1841 / 118 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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R. Peel stimmte den Ministern bei, und erklärte die gegen Sir Howard Dougla

Uinterfuchungs Kommission ernannt werden sollte. Fern Antrag init 25 gegen 10 Stimmen verworfen.

London, 23. April. 3 2orge hier eingetroffen, und gestern war bei Ihrer . Buckingham ⸗Palast der erste große Cercle in diesem Jahre. Wie verlautet, wird das Koͤnigliche Paar sehr bald wieder nach Wind⸗ sor zuruͤckkehren, weil dem Prinzen Albrecht, der in der letzten Zeit oͤfters unwohl gewesen seyn soll, der Aufenthalt auf dem Lande angerathen worden. Die Herzogin von Kent wird naͤch⸗ stens ihre neue Wohnung im St. James-Palast beziehen und

später den Fuͤrsten von Leiningen, der zum Besuch hier erwartet

wird, nach Deutschland begleiten.

Heute fruͤh war an der Boͤrse wieder das Geruͤcht verbrei,

das Dampfboot „Praäͤsident“ in Sicherheit sey; die sich auf ein Paar Worte, die ein Verwandter

„Praͤsident“, mit Blei—

Bermuda ange⸗

kommen ist, bringt die Nachricht mit, daß der „Präsident“ bei jener Insel angelangt sey.“ Der Sch e

Wwot Ror NI 2 Der Schreiber die

dicht an dem Quai in Bristol, wo die Dampfschiffe von

Water

ford landen, und konnte daher moglicher Weise jene Nachricht zuerst dort gehort haben, als die Post eben nach London abging;

indeß meinen doch Andere, daß, wenn die Nachricht wahr ware,

sie wohl dem Lloydsschen Kaffeehause von seinen Agenten in

Bristol oder Waterford auf besonderem Wege eiligst wurde mit— getheilt worden seyn. Belgien.

Bruͤssel, 23. April. vom Minister Nothomb kontrasignirte Königl. Verordnung, wo— nach dem Minister der oͤffentlichen Arbeiten, Herrn Desmaisiẽres, ehemaligen Finanz-Minister, um demselben einen Beweis der Zufriedenheit mit seinen dem Lande geleisteten Diensten zu geben, das Offizier⸗Kreuz des Leopold-Ordens verliehen wird.

Die Wahl-Kollegien der Provinzen Brabant, Westflandern, Namur und Luxembung werden durch Koͤnigl. Ver ordnung auf den 8. Juni d. J. zusammenberufen, um die Haͤlfte der Mitglieder der Repraͤsentanten⸗Kammer neu zu wählen. Ein Artikel im Moniteur erklaäͤrt zugleich, daß es wurde, diejenigen Wahl-Kollegien, die unter den obigen mit ein begriffen und deren Deputirte jetzt zu Ministern ernannt worden, nicht bloß im Juni, sondern auch schon im Mai zusammen zu berufen, und eine Wahl zu veranstalten, die ohne Nutzen seyn wuͤrde, da zwischen Mai und Juni doch keine Kammer ver am melt wäre. Dagegen ist das Wahl-Kollegium des —; maisieres in Gent, wo im Juni keine verfassungmäßige ? stattfindet, schon fuͤr den nächsten Monat fuͤr den Grafen von Briey ist im Luxemburgisck natoren⸗Wahl angeordnet.

J

Deutsche Bund Wurzburg, 21. April. Der rier sagt: Von einem unserer erhalten wir so eben nachstehende Mittheilung: „Ich beeile mich, Sie zu benachrichtigen, daß durch Erlaß unseres Innern unseren Postaämtern befohlen wurde 15 Fl. fuͤr jeden einzelnen Fall, jedes Blatt des „Fraͤnkischen Couriers, der „Sion“, des „Religionsfreundes“, „Katholi— ken“ und der „Katholischen Stimmen“, bevor es an die Abon nenten abgegeben wird, Lensur nach Stuttgart einzuschicken

28st a ,

hiesige Fraänkische Cou

Korrespondenten in Wuͤrttemberg

des

zur C

(Der „Fraͤnkische Courier“ begleitet diese Nachricht mit bitteren

Klagen und erlaäͤuternden Bemerkungen über die wahrscheinliche naͤchste Veranlassung des Beschlusses, an welchem wohl das (ka tholische) Domkapitel von Rottenburg einen nicht unbedeutenden

Antheil habe;

Schriftsteller, wie Professor Pflanz c. den in Wuͤrttemberg unter den Katholiken einmal rege geworde

nen Geist.) 8 n n d

Berlin, 27. April. Das neueste Blatt der Gesetz Samm⸗ lung enthaͤlt nachstehende Allerhoͤchste Kabinets⸗Order, mit welcher der Haupt⸗Finanz⸗Etat fuͤr das Jahr 1841. publizirt wird.

„Ich sende Ihnen den mit Ihrem Berichte vom 24. v. M. eingereichten allgemeinen Etat der Staats-Einnahmen und Aus— gaben fuͤr das Jahr 1841 anbei vollzogen zuruck, um dessen Pu lication durch die Gesetz-Sammlung zu veranlassen

Potsdam, den 16. April 1841.

. An den Staats- und Finanzminister Grafen v

Wilhelm. Alvensleben.“

, der Staats-Einnahmen und

1) Aus der Verwaltung der Domainen und For⸗ sten, nach Abzug des davon dem Kron-Fidei— kommiß vorbehaltenen Revenuen-Antheils

2) Aus den Domainen-Ablssungen und Verkaufen, Behufs der schnelleren Tilgung der Staats⸗ Schulden . .

Aus der Verwaltung der Bergwerke, Huͤtten und Salinen, desgleichen der Porzellan⸗Ma— e

3) Aus der Post⸗Verwaltung .

5) Aus der Verwaltung der Lotterie

6) Aus der Steuer⸗ und Abgaben⸗Verwastung:

Rthlr.

an Grundsteuer. .. 9, 8x, 000 an Klassensteuer .. b,. Sz, 000 an Gewerbesteuer 2,80, 000 1 D Fan Eingangs, Ausgangs und

Durchgangs⸗Abgaben; an Ver⸗

zehrungssteuern von inlaͤndischen

Erzeugnissen; an Wegegeldern;

an Abgaben von der Schifffahrt

und der Benutzung der Hafen,

Kanaͤle, Schleusen, Bruͤcken und

anderen Communications An

stalten, ferner an Stemp elsteuer 22,533,000

) an Einkommen aus der Salzregie 5,975,000

4,920, 000 j 1 00, 000

olI7, 00 1,100 000 oꝛg 000

a7, 280 000

s, den Lord⸗Ober⸗Commissair, vorgebrachten Be

jr vi deutend, als daß deshalb ein besondere werden fuͤr viel zu unbede ö e

er,. Darauf wurde

Der Hof ist vorgestern von Windsor Majestaͤt im

* 2 ses Briefes wohnt

Der heutige Moniteur enthaͤlt eine

Antwerpen,

ungereimt seyn

. h 1 Ministers des

ö

übrigens wurden weder die Bemuhungen dieses Domkapitels, noch die literarische Thaͤtigkeit liberaler katholischer etwas vermoͤgen gegen

498

7) An verschiedenen, unter obigen Titeln nicht be—⸗ griffenen Einnahmen .. ö

Betra 9. Rthlr.

Ausgabe Betrag. Rihlr. 1) Fuͤr das Staats⸗Schuldenwesen, und zwar: a) zur Verzinsung der allgemeinen und provinziellen Staatsschulden und zu den laufenden Verwal tungs⸗Kosten

. 35,767, 000 zur Schulden ⸗Tilgung

2, 766, 000 S, 533, 060 ) zur Verzinsung und Tilgung neu

übernommener Provinzialschul—

den. 11,000

—— 2) An Pensionen, Kompetenzen und Leib— renten, und zwar: a) an etatsmäßigen Fonds zu Pen sionen fuͤr emiritirte Staatsdie ner und deren Wittwen und Hin— terbliebene, so wie zu sonstigen Gnaden Unterstuͤtzungen. b) an lebenslänglichen Kompetenzen und Pensionen fuͤr die Mitglie der aufgehobener geistlicher Cor— porationen, an Pensionen, welche auf dem Reichs-Deputations— schluß vom 25. Februar 1803 be, ruhen, oder sonst traktatenmäaßig, oder aus fruͤheren Verpflichtun gen zu leisten sind 1,308,000 j a, e , e, me mm, - =. 24 wm dauernden Renten: als Entschaͤdigung fuͤr aufgeho bene Rechte und Nutzungen. fuͤr eingezogene Kapitalien und Amts⸗Cautionen.

327, 000

684, 000 x - ·ᷣQᷣ¶··QCᷣQu— ͤ ,, / , Fuͤr das Geheime Kabinet, fuͤr das Buͤreau des Staats-Ministeriums, fuͤr die Staats⸗Buchhalte— rei, fuͤr die Verwaltung des Staatsschatzes und der Muͤnzen, fuͤr das Staagts-Archiv und fuͤr die Provinzial⸗Archive, das Staats Sekretariat, die Ober⸗Rechnungs⸗Kammer, die General⸗Ordens⸗ Kommission und fur das statistische Buͤre au Fuͤr das Ministerium der geistlichen, Unterrichts und Medizinal⸗-Angelegenheiten . Fuͤr das Ministerium des Innern und fuͤr die General⸗Kommissionen Fuͤr das Ministerium der genheiten ; . . Fuͤr das Kriegs-Ministerium, einschließlich Zuschuͤsse fuͤr das große Militair⸗Waisenhaus ; Potsdam und dessen Filial-Anstalten ö Fuͤr das Justiz-Ministerium, außer den Ge richts⸗Sporteln JJ ; . Fuͤr die Central-Finanz⸗Verwaltung, und zwar

) fuͤr das Finanz⸗Ministerium und zthlr

die General⸗Staats⸗Kasse 146,000

auswärtigen Angele—

für die Gen Verwaltung der

wa Domainen

9g8, 000 11) Dem Finanz-Ministerium, fuͤr die Verwaltung für Handel und Gewerbe, imgleichen zu den gewohnlichen Land- und Wasserbauten, aus schließlich der Chausseen ; Demselben zur Unterhaltung und zum periodi— schen Neubau der Chausseen, einschließlich der Mittel zur Verzinsung und Tilgung der aufge— nommenen Chausseebau⸗Kapitalien Fuͤr die Ober-Praͤsidien und Regierungen Fuͤr die Haupt- und Land-Gestuͤte Zu extraordinairen Chaussee“, Strom- und sonstigen Bauten und zu Landes— rungen.

ö Hafen— Verbesse⸗

2 50, 000

Zur Abloͤsung kleiner Passiv⸗Renten ö 100,000

en

Zur Deckung des Verlusts bei Umpraͤgung der nach langjaͤhrigem Umlauf nicht mehr vollhalti— gen Muͤnzen .. k .

Zur Deckung der Einnahme⸗Ausfaͤlle, zur Ueber— tragung von Ausgabe⸗-Ueberschreitungen, zu Gna⸗ den⸗Bewilligungen und zur Vermehrung des Haupt ⸗Reserve⸗Kapitals

Berlin, den 24.

2, 136,000 Marz 1841. RTS, ds . Friedrich Wilhelm.

Graf von Alvensleben

Dasselbe Blatt der Gesetz⸗-Sammlunng enthalt fol— gende Allerhoͤchste Kabinets-Order, betreffend die Erfordernisse zur Wahlfaäͤhigkeit fuͤr die Versammlungen der Repraͤsentanten der juͤdischen Korporationen im E roßherzogthum Posen:

„Da nach den Wahrnehmungen der Behörden des Großherzog— thums Posen die im 5; A der Verordnung wegen des dortigen Jud en— wesens vom 1. Juni issz enthaltenen Vorschriften über die Stimm fähigkeit der Korporations-Mitglieder zu ausgedehnt erscheinen und dadurch auf die Zusammensetzung der RNepräsentanten⸗Versammlungen nachtheilig einwirken, so bestimme Ich nach dem Antrage des Staats⸗ Ministeritins in Bericht vom 27. August v. J. daß in den jüdischen Korporatsonen der gedachten Provinz fernerhin nur diejenigen voll jäh⸗ rigen und unbescholtenen Personen stimm-⸗ und wahlfähig sein sollen, welche entweder naturalisirt sind und die Beiträge zu den Korporations⸗ Bedürfnissen ohne Rückstand abtragen, oder insofern sie zu den nicht naturalifirten jedoch mit Certifikaten versehenen Juden gehören (§. 21 der Verordnung) in den letzten, einer Wahl der Repräsentanten und Verwaltungs⸗Beamten (8. 5 ebendaselbst) vorausgegangenen drei Jah— ren zu Korporations⸗Bedürfnissen wirklich angegogen worden und wäh⸗ rend dieses Zeitraumes ihre Beiträge ohne Rückstand abgetragen haben. Das Staats- Ministerium hat diese Bestimmung durch die Gesetz⸗Samm⸗ lung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Berlin, den 16. Februar 1841.

Friedrich Wilhelm.“ An das Staats⸗Ministerium.

Köln, 23. April. (Köln. 3.) Das Erzbisthum Koͤln wurde durch den“ heute Morgens gegen 7 Uhr erfolgten Hintritt des

. n, Herrn Domdechanten Johann Huͤsgen, General⸗

icars des Erzbischofs von Köln, der Theologie und beider Rechte

Doctors, Ritters des Rothen Adler⸗-Ordens zweiter Klasse, auf en schnierglichste betroffen. Er starb nach laͤngerer Kraͤnklich keit,

mit den

Heilsmitteln der katholischen Kirche ehe rn versehen, im 7J2. Jahre seines Alters.

Ehe wir unseren

2, 284, 000

1ñ011,000

200,000

esern ausfuͤhr

321,000 55 dodf dd

lichere Angaben uͤber das Leben und Wirken dieses wuͤrdiger Mannes mittheilen, sagen wir augenblicklich nur, rr, m, diszese in ihm einen ehrwuͤrdigen Priester, einen weisen, umsich⸗ tigen, wohlwollenden Verwalter, und einen in den schwierig sten Zeitverhalinissen treu und bewahrt erfundenen Diener der Kirche

und des Staates verloren hat.

Dauer der Eisenbahn-Fahrten am 26. April.

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do. Prior. Act

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h 8 Mittwoch, 28. ril Im Opernhause Schauspiel in 5 Abth., von Schiller. (Hr. V

als Gastrolle.)

Donnerstag, 29. April. zeit des Figaro, Oper in 2 Akten Tuczek: Susanne als Gastrolle.

Freitag, 30. April. Im Opernha Feensee, große Oper in 5 Abth. M von Hoguet.

Preise der Plätze: Ein Platz in der 5 . ö

Im Schauspielhause: 1) Zimbie his ite vaudeville en Par Scribe. 2) Bocquet pere 6t ls, vandeville nouvean en 2 2ctes.

Mittwoch, 5. Mai. Am Bußtage: Im Opernhause. Sam⸗ son, Oratorium von Handel, ausgeführn von den K. Saͤngenn und Sängerinnen, so wie den sammtlichen Mitgliedern der K. Kapelle, der K, Musikschulen und dem gesammten Chor⸗Perso⸗ nale des K. Theaters, unter Direction des K. Kapellmeisters C. W. Henning. . 9

Die Einnahme ist zum Besten einer Unterstuͤtzungskasse, (Spontini Fonds) fuͤr huͤlfsbeduͤrftige Theater⸗Mitglieder bestimmt.

Die Abonnements und freien Entreen sind nicht guͤltig

Königsstädtisches Theater.

Mittwoch, 28. April. Der Talisman. Posse mit Gesang in 3 Akten, von J. Nestroy. Musik von A. M

Donnerstag, 29. April. Der Talisman.

Freitag, 36. April. Der Talisman.

Verantwortlicher Redactenr Pr. J. W. Zinke ise n. Gedruckt bei A. W. Hapn

ͤ Schausniesß ans Die J Im Schauspielhause: Die ) Musik von Mozart. (8

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Allgemeine

eußischt Staats⸗Zeitung.

Berlin, Donnerstag den 29sten April

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r der Nr. 113 der Staats-Zeitung beigegebene r

W. Haynsche Buchhandlung, Zimmerstraße Nr. 29, und in den Provinzen durch

Plan der Befestigung von Paris

st nebst dem dazu gehörigen Terte auch besonders, in Berlin durch die

i die Königl. Post⸗Aemter für zehn Silbergroschen zu beziehen.

1 Amtl. Nachr.

Läandtags-Augelegenheiten. Fortsetzung der gutachtlichen Erklä⸗ rungen wegen der ständischen Ausschüsse und der Allerhöchsten Be⸗ schelde darauf. (Bommern und Schlesien. Po sen. Feuer⸗-Soeie⸗ täts⸗Angelegenheiten.

Rußland u. Polen. St. Petersb. Graf Armfeldt interim. mit der Leitung der FHinnländischen Angelegenheiten beauftragt. Berich⸗ tigung einer Nachricht der Rev. d. d. Mondes.

Frankreich. Paris. Das Rekcutirungs-Gesetz ist von der Deput. Kammer angenommen. Die Legitimisten und der Herzog v. Bor⸗ deauxr. Algier. Vermischtes.

Gronbrit. n. Irland. Lond. Die „Morn. Chron.“ über das neue Türkische Mimst. Lord Ponsonbp's Beurlaubung. Frankreichs Betheilig, an dem Dardan. Traktat. Schreiben des Fürsten Metter⸗ nich an Admiral Stopford. General Gordon q.

Deutsche Bundesst. München. Gen. Lieut. v. Jordan 4. Ein⸗ führung der Redemtoristen in Alt-Oetting. Leipzig. Eisenbahn nach Altenburg und Hof. Meßbericht. Karlsruhe. Adresse der ersten Kammer.

Türkei. Konstant. Neue Instructionen aus London. Reschid's Entlassung bewegt den Admiral Walker, seine Entlassung zu fordern. Der Aufruhr in Kurdistan. Von der Türk. Gränze. Tahir Pascha's Strenge. .

Inland. Liegnitz. Feier zum Andenken an die Tataren⸗Schlacht.

Deilage. Großbritanien u. Irl. Lond. Tagesbef. L. Hill 's wegen des Grafen Cardigan Siplomatische Repräsent. der Ver= einigten Staaten. Oriental Angeleg. Widersetzl. v. Offizieren gegen die Polizei. Dampfschifffahrt. Vermischtes. Deutsche Bundesstaaten. Hannover. Eisenbahn nach der Unterweser. Italien. Rom. Kirchl. Verhältnisse in Spanien. D. Miguel. Spanien. Madrid. Regentschasts⸗Frage. Serbien. Pro⸗ elamalion des Fürsten Milosch. Türkei. fn. Bekanntm.

über die Verbrennung eines Griechischen Werkes, Absetzung seines Verfassers und Schließung der Druckerei. Isset Pascha.

Amtliche Rachrich ten. Kronik des Tages.

Se. Durchlaucht der Prinz Friedrich (Sohn Sr. Durch⸗

laucht des Landgrafen Wilhelm) zu Hessen, und

Se. Durchlaucht der Prinz Christian zu Holstein⸗

Glucks burg, sind von Dessau hier eingetroffen.

Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Intendant der Koͤnigl. Garten, von Massow, von Freien— walde.

Landtags-Angelegenheiten.

Zusammenstellung der gutachtlichen Erklärungen

de

r Provinzial-Landtage auf die Proposition we— gen Einrichtung ständischer Ausschüsse und der darauf ertheilten Allerhöchsten Bescheide.

(Fortsetzung. )

ll. P roᷣvihz won nm ern

1. Auszug aus der gutachtlichen Erklärung des Pro. vinzial⸗-Landtages de dato Stettin den 11. März P . 1841.

Die Staͤnde finden in der Allerhoͤchsten Proposition wegen Bildung eines staͤndischen Ausschusses, der den Zweck hat, ohne daß dadurch dem verfassungsmäßigen Wirkungskreise der Pro— vinzial Landtage etwas entzogen wird, Sr. Majestaät, auch waͤh⸗ rend der Zeit, wo jene nicht versammelt sind, Rath zu ertheilen und in wichtigen Angelegenheiten, insbesondere wo es sich um die Interessen mehrerer oder aller Provinzen handelt, mitzuwirken, Anen erneuerten Beweis, wie sehr Allerhoöchstdieselben der Foͤr— derung und Entwickelung der standischen Institutionen Ihre ganze Aufmerksamkeit zu widmen geruhen und fuͤhlen sich von dem ehrfurchtsvollsten Danke fuͤr das ihnen geschenkte Vertrauen durchdrungen.

Der Eingang und §. entsprechen den staͤndischen An— sichten.

Zum 5§. 2.

a) Die Staͤnde wuͤnschen, wegen der wesentlich abweichenden Verhaͤltnisse der verschiedenen Theile der Provinz, die Ve— ruͤcksichtigung der Landestheile bei Bildung des Ausschusses und schlagen deshalb folgende Zusammensetzung vor:

von der Ritterschaft: fuͤr Neu-⸗Vorpommern 1 Ausschuß-Mitglied. Alt Vorpommern. 1 ö Hinterpommern .. 4 v von den Staͤdten: fuͤr Neu⸗Vorpommern Alt ⸗Vorpommern . Hinterpommern .. Landgemeinden: ür Vorpommern Gwi— schen Alt⸗ und Neuvor⸗ pommern alter nirend) 1 * Hinterpommern. . 1 x

b) Ueber die Bestimmung dieses Paragraphen, daß die Func⸗ tion des Landtags-Marschalls so lange dauern solle, bis der Landtags-Marschall fuͤr den nächsten Landtag ernannt sey, hat sich eine Meinungs⸗Verschiedenheit herausgestellt, fuͤr welche aber auf keiner Seite eine Majoritaͤt von *) vor—⸗ handen ist.

Die eine Meinung geht dahin: der Landtags-Marschall muͤsse bis zu Eröffnung des naͤchsten Landtages auch Vorsitzender des Ausschusses bleiben, weil mit einem Wechsel in dieser Stelle eine Alteration des Verhaͤltnisses der Vertretung der verschiedenen Landestheile im Ausschusse entstehen koͤnne; die andere spricht sich fuͤr die im Entwurf enthaltene Bestimmung aus, weil Ver— wirrung daraus entstehen durfte, wenn gleichzeitig zwei Landtags— Marschälle vorhanden waren, die beide uͤber die Krafte der Aus— schuß⸗ n , n verschiedenen Zwecken disponiren wollten.

um 5. 3.

Wird eine Bestimmung fuͤr den Fall, daß der Landtags— Marschall im Ausschusse vertreten werden muͤßte, noͤthig erachtet. Wollte man annehmen, daß der von des Koͤnigs Maijestät er—⸗ nannte Stellvertreter den Landtags⸗Marschall auch als Vorsitzen⸗ der des Ausschusses vertrete, und wollte man dann den Ersteren den ordentlichen Mitgliedern noch hinzufuͤgen, so wuͤrde die fest— gesetzte Zahl der Letzteren alterirt; wollte man aber annehmen, daß der Stellvertreter nur bei Behinderung des Landtags-⸗Mar— schalls in den Ausschuß eintrete, so wuͤrde daraus folgen, daß

Ersterer nie zum ordentlichen Mitgliede des Ausschusses gewählt

werden konne. Es wird daher ein Zusatz dahin vorgeschlagen: daß von Sr. Masestat zur Führung des Vorsitzes im Ausschuß, fuͤr den Fall der Behinderung des Landtags, Marschalls aus den ritterschaftlichen Ausschuß⸗Mitgliedern ein besonderer Stellvertre⸗ ter ernannt; fr den Landtags-Marschall als Ausschuß⸗Mitglied aber ein Stellvertreter, eben so wie fuͤr die aͤbrigen Aus schuß⸗ Mitglieder, gewählt werden solle. Den 5. A findet der Landtag durchaus angemessen. um 5. 5. a) Die Staͤnde n. annehmen zu durfen, daß unter den Verwaltungs ⸗Geschäften nicht solche verstanden wurden, welche jetzt von der Landstube in Altpommern, resp. den Land⸗

12 Ausschuß⸗Mitglieder.

kasten⸗Bevollmächtigten in Neu⸗Vorpommern, besorgt wer—⸗ den und bemerken, daß unter dieser Vorgussetzung fuͤr jetzt keine Geschaͤfte vorhanden seyen, die der Ausschuß uͤberneh— men könne; wuͤnschen aber dennoch die Beibehaltung des 5. 5 in seiner jetzigen Fassung, fuͤr kuͤnftige Faͤlle. Sie fin⸗ den jedoch noöͤthig, sich gegen Beeinträchtigung des Wir— kungskreises der Altpommerschen Landstube und der Neu⸗ Vorpommerschen Landkasten⸗Bevollmaͤchtigten zu verwahren.

) Wird um die Verordnung mit dem Allerhoͤchsten Proposi= tions⸗Dekret in Einklang zu bringen fuͤr angemessen er— achtet, hinter den Worten: „oder einem innerhalb desselben zu bestellenden engeren Ausschusse“, einzuschalten: „oder einzelnen Mitgliedern.“

2) Allerhoöͤchster Bescheid.

Wir Friedrich Wilheim, von Gottes Gnaden, König von

Preußen ꝛc.

entbieten Unsern zum Provinzial -Landtage des Herzogthums Pom⸗

mern und Fuͤrstenthums Ruͤgen versammelten getreuen Staͤnden Unsern gnaäͤdigsten Gruß und ertheilen denselben auf ihre Erklaäͤ—

rung aber den, mittelst der Proposition J. D. Unsers Propositions Dekrets vom 23. Februar e. dem Landtage vorgelegten Entwurf einer Verordnung, uͤber die Einrichtung eines ständischen Aus⸗ schusses, nachstehenden gnaͤdigsten Bescheid.

Zur unzweifelhaften Feststellung Unserer bereits in dem Pro⸗ positions-Dekrete erklaͤrten Absicht, daß durch die dem zu ernen— nenden Ausschusse anzuweisende Wirksamkeit die verfassungsmaͤ⸗ ßigen Rechte der Provinzial-Stände nicht beeinträchtigt werden

sollen, haben Wir fuͤr angemessen erachtet, dies in der Verord⸗

nung ausdruͤcklich auszusprechen und die Gegenstaͤnde im Allge— meinen zu bezeichnen, welche jenem Ausschusse uͤberwiesen werden sollen. Darnach verbleiben dem Wirkungskreise der Provinzial— Landtage die Art. III. des allgemeinen Gesetzes wegen Anordnung der Provinzial⸗Staͤnde vom 5. Juni 1823 denselben uͤberwiesenen Attributionen.

Nur wenn die Ansichten der Provinzial-Landtage der ver⸗ schiedenen Provinzen uͤber die von ihnen berathenen Gesetz⸗Ent⸗ wuärfe bedeutend von einander abweichen, oder andere im Laufe der weiteren Verhandlung hervortretende Momente dies bedingen sollten, beabsichtigen Wir eine Ausgleichung derselben durch die Ausschuͤsse der betreffenden Provinzen anzuordnen.

Bei Gegenstaͤnden dagegen, welche bisher in der Regel an die Provinzial-⸗Staͤnde nicht gelangt sind, wollen Wir, um dabei den Rath erfahrener Maͤnner aus den Eingesessenen Unserer Pro⸗ vinzen nicht zu entbehren, die anzunehmenden Hauptgrundsaͤtze einer Besprechung mit den Ausschussen unterwerfen lassen.

Dem von Unsern getreuen Ständen zum §. 2, gemachten Antrage wegen Ernennung der Ausschuß⸗Mitglieder aus den ver— schiedenen Landestheilen und Ständen haben Wir gern entspro— chen und sind demnach

1. Von der Ritterschaft 1) aus Neu⸗Vorpommern ; 1Mitglied. 2) aus Alt Vorpommern . . 1 2 3) aus Hinterpommern ... 4 .

6 Mitglieder. Von den Staͤdten. 1) aus Neu⸗Vorpommern = 1 Mitglied. 2) aus Alt⸗Vorpommern 1 v 3) aus Hinterpommern .. 2 '

à Mitglieder.

III. Von den Landgemeinden.

19) aus Vorpommern, alternirend zwischen

Alt, und Reu⸗Vorpommern ..... .. 1 Mitglied. ) aus Hinterpommern .... .... . '

2 Mitglieder.

2

zu waͤhlen.

. Eben so haben Wir eine Abänderung der Bestimmung des Zeitraums, fuͤr welchen der Landtags-Marschall ernannt wird, dahin getroffen, daß dessen Amtsfuͤhrung bis zur Eröffnung des naͤchsten Provinzal Landtages wahren soll.

Den zum 5 3. gemachten Vorschlag, daß im Falle der Ver⸗ hinderung des Landtags-Marschalls von Üns ein Vorsitzender des Ausschusses aus den Mitgliedern des Letztern ernannt: fuͤr den Landtags⸗Marschall aber in seiner Eigenschaft als Aus schuß⸗Mit⸗ glied dann ein Stellvertreter erwählt werde, genehmigen Wir ebenfalls.

Die Wahlen aller Staͤnde hat der Landtags Marschall als Wahl Dirigent zu leiten.

Wenn Wir im 5. 5. des vorgelegten Entwurfs Unsern ge— treuen Standen gestati't haben, den' nach 5. J. zu bildenden Aus⸗ schuß auch mit Verwaltungsgeschäften zu beauftragen, so haben Wir damit keinesweges beabsichtigt, in dem Geschaͤftskreise der Landstube in Alt⸗Pommern und der Landkasten⸗ Bevollmächtigten in Neu⸗Vorpommern eine Aenderung eintreten zu lassen, und ebenso wenig, die freie Bewegung der stàndischen Verwaltung bei Ernennung von Spezial⸗Ausschuͤssen oder einzelnen ständischen Kem⸗ missarien zu beschränken. Da Unsere getreuen Stande anführen, daß fuͤr jetzt keine Verwaltungs⸗Geschäfte vorhanden seyen, welche dem mehrcrwähnten Ausschusse oder einem aus demselben zu wah⸗ lenden engern Ausschusse uͤberwiesen werden könnten, so wird es der vorbehaltenen Bestimmungen uͤber den Zusammentritt dessel⸗ ben zu diesem Zwecke oder die Behandlung der dahin gehoͤrigen Geschäfte, zur Zeit nicht beduͤrfen. Es bleibt indeß bei der von Unt beabsichtigten Ermächtigung Unserer getreuen Stände, dem Ausschusse Verwaltungs ⸗Angelegenheiten zu uͤbertragen, und sehen Wir kuänftig ihrer weiteren Anzeige darüber entgegen, ob und welche derartige Geschaͤfte sie dem Ausschusse zu uͤberweisen, so wie, ob sie einen engeren Ausschuß zu bestellen fuͤr zweckmäßig . indem es Unserer Bestaͤtigung ihrer desfallsigen Beschluͤsse bedarf.

Wir werden die Verordnung, wegen Einrichtung eines Aus— schusses der Staͤnde des Herzogthums Pommern und Fuͤrsten⸗ thums Ruͤgen, ehestens, den vorstehenden Grundzuͤgen gemaͤß erlassen; fur jetzt aber ergeht an Unsere getreuen Staͤnde Unsere gnaädigste Aufforderung, nunmehr nach den obigen Bestimmungen die noͤthigen Wahlen unverzuͤglich vorzunehmen und Uns das Resultat zur Bestaͤtigung vorzulegen.

Wir bleiben Unseren getreuen Staͤnden in Gnaden gewogen.

Gegeben Berlin, den 6. April 1841.

Friedrich Wilhelm. Prinz von Preußen. v. Bo yen. Muͤhler. v. Rochow. v. Nagler. v. Ladenberg. Roth er. Gr. v. Alvensleben. Frhr. v. Werther. Eichhorn. . v. Thiele. Gr. zu Stolberg. n

die zum Provinzial Landtage des Herzogthums Pommern und Fuͤrstenthums Ruͤgen versammelten Stande.

Iv. Provinz Schlesien. 1) Auszug aus der gutachtlichen Erklärung des Pro—⸗ vinzial(Landtages 46 dato Breslau den 12. März 1841. Die Stände erblickten in der ihnen vorgelegten huldreichen Verfuͤgung eine wesentliche Erweiterung und Ausbildung des Provinzial⸗Standischen Instituts, druͤcken ihr lebhaftes Dank⸗ gefuͤhl fuͤr das begluͤckende Anerkenntniß ihrer Pflichtmaßiakeit und das erhöhte Vertrauen, das sich in dieser Erweiterung ihres Wirkunaskreises zu erkennen giebt, aus, und nehmen die darge— botene Verordnung, auf Grund des vorgelegten Entwurfs, in tiefsster Ehrfurcht dankbar an. Zu ö ange und §. 1 findet sich nichts bemerkt. um 5§. 2. Die Zusammensetzung des Ausschusses wird in folgender Art vorgeschlagen: Vom Stande der Fuͤrsten und Herren 1 Ausschuß-Mitglied. Ritterschaft 5 ' x Stadte 4 ö v Landgemeinden 2 ö

12 Ausschuß⸗Mitglieder.

Diesem Vorschlage widersprechen jedoch der Stand der Fuͤrsten und Herren und die Abgeordneten der Ober -Lausitz.

Der Stand der Fuürsten und Herren stellt in einem Separat Voto vor, daß fuͤr Schlesien, bei 92 Landtagsstimmen, auf 73. Stimmen ein Ausschuß⸗Mitglied komme, er daher gegen die Ritterschaft verkuͤrzt werde, wenn er bei 10 Stimmen nur l Ausschuß-Mitglied, jene aber bei 35 Stimmen, 5 Ausschuß⸗Mit⸗ glieder wahle. Ferner werde der Landtags⸗Marschall in der Re⸗ gel von des Königs Majestaͤt aus ihm ernannt, sofern dies also auch kuͤnftig geschähe, wuͤrde er uͤberall kein Ausschuß⸗Mitalied zu wählen haben. Er verlangt daher durch zwei Mitglieder im, Aus⸗ schusse vertreten zu werden. Die anderen Staͤnde protestiren jedoch hiergegen; insbesondere ist von den Abgeordneten des zten und Aten

daß wenn auf diese Weise der Landtage hoͤrt, nicht angerechnet wen⸗

, Marz 1824 aber

n Staͤnden erfolge, Abstufungen der

dessen Ernennung immer a das richtige Verhältniß der

Stände gestört werde.