1841 / 128 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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C. Robertt, aus New⸗York; J. * ̃ ; Mohring. Im Ganzen Kind, aus Hamburg; M g. Im en 9 Seen nter mier 2 Kinder. Cookman aus Washington ist w. 66 Senats der Vereinigten Staaten und einer der an— 6 Geistlichen der Amerikanischen Epis kopal⸗Methodisten; gen, die Amerikanische Bibel⸗Gesellschaft bei der bevorstehen⸗ * ehr ecfeier der Britischen und auswärtigen Bibel⸗Gesellschaft ĩ don repraͤsentiren. . 9 9 John Harvey, der bisherige Gouverneur von Neu an. obng r z Neufundland nd desse Braunschweig, ist zum Gouverneur von Neufundland und dessen Dependenzien ernannt worden.

Kinde; E. Berry; J

1

11 4 Bruͤssel, 3. Mai. An die Stelle der leidenschaftlichen Aufregung der letzteren Monate scheint allmaͤlig einecruhige Ueber legung zu treten, welche von den Ursachen, Anlaͤssen oder Vor wänden' der letzteren Ereignisse mehr abstrahirt, um die dadurch herbeigeführte neue Lage der Dinge ins Auge zu fassen und an sich selbst zu pruͤfen. Obgleich wir keinesweges der Politik das Wort reden wollen, welche mit dem gewohnlichen Schlagworte des fait accompli, das Urtheil von dem Vorgefallenen ablenken und allein auf den gegenwartigen Zustand sixiren moͤchte, so ist doch auch nicht zu übersehen, daß fuͤr den Staatsmann wie den Geschichtsforscher die objektive Auffassung ein wesentliches Moment ist. Haben doch ohnehin die Ereignisse oft eine n tiefere Begruͤndung in sachlichen streitenden Theilen oder dem der Zeit den Beobachter nur unklar erkannt werder haben sich die beiden Haupt-Parteien, die katholische rale, immer entschiedener und schroffer gegenuͤberge— erstere, eifrig und thaͤtig, hat die ihr in der Conf äumten Freiheiten benutzt, um uͤber za Netz von geistlichen oder durch Geistliche ge ziehen, die andere reicher an Worten, aber kaͤrg hat lange mit einer Art von Gleichguͤltigkeit und dem Umsichgreifen der Gegenpartei zugesehen und nur nen Gelegenheiten, z. B. bei den Wahlen ihre Thaͤtigkeit ihre Krafte gezeigt. Wir wissen nicht, ob wir ihr n Ehre erzeigen, wenn wir die Meinung aussprechen, so sehr von der Macht und dem Durchdringen de Ideen uͤberzeugt war, daß sie ein thaͤtigeres Auftret flüssig haͤlt. Seit einiger Zeit hat aber dieselbe hir laͤsse gehabt, sich von diesem Irrthume zu uͤberzeugen

Stelle der selbst wohlgefaͤlligen Zuversicht ist

2

Verhaͤltnissen, die noch

1

5 ner .

politisches Betragen der Gegenpartei genaäͤhrte ten, so daß man wohl die Frage aufwerfen kann, o 5 teien noch weiter auseinandergehen und der Kampf noch werden wird. Daß jedoch die Ausgleichung ein d schaftlichen Zustand Belgiens gegebenes daß schon das vorige Ministerium, dieselb Wirkens aufstellte. Freilich ist dieser Zweck, sachen erhellt, nicht erreicht worden Die Gruͤnde d lagen nicht so sehr in seinem Willen, als in den der Stellung der Parteien oder, wie Gegner b. seiner eigenen Zusammensetzung ae Kabinet hat denselben Zweck als Hauptaufgabe seines etzt erhebt sich nun auch wiederum die Frage, ob es ihn wird chen konnen, jetzt, da die Rollen bloß umgekehrt erscheinen und die liberale Partei, welche dem Ministerium seinen Ursprung vorwirft, dasselbe ebenfalls nicht nach seinen Handlungen, sondern nach seinen gemuthmaßten Tendenzen zu beurtheilen angefangen Allein so schwierig die Loösung der Aufgabe ist, so scheint

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behaupten, Daseyns ge

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Thatsachen bestimmen laßt. die Extreme hindurch auf den gesunden Sinn der große zahl der Beobachter lossteuern und sein Daseyn wird; des Landes gesichert seyn

Seit dem Antritts⸗-Cirkular G bis aus dem Ministerium des Innern hervorgegangen e trifft die Wiedererwahlung der zu Ministern ernannten Deputir der andere die Gesanimtpruͤfung (concours) der Kollegien oi Gymnasien. Das Wahlgesetz verordnet,

1 KIS jetzt zwei Hauptbeschluü der eine

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daß die zu hoͤheren Aem tern beförderten Deputirten binnen einem Monate neuen Wahlen unterworfen werden sollen. Da nun die neuen Minister sich, mit Ausnahme des Kriegs-Ministers, sammtlich in dieser Lage be finden, so haͤtten dem Gesetze nach den 14. Mai e Wahl

fuͤr sie stattfinden muͤssen. Nun werden aber ir die sem Jahr gesetzlich fuͤr die Wiedererneuerung der Halfte der Deputirien— Kammer, in 5 Provinzen neue Wahlen am 8. Juni vorgenom— men, und es wurde dies zur Folge haben, daß mancher von den Ministern, welche diesen Provinzen angehoͤren, sich in kurzer Zeit zwei mal den Wahlen haͤtten unterziehen muͤssen. Der Minister des Innern hat daher bei dieser Gelegenheit das Wahlgesetz nicht buch stäblich, sondern seinem Geiste nach interpretiren zu durfen ge— glaubt und deshalb den einen Wahltermin mit dem zweiten allge meinen verbunden. Der Ministrr hat zur Rechtfertigung dieser Auslegung mehrere Fälle angeführt, wo die Wahlen einige Tage spater stattgefunden haben; allein wollte man auch die Thatsachen an sich zugeben, ohne auf die sie begleitenden Umstaͤnde näher einzugehen, so berechtigt doch die Zuruͤckschiebung von einigen Tagen nicht zu einer anderen von mehreren Wochen. Außerdem

wo es sich um Gesetze handelt, ist auch der klare Buchstabe hei lig, koͤnnten nicht ebenfalls unvorhergesehene Umstände ein aber— maliges Einberufen der Kammern vor den neuen Wahlen noͤthig machen, und würden dann nicht mehrere Provinzen nur ein vollständige Repraͤsentation besitzen. Es ist auch diese vom Mi nister vorgenommene Auslegung von sonst günstig fur das neue Kabinet gestimmten Personen mißbilligend aufgenommen worden, und es dürfte die Maßregel selbst auf das Refultat einiger Wah len nicht ohne Einfluß seyn

Deutsche Bundesstaaten.

Karlsruhe, 2. Mai. (Bad. Bl) Eine Deputation der Abgeordneten ⸗Kammer, mit ihrem Praͤsidenten an der Spitze hatte heute Mittag um halb zwei Uhr die Ehre, Sr. Königl. Hoheit vie Antwort-Adresse auf die Thronrede zu überreichen, in welcher es unter Anderem heißt: —⸗

„Mit Deutscher Gesinnung stets bereit zur treuen Erfüllung der Pflichten gegen das gemeinsame Denische Vaterland, stark durch seine Eintracht und das auf gesicherten Rechtszusignd gegründete wachselsei= tige Vertrauen von Deutschlands Fürsten und Völkern wird die Dentsche Natson stets jeder Gefahr gewachsen. Von dieser Gesinnung geleitet

erden . geworden sind, die

astni nds veranlaßt getroffen haben, damit das Groß— Verb g i st Tur ln Ber eitschaft sey, die gegen den Deuischyn Mit

thum jederzeit in . e nder en Verpflichtungen Freude vernahmen wir Ew. Königl.

nung der Bereitwilligkeit, mit we

vollständig zu erfüllen.

huldvolle Anerken

Hoheit

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6 zie Anordnungen h⸗

die Ausgaben prüfen, welche durch die ungen noh 1 w ;

wir J Ew. Königl. Hoheit, durch die politischen zeinen und im Ensemble ausgeführt, so daß eine ,, , ͤ

scher die Jugend des Landes, dem

544

ergangenen Anrufe folgend, Ihren Erwartungen entsprochen hat Gleiche Bereitwilligkeit zu jeglichem Opfer wir sprechen es aus vor Ihrem erhabenen Throne, werden Ew. Königl. Hoheit bei Ihrem Janzen Volke finden, wenn die Vertheidigung von Fürst und Vaterland dazu aufruft. Mit gleicher Freude erfüllte uns die von Ew. Königl. Hoheit ausgesprochene Anerkennung, daß in dem Großherzogthum nur eine Gesinnung der Treue und Liebe zum Vaterland herrscht, zu dem Lande, welches unter dem Schutze seiner ihm theuern Verfassung Ew. Königl. Hoheit Scepter segnet, und zum gemeinsamen Dentschen Vaterlande. Diese Gewißheit erhöht die von uns aufrichtig getheilte Freude Ew. Königl. Hoheit über den nenerdigs gesicherten Frieden. Möge er lange dauern und reichliche Früchte bringen. Wir erblicken ein neues Pfand hiefür in der Vervollständigung des Vertheidigungssystems des Denischen Bundes, und sehen deshalb mit regem Interesse den uns hier über gnädigsi zugesagten Eröffnungen entgegen, welche unsere Ueber zeugun bekräftigen mögen, daß hierdurch der südwesilichen Gränze derj Schutz gewährt werde, der eben so völkerrechtlichen Traktaten, als Geiste eines Bundes entspricht: welcher, gegründet zur Erhaltung iußeren wie der inneren Sicherheit Deutschlands, und der Unabhä

und Unverletzbarkeit der einzelnen Deutschen S

eines Theils die Gefährdung des Ganzen e

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2 8 ö 83 j . Mai. Ihre Koͤnigl. He ich von Preußen traf l

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melden, daß die Insurre Nachrichten keine weitere

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die Mission Bischofe

kirchlichen Angelegenheit öegociation dieses

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April. Die gemischte Kon gefaßt, daß der Senat und einigter Sitzung, durch Aufstehen und hl der Mitglieder, welche die Regentschaf ollen. Versammlungen von rischen Deputirten sind fuͤr Meinung ist

Kandidaten obsiegen

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Ratibo 22. 1prit

„Aus den, Kabinets-Ordre vom 5. September träaͤge und Geschenke gebildeten ßsrftiger Kinder gestorb v”O dürftiger Kinder gestorbener Justiz für acht und dreißig zusammen die Summe Rthlr. verabreicht und dadurch jeder dieser art nothduͤrftige Unterstuͤtzung gewährt worden.“

Folgendes bekannt

Beamten ist im Jahre

Trier 25. April Die Auswanderungen nach nehmen wieder zu die meisten der Auswanderer ger suͤdlichen Kreisen des hiesigen Regierungs-Bezirks an, ! ig die Hoffnung, ihr als dies andenen

Tr een m R(t a des Grund⸗

thums moͤglich ist.

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EFschweiler und Stolberg . ö sten d. M.

Nach den Berichten eines

Aachen, 390. April. Bnden, Frenz, Lan Der Nacht vom 22sten zum 23 Erderschüͤtterung wahrgenommen. . nauen Beobachters, der Zeuge dieses Phaͤnomens gewesen die Erderschuͤtterung in Inden 5 Minuten vor halb 2 Uhr Die Schwingungen gingen von Ost nach West. Abends war die Luft heiter, mit geringem zeigte 27 Z. 2,4 L Wirkungen des Stoßes aͤußerten si theils durch Beweg

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Ostwinde,

gleicht heweglicher Gegenstaͤnde, das plötzliche Arbeiten eines Webstuhles, durch ein starkes unterirdisches Geteoͤse.

Suhl, 4. Mai. Se. Königl. Hoheit Prinz Adalbert vorgestern Abends, von den Behörden und dem zahlreich ver sammelten Volke auf das Freundlichste begrüßt, hier ein ind trat Tags darauf, nach Besichtigung der neu errichteten Wassen Fabrik, die Ruͤckreise an.

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der St. Itg., S. 537,

[ esen: Vorfechter

Berichtigung

Im gestrigen Blatt z ist 1, 3 , tt sigtt l

„Verfasser“ zu

Wissenschaft, Kunst und Literatur. Königstädtisches Theater. Wenn nicht alle, Zeichen ti üigen, so hot die Aufführung der zweiten Oper der Italiänischen Sänger shnen in bei weitem höheren Grade die Gunst des, Publikums erwor— ben, als die Aufführung der Lucrezia Borgia. Mögen über . n akischen Werih! der Gemma von Vergdy von Donizetti seibst die Sijmmen der Freunde der neueren Italiänischen Musik e gl seyn, von den entschledenen Gegnern dersesben wollen wir , . enen so ist sie doch auffallend auf Effekt gearbeitet, reich an wir , . ö und voll anziehender Melodieen. Und diese Scenen wurden ö. . iheils mut Kraft und Wohllaut der Stimmen, mit Präcision im Ein— meine gute Wirkung nicht verfehlt und lebhafter Beifall nicht , bleiben konnte. Zeit und Raum gestatten uns indeß nicht, in ein viel seitiges Detail der Aufführung einzugehen, wiewohl die bloße Erwäh⸗ nung ales einzeln Wobigelungenen das beste Lob aussprechen würde. Nur der drei Haupt-Partieen können wir gedenken: Signora For⸗

toni, die wir schon aus der ersten Vorstellung kennen, ist mit einem Sopran von beinahe drittehalb Oftaven im Umfang ausgestattet, jhre Stimme ist besonders in der Höhe und Tiefe wobhlklingend schwächer in den Mitteltönen, ausgezeichnet ist das Vibrato, dessen vermöge der Geschmeidigkeit ihrer Stimme so mächtig ist, und das sie mit großer Fertigkeit zu gebrauchen weiß. Neu waren Herr Val. trinieri, als Graf von Vergy, und Herr Vitali, als junger Araber der Erstere im Besitz eines vollkräftigen und durchaus Bariton, sein Vortrag ist dem Geisie des Italiänischen Idioms ausgebildet ebrauchen Dem Herrn Vitali hat zöhnlichem Umfang und dieser Gunst vollkommen bewußt zu seon

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Im Schausptelhar o. th.,

Plaͤtz z Billet i en Logen des erste c Das tz vom J.

Juni 1821 hat, wie die Versammlung nach 2. ö ö . 4 . . . .

Sgr. ꝛ0 ĩ es Ausschuß Gutachtens sich vergegenwärtigte, wegen des K

Und wegen der

!. ann,. 3 chauspie! Vorkommens von 3 Nebstählen auspielhause: Für ! 2chau Fortommens von „. Dviedstahlen n sie ausgeführt zu werden pste

thmnlichen unter welche gen, fuͤr deren Bestrafung besondere Bestimmungen aufgestellt, welche sich im Wesentlichen auf ein erleichtertes Beweis- und abgekuͤrz tes Strafverfahren und eine nur conventionelle Bestrafung der rsten Begehunasfaͤlle durch Geldbußen zuruͤckfuͤhren lassen. Eine Zweckmäßigkeit dieser Vorschrif

genwaͤrtigen Gesetz Entwurf die

eigen

1 2 1 5x eppe höher Verhältnisse,

1 Im Schauspielhause Blum.

Gastrolle.) Hierauf: z . dramatisirte Anekdote in 2 zwanzigjährige Erfahrung hat die t bewahrt; es sind daher dem ge

' zniasst àdtisches Theatei selben Prinzipien untergelegt u nnabend, 8. Mai. (Vierte Italiänische Opern⸗-Vorstellung. gefuͤgt worden, welche im Laufe der Zeit als nothwendig

„di Seviglia. Opera busffa in 3 Atti. M C6 kannt worden Dies j .

Zignor Giovanni Savio und Signor Pietro Negri, gende Punkte:

l ; 1) Der Begriff des Holz-Diebstahls, der nach den Bestim— mungen dieses Gesetzes bestraft werden soll, ist Rucksichts des Obletis nicht nur bestimmter und umfassender aufgestellt als in dem Gesetze vom 7. Juni 1821, sondern die analoge Anwendung auch auf. Diebstahl an anderen Wald-Produkten (76 79), bei welchen Ahnliche Ruͤcksichten wie bei nicht gefaͤlltem Holz vorwal— fen, z. B. an Straͤuling, Abraum u. s. w., ausdrücklich ausge— /, Uhr. Die Kasse wird um 56 Uhr geoͤffnet. sprochen. Hiermit erklärte sich die Versammlung zwar einver

Sonntag 9. Mai. Zum erstenmale: Das Duell Mandat, n, wuͤnschte aber dem Gesetze eine noch weitere Anwendung Ein Tag vor der Schlacht. Militairisches Drama in ern , sehen, als dasselbe bei allen Diebstählen an 5 Akten, frei nach dem Franzoͤsischen bearbeitet, von Vogel. CH. 33 . em Holz, es inoͤge zur Holznutzung oder zu anderen Euling, vom Theater zu Klagenfurt, neu engagirtes Mitglied . ä. 39 i seyn, zu geschlossenen Waldungen gehoͤren oder dieser Buͤhne: Bärmann als Antrittsrolle.) Parts a ,. sollte, mit alleiniger Ausnahme des in Gaͤrten,

Verantwortlicher Redacteur Pr. J. W. Zinkeisen. sung ward Zu ö, n. Die Versamm— , 35 Gedruckt bei A. W. Hayn. stimmt, daß Hohreunwern d mn esonders würden, .

nd nur die Modifikationen hinzu aner fol

u NR Mzyl J 5 6 . 1 a an ö z sind. Ole] D ssel der Hauptsache nach

Balkon Isten Ranges: Rthlr. Textbücher, in Italiaͤnischer und Deutscher Abends an der Kasse 1 5 Sgr. zu haben. Der Anfang der Italiaͤnischen Opern-Vorstellungen ist um

4 Sprache sind

vdor⸗ oder:

wenn dur aller Art am besten vermieden enn durch das vom Gesetze eigenthümlich erleichterte

durch die Ansicht be⸗—

Beweis-Verfahren dem Diebe die Hoffnung der Straflosigkeit moͤglichst abgeschnitten werde.

2) Die Gradation der Strafe ist im Entwurf geandert, indem, statt fruͤher der erste und zweite Ruͤckfall gleichmäßig mit der Strafe des 6fachen Werthes des gestohlenen Holzes bedrot war, jetzt diese Strafe nur beim ersten Ruͤckfall,

Ruͤckfall aber dann schon Kriminal⸗Strafe eintreten soll seit der Bestrafung des ersten Ruͤckfalls nicht bereits verstrichen sind. Auch hiermit, so wie mit den naher Verschärfungs-Gruͤnden der Srafen erklaͤrte sich lung einverstanden, und fuͤgte letzteren auch wegen Widersetzlichkeit bei der Strafe eintreten soll. Zu einer Diskussion gab

die geschärfte Strafe

Pfaͤndung

hierbei der des wiederholten Diebstahls auch dann eintreten solle, wenn feststehe, daß ein fruͤher begangener Diebstahl zwar nicht in Folge richterlicher Entscheidung durch

rlegung der Strafe verbuͤßt sey. Obschon hierfuͤr bereits ergan

gene richterliche Entscheidungen angeführt wurden, so war die Majorität doch abweichender Ansicht, da man Anstand nehmen zu muͤssen glaubt, eine Bestrasung, von der das Gesetz die wich tigsten Folgen, namentlich unter Umstaͤnden die Einleitung der Kriminal Untersuchung abhaͤngig macht, fuͤr genugend konstatirt zu erachten, wenn daruͤber nicht der vollstaͤndige aktenmäßige Nachweis und das Erkenntniß des Richters vorliege.

z) Die Hafibarkeit sowohl der Koinkulpalten als auch der Aeltern, Dienstherrschaften und Lehrherren fuͤr die von ihren Kindern, Dienstboten und Lehrlingen verwirkte Strafe wird be stimmter ausgesprochen. Die Erfahrung hat naͤmlich dargethan, daß die gedachten Personen sich häufig der Bestrafung dadurch entziehen, daß sie den Diebstahl, dessen Fruͤchte sie genießen, durch diejenigen ausführen lassen, welche ihren Befehlen Folge zu leisten schuldig sind und welche zur Entrichtung der Geldstrafe meist au— zer Stande sich befinden.

Gleichwohl fanden sich in der Versammlung Stimmen, wel— che auf die Gefahr dieser im Entwurf enthaltenen Vorschriften hinwiesen und darauf aufmerksam machten, daß dieseiben eine zu weite Ausdehnung zuließen und die Bestrafung Unschuldiger moͤglich machten. Bei der Abstimmung erklärte sich aber die Majorität fuͤr den Entwurf, verwarf jedoch einen vorgeschlagenen, und die Verantwortlichkeit noch weiter ausdehnenden Zusatz.«

4) Ueber die Verwandlung der unbeibringlichen Geldstrafen in Gefaäͤngnißstrafen und Strafarbeit werden allgemeine Nor— men aufgestellt, welche hesonders darin von den bisher angewen— deten abweichen, daß die Gefaͤngnißstrafe eine geschäͤrftere (bei und Brodt) seyn soll, und daß dem Kontravenien— ten die Befugniß beigelegt wird, sich davon durch arbeit, wobei ein Arbei zwei Gefangnißtagen gleich gerechnet werden soll, zu Dies soll dem bisher bhelfen, daß die zu bestrafenden Holzdiebe sich hartnäckig der Strafarbeit entziehen, und den bestohlenen Waldeigenthümer durch zuletzt anzuwen dende Gefaͤngnißstrafe, noch in Kosten setzen. Die Versamm

lung erklärte sich damit nur zum Theil einverstanden. Man fand unter den ) .

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hier ohwaltenden besonderen Verhältnissen dae angeregte Bedenken, daß die Gleichstellung zweier Gefaͤngnißtage mit einem Arbeitstage unpassend und unwuͤrdig s zwar nicht für begruͤndet, hielt es aber für konsequenter, wenn nicht den Kontravenienten, sondern den bestohlenen Forsteigenthüm die

hl üͤberlassen bleihe, verbuͤßt werden solle. Die Beweiskraft der machten Angaben ist bestimmter festgest insofern noch wei ter als vormals dehnt worden, als den auf Lebens zeit angestellten Forstbeamten auch den zwar nur interimistisch an genommenen, aber mit dem Anspruche auf inslaͤngliche Ver sorgung versehenen Beamten, und den zur Reserve oder als Halbinvaliden beurlaubten Corps Glaubwuͤrdigkeit beigelegt worden

Die Versammlung erkannte hierin nur ein erwuͤnschtes Mit tel, die Bestrafung des Vergehens zu sichern und verlangte, nach

dem Vorschlage des Ausschusses, zum P

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ob die Strafe durch Arbeit n l Forstbeamten ge—

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X * 7 . Jagern volle

Schutz der Privatwaldun gen, welche häufig zu unbedeutend sind, als daß ihre Beaufsich tigung einem Beamten der gedachten Kategorie anvertraut wer— den kann, noch einen Zusatz des Inhalts, daß den auch nur zeit weise angenommenen Aufsehern derartiger Forsten, wenn sie uber 24 Jahr alt und voͤllig unbescholten und vorschriftsmäßig verei— det sind, die Beweiskraft eines einwandsfreien Zeugen beigelegt werden solle.

6) Die Fälle, wo eine Kriminal-Strafe eintreten soll, sind prinzipienmäßig so geordnet, daß eine solche dann Platz greift, wenn einer der Gruͤnde, welcher die mildere correctionelle Strafe rechtfertige, fehlt, also wenn das Holz nicht zum eigenen Bedarf, sondern zum Verkauf, und wenn es nicht in seinem natuͤrlichen Zustande, wie es in der Forst waͤchst, sondern nachdem schon ein besonderer Besitzergreifungs-Akt eines Dritten stattgefunden, ent— wendet wird. Hierzu kommt noch die durch die Wiederholung bedingte Straf⸗-Verschaͤrfung.

Auch hierzu erklaͤrte die Versammlung mit wenig wesentlichen Modificationen einiger Einzelnheiten ihre Einstimmung und gab schließlich nur noch den Wunsch zu erkennen, daß die Emanation eines Gesetzes, von welchem nur heilsame Wirkungen zu erwar— ten seyen, moͤglichst beschleunigt werden moͤchte.

An die Berathung dieses Gesetzes ward noch die Begutach— tung einer von einem Abgeordneten der Ritterschast eingebrachte Peiition geknuͤpft, worin aus der Absicht dem Holzdiebstahl ent— gegenzuwirken beantragt wird, daß

[) eine Kontrolle uͤber den Transport unverarbeiteter Hoͤl— zer auch fuͤr die hiesige Provinz eingefuͤhrt;

2) bestraften Holzdieben die Befugniß zum Betriebe des Holzhandels von der Gewerbesteuer-Behoöͤrde nicht ertheilt werde.

Der erste Theil des Antrages hat schon durch §. 88 der Forst— und Jagd⸗Polizei⸗Ordnung seine Erledigung gefunden, indem dort das Beantragte angeordnet ist, der zweite Theil schien aber der Ver—

1 7 1

sammlung nicht ganz geeignet, Allerhoͤchsten Orts befuͤrwortet zu werden, da der Gegenstand nicht sowohl vom Standpunkt der Gewerbe Steuer, als vielmehr von dem der Gewerbe⸗Polizei auf— zufassen, und daher abzuwarten sey, was in dieser Beziehung in dem Gewerbe⸗Polizei⸗Gesetze, dessen baldiges Erscheinen zugesichert sey, werde angeordnet werden

Provinz Schlesien. Breslau, 4. Mai. Heute wurde Allerhoͤchsten Befehl Sr. Majestäͤt des Koͤnigs am 28. Febr J. zusammengetre⸗ tene und seitdem ununterbrochen beschaͤftigt gewesene sechste Provin— zial-Landtag durch Se. Excellenz den Koͤnigl. Provinzial Landtags Kommissarius, Wirklichen Geheimen Rath und Ober-Präͤsiden ten von Merckel, unter den uͤblichen Feierlichkeiten mittelst einer An rede geschlossen, welche Se. Fuͤrstliche Gnaden der Landtaas-Mar— schall Herr Fuͤrst zu Karolath mit gehaltreichen, den Dank der Versamnilung fuͤr die Gnade Sr. Majestaͤt, und die Hoffnung auf Allerhoͤchst dessen begluͤckende Zufriedenheit ausdruͤckenden, herzlichen Worten erwiederte Unter dem gemeinsamen Rufe: „Es lebe der Konig!“ trennte sich die Versammlung.

Provinz Sachsen.

Merseburg, 1. Mai. In den am 21. und 22. April stattgefundenen 26sten, 27sten und 28sten Plenar-Sitzungen wur— den die in dem Allerhoöͤchsten Propositions-Dekrete vom 23. Fe— bruar ad 17 allegirten Gesetzes⸗Entwuͤrfe: 1) wegen theilwei— ser Veräußerung von Grundstuͤcken und Anlegung neuer Ansiedelungen nebst Instruction hierzu, und 2) uͤber die bei Erb— theilungen anzuwendenden gemäßigten Taxen ländlicher Nahrungen und die erweiterte Besugniß, nach dem Gesetze vom 14. September 1811 regulirte Bauerguͤter hypothekarisch zu ver— schulden, zur Berathung gezogen.

Zunächst ward dreier, von den Gemeinden Crina und Roͤsa bei Duͤben und Krakau bei Magdeburg eingegangener Petitio nen, welche die Folgen der unbeschräaͤnkten Dismembratio— nen und Ansiedelungen hinsichtlich der Anhäufung der Bewoͤ⸗— erung auf einzelnen Punkten und hinsichtlich der sich unumgaͤng— lich ergebenden Rechts-Verwickelungen schilderten, mit dem Be— merken gedacht, daß selbige durch die Eroͤrterung des ersten Ge— setz'Entwurfs ihre Erledigung finden wuͤrden. Viele Stimmen in der Versammlung bestaäͤtigten auf das Lebhafteste durch An— fuͤhrung von Beispielen die in diesen Petitionen geruͤgten Nach— theile; wogegen aber von mehreren Seiten die Erwiderung er folgte, daß bei der so großen Vermehrung der Bevöͤlkerung, die neuer Wohnungen bedürfe, das Ab- und Neuanbauen im natuͤr lichen Gange der Dinge liege, und wohl geregelt, z sehr beschräͤnkt werden muͤsse.

Man ging hierauf zur weitern Diskussion uͤber den ersten Gesetz⸗Entwuf selbst uͤber, betrachtete die Veranlassung und histo—

rische Entwickelung der demselben unterliegenden Prinzipien, und fand sich dann veranlaßt, vor Allem uͤber die allgemeine Frage; ob die Versammlung sich fuͤr Annahme des ganzen Gesetzes wie sich von selbst versteht, mit den sich als nothwendig ergeben— den Modifikationen assen. Majorität entsch des Gesetzes fortgesetzt

Die Versammlung war der Ansicht, daß alle und vinziellen Pertinenz⸗Beschraͤnkungen t eyen

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erklären Die

NJ schied sich zu folgenden Anträgen; 1) - 5 geruhen mochten, Behufs der kuͤnftigen weiteren Fortschri der Gesetzgebung anderweite Nachrichten über den Besitz sammeln zu lassen, um so nach Befinden schleunigst gesetzlich zuschreiten, wenn sich die Gefahr für das Fortbestehen eines tigen Verhaͤltnisses im bäuerlichen Besitzstande ergeben wu 2) daß es jeder Stadt uͤberlassen werden unoge, nach ihrem Orts— beduͤrfnisse statutarisch ein Minimum fuͤr die Dismembrationen, wo solches noch nicht vorhanden was doch mehrfach der Fall festzusetzen; 3) wie rucksichtlich des zur Sprache gebrachten wichtigen Umstandes, daß Gewinnsucht von Spekulanten und Wucherern weit mehr auf das Zerschlagen von Bauernguͤtern hin— wirkte, als die Nothwendigkeit oder der eigene Antrieb des Be sitzers wenn letzterer auch bisweilen, um sich von einer drücken— den Schuldenlast zu befreien, einen Theil des Guts veraäußere, indem naͤmlich oft Leute zu einer Gesellschaft zusammen träten, deren Beschaͤftigung es sey, entweder Guter billig zu kaufen und sie dann zu dismembriren, oder etwa bedraͤngte Be sitz er zum Zerschlagen ihres Guts aufzumuntern und ihnen hierbei gezen Zusicherung eines uͤbermäßigen Gewinnes Beistand zu lei— sten Se. Masestaͤt der Konig in der Denkschrift auf das er waähnte Uebel allerunterthaäͤnigst aufmerksam gemacht und um allergnädigste Anordnung der geeigneten Maßregeln gebeten den solle. Bei der speziellen Diskussion uͤber die einzelnen P- graphen des Gesetz-Entwurfs wurde die Anregung mehrerer sätze und Abänderungen beschlossen und am Ende der noch der Antrag gestellt, in der Denkschrift zu erwähnen, habe bei dieser Erörterung die Verhaäͤltnisse der Städte von denen des platten Landes bei den Grund-Abzweigungen dergestalt ven einander abweichend gesunden, daß man submissest anheimgeben muͤsse, solche in dem kuͤnftig zu erlassenden Gesetze in den Haupt— zuͤgen aanz zu trennen und demnächst fuͤr die Ackerstädte, in und bei welchen der Grundbesitz vielfach von so städtischer wie länd— licher Natur sey, besondere Feststellungen zu treffen. Dabei wuür— den denn auch die Ansiedelungen von den Dismembrationen ganz geschieden werden konnen, und vielleicht dem allgemeinen Heimaths-Gesetze, dessen baldiges Erscheinen so dringend ge— wuͤnscht und gehofft werde, zujuweisen seyn. In keiner Bez ie⸗ hung koͤnne man indessen wuͤnschen, daß über diesen Antrag die Erscheinung des Dismembrations,- Gesetzes Überhaupt verzsgert werde. Obgleich mehrere Einwendungen gegen diesen Antrag erfolgten, so ward doch bei erfolgender Abstimmung daruͤber der— selbe durch Stimmen Mehrheit beschlossen . Demnachst kam der Entwurf der RegierungsInstruction

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