1841 / 99 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

e ĩ s Gefahr laufen, sein nicht gewachsen seyn w 1 a , Tiaenthum ersatzlos zerstoͤren ; a. = 2 Tizenton m , huͤlfe auf die Servitutberechtigten beschränkt werden 2 63 diese nicht ausreichen, und das Heranziehen der ede nnn, zumal in der durchs Geseßtz zulassigen . 2 * zielen lege ohne eine angemessene ö , unabsehbare Last auf, die um jo druͤckender werden muüsse, als die Anwohner wenig oder gar nicht bei dem Uebel in ter srten, ö von ihrer Hande Ar beit leben und der Grad der Gefahr, der ihre Hülfe beanspruchen duͤrfe, am Ende nur willkuͤrliche Absicht un erliegen koͤnne. Auch werde sich die Entschaͤdigung um so wen ger angemessen bestimmen lassen, als die Arbeit ihrer Natur nach sich nicht in Tagelohn abmeslen lasse. Ueberhaupt schien es be— denklich, das einen Wald betrossene und die Nachbarwaͤlder be drohende Uebel als eine Landeskalamität zu betrachten, und einem heil der armern Volksklasse unmittelbar fuͤhlbar werden zu lassen Nachdem die Debatte in viele Specialien erschoöͤpfend eingedrun gen war, erklaͤrte ein großer Theil der Versammlung sich der gruͤnd— ichen Entscheidung uͤber die zu treffenden Maßnahmen gegen ein len zu muͤssen, das in hiesiger Provinz noch fast ganz und unter Darlegung aller dagegen erhobenen Be— nken Allerhöchstem Ermessen anheim zu geben, wiefern der Vo tzndigkeit der Forst-Polizei-Ordnung wegen diese Maßnahmen hon eine Aufnahme darin finden sollten. Dabei werde aber der Begriff einer Gemeingefahr von Wald Insekten zuvor begründet id eine Entschädigung fuͤr die Arbeit der etwa zur Huͤlfe zu ver— in einem ermäßigten Umkreis ansässigen Forstanwoh— des beschaͤdigten Waldbesitzers, so wie auch fuͤr etwa in landespolizeilichem Interesse niederzubrennenden ald desselben festzusetzen seyn. Nach dem §. 125 soll der Jagdberechtigte nicht Wild in ungewöhnlicher Menge hegen, drigenfalls er den dadurch auf fremden Grundstuͤcken angerich en Schaden verguͤten soll. Eines Theils fand man hierdurch Jagdberechtigten zu sehr beschränkt, andern Theils durch den usdruck in „ungewöhnlicher Menge“ die benachbarten Feldbe tzer nicht genug geschuͤtzt. Es wurden schlagende Beispiele von den in der Provinz durch Schweine, Hirsche und selbst angefuͤhrt; der Beweis, daß der Schaden durch das Wild achbars angerichtet, sey selten zu fuͤhren, man muͤsse das toͤdten durfen, wodurch der Wilddieberei Vorschub gege

die Schonzeit verletzt wurde. Zuletzt wurde beschlossen, Jagdberechtigte den durch sein Schwarz und Hochwild ar

Uebel enthe

unbekannt sey, s

1

. n tenden,

. 1

erichteten Schaden ersetzen, oder sich dessen Toͤdtung und Ablie rung vom Beschadigten gefallen lassen muͤsse. Endlich wurd

h statt der im Gesetz vorgeschriebenen schriftlichen Einfuͤhrung gedruckter von d

e F fi ö k J n hoͤrden auszugebender in Antrag gebracht.

af Rnrotrta- DYIrteoste Hie 6 646 Wi etts⸗Atteste die Verwal

3. nde *

Muünster, Eroͤffnungs-Dekrets, die erhabenen Verh Ulle opositionen mit der Empfindungen fuͤr

dessen hiesigen

gen Allerhobochste

egen genommen ichtmäßige Erfüllung der er N

auf

ie ungesäumte Erledi⸗

1

gerichtet war. Sitzungen zur Aus⸗ Geschaͤfte, zur Anhsrung der Anträge und zur Er

.

Proposition Bildung der

Allerhochsten

l eitende Vertheilung der

hnlich zahlreich eingegangenen ng verschiedener Vorfragen mußten abgehalten werden, der Landtag zur Beschlußnahme uber die zunaͤchst an Majestät zu richtende allerunterthaͤnigste Bitte in Betreff staͤndischen Ausschusses fur den Westphaͤlischen zerband Cad D der Allerhoͤchsten ersten Propositior Ausschüͤsse und Publication der Landtags Ferhandlungen) uͤberzugehen vermochte. Erst in der fuͤnften Plenar-Sitzung konnte demnach einstimmig es ausgesprochen wer en ie Se. Majestaäͤt der Koͤnig durch die huldreichsten landes chen Zusicherungen im Eroͤffnungs-Dekrete sowohl, als

h den Inhalt der ersten Proposition insbesondere, die ver

Stände zu dem tiefgefuͤhltesten Danke verpflichtet Landtag hatte darin mit inniger Freude die Absicht

das ständische Institut, welches die Preußische Mo—

hie dem erhabenen hochseligen Koͤnige verdankt, einer hoͤ

Entwickelung entgegenzufuͤhren und die Verbesserungen ein treten zu lassen, die die Erfahrung von 18 Jahren in denseiben 1s wuͤnschenswerth erscheinen ließ. In der Verheißung regelmaäͤ ger Wiederkehr der Landtage, fruͤhzeitiger Vorlegung der Pro⸗ ositionen, der Verabfolgung der zu deren Bearbeitung noͤthigen Materialien, endlich in der Gewaͤhrung vermehrter Oeffentlichkeit

Verhandlungen verehrten die Staͤnde die Erweise des hoch— herzigen Vertrauens Sr. Majestät zu Allerhoöͤchstihren getreuen Unkerthanen, welches Allerhoͤchstdieselben bei der Huldigungsfeier if eine ewig unvergeßliche Weise huldreichst ausgesprochen, und bereits durch vielfaͤltige Anordnung verwirklicht haben.

Die Abtheilung D der angezogenen Proposition spricht die Allerhöchste Willens-⸗Meinung aus, ein Element hervortreten zu lassen, das dem seitherigen Institut der Provinzial⸗Staͤnde sremd war und dessen hohe Wichtigkeit auf den ersten Blick ein leuchtet, zugleich ist die Allerhoͤchste Absiicht kund gegeben, den zu erwählenden Ausschuß fuͤr den Westphaͤlischer Provinzial⸗Ver⸗ band 17 vorkommenden Falls zu berufen, um sich dessen Rathes un . Mitwirkung zu bedienen in wichtigen Landes⸗Angele— zenheiten, insbesondere wo es sich um die Interessen mehrerer der aller Provinzen handelt. Derselbe soll dann, ohne daß da— durch dem verfassungsmäßigen Wirkungskreise der Provinzial— Landtage etwas entzogen werde, die Bestimmung haben, in den genannten Angelegenheiten diejenigen Gutachten abzugeben,

die des Königs Masjestät von ihm erfordern wird. Außerdem

foll der Ausschuß 2) die Vestimmung haben, in Betreff der Ge— astände, welche der staͤndischen Verwaltung üäberwiesen sind, die außer dem Landtage vorkommenden Geschäfte wahrzunehmen a Betreff des ersten Punktes fuͤhlten die Stände sich gedrun⸗ zen, die landesvaͤterliche Fuͤrsorge dankbar zu verehren, die, in— em sie dem Ausschuß eine hohe Vestimmung anweist, gleichzei⸗ tig der bestehenden Befugnisse des Provinzial⸗Landtages schuͤtzend wähnt. Was aber die zweite Bestimmung des fraglichen Aus, schusses anbetrifft, die Gegenstaͤnde, welche der ständischen Ver— valtung uͤberwiesen sind, in der Zeit zu bearbeiten, wenn einn Landtag stattfindet, so erlaubte sich der Landtag bemerken, daß diese Bestimmung des Ausschusses ait dessen wesentlichen Zwecke nicht vollkommen vereinbar erschei⸗ en durfte. Das bisherige Verfahren. nach welchem fuͤr einzelne Zweige der staͤndischen Verwaltung besondere Ausschuüͤsse erwählt urden, gewährte nicht nur den Vortheil, dieselben solchen Mit— dern zu uͤbertragen, welche sowohl genaue Kenntnisse von den

en der ständischer

e 1

)*)

ö Gegenstaͤnden hatten, als auch dafuͤr eine besondere Vorliebe be⸗

zeigten, sondern gestattete zugleich, darauf Ruͤcksicht zu nehmen, daß die Mitglieder nicht zu entfernt von den zu beaufsichtigenden

Instituten wohnten, und ersparte dadurch die Beschwerde Zeit

ünd Kosten raubender weiten Reisen. Solche auf spezielle Ver⸗ häͤltnisse gegruͤndete Ruͤcksichten koͤnnen aber bei der Wahl de Mitglieder des hier in Rede stehenden Aussschusses nicht ohne Nachtheile fuͤr seinen wesentlichen Zweck genommen werden, und durfte vielmehr fuͤr denselben nur die vorzuͤgliche Qualifi cation und die Vertheilung der Mitglieder auf die verschiedenen Landestheile maßgebend seyn. Der Antrag des La demnach dahin, des Koͤnigs Majestaͤt möge Allergnaͤdigst zu ge statten geruhen: „daß wie bisher fuͤr die Aufsicht auf die dischen Institute besondere Deputationen gewählt werden duͤrften. Für den Fall, daß diese Bitte nicht gewährt werden koͤnnte, wagte der Landtag allerunterthaͤnigst zu beantragen, daß die fraglichen Geschaͤfte nicht dem ganzen Ausschusse, sondern nach der denen Gegenständen, mehreren innerhalb desselben, zuziehung der Stellvertreter durch die Wahl des bezeichnenden engeren Ausschuͤssen anvertraut werden In Hinsicht der Zusammensetzung des Ausschusses Masjestaͤt nachgelassen, daruͤber Vorschlaäͤge 31 ben dem aufrecht zu erhaltenden Verhaͤltnisse der ver nen Staͤnde auch noch dasjenige der einzelnen Landesthei ter einander beruͤcksichtigt zu sehen gewuͤnscht werde, ci Beruͤcksichtigung erschien allerdings schon aus dem Grunde mäßig, damit sich moͤglichst in dem Ausschusse eine genaue Kennt der verschiedenen Landestheile vereinige. Die schon bei an Gelegenheiten, wo man die Vertretung nach Landestheilen beabsichtigte, zur Anwendung gebrachte Vertheilung nach den drei Regierungsbezirken der Provinz schien unter der Maßgabe der Vorzug zu verdienen, daß fuͤr jeden Stand ein Mitglied aus jedem Negierungs Bezirk und das ite Mitglied unbeschraͤnkt aus den sammtlichen Deputirten jedes Standes erwaͤhlt werde. S zweckmäßig an sich die Beruͤcksichtigung der einzelnen Landes heile bei der Wahl ist, so duͤrfte es auf der anderen . als ein Vorzug dieser Wahlart anzusehen seyn, daß man durchaus dadurch in der Wahl beschraͤnkt ist, sondern einen gr ren Spielraum zur Beruͤcksichtigung vorzuͤglicher Qualification behält. Auch gewährt dies der Ritterschaft ein Ausgleich z nittel fuͤr den Fall, daß der Landtags⸗Marschall aus en Stande ernannt wird, und daher der Regierungs⸗Bez

1

ünudtages ging

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. machen,

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angehoͤrt, sonst gar kein gewähltes Mitglied erk

Die hiervon abweichende Ansicht der Minoritaäͤt, nac ie Wahlbezirke, als die Basis der ständischen Vertretung zuruͤckzuge sey, wurde Sr. Masestaäͤt in einer besonderen Denkschrift Allerunte daß mit Hinzureck

heine nd

1

iast vorzutragen und schließlich an die Bitte, zwei persoͤnlich oder durch Stellvertreter es S Fuͤrsten, Grafen Westphaͤlischen Provinzial Landtags⸗M

des Standes der

Mitglieder des auf 14 festgesetzt, und der ges Mitglied ;

des folgenden Provinzial-Landtages bleiben hiesigen Einricht

angeknüpft, daß, ) askosten solche zerfal Provinz als und in solche,

Provinzial⸗

aufgebracht werden

Rußland und Pol. St. Petersburg, 1. April Der h ;

air bei der Gesandtschaft in Muͤnchen, V

Maltitz, ist zum Geschaͤftstraͤger bei dem Großherzoglt Weimar ernannt worden.

Frankreich.

Paris, April. Schon vor der Abstimmung über tzEntwurf in Betreff des literarischen Eigenthums lieb Vermuthung durchblicken, daß dasselbe trotz

ir einzelnen Kapitel verworfen werden koͤnnte.

thung hat sich bestaͤtigt, und die Gruͤnde fuͤr e

Thatfache werden heute von allen hiesigen Journalen

Der Constitutionnel, der dieser Frage die meiste

samkeit geschenkt hat, äußert sich in folgender Weise: as (

setz uͤber das literarische Eigenthum ist bei der geheimen Abstim— mung durch eine ziemlich bedeutende Majorität verworfen wor— den. Es ist dies eine traurige Entwickelung einer Eroͤrterung, die gedauert hat, und d Gegenstand theuersten Interessen des Lan Fuͤr die Ehre der legislativen Gewalt selbst ist nachtheilig, wenn die Kammer, gleichsam aus Laune Werk wieder vernichtet, welches sie muͤhsam errichtet hatte; heißt dies, sich fuͤr ohnmächtig erklären und en geheimen jehler in dem welcher die Gesetze hervorbringt, andeuten. Es ist gewiß, wenn ein vorgelegter Ge

wurf von der Regierung nicht mit der gehoͤrigen Gruͤndlichkeit

und Umsicht vorbereitet worden ist, oder daß, wenn das Votum

nicht, trotz der Fehler des Entwurfes, durch eine kompatte Ma⸗ joritaͤt nothwendig herbeigefuͤhrt ihrem

Pruͤfungs,, Eroͤrterungs⸗- und Amendements-Verfahren nicht das

Mittel findet, den ihr vorgelegten unvollstaͤndigen Entwurf zu

verbessern oder einen gruͤndlichen Entwurf an dessen Stelle zu

setzen. Der Zufall bildet oft die Kommissionen, die Amende ments werden improvisirt, die Reden inmitten des Laͤrmens ge halten, das Votum ist oft das Resultat einer Ueberraschung und andert sich vom Abend zum Morgenie nach der Zahl der anwesenden De putirten. Es ist wahrlich ein trauriges Schauspiel, welches die

Deputirten⸗ Kammer wahrend der 19 oder 12 Tage unfruchtba—⸗

rer Debatten dargeboten hat. Ein Theil der Deputirten wohnte

in der Pairs-Kammer der Ersrterung uͤber die Befestigung von

Paris bei, so daß die Deputirten fast nie in gesetzlich verlangter

Anzahl versammelt waren. Dennoch bemuͤhten sich die wenigen

fleißigen Mitglieder, das Gesetz über das literarische Eigenthum

zu verstehen und auszuarbeiten. Aber allen den Schwierigkeiten, die schon in dem Gegenstande selbst liegen, fuͤgte sich noch eine andere, weit wichtigere hinzu. Weder die Regierung, noch die

Kommission schien hinlänglich sicher daruͤber, was sie hatten un

wollen. Die Regierung hatte in dem Titel di n, .

das Wort Eigenthum beibehalten; dasselb, aber in den, 3.

tikeln gestrichen. Sie hatte als K4ußerste Graͤnze des Eigen—

thumsrechtes einen Zeitraum von dreißig Jahren nach dem

Tode des Verfassers vorgeschlagen, und lleß doch durchblicken,

daß fie gewuͤnscht haͤtte, 50 Jahre bewilligen zu konnen; sie er⸗

Anna

beinahe 14 Tage deren

geheiligtsten und

Mechanismus,

Ent⸗

wird, die Kammer in 1.

————

klarte sogar durch das Organ des Herrn Villemain, daß sie sich bloß deshalb der Kommission uber diesen Punkt nicht anschließe, weil sie fürchtete, daß durch eine solche Forderung der Erfolg des Gesetzes gefährdet werden koͤnnte. Die Kommission, anscheinend kühner, aber im Grunde eben so furchtsam, war auch zu keiner festen und gut begruͤndeten Entschließung gekommen. Wenn man ihren Berichterstatter vernahm, so haͤtte man glauben sollen, daß sich fuͤr das ewige Eigenthum entschieden habe; wenn man ind d der Kommission hoͤrte, so mußte man Gegentheil den Zeitraum von 50 Jahren

ihn nur aus Gefälligkeit fuͤr ihren

re ieder

zertrieben fand, und daß sie

Meri hrerst arten * 9rro va g s Berichterstatter bewillie halte Sas l

ist aber noch nicht Alles Als man zu den Details des Gesetzes gelangte, ergab es sich, daß weder die Verfasser, noch die Kommission den genauen und ge setzlichen Sinn der einzelnen Artikel kannten. Man drang mit bestimmten Fragen auf sie ein, sie antworteten durch unverstaͤnd Allgemeinheiten, oder durch feierliche Gemeinplätze. Der Eroͤrterung jedes Paragraphen ging auf diese Weise ein Kommen— häufig die Sache um nichts deutlicher macht. ward ein Artikel von 5 bis 6 Rednern fuͤr erst nach einer langen und muͤhsamen Pruͤ— man die wahrhafte Bedeutung desselben entdecken war es Herr von Lamartine, der dem Gesetz⸗Entwurf bedeutenden Schaden zugefuͤgt hat. Viele Leute hatten sich in der Kammer durch die glaͤnzenden und sonoren Phrasen des Poeten l lassen Der Mangel an Logik, den man in jeder seiner Reden rd durch den Parteigeist entschuldigt oder durch die politischen Lage, die immer etwas Unge Aber als man Herrn von Lamartine einer praktischen Frage, einer Frage gegenuͤber sah, in man ihn fuͤr vollkommen kompetent halten Niemanden in der Kammer eine Taͤuschung uͤbrig Zwanzigmal erwiederte der poetische wenn ihm eine unerwartete Einwendung gemacht Kommission dieselbe vorausgesehen und uͤberlegt nach reiflicher Erwägung im Grunde nicht sagen solle. Während 3 bis die abermalige Ueberweisung einer die Kommission, ohne Abfassung und eine besser motivirte Mei Endlich aber, um llles u liegt der H auptgrund Gesinnungen der Kammer Schriftsteller.

zu m

voraus,

einmal

welche

reimwiß gelbib

9

Industrie gemein

erklärt die Verwerfung erfung aufrichtig Es war Regierung der Literatur ein einen aufmerksamen Blick

etz uber das literarische

91 aber es war nützlich

*

Mutter arcassonne vom 2ysten v. eignisse wurden in Carcassone d der vorgestern Haussuchungen vorgenommen ziemliche Quantitaͤt Patronen wurden genommen Die Polizei war am 26sten benachrich daß eine Emeute fuͤr den Abend des 29sten vorbe unausgesetzten Bemuͤhungen der Polizeibehörde sene finstern Projekte zu vereiteln.“ Ein Jour— Eourrier de la Cose dor,“ meldet am lsten in r vorhergehenden Nacht mehrere Petarden, die Uebelthätern auf verschiedenen Punkten dieser Stadt gelegt Zeit plaͤtzten. Die Polizei und die tionalgarder alsbald die Stadt; man fand

, . ö ö ö 9 4 9 mehrere Petarden, welche noch nicht angezuͤndet gewesen waren

. RSR GMs ril. Die um etwa pEt here N

Englischen Fonds wirkte auf die hiesige 7 zsischen Renten waren sehr gesucht rasches Steigen. Die

Boͤrse

un

LVondon

il Borgestern ertheilte die Koöoͤnigin dem Tuürkischen Botschaster, Schekib Efendi, eine Audienz, und nahm ein Schreiben seines Souverains entgegen,

Post erklart jetzt mit Bestimmtheit, daß del ntre⸗ A Sir William Parker das ihm angebotene Fommando über die Englische Seemacht in China angenommen habe und am J. Mai uͤber Suez dahin abgehen . n bis dahin nicht befriedigende Nachrichten aus Ehing i. . diesem Falle wuͤrde er sich auf dem Linienschiff ,. nach dem Cap begeben, um dann das Kommando der Ostindi, chen Flotten-Statio äber men. .. 26 sidenten der Vereinigten Staaten, . Harrison, besteht 4 einer Erdoͤrterung der Amerikanischen Constitution, wobei der Praͤ⸗ sident besonders die Gefahren auseinanderseht, welche nach seiner Ansicht den vemokratischen Geist dieser Verfassung drohen, und ie Mittel, den Gefahren vorzubeugen. Der Atlas, ein bekann— tes Englisches Wochenblatt, faßt den wesentlichsten Inhalt dieser Erklärungen und Betrachtungen in folgender beurtheilenden Weise zusammen: „Der am hoͤchsten gestellte Republikaner unter einer Nation von Republikanern sucht Belehrung bei den Republiken der alten Zeit. Aus den Einrichtungen, Veraͤnderungen und letzten Schicksalen von Sparta, Athen und Rom zieht er den Schluß, daß keine wohleingerichtete Republik jemals in eine Aristokratie uͤbergegangen sey, und er macht seine Landsleute darauf aufmerksam, daß, wenn in der Nepublik ein

aus dessen Händen . M 15 Die Morning

80 Eontre 1 Sir

Streben nach Auflösung sich zeige, dieses Streben nach der Mo— narchie hingehe. Wir mochten wohl, wenn wir kritisiren wollten, die Richtigkeit der historischen Schlüsse des Generals in Zweifel f l ein Beispiel gebe,

eine Monarchie

verwandelt

atie und Oligar

lristoteles gegebenen Defini

letztere der einzig richtige

18 1 eon

T Der neue

aufzubi

sparsam zu brauchen, und scheint zu zweifeln, f os nm nm, F * 2 64 9. 3. seiner Meinung nach, sollte der 16. s den Gewal 1nabkkAnngi en Gewalt unabhängig

. Veamten nie

ollte

eyn, Und er entlassen,

esses vorzu

Versamm eine Petition angenommen die Versamm

Beschluͤsse zu

zer sammlun des ersammlu des

eine seiner gewoͤhnli

Ogau Oie

Chatham

Arabische

on hellgra

la or Flanders

sterium habe t . Versprechungen aller Art den Gemeinderath dieser Stadt zur einer Petition zu beweger Wir si ermaͤchtigt zu erklaͤren, daß diese Insinuation durchaus false daß das Mi— nisterium den Bittschriften, die zu seinen Gunsten dem Koͤnige von verschiedenen Gemeinderäthen Belgiens uͤbersandt worden durchaus fremd ist.“ ; k . 9 ; . we g Der Commerce Belge versichert, das neue Ministerium ley bereits ernannt und zwar sey es aus Maͤnnern der gemä— kin, Partei zusammengesetzt. Andere Blatter fuͤgen hinzu, die ,, Rogier hatten ihren Kollegen das Verspre⸗ 3. Hy e, ihnen zu trennen, zuruͤckgegeben. Hearn Kn, e, Zufolge, sind dem bisherigen Gesandten deren enen mn Paris Anerbietungen gemacht worden, wonach er in das Kabinet eintreten soll. Auch die Herren von Muele— naere, Nothomb und Dumon, Dumortier werden fortwährend unter den Kaͤndidaren genannt.

Schweden und Norwegen.

Stockholm, 30. Marz. Der Konig hat den Staͤnden jetzt eine Proposition uͤbergeben lassen, betreffend eine Aenderung im S§. J. der zwischen Schweden und Norwegen bestehenden

423 Veichsakte, vornehmlich auf Grund der in der Organisation Schwedischen Staatsraths bewirkten Aenderung, um di nennungen Hofkanzler und Staats-Secretair ge nister und Vortragender zu vertauschen

Dine mark

nhagen, 3. April Portugiesische Geschs mmandeur Corréa-⸗Henriquez, ist heute von Sr at dem Koͤnige in einer Privat-Audienz empfangen die Ehre gehabt, demselben im Uuftrg D . Ine ey i Moor 20 sis eco Decorattöonen der rei Dortugiesischen chen. Es wurde diesen Anlaß ein gro veranstaltet, zu welchem der Portugiesisch

laden war

Der Q *

. ] ODeuths che

Karlsruhe, 3. April. Se. Königl. H haben den Markgrafen Wilhelm zum Praͤf von Fuͤrstenberg zum ersten und den Groß-H Minister Freiherrn von Berckheim zum ten der ersten Kammer fuͤr die Dauer tags ernannt.

Zu Mitgliedern der ersten Kammer f Stände-Versammlung sind von Seiten Sr. des Großherzogs ernannt worden: D

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zroßherze ; er Groß⸗Hofmeister Minister 9 3 * Berckbhernm rinister Freiher von Berckheim, Lieutenant

or (Svzewecral ̃ . J 16 der General- divisionair, Freiherr von Stockhorn, K, ; , erg )ldiutant von Freystedt, der Sta Wolff, der e Major, Freiherr von Lassolaye, der Auditor Geheime Kriegsrath Vogel, der Kammerherr tions-Rath, Freiherr von Marschall und der Ober⸗Forstrath, Freiherr von Gemmingen

1 . . 1

. chen Blatter machten Kaiserlich Oeste Rroro M 2 . 2 mehreren Mitgliedern Eroͤffnung der Tags vorge— en hat. Diese Depesche (das Original ist Fra theilt die Augsburger Allgemeine Zeitu

ersetzung mit:

bersetzung einer ternich Herrn

1

S außerorden

t einigung zwi Lantonen der Schweiz bild noch als bestehend, oder ob chen anzuseben Frage gestellt. Einer lehmer am h eine offenkundige mate ielle Verletzung desselben zu Schulden kommen lassen. Einige der K antone, welche den Vertrag gemeinschaftlich mit Aargau abschlossen bekl sich über die Uebertretung desselben von Seiten dieses Kantons die Gesammtheit des Bundes an, auf daß sie die Bestim ngen e Bertrages vollziehen mache; wie denn auch dieser, indem allen Verbündeten die gleichen Pflichten a gt, doch gewiß gegen einem jeden derselben e giebt zu verlang den allseitig eingegangenen Verpflichtungen überall nachge Von dem Augenblick an, wo die Central⸗Gewalt der dergestalt angerufen, nicht den Willen oder nicht die Macht dem Vertrage, auf welchen die R e und die Pflichten der Kan one und ihr eigenes Bestehen sich gründen, Achtung zu verschaffen diesem Augenblick an wäre der Nationalpakt ein todter Buch ben geworden, und er wärde sicher keinen der ursprünglichen Theil er an demselben mehr weiter verpflichten, als jeder eben ein sol seinen Interessen und Wünschen des Auger 3 für angemessen

und nicht anders

1Bundes-Vertr

gleiche Recht

werde.

nehmer

Eine so gestaltete Lage der 1 iche; 1 nimmt in hohem Grade die Sorge des Kaisers, unsers Allergnädigsten in Anspruch. Ich will EE. hier nicht noch einmal von dem schmerzlichen Gefühle sprechen, weiches bei .Majestät der gänzliche Untergang frommer Stiftungen erregen müßte ihr Bestehen oder

ilweise ihr Vermögen von den erlauchten Ahn des Kaisers herlei

In einer früheren bereits gegen Ew ellenz über diesen Gegenst püßte demjeni

ich damals gesagt, n will Excellenz von dem Urtl

Herrn

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cher Fürst das religiöse Gefühl trauriges Denkmal teigeist und die Mi

Die Geschichte

die unpartei intischen, sie bereits igiger Staat

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Allein die Frage satzung unterliegt, hat unv gemein politische Ste ;

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Höfe von Wien, Berlin, Lendon und St. Petersburg, hes

dem Grundsatz chtung für die Unabhängigkeit aller S n, ihre Einwirkung auf die innere l sse z sie den Kantonen, zum Behuf des Wiederaufbaues eines gemeinsamen Vaterlandes, ihren freundschaftlichen Rath und wohlwollende Vermitt— sung zur Verfügung stellten. Im Geiste der Unparteilichkeit und Weisheit ward das Werk Neu gegründete Rechte das Bestehen eines Kantons Aarg— ist davon ein lebendes Beispiel fanden Begünsiigung und Schutz, neben dem alten Rechte, so weit selbes aufrechtzuhalten möglich war; ein nalionaler Verband umschlang die einzelnen Kantone, ohne deren Souverainetät in irgend einem ihrer wesentlichen Attribute zu beeinträchtigen. Gerechtigkeit, Gleichheit der Rechte und Pflichten bildeten, mit einem Worte, die Grundlage des neuen Verbandes unter den souverainen Kantonen, und es war sonach natürlich, daß man, von solchem Geisie durchdrungen auch der kirchlichen Stiftungen der kathelischen Glaubens-⸗Genossen ge⸗ dachte, und daß man bedenkend, wie sie dem Volke werth, und zum Theil unter die Botmäßigkeit von Behörden eines anderen Glaubens gerathen waren, sie unter den Schutz des gemeinsamen Bundes der Eidgenossen stellte.

„Der Kaiserl. Hof bewahrt in seinen Archiven die Erklärun gen der Vertreter des Schweizerischen Volkes, über ihre Befriedigung mit dem Wiederaufbau ihres Vaterlandes, und über ihre Dankbarkeit für den Antheil, den Oesterreich an dem Werke genommen.

Und wenn auch zur Zeit, als Europa auf dem Kongresse zu Wien versammelt war, man die letzte Hand an das neue Schwei⸗

der Schweiz darauf

Verwickelnung des Augenblicks

kannten doch welchem es aufge⸗

zu halten, daß ein

wen gebauter politischer Körper,

seine friedliche Fertdauer Bürgschaft gab,

n Staatenverbindung seinen Platz einnehmen Ueberieugung war es, daß Europa. in seinen weierischen Eidgenossenschaft eine Reihe von d Erienntlichfeit des Schweizervol⸗

damals abgeschlossenen Grund⸗

hatte, so

19 Lt 218 ö befraäftigten ei in 1de, dem sie begegnet ßigen Wegen erreichen ben dadurch, daß sie dem sagen in Vergessen⸗ am 13. Januar hritt in Verfolgung

; Bandes seiner poli⸗

wäre nach unserer Ansicht das größte

das Schweijerische Volk betreffen tönnte; denn an s Bandes würde kein anderes, sondern nur a treten, welche natürlich sind, wenn unter

trag geschlossen ist und einer oder einige

brechen, ohne daß Abhülfe zu erreichen ser.

die Europdischen Mächte seven nicht Garanten

215; sie bätten alfo fo wenig das Recht,

en zu beküm mern, als sie sonst einem an⸗

seine innere Verfassung Gesetze vorzu⸗

vergißt man nur Eines: und dieses ist, daß in

frkunde der Verbindung dieser Staa—

icht nur den Charakter einer Verfas—

er politischen Akte trägt, deren Be—⸗

Staaten überhaupt, insbe— mit dem gedachten Staa—⸗ Geben

9 . Kor Weise aber des

unmittelbaren das Recht, zu nöthige Allein is bestreiten wollen, zu fragen: was ist das Band, mittelst welchem 22 souve⸗ zu einer politischen Einheit verbunden Gewalt, die gesetzmäßig von einer Schwei⸗ letztere, den Staaten des Auslandes

Wo ist die Centr Ge theit aufgestellt

eslamm re Beantwortung durch den Bun⸗ age aber an, an welchem diese Gesetzes-Kraft zu haben, und an wel⸗ inheit unter den Schweizern zu seyn, sie

geworden wäre von diesem Tage an wissen

pe' die fremden Mächte die Grundlage zu ihren

ungen mit dem Schweizerischen Staatskörper zu suchen haben Als gute und redliche Nachbarn d chweiz wünschen wir, zerzeugung, daß die Abgeordneten der 22 Kantone,

hst zu Bern versammeln werden, diese Betrachtungen

nehmen, ehe sie zu zlüssen schreiten, die jeden⸗

der Schweiz umfassen. e haben unseres Erachtens

Wegen die Wahl: er halten sie thatsächlich Bundes-Vertrag aufrecht in legaler und regelmäßiger zu revidiren; oder sie lassen len Ver⸗

e An und

die so fürch⸗ ten wir, am Ende de n lie Können wahre Schweizerische Vaterlandsfreunde welches auch sonst ihr politisches und ihr kirch⸗ liches Glaubens eke ß s . solchen Lage der izuschlagen haben, im

ift würden

Dinge Zweifel seyn?

Was immer übrigens geschehen mag, so wird Oesterreich von dem

Grundsätze, die es immer bekannt hat, nicht abweichen.

von Achtung für die Unabhängigkeit anderer Staaten,

die Absicht, in die inneren Angelegenheiten

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oder in jenem Theile des aufgelösten Bundes anzuerkennen; der sollte, was Gott verhüten wolle, der Bürgerkrieg in der Schwein entflammen, oder die gegen die Katholiken des Äargau's geübte tdrückung religiösen Unruhen führen, so würden Se. Majestät Ale diejenigen Maßregeln zu ergreifen wissen, die Allerhöchstdenselben hr, or hche für die Rechtsbeziehungen zwischen den Staaten un⸗ eschadet, S dem Sinne dieser Betrachtungen wollen sacoft. Ihnen die, Gelegenheit geboten werden Meinung und die Haltung des Kaiserl. Hofes, in ärtige Krisis in der Schweiz, zu äußern. EE. rdem und insbesondere den Auftrag, dem Hrn. Präsiden⸗ ororts die gegenwärtige Depesche vorzulesen, damit er selbst 6 Ueberzengung gewin und nach seinem Gutbefinden auch seinen Kommittenten dieselbe ei d Oesterreichische Hof in der

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iflößen könne, daß der , , blick keine Empfin du g hegt, die nicht freund⸗ haftlich für die Schweiz und nicht allen Regeln des strengsten Rech- einen Augenblick An— enossenschaft, wie vor

Der Senat ist hrere z sie nicht nen nicht eine ri in einem t November vorigen in diesem offiziellen Actenstuͤcke waͤre nämlich e ? Verraths beschuldigt. Um diese Fraction des Senats beschwichtigen mußte eine Kommission ernannt wer— den, mit dem Auftrage, einen Bericht uber das Begehren jener Senatoren zu erstatte

Morgen wird die Frage erstatten, ob der Senat und die Deputirten⸗Kammer zusammen uͤber die Regentschaft berathen sollen Es liegen nunmehr drei Propositionen vor: Ernennung eines einzigen Re⸗ genten, Zusammensetzung der Regentschaft aus drei Mitgliedern, Ernennung von fuͤnf Regentschafts-Mitgliedern.

Es geht das Geruͤcht seit einiger Zeit, Espartero wolle in das Privatleben zuruͤcktreten. Linage, der Vertraute des Her, zogs, hat in Bezug auf dasselbe in das „Eco del Commercio“ ein Schreiben einrücken lassen, das erklaͤrt, es sey in der That seit geraumer Zeit der Wunsch des Herzogs gewesen, in das Pri⸗ vatleben zurückzutreten, er wolle jedoch vor Erledigung der Re gentschaftsfrage sich nicht in dieser Hinsicht verpflichten, da es seyn koͤnne, daß die Erledigung dieser Frage ihn nicht die Er⸗ füllung des Wunsches gestatte. Man will in den vagen und zweideutigen Ausdruͤcken Linage s die Absicht des Herzogs er— blicken, nur die alleinige Regentschaft anzunehmen.