1841 / 104 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

4 Allgemeiner Anzeiger fuͤr

Bekanntmachungen. Edi tt ale Berla dung.

lieber das Vermögen des Kaufmann Heinrich Hirsch— Publik and u m.

Die im Conitzer Kreise gelegenen freien Allodial⸗ Rittergüter jethen No. 201.

Tissau No. 102. und ö

jwel Antheile an dem Gute Zawade No. 196. A. undh. zufolge der nebst dem neuesten Pppothekenscheine in hie⸗ siger Registratur einzusehenden Taxe landschaftlich auf 63 065 Thir. 13 sgr. pf. abgeschätzt, sollen in termin den 25. August c. 11 Uhr Vormittags, an hiesiger Gerichtsstelle öffentlich subhastirt werden.

Zugleich, werden die ihrem Aufenthalte nach unbe— kannten Real⸗Interessenten, namentlich die Geschwister Wittmütz, Bertha, Carl und Moritz, als hvpothekarische Gläubiger, zu dem anstehenden Termine Behufs Wahr— nehmung ihrer Gerechtsame bei Vermeidung der Prä klusion hierdurch vorgeladen.

Marienwerder, den 16. Januar 1841.

Civil⸗Senat des Königl. DOber-Landesgerichts.

ist durch die Verfügung vom 16. Februar a. «. Konkurs⸗Prozeß eröffnet worden.

Der Termin zur Anmeldung aller Ansprüche an die Konkurs⸗Masse sieht am 17. Juni 1841, Vormit tags um 9 Uhr, vor dem Land und Stadtgerichts-Rath Hähnelt im Parteienzimmer des hiesigen Gerichts an.

Wer sich in diesem Termine nicht meldet, wird mit seinen Ansprüchen an die Masse ausgeschlossen und ihm deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Still schweigen auferlegt werden.

Lissa, am 17. Februar 1841.

Königl. Preuß. Land- und Stadtgericht.

Nothwendiger Verkauf.

Das dem Brauherrn Johann Christoph Art und den Erben seiner Ehesrau zugehörige, in der Breitgasse hierselbst unter der Servisnummer 1234 und Johan— nisgasse Nr. 1220 und 12309, Nr. 78 des Hvpötheken— buchs gelegene Grundstück, abgeschätzt auf 11,890 Thlr., zufolge der nebst Hppothekenscheine und Bedingungen in der Regisiratur einzusehenden Taxe, soll den 19. (Neunzehnten) Oktober 1841, Vor⸗ mittags Zwölf Uhr,

1 t nn.

Es stehen für die Maria Theresia, geborne von Ar— ciszewska, verwitwet gewesene Gräfin v. Przebendowska, jetzi verehelichte von Zabokrzycka, 30, 909 Thlr. aus der gerichtlichen Schenkungs⸗- Urkunde vom 17. Mai 1796 in oder vor dem Artushofe verkauft werden. in den Hppothekenbüchern der im Stargardter Kreise Zugleich werden alle unbekannten Real-Prätenden gelegenen, von dem Kammerherrn Johann Nepomucen ten zur Wahrnehmung ihrer Gerechtsame zu dem auf Grafen von Przebendowski nachgelassenen adlichen Güter den 19. Oktober e., Vormittags io Uhr,

Tillau Ne. 263 und Laboczin No. 148 sub Ab- vor dem Herrn Land- und Stadtgerichtsrath v. Frantzius schnitt IV. No. 5, t anstehenden Termine, bei Vermeidung der Präklusion, Kamlau No. 93 sub Rubr. III. No. 5, hierdurch auf das Stadtgerichtshaus vorgeladen. Ryben No. 215 Rubr. III. No. 16, Königl. Land und Stadtgericht zu Danzig. Kolkau No. 116 Rubr. III. No. 16, e h ex decreto vom 16. März 1802 eingetragen. Dieselbe hat für den Fall, wenn nach völliger Regulirung des Oeffentliche Vorladung. Nachlasses ihres verstorbenen Ehegatten, des Haupt- In Betreff des Vermögens des entwichenen hiesigen manns von , , derselbe nicht völlig zureichen Kaufmanns und Stadtraths Johann August Fleck jun., sollte, ihrer Fochter Mathilde von Zabokrzpcka, verehe⸗ welches hauptsächlich in einigen Häusern, in einer Ma— lichten Landrath v. Kleist, dasjenige Kapital der 6000 terialhandlung und Tabacksfabrik und in ausstehenden Thlr. jährlich mit 3 Procent zu verzinsen, welches der Forderungen besteht, haben wir den Konkurs eröffnet Letzteren ihr verstorbener Vater, Hauptmann von Za- und einen Termin zur Liquidation der Forderungen an bokrzycki, in seinem Testamente 4. . Neustadt den 16. No⸗ den Gemeinschuldner auf vember 1815 prälegirt hat, sich in dem vor der Kreis⸗ den 28. Juni d. J., Vormittags s Uhr, Justiz⸗Kommission zu Neustadt unterm 10. April und vor unserem Teputirten, dem Land- und Stadtgerichts— 7. Jüni 1819 aufgenommenen Verhandlungen gericht⸗ Rath Willing, im Gerichts-Lokale im Rathhause all— lich verpflichtet, das an diesen Zinsen Fehlende aus hier angesetzt. Wir machen dieses den sämmtlichen eigenem Vermögen zuzuschießen, diese Verpflichtung Gläubigern desselben bekannt mit der Aufforderung, auch bis auf die Lebenszeit ihrer gedachten Tochter in diesem Termine entweder in Person oder durch ge— Mathilde, verehelichten von Kleist, ausgedehnt und zur hörig legitimirte und informirte Stellvertreter, wozu Sicherung derselben die vorgedachten z0, 000 Thlr. ver- wir die hiesigen Justiz⸗Kommissarien Maximilian und pfändet. Es ist diese Caution demzufolge unterm 4. Clages in Vorschlag bringen, zu erscheinen und ihre Säcptember 1819 in die Hypothekenbücher von Kamlau, Ansprüche geblihrend anzumelden und nachzuweisen, Tillau, Lobocwn, Ryben und Kolkau subinstribirt, auch widrigenfalls die Nichterscheinenden zu erwarten haben, darüber ein Tokument ausgefertigt, dasselbe jedoch bis daß sie mit allen ihren Forderungen an die Konkurs— auf den Recognitionsschein verloren gegangen. Alle masse, unter Auferlegung eines ewigen Stillschweigens diejenigen, welche als Eigenthümer, Eessionarien, Er- gegen die übrigen Gläubiger, präkludirt werden. ben, Pfand⸗ oder sonstige Briefs⸗Inhaber auf das ge⸗ Zu diesem Termine wird auch der Gemeinschuldner,

*

Eapoze mw ] 8 Nad majatkiem kupza Heinricha Hirschfelta ? 2) feld, als Chef der Handlung S. D. Hirschfelds Erben, Lesana jako Naczelnika Handlu sukcessorow S. D der Hirschfeld. Rozrzadzeniem z dnia otworzono dzis process konkursowy. 3 Termin do podania wszystkich pretensꝝyi 409 konkursgw6y wyrnaczony jest na dzien 17. 1841 godazine 9 brzedpolulniem w izhie stron tut Szego S4 dn præ ed W. Hahnelt sedzia ziemsko-mißyskim. kto sit w terminie tym niezglosi, z06tanie tensya swoja d9 massy wylaczonz

E᷑ d. vkta

nakazaném zostanie.

Leêszno, dnia

RKral.

und, so weit bis jetzt ermittelt worden, ohne nahe Er

ben verstorben.

boren zu

sich 780 Thlr.);

dachte Cautions-Instrument Ansprüche zu haben ver⸗ dessen jetziger Aufenthaltsort unbekannt ist, mit vorge— meinen, werden hierdurch aufgefordert, ihre etwanigen laden, um die erforderlichen Nachrichten in Betreff der Ansprüche binnen 3 Monaten und spätesteas in dem Masse mitzutheilen und über die Ansprüche der Gläu— auf den 17. Juli e., Vorm. um 19 Uhr, vor dem De⸗ biger Auskunft zu geben. putirten, Srn. Dber⸗Landesger.Refer. Stiller, in un-! Nordhausen, den 2. März 1841. ferem Kolleglenhause angesetzten Termine gehörig an⸗ Königl. Preuß. Land- und Stadtgericht. zumelden und nachzuweisen, widrigenfalls sie mit ihren etwanigen Ansprüchen an das verlorene Dokument prä⸗ kludirt, ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auf— Nothwendiger Verkauf. erlegt und das gedachte Dokument für amortisirt und Land- und Stadtgericht zu Nordhausen. nicht weiter geltend erklärt werden wird. Persönlich Das zu Nordhausen in der Kranichstraße sub No. zu erscheinen behinderten Interessenten werden die Ju- 447, belegene, dem Gastwirth Karl Heinrich Weher zu— sii⸗Kommissarlen John und Dechend und Justiz⸗Rath gehörige Wohn- Brau⸗ und Gasthaus, abgeschätzt be— Schmidt zum Vorschlag gebracht und haben sie dieselben sage der mit dem neuesten Hypothekenscheine in der mit Vollmacht und Information zu versehen. Registratur einzusehenden Taxationsverhandlungen zu Marienwerder, den 19. März 1841. 5183 Thlr., soll Civil⸗-Senat des Königl. Ober-Landesgerichts den 16. August d. J, Vormittags 10 Uhr, an Gerichtsstelle hierselbst subhastirt werden.

Noth wendiger Verkaus. Ober-Landesgericht zu Cöslin. Das Allodial-Rittergut Groß⸗Sillkow in Hinter— pommern, und zwar in Stolpschen Kreise belegen, den 31. März 1841. abgeschätzt auf 19,681 Thlr. 13 sgr.7 pf, soll zufolze Folgende zum Nachlasse des hierselbst verstorbenen der nebsi Hvpothekenschein und Bedingungen in unserer Tuch- und Flanellfabrikanten Karl Friedrich Wilhelm Registratur einzusehenden landschaftlichen Taxe Heller gehörige Grundstücke: . am 7. Juli 1831, Vormittags 19 Uhr I) die beiden in der Klosterstraße sub No. 390 neben an ordentlicher Gersichtsstelle subhastirt werden. einander belegenen Wohnhäufer nebst Zubehör und Cöslin, den 26. November 1840. das dahinter belegene Fabrikgebäude nebst Dampf— Königl. Ober-Landesgericht. maschine, zu dem 1 Wolf, 2 Lockmaschinen, 3 Fell— und 7 Spinnmaschinen gehören; die Dampfma— schine hat bis 8 Pferde Krast; 2) die beiden vor dem Müncheberger Thore belege nen Scheunen; die beiden vor dem Wriezener Thore linker Hand belegenen Flanellrahmen nebst dabei befindlichem Stück Land; der vor dem Wriezener Thore rechter Hand bele gene Flanellrahm nebst Flanellhütte; die beiden vor dem Müncheberger Thore belegenen vormals Ackerbürger Christ. Krausesche und Hel— lersche Gärten; ; der bei der Kuhbrücke zwischen dem Mühlenfließ und den Hufen im sogenannten Aufstall belegene Wiesengrund; der Antheil an dem vom Erblasser mit dem Acker— bürger Krause gemeinschaftlich besessenen, hinter der Stadtmauer an der freien Wiese belegenen Garten und der daselbst belegenen und eben so be— sessenen Wiese; 8s) die beiden in allen drei Feldern neben einander und im Dickmantelfelde belegenen Hufen Landes; 9) die im Postbruch belegenen Parzellen Nr. A2, A3, 177 und 178; abgeschätzt auf zusammen 11,446 Thlr. 7 sgr. A pf.

. Nothwendiger Verkauf. Königl. Land- und Stadtgericht zu Strausberg,

Senat

Civil

.

Daß die Nachlaßmasse des im Jahre 1838 zu Er furt verstorbenen Artillerie⸗Premier-Lieutenants Dohse nach vier Wochen unter die vorhandenen bekannten Gläubiger vertheilt werden soll, wird in Gemäßheit des §. 7. Allgem. Ger. Ordn. J. 50. hierdurch zur öffentlichen Keuntnsß gebracht.

Naumburg, den 31. März 1841.

Königl. Preuß. Ober⸗Landesgericht.

6

Erster Senat. Mahlmann

Nothwendiger Verkauf.

Das dem Kaufmann Friedrich Wilhelm Rocholl und dessen Ehefrau Agatha Earoling geb. Speckmann zu— gehörige, hierselbst auf dem Steindamm unter der Ser— vis⸗Nummer 389 und Nr. I des Hopothekenbuchs ge— legene Grundstäück, abgeschätz auf Söss Thir. 13 fgr. ane . der nebsi Hypöthetenscheine und Bedingungen

n der Registratur einzusebenden Tare, soll

den vierzehnten Seprember is! Vormittags um 12 Uhr, in oder vor dem Artuchose verkauft werden.

Hypothekenschein

ö 2 Berlin

den gebraucht:

breit, 100

100

209

sollen Theilungs halber

am 19. November d. J, Vorm. 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Taxe und Hypothekenschein sind in unserer Registra⸗ tur einzusehen. Zugleich werden alle unbekannten Realprätendenten unter Berwarnung der Präklusion hierdurch vorgeladen.

Königl. Land- und Stadtgericht zu Danzig.

s . n n.

Das dem Oekonomen Julius Eduard Vogt gehörige, zu Saalhausen, Um Kalauer Kreise belegen, gericht: ch auf 11,968 Thlr. 11 sgr. 8 pf. abgeschätzte Erb⸗ krug⸗-, Erbrichter⸗ und Zweihufengut nebst Zubehör soll

am 14. r , . . 4 . . . ö. an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. ie ie unverehelichte . Wieß s Taxe und der neueste Hypothekenschein sind in der Re— Tochter des 3 . . n n,, gistratur des Gerichtes einzusehen. * Döllnitz in der Aue, und seinen Ghefran Johanne

Senftenberg den 14. Januar 181. Dorothee gebornen Trenker, ber später verchelichten

Königl. Land- und Stadtgericht. Gentzsch, ist, i Jabr ast, am 1. Inn n gu iu Dorse ö. == Raßnitz bei Schkeuditz mit Hintétiasfung eines mehr als 2000 Thlr. betragenden Vermögens, ohne Testament

Bekanntmachung

'ruski

Nothwendiger Stadtgericht zu Berlin, den 30. November 1840 Das in der Landwehrstraße Nr. si or Er er W Sar r ebor nen Schmi e . 6 2 ; / ge 6. , , . nen Schmidt, ren Empfehlung bedürfte. Üeber die Prinzipien, welche arirt zu 5363 Thlr. 22 sgr. 9 pf. sol' am 6. August 1841, Vormittags an der Gerichtsstelle subhastirt werden. r Hypothekenschein sind in der Registratur einzusehen

dergleichen 13 Fuß Zoll hoch, dergleichen 18 Fuß Zoll hoch. Langschwellen 3 20 Fuß lang, 16 Zoll breit Und 19 Zoll hoch. Cirea 10990 Stück Querschwellen à 71 lang, 5 Zoll hoch und 9 bis 12 Zoll breit, sämmtlich von gesundem Eichenholz. Diese Hölzer sind in später zu bezeichnenden Theillieferungen und Orten zwischen Berlin und Frankfurt in diesem Jahre und zwar vom I. August 1841 an zu liefern.

1I7. Lutega 181. Sal je nisl

Es werden sonach alle diejenigen, welche ein Erbrecht an diesen Nachlaß geltend machen wollen, aufgefordert, ihr Erbrecht vor oder in dem zu dem Zweck an hiesi⸗ Die ger Gerichtsstelle auf den 28. Januar 18A2, Vorm. 10 Uhr,

angesetzten Termine anzuzeigen, widrigenfalls sie ihren Anspruch an den Nachlaß verlieren und dieser den sich ausweisenden Erben oder in deren Ermangelung dem D Fiskus anheimfällt.

Königl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht

zu Merseburg.

8 dit nl! ditati on.

Nachbenannte Abwesende:

1) der Chirurg Johann Carl Herbst 6. Oktober 1765 zu Tennstedt (er ist seit 1791, wo er aus Churfürsilich Sächsischen Militairdiensten entlassen worden, verschollen und sein hiesiges Ver⸗ mögen beträgt ungefähr 220 Thlr.);

z

der Schlosser Johann Gotthelf Weingärtner, ge Kindelbrück den 26. Oktober 1796 (er hat im Jahre 1821 aus Batavia richt von seinem Leben und Aufenthalt gegeben und sein Vermögen besteht ungefähr in 212 Thir); ————— der Nädler und Gürtlergeselle Christian Samuel 5 Schenke zu Weißensee, geboren den 23. Februar ! 1807 (er ist im Jahre 1826 in die Fremde gegan gen und hat sest dieser Zeit keine Nachricht von gegeben,

sein Vermogen

werden auf den Antrag ihrer Verwandten und resp. Abwesenheits-Kuratoren sammt ihren etwa zurückge lassenen unbekannten Erben und Erbnehmern hierdurch öffentlich vorgeladen, sich vor oder spätestens in dem auf den 114. Februar 18412, Vorm. 10 Uhr, vor dem Deputirten, Herrn Land- und Stadtgerichts Assessor Volgt, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine persönlich oder durch einen zulässigen Bevoll— mächtigten, wozu die Herren Justiz-Kommissarien Dr. Gruber und v. Bünau hier und Justizrath Salzmann . 3 n ,,, ,, Austalt zu übertragen, mir die Erlaubniß , ö . zurückgelassene Ser, Len ber atischen ,. zu ertheilen und mir das mögen unter Ausschließung der unbekannten Erben nn gelegene mit, herrlicher ęlussicht versehene Her oder Erbnehmer den sich legitimirenden Verwandten und in deren Ermangelung dem Königlichen Fiskus wird, übereignet werden wird. Welßensee, den 25. März 1841. Königl. Land⸗ und Stadtgericht Wen ze

5

Nothwendiger Verkauf.

Stadtgericht zu Berlin, den 5. Dezember 1840. Das in der Gollnowsstraße Nr. 322 belegene Weid⸗ nersche Grundstück, tarirt zu 919A Thlr. 8 sgr. I pf., am 6. August 18AI, Vormittags 11 an der Gerichtsstelle subhastirt werden. sind in der Registratur einzusehen. Der dem Aufenthalte nach unbefannte hpofhekarische Gläubiger F. C. Krause, so wie die unbekannten Real⸗ Prätendenten, werden (und zwar letztere unter Verwar

nung der Präklusion) hierdurch öffentlich vorgeladen

Frankfurter Eisen! Für die Berlin-Frankfurter Eisenbahn wer⸗

1 120000 Stück gesägte Holzkeile, laug, A Zoll breit und aradklobigem, gesunden Eichenholz

2) Zu den Ausweichungen

A0 Querschwellen

bis 2.

1

à 8 Fuß 10 Zoll hoch,

lang, 1

Das Modell zu den KLeilen ist

30. April 1841

in unserem technischen Büreau, Nr. 30, ausgelegt. der Aufschrift „E

Offerten sind v

in unserem Büreau,

Nr. 3, abzugeben.

Berlin, den 5. April 1841.

Die Direction

Berlin-Frankfurter Eisenbahn. Dle für unsere Bahn nothwendigen Brückenbauten,

nämlich:

der Gesellschaft.

ĩ wWwieczne ey mierze milczenie przeciwko drugim wier;

beträgt

Verkauf.

lang, 11

ichenbolz-Lieferung“ bis zum

Berlin⸗ Frankfurter Eisenbahn⸗

2 die Preußischen Staaten.

1) eine Brücke über die Wuhle bei Köpenick, eine Pfahlstellung über das Alt-Landsberger Flich und die daran gränzenden sumpfigen Wiesen; z) eine Brücke über das Rahnsdorfer Mühlen-Fließ eine dergleichen über den Flaaken bei Erkner eine Sumpf⸗Ueberbrückung bei Erkner und eine Brücke über das Briesener Mühlen -Flleß und die daran gränzenden Wiesen, sollen an den Mindesifordernden in Entreprise gegeben werden.

Die Zeichnungen, Modelle gungen sind in s. Gasse Nr. 30

serten mit der

1n y.

16. Lutego 1841 massꝰ 5

er wean 6)

Anschläge und Bedin— unserem technischen Büreau, Krauts—

werden versiegelte Of—

zu ersehen, und lleberschrift Brücen ban unter unserer Adresse, Oberwallstraße Nr. 3, bis zum z0sten d. M. entweder für das Ganze, mit Ausnahme der Brücke über den Flaaken bei Erkner, für welche jedenfalls ein besonderes Gebot zu machen ist, oder für jede einzelne Ueberbrückung entgegen gesehen

Berlin, den 10. April 1841. Direction der Berlin-Frankfsurter Gesellschaft.

18 * 1 1 Eisenbahn

Berlin-Frankfurter Eisenbahn.

Erdarbeiten zur Anlegung der Berlin ⸗-Frank—⸗ furter Eisenbahn und die Anfertigung des Oberbaues, jedoch mit Ausschluß des Legens der Schienen, sollen an den Mindestfordernden in Verdung gegeben wer— den. Die allgemeinen Kontrakts-Bedingungen nebst den Anschlägen und Zeichnungen sind in dem Büreau unseres technischen Direktors Zimpel, Alexanderstraße Nr. 33 vom 3. April ab Krautsgasse Nr. 30), einzu— sehen. Submissionen auf das Ganze, oder einzelne Sectionen, werden unter Adresse der unterzeichneten Direction, Oberwallstraße Nr. 3, mit der Aufschrift bis zum 21. April ée. ver—

Vie

geboren am

„Erdarbeiten und Oberbau— siegelt erbeten. Berlin, den 26. März 1841. die letzte NRach⸗ Die Direction der Berlin-Frankfurter Eisenbahn— ; 1 Gesellschaft.

e Kaltwasser⸗-Heilanstalt zu Elgersburg bei Ilmenau,

von welche seit ihrem nun beinahe fünfjährigen Bestehen ingefähr die glücklichsten Resultate aufzuweisen hat und sich durch ihre romantische Lage am Fuße des Thüringer⸗ waldes, durch ihre innere Einrichtung, durch die sich weithin verbreitenden, mit den schönsten Quellen ver— sehenen reizenden Spaziergänge, besonders aber durch ihren Ueberfluß an vorzüglichem, frischem, reinem und kaltem Wasser (die Quellen differiren von 5 bis ? Grad R.) von selbst empfiehlt, hat in diesem Jahre eine Umgestaltung erhalten. Se. Durchlaucht der re— gierende Herzog zu Sachsen-Koburg-Gotha hat, in Berücksichtigung meiner mehrjährigen Erfahrungen in der Wasserheilkunst, die Gnade gehabt, mir das Direc

jogliche Schloß, dessen ansehnliche Zimmerzahl in die sem Augenblicke noch um mehr als zwanzig vermehrt zur Aufnahme von Kurgästen zu überlassen. Dem Herrn Doctor medicinae Piutti, welcher die Di— rectorialgeschäfte zeither mitbesorgte, ist die medizinal⸗ polizeiliche Aussicht über die Anstalt übertragen un fungirt derselbe auch fernerhin als hydriatischer Arzt an derselben, so daß es jedem Kranken freisteht, sich Einen von uns für seine Behandlung zu wählen. Herr Dr. Piutti ist durch seine Leistungen in der Hydriatrik und durch seine ausgezeichneten Kenntnisse als Arzt und Operateur zu bekannt, als daß er einer besonde—

elegene Grund

uns bei Wasserkuren leiten, geben einerseits der Was— serfreund und andererseits mein Werk über Gräfen⸗ d berg, von welchem in diesen Tagen die fünfte (wieder 3000 Exemplare starke) Auflage erscheint, den nöthigen Aufschlüß. Die Anstalt ist übrigens in neuerer Zeit mit manchen zur Kur dienlichen Bequemlichkeiten, einem schönen Conversations- und Speisesaale, einem guten Pianoforte, einem trefflichen Billard, einer Ke

Uhr

11 ; Taxe un 1

18, gelbahn mit Kolonnade c. versehen worden, und wird sol in dieser Hinsicht noch manche Verbesserung erhalten ,, wie es zum Theil mit der Küche, den Touchen 4 Und Wellen-, Voll- und Regenbädern schon der Fall ge wesen ist.

Indem ich dem geehrten Publikum diese Verände— rung hiermit pflichtmäßig bekannt mache, ersuche ich diejenigen Kranken, welche sich unserer Anstalt an— vertrauen wollen, ihre Anmeldungen gefälligst an un sterzeichnete Direction oder an Herrn Dr. med. Piutti

gelangen zu lassen, dieselben aber stets mit einem mög lichst ausführlichen Krankenberichte zu begleiten.

Schloß Elgersburg. am 7. April 1841.

Der Dr. phil. Karl Munde 15 Zol Director. dick,

ahn.

Zol

Uhren-Auction in Dresden. Dienstag den 20. April a. «. und folgende 3 Tage, Vormittags 10 Uhr, soll in der. Kö⸗ niglichen Auctions-Expedition zu Dresden. große Brüdergasse Nr. 27, das von dem ver⸗ storbenen Uhrmacher w. . Herrn Karl Leopold Gustav. Walcker hinterlassene Uhrenlager, bestehend in: . S1 Sick. goldenen Colinder-Uhren, Fuß 71 . Spindel silbernen und Spindel-Ufhren, tombachnen Uhren, Musik⸗Stücken und verschiedenen Stutz-Uhren, 6ffentlich versteigert werden durch . Ra . K. S. Amts-Auct. u. Taxator jur

ersiegelt mit

lang, 14 Zoll breit, 10

Zoll breit, 10

Oberwallstraße

Literarische Anzeigen. Bei George Gropius in Berlin ist so eben er—

schienen und in allen Buchhandlungen zu haben:

Beitrag zur Astro-Meteorologie, betrifft die Berechnung, wie der Luftdruck und die

Temperatur vom 28. März bis 27.

ͤ April d. J. in Berlin bei 3

Sonnen ⸗-Auf- und Niedergang seyn wird von F. A. Schneider. 5 sgr.

Preußische Staats-Zeitung.

MW 104.

Perlin

Amtl. Nachr. Landtags Konigl. ] Frankreich. Politik. Groß brit. n. Gouverneur des

heiten Sach sen. Verjährungs-Fristen. Steuer⸗Erlaß Erledigung von Petitionen. Zupplementar⸗Kredite und die auswärtige

Ingelegen proposit. baris Vermischtes Irland. on. Wahl⸗Untersuch Adm. Stopford pier in Malta Zoll

It. Commodore Streitkräfte in Kan Bauholz Zolle Orangen Dampfschiff an der estküste von Amerika. Vermischtes Belgien. Brüssel. Es soll ein „tranfsitorisches“ Ministerium tehen Avancement bei der Armee. Schweiz. Bern. über das außerordentliche

22 ** ö R * Griechenl. Ather Bericht Griech

Kandien. Tärkei. Minister der auswärtigen An— jelegenheiten Reschid Pascha zu T gewordenen Auszeichnungen.

ls Antwort f nien soll ein

der

189 1 —5* 1 eYIIIbDiIib- d]

1 bevor

Debatte Verfahren des Vororts Die

Lagsatzung vertagt.

Blätter über die Vorgänge auf

Not auf die

Aufstand katholischen

6 ber ausgebrochen seyn Klöster.

Aegypten. Alexand. Graf von Rohan⸗-Ch fungirend Die Pest macht Fortschritte.

Bstindien. im Pendschab. Scherif vor

China.

wegen ibot als französ. Konsul

zwiftigkeiten zwischen dem Vermischtes. Mißmuth der Englischen Kaufleute

91 ft 1nd in zustand in

Foͤrster Fickert

Se. Majestaͤt der Konig ĩ en Rothen Adler

zu Plancken, Regierung s⸗Dezirt

rden vierter Klasse zu verleihen geruht

Der Ober-Landesgerichts⸗Assessor Bergmann in Halberstadt ist zum Rath bei dem Ober-Landesgerichte in Stettin

wol den

D 9 nnen ng die Auszahlung der zum 1. Juli 1841 gekuͤndigten 955,000 Rthlr. Staats-⸗Schuldscheine betreffend. Die Einloͤsung der durch das Publikandum vom 1. Maͤrz d. J. zur baaren Auszahlung am 1. Juli e. 16ten Verloosung gezogenen 955,000 Rthlr. wird zugleich mit der Realisirung der zu ihnen gehsrigen, am 1. Juli d. J. faͤllig werdenden Zins-Coupons, schon vom J. Juni é.

5

ab bei der Staats-Schulden⸗Tilgungs-Kasse hier in Berlin (Tau⸗

in den Vormittags-Stunden gegen die vorge—

Quittungen ersolgen.

benstraße Nr. 30

schriebenen

Es hleibt er gekündigten ; berlassen, che or dem 17 Juni d. J. an die ihnen zunächst gelegene Negie— runds- Haupt / Kasse Unter Beifuͤgung doppelter Verzeichnisse, in welchen die S Schuldscheine nach Nummern, Littern Geldbeträgen aufgefuͤhrt sind, portofrei zur weiteren Beförderung

taals

an die Staats⸗-Scht

den baaren Geldbetrag zum J. ib die Verzinsung zum Besten des in Empfang nehmen koͤnnen

; den April 1841.

Haupt⸗ Verwaltung bel Staats- Schulden

e e von B

von welchem Fonds auf

Jun Tilgungs

bis

Berlin,

othel von Schutze. 29g

r Regierungs⸗Rath

gereist Der Wirkliche Geheime Obe LBolizei

ektor im Ministerium des Innern und der

nact

Tangermünde

igelegenheiten.

Provinz Sachsen

Merseburg, 26 In der 1Iten Plenar Sitzung Nr. 95 der St. Itg

Allerhoͤchsten Proposition mitgetheilten Entwurf zur Verordnung

Marz

im Betreff der Aufhebung der, dem Gesetze vom 31. März 1838

wegen Einfuhrung kürzerer Versährungs-Fristen, so wie den §§. 54 und 55 Theil 1

beren Declaration vom 31. Maͤrz 1838 entgegenstehenden provin ziellen und statutarischen Bestimmungen (Nr. 83 der St. Ztg.) begonnen. Der Zweck des neuen Gesetzes uͤber die Verjaͤhrungs Fristen ist augenfällig der, festere Normen aufzustellen, nach denen die Verjährungszeit überall eintreten solle. Diesem treten indeß so manche provinzielle und statutarische Bestimmungen entgegen, welche so verschiedene Rechts ⸗Verhaͤltnisse bilden, daß deren Verein sachung und Regulirung in der Allgemeinheit nur wuͤnschenswerth seyn koͤnnen. Der vorliegende Gesetz Entwurf bezweckt nun die Auf— hebung der dem Gesetze vom 31. Maͤrz 1838 und den Bestimmun— gen des Allgemeinen Landrechts entgegenstehenden besonderen Fest= setzung in Ansehung der langeren Fristen gegen die kuͤrzere Ver— sährungezeit von 2, z und 3 Jahren, welche im Gesetze ange— ,,, sind. Die Versammtimng halt die Aufhebung der dem Geseße vam 31. Marz 188 zuwiderlaufenden provinziellen und statutarischen le mm ngen fuͤr nothwendig und zweckmäßig, und ist selbst der einung, daß nicht bloß die langeren, sondern auch die kürzeren. Verjährungsfristen, wo dergleichen noch bestehen, namentlich die fuͤr das Erfurter Gebiet geltende statutarische Be— stimmung, wonach die Klagg des Erbzinsherrn auf Zinsreste bin= nen 3 Jahren nach dem Verfalltag? verjährt, durch das neue

ernannt

gekuͤndigten, in der Staats⸗Schuldscheine

indessen den außerhalb Berlin wohnenden Inhabern Staats-Schuldscheine auch uͤberlassen, solche schon

und

den⸗Tilgungs-Kasse zu uͤbersenden, damit sie

von

ward mit Berathung uͤber den zur 16ten

Titel 65 des Allgemeinen Landrechts und

Allgemeine

ag den 15ien

Donner st

Gesetz abolirt werden möchten. Dagegen erklart sich aber ein Mitglied des Standes der Sitaäͤdte in Bezug auf die Stadt Er— furt und bezieht sich besonders auf die dem Entwurfe beigefuͤgten Motive, worin die Beibehaltung dieser kuͤrzeren Frist anerkannt wird. Dennoch nimmt die Versammlung den Gesetz-Entwurf unter Darlegung des von der Stadt Erfurt gemachten Einwandes, all gemein an und bittet um Erhebung des Entwurfs zum Gesetze, glaubt aber zur Entfernung jeder Rechtsunsicherheit, welche sich vielleicht hinsichtlich der bei Publication dieser Verordnung noch nicht vollenderen Verjaͤhrung ergeben möchte, eine dem §. 1I7. des Publications Patents zum Allgem. Landrechte vom 5. Februar [791 analoge transitorische Bestimmung in folgender Art vorschla— gen zu muͤssen: „In Ansehung derjenigen Forderungen aber, bei welchen bisher eine kuͤrzere Verjaͤhrungsfrist stattfand, die zur Zeit der Publikation dieser Verordnung noch nicht abgelaufen ist, sollen die Vorschriften dieses Gesetzes uͤberall Jnwendung finden.“

Die Versammlung ging darauf zur Begutachtung der J. Allerhöochsten Proposition uͤber, so weit sich solche

A) auf die Vereinfachung der Geschaͤfte der

Landtage,

auf die nachgegebene Veoͤffentlichung der Landtags-Verhand⸗

lungen, und

auf die kuͤnftig alle zwei Jahre angeordnete Zusammenbe

rufung des Landtags bezieht.

Die Meinung der Versammlung trennte sich ad A. darin, daß ein Theil derselben glaubte, es werde dem Zwecke: vor der Eröffnung des Landtags die Ausschuͤsse behufs vorberei— tender Arbeiten zusammenzurufen, wohl genuͤgen, wenn die Mittheilung der Gegenstande, mit denen man sich beschaͤftigen solle, nur den Direktoren und Referenten der zu ernennenden Ausschuͤsse gemacht wuͤrde: ein anderer Theil der Versammlung aber war der Meinung, daß die Absicht am vollstaäͤndigsten erreicht wuͤrde, wenn sämmtlichen Mitgliedern des Landtags die Aller— hoͤchsten Mittheilungen zugefertigt wurden. Eine Vereinigung über diese doppelte Ansicht konnte nicht erreicht werden, daher ab— gestimmt werden mußte, und es entschieden 65 Stimmen gegen 5, an Se. Majestäͤt die unterthänige Bitte zu richten: sammtlichen Landtags-Mitgliedern, und zwar moͤglichst zeitig vor der Zusam— menberufung, die Allerhoͤchsten, Propositionen bekannt machen zu lassen. Gegen die Allerhoͤchste Proposition a B und C fand kein Einwand statt.

In der am darauf folgenden Tage anberaumten zwölften Plenar-Sitzung ward der Versammlung ein eben eingegange— nes Schreiben des Herrn Landtags-Kommissarius in Bezug auf. die Allerhoͤchste Kabinets-Ordre vom 23sten d. M. wegen Be— schleunigung der nach dem Schlusse der Provinzial-Landtage, so— wohl der gegenwaͤrtigen, als der kuͤnftigen, zu ertheilenden Land— tags-Abschiede, so wie wegen moͤglichst rascher Einreichung der staͤndischen Schriften, mitgetheilt.

Darauf ging man zur Pruͤfung folgender Petitionen uber: 1) wegen Sicherung der hypothekarischen Glaäͤubiger bei Privat— Feuer? Versicherungs-Gesellschaften. Indeß bei den vielfachen Gruͤnden, welche fuͤr das Gesuch angeführt wurden, hielt man es doch für Gefahr bringend und benachtheiligend fuͤr das Beste der bereits eingerichteten Landes-Anstalten, und beschloß daher mit großer Stimmenmehrheit, den Antrag nicht zu beruͤcksichtigen.

versammelten

2) Zur Sicherung der Eigenthuͤmer kleiner städtischer Gebäude

unter 25 Rthlr. an Werth, welche bei der Städte⸗-Feuer⸗-Societaͤt der Provinz nach §. 17. des Reglements nicht aufgenommen wer— den duͤrfen, ward beantragt: spezielle Bestimmungen treffen zu lassen, diesen Gebaͤuden entweder die Aufnahme in die Feuer— Versicherungs-Anstalt zu gestatten, oder wenigstens eine Schaden— Verguͤtigung zuzubilligen, falls deren Niederreißung zur Abwen— dung einer weiter um sich greifenden Feuersbrunst nothwendig erachtet wuͤrde. Alle fuͤr den Gegenstand angefuhrten Gruͤnde fanden indeß ihre Gegengruͤnde bei dem dissentirenden Theile der Versammlung, welcher noch besonders hervorheben zu muͤssen glaubte, daß vor der zu erwartenden Revision des Feuer-Socie— täts-Reglements durchaus kein Entschluß, welcher gegen die bisherigen Statuten laufe, gefaßt werden duͤrfe. Her masora einigte man sich zuletzt dahin, daß fuͤr jetzt dem Antrage keine Folge gegeben werden sollte, entschied sich aber, daß, um bei der in ungefähr 3 Jahren bevorstehenden Re— vision des Städte⸗Feuer 89 Reglements Alles zur Hand zu haben, was eine etwanige Beruͤcksichtigung und weitere Erwägung verdienen sollte, alle auf das Städte-Feuer-Sozietäts-Wesen Be zug habende Antraͤge mit den darauf sich beziehenden Protokoll Erirakten in besondere Akten gesammelt werden sollen und der Herr Landtags-Marschall daher ersucht wurde, das dieserhalb No thige anzuordnen.

Merseburg, 3. April. In der 14ten Plenar-Sitzung kam der in der Allerhoöchsten Proposition vom 23. Februar in Aussicht gestellte Steuer Erlaß mit dem Anfange des Jahres 1843 von 15 1660, 000 Rtihlre, uͤber dessen zweckmäßige Ver— wendung und Regulirung des Koͤnigs Majestät die Vorschlage Ihrer getreuen Staͤnde zu fordern geruht haben, zur Bera— thung. Zuvoͤrderst glaubte die Versammlung, nur ei— ner heiligen Pflicht zu genuͤgen, wenn sie den einstimmigen Be⸗ schluß faßte: „fuͤr die in der Allerhoͤchsten Verfuͤgung ausgespro— chenen Worte hochehrenden Koͤniglichen Vertrauens und landes—

väterlichen Wohlwollens den ehrfurchtsvollsten Dank der Provinz,

so wie die unterthaͤnigste Bitte um die Fortdauer Allerhoͤchst Ihrer Koͤniglichen Milbe an den erhabenen Thron ihres Monarchen gelangen zu lassen.“ Die offene und vertrauungsvolle Darlegung von der Lage des Staats-Haushaltes bekundet die weise Spar— samkeit, womit die Geldkräfte des Staates benutzt sind und wo— durch fein Finanz-Zustand bluͤhend geworden, ehrt die landesva— terliche Fuͤrforge des bei seinem Hintritte aufrichtig beweinten Königs fuͤr das Wohl der Provinzen seines Reiches und bezeugt den hochherzigen Willen des regierenden Königs Majestaͤt dem Lande schon jetzt eine allgemeine Steuer⸗-Ermäßigung zuzusichern und eine fernere Erleichterung der Steuerlast bei guͤnstigen poli—

April

1841.

tischen Verhaͤltnissen hoffen zu lassen. Als Leitfaden zu den Be⸗ rathungen über die zweckmäßigste Benutzung dieses Steuer / Er⸗ lasses ist den Standen eine Dentschrift zugetheilt, welche unter näherer Darstellung des Ertrages und der Verhaͤltnisse von den verschiedenen Steuern und Staats-Einnahmen die Andeutungen daruͤber enthalt, bei welchen Steuern durch ihre Herabsetzung die Koͤnigl. Absicht: eine Erleichterung den aͤrmeren Steuerpflichtigen

vorzugsweise zu gewähren, am vollständigsten erreicht werden konne.

Diesen Zweck fest im Auge haltend und nach ernster Pruͤfung der sich

herausstellenden Verhaͤltnisse entschied sich die Versammlung dahin

des Königs Masestät um die Ermäßigung der Salzsteuer aller—

unterthänigst zu bitten. Die Gruͤnde, welche, auf einen Erlaß

von dieser Steuer anzutragen, geltend gemacht wurden, rechtfer⸗

tigen sich gewiß damit: 15 daß die Salzsteuer eine ihrer Natur

nach ganz allgemeine Abgabe ist, welche also zunächst allen Unter⸗

thanen des Landes die Wohlthat der Steuer-Erleichterung ge—

währt; 2) daß diese Steuer, indem sie ein der ärmeren Volks⸗

klasse besonders nothwendiges Lebens-Bedurfniß trifft, durch Ver⸗

minderung derselben dem Koͤniglichen Willen vorzugsweise ent⸗

sprechen durfte. Insofern nun hoͤchsten Orts dem Antrage der

Stände Folge gegeben werden sollte, erlaubten dieselben sich, zu

befuͤrworten, daß bei dem Verkaufe des Salzes im Einzelnen die

Berechnung von Bruch-Pfennigen kuͤnftig vermieden werden moͤge,

da diese eine vorzugsweise den Armen treffende Last veranlassen;

daß der Salzpreis bei dem Verkaufe nach Pfunden ganz eben

so, wie bei dem Verkaufe in groͤßeren Quantitaͤten, gestellt wuͤrde,

damit der Aermere nicht theuereres Salz genieße, als der Wohlhabendere. Desfallsige geeignete Einrichtungen Seitens der Behoͤrden glaubt man werden sich treffen lassen. Endlich daß auch die vom Auslande enclavirten Kreise, in welchen zwar schon jetzt niedrigere Salzpreise stattfinden, zu einer angemessenen Theilnahme an der Wohlthat der Steuer⸗Ermaͤßigung berucksichtiget werden. Daneben glaubt die Versammlung aber sich ganz be— sonders verpflichtet, im Interesse der durch sie vertretenen Pro⸗ vinz den allgemein guͤltigen Grundsatz anfuͤhren zu muͤssen: daß nach Verhältniß der Steuerlast, wie sie auf die verschiedenen Provinzen vertheilt sey, diese auch an der Wohlthat des Steuer Erlasses zu beantheiligen seyn wurden. Da nun aber die Pro⸗ vinz Sachsen wohl diejenige von den Provinzen des Reichs seyn duͤrfte, welche, wenigstens so weit es die Grundsteuer be— trifft, anerkannt am meisten belastet ist, so rechtfertigt sich gewiß der Antrag, und die Majotrität der Versammlung erklärte sich dafuͤr, des Koͤnigs Masjestaͤt allerunterthanigst zu bitten: „nach Verhaͤltniß der Klassen, Mahl und Schlachtsteüer⸗Quote, welcher das Grundsteuer-Quantum noch beizufuͤgen seyn duͤrfte, den einer jeden Provinz zustehenden Antheil an dem Steuer⸗Erlasse ausmitteln zu lassen und derjenigen Provinz, welche gegen die anderen Provinzen durch die Ermaͤßigung des Salz preises erweislich im Nachtheile stehe, aus dem Steuer ⸗Erlasse vorweg eine Entschaͤdigung zuzubilligen, demnaͤchst aber nach dem verbleibenden Ueberschusse die Ermäßigung des Salzpreises erst zu bestimmen.“ Das, was muthmaßlich fuͤr die Provinz Sachsen dadurch gewonnen werden durfte, erbat man den Kreis⸗ stnden zu uͤberweisen, welche den Betrag gewiß sehr zweckmäßig zur Erleichterung der Abgabenlasten fuͤr die ärmere Volksklasse zu verwenden wissen wurden.

Die Zeit erlaubte noch, zur Pruͤfung einiger eingegangenen Petitionen uͤberzugehen. I) kam der Antrag in Berathung, des Koͤnigs Majestäͤt ehrfurchtsvoll zu bitten: durch huldreichst an— zuordnende Mittel die Zucht guter starker Arbeits- Pferde zum Dienst fuͤr die Artillerie und schwere Kavallerie und zum Nutzen des Ackerbaues und des Frachtfuhrwesens zu beguͤnstigen. Die Zweckmäßigkeit des Antrages ward anerkannt und daher auch denselben zu befuͤrworten beschlossen 2) Das Gesuch: wegen Aufhebung der Lohnfuhr- und Postgelder und des Vorrechts der Koͤnigl. Posten, wonach ein mit gedungener Lohnfuhre oder mit Extra— post angekommener Reisender die Lohnfuhr⸗Gelegenheit nicht wechseln oder neu annehmen und erst nach 2 Stunden der Ankunft auf gleiche Weise weiter reisen duͤrfe, erfreute sich der allgemeinen Theilnahme und soll daher hoͤchsten Orts, in Ruͤcksicht der dafuͤr redenden Gruͤnde, unterstuͤtzt werden. 3) Die Fuͤrsprache für beschleunigte Promul— gation des Eichsfelder, Halberstädter und Hohensteiner Provin— zial⸗Rechts ward aus dem Grunde verweigert, weil von Seiten des hohen Ministeriums das Moͤgliche geschehe, die Beendigung der Abfassung der Provinzial-Gesetze herbeizufuͤhren, daher solche abgewartet werden muͤsse. I Eine Petition: um Verwendung fuͤr die Gemeine Doͤbern, Torgauer Kreises, zur Uebernahme und Unterhaltung ihrer Elbdeiche Seitens des Fiskus gegen Lei— stung eines offerirten jährlichen Geldbeitrages, fand keine Unter— stuͤtzung, und obgleich die Versammlung die Bedraͤngnisse der fraglichen Gemeine keinesweges verkannte, so war der Gegenstand doch zu wenig vorbereitet und der vorgeschriebene Instanzenzug noch nicht beobachtet, um von hieraus ein motivirtes Gesuch stel— len zu können. 5) Ein Antrag: a) wegen Verbesserung der Be— soldungen fuͤr die Lehrer an Gymnasien, h) auf baldige Emani rung des Armen- und Heimaths-Gesetzes, von der Stadt Mag— deburg angebracht, und e) wegen Abloͤsung der auf Familien— Dienststellen haftenden Handdienste, ward zurückgewiesen, und zwar: a) wegen Inkompetenz des Landtages, hM und Naber, weil diese Gegenstaͤnde nach der von dem hohen Staats⸗Ministe⸗ rium unterm' 23. Februar gewährten Uebersicht hoͤheren Orts bereits in der Berathung schweben.

Zeitungs-Rachrichten. Wu ,,

Frankreich. 4 ; w , ; r

aris, 9. April. Am kuͤnftigen Montag werden in de ,, die Debatten uber die i , dite fuͤr 1831 beginnen. Diese Gelegenheit wird , . sicher nicht unbenutzt voruͤbergehen laffen, um die Regierung uͤber