1841 / 95 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Wissenschaft, Kunst und Literatur.

n 1. Der Jahres⸗Bericht der Königlichen Real⸗ . * 9 der Klassen am 5ten und der

u der öffentlichen Prüfun lassen e ,,. am 7. April ein. Die Zahl der Schüle slossenen Jahre

richtet wurden. Aufgenommen waren 165, abgegange

In den mittleren Klassen hatte die Aufnahme neuer Schüler, um

ffll schränkt werden müssen. leberfüllung zu vermeiden, beschran . Ia rend Abhandlung des Oberlehrer Dielitz.

bende Kraft der Schule bringt eine schen anderweitig angeregte, sehr jeitgemãße und in die Aufgabe der Schulen tief eingehende Angelegen⸗ z Unter den Schul-Nachrichten wird die vom Pro—

hest zur Sprache.

fessor Kalssch zur Vorfeier der Huldigung am 1. Oktober v. J. tene Schul Rede mitgetheilt, in welcher eben so zeitgemäß mit wenigen ̃ und des Mann

scharfen Zügen die Gränze der Jugend

g356, die in 15, zum Theil koordinirten Klassen unter

402

nec R eYel- Cours.

Br. Cour.

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Brie

1u 230 Sgr. 6. Geld.

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r betrug im ver⸗ do 250 Namhurg z00 MR.

n 193 Schüler). do ö Loudon w

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Die den Be. k Wien in 20 Lr. .... n m

Augsburg...

„Ueber die erzie⸗

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Breslan H Leipꝛig W z. 2 2 gehal⸗ Fraukfurt a. Feterabirrr... .

esalters gezogen,

und Innerhalb dieser der ersteren an der ihr bei dem Vaterlandsfeste gebührenden Stelle die Gelübde der Treue und des Gehorsams vorge—

zeichnet werden. Von diesen gingen aus den Elementar⸗Krlassen

drickh Wilbelms⸗Gymnasium, und aus den oberen

27 in d

27 in das Frie den eigentlichen

Realllassen (5 nach vorschriftsmäßiger Prüfung mit dem Zeugniß der

Reife) zum Militair ?, zum Beamten- und Büre

Post u. s w. 12, zum Gewerbe⸗Institut, zum Maschinen haft 6, zu

mazie 35, zum Kaufmannsstande 18, zur Landwirth bürgerlichen Gewerben 19 über

audienst in der zur Phar⸗

anderen

hal 1a

Geld

Aætiäirm. Brl. Pots. Eigenk. 5

St. Schuld- Seh. 103152 pr. Rngl. Op. 20. 1005 Prüm. Seh. d. Be oh - 13 811 a 1Ido. do. Prior. Act. . kKurm. Sehuldv. 3! 1013 3 Męgd. Lpaæ. Eisenb.

Neum. Schnldv. 3 do. do. Prior. Act. 4 Kerl. Stadt Ovl. 103 Berl. Anhi. Elsenh. Elbinger do. 31 do. do. Prior. Act.

8 o M,

Naur. do. in Th. l . West p. Pfandbr. Grosah. Pos. do. Pfandbr. Pomm. do.

Gold a2l marco Neue Dukaten Friedrichsd' or

And.

atpr. Goldmün-

Kar- u. Neum. do. 35 zen à 58 Th

Sehlesische do. Diaconto

50/9 Rente fin cour.

Neapl. au compt. 102

Port

1491/1 1487 z

7s. 137

50, Met. 1067/9. Eank-Actien 1633. Anl. de 1832 1315/2.

1 0

Dauer d

Wien, 28. März. A0 9 981268. 30/9 ö 215. 0/9 . de 1835 1111.

er Eisenbahn-Fahrten am 2. April.

Abgang

an voll

Abgang von Potsdam.

Zeitdauer

Bekanntmachungen.

. m 6 h ü n Das im Osterburger Kreise der Altmark, b 5e

ei der Stadt Arendsee, 3 Meilen von Salzwedel, 21 Mellen

de teilen

von der Elbe belegene Königliche Domainen⸗Vorwerk Arendsee nebst der Meierei Friedrichsmilde und dem

.

vormaligen Forst-Reviere Kaulitz, zu welchem 15 . 64 IR. Gärten, 855 , 600 19 Wiesen, 118 177 privative Hütung, 3 = 12 Karpfenteiche, das Recht der Aufhütung mit den Schaafen auf meh— reren Feldmarken, dem Königlichen Forstbegange Zie⸗ sau und den Sandbergen am Arendsee, eine Rrannt⸗ wein⸗Brennerei und zwei Dienstfamilien⸗ Wohnungen gehören, soll von Trinitatis 1841 ab bis Jehannis 1856 sffentlich an den Meistbietenden verpachtet werden.

Qunalffizirte Pachtlustige werden daher eingeladen sich in dem auf

den 26. April d. J., Vormittags 10 Uhr, vor dem Departements Rath, Regierungs⸗Rath Oster— rath, in unserem Konferenz-Zimmer hier angesetzten Termine einzufinden und ihre Gebote abzugeben. Die bisherigen Pächter werden in dem Termine nicht mitbieten.

Die Verpachtungs-Bedingungen nebst dem Anschlage liegen in unserer Domainen⸗Registratur und auf dem Amte Arendsee zur Einsicht bereit.

Magdeburg, den 26. März 1841.

Königliche Regierung, Abthellung für die Verwaltung der direkten Steuern, Domainen und Forsten.

Zur Liquidation rechtlicher Forderungen und An⸗ orf e an den jüdischen Handelsmann Salomon oder Siegfried Moser hierselbst, über dessen Vermögen heute der förmliche Konkurs eröffnet worden, so wie zur De⸗ duction des Erstigkeitsrechts, siehen Termine auf den 19. April und 3. und 17. Mai d. J., Bormittags j0 Uhr, vor Rath in Curia, bei Strafe des Ausschlus⸗ ses von der Masse, an. Auch sind die Gläubiger des⸗ selben vorgeladen, im letzten Termin sich über die mit der Masse und gegen den Gemeinschuldner vorzuneh⸗ menden Maßregeln zu erklären, bei dem Nachtheil, daß die Ausbleibenden als einwilligend in die Beschlüsse der Anwesenden werden angesehen werden. Die Stral— sunder Zeitungen enthalten das betreffende Proclama in extenso.

Datum Grimmen, den 25. März 1821.

ö (L. S.) Dr. Kirchhoff.

Berlin-Frankfurter Eisenbahn. Statt des mit Tode abgegangenen zeitherigen Vor— 1 6 n n n, Direction, Herrn Oberst⸗ eutenant von Kräwel, sst der bisberiae Stellvver— freter refer ; ; isherige Stellver Kaufmann Karl Treu zum Vorst enden der Kaufmann Herrmann . 1 56 Stell vertreter erwählt worden.

Allgemeiner

Stimmrecht in können

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Anzeiger fur d

wonach nur diejenigen Actionaire ein vorstehend sub

der General-⸗Versammlung

aufmerksam

bis mit ausüben bührnisse, so wie an das sub

welche ihren Actien-Besitz in unfere Register dem damit verbundenen besonderen

haben eintragen lassen. Ansprüche zu haben vermeinen

Köln, den 28. März 1841. peremtorisch geladen

unter dem

Die Direction der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft ihrer Ansprüche durch Präklusion

/ Hirte, Spez.Dir.⸗Subst.

Einem geehrten Publikum widmen wir hiermit diel als in dem sergebene Anzeige, daß uns heute, auf unser Verlangen, die Kölnische Feuer-Versicherungs-Gesellschaft von de⸗ ren hiesiger Agentur entbunden hat, und danken dem⸗

* 291

Berlin, am 30. März 1841. inen, sich

E. Rennemann Comp

2

Ritterguts⸗Verkauf.

Das 3 Meilen von Berlin auf der Chaussee nach Frankfurt a. d. O. belegene Allodial-Rittergut Vogels⸗ borf, so wie der daselbst gelegene Gasthof, sollen frei⸗ willig an den Meisibietenden verkauft, resp. verpachtet werden, wozu im Gasthofe zu Vogelsdorf den 22. April holung . J., Vorm. 9 Uhr, ein Termin anberaumt t,, Anschlag und die Bedingungen sind beim Justiz-Kom— missarius Wilke, Kommandantenstr. 27, e

tradiktor und verfahren

der Eröffnung d Oschatz, den 2

einzusehen.

———

8 ite dn ng

Von der unterzeichneten Behörde wird hiermit Fol— gendes zur öffentlichen Kenntniß gebracht: Auf den Antrag des Herrn Kammerherrn Gottlob Friedrich von Thielau auf Lamperts— walde und in Gemäßheit der von dem Königl. Ho— hen Appellationsgerichte zu Dresden an das unterzeich nete Königl. Landgericht ergangenen Verordnung vom 28. Dezember 1846 ist wegen Löschung folgender auf dem Rittergute Lampertswalde annoch ungelöscht haf— tenden Posten, als: a) 1500 Mfl. Ehegeld,

1500 Gegenvermächtniß und

660 für weibliche Gerechtigkeit für Marie Justine von Oppel, geborne Döring, wozu am 6. Dezember 1698 Konsens gegeben worden, ingleichen Ehegeld, Gegenvermächtniß und weibliche Gerechtigkeit für Marie Hed— wig von Oppel, geborne von Rackel, wozu am 22. Jun 1665 Konsens ge— geben worden, ferner Ehegeld nebst Gegen vermächtniß sammt Hausgelde und 8. an weiblicher Gerechtigkeit für Charlotte Elisabeth von Thielau, geb. von Schön⸗ berg, wozu am 22. April 1700 Konsens gegeben worden, nicht minder endlich jährlichem Hausgelde nebst besonderem Naturalauszuge für Wilhelmine Eleo— nore verw. gewesene Generalmajor von

chen und For

2 EL

Deutscher Land⸗

b) 1500 Mfl. 1500 * 1000

Schwierigkeiten

e) z0oo Thlr.

3000 Thlr September

d) 100 Thlr. (gez) Z.

den

den e

selben aufs herzlichste für das uns geschenkte Vertrauen. legitimirte Bevollmäch rse anzuge

darzulegen, ihre verwandtsch hältnisse, auf die sie ihre An nachzuweisen, letztere selbst seyn mögen, anzumelden und z; ren Richtigkeit Und Priorit.

unter sich bim zu beschließen und den des Aktenschlusses zum Behuf der Ab rechtlichen Erker

9.

21. Jan Das Königl. Säch

Wider Alle und Jede, welche erungen an das K Kolonat zu Kl. Mimmelage in de am 23sten dieses Mona

dem Präjudize der Edi dieses Jahres gemäß, die Präklnsi Decretum Quakenbrück, den 23

Der unterzeichnete, für die

und

Mecklenburg⸗Schwerin, erwä mit vorläufig zur Kenntniß schaftlichen Publikums, daß er sich in mit der Mecklenburgischen Landesree sichtigung zahlreicher desfallsiger ? in Erwägung mancher unvorhergese welche einer zeit entgegentraten, veranlaßt gesehen hat, die in Brünn für den Monat Juli bestimmte Versammlung wiederum in den September und jwar in die Ta inclusive d. 3 zu verleg tenmäßtge Einladung und Befannt handlungsfragen wird tempe Der Vorstand der ten allgemeinen Versammlur Deutscher Land- und Forstwirthe zu Dobera B. A. Graf von (gez) E.

der ihnen etwa zustehenden Rechtsw hlthat dereinsetzung in den vorigen Stand

12 ö deshalb anberaum Liquidations-Termine, in Person und, so weit gehörig bevormundet oder, so viel auswärtige Intere senten betrifft, durch hierorts wohnha d

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ktal⸗Citat .

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derungen und nahm en r unahweislicher

früheren Versammlungs—⸗

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s k D. H. Becker

Thielau geb. von Wolfersdorf und Kon⸗ sorten mit dem Kammerjunker Gottlieb

Der bisherige stellvertretende Direktor Kaufmann

C. A. Mitscher rückt statutenmäßig als ordentliches Mitglied der Direction ein. Berlin, den 25. März 18*n.

Die Direction der Berlin-Frankfurter Eisenbahn— Gesellschaft.

Rheinische Eisenbahn⸗-Gesellschaft.

ezugnahme auf die Art. 33 und 34 der Sta⸗ ,, . ordentliche General⸗ mit Erlassung von Edikt

tuten berufen wir die dies jährige

rsammlnng der Actionatre auf 9 y,, . den A. Mal e., Vorm. 9 Uhr,

in dem großen Saale des Rathhauses gu Köln und t machen auf die betreffende Bestimmung der Statuten oder aus irgend einem sonstigen Rechtsgrunde an die Anstalt für Töchter der gebildeten Stände in Berlin

Heinrich von Thielau über das Gut Lampertswalde am 26. April 1765 ab⸗ geschlossenen und am 20. August dessel⸗ ben Jahres konfirmirten Kaufe, genann⸗ ter von Thielau ausgesetzt, auch in dem von Gotthelf Friedrichen von Thielau mit dem Amtshauptmann Karl Gottlob von Thielau am 8. Dezember 17790 ab- Jeschlossenen und am 2. Mai 1771 kon⸗ irmirten Kaufe überwiesen worden sind,

. alien nach Maßgabe des Man⸗ in Civilsachen au erh eld dee (it id e iat onen

Es werben daher alle dechen rses betr. zu verfahren. J

gen, welche als Erben

8 . Literarische Bei A. W. Hayn in Berlin, ist so eben erschienen und daselbst, so wie in Buchhandlungen, zu haben:

Praktisches Rechnenbuch der Numeration, vier Species unbenannter und mehr— fachbenannter Zahlen, einfachen, Zeitrechnung, Brüche, einfachen Regel⸗de⸗tri und Zinsrechnung; mit R nahe 3000 Aufgaben versehen. Selbstunterricht bearbeitet und herausgegeben von J. F. Kohlheim, K

sen einer höheren Lehr-

Anzeigen.

Zimmerstraße Nr. 29, bst allen

ohne Brüche und mit Brüchen t Regeln, Erklärungen und bei— Zum Schul- und

önigl. Oberlehrer und Dirigen— Pensions- und Erziebungs—

e vom J. bis if

Um 6! Uhr Morgens. 291 Vormitt

12 Nach 121 rack

4 5a st e Mor s 1 . Dieser erste Versuch einer allgem

fassenden Kunstgeschichte h

icht von dem gesammten En

von den verschiedener

Stuttgart, im März 1841 Verlagshandl

r Cottaschen Buchhandlung in Stut in Berltn haben

Aus der nach gele

schrift übersetzt von Preis 1 Thlr

So eben ist bei Hoffmann in Frankfurt a. d. O erschienen und in allen Buchh andlungen, in Berlin in der Enslinschen, Breite Str. 23, in Küstrin in der⸗ selben, in Stargard bei Ferd. Müller, zu haben:

, ,

n mit

verschtedenen Liedern und Gedichten,

zwei Reden über Landwirthschaft und zwei Sylvester-Reden von , . Elegant brosch. 171 sgr.

bei de

preußischt

Allgemeine

Staats⸗3

April

Berlin, Montag den zien

titung

——

ngelegenheiten. Provinz Brandenburg. Weiterer iber die bisherige Thätigkeit der Stände. Posen. Ueber⸗ von heren Landtag noch rückständigen Sachen.

St. Petersb. eie Einfuhr der Erbsen. Befestigung von Paris. Graf Ar⸗ iterarisches Eigenthum. Paris. die orient. Angelegenheiten. Ge⸗ Vermischtes. Privatschreiben:

Reongonts 7 egents chafts

ͤ e n , ,. rs⸗ Kammer.

der Span. Frage. tz im Ausschusse. ferenz mit den

3chirsld 19) 18 9. 1

London. einigten Staaten.

ß Moi. (Gr * ell eU 8ra

1 . za8or Ministeri e w. ürzburg. Bayer. Ministerial⸗Erlaß üb

. 8onr WMswvstsM Senßse mit dem Papstl. Stuhle

einer neuen Section der Kaiser Ferdinand's

bäpstlichen

ing der Eortes.

ferenz Mehmed nit Ibrahim in Kahira rien. Napier abgereist. Besorderungert

Crnennungen, Versetzungen

Sing⸗Akademie

Najestaͤt der Koͤnig haben Allergnaͤdigst geruht: Ober-Appellationsgerichts-Praͤsidenten Fischer zu den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub zu hen, und Den Regierungs-Rath Pietz sch von der Regierung zu Er— urt zum Geheimen Ober-Rechnungs- und vortragenden Rath der Ober⸗Rechnungs⸗Kammer zu ernennen. der Kaiser von Rußland haben dem Professor . Universitaͤt zu Königsberg den St. Annen— geruht

1 o * IOIHRorm᷑ zu verleihen

gliche Hof legt morgen am 5. April die Trauer

fuͤr Ihre Koͤnigliche Hoheit die Prinzessin Marie

Josephine Valpurge von Bourbon, Tochter

D. Ferdinand von Spanien, ehemaligen regieren

n Parma, an. Der Ober⸗Ceremonien⸗Meister Graf Pourtales.

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31 ü 3 . 65 ** . sch 816 rap iI Cane . 28 * 2 C.

spril. Das Amendement der Kommission Kammer zu dem Gesetz-Entwurf uͤber die g von Paris ist zu Ende der von der Pairs— 131. März gehaltenen Sitzung mit 148 verworfen worden.“

Befe stigun Kamme! gegen 91 St Köln, 4. April. In der Sitzung der Pairs-Kam— mer vom 1. A l wurde über das Gesetz wegen der Befestigung n Par durch Kugelung Die Anzahl der Stimmen war 232; weiße Kugeln 147 und schwarze 85. Das Gesetz wurde also

In 62 Stimmen angenommen.

waren mit einer Majoritaͤ

1s⸗Angelegenheiten.

Brandenburg.

Pr o vinz

Berlin, 4. April. Sech ste Plenar⸗Versam mlung vom 26. Marz. Gegenstand der Debatte war zunaͤchst die Beantwortung der durch den Ober-Praͤsidial⸗Erlaß vom 27. Februar dem Land— tage vorgelegten Frage, ob man von der Allerhoͤchsten Orts zuge— standenen Befugniß, noch wahrend der Dauer der Verhandlun— deren Resuͤltate durch Zeitungs-Artikel zu veroͤffentlichen, Gebrauch machen, und ob man sich dazu eines vom Landtags Marschall zu ernennenden Mitgliedes der staͤndischen Versamm⸗ lung oder eines zu dem Ende zu uͤberweisenden Staats-Beam— ten bedienen wolle. Die Masjoritaͤt des Ausschusses, welchem die Begutachtung dieser Proposition obgelegen, hatte sich in Berüͤck— sichtigung der Theilnahme und der in anderen Provinzen bereits erfuͤllten Wuͤnsche des groͤßeren Publikums fuͤr die Veroͤffent⸗ lichung der Landtags-Verhandlungen noch vor dem Schlusse der— selben ausgesprochen, mit der Maßgabe jedoch, daß die zu publi— zirenden Zeitungs-Artikel nicht vom Landtage selbst ausgingen, also weder von einem Mitgliede desselben, noch auch Namens des Landtags von einem Staats-Beamten redigirt wurden, dies auf Grund der standischen Schriften zu bewirken, vielmehr der Staats-Behoͤrde uͤberlassen bleibe. Der Inhalt dieses Gutach— tens ward von zwei verschiedenen Seiten her angegriffen.

Wahrend, eine Stimme sich gegen jede Veröffentlichung der Landtags-Verhandlungen erhob und darauf hinwies, daß die Ein— mischung der Tages-Presse in staͤndische Angelegenheiten als ein Keim betrachtet werden müsse, welcher der gefaͤhrlichsten Entwicke— lung fähig sey, daß eine solche Einmischung bisher nicht stattge⸗ habt, daß man sich ohne eine solche wohl befunden und die große

gen

= Diese telegraphische Depesche konnte gestern, weil sie erst spät eintraf, nur in einem kleinen Theile der Nummer unseres Blattes ge— geben werden. D. Redact.

gestim mt.

Mehrheit des Volkes danach nicht verlangt habe, daß es daher

an einem genuͤgenden Grunde fehle, dasselbe absichtlich auf eine

Bahn hinzuleiten, deren Ende man nicht absehen koͤnne, deren

Gefahren aber die Beispiele anderer Staaten genuͤgend darthaͤten,

ward andererseits gegen das Ausschuß⸗Gutachten bemerkt, die Be⸗

fuͤrchtung, welche man an die Veroͤffentlichung der Landtags⸗Ver⸗

handlungen durch ein Organ des Landtags geknuͤpft hat, ermangeln

der Begruͤndung und wenn dazu wirklich Veranlassung vorhanden seyn

sollte, so erschiene das vom Ausschusse vorgeschlagene Mittel, die Veroͤf⸗

fentlichung der Verhandlungen durch die Staats-Behoͤrde gesche—

hen zu lassen, keigesweges als geeignet, diese Befuͤrchtungen zu

beseitigen. Der Thaͤtigkeit des Landtages einige Oeffentlichkeit zu

gewaͤhren, sey zu einer Nothwendigkeit geworden, welche sowohl durch das gespannte Interesse, womit das groͤßere Publikum na—

mentlich den diesmaligen Landtags-Verhandlungen folge, als auch durch die Stellung des Landtages selbst bedingt werde, dem darum zu thun seyn muͤsse, mit Vermeidung jeder Verheimlichung die Re⸗ sultate seines Wirkens offen darzulegen; uͤberlasse man die Ver⸗ oͤffentlichung nach dem Vorschlage lediglich der Staats⸗-Behoͤrde, so wuͤrde das, was von dieser bekannt gemacht werde, doch auf Rechnung des Landtages gesetzt werden, und da einmal die Koͤ— nigliche Gnade gestattet habe, daß die Publication der Verhand— ungen von dem Landtage selbst ausgehe, so scheine derselbe es sei⸗ ner Wuͤrde schuldig zu seyn, von dieser Erlaubniß innerhalb der gestellten Graͤnzen Gebrauch zu machen, und nicht die Verant— wortlichkeit fuͤr eine nicht von ihm ausgehende Redaction zu uͤber

nehmen. Auf diese Weise in eine Polemik mit der Tages presse verwickelt zu werden, duͤrfe man nicht fuͤrchten; die der Publizi⸗

taͤt zu uͤbergebenden Darstellungen wuͤrden immer nur das wie⸗

dergeben konnen, was in der Versammlung geschehen, fuͤr die

eine oder die andere Meinung angefuͤhrt und demnächst beschlos—

sen worden; welchen Gebrauch die Tagespresse von diesem Mate—

rial machen wolle, muͤsse ihr uͤberlassen bleiben, ohne Zweifel aber sey es erwuͤnscht, daß sie dasselbe auf diese Weise echt und unverfälscht empfange. Zur Vertheidigung des vom Ausschusse gemachten Vorschlages, daß der Landtag selbst mit Publizirung seiner Verhandlungen sich nicht befassen moͤge, ward dagegen an— gefuͤhrt: fuͤr das, was vom Landtage oder Namens desselben pu— blizirt wird, muͤsse derselbe auch die Garantie ubernehmen, und selbst die ußere Form, wie dieses zu bewirken seyn moͤchte, lasse sich nicht auffinden; wenn die verschiedenen in der Versammlung geltend gemachten Ansichten aufgefuͤhrt werden sollten, so habe auch die Minorität ein Recht, die ihrigen dargelegt zu sehen; da—⸗ durch werde aber der Streit gleichsam provozirt, die staͤndische Versammlung selbst trete in die Schranken, und es koͤnne unter Umstaͤnden moͤglich werden, daß diese selbst, Theile derselben oder einzelne Mitglieder, ohne sich zu kompromittiren, weder schwei⸗ gen noch auch sich vertheidigen koͤnnten; auch kommen in keinem Staate solche offiziellen von den Staͤnde-Versammlungen aus— gehenden Mittheilungen vor, und das Beispiel einiger vaterlaͤndi⸗ scher Provinzen sey zu neu, als daß man daraus Folgerung uͤber die Zweckmäßigkeit der Maßregel ziehen koͤnne.

Nach laͤngerer Erörterung der entgegenstehenden Ansichten und nachdem die Stimme, welche sich uberhaupt gegen jede Art der Veroffentlichung ausgesprochen hatte, in der Versammlung keine Unterstuͤtzung gefunden hatte, ward zur Abstimmung ge— schritten und, wie bereits im vorigen Artikel erwahnt worden, durch Stimmen-Mehrheit beschlossen,

daß die Ergebnisse der staͤndischen Berathungen noch waͤhrend der Dauer des Landtags von einem, Seitens des Landtags— Marschalls dazu zu bestimmenden Mitgliede der Versammlung veroͤffentlicht werden sollten.

Man ging sodann zur Berathung und Beschlußnahme uͤber verschiedene Petitionen uͤber.

Dem Antrage eines Abgeordneten, wegen Wieder⸗-Einfuͤhrung bestimmter Zwangs-Bezirke fuͤr die Schornsteinfeger, ward keine Folge gegeben, da die Emanation des Gewerbe⸗Polizei⸗Gesetzes, wodurch dieser Gegenstand wahrscheinlich Erledigung finden wird, bevorsteht, und auch sonst Seitens der Verwaltungs⸗Behoͤrden bereits gegenwartig die Mittel gegeben werden, durch Lokal⸗Be⸗ stimmungen einen geregelten Zustand in Beziehung auf das Fegen der Schornsteine herbeizuführen.

Eine staͤdtische Behoͤrde ward mit dem Gesuche wegen Er⸗ hoͤhung der Buͤrgerrechtsgelder in den kleinen Staͤdten an die vorgesetzte Provinzial-⸗Behoͤrde, an welche sich bereits gewendet zu haben sie den Nachweis nicht gefuͤhrt hatte, verwiesen.

Der Antrag mehrerer Staͤdte wegen anderweiter Regulirung der städtischen Servis-Steuern fand um deshalb keine Beruͤck⸗ sichtigung, weil bekannt war, daß die Staats⸗Behoͤrde sich bereits mit dieser Angelegenheit beschaͤftigt, dabei aber auf sehr erheb— liche Schwierigkeiten gestoßen ist, und andererseits zu harter Ueberbuͤrdung dadurch vorgebeugt, daß das Maximum dessen, was eine Stadt im Verhaͤltniß zu ihrem Steuer-Einkommen zu zahlen verpflichtet ist, schon jetzt gesetzlich feststeht.

Der Seitens mehrerer staͤdtischen Abgeordneten vorgetragene Wunsch, um Beschleunigung der Emanirung gesetzlicher Be— stimmungen uͤber die Verpflichtung der Kommunen zur Armen— pflege und zur Aufnahme neu anziehender Personen gebeten werde, fand in der Versammlung Anklang und ward demnach eine ent— sprechende Aeußerung im Protokoll niedergelegt.

Auf das Gesuch eines Magistrats wegen naͤherer Bestim— mung des Gewerbesteuer⸗Gesetzes bei den Klassen A und B ward um deshalb nicht eingegangen, weil eine Revision des Gewerbe⸗ steuer⸗Gesetzes nach der bevorstehenden Emanation des Gewerbe— Polizei⸗Gesetzes zu erwarten steht

Ein Antkrag' wegen Einschiebung von Zwischensaͤtzen bei der Klassen, Gewerbe ünd Neumaäͤrkischen Kriegs-Schulden⸗Steuer ward zuruͤckgewiesen, weil bei der Klassensteuer schon die erfor⸗ derlichen Zwischen-Klassen vorhanden sind, bei der Gewerbe— Steuer die etwa im legislativen Wege nach Emanirung des Ge— werbe⸗Polizei⸗Gesetzes zu treffenden Abänderungen abgewartet wer— den muͤssen, und eine Abaͤnderung der Neumärkischen Kriegs— Schulden⸗Steuer⸗-Sätze zunaͤchst bei dem Kommunal-⸗Landtage dieser ProWĩinz zu beantragen seyn wuͤrde—

Der von einer städtischen Behörde ausgesprochene Wunsch, dreimal bestrafte Diebe auf Lebenszeit in den Zuchthaäͤusern deti⸗ niren zu lassen, erschien nicht als zur Befuͤrwortung bei des Ko⸗ nigs Majestaäͤt geeignet, da der Antrag durch das einzig hinzuge⸗ fuͤgte Motiv, daß die Kommunen durch die ruͤckfaͤlligen Verbrecher sehr belaͤstigt wurden, keinesweges als gehörig begruͤndet erachtet werden konnte. . .

Das Gesuch einiger Buͤrgermeister, ihnen die Polizei In⸗ spektor- Uniformen beizulegen, ward mit dem Bemer ken zuruͤck⸗ gewiesen, daß es den Bittstellern uͤberlassen bleiben muͤsse, die fuͤr die Bewilligung des Antrags sprechenden Gruͤnde in den einzelnen Faͤllen dem Köoͤniglichen Ministerium des Innern uͤberzeugend darzuthun; die Nothwendigkeit oder Nuͤtzlichkeit einer allgemeinen derartigen Anordnung koͤnne der Landtag nicht anerkennen.

Eine staͤdtische Kommunal⸗Behöoͤrde ward mit dem Antrage, betreffend eine beanspruchte Mieths-Entschäͤdigung fuͤr das im Rathhause von der Steuer-Behoͤrde benutzte Lokal, zum gericht⸗ lichen Verfahren verwiesen.

Provinz Posen. neßer sicht . der Lage, in welcher sich die durch die fruͤheren Landtags Abschiede fuͤr die Posenschen Provinzialstaͤnde noch nicht erledigten Angele⸗ genheiten befinden. Landtags-Abschied vom 29. Juni 1835.

I. 1. Der Entwurf des Gesetzes wegen besserer Benutzung der Gewaͤsser ist nach Eingang der Erklaͤrung der uͤbrigen Pro⸗ vinzialstande revidirt und vor kurzem dem Staats⸗Ministerio zur weitern Berathung vorgelegt worden.

I. 11. 12. Die Berathung uͤber die Gesetzes⸗Entwuͤrfe wegen der Verpflichtung der Gemeinden zur Atmenpflege und zur Aufnahme neu anziehender Personen, hat gegenwartig in den Abtheilungen des Staats-Raths begonnen.

ss. 4. Die Vorschlage wegen Erweiterung des landschaft— lichen Kredit Vereins sind zur Berathung des General · Landtags gebracht worden, dessen eschluͤsse gegenwärtig Sr. Majestaͤt zur Allerhoͤchsten Entschließung vorliegen.

II. 5. Die Behufs Regulirung der Netze angeordneten Vorarbeiten sind ihrer Vollendung nahe, und es steht zu erwar— ten, daß binnen kurzem mit der Ausarbeitung des ferner zur Erreichung des beabsichtigten Zweckes erforderlichen Operations— Plans wird vorgegangen werden koͤnnen.

Landtags-Abschied vom 7. November 1837

A. 1. Der Entwurf eines allgemeinen Gewerbe-Polizei— Gesetzes und die dazu gehoͤrigen Entwuͤrfe einer Verordnung we⸗ gen Aufhebung und Ablösung der in mehrern Landestheilen beste— henden Zwangs- und Bannrechte, so wie einer Entschädigungs— Ordnung in Bezug auf die Aufloͤsung ausschließlicher Gewerbe⸗ . sind zur schließlichen legislativen Berathung ge— diehen.

X. 2. Nachdem bei der weiteren Berathung uͤber den Ent— wurf einer neuen Wege-Ordnung es fuͤr noͤthig erachtet worden, die in den verschiedenen Provinzen bestehenden und ferner aufrecht zu erhaltenden Bestimmungen uber den Wegebau in besonderen n ,n, ,, d, ,, ,,,. und solche fruͤh⸗ zeitig mit der allgemeinen ege⸗Ordnung erscheinen zu lassen, ist die Ausarbeitung jenes besonderen Provinzial⸗Wege⸗ Reglements eingeleitet worden. Nach Beendigung dieser Arbeit wird die allgemeine Wege⸗Ordnung, in Verbindung mit den Pro⸗ vinzial⸗Wege⸗Reglements, zur schließlichen legislativen Berathung gelangen.

A. 3. Die Verordnung wegen der von den Gemeinde⸗Mit— gliedern gemeinschaftlich benutzten Grundstuͤcke ist, mit Beruͤck— sichtigung der staͤndischen Erinnerungen, anderweit bearbeitet wor— den und in der Berathung begriffen.

A. 4. Die Verordnung wegen Befestigung der Sandschellen befindet sich noch in der Bearbeitung.

A. 5. Die Erlassung der Verordnung wegen der Befugnisse der Kreisstaͤnde, Ausgaben zu beschließen und die Kreis-LCingeses— senen dadurch zu verpflichten, ist ehestens zu erwarten.

A. 7. Die Sammlung der verschiedenen, sowohl alteren, als noch gegenwaͤrtig guͤltigen Provinzial-Gesetze und Verordnun— gen hat von der dazu ernannten Kommission noch nicht so weit vollendet werden koͤnnen, daß die Berathung mit den staͤndischen Deputirten einzuleiten gewesen waͤre.

B. 1. Es ist zwar jetzt der Preis des Freterschen Natura— lien⸗Kabinets bedeutend herabgesetzt worden; dagegen haben die Verhandlungen uͤber die Beschaffung eines Lpkals zu dessen Auf— bewahrung in einem oͤffentlichen Gebäude der Stadt Posen, so wie uͤber den Fonds, dessen es zur Deckung der Kosten der Auf— stellung, Beaufsichtigung, Conservation und Kompletirung der Sammlung bedarf, noch kein Resultat gegeben. Diese Beduͤrf⸗ nisse muͤssen aber ebenfalls gedeckt seyn, bevor mit den Glaͤubi— gern der Freterschen Masse, welcher das Kabinet jetzt gehort, uͤber dessen Erwerbung ein Kauf abzuschließen ist. Die Angelegenheit wird indessen weiter verfolgt.

B. 13. Was die vorbehaltene Entschließung auf die Antraͤge hinsichtlich des Vereins zur Veredelung der Pferde und Vieh— zucht anlangt, so hat sich inmittelst der Verein konstituirt und der Ober⸗-Praͤsident dessen Statuten bestaͤtigt. Wegen den Renn— Praͤmien hat der Verein seitdem an den dazu bestimmten Staats Fonds Theil genommen

B. 14. Die Berathungen uͤber ein Gesetz gegen das Umher⸗ laufen des Viehes sind noch nicht beendet, vielmehr ist die Sache noch in der Bearbeitung begriffen.

B. 20. Der Binnen -⸗Zoll, welcher bisher unter der Benen⸗ nung „Stadt⸗Mauth“ von der Stadt Breslau von eingehenden Waaren erhoben wurde, ist zwar mit dem J. Januar 1830 sistirt und dessen fernere Erhebung untersagt; dagegen haben die Ver⸗ handlungen wegen Regulirüng des von der Stadt unter dem Namen? Brücken- und Straßen Mauth. erhobenen Pflaster⸗

und Brücken, Zolles bis jetzt noch zu keinem Resultate gefuͤhrt