerichtlichen Glaubens für verlustig erklärt ist,

wird mit dem Bemerken hiermit öffentlich bekannt gemacht, daß dem Anugeschuldigten gegen dies Urtel binnen vier Wochen die Restitution zusteht, nach Ab⸗ lauf dieser Frist aber die Strafe vollstreckt werden soll.

Elbing, den 26. Januar 18311.

Königl. Preuß. Stadtgericht.

Eerlinischen Fener—

Die Herren Actionairs der zu der be-

versicherungs- Anstalt werden ersucht, kannten jährlichen General- Versammlung sich in Person oder durch legitimirte Bevollmächtigte am Montag den 8. Februar a. c, Vormittags vor 11 Uhr. jn dem Lokale der benannten Anstalt, Spandauer- Strafse No. 81, gefälligst einzufin lein, da die Ver- Han(llungen präcise 11 Uhr beginnen werden. Berlin, den 20. Januar 1841. Pie Direction der Kerlinischen Feuer versicherungs- Austalt. Benecke v. Gröditz berg. W. Brasse. sI. Hotho- r. G. v. HallQle. J. HI. Böse.

Berlin-Frankfurter Eisenbahn. Wir beabsichtigen, die folgenden Duantitäten

Effenbabn-Schienen in diesem Jahre von Cardiff in Wales über Stettin zu beziehen. Die Verladung

in Cardiff geschieht von

15 Bekanntmachung.

Der Verkauf der Böcke und Schafe in der Prill⸗ witzer Stammschäfserei beginnt mit dem ]. März d. J. Die Böcke sind, mit Nummern versehen, in einem Preis⸗ Berzeichniß, welches zur Ansicht jedes Käufers bereit lie zt, aufgezeichnet und werden in besonderen Abthei⸗ lungen nach ihren Preisen den Käufern vorgesiellt werden, welche sich sodann die für sie passenden Thiere auswählen können.

Bekanntmachung,

die Umwandlung der Landrentenbriefschuld vom 20 Gulden- in den 141Thalerfuß betreffend.

Inhalts der Bekanntmachung vom 11. Angust vori⸗

Behüjss der künftigen Reaglisirung in Sorten des 20 Guldenfußes, nicht ausdrücklich angemeldeten Land⸗

rentenbriefe

am 1. April 18 11. durch Baarzahlung des gesetzlichen Aufgelds nach 2 pro Cent, vom 20 Gulden= in den A Thalerfuß umzuwandeln und demgemäß die Verzinsung von der nämlichen Zeit an ebenfalls auf den 14 Thalerfuß zu⸗ rückjuführesßf. Nicht minder sind die zu dergleichen unangemeldet gebliebenen Landrentenbriefen gehörigen Talons und Coupons, letztere von und mit dem Mi— chaelistermin 1841 au, nach §. 10 der Verordnung vom 19. August vorigen Jahres, gegen neue auf den 14 Tha⸗ lerfuß lautende Talons und Coupons umzutauschen. Wenn nun, in Betracht der Umfänglichkeit dieses Geschäfts, die Auszahlung des obgedachten Aufgelds und die damit in Verbindung zu setzende Abstempelung der Rentenbriefe und Ausgabe neuer Zinsbogen bereits vom 1. März dieses Jahres ab ihren Anfang nehmen wird, so werden die Inhaber solcher unangemeldeten Landrentenbriefe hiervon mit der Aufforderung in Kenntniß gesetzt, die darauf aus⸗ fallenden gesetzlichen Kapitai⸗-Agio-Beträge von nurer— wähntem Zeitpunkte an, gegen Production der Drigi⸗ nalscheine, ingleichen gegen Abgabe der dazu gehörigen Talons und Eoupons, so weit letztere auf den diesjäh rigen Michaelis- oder einen späteren Termin sich be⸗ ziehen, in dem Lokale der Landrentenbank in Einpfang zu nehmen, auch der Rückgabe der abgestem⸗ peiten Rentenbriefe, so wie der Aushändigung der be⸗ treffenden neuen Zinsbogen, sich zu gewärtigen. Wer⸗ den von einem und den nämlichen Individuo meh⸗ rere Rentenbriese zugleich produzirt, so ist ein die An⸗ zahl, Lettern und Nummern derselben enthaltendes Verzeichniß mit beizufügen. Der den Rentenbriefen aufzudrückende Stempel wird die Worte enthalten: „Mit Vergütung des Agio auf Courant reduzirt“ und unter' dem Namen des Kommissars, welcher den

269 töns von Mitte bis Ende April. 800 von Mitte bis Ende Mai. 800 von Ritte bis Ende Juni. 650 im Juli.

600 . im ÄAu gust.

Die Schienen werden 6 4 . . Unkosten und Aus fuhrzo n Cardiff geliefert. gciffs-Rheder oder an dere geeignete Per⸗ begonnen werden der Schienen über⸗ nehmen wollen, fordern wir hiermit um Angabe benin Ken heit der Bekanntmachung vom II. Rn f

der Preise auf, . . . 6. 36 vorigen Jahres mit dem Stempel

sonen, die den Transport

oder das ganze

von Stertin inclustve oder exclusive des versehenen Zinscoupons im Nennwerthe des 30 Gulden.

Hafen . 86. lles und der Si, e rschernn Len f, ef fußes, alle Jörige hingegen, mithin einschließlich der in

Prerfe ste die Lieferung der an den von uns zu bezeichnenden Aus lade plätzen zu Frankfurt. dem Erkner, Köpenick und Berlin inclusive oder exclusive des Einfuhr zolles übernehmen wollen, mit Angabe der uns u bietenden Gewähr für Erfüllung der zu über⸗

nehmenden Verpflichtungen. Versiegelte Anerbietungen mit der Aufschrift Trans⸗

ort von Schienen“ erwarten wir vor dem 2. März ö J. postfrei in unserem Büreau, Oberwallstraße Nr. 3.

Berlin, den 1. Februar 1811! . Die Direction der Berlin Frankfurter Eisenbahn⸗

Gesellschaft.

Berlin-Frankfurter Eisenbahn.

Die Actionaire der n ,,. Eisenbahn⸗ Gesellschaft werden hlerdurch aufgefordert, die zweite Einzahlung von zehn Procent au der ausgegebenen der 3

vom 1. bis incl. 18. M

tage, in unserem Büreau Dberwallstraße Nr. 3. Mor- swaltet worden. . . 3 s Wen! adeß der Kandidat der Theologie, Augusi bend ke cht gh ehen den Inhalt.

Procent wird auf dem Ulrich Reichheim, sein 7gstes Lebensjahr bereits jurüick⸗ Quittungsbogen selbst durch einen der Direktoren oder gelegt hat oder doch zurückgelegt haben würde, so wird Stellvertreter und unsern Rendanten Thimm beschei⸗snunmehro, auch auf den

gens von 9 bis 12 Uhr zu leisten. Diese Zahlung von zehn

nigt, weshalb die Actionaire ersucht werden: die Qulttungsbogen unter Beifügung doppelter

Unterschrift versehener Verzeichnisse in den genaun ten i in un einzureichen,

Stempei' versehen zurückgegeben wird und dem Ein zahler als Interims Bescheinigung dient. Bei Zurück

gabe dieses bescheinigten Verzeichnisses, welches von dem Inhaber zu quittiren ist, sind die Quittungsbogen si

gehörig volliogen nach drei Tagen zurück zu nehmen.

Die Actionaire werden auf die in den Quittungs⸗ . 6. 0. 10. u. 16. des gerichtlich vollzogenen Gesellschafts⸗ Statuts aufmerlsam gemacht,

bogen abgedruckten Sy

wo es entlich 5§. 9. heißt:

der Verzug e

5 Thlr. welch

digen Rate

ihm nr

frei, den

ej! ; 2. en, letzteren von

zu erklären, , nach erfolgter Ablieferung zu Berlin, den . Januar 181 irection der

5 Gesellschaft.

f den Betrag mittelst dessen am 28. Julius 1724 publizirten Testa⸗ Dutttungsbogen nach Abrechnung ments errichteten Familien- Fideilommisses beantragt infen à 8 Procent vom 16. August 1840 bis wurde, ist im Jahre 1816 über den Kandidaten der 15. März 1831 auf die schon geleistete erste Einzahlung Theologie August Ulrich Reichhelm eine urn absentis für die reifere Jugend ausgewählt.

mit 8 sgr. 9 pf. auf jedem derselben, in den Tagen angeordnet d . , * é. mit Ausnahme der Sonn- gefallene Vermögen unter solcher Kuratel bislang ver⸗ ben Vehmgerichte, Turniere Legenden,

841. Berlin⸗ Frankfurter Eisenbahn⸗

Rentenbrief vollzogen hat, schwarz aufgedruckt werden. Zur Erleichterung der Rentenvriefsinhaber soll mit Einlbsung der im diesjährigen Ostertermine in Wäh⸗ rung des 20 Guldenfußes fälligen Zinscoupons eben⸗ falls schon

vom 1. März die ses Jahres ab

Endlich wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß von und mit dem Michaelistermin 1821 ab lediglich

„ferner gültig in Sorten des 20 Guldenfußes

Folge gegenwärtiger Aufforderung nicht zum Umtausch gelangten, ausschkießlich im Nennwerthe des 1A Thaler⸗ fußes Gültigkeit haben. Dresden, am 26. Januar 1841. Königl. Sächs. Landrentenbank-Verwaltung.

D. Schaarschmidt.

, Der am 22. Julius 1770 dahier geborne Kandidat der Theologie, August Ulrich Reichhelm, ein Sohn des weiland Pastors Johann Friedrich Reichhelm hierselbst, hat sich, angeblich im Jahre 1809 von hier entfernt, ohne, so viel bekannt seit dieser Zeit von seinem Le— ben und Aufenthalte Nachricht zu geben, und muth⸗ maßlich seinen Tod im Wasser gefunden. Aus diesem Grunde und weil die Aufhebung eines von dem Licentlaten Carl Heinrich Reichhelm zu Halle

und das selbigem aus jener Stiftung zu⸗

den 16. November d. J,, Morgens 10uhr,

serem Büreau mit der Zahlung angesetzten Termine so gewiß persönlich zu stellen oder . doch von seinem Leben und Aufenthalte auf eine glaub⸗

wogegen sofort das eine Verjeichniß mit der Unterschrift hafte Weise Nachricht zu geben, als widrigenfalls der⸗ des obengenannten Rendanten Thimm und unserem

e twortet werden wird.

Jahre 181

gen Jahres ist der Nennwerth aller in deren Verfolg, d,, , 6

Antrag des dermaligen Ku—

rators, Advokaten Hardeck hierselbst, der besagte Kan. didat Reichhelm hierdurch vorgeladen, sich spaätestens

nach den Rummern geordneter, mit der Namens lin dem ver dem unterzeichneten Gerichte auf

lbe für todt erklärt und sein Vermögen denen, welchen

welche im Falle der der aus

2

gen zur Einsicht vorgelegt werden wird, und nament⸗ sich gegen die Ausführung jener hervorgehobenen Be⸗ stimmung desselben von 2a. der dazu Berechtigten, bei Vermeidung der Präklusion mit solchen Einwen⸗ dungen, vorzutragen sind.

Decretum Hildesheim, den 27. Januar 181.

Das Stadtgericht.

Edifktal⸗Citation. Nachdem die Demoiselle Karoline Friederike, Christiane d Steckelberg aus Löbejün am 18. August 1839, mit Hinterlassung eines ansehnlichen Vermögens hier ver⸗ ssorben ist, hat das Direktorium der Fraukeschen Stif⸗ g tungen zu Halle, auf den Grund einer außergerichtli⸗ chen letztwilligen Verfügung, Ferner ir gemel⸗ der und den fraglichen Nachlaß als Intestat-Erben in Anspruch genommen. Auf den Antrag der gedach⸗

schafs⸗ Kurators, Stadtgerichts⸗Akftuarius Kretschmar von hier, werden alle diejenigen, welche als Erben, als Gläubiger, oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde Ansprüche an die fragliche Verlassenschaft zu haben vermeinen, hierdurch geladen, in den anberaumten Terminen:

den 12. Januar den 2. März den 6. April Vormittags 10 Uhr, jedenfalls aber in dem letzten pe⸗

1841,

auf hiesiger Landes-Regierung, entweder in Person,

Bevollmächtigte, zu erscheinen, Forderungen anzumelden, zu bescheinigen und demnächst weiter zu verfolgen.

Es wird zugleich bekannt gemacht, daß diejeni⸗ gen, welche sich in den angesetzten Terminen mit ihren Forderungen nicht gemeldet haben, aller ihrer Ansprüche werden verlustig erklärt werden, weshalb

der 17. April 1841

zur Eröffnung eines Präklusions⸗Bescheides anberaumt worden ist.

Wegen Ertheilung näherer Auskunft haben sich die Interessenten an den Erbschafts⸗Kurator zu wenden. Köthen, den 14. November 1840,

Herzogl. Anhalt. zur Landes⸗Regierung verordnete Präsident, Räthe und Assessoren.

.

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vollständig an. ejnes Werkes, das zwel der größten Schriftstellernamen der alten und neuen Zeit an der Spitze trägt, nichts hinzufügen zu dürfen, und bemerkt nur, daß, da die letzte Ausgabe (7 wohl eigentlich erst jetzt der günstige Zeitpunkt der all⸗ gemeinsten Verbreitung eingetreten ift, der durch Ge⸗ währung eines Frei⸗Exemplars auf 12 Exemplare gern

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Sigwart, Dr. H. C. W., Das Problem des Bö⸗ sen oder die Theodice. gr. 8. 1 Thlr. 31 sgr. Vorliegende Abhandlung schließt sich genau an die früher erschienene: Das Problem von der Freiheit oder Unfreiheit des menschlichen, Willens, an. In letzterer hat der Herr Verf. mit Rüchsicht auf die sogenannte spekulative Zeitphilosophie die Frage gestellt: Wie sich die Lehre von der Unfreiheit des menschlichen Wollens in demjenigen Spstem ausnehme, welches Gott als die ewige versoͤnliche Vernunft, die Welt als Schöpfung dieser Vernunft, den menschlichen Geist als unsterbli⸗ ches Wesen anerkennt und von dem Ernst der sittli⸗ chen Idee durchdrungen ist. In derselben wurde die Lehre von der Unfreiheit des menschlichen Wollens selbst dargestellt und in obiger, das Problem des Bö⸗ sen oder die Theodiee, wird der andere Theil der Frage behandelt. Die Wichtigkeit der hier beleuchteten philo. sophischen Lehre möchte dem Werke wohl allgemeines

Interesse zuwenden.

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ĩ nernfeld, Immermann, ; en Beni lo ren 65 einem Facsimile und Der Landwirth, Lustspiel; z) Der Verlobungsring, Lust⸗ Der erste Jahrgang kestet 2 Thlr. spiel. III. 1) Der inf Lustspiel; 2) Vetter Hein⸗

n

rich, Schauspiel; 37 Der Unenischlossene Lusispiel. 1V. 1) Der Majoratserbe, Lusispiel; 2) Der Pflegevater Schauspiel; 3) Das Fräulein vom Lande, Lustspiel.

vierte 3 Thlr. ĩ Een nig, um Dez. 1810. F. A. Brockhaus.

gen das Amendement des Herrn Larabit, wie gegen das des

gen,

Allgemeine

Berlin, Sonntag den Tien

Februar

Amtl. Nachr. 3 . h a lt.

Frankr. Deput. Kammer. on * j R . * e, ,. Annahme des ersten Artikels des Gesez⸗Entwurfes. 8 2 über den zweiten. Paris. Erläuterungen des „Journal 3 barg ö über den Frieden mit der Argentinischen Republik. ie „Presse“ über das constitutionelle Königthum. Vermischtes.

Großbr. u. Irl. London. Clarence⸗House für die Herzogin v. Kent

eingerichtet. Festhaltung eines Englischen Dampfschiffes in e Wahl zu Kirkaldy. Folgen k . Belg. Brässel. Privatschreiben. (Verhandlungen über das Budget. Die Penfsionsfrage. Bericht über das Universitäts-Wesen. Friedliche Stimmung.) Schwed. u. Norw. Christiania. halter von Norwegen ernannt.

Statt⸗

Minister Löwenskjold z.

Dentsche Bundesst. Bayern, München. Die Eisenbahn zwischen

Rürnberg und Leipzig. Sachsen, D 5 n g und Leipzig. Dresden. General⸗Major n , e . . daselbst. Hessen⸗Kassel. 2 Münzgesetz Hamburg. Der Britische äftsträger 6 9 sche Geschäftsträger Hr. Henry Oe nzerx. Wien. Statistik der Bevölkerung. Der „Husaren⸗-Tem⸗ —ͤ pel“ in der Brühl. Ernennung eines Präses. Italien. Rom. Die Wegweisung des Vice⸗Nuncius aus Madrid. gan. San Sebastian. Schritte der Provinzial⸗Versammlung in ** ö. . Modifizirung der Fueros. ; ürkei. Ueber die Enthauptung Scherif Pascha's Bericht 1 up 8. e aus , Nuri Beys Rückkehr aus Kandien. ö 2 g. R Au ssi 2 5 j * es , ,. ,, der Türk. Flotte an Admiral Waller. w. zeueste Nachrichten aus Sprien. Art und Weise der hiesigen 11 Näuber⸗Anfälle auf der Straße nach C ö RB j 2 . Verordnung wegen Bestrafung der Beschädiger . 4 . 6 Das Fest der Freiwill, daselbst. tiff, Kt. . E. Berlin. Debüt der Dlle. ste Loöwe i hn igẽ Der. der Dlle. Auguste Lowe in der

Amtliche Nachrichten. Kron

Se. Masjestaͤt der König haben den seitherigen Regierungs— Rath Naumann zu Magdeburg zum Ober⸗Regierungs⸗Rath und Dirigenten der Abtheilung fuͤr die innern Angelegenheiten der Verwaltung bei der Regierung zu Frankfurt Allergnädigst zu . geruht.

e. Majestaͤt der Koͤnig haben den bisherigen Gymnasial Oberlehrer, Professor lr, Kor ten, zum Regierungs, 9. 3 3. gegen, n, n,, , . und der Regierung in Koblen ergnaͤdigst zu ernennen, auch die desfallsige B fuͤr denselben zu vollziehen geruht , , n.

Der Notar Johann Joseph August Steingießer Runderath ist zum Notar fuͤr den ,,,, Nel im Landgerichts Bezirk Duͤsseldorf, mit Anweisung seines Wohn⸗ sitzes in Neuß, bestellt und der Notariats Kandidat Nikolaus Wilhelm Creutz zum Notar fuͤr den Friedensgerichts- Bezirk Gummersbach im Landgerichts-Bezirk Koͤln, mit Anweisung sei— nes Wohnsitzes in Ruͤnderath, ernannt worden. .

Zeitungs-Nachrichten. Au Gland.

Frankreich.

Deputirten⸗ Kammer. Sitzung vom 1. Februar.

Zu Anfang der heutigen Sitzung zeigte der Präsident an, daß alle fruͤher eingereichten Amendements zu dem ersten Artikel des Gesetz⸗Entwurfes zuruͤckßenommen worden waͤren, und daß man ö also sogleich zur Abstimmung uͤber jenen ersten Artikel schreiten ö koͤnnte. Derselbe bestimmt, wie schon erwähnt, daß eine Summe von 140 Millionen Fr. fuͤr die Befestigung von Paris bewilligt werden soll. Dieser Artikel ward mit einer sehr starken Majori— tat angenommen; etwa 30 Mitglieder erhoben sich dagegen, und eben so viele Deputirte stimmten gar nicht mit. Hierauf ging die Kammer zu dem zweiten Artikel des Gesetz-Entwurfes uͤber. Derselbe enthaͤlt zwei Paragraphen, wovon der erste uͤber die Errichtung der Ningmauer, der zweite uͤuber die der aäͤußeren Wer ke spricht. Beide Pvragraphen wurden nach einander angenommen. Hierauf trat Herr Denis mit folgendem Amendement her— vor: „Man wird die Errichtung der Ringmauer nur erst dann beginnen, wenn die detaschirten Forts vollstaͤndig beendigt sind.“ (Murren und Gelächter) Herr Larabit dagegen legte ein Amendement im umgekehrten Sinne vor, daß naͤmlich die deta— schirten Forts erst nach vollständiger Beendigung der Ringmauer errichtet werden sollten. Das letzte Amendement wurde zuerst 4 aber die Kammer war so zerstreut, und der Laͤrm in . . so groß, daß man nichts von der Rede des Herrn La— bi nn . konnte. Als der Conseils-Präsident die Red— m e e stellte sich die Ruhe einigermaßen wieder her. gte: „Ich erklaͤre mich von vorne herein, sowohl ge—

, ö. (Beifall. Die Regierung hat ihren Ge⸗ dig ig ,, sie ist die Verpflichtung

, , . 6 gleichzeitig zu unternehmen, und wird 1 . ) . Umständen, abwechselnd mit den Arbeiten 4 . . . . tern Flusses beschaͤftigen.“ - einte, man duͤrfte diese Freiheit =

ierung nicht lassen, weil sie sonst unfehlbar ,

Verhandlungen über die Befestigung

eingegan⸗

schieben werde. Durch die Annahme des Amendements wuͤrde auch zugleich die schwierige Frage wegen der Gleichzeitigkeit der Arbeiten entschieden. Herr O. Barrot: „Ich glaube, daß die Frage wegen der Gleichzeitigkeit noch nicht richtig gestellt wor⸗ den ist. Es handelt sich nicht darum, ob die Regierung auf die— sem oder jenem Ufer arbeiten lassen wird, sondern darum, zu wissen, welches die Arbeiten sind, zu denen wir ermächtigen. Es kommt darauf an, zu wissen, ob die Kammer genau bestimmen kann und darf, mit welchen Werken zu beginnen sey, und in welcher Ent⸗ fernung dieselben errichtet werden milsseñ“ Der Praäͤsident unterbrach hier den Redner mit der Bemerkung, daß diese De— batte voreilig sey, und erst bei einem Amendement zu dem dritten Artikel des Gesetz⸗Entwurfes am Platze seyn wuͤrde. Herr 9. Barrot fuhr nichts destoweniger fort, seine Ansicht zu entwickeln und befand sich bei Abgang der Post noch auf der Rednerbuͤhne.

Paris, 1 Febr. Der Admiral Mackau traf, wie bereits gemeldet, vor einigen Tagen in Paris ein, und heute enthalt das Journal des Débats, wahrscheinlich in Folge jenes Eintref— fens, lange Details uͤber die Unterhandlungen des Admirals mit Buenes / Ayres und uͤber den Abschluß des Traktats mit Rosas. Der Schreiber jenes Artikels, welcher fuͤnf große Spalten der Debats einnimmt, sucht zu beweisen, daß der Admiral Mackau weit mehr erlangt habe, als fruͤher der General Rosas dem Ad⸗ miral Dupotet zugestanden haͤtte. Dann giebt er sich besondere Muͤhe, zu beweisen, daß Rosas auf eine unwuͤrdige Weise ver⸗ leumdet worden sey, und daß die gegen seine Regierung erhobe— nen Anklagen groͤßtentheils falsch oder uͤbertrieben gewesen waͤren. Der Admiral Mackau, heißt es, haͤtte sich uͤberzeugt, daß die Vorwuͤrfe, die man dem Rosas von allen Seiten ge— macht habe, ungegruͤndet gewesen waͤren, und er habe deshalb den Eroͤffnungen, die ihm von Seiten der Argentinischen Republik gemacht worden wären, ein williges Ohr geliehen. Der General Rosas wuͤrde, um den gegen ihn vorgebrachten Ver⸗ leumdungen ein foͤrmliches Dementi zu geben, als Botschafter seiner Regierung nach Frankreich kommen, sobald die Ruhe in der Republik wieder hergestellt sey.— Es bleibt zu erwarten, ob Herr Mermilliod, der Bevollmaͤchtigte der Franzdͤsischen Ein⸗ wohner in Montevideo, nicht mit einer Entgegnung auf diese Rechtfertigung des General Rosas hervortreten wird.

Die Presse, die sich von Anfang an und beharrlich gegen den Befestigungsplan ausgesprochen hat, liefert unter Anderem zur Unterstuͤtzung ihrer Einwuͤrfe die nachfolgende Schilderung eines constitutionellen Monarchen; „Denkt ihr denn, es sey ein Vergnuͤgen, constitutioneller Konig zu seyn? Seyd ihr so gut— muͤthig zu glauben, in einer befestigten Hauptstadt koͤnne ein Ko⸗ nig constitutionell bleiben? Und wenn er es noch so gern wollte, er waͤre es nicht im Stande! Setzt euch an seine Stelle, was ihr am Ende gar wuͤnscht, und ihr werdet einraͤumen, daß ihr selbst an seiner Stelle nicht dazu im Stande wäret. In Dingen des Wollens ist das Können eine Versuchung, der ein gekroͤnter En⸗ gel, Heiliger, Philosoph nicht widerstaͤnde. Die Wirkungen der Allmacht lassen sich gar nicht berechnen, Der fremden Gewalt widersteht man, der eigenen erliegt man. Jeder Konig, jeder Mann, jede Frau ist von der eigenen Macht abhängig und vermag deren Wirkungen nicht vorherzusehen. Ein Konig, der vernuͤnftigerweise von Gehorsam träumen kann, vermag schon das Befehlen nicht mehr zu lassen, und trotz aller Entschluͤsse wuͤrde der constitutionellste Monarch unmerklich, unwillkuͤrlich sich deconstitutionellisiren in der Atmo⸗ shaͤre voll Salpeter, womit ihr ihn berauschen wollt, im Ange— sichte des Tyrannei⸗Apparats, der ihn stets an Rache und Straf— losigkeit mahnen wuͤrde. Daß aber ein Koͤnig je aufrichtig con—

ternehmen wird man durch den Glauben aufrecht erhalten. Ge⸗ lingt es, fahrt man im Triumph; wird man mit seiner Bered— samkeit nicht begriffen, so wird man allerdings von den Zuhörern gebraten und gegessen, allein man wird wenigstens nicht verleum⸗ det und braucht nicht eine so schreckliche Marter zu dulden, ohne Aufregung, ohne Lohn, ohne Ruhm wie ein armer constitutio⸗ neller Konig, der stets Opfer, nie Maͤrtyrer ist. Noch einmal, daß man leichten Sinnes ein solches Geschick waͤhle, ist uns un⸗ begreiflich, und wir fuͤhlen, daß man sich davon sobald als mög⸗ lich zu befreien suchen muß. Jeder Mann, dem Blut in den Adern fließt, ist absolut; jeder Mann, der Wuͤrde fuͤhlt, ist absolut; seder Mann, der Geint hat, ist absolut; der Normalzustand fuͤr einen Konig ist der Absolutismus. Der Constitutionalismus ist eine herrliche Erfindung, eine schuͤtzende, vorbeugende, sichernde Erfindungz allein es ist eine naturwidrige Erfindung. Es ist eine praͤchtige Combination, die man bewahren, vervollkemmnen, werth halten muß, auf die man aber auch Acht geben muß, weil sie eben kunstlich ist. Es ist verdichtete Kraft, die stets das Hinder⸗ niß wegzutreiben strebt, um zu explodiren wie das Gas, die Schleusen wegzureißen wie die Wogen, und es wuͤrde sehr un⸗ vorsichtig seyn, dem Gas oder den Wogen eine zu guͤnstige Ge⸗ legenheit zum Entweichen oder Ueberstrͤmen zu bieten. Heute ist das Köͤnigthum einbastillirt; siegt euer Plan, wird es morgen die Freiheit seyn.“ Es war gestern Abend das Geruͤcht verbreitet, daß der Mar⸗ schall Soult und Herr Teste entschlossen waren, gleich nach der Abstimmung uͤber den Fortifications⸗-Entwurf ihre Portefeuilles niederzulegen.

Der Moniteur parisien enthält Folgendes: „Man hat gestern Abend in Paris durch die DOesterreichische Gesandtschaft wichtige Nachrichten aus dem Orient erhalten. Am 12. Januar ist einer der Beamten des Sultans mit einem Ferman, durch welchen Mehmed Ali die Erblichkeit aͤber das Paschalik Aegypten bewilligt wird, von Konstantinopel nach Alexandrien abgegangen. Am 1Iten desselben Monats hat Mehmed Ali die Tur— kische Flotte herausgegeben. Aus der bloßen Vergleichung der Daten geht hervor, daß diese Handlung des Pascha's eine voͤllig freiwillige gewesen ist, da er von den definitiven Entschluͤssen des Sultans in Bezug auf ihn noch nichts wußte. Man kann also nun annehmen, daß alle Schwierigkeiten, die den Frieden im Orient stoͤrten, definitiv erledigt sind; und da der Frieden von ganz Europa sich an die Lösung jener Schwierigkeiten knuͤpfte, so werden die obigen Nachrichten uͤberall mit der größten . . werden.“

er National sagt, daß alle Praͤfekten, Unter⸗Praͤfekten

Prokuratoren und deren Substitute mir n,, haͤtten, worin ihnen anempfohlen wuͤrde, genau auf die Unterneh⸗ e, . * n, * . und af. die Reform Comite s,

ngesetzliche Versammlungen, die Se 6. 6 anzuwenden. 9 ,, ie Gazette de France sagt: „Der „Messager“ beklagt sich daruͤber, daß unsere e e , e. Sericht 1 2 geschoben sey. Es sollte doch wissen, daß es nicht der Kläger ist, der den Tag einer Vorladung festsetzt, sondern das Gericht selbst. Da aber der Aufschub dem „Messager“ zu lang erscheint, so wollen wir ihm ein Mittel vorschlagen, um seine Ungeduld zu be— friedigen. Moͤge Jeder von uns in den beiden Kammern zehn Schiedsrichter wählen, und wir verpflichten uns, diesen zwanzig Personen die Briefe vorzulegen, welche der „Messager“ 6 erklaͤrt hat, und uns ihrem Urtheile zu unterwerfen. Wir wie⸗ derholen, daß die eigenhaͤndigen Original⸗Briefe, die wir besitzen nirgends radirt, und mit leichter Hand geschrieben worden sind. daß das Papier durchaus keine Veraͤnderung erlitten hat, uns daß sich in demselben als Wasserzeichen die mit dem Datum der . k Jahreszahl befindet.“

er Constitutionnel publizirt heute zur Unterstuͤtzu i⸗ ner Ansicht, daß die Befestigung von Paris 23 . 42 . . ein . , der Baron Bourgoing im

38, wo er Franzoͤsischer Gesan M 5 der er. n zoöͤsisch sandter in Muͤnchen gewesen ie Sentinelle des Pyrenees meldet, der dorti Präfekt habe auf telegraphischem Wege die Kunde erhalten, 3 Miguel sey durch Toulouse gekommen, oder werde naͤchsten Tages durchkommen. An die Behörden von Bayonne sey die Weisung , J. n. der Hut zu seyn.

n dem Feuilleton der Presse wird erzählt, da Dupotet bereits 17 Taubstumme mittelst des 1 * heilt habe. Es t indeß wohl uͤber diese Thatsache noch das Gutachten der Akademie und der Manner von Fach abzu—

warten. Das Geschäft war heute sehr

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ill und die Course blieben ziemlich unverandert, obglei

hoher, als gestern auf dem Café de Paris. An .

. Aufschwung der Course ist vor Beendigung der Debatten

. J. , . 14 en. J denken. Selbst die guͤnstigen ; em Orient haben kei

. haben keinen besondern Eindruck

Großbritanien und Irland.

London, 30. Jan. Gestern hat sich die Köoͤnigi ; in in Be—⸗ gleitung des Prinzen Albrecht nach Clarence⸗House . wo Ihre Meajestat bis zum nachsten Dienstage verweilen will. Es heißt, die Herzogin von Kent, welche jetzt ein Privathaus be⸗ k . , von Wilhelm IV. erbauten und ngst verstorbenen Bee ü ee. g Prinzessin Auguste bewohnten at in der City große Sensation gemacht, daß das der General⸗ ampfschifffahrts Sesellschaft . Dain ysschiff * mes Watt“ von den Franzoͤsischen Behörden zu Havre a schaft fuͤr den Betrag der den Eigenthuͤmern des phon. Seiten des Handels⸗Tribunals zuerkannten Entschänggh . schlag gehalten wird. Bekanntlich war das . s.

orts beginnen und die Ringmauer auf unbestimmte Zeit ver

schiff „Phönix d samm it dem Englischen Dampf schiff Gn en , , ,. und es wurde dem letz

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