1841 / 58 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

den 6. April 1 sions⸗ Zimmer der . 3 auf das Pachtverhältniß einzuge

3 bis spãtestens zum 1. Aprils(. S.) bene ei d, abe, bei dem un irn des

jerunge Rath Troschel, über ihre Buali⸗

d. J. schriftlich oder persönli Kollegii,

ur liebernahme der Pacht, insbesondere auch . Vermögens ⸗Berhältnisse, aus zuweisen, widri⸗ genfalls sie bei der Licitation nicht e,. wer- desgerichts besinden sich:

I) für den Lieutenant 4. D. Friedrich Rudoloh v. Ro—

ben können. Außerdem hat Jeder, welcher mitbieten will, bis zu letztgedachtem Zeitpuntte eine Bietungs⸗ Caution von 6060 Thlr. in baarem Gelde oder in inlän⸗ dischen vollen Cours habenden Staats⸗Papieren oder Pfandbriefen zu depontren, welche so lange bei unserer

aupt⸗Kasse verbleibt, bis der Herr Geheime Staats in v. Ladenberg Excellenz, welcher sich die Aus⸗ wahl unter den Bestbietenden und die Ertheilung des Zuschlages ausdrücklich selbst vorbehalten hat, über die Person des künftigen Pächters entschieden haben wird.

Die Bedingungen, Register und Karten können täg— lich in unserer Registratur eingesehen werden. Auch ist ein Exemplar der Bedingungen den Landraths⸗Amte zu Kosten Behufs der Vorlegung an die Bietungs— lustigen zugefertigt worden.

Posen, den 13. Februar 1841.

Königliche Regierung,

Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten.

Bekanntmachung.

Nachdem Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Staats. Minister Herr von Ladenberg für die zum sogenannten Schlilssel Lipowiec in der Herrschaft Kozmin gehörigen Güter Lipowiec und Hundsfeld den Zuschlag nicht ertheilt, vielmehr bestimmt haben, daß für diese Güter ein nochmaliger Licitations⸗Termin abgehalten werden soll, so ist zu diesem Behufe ein neuer Termin auf den 19. April e. in unserem 8 zitzungs⸗-Saale hierselbst anberaumt.

l. Zum Gute Lipowlec gehören nebst dem Schlosse

1 anberaumt und in dem Ses⸗ 2) der Qber⸗Amtmann Johann George Schneider, ee nenn Regierungs⸗Abthei⸗ b) das Fr 1 ch

238

äulein Helene von Gersdo Glogau, den 30. Oktober 1810.

Königl. Ober⸗Landesgericht. Erster Senat.

Bekanntmachung

thenburg 13 Thlr. 14 sgr. 6 pf. aus der Hauptman

Masse; für den Apotheker

Liquidations⸗Masse;

für die Erben des Apotheker ,. . sgr. 6 pf.;

für die Erben des Kaufmann Tei 58 S ä rere me . eichert aus Sol für den Tagelöhner und Warnitz 6 Tblr.;

für den Thierarzt Lange aus Stettin 6 Thlr. 12 sgr

Rengel aus Soldin

für den Russischen

weten Oberst v. Grollmannschen Pupillen⸗Masse

rath Boneschen Nachlaß⸗Masse und

zu Sorau für die Johann Christoph Walterschen Kinder aus der Anne Rosine Walterschen Nach— laß⸗Masse 5 Thlr. I sgr. pf. . Da der Aufenthalt der Eigenthümer dieser Massen unbekannt ist, so werden dieselben oder deren Erben und Cessionarien, so wie auch alle diejenigen, welche daran aus irgend einem Grunde Ansprüche zu haben vermeinen, hierdurch öffentlich aufgefordert, sich binnen

Kozmin drei bei diese Stadt belegene Häuser, einige Teiche, eine Wassermühle, eine Pottaschsiederei. Das Gesammt⸗Areal beträgt 2092 Morg. 17 JR. Darun⸗ ter sind an Acker 118 M. 101 JR., an Wiesen 122 M. 39 MIR, an Raumweide 26 M. 14 IR., an urbar zu machendem Forstland 329 M. 82 IR., an Teichen iel M. 1 IR., an Gärten ?8 M. 21 IR., an Hof— und Baustellen 27 M. A3 IR., an Wegen und Unland 71 M. 176 IR., überhaupt 2092 M. 147 UMR.

Il. Zum Gute Hundsfeld gehören an Acker 285 M. 146 IR., an Wiesen 25 M. 389 IR., an Gärten? M. 29 IR., an Raumweide 7 M. 57 R., an urbar zu machendem Forstlande A835 M. 97 [R., desgleichen an Teichen 18 M. 990 MR., an Hof- und Baustellen 3 M. 161 IR., an Unland 39 M. 151 CNnR., überhaupt 1874 M. 53 MR.

Das Minimum des Kaufgeldes für das Gut Lipo— wiec nebst Zubehör beträgt A3, A900 Thlr. und für Hunds— feld 23, 800 Thlr., wovon Käufer in partem praetii bei

8 Wochen zu den betreffenden Akten und spätestens in dem auf dem Königl. Qber-Landesgericht k Vormittags um 11 Uhr, vor dem Beputirten, Ober— Landesgerichts-Referendarius Harmuth, angesetzten Ter— mine entweder persönlich oder durch einen legitimirten Bevollmächtigten, wozu die Justtzräthe Mettke und Tirpitz in Vorschlag gebracht werden, zu melden und zu legitimiren, widrigenfalls nach Ablauf dieser Frist die obengenannten Gelder zur Köuigl. Justiz-Ofsfizian— ten Witwen⸗Kasse abgeliefert werden soͤllen. Die sich später meldenden und legitimirenden Inter— essenten haben auf die inzwischen von der Wstwen— Kasse erhobenen Zinsen der überlleferten Gelder keinen Anspruch. Frankfurt, a. d. O., den 5. Februar 1841.

Königl. Preuß. Ober⸗Landesgericht.

Scheller.

Lipowiec 11 075 Thlr. und bei Hundsfeld 10,325 Thlr. in Posener Pfandbriefen ö. Von dem nach Abzug der zu übernehmenden Pfandbriefe verbleibenden Kaufgelder⸗-Reste ist ein Drittheil mit dem bis Johanni 1841 durch Amortisation getilgten Theile der Pfand— briefe vor der Uebergabe, das Residunm aber innerhalb dreier Jahre in drei gleichen jährlichen Raten zu bezahlen.

Die speziellen Veräußerüngs⸗-Bedingungen liegen in unserer Registratur zur Einsicht bereit und werden in dem Licitations Termine vorgelegt werden. Wir be— merken noch, daß die Auswahl unter den Bietern sich der Herr Geheime Staats-Minister v. Ladenberg vor— behalten haben, weshalb jeder Bietende bis zum Ein— gange dieser Entscheidung an sein Gebot gebunden bleibt.

Posen, den 11. Februar 1841.

Königl. Preuß. Regierung,

Abtheilung für die direkten Steuern, Domainen u. Forsten.

1 m n.

Nachdem der angeblich in der Grafschaft Hohenstein im Königreich Hannover geborne und nachherige Kö— niglich Preußische Hauptmann und Commandeunr der weiten Abtheilung der 9ten Invaliden-Compagnie, öhristian Günther, am 2. Mai 1839 zu Bunzlau in Niederschlesien ohne Hinterlassung bekannter Erben verstorben ist, so werden alle diejenigen, welche als

Nachlaß der, Bernhardine v. Wuerz als herrenloses Gut dem Königl. Fiskus zugesprochen werden.

Pfandbriefe angetragen:

. tal ⸗gitati on. : Von Seiten des unterzeichneten Konigl. Dber⸗Lan⸗ desgerichts werden hierdurch die unbekannten Erben und Erbes⸗-Erben oder nächsien Verwandten der am 8. November 1839 zu Reichenbach verstorbenen Excon— ventualin des aufgelösten Cisierzienser Juͤngfrauen⸗ stifts zu Trebnitz, Bernhardine v. Wuerz, vorgeladen, in dem auf den J. Dezember d. J., Vormittags um 10 Uhr, anberaumten Termine im Parteienzimmer Nr. 2 des hiesigen Ober⸗Landesgerichts⸗Gebäudes vor dem er⸗ nannten Deputirten, Herrn Ober⸗Landesgerichts⸗Refe⸗ rendar Klette, persönlich oder durch Bevollmächtigte aus der Zahl der bei uns zur Praxis berechtigten hie— sigen Justiz⸗Lommissarien zu erscheinen, sich in diesem Termine vollständig als Erben zu legitimiren und ihre Gerechtsame wahrzunehmen.

Sollte in dem angesetzten Termine Niemand erschei⸗ nen, so wird der in ungefähr 1000 Thlr. bestehende

Breslau, den 3. Februar isä1. Königl. Ober⸗Landesgericht. Erster Senat.

Es ist auf die Amortisation folgender Wesipreuß.

Erben oder Erbes⸗Erben desselben Ansprüche an dessen Nachlaß zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, sich dieserhalb bei uns binnen 9 Monaten zu legiti⸗ miren, oder ihre Ansprüche spätestens in dem auf hie⸗ sigem Ober⸗-Landesgericht auf den 1. Juli 18A1, Vormittags um 11Uhr, vor dem Herrn Referen— darius Bublatzky angesetzten Termin anzumelden und zu bescheinigen, widrigenfalls sie damit präkludirt werden und über Len Nachlaß anderweit nach den gesetzlichen Vorschriften verfügt werden wird.

Glogau, den 28. Juli 1816.

Königl. Preuß. Ober⸗Landesgericht. Erster Senat.

Subhastations⸗Pagtent.

Das Rittergut Scheibau, Freistädter Kreises, land— schaftlich auf 23, 330 Thlr. 17 sgr.7 pf. abgeschätzt, soll am 7. April 1821, Vormittags um 11 uhr, auf dem hiesigen Schloß im Wege der nothwendigen Subhastation verkauft werden.

Taxe und Hvpothekenschein liegen in der Registratur zur Einsicht bereit. ;

Glogau, den 15. September 1810.

Königl. Ober⸗Landesgericht. Erster Senat. (L. S.) Kuno w.

Subhastations-Patent.

Die Güter Groß⸗ und Wenig⸗Lessen, Laesgen, Ser dorff und Seiffersholj, Gründerger Kreises, landschaft— lich mit Ausschluß eines Super-Inventarii zusammen auf 168,116 Thlr. 11 sgr. 10 pf. außerdem aber noch jedes besonders, nämlich Groß- und Wenig⸗Lessen zu S0, zz9 Thlr. 20 sgr., Laesgen zu 26,199 Thlr. 8 sgr. 1 pf, Seedorff zu 18, 938 Thlr. 25 sgr. 1 pf. Seiffers⸗ holj zu 20,838 Thlr. 4 sgr. 8 pf. taxirt, sollen am

25. Mai 18321. Voxmittags um 11 uhr, auf hiesigem Schlosse öffentlich in nothwendiger Sub hastation, und zwar entweder zusammen, oder Groß⸗ und Wenig ⸗Lessen als ein Ganzes und Laesgen, See⸗ dorff und Seiffersholj wieder als ein Ganzes, ver⸗

t werden. a,, und die Hypothekenscheine liegen in der

2 Registratur zur Einsicht bereit. k werden zu diesem Termine folgende ih⸗

Extrahenten.

machungen bisher, außer den vorstehend ge ; e her, h genannten Extrahenten, während des Verlaufs von Sechs Zins⸗

Namen und Wohnort des

Bezeichn.

des Depar⸗ tements. Marien⸗ werder.

Angabe des Verlusts.

verbrannt.

Bezeichnung

es

Pfandbriefs.

Bartoszewice

Nr. Ha 5007hlr.

nebst Coup. von

Johanni 183

ab.

2. Kgl. Regierung Lopatken Nr. 35

zu Danzig Na⸗über 30 Thlr.

mens der Brü—⸗ derschaft zu

Subkan.

Kaufm. Carl Mgowo Nx. 34

Kupffender zusn 50 Thlr. Marien

Bromberg. . werder.

17 3 30 Thlr.

Witwe Louise Kl. Bandtken

Domke zu Hoch⸗Nr. 16 a5 0 hlr.

stries dei Dan⸗

zig.

3. Wwe. MelchertsSchubin Nr. Bromberg zu Cziskowke bei 2hs à 25 Thlr. lich gewor⸗ Bromberg. den.

6. Ob Lontrolleur Dyck Nr. A 2ESch neide⸗ verbrannt. Zeising zu Lau⸗l0h9 Thlr. mühl. lenburg.

Da ungeachtet der erlassenen öffentlichen Bekannt⸗

. Rfm̃. SansSa⸗ mnel zuSchnei demühl.

aus dem Kirchen⸗ Kasten zu Subkan entwendet.

Marien⸗ werder.

verdorben.

Marien⸗ werbrannt.

werder.

unkennt⸗

jahlungs⸗Terminen fein Inhaber der gedachten Pfand⸗ e de. sich gemeldet hat, so werden diese J In⸗ haber hierdurch aufgefordert, bis zum Achten Ilns⸗ zahlungs Termin, spätestens aber bis zu dem ö. I9. Aug ust 1841, Vormittags 11 uhr vor dem General Landschafts Syndikus, Ober Landes gerichis · Nath Ullrich hierselbst, mit ihren Ansprüchen an a, sich zu melden oder die gäuz— liche Amortisation der letzteren zu gewärtigen ; Marienwerder, den 15. August font. . Königl. Wesipreuß. Genergl⸗ Landschafts⸗ Direction Freiherr von Ro senberg. .

A1

rem Aufenthalte nach unbekannte Gläubiger resp. deren Erben mit vorgeladen:

*.

Kuno w. In dem Deposiiorio des unterzeichneten! Ober⸗Lan⸗

v. Nothenburgschen erbschaftlichen Liquidations. 27.

28 . Zachert 1 Thlr. 22 sgr. 8 pf. gleichfalls aus der Hauptmann v. hee e g ll

Musketier Schmidt aus

6 pf. Perzipienda aus der Hans George Ferdinand v. d. Ostenschen erbschaftlichen Liquidations-Masse; vor dem Herrn Kammergerichts-Assessor Hundt im hie— ͤ Capitain Friedrich Gottlieb . / August v. Grollmann 220 Thlr. aus der verwit—

für die Erben des Kandidaten Christian Wilheim Sommer 281 Thlr. 19 sgr. 2 pf. aus der Kriegs—

in dem Depositorio des Land- und Stadtgerichts

saller ihrer etwaigen Vorrechte verlustig gehen und mit

mit Gebäuden, Befriedigungen, Saaten, Ackerarbetten

dung und Beglaubigung

6. April gr.,, Morgens 19 Uhr, naufgefordert, bei Vermeidung der durch den April er. zu publizirenden Präklusiv-Abschied auszusprechenden gänzlichen Abweisung.

Datum Greifswald, den 23. Januar 1841.

Königl. Hofgericht ven Pommern und Rügen. (L. S.) v. Möller, Praeses.

] ——

= 8 gl gitgti sn.

Ueber das Vermögen der Kaufmann Aron-⸗-Levinschen Eheleute hierselbst ist wegen Unzulänglichkeit desselben zur Befriedigung der Gläubiger von uns der Konkurs eröffnet und ein Liquidations-Termin auf

den zl. März 1841, Vormittags 11 Uhr,

sigen Gerichts-Lokale anberaumt.

z werden daher vorgeladen, in diesem Termine persönlich oder durch Bevollmächtigte, wozu ihnen von den hie— sigen Justiz⸗Kommissarien der Justizrath Barckow und Justiz⸗Kommissarius Kempe vorgeschlagen werden, zu erscheinen, ihre Forderungen mit Beweismitteln anzu— geben und die darüber sprechenden Dokumente vorzu⸗ legen. Die Ausbleibenden haben zu gewärtigen, daß sie mit allen Ansprüchen an die Masse ausgeschlossen werden und ihnen deshalb gegen die übrigen Gläa— biger ein ewiges Stillschweigen auferiegt werden wird. Stargard in PdVmmern, den 27. November 1840. Königl. Land- und Stadtgericht. v. Griesheim.

Nothwendiger Verkauf. Königl. Land- ünd Stadtgericht zu Wriezen. Wriezen, den 2. Januar 181. Die den Michael Grunnowschen Erben gehörige, zu Alt⸗Reetz belegene, im Hypothekenbuche sub No.? ver— zeichnete, auf 7132 Thlr. 5 sgr. gerichtlich abgeschätzte Siebenzig Morgenstelle soll im Wege der nothwendigen Subhastation

en g Juli 181 öffentlich meistbietend verfauft werden.

Die Taxe, der Hypothekenschein und die besonderen Kaufbedingungen können täglich in unserer Registra— tur eingesehen werden.

Die Erben des am 10. Oktober v. J. zu Bennecken—⸗ stein verstorbenen Landgespann Christian Heinrich Hecht haben darauf angetragen, über dessen Nachlaß den erb⸗ schaftlichen Liquidations-Prozeß zu eröffnen, welchem Antrage stattgegeben ist. Es wird demnach zur An⸗ meldung der Änsprüche der Nachlaßgläubiger und resp. deren Nachweisung, so wie zur Wahl eines Kurators, ein Termin auf ; ö

den 3. Mai c., Morgens 9 Uhr,

vor dem Herrn Kreis⸗Justizrath Saalfeld an Gerichts—⸗ stelle hierselbst anberaumt, wozu die Gläubiger persön— lich oder durch zulässige Bevollmächtigte, wozu ihnen im Falle der Unbekanntschaft die Herren Justiz⸗Kom— missarien Dr. Fischer, Maximilian und Dr. Schulze vorgeschlagen werden, unter der Verwarnung vorgela— den werden, daß die außenbleibenden Kreditoren aller ihrer etwaigen Vorrechte verlustig erklärt und mit ih— ren Forderungen nur an dasjenige, was nach Befrie⸗ digung der sich meldenden Gläubiger von der Masse noch Übrig bleiben möchte, werden verwiesen werden. Nordhausen, den 16. Januar 1831.

Königl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht.

Nothwendiger Verkauf.

Stadtgericht zu Berlin, den 2. November 1840. Das an der Friedrichsgracht Nr. 12 belegene Grund— stück des Destillateurs Distelkamm und der verehelich— ten Lindner, taxirt zu 5782 Thlr. 23 sgr., soll am 25. Juni 1841, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hypothekenschein sind in der Registratur einzusehen. Der dem Aufenthalte nach unbekannte Kaufmann Karl Friedrich Paetow, als eingetragener Gläubiger, wird hierdurch öffentlich vorgeladen.

8 B t gti dn.

In dem über den Nachlaß des im August d. J. versiorbenen hiesigen Kaufmanns D. A. Oelsner am 20. Oktober d. J. eröffneten erbschaftlichen Liquidations⸗ Prozesse ist ein Termin zur Anmeldung und Nachwei—⸗ sung der Ansprüche aller unbekannten Gläubiger auf

den 3. April 18411, Vorm. um 11 Uhr,

vor dem Herrn Stadtgerichts⸗Rath Sack angesetzt wor— den. Diese Gläubiger werden daher hierdurch aufge⸗ fordert, sich bis zum Termine schriftlich, in demselben aber persönlich oder durch gesetzlich zulässige Bevoll⸗ mächtigte, wozu ihnen beim Mangel der Bekanntschaft die Herren Justiz⸗-Kommissarien Müller J. und Ottow vorgeschlagen werden, zu melden, ihre Forderungen, deren Art und das Vorzugsrecht anzugeben und die etwa vorhandenen schriftlichen Beweismittel beizubrin— gen, demnächst aber die weitere rechtliche Einleitung der Sache zu gewärtigen, wogegen die Ausbleibenden

ihren Forderungen nur an dasjenige, was nach Befrie— digung der sich meldenden Gläubiger von der Masse noch übrig bleiben möchte, werden verwiesen werden. Breslan, den 17. November 1840. Königl. Stadtgericht 11. Abtheilung. Behrends.

G Von dem unterzeichneten Gericht wird hierdurch der seit langen Jahren verschollene, aus D. Warten⸗ berg gebürtige und dem Vernehmen nach in die Russischen Staaten, ausgetretene Sattlergeselle Frie⸗ drich Wilhelm Kleike und dessen etwa zurückgelassene Erben und Erbnehmer aufgefordert sich binnen 9 Monaten, spätestens aber in dem auf

den 25. April 1831, Vormittags 10 Uhr, im Parteienzimmer hierselbst angesetzten Termine

mer Ramelow von dem Eigenthümer Carl Krtiger am tere Anweisung, im Fall des 1. Juli 1840 erkaufte, auf Rügen belegene Gut Tiljow gewärtigen,

in termine den 24. Februar, 16. März und

Die unbekannten Gläubiger der Gemeinschuldner

. Ausbleibens aber zu l daß der Berschollene für todt erachtet und sein zurückgelassenes, bisher in unserm Deposi⸗

Gartenbestellung, Dungfuhren, Klee⸗ und Dung⸗Vor- torio verwaltetes Vermögen den nächsten Erben, die räthen, dem größten Theile des Guts-Juventarit au sich als solche dazu gesetzmäßlg legitimiren können Vieh, Feld und Wirthschaftsgeräth, Gesinde⸗Betten ausgeantwortet werden wird.

und Milchgeräth rechtsbegründete Forderungen haben D. oder geltend machen wollen, werden zu deren Anmel⸗

Wartenberg, den 22. Juni 1810. Herzogl. Stadtgericht und Justiz⸗Afmt. v. Wurmb.

2 8 * . * 2 aan Koͤlnische Feuer-Versicherungs-Gesellschaft.

Indem ich mich auf meine früheren Ankündigungen beziehe, empfehle sch mich dem geehrten Publikum fort⸗ während bestens und bringe gleichzeitig noch zur Kenntniß, daß in Lenzen Heir Aron Riese, Kaufm., in Strausberg Herr Heinrich Gückler, Kaufm., als Agenten der Gesellschaft zu jeder gewünschten Aus⸗ kunft und Entgegennahme von Versicherungs⸗-Anträgen stets bereit sind. Berlin, den 23. Februar 1811.

Der General⸗Agent S. Bleichröder.

Re, , . 8 Ober⸗Ochlesische ECisenbahn.

Die Herren Actionaire der DOber-Schlesisch en Eisenbahn werden hierdurch zu einer auf

den 22. März d. J., Nachmittags 3 Uhr, in dem hiesigen Börsen⸗-Lokale anberaumten General— Versammlung eingeladen, um:

das entworfene Gesellschafts-Statut zu berathen und zu vollziehen.

Der gedru ckte Entwurf der Statuten wird den auswärtig wohnenden Herren Actionairen zuge— sandt werden, die hiesigen Herren Actionaire ersu⸗ chen wir, denselben in dem Büreau, vom 10. März ab, abholen zu lassen.

Wir laden die Herren Actionaire ferner zu einer zweiten auf

den 3. April d. J., Nachmittags z uhr, eben daselbst anberaumten General-Versammlung ein, um in derselben:

die Wahl der Repräsentanten der Gesellschaft

nach Maßgabe des Gesellschafts-⸗Statuts vorzu⸗

nehmen. ö

Die nicht erscheinenden Herren Actionare werden den durch Stimmenmehrheit von den Anwesenden ge— faßten Beschlüssen beitretend erachtet. Einlaßtarten zu den beiden resp. Versammlungen sind vom 15. März ab im Bureau der Gesellschaft, Ohlauer Straße Nr. AA, bis spätestens an den Tagen vor den Versammlungen in Empfang zu nehmen. Breslau, den 18. Februar 1841.

Der Comité der Ober⸗Schlesischen Eisenbahn.

. Graf Pückler, Graeff, Präsid. der Kgl. Regierung zu Oppeln. Kgl. Justizrath. Klocke, Kraker, verordneten⸗Vorsteher. Kgl. Kommerzienrath. Lange, Lewald, Ober⸗Bürgermeister u. Geh. Reg. Rath. Kaufmann. v. Löbbecke, Manger, Milde, Kgl. Kommerzienrath. Kgl. Bau⸗Inspektor. Kaufmann. Graf v. Renard, Gustav Graf v. Saurma, auf Groß⸗Strehlitz. auf Jeltsch. Schiller, Kaufmann.

Stadt

Demnach der Ackerwirth Johann Diedrich Niehaus zu Hahlen, Kirchspiels Menslage, welcher von den Er— ben der verstorbenen Demoiselle Ledders, Rebbelmann und Johann von Ahlen zu Gladbeck bei Dorsten an der Lippe, das diesen Erben gehörende Kohrmannsche vollerbige Kolonat zu Kl. Mimmelage, Kirchspiels Menslage, welches an der einen Seite an die Bauer— schaft Nortrup, Kirchspiels Ankum, insbesondere an das in dieser Bauerschaft belegene Wolthans-Kolonat, auf der anderen Seite an den Hof des Kolonen Kl. Neßlage in der Bauerschaft Kl. Mimmelage gränzt, in seinem gesammten Komplexe mit allen Rechten und Gerechtigkeiten gekauft und angetreten, um die öffent⸗ liche Vorladung derjenigen, welche Forderungen und Ansprüche an gedachte Stätte zu haben vermeinen, nachgesucht hat und diesem Suchen mittelst Dekrets vom heutigen Tage stattgegeben ist: so werden Alle und Jede, welche Real⸗ oder sonstige dingliche Rechte und Ansprüche an gedachte Kohrmanns-Stätte zu ha⸗ ben vermeinen oder ein Näherrecht auszuüben gewillet sind, hierdurch aufgefordert, ihre Forderungen und An⸗ sprüche in dem zu deren Anmeldung auf den 23. März d. J., Morgens 10 Uhr, vor hiesigem Amtsgerichte angesetzten Termine persön—⸗ lich oder durch gehörig Bevollmächtigte anzuzeigen und ihre Beweismittel, wenn solche in Urkunden bestehen, vorzulegen, sonst aber dieselben bestimmt und vollstän⸗ dig anzugeben, und zwar unter der Verwarnung, daß sie widrigenfalls mit ihren Real-Forderungen oder son⸗ stigen dinglichen und Näherrechts-Ansprüchen ausge⸗ schlossen werden sollen. Decretum Quakenbrück, den 135. Februar 1841. Königl. Amtsgericht.

* *

2 * . 56 . . 5 0

Literarische Anzeigen. Eben ist fertig geworden bei Hinrichs in Leipzig und zu sinden, auch in Berlin in Plahn's Buchhdlg. (L. Nitz e), Jägersir. 37, Duncker, Besser:

Grammaire Allemande à nsage des Frangais et de ceux qui. possedent la langue Frangaise, ou Methode . hour ap- prendre facilement et fond la langue Allemande bar Gharles B. Schade. Enzienne 6 dition entierement refondue et considerabl. augmentée. 8. AB pages. 1841. car. 1 Thlr. Flügel, Konful, Dr. J. G., kleines kaufmänni— sches Handwörterbuch in 3 Sprachen: Deutsch— Englisch⸗Französisch. Enthaltend: die gebräuchlich— sten Ausdrücke des Handels. 380 S. Lex. 8. karton. 1811. 2 Thlr. . Hofm eister, Ad., dte Fabrication des Alauns, so wie der Handel mit diesem Produkte und die über ihn erschienene Literatur. Nach den besten Duellen, neuesten Forschungen und Entdeckungen dargestellt zum Gebrauche für Technologen, Künsi— ir nnd Profe ssion isten, ganz. hesonders aber für sitzer von Alaunwerken, Färber, Kaufleute ꝛc. Mit Abbild. 72 S. 8. 1810. geh. 10 sgr.

e 6 6 3. Alle und Jede, welche an das von dem Eigenthiü—

41

persönlich oder schriftlich zu melden uns sodann wei⸗

Allgemeine

Amtl. Nachr. Judalt.

Frankr. Deput. Kammer. Interpellation des Herrn Mermilliod in Bezug auf den Argentinischen Frieden. Erwiederung des Mini⸗ sters der auswärtigen Angelegenheiten. Die Wiederaufnahme des Vorschlags des Herrn Remilly in Betreff der Ausschließung der Be⸗ amten alls der Deputirten⸗Kammer wird mit schwacher Majorität verworfen. Paris. Vermischtes.

Gröoßbr. u. Irl. London. Der Cardigansche Prozeß. Wähler⸗ Registrir. Bills. Maschinen⸗Ausfuhr. Pottaschen⸗Fabrication.

Belg. Brüssel. Der Antrag für die kathol. Universität.

Schwed. u. Norw. Stockholm. Spannung zwischen Reichsständen u. Regierung.

Dän. Kopenh. Kandidat Orla Lehmann in Anklagestand versetzt.

Verkehr mit Schweden.

Dentsche Vundesst. Sachsen, Dresden. De. Carus nach Tos— kana. Bremen. Erfolg des Sprengens des Eises durch Pulver.

Oesterr. Wien. Feldm. Lient. v. Luxem *. Herzog v. Bordeaur tritt eine Seereise auf einem Oesterreichischen Kutter an. Triest. Stockung des Levant. Handels.

Schweiz. V. d. Aar. Stimmung gegen jede fremde Intervention.

Nord⸗Am. New-⸗Rork. Mac Lesd'z Freilassung und Wiederver⸗ haftung. Wegnahme eines Amerikan. Schooners von Seiten der Brit. Behörden.

Duvergier de Hauranne: Ueber die Engl. Franz. Allianz und die Eröffnung des Parlaments. (Forts.)

Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

Se. Majestaͤt der König haben dem Koͤnial. Schwedischen Kammerherrn und Leagations-Secretair zu St. Petersburg, Ba— ron Friedrich von Wedel-Jarlsb erg, den St. Johanniter— Orden, und dem Kreis- und Stadt ⸗Physikus, Pr. Stephany zu Frankenstein, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu ver— leihen geruht.

Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem vormaligen Kandidaten der Theologie, jetzt Theilnehmer an der Papierhandlung Plu— macher und Comp., Friedrich Wilhelm Meyer in Elberfeld,

gestatten geruht, die von Sr. Majestaͤt dem Koͤnige von

riechenland fuͤr die Dienste, welche er als Freiwilliger im Grie⸗ chischen Heere geleistet hat, ihm verliehene Auszeichnung des Denkkreuzes zu tragen. Des Koͤnigs Majestaͤt haben den Kaufmann Adolph zu Thorn zum Kommerzien⸗Rath zu ernennen, und das deshalb

ausgefertigte Patent Allerhoͤchst selbst zu vollziehen geruht.

Se. Königl. Hoheit der Prinz Albrecht ist von Schwe—⸗ rin im Mecklenburgischen wieder hier eingetroffen.

Angekommen: Der General-Masor und Commandeur der ͤtn Landwehr Brigade, Freiherr von Trosch ke, von Stargard.

Zeitungs-Nachrichten. Ausland.

Frankreich.

Deputirten⸗-Kammer. Sitzung vom 20. Februar. Da man wußtz, daß heute die Interpellationen wegen des Trak— tats mit Buendos-Ayres an der Tagesordnung waren, so hatten sich die Tribunen schon fruͤhzeitig gefuͤllt. Alle Minister waren auf ihren Plaͤtzen, und in einer der reservirten Tribunen bemerkte man den General Mackau. Gleich nach Eroͤffnung der Sitzung bestiig Herr Mermilliod die Rednerbuͤhne. „Ich habe die Ehre“, sagte er, „eine Bittschrift auf das Buͤreau des Praͤsiden ten niederzulegen, welche von 1320 unserer an den Ufern des Pla⸗ tastroms wohnenden Landsleute unterzeichnet worden ist. Diese Bittschrift trägt das Datum des 5. November 1840. Sie ift gewissermaßen der erste Akt des Schrittes, den ich heute thue; sie ist das erste Wort der Interpellationen, welche ich gegenwaär— tig an die Herren Minister richten werde. Am Sten d. M. fand im Schoße der Pairs⸗Kammer eine kurze Eroͤrterung uͤber den mit Buenos⸗-Ayres abgeschlossenen Traktat statt. Der Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten gab damals keine vollstaͤndigen Explicationen, weil er wahrscheinlich noch nicht im Besitz all der Do⸗ kumente war, welche Aufschluß uber jene Angelegenheit geben. Ich denke, daß gegenwartig die Frage voͤllig aufgeklärt ist. Ich habe es mir zur Pflicht gemacht, dieselbe gruͤndlich zu studiren, wenn es auch nur ware, um sie der Kammer so kurz als mög— lich darzustellen. Es sind drei Dinge bei dem Traktat zu pruͤfen: die von dem Conseils-Praäͤsidenten des J. Maͤrz ertheilten In—⸗ structionen, die Art, wie diese Instructionen ausgefuhrt worden sind, und die Gruͤnde, welche man fuͤr die Ratisication des Traktats geltend machen konnte. In Bezug auf die Instruc— tionen, welche ertheilt worden sind, will ich, wenn auch dem Herrn Thiers der Vorwurf zu machen ist, dieselben in Wider⸗ spruch mit seinen Aeußerungen auf dieser Rednerbuͤhne abgefaßt zu haben, doch gern einraͤumen, daß sie dem Unterhändler einen großen Spielraum ließen; aber ich bin auch der Meinung, daß der Unterhaͤndler, dem so große Freiheit gelassen wurde, dieselbe weit besser haͤtte benutzen können, als er es gethan hat. In Bezug auf den Admiral Mackau, werde ich den Admiral von dem Unterhändler zu unterscheiden wissen. Ehre dem ausgezeich⸗

neten Offizier, dem hoͤchst verdienstvollen Seemanne; aber stren⸗

ger Tadel dem Diplomaten und dem Unterhaͤndler! Was das jetzige Kabinet betrifft, so bin ich nicht feindlich gegen dasselbe ge⸗

sinnt, aber ich werde Rechenschaft von den Gruͤnden verlangen,

die es bestimmen, einen Traktat zu ratifiziren, der unsere Ehre

kraͤnkt und unsere Interessen gefährdet.“ Der Redner ging hier—

auf eine Reihe bekannter Thatsachen durch, die sich ü die Ver⸗

haͤltnisse des Rosas zu seinem Vaterlande und zu Frankreich be—

iehen. Um einen Begriff von dem Schrecken, den Rosas den

'zewohnern von Buenos Ayres einfloͤßt und von der Grausamkeit

seiner Regierungsmittel zu geben, liest Herr Mermilliod einen Aus⸗

zug aus dem in Buenos⸗-Ayres erscheinenden offiziellen Blatte

vor. Der Artikel beginnt mit dem Programm der Feierlichkeiten,

welche bei Gelegenheit der Aufstellung des Bilonisses des Dik—

tators stattfinden sollten; dann folgt die Erzählung jener Feier

lichkeiten. „Sobald,“ heißt es darin, „der militairische General— Inspektor das Zeichen gegeben hatte, setzte sich der Zug in Be— wegung und begab sich nach dem Hause Seiner Excellenz. Die Damen, welche sich mit in dem Zuge befanden, wurden vor den Wagen gespannt, auf dem sich das Bildniß des Wiederherstellers der Argentinischen Unabhaͤngigkeit befand, und sie zogen denselben abwechselnd mit den Generalen bis zum Eingang der Kirche. Man hat keinen Begriff von dem Enthusiasmus, den jene Da— men an den Tag legten.“ Eine solche Erzaͤhlung, be⸗ merkte der Redner, gebe eine deutliche Idee von dem Zu—

stande des Schreckens, der in Buenos, Ayres herrschte.

Herr Mermilliod erinnert hierauf an die gegen mehrere Fran— zoͤsische Unterthanen veruͤbten Grausamkelten, an die Maß— regeln, welche die Franzoͤsische Regierung ergriffen habe, um

Genugthuung zu erlangen, und an die Verpflichtungen, welche

man gegen die Verbuͤndeten eingegangen sey, die man in Monte—

video gefunden habe. In Bezug auf das Benehmen des Admi—

rals Mackau sagte Herr Mermilliod: „Sie muͤssen, m. H., um

das Benehmen des Admirals zu wuͤrdigen, den damaligen Zu—

stand der Dinge in Buenos⸗Ayres genau ins Auge fassen. Wenn ich darthue, daß Herr von Mackau denselben unberuͤcksichtigt ge— lassen und seine Instructionen nicht befolgt hat, so ist die Sache der Bittsteller, fuͤr welche ich hier auftrete, gewonnen. Der Ge— neral Lavalle, sagte man, waͤre vernichtet gewesen und hätte dem Rosas keinen Widerstand mehr leisten koͤnnen. Dies ist nicht richtig. In dem Augenblick, wo Herr von Mackau in Montevideo ankam, hatte sich der General Lavalle dem Norden zugewendet, zwei Provinzen zum Aufstande gebracht, die Regierung in denseiben verändert und die Einwohner fuͤr sich gewonnen. Er war an der Spitze von 10,000 Mann, bereit, einen Krieg auf Tod und Le— ben mit Rosas zu beginnen. Was hätte der Admiral Mackau unter diesen Umstaͤnden thun muͤssen? Er mußte sich der Stadt Buenos⸗Ayres bemächtigen, welche Rosas verlassen hatte; er wuͤrde daselbst eine Einwohnerschaft gefunden haben, welche bereit gewe— sen ware, uns zu unterstuͤtzen; Rosas hatte seinen Standpunkt verloren, er wäre vernichtet gewesen. Es hing nur von Herrn von Mackau ab, sich von dem wahrhaften Zustande der Dinge zu uͤberzeugen, den zu verkennen er sich foͤrmlich bemuͤht hat. Es war ihm ein vertraulicher Brief mitgetheilt worden, den der Englische Gesandte in Buenos-Ayres geschrieben hatte, und in welchem es hieß: „„Rosas ist bis zum heutigen Tage gläͤcklich gewe⸗ sen; aber jetzt kann ihn nur ein Wunder vom Untergange retten.“

Herr Mermilliod eroͤrterte hierauf die einzelnen Artikel des Traktats. Er bemerkte zuvoͤrderst, daß der ganze Traktat schon deshalb null

und nichtig '. weil Rosas bei Unterzeichnung desselben nicht

mehr mit den Vollmachten bekleidet gewesen wäre, die ihm die

Argentinische Republik fruͤher verliehen gehabt hätte; es sey eine

grobe Luͤge von Seiten Rosas, wenn er sich den Minister der

auswaͤrtigen Angelegenheiten der Argentinischen Confoͤderation

nenne. Die Klausel des Traktats wegen der Entschadigung

nannte der Reder einen Hohn, da Rosas sich der Ausfuͤhrung

derselben stets entziehen koͤnnte. Der ganze Traktat stehe im

Widerspruch mit dem Ultimatum, welches am 23. September

1838 uͤberreicht worden sey. Auch die in dem Traktat festgestellte

Amnestie enthalte so unbestimmte Ausdruͤcke, daß sie den Ver—

buͤndeten Frankreichs nicht die geringste Sicherheit gewähre. Am

Schlusse seines sehr ausfuͤhrlichen Vortrages forderte Herr Mer—

milliod das Ministerium auf, kategorische Erklärungen uͤber den

Traktat, uͤber seine Ursachen und uͤber seine Folgen zu geben.

Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten bestieg

hierauf die Rednerbuͤhne mit einem sehr voluminoͤsen Aktenstuͤcke

unter dem Arme. Er sagte:

„Ich bitte die Kammer, sich über diese Menge von Papieren nicht u erschrecken; ich werde sehr kurz seyn, und die Explicationen, welche hn zu geben habe, auf sehr einfache Darlegungen veschräuken; beson⸗ ders, da ich diesen Gegenstand schon in einer anderen Kammer aus- führlich erörtert habe, und eine Wiederholung des Gesagten für über⸗ flüssig halte. Ich habe zwei vorläufige Bemerkungen zu machen. Die erste besteht darin, daß die der Kammer so eben vorgelegte und von einer gewissen Anzahl von Franzosen unterzeichnete Bittschrift der Re⸗ gierung völlig unbekannt ist. Sie hat nicht davon sprechen hören, und es ist ihr direkt keine Reclamation zugegangen. Da nun aber die Ratificationen des Traktates noch nicht vollzogen waren, da das neue Kabinet sich über die Absichten der Regterung noch nicht ausge= sorochen hatte, so wäre es wohl passend gewesen, ihr jene Reclamationen zuzusenden. Die zweite Bemerkung bezieht sich auf eine einfache Ih n, die ich der Kammer vorlegen werde, ohne ir—⸗ gend Folgerungen daraus nu ziehen. Vor der Blokade von Buenos⸗ Apres, in den Jahren 1838 und 1835, belief sich der Werth der Ein⸗ fuhren in Montevideo auf ungefähr 13 bis 20 Millionen j àhrlich, während der Blokade von Buenos-Ayres stieg der Werth jener Ein⸗ fuhren auf 18 bis 16 Millionen monatlich. Es geht daraus deut⸗ lich hervor, daß der Handelsstand von Montevideo aus der Blokade von Buenos⸗-Ayres üngeheure Vortheile zog, und daß er daher ein persönliches Interesse bei der , . jener Blokade hat. Ich will, wie gesagt, aus dieser Thatsache keine Folgerungen ziehen, sondern ich Überlasse dies der Kammer. Nach diesen beiden vorläufigen Bemer⸗ kungen komme ich zum Traktate selbst. Der Admiral Mackau hat in Gemäßheit der Instructionen des Kabinets vom 1. März gehandelt; aber jene Instrücisonen hatten nichts Eigenthümliches, sondern sie stimmien göünan mit denen überein, welche die Kabinette vom 18. April und vom 12. Mai ertheilt hatten. Die drei Kabinette haben dasselbe Ultimatum aufgestellt, und ihren verschiedenen Unterhändlern dieselben Instructionen ertheilt. Damit in dieser Beziehung nicht der geringste Zweifel übrig bleibe, so will ich der Kammer die Instructionen jener

drei Kabinette mittheilen. Das Kabinet vom 15. April sagte am Schlusse der dem Herrn Duchet-Martigny zugesandten Instructionen: „„Ich kann Sse nur neuerdings auffordern, die Beendigung der Zwi⸗ stigkeiten zwischen Frankreich und Buenos⸗Awyres auf die wirksamste Weise zu beschleunlgen; ich will damit freilich nicht gesagt haben, daß man darauf verzichten mulsse, dasjenige zu erlangen, was die Ehre Frankreichs und die Interessen unserer Mitbürger erheischen. 30h weiß, welchen Schaden nian der Argentmnischen Republik durch kie Blofade zufügen ann; aber die, Süld Amerikanische Be⸗ völkerung, an den Bürgerkrieg, gewöhnt, ist für eine solche Hemmung nicht so empfindlich, als es Eurepäische Bevölkerungen seyn würden. Man muß übrigens auch nicht aus den Augen verlieren, daß eine zu lange Dauer der Blokade dieser Maßregel eiwas von ihrer moralischen Wirkung rauben würde. Es ist die Absicht der Regierung des Königs, daß Sie fogleich mit der Ärgentinischen Regierung in Ver⸗ bindung treten, und ein Arrangement auf Grundlagen vorschlagen, welche es augenscheinlich machen, daß wir weit davon entfernt sind, die Argentinische Regierung demüthigen zu wollen. Verlangen Sie eine Entschäbigung zu Gunsten derjenigen Französischen Unterthanen, die in ihren Interessen benachtheiligt worden sind, und setzen Sie für die Zukunft zu Gunsten e , die Behandlung der , Natson fest.“ Am 6. Maͤrz 1839 schrieb dasselbe Kabinet an denselben Unterhändler: „„Die Regierung des Königs bedauert es. lebhaft, daß die Expedition nicht den ausschließlich Französischen Charakter bei⸗ behalten und daß eine Abtheilung der Truppen Ribera's dieselbe unter⸗ stützt hat. Der Anschluß an einen Insurgentenchef ist eine wichtige Thatsache, die die ernstesten Folgen haben kann. Die gegen die Argen⸗ finische Regierung ergriffenen Maßregeln müssen keinen enischieden feind. seligen Charakter haben; und besonders muß sich Frankreich auf keine Wejse in die inneren Angelegendeiten von Buenos⸗ Apres einmischen. Der einzige Zweck Frankreichs ist, sich selbst Gerechtigkeit zu verschaf⸗ fen; es hät sich nicht um Anderer Angelegenheiten, sondern uur um seine eigenen zu kümmern. Das Außerachtlassen dieser Grundsätze könnte die ernsthaftesten Uebelstände nach sich ziehen. Es sind; wie Sie sehen, m. H., drei ganz verschiedene Dinge in den Instrucrionen enthalten; Ent chädigung für die Frayzosen, welche Verluste erlitten haben; Behanklung Frankreichs auf dem Fuß der begünstigtsten Nation; und die ernste Empfehlung, sich jeder Ein⸗ mischung in die innern Streitigkeiten des Landes zu enthalten. Das Kabinet vom 12. Mal übersandte dem Unter bändler am 21. Oktober 1839 folgende Justruction: „„Es ist die Absicht der Regierung des Königs, daß Se bei Ankunft des Admiral Dupotet der Arqentinischen Regierung auf offizielle Weise anzeigen, daß Sie ermächtigt sind, mit br zu unterhandein. Sie müssen, in Erwartung eines später zwischen , und der Argentinischen Republik abzuschließenden Handels⸗ Traktates, für Frankreich die Behandlung auf den Fuß der begünstigtsten Nation fesisetzen, und verlangen, daß der Grundsatz einer Entschädigung für die Franzosen, welche Berluste erlitten haben anersannt werde; die Summe der Entschädigung kann einer schiedsrichterlichen Entschei⸗ dung vorbehalten bleiben. Es sind dies die einzigen wesentlichen Punkte, über die Sie zu unterhandeln haben.“ Die Instructionen des Kabinets vom 1. März sind Ihnen bekannt; Sie verlangen eben⸗ falls die Behandlung auf den Füß der begünstigtsten Natien und die Anerkennung des Grundsatzes der Entschädigung. Der ehrenwerthe Herr Mermillied hätte gewünscht, daß die Personen, welche Entschädi⸗ gung erhalten sollten, sogleich namentlich aufgeführt würden. Nrr Thiers hatte diesen Einwand vorausgesehen und deshalb in seinen In⸗ structionen gesagt: „Wenn Sie es erlangen können, daß die Entschä⸗ digungen namentlich aufgeführt und daß die Gesammt-Summe dersel⸗ ben festgtsetzt werde, so ist es noch besser; aber da diese untergeordne⸗ ten Bedingungen in keinem früheren Ultimatum enthalten sind, so können Sie nicht in peremtorischer Weise darauf bestehen, und Sie können nur den Grundsatz der Entschädtgung, die später auf schiedsrichterlichem Wege zu reguliren seyn würde, festhalten.“ Sie sehen, m. H., daß alle Kabi⸗

nette, die sich auf einander folgten, ihren Unterhändlern gleiche In⸗

structionen ertheilt haben. Man behauptet hier jetzt, wie man schon früher an einem anderen Orte behauptet hatte, daß man gar nicht mit Rofas hätte unterhandeln, sondern so lange mit ihm hätte Krieg füh⸗ ren müssen, bis er gesiürzt seß. Die Franzosen in Mentevideo machen es dem Admiral Mackau zum Vorwurfe, daß er den Krieg gegen Ro⸗ sas nicht bis zur Vernichtung desselben sortgesetzt habe. In diesem Sinne lauteten aber nicht die dem Admiral eriheilten Instructionen. Man hatte ihm vorgeschrieben, zu unterhandeln, und er hatte unter⸗ handelt. In der Instruction, die der ehrenwerthe Herr Thiers dem Admiral Madckau eriheilte, hieß es unter Anderem: „„Mit Rosas zu unterhandeln, muß Ihre erste Sorge seyn.““

Herr Guizot widerlegte darauf die Behauptung des vorigen

Redners, daß Rosas in dem Augenblicke, wo man den Trak—

tat mit ihm abgeschlossen hatte, in einer verzweifelten Lage ge—

wesen sey. Der General Lavalle habe die Provinz Buenos⸗Ayres

raͤumen muͤssen, und nur eine kraftige Unterstuͤtzung von Seiten Frankreichs haͤtte ihn in den Stand setzen koͤnnen, den Kampf gegen Rosas fortzufüͤhren. Dadurch waͤre Frankreich aber noch entschiedener in einen fremden Buͤrgerkrieg verwickelt worden, und einer solchen Lage, die ganz gegen die Politik und gegen die Interessen Frankreichs waͤre, 10. der Traktat ein Ende ge— macht. „Die Kammer“, so schloß Herr Guizot, „wird sicherlich nicht von mir erwarten, daß ich ein Urtheil uͤber die ver— schiedenen Parteien faͤlle, welche gegenwärtig um die Ge— walt in der Argentinischen Republik kämpfen, daß ich die Eine legitim, gerecht, ehrenvoll, und die Andere ungesetz— lich, barbarisch und blutgierig nenne. Es steht uns nicht zu, dergleichen Urtheile zu fällen. Es ist hier oder nie—⸗ mals der Fall, den Grundsatz der Nichteinmischung in seiner ganzen Ausdehnung anzuwenden. Wenn Rosas den Traktat nicht hält, den er unterzeichnet hat, wenn er die Klauseln dessel— ben nicht ausfuͤhrt, wenn er die Vortheile, auf die wir ein Recht haben, nicht gewährt, so bleiben uns Mittel genug, um ihn dazu

zu zwingen; aber ich begreife nicht, wie man der Regierung ei nen ernsten Vorwurf daruͤber machen kann, daß sie aus einer schwierigen, fuͤr den Schatz laͤstigen Lage herausgekommen ist. Ich will gern glauben, daß persoͤnliche Interessen darunter zu seiden haben. Es ist natuͤrlich, daß sie sich beklagen und daß sie reklamiren; aber auf die Entschlteßungen der Kammer und auf die Regierung des Koͤnigs koͤnnen dieselben keinen Einfluß ha⸗ ben. Der ir. 2 ratif z e,. 2 , ,

Frankreichs gemäß ist“ Einige Nedner

Debatte 3. weiter fortsetzen; aber die Kammer verlangte den

. ; mirt worden Schluß derselben; und da kein bestimmter Antrag e,. ,

Far; e ging man zur Jagesor aun, ern frnh me des gie,

s Wort, um Da n * ) 6. Beireff der Beamten in der Kammer,

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