1841 / 84 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

die erforderlich Der vorlie⸗

Dauer der Eisenbahn-Fahrten am 22. März.

Abgang von P᷑Potsd am.

Zeitdauer

St.

Zeitdauer

St. M. Um 8 Uhr Morgens. Um 7 Uhr Morgens .. 2 Vormitt. .. 1090 Vormitt. . . . Nachmitt. 2 142RNachmitt. . . Abends... ö ö ; ' 1 3 77 Abends ...

In der Woche vom 16. bis Potsdamer Eisenbahn S187 Personen gefahren.

Berliu g ER örs e.

22. Maͤrz sind auf der Berlin—

Den 23. März 1841.

F. Dr Brief. Geld.

Cour. Gelg.

St. Schuld- Seh. Pr. Rugl. Obl. 30. Eräm. Seli. d. Seel Kurm. Sehuldv. Nenm. Schuldv. Berl. Stadt- Q bl. Elbiuger do. Dauz. do. in Th. Wertp. Pfaudbr. Grosah. Pos. do. Oatpr. Pfaudhr. Pomm. do. Kur- u. NaPu⸗́n. do. Schlesische do. 31

1033

10na Aetiem. 2 Br. Pots. Eisenh. d o. do. Priur. Aet. M gd. Lp. REiseuh. do. do. Prior. Act. RHerl. A uli. Eiseuh.

do. do. Prior. Act. 4

46 Gold al mare q Neue Dukaten Friedrichisd' or And. Goldmiju-

.

Diseonto

A us wärt ige Börsen. Amsterdam, 19. Märæ.

39/9 8 an. 20 2 /.

Passive —. Ausg. —. Pram. Sch. —. 24 J

vl. —. Oesterr. 103! /.

; Antwerp eu, 18. Mära. LZiusl. 6. Neue Anl. 202.

Frankfurt a. M., 20. Märx.

19 2431, Br. Bank-Act. 19132. 1940. Partial - Ob. Loose zu 3090 FI. izas/,. 1311... Loose zu 100 El. Preuss. Präm. Sch. Sis, G. do. 4d, Anl. 1013, Br. Poln. Loose 71*/4. 712. Fo, Span. Aul. 221/96. 22. 21 Holl. A93 /o. 91 3.

Eisenbahn- Aetien. St. Germain 720 Br. Versailles rech- tes Ufer 00 Br. do linkes 310 Br. Müncheu-Augsburg S6!“ G. Strass- hurg-Basel 245 Br. Leipzig-Dresden 100 Br. Köln- Aachen 93 C.

Paris, 18. Mürz. zo, Rente fin cour. 11I. A0 30 Rente fin Cour. 77. Neapl. au compi. 102. 495. 5 Span. Rente 24. Passive 33/4. Fort-. Wien, 18. Mürz. So, Met. 1065.5. Ag os 1 . 30S, 78. 2120600 88. Bank- Actien 1623. Anl. de 1833 1310. de 1839 1112.

9 w

Königliche Sch auspiele. Mittwoch, 24. Maͤrz. Im Schauspielhause: Die Leibrente. Hierauf: Die Einfalt vom Lande. Donnerstag, 25. Marz. Im Schauspielhause: Die Deut⸗ schen Kleinstaͤdter. . . . 3 Freitag, 26. März. Im Schauspielhause: Voltaire's Ferien,

. zen ß Th. —— 2

Fr. Cour. Thlr. zu 30 Sgr. Brief. Geld.

Amaterdam.......... . 250 138 */ ö

40 JI. Mt. 1377/7 1375 /

Hamhurßßd.. 300 M. / A9! 2

a9 1486

6 18558 5 183/15 78 * / 15

e c4 Se l- Co uns.

. Augshurg

Breslau

Leipaig WZ. ...... Frankfurt a. M. WX.

F teraburg

Lustspiel in 2 Abth., von B. A. Herrmann. Hierauf: Der Lie— bestrank, Oper in 2 Abth., Musik von Donizetti. (Mlle. H. Carl: Adine, als Gastrolle.)

Sonnabend, 27. Maͤrz. Im Opernhause: Zum Besten der in Folge dee Feldzuͤge von 1813 15 erblindeten Krieger, welche von dem unter dem Vorsitze Ihrer Koͤnigl. Hoheit der Prin— zessin Wilhelm bestehenden vaterlaͤndischen Verein unterstuͤtzt wer— den: Wilhelm Tell, Schauspiel in 5 Abth., von Schiller. Die Ouvertuͤre und die zur Handlung gehörige Musik ist von dem K. Kapellmeister Weber. Die neuen Decorationen sind von den K. Decorationsmalern Herren Gerst, Gropius und Koͤhler. (Neu einstudirt.)

Zu dieser Vorstellung sind Opernhaus⸗-Billets, mit Freitag bezeichnet, guͤltig.

Preise der Platze: Ein Billrt in ges: 1 Rthlr. 10 Sgr. Im Schauspielhause: Franzoͤsische Vorstellung.

Königsstädtisches Theater. Mittwoch, 24. Maͤrz. Zum erstenmale wiederholt: Die beiden

den Logen des Isten Ran—

Philibert, Lustspiel in 3 Akten, frei nach dem Franzoͤsischen, von

Niederl. wirkl. Schuld 80. 369 do. 977/ J. Kan- Bill. 225,6. Zinsl. 57/9. Preuss.

Oesterr. S9 Met. 1057/3 (G. 409 98! Er. 21// 38!“ Br.

1 *

*

C. Lebruͤn. Nach dem ersten, zweiten und nach dem dritten Akt: Gymnastisch⸗athletische Vorstellung der Gebruͤder Herren ö. und des Herrn Cole, vom Koͤnigl. Großbritanischen Covent garden⸗Theater zu London: 1) Die Englische Batude. 2) Les Equilibres aüriens. 3) , der Gegenfuͤßler. Zum Schluß zum erstenmale wiederholt: Witten in der Nacht. Posse in 1 Alt, nach dem Franzoͤsischen. z Donnerstag, 25. Marz. Auf hoͤchsten Befehl: Der Kreuz= ritter in Aegypten. Große heroische Oper in 4 Aufz, nach dem Italiaänischen:; IL Crociato in Egitio. Musik von J. Meyerbeer. (Herr Wild, K. K. Hof⸗Opernsaͤnger zu Wien Adrian, als Gast)

Freitag, 26. März. Die schlimmen Frauen im Serail. Zauberposse mit Gesang in 2 Akten.

Sonnabend, 27. Maͤrz. Die schlimmen Frauen im Sarail.

Markt⸗-Preise vom Getraide.

Berlin, den 22. März 1841. Zu Lande: Welzen 2 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf.; Roggen 1 Rthlr. 1 Sgr. 11 Pf, auch 1 Rthl. 10 Sgr; große Gerste 1 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rthlr. 3 Pf.; kleine Gerste 1 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf., auch 1Rthlr.; Hafer 1 Rthlr., auch 25 Sgr. Zu Wasser: Roggen 1 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rihlr.

11 Sgr. 3 Pf.; Hafer 27 Sgr. 6 Pf.

Sonnabend, den 20. März 181. Das Schock Stroh 9 Rihlr. 10 Sgr., auch 8 Rthlr. 10 Sgr. Der Centner Heu 1“ Rthlr. 10 Sgr., auch 27 Sgr. 6 Pf.

An die Leser.

Die vierteljährliche Pränumeration der Staats-Zeitung beträgt 2 Rthlr. Preuß. Cour.

für das Inland. Bestellungen für Berlin

werden in der Expedition selbst (Friedrichs Straße Nr. 72) gemacht und jeder innerhalb der Ring—⸗ mauer der Stadt wohnende Pränumerant erhält das Blatt durch die Stadtpost, schon den Abend vor dem angegebenen Datum, frei ins Haus gesandt. Auswärtige, des In- oder Auslandes, bewirken ihre Bestellungen rechtzeitig bei den resp. Post— Aemtern; wer dies versäumt, kann nicht mit Gewißheit die Nummern erwarten, die vor der hier eingegange⸗ nen Anmeldung erschienen sind.

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zin keisen.

Gedruckt bei A. W. Hayn.

en Staaten.

Allgemeiner Anzeiger fuͤr die Preußisch

Verkäufer und Michael David als Käufer am 11. De⸗ jember 1775 über das Grundstück Ellerwalde Nr. 28, geschlossenen Kaufvertrages in dem Hy⸗ pothekenbuche bieses Gutes für die Peter Wilhelmschen von

Bekanntmachungen. w

. Der in Diensten der Witwe Weber in Lichterfelde gestandene Dienstknecht Friedrich Lehmann ist we⸗ 9. Diebstahls in Untersuchung gezogen worden und

at sich heimlich entfernt.

Die Gerichts- und Polizei-Behörden des In- und Auslandes werden ergebenst ersucht, auf den unten näher beschriebenen Lehmann vigiliren, im Betre— tungsfalle aber ihn verhaften, mit den bei ihm sich

vorfindenden Geldern und Effecten unter sicherer Be— gleitung nach Berlin transportiren und an die Expe⸗ dition der Stadtvoigtei⸗Gefängnisse, Molkenmarkt Nr., abliefern zu lassen. Wir versichern die ungesumte Erstattung der Kosten, und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit.

Berlin, den 17. März 1841.

Königl. Kriminalgericht hiesiger Residenz. Personbeschreibung.

Der Dienstknecht Friedrich, Lehmann ist 28 Jahr alt, aus Waltersdorff bei Königs-Wusterhagusen ge⸗ bürtig, ist 5 Fuß groß, hat blonde Haare, Bart und Augenbraunen; runde Stirn; graue Augen; gewöhn⸗ siche Nase und Mund; gesunde Gesichtsfarbe; längliche Gesichtsbildung und ist untersetzter Statur. Als be⸗ sonderes Kennzeichen ist anzuführen, daß er in einem Dhre einen silbernen Ring trägt.

Bei seiner , war er bekleidet mit einem blauen Rock (wahrscheinlich Ueberrock),, einer blanen Tuchjacke mit messingenen Knöpfen, einer schwarzen Tuchweste, einer hellblauen Unterziehjacke, einem Paar langen grauen Tuchhosen mit rother Biese, einer schwar⸗ zen Tuchmütze mit Schirm, auf der einen Seite mit Knöpfen, und einem Paar langen Aufziehstiefeln.

Bekanntmachung.

Im i, unserer vorläufigen Bekanntmachung vom 4. Februar é. wegen Verpachtung der Domaine . sfelde wird nunmehr ein öffentlicher Bietungs—

ermin

auf den A4. Mal e., Nachmittags z Uhr, im

Konferenzsaale des hiesigen Regierungsgebäudes, vor dem Departements⸗Rath, Regierungs⸗Rath Has⸗— selbach. .

In diesem nigefelde auf 2 Jahre von Johannis é. bis dahin 18653 und zwar geirennt in zwei Abtheilungen gusge— boten werden, so daß demnächst das Vorwerk Königs⸗ selde, einersetis und die Vormerke Friedrichsberg und Kohlgn andererseits besondere Pachtungen bilden.

1) Für das Vorwerk rn ef de ist das Minimum des Pachtzinses einschließlich der Pacht für die Brau, und Preuntgrei und für das Verlagsyecht . f ent . nn nen 6. au =. gr. incl. 78 ,,,, K

2) Für die Borwerke Friedrichsberg und Kohlau be— trägt das Minimum des i ,, 2129 Thir. 18 sgr. 11 pf. incl. 707 Thir. Gold.

Das sämmtliche auf deu bende und todte räͤthe und der die Serren Pächter kaufen. ermitieit werden; von deinselben verbleiben der Herren P

orwerken vorhandene le⸗ nventarium incl. der Brennerei⸗Ge⸗ bel und Hausgeräthschaften mihsen er Kaufpreis soll bei der Uiebergabe durch Zujziehung vereideter ,.

r jeden ächter 3090 Thlr. als ein Geld⸗Inventa⸗ rium bel der Pacht und stecken die Zinsen dieses Geld⸗ dem Vormunde der Peter Wilhe

Pachtbeträgen. preises muß gleich bei der llebergabe baar bezahlt wer den. Als Eaution müssen für jede Pachtung i560 Thlr

Gebote deponirt werden. .

Neben mehreren anderen Instandsetzungs bauten wird dem Pächter des Vorwerks Königsfelde der Ausbau und die bessere Einrichtung der Brennerei daselbst, dem Päch⸗ ter von Friedrichsberg und Kohlau aber der Neubau

Neubau einer Brennerei auf fiskalische Kosten verhei⸗ ßen. Für die bessere Einrichtung der, Brennerei in Königsfelde, so wie für den Neubau einer Brennerei in Friedrichsberg, müssen aber von den resp. Herren Pächtern außer der gebotenen Pacht noch 6! pro Cent ZJinsen von der Baukosten⸗Summe übernommen werden. Die Pachtbedingungen liegen übrigens von jetzt ab in dem Bülrean des Bepartemenis-Raths im hiesigen Regierungsgebände jederzeit zur Einsicht bereit; auch hat der Administratsr Behr zu Königsfelde die Anwei⸗ fung, den Pacht-Konkurrenten bei etwaniger Besichti⸗ gung der Vorwerke behülflich zu seyn. Was den von den Herren Pachtbewerbern zu führenden Vermögens⸗ Nachweis anbetrifft, so werden dieselben ein Verzeich— niß von ihren Vermögensstücken anzufertigen, mit der Namensunterschrift versehen und solches mit den Dokumenten selbst um 10 Uhr Vormittags am Bietungs⸗ Termine im Kenferenz⸗Saale des hiesigen Regierungs⸗ Gebäudes dem Departements⸗Rath zur Durchsicht und Prüfung vorzulegen haben.

Gumbinnen, den 10. März 1841.

Königliche Regierung. Abtheilung für die Verwaltung der direkten Steuern, Domainen und Forsten.

Nachträgliche Bekanntmachung. Von dem Verkaufe der zur Konkursmasse des Rit— tergutsbesitzers Grothe gehörigen, im Hypothekenbuche des Kammergerichts, Vol. J., pag. 357 verzeichneten und in der Wesipriegnitz r n Rittergüter Bresche, Mollnitz 11. Antheils und Reetz sind außer den im Subhastatlons-Patente vom 19. November 1810 auf— geführten Gegenstände auch noch die Dienste und Ab⸗ gaben der nach Bresche gehörenden 19 Wirthe von

ermine soll die Pacht der Domaine Kö⸗Reetz ausgeschlossen.

Berlin, den 19. Mãrʒ 1811. Königlich Preuß. Kammergericht.

Nothwendiger Verkauf. Königl. Land- ünd Siadtgericht zu Wriezen. Wriezen, den 2. Januar 1841. Die den Michael Grunnowschen Erben gehörige, zu Alt-Reetz belegene, im Hypothekenbuche sub Jo. 7 ver. zeichnete, auf 7132 Thlr. 3 sgr. gerichtlich abgeschaͤtzte Siebenzig Morgenstelle soll im Wege der nothwendigen Subhastation ö ö. de i ann öffentlich meistbietend verkauft werden. Die Taxe, der Sener gere gern und die besonderen Kaufbedingungen können täglich in unserer Registra⸗ tur eingesehen werden.

SOeffentliches Aufgebot. Alle diejenigen, welche auf i gen g des a lch n dn Erben als

Inventariums bereits mit in den oben angegebenen Der überschießende Theil des Kauf⸗

bestellt und solche gleich im Bietungs-Termin bei un⸗ serer Haupt-Kasse zur Sicherung für die abgegebenen

eines Wohnhauses und, sofern er es wünscht, auch der

jetzt Nr. 30,

Erben eingetragenen rückständigen Kaufgelder Sz3 Thlr. 30 gr. Rechte zu haben vermeinen die ge⸗ dachten Wilhelmschen Erben, deren Erben, Cessiona— rien oder die sonst in ihre Rechte getreten sind, wer— . aufgefordert, ihre Ansprüche und zwar spätestens n dem am 2. Juli e., Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Land- und Stadtgerichts⸗Assessor Sie⸗ wert anstehenden Termine geltend zu machen, widri⸗ genfalls sie mit ihren Ansprüchen präfludirt und die gedachte Forderung in dem Hypothekenbuche des Grund—⸗ stücks gelbscht werden soll.

Marienwerder, den 1. März 1841.

Königliches Land- und Stadtgericht.

/

ö 4

In Folge des deferirten Gesuchs des hiesigen Kauf— manns Wilhelm Rosenthal werden hiermittelst zum Zweck der Feststellung seines Schuldenstandes alle die⸗ senigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde An— sprüche und Forderungen an denselben und sein Ver— mögen, namentlich auch an die zu letzterem gehörige, neben dem Mühlenthor hierselbst belegene Delmühle mit Maschinerien und den daneben befindlichen Pferdestall mit Hofplatz zu haben vermeinen, zu deren gehöriger Anmeldung ünd Nachweisung, auch zur An⸗ und Ausführung der vermeintlichen Vorzüge ihrer An⸗ sprüche, in nachstehenden Liquidations-Terminen, als

den 2. und 23. März und den 16. April d. J.

Morgens 10 Uhr,

bei dem Nachtheil geladen, daß sie sonst durch die am 7. Mai d. J. zu erlassende Präklusiv- Erkenntniß da⸗ mit von der jetzt vorhandenen Masse für immer wer— den ausgeschlossen und abgewiesen werden.

Datum Greife wald, den 9. Februar 1841.

(1. 89 Direktor und Assessores des Stadtgerichts. Dr. Höfer.

Lehndorf bei Muͤhlberg.

Vie unterzeichnete Administration der Schwartze⸗ schen Güter in obigem Orte macht hierdurch die erge= benste Anzeige, daß die Elektoral-Böcke eigener Zucht (Abstammung der Heerde des Herrn Gadegast zu Thal bei Oschatz mütterlicher und väterlicher Seite) klassifizirt zum Verkauf stehen. Es werden jedoch nur 2jährige und in höherem Alter stehende Böcke verkauft, da es mit größerer Sicherheit für den Käufer verbun⸗ den sst. Sämmtliche Böcke sind mit bewachsenen Stirn— 6. . vollen 1 . elch l stellen sich nach der Qualität der Wolle aufs gste.

3. Schneider, Administrator der . X. Schwartze⸗ schen Güter zu Lehndorf.

Literarische Anzeigen.

s landwirthschaftliche Publikum. 36 Kunstwiefenbau betreffend. Bei Gebr. Reichenbach in Leipzig erschien so eben und ist in Berlin bei E. 5. Schroeder, unter

Der praktische Rieselwirth. Anleitung, natürliche Wiesen durch Bewässerung in ihrem Ertrage zu erhöhen und unfruchtbare Lände⸗ reien durch Kasftr in fruchtbare Wiesen umzuschaffen. Mit 75 Abbildungen. Nach eigenen Erfahrungen von ö G 6 Baß tg Administrator der Gräfl. Gersdorff'schen Rittergüter Hermsdorf und Jannowitz in d. Ober⸗-Lausitz. Der bedeutende Absatz dieses erst seit wenigen Monaten erschienenen Werkes spricht am besten für dessen Empfehlung, in Bezug auf dessen Brauchbarkeit.

Bei Hoffmann in Frankfurt a. d. O ist so eben erschienen und in allen Buchhandlungen, in Berlin in der Enslinschen (Breite Str. 23) zu haben:

J in . 41 mit verschiedenen Liedern und Gedichten, zwei Reden über Landwirthschaft und zwei Sylvester-Reden von 8 . Elegant brosch. 177 sgr.

Bei Unterzeichnetem ist so eben in Kommisston er⸗ schienen und in allen Buchhandlungen zu erhalten, in Berlin bei W. Logier, Friedrichsstr. 101:

Rundgang um Jena

auf Versfüßen. 8. elegant brosch. Preis 6 Ngr.

Diese kleine humoristische Gabe glaube ich Allen, die sich für poetische Wanderungen interessiren, und insbesonders denen empfehlen zu können, welchen Jeng s Umgebungen bereits aus eigener Anschauung Hennnt sind und die, in der Ferne lebend, gern eine cheiternde Rückerinnerung zu erhalten wünschen,

Leipzig, Febt. 1861. B. G. Teubner.

Re 8 Stechbahn 3) ist zu haben: Bei E. . , . . 6

ie Wahl, den Gebrauch und den Nutzen der lleber die Wahl erfäoledenen Lirten von

.

für kurzsichtige, weitsichtige und schwache Augen. Nebst iner Abhandlung über das Schielen, dessen Wesen, Üirfachen und Heilung. Für Aerzte und Vichtärzte. Von einem praktischen Arzte. Aus dem Dänischen. 8. geh. Preis 7) sgr.

Aug. Schulze's Rathgeber für diejenigen, welche Milch- und Molkenkuren

gebrauchen wollen. Eine Darstellung ihrer zweckmäßig⸗ sien Anwendung und ihrer ausgezeichneten Heilwirkun⸗ gen gegen hartnäckige und langwierige Krankheiten. FRebst Abhandlungen über die dußerliche Anwendung der Milch, die Heilkräfte der Buttermolken, so wie auch die Verbindung der Milch mit den verschiedenen Mi⸗

den Linden 25 im Jagorschen Hause, vorräthig:

neralbrunnen. 8. geh. Preis 10 sgr.

Berlin, Donner

Vreunßische

Allgemeine

Staats Seitung.

stag den 25st Marz

n 2 Amtl. Nachr. 3 halt

Landtags-⸗Augelegeuheiten. Ueber den 9 wegen Be⸗ schränkung der Ablösbarkeit von Erbpacht«, Erbzins⸗ und Zins⸗Ge⸗ rechtsamen. Schlesien. Berathung der Königl. Proposition XII. und Erledigung von Petitionen.

Frankr. Deput. Kammer. Außerordentliche Kredite von 1830. Paris. Das „Journal des Debats“ über die Vermehrung der Ar⸗ mee. Stand der Arbeiten bei der Befestigung von Paris. Ver⸗ mischtes.

Großbr. u. Irl. London. Frage über die Erhebung der Kirchen⸗ steuer. Frankreichs angebliche Erklärung in d. oriental. Angeleg. Suspendirung der Tory⸗Opposition. Ministerielle Erklär. über den Sundzoll. Kommission zur Revision des Stade⸗Zolls. Ir⸗ ländische Wählerzahl. Niger⸗Erpedition.

Niederl. Haag. Generalstaaten.

Belg. Brüssel. Folgen der letzten Senats-Abstimmung. Pri⸗ vatbrief über die jüngsten Vorfälle im Senat.

Deutsche Bundesst. Wiesbaden. Eröffnung der Stände. Ba⸗

den, Karlsruhe. Einberufung der Stände.

Hesterr. Schreiben aus Wien. (Der „Oest. Beob.“ über die Erb⸗

folge im Paschalik Aegypten.)

9 J Die Königin und die Regentschaftsfrage. Ver⸗

es.

Jürkei, Konst. Nachrichten bis zum 5. März.

Nord-⸗Am. Bewilligung für Fortisteationen. Harrison's Erklärung. Korrespondenz zwischen dem Britischen Gesandten und dem Ameri⸗ kanischen Kriegs⸗Secretair.

Inland. Posen. Jubiläum des Ober-Appellationsgerichts-Präsi⸗

. Fischer. ö Trier. Wölfe im Saarburger Kreise. ö. . L. Berlin. Jubiläum der Königl. Schauspielerin

.

——

Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.

Des Königs Majestaͤt haben die von der philosophisch-histo—= rischen Klasse der Königl. Akademie der Wissenschaften getroffene Wahl des Regierungs-Raths und Professors Dr. von Raum er zum Secretair der Klasse zu bestaͤtigen geruht.

Dem George Preston zu Aachen ist unter dem 21. Maͤrz 1841 ein Patent auf einen Gasmesser, in der durch Zeichnung und Be— schreibung nachgewiesenen Zusammensetzung, fuͤr den Zeitraum von Fuͤnf Jahren, von jenem Tage an gerech— net, und den Umfang der Monarchie ertheilt worden. Dem George Preston zu Aachen ist unter dem 21. Marz 1841 ein Einfuͤhrungs⸗Patent auf eine Druckmaschine mit mehreren Farben fuͤr Kat— tun, Papier ꝛc., in den durch Zeichnungen und Be— schreibungen nachgewiesenen Ausführungen und Zusam̊ mensetzungen, fuͤr den Zeitraum von Fuͤnf Jahren, von jenem Tage an gerech— net, und den Umfang der Monarchie ertheilt worden.

Se. Durchlaucht der General⸗Major und Com—

Abgereist: Fuͤrst Wilhelm Radzi—

mandeur der 6ten Landwehr⸗-Brigade, will, und Se. Durchlaucht der Fuͤrst Boguslaw

Posen.

Radziwill, nach

Landtags -Angelegenheiten.

ueber den Gesetz- Entwurf wegen Beschränkung der Ahlssbarkeit von Erbpacht-, Erbzins und Zins— gerecht samen. (Erster Artikel.)

Bevor wir auf die nähere Beleuchtung des oben bezeichneten Gesetz⸗Entwurfs eingehen, halten wir es fuͤr angemessen, einige allgemeine Betrachtungen uͤber diesen Gegenstand voranzuschicken.

Die Erbpacht mit ihren Nebenformen besteht im Wesentli⸗ chen darin, daß der Eigenthuͤmer einen Theil seines Bodens dem Erbpaͤchter zu festem immerwährenden Nutzungsbesitze (nutzbares oder unvollstaͤndiges Eigenthum) gegen eine jährliche Abgabe (Kanon) in Korn oder Geld uͤberlaͤßt, wobei andererseits, um die Aufbringung des Kanons sicher zu stellen, dem Erbpaͤchter die Disposition uͤber die Substanz des Gutes durch Veraäͤußerun— gen, Theilungen u. s. w. in der Regel untersagt ist. Dieses Ver⸗ haͤltniß ist so einfach, so ungekuͤnstelt, daß, so lange die Verhaͤlt⸗ nisse des Landbaues die nämlichen bleiben, die Erbpacht an sich keinesweges als verwerflich erscheint; sie ist alsdann vielmehr eine den kleineren Ackerbau förderliche Anstalt, keine Fessel. Gar wohl lassen sich Zustaͤnde denken, wo Eigenthüͤmer und Exbpaͤchter sich beiderseits fehr wohl dabei befinden. Auch haben solche Ackerbau— Verhaͤltnisse in der Regel die Erbverpachtungen geschichtlich her— beigefuͤhrt; sie sind unter verschiedenartigen Formen in den mei— sten Laͤndern, so wie gleicherweise im Roͤmischen wie im Germa⸗ nischen Recht, zu Hause.

Die Erbpacht gewährt dem Eigenthuͤmer die Moͤslichkeit, eine feste immerwährende Rente aus einem Stuͤck Boden zu ge— winnen, der sonst vielleicht nur ungewissen, prekaͤren Ertrag gege⸗ ben haͤtte; der Erbpächter kann dagegen zu einem dem Eigenthum nahe liegenden festen Besitzstand, ohne Aufwendung von Kauf⸗ Kapital, gelangen. Hieraus folgt im Allgemeinen, wann die Erbpacht angemessen erscheint, und wo sie sich durch die Nothwendig⸗ keit der Umstaͤnde immer von selbst einfinden wird: sobald nam lich einerseits große Strecken wuͤsten Landes vorhanden sind, die der Eigenthuͤmer nicht selbst bebauen kann; ferner, wenn anderer—⸗ seits Mangel an Kapital es dem, der sich laͤndlich ankaufen moͤchte, unmoglich macht, das Kaufpretlum zu erschwingen. Dann eini— gen sich Eigenthuͤmer und Erbpächier leicht ber ein Verhaͤlt=

welches dem Ersteren eine Rente sichert, die er sich verschaffen konnte; dem Letzteren einen Land⸗ er sonst wahrscheinlich haͤtte entbehren muͤssen im hochkultivirten Lande ein Eigenthuͤ⸗ mer dazu verstehen, ein Stuͤck seines Bodens in Erbpacht. zu geben und sich selbst die Disposition uͤber dasselbe zu entzie— hen? Er wuͤrde jedenfalls die Zeitpacht vorziehen, weil verhaͤlt= nißmaßig weniger Kapital dazu gehort, eine Wirthschaft im Gange zu halten als zu gründen, and weil sich dazu ohnehin genug Zeitpächter finden. Dagegen findet der Eigenthuͤmer weit⸗ säuftiger wuͤster Ländereien einen Zeitpächter nicht mit derselben Leichtigkeit, weil mehr Kapital zur Kultivirung dieses Bodens gehoͤrt, als man im Laufe der Pachtjahre wahrscheinlicherweise wieder ,,. kann. Hier ist die Erbpacht recht eigentlich an ihrer Stelle. Deshalb finden wir sie, von politischen Gruͤn— den abgesehen, so haͤufig im Deutschen Mittelalter, wo es an wuͤstem, und im Roͤmischen Italien, wo es an verwuͤstetem Boden so wenig fehlte, waͤhrend gerade in jenen Zeiten die Kapitale sel— ten waren. Auch ist es in Perioden voll politischer Stuͤrme und ohne geordnete Rechtspflege sehr natuͤrlich, daß man ein reales Rechtsverhaͤltniß, wie die Erbpacht, dem bloß obligatorisich en der Zeitpacht vorzieht.

Wenn auch in unserer Gegenwart der letztere Beweggrund nicht mehr wirksam seyn kann, so finden sich dennoch auch in dem Umfange der Preußischen Monarchie noch viele Gegenden vor, wo Betriebs-Kapitale selten, unkultivirte Laͤndereien dagegen in Ueberfluß vorhanden sind. Hier wurde demnach die Erbpacht nur wohlthaͤtig auf die Kultur des Bodens, auf den Wohlstand der großen, wie der kleinen Grundbesitzer wirken: gerade sie ver— bindet am leichtesten jene niedrigste Stufe des Ackerbaus, wo das

niß, selbst nicht Besitz, den Wird sich wohl

Land bloß als natuͤrliche Weide dient, mit der hoheren, wo man

es dem Pfluge und Grabscheit unterwirft. Daß noch hoͤhere Stufen des Ackerbaus existiren koͤnnen, wo die Erbpacht nicht mehr paßt, ja hindernd wirkt, nimmt jener Wahrheit nichts von ihrem Gewicht.

Fuͤr einen großen Theil der Preußischen Monarchie war zu Anfang dieses Jahrhunderts eine solche hoͤhere Stufe der Bo⸗ den⸗Kultur unleugbar eingetreten; fuͤr viele andere steht sie dage⸗ gegen auch heute noch zu erwarten. War damals Grund vor— handen, fuͤr jene Theile die Erbpachts-Verhaͤltnisse zu loͤsen, so duͤrfte fuͤr diese, wo dieselben noch als wohlthaͤtig erscheinen, leicht die entgegengesetzte Betrachtung eintreten.

Denn es verhaͤlt sich mit den ländlichen Rechts⸗Verhältnissen ungefähr wie mit den landlichen Wirthschafts, Systemen: Die geistreichste Analyse dieser letzteren (von Thuͤnen's isolirter Staat) hat gezeigt, daß Dreifelder-, Koppel- und Fruchtwechsel⸗Wirth⸗ schaft jede zu ihrer Zeit und an ihrem Orte zweckmäßig seyn konnen. Mit der Erbpacht und ihres Gleichen wird es nicht an— ders seyn. Ein absolutes Urtheil uͤber etwas, was sich nach re— lativen Verhaͤltnissen bedingt, mochte weder nach den Regeln der Logik noch der Politik sich rechtfertigen; wenn das Absolute uͤber⸗ haupt in die Welt eintritt, so erscheint es auf diesem praktischen Gebiete wenigstens seltener, als man denkt.

Unsere Landes⸗Kultur⸗Gesetze von 1807, 1811 ꝛc. sind zur Auseinandersetzung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhaͤlt— nisse, zur Abloͤsung der auf den Bauerguͤtern haftenden Reallasten, Frohnden, Dienste, Praͤstationen und Verwandlung derselben in freies Eigenthum, mit einem Worte zur gegenseitigen Befreiung des großen und kleinen Grundeigenthums erlassen worden. Es war dies eine wesentlich regeneratorische Maßregel fuͤr den An, bau des Bodens, der, in seinen Rechtsverhaͤltnissen verwickelt und behindert, die neuen von der Theorie gebotenen Wege nicht leicht und wirksam einschlagen konnte. Ob die Einfuͤhrung eines ra— tionellen Kultur-⸗Systems sonst unmoglich gewesen ware, mag da— hingestellt seyn: gewiß ist, daß sie erst mit dieser Epoche beginnt. Man nahm von der Umwanblung der laͤndlichen Rechts-Verhaͤlt= nisse zugleich die nächste Veranlassung, in der Wirthschaftsart nicht nur die unvermeidlichen, sondern auch die theoretisch richti⸗ geren Veränderungen vorzunehmen. Allein ist mit dieser Be⸗ freiung von Rechtsverhaͤltnissen, die fuͤr ihre Zeit und ihren Ort veraltet waren, zugleich ausgesprochen, daß sich uͤberhaupt keine neuen Rechtsverhältnisse der Art mehr bilden sollen? Ist mit der Ablösbarkeit der bisherigen Erbpachts-Verhaͤltnisse der Erbpacht selbst der Stab gebrochen und das ganze Rechts, Institut illusorisch geworden? Hier ist der Punkt, welcher uns zu dem vorliegenden Gesetz⸗Entwurfe selbst den Uebergang giebt.

Provinz Schlesien.

Breslau, 20. Marz. Der Landtag hat in der vorgestern, gestern und heute gehaltenen Sten, gten und 10ten Sitzung uͤber folgende Gegenstände berathen und Beschluß gefaßt:

Zur Proposition XII. des Allerhöͤchsten Dekrets vom 23. Februar d. J

Der Entwurf zu einer Verordnung wegen theilweiser Veräußerung von Grundstuͤcken und Anlegung neuer Ansiedelungen, und zu einer Instruction fuͤr die Königl. Re—

gierungen, wegen Ausfuͤhrung dieser ,, bekundet die o

wohlthäͤtige Absicht des hohen Gesetzgebers, den

llzug der Ab⸗

verkaͤufe von Ländereien, so wie der Erbpachts⸗ und Erbzins⸗Ver⸗

leihungen 9 durch entsprechende Vorschriften 6 regeln, insbeson⸗

dere die Anlage neuer Ansiedelungen, von Landes-Polizeiwegen u beaufsichtigen, die Vertheilung und Sicherstellung der öͤf—⸗ , Lasten, welche auf dem zu parzellirenden Grundstuͤcke haften, so wie die Regulirung der Verhaͤltnisse neuer Ansiedler in Bezug auf Gerichts, und Polizei⸗Verwaltung, Gemeinde⸗, Kir⸗ chen, und Schulverband zu uͤberwachen, und ohne die in dem Edikt vom 9. Oktober 1807 , Freiheit des Besitzes und Gebrauchs des Grund⸗Eigenthums zu beschränken, solche doch so zu leiten, daß dadurch die Rechte Dritter nicht verletzt und so⸗ ziale Verhaͤltnisse nicht gestoͤrt oder erschaͤttert werden. Der Land⸗ tag erkannte an, daß die vorliegenden Entwürfe, auf wohldurch⸗ dachte Motive sich staͤtzend, dieser Absicht vollig entsprechen. Er

erklärte sich demnach mit ihrer Haupt Tendenz im Allgemeinen

einverstanden, beantragte jedoch, nächst einigen, nur auf die Pra⸗ ciston des Ausdrucks Bezug habenden Abänderungen noch: I) daß die Poliz ct ehorde erruächtigt werden möge, bei Ertheilung der Bau⸗Konsense auch zu solchen neuen Etablissements, womit keine Trennung des Grundbesitzes verbunden, nicht bloß wie seither die Feuersicherheit, sondern die öffentliche Sicherheit uͤberhaupt, in Erwaͤgung zu ziehen, und nach Umstaͤnden den Konsens zu ver⸗ sagen, 2) daß gegen deren Entscheidungen ein eregel⸗ tes Rekurs ⸗Verfahren zugelassen werden möge; 3) daß hinsichtlich der Vertheilung! der Grund Steuern auf die Trennstuͤcke von den längst veralteten und . mehr an⸗ wendbaren Formen der Kataster⸗Einschätzung in Schlesien gänglich abgesehen, und die Vertheilung der Steuern lediglich nach Ver⸗ häͤltniß des Trennstuͤcks zum 2 auf Grund einfacher sach⸗ verstaͤndiger Werths⸗-Ermittelung, vorgenommen werde, wobei denn aber erforderlich, von den muͤhsamen, in eben diesen Formen sich bewegenden und doch nur illusorischen Remissions⸗ Berechnungen fuͤr Brand- und Hagelschaͤden ebenfalls zu abstrahiren, den Ve⸗ trag sener Remissionen nach Durchschnittssützen auf eine Jährlich keit u bringen, und diese von dem Soll⸗Einkommen der Grundsteuer abzu⸗ fetzen; I daß der hohe Gesetzgeber bei Erlaß der vorliegenden Verordnung zugleich die erste Petition des letzten Schlesischen Landtags, wegen Aufhebung der formellen Hindernisse, welche dem freiwilligen Umtausch und der Erbzins⸗Verleihung von Grund⸗ stuͤcken im Wege stehen, zur Erledigung bringen möge, da von dieser Petition seither noch kein Erfolg bekannt, wiewohl durch den Allerhoͤchsten Landtags⸗-Abschied vom 20. November 1838 in Aussicht gestellt worden; 5) endlich, daß die Instruction fuͤr die Regierungen, ebenfalls wegen Ausfuͤhrung obiger Verordnung mit Gesetzeskraft emanirt werden möge.

Von den bereits eingangenen Petitions-Anträgen wur— den, auf den Vortrag des entral⸗Ausschusses, diejenigen wegen Aufhebung der Stempel⸗-Steuer von milden Stiftungen, und we⸗ gen Erlaß der durch Ministerial⸗Reskript vom 28. April 18340 den Schiedsmannern auferlegten Strafe, fuͤr den Fall des nicht ge⸗ hoͤrig erfolgten Stempel⸗Verbrauchs zu (an und fuͤr sich) stempel⸗ pflichtigen Verhandlungen, von dem Landtage aufgenommen und soll deshalb Verwendung an des Koͤnigs Majestaͤt geschehen. Dagegen wurde auf folgende Anträge nicht ein ugehen befunden: 2) „daß zur efoͤrderung der oͤffentlichen Si⸗ cherheit und zur Verhuͤtung von Verbrechen, eine hinlaͤng⸗ liche Anzahl von en, er, , und Soldaten aus dem stehenden Heere in Friedenszeiten kommandirt werden moͤge, um auf je Fotis A Doͤrfer einen solchen Mann zur Verrichtung von Gendarmes⸗ Diensten verwenden zu koͤnnen, welcher Wohnung, Feuerung und Deputat von den betreffenden Kommunen zu erhalten hätte,“ da einmal das Beduͤrfniß nicht vorhanden, dann aber die vorgeschla—⸗ gene Maßregel zumal bei der Verfassung des stehenden, nur als eine Pflanzschule der bewaffneten Landesmacht anzusehen⸗ den Heeres unausfuͤhrbar, endlich dieselbe auch unzu⸗ reichend erschien, indem ein noch so starkes Polizei⸗Personal zu dem beabsichtigten Zwecke niemals ausreichen wurde, wenn nicht die Aufrechthaltung der Ordnung und eines geregel⸗ ten sittlichen Zustandes aus den Kommunen selbst,; hervor⸗ gehe; b) „daß den Schulkindern auf dem Lande eine zwei— monatliche Ferienzeit vom 15. Juli bis 15. August und vom J. Oktober bis 1. November jeden Jahres bewilligt werden moge, um durch Huͤlfs-Arbeiten bei den Aerndte⸗Geschaͤften sich die Mit⸗ tel zu Schuhen und Winter ⸗Bekleidung verdienen zu konnen“, da nach der bestehenden Verfassung des Schulwesens auf dem Lande auf eine hinläͤngliche Dauer von Aerndte⸗ Ferien bereits vorgedacht, deren Verlaͤngerung aber keinesweges zu wuͤnschen, und auch davon die genuͤgende Abhuͤlfe derjenigen Hindernisse, welche Armuth, rauhes Wetter und Entfernung einem geregelten Schulbesuche oft entgegenstellen, nicht zu erwarten sey; e) „daß die Erlaubniß zur Errichtung von Kreis-Anstalten fuͤr die Erzie⸗ hung verwahrloster Kinder, mit der Befugniß der Vorsteher und Orts⸗ Behoͤrden zur ,,, Unterbringung solcher Kinder in die⸗ selben nachgesucht werden moͤge,“ da der Landtag der Ansicht war, es werde für diesen an sich höoͤchst wohlthätigen und beachtenswer⸗ then Zweck einer besonderen allgemeinen Erlaubniß um so weni—⸗ ger beduͤrfen, als des Königs Majestaͤt in der Allerhoͤchsten XIX. Proposition bereits die Absicht kund zu geben geruhet, den Kreis ständen die Befugniß zu Bewilligungen fuͤr gemeinnuͤtzige Zwecke zu ertheilen, und sich daher auf diesem Wege, da wo das Be— duͤrfniß anerkannt und nicht durch freiwillige Pietät erledigt werde, die Errichtung solcher Kreis-Erziehungs-Anstalten bewirken lasse. Der Abgeordnete aus den Städten des Gleiwitzer Wahlbezirks, Kämmerer Sladczik aus Gleiwitz, hat wegen dringender Familien⸗ verhaͤltnisse seine Entlassung vom Landtage nehmen, und die Ein⸗ berufung seines Stellvertreters nachsuchen muͤssen.

Zeitungs⸗Nachrichten. Ausland.

Frankreich.

Deputirten⸗ Kammer. Sitzung vom 18. Marz. (Nachtrag.) Fortsetzung der Ersrterung Aber die außerordent⸗

chen Kredite von 1816. Nachdem zu Anfang dieser Sitzung

das Kabinet vom 1. Marz wegen Bildung der neuen Regimen, ter angegriffen worden war, dehnten sich diese Angriffe im weil⸗ tern Verlaufe der Debatten auch auf die von jenem Kabinette abgeschlossenen Lieferungs- Kontrakte aus. Herr Thiers entgeg⸗ nete äber diesen Punkt? Folgendes: „Da der ehrenmerthe . minister des Kabinets vom 1. Marz nicht anwesen? ist ö wird die Kammer mir erlauben, in lem 6 ; ie Einwendung.

der Kommission zu beantworten. Man diesen wa

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Magazine hinlaͤnglich mit eu pservorr zthen ang f falle . es nner gebhnlichen Züstand wat es allerdings de. Fall; ben l der ven n , elne, möalichen Kriege bedurften win