1841 / 131 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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terims⸗Wirthschaften und Altertheile ge⸗ ** en, fand nicht die genuͤgende Un—⸗

seklichen Bestig nnn enden war die Versammlung mit der Be⸗ terstützung,. Eumwurfs, daß Blöd, und Schwachsinnige, gericht stimmung 3 r dender und solche, die wegen Meineids, Dieb, lich 4 e sirten Betrugs verurtheilt worden, von dem 6 nach ö Bestimmungen des Gesetzes, zu erben ausge⸗ schio szi Ce br, die Parzellirung der Bauergůter herbeizu fuhren, welche die gesetzliche Bestimmung der Gleichtheilung bei Vererbung bäuerlicher Nahrungen veranlaßt hat; liegt 24 1. Bestimmung des §. 29 des Gesezes vom 14. September 1. um Grunde, wonach die in Folge dieses Gesetzes regulirten H lergter nur bis zu n ihres Taxwerthes hvpothekarisch ver⸗ schuldet werden duͤrfen, und obschon diese Anordnung deren an— gegebenem Zwecke nicht ganz entsprochen und die gewiß nicht wänschenswerthe zu hohe Verschuldung der Bauerguͤter verhin⸗ dert haben mag, so hat sie doch häufig zu Subhastationen baͤuer⸗ licher Besitzungen gefuͤhrt, den Real-Kredit der Besitzer regulir—⸗ ter Bauerguͤter geschmalert und viel—fach im Widerspruch mit an— deren gesetzlichen Bestimmungen gestanden, so daß die Versamm— lung in der Beseitigung jener Beschraͤnkung eine wesentliche Wohlthat erkannte, welche man unter allen Umstaͤnden mit leb— haftem Dank annehmen muͤsse. Nachdem auf diese Weise die einzelnen Bestimmungen des Gesetzes berathen worden waren, kam man auf die vorbehaltene Erörterung des demselben zum Grunde liegenden allgemeinen Prinzips zuruͤck . Ein Theil der Versammlung wollte eine gesetzliche Vorschrift, wodurch dem Gutsannehmer ein groͤßerer Theil vom Werthe des Grundbesitzes zugesprochen werde, als den uͤbrigen gleich berech— tigten Erben, weder fuͤr noͤthig noch fuͤr nuͤtzlich erachten. Der Bauernstand sey durch die Gesetzgebung vom Jahre 1811 von den Fesseln, die ihn fruͤher niedergedruͤckt, befreit worden, habe sich seitdem kräftig erhoben und befinde sich gegenwaͤrtig in einem Zustande, worin man ihn der ferneren ungehinderten Entwicke— lung getrost und ohne bevormundende Maßregeln uͤberlassen koͤnne; nur Beschraͤnkungen, welche man ihm neu aufzulegen versuchen mochte, habe er zu fuͤrchten; das gegenwaͤrtige Gesetz sey ein Ausnahme-Gesetz, von dem um so mehr nur nachtheilige Folgen zu erwarten seyen, als es durch das Beduͤrfniß nicht hervorgeru sen sey und nach der ihm gegebenen Ausdehnung auch Grund— stuͤcke umfasse, welche nicht einmal zu den baͤuerlichen zu rechnen seyen.

Dagegen ward geltend gemacht, daß das Gesetz eine Be— schraͤnkung der Dispositions-Befugniß in Betreff des laͤndlichen Grundbesitzes nicht enthalte, sondern nur die Bestimmung habe, die Intestat-Erbfolge so zu regeln, wie bei der den Gutsanneh mer treffenden groͤßeren Gefahr und Verantwortlichkeit Billigkeit nnd Gerechtigkeit es verlangten und wie die ubliche testamenta—

rische Erbfolge die Sitte des Volkes zu erkennen gebe; das Ge— setz duͤrfe daher nicht als ein Ausnahme-⸗Gesetz betrachtet werden, da die Bestimmungen uͤber Intestat-Erbfolge ganz allgemein den Zweck haͤtten, den praͤsumtiven Willen des Erblassers zu ergaän zen; daß die nachtheiligen Folgen der Gleichtheilung bei Ver— erbung laͤndlichen Grundbesitzes bisher noch nicht mehr hervor— getreten, liege zum großen Theil darin, daß erfahrene Nichter die ganz strenge Ausfuͤhrung der Grundsaͤtze des 5. I5 der De— claration vom 29. Mai 1816 zu umgehen gewußt hätten; ein solches Verfahren zu einem gesetzlichen zu machen, die Conserva— tion des Grundbesitzes in der Familie nicht von Zufaͤlligkeiten in der Person des Richters abhaͤngig zu machen, und diesem da, wo er als Vormundschafts-Richter auftritt, selbst eine gesetzliche Norm und Sicherheit gegen Regreß⸗Anspruͤche zu geben, sey der wohlthaͤtige Zweck des Gesetzes.

Als hiernaͤchst zur Abstimmung geschritten ward, ergab sich eine Majorität fuͤr den Gesetz⸗Entwurf; die Minoritaͤt betrug in

z mehr als ein Drittheil der Versammlung.

Provinz Westphalen.

Muͤnster, 30. April. Durch die achte Allerhoͤchste Pro— position ist das Gutachten des Landtages uͤber eine zu erlassende Verordnung wegen der Berechtigungen der Laudemialpflich— tigen in Beziehung auf von ihnen bewirkte Abloösungen erfor— dert worden. Staͤnde konnten sich mit dem, dem vorgelegten Gesetz⸗Entwurfe zum Grunde liegenden Rechtsgrundsaͤtze nur le— diglich einverstanden erklaͤren. Da jedoch die Anwendung der beabsichtigten Gesetzbestimmung sich bloß auf Guͤter bezieht, welche das Allgemeine Landrecht als Erbzinsguͤter bezeichnet, ihre Ausfuͤhrbarkeit aber dadurch bedingt wird, daß die zu entrich— tende Lehnwaare der betreffenden Vorschrift des Allgemeinen Landrechtes gemäß wirklich in einem bestimmten Procentsatze von der Veraäͤußerungssumme besteht, so erlaubten sich dieselben zur Beseitigung jedes neuen Rechtszweifels eine bestimmtere Fas sung allerunterthaͤnigst in Vorschlag zu bringen, und wurde das Gesetz den Verhaͤltnissen der Provinz entsprechend, die Para— , n 2 und 3 des Entwurfs aber fuͤr nicht erforderlich er— achtet.

Es folgte sodann die Berathung des Entwurfs einer Ver— ordnung wegen Beschraͤnkung der Ablösbarkeit des Erb— pachts und Erbzinses, dessen Begutachtung die eilfte Aller— hůüchste Proposition von den Staͤnden erfordert hat. (S. Nr. 34 86. der St. Zig) In der hiesigen Provinz hat im All— gemeinen nur die Ablöse⸗-Ordnung vom 13. Juli 1829 Gesetzes— kraft, und im Herzogthum Westphalen insbesondere die vom 18. Juni 1840. Nach 5§. 11 der ersteren sind fuͤr den Fall, wenn beständige Reallasten seit Einfuhrung der fremden Gesetze neu gegruͤndet worden sind oder kuͤnftig gegruͤndet werden sollten, die— selben in der Regel nach den allgemeinen Gesetzen zu beurtheilen.

In den Motiven zu dem Gesetz-Entwurf ist vorher darge— than, wie bei Erlaß der Abloͤse⸗Ordnung vom 13. Juli 1829 unter den im §. 11 bezeichneten allgemeinen Gesetzen nur das Allgemeine Landrecht hat verstanden werden sollen, nicht aber die dasselbe ändernden, ergänzenden oder erläuternden Bestimmungen des Ediktes vom 11. November 1811 wegen Befoͤrderung der Landes ⸗Kultur. .

Wenn es jetzt bei der Bestimmung des §. 11 l. c. lediglich unter Bezugnahme auf das Allgemeine Landrecht bewenden soll, so würde daraus nach der Fassung des §. 2 des Entwurfes die Anwendbarkeit des §. 1 desselben nicht gefolgert werden können, denn der §. II J. c. verhält sich uͤber alle bestaͤndige Reallasten, welche seit Einführung der fremden Gesetze gegründet worden sind, und der §. 1 des Entwurfs erklart nur Renten, welche künftig nach erfolgter Publication des Gesetzes in Gelde oder in einer festen Getralde⸗Abgabe bedungen werden, fuͤr nicht ablösbar. Nach den Motiven liegt es uberhaupt nicht in der Absicht der Ge⸗ setzgebung der Landes⸗Kultur, nachtheilige fortwährende Abgaben und Leistungen als Zehnten, Dienste u. s. w. fuͤr unabloöͤsbar zu er⸗ klären; wenn dem gemäß der §. J. des Entwurfes zur nähern

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Bestimmung des Inhaltes des §. II. J. c. dienen soll, mit der daßgabe, daß in den Landestheilen, in welchen die Ablsse⸗-Ord— nung vom 13. Juli 1829 Gesetz Kraft hat, auch die Abloͤsung der Erbpacht oder Erbzins⸗-Verhaͤltnisse, welche schon fruͤher und zwar seit der Aufhebung der fremden Gesetze gegruͤndet worden sind, hier nicht zulässig seyn soll, so hielten Stände es fuͤr nöͤthig, solche Abgaben und Leistungen, welche der Forderung der Landes, Kultur hinderlich sind, ausdruͤcklich davon auszuschließen, und er— laubten sich daher eine andere Fassung des §. 2 des Gesetzes in Vorschlag zu bringen. Fuͤr das Herzogthum Westphalen wuͤrde es jedoch bei der Vorschrift der 55. 12 und 13 der fuͤr dasselbe unterm 18. Juni 1810 besonders erlassenen Ablösungs— Ordnung sein Bewenden behalten. In der 23sten Plenar⸗Versammlung fand die Berathung über den Antrag wegen der Waͤhlbarkeit im Stande der Staͤdte und in dem der Landgemeinden statt. Diese wichtige Angelegen— heit unterlag der umfassendsten Erörterung und nahm die Auf— merksamkeit der Mitglieder in hohem Grade in Anspruch. Bis zum 5ten Landtage waren waͤhlbar zu Landtags-Deputirten im Stande der Städte: 1) Magistrats⸗Personen; 2) gewählte Ver— treter der Gemeinden (Stadtverordnete); 3) Gewerbtreibende, welche einen normirten Steuersatz zahlen; 4) ausgeschiedene Ge— werbtreibende, die jedoch mindestens 10 Jahre lang ihrem Ge schaft vorgestanden hatten. Daß allen diesen Qualificationen ein geeigneter Grundbesitz hinzutreten muͤsse, steht ein fuͤr allemal fest Dem ten Landtage war eine Koͤnigliche Pro position vorgelegt, die die Absicht kundgab, den Wahlkreis zu be— schraͤnken, und die Stadtverordneten davon auszuscheiden, wenn sie nicht außerdem als Gewerbtreibende wählbar waren Der ausgeschiedenen Gewerbtreibenden geschah in dieser Proposition keine Erwähnung. Der özte Landtag beschaͤftigte sich langdauernd mit dieser Allerhoͤchsten Proposition und sprach dann mit über wiegender Stimmenmehrheit, der insbesondere der ganze Stand der Staͤdte angehoͤrte, eben so ehrfurchtsvoll als dringend die Bitte aus: daß Se. Majestaͤt geruhen mochte, von der inten dirten Verordnung abzusehen und vielmehr den Wahlkreis in der fruͤhern Ausdehnung aufrecht zu erhalten. Der Allerhoͤchste Land tags-Abschied vom 8. Juni 1839 gewährte jedoch diese Bitte nicht, und das Gesetz von demselben Datum ent— hielt im 5. 2 die Bestimmung, daß fortan nur Magi— strats- Personen und Gewerbtreibende wählbar seyn soll— en. Von dem Antragsteller wurde nun vorgetragen: der Art. VIII. des Gesetzes vom 13. Juli 1827, wodurch außer den Stadt-Magistrats-Mitgliedern und Gewerbtreibenden, auch die Stadtverordneten und solche Buͤrger, welche nach mindestens zehnjährigem Gewerbbetrieb sich von demselben zuruͤckgezogen, zum Landtag wählbar gewesen, habe sich durchaus wohlthätig und zweckgemaäͤß erwiesen. Die Westphaͤlischen Städte seyen mit we— nigen Ausnahmen nicht bedeutend genug, um den Gewerbebe— trieb im großartigen Umfange zu gestatten, das Gewerbe bewege sich vielmehr vorherrschend auf den unteren Stufen und gewähre häufig nicht die Mittel, sich fuͤr die umfassenden Geschaäfte des Landtages zu befaͤhigen. Es sey daher sehr wuͤnschenswerth, in der Ausdehnung der Wählbarkeit auf die Stadtverordneten ein Mittel zu finden, geeignete Arbeitskraͤfte der Staͤndeversammlung zu gewinnen. Deshalb erscheine es auch wichtig, die Wäͤhlbar— keit der ausgeschiedenen Gewerbtreibenden herzustellen, weil diese durch den fruͤheren erfolgreichen Gewerbebetrieb ihr Talent bewiesen, jetzt aber Unabhängigkeit und Muße fuͤr oͤf— fentliche Angelegenheiten, bei ihnen vorausgesetzt werden koͤnne.“ Der Einrede, daß die vorliegende Frage bereits durch den Allerhoͤchsten Landtags-Abschied vom 8. Juni 1839 entschie— den sey, daher jetzt auf dieselbe nicht wieder zuruͤckgegangen wer— den könne, ward entgegengesetzt: „Der Landtag habe durch die Verheißungen Sr. Majestät des Koͤnigs, das ständische Institut zu vervollkommnen, so wie durch die Bestimmungen der ersten Allerhoͤchsten Proposition, so unverkennbar an Wichtigkeit zuge nommen, daß es dringende Pflicht sey, auch seine Arbeitskräfte zu vermehren; hierin liege aber ohne Zweifel ein Novum zur Begruͤndung des Antrags auf Herstellung der fruͤheren Wahl— graͤnzen, die durch das Gesetz vom 8. Juni 1839 wesentlich be engt worden. Die Ausschließung der ausgeschiedenen Gewerbe— treibenden sey aber auch in der dem fuͤnften Landtage vorgelege— nen Proposition vom 18. Februar 1837 nicht vorgesehen worden, sey auch gar nicht Gegenstand der damaligen Verhandlung ge— wesen, der Antrag auf eine diese Ausschließung betreffende Declaration rechtfertige sich daher schon durch das Gesetz vom 5. Juni 1823, das zur Abaͤnderung einer Bestimmung des Staͤndegesetzes die vorherige staͤndische Berathung ausdruͤcklich bedinge. Ueberdies sey das Gesetz vom 8. Juni 1839 in Folge einer Proposition, nicht in Folge einer Petition erlassen, es sey aber unbedenklich auf die Abaͤnderung eines Gesetzes anzutragen, wie solches täglich geschehe“ In der fernern Bergthung wurde von einer Seite hervorgehoben: „Der Stand der Städte habe wesentlich den Be⸗ ruf, das Gewerbe zu vertreten, dazu aber seyen nur Gewerbe treibende vorab geeignet, und sey es gefährlich, in den Stadtverordne— ten, die als solche nicht nothwendig Gewerbetreibend e seyn muͤßten, ein fremdartiges Element in die Staͤnde⸗Versammlung zu bringen.“ Andererseits wurde aber bemerkt: „durch die Bestimmung des Gesetzes vom 8. Juni 1839 sey die Zahl der Wahlfaͤhigen so eingeschrumpft, daß deren bei der juͤngsten Wahl z. B. in Minden, eine der be⸗ deutendsten Städte der Provinz, sich nur einige wenige vorge— funden hatten.“ Nach langer Debatte wurde abgestimmt, und eine uͤberwiegende Majorität beschloß, Se. Masjestaͤt den Konig zu bitten: den fruͤheren erweiterten Wahlkreis, so wie er durch den Artikel VIII. des Gesetzes vom 13. Juli 1827 bestan— den habe, wieder herzustellen. Derselbe Antragsteller trug dann weiter vor: „In Folge einer andern Königlichen Proposi— tion sey auf dem 5ten Landtage auch uͤber eine Beschraͤnkung des Wahlkreises im Stande der Landgemeinden berathen. Des Koͤnigs Majestat habe nämlich die Absicht kund gethan, zu bestimmen: daß die Wahl zum Abgeordneten im Stande der Landgemeinden durch die Bewirthschaftung eines eigenthuͤmlichen Grundbesitzes als Hauptgewerbe bedingt werden solle. Der Landtag habe damals auch gegen diese Bestimmung seine allerunterthaͤnigsten Bitten eingelegt. Wenn fruher bereits im Allgemeinen heraus— gestellt sey, wie schwer es halte, sich die Befaͤhigung zum stäͤndi— schen Berufe anzueignen, so gelte dieses ganz vorzüglich auch von den Landwirthen. Die Westphaͤlische Erde sey durch— schnittlich eine widerspenstig g, was man von ihr ver— lange, muͤsse ihr abgezwungen werden, und wer dazu den Beruf habe, muͤsse diesem mit Aufopferung aller Kräfte obliegen. Da sey es denn eine unbillige Forderung, wenn man von dem Lanz; manne, vollends bei seiner isolirten Lebensweise, verlange, er solle sich die Kenntniß der Gesetze, die Gewandtheit des Wortes In. der Feder aneignen, um den anderen Ständen mit geichen 9 ⸗. ten zur Seite oder entgegentreten zu können. In der 8 werde er wissen, was seincin Stande diene, nicht aber werde er 1. ner Ansicht jedesmal das geeignete Wort leihen konnen. Darum sey es fuͤr ihn wichtig, sich Genossen geben zu dürfen, die als Landwirthe

seinem Stande angehörten, die aber durch anderweitige Verhaͤlt⸗ nisse umfassendere Kenntniß des oͤffentlichen Lebens erlangt hatten.“ Dieser Vortrag fand die Entgegnung: Die Intelligenz in anderen Provinzen sey nicht großer als hier; in der hiesigen liege aber keine Veranlassung vor, etwas Anderes zu beantragen, als was dort mit dem besten Erfolge bestehe. Der Stand der Landgemeinen sey hinlaͤnglich vorgeschritten, um das, was ihm fromme, zu erkennen, und sey es deshalb nicht begruͤndet, wenn die Erweiterung der Waͤhlbarkeit bean— tragt werde, zu der kein Beduͤrfniß vorliege. Ein anderer Red— ner äußerte: Daß man nicht vergessen duͤrfe, daß verfassungsmaͤ— big bei der provinzialstaͤndischen Vertretung eine Gliederung nach Ständen bestehe, bei welcher der Grundbesitz die gemeinschaftliche Grundlage der Vertretung bilde, deren Unterscheidung unter ein— ander aber nach dem Betriebe des Hauptgewerbes erfolge, und hieran muͤsse festgehalten werden. Die von der Gegenseite ent— wickelte Theorie fuͤhre nothwendig allmaͤlig zu einem allgemeinen Wahl⸗Census, ein System der staͤndischen Vertretung, welchem der Herr Redner niemals huldigen werde. Dagegen ward bemerkt: es sey doch schwer zu begreifen, wie jemand, der als Ackerwirth wählbar sey, diese ehrende Eigenschaft dadurch verlieren konne, wenn er sein Talent und Vermoͤgen nun auch außerdem Gewerbe geltend mache und dadurch an Gewicht als Staate buͤrger gewinne. Ueberdies habe die nächste Anwendung der neuen Bestimmung bereits bei den Wahlen zum Gten Landtage herausgestellt, wie schwankend der Begriff von Hauptgewerb sey, und daß bei der Entscheidung darüber in jedem einzelnen Falle Willkür sich kaum vermeiden lasse Bei der demnaächsti gen Abstimmung sprach sich die gesetzliche Majoritaäͤt fuͤr die aus: d Se. Majestät geruhen moͤgen, die früheren, vor 3. Juni 1839 guͤltigen Bestimmungen uͤber im Stande der Landgemeinden herzustellen.

Bitte

11.

Rußl

and arsten Thronfolgers auch den Einwohnern des Polen huldreiche Guadenbewilli— gungen zu Theil werden lassen. Die hiesigen Blätter theilen in dieser Hinsicht drei Kaiserliche Verordnungen mit. Durch die erste derselben werden Alle, welche zum Tode verurtheilt sind, insoweit begnadigt, daß ihre Strafe in lebenslaͤngliches Gefäng— niß verwandelt wird; die zuchtpolizeilichen Strafen, namlich Ein— sperrung ins Zuchthaus, gewoͤhnlicher Arrest, Geld. und Leibesstrafen, werden, mit Ausnahme einiger näher bezeich— neten Falle, ganz erlassen. Durch die zweite Verordnung werden alle aus der Epoche des ehemaligen Herzogthums Warschau und aus der Epoche des Koͤnigreichs bis zu Ende des Jahres 1831 noch ruͤckstaͤndige Schatz-Forderungen, so wie eine Menge naͤher spezifizirter Forderungen, die der Schatz auf Rechnung verschiedener Abgaben bis zu Ende des Jahres 1837 noch ausstehen hat, niedergeschlagen, eben so auch alle wegen De—⸗ fraudationen, die bis zu demselben Termin veruͤbt worden, noch schwebende Prozesse und Gefängnißstrafen, wenn nicht bei letzte ren zugleich ein Kriminal-Verbrechen die Ursache der Strafe ist, in welchem Fall die Sache nach den Vorschriften der ersten Ver— ordnung zu behandeln ist. Außerdem enthält diese Verordnung noch mehrere andere finanzielle Erleichterungen fuͤr die Untertha nen des Königreichs mit Bezug auf Ungluͤcksfaͤlle und Verluste, welche sie in den letzten Jahren erlitten haben. Eine dritte Ver ordnung endlich gewährt einer Anzahl von politischen Straͤflin⸗ gen, worunter sich auch einige nach Sibirien verbannte befinden Begnadigung, theils Abkuͤrzung oder Linderung

theils gaͤnzliche ihrer Strafe. Gestern wurde der Bericht uͤber die Geschaͤftsfuͤhrung Polnischen Bank fuͤr das verflossene Jahr abgestattet und kuͤndigt, daß Se. Majestät der Kaiser ebenfalls zum hohen Vermählungsfeier, die Dotation der B

Silberrubel erhoͤht habe.

zugleich

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6. Mai. Der Moniteur parisien widerspricht

dem Geruͤchte, daß ein Buͤreau-Chef des Ministeriums des Innern nach London abgereist sey, um eine gerichtliche Verfolgung gegen die „Contemporaine“, wegen Faͤlschung einzuleiten. Es fuͤgt jenes Blatt hinzu, das Ministerium denke nicht im entferntesten daran eine Klage gegen die fragliche Person anzustellen.

Das Journal des Deébats hatte behauptet, Ministerlum bei Behandlung der Brief-Angelegenheit darin ge—

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daß das

fehlt habe, daß es nicht zu den September-⸗Gesetzen und also der Gerichtsbarkeit der Pairs-Kammer seine Zuflucht genommen haͤtte. Dies wird von den Oppositions-Journalen als ein neuer Angriff und als ein beleidigendes Mißtrauen gegen die Jury betrachtet. Hierauf erwiedert das Journal des Débats heute: „Wir wußten im Voraus, daß man uns zwei Dinge zum Vorwurf machen wuͤrde: einmal daß wir es an Achtung gegen die Jury fehlen ließen, und dann, daß wir die Pairs-Kammer selbst in Mißkredit bräͤchten, indem wir voraussetzten, daß jeder Angeklagte von ihr veruriheilt wer— den wurde. Wir kennen diese aiten Sophis men. Man klagt immer diejenigen, die die Gesetze vertheidigen, der Verletzung derselben an. Die Jury ist in der Charte, allerdings, aber die Unverletzlichkeit des Koͤnigs ist auch darin! Die Jury it gi der Charte; aber die Charte selbst hat zahlreiche Ausnahmen lestge⸗ stellt! Die Jury ist in der Charte; aber die Pairs Kammer als Gerichtshof ist auch darin. Wir unsererseits achten i ,. diejenigen Artikel der Charte, die uns gerade zusagen, ondern wir achten sie alle. Wenn es keine andere rech em an ge und na— tionale Justiz geben soll, als die , , sagt denn die Charte, daß die Minister vor ie Pairs - Kammer ö. „Ble Sollen? Warum sagt sie ferner, daß die Verbrechen gestellt werden sollen“ 1 66, , dn . des Hochverraths und der Angriffe auf die Sicherheit des Staates vor der Pairs⸗ Kammer verhandelt werden sollen? Sind nicht diejenigen Verbrechen, deren die Minister sic in der Ausuͤbung shrer Functionen schuldig machen koͤnnen, nicht wesentlich politi— sche Verbrechen? Ist nicht der Hochverrath und der Angriff auf die Sicherheit des Staates ein politisches Verbrechen ersten Ran— ges? Es giebt also, wie gesagt, in der Charte selbst zahlreiche Ausnahmen von dem Grundsatze, welcher will, daß die Jury Richter uͤber politische Vergehen seyn soll. Hat nun aber die Charte die Jury beleidigt, indem sie voraussetzte, daß dieselbe bei gewissen Angelegenheiten nicht aufgeklärt, oder nicht unpar— teiisch, oder nicht fest genug seyn duͤrfte? Was hat die Charte er— langen wollen, indem sie die Bestrafung gewisser Verbrechen ei—

*

nem der großen Staatskoͤrper zuwies? Offenbar einen sicherere, energischere und unfehlbarere Bestrafung. Heißt das so viel als eine blinde, gewaltsame und tyrannische Handhabung der Ge— rechtigkeit? Niemand wird von einer so hochstehenden und so unabhangigen Gewalt, wie die Pairs-Kammer glauben, daß sie sich jemals zu einem Werkzeuge der Verfolgung und der Unge rechtigkeit hergeben wuͤrde.“

Gestern, am Todestage des Kaisers, wurde in der Kirche der Invaliden die große Messe zum Andenken des Kaisers ge— halten. Der Chor war mit violettem Sammt behangen, verziert mit Wappen, Fahnen und Trophäen. Die Kirche war glaͤnzend beleuchtet durch Armleuchter und Kandelaber. Oberhalb des Hoch— altars war eine große Fahne mit dem Wappen des Kaisers an gebracht, hieruͤber ein goldener Adler mit ausgebreiteten Fluͤgeln. Auf einer anderen Seite des Altars lag auf einem Kissen die von der Stadt Cherbourg uͤberreichte Krone Auf jeder Seite des Altars standen Adjutanten des Königs, Pairs und Deputirte; außerdem waren anwesend, die Marschälle Moncey, Grouchy und Generale Gourgaud BB 5 J

Gerard, so wie der Admiral und Petit, die Herren Las-Case—

8

reau und einige Mitglieder senen Kommission. Unterhalb Anzahl Offiziere von jeder Tru er Uniform des varen reservirt fuͤr ritt

Kirche und Styl, wie Invaliden versah, dienst, und ausgefuͤhrt. unterstützt vom nach der Hieron der Marschälle, Generale wähnten Kommissions Cherbourg die Kaisers In am Todestage Napoleons

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ten, dies Jahr die seine Anstrengungen fortsetzen. Marschall Grou

té's erwählt wurde,

d ausgedruckt, und de Die heute aus 28. April enthalten wenig ? Wetter hatte den Abmarsch liana verproviantiren soll, verzoͤgert. Am 22sten übernachteten der Gener die Prinzen in Duera

zsten waren Ihre Koͤnigl. G die Ar zum 26sten verweilte. Am wollte man uͤber die gehe 5 bis 6 Stunden um

en. In einem Umkreise 11 J 1 11 53 83 * * 2115 . 1 1 219 2io 7 9 llgier schien Alles ruhig. Miliana ist das eingestandene Ziel des

] beschlossen,

Feldzuges, der sich jetzt eroͤffnet. Medeah der Mittelpunkt der Algiersche sion während der großen Erpedition seyn wird, welche erst im nat Juni stattfinden duͤrf lor) leichzeitig gegen die T

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t en oberer London abgereist, um sich schen Frankreich und Eng nglischen Kuͤste zu beklagen Journale, worden, und so m unsrigen E Die Koͤnigin begleitet von dem Nach der Tribuneaurx w Ain am 10ten d. dem Pairshofe den Berich mes'sche Affaire abstatten Die Debatten des

am 206sten oder 21 sten beginnen

Gazette

Tulle, 3. Mai. Prozeß stahl. Zu der heutigen Sitzung hat eingefunden, da man wußte, daß Madame Lafe nen würde Um 9 Uhr eröffnete der Präsident gleich darauf ward die Angeklagte eingeführt ziemlich wieder hergestellt zu seyn; ihr Gesicht als bei den früheren Debatten. Sie ist, wie vor dem Assi ; ! in tiefe Trauer gekleidet. Es ist noch immer dieselbe Physiognomie, zuweilen ruhig, sanst, lächelnd und in einigen Augenblicken in den Aus druck der Erbitterung und Verachtung verwandelt. Wenn sie den Namen der Frau von Leautaund aussprechen hört, malt sich in ihren Zügen eine bittere Ironie und tiefer Groll. Der Präsident setzte in kurzen Worten dein Gerichte auseinander, worauf es in diesem Au— genblicke eigentlich ankomme. Es sey im Wesentlichen zu entscheiden, ob durch die Verurtheilung der Marie Capelle zu lebenswieriger Zwangs arbeit noch ein Prozeß, der jedenfalls eine mindere Strafe nach sich zle— hen würde, gegen sie anhängig gemacht werden könne. Herr Lach aud der Vertheid iger der Madame Lafarge, nahm hierauf das Wort, um key, vst Gera ö. n rn, die für bürgerlich todt erflärt werden uglicherweis⸗ ,, . 9 da man ihr mit dem Gesetz in der Hand jrgend einen Alt zu e . irgend einen Zeugen vorjuladen, oder wendig schien. , , , , 1 Vertheidigung l machte darauf anfmerl fam ld de det enthalt der Fame emntand, e ahrend heglelsn e J vie Madame Laffarge fortwährend drohe,

däbrend begierig sey, vor Gericht zu erscheinen, und dann im ent— scheidenden Augenblick durch Ausflüchte den Lauf der Gerechtigkeit z

. 16 3 e r Gerechtigkeit zu

hemmen suche. Die Ehre einer Familie fey befleckt worden, ünd sch ö. deshalb müsse der Progeß seinen Fortgang '. Dlese ih dine frage, die nur in juristischer Beziehung von einigem Interesse ist, ward

werden dann vorgenommen worden

8 56 * die ganze Sitzung hindurch von den beiden Advokaten sehr ausführlich

und sehr lebhaft erörtert. Morgen wird das Gericht über die Kompetenz⸗ frage entscheiden.

Großbritanien und Irland London 7. Mai. Die Tories ruͤsten sich von allen Seiten zu einem hartnäckigen Kampf gegen die Minister und deren Zoll— reductions⸗Vorschläge. Die Westindischen Plantagen⸗Eigenthuͤmer, die Kanadischen Holzhaͤndler und die Englischen Grundbesitzer haben eine vuͤllige Offensiv⸗ und Defensiv-Allianz geschlossen. Vor gestern Abend zeigte Sir G. Clerk im Namen Viscount San don's im Unterhause an, daß dieser heute Abend, wenn die Mi darauf antragen wuͤrden, das Haus solle sich in einen Aus uͤber die Mittel und Wege ͤ 3 Zoͤlle in Erwaͤgung zu ziehen, eine vorschlagen wolle: in Betracht der Anstren Seiten des Parlamentes und des des Sklavenhandels und der Sklaverei istlichen Hoffnung, daß England du n Beispiel im Stande seyn moͤchte, zu einer l Ausrottung dieser Uebel auch in a

mit

seine Handlungs se MM;lRornna

7 ] 8 * 1 * das lMnterhau

9a 1de . 9 ö 2X fferenz lasse, ohne eine wesentliche Erhohung der oͤffentlichen ten und zugleich mit Befoͤrderung der Handels-Interessen und mit einer Erleichterung für die gewerbtreibenden Klassen, und das Haus wolle erwaͤgen, welches Verfahren am besten dazu den oͤffentlichen Kredit e Wohlfahrt des es aufrecht zu erhalten. Sandon ange Resolution wird durch eine Petition der Westin— Eigenthuͤmer unterstützt vorgestern zu London eine Versammlung elten, namentlich Her Burge, der Agent fuͤr Jamaika das fuͤhr te In Departements haben in den letzten Tagen fortwaͤhrend Unterre redungen zwischen Deputationen der verschiedenen theils bei der Aufrechthaltung, theils bei eir Veranderung der jetzigen ll-Gesetze interessirten Klassen und den Ministern stattgefunden. Die ministeriellen Blaͤtter versprechen sich uͤbrigens, daß die Mi— nister bei ihren Vorschlagen, namentlich in Bezug auf die Korn— gesetze, auch von einigen Konservativen, welche Fabrik-Orte ver— 1

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2 6 * * V 2 1 n den verschiedenen Ministerial

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treten, namentlich von den Herren Lascelles und Townley Parker, wurden unterstuͤtzt werden.

Oberst Sir Henry Pottinger ist schon abgereist, um den Capitain Elliot in China zu ersetzen; er nimmt die ausgedehn— teste Vollmacht zur Erledigung aller Differenzen mit. Die offi— zielle Anzeige von der Abberufung Elliot's hat hier, wie selbst der ministerielle Globe sagt, große Zufriedenheit erregt, weil man glaubte, daß er nicht Energie genug besitze, um die schwie rigen Unterhandlungen mit den Chinesen durchzuführen. In der gestrigen Unterhaus-Sitzung zeigte Lord John Russell diese Ver— anderung an, die in der Leitung der Chinesischen Angelegenheiten Zugleich erklärte der Minister, daß die Englische Regierung die zwischen Capitain Elliot und dem Chine— sischen Commissair abgeschlossene ufige Uebereinkunft, die

es sich jetzt zeige, von dem Kaiser von China nicht ratifizirt worden sey, im Allgemeinen nicht gebilligt habe indeß muͤsse man erst nähere Nachrichten uüͤber die Details ab warten; noch daure der Waffenstillstand, sey aber wohl moͤ lich, daß die Feindseligkeiten von neuem eroͤffnet werden mußten Auf diese Erklärung ist der Thee heute wieder um Preise gestiegen.

Aus Monte video reichen die Nachrichten bis zum 22. Fe bruar, zu welcher Zeit die dortigen Einwohner in der groͤßten Besorgniß waren vor einer Invasion der Truppen der Argenti nischen Republik unter Rosas und Oribe, denen es gelungen war, die Unitarier unter Lavalle und La Madrid aus jener Republik ganz zu vertreiben. Da Rosas in den Gebieten, die seine Armee besetzt, alle Sklaven fuͤr frei zu erklaren pflegt, so fuͤrchteten die Bewohner der orientalischen Republik die schrecklichsten Folgen on seiner Annäherung; die Regierung hatte unbesonnener Weise

NR . ] N .onwosralior orm M . )( arodc ort Rol . en Befehl zu Repressalien gegen Buenos Ayres ertheilt, aber

übrigens auch, wie

10 pCt. im

ich die beiden ersten Kriegsschiffe, welche sie aussandte, um vor Buenos-Ayres zu kreuzen, wurden auf der Stelle uͤbermannt und R ausgeliefert den Fabrik-Bezirken gehen immer lautere K an Absatz und daraus folgender Beschränkung der in mehreren Fabriken zu Hyde, wird jetzt nur noch 4 T i Arbeiterklasse in die groͤß Die verwitwete Koͤnigin ist von i

k 3. . ; . ( nesen und wird in diesen Tagen von Sudbury

2 4 ö 1 1 . Hume beantragte gestern im Unterhause die Vorlegung orrespondenz, welche uͤber die Vernichtung des Dampf.

ine“ zwischen der Britischen und der Amerikanischen

Regierung und zwischen dem General-Gouverneur von Kanada und dem Staats-Secretair fuͤ Kolonieen gefuͤhrt worden. Lord J. Russell widersetzte sich em Antrage, weil derselbe den schwebenden Unterhandlungen uͤber die Mac Leodsche Angele genheit nachtheilig seyn koͤnnte, und auch Sir R. Peel fand diese Weigerung ganz angemessen; die Motion wurde daher ohne Abstimmuag verworfen

Ueber den Stand der orientalischen Angelegenheit wollte Lord J. Russell gestern auf eine von Herrn Hume an ihn gerichtete Frage noch keine Auskunft geben

Von Westindien ist das Paketboot „Tyrian“ hier angekom— men, welches am 31. Maͤrz von Jamaika und am 5. April von Cap Haytien abgesegelt war, aber auch keine Nachricht von dem Dampfschiff „Präsident“ mitbringt.

In Australien traf im Dezember v. J. das erste Dampf— schiff ein und wurde in Port Philipp mit dem groͤßten Jubel empfangen; es ist bestimmt, zwischen Port Philipp, Launceston und Sydney eine DampfschiffVerbindung zu unterhalten.

Admiral Thomas ist an die Stelle des Admiral Roß zum Oberbefehlshaber des Britischen Geschwaders im Stillen Ocean ernannt.

Im Fall einer allgemeinen Parlamentswahl will Commodore Napier als Kandidat fuͤr Marylebone auftreten. Die Britan— nia will zuverlaͤssig wissen, daß eine Aufloͤsung des Parlaments beschlossen sey, falls die Vorschlaͤge Lord J. Russells hinsichtlich

nigkeit bereitet, zuzuschreiben gewohnt sind.

fuͤr die Repubiik zu gewinnen suche.

der Korngesetze, wie man fast mit Gewißheit erwarten könne, verworfen wurden.

Die Fonds haben sich an der hiesigen Börse in den letzten drei Tagen ziemlich fest gehalten, aber man ist in angstlicher Er⸗ wartung auf das Resultat der Handels, und Finanz- Fragen, welche heute Abend im Unterhause entschieden werden sollen.

Nieder lande.

Amsterdam, 7. Mai. Das Handelsblad enthält heute einen sehr mysterlös abgefaßten Artikel, wonach in dem Nachlasse eines Franzosen, der sich lange Zeit in Niederländischen Diensten befand, und der kuͤrzlich zu Bruͤssel in einem Gasthofe verstarb, sehr wichtige Papiere gefunden worden seyn sollen, die uͤber fruͤ— here politische Ereignisse ein großes Licht verbreiten. Die Papiere sollen dem regierenden Könige der Niederlande von Bruͤssel aus zugesandt worden seyn.

Man sieht hier in diesen Tagen der Ankunft des Prinzen

on Joinville entgegen.

Heute ist Monsignore Capaccini, von hier uͤber Civita Vecchia

Figeri, ranzoͤsischen Kriegs Dampfboot nach Marseille abge⸗ letzterer Stadt gedenkt der Praͤlat nach Straßburg Rhein abwaͤrts nach Holland zu gehen, wo er, wie be⸗ eine Uebereinkunft wegen der Holländischen Katholiken Regierung abzuschließen hat. Man erwartet ihn uͤber Spätsommer oder Herbst hier zuruͤck.

Fuͤrst von Canino ist nach dem Norden abgereist, um dem Grafen von Survilliers, Joseph Erlaubniß erlangt hat, seiner Gesundheit

ir der Nizza niederlassen zu durfen, entge⸗ zen zu eilen. Briefliche z Neapel melden, der im vori—

8 gen Jahre verbannte Fuͤrst von Cassaro, Don Antonio Statella, ey nach Neapel zuruͤckberufen und werde hoffentlich spaͤter seine Stelle als Minister Staats-Secretair der auswärtigen Angelegen⸗ heiten wieder einnehmen. Dagegen sey der bisherige, Alles ver— moͤgende Commendatore und Abbate Caprioli, Secretair des z ths, von diesem Posten entfernt und zu der wenig be—

eines Vice⸗Praͤsidenten bei der Consulta generale

Re- - lpril. (A. 3.) Im Anfange nächsten Mo— nats wird Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz Leopold von Salerno, Oheim des Koͤnigs, in Begleitung seiner Gemahlin und Tochter, nach Wien abreisen, wo Letztere sich mit dem Erzherzog Friedrich, Sohn des Erzherzogs Karl, ehelich verbinden wird, Sodann wird sich die Schwester Sr. Majestät des Königs, Donna Ma⸗ ria Carolina Ferdinanda, mit dem Erbprinzen von Modena ver— mahlen.

deide Kammern haben gestern die

degenten begonnen. rst Herr Heros (Minister des In— vertrau⸗ ter Freund der Herren Arguelles und Calatrava) das Wort zu Gunsten der dreifachen Regentschaft. Dieser Redner, dessen mo— narchische Grundsätze sich bisher nicht uͤber die Graͤnzen erstreckten, welche die Constitution von 1812 ihnen steckt, sah sich diesmal gezwungen, - eine auszusprechen, um eine schlechte Sache zu unterstuͤtzen. „Wenn die Regentschaft“, so sagte er, „auf eine einzige Person fallen soll, so muß diese eine Koͤ— nigliche seyn, eine Person, die schon durch ihre Geburt mit einem so hohen Range bekleidet ist, als kein Privatmann, so hervorragend auch seine Stellung seyn mag, ihn je erlangen kann. Widrigen⸗ falls wurde die Monarchie in eine Republik umgeaͤndert werden.“ Hieraus aber zog Herr Heros die seltsame Schlußfolge, daß die Zahl der Regenten eine dreifache seyn muͤsse. „Gerade“, fuͤgte

hinzu, „wenn die Unvollkommenheiten einer aus drei Perso— nen bestehenden Regentschaft recht klar hervorspringen, werden die Vorzüge der Monarchie um desto mehr einleuchten.“ Der Redner berief sich dann auf Cromwell und Napoleon, und erklaͤrte endlich, er kenne drei Patrioten (man erräth leicht ihre Namen), welche bereit seyn wuͤrden, die Last der Regentschaft ihren Schul tern aufzubuͤrden.

Herr Borja y Tarrtius (General-Lotterie-⸗Direktor) hielt einen unbedeutenden Vortrag zu Gunsten der Einheit der Re— gentschaft, den der Praͤlat Martinez de Velasco, ein Mann von aͤußerst exaltirten Gesinnungen, zu widerlegen versuchte. Darauf verfocht einer der Günstlinge Esparteros, der Brigadier Infante (Vertrauter der Englischen Gesandtschaft, unter Cala— trava interimistischer Kriegs-Minister) die Einheit der Regent— schaft. Zu diesem Behufe ging er die Geschichte der fruͤheren Regentschaften Spaniens durch und richtete endlich einen heftigen Ausfall gegen angebliche Umtriebe fremder Mächte, denen nun einmal die Spanier alles Uebel, welches ihnen ihre eigene Unei— Er hütete sich wohl, von dem wahren Zweck der Mission des D. Antonio Gonzalez zu sprechen, erklärte aber gerade heraus, daß eine fremde Macht die Ca— talonier und die Basken zum Aufruhr gegen die Regierung reize, und zugleich die Bewohner der oͤstlichen und südlichen Provinzen Darauf gab der Justiz— Minister folgende wichtige Erklärung: „Das Ministerium glaubt, es sey fuͤr die Spanische Nation unter den gegenwaͤrti—

O Madrid, 29. April Diskussion uͤber die Zahl Im Senat nahm zue

. ] Ir deo Irstorn Mi fer i M di . 35 nern unter dem Ministerium Mendizabals 1835,

gen Umstaͤnden nothwendig, daß ein Einziger Regent sey; denn wir wissen Alle, in welcher Lage sich das Land befindet; es existirt

zwar kein Krieg mit fremden Maͤchten, und der Buͤrgerkrieg ist gluͤcklicherweise beendet, aber die Partei der Liberalen selbst ist in einen Meinungskrieg zerfallen, und in einer solchen Lage wuͤrde eine Regentschaft von drei Personen die größten Nachtheile her— beifuͤhren.“ Endlich sprachen die Herren Abargues und Valdes zu Gunsten der dreifachen, der Graf von Pinofiel aber zu Gunsten der einfachen Regentschaft.

Die Sitzung des Kongresses verging fast ganz mit Debat— ten uͤber die Form, welche bei der eigentlichen Diskussion statt— finden sollte. Auf den Antrag des Herrn Quinto (Unitariers wurde von 88 Stimmenden gegen 71 festgesetzt, daß die Dis kussion uber die Zahl der Regenten nicht geschlossen werden sollte, so lange nicht wenigstens 9 Deputirte sowohl fuͤr als gegen die Frage gesprochen haben wurden. Durch die Ausfuͤhrung dieler Maßregel hoffen die Unitarier Zeit zu gewinnen, um noch meh⸗ rere Trinitarier auf ihre Seite hinuͤberziehen zu koͤnnen. 3er Lopez (der bekannte Volkstribun) errieth sogleich diele Absicht. und legte, von seiner stuͤrmischen Aufregung hingerissen das merkwürdige Gestaͤndniß ab, daß in den Reihen der rinttgrier eine Spaltung eingetreten sey, und mehrere Abtrungige diese Fahne verlassen haͤtten. „Waͤhrend der Seytem ber, Ven egung . sagte er, „war die Meinung uͤber die Regentschaft entschieden,