1841 / 48 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

ĩ eutende Ankaufe veranlaßt; doch gewahrte man hier 2. . gewisse Zaghaftigkeit, da man dem Dementi der ministeriellen Journale keinen allgemeinen Glauben beim ißt Die Zproc. Rente eröffnete mit 76 und schloß zu 76. 20, also 35 Cent. hoher als gestern. Die proc. eröffnete zu 112 und stieg bis 112. 25, schloß also 35 Cent. höher als gestern. Die Belgischen Bank ⸗Actien erhalten sich auf 9060.

Großbritanien und Irland.

Parlaments ⸗Verhanz lungen. Oberhaus. Sitzung vom P. Februar. Lord Melbourne brachte heute die Koͤ—⸗ nigl. Botschaft wegen Belohnung des Lord Keane fuͤr seine aus⸗ gezeichneten Dienste als Befehlshaber der Expedition nach Afgha— nistan zur Sprache, und das Haus genehmigte eine Adresse an

hre Majestaͤt, worin es seine vollkommene Zustimmung zu der⸗ selben aussprach. Die Diskussion daruͤber bot nichts von Inter— esse dar. Lord Ellenborough bedauerte nur, daß man so lange mit sener Auszeichnung, die Lord Keane im vollsten Maße ver diene, gezögert habe. Er belobte die Britische Armee in Indien außerordentlich und erinnerte an einen Ausspruch des Herzogs von Wellington, der einst gesagt habe, ihm sey nie eine so klare Vorstellung von den Röomsschen Legionen geworden, als da er senes Heer und seine Tapferkeit und Ausdauer unter Beschwer⸗ den und Entbehrungen aller Art kennen gelernt. Es wurden dann mehrere Zeugen⸗Vorladungen zu dem Prozesse des Grafen Cardigan erlassen.

unterhaus. Sitzung vom 9. Februar. Auf eine Frage

O Connell's, ob der Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten dem Hause nicht einige Aufschluͤsse uͤber den mit Texas abgeschlos⸗

senen Handels⸗Traktat geben wolle, antwortete Lord Palmer⸗ ston, er konne dies nicht eher thun, als bis der Traktat ratifizirt sey, und O Connell erklärte darauf, daß er unter diesen Um⸗ staͤnden eine Motion in Bezug auf diese Angelegenheit machen werde. Lord Stanley erneuerte seine Fragen in Betreff der Gefangennehmung des Britischen Miliz⸗Ofsiziers, Herrn Mac Leod, im Staate NewYork, weil ihm die gestrigen Antworten Lord Palmerston's nicht genuͤgt hatten, und weil er ugleich den Minister auf einen Punkt aufmerksam machen wollte, der ihm bedenklich schien. Lord Palmerston hatte namlich am Abend vorher zwar eingewilligt, die⸗ jenige zwischen den Regierungen Englands und den Vereinigten Staaten gepflogene Korrespondenz vorzulegen, welche dem Ame⸗ rikanischen Kongresse mitgetheilt worden, weil, da dieselbe dort veröffentlicht sey, nun auch kein Grund vorhanden, sie dem Par— lamente vorzuenthalten; dagegen wollte er die ganze Korrespon⸗ denz, welche seit 1837 zwischen beiden Regierungen uͤber die Zer⸗ stoͤrung des Dampfboots „Caroline gewechselt worden, dem Hause nicht mittheilen, weil dieselbe noch nicht geschlossen sey. Jener veröffentlichte Theil der Korrespondenz bezieht sich nun bloß auf die Verhaftung des Herrn Mac Leod, die eine Folge der Zerstoͤ⸗ rung des genannten Dampfbotes ist. Lord Stanley gab daher heute dem Minister zu bedenken, ob es angemessen seyn wurde, diesen Theil dem Hause vorzulegen, ohne daß es die ganzen Ver⸗ handlungen kenne, und ob nicht dadurch in den Augen der ganzen Welt, und besonders in den Augen der Britischen Kolonieen, ein falsches und nachtheiliges Licht auf Großbritanien geworfen werden koͤnnte., Lord Palmerston schien dieser Ansicht beizu immen, denn er er— klärte, daß er nur auf das Drängen Lord Stanley 's sich bewogen gefunden, jenen Theil der Korrespondenz vorzulegen; da nun aber Ford Stanley, wenn er nicht bie Einsicht in die ganzen Ver⸗ handlungen erhalten könne, auch auf diese partielle Mittheilung verzichtete, so wird fuͤrs erste dem Parlamente nichts von der Korrespondenz vorgelegt werden. Lord Stanley wuͤnschte indeß noch zu wissen, ob von Seiten der Regierung in dieser Sache auch rasch genug verfahren und dem Britischen Gesandten in Washington die Instructionen so zeitig zugefertigt worden seyen, daß fie nicht zu spaͤt kämen, da es sich um ein Menschenleben handle. Hierauf erwiederte Lord Palmer ston, daß die Regie⸗ rung die Korrespondenz, welche Herr For uͤber die Gefangen— gennehmung des Herrn Mac Leod mit der Amerikanischen Cen⸗ tral⸗Regierung gefuhrt, erst am Sonnabend erhalten, und daß auf der Stelle auf diese Nachrichten basirte Schluß ⸗Instructio⸗ nen an den Gesandten abgefertigt worden seyen, der übrigens bisher in dieser Sache nach Anweisungen gehandelt habe, die er vor etwa anderthalb Jahren in Bezug auf einen aͤhnlichen Fall empfangen, zu deren Ausfuͤhrung damals aber der Anlaß wegge⸗ fallen. Wichtig war eine Erklärung, die der Minister am Schluß dieser Diskussion noch abgab. Herr Hume wies namlich darauf hin, daß die Kanadischen Freiwilligen, welche im Jahre 1837 die Zerstbrung des Dampfboots „Caroline“, ausgefuͤhrt, damals von dem Oberst Macnab in einem Tagesbefehl dieser That wegen sehr be⸗ lobt worden seyen, und er fragte, ob die Britische Regierung diesen Ta⸗ gesbefehl gebilligt habe. Darauf erklärte Lord Palmer ston; „Wenn hiermit gefragt feyn soll, ob die Britische Regierung die lung der Individuen, welche die „Caroline“ wegnahmen, fuͤr ge rechtfertigt haͤlt, so erkläre ich, daß die Regierung sie fuͤr voll⸗ kommen gerechtfertigt halt. Herr Hume: „Ist dies der Re⸗ glerung der Vereinigten Staaten in irgend einer Form eröffnet worden?“ Lord Palm erston: „Ja; es wurde sowohl dem Amertkanischen Gesandten am hiesigen Hofe, wie durch Herrn For der Amerikanischen Regierung mitgetheilt. (Hort, hort! und Beifall Die Handlungen der Amerikanischen Buͤrger, welche in Kanada einfielen, wurden von der Amerikanischen Regierung desavouirt, indem sie uns anheimstellte, gegen jens Individuen zu verfahren, wie uns bliebe, weil dieselben nicht als auf den Schutz der Vereinigten Staaten be— rechtigt angesehen wuaͤrden. Anders aber stellt sich der Fall mit dem Dampfboot „Caroline“. Dieser Vorfall wurde von uns als eine Sache behandelt, fär welche die Englische Regierung die Verantwortlichkeit auf sich nehme, wofuͤr also nicht Individuen i,, , gemacht werden könnten. So lange also die Bri⸗ tische Regierung die bei jönem. Werfall betheiligt gewesenen Per, 66 nicht desavonirt, wie die Amerikanische Regierung es mit hren Bürgern 6 aan, ist kein Grund vorhanden, das Terrain,

auf welchem diese Frage bisher zwischen England und den Ver— einigten Staaten behandelt worden, zu verandern.“ (Hort, hort!

Tory⸗Blätter hoffen, daß die Mini Lord Stanley's Irläͤndischer , e. eiden und dann ihre Entlassung edoch sehr zweifelhaft, wenn selbst ber man weiß, daß auch in der ll mehrmals in der uruͤckzogen, weil sie t hatten. Ein An⸗ wenn ahre bei ihrer eigenen ͤ ürden, die sie der Stanlevschen gegenuber, les ist aber wohl kaum zu erwarten, vielmehr darf daß im vorigen Jahre eine Anzahl von Mit / Nothwẽendigkeit einer Aenderung des

Sache gema ie in diesem

4. Februar in London eingetroffen.

Hand

198

Irlandischen Wahl⸗Systems überzeugt hatten, nur deshalb fur Tord Stanley 's Bill stimmten, weil sie den ministeriellen Plan in dieser Beziehung noch nicht kannten, denn das Ministerlum hatte zwar gegen Ende der Session eine solche Maßregel angekuͤndigt, war aber noch nicht mit der Entwickelung derselben hervorgetre—⸗ ten. Wenn sich daher die Tories schon mit der Aussicht schmei— cheln, daß sehr bald eine neue allgemeine Wahl unter ihren . und schon unter dem Einfluß der Wirkungen von Lord Staney's Bill stattfinden werde, so könnten sie sich doch etwas verrechnet haben. Noch dazu ist im Unterhause von Tories selbst, wie unter Anderen von Serjeant Jackson, anerkannt worden, daß die ministerielle Bill allerdings in einigen wesentlichen Punkten mit dem Stanleyschen Vorschlage uͤbereinstimme, und es ist jetzt hauptsaͤchlich die Aenderung der Qualisications⸗Bestimmung in der ersteren, welche den Angriffspunkt fuͤr die Tories bildet. Bis⸗ her war nämlich eine Revenüe von 10 Pfd. von einem Besitz⸗ thum oder einer Pacht in Irland die erforderliche Bedingung für den Anspruch auf das Wahlrecht; aber die Art der Abschaͤtzung beruhte auf sehr unsicheren Grundlagen, und der Nachweis dar⸗ äber wurde überhaupt nur gefordert, wenn die Registrirung eines Wählers angefochten war; die Minister behaupten daher, daß die Qualifications⸗ Bedingung wenig ermäßigt werde, wenn man statt der bisherigen eine bei der Erhebung der Armen⸗Steuer angenommene Abschaͤtzung des jaͤhrlichen Einkommens von einem vierzehnjaͤhrigen Eigenthums⸗ oder Pacht ⸗Besitz auf 3 Pfd. als Anspruch auf das Wahlrecht gelten lasse, weil bei dieser Steuer Erhebung die Ab⸗ schaͤtzung stets bedeutend unter dem wirklichen Werth bleibe, waͤh— rend unter dem jetzigen Registrirungs⸗System allerdings sehr oft das Einkommen eines Wahlers zu hoch möchte angegeben oder

denfalls vorzuziehen, eine sichere Gewähr zu haben, daß ein Waͤh⸗ ler fuͤr 5 Pfd. St. Einkommen zur Armen⸗Taxe beisteure, als eine AQnallfication von 10 Pfd. anzunehmen, ohne genau ermit⸗ teln zu koͤnnen, ob der Waͤhler nicht noch weniger als 5 Pfd. Einkommen habe. Die Tories erklären dies zwar fuͤr eine voͤl⸗ ige Umaͤnderung der Irlaͤndischen Reform -⸗Bill, sie nennen es eine Einfuͤhrung des von den Radikalen verlangten Haus halt⸗ Wahlrechts, d. h. Ausdehnung dieses Rechtes auf Alle, die einen eigenen Haushalt haben, sey derselbe auch noch so gering; daß indeß diefe Behauptungen sehr uͤbertrieben sind, dies ersieht man aus der vollkommenen Zustimmung, welche selbst der gemaͤßigte und seit einiger Zeit sehr zu den Konservativen hinuͤber neigende Lord Howick, Sohn des Grafen Grey, der ministeriellen Maß— regel ertheilte, obgleich derselbe im vorigen Jahre fuͤr Lord Stau— ley's Bill gegen die Minister stimmte, nachdem er mit Herrn Wood aus dem Ministerium ausgeschieden war. Seine Ansicht kann um so mehr als vorurtheilsfrei gelten, da er, so wie sein Vater, entschiedene Gegner des O'Connellschen Einflusses sind, und Beide sich hauptsaͤchlich deshalb von der Verwaltung zuruͤck⸗ zogen, weil sie eine energischere Unterdruͤckung der Repeal⸗Agita— tion in Irland verlangten, als ihre Kollegen.

Die Berichte aus den Fabrikbezirken lauten wieder sehr ent⸗ muthigend. Wie es scheint, hat die neulich eingetretene Besse⸗ rung im Handel schnell nachgelassen, und Verkaͤufe konnen jetzt nur zu so fast eben so niedrigen Preisen, wie im November be⸗ werkstelligt werden. Man hofft jedoch, daß dies nicht lange dauern werde, da die betriebsame Zeit des Jahres herannaht, und die Verkäufer nur maͤßig mit Waaren versehen sind.

Das von den Franzoͤsischen Behoͤrden in Havre zehn Tage lang zuruͤckgehaltene Dampsschiff „James Watt“ ist endlich am Die Dampfschifffahrts⸗Gesell⸗ beabsichtigt gegen die Eigenthuͤmer des

schaft, der es zugehoͤrt, die sie durch ungesetzliche Be—

„Phénixr“ wegen der Verluste, schlagnahme ihres Fahrzeuges erlitten, fuͤr jeden Tag der Beschlagnahme

können, zu fordern. Herr Jaudon,

stituts veroͤffentlichen wollen. ; Im Boͤrsenbericht des heutigen Globe heißt es:

gespannt, welche die Minister im Parlament uͤber die auffallende

Weise einwirken wuͤrden. diesem Ereigniß keinen Grund sehen, einen unmittelbaren Bruch

in Nord⸗Amerika zu befuͤrchten, welche zweifelsohne Mittel fin⸗ den wird, die Thorheit ihrer Staatsbeamten zu zuͤgeln.“

Belgien.

Bruͤssel, 11. Febr. Die Repraͤsentanten⸗Kammer hat das Kriegs -Budget in der Weise, wie dasselbe vom Central⸗Comitè modiffizirt worden war, nachdem sich der Kriegs⸗Minister mit die⸗ ser Modification einverstanden erklart hatte, vollständig und ohne erst uͤber die einzelnen Artikel zu votiren, augenommien. Sie hat damit dem Ministertum eine Art von Vertrauens-Votum

bewilligt. Deutsche Bundesstaaten.

Munchen, 11. Febr. Se. Kaiserl. Hoheit der Herzog Max von Leuchtenberg gab gestern zu Ehren der Neuvermaͤhl⸗ ten ein glaͤnzendes Ballfest, das durch die Gegenwart der hoͤch⸗ sten Herrschaften verherrlicht wurde. Graf Wilhelm von Wuͤrt— temberg und seine Gemahlin, wie auch der Fuͤrst und die Fuͤr⸗ stin von Hohenzollern⸗Hechingen verlassen Sonnabend unsere Stadt.

Die heute stattgehabte Wahl eines ersten rechtskundigen Buͤr⸗ germeisters der hiesigen Residenzstadt fiel einstimmig auf den bis— herigen ersten Buͤrgermeister, Dr. Bauer, und unterliegt nun— mehr der Koͤniglichen Bestaͤtigung.

Professor 6ör. Strohmeyer trat gestern seine Functionen an hiesiger Universitaͤt an.

Heute Morgen verschied hier nach kurzem Krankenlager der Köoͤnigl. Professor an der Akademie der Künste, Ferdinand von Olivier. Ein Nervenfieber raffte den sonst ruͤstigen Mann hin⸗

weg. Die Kunstwelt verliert an ihm einen der ausgezeichnetsten Landschaftsmaler, die Akademie ihren Secretair und Lehrer der

Kunstgeschichte.

Hannover, J. Febr. (A. 3) Nach der Promulgation des aligemeinen Kriminal⸗Gesetzbuchs ist nun auch am 25. Ja⸗ nuar ein, vom J. März d. J. an in Kraft tretendes, sehr um⸗ fassendes Relei Ger Geschot h ausgegeben worden, wodurch die alten Kriegs⸗Artikel vom J. Mai 1790 ihre Guͤltigkeit ver⸗ lieren werden. Hervorgehoben zu werden verdienen die neuen

Bestimmungen hinsichtlich der Anwendung koͤrperlicher Zuͤchtigun⸗

en fingirt worden seyn; es sey daher, sagen die Minister je⸗

klagend aufzutreten und 2000 Fr. und die Kosten, welche durch dieses Verfahren aufgelaufen sind, so wie auch den Betrag der Frachten, die sie während dieser Zeit hätte befoͤrdern

mit Strafe belegt. der bisherige Agent der Bank der Vereinig⸗ ten Staaten, foll eine erklärende Note uͤber die Lage dieses In

; „An der Boͤrfe war man gestern sehr auf das Resultat der Erlaͤuterungen

Verhaftung des Herrn Mac Leod durch die Behoͤrden des Staats New-Hork gegeben haben, und man glaubte, daß die ertheilten Antworten auf den Preis der Consols in der einen oder anderen Die Preise der Fonds hielten sich aber fast ganz auf ihrem gestrigen Stande, da die Boͤrsenmaͤnner in J .

reits öffentlich verkuͤndet. Hiernach steht den Angehoͤrigen beider

unserer freundschaftlichen Verhaͤltnisse, mit der obersten Regierung Handlungen bis an die Banngraͤnze des Festlandes zu uͤben, und

gen der Unteroffiziere und Soldaten. Es ist gewissermaßen das Preußische und Hesterreichische System kombinirt worden, indem, wie in Oesterreich, ein kriegs, oder standrechtliches Erkenntniß ur Anwendung der Strafhiebe vorausgesetzt wird, so daß die⸗ selben also als Disziplinarstrafe verboten sind. Auch muß ein solches Erkenntniß in jedem Falle vorliegen, wahrend dies in Besterreich nur bei einer Bemessung von mehr als 10 Streichen nothig ist. Sodann soll koͤrperliche Zuͤchtigung, wie dies in Preußen der Fall ist, nur gegen syolche Soldaten erkannt werden, welche bereits in die sogenannte Strafklasse versetzt sind. Gegen diese aber soll dann auch stets die sonst vorgeschriebene Gefängniß⸗ oder Arbeitsstrafe, jedoch auch nur wieder diese, in koöͤrperliche Zuͤch⸗ tigung umgewandelt werden, es ware denn, daß sich die Mehr⸗ heit des Kriegsgerichts davon uͤberzeugte, der Strafzweck werde durch die gewöhnliche Strafe genugend erreicht werden. Abgese⸗ hen von diesem Falle, wo der Soldat bereits in die zweite Klasse versetzt ist, kann jedoch auch ausnahmsweise 1) das Generalkriegs⸗ gericht, nicht also die unteren Kriegerechte, alsdann ein gewohn⸗ liches Strafuͤbel ganz oder theilweise in koͤrperliche Zuͤchtigung verwandeln, wenn das vorliegende Verbrechen so bedeutend ist, daß es die gaͤnzliche Ausstoßung aus dem Militair nach sich zieht, welche nur mit Zuchthaus, oder Kettenstrafe verbunden werden soll, doch auch mit der Verurtheilung zum Strafarbeits—⸗ hause verbunden werden kann (8. 36 des Militair⸗Straf⸗Höesetz⸗ buchs); 2) kann von allen Standrechten, so wie in Kriegs⸗ eiten auch von den Kriegsrechten statt in den Gesetzen gedrohter Arbeitshaus- oder schwerer öffentlicher Arbeitsstrafe, welche nach §. 35. die gleichzeitige Versetzung in die Strafklasse nach sich zie⸗ hen soll, ganz oder theilweise koͤrperliche Zuͤchtigung erkannt wer den. Das Verhaͤltniß der Ruthenhiebe zu den gewohnlichen Strafen ist 5. 7. so bestimmt, daß 25 (das Minimum) bis 50 Hiebe dem Rtägigen bis Awoͤchentlichen Gefaͤngnisse gleich ste⸗ hen; 1060 Hiebe A bis 8 Wochen Gefaͤngniß; 150 Hiebe 2 bis 3 Monate Gefaͤngniß; 200 Hiebe 3 bis 9 Monate Arbeitshaus; 250 Hiebe d bls j5 Monate Arbeitshaus; 300 Hiebe 15 bis 24 Monate Arbeitshaus. Jedoch kann nach §. 37 in Friedenszei⸗ ten auf nicht mehr als 200, in Kriegszeiten und in Faͤllen des Standrechts auf nicht mehr als 300 Hiebe erkannt werden. Auch ist stets ein Arzt daruͤber zu hoͤren, ob das Urtheil betref⸗ fenden Falls ohne Nachtheil fuͤr die Gesundheit des Verur—⸗ theilten zu vollziehen steht, widrigenfalls die erkannte Zuͤch⸗ tigung aufgeschoben, resp. verwandelt werden soll. In Eng⸗ land ist bekanntlich die „neunschwaͤnzige Katze“ noch auf dieselbe Weise wie fruͤher erlaubt, die desfallsigen Antraͤge im Parlament auf , . der Peitschenstrafe, mindestens in Friedenszeiten im Jahr 1836 durch den Major Fancourt, und im Jahre 1838 durch den Capttain Boldero, wurden bekanntlich verworfen. In England ist jedoch die Beseitigung ohne Gefahr fuͤr die Manns⸗ zucht auch schwieriger, da das Heer geworben wird, und daher, wie selbst die vom Unterhause zur Untersuchung der Sache nie— dergesetzte Kommission offen aussprach, zum Theil aus Gesindel besteht. Sehr beachtenswerth ist eine §. 223 des neuen Han⸗ noverschen Militair⸗Straf⸗Gesetzbuchs sich findende Bestimmung, welche unseres Wissens in keinem anderen Deutschen Staate vor⸗ kommt. Rach diesem Paragraph namlich ist das Duell eines Offiziers alsdann ganz straflos, „wenn dasselbe durch eine Ehren⸗⸗ kränkung veranlaßt ist, welche nach obwaltenden Standes mei⸗ nungen uͤber den Ehrenpunkte nicht auf eine andere Art aus⸗ geglichen werden konnte, und wenn ein solches Duell auf sonst herkoͤmmliche Weise, namentlich in Gegenwart zweier Se. kundanten und eines Wundarztes, vollzogen ist.“ Dagegen sollen (S. 224) solche Ehrenkraͤnkungen Seitens eines Offiziers, durch welche ein Duell nothwendig geworden ist, härter als sonst be⸗ straft werden; bet vorhandenem boͤsen Vorsatz mit Festungsstrafe oder Verlust der Stelle, sonst mit Arrest. Auch sind (vergl. 5. 65 mit §. 222) Duelle zwischen Vorgesetzten und Untergebenen auf Veranlassung einer dienstlichen Verfuͤgung fuͤr beide Theile Jedoch im Ganzen wuͤrde der Hannoversche Offizier nicht mehr in die ungluͤckliche Alternative kommen, ent⸗ weder verachtet von seinen Kommilitonen den Abschied nehmen zu muͤssen, oder eine, in den meisten Fallen schwere, und tritt Begnadigung nicht ein, langwierige Strafe gewaͤrtigen zu muͤssen.

Karlsruhe, 10. Febr. Der zwischen Frankreich und dem Groherzogthum Baden abgeschlossene Vertrag, in Beziehung auf die Ausübung der Jagd, des Fischfangs und des Goldwaschens an der Rheingraͤnze, ist mit Anfang des Jahres 1811 in das Leben getreten und im Franzoͤsischen Gebiet seit drei Wochen be⸗

Staaten ohne Ausnahme das Recht zu, die oben bezeichneten der Rhein ist in dieser Beziehung freies Gemeingut geworden fuͤr die Bewohner seiner beiden Ufer.

Kassel, 13. Febr. (Kass. 3.) In der gestrigen Sitzung der Stände berichtete Herr Wippermann uͤber die Regierungs⸗ Mittheilung, das Gesetz, die BVestrafung der Taͤuschungen im Handel betreffend. Dieses Gesetz war schon fruͤher von der Stände-Versammlung angenommen worden. Die Regierung wuͤnscht jetzt eine andere Fassung des 5. 4 des Gesetzes. Der Ausschuß, welcher sich nicht gegen eine Aenderung ausspricht, ist der Ansicht, daß nicht anders anzunehmen sey, als daß das ganze Gesetz mit dem abgeaͤnderten Paragraphen als Proposition und Berathungs⸗Gegenstand vorliege. Diese Ansicht bekämpfte der Land⸗ tags-Kommissar, indem die Proposition sich bloß auf den einen Paragraphen beschraͤnke. Es veranlaßte dieses eine Eroͤrterung, in weicher sich die Herren Wippermann, von Baumbach und Rebelthau für die Ansicht des Ausschusses aussprachen, , Herr von Buttlar fuͤr das Gegentheil auf das Gesetz vom h sten Sktober 1833, die buͤrgerlichen Verhaͤltnisse der Israeliten . fend, sich bezog, bei welchem ebenfalls nachtraͤglich noch einzelne

ö er Fassung vorgelegt und ohne geheime Abstimmung , n,, ,,. 9. Herr Wippermann schlug vor, der Rohner ung zu erf nen, daß bei der dermaligen Sachlage die Ver⸗ fammlung aͤuf die Vorlage nicht eingehen könne, aber uͤberlassen wolle, einen neuen Gesetz⸗ Entwurf vorzulegen. Dieses wurde,

unter Protest des Landtags“ Kommissars, genehmigt und die Sitzung geschlossen.

O esterreich.

Wien, 10. Febr. (. A. 3.) . Die Ankunft unseres Erzher⸗ zogs Friedrich aus dem Oriente, duͤrfte sich wohl bis Ende Maͤrz verzoͤgern. Derselbe wird mit seiner Fregatte nach Venedig se⸗ geln, und da sich Faͤlle von Pest in der Levante ereignet haben, in dem dortigen Hafen die volle Quarantaine bestehen muͤssen. Das Flaggenschiff anseres Contre, Admirals, Baron Bandigra, die „Medea“, ist so baufaͤllig; daß es durch die kuͤrzlich in Ve⸗ nedig vom Stapel gelassene Fregatte „Venus“ in armarizza abgeloͤst werden wird.

(Wiener 3) Am 15. Januar dieses Jahres feierte Grillparzer, der Sanger der Sappho und des Argonauten⸗Zuges, sein funfzigstes Geburtsfest. Dies erregte bei den Freunden, welche dem ausgezeichneten Manne naher stehen, den Wunsch, das Fest durch ein bleibendes Denkmal zu verherr⸗ lichen, das auch fuͤr die entfernteren Verehrer, welche bloß den Dichter kennen und schäͤtzen, ein werthes Erinnerungszeichen bleibe. Die Realistrung diefes Wunsches bewerkstelligte Herr Joseyh Schon durch die Ausfuhrung einer Medaille. der Vorderseite das Portrait des Dichters mit der Umschrift: FRANz GRILLARzER GEB. DR 15. JMNNER 1791 1X WikN. Auf der Kehrseite deutet die Bardenharfe von einem Eichenkranze umschlungen den Deutschen Saͤnger an, wahrend die Umschrift die Veranlassung ausspricht, welche der Medaille das Entstehen gab: 9X SEINEN YEREHIRERV. ZUR FEIEkR DES 15. JINSFER 1811.

Wien, 11. Febr.

Schweiz.

Zuͤrich, 9. Febr. (Schweizer Bl.) Die Regierung von Schaffhausen hat auf das Kreis⸗-Schreiben Uris beschlossen, dessen Protestation gegen den Aar gauischen Kloͤster⸗Aufhebungs⸗Beschluß beim Vorort zu unterstuͤtzen.

Mittwoch den 3. Februar, Abends 7 Uhr, ereignete sich zu Eglisau ein Erdbeben, das an den beiden Ufern des Rheins, be— sonders gerade unterhalb der Bruͤcke, verspuͤrt wurde. Die Er⸗ scheinung war in Abfsicht auf ihre Aeußerungen den schon so haͤufig an diefer Stelle beobachteten Erdbeben vollig aͤhnlich. Man fuͤhlte ein Zittern unter den Fuͤßen, das man dem Einstuͤrzen schwerer Gegenstaͤnde in der Tiefe zuschreiben zu muͤssen glaubte. Wirk⸗ lich gab es Leute, die in ihren Kellern hinabstiegen, um nachzu⸗ sehen, was begegnet sey.

Türkei.

Der Sud de Marseille meldet aus Malta vom 29. Januar: „Man hat die Tuͤrkische Flotte in zwei Divisionen ab— getheilt; die eine ankerte zu Marmariza, die andere bei der In⸗ sel Kreta. Die Schiffe werden nicht vor dem Fruͤhjahr nach Konstantinopel zuruͤckkehren. Die barbarische Handlung Ibra—⸗ him Pascha's (feine eigenhaͤndige Enthauptung Scheriff Pascha s), die das „Journal de Smyrne“ so leichthin berichtete, ist gluͤck— licherweife nicht gegründet. Die Englischen Schiffe haben be— reits die Bai von Marmariza verlassen, der „Edinburg“, der „Implacable“, der „Ganges“ und der „Bellerophon“ sind schon

sen gebliebener Pommern hat seine Rechenschaft fuͤr das Jahr

2 Sgr. 10 Pf., eine Einnahme von M6 Rihlr. 2 Pf. und am Jahresschlusse einen Kapital-⸗Bestand von 6163 Rthlr. 13 Sgr. 6 Pf. nachweist.

Diese zeigt auf 13 Schiffe und 26090 Lasten vermehrt.

ehemalige Posthalter Fiebeikorn in dem seltenen Alter von 99 Jah⸗ ren und 5 Monaten Hir denen das aälteste 65 Jahre zählt,

ein landwirthschaftlicher Verein gebildet, welcher schon seit einiger Zeit als Bedärfniß für beide Kreise betrachtet worden war.

in Malta angekommen. Admiral Stopford wird taͤglich er⸗ wartet; das Fort Manuel, worin er seine Quarantaine abhalten wird, ist fuͤr ihn in Bereitschaft gesetzt worden.

ͤ Verfasser eines vortrefflichen Werkes, an welchem es bis scheinen der neueren triminalrechtlichen Literatur noch gebrach, eines Frankfurt 2. M. WE.. Handbuches der gerichtlichen Untersuchungskunde“, 3 a. M., Feterabnriß;;̃

O st indien.

Bombay, 1. Jan. Nachdem Schir Sing, der jetzige Be

herrscher von Lahore, von Dian Sing und seinen beiden Bruͤdern

anerkannt worden war, hatte er eine Unterredung mit dem Eng— lischen Residenten Clerk, der ihn unter der Bedingung anerkannte, daß der Waaren⸗ und Truppen⸗Durchzug von Ludiana nach Pe⸗

199 Der hiesige Verein zur Unterstuͤtzung der Wittwen und Wai⸗

1840 bekannt gemacht, laut welcher er eine Ausgabe von 946 Rihlr.

Nach der neuesten Aufnahme zählt die hiesige Rhederei 200 Schiffe mit 25,000 Lasten und hat sich seit dem Jahre 1839 um

In der Stadt Naugard starb im verflossenen Monate der mit Hinterlassung von 7 Kindern, von 25 Enkeln und 10 Urenkeln.

Magdeburg, 15. Febr. Far den Delikscher und Bitterfelder Kreis des Regierungs Bezirks Merseburg hat sich

Derselbe besteht nicht allein aus Landwirthen selbst und zwar von allen Klassen, als Ritterguts⸗-Besitzern, Freiguts⸗Besitzern und Paͤch⸗ tern größerer Wirthschaften, sondern auch aus Beamten, die durch ihren Beruf mit den Landwirthen in vielfacher Beruͤhrung kom⸗ men und aus Freunden der Landwirthschast. In einer Zusam— menkunft Ende vorigen Jahres hat der Verein, welcher zu jener Zeit schon uͤber 106 Mitgliedern zählte, sich Statuten gegeben und seine erste Vorsteherschaft gewaͤhlt.

w Wissenschaft, Kunst und Literatur.

Marmariza⸗Bgi.

Zu dem schönen Aufsatze im vorigen Stücke erlaube ich mir die klein Bemerkung, daß wohl nicht sowohl bei Lorvmg, als vielmehr bei Fyskos, oder nach Ptolemäos Fuska, jene Bai sich befand. Fyskos lag der Stadt Rhodos gegenüber und scheint nach Strabon u, 2, 29. (p. 663.) der Landungsplatz der Rhodier für die Reisen nach Ephesos und anderen Städten Kleinastens gewesen zu seyn. Es lag in der nördlichsten Vertiefung des Sündes zwischen der Insel Rhodos und der Küste. Nahe dabei westlich lag das Bergschloß Fö⸗ nir. Von hier an weiter füdwestlich, wo Loryma lag, war die Kuůste felsig und sieil und den Südwinden offen. 3 e.

Zeitschrift fuͤr Deutsch es Strafverfahren. Heraus⸗ gegeben von Dr. Ludwig von Jagemann und Frie⸗ drich Noͤllner in Gießen. Erstes und zweites Heft. Karlsruhe, Muller sche Hof⸗-Buchhandlung. Gr. Sy o. Zusammen 290 S.

Voll dem ersten der Herausgeber gilt das nomen et amenz er ist u dessen Er⸗

iss, das aus seiner Feder doppelten Werth hat, da seine Stellung

Sch. Som. 6.

5

tes Lfer M25 Br. do. linkes 825 Br. en. A burg - Basel 250 Br. Leipzig · Dresden 100 /a Br. Köln- Aae

Ausg. Sch. 12/6. 306, 1912. kngl. Russ. —. Bras. 72.

Frankfurt a. M., 13. Februar.

Oeeterr. Sog Miet. Iodis. Ci. zo 83 3. 21200 3821. Br.

G. Bank- Actien i933. 1911. Partial - Obl.— Loose zu 1331. Loose zu 100 FI. Preuss, Erdm. do. M, Anl. 1005, G. Poln. Loose 72. 727/96. 21/299 Holl. 4876. A812 9. ö St? Germain 710 Br. Versailles rech- München- Augsburg Strafe en 921 / Br.

Az /..

0/9 Span. Anl. 24. 23) s. EISenbahn-Actien.

a —. Eis Jioll. A934. Sog d

Cons. 349 S8! /. I Columb.

Peru —. Chili —.

Bank- Actien 1652.

Wien, 11. Februar. * zo, Met. loss /.. zog 863i. 3'so - 22, - 6 n a 6, dal Haas . e 1636 17.

Berliner Börse. Des 16. FER 1841.

Fr. Cour.

Fr. Cour. Brie. Geld.

8 8 8 Brie. Geld. 8

z i se if i . T iss /, Pr. Eugl. Obi. 36.4 1099 Aetien. Prim. Sch. d. Seeh - Kurm. Schuldv. 31, 1017 Neum. Schuldv. 33 1017s Berl. Stadt- vl. 4 1033 Daur. do. in Th. Westp. Pfandbr. à!

12612 1021/2 121! 1021 / 1051/4 102

Brl. Pots. Eisenb. 1271 2 do. do. Prior. Aet. Mgd. Lp. Eiseub. do. do. Prior. Act. Berl. Auh. Eiseub.

do. do. Prior. Act.

S0ꝛ /a ma-

10961 /a 1021/2 Grossh. Pos. do. 4

Oetpr. Pfaudbr. 3. 102 Pomm. do. B31 1031 Kar- u. NcsUm. de. 31 1032/4 Schlesische do. 1 1023/3 Coup. und Zius-

Seli. d. K u. N. -

Gold al marco 2081/2 Neue Dukaten Friedriehsd' or d 13 And. Goldmũn-

1en s T. 659 Disconto .

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Ie C4ASel- CoOcuxrs6. Brief. gGel4.

Breslan LTeipäg wz3.....—

er ist Amts⸗Nachfolger des größten Deutschen Juquirenten, Pfisters in Heidelberg ihm täglich Gelegenheit zu neuen Erfahrungen giebt.)

Das, was beide erfahrene Männer über das Bedürfniß einer Zeit⸗ schrift, wie die welche sie mit diesen beiden Heften beginnen in ver—⸗

schawer quer durch den Pendschab der Compagnie freigestellt schiedenen Auffätzen sagen, muß Unterzeichneter aus voller Ueberzen⸗

werde. Schir Sing gestand es zu, ; welcher das große Convoi kommandirt, das nach Kabul bestimmt ist, und das er seit einem Monat in Kernal organisirt hatte, überschritt sogleich den Sutledsch und ist in diesem Augenblick wahrscheinlich in Attok. No Nehal hatte sich durchaus geweigert, den Truppenzug zuzugeben, und in einem der letzten Durbar, die er hielt, . Säbel gezogen und erklaͤrt, daß, wer mit der Compagnie unterhandeln wolle, ihn verlassen koͤnne, daß er aber mit den ihm Getreuen bis auf den letzten Mann die Unabhaͤn— Leer seines Landes vertheidigen werde. Er hatte uͤber Kamaon ommunicationen mit den Nepalesen eroͤffnet und jenseits der Englischen Graͤnze eine militairische Straße im Himalaja gang bar gemacht. Man kann daher fuͤr einige Zeit auf Ruhe in Lahore rechnen, und die 20, 000 Mann, welche in Firuzpur zu— sammengezogen worden sind, um den Durchzug durch den Pend⸗ schab zu erzwingen, sind fuͤr Kabul oder fuͤr Nepal disponibel. 26 Grund des angeblich projektirten Feldzuges gegen Herat eben die Freunde Lord Auckland s die Nothwendigkeit an, den han von Buchara zu schrecken, damit er den Oberst Stoddart herausgebe, auf den die fanatische Bevoͤlkerung von Buchara alle denkbare Beschimpfungen häuft. In diesem Fall wurde das in Firuzpur stehende Corps nach Kabul marschiren. . Schach Sudscha ist endlich von den Britischen Gesandten genöthigt worden, seinen Sohn Fatta Dscheng, den er zum Gou— verneur von Kandahar gemacht hatte, zu entsetzen, weil dessen

Exzesse und Erpressungen so weit gingen, daß der Englische Kom. e 9 nal praftischer Weise zu äußern; denn gerade bes Bestimmungen Über das

mandant erklärte, er wolle nichts mehr mit ihm zu thun haben und werde ihn nicht unterstuͤtzen, wenn ein Aufruhr gegen ihn ausbreche. Man sagt, daß der Prinz auf die Nachrichten von Kabul, anstatt abzureisen, sogleich Truppen gesammelt habe, um sich dem Befehl zu widersetzen.

Der Emir von Chulum hat nach Dost Wohammed bei Sigan gegen General Dennie verloren, Friedens⸗Vorschlaͤge gemacht, denn es scheint in Kabul beschlossen zu seyn, daß man eine mili— tairische Position jenseits des Hindukusch beibehäͤlt, um die Us— beken im Zaum zu halten. beschaͤftigt, die großen Communications⸗Linien in jeder Richtung von den zahllosen Forts zu befreien, die der Sitz der Häuptlinge

die noch nicht angenommen sind,

Inzwischen ist die Englische Armee

und der Oberst Shelton,

ͤ

der Schlacht, die er und amtlich hören, weil

gung bestätigen.

„Kein Theil der Jurisprudenz spricht Herr von Jagemann—=

greift so unmittelbar s Leben ein, wie das Strafverfahren; denn die ,. und vielseitigsten Kenntnisse vermögen nicht, das ju er= etzen, was man allein durch praktische Erfahrung lernen kann, namlich die Kenntniß des Menschen, den Blick in die Seele der zu vernehmen⸗ den Personen, die Erforschung des Innersten trotz aller Schüchternheit, Verstocktheit, Bosheit und Berstellung. Aber auch so manches Andere wird man srrig ansehen, so lange man nicht die Verhör-⸗Stube betre⸗ ten hat u. s. w. Es ergiebt sich schon daraus von selbst das Be⸗ dürfniß eines öffentlichen Organs, worin sich die Kriminal⸗Praktiker, insbesondere die Inguirenten, unter sich und andererseits wieder mit den hochachtbaren Vertretern der reinwissenschaftlichen Richtung ver⸗ ständigen können; es ist dies Bedürfniß schon vielfach laut geworden, aber es mußte wohl so lange an einem solchen Sammlungspunkte feh⸗ len, bis sich einige ausübende Juristen entschlossen, die Leitung eines solchen Instituts zu übernehmen.“

Serr RNöllner den Gegenstand noch von einer anderen Seite auf⸗ fassend, bemerkt: „Eine solche Zeit, wie die gegenwärtige, kommt in Jahrhunderten nicht wieder; denn in diesem Augenblicke entfaltet sich Rberall die gesetzgeberische Thätigkeit, und was jene uns bringt, behal⸗ ten wir, wie es auch sey. Bereits sind verschiedene Entwürfe zu Straf⸗ Prozeß-Ordnungen in einzelnen Deutschen Landen vollendet, die Re⸗ gierungen haben sie zeitig vor der öffentlichen Berathung verbffent⸗ sicht, und es ist daher Jeder, welcher Beruf dazu fühlt, aufgefordert, sein Gutachten abzugeben. Es fehlt bis jetzt ein öffentliches Organ, in welchem, außer den geistvollen Deutschen Lenkern der reinwissen⸗ schaftlichen Richtung, vornehmlich auch die Praktiker Gelegenheit fin⸗ den, sich über Kriminal-Prozeß und einzelne Motive desselben in

gerichtliche Verfahren muß man auch jene hören, welche Erfahrung besitzen; noch so tiefe Gelehrsamkeit fördert dort nicht allein zum Ziele. Die erwähnten Entwürfe entstanden meist, ohne daß man Praktiker vorerst hörte; es war deren Abfassung das Geschäft besonderer Gesetzgebungs-Kommissionen, und man konnte jene auch nicht wohl die umfassende Prüfung solcher Werke viele Zeit und gründliche Vorbereitung erfordert, welche die meisten Geschäfts⸗ männer an Ihrem amtlichen Wirken Monate lang behindert haben würde. Eine Zeitschrift, welche zwar die Theorie elfrigst pflegt, weil diese stets als seitendes Prinzip für die Praxis erscheint, allein nicht allzu gedehnte wissenschaftliche Ausführungen, welche sich mehr zu selbst⸗ ständigen Monographieen eignen, in sich aufnimmt, und sich ausschließlich mit dem Kriminal⸗Prozesse beschäftigt, kann diesen Mängeln vollständig abhelfen, insofern ihr allerfeits freundliche Unterstützung zu Theil wird.

der verschiebenen Stamme sind, unter die das Land vertheilt ist. Nur durch diese alleinige Bearbeitung aller Theile des Verfahrens, ohne Einmischung fremdartiger Gegenstände, kann das Interesse und

8 nl and. Berlin, 15. Febr. Vorgestern Nachmittags um 31 Uhr

ist hier der Koͤnigl. Geheime Staats-Minister und General der

i,, Graf von Wylich und Lottum, an Entkräftung mit ode abgegangen. Einer derjenigen treuen Diener, die dem Hoch⸗ seligen Könige Friedrich Wilhelm III. sehr nahe gestanden, ist er feinem ihm vorangegangenen Königlichen Herrn bald in die Gruft gefolgt. Wenige Tage vor seinem Ableben hatte der hochgeehrte Greis noch den Schmerz, seine Gemahlin, seine edle und treue Lebensgefährtin, unerwartet durch den Tod zu verlieren. Der Königl. Gesandte am Niederlaͤndischen Hofe, Graf, von Wylich und Lottum, der auf bie Nachricht von der bedenklichen Erkran⸗ kung seines Vaters aus dem Haag hierher geeilt war kam lei⸗ der um einen Tag zu spät und fand den Heimgegangenen be⸗ reits entschlummert.

Stettin 14. Febr. Die Angelegenheiten wegen des Baues der Berlin-Stettiner Eisenbahn gehen zwar nicht rasch, aber sicher vorwaͤrts. Kuͤrzlich sind mehrere bedeutende Grund 6 . , , . n,. Stadt angekauft worden,

ĩ er guͤnstigen ĩ ; auch diesselts beginnen. k

hochwichtigen Zweige der

die Wirkung gehörig , nur dadurch Einheit in diesem Rechtswissenschaft erreicht werden.

Man sieht aus diesen Andeutungen, daß sich die Unternehmer des Zieles, nach welchem sie steuern, flar bewußt sind. Dieser Ort läßt fein Detail über die dreizehn verschiedenen Mittheilungen zu, welche die ersten beiden Hefte bringen, von denen unr das ale erfreulich zu bemerken ist, daß sie fast sämmtlich von Praktikern herrühren, welches bewejst, daß die Idee zu der Zeitschrift in dem Kreise, für den sie be⸗ stimmt ist, schon Wurzel geschlagen hat. Möge sie der freundlichste Stern auf der muthig beschrittenen Bahn geleiten! Sitzig.

Aus würtige Börsen. Amsterdam, 12. Februar.

Niederl. wirkl. Schuld a9, zog do. Ms. Ranz- Bill. 21136. zo / Span. 2115/19. Passive. Ausg. —. Zinsl. 61 /. Preuss. Pram. Sch. —. ol. 1321/3. Oesterr. —.

Antwerpen, 11. Februar.

Zinsl. 61/8. Neue Anl. 215 /.

Die Juristen⸗Fakultät zu Heidelberg hat ihm für diese ausgezeich⸗ nete Leistung zu seiner Zeit honoris causa die Doftor⸗ Wurde ef. Herr Nölln er ist gleichfalls Praktiker, Kriminalrichter in Gießen.

1

Anis ter lam RKurz d0 ? 2 He. Kurz 2 At. 3 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 8 Tage 2 Mt. 2 Woch.

Hamburg;... 2 .

100 Thlr.

100 Thlr.

100 FI. 158RblI.

Dauer der Eisenbahn⸗-Fahrten am 15. Februar.

Abgang Zeitdauer Abgang Zeitdauer von von .

m in Potsdam. St.

1

Um ?? Uhr Morgens .. Vormitt. .. Nachmitt.

Abends 36

In der Woche vom 9. bis 15. Februar sind auf der Ber⸗ lin⸗ Potsdamer Eisenbahn S7 Personen gefahren.

Vormitt. .. 2 10 Nachmitt. . 425 . Abends w v

. ö. *

111 21 6

Um sI Uhr Morgens.

10

Königliche Schauspiele.

Mittwoch, 17. Febr. Im Schauspielhause: Egmont. Trauer⸗ spiel in 5 Abth., von Goethe.

Donerstaz, 18. Febr. Im Schauspielhause: Zum erstenmale wiederholt: Das Glas Wasser, oder: Ursachen und Wirkungen, Lustspiel in 5 Abth, nach Scribe, von A. Cosmar.

Freitag, 19. Febr. Im Opernhause: Die weiße Dame auf Schloß Avenel, komische Sper in 3 Abth. Musik von Boyeldieu.

Sonnabend, 20. Febr. Im Schauspielhause: Der Kauf⸗ mann von Venedig, Schauspĩel in 5 Abth., von Shakespeare, uͤbertragen von Schlegel.

Im Schauspielhause: Representation extraordinaire au benè- sice de Mr. Saint Außin. Abonnement suspendu. La premiere re- presentation de: Le Verre d'eau, comèedie - nouvelle en 5 actes et en prose, du ihéätre frangais, par Seribe.

Billets zu dieser Vorstellung sind von Donnerstag, den 18ten d. M,, an von 9 Uhr Morgens bis 2 Uhr Mittags, in der Wohnung des Herrn Saint-Aubin, Zimmerstraße Nr. 2 eine Treppe hoch, zu haben.

Königsstädtisches Theater, Mittwoch, 17. Febr. Norma. Oper in 2 Akten, nach

dem Italtaͤnischen, von Seyfried. Musik von Bellini. (Herr

Wild, K. K. Hof⸗Opernsänger zu Wien; Sever, als Gast.) Donnerstag, 18. Febr. Herzog Alba in den Niederlanden, oder: Der Buͤrger von Gent. Historisch⸗romantisches Drama in 5 Akten, bearbeit et nach dem Franzoͤsischen des Romand, von Friedr. Gene. Ouvertüre und Entreacte von L. van Beethoven.

Markt-Preise vom Getraide. Berlin, den 15. Februar 181.

Zu Lande: Weizen (weißer) 2 Rihlr; 8 Sgr., auch 2 Rthlr. und 7 Rthir. 27 Sgr. 85 Pf.; Roggen 1 Rthlr. 1 Sgr. 3 Pf., auch 1 Rihlr. 10 Sgr.; kleine Gerste 1 Rtblr., auch 27 Sgr. 6 Pf.; Hafer 27 Sgr. 6 Pf. auch 28 Sgr.; Erbsen 1 Vthlr. 15 Sgr. ö

Zu Wasser: Weizen (weißer)? Rthlr. 6 Sgr. 3 49 auch 2 Rihlr. 2 Sgr. 6 Pf.; Roggen i Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rthlr. 11 Sgr. 3 Pf. kleine Gerste 2. Sgr., 6 Pf.; Hafer 28 Sgr. 9 Pf., auch 25 Sgr. 3 Pf.; Erbsen 1 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf. (schlechte

Sorte). . Sonnabend den 18. Februar 1811. Das Schock Stroh 9 Rthlr. 2 Sgr. auch 8 Rthlr. 18 Sgr. Der Tentner Sen J Rihlr. 10 Sgr., auch 27, Sgr. 6 Pf.

Zerantwortlicher Redacteur Dr. 3. W. Zin keisen. m mmm.

Gedruct bei J. W. Hayn.