1841 / 93 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

394

Sitz der Legislatur des Staates New - Hork, aber der beabsich⸗ tigte Zweck ist sehr zweifelhaft, da der bekannte Van Ranssellaer der Anfuͤhrer der Insurgenten von Navy-Island, aus Albany kam und von dort einen großen Theil seiner Streitkräfte mit— brachte.

Um die öffentlichen Stellen unter der neuen Verwaltung sindet ein gewaltiges Gedraͤnge statt; so haben sich 8 Kandida ten um das Konsulat in Havana beworben; andere Stellen, wie das Konsulat von Liverpool, werden eben so begierig gesucht.

das Interesse 9 es erfordere, den heftigen Geist dersel— u maͤßigen. * , wien 1 jsten d. M. vom Senate zu Washington gefaßten Beschluß scheint hervorzugehen, daß dieser Zweig der Legislatur alles Mögliche zu thun beabsichtigt, was eine guͤtliche Vereinbarung mit Großbritanien herbeifuͤhren koͤnnte. Herr Buchanan, der Praͤsident der im Senat bestehenden Kommis sion fuͤr die auswaͤrtigen Angelegenheiten, erstattete naͤmlich Be richt, über den an diese Kommission gewiesenen Antrag auf Vor

; Antwerpen, 27. Mär. LZinsl. 6. Neue Anl. 207. A l l 9 l m k l n l Frankfurt a. M., 29. Märæ.

Oesterr. 50 /, Met. 1061. G. A0, 981 /. G. 21/20 1069 211“ G. auk-Act. 1952. 1950. Partial- Obl. S009 FI. 13A5/6. 1345/,, Loose zu 1090 HI.

Sch. 81* 2G. do. A0, Anl. 1013/9. 101119. Poln. Loose 717 do / g Ipan. Anl. 221s3. 2253/8. 216.09 Holl. A95s. A, Eisenbahn- Actien. St. Germain 710 G. Versailles rech

C M 0

.

lequng der neuesten diplomatischen Korrespondenzen uͤber die Graͤnzfrage und trug in demselben darauf an, daß die Kommi sion Ger ferneren Erwaͤgung dieses Antrages üuͤberhoben werden, also, daß man von der Vorlegung sener Korrespondenz abstehen möge. Als Grund fuͤr diesen Antrag gab Herr Buchanan an,

die Vorlegung jener Korrespondenz in dem gegenwaͤrtigen

nblicke der auf dem Wege befindlichen guͤt! Ver

. ichen Ve einbarung zwischen den heiden s

besten 9 Regierungen möglicherweise hem mend in den Weg treten koͤnne. Er sagte anter Ander

Bekanntlich hat die Britische den Entwurf Convention wegen Regulirung der Gränzfr Herr van Buren aber diesen Entwurf n selbe zu keinem definitiven Resultate führen zu können schien Britische Regierung ist seitdem dieser Ansicht beigetreten, und die Hei— den Regierungen haben sich durch fernere Unterhandlungen bereits über die wesentlichsten Punkte einer Convention geinigt welche die Sache definitiv zu erledigen geeignet und für beide Theile vortheilhaft und ehrenwerth ist; Meinungsverschiedenheiten besteben jetzt nur noch über untergeordnete Punkte, bei denen das Prinzip der Convention selbst nicht weiter in Betracht kommt, und wenn beide Theile, wie man annehmen darf, den aufrichtigen Wunsch hegen, die Sache gütlich beigelegt zu sehen o muß die Verhandlung sehr bald zu Ende geführt seyn. Unier diesen Umständen er— eint die Publication der verlangten Korrespondenz unzweckmäßig. Durch meine Kenntniß aller betreffenden Aktenstücke bin ich auch in den Stand gesetzt, der Wahrheit gemäß zu erklären, daß die Britische Regierung in Bezug auf die Nord⸗Ost-Gränzfrage nichts vorgenom men hat, was dem von derselben fortwährend geäußerten den Frieden erhalten zu sehen, widersprechen könnte. Schließlich be nutze ich die Gelegenbeit, um einem Gerüchte zu widersprechen, dem zufolge neuerdings über die Angelegenheit des Heern Mac Leod zwi schen dem Herrn For und Herrn Forsoth ein sehr erbitterter Noten wechsel stattgefunden haben sollte; es sind nur zwei Noten über die Sache gewechselt worden, welche indeß eine ganz untergeordnete Be deutung haben.“

Eben so friedfertig sprach sich Herr Clay aus, sagte:

„Der wichtigste streitige Punkt zwischen den Vereinigten Staaten und England ist der in Betreff der nordöstlichen Gränze. Hinsichtlich die ser Frage ist man schon darüber im Allgemeinen einverstanden sie ei nem schledsrichterlichen Ausspruche zu überlassen. Hinsichtlich der Weg nahme der Caroline“ hat die Amerikanische Regierung noch keine be friedigende Antwort auf die Frage erhalten, ob das Verbrennen der selben auf den Befehl der Britischen Regierung stattgefunden, oder ob sie es nachher sanctionirt habe. Es existirt noch ein dritter streiti ger Punkt, nämlich die Verhaftung des Herrn Mac Leod. Ich glaube, der Staats-Secretair hätte dem Gouverneur von New Nork insinuiren müssen, wie wichtig es sey, daß diesem Manne ein ehrliches gerichtliches Verfahren zu Theil werde, und daß man seine persönliche Sicherheit außer allem Zweifel stelle. Doch nehme ich an, daß die New⸗gJorker vollziehende Gewalt darauf sehen werde, daß dies geschehe. Ich habe jederzeit gehofft, das Zeugenverhör werde eine Jury von der Unschuld des Herrn Mac Leod Überzeugen, und derselbe werde freige⸗ sprochen werden. Hinsichtlich der neulichen Consiscationen au der Küste von Afrika wird Großbritanien, wie ich hoffe, befriedigende Erklärungen ertheilen. Jenes Land muß zu der Einsicht kommen, daß sich die Vereinigten Staaten dem Untersuchungsrecht nicht unterwerfen wer den. „Die Beziehungen der Vereinigten Staaten zu Großbritanien sind übrigens von der Art, daß es nicht nöthig ist, einen speziellen Ge sandten nach England zu senden. Der gewöhnliche Gesandte kann al les Nothwendige wahrnehmen. Was mich betrifft, so habe ich nie an einen Krieg mit England gedacht. Ich glaube, daß beide Regierun gen den Frieden wünschen. Doch halte ich die Landesvertheidigung für einen Gegenstand, der volle Beachtung verdient, denn das Land muß auf jeden möglichen Fall vorbereitet seyn.“

Hierauf wurde der Antrag des Herrn Buchanan angenom men und die Kommission, welche den Praͤsidenten zur Vorlegung der obenerwaͤhnten Korrespondenz auffordern sollte, dessen uͤber hoben. Fuͤr die freundschaftlichen Verhaͤltnisse, welche zwischen den hoͤheren Britischen und Amerikanischen Behoöͤrden bestehen, spricht auch der dem Kongreß vorgelegte Bericht der zur Ermit

em eM

*

W unsche Wunsche

indem er

telung der streitigen Graͤnzlinie abgesendeten Amerikanischen Com missaire, welche ihre Arbeit nur theilweise haben vornehmen koͤnnen und selbst eingestehen, daß sie Manches anders gefunden haben, als Amerikanischer Seits behauptet wurde, zugleich aber mit vielem Nachdrucke der freundlichen und zuvorkommenden Behandlung erwähnen, welche sie bei den Britischen Behoͤrden von Neu Braunschweig uͤberall und zu allen Zeiten gefunden haben. Vor dem Schlusse des am Aten d. beendeten Kongresses hat der Se nat noch die verhältnißmäßig unbedeutenden Summen bewilligt, welche im Repraͤsentantenhause bekanntlich fuͤr Anschaffung von Dampfschiffen und Anlegung von Festungswerken ausgesetzt wor den sind. f

Man spricht noch immer von der Einberufung eines außerordentlichen Kongresses zum Mai.

Mac Leod ist fortwährend zu Lockport im Gefängniß. hiesigen Blaͤtter melden, er solle nach Alban zum Verhoͤr ge bracht werden, um ihn vor eine unparteiischere Jury zu bringen, als die in der Nahe der Graͤnze es seyn duͤrfte. Albany ist der

Die

. K u el , es d- n

571 - 2

lgemeiner

ö

w 2 . * * K Die Ernennung des Herrn Webster zum Staats⸗Secretair ist im Senate mit 29 gegen 22 Stimmen

Ernennung des wurde mit stark saͤtzen der Aboli

r (Was C 742 1èGeldgeschaͤften ist

6

berg, 2G. . ö Jahre 1822 ende Kunst anlaßte in diesem Jahr Schlosse in dem durch

lergnädigst dazu

die Hr bewilligten

lung begann mit dem 8. Februar und 28 8 * 1 1 * 6 Das Verzeichniß derselben enthielt

in Folge Allerhoöchster Kabinets-Ordr

aͤltere Oel-Gemaͤlde, welche vom 30. April 1837 durch Prasidenten v. Hippel zu

Ver

Herrn Grainger aber zum General-Postmeister er Opposition verworfen, da er sich zu den Grund

[ tionisten bekennt.

seine

Bromberg

tes Ufer 375

angenommen worden, die

Ban

h immer große Stockung; man

sich definitir fuͤr die von

ĩ infüͤhrung einer National

der ehemaligen Unions-Bank zu 18 Dollars.

Der hiesige,

Gewerbe Verein

wg. Marz. und

7 zehnte ?

ild Sr

i Moskowiter

dem

endigte mit

M r J 11 2 611 5 Nummern ;

168 und zwar mittelung des Herrn Regierungs aus der Sammlung des

verstorbenen hiesigen Staädt-Praͤsidenten v. Hippel, der hiesigen

Stadt als Geschenk uͤberwiesen leibt worden sind. Ferner en

und dem Stadt⸗Museum einver thielt es: 369 Oel-Gemaͤlde leben

der Kuͤnstler, 5 Kupferstiche, Holzschnitte und Lithographieen und

47 Gegenstaͤnde des Kunst- und Gewerbefleißes

maͤlde waren dem Vereine von anvertraut worden. der ausgezeichnetsten Meister Ausstellungs-Lokales gestattete

Stadt-Museum bereits erworbenen Gemaͤlde,

Mehrere Ge Privat⸗Personen zur Ausstellung

Unter den Oel-Gemaͤlden befanden sich Werke jetziger Zeit. es, daß auch saͤmmtliche fuͤr das

* , ,,. Die Groͤße des

2 4 tien

. do. linkes 295 G. München-Augsburg 86!“ G. Sn

Hamburg, 30. März 1615. Engl Russ. 107 32 Mürz 39/9 Rente si Span. Rente 2A*.,

14 an der Zahl,

deren Ankaufs-Preis die Summe von 15,000 Thalern schon

uͤbersteigt, mit zur Ausstellung k fruͤheren Ausstellungen sich einer

ommen konnten. Obgleich alle lebhaften Theilnahme zu erfreuen

hatten, so ist doch keine derselben so besucht gewesen, als die jetzige, denn ungeachtet saͤmmtliche Mitglieder freien Zutritt hatten, vurde doch noch die Summe von 1836 Thalern eingenommen

Im Laufe der Ausstellung sind

Summe von 5260 Thalern verkauft. Die Ausstellung 1171.

betrug am Ende der

Aachen, 27. März. ren Leberleiden Herr gerichts.

Gestern Georg W

April

uberhaupt 32 Gemaͤlde für die

Zahl der Mitglieder

starb hier

agner, P

nach einem Praäͤsident des

sönm n lang

1 B ö ; 1

24

St. . 7 Pr. Engl. Ohl. 30. Prüm. Sch. d. Seeh Kurm. Se

Neum. Schuldv. 3

huldv. 36 Berl. Studt- Ob. Elbinger do. 31 Dan.

Westp. Pfandbr.

do. iu Th.

Grossh. Pos. d0.

(G atpr. Pfandhr.

Amsterdam.... 40 IHamhurg -. 40 London. Paris Wien in ? Augsburg ..... 169 100 Frapkfurt a. 100

Petersburg.... ‚. . ö .

,

Amsterdam,

Niederl. wirkl. Schuld 5011, Neue Anl. 2073.

.

9 29* . Anzeiger fur

R eri em.

Brl. Pots. Eisenhb. 5

ü

2, 1 do. do. Prior. Act.

1. ö. ö Męd. Lpz. Eisenb. l

. do. Prior. Act. Berl. Anh. Risenb.

d o. Prior. Aot.

Gold al mareo

une Dukaten

Friedrichsd' or

Oper in

Opernsanger

3 Mt. s 18 Noggen 2 Mt 83 / 78 n 2 Mt

Mt

ThlIr 2 Mt TihlIr Tage

FI. 2 Mt

SRhl.,. 3 Woch.

6

1

n t ο ν d rx ορcœƷͥEúráuuaau“u a d m, = =.

die Preußischen

sst, ingleichen die läwngs dieser Besitzung an der Flagelschaden- und Mobiliar-Brand-Ver

Schrote belegene

Land- und Stadtgericht Schöneck. Die in dem Dorfe Kameran, Berenter Kre = Nan 27. belegene, den Adam v. Palub schen Er ben gehörige Freischulzerei, aus circa 2 Hufen 6 Mor gen kullmisch Acker, Wiefen, Bruch und Uulaud bete! hend, mit Fischerei⸗Berechtighng n Kamera O. der niederen Jagd und fast volstndigem 6 , . e und Saaten, abgeschätzt auf A1 Thir. en n. zufolge der nehst Hopothekenschein in der Rea sstratist einzusehenden Taxe, soll J

i , . 8 r. von Vormittags 19 Uhr ab an ordentlicher Gerichts—⸗ stelle verkauft werden. Außer den gesetzlichen sind be— sondere Verkaufsbedingungen nicht gestellt.

Figenthum

2 sgr.,

Nai wesen. Es eignet

Hospitale St. ; der Neustadt Magdeburg belegene Etablissement, der Vogelgesang ! ö)

den Wohnhäusern, Stallgebcuden, Hofraum, Gewächs⸗ hause und mit allen dabei benutzten Garten⸗-Anlagen, nit dem Obsigarten, Alleen, Wegen und Plätzen, deren Fiächen-Inbalt zu 73 Morgen 66,25 Rüthen ver⸗

Freiwillige Subhastation. undes enthaltend, soll in dem am 19. ; t Nachmittags, ir s

angesetzten

Vergnügungsorte oder auch zu einer großen Fabrik⸗ Anlage. Die spezielle Beschreibung der zu verkaufenden ü . Erbpacht auszuthuenden Gegenstände, so wie lll. ie t atign s. Redingimnggn sind hei dem jetzigen Päch⸗ . errn Ballhorn im Vogelgesang niedergelegt und . 4 . * nen bei demselben, so wie bei dem Herrn Justizrath Das dem Kloster Beatä Mariä Magdalenä und dem Klipsch, eingesehen werden. 6

Georgy gemeinschaftlich gehörige, vor Die Vorsteher des Klosters Beatä Marlä Magdalen

] me und des Hospi S . benannt, mit den dazu gehörigen bei⸗ Behrens. Frie , nn g.

Wiese, 19 Morgen 1 ([IRuthen April d. J., ei der Neustadt

Vogelgesang

Termine zum Verkau

oder als ein Erbpachtsstück

Ss ist dieses Etablissement, r cher Vergnlgungsort benutzt worden, zu 18,205 2h die mit zu verkaufende Wiese aber zu 1224 Thlr. 20 sar, abgeschätzt, und sind die Wohnhäuser resp. als 2) we wrecleune fn die in dem Teitrame von Tabagie eingerichtet und für den Gärtner bestimmt ge⸗ n , , .

sich dasselbe vorzugsweise zu einem

se. Funk. Schartow. Straßer.

wir hierdurch bekannt,

sicherungs-Gesellschaft zu Schwed

an der Oder.

Mit æliedern

dals:

nrten unsere!

Den ge-

1) am 2ten nhnuj. die Fonds: . Ha ; . 12

a) der Hagelschaden. 6 12, 19 ; , , ersich.- Ges 3.

b) Mobiliar-Brand. ] 42. 635,

hetragen haben;

2. September 1840 his 2. März 1841 vorgefallenen

Brandschäden etc. auf A2, So3 Thlr. 26 sgr. 8 pf. festgestellt und zu deren Aufbringung ein trag von drei Silbergroschen“ hro 28 ö 8 ausgeschrieben ist; 3) seit dem funfzehnjährigen he

Versich-- C ö.

z ,,, 139. 8] z ) bei derHlagelschaden, ein jührlieher 12 ö p. 6) Mopßiliar- Brand- Durchschn. A3 gr. 23 3ps.

Beitrag von von Einhandert Fhalern der Versicherungssumme gerahlt worden ist, und ie neuesten Statuten der unserem Büreau, als auch bei den Herren Spe— zial Direktoren in Empfang genommen werden! können.

stehen der Societät:

Societät sowohl in

Bei⸗ Cent

Nos 11 RNRossint.

. als Gast. )

Preise vom Getraide Berlin, den 29. März 2 Sgr. 6 auch 1 Rthl. ? Rthlr.; Hafer 1

en (weißer) 2 Rthlr 686 pf

Rthlr.

Weizen 2

Rthlr. 6 Sgr. uf. : 10 Sgr.

Sonnabend, den 27.

Ztrol 3 Sgr.

sgr., auch 27 Sgr. 6

208 Ir 111 . 261 troh 9 Rthlr. allch 8 Rthlt

* Bf.

e! 511

1211 911

Ver icherungs als.

ä ldi gung für

145. de Mobiliar 6 m 5 an fee ßobeh ist vom Jahre 1833 aufg hoben i

Statuts rmittelte

die ] Entsch

A HZ G

1 3 1 Brand verlust ohne Abzug ausgezahlt

erlittenen wird, und h) die Aufnahme neuer olgen kann. ft, den 3. März 1831. Die Haupt- Direction. Tierold. Kieckebusch.

Mitglieder zu 1 der Teit

ert Sch weilt,

Mexer.

* 4

,

der Lebens-Versicherungs-Gesellschaft

. l zu Leiv zig.

Das unterzeichnete Direktorium hat die Hauytrech⸗ nung für das zehnte Rechnungsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 1810 verfassungsmäßig abgelegt; es ist dieselbe nach der Seltens des Deputirten des Raths der Stadt Leipzig, des Gesellschafts-Ausschusses und des verpflichteten Revisors vorgenommenen Prüfung und Justification den Agenten zugefertigt worden und

kann bei ihnen in Empfang genommen werden.

Leipzig, am 17. März 1841.

Das Yireftorium der Lebens⸗-Persicherungs⸗15esellschaft.

l 118 hurg-Basel 230 Br. Leipzig-Dresden 1090 Br. Käöln-Aachen 93 G

Frankr.

renßische Staats-Zeitung.

Berlin, Sonnabend den zien April

MW gz.

Jnhalt. Artl. Nachr.

Lnndtags⸗Angelegenheiten. Prov sicht der bisherigen Thätigkeit wegen ständischen Deputirten. Correctionshaus z auf die Klageverjährung. Pairs⸗Kammer. Dupin dagegen. ? die Rede des 'r von re so äheres über in Marseille.

Koöhnpnpon 1

burg. Ueber

; Denkschrift ihlreglement der Landtags Denkschrift in Bezug

Mir as chBhiss Aus schusse.

Baron

Paris. P ars.

Schottischen Di ĩ Frage. et Anmaßungen d Belg. Brüässel. Deutsche Bundes t. m äanr E 2

Akademie 92 . * von der

Wilhelm

Professors

Hagen, des bisherigen Korrespondenten der Akademie . e * 2 Sz

Grimm, des Professors Schott und des Geheimen

8 ö M 1 Norm 8 G To ordentlichen Mitgliedern der Klasse

Justizraths, Professors H. E. Dirksen, zu zu bestaͤtigen; ferner

den Kapellan und Konsistorial-Assessor Joseph Wal— tkowski zu Posen zum Domherrn an der Kathedral-Kirche zu Bnesen, und

den Land— gerichts⸗Assessor Siewert zu Marien— werder zum Land- und Stadtgerichts Rath zu ernennen; so wie

dem Justiz Amtmann Maaß dem Graͤflich von der Asseburgschen Justiz⸗Amte Falkenstein Meisdorf den Charakter als

Justizrath beizulegen.

bei

a nn nn ch u nn und Skulpturen ⸗Gallerie im id an jedem Montag und Sonnabend, rlungen der antiken Vasen, gebrannten Thon— werke und Bronzen im Antiquarium desselben an jedem Mittwoch, die Königl. Museen Aegyptischer und vater andischer Alterthuͤmer aber an jedem Donnerstag, mit

15schluß der Feiertage, dem Besuche des Publikums geoͤffnet,

1

à die

de

zwar den 6 Winter-Monaten von 10 bis 3 Uhr den 6 Sommer-⸗Monaten von 10 bis 3 Uhr Jedem anstaͤndig Gekleideten ist an diesen Tagen der Eintritt in die genannnten Abtheilungen der Museen ohne Weiteres ge— stattet. Kinder unter 12 Jahren koͤnnen gar nicht, Unerwachsene aber nur in Begleitung aͤlterer Personen zugelassen werden. Die Koͤnigl. Kunst-Kammer und die ethnographi— em Dienstag, Mittwoch,

sche Samm lung sind an jei nerstag und Freitag in den 6 Winter-Monaten von in den 6 Sommer⸗Monaten von geoͤffnet; jedoch ist der Besuch nur gegen Einlaß-Karten, welche auf vorgaͤngige Anmeldung Lokale selbst verabfolgt werden, gestattet. 3. Den Gallerie⸗Dienern, Portiers u. s. w. ist es durch— ihrer Dienstpflicht irgend ein Anerbietungen

10 bis 3

10 bis

1 1m

aus untersagt, bei der Ausuͤbung Geschenk anzunehmen, weshalb ersucht wird, alle solcher Art unterlassen zu wollen. Maͤrz 1841 . Museen Dem Mechanikus A. Borsig in Berlin ist unter dem I0sten März 1841 ein Einfuͤhrungs⸗Patent auf einen Feuerrost fuͤr Lokomotiven in der durch Zeich nung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung auf Fuͤnf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um— fang der Monarchie ertheilt worden.

Landtags-Angelegenheiten.

Provinz Brandenburg. Berlin, 2. April. An die zum Provinzial-Landtage ver

Dauer des Provinzial-Landtags und zwar durch ein Seitens des Herrn Landtags-Marschalls hierzu zu bestimmendes Mitglied d standischen Versammlung erklaͤrte.

In Folge dieses Beschlusses muß nun zuvoͤrderst dessen, was bis jetzt auf dem Landtage verhandelt worden, Erwähnung ge— schehen, wenn schon die Abgeordneten seither vorzugsweise mit vorbereitenden Arbeiten in den Ausschuͤssen beschaͤftigt gewesen sind, wozu die Krafte der diesmaligen Landtags ⸗Versammlung um so mehr in Anspruch genommen worden, als derselben mehrere besonders umfassende und wichtige Propositionen und zahlreiche Petitionen vorliegen.

In welcher Weise der Landtag am 28. Februar durch den Koͤnigl. Kommissarius des Herrn Ober-Praͤsidenten von Bassewitz Excellenz eroͤffnet worden, ist bereits durch die oͤffentlichen Blaͤt⸗ ter zur Publicitaͤt gebracht worden.

lste Plenar-Versammlung am J. März. Auf den Antrag eines Abgeordneten ward einstimmig der Beschluß gefaßt, Sr. Masestaͤt dem Koͤnige fuͤr die huldvollen Beweise Allerhoͤch sten Interesses an dem Institute der Provinzial-Landtage durch eine Deputation unter Vortritt des Landtags-Marschalls zu dan— ken. Nur uͤber die Zahl der dazu zu bestimmenden Landtags, Mitglieder fand eine Meinungs-Verschiedenheit statt; ward durch Majoritaͤt auf 24 festgesetzt.

Die Abgeordneten wurden hiernächst vom Landtags-Mar— in sechs Ausschuͤsse vertheilt und denselben die verschiede— nen Propositlonen zur Begutachtung uͤberwiesen

Der Präklusiv⸗ Termin ö Annahme von Anträgen

auf den 13. Maͤrz festgesetzt. 2te PJlenar-Versammlung am 5. März. Ueber die von Sr. Majestaͤt dem König der ständischen Deputation huld— reichst bewilligte Audienz ward Bericht erstattet. Mit Verthei— lung der Proposition an die Ausschuͤsse ward fortgefahren.

zte Plenar-Versammlung am 13. März Die einge— gangenen Petitionen wurden verlesen und den Ausschüssen uͤber⸗ wiesen.

Ate Plenar-Versammlung am 15. März. Die Ver— lesung der eingegangenen Petitionen ward fortgesetzt und beendigt.

Dem Landtage liegen nunmehr 20 Koͤnigl. Propositionen und IS Petitionen zur Bearbeitung vor.

5te Plenar⸗Versammlung am tage ging eine neue Königl. Proposition, betreffend das Provin— zial-⸗Recht der Mark Brandenburg und eine anderweite, betref⸗ fend das Provinzial⸗Recht des Markgrafthums Nieder⸗Lausitz, zur Berathung zu.

Nach Verlesung des Ausschuß-⸗Gutachtens uͤber die Königl. Pro⸗ position, betreffend die staͤndischen Ausschuͤsse und Publication der Landtags-Verhandlungen, ward durch Beschluß der Majoritaͤt we⸗— gen der hohen Wichtigkeit des Gegenstandes der Druck des Gut— achtens vor Eroͤffnung der Debatten beliebt.

Bei der hieran sich anschließenden Verlesung des Gutachtens uͤber den Ober-Praͤsidial⸗Erlaß vom 27. Februar wegen Vẽroͤffent⸗ lichung der Landtags-Verhandlungen wahrend der Dauer des Landtages ward von der Mehrzahl der Anwesenden der Wunsch zu erkennen gegeben, daß dieser Gegenstand sobald, als irgend die Geschaͤfts⸗Instruction gestatte, zur Debatte gestellt werden moͤge, da das Publikum einer Entscheidung hieruͤber mit Ungeduld ent—⸗ gegensehe, auch bereits falsche Geruͤchte daruͤber in Umlauf ge—

sch all

und Pe

tittonen ward

22. März. Dem Land⸗ 9

setzt seyen.

Die hiernaͤchst eroͤffnete Berathung uͤber die vorliegenden, be— reits begutachteten Propositionen und Petitionen fuͤhrte zu fol— genden Beschluͤssen:

Ein Gesuch des Ortsgerichts zu Sternberg wegen Entbin— dung von der Verpflichtung, Hof- und Giebelschoß zu entrichten, ward, als in formeller und materieller Beziehung nicht motivirt, zuruͤckgewiesen.

Mit dem Entwurf einer Verordnung, betreffend die Aufhe⸗ der dem Gesetze vom 31. Maͤrz 1838 wegen Einfuͤhrung

bung . entgegenstehenden provinziel⸗

kuͤrzerer Verjaͤhrungsfristen u. .

len ' oder statutarischen Bestimmungen, erklaͤrte die Versammlung

sammelten Staͤnde der Mark Brandenburg und des Markgraf— thums Nieder Lausitz ist eine Allerhoͤchste Proposition vom 23sten

Februar, betreffend die Bildung stäͤndischer Ausschuͤsse und die Pu— an welche ein

blication der Landtags-Verhandlungen, gelangt,

*

Ober⸗-Praͤsidial⸗Erlaß wegen Veroͤffentlichung der Landtags-Ver⸗

handlungen wahrend der Dauer des Landtags sich anschließt.

Beide Gegenstaͤnde sind einem staͤndischen Ausschusse zur Be—

gutachtung

nach der bestehenden Geschaͤfts-Ordnung uͤberwiesen worden, und die Verlesung der ausgearbeiteten Gutachten hat in

der fuͤnften Plenar-Versammlung am 22. Marz stattgefunden. Ueber den angefuͤhrten Ober⸗-Praͤsidial-Erlaß ist demnaͤchst in der sechsten Plenar⸗Versammlung debattirt und mit dem Erfolge ab⸗ gestimmt worden, daß die Majoritaͤt des Landtags sich fuͤr die Bekanntmachung der ständischen Verhandlungen während der

sich einverstanden, da man die wohlthaͤtigen Erfolge jener die Verjahrungsfristen in Beziehung auf gewisse Forderungen abkuͤr—⸗ zenden gesetzlichen Vorschrift uberall anerkennt und bei aller Vor— liebe fuͤr provinzielle und lokale Rechte, dieselbe doch keinesweges einen Grund abgeben konnte, das als ersprießlich Bewaͤhrte, selbst wenn es nicht mit jenen Rechts Gewohnheiten uͤbereinstimmen sollte, zuruͤckzuweisen. .

Die den Staͤnden vorgelegte Denkschrift uͤber die Errichtung von Sber-Appellations-Gerichten fuͤr die Provinzen Branden— burg, Pommern, Schlesien, Sachsen und Westphalen nahm, so wie das daruͤber erstattete Ausschuß⸗Gutachten, das Interesse der Versammlung in hohem Grade in Anspruch. Der Ausschuß hatte sich fuͤr die vorgeschlagene Maßregel ausgesprochen, derselben je— doch die Modification beigefügt, daß ein Wechsel der Mitglieder der neu zu bildenden Kollegien mit denen der Ober⸗Landesgerichte stattfinden solle, wodurch bezweckt werden sollte, daß die Mit— glieder der Ober⸗-AUppellationsgerichte im lebendigen Verkehr mit dem Lebensverhaͤltnisse bleiben und vor unpraktischer Abstraction bewahrt wurden. Bei der Debatte ward gegen den Vorschlag geltend gemacht, die Maßregel sey zur Vermehrung der Arbeits— kraͤfte bei den Justiz⸗Kollegien nicht geeignet, weil die neu anzustel⸗ lenden Beamten, wenn sie den bestehenden Kollegien sich anschloͤs⸗ sen, mehr wirken wuͤrden, als wenn sie einen Theil ihrer Thaͤtig⸗ keit zur Bildung und Erhaltung erst neu zu schaffender Behoͤrden verwenden muͤßten, uͤberhaupt wuͤrde durch Konstitui⸗ rung anderweiterer Zwischenbehoͤrden erfahrungsmäßig das ohne— hin schon uͤbertriebene Schreibwerk noch vermehrt; die in der Denkschrift aufgestellten Erwartungen in Beziehung auf Förderung der Provinzial und Lokal⸗Rechte durch so centralisirte Behoͤrden koͤnnẽ man nicht theilen, da, je großer die Gerichts Bezirke seyen, um so weniger lokale Verschiedenheiten des Lokal Rechts beobachtet zu werden pflegten, weshalb es in dieser Hinsicht vortheilhafter erscheine, fur die einzelnen Landestheile Ober-Gerichte von ge—

ringerem Umfange als die gegenwartigen e e, rn bilden; wenn somit die wesentlichsten Gruͤnde, welche fuͤr die Er—

richtung der vorgeschlagenen Ober / Appellationsgerichte angefuͤhrt

worden, wegfielen, so sey es sehr bedenklich, gerade jetzt damit vorzugehen, da ohnehin die Umwaͤlzungen in der Justiz⸗Partie sich

in letzter Zeit ziemlich schnell , daruͤber schwebten, ob ein Theil der Arbeiten,

da noch Berathungen

efolgt wären . ĩ uͤber welche jetzt

die Ober ⸗Landesgerichte klagten, auf die Verwaltungs⸗Behoͤrden üͤber⸗ wiesen werden follten, und da die Tuͤchtigkeit der Ober Landes⸗

gerichte von keiner Seite bezweifelt, dung mit Arbeiten angefuͤhrt werde; Anstellung der erforderlichen Anzahl

sondern nur ihre Ueberbuͤr⸗ der letzteren werde durch von Arbeitern abzuhelfen

seyn, womit sich zugleich eine solche Abgraͤnzung der verschiede⸗

nen Senate verbinden lasse, daß die Spruch

Kollegien in den

verschledenen Instanzen streng gesondert blieben -

.

1 . J

z

Der Masorität der Versammlung schienen diese Ruͤcksichten indeß nicht geeignet, die in der Denkschrift empfohlene Einrich⸗ tung von der Hand zu weisen, und nachdem neben den in der Denkschrift dafur angefuͤhrten Gruͤnden von verschiedenen Seiten noch die hohe Bedeutung der zu formirenden reinen Spruch⸗ Kollegien fuͤr vaterlaͤndische Rechtsbildung, und der große nicht in Abrede zu stellende Uebelstand, daß gegenwaͤrtig Mitglieder desselben Obergerichts (wenn auch in verschiedenen Senaten) die

dieselbe verschiedenen Instanzen bildeten, hervorgehoben worden, entschied

man sich dafür, die Ausfuͤhrung des Vorschlags bei des Königs Majestaͤt zu befuͤrworten.

Das Amendement des Ausschusses, wonach in der zu erlas⸗ senden Verordnung zugleich festgesetzt werden sollte, daß die Mit⸗ glieder des zu bildenden Gber Appellationsgerichts mit denen der Ober-Landesgerichte alternixen sollten, fand bei der Mehrzahl keine Unterstuͤtzung, indem man sich einerseits die Schwierigkeiten, welche die Ausfuhrung einer solchen allgemeinen Bestimmung finden moͤchte, nicht verbergen konnte, andererseits aber glaubte, die Verwendung des Justiz Dienst-Personals der vorgesetzten Behoͤrde lediglich uͤberlassen zu muͤssen.

Ein anderes von einem Mitgliede der Versammlung gemach⸗ tes Amendement, daß namlich diese neu zu bildenden Ober⸗Appel⸗ lationsgerichte zugleich zur Beschwerde— Instanz gemacht werden soll— ten, fand dagegen lebhaften Anklang; man glaubte, darin ein Mittel zu erkennen, sowohl den Chef der Justiz von der bis her ihm obliegenden Verpflichtung, in Rechtssachen Entscheidun⸗ gen uber formelle Gegenstaͤnde abzugeben, zu befreien, als auch den Parteien eine kollegialische Behandlung threr Beschwerden zu sichern, und man heschloß mit grober Majoritat, an des Köͤ— nigs Majestät die Bitte zu richten, daß an die neu zu formiren— den Ober⸗Appellationsgerichte auch die Beschwerde-Sachen ver— wiesen werden moͤchten.

Bei der Berathung uͤber den Entwurf zur Verordnung, die Berechtigung des Laudemialpflichtigen betreffend, bei Veraäͤußerung seines Grundstuͤcks das fuͤr Abloͤsung der dasselbe fruͤher beschwe⸗ renden Leistungen gezahlte Kapital von dem Kaufpreise bei Be⸗ rechnung des nach dessen Maßgabe zu normirenden Laudemial⸗ Betrags in Abzug zu bringen, fand das im §. J. des Gesetzes ausgesprochene Prinzip, daß der Besitzer eines laudemialpflichtigen Grundstuͤcks bei dessen Veräußerung das Laudemium nicht auch von einem in dasselbe verwendeten Kapital zu entrichten habe, als den Anforderungen der Gerechtigkeit entsprechend allgemeine An— erkennung, eben deshalb aber wuͤnschte man, daß dasselbe noch allgemeiner hingestellt und nicht bloß auf Veraͤußerungs⸗, sondern auf alle Faͤlle ausgedehnt werde, in welchen die Entrichtung der Lehnwaare gefordert werden koͤnne, und daß die Anwendung die⸗ ser Bestimmung nicht wie in §. 2. geschehen, an eine unter Um— staͤnden laͤstige oder zuweilen gar nicht zu erfuͤllende Bedingung geknuͤpft werde. Demgemaͤß ward fuͤr 8. 1. eine allgemeine Fas⸗ sung, so wie die Weglassung des §. 2. beantragt,

5§. 3. erwähnt des Falles, wo zwar eine auf dem laudemial⸗ pflichtigen Grundstuͤcke haftende Last abgeloͤst, demselben aber eine andere ohne Einwilligung des Laudemial-Berechtigten wieder aufgelegt worden. Nach der Fassung des Entwurfs soll dann der Abzug der Abloͤsungssumme vom laudemialpflichtigen Kauf⸗ preise nicht stattfinden, während die Versammlung es fuͤr konse⸗ quenter und gerechter hielt, daß der Abzug nur in so weit nicht geschehen duͤrfe, als der Kapitalwerth der uͤbernommenen Belastung die Abloͤsungssumme absorbire.

Schließlich kam in der Sitzung der Entwurf einer Verord⸗ nung uͤber die Einfuͤhrung der Legitimations⸗Atteste beim Pferde⸗ handel zum Vortrage.

Die mit Lebhaftigkeit uͤber die einzelnen Bestimmungen und deren Redaction geführte Diskussion laßt sich im Wesentlichen auf folgende Resultate zuruͤckfuͤhren.

Die Wieder⸗-Einfuͤhrung der Atteste, namentlich in Beziehung auf den Markt-Verkehr, ist zur Verminderung des Pferdedieb— stahls wuͤnschenswerth, und n diesen Verkehr muß daher mit Strenge darauf gehalten werden, daß kein Pferd ohne Attest ver—⸗ kauft werde; es müssen aber dahin diese Bestimmungen getroffen wer⸗ den, daß die Anforderung in Betreff der Legitimations⸗Atteste den Markt-Verkehr nicht hemme, deren Guͤltigkeit vielmehr, so weit es nur unbeschadet der Sicherheit des Eigenthums ge— schehen kann, ausgedehnt werden, und außerhalb der Markte die Legitimation auch ohne Attest gefuͤhrt werden darf, doch muß das , auf besondere Vorsicht beim Pferdekauf Ruͤcksichts der

egitimation des Verkaͤufers hingewiesen und dafuͤr verantwort⸗ lich gemacht werden.

Provinz Posen.

Posen. Sitzung vom 17. März. Zuerst wurde die Denkschrift an Se. Majestäͤt, die Errichtung der staͤndischen Aus⸗ schuͤsse betreffend, verlesen, mehrere Veraͤnderungen in der Re⸗ daction und mehrere Zusaͤtze wurden nachtraͤglich noch beschlossen, namentlich in Betreff des Kostenpunktes; selbige ne, d, den einzelnen Standen in dem Verhaltnisse, wie sie im i in vertreten sind, aufgebracht werden. = Der Stand 4 andge⸗ meinden, der bloß eine geringe Zahl von Vertretern im e ft haben wird, wuͤrde, Kosten, Aufbringung ohne Unter bertheilt wäre, Überbuͤrdet seyn.

wenn die schied der Stände