1841 / 133 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

a n Referat uͤber das Irren, Heil! und Ver⸗ 2 . 1 gestuͤtzt auf eine bezuͤgliche Denk⸗ , Herrn Landtags Kommissarius Ercellenz zum ö. rift oun? Beschluß. Die Ergebnisse der seitherigen Verwal Vortrage ahr zufriedenstellend, und gewährten den Provinzial⸗ 1 Ueberzeugung, daß diese Angelegenheiten sich in den alen Händen befinden.

Provinz Posen.

Sitzung vom 22. April. Der Antrag aus mehr reren uͤber einen und denselben Gegenstand a e , ten um Aenderung und Verbesserung in der Justiß. Ver fassung⸗ namentllch: a) daß die Entscheidung dritter Instanz in Prozes⸗ sen wieder einer Justiz⸗Vehdrde ün, Großherzogthum uͤbertragen; pb) daß den Land- und Stadtgerichten eine unbeschraͤnkte Kompe⸗ tenz zugestanden und die Ober ⸗Landesgerichte aufgehoben werden; daß den Notarien die Befugniß ertheilt werde, alle Akta der freiwilligen Gerichtsbarkeit aufzunehmen; 4) daß das bestehende Vormundschafts⸗Recht aufgehoben und das Institut des Fami⸗ sienraths eingefuͤhrt werde; e) daß die Einfuͤhrung des Instituts der Schiedsmaͤnner beschleunigt werde, und f daß das bisherige Sportel⸗System abgeschafft und statt dessen eine Stempel⸗Abgabe in Prozessen und bei allen übrigen Gerichts Angelegenheiten ein⸗ geführt werde; wurde in Berathung gezogen. Nach laͤnge⸗ rer Diskussion einigte sich die Versammlung uͤber folgende Beschlüͤsse: a a2. dieser Antrag wurde nicht beruͤcksich— tigt, vielmehr soll Se. Majestat gebeten werden, daß im Geheimen Ober⸗Tribunale die erforderliche Anzahl der Pol— nischen Sprache maͤchtigen Richter angestellt werde; 2 b. den Land. und Stadtgerichten soll eine erweiterte, nicht aber unbe⸗ schraͤnkte Kompetenz zugestanden werden; ad C. dieser Antrag wurde gaͤnzlich verworfen; ad d. nach einer lebhaften Diskussion beschließt die Bersammlung, Se. Masestät zu bitten; bei Revision der Gesetze in Erwägung ziehen zu lassen, ob es nicht angemessen erscheine, das Institut des Familien-Raths oder eine ahnliche

Institution zu bilden, und event. uͤber das zu entwerfende Pro⸗

sekt den Landtag mit seinem Gutuchten hören zu lassen; ad e. die

Versammlung beschließt einstimmig, Se. Majestaͤt zu bitten: daß

die Einfuͤhrung des Instituts der Schiedsmänner beschleunigt

werden möge; ad f. nach dem Antrage der Petition. Eine Pe⸗ tüion um Erwirkung der Beschleunigung der Gesetz-Revision, weil die Ministerial⸗Restripte uͤberhand nehmen, wurde nicht als begruͤndet erachtet, da die Gesetz-Revision, wie notorisch, vor⸗ schreite, und daher auf die Sache nicht weiter einzugehen sey.

Ein Antrag, daß den Justiz-Kommissarien gestattet werden moͤge,

bei allen Gerichten im Großherzogthum ohne Unterschied prakti⸗

ciren zu duͤrfen, wurde verworfen. Den Antrag um Verwendung bei Sr. Majestäͤt dafuͤr—

a) daß die Allerhöoͤchsten Kabinets-Ordres vom 5. Mai 1839 und

6. März e. wonach es Personen, welche nur der Polnischen

Sprache maͤchtig sind, gestattet seyn solle, sich der Aufnahmen

der Polnischen Protokolle in Civil- und Kriminal⸗Verhandlungen

zu begeben, aufgehoben, und b) Se. Majestaͤt gebeten

werde, dergleichen Bestimmungen nicht wie uͤblich ,

durch das Justiz-Ministerial-Blatt, sondern durch

die Gesetz⸗ Sammlung publiziren zu lassen, genehmigt die Ver

sammlung und beschließt: eine sachgemäße Petition an Se. Ma⸗ jestät zu richten. Zwei Anträge: 2) um Erweiterung der Kom— petenz der Land⸗ und Stadtgerichte, und b) bessere Stellung der

Subalternen, wurden in Berathung gezogen. Der Antrag zu a findet in dem Beschlusse zu 11. seine Erledigung, der zweite dagegen wurde von der Versammlung angenommen und besch los⸗ sen: deshalb eine ehrfurchtsvolle Bitte an Se. Majestaͤt zu richten. Derselbe Petent bittet: a) die Untersuchung und Bestrafung der

kleinen Dlebstähle unter 5 Rthlr. den Polizei⸗Behoͤrden zu uͤber⸗

tragen; h) luͤderliches und gefaͤhrliches Gesindel, unter Entziehung

Posen.

der Natiönal⸗Kokarde, durch die Polizei⸗Behorde in ein der zwei— ten Klasse des Soldatenstandes analoges Verhaͤltniß versetzen zu lassen. Die Versammlung, in Uebereinstimmung mit dem Aus— schusse, genehmigte beide Antraͤge und beschloß: Se. Majestaͤt um demgemäße Verordnungen zu bitten. Alle die Justiz⸗ Verwaltung betreffenden Petitionen sollen in Eine zusammengebracht werden.

Eine Petition in Betreff des Schulwesens im Großherzogthum Posen wurde von der Versammlung angenommen und ohne Dis— kussion beschlossen, Se. Majestaͤt ehrfurchtsvoll darum zu bitten: daß in den Lehranstalten des Großherzogthums der Polnischen Sprache die durch den Allerhoͤchsten Landtags-Abschied von 1828 verhei— ßenen Rechte wieder eingeraͤumt werden. Die in dieser Bezie— hung ausgearbeitete Denkschrift wurde mit wenigen Abänderun— gen angenommen. Ein Deputirter des Ritterstandes verlangte, daß sein Antrag hier vermerkt werde: daß auch im Friedrich— Wilhelms⸗Gymnasium in Posen die Polnische Sprache in den zwei hoͤheren Klassen gelehrt werden muͤsse.

Sitzung vom 23. April. In der heutigen Sitzung wurde vom Landtags-Marschall der Bescheid Sr. Majestaͤt vom 20sten d. M. auf die staändische Denkschrift vom 18ten v. M., die Er— richtung eines ständischen Ausschusses betreffend, verlesen. (Nr. 19 der St. Ztg.) Zufolge Allerhoͤchster Bestimmung schritt die Versammlung zur Wahl von 11 Mitgliedern, da der Marschall das zwoͤlfte Mitglied ist, und 12 Stellvertretern, worüber eine besondere Verhandlung aufgenommen worden ist. Die Versamm— lung hatte zwar in der Denkschrift, die Errichtung eines ständi— schen Ausschusses betreffend, beantragt, daß die ständischen In— stitute durch den Ausschuß verwaltet werden; da jedoch die heute stattgefundene Wahl Mitglieder getroffen, deren Wohnsitz von den Instituten zu entfernt liegt, so erwählte die Versammlung zur Ver— n, v r, zu Kosten, 2) des Taubstum— men⸗Instituts zu Posen und 3) der Irren-Heil— ins 13 staͤndische ie rn, ,

ts wurde zur Diskussion über mehrere Petitionen geschrit— ten. Die Petition, bei Sr. Majestät n . nw. ehemaligen Polnischen Militairs, welchen ihre Penflonen in Folge der Kriegsereignisse vom Jahre 18390 und 183 entzogen wor—

den, im Wege der Gnade wieder zu dem Genuß derselben ge— langen zu lassen, wurde angenommen und bei Sr. Majestät eine Denkschrift einzureichen beschlossen. Der Antrag, bei Sr. Majestaͤt die Bitte einzureichen, daß die mit Ruß— land am 17119ten Maͤrz 1830 erneuerte und mit dem 17. Maͤrz 1842 ablaufende Convention wegen Auslieferung der Deserteure ferner nicht mehr abgeschlossen werde, wird von der Versammlung einstimmig genehmigt und beschlossen, Se. Ma⸗ jestat zu bitten: geeignete Maßregeln in dieser Beziehung zu treffen Einige Abgeordnere verlangten, daß die durch sie einge⸗ reichten Petitionen zur Berathung gezogen werden möchten; an⸗ dere aber, deren Petitionen bis setzt unerledigt geblieben, prote— stirten dagegen, indem sie fuͤr alle ein gleiches Recht forderten; die Billigkeit dieses Antrages erwaͤgend, beschließt die Versamm⸗ lung, ihr Bedauern auszudruͤcken: daß bei der großen Masse

572 von Arbeiten und weil nach Allerhoͤchster Bestimmung die vorge— legten vielen und wichtigen Gesetz-Entwuͤrfe vor Allem erledigt werden muͤßten, eine Verlaͤngerung des Landtages über den 241sten

d. M. hinaus aber nicht statthaft erklaͤrt worden, es nicht möoͤg—⸗

lich gewesen sey, alle eingegangenen Petitionen in Berathung zu ziehen. Diese Petitionen sollen dem nächsten Landtage zur Be⸗ rathung vorbeholten bleiben.

Sitzung vom 24. April. Nach Allerhoͤchster Bestimmung Sr. Majestaͤt des Koͤnigs ward heute der fuͤnfte Provinzial Landtag des Großherzogthums Pofen geschiossen. Wegen der unerledigt gebliebe⸗ nen, in der gestrigen Verhandlung vermerkten Petitionen, be⸗ schließt nur noch die Versammlung: alle diese eingegangenen, aber nicht zur Berathung in pleno des Landtages gezogenen Beschwer⸗ den und Bittschriften in ein Fascikel heften und ein Verzeich— niß derselben, vom Marschall und den Secretairen vollzogen, zu den Akten nehmen zu lassen.

Der Marschall ernante eine Deputation, welche den niglichen Kommissarius in Kenntniß setzte, daß die Staͤnde, Be⸗ hufs Schließung des Landtages, harren. Der Königliche Kom— missarius erschien in Begleitung zweier Mitglieder der hiesigen Regierung in dem Sitzungs-Saale und sprach ungefahr folgende Worte: „Es ist die letzte amtliche Handlung, die ich als Koͤnig⸗ licher Landtags-Kommissarius und Ober⸗Praͤsident des Großherzog— thums Posen vollziehe, indem ich den Fuͤnften Provinzial Land tag auf Befehl und im Namen Sr. Majestäͤt des Königs sch ließe. Gott segne den König und alle Provinzen seines Reiches.“ Der Mar⸗ schall ersuchte hierauf den Koͤnigl. Landtags⸗Kommissarius, die Ge— sey, Sr. Majestaͤt dem Koͤnige auszudruͤcken dem Koͤniglichen Landtags-Kommissarius selbst dankte er fuͤr dessen erfolgreiche Un⸗ terstuͤtzung, welche er der Staͤnde⸗Versammlung gewahrt habe. Es erscholl der dreimalige Ruf: „Es lebe der König!“ Der Königliche Landtags- Kommissarius verlaͤßt die Versammlung. Der Marschall dankt den Mitgliedern fuͤr die erwiesene Hinge⸗— bung bei Erfuͤllung ihrer Pflichten und empfaͤngt eine Dank— Adresse fuͤr seine weise und sanfte Leitung der Berathungen.

sinnungen der Treue und Liebe, von welchen die Versammlung beseelt

Provinz Sachsen.

Merseburg, 1. Mai. In der am 23. Aprü abgehaltenen 29sten Plenar⸗-Sitzung eroͤffnete zuerst der Herr Vorsitzende im Verfolg des Tages vorher zur Kenntniß gebrachten Allerhoͤchsten Fabinets-Ordre vom 26. April d. J. (Nr. 119 der St. 3.) der Versammlung die Ernennung der Wahl-Direktoren des in der Allerhoͤchsten Proposition vom 23. Februar d. D. ad 1b. ge⸗ dachten staͤndischen Ausschusses.

Sodann wurde die in der vorherigen Sitzung abgebrochene Diskussion uͤber die Taubstummen-Institute wieder aufgenommen. Man einigte sich dahin, daß die Versammlung des Koͤnigs Ma— sestaͤt allerunterthaͤnigst bitten wolle, huldreichst zu gestatten, daß die zur Unterhaltung der Taubstummen-Lehrer-Seminarien be— willigten 4000 Rthlr. nur noch auf 2 Jahre, nach deren Ablauf dagegen bloß 2000 Rthlr. jaͤhrlich gezahlt wurden; auch daß Aller⸗ hoͤchstderselbe geruhen moͤchte, die anderweite Versorgung der jetzt angestellten Taubstummen-⸗Lehrer, so oft dies thunlich, Allergnaͤ— digst anzubefehlen, damit die Provinz nach und nach von jener Zahlungslast ganzlich befreit werde, und ihre Krafte zum Nutzen der bemitleidenswerthen Taubstummen selbst verwenden koöͤnne.

Darauf theilte die Versammlung sich in ihre 4 verschiedenen Stände ab und schritt zur Wahl der nach der ersten Allerhoͤchsten Proposition angeordneten Ausschuß⸗Mitglieder, deren Anzahl unter dem 20. April d. J. fuͤr den ersten Stand auf l, fuͤr den zwei— ten auf 5, fuͤr den dritten auf 4 und f J 2, zusammen auf 12, Allerhoͤchst genehmigt worden ist. Es wur— den gewaͤhlt: J. Vom Stande der Praͤlaten, Grafen und Herren, als Stellvertreter: der regierende Graf zu Stolberg Roßla. Ii. Vom Stande der Ritterschaft: a. Abgeordnete: 1) Domdechant und Geheimer Regierungs- Rath von Kresigk. 2) Land— rath von Veltheim. 3) Kammerherr Graf von Hell⸗ dorff. ) Graf Zech von Buxrkersro da. 5) Land rath von Buͤltzingslöwen. h. Stellvertreter: 1) Land— rath von Steinacker. 2) Landrath von Pfannenberg. z) Kammerherr und General- Feuer Sozietaͤts“ Direktor von Helldorff. 4) Landrath von Muͤnchhausen. 5) Land— rath von Byla. III. Vom Stande der Staͤdte; a. Abgeord— nete: 1) Buͤrgermeister Gier. 2) Stadtrath Rasch. 3) Buͤr— germeister Treuding. 4) Dr. Lucan us. h, Stellvertreter; 1) Buͤrgermeister Althaus. 2) Kaufmann Schartau. 3) Buͤrgermeister Diethold. 4) Rathmann Schotte. 17. Vom Stande der Landgemeinden: a. Abgeordnete: 1) Ortsschulze Veit. 2) Ortsschulze Hartmann. b. Stellvertreter: 1) Orts— schulze Knoche. 2) Erbrichter Thaärigen, ö.

In der am 26. April stattgefundenen 32sten Plenar⸗Sitzung

bildeten unter Anderem folgende Petitionen Gegenstande der Be⸗ rathung: ein Antrag des staͤdtischen Abgeordneten Krone; „um Errichtung eines Handelsgerichts zu Magdeburg“ und ein der— gleichen der Stadtbehoͤrden zu Halle: „um Errichtung von Han— delskammern in den bedeutendsten Handelsstäͤdten, wie solche noch von der Fremdherrschaft her in der Rheinprovinz bestehen. Im Bezug auf die erste Petition war die Versammlung der Ansicht des Ausschusses, daß der Erfolg, der nach dem Justiz Ministerial⸗ Blatte vom v. J. Nr. 46. S. 347. in Bezug auf die Errichtung von Handelsgerichten in den großeren Staͤdten obschwebenden Berathungen zu erwarten sey, und hielt, was die andere Petition anlangt, dafur, daß die Handelskammern durch die in mehreren Handelsstaͤdten bereits bestehenden Kaufmanns-Corporationen uͤberfluͤssig gemacht wuͤrden, weshalb denn der Handelsstand an Orten, wo man ein Beduͤrfniß an einer solchen technischen Stelle wahrnehme, nur um die Ertheilung der Corporations/Rechte nachzusuchen habe, die gar nicht erschwert zu werden pflegte. Beide Petitionen wurden daher fuͤr jetzt abgelehnt. eine eben— falls von einem Mitgliede der Versammlung ausgegangene Pe⸗ tition: wegen Beschränkung des in so vielen Beziehungen hoͤchst verderblichen Lotterie⸗Spielens, welche die Versammlung, ganz einverstanden mit dem Reserenten darüber, daß das Lotterie⸗ Spielen sich auf eine schreckenerregende Weise verbreite; daß es nicht allein die Vermsögens⸗-Verhaͤltnisse vielfach benachtheilige, sondern auch den moralischen Sinn verderbe, arbeitsscheu, träͤu⸗ merisch und ungenuͤgsam mache; daß die dermalige Art des Loo⸗ ,,, durch die Unter⸗Collecteurs, , Uebel außerordentlich vermehre, zu unterstüͤtzen und an Masjestaͤt unter n n, ung e m , wie n. fe Aufhebung des Lotterie Spieles, wenn solche irgznde ns! ; 2 ; se für ein glückliches Ereignmiß halten wurde, die allerunter ih ij e Bitte zu richten beschloß, die sowohl in der Petition enthalte⸗ nen, wie auch von einem Theile der Versammlung ,, , Vorschläge zur Abstellung mehrerer Mißbräͤuche bei dem Debit der Loofe, bet Nllrhsdchsten' Prafung und VBeschlußnahme zu unterwerfen.

len des Entwurfs langere Debatten herbei.

furchtsvollsten Wunschen zu begleiten:

ur den vierten Stand auf

von Jahren

selbststaͤndigen richterlichen Praxis kennen gelernt haben. ein so hochgestelltes Kollegium nur ausgezeichnete Männer

srach, daß

Kollegium angestellt zu sehen wuͤnschten. trauen, daß Se. Ri ; des Orts, wohin das Ober ⸗Appellations⸗Gericht zu legen in hoher Weisheit das Beste,

Die am 27. April Vor⸗ und Nachmittags abgehaltene 33st und 31iste Plenar⸗-Sitzung beschaͤftigte die Versammlung mit dem in der Allerhoͤchsten Proposition vom 23. Februar d. J. ad II. erwähnten Bergrecht. Durch den gehaltenen Vortrag in der Sache und durch die uͤber den Gesetz-Entwurf stattgefundenen Eroͤrterungen wurde die Meinung entwickelt, daß die allgemeinen bergrechtlichen Bestimmungen wohl auf den wirklichen kunstmaͤßi— gen Bergbau anwendbar wären, daß man aber deren Anwend⸗ barkeit auf den kleinen nicht bergmaͤnnischen Betrieb der Braun⸗ kohlen, der Tagebaue, in Zweifel ziehen müͤsse. Dieser werde oft von Leuten des niederen Bildungsstandes selbststaͤndig betrieben, die sich in die weitlaͤufigen, in Technik einschlagenden und fuͤr den Nicht— sachverstaͤndigen komplicirten Bestimmungen nicht wuͤrden finden koͤn— nen. Man werde so jedenfalls diesen nuͤtzlichen kleinen Betrieb eher stoͤren und hindern, als fordern. Deshalb ward der Vor⸗ schlag gemacht, daß Se. Majestät der König in der Denkschrift allerunterthänigst gebeten werden mochten, wegen des kleinen nicht beramaͤnnischen Kohlenbaues ein besonders einfaches Regu— lativ zu erlassen. Dieser Vorschlag fand allgemeinen Beifall. Im Laufe der Berathung über die speziellen 5§. des Bergrechts wurde fuͤr mehrere Modificationen gestimmt; auch fuͤhrten einige Stel— Die wesentlichsten Ab— aͤnderungen, welche die Versammlung zu beantragen beschloß, fin⸗ den sich in Nr. i09 des zu Halle erscheinenden Couriers naͤ— her angegeben.

Muͤnster, 30. April 1841. Die Tte Allerhoͤchste Proposition hat die Herzen der treuen Westphalen mit inniger Freude erfuͤllt, da sie die Allerhoͤchste Bestimmung, durch welche der Provinz fuͤr die Anordnung eines eigenen Ober-A1Appellations-Gerichtshofes die gegruͤndete Hoffnung gegeben ist, in sich faßt Stände sehen durch diese Allerhoͤchste Willens-Meinung Wuͤnsche in Erfuͤllung

gehen, die den wichtigsten Interessen, in zu erreichender Stabi

lität der, die Freiheit, das Eigenthum, die Ehre, das Leben be— ruͤhrenden Rechts-Ansichten in den Gerichtshoͤfen, mithin der Rechts-Sicherheit selbst zugewendet sind, und welche schon der Ate Westphaͤlische Landtag zu den Stufen des Thrones allerunterthaͤ⸗ nigst auszusprechen sich erlaubte. Von der Wichtigkeit der in der gnaͤdigst mitgetheilten Denkschrift dargelegten Gruͤnde durchdrun— gen, haben Staͤnde nicht gezoͤgert, die der Provinz zugedachte Wohlthat von der Huld Sr. Majestaͤt mit dem ehrerbie— tigsten tiefempfindenden Dank allerunterthaͤnigst anzunehmen, und den Ausdruck dieser dankbarsten Anerkennung mit den ehr— 1) Daß nach der Errich— tung eines von allen administrativen Sorgen freien, lediglich der Rechtssprechung in Appellations-Sachen gewidmeten Provinzial⸗ Ober Appellations⸗Gerichts jedweder Instanzenzug an Landes⸗-Justiz— Behoͤrden anderer Provinzen in Civil- und Kriminal⸗Sachen, je— doch der Functionen des Geheimen Ober-Tribunals unbeschadet, auf⸗ hoͤre. 2) Demselben Gerichtshofe alle Rekurse, die bisher an das Justiz⸗Ministerium wegen verweigerter Justiz und in sonsti— gen, die materielle Rechtspflege betreffenden Angelegenheiten zur Entscheidung gelangten, uͤberwiesen werden moͤchten. So wie durch die Anordnung ad 1 der bisher so sehr verwickelte Instanzenzug beseitigt werden wird g so duͤrfte durch die Einrichtung ad 2. eine große Beruhigung fuͤr die Unterthanen herbeigefuͤhrt werden, welche auf die Be— thungen eines Richter-Kollegiums in ihren Rechts⸗Angelegen⸗ heiten mit Gruͤnden einen hohen Werth legen. Von der Weis— heit Sr. Majestaͤt in Beziehung auf, eine nähere Bestimmung der Ressort-Verhaͤltnisse fuͤr diesen Gerichtshof das Heilbringendste vertrauungsvoll erwartend, erlaubten Stände sich nur noch die Zusammensetzung dieses Richter, Kollegiums zu beruͤhren. Vor⸗ zugsweise scheint in dieser Hinsicht nothwendig, daß nur Maͤn⸗ ner dem hoͤheren Spruch⸗Kollegium angehoͤren, welche eine Reihe in der Provinz als Richter fungirt haben, weil dann zu erwarten, daß sie mit allen Verhaͤltnissen und Eigen⸗ thuͤmlichkeiten der Provinz vertraut geworden, die so vielfach we— sentlich von anderen Provinzen abweichenden Rechts⸗Gesetze und

Observanzen gruͤndlich studirt und in der ganz unabhaͤngigen Daß

Maͤnner von der tuͤchtigsten allgemeinen wissenschaftlichen und ju⸗ ristischen Bildung in sich vereinigen duͤrfe, schien den Staͤnden ganz unzweifelhaft, wobei jedoch eine Minoritaͤt den Wunsch aus— die Wahl der Ober-Appellationsrichter auf den Kreis der eine langere Zeit bei einem der Ober-Gerichte der Provinz fungirenden Raͤthe, wegen der denselben beiwohnenden gereifteken Erfahrung und ausgebildeten Rechtskunde beschraͤnkt werden moͤchte, die Mehrheit der treugehorsamsten Stände aber die Wahl auf alle in der Provinz eine geraume Zeit angestellt gewesenen Richter, in so fern sie den fuͤr das Ansehen dieses hohen Gerichtshofes erforderlich scheinenden Nathsrang besaßen, ausgedehnt, keinen Assessor aber mit Sitz und Stimme bei dem In dem größten Ver— Masestaͤt wegen dieser Ruͤcksichten, auch wegen

das Heilbringendste fuͤr die Rechtspflege wie für die Provinz anordnen zu lassen, Allergnaͤdigst befehlen werden, konnten Stände es sich nicht versagen, ihr tiefes anl. gefühl fuͤr die der Provinz in Aussicht gestellte wohlthaͤtige An⸗ ordnung mit der allerunterthänigsten Bitte wiederholt auszu⸗ drücken: durch gnaͤdig zu beschließende baldige Einrichtung einc Ober⸗Appellations⸗-Gerichtshofes fuͤr die Provinz ein neues Denk mal landesvaͤterlicher Fuͤrsorglichkeit in den Herzen der a. horsamsten Stande und aller Einwohner der Provinz zu be— gruͤnden.

*

Zeitungs-Nachrichten. e, 9 mn d.

Rußland und Polen.

Warschau, 9. Mai, Der Minister⸗Staatssecretair des Koͤnigreichs hat dem Fuͤrsten Statthalter angezeigt, daß eine An⸗ zahl von Individuen, welche der ehemaligen Unterfaͤhnrichs⸗ Schule zu Warschau angehoͤrten, und wegen Theilnahme an der Insur⸗ lection verurtheilt waren, die Kaiserl. Erlaubniß zur Ruͤckkehr ins Köoͤnigreich zu Theil geworden sey; sie werden in den betreffenden Reskripten namhaft gemacht.

Franke rei ch.

Paris, 8. Mai. Die bei Gelegenheit des Brief-Prozesses neuerdings angeregte Frage hinsichtlich der Versprechungen, welche die Franzoͤsische Regierung in Bezug auf Algier gegeben habe, wird heute von der Prefse in folgender Weise beleuchtet: „Der traurige Prozeß, der noch immer die Gemuͤther beschäftigt, hat

neuerdings eine sehr ernste Frage angeregt, die seit 10 Jahren oft in den Journalen und in den Parlamentern Frankreichs und Englands zur Sprache gekommen ist, namlich die; ob es wahr sey, daß die Restauration sich gegen die Europäischen Hoͤfe ver— pflichtet habe, Algier nicht besetzt zu halten. Die En— lische Presse und besonders unsere legitimistische Presse fordern uns zu einer feierlichen Debatte uͤber diesen Gegenstand auf. Wir nehmen diese Aufforderung an. Es ist in der That gut, daß alle Welt, die Regierungen sowohl, wie die Parteien wissen, woran mar sich in dieser Beziehung zu halten habe. Beginnen wir damit, einen Incidenzpunkt zu beseitigen, von dem der Haß der Par— teien in diesem Augenblicke großen Lärm macht, naͤmlich die an— gebliche Verbalnote, die Ludwig Philipp im Jahre 1839 an den Englischen Botschafter gerichtet haben soll, und wenn sie wahr ware, ohne eigentliche Wichtigkeit fuͤr diese De— batte seyn würde. Was soll jenes Aktenstuͤck enthalten? Das Versprechen der neuen Regierung, die von der vorigen Regierung übernommenen Verpflichtungen zu erfuͤllen. Es bliebe also immer noch festzustellen, ob die vorige Regierung wirklich Verpflichtun gen übernommen hätte. Was ubrigens in den Augen der Englischen Publicisten, die unsere constitutionellen Institutionen kennen muͤssen, ein Versprechen zu bedeuten haben, welches sepa— rat von einer der Staatsgewalten gemacht worden waͤre? Und was die legitimistischen Blätter betrifft, die seit 8 Tagen so v Lärm wegen jener angeblichen Note machen, wie köͤnnten sie selbe tadelnswerth finden, wenn Verpflichtungen, deren sie erwähnt, wirklich eingegangen wären? Wollen sie etwa einräu men, daß der Chef der n

tungen der vorigen Dynastie zu erfuͤllen, nicht hätte ausdrucken koͤnnen, ohne ein Verbrechen zu begehen? Es ware leicht moglich. Ge ben sie nicht schon zu,

219 rw rr 755 . 4 4 euen Dynastie die Absicht,

die Verpflich

daß das Wort des Lord Stuart von Ro thesay, welches sie fuͤr unzuverlaͤssig erklaͤrten, als es die von Herrn von Polignac eingegangenen Verpflichtungen bezeugte, fuͤr authen

15A

ch betrachtet werden muß, wenn es das angebliche Verspr

jene Verpflichtungen zu erfuͤllen, bestaͤtigt. Und werden sie uns jetzt nicht gleich beschuldigen, daß es uns bei der Interpretation der Depeschen des Herrn von Polignac an Patriotismus fehle, sie die seit S Tagen alle Huͤlfsquellen ihrer Logik erschoͤpfen, um zu beweisen, daß Ludwig Philipp im Jahre 1839 versprochen habe, Algier aufzugeben? Wir uͤberlassen den gewandtesten So— phisten der Partei die Sorge Widerspruͤche zu recht— fertigen, und gehen zu den wichtigen Fragen dieser De batte uͤber. Hatte sich Restauration gegen Europa verpflichtet, Algier nicht fuͤr seine persoͤnliche Rechnung zu besetzen, und hat uns die Regierung nicht von jener Verpflichtung befreit? Wir haben aufmerksam die diplomati— schen Aktenstuͤcke durchgelesen, welche vor Juli 18306 uͤber jenen Gegenstand gewechselt wurden, und da wir nicht glauben, daß die Gewandheit darin besteht, an den Ausdruͤcken einer Depesche zu drehen und zu deuteln, so bekennen wir, daß unserer Ansicht nach eine foͤrmliche Verpflichtung existirte. Die „Quotidienne“ forderte uns vor einigen Tagen auf, diese Meinung mit Akten— stuͤcken zu belegen. Wir legen dieselben vor. Da wir nicht Mi nister sind, so ist unsere Meinung uͤber dieselben nur eine Privat— Meinung und verpflichtet nur uns. Wir haben sie nicht in den Archiven des auswärtigen Ministeriums aufgesucht, sondern sie ganz einfach aus dem „Recueil des Traité 's“ von Martens ab⸗ geschrieben, wo Jedermann sie ausfuͤhrlicher nachlesen kann. Wir wollen sogar noch großmuͤthig gegen unsere Gegner handeln, und diejenigen Depeschen nicht mittheilen, in denen Lord Stuart weit ausfuͤhrlichere und bestimmtere Verbal-Noten des Herrn von Po— lignac mittheilt. Wir beschraͤnken uns darauf, den nachfolgenden Auszug der beiden persöoͤnlichen Depeschen des letzteren auszu fuͤhren:

setz ige

Mittheilung des Herzogs von Laval an Lord Aberdeen. Der Fürst von Polignac an den Herzog von Laval.

. = Paris, 12. März 1830.

Herr Herzog! Als wir unseren Verbündeten die vertrauliche Mit theilung über den Zweck der Rüstungen in den Französischen Häfen machten, sprachen wir uns über die Resultate, welche sie herbeiführen könnten, mit einer Zurückhaltung aus, die uns durch die Wechselfälle des Krieges geboten schien. Da uns seitdem mehrere Kabinette auf nefordert haben, ihnen den Zweck bestimmter anzudeuten, den wir bei üunserer Expedition gegen die Regentschaft von Algier zu erreichen such ten, so will Se. Majestät gern so viel als möglich jenem Wunsche ent sprechen und ermächtigt mich, Ihnen die nachfolgenden Explicationen zu geben. Sie können sie der Regierung Sr. Britischen Majestät inittheilen. (Die Depesche erinnert hierauf an die besonderen Beschwer den Frankreichs an den Dei von Algier; sie sagt, daß die Absicht des Könkas sich nicht darauf beschränke, Genugthunng für jene Beschwerden zu erlangen, sondern daß er beschlossen habe, die Expedition zum Vor theil der ganzen Christenheit zu benutzen, und daß er demzufolge die definitive Zerstörung der Seeräuberei, die gänzliche Abschaffung der Christensklaverei, die Aufhebung des Tributes, den die christlichen Na tionen der Regentschaft zahlen, zum Ziel seiner Bestrebungen gemacht habe. Die Depesche schließt alsdann mit folgenden Worten: k Und wenn es sich in dem Kampse, der stattsinden wird, ereignen sollte, daß die jetzt in Algier bestehende Regierung sich auflöste, dann, Herr Herzog, würde sich der K önig, dessen Absichten bei dieser wichtigen Frage ganz uneigennützig sind, mit seinen Ver bündeten über die neue Ordnung der Dinge verständigen die zum größten Vortheil der Christenheit die vernichtete Regierung ersetzen sollte, und die am geeignetsten wäre, den dreifachen Zweck zu sichern, den Se. Majestät im Auge hat.

Man ersieht aus dieser Depesche, daß die Regierung der Restauration, ihren Verbuͤndeten gegenuͤber jeden Gedanken an Eroberung, oder permanenter Besetzung zuruͤckwies. Mit Aus— nahme fuͤr die Genugthuung der besonderen Beschwerden Frank reichs verpflichtete sie sich, nur im gemeinsamen Interesse der

Christenheit zu handeln, und sich, wenn es sich darum handeln sollte, eine neue Regierung in Algier zu errichten, mit ihren Ver⸗—

buͤndeten zu verstaͤndigen. Da der Argwohn des Britischen Ka— binettes neue Explicationen verlangte, so ward ihm am 12. Mai 1830 eine abermalige Erklärung in denselben offiziellen Formen zugesandt. Es wurden darin auf eine noch foͤrmlichere Weise die Verpflichtungen vom 12. Marz erneuert. Nachfolgendes ist der Inhalt jener Depesche:

(Im Augenblicke der Abfahrt der Flotte dankt der König seinen , . für die Aufmunterung, welche er von ihnen erhalten hat. h. setzt den Zweck der Expedition neuerdings auseinander und fügt

ann hinzu) Um sich über das, was die allgemeinen Interessen

zu verständigen, drückte Se. Majestät am 12. März

! ndeten den Wunsch aus, mit ihnen zu berathen,

. , ,. Regierung sich in Folge des Kampfes,

) . vird, auflösen sollte. Man würde alsdann

n, y, . ter n chen, welche neue Ordnung der Dinge

bent u erraten dz * , größten Vortheil der Christen⸗

bem die Kerseaherilfz 8 ö. 6 giebt schon jetzt seinen Verbünde⸗

alle Auffchlsjsse u eb zei jenen Berathungen bereit seyn wird, ) zu geben, die sie noch verla: ö

und alle Interesten zu beriichfächlf h verlangen können, alle Rechte

nnn ,,,

gehalten würde, das angedeutete nnen. , ,

Sr, Majestät vorausgesehene Fall sich e, . tn in

so forderi der König schon jetzk seine Verbündeten auf, ihren Borschaf⸗

die, selb st

573

tern in Paris eventuelle Instructionen über jenen Gegenstand zu er— theilen. ;

Man sieht also, daß die Restauration versprach, die Frage wegen des Schicksals von Algier den Entscheidungen eines Euro— paͤischen Kongresses vorzulegen, der gewissermaßen schon im Vor— aus in Paris versammelt wurde und, frei von jedem Ge— zu nehmen. Diese vor der Expedition eingegangene Verpflich— tung, welche in dem Augenblicke der Abfahrt der Flotte feierlich bestätiat und nach dem Erfolg der Expedition erneuert wurde,

wie man aus einer Depesche des Lord Stuart vom 16. Juli er

sehen kann, wird von den legitimistischen Journalen nun schwer⸗

lich noch geleugnet werden koͤnnen. Auch hegt wohl Niemand mehr einen Zweifel daruͤber, was aus unserer Eroberung gewor den seyn wuͤrde, wenn die Juli R plotzlich gerettet hatte! Wir wollen nun aber seyn, als die legitimistischen Blatter, stauration nicht zu einem so

baß sie im Jahre 1830 nicht die ganze

ches sie unternommen hatte, nicht die ganze meßlichen Frage begriff, die sie aufgeworfen gegenwärtig außer Zweifel ist, daß Frankreich nicht mehr ed denken kann, Afrika aufzugeben, so ist die Nuͤtzlichkeit der

aufrichtiger

großen

begreifen, daß die Restauration sich daruͤber taͤuschen Sie hatte dies mit Männern gemein, d ren, als Herr von Polignac. Herr Th

bezeugen. Der nationale Aufschwung hatte die neuen Besitzun gen noch nicht mit jenem Enthusiasmus angenommen, den we der die Opfer, noch die Fehler der letzten zehn konnten. widerfahren lassen. Es die Restauration jenes Regentschaft begann, in ihrer ritterlichen Anderer, oder wenn man will, fuͤr

on erobert hat

1 = fefsinniagr vwaa ie weit scharfsinniger wa 1

muß festgestellt große Werk der wenn sie

werden, daß,

Besetzung

nichts Anderes sind, Maßregeln getroffen. Der Pariser Kongreß wuͤrde nicht erman gelt haben, seinen diplomatischen Eroberungen von 1815 Apendix hinzuzufuͤgen. Die um uns diese Niederlage zu ersparen. Sie allein hat Algier wahrhaft erobert, sie allein hat das neue Frankreich zu behalten gewußt. Man kann ihr die materiellen Vortheile aber der Ruhm bleibt ihr ganz, und besonders kann er ihr nicht von der Partei bestritten werden, deren Fuͤhrer die oben erwaͤhn ten Depeschen geschrieben haben. Lassen wir daher jeder Regie rung das Verdienst ihrer Werke: der Restauration, das der Ex—

pedition und der glänzenden Waffenthat, welche dieselbe kroͤnte; Algiers und Anstrengungen gegruͤndete Herrschaft Frankreichs. Die urspruͤnglich eingegange— nen Verpflichtungen haben nur noch ein historisches Interesse, und Frankreich

allmälige Eroberung Opfer und der

Di

der Juli-Regierung, die die durch 10 Jahre der

Niemand kann sie Frankreich mehr entgegen halten

konnte.

hiers ist da, um dies zu

went

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eroberte, sle es Uneigennuͤtzigkeit fuͤr die Rechnung die Rechnung der Christenheit tte. England, fuͤr welches die Interessen der Christenheit als die Interessen des Handels, hatte seine

einen X 0 s ö z Juli-Revolution mußte kommen,

abstreiten;

besitzt Algier nicht mehr kraft der Worte eines Ministers, son— dern kraft der rechtmaäßigsten der Eroberungen und einer Besitz— ergreifung, welche Angesichts von Europa durch die Regierung, durch die Kammern, durch das ganze Land vorgenommen, und

um den Preis ungeheurer Opfer befestigt wurden. Recht Frankreichs

so haͤtte die Restauration den Vorwand dazu geliefert. ein Punkt, der wohl fortan keiner Debatte mehr unterliegt.“ tig nach Vincennes begeben, von Afrika beizuwohnen. / von Orleans kommandirten die Evolutionen, man ihrer Umgebung den Prinzen von Joinville, und von Wuͤrttem berg.

sahen dem militairischen Schauspiele von

einer Tribuͤne aus zu. Die Manoͤver der Tirailleurs von Afrika weichen ganzlich von denen der Armee ab; sie sind fuͤr den Krieg mit den Arabern vollkommen geeignet. Bei einer der Evolutionen legten die 10,000 Mann sich ploͤtzlich auf die Erde und ihre Karabiner auf die Chakos, um sich derselben als Stuͤtzpunkt zu bedienen. Diese Bewegung wurde mit einer außerordentlichen Puͤnktlichkeit ausge fuͤhrt. Hierauf bildeten die 10 Bataillone ein Bataillans-Qua— rée, welches ein Terrain von mehr als 400 Metres einnahm. Man bewunderte ebenfalls die Geschicklichkeit der Tirailleurs im Schießen nach dem Ziele; es fehlte fast kein Schuß. Nach dem

Eine Menge Meugieriger hatte sich gestern Morgen fruͤhzei um den Manoͤvern der Tiralleurs Der Marschall Soult und der Herzog bemerkte in den Prinzen Die Prinzessinnen der Koͤniglichen Familie

Das ist das Europa weiß es und denkt nicht einmal mehr daran, dasselbe zu bestreiten; wenn es aber jemals bestritten wuͤrde, Dies ist

Mansver richtete der Marschall Soult Gluͤckwuͤnsche an den Her⸗

zog von Orleans und die Offiziere dieses Corps wegen der so uberaus gluͤcklichen Ausfuͤhrung aller Manoͤvers. Herr Alloward, Capitain der Spahl's, wohnte dieser militairischen Feierlichkeit in Tuͤrkischer Uniform bei. Das Journal des Dabats wirft heute abermals einen Blick auf die Parteien in England, und beginnt seinen desfalsi— gen Artikel in folgender Weise: „Die letzten Sitzungen des Bri tischen Parlamentes sind ereignißreich gewesen, und der bekannte Geschmack der Englaͤnder fuͤr klassische Citate und Vergleiche koͤnnte ihnen bei dieser Gelegenheit Scenen der Iliade in's Ge— daͤchtniß zuruͤckrufen. Es ist eine gewisse Aehnlichkeit zwischen

regelmäßigen Sturm, den die Tories seit mehreren Jahren auf das Ministerium unternehmen. Auch in der Lage der verschie denen Personen laͤßt sich jene Aehnlichkeit auffinden. So haben wir kuͤrzlich Zwietracht und Entmuthigung in dem Lager der Angreifenden herrschen sehen. Weder die Schlachten-Erzählung ihres Nestor, des Herzogs von Wellington, noch die unnuͤtzen Heldenthaten ihres kuͤhnen Ajax, des Lord Stanley, vermochten sie, uͤber die Unthätigkeit ihres Achill, des Sir Robert Peel, zu troͤsten, wel cher ruhig in seinem Zelte blieb, taub gegen die Bitten, wie ge— gen die Vorwuͤrfe seiner ungeduldigen Soldaten. Aber ploͤtzlich ändert sich die Scene; Achill ist erwacht; er verlangt seinen Wa— gen, seine Renner und seine Waffen, und durch zwei Streiche seines furchtbaren Schwerdtes oͤffnet er die Mauern, waͤhrend das fabelhafte Pferd, welches Troja vernichtete, unter der Gestalt des Lord Howick und seiner Partei, in die Festung hineingebracht wird. Indeß noch ist Troja nicht genommen; denn Hektor ist noch nicht gefallen.“

Boöͤrse vom 8. Mai. Die heutige Boͤrse war weniger gut als die beiden letztern; es trat eine ruͤckgaͤngige Bewegung ein, die man einigen Gewinn-Realisationen zuschrieb, da durch— aus kein Geruͤcht zirkulirte, welche nachtheilig auf die Course aͤtte wirken konnen.

J Paris, 8. Mai. In der militairischen Welt erregen die it einigen Tagen in der Umgegend kantonnirten 10 neuen Ti— hailleur- Bataillone, welche der Herzog von Orleans mit Huͤlfe zes Generals Rostolan in St. Omer organisirte, allgemeine Auf—

der endlosen Belagerung von Troja und dem anhaltenden und!

fühle des persöonlichen Interesses, an jenem Kongresse Theil

olution sie nicht

3 6. Jahre abkuͤhlen

Indessen muß man Allen Gerechtigkeit und Wahrheit

ö

sistenz von

merksamkeit. Diese Jaͤger⸗ oder Schuͤtzen / Bataillone sind nach den Vorbildern der Englischen, Preußischen, Tyroler und Han⸗ noverschen Schuͤtzen oder Jager gebildet. Natuͤrlich ist bei dem Entnehmen aus so vielen Quellen ein gutes Ganze schwierig. Als Versuch aber ist diese neue Waffe in Frankreich wichtig. Bis jetzt hatten die Franzosen weder Jaͤger noch Schuͤtzen, weder Buͤchfen noch eigentliche Tirailleurs; denn die Voltigeurs in den Infanterie-Regimentern, selbst in den sogenannten leichten, Daten nur sehr unbedeutend fuͤr den Felddienst. Diesem Mangel wollte man nun abhelfen. Bereits fruͤher war ein Modell-Bataillon in Vincennes gebildet worden, welches in Algier sich tapfer schlug, aber in kurzem zur Haͤlfte aufgerieben wurde. Die 1 neuen Bataillone tragen eine dunkle, sehr be— queme Kutka, weite graue Beinkleider, Schuhe und Kamaschen. Die Epaulette der Soldaten sind gruͤn und von Wolle. Diese Epausette sind unnütz und zu dick, hindern also beim Anlegen. Die Patrontasche wird vorn getragen, ein Gurt befestigt sie um den Leib. Das Lederzeug kreuzt nicht uber der Brust; dies ist ein Vortheil; es laßt dem Jaͤger den Athem freier. Der Tornister ist mit schmalem Riemzeug gehalten, der Mantel daruͤber gerollt; schwarzer Wachstafft, bedeckt den Tornister. Der kurze Hirschfaͤnger em Gurt befestigt, den der Jaͤger sich um den Leib schnallt.

des Hirschfaͤngers ist von Eisen, dies macht die

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Hirschfaͤngerscheide viel zu hell und zieht di f .

Feindes beim Tirailliren im Walde oder im Freien viel zu sehr auf sich. Die gezogenen Buͤchsen sind nach dem Modell von Delvigne, schwerer aber als das Gewehr des Infanteristen. Ueber— haupt sind diese Tirailleurs schwerer belastet, als die Infanterie, auch hat man aus allen Corps, um einen guten Effekt zu machen, die staͤrksten, staͤmmigsten Leute ausgesucht. Die Offiziere tragen silberne Epaulette, sonst ist ihr Anzug ebenfalls äͤußerst einfach. Auffallend erschien gedienten Militairs bei der Revue am 5ten, so wie bei dem gestrigen Mansver zu Vincennes, die bei dem Exercitium dieser Bataillone eingefuͤhrte Art, sie oft Viertelstunden lang in Reih und Glied im kurzen Trapp laufen, aufmarschiren und tirailliren zu lassen. Ob es einem also erhitzten Soldaten moͤglich ist, gut, ruhig und richtig zu zielen und zu treffen, uͤberlasse ich dem Urtheile aller Kenner. Fuͤr das Auge des Laien sind solche rasche Mansver von Effekt, aber im Felde ist dieser Parade⸗Effekt, wo⸗ bei die Soldaten schwitzen und beinahe athemlos dahinstuͤrmen, ohne allen militairischen Werth. Ueber das Schießen so neu organi— sirter Leute laßt sich kein Urtheil fallen. Sie werden nun bald im heißen Sommer ihren Marsch durch ganz Frankreich nach Toulon antreten, dort einige Tage ruhen und sodann nach Algier und anderen Punkten des noͤrdlichen Afrika's eingeschifft werden.

Großbritanien und elnnd.

Parlaments-Verhandlungen. Oberhaus. Sitzung vom J. Mai. Lord Fitzwilliam uͤberreichte zwei Petitionen gegen die Korngesetze, die von Kendal, die andere von Leeds durch die eine kurze Diskussion veranlaßt wurde. Lord Ashbur— ton warf nämlich dem Ministerium vor, es habe eine neue Quelle der Unzufriedenheit im Lande aufgeruͤhrt in Bezug auf einen Schutz-Zoll, der unter dieser oder jener Form schon seit der Normännischen Erorberung bestehe, und dessen Angemessenheit in jedem Staate Europa's anerkannt sey. Hierauf entgegnete Lord Fitzwilliam:

„Obwohl ich der Meinung bin, daß die Grundbesitzer große Schuld— ler des Gemeinwesens sind, so glaube ich doch nicht, daß die Verände⸗ rung der Korngesetze, welche ich von Herzen wünsche, ihnen einen Nach— theil zufügen wird. In Folge der großen Verbesserungen, welche in der letzten Zeit im Ackerbau vorgenommen worden, würde die Grund⸗ rente gewiß selbst unter einem ganz freien Handels⸗-Sostem in den nächsien fünfzehn Jahren noch eben so hoch sevn wie in den letzten. Ich kann daher die Gegner der Korngesetze nicht als Feinde des Grund— Eigenthums gelten lassen. Doch möge man mich nicht mißverstehen; ich will damit keinesweges behaupten, daß nicht Flecken, ja Striche Landes, die schwerer zu bebauen sind als das übrige Land im Durch— schnitt genommen, unter der vorgeschlagenen Veränderug etwas leiden könnten.“

.Der Herzog von Wellington: „Es ist nicht wohlgethan, tag⸗ täglich solche Verdächtigung auf die Grundbesitzer zu werfen, wie der edle Lord es bei Ueberreichung ähnlicher Bittschriften fortwährend thut, als ob nur eigennützige Interessen die Gegner derselben lei⸗ teten. Der edle Lord könnte doch wohl glauben, daß Andere sich eben so sehr wie er über diese Sache aufzuklären gesucht haben, und er könnte andere Motive bei ihnen voraussetzen, als die, von den Vorthei— len nicht zu lassen, die sie angeblich aus diesen Gesetzen ziehen sollen. (Hört, hört!) die Korngesetze, obgleich ihr Bestehen fast alt ist wie das der Nation, sind weder dazu ersonnen, noch dazu beibehalten wor⸗ den, um hohe Renten zum alleinigen Vortheil der Gutsbesitzer aufrecht zu erhalten Ihr Zweck war stets die Förderung und Unterstützung des Ackerbaues, damit das Land mit Hinsicht auf seine Sub anderen Nationen unabhängig gemacht würde. Man bat viel, von der Prohibition der Einfuhr durch diese Gesetze hören müssen; aber man wird auch von den Maßregeln gehört haben, die ein fremder Potentat ergriff, um die Ausfuhr von Getraide aus seinen Reichen zu verhindern, außer zu einem sehr hohen Ausfuhr⸗Zoll von dem er erwartete, daß die Kaufleute ihn in Folge des weit höhe ren Preises, den sie von England erhalten würden, zu zahlen im Stande seyn dürften. Man glaube nicht, daß ich diesen Souverain deshalb tadle; ich würde ihn nicht einmal getadelt haben, wenn es eine Kriegs-Maßregel gewesen wäre, während es doch eine bloße Finanz⸗Maß— regel war. Ich stimme nicht mit ihm überein in seinen Ansichten über die Protection, aber ich sage, daß die Maßregel, als eine Schutz Maßregel, nicht zu tadeln war, und daß sie den Zweck hatte die Subsistenz seiner Unterthanen zu sichern, nicht hohe Grund renten aufrecht zu erhalten. So war es auch siets Eng lands Politik, den Ackerbau durch Zölle zu schützen, wenn die Ge traide⸗Preise über einen gewissen Punkt stiegen, und öfters wurden so— gar zur Aufmunterung des Ackerbaues Prämien auf die Getraide— Ausfuhr gesetzt. Diesen Schutz hatten auch die gegenwärtigen seit dem Jahre 1828 bestehenden Korngesetze zum Zweck. Man sagt, wir könn ten Getraide aus Preußen und Rußland beziehen. Aber wie würde es mit uns stehen, wenn die Aerndte bei uns und dort schlecht aus⸗ siele und die Ausfuhr dort verboten würde? Die Folgen würden furcht⸗ bar seyn, und man möge sie wohl bedenken, wenn man an eine Dis— kussion dieser Frage geht.“

ö. Lord Radnor erklaͤrte, er seinerseits wuͤrde jedenfalls einen festen Zoll dem jetzigen System vorziehen, und nachdem noch ei— nige Redner gesprochen hatten, rechtfertigte Lord Lansdowne, so wie Lord J. Russell es im Unterhause gethan, das Ministerium noch gegen den Vorwurf, daß es diese Frage aus anderen Ruck⸗ sichten als aus denen der Pfüicht und der Nothwendigkeit, in An⸗ regung gebracht habe.

Unterhaus. Sitzung vom 7. Mai Der letzte Theil der Rede Lord J. Rusfel's uͤber die vorgeschlagene Zoll⸗Reduc⸗ tionen lautete im Wesentlichen folgendermaßen;

„Wenn ich noch hinzufilge, daß ich schen seit langer Zeit . dem General-Gouverneur' von Kanada über, die , . or⸗ respondirt habe, so hoffe ich damit dem aus . gegen das Mi⸗ nisterium und seinem Charakter verbreiteten Gerede ein Ende zu machen,