1841 / 101 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

bm, den 2. Deember 1710. Meine Eigene Wohlfahrt

aber schrieb er i

9 . 2X pes ( 6 . mie, gie n von Preußen war hier mit einein Hofmeister zu 9 J

Selb ward der * e . . Schonung hochgeachtet, aus der Ferne um Rath gefragt, von jeglichem Sedeutenden unterrichtet aber wo er es an militairischen Gehor fam seblen ließ, auch nicht von Tadel freigehalten und beispielsweise ben 17. April 172, als er von der ihm bezeichneten Marschroute ab

gewichen, se zurecht gewielen⸗ „Ich wundere mich sehr, daß Ihrer

Durchlaucht, als ein alter Offizier, nicht akfurater melnen 8 rdres fol en, die ich Ibnen gebe, Und wenn Sie noch habiler als Cäsar wären und meinen Ordres nicht alkurat und sirikte nachleben, so hilft mir das Ulebrige nichts. Ich hoffe, daß es bei diesem Avertissement bleiben wird und daß Sie mir ins Künftige keine weitere Ursache zu Beschwer⸗ den geben werden.

So blieb die Spannung unvermeidlich, und endlich ward die Ab⸗ neigung so groß, daß der Koönig an den Erbprinzen Leopold von Des— sau. den 28. Juli 1712 aus Potsdam die Bitte richtete, seinen Vater u beruhigen, „und muß ich es, schließt der sehr gemessene Brief, zu Vero eigenen Ueberlegung aussiellen, ob es Deroselben gloire und Dero Interesse convenable, bei den jetzigen noch weit aussehenden Konjunk füren mit mir zu rompiren und denjenigen Dienst zu verlassen, worin Dieselbe die mehrste Zeit Dero Lebens mit vielem Ruhm zugebracht haben. Ich habe zu Ew. Liebden das Vertrauen, Dieselben werden es bei dem Fürsten Liebden dahin bringen, daß Dieselbe Alles in reif liche Consideration nehmen und Sich bestens beruhigen.“

Auf jeden Fall folgt man, obgleich von der ungleichen Deutschen Schreibweise, wie wir sie schon aus Friedrich's Briefen an seinen Va— ter kennen, unangenehm gestört, mik ununterbrochenem Interesse der Entwickelung des (wenn wir so sagen dürfen) offiziellen und des ffistigen Verhältnisses, wie es zwischen zwei so seltenen Charakteren ier zu Tage kommt. Hält der junge König auch den alten Helden von sich fern, so weiß er dennoch würdigst seine reiche Kriegserfahrung zu benutzen, und wir wünschten wohl, Herr von Orlich hätte sich auch hiestgen Drts die Antworten des Fürsten Leopold erbeten, wodurch die Sammlung jedenfalls auch an erhöhetem militairischen Interesse ge

wonnen und der erste Preußische General- Feldmarschall, durch seine Gutachten auf des Königs Fragen, auch als Theoretiker (durch sich selbst verklärt) hervorgetreten wäre.

Die Königlichen Briefe scheinen treu kopirt zu seyn; es sind de⸗ ren (nach unserer Zählung) im Ganzen 1385, nämlich 13 Briefe König Friedrich Wilhelm's J. an den Fürsten Leopold, 8s Briefe König Frie⸗ drich's des Großen an denselben, und 86 Briefe von Friedrich an den Erbprinzen Leopold von Deßau. Die Briefe an den Letzteren haben ihren eigenthümlichen Werth, da er der Jugendfreund des Königs war

und um den glücklichen Erfolg des ersten Schlesischen Krieges sich

Verdienste erwarb, die hier enthusiastisch ausgesprochen werden, in der

Histoire de mon temps dagegen sehr in Schatten treten So viel, um auf Herrn von Orlich's Buch und auf sein Verdienst aufmerksam zu machen; und da es müit demselben zunächst auf die Feier des heutigen Tages abgesehen war; so kommen auch wir gern nochmals auf denselben zurück: denn der Sieg bei Mollwitz über das, zuvor durch Prinz Eugen mit Ruhm geführte Kaiserliche Heer ist der politischen Folgen wegen, eine Thatsache ersten Ranges in der vaterländischen Geschichte, und die Reihenfolge friegerischen Glücks und an his zur

wieder: daß ihm, an der Spitze idealer Bildung nie der äußere Er

folg gefehlt. P. Persoͤnliche Gefahren Friedrichs des Großen im ersten Schlesischen Kriege, mitgetheilt zum 10. April 1841 am Jahrestage der Mollwitzer Schlacht von Heinrich Wuttke. Als Vorlaͤufer einer Geschichte der Besitzergreifung Schlesiens durch Friedrich JI. und der Entwickelung der oͤffentlichen Verhaͤltnisse in diesem Lande bis zum Jahre 1740. Leipzig bei Engelmann,

1841. 42 S. gr. Sro.

Herrn Dr. Wuttkes Buch ist nur ein einzelnes Fragment eines umfassenderen aus größtentheils unbenützten Schlesischen Quellen geschöpften Werks, vorläufig dargebracht, damit der so entscheidende

ö 5 s sinnich Sen . und werde Ich gewiß niemalen so unsinnich in daran gelen, e emeier= in Impuortanten Gelegenbeiten negligiren, , sition reservire ich mir alleine, auf das die Welt nicht

alte Fürst nur nebenbei gebraucht, mit größter

M8

10. April nicht ungefeiert bleibe. Es werden hier höchst willkemmen die persönlichen Gefahren des großen Königs auf seinem ersten Krieges⸗

uge, wie sie in der Schrift und in der Sage leben, erzählt, ihre That⸗

sächlichkeit nach allen Seiten hin beleuchtet und erörtert, wobei dem Herrn Berfasser die Kenntniß des Lokals und der lokalen Zeugen gar sehr zu statten kommt. Den Anfang macht die erste von Friedrich selbst ausgeführte unmittelbare kriegerische Unternehmung, die Ueber⸗ rumpelung des Doms in Breslau, am 2. Januar 173! wodurch er Herr von beiden Seiten des Oderstroms ward. Minder gefahrlos

war die Einnahme des Schlosses von Ohlan: Der König ließ den

Angriff vorbereiten und rstt (am 8. Januar) selbst ganz nahe an die

Stadt. Ein Kanonier auf dem Walle erblickte ihn und wollte sein

Geschütz auf ihn abbrennen, als der Kommandant Oberst Formentini,

der schon an Uebergabe dachte, das verhinderte, fast wie, sechszehn Jahre später, der Französische General Crillon bei Weißenfels einem seiner Offiziere, Brunet untersagte, auf den König anzulegen.“) . Darauf folgt daß erste Gefecht des Königs im offenen Felde Baumgarten, am 27. Februar. Die Schlacht bei Mollm allerlei Gefahren herbei und der Verfasser prüft deren besenders zu die Erzählung in Betreff des Bauers Mangener aus Zindel, der sammt seinen Kindern, sich wegen eines, dem Monarchen selbst geleiste len, sehr wesentlichen Dienstes, einer besonderen Gnade zu erfreue hatte. Ferner, die Entfernung des Königs von dem Schlachtf und was ihm dann begegnet, bis er auf der Hilbersdorfer M eine Stunde von Löwen, am Morgen nach der Schlacht erfahren.

Der (angeblich wundersamen Rettung des großen Königs durch den Eisterzier⸗Abt Tobias Stusche scheint Herr Dr, Wuttke noch

möge, in die verwirrte Sage Licht und Zusammenhang zu bringen. 83* V.

) Preuß, Friedrich der Gr. Bd. 2. S. 88.

Dauer der Eisenbahn-Fahrten am 8. April

Abgang Zeitdauer Zeitdauer

t. M. ö D St. / M.

z Uhr Morgens .. A7 Um s! Uhr Morgens .. Vormitt. ... 23 954 * Vormitt. ..

Nachmitt... 50 127 Nachmitt. .

Abends.... 41 A v

. 532 2 74 1 Abends.

Meteorologische Beobachtungen.

Morgens Nachmittags Abends Nach ein 2 ö - !; 6 Uhr. hr. Uhr. Beobach

zar. 333,06“ Par od R. 4 640 R. 3009 R. 4 20 R. 4 1,80 R. 74A pCét. SO pCt. [ trude.

1 P ) N

V üärt Amsterdam, 5. Ap Niederl wirkl. Schuld 515 . 50/9 Span. 2012 ; da / Präm Sch. Pol. 26 0esie . Aut werpen Zinsl. Neue Anl. 202/, G

Frankfurt a. M., 6 Oesterr. So/s9 Met. 1061 G. 40/0 J 10, 241! G. Bank- Act. 1975. 1973. al- Obl. Loose 2

500 FI. 1345/89. 13A, Loose zu 1060 F! Preuss. Prüm.

Allgemeiner

Bekanntmachungen.

solchem Zwecke in folgenden Terminen, als am

ü 86 5 ö ö o Anzeiger fuͤr die Preuß zeig . Preuß Münchhausen 2633 Thlr. 9 sgr. nebst Zinsen seit 100 Thlr. Gold nedst den wie zu! dem 1. Dezember 1816; E n 3) Zimmermeister Voß zu Feggendorf 2 Thlr. 17 Das im Grimmer Kreise belegene von Wakenitzsche A) Mauermeister Wallbaum zu Lauenau 50

Gut Clevenow c. p. soll von Trinitatis d. Is. ab auf 8 sgr. 9 pf. ; ? 4 alla acht nach einander folgende Jahre verpachtet und zu Y) Landräthin von Pappenheim Witwe, und Witwe nebst 149 Fl. jährlicher Zinsen

m/

nenden Zinsen; gr.; II. der pensionirte Lieutenant vo der Witwen von Papp zu Dverlaar, mit A090 Fl.

*

von Hartmann geborne von Münchhausen 2628 Thlr. der Kapital⸗Forderung;

18. Rüärz, am 7. und am 28. αrxil d. I., 2s sgr. A pf. nebst Zinsen seit dem 1. Dezbr. 18163 III. der Witwe des Cridars Morgens 10 Uhr, 6) Landräthin von Fappenheim, Witwe, 1140 Thlr. 1) Ernst Heinrich von

vor dem Königl. Hofgerichte aufgeboten werden und 28 sgr. 35 vf

wie Pachtliebhaber, denen die Besichtigung des Guts ber 18165;

nebse Zinsen seit dem 1. Dezem⸗ deren Erbe zur Hälfte

2) die Rechtsnachfolger

c. p., nach vorgängiger Meldung auf dem dortigen ?) ) Generalin von Lehsten-Dingelstädt 773 Thlr. anderen Hälfte, mit der Hofe, freisteht, zur Abgabe ihres Gebots in den ge=— 10 sgr. b) von Hartmann, Witwe, und e) Land⸗ Zinsen à 160 Fl. von dachten Terminen sich einzufinden haben, so gereicht räthin von Pappenheim, Witwe jede 25 Thlr. 16 sgr., ber 1798 bis zum Tage

denselben . Nachricht, daß die Licitations⸗-Bedingun sämmtlich nebst Zinsen seit 1. Dejember 1816, beide pr rata, so weit die Masse reicht; iger Kanzlei, bei dem Justizrath Dr, Ziemssen 8) Jesel Salomon Werthheim zu Hofgeismar 450 Thlr. IV. Postmeister Grimme zu Oldendorf mit

9 hl r 208 X91

gen in hie

bierselbst, bei dem Advokaten Hr. H. Kühl in Stral⸗ Gold und 372 Thlr. 16 sgr. Münze, beides nebst Gold, nach sund und bei dem Hofrath Pasedag in Bergen ein- Zinsen seit

gesehen werden können. Thlr. 16 pf

Datum Greifswald, den 27.

Königl. Preuß. Hofgericht von Pommern und Rügen. nebst Zinsen seit 1. Dezember 1816, ) Kondüktor Wilhelm zu Agelern 1500 Thlr. Gold lationsgerichts⸗Dekret vom 28. Se Köntgl. Hofgerichts⸗Ralh. nebst Zinsen seit 1. Dezember 1816, nach Abzug der V. Sodann ist ein etwaniger nach 2 aus einsem Spezial⸗Pfand gezogenen 230 Thlr. Gold; Forderungen unter J. und 1 Bürgermeister Wöbbeking zu Oldendorf 31 Thlr. bleibender Rest der Masse unte 5 sgr. nebst Zinsen seit 1. Dezember 1816, biger, nach dem Verhältnisse

2) Konduktor Wilhelm zu Agelern 1000 Thlr. Gold Forderungen, zu vertheilen: ; nebst Zinsen seit 1. Dezember 1816, 1) die Witwe von Pappenheim, bezw

in rvortheilhaftester Cage ist unter sehr annehmbaren 13) Oberssin Gibon, geborne von Pestel, A690 Thlr. Rechtsnachfolger, mit 1119 Thlr. ne Gold nebst Zinsen seit 1. Dezember 1816, 2) Johann Voß in Oldendorf mit ?

. Odebrecht,

—————————

. u f g wn 1 Eine Maschinenpapierfabrik

Bedingungen zu verkaufen. Nähere Auskunft erthei⸗

Dezember 1816, so wie ferner 186 f. und 161 Thlr. 8 sgr. 8 pf; ebruar 1841. 9) Gumbert Simon zu Rodenberg 1060 Thlr. Gold 25 mgr. 3 pf. und 2 Thlr * z l

weiteren Zinsen und Kosten n

len die Herren Herrmann C Schall in Erfurt. 19) von Münchhausen, Witwe des Cridars, Gold;

ö.

Collocati ons- Bescheid in Sachen

a) 53803 Thlr. 11 sgr. A pf. Münze (10907 F. 3) Licentschreiber Kiel daseldst mi 11 Stbr. Holländisch) und 189 Thlr. Gold, aj der Webersche Konfurs⸗Kurato b) 2320 Thlr. Münze (i000 Fl. Holländisch) und Fürstenau, mit 53 Thlr. c) S700 Thlr. Münze (18006 Fl. Holländisch), 5) die Erben des Chirurgus Fischer zu?

der sammtlichen sich angegebenen Gläubi * ain d n. Gläubiger des in nebst Zinsen zu diesen 3 Posien vom 1. Dezember mit 3 Thlr.; Rinteln verstorbenen Johann Christoph Wilhelm Unico 1816 bis zum 15. Januar 1829, ; 6) die Erben des Kaufmanns

von Münchhausen von Oldendorf, Liquidanten, wird mit Uebergehung der vorerwähnten Gläubiger, hier mit 8 Thlr. A gr.

f 9 . so weit sie Zahlung erhalten haben, unter den Liqui. 7) die Erben des Apothe den in . k , , , ,, danten im . Behufs ihrer Befriedigung. ‚. 17Thlr. 25 gr.; bestellten Kurator, Obergerichts Anwalt Lang der Konkfurs-Mafsfe, so weit sie zureicht, und nachdem 8s) der Höker Kurz

von derselben zuvor die Kosten des Konkurses berich 9) der Kaufmann

wider

in Rinteln, Liquidaten. Nach nunmehr beendigtem Liquidations⸗-PVerfahren und nachdem laut Benachrichtigung des Königl. Preu⸗ gesetzt⸗

ischen Sber⸗Landesgerichts zu Balberstadt in dem dort 1. Ernst Heinri ' ls Erbe hagen mit 1 Thlr. 22 gr.; y. gewesenen Kenkurs⸗Verfahren folgende der der 3 e n rte . ö der Kaufmann Pollmann in

10 Thlr. 25 gr. A pf. ;

, dug folgend enn, die Witwe des Apothekers Sprenger in Stadt- ne

dahier aufgetretenen Liquidanten, beziehungsweise deren ) den vergleichsmäßtg' auf ein Viertheil berab— 5 Thlr. 3 gr. A pf.;

Rechtsnachfolger, die nachbemerkten Zahlungen erhal⸗ gesetzten, sei dem Todestage des Cridars bis

ten haben: jum 23. zipril 1 s, aufser den schon hegahl⸗

1 Kaufmann Vogelsang zu Sannoher gos Thlr. Oi sgr. ten eeulght ae fas gen zin n von son Thlr. Pr. Cour. ;

Gold, nebsi Zinsen seit dem 1. Dezember 1816 1

2) Generalin von Lehsten⸗ Dingelstädt geborne von 2) dem vergleichsmäßigen vierten Theile von mit 21 Thlr.;

1015 . 10116. Poln. Loose 717. 712 /. 215.0. Holl. 5301/.. St. Germain 790 C. Müuchen- Augsburg S6]! /2 kKölu- Aachen 93 G.

Sch. 812. G. do. A0 Fo / g Span. Anl. 221 /.

Eisenbahn- tes Ufer 375 (G. do

Versailles rech- linkes 275 6 Leipzig - Dresden 100 Br

Ham burz, 7. April

Im Schauspielhause: Die Lichte

schen

reußen. Hera: s gegeben vem Erstes Heft. 8

Ludwig Meier da— Königs

A pf. . . kers Galle dahier mit

e umann in Marien wer⸗ der erschienen und durch alle Buchhandlungen zu ha⸗ nigsstr. Nr. 62

dabier mit A Thlr. 26 gr. pf. So eben ist bei A. Ba Willmanns in Oldendorf mit ben, in Berlin en der Post: Oldendorf mit 2. d

treuer Unterthanen Sr. Majestät des Königs

von Preußen, z veranlaßt durch die Flugschrist:

Fragen, beantwortet von einem Ostpreußen.“

geh. Preis 8 szr.

die Witwe des Metzgermeisters Flügge in Ol— dendorf mit 13 Thlr. 23 ar. 7 pf. ; die Witwe Görz in Oldendorf mit 8 Thlr; die Witwe des Schreiners Reichmann daselbst

w

Preuß

Morgen wird

Allgemeine

scht Sta

Berlin, Sonnabend den 10 ten

t ein Glatte, taats⸗ Zeitung

ausgegeben.

k .

Amtl. Nachr. Tandtags⸗Angelegenheiten. Brandenburg. Neunte Plenar⸗

Versammlung. Veröffentlichung der Protokolle. Wahl ⸗Regle⸗ n Erbpachts-Ablösungen. Preußen. Bürgerrecht an be— scholtene Personen zu verweigern. Intelligenzblätter⸗Zwang. Errichtung zweier Irren-Anstalten, nachdem Se. Maj. das Huldigungs⸗ Donativ zu diesem Zwecke überwiesen. Deich wesen. Mosaische Glaubensgenossen bei der Wahl der Landtags⸗Abgeordneten. Revi—⸗ sion des Ostpreußischen Provinzialrechtes. Fortdauer der Kompe— zgelder. Lohnfuhrzettel. Holzdiebstahl. Westphalen. Feuer⸗Societäten. Frankreich. Deput. Kammer Vorschlag der Herren Mauguin und Pages wegen Verminderung der in die Kammer zuläsfigen Be— amten. Paris. Vermischtes. Großbrit. u. Irland. London. Neuere Nachrichten aus den Ver⸗ ligten Staalen. Orientalische Angelegenheit. FJranzösisches Ge⸗ bei Martinique. Reduction der Brit. Westind. und Nord⸗ nal-Zölle von fremden Waaren. Staats⸗-Einnahme. Vermischtes. tüssel. Minister-Krise noch nicht beendigt. Privat— brief. F Brüssel. (Zur Charakteristik der jetzigen Krisis.) Schweden u. Norwegen. Reichstag. Debatten über den See⸗ u Oandels⸗Fonds Deutsche Bundesst, München. Gesetzgebung gegen den Nachdruck. Bevölkerung Bayerischer Städte. Darmstadt. Kündigung des Handels-Vertrages mit Holland. Bremen. Bevolkerungs—⸗ Statistik. Schweiz. Die Tagsatzung genehmigt die Anträge der Kommission hinsichtlich Spanien. M Vermischtes Inland. Köln. Legat Neuerfundenes Stahlstäbe⸗Gelaute

Se. Masjestät der König haben Allergnaͤdigst geruht:

Dem bei dem Ober⸗Appellations⸗Gerichte in Greifswald an⸗ gestellten Protonotarlus, Dr. juris Kirchner, den Charakter als zustig Rath zu verleihen; so wie .

Den Gber-Landesgerichts - Assesso.t. Dr. Schutz zu Merse—

zum Land- und Stadtgerichts Rath, und den Land- und

adtrichter Borns zu Schievelbein zugleich zum Kreis-Justiz— h fuͤr den Schievekbeiner Kreis zu ernennen.

Landtags Angelegenheiten.

Provinz Brandenburg.

Berlin, 10. April. Neunte Plenar-Versammlung im 30. März. Die Sitzung ward begonnen mit Eroͤrterung einer die Form der zur dereinstigen Veroͤffentlichung bestimmten Protokolle betreffenden Frage, welche durch ein Reskript des Königlichen Ministeriums des Innern und der Polizei angeregt

en Da es sich dabei lediglich darum handelte, wie dem

irch dieses Reskript eroͤffneten Befehle Sr. Majestaͤt genuͤgt werden solle, so bedurfte es nur eines Austausches der verschiede⸗ nen hieruͤber vorwaltenden Meinungen und der Erwaͤgung der mehrfach gemachten Vorschlaͤge, um die Einigung hierüber her— beizufuͤhren.

Die Allerhoͤchste Proposition eines Reglements - Entwurfes wegen Abhaltung der Wahlen der Landtags -Abgeordneten und ihrer Stellvertreter wird mit dem Ausschuß⸗Gutachten zur Bera— thung gebracht. .

Das Beduͤrfniß reglementarischer Bestimmungen uͤber das Wahlverfahren wird nach der bisherigen Verfahrung anerkannt. Die in dem Entwurfe gemachten Vorschläge haben den Zweck, offenbaren Mißgriffen bei den Wahlen fuͤr die Zukunft vorzu— beugen, die Stimmresultate der Wahl-Versammlungen auf möͤg— lichst sichere und einfache Weise zu ermitteln, in Faͤllen nicht zu be⸗ seitigender Stimmengleichheit EntscheidungsNormen an die Hand u geben, und der Vereitelung des Wahl-Aktes vorzubeugen. Die ge n, unterzog sich der Berathung der einzelnen Be⸗ stimmungen mit der Aufmerksamkeit, welche ein Gesetz erheischt, bas einen so wesentlichen Einfluß auf die richtige Zusammensetzung des Landtags selbst 9 außern bestimmt ist.

Nach längerer Diskussion wurden die saͤmmtlichen Vorschriften des Entwurfs mit geringen Modificationen angenommen, und nur einige das Prinzip des Gesetzes nicht andernde, aber dessen Durchfuhrung erleichternde und foͤrdernde Zusaͤtze in Vorschlag gebracht.

Man ging sodann zur Berathung des Gesetzes wegen Be— schraͤnkung der Abloͤbzbarkeit von Erbpachts., Erbzins, und Zinsge rechtsamen uͤber.

Auf dem im Jahre 1837 versammelten Landtage hatten die Stande auf die Widerspruͤche aufmerksam gemacht, in welchen die Gesetzgebung dermalen mit sich steht, wenn auf der einen Seite die nicht aufgehobene Bestimmung des Landrechts, Erbpachts⸗ Vertrage abzuschließen gestatte, auf der anderen Seite aber das Landeskultur-Edikt vom 14. September 1811 und die Abloͤsungs⸗ Ordnung vom J. Juni 1821 dem Erbpäͤchter die Befugniß ein— raͤumen, durch Erlegung des 25fachen Betrages des Zinses dem Erbverpaͤchter nicht nur den Genuß des Zinses, sondern auch das ausdruͤcklich vorbehaltene Eigenthum zu entziehen, und die Re— gierung ist auf den damals geäußerten Wunsch, diese Widerspruͤche auf legisiativem Wege zur Erledigung zu bringen, durch Vorle— gung des gegenwartigen Gesetz⸗Entwurfes eingegangen.

Indem derselbe ausspricht, daß die Abloͤsung eines in baa⸗ rem Gelde oder einer festen Getraide⸗Abgabe bestehenden Erbpacht. oder Erbzinses oder bloßen Zinses, welcher in einem nach Publi⸗

cation gegenwärtiger Verordnung abgeschlossenen Vertrage vorbe— dungen worden, auf einseitigen Antrag nicht mehr zulaͤssig seyn soll, wird die Moglichkeit, kuͤnftig mit voller Wirkung fuͤr beide Kontrahenten Erbpachts⸗Kontrakte abzuschließen, wieder hergestellt.

Der Landtag erkannte die dafuͤr sprechenden Gruͤnde uberall an; er fand es angemessen, daß die Rechtsbestaäͤndigkeit eines Verhaͤltnisses, welches unter Umstaͤnden fuͤr den Erbverpächter wie fuͤr den Erbpächter das allein zusagende ist, und welches, wenn der Zins zu baarem Gelde oder einer festen Getraide⸗⸗ Ab⸗ . stipulirt ist, durchaus keine der Landeskultur hinderliche Verpflichtung begruͤndet, wieder anerkannt werde. Auch damit, daß den Gesetzen keine ruͤckwirkende Kraft beigelegt werden solle, war man, besonders in Betracht, daß viele Erbpachts-Grundstuͤcke sich nicht mehr in der Hand der ersten Kontrahenten oder deren Erben befinden und vielleicht im Glauben der Abloͤsbarkeit von Anderen erworben seyn moͤchten, einverstanden.

Nur dahin ward ein Amendement gestellt, daß fuͤr die vor Erlaß des Gesetzes entstandenen Erbpachts⸗-Kontrakte gestattet seyn solle, bei freier Vereinigung der Betheiligten die Unabloͤsbarkeit, insofern der Zins in baarem Gelde oder einer festen Getraide⸗ Abgabe bestehe, mit rechtlicher Wirkung zu stipuliren,. Man war darüber einverstanden, daß die Guͤltigkeit einer solchen nachtraäͤg— lichen Verabredung zur konsequenten Durchfuͤhrung des im Ge⸗ setz ausgesprochenen Prinzips unerlaͤßlich sey, daruͤber aber, ob es noch der besonderen Erwähnung des gedachten Falls beduͤrfe, oder ob demselben schon nach der gegenwärtigen Fassung des Ge⸗ setzes vorgesehen sey, waren die Ansichten getheilt. Gerade diese

Meinungs⸗Verschiedenheit, welche moͤglicher Weise denn doch

auch bei den ausfuͤhrenden Behoͤrden eintreten konnte, bestimmte die Versammlung, das Amendement zur Beseitigung jedes Zwei⸗ fels anzunehmen.

Schließlich ward in Folge eines Antrags der standischen Stadte⸗Feuer⸗Societaͤts⸗Direction beschlossen, Se. Majestat aller⸗ ,,, bitten, den ständischen Beamten den Zutritt zur

Allgemeinen Wittwen⸗Verpflegungs⸗Anstalt zu gestatten.

Provinz Preußen.

Danzig, 4. April. In der , . Plenar⸗Sitzung war

Versammlungen befugt seyn mochten, bescholtenen Personen das Buͤrgerrecht zu ver⸗ sagen, an der Tagesordnung. Nachdem die Nothwendigkeit entwickelt worden war, dem Buͤrgerstande denjenigen Ehrenplatz in der oͤffentlichen Meinung zu bewahren, welcher allein Gemein— geist und Buͤrgertugenden auszubilden und die Erfuͤllung schwe⸗ rer Pflichten zu belohnen vermoöͤge, dagegen auch das Beduͤrfniß anerkannt worden war, denen die Ruͤckkehr zu einem geordneten

der Antrag, daß die Stadtverordneten—

Lebenswege und die Wiederaufnahme in die buͤrgerliche Gesell⸗ schaft nicht zu versagen, welche ihren Fehltritt gesetzlich abgebußt haben, wurde beschlossen, Allerhoͤchsten Orts zu beantragen, daß ben in 5§§. 20, 21, 22 und 39 der Staͤdteordnung vom 19. No⸗ vember 1808 bezeichneten Personen der Art der Name Burger solle versagt werden duͤrfen, ohne ihrer Erwerbsbefugniß Hinder— nisse entgegen zu setzen. Sie sollten vielmehr nach Analogie der 55. 302 204 1. c. gegen Erlegung des Betrages der Buͤrger— rechtsgelder eine Konzession zum Betriebe buͤrgerlicher Gewerbe und Erwerb von Grunoöstuͤcken erhalten, jedoch angehalten werden duͤrfen, zu den Ausgaben des Staatshaushaltes 116 bis ! / z mehr als die . beitragen zu muͤssen.

Mehrere Petitionen, die bloße Ausfuͤhrung von Administrativ— Maßregeln betreffend, wurden befuͤrwortend weiter befoͤrdert, an⸗ dere, als bereits durch gefaßte Beschluͤsse erledigt, beseitigt, sodann aber der Antrag auf Aufhebung des Zwanges beschlossen, welchem die oͤffentlichen Inserate wegen Aufnahme in die Intelligenz— blätter unterliegen. Die Abgeordneten des Kulm ⸗Michelauer Landes hatten auf die bisher verabsaͤumte und doch gesetzlich an— geordnete Festsetzung von Normalsaͤtzen bei Berechnung der Leistun⸗ gen regulirungsfaͤhiger Einsassen, ferner auch darauf angetragen, Baß den dortigen Gutsbesitzern die ihnen nach Einverleibung mit dem Großherzogthum Posen entzogene Polizei⸗Gerichtsbarkeit, wie sie in den anderen Theilen der Provinz besteht, wiederum gewaͤhrt werde; beide Antraͤge sollten allerunterthaͤnigst zum Vortrage gebracht werden. Eine gleiche Ruͤcksicht wurde der Beschwerde . daß die Vorschriften des Remissions⸗ Reglements vom 23. Mai 1773 in Betreff der Neubauten und Brandschäden seit einem Jahre in seiner Anwendung den Betheiligten verkuͤrzt worden seyen, woge⸗ gen auf einen Antrag, kuͤnftig die Verpflichtung zur Wegräumug des Schnees von den Chausssen nur gegen Zahlung des ublichen Tagelohnes fortbestehen zu lassen, wenngleich die lebhaft zur Sprache gebrachte aͤußerst ungleiche Vertheilung dieser Last nicht verkannt werden konnte, aus mehrfachen Gruͤnden nicht eingegangen wurde. Den allgemeinsten Anklang fand hierauf der beantragte Wunsch,

daß die mit dem 19. Maͤrz 1842 ablaufende Kartel-Convention

mit einem Nachbar⸗Staate in der Bestimmung, daß alle Verbrecher,

Angeschuldigte, ja Verdaͤchtige jeder Art, wechselseitiger Auslie⸗ ferung unterworfen seyn sollten, nicht wieder erneuert werde, der Landtag fand nach der Natur des Gegenstandes indessen es nicht angaͤnglich, ihn Allerhoöͤchster Aufmerksamkeit unmittelbar zu

empfehlen.

Schon der zweite und auch die folgenden Landtage hatten die Anlage zweckmaͤßig eingerichteter Irren-Anstalten als ein dringendes Beduͤrfniß der Provinz anerkannt. unf hhhn Jahre

enge huͤlf⸗

lang war deshalb erfolglos verhandelt worden; eine loser geisteskranker Personen befinden sich entweder in dem ver⸗

lassensten Zustande oder fallen ihren Lommunen zur Last. Noch fuͤhlbarer ist dies geworden, seit im Jahre 1834 das Irrenhaus in Königsberg abbrannte. Durch Allerhoͤchste Proposition vom

13. Marz sind die Staͤnde aufgefordert, ihre Entschließung ber den Gegenstand anzugeben. Se. Königl. Majestaͤt haben in lan⸗ desvaͤterlicher Gnade das Ihnen, einem alten Herkommen gemaͤß, bei der Erbhuldigung allergetreuest vom Lande dargebrachte Do⸗ nativ zu dem vorliegenden Zwecke der Provinz zu uͤberweisen geruhet, zugleich auch das Kloster zu Reuenburg mit seinen Einkünften von 556 Rihlr. und die Gebäude und Fonds der Irren-Anstalt in Königsberg, zusammen 24 25,060 Rthlr. Werth, nebst den jährlich zu sammelnden Kollekten ⸗Geldern im Fractions- Betrage von 372 Rthlr. Der Landtag sprach Sr. Königl. Masestät den tiefgefuͤhltesten Dank fuͤr diesen Beweis landesvaͤterlicher Fuͤrsorge und hochherziger Gnade aus, und faßte, in Erwaͤgung des traurigen Geschickes so vieler Un⸗ gluͤcklichen, folgende Beschluͤsse; 1) Es werden zwei Anstalten, eine fuͤr die Regierungs⸗Bezirke Königsberg und Gumhinnen und eine fuͤr die Regierungs-Bezirke Marienwerder und Danzig erbaut. 2) Das Allergnaͤdigst zugewandte Donativ wird fuͤr beide Bezirke nach Maßgabe des geleisteten Beitrages vertheilt. 3) Die Fonds des Koͤnigsbergschen Irrenhauses verbleiben dem dortigen, die des Kloster Neuenburgs dem zuletzt genannten Bezirk. 4 Jedem Bezirk verbleiben die darin zu sammelnden Kollektengelder. 5) Die uͤbrigen sehr beträchtlichen Mehrkosten fuͤr Anlage uünd Unterhal— tung der Irrenhaͤuser werden im Allgemeinen nach der Seelenzahl aufgebracht, die ,, der von dem laͤndlichen Theil jedes Kreises zu tragenden Beitraͤge aber dem Beschluß desselben an⸗ heim gegeben. Es werden zur Ansammlung des Fonds fuͤr Anlage des Irrenhauses in dem erst genannten Bezirk 20,000 Rthlr., und in dem zuletzt genannten 10,000 Rthlr. noch dieses Jahr und eben so viel jedes folgende Jahr ausgeschrieben, so lange es noͤthig ist. 7) Irre, welche nicht selbst oder durch ihre gesetzlich verpflichteten Verwandten die Kosten ihrer Heilung und Pflege zu tragen vermoͤgen, finden unentgeldliche Aufnahme in den Anstal⸗ ten. 8) Diese sind sowohl zur Heilung, als fortdauernden Ver⸗ pflegung der geisteskranken Personen bestimmt. 9) Se. Majestat der König ist fuͤr den Koͤnigsberg-Gumbinner Bezirk um unent⸗ geldliche Ueberweisung des vorzugsweise zu einer Irren⸗Anstalt, besonders seines dazu gehorenden Gartens wegen, geeigneten al— ten Schlosses zu Heilsberg allerunterthaäͤnigst zu bitten. 10) Der Stadt Danzig bleibt in Ruͤcksicht ihres eigenen Irrenhauses die Abgabe der Erklaͤrung uͤber ihren Zutritt zu dem Verbande im Laufe dieses Jahres vorbehalten.

In der Asten Plenar-Sitzung gelangte nach Genehmigung mehrerer Denkschriften und nachtraͤglicher Zusaͤtze zu der Fische⸗ rei⸗Ordnung fuͤr das frische Haff, so wie auch der Strom und Ufer-Ordnung, der Allerhoöͤchst zugewiesene Entwurf eines Ge—⸗ setzes uͤber das Deichwesen unter Hinzufuͤgung einiger nicht bedeutenden Ergaͤnzungen zur Begutachtung und wurde angenom⸗ men. Einem Antrage auf Gewaͤhrung von Bankfreiheit wurde wegen Bedeutsamkeit des Gegenstandes, und noch nicht hinlaͤng⸗ lich dafuͤr gesammelter Erfahrungen die Erledigung auf nächstem Landtage vorbehalten und einem vielseitig und lebhaft eroͤrterten Antrage auf Zulassung von Stadtverordneten mosaischen Glaubens bei der Wahl der Landtags-Abgeordneten, da dieselben nach dem Gesetze vom 5. Juni und 1. Juli 1823 wegen Anordnung der . ial⸗Staͤnde anscheinend nicht er— folgen durfen, während das Edikt vom 11. Maͤrz 1812 den Juden gleiche buͤrgerliche Rechte mit den Christen (namentlich in Verwaltung städtischer Aemter) ertheile, darum der entgegen⸗ gesetzten Meinung unerachtet keine Folge gegeben, weil dabei der Begriff der Verwaltung oͤffentlicher ö. von dem Begriff einer Mitwirkung zu den Geschaͤften der Gesetzes-Berathung wohl zu unterscheiden sey. Der demnaͤchst vorgetragene Aus— schußbericht uͤber Revision des Ostpreußischen Provinzial⸗ Rechts beantragte unter einer sehr vollständigen Darlegung der dafuͤr sprechenden Gruͤnde die Ablehnung der durch den neuen Entwurf dargebotenen Modification des Ostpreußischen Provin⸗ zial⸗Rechts und das Fortbestehen desselben in Form von usätzen zum Allgemeinen Landrecht, wodurch zugleich die Hoffnung Nah⸗ rung gewinne, saͤmmtliche Partikular-Rechte der Provinz in ein Provinzial⸗Recht vereinigt zu sehen; die Begutachtung eines hiernach 3 . Entwurfes werde aber von der Beendi—⸗ an der Revision des Allgemeinen Gesetzbuches abhängig eyn. Der Landtag genehmigte zwar dieses Gutachten, hielt aber weitere Entschließung noch bis zur vollendeten Berathung uͤber das Westpreußische Provinzial⸗Recht zuruͤck.

Danzig, 5. April. Zweiundzwanzigste Plenar, Sitzung. Nach dem Vortrage mehrerer Denkschriften wurde hinsichts viel⸗ facher Antraͤge der Städte auf Fortdauer der Kompetenz- gelder beschlossen, daß die Gnade Sr. Majestaͤt des Koͤnigs we— gen fernerer Bewilligung derselben fuͤr diejenigen Staͤdte erbeten werden solle, welche ihre Huͤlfsbeduͤrftigkeit nachweisen koͤnnen. Ein Gefuch der Stadt Königsberg um Verwendung wegen Gleich— stellung der Bier-Steuer der dortigen Malzenbräuer mit aus— warts bestehenden wurde als unausfuͤhrbar zuruͤckgewiesen, dage⸗ gen der Antrag auf Aufhebung der zu Gunsten der Post verord⸗ neten Lohnfuhrzettel, besonders aus dem Gesichtspunkt der durch ihre leichte Umgehung entspringenden Nachtheile fuͤr die Sittlichkeit des Volks, aus welchen Gruͤnden sie auch schon fruͤ⸗ her und sogar zur Zeit der Bedraͤngniß des Vaterlandes aufge⸗ hoben wurde, beleuchtet und ihre Abschaffung mit Bezug hierauf (Kabinets⸗Ordre vom 19. Marz 1808) und unter dem Anheim⸗ stellen, die Gewerbe- Steuer der Fuhrleute zu erhöheng u bean⸗ tragen beschlossen. Demnächst wurde der Bericht der Westpreußi⸗ schen Armen⸗Kommission uber die Verwaltung des dortigen Land—⸗ Armen-Fonds fur 1834 1840 verlesen und dieselbe 6 dem naͤchsten Landtage Vorschlaͤge zu Verbesserungen . 23 rungen bei dem hochbelasteten Armenwesen zu machen. Die Er—

ch zwei Jahre hindurch in hebung der Land-Armengelder soll ne peer er fur ür, tel

der jetzt stattfindenden Art erfolgen, ein