1841 / 120 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Meilen) einschließlich der Kosten fuͤr Anschaffuns 3h; erforderlichen Transport Materials inen rd ar von 127 800

daß die Weile ungefahr fuͤr 270,000 Rthlr. herzu—

r wurde. Die hiernach annäͤherungsweise berechneten

16 sn die uͤbrige Strecke der Bahn (ll geogr. Meilen)

. 2 zwar nach den hoöͤchsten Ansätzen 3, 85 , 009 Rthlr.,

ben a n, die Herstellung der ganzen Bahn 5,981, 509 Rihlr.

6 Das Anlage ⸗Kapitel ist daher in runder Summe

fete hh 9696 Rthlr. angenommen worden. Die Vedingun⸗

6 unter welchen die beiden Regierungen, die Koͤnigl. Saͤchsische

* die Herzogl. Sachsen⸗Altenburgische, dem unternehmen. ihre

direkte Unterstuͤtzung zusagen, sind folgende: 1) Beide Regie⸗ rungen betheiligen sich bei dem Unternehmen gemeinschaftlich mit em vierten Theile des erforderlichen Anlage- Kapitals, 2) Sie sichern uͤberdies den übrigen Actien eine Verzinsung ihres Ka— pitals zu A pCt., während des Baues und von der definitiven Konstituirung der Gesellschaft an, zu, und werden, in sofern die TLrrrage von dem Betrieb der bis dahin dem Verkehre eroͤffne⸗ ten Bahnstrecken dazu nicht ausreichen, diese Zinsen 4us Staats Mitteln unverzinslich vorstrecken, dagegen den Ge, sammt⸗ Betrag dieser Vorschuͤsse zu dem Actien-Kapital hinzuschlagen,/ so daß die Regierungen von da en ruͤck⸗ sichllich der sich ergebenden Summen als Theilnehmer am Actien, Unternehmen zu betrachten sind. 3) Sie werden auf den auf ihre Actien fallenden Dividenden-Antheil jedes einzelnen Betriebs Jahres zu Gunsten der im freien Verkehr befindlichen Actien in— soweit Verzicht leisten, als der gesammte Reinertrag nicht eine Rente von 4 pCt. fuͤr diese letzteren Actien deckt. Ist dies ge⸗ schehen, so faͤllt der übrige Theil des nach dem Jahres / Abschlusse Belaufe von A pCt. des An—

(9 geogr

Wei Del⸗

wvorkAalr verhal

s Betriebes auf wenn Betriebsjahre, auf des Antheils der à pt.

den Fall ausgenommen, „voller

um der Eisen—

ihre resp. Staaten

u erwerben. kann jedoch nicht vor lblauf des 25sten Betriebsjahres nach Eroͤffnung der ganzen Bahnlinie, der Gesellschaft gegenuͤber geltend gemacht werden. Der Ankauf selbst geschieht, nach Ermittelung des durchschnitt— lichen Dividenden- Genusses der Actionaire während der letzten 10 Jahre, in der Weise, daß, wenn jener Durchschnitts Ertrag 4 pTt. ist, der Nennwerth der Actien verguͤtet wird; wenn er dagegen mehr betragt, ein angemessener Zuschlag stattfindet. Uebri gens kann ein solcher Ankauf der Bahn entweder auf einmal, der durch successive Ausloosung der Actien bewirkt werden, C6) Der Bau der ganzen Bahn von Leipzig bis zur Bayrischen Graͤnze bei Hof, einschließlich der Zweigbahn Werdau nach Zwik— kau, muß in 6 Jahren vollendet seyn; auch hat derselbe auf den Straßen von Leipzig nach Altenburg, und von Altenburg nach Plauen, in der Richtung auf Crimmitzschau, gleichzeitig zu begin— nen, und ist auf die 6 Baujahre dergestalt zu vertheilen, daß nach Verlauf von 2 Jahren mindestens der dritte Theil der gan— en Bahnstrecke vollendet und dem Betriebe uͤbergeben eyn kann. „) Die Regulirung der Entschädigung fuͤr die betheiligten Post⸗ anstalten soll nach den moͤglich st billigen Grundsaͤtzen erfolgen, 8) Um sich den gebuͤhrenden Einfsuß auf die Leitung Und Aus⸗ fuͤhrung des Unternehmens zu sichern, setzen die beiden Negierun gen folgende in die Gesellschafts⸗Statuten aufzunehmende Bestim— mungen fest: a) Die Leitung der Gelellschafts⸗Angelegenheiten wird einem aus 5 Mitgliedern bestehenden Direktorium übertragen. b) Die Königl. Sächsische und die Herzogl. Sächsische Negierung ernennen, unabhaͤngig von der Gesellschaft jede ein Mitglied des Direktoriums. Die Übrigen Mitglieder werden von dem Gesellschafts⸗Ausschusse statutenmäßig gewaͤhlt. c) Die Regierungs⸗Kommissaͤre haben, nachst ihrer statutenmaͤßigen Stellung, dem Gesellschafts⸗Ausschusse und der General⸗Versammlung gegenuͤber, insbesondere auf das Recht von den Verhandlungen des Direktoriums fortwährende Kenntniß zu nehmen, und die Ausfuͤhrung solcher Beschlüsse, gegen die ihnen im Interesse der Staats-Regierungen, oder des Unterneh⸗ mens uͤberhaupt, erhebliche Bedenken beigehen, beziehentlich bis auf Einholung hoͤherer Entschließung, durch ihren Einspruch zu verhindern; ) die Regierungen behalten die Ernennung des mit mit der Ausfuͤhrung und oberen technischen Leitung des Bahn⸗ baues zu beauftragenden Ober⸗-Ingenieurs sich selbst vor, und wer⸗ den die demselben während der Dauer des Baues zu gewaͤhrende Remuneration auf die Staatskassen uͤbernehmen, wogegen die bei seinen Dienstleistungen erwachsenden baaren Verläge und Aufld⸗ fungen dem Gesellschafts-Fonds zur Last fallen. Der Ober⸗Inge⸗ neur empfangt seine Instruction von dem Direktorium; die An stellung der Abtheilungs Ingenieure fuͤr die Baufuͤhrung erfolgt, auf Vorschlag des Ober-Ingenieurs und unter einzuholender Zu stimmung der Regierungs⸗Kommissaäre durch das Direktorium, welchem auch die Ernennung des Bevollmaͤchtigten üͤberlassen bleibt. Uebrigens steht den Regierungen, nach den vorlaͤufigen Statuten in den provisorischen General-Versammlungen und bis zu weiterer, definitiver Beschlußfassung hieruͤber, die Berechtigung

zur Abgabe von 50 Stimmen zu.

Karlsruhe, 25. April. Die Ober-Deutsche Zeitung

„Die Ankündigung eines Antrags auf allgemeing Land— wehr-Verfassung in der Badischen Abgeordneten⸗Kammer ist keine vereinzelte Erscheinung; wir erhalten gleichzeitig auch aus Württemberg und Hessen Nachrichten, wonach man da— selbst ernstlich mit Entwürfen zur Durchfuhrung desselben Ge— dankens q ein Beduͤrfniß sey, gentliche Bedeutung eines taͤchtigen e scheint man noch nicht von allen Seiten einig zu seyn, hoͤren von Projekten, vonach die Dienstzeit verlaͤngert und auf

sagt:

daruͤber ist man einverstunden; uber die ei— Landwehr-Systems aber ö Wir

diefe Weise die Verfügbarkeit einer größeren Anzahl von Mann⸗

schaft erzielt werden soll. Dies ist der Franzoͤsische Gedanke, welchen‘ der Marschall Soult in diesem. Augenblick Jen, seits der Vogesen ins Leben zu fuͤhren versucht, aber es ist nicht ber Geist des Preußischen Landwehr-Systems, um welches ge— rade in diesen letzten Zeiten Preußen ven, der Ober. Deut chen Bevölkerung beneidet wurde. Der Preußische Gedanke ist groß— artiger, als der Franzoͤsische; er beschrankt sich nicht auf das me⸗ chanische Hulfsmitte!, durch eine verlaͤngerte Dienstpfricht die verfugbaren Streitkräfte anscheinend zu vergrößern, en , er baut eine in der Wirklichkeit breitere Grundlage der Vehr⸗ haftigkeit auf, indem er vielmehr umgekehrt mit Verkürzung

beschäftigt ist. Daß eine Landwehr suͤr diese Staaten

508

der Dienstzeit so viel Mannschaft als moglich streitfaͤhig macht. Daß dabei Jeder ohne Unterschied in die Reihen ein— tritt, welche die Waffenehre des Landes repraäͤsentiren, ist nicht eine bloß beilaufige, sondern eine ganz wesentliche Eigen— schaft des Preußischen Wehrsystems, und nur mit gleichen Mitteln kann man hoffen, ein gleich großes Resultat zu erzielen. Verlorene Versuche mit einzelnen Landwehr-Bataillonen sind auch fruͤher in Ober⸗Deutschen Landen gemacht worden, und die Einrich⸗ tung ist nach kurzer Dauer wieder schlafen gegangen, weil sie nicht die rechte war. Fallen wir nicht in einen Irrthum zuruͤck, der sich bereits in der Erfahrung als einen solchen ausgewiesen hat; treffen wir um keinen Preis eine halbe Maßregel in einer Zeit, wo Alles, was rings um uns vorgeht, zu etwas Ganzem auffor⸗ dert. Die Landwehr, nach welcher die Stimme des Volkes ruft, soll etwas Großartiges seyn; sie soll unserer Gegenwart Selbst⸗ gefuͤhl und unserer Zukunft Sicherheit gewähren; sie soll, indem sie der Preußischen nachgebildet wird, die Wirkung haben, daß die Staaten des achten Bundes-Armee-Corps eine Streitmacht von 100,000 Mann ins Feld zu stellen vermögen. Was auf kleinere Zwecke ausgeht, das wird einen verhältnißmäßig geringen Unter⸗ schied gegen bisher ausmachen, und mit gleichfalls hohen Kosten seiner Aufgabe nicht gewachsen seyn.“

Die Hannov. Ztg. enthalt folgende Bekanntmachung: Da der Umfang und die Lage der Geschaͤfte bei dem Koͤnigl. Ober— Appellations Gerichte sowohl, wie bei den Koͤniglichen Justiz Kanzleien es gegenwärtig nicht gestatten, einzelne Mitglieder der— selben Behufs ihres Eintritts in die allgemeine Staͤnde Versamm⸗ lung zu beurlauben, und dann, den Bestimmungen Sr Königl. Majestät gemäß, solcherhalb das Behufige den gedachten Justiz— Behoͤrden bereits eroͤffnet ist, so wird, daß solches geschehen, hier— durch, mit besonderer Ruͤcksicht auf die Wahlberechtigten, zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Hannover, den. 26. April 1841. Königl. Hannoversches Justiz⸗Ministerium. Stralenheim.“

Hamburg, 18. April. (A. 3.) zon Zucker und Kaffee aus allen Theilen unglaublicher Fuͤlle nach den Europaäischen Haͤfen; zu keiner Zeit sind solche Vorraͤthe aufgespeichert gewesen, als gegenwartig, Die Gesammt— ebersichten der fechs Haupt-Niederlagen ven Europa weist ein Quantum von 1,792,069 Etr. Zucker bis zum 1. April auf, ge— gen 1,245,900 Etr. gleichzeitig 1810 1,597,900 Ctr. im Jahr i839, 1,140,000 Cr. 1838, und 1,428,300 Etr. im Jahr 1837. In Hamburg allein lagern 190,060 Ctr.; gegen 195,990 in 1840, 140,060 in 1839, So, 900 in 1838 und 1 15,000 Ctr. in 1837. Von Havana ist uͤberdies ungemein viel unterwegs, o daß einem einzigen Hause neun Ladungen angekuͤndigt sind. Der Werth dieses Artikels ist jetzt etwa 19 pCt. billiger als am J. April 1830, und 15 bis 25 pCt. billiger als im Fruͤhjahr 1839; deshalb ist es zu vermuthen, daß der Verbrauch sich meh—⸗ ren und den Ueberfluß verringern wird, Die Vorraͤihe von Kaffee am 1. April wurden in den sechs Haupt Niederlagen von Europa auf 1,021,000 Ctr. geschätzt, gegen 94,00 Eir; gleich— zeitig 820, 542,300 im Jahr 1839, G58, 300 Ctr. 1838, und 567,600 Ctr. 1837. Der Werth dieses Artikels ist 19 pt. niedriger als vergangenes Jahr. Obgleich es wahrscheinlich ist,

daß der Zoll auf Kaffee in der diesjährigen Parlaments Session beträchtlich herabgesetzt werden wird, so kann dies doch keinen merklichen Unterschied im Verbrauche Englands bewirken, weil durch die letzten Nachrichten von China der Preis von Thee abermals um 15 pCt. gewichen ist.

8 ne n. Madrid, 16. April. Der Beschluß des Senats uͤber den

Gang, welcher fuͤr die Ernennung der Regentschaft eingehalten

werden soll, ist der Deputirten-Kammer heute kommunicirt wor⸗

den. Diese ernannte sofort eine Kommission zur Berichterstattung über diesen Beschluß. Die Kommission ist aus eifrigen Trini⸗ tariern zusammengesetzt, naͤmlich aus den Herren Joaquin Maria Lopez (Praͤsident), Juan Batista Alonso, Miguel Aallon Euge— nio Diez, Gil Sanz, Fuente Andres und Louis Gonzales Bravo. Man glaubt allgemein, daß sie ganz entgegengesetzte Grundlagen beantragen werde. Allem Anscheine nach wird dann eine ge— mischte Kommission ernannt werden, und eine solche wird wahr— scheinlich sich nicht leicht vereinbaren koͤnnen. , Man hat Nachrichten von Cuba bis herrschte die tiefste Ruhe auf dieser Insel.

Barcelona, 16. April. Es heißt, der bekannte Chef Tristany habe sich im Th Aus Girona wird berick Zorilla, Burjos und an Ratalonien zuruͤckgekehrt seyen. ö wissen, zu Portvendre wurden 10, 900 Franzosen erwartet, um nach Algier eingeschifft zu werden; General Castasieda habe aber den Befehl erhalten, sie zu beobachten, bis sie in Algerien gelan— det seyn wuͤrden.

Maͤrz. Es

zum 3.

In Girona wollte man ferner

d

Berlin, 28 der Kronprinz von Besuch des Universit . Senats die Matrikel als akademischer; entgeg und Ihren Namen in das Album der Universität einzuzeichnen— Die Mitglieder der Immatriculations-Kommission, namlich der zeitige Rektor, Professor Dr. Lichten stein, der Universitaͤts Richter, Geheime Regierungs Rath Krause, die Dekane der vier Fakultaͤten, Professor Dr. Twesten, Professor Ir. Heffter, Professor r. Osann, Professor Dr. Zumpt, nebst dem Uniper⸗ sitäts⸗Secretair und Quästor, Baron von Me dem, so wie die jenigen Professoren der Universitaͤt, welche die J den, Sr. Koͤniglichen Hoheit im nächsten Semester ,. zu halten, naͤmlich: Professor Hr. Encke, Professor Dr. Homey gr, Professor Dr. Ranke, Professor hr. Rudorff, Professor hr. Di eterici, Professor hr. Hotho und Professor hr. Mag⸗ nus, hatten die Ehre, Sr. Koͤnigl. Hoheit bei dieser Sele ge nl vorgestellt zu werden und die schmeichelhafte Erklärung des Wohl—⸗

wollens und Vertrauens, mit welchem Sie Sich der hiesigen

Universitaͤt anschließen, aus Ihrem Munde zu vernehmen.

In Verfolg der Aufsorderung des hiesigen Vereins 6. man n n 18. n , , . Staats⸗Ze e vom gedachten Jahre zeige ich hierdur« daß. ö an Hirn! bei . gt ann gen und laut , . ,, Verein zu Detmold als Beilage zu dem Lippischen V 33a, . 6h en Druck bekannt gemachten Verzeichnisses an denselben abgelie ö .

30 Rihlr. 20 Sgr. incl. 60 Rihir, Gold, und zwar aus

än eld. 6 Schr innfr gr Rizr. Gold, aus Pesen zor NRitzltz ans

J f ü ! hlr. Breslau 5 Rihir, aus Düsseldorf 5 Rihlr., aus sickermünde 13 Ri

3 Sgr., aus Kobus 2 Rihlr., aus Spandau! Niblr. aus Deidel⸗ berg 2 Rihir. und aus Tübingen 2 Rihlr. Später sind noch einge⸗

3

diesem Benkmal

kommen und ebenfalls abgeliefert 8 Rlhlr., und zwar aus Berlin 6 Rihir. und aus Arnswalde 2 Rihlr. Das obenerwähnte, detaillirte, gedruckte Verzeichniß der Beiträge ist nebst einer, von dem Detmolder Verein publizirten weiteren Nachricht über das Hermanns⸗Denkmal im Stehelifschen (Charlottensir. 33) und im Jagorschen (unter den Linden 23) Lokal, so wie im Englischen Hause (Mohrenstr. 9) zur gefälligen Ein⸗ sicht offen gelegt?) . Brunkow, Berlin, den 25. April 1841. Geheimer Hofrath.

) Auch auf der Erpedition der Allgem, Preuß. Staats⸗ Zeitung (Friedrichs str. 72) ist ein solches Verzeichniß 134. zur Einsicht für die—⸗ 6* str: * 1. 569 K jenigen, die sich für diese Angelegenheit interessiren, niedergelegt.

Dauer der Eisenbahn-Fahrten am 28. April.

Abgang Zeitdauer Abgang von . von St. M Potsdam.

Zeitdauer

Im 6! Ubr Morgens. . Vormitt. . . Nachmitt. .

Abends

Um s Ubr Morgens . . 42 Vormisit. ... 41 Nachmitt.. AA 21: 2

J Abends.... 13 .

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1 *.

obachtungen. Nkach einmaliger KReobachtun

ete orologische Nachmittags

löl.

Abends 19 1è419r

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1 . Par. 339 24 Bar. Quellwärme

w 13. R.

34061 w 1609 *

war. 339 89 X. 4 20 3 R.

R. 83 w. Bodenwarme

Ausdünstung

Niederschlag Warmewechse —=— 8.9

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1 Den

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Hamburg, 27. April w ; 2 . 8 . ! uk-Actien 1565 Br. Eugl Kuss. 1098 / s.

Paris, 22. April. . 59, Rente fin cour. 113. 78. 3 leute hin Cut. 3

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Nenpl. au compt. 193. 97. O“ Span. Reute 247. Päunrsive 83,4. 370 J

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Petersburg, 20. April. . Met, zor. klum. dälsg,. Furig 107: * Din. 500 FI do. 200 FI. —.

1 7. Lond. 3 Par. 56)0

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Hon

1071/4 1659. b,, Auf Befehl; Ballets

Königlich e ]

Freitag, 30. April. Im Opernhause: 3 Feensee, große Oper in 5 Abth. Musik von Auber. von Hoguet. . .

Preise der Plätze: Ein Platz in der ges: 1! Rihlr. 19 Sgr. c.

Im Syhanspiethause sil de ville nouveau en 2 actes. 2 !- 2 1 2 . 219 8 Va 2 ö - ö par Srribe. 2) Bocquet bere et de,. Schauspielhause: Voltaire's

Sonnabend, i. Mai. Im . y l Ten ziestäntien in 2 Abth., von B, A. Herrmann. (Madame , . in , . als Gastrolle.) Hierauf: Der Hei— , d lebendes Bild in 2 Abth., von L. rathsantrag auf Helgoland . Schneider. (Dlle. H. Erck: Clare.)

Der

Logen des 1sten Ran—

3112 4 1064 1] Simp'e histoire, vaulleville en Laete

d Freitag, 30. April. Der Talisman. Pesse mit Gesang in 3 Akten, von J. Nestroy, Musik von A. Muͤller. : Sonnabend, 1. Mai. (Erste Italiaͤnische Opern Vor stellush) Luerezin Borgia. Opera in 3 Atti, del Signer Felice Romani. Mu- zien del Signor Donizetti.

Verantwortlicher Redacteur Dr. T KR. Zinteisen. Dedruckt bei A. W. Oaypn.

All gemeine

Staats⸗Zeitung.

MW 120.

.

.

Angelegenheiten. Schluß der gutachtlichen Erklärun⸗

nen der ständischen Ausschüsse und der Allerhochsten Bescheide Westphalen. Preußen. Westpreußische Provinzialge— Erbfolge in Rittergüter. Verpflichtung, die Chausseen vom Schnee zu räumen.

Rußland u. Holen. St. Petersb. des Großfürsten Thronfolgers erschienen.

Fräantreich. paris. Der Prozeß des Journals „La France“ we⸗ gen der dem Könige fälschlich zugescheiebenen Briefe. Vermischtes.

G oßbeit. u. Irlind. London. Verfahren der Minister hinsicht⸗ lich der Irländischen Wähler-Negistrirung. Napier's Ankunft. Vermischte z.

Be dien. Brüssesl. Medizinal-Person fuhren von Wolle und Wellenwagren.

Madrid. Privatschreiben.

setze.

Programm der Vermählung

en in Belgien. Ein- u. Aus—

ie Regentschaftsfrage näher

,,, deren Lo⸗

vate.

leuchtet. Spaltung des Senats und des Kongresses bei

Schreiden

§ejr Lenp

Se. Majestaͤt der König haben dem Goldarbeiter Johann Demessmbeur das Prädikat: Hof-⸗FJuwelier“ beizulegen geruht Jemessteur das Prädikat: „wVol-Ju weiter eizulegen geruht.

.

Se Koͤnigl. Hoheit der Prinz Albrecht wieder eingetrossen.

hier

Der Justiz-Kommissarius Schrottky beim Herzoglichen Fuͤrstenthumsgericht zu Oels ist zugleich zum Notarius im De— vartement des Königlichen Ober Landesgerichts zu Breslau bestellt worden.

Der bisherige Kammergerichts⸗Assessor Oesterreich ist zum Justiz-Kommissarius bei den Untergerichten des Juͤterbogk Lucken⸗ waldeschen Kreises, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Lucken— walde, bestellt worden.

Heute wird das Gte Stuͤck der Gesetz-Sammlunzg ausgege— welches enthält die Verordnungen uͤber die Befugnisse der Kreisstaͤnde, Ausgaben zu beschließen und die Kreis-Eingesessenen dadurch zu verpflichten, vom 25. März d. J. unter Nr. 2150. in der Kur- und Neumark Brandenburg und dem Markgrafthum Nieder -Lausitz, l. im Herzogthum Pommern und Fürstenthum Ruͤgen, im Großherzogthum Posen, in der Provinz Sachsen, und . in der Provinz Westphalen; ferner das Gesetz zur Aufrechthaltung der Mannszucht auf den Seeschiffen; vom 31sten desselben Monats, und die Ministerial-Erklaͤrung uͤber das mit der Groß— herzogl. Hessischen Regierung getroffene Uehereinkom— men, wegen gegenseitiger Verfolgung der Verbrecher der die Landes-Graͤnze hinaus. Vom 10ten v. M. in, den 1. Mai 184! ebits-Comtoir der Gesetz⸗ Sammlung.

6

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28 69

A

Angekommen: Der Geheime Legations⸗Rath, außerordent— liche Gesandte und bevollmächtigte Minister bei der Schweizeri— schen Eidgenossenschaft, Ur. Bunsen, von Bern

Abgereist: Der Bischof der evangelischen Kirche und Ge— neral-Superintendent der Provinz Westphalen und der Rhein— Provinz, hr. Roß, nach der Rheingegend.

Der Kammerherr und Geschaͤftsträger am Paͤpstlichen Hofe, von Buch, nach Neu-Strelitz.

Landtag s-Angelegenheiten. Zusammenstellung der gutachtlichen Erklärungen der Provinzial-Landtage auf die Proposition we

gen Einrichtung ständischer Ausschüsse und der darauf ertheilten Allerhöchsten Bescheide. (Schluß. *)

Vll. Provinz Westphalęen.

l. Auszug aus dem Allerhoͤchsten Pfropositions-Dekret vom 23. Februar 1841.

3 . 1 des Allerhöoͤchsten Propositions-Dekrets

suͤr 3 Sest halischen Provinzial Landtag sonst gleichlautend

ai ö ö ö ö. 17 der St. ZtJ. mitgetheilten, entsprechenden

,,, „Propasitions-Dekrets fur den Preußüichen und die

übrigen Provinzial, Landtage enthalt bei? den Bestimmungen

über die Zusammen etzung des Ausschusses noch Folgendes:

) Nur auf d ind ; aan ö . en i ur 33nd! ö. der hier aufzsfübriten sieben Ppzerir—⸗ * 13 Zeit Liese ? ngeiegenheit erledigt. Der Lanttag der Rhein— Prorinz trut eist im Laufe dieses Monga.s zusamm en. .

Sofern der Stand der Fuͤrsten und Herren in dem Ausschusse besonders vertreten zu werden wuͤnschen sollte, wollen Wir dem⸗ selben überlassen, Zwei Ausschuß⸗-Mitalieder aus seiner Mitte zu erwaͤhlen, die dann den uͤbrigen Zwoͤlf Mitgliedern hinzu— treten.

2. Auszug aus der gutachtlichen Erklärung des Pro—

vinzial(Landtages de date Munster den 17. März

1841.

Die Stände fuͤhlen sich durch die erste Proposition des Aller— höͤchsten Peopositions⸗Dekrets vom 23. Februar 1823 zu dem tief⸗ gefuͤhltesten Danke verpflichtet und erkennen darin mit inniger Freude die Absicht Sr. Majestäͤt, das staͤndische Institut, welches die Preußische Monarchie dem erhabenen Hochseligen Könige verdankt, einer hoͤheren Entwickelung entgegen zu fuͤhren und die Verbesserungen eintreten zu lassen, welche die Ersahrung von Acht, zehn Jahren in demselben als waͤnschenswerth erscheinen ließ. Sie verehren in dem Abschnitt D dieser Proposition dankbar die landesväͤterliche Fuͤrsorge, die, indem sie dem Ausschusse eine hohe Bestunmung anweiset, gleichzeitig der bestehenden Befugnisse des Provinzial-Landtages schuͤtzend erwähnt, und sprechen zuversichtlich die Ueberzeugung aus, daß der Ausschuß Sr. Majestaͤt uͤberall mit dem Rath ind mit der Mitwirkung entgegenkommen werde, die Allerhochstdieselben von ihm zu verlangen sich veranlaßt finden moͤchten.

Zum Eingange und §. U sind besondere Bemerkungen nicht gemacht.

Zum 5 2.

a) Die Staͤnde schlagen die Zusammensetzung des Ausschusses in der Art vor, daß von den Vier Ausschuß-Mitgliedern eines jeden Standes Drei nach den Regierunas-Bezirken, und das Vierte aus sammilichen Landtags-Abgeordneten des betreffenden Standes gewählt werde. Sie halten da— sfuͤr, daß hierdurch auf der einen Seite die Interessen der einzelnen Landestheile beruͤcksichtigt, und auf der anderen noch ein groͤßerer Spielraum zur Beruͤcksichtigung vorzuͤg— licher Qualification gelassen werde. Achtzehn Landtags— Mitglieder vom ersten und zweiten Stande erklaren sich in einem Separat⸗Votum gegen diesen Vorschlag und beantra— gen die Bildung zweier Wahl-Adbtheilungen, auf Grund der alten Landes-Eintheilung, von denen die eine aus dem Furstenthum Minden, den Grafschaften Ravensberg und Mark und dem Fuͤrstenthum Paderborn mit Corvey; die andere aber aus dem Herzogthum Westphalen und Fuͤrsten— thum Muͤnster mit Recklinghausen bestehen wuͤrde. Bei dieser Eintheilung, welche Landestheile vereinigen wurde, die große Aehnlichkeit in ihrer früheren Verfassung haben, wuͤrden dann in jeder Abtheilung Zehn Abgeordnete der

Entbieten Unseren, zum Landtage der Provinz Westpha⸗ len versammelten getreuen Ständen Unseren gnaäͤdigen Gruß und ertheilen denselben auf ihre Erklarung, uͤber den mittelst der Proposition J. D. Unseres Propositions⸗Dekrets vem 23. Fe⸗ bruar e. dem Landtage vorgelegten Entwurf einer Verordnung, wegen Einrichtung eines staͤndischen Ausschusses, nachstehenden gnaäͤdigsten Bescheid. 26

Zur unzweifelbasten Feststellung Unserer bereits in dem Pro⸗ positions⸗Dekrete erklärten Absicht, daß durch die dem zu ernen⸗ nenden Ausschusse anzuweisende Wirksamkeit die verfassunge mã⸗ ßigen Rechte der Provinzial⸗Stande nicht beeinträchtigt werden sollen, haben Wir fuͤr angemessen erachtet, dies in der Verord⸗ nung ausdruͤcklich auszusprechen.

Danach verbleiben dem Wirkungskreise der Provinzial Land⸗ tage die im Art. III. des Allgemeinen Gesetzes wegen Anordnung der Provinzial⸗Staͤnde vom 5. Juni 1823 denselben uͤberwiesenen Attributronen. Nur wenn die Änsichten der Provinzial-Landtage der verschiedenen Provinzen uͤber die von ihnen berathenen Ge⸗ setz Entwuͤrfe bedeutend von einander abweichen, oder andere im

Laufe der weiteren Verhandlungen hervortretende Momente dies

bedingen sollten, beabsichtigen Wir, eine Ausgleichung derselben

durch die Ausschuͤsse der betreffenden Provinzen anzuordnen.

Bei Gegenstaͤnden, welche bisher nicht als zur Kompetenz der

Provinzial-Staͤnde gehoͤrig betrachtet sind, dagegen, wollen Wir,

sofern von Uns fuͤr noͤthig erachtet wird, den Rath erfahrener

Maͤnner aus den Eingesessenen Unserer Provinzen einzuholen, die anzunehmenden Hauptarundsaͤtze einer Besprechung mit den Aus—

schussen unterwerfen lassen.

die Zusammensetzung des Auss chen entsprechen; finden jedoch angemessen, fur

Dem Antrage der Majoritàt Unserer getreuen Stände über schusses wollen Wir im Wesentli— die Wahl der

Mitglieder des Ausschusses die Eintheilung in Wahl⸗Bezirke, wie sie im Art. II. der Verordnung vom 15. Juli 1827 festgesetzt ist, als Grundlage in der Art anzunehmen, daß je zwei Wahl ⸗⸗Be⸗ / zirke ein Ausschuß⸗-Mitalied fuͤr jeden Stand zu erwählen haden;

gelegt werden, daß ihre Graͤnzen mit denen Resgierungs⸗Bezirke zusammenfallen.

dabei aber die gemeinschaftlich wahlenden Bezirke so zusammen— der gegenwärtigen

Wir setzen demnach fest, daß zum Ausschusse vom zweiten,

dritten und vierten Stande fuͤr jeden Stand ein Mitalted von dessen Landtags-Abgeordneten aus dem und Paderbornschen Wahl- Bezirke, aus deren Mitte, ein Mit⸗

Minden ⸗Ravensbergschen

glied in gleicher Art von dessen Abgeordneten, aus dem Westphaͤ⸗ lischen und Maäͤrkischen Wahl Bezirke, und ein Mitglied, ebenso von dessen Abgeordneten aus den beiden Münsterschen Wahl-Be— zirken; das vierte von jedem der drei Stände zu ernennende Mitglied aber von sammtlichen Landtaas-Abgeordneten derselben ohne Ruͤcksicht auf die obengedachte Einheilung der Provinz

Ritterschaft und Zehn Abgeordnete der Landgemeinden, je gewaͤhlt werde,

Zwei Ausschuß-Meitglieder ihres Standes, und dagegen in der ersten Wahl-Abtheilung Eilf und in der zweiten Neun

Abgeordnete der Staͤdte ebenso je Zwei Ausschuß-Mitglie⸗

der zu wählen haben.

Da die Staͤnde aus der Proposition J. D. ersehen, daß es die Allerhöoͤchste Absicht sey, die Zwoͤlf Ausschuß-Mitalieder aus dem zweiten, dritten und vierten Stande wahlen zu lassen, dem ersten Stande aber zu gestatten, Zwei Mitglieder desselben zu ernennen, so halten sie dafuͤr, daß dem §. 2 eine andere Fassung zu geben seyn duͤrfte.

Die Bestimmung, daß der Landtags-Marschall bis zur Er— nennung des folgenden Landtags-Marschalls in seiner Func— tion bleibe, steht nach der Ansicht des Landtages nicht mit der Vorschrift des 5. 4, wonach die Amtswirksamkeit der Ausschuß-Mitglieder von einem Provinzial,Landtage bis zum anderen wahren soll, im Einklange. Es wird daher vorgeschlagen, auch das Amt des Landtags-Marschalls, als Vorsitzenden des Ausschusses, bis zur Eroͤffnung des naͤchsten Landtages fortdauern zu lassen. In einem Separat-Voto

Wenn Wir in Unserem Propositions-Dekrete vom 23. Fe— bruar v. J. uns geneigt erklaͤrt haben, dem Stande der Fürsten und Herren auf ihren etwanigen Wunsch eine besondere Theil—

nahme an dem Ausschusse durch zwei dazu von ihnen zu waäͤh—

lende Mitglieder einzuräumen, so ist solches nur auf die fruͤher reichsunmittelbaren Herren Fuͤrsten zu beziehen, wohingegen die— jenigen Mitglieder des ersten Standes, deren Besitzungen erst später eine Stimme in demselben beigelegt ist, an den Wahlen der von der Ritterschaft zu bestellenden Ausschuß-Mitglieder Theil

nehmen und dazu wählbar seyn sollen. Die Herren Fuͤrsten kön— nen indeß die vorgedachten beiden Ausschuß-Mitalieder nur aus

ihrer Mitte wählen und die Gewählten nur in Person an den Verhandlungen des Ausschusses Theil nehmen.

Da Wir die Theilnahme der Herren Fursten an dem Aus— schusse von ihrem Wunsche abhängig gemacht haben; eine desfall— sige Erklärung aber nicht vorliegt, so muͤssen Wir Uns vorbehal— ten, kuͤnftig auf ihren Antrag das Weitere zu bestimmen. So—

fern von dem anerbotenen Zugeständniß Gebrauch gemacht wird, soll indeß die Theilnahme der erwähnten beiden Mitglieder an

wird dagegen geäußert, daß die Function des Landtags⸗

Marschalls allerdings mit der Ernennung seines Nachfolgers erloͤschen muͤsse, weil sonst leicht der Fall eintreten könne, daß waͤhrend einer geraumen Zeit zwei Landtags⸗Marschalle existirten.

Zu den §§. 3 und 4 ist nichts bemerkt.

Zum §. 5.

Die Staͤnde halten dafuͤr, daß die Uebertragung von Ver— waltungs-Geschäften auf den Ausschuß mit Lessen wesentlichem Zwecke nicht vollkommen zu vereinigen sey. Denn bei der Wahl der mit der Besorgung von Verwaltungs -Geschaͤften zu beauftra—

Kenntniß des Gegenstandes eder besondere Vorliebe fuͤr denselben, auch auf die Lage der Wohnorte der Beauftragten in der Nahe der zu beaufsichtigenden Institute gesehen; solche besondere Ruͤcksichten aber ließen sich bei der Wahl der Mitglieder fuͤr den hier in Rede stehenden Ausschuß, ohne Nachtheil suͤr seinen Hauptzweck, nicht nehmen. Es wird daher darauf angetragen, zu gestatten, daß, wie bisher, fuͤr die staͤndischen Institute beson— dere Aueschuͤsse gewählt werden duͤrften. Sofern aber diesem Antrage nicht entsprochen werden koͤnnte, wird bevorwortet, daß die fraglichen Geschaͤfte nicht dem ganzen Ausschusse; sondern nach den verschiedenen Gegenstaͤnden mehreren innerhalb desselben, even— tuell mit Zuziehung der Stellvertreter, durch die Wahl des Land— tages zu bezeichnenden engeren Ausschuͤssen, anvertraut werden moͤchten. Zum §. 6.

Wird eine Abaͤnderung dahin beantragt: daß die Kosten der Ausschuͤsse in derselben Art, wie die Landtaas-Kosten aufzubrin— gen seyen, weil die letzteren nach der dortigen Einrichtung in solche zerfielen, welche die Provinz als Gesammtheit trage, und in solche, welche jeder Stand in sich aufbringe.

3. Allerhoöchster Bescheid.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden Koͤnig von Preußen ꝛc.

den Verhandlungen des Ausschusses nur dann statifinden, wenn derselbe fuͤr sich allein zusammentritt, wohingegen Wir fuͤr den

Fall, daß Wir die Ausschuͤsse mehrerer Provinzen zu einer ge—

meinsamen Berathung berufen sollten, Uns, wegen der Konkur—

renz der ehemaligen Reichsunmittelbaren dabei, weitere Bestim—

mung vorbehalten.

Wenn etwa die Theilnahme der Herren

Fuͤrsten am Ausschusse in der erwahnten Art nicht ins Leben treten mochte, Wir aber den Landtags-Marschall aus denselben

ernennen sollten, so tritt dieser dem Ausschusse als dreizehntes

Mitglied hinzu; wohingegen er dann bei etwaniger Vereinigung . des Ausschusses mit den Ausschuͤssen anderer Provinzen ganz aus— genden Staͤnde-Mitalteder habe bisher der Landtag auf genaue anderes Mitglied ersetzt wird.

dahin abaͤndern, Landtages in seiner Function bleiben soll.

scheidet, und durch ein von Uns zum Vorsitzenden zu ernennendes

Die Bestimmung der Dauer des Amtes des Landtags⸗Mar— schalls wollen Wir nach dem Antrage Unserer getreuen Stände daß derselbe bis zur Eröffnung des naͤchsten Die Leitung der durch die Bestimmung sub J. A. Unseres Propositions-Dekrets v. 23.

Februar d. J. angeordneten, vorbereitenden Bearbeitung der le— gislativen Gegenstaͤnde, gehort indeß lediglich zum Wirkungs kreise des fuͤr einen bevorstehenden Landtag ernannten neuen Landtags— Marschalls.

Fuͤr den Fall der Behinderung des Landtags-Marschalls werden Wir zu seiner Vertretung im Vorsitze ein Mitglied des

Ausschusses ernennen, und ist daher für denselben aus dem

Stande, beziehungsweise Landestheile, welchem er angehoͤrt, ein Stellvertreter zu wahlen, der ihn dann in seiner Eigenschaft als Ausschuß-Mitglied ersetzt. Diese letztere Vertretung faͤllt weg,

wenn in dem oben berührten Falle der Landtags-Marschall dem

Ausschusse als dreizehntes Mitalied hinzugetreten ist. ; Die Leitung der Wahlen finden Wir fuͤr angemessen, in al⸗

len Standen dem Landtags⸗Marschall zu uͤberttagen,

Was die Usberwceisung von Verwèltungs Seschästen, ang den nach der Proposition J. D. zu bestellenden Aus chu et g, ) sst es Unsere Absicht gewesen, dieselbWe lediglich der, . . . nahme Unserer getreuen Staͤnde zu nberlassen, auch wurde durch