1841 / 167 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

1e 4 hrts, und Handels⸗-Vertrag festgesetzt sind, zugelassen werden. ten gestattet wurde, zum Zwecke dieses Handels, einige Häfen . ö ö ; 2 dem feierlichen Umgange bei, welcher mit Zuziehung der Orden, worin die fremden Schiffe keinesweges den Enalischen Schiffen aussetze, daß, so lange in Preußischen und in Häfen anderer

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Anno ter!“ 48 5 20 Re . 64 ingesführt weiden tonnen

2 ö z ö 1 14 . 4 . 2 früheren Englischen Handels Bestimmungen anzuerkennen. Es läßt schen Schiffen aus Oesterreichischen Häfen eingefuͤhrt werden / Meteorologische Beobachtungen. 725 = z . ; * ; K e . h h ü 2 in dem Vertrage mit Oesterreich vom 3. Juli 1838 Art. A sti⸗- „II. Und da in Folge der Anwendung der Dampskraft auf 16. Juni. G uhr. 2 Uhr. 10 ut. Beobachtung. Beila ge zur Allgemei nen Preußischen Sta ats ä Zeitung M 167. ulirte: die Binnen-⸗Schifffahrt, und in Folge der dadurch herbeigefüͤhr— ̃ e pulirte: ff h 4 doig ch h g f h TLuftdruc...... 331 66 * bar. 336 19“ par. 3371 Par. Quellwarme 8.20 N. . . : J me, , ö . P . 1 . (. Lustwãrme .. w 7,9 9 R. 4 930 R. w— 7.29 R. Flußwärme 11330 3 m C s%in —— D ĩ nau bis einschließ lich Galacz kommen, sollen sammt ihren La⸗ Guͤtern hinaufzufahren, neue Aussichten fuͤr den Handelsverkehr reer. . R 4 710 R . . 29 dungen in die Häfen des vereinten Königreichs von Groß- vielen Staaten sich eroͤffnet haben, welche ganz oder hauptsäch⸗ * r . seinen Werth behält, durch Vertrag gegen die Folgen einer Schiffen dieser Häfen nicht gleichgehalten werden. Er findet J. ; 2 * ; Wetter.... Niederschlag O, 12“ Re. 1 : . Majestät, gerade in derselben Weise, als wenn diese Squffe nicht innerhalb ihres eigenen Gebiets befindlich sind: und Wind. 2 z gR2 28. Wärmewechsel 102 . Wien, 11. Juni. Gestern fand die Frohnleichnams⸗Pro— sichert zu seyn, und ferner, daß diese gesetzliche Gleichstellung J die den Zollvereinsstaaten gemacht werden, der Gleichbehandlung direkt aus Desterceichischen Hafen kämen, und mit allen, Ven, da sonach der Handel dieses Landes mit solchen Staaten sich be Wolkenzug ... 1 1 AVdꝛas. zession mit dem herkömmlichen Gepränge ssatt. Se. Majestät sich nur auf die Eingangs Abgaben von der Labung, nicht aber ihrer Schiffe in Englischen Hafen in Bezug auf die Schiffs⸗ und zten und Freiheiten, die durch den gegenwartigen Schiff deutend ausdehnen würde, wenn den Schiffen solcher Staa⸗ 31 te b ; R.. r 82 pCt. W der Kaiser und die Herren Erzherzoge wohnten, wie gewohnlich, auf die das Schiff treffenden Hasen⸗, Feuer- ꝛe. Gelder beziehet, Waarenzoͤlle gar nicht erwähne, sondern nur stillschweigend o. sa 8 0 * hierin eine Innovation in den bestehenden Schifffahrts Gesetzen solche Hafen innerhalb ihres eigenen Gebietes belegen wären: und : . ——— 1 7— Straßen der Stadt, durch welche der Zug ging, war Militair in! Vertrag von lz 4 (Art. ) erworben worden ist. Noch auffal— ten werden, auch die Schiffe dieser Deutschen Staaten in Eng⸗ lag, wozu das Parlament seine Zustimmung geben mußte, welche da demgemäß Handels⸗ und Schifffahrts⸗Verträge, zum Nutzen 68 z nei⸗ zelda Reihen, und auf mehreren Plätzen waren die bürgerlichen Corps lender erscheint aber der obige Zusatz: „Und beides nur aus den land die 3 und . ert derselbe fer⸗ 82 z 1 1 9 * 1 z ; an . M * ö. 29 X J x ö . . 8 , , . g. 5 2 1 . . . . 0 ö 1 219 2 Nina Ra 9 ö * 4 pr Weshalb letzteres nich! alsbald geschahe, gehort nicht zu unserer ten abaeschlossen werden könnten, wenn Ihre Majestat in den ! n. a) 101 zr. Pots. Ei seul 2 125 rädier⸗ Bataillone auf dem Graben die gewoͤhnliche dreimalige Aufsatzes dargethan worden, Preußen allerdings behaupten darf ner, der Vertrag sage nichts weiter, als: England verspreche, rung mit dem Zwecke zusammenhing, eine allgemeinere Maßre⸗ so sey bestimmt, daß, ungeachter irgend einer entge zenstebenden . ü e, , dm 9. Haͤfen die nicht enumerirten Artikel unbedingt, die enumerirten ren auf eigenen Schiffen in England und desleg auswärtigen 2 ö. ö 4 te. Artikel aber in soweit, als sie in Preußischen Erzeugnissen beste Besitzungen nicht schlechter zu halten, als dieser Staat jede an—⸗ m , 6 , n. ; J Ww ain z . ,, ‚. . 8 ; 8. er selir Keri. Au Eisen 66 ; . . 8 r 9 ; 2 ; * . ; ; 3 ö , ; . . ; f ali FTuße gedachten Innovation zu verbinden. Inmittelst war, im Sep Majestaͤt, es Ihrer Majestät freistehe, von Zeit zu Zeit durch ,, V Madrid, 4. Juni. Man versichert, das Ministerium habe, hen, nach England unter Preußischer Flagg— Verbrauch dere Nation halt, welche die Englischen Schiffe auf gleichem Fuße ; ; ein Oesterreichisches Schiff aus Brailow mit einer vadun p Befehl zu erklaren, daß alle und jede in solchem Befehl namhast . 1 w. . ö z 160227 1921 inge Königin zu vermeiden, die Königin Marie Christine in Einfuhr unter Englischer Flagge, zu entrichten haben Zollvereinsstaaten dasselbe zugestanden sey was der hisherige nicht Oesterreichischer Erzeugnisse in Gloucester angekommen zu machende Haͤfen, welche die bequemsten sind zur Versckh iffung nnen. ł 331 ; einem Schreiben aufgefordert, ihre Anspruͤche in dieser B Preußische Vertrag Preußen allein zugestand, erscheine es jedoch vigations Akte in Beschlag genommen, sedoch, ur Aufrechthaltung] Staates, wenn auch nicht in tem Gebiete eines solchen Staa Mer ik o. den Inhalt desselben, und zunächst den Artikel l, in fuͤnf Punk trag gerade den wichtigsten Punkt der Gleichstellung Deutscher des Vertrages, mit der Confiscation verschont wohl aber mit leg dennoch als Häfen suͤr den Gebrauch der Schiffe einer N ĩ D 5 * Englischen Schiffen in Bezug einer geringen Geldstrase belegt worden was zu Verhandlungen solchen Staates in deren Veikehr mit saämmilichen Britischer Mai. Das Fort und die Barre von - Erstens wird erwähnt, der Vertrag sey von Preußen nicht auf die Abgaben von Schiff und Ladung st illsch weig e nd vor⸗ im Parlamente Anlaß 9845 Morning Chronicle voni 2 März Landen, oder mit zrgend einem Th ile oder Theilen derselben Textanern fuͤr sich allein ö sondern auch fuͤr die übrigen Staaten des Zol ausseßzt, ohne zu bedenken, daß wenn es heute dem Englischen sachen Zwecke, um die Genehmigung zu der Modification des) den, in eden so vollstandiger und ausgedehnter Weise angesehen 9. 9 * ü der Staaten, welche sich spaͤter dem Zoll⸗-Vereine anschließen wur lich mit Sonderzoͤllen zu belasten, der Vertrag nicht im Wege Navigatione⸗Gesetzes in Beziehung auf den Bertras werden sollen, als wenn solche Hafen innerhalb des Gebietes ten aus Yucatan und Tabasco bis Ei den, wozu bemerkt wird; stehe, indem derselbe nur ein Zugestandniß in Bezug auf die z 8 7. 2 ; 3 * ine Gh x0 M . y 19 . an asr ö 5 2 c 5 =. 2241 6 —=— ea 2. ö 16 ments zu ahnlichen Konzessionen gegen andere Staaten zu er⸗ so lange als ein olche Be hl erlassen oder nicht wiederrufen eine . von l J Millionen Dollars w n, die an übrigen Staaten des Zoll⸗Vereins auf die Moͤslichkeit hin aber die namentliche Zusicherung je ner Gleichhaltung Deutscher halten, und endlich zur Amnestirung fur alle diejer n, welche seyn wird, soll es erlaubt seyn, in die Britischen Lande oder in ele a Bes ah ng der faͤlligen Dividenden der Mexikanischen gewiesen sey, mittelst Dampfschiffen selbst aus Flußhafen Schiffe mit Englischen in Britischen Häfen, oder, was dasselbe z 6 183 6 188 Schuld und zur Versendung nach Europa bestimmt ist. zJaaren ins Meer zu bringen und unmittelbar von dort ware, des Fortbestandes der in den Navigationsgesetzen von 1833 Navigations Gesetzes hätten in Anspruch genommen werden kön, bezeichnet seyn werden, ven solchen Häsen, auf Schiffen eines ö 90 Fr * . . zu beziehen ꝛ6, und enthaltenen Bestimmungen auf Vereinsdauer. Diese ganze Er⸗ nen, eine Bill vor, welche die Genehmigung des Parlaments er- solchen Staates, diejenigen Guͤter einzuführen, welche nach den zur ; daß der Vertrag es nicht ganz klar mache, ob der Zoll innerung kann wohl nur in der eben bereits widerlegten Woraus— hielt. Den Enalischen Korre pondenten der Augsbur zer „Alla S er Deutsch-Englische Handels Vertrag j z = ; 41 ö 3 s . . . . 4 ö j . j ö * ? 7 z ö 8 ] 88 6. 1063 *. . ' J J . 2 a6 6rrete meinen Zeitung hrauchen wir wohl nur auf den Titel dieser inem Hafen des Land welchem sie angehsren, eingefü wer⸗— * am. = = Uv I 1 ; 1 und seine Gegner. faßt, als Ganzes, oder ob jeder einzelne dieser Staaten und England von 1824 durch Kündigung außer Kraft getreten der ] ( . ̃ . sich der Britischen Regierung als Paciscent gegenüberstehe. sey, in welchem Falle allerdings der neue Vertrag bei diesem führen, wie dieselben aus den National-Häfen solcher Schiffe 3. . : . 61 vorstehenden Bemerkungen waren nie dergeschrieben als dem Artikel J des Vertrages dem disvpositiven Theile desselben als Uird sich gewiß uͤberzeugen, daß, im Zusamnenhange mit diesem „III.. Und da, in Kraft eines von Ihrer Masestaͤt Kommis em Verfasser derselben die Nummern 155 und 156 der Augsb Erwägungsgründe vorangesetzt ist, nicht sowohl den Grund fu alteren Vertrage die Gleichstellung Deutscher Schiffe in Enalischen sarten - ; . ; Lords ⸗Kommissarien Ihrer Majestaͤt Schatzkammer erlassenen ic derl. rl chuld 515/, (anz-Bill. 2A *g „uͤber den Handels und Schifffahrts⸗Vertrag der Zoll⸗Vereins Vereins enthalten, als vielmehr die aus der Akte vom 10. August 1846 auf die es doch zunächst ankommt, nicht eine bloße stillschweigende

sich nicht in Abrede stellen, daß, als das Britische Gouvernement durfen. 1831. Morgens Nachmittags Abends Nac einmasiger Alle Oesterreichischen Schiffe, welche aus den Häfen der Do- len Leichtigkeit, Strome in geeigneten Schiffen mit eingefuͤhrten . . d Jkland und ler B sitz en Ihrer Britische . ö 0 Dunstsättigung Ct 16 5 pCt. Ausdünstung O gal“ Rh Oester reich 14 . * ; 2 à issen hritanien und Irlan id aller esitzungen Ihrer ritischen lich im Innern Europas liegen, und deren bequemste Hafen getter ; übe Regen heiter. e ; Abänderung der jenseitigen Gesetzgebung in diesem Punkte ge hierin erklärt, weshalb der Vertrag unter den Zugest ndnissen, ' P ie 23 ö 1 ö D De H 3 J 1 2e * . 3 sa * Yöꝰd 2 * 11111 6 J a ; a Rog 5s* 6 ö 5 .. 2 . 88 ( 1 1arelslttt 2 1 2 7 41 . 2 16 * 4 *. 3 1 64 Uebersetzung in der Wiener Zeitung vom 16. Oktober 1838 anderer Staaten in derselden Weise zu benutzen, als wenn 1 1831 des Hofstaats und der Leibgarden abgehalten wurde. In allen gesetzlich aleichstehen, welche Gleichstellung vielmehr erst durch den vereinsstaaten Englische Schiffe ganz wie die einheimischen gehal⸗ Wilh. JV. c. 56. Nr. 5 angeordneten Additio⸗ ohne Z veifel auch erst nachträglich eingeholt werden konnte der Schifffahrt und des Handels dieses Landes, mit solchen Staa n , 67 j Tr. j . RTL. 36 a ifgestellt. Nach geendigter Ceremonie wurde von einem Gre⸗ eigenen Hafen 39. da, wie in dem ersten Theile des gegenwärtigen nal— Duties nicht zu zahlen haben. Hieraus fols M . 1 ß 7 J * 3 Ni 2X * 28 * 5 5 é J . = 9.4 134 . 4 n J 3 3 ö 9 . 4 9 * . ö z 2a * Beurtheilung; vermuthen läßt sich aber wohl, daß die Verzoöze⸗ Stand gesetzt wuͤrde, solche Vertrage in Ausführung zu Fsetzen ram. Seh. der lao. c. Tt. A Salve abgefeuert. vertragsmaͤßig das Recht erworben zu haben, auch aus fremde die paciscirenden Deutschen Staaten bei der Einfuhr von Waa— gel mit der Einsendung der parlamentarischen Zustimmung zu de Bestimmung in der genannten Akte des verstorbenen Königs 1 tember 1839, im Vertrauen auf den Artikel 4. des Vertrages, einen, in der obenerwähnten Weise zu publizirenden Geheime ⸗Raihs . . . . a3 1 um die Diskussion der Frage wegen der Vormundschaft über die einzuführen, ohne daß diese Waaren höhere Abgaben, als det de mit einheimischen zuläßt. Indem in so weit jedem der ubrigen und von den dortigen Zoll Beamten wegen Verletzung der Na Din Produkte irgend eines ebenfalls in solchem Befehle genannten hung aufzugeben. Zu dem neuen Vertrage ùͤbergehend, hat der Herr Verfasse immerhin als eine Ungenauigkeit in der Abfassung, daß der Ver⸗ * . 1 ö ten beleuchtet, wobei Mehreres einer Entgegnung sich darbietet Schiffe in Englischen Hafen mit 1810). Das Enagltsche Ministerium legte nunmehr zu dem drei, wie selbige in solchem Befehle genannt und bezeichnet seyn wer der General Vereins abgeschlossen, mit der Verbindlichkeit des Beitritts aud ] Parlamente einfiele, die Schiffe der paciscirenden Staaten wirk— ö 6 ö i x 3 —5a0 Mor (5 * a K 1 . ] 5 2 * F ö 5 Ve. ö w 4 ö reich zu trlangen, um ferner die Ermächtigung des Gouverne⸗ eines solchen Staates belegen wären; und demg maß, und auf len gegen Vera Cruz vorgeruͤckt. Hier hat man am 29. April ) daß als Grund für die Ausdehnung des Vertrages auf die Ausfuhr aus gewissen Häfen nach England mache, keinesweges bei dem obengedachten speziellen Falle wegen ung des solche Theile derselben, welche in solchem Befehle genannt und Allae Zeit der Einfuhrung geltenden Gesetzen auf solchen Schiffen aus N Verein als juristische Person und die Staaten, die er um setzung ihren Grund haben, daß der Vertrag zwischen Preußen Parlaments Akte: den durfen, und solche Guͤter uncer gleichen Beding n einzu Lein Can . 160 Tulr age ] . . ö T, 1669 2 AMlt. 01 Schluß. Vergl. das Hauptblatt.) 8 . ! ; ; 96. . 2 9 . 1 ö Zu 1. ware wohl zu erinnern, daß alles dassenige, was in Punkte ganzlich in der Luft stehen würde Der Herr Verfasser An Act 10 enable 1ler lasesiy ie 1 ner 1a nn k 1— * 2 ö ö 53 ̃ ; . ; . Alla. B sic s j 2 s ' ß x 2 330 2 j i of Commerce and Va vigatio: fuͤr Handel und Kolonieen, unter Direction der Um sterldam, 13 in Allg. Ztg. zu Gesichte kamen, worin sich wiederum ein Artikel die Ausdehnung des Vertrages auf die übrigen Staaten des Zoll Hafen mit Enalischen Schiffen hinsichtlich der Preußischen Schiffe,

pulations contained

661* 1 Maj 81 1 ( r imhntk' * 6 11 ( 1n 14 . e . 2 8 2 . . . . 1 neil, ih , , ehls, ein mit Tuͤrtuchen Produk en beladenes Oesterreichisches 1 uc Anl. 215, . 8 . mi e e befindet, in Beziehung auf dessen Inhalt entnommene Rechtfertigung bezwecken möchte, weshalb England Voraussetzung ist, sondern daß fur diese Schiffe die Zu sicherung, ine most natural an! convenient shinhing Parts of State iin] Schiff von einem Tuͤrkischen Hafen im Monat 8 eptem . ö er noch en, ,,. hinzufuͤgt . . . sowohl Preußen, als auch den Binnenlaändischen Vereins Staaten dat die Preußischen und die Schiffe der ubrigen Vereinsstaaten, en, her re not n,, K ö ver v. J n den Hafen von Gloucester gegen Zahlung! ; - . . ö glaubt er auf ein Mißverstaͤndniß aufmerksam gegenuber von seiner Schifffahrts⸗Gesetzgebung dahin abweicht wenn süte aus den Muͤndungen der Maas ze. kommen, nedbst considered, sor all Purposes of Lrade zehn Pfund zugelassen worden; und k . ,, m ssen welches auch in diesem, wie in mehreren an daß es sich verpflichtet, fuͤr ihren Schifffahrts⸗Verkehr Häfen ihren Ladungen eben so behandelt werden ollen, als wenn sie us the National Paris of sueh States eine direkte Contravention der Naviga⸗ rn , deren rti eln, über den fraglichen Gegenstand dahin sich kund die nicht in ihrem Gebiete liegen, gewissermaßen als ihre eigenen aus den eigenen Hafen kamen, in jenem àteren Vertrage ihre ö giebt, daß bei der Schilderung der Verhaͤltnisse zwischen Preußen Hafen zu betrachten Der Grund aber, weshalb der Vertrag weitere und bestimmte Erklärung findet. Was die Schiffe der

ö . tions-⸗Arte, der Be . genannten . e . . 8 9 2 n 10. August 1810. tions-Atte, der Ve d genannten CG êsterr 30 /, Me 1065/, (z. Au, . , . . . 11 ) 1 und England, welche dem Abschlusse des neuen Vertrages voran- alf die Übrigen Staaten des Zoll⸗Vereins ausgedehnt wurde, lag] àbrigen jetzigen Vereinsstasten betrifft, so las eine Veranlassung, sen worden ist; so ist es angemessen, daß a 50 FI. 133. 1333/3. Loosej zu 190 w. . ö . 1. ö * . 83 3 J l 1 3 ! 3 k ) ö. . . . 8 ö . 8 f 95 3 4 ö 4 5 . . „Im 3zten und aten Jahre der Konigin Viktoria angesehen werden sollen: es wird bestimmt, daß weder eine per J Kir enbahn-Actien. St. Germain —. Vercnuiilen ceetzign User Preußen hoͤchst nothwendig gewesen sey, neue Unterhandlungen ten bedurften, und daß es dem Interesse des Zoll⸗Vereins ent auch ist zu bemerken, daß Seitens der abrigen Vereinsstaaten

1 ö 4 1* 2 * im Jahre 1838 ab 1ͤä½ 211 Br. ank - Act. 200 2002. Hartial- Ob. Loou'e 2 ; ) ] ; ö 6, . Dienst zu erweisen, indem wir eine getreu Uebenckuna gingen, angenommen ist, der Reciprocitäts-Vertrag zwischen bei, wohl Darin, daß, wie auch in dem Aufsatze in Nr. 1523 der Allg ] weshalb es einer ausdräcklichen Bestimmung hinsichtlich der 6 en 8 er en, en J ne getreue Uebderschzung , . ö ö ö ? . w . 5 3 5 22 f F . * 2 * J ; 2 z ĩ 15. 96 186* 9 =. Bei wir einen Nen zu fenenle zung solche Ordre gerathen, angeordnet oder in Auslührung gebracht! Jeh. 83 6 u Mh, Anl. jols, (3. Halu. Laose 715 6 n' Staaten vom 2. April 1824 sey von einem von beiden Thei, Pr. St. Zig. angenommen wird, es zum Theil um Erklaͤrungen ] Gleichstellung mit den Englischen nothwendig bedurft hatte, bei do Liner -= München- Augsburg. Strusaburg Basel anzuknuͤpfen, um nicht etwa den früheren noch aͤrgeren Zustand sprechend erschien, letzteren auch bei dieser Gelegenheit dem Aus ] eine ausdrückliche Verpflichtung, in ihren Häfen Englische Schiffe Lcipzi-Hresdeun vor. G. Käln- Aachen 991sa Br den Sonderzöllen von Preußischen Gütern, die in Preußi, lande gegenuber in kommerzieller Beziehung als ein Ganzes dar und deren Ladungen den eigenen Schiffen und deren Ladungen

aufmerksam zu machen; dem Deutschen Publikum aber glauben J

63 . lassen ö 1 J. . ö ö ö ö ? ö * e. 3 . * ] 5. ei * M rriek ick . .

derselben hier folgen lassen haben, vom Parlament in der hier folgenden Weise als straflos 5“ Span. Anl. 23 232, 21s. 05g Holl. do? /ig dom. len aufgeküͤndigt worden, weshalb es nach dessen Aufhsren fuͤr sich handelte, welche der Zustimmung sammtlicher Vereins⸗ Staa. dem jetzigen Stande des Schifffahrts⸗Betriebes wohl nicht vor, schen Schiffen nach England kommen, wieder eintreten zu lassen zustellen; wozu noch kommt, daß theils der Vertrag, durch die ] gleichzustellen, eben so wenig eingegangen worden ist. Jedenfalls

Fa ö 21 3 . 8 . S* 9 . ö. Cap. XCM. Ac w sönliche Klage, ein Prozeß, eine Anklage, Denunciation, Verfol— . Mee ; erm? n, gewisse in einen . 21 ; ö ; ; „Atte, um Ihre Massstät zu ermächtigen, gew a einem gung, noch ein Verfahren irgend einer Art gegen eine Person

Handels⸗ und Schifffahrts-Vertrage zwischen Ihrer Majestaät h, oder gegen Personen begonnen oder sortgesetzt werden sell, weil 1666 KJ 2 ; ö ; dem Kaiser von Oesterreich enthaltene DBestimmungen in Aus, sie einen solchen Befehl angerathen, angeordnet oder in Ausführung 1etien 1637 . ö . . Dieser, wenn auch wohlgemeinten, Rechtfertigung des Beweggrun⸗ dadurch vermehrte Gelegenheit der Ausfuhr der Erzeugnisse der aber ist es nach dem Geiste, wie nach dem ganzen Inhalte des führung zu setzen; und um Ihre Majestat zu ermächtigen, gebracht haben; und daß wenn irgend eine Klage, ein Prozeß, eine ö a, n,, des zu dem neuen Vertrage bedarf es nicht fuͤr die Preußische Vereins⸗-Staaten, einen allen diesen Staaten gemeinsamen Nutzen Vertrages, welcher nirgend einen Unterschied zwischen der Behand⸗ burch Geheime, Naths- Pesehhgus nären, hefe tun che die Anklage, Denunciation, Verfolgung oder ein Verfahren gegen eine paris, 12. Juni Regierung, auch ist sie thatsaͤchlich unrichtig. gewährt, auch die Möglichteit für einzelne der anderen Vereins- lung Preußischer und anderer vereinslaͤndischer Schiffe und deren natuͤrlichsten und geeignetesten Verschiffungs⸗-Haͤfen von Staaten sind, Person oder gegen Personen, weil sie solche Ordre angerathen, an s Rente sin cour. 113. 85. 30, Rente fin caur. 76. Der Ver rag von 1824, 6 dessen richtiger Würdigung der Staaten, hei fortschreitender Entwickelung der Verbesserungen Ladungen macht, als gan unzweifelhaft anzusehen daß derselbe innerhalb deren Gebiets dieselben nicht liegen, in jewissen Fallen, geordnet oder in Ausfuhrung gebracht haben, angesangen oder i Span. leute 2 Handive 83 in N 152 der Allg. Prguß. St. 3. enthaltene Aufsatz eine ge, und Erfindungen auf dem Gebiete der Schifffahrt dereinst aus eine stillschweigende , nn, des Reciprocitäats⸗Vertrages vom 2. . . Rolls mi kror Majie 10n. 1 ) ö 5 y . . ö wiß 7 . i 2 i 2aebe ar 5 ö! , n ; Me, J . ; 36 . 46 53 ; 9 für alle Zwecke des Handels mit Ihre! Majestt Vesitzungen verfolat seyn sollte, es dem Angeklagten erlaubt seyn soll, in ei— wiß Bielen willkommene Anleitung gegeben hat, ward auf zehn dem Vertrage noch unmittelbareren Nutzen zu ziehen, nicht ab⸗ 1. Aoril 1823 auf sammiliche Vereinsstaaten beabsichtig:, In als National- Hafen solcher Staaten betrachtet werden sollen nem solchen Prozeß, oder anderem vorerwähnten Verfahren, sich Jahre in der Art geschlossen, daß er nach Ablauf dieses Zeitraums geleugnet werden kann, theils aber es eben so wenig fuͤr unmog⸗ Betreff derjenigen Deutschen Kuͤstenstaaten, welche dem Zollver— (10 August 1840.) an den Gerichtsbof, bei welchem solche Klage oder anderes Ver— Wien, 12 Jan stellschweigend, fortbesteht, bis ein Jahr nach der von einer oder lich zu halten ist, daß kuͤnftig auch andere Deutsche Staaten, cine möglicher Weise dereinst beitreten könnten, ist zum Ueber⸗ „J. Da nach einer in der Sitzung, des Parlaments des dritten fahren vorgebracht, verfolgt, oder begonnen werden soll, wahrend Met. 108g. *. Us, J 17. der anderen Seite erfolgten Aufkuͤndigung, Eine solche Aufkuͤn⸗ welche eine Seekuͤste besitzen, dem Zoll Veũine beitreten, fuͤr wel flusse noch zu bemerken, daß diese Staaten saͤmmilich mit Eng⸗ und vierten Jahres der Regierung Seiner verstorbenen Majestaͤt der Sitzung des Gerichtes, oder an irgend einen Richter einer etien 16 Anl de 1832 663 3 4. 1839 . digung hat aber nicht stattgefunden; nie ist, wie es scheint, von chen Fall es zur Vermeidung von Zweifeln rathsam erscheinen land in ahnlichen Reciprocitäts⸗Vertragen, wie Preußen, stehen. des Königs Wilhelm's JV. angenommenen Akte, benannt: „Akte folchen Gerichtshofes während der Ferien, zu wenden, um das d Seiten des Preußischen Handelsstandes ein Wunsch danach laut ßte, auch ihnen sofort die Rechte zu erwerben, welche den Der Herr Verfasser behauptet Drittens, das einzige Zu⸗ ; 365 4 . =. 4 ae, a. 1 D ; 8 . IdvyboJed Deal) 7 Dek 6. 9 160 J 1 J ö. 9 19 ) EC 27 C 6 1 J ö . 6 . 3 M . . . . . * , 2 ; 264 ‚. s 5 . . 4. 3 , ö 1 . . 3 ; zur Aufmunterung der Britischen Schifffahrt gewisse näher Verfahren zu unterbrechen, und letzteres soll als dann, auf Befehl Freitag 18. Juni Im Schauspielhause Das Glas gew orden, der Vertrag ist vielmehr nun schon seit sieben Jahren x tgliedern des Vereins in seiner jetzigen Zusammensetzung von geständniß, das der Vertrag den Staaten des Zollvereins mache, Faber seine urspruͤnglich bestimmte Dauer stillschweigend fortgesetzt England zugestanden sind. Denn allerdings darf wohl behauptet bestehe darin, daß er ihnen gestatte, „nicht blos aus ihren eigenen worden, und die neue Uebereinkunft ist daher, wie bereits in dem werden, daß die Bestimmung des Art 3; Für den Fall, dal Häfen, sondern auch aus den Muͤndungen der Maas, Ems,

J

s 1

1 2 1.

darin bezeichnete Guter, wenn sie Produkte von Europa sind, eines solchen Gerichtshofes oder Richters, demgemäß unterbro Wasser, Lustspiel in Abth, nach Scribe, von A. Cosmar . donor C3 no ch 1n 59 3 ate 96e ders ö ' 11 8 . 8 41 z 3 in das vereinigte Koͤnigreich zum Gebrauche daselbst nich and 18 chen werden.“ Sonnabend, 19. Juni. Im Schauspielhause: Zum ersten⸗ . z 83 ; 3 * . 8 3 R 1 6. fz . ; R 81 275 ö eingefuͤhrt werden toͤnnen, als in Britischen chiffen, oder in male: Patkul, politisches Trauctspiel in 5 Aufzügen von E Gutzkow oben erwähnten Aufsatze bemerkt worden, materiell als eine Zusatz andere Deutsche Staaten dem Zoll-Vereine beitreren ollen, wird Weser und Elbe, oder aus der Muͤndung irgend eines schiffbaren Schiffen des Landes, dessen Produkte die Guͤter sind, oder in Diese Akte, aus welcher die in ihrem Passus Nr. l Sonntag, 20. Juni Im Opernhause: Der Feensee große akte zu dem Vertrage von 1824 und dessen Erweiterung von 1S26 hierdurch bestimmt, daß solche andere Staaten in alle Stipulng Flusses zwischen Elbe und Maas, der ein Verbindungsmittel der 2. ! . ö. —. . . i. 265 ; ö . 6 18 8. . . 1 vir . ( 2 h l 1 U, 8 91 2 1 9. 36 22 Be 91h

Schiffen des Landes, von welchem die Guͤter eingeführt werden gebenen Motive zum Theil in den Eingang des Art. 1. des Ve Oper in 5 Abth., Musik von Auber. Ballets von Hoguet.

anzusehen, und auf das Fortbestehen dieser Verträge wesentlich tionen des gegenwärtigen Vertrages eingeschlossen seyn sollen“ Gee und des Gebiets irgend eines der hier kontrahirenden Deut— * * 24 X 21 S 3nkolg - 1 5** S Hifffabrts WV 1 = 1 * m 1 ö ** R 5666 X 2 und da im Jahre 1838 ein Handels, und ichifffahrts Vertrag trages vom 2. Marz d. J. ÜUbergegangen sind, und welche daher Preise der Platze; Ein Platz in den Logen des ersten

——

49 y . ves voniger 5 . Vor 3 für solche 8 aten eingegan ene che St aten ist ch 5 ö 9 . ; . gegruͤndet. weit weniger eine im Voraus für olche Staaten eingegangen schen Staaten . nach England oder dessen auswärtigen Be⸗ zwischen Ihrer Majestaͤt und dem Kaiser von Oesterreich zu auch die Fassung dieses Artikels erklaͤrt, ist sonach die eigentliche Ranges 1 Rihlr. 19 Sgr Nicht minder darf wohl hervorgehoben werden, daß der, in ] Ve bindlichkeit, als einen diesen vorsorglich erworbenen Vorthei sitzungen in eigenen Schiffen alle diejenigen Guter zu bringen, Wtande gekommen ist, wodurch der Handels- Verkehr zwchs. gesetzlih Grundlagz des Vertrages; sie enthält die volle Berech Im Schauspielhause: Maxia Stuart. (Hr. Höͤsler, vom Rede sehenee titel be de, Darstellung des bisherig:n Ver] enthäg. ,. Daß 2 . V weiche gesetlich in selchtn Schiffen je aus den Mäfen de Staa, Jeoßbritänien und Oesterreich beträchtlich vermehrt worden ist: rigung des Enalischen Ministeriums zu der in derselben der Hoftheater zu Braunschweig: Mortimer, als Gastrolle) trags Verhäͤltnisses die Wageschaale zu sehr, wenn auch gewiß Zu 2. Daß der Zollverein durch den Vertrag England ten, den en die chiffe respektive angehdren, dahin ein— und da die Donau der haupisachlichste Ausweg fuͤr die Produkte Schiffahrt der Vereins-Staaten gemachten Konzession, und giebt Dienstag, 22. Juni. Jin Opernhause: Konzert. Erster unabsichtlich, zu Gunsten Englands sinken läßt. Aul der einen gegenuber sich als ein kommerzielles Ganzes darstelle, , zuführen befugt sind“, woraus gefolgert wird, daß, eines großen Theils der Oesterreichischen Besitzungen ist, und die ö 5 gels , Ssreilia rtheile derienigen gewesen FBheis. 15 Ouverture aus der Fper Semiramis. 2) Arie mit Chor Seite wird behauptet, Englische Schiffe hatten das Recht erhal vorher bemerkt worden. Wie hatten auch wohl, wenn dieser Staat 1) „der Vertrag nicht mit dem Zollvereine, sondern mit ies groß i ch . . den vollen Beweis, wie voreilig die Urtheile derjenigen gewese Theil: Ouverture aus der Oper Semiram lrie mit Chor ; ,, . . * . 3 n, e. i g, , . m, ,,, 4 Hafen der Donau, welche zu den Vesitzungen der Tuͤrkei gehören, sind, welche bei eigener Unkenntniß des Sachverhaältnisses die aus der Oper Semiramis, von Rossini, gesungen und dargestellt ten e . a. i Preuß ischen Hafen zum anderen zu den Verein nicht als ein solches betrachte, wenn , . , den n,, Staaten bestehet, die alle isolirt betrachtet die naturlichen Verschiffungs⸗Haͤfen solcher Produkte sind: und Englischen Minister der Ufebereilung und der Unkenntniß der Ge⸗ im Kostüm von Mad. Pasta 3 Duett zwischen Semiramis 1 i,, 6 Schiffe in England von allem Ver⸗ Vereinsstaat einzeln und für sich England gegenüber als Paciscent [,, und . ö F * 3. 2 6 . 5 ,,, 4 ö 2 6 . . . 5 . w ; k . z 82a eßr der Haäͤse X d e er 2e 11 . er ] 17 * de * 2 er Wert 3 e 2 enen hre Lage ach 94 die * 11 ß der E fe 26 r 2 da in dem vierten Artikel des genannten Handels Und Schiff setze, die Preußische Regierung aber, daß sie sich mit einer illu⸗ und Assur, aus derselben Oper, gesungen und dargestellt im Kostuͤm kehr ; io ,,, . i H g, , , unter einander dastände, einige . Verxinsstaaten, be denen ih ö 3 nach „die n . riß der . chi ff der einzelnen Zollver⸗ fahrts⸗Vertrages bestimmt ist, daß alle Oesterreichischen Schiffe, sorischen Konzession habe abfinden lassen, beschuldigt haben.) von Mad. Pasta und Hrn. Ischiesche 3) Duett zwischen Se— aus geschl !!! Herr Verfasser wird sich von einer, eigenen Schifffahrt nach England nie, die Rede leyn eins⸗-Staaten zur Einfuhr nach England auf die wenn sie aus den Hafen der Donau, bis Galacz einschließlich,“ . (Schluß in der Beilage.) miramis und Arsaces, aus derselben Oper, gesungen und darge— vohl aus 2 vorgedachten Aufsatze in Nr. 152 der Allg. Preuß. wird, z. B. die Mitglieder des Thuringischen Vereins, an dem eigenen Produkte jedes Staates beschränkt ö ; 1 . ) 571 n. Sch 1 ; b. 1 118 U 3 * . 4 ) . 88 vei er xe e 3 16 ist gyn. 3 7 . ö 7 ö R arm TosIlweroir ͤ 9 M . s 118 kommen, mit ihren Ladungen in die Hafen des vereinigten Köͤ⸗ stellt im Kostuͤm, von Mad. Pasta und Mlle. Lehmann. Zweiter St. Ztg. bereits uͤberzeugt, haben, daß dem nicht so ist. Der Vertrage Theil nehmen konnen? Daß aber der Zoliverein als bleibe, nicht die Gesammt -Produkte des Zoll⸗ nigreichs von Großbritanien und Irland, und aller Besitzungen , , ; 246 ö d Theil: Die Benefiz-⸗Vorstellung. Dritter Theil: Letzter Akt zur Bertkag von 1821 beschränkt sich bei den Konzessio nen Preußens eine juristische Person dem Auslande gegenüber dastehe, ilt, so vereins umfassen, die, wenn sie gemeint waren, namen: 8 . ; ; ,,. lassen werder 4 llen, In einem von der A. A. 3. (Nr. 18) wiedergegebenen, und Henn J g ,,. ,, a,,. sstům gegen England eben o, wie es ur das umgekehrte Verhällniß viel wir wissen, noch nie behauptet oder verlangt worden, und lich bezeichnet seyn mußten; also in Zukunft ein Preußi⸗ Ihrer Großbritanischen Majestat eben so i, wn 69. n 36 ( nuch in ibrer eben gedachten Anmerkung in Bezug genommenen, Arti Oper Othello, von Rossini, vorgetragen und dargestellt im Kostuͤm eschchen ist, auf die Ein“ and Ausfuhren aus und nach Engi, die Erörterung mice Konscguenzen aus cinem soichen Be arin nes chiff die Gaͤter, die es . 9 ! 56 B ais wenn solche Schiffe direkt von Oesterreichischen Hafen kei des Wiebe fvonm 2. Mal wird erzäblt, daß wiederum, und zwar von Mad. Pasta und Herrn Gamberini. . , . 65 ö , , die Erörterung, welche Konsequengen aii Sihkt:n, , nn, zes Schiff die Hüter, die es au Preußen nach Groß— rämen, mit allen Privilegien und Freiheiten, welche durch den 2 19 5 tal d . eiñ Din ur fe fc , e, biff welches mit einer La⸗ Preise ö. Platze; . Ein Platz in den Logen des ersten schen und fremden Häfen, ohne irgend der Kuͤsten Frachtfahrt zu folgen, würde für die zunaͤchst vorliegenden Fragen ganz unpratł⸗ britanien oder dessen auswärtigen Besitzungen einführen zenannten Handels ‚— und Schifffahrts . Verirag festgesetzt . , noh yr nm e . Hindernisfe . i . 1 99 S . erwähnen, welche in Preußen durch die Verordnung vom 206. Juni étisch seyn. Nur das eine glauben wir noch bemerken zu müssen, darf, auch aus einer der erwähnten Fluß⸗Muͤndungen, ein ; 209) J. ö , h 19 419 ole . nr 2 J. Ranges Rthlr. 981. 24 ö X22 sοdiali er einlò ischk en? e derei pe ? 1 MAuf der de⸗ 3 ie freie 8 Hanses eck e ! ö ine jiltrist 57 304 R 466 ö 9 6 . r worden sind: und da es wünschenswert ist , sowohl um dornige Ausladun um Verbrauche gefunden habe, weil die Zollbaus⸗ Mer a et: Ver 18 eser Vorstellung beginnt erst Freitag, J 22 lediglich der einländischen Rhederei vorbehalten 1st Auf der ande daß die sreten und Hansestaͤdte, welche gewiß nicht eine urist Baver isches Dampsschiff aus allen Rheinhafen Bayerische d g 84 , , , n, wen,. Der Billet Verkauf zu diese st ð 9. , Sent findet sich die Bezeichnung der Rechte Preußischer Schiffe sch— Person bilden, und sich nicht zu einem kominergielle G 6 r ] ; das gute Vernehmen mit Oesterreich zu bewahren, als um den Beamten keine Pariaments⸗Akfte hätten, welche Oesterreichischen Fahr den 18ten d Vor:nittags. ren Seite findet sich 6. ch 9 . Ußischer 3 . schẽ ron den, und nich 3 einem kommerziellen Gan zur Einfuhr nach England oder dessen Besitzungen geeig⸗ Britischen Unterthanen die Wohlthaten des gedachten Vertrages zeugen die Einbringung von Gütern aus dem Schwarzen. Meere er ö. nn, Sch auspielhause Kabale und Liebe. (Hr Höfler: Fer⸗ in , . England dahin. 1 66 daß . 66 haben en n e , , n , . . nete Guͤter dahin bringen konne; aber nicht etwa ein Preu⸗ ö x di be Gsie re lichkeit, bloß unter den Bestimmungen 4 , 4 ö . shnen bisher erlaubt gewesen seyn oll: „Nach Großbritanien England (29. Septem ver 25) abgeschlossen haben, worin Eng— ßisches Schiff andere Zollvereins⸗W ? e u sichern, da Stand gesetzt werde, die laube, und sie die Verantwort eit, ö. j ; , ,, ,,, . ; . bBö . 4 . ; isches Schiff andere Zollvereins-Waagren weder aus Preu⸗— .. . . m . e ng u eines, wenn gleich veröffentlichten Sandels Vertrages zu handeln nicht dinand, als Gastrolle) K und Irland nur die nicht ,,. Europäischen Guͤter un, land u a. folgendes stipulirt hat: ßischen Hafen, noch aus den Fluß⸗Muͤndungen von , . bringen: so sey von Ihrer Königlichen Majestäͤt, mit und . auf sich nehmen ,, eh,. . 1 ö Königs städtisches Theatern bedingt, von den aufgezählten aber bloß diejenigen einzufuͤhren, rt, Ji. Toutes les marchandises et objeis de commerce. pro bis zur Maas.“ : ; se, D. R; ; ; j , , zu einer näheren enntniß des Falls aussetzin imüssen, und hoffen dür⸗ . . ; ; ö ö . = ; Preuß ere r 3ßi für 1 t,. ; jres des Rénuhliques libres et ö, 9. . . . dem Rath und der Zustimmung der geisilichen und welllichen fen, daß, wenn nach der bigen Parlamenig Atte noch eine wenge ge Freitag, 18 Juni. Eulen r iegrl , . ier 5 . ö. age n * ö . ö. . ! , 2, n x . ö n nn, , Keine dieser Folgerungen vermögen wir als richtig anzuer— Herren, und der Gemeinen in diesem gegenwartig versammelten setzliche Anordnung zur Au führung des Vertrages vom 2. Mär; er⸗ Schabernack. Wiener Lokal⸗ Vosse . . . ö ten von 6 nur 63 en 6 . c en 6 . . ö z 5 6 reimen ou am n, 1 ͤ 2 ä) z ö 50 6 kennen. Was zuvoͤrderst dasjenige betrifft ; was gleichsam als Parlament, und kraft dessen Ansehen, beschlossen, daß von und forderlich seyn sollle, Seitens der Preußischen Regierung hierbei nichts J. Nestroy. Musik von 3, Maller (Neun einstudirt ; ö hach auf den lufsatz in Nr. 152 der Allg. Preuß. St Stg. tre lèegaleurent importés, 4e un des orts des dites Rehuhli die Quintessenz des Artikels . und so dann als erste Fol⸗ nach der Annahme dieser Atte, ungeachtet der in der genannten verabsãumt werden wird J Sonnabend, 19. Juni. Swęluntzwanzigste Italiaͤnische Bezug genommen werden. Der oben in extenso gegebene Art. 3 es dans le Rovaume Uni de la Grande Brétagne „t de l' irlande gerung daraus, angegeben worden ist so scheint uns auf die ) 1 1 absJanumt 161 2111 ; ; ; ; 5 . 7 * 41 . 25 * . . 5 8360 2 1 ; . 6. sment ) ; ꝛ— 2 P ö 2 . 3 . 5 ; Akte aus dem dritten und vierten Regierunge-Jahre Seiner ver⸗ ö Opern⸗Vorstellung.;) Auf höchsten Befehl, un erstenmale wie⸗ des Vertrages von 1824 gewaͤhrt der Preußischen Flagge aller⸗ . zeront „galement aufdris6s â éëtre impor- ] in einer Stellung, wie sie der Vertrag nicht enthält, und auch storbenen Majestaͤt ö. Königs Wülelm's JV. enthaltenen Be⸗ j derholt: ,, , . ö 39 ö. ö del Signor 3 ,. . 9 der 6 . . Preu⸗ te . ö ! nicht genau mit letzterem aleichlautend angegebenen Worte: ; ö 4. ; F ; ; g . Salvatore C: rano. n 1186 astro Gaetano onizelti. Büchen nach nglischen en ringen ar nicht mehr als was Art. . out Navire, avec Sa cäargaison, apBhartenant a ö j s Schi ,, n stimmungen, Ihrer asestät gesetzlich freistehe, von Zeit zu Zeit ; d 15. 8 Salvator immerane usica . les ĩ . . 8 ä welche gesetzlich in solchen Schiffen je welches Wort der ! ( . ahn⸗Fahrten am 8 . e,, . ĩ ; e = s . . ; . ĩ ö . . . a, . 64. ö 16 ; 6 / 8 ; 2. de durch Ihren, in der „London Gazeite“ zu publizirenden, Gꝛhelme⸗ Dauer der Eisendab Jab ö Preise der Platze: Ein Platz in der Oorchester / Loge 1 Rihlr. das Vritische Gesetz selbst zugestehet; in diesem ist aber der be⸗ I'un« des trois Reßubliques lihres Ansatiques de Liiheek, Bree Vertrag nicht enthält) „aus allen Häfen der Staaten, denen Raths⸗Befehl festzuseken, daß alle Oesterreichischen Schiffe, welche TD rr idaner Adagang 10 Sgr. Ein Platz in den Logen und im Balkon des ersten schraͤnkende Ausdruck „regelmäßig nicht mehr zu finden, viel⸗ men ou Hambourg, ei venant de l'un ker das it. Fort, ian, le die Schiffe refréekt ive“ (welches Patt zwar im r gifs von den genannten Hafen der Donau bis Galacz einschließlich ö von Ranges 1 Rthlr. 10. . mehr sagt die Akte 3 und 4, Wilh. ly. C. 5 von den enume⸗ Royaume Uni, sera, pour sou? les objets de cette Convention, con- nicht aber im Deutschen Original⸗Terte steht, den Sinn aber ankommen, sammt deren Ladungen, gleichviel, ob solche Ladungen Berlin. St.) M. Potsdam. . . Der Anfang der Italiaͤnischen Opern ⸗Vorstellungen ist U! ] rirten Artikeln nur, daß sie nicht zum Gebrauche in das ver⸗ siléré comme venant du bays auquel le dit Navire appartient.“ auch nicht andert) „angehdren“, ein Gewicht gelegt zu werden, Erzeugnisse Hesterreichs sind oder nicht, in die Hafen des verei⸗ t 61. bn Die Kasse wird um 51. uhr a off g. . n te renn, . . werden sollen: evcept in Britsh Man wird wohl in Hamburg nicht zweifelhaft daruber seyn, welches nicht darauf gehört. Ein anderes ware es, wenn der ö ö 9 . ö . O 96 ! or d ; ö h 8 . . . ie J ) g 3 . h 7 !, z . ĩ é 2 3 ) * ; * nigten Königreichs von Großbritanien und. Irland und aller Be⸗J um s Uhr Morgens. Um 61 Ubr Morgens. Textbuͤcher n. Nalini cher und , , vrache ih . ,. . ns . . ol B hich the. Goods ar he du ch diesen Vertrag die Berechtigung erhalten zu haben, auch aus Vertrag sagte, daß respektive die Preußischen, die Bayerischen, sitzungen Ihrer Majestat, 1 derselben Weise zugelsssen werden K BVormitt. .. 8 Vormut.. BilletVerkaufs⸗Buͤreau und Abends an der asse à 5 Sgr. z ja a Auch ist loi , , n, , which the Goods are Luͤbeck und Bremen solche Waaren, welche von dort gesetzlich die Hessischen ꝛc. 3c. Schiffe, wenn sie aus den Mündungen ei⸗ sollen, als wenn solche Schiff direkt aus Oesterreichschen Halen ; gtachmiit.· J gin 20 0 . oss— it Gesane . ffasser ,, bemerken, daß wenn auch, wie der nach England eingefuͤhrt werden duͤrfen, auf Hamburgischen Schif⸗ nes schiffbaren Flusses kommen, welcher einen Verbindungsweg kämen; und soll es demgemaͤß, auf so lange Zeit, als solcher Ve— 11 ö 44 . ö Sonntag, 20. Juni. de mann 6 mit Gel 9 for. . hi,, . die sremden Schiffe, auch ohne eigent, fen einzufuͤhren je zwischen dem Meere und dem Gebiete desjenigen Staates fehl erlassen oder nicht widerrufen seyn wird, erlaubt seyn, in Abends. ... 7 k ; in 3 Akten, von J. Nestroy. Musik von A. Muller. 36. X gegn n, nr i gen Englischen Gesetzgebung, ö Zweitens. Der Herr Verfasser erinnert zunächst daran, bildet, dem sie respektive angehören, in England so zugelassen Britisches Gebiet, aus solchen Häfen der Donau, auf Oesterrei⸗ ö . 1 Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. er Veh ; glischer Schiffe in fremden Häfen mit daß schon die Englischen Navigations- Gesetze von 1833 diskri⸗ werden sellten, als wenn die Hafen, aus welchen sie kommen,

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Hischen Schiffen, ed wede Güter einzufahren, welche nach den den dort einheimischen, in den Englischen Häfen gar keine hoͤhe— minirende Zölle nur als Ausnahme und fuͤr den Fall anordnen, sich innerhalb des Gebietes dieser resvektiwen Staaten b fanden.

pur Zeit solcher Einsuhrung geltenden Gesetzen auf Oesterreichi⸗ ; Dedrudt bei A. W. i lag. : ren Abgaben als die Englischen Schiffe zahlen sollten, es doch wenn die Englischen Schiffe in fremden Häfen den einheimischen Der Vertrag faßt aber alle Schiffe der Zollver eins. Sta- n un