1841 / 169 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Anderweltig vergekemmen sind, und am wenigsten bat das Amerika⸗ nische Pönitentsar-⸗System etwas mit der gerügten Pseudo⸗Humanität gemein.

Der Ursprung desselben liegt vielmehr in der Betrachtung, daß es Dicht binreichend sey, dem Verbrecher durch eine zeitige Beraubung der Freiheit ein Uebel jujufügen und ihn dann ungeändert, ja vielmehr, mie die Erfahrung lehrt, durch den Aufenthalt in dem Zuchthause noch verschlechtert, der menschlichen Gesellschaft zurückzugeben; daß es dage⸗ gen darauf anfomme, ihn während der Haft möglicherweise zu bessern, was am wenlgsten dadurch erreicht wird, wenn man ihm seine Lage im im Gefangenbause so angenehm als möglich macht. Gerade das Gegen⸗ iheil mußte erstrebt werden; das Problem war, ein Uebel ju finden, dessen Zufügung, obne grausam der Gesundheit des Verbrechers zu schaden ihm doch im höchsten Grade unerträglich werde, nnd viel— fältige Versuche haben die Lösung des fraglichen Problems außer Zwei⸗ fel gesetzr. Ein solches Uebel ist gefunden; es heißt „Einfamkent gãnz⸗ liche Absonderung jedes Sträflings von seines Gleichen. .

Es hat sich nämlich in allen Ländern, wo dem Gegenstande Auf— merksamkeit geschenkt worden ist, herausgestellt das Herz des Men⸗ schen bleibt unter allen Himmelsstrichen sich gleich daß der Verkehr der Gefangenen untereinander, die Befriedigung des Geselligkeits⸗ Trie bes in jenem Umgange, ihnen den Aufenthalt in den Straf. Anstalten ganz leidlich erscheinen ließ. Können sie nun gar, nach der bisher in allen Straf⸗Anstalten, die noch nicht nach Amerikanischen Grundsätzen umgeformt sind zeltenden Ordnung, bei der Arbeit am Tage, in den Arbeitg⸗Sälen mit einander schwatzen und Nachis zusammen schlafen so steigert sich diese Leidlichkeit des Zustandes wohl gar zur Annchm lichkeit, da in den Zuchthäusern für alle Bedürfniffe der Detinirten mit Sicherheit und regelmäßig gesorgt sst, obne daß sie schwerer zu arbeiten genöhigt wären, als in der Regel auch im frelsen Zustand Erfahrung führte auf das ersté der Amerikanischen S Auburnsche (oder New Nortsche), so genannt, well man 1823 zuerst in Auburn verfuchte. beruht darauf, daß die i ena gen achtz in Einzel llen, statt in gemeinschaftlichen Schlaf— n chlafen; am age Aber wo sie zusammen arbeiten, die Arbeit unter dem strengsten Schweigen verrichten müssen, zu welchen sie durch körperliche Züchtigung im Uebertretungsfalle angehalten werden. Allerdings schön ein Fortschritt gegen das gewöhnliche Spstem, bei welchem mündliche Mittheilungen zwischen Einzelnen sowohl am Tage als zur Nachtzeit ungehemmt statifinden; aber immer nur eine halbe Maßregel. Die List der Sträflinge weiß das Wort durch Zes— chen zu ersetzen; ihr Herz versiockt sich durch den aufgelegten Zwang des Schweigens, bei nicht entfernter Versuchung zum Gespräch, und wird durch die Züchtigung noch immer mehr erbittert in dem Maße aber auch für Besserung unzugänglicher; die Beaufsichtigung erfordert einen großen Aufwand an Personal und Kräften: hauptsächlich aber wird durch das Auburnsche Spstem der Zweck nicht erreicht, daß die Hefangenen sich auch durch das Ansehen hicht fennen lernen, was inn vermeiden möglichst gestrebt werden muß, indem die Erfahrung lehrt, daß die Gesellschaft durch nichts mehr in ihrer Sicherbest bedroht wird. als durch das Sichzusammenfinden im Zustande der Freiheit solcher Subjekte, welche früher ein gleicher Wandel in den Zu wibäus in ver⸗ einigte; eine Kameradschaft der gefährlichsten Gattung? Die Ern igung aller dieser Unvollkommenheiten führte auf das weite Amerttanische System, das Pennsolvanische oder Philadelphische genannt,. weil es 1829 im Strashause bet Philadelphia zutrst in Anwendung gebracht wurde, und das auf gänzlicher Isolirung der Sträfiinge bei! Tage und hei Nacht beruht. Sobald ein nach diesem Sostein Hehan— derer im Gefängnißhause angelangt ist, wird sein Gesundheitszustand vom Arzt untersucht; sodann wird er eingekleidet. Hierauf verbindet man ihm die Augen und führt ihn nach der ihm zugetheilten Zelle, die er nicht eher wieder verläßt, als bis die Zeit seiner Gefangenschaft abgelaufen ist. (Mit Ausnahme jedoch von Promenaden auf einem kleinen von Mauern umgebenen Höfchen, welche ihm in bestimmten Stunden gestattet werden, und bei Luft hat, aber freilich nichts sieht, als den Simmel über sich.) Er wird nur unter der Nummer seiner Zelle bejeichnet. In dieser Zelle, welche geräumig genug ist, übersäßt man ihn in tiefster Einsamkeit seinen traurigen Erinnerungen und bitteren Betrachtungen. oder sonstige Beschäftigung wird ihm nicht eher bis er sie selbst verlangt. nicht auf das inständigste darum bittet. Wenn der Gefangene in der Freiheit irgend ein Handwerk gelernt hat, so giebt man ihm alles Er forderliche, um daffelbe zu treiben; im entgegengesetzte Falle erbält er in der Anstalt Anweisung zu einer nützlichen Beschäftigung. Aus den angesehensten Bürgern gewählte (unbesoldete) Inspektoren, die Geisillchen Vorsteher, Aerzte und Wärter, sind die Einsigen, welche den Gefange⸗ nen in seiner Wohnung besuchen dürfen; Frühstück. Mittag- uns Abeno— brod erhält er in der Zelle; der Gottesdlensi aber wird mittelst sinn— reicher baulscher Vorrichtungen so gehalten, daß sämmtliche Bewohner eines Flügels des Gefangenhauses daran Theil nehmen können, ohne daß sie sich sehen Jegliche Leibesstrafe ist aus dem Gefängnisse ver— bannt. Die gegen die Ordnnng in demselben Fehlenden werden durch Verminderung der Kost, Einsperrung in dunkle Zellen und Entziehung der Arbeit besiraft.

Dies sind die wesentlichsten Grundzüge des Pennsplvanischen Straf⸗ Spstems, welchem von allen Sachverständigen, die sich bisher mit dem Gegenstande beschäftigten, unbedingt der Vorzug vor allen übrigen bis dahin aufgestellten zugestanden wird. In der That sind dessen Resul tate staunenerregens. Die Einsamfeit dringt der Gesundheit der Denn nirten feinen Schaden und erscheint ihnen doch als die härteste Strafe; in dem Maße, daß die Züchtlinge zu Westminster in London erflärten, sie wollten lieber ein Rtertelsahr in einem Gefängnisse bleiben, we gemeinsam, wenn gleich unter dem strengsten Schweigen gearhestet wird, lalso nach dem Auburnschen Svpsteim), als einen esnzigen Menn! in der einsamen Zelle. Diese Unleidlichkeit gestattet aber bältutßmäßige Heraäbsetzung der Strafzeit, wobel der Sträfling an der Zeit seines Lebens in der Freibeit gewinnt, und der

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Arbeit

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eine ver

Staat da purch, daß er jenen bei weitem kürzere Zeit in der Haft zu unterhalten braucht, Nächsidem stellt sich als ein höchst wichtiger Vorgig des PDennsplyvgnischen Systems heraus, daß, wie bereits erwähnt die Ar beit der Züchtlinge, die ihre Strafe nach demselben erleiden, nicht wie in Uunseren gewöhnlichen Straf-Ansialten als eine drückende Lass er scheint, sondern als eine Wohlthat von ihnen begehrt wird, so daß man sie ihnen nicht auferlegt, sondern auf ibr Begehren bewillfat, und sie, wie es wörtlich in dem Phfiladelphischen Reglement hett letzungen der Hausordnung mit Verlust des Arbeit srechtes“ siraft. Bor allen Dingen aber sismmt die Einsamfeil bie Siräffinge zur Ein, kehr in sich selbst und berestet dadurch den einzigen Weg zur Besse⸗ rung vor.

für Ver

9 rr s TR or 1 J Alle We. Bortheile treten hervor in einer kurzen Unterredung welche die von der Franzüsischen Regierung zur Prisfüng des Pontus

—— 2 . .

730.

liar-⸗Systems nach Amerika gesandten Kommissarien, Beaumont und To cgäuerllle, mit einem jungen Mann in Philadelphia, der seine Strafbarkeit erkannte, hatten, und wörtlich aufjeichneten. Fr. Finden Sie es schwer, die einsame Gefangenschaft zu ertragen? Antw. Es si die furchtbarste Strafe, die man ersinden fonnie Fr. Aber Ihre Desundheit leidet nicht dabei? Antw. Nein. Der Körper ist gesund, aber die Seele ist krank. Fr. Woran denken Sie während Ihrer lan— gen Einsamfeit am meisten? Antw. An xreligiöse Dinge; sie sind . einziger Trost. Fr. „Betrachten Sie die Arbelt als eine Linderung? 1 Ohne sie vermöchte ich nich das Leben zu ertragen. Fr. 9 üntt buen überhaupt von der Strafe, die Sie erleiden? An iw. Wenn irgend eine Strafe im Stande ist, einen Menschen zur Besin

nung und Besserung zu bringen, so ist es diese.

Allen diesen günstigen Urthetlen über das Pennsplvanische System tritt nun auch der erlauchte Verfasser unserer Schrift vollkommen bei, nachdem er die Entstehungs-Geschichte der ihm vorausgegangenen und senes Spstems selbst, auf das Umständlichsie entwickelt hat. Veraulaßt worden ist die überaus lehrreiche Denkschrift, bei welcher feine Quelle, die es verdient, von dem Autor unbenutzt geblieben, durch die Versamm— lung der Schwedischen Reichsstände im vorigen Jahre, der er sie vor— selegt um, wie er sich ausdrückt: dazu beisutragen, die Stände in gesetzmäßiger Weise vorzubereiten, bei ihrer Versammlung den Eutwurf zu einem neuen Criminal-Gesetzbuche zu berathen und an— zunehmen wohei er mit der liebenswürdigften Bescheidenheit ausspricht: Wenn meine wohlgemeinten Bemühungen und besonders die Urtheile ausgezeichneter Schriftsteller, die bei verschiedenen Geiegenheiten an gefübrt sind die edie Theilnahme zu steigern vermöchte, die in Schwe— den anfängt, sich sür die Perbesserung der Strafgesetze und Straf-An— stalten zu regen, so ist der Zweck erreicht und einer meiner lebhaftesten Wünsche erfullt. .

Der Raum, welcher litergrischen Anzeigen in diesen Blättern gestat tet ist, erlaubt nicht, näher auf den Inhalt der trefflichen Abhandlung einzugehen; es genüge nur die Remerkung, daß sie außer dem Ver⸗ dienste der Herbeischaffung des vollständigen Materials zur Beurihei— lung des Gegenstaudes mit welchem sie sich beschäftigt, auch das ver einigt, höchst anziehend geschrieben zu seyn, nicht, als ob der Eche

ob man den gewandtesten unter seinen Räthen ausgesucht, um einen wohl

;

denen er den Genuß der freien .

.

.

gegeben, als Selten vergehen zwei Tage, ehne daß er

zefälligen Vortrag für ihn zu konzipiren. Unter diefen Umständen wird das

interessante Buch seinen Zweck gewiß nicht verfehlen, das Vaterland des erlauchten Verfassers auf die Wichtigkeit der Reform des Gefängniß wesens aufinerksam zu machen und die ihm wünschenswerth erscheinenden Maßregeln anzubahnen.“)

„Die Schrsst des Prinzen Oskar zerfällt hauptsächlich in vier Ab schnitte, unter den Ueberschriften: „Ucher Strafen“, Entstehung und Entwickelung des Buß-Spstems Vergleichung des Auburn schen init dem Philadelpbischen Buß-System „Anwendung des Buß- und Besserungs-Spystems auf Schweden.“ Vorausgeschickt ist eine gehaltreiche Einleitung zu der Uebersetzung des Herrn von Tres kow, von Jultus. Dieser liebersetzung geben übrigens die belehrenden Aunmerkungen, mit denen gleichfalls Fulsus dessen Namen in der (Gesängniß-⸗Wissenschast sich einer Eurspäischen Geltung erfreut, sie be reichert hat, noch einen besenderen Werth.

Das Buch in seiner Ganzheit ist ein erfreuliches Zeichen der Zeit; mögt man seinen Gegenstand oder den Verfasser desselben vorzugswesse in das Auge fassen. Es bleibt als drittes Glied in der Kette nichts 11 wünschen, als ein einpfänglicher Kreis von Lesern

Berlin. Hitzig.

Bekannntlich hat Prinz Oskar sich schon früher als Verfasser einer Schrift: „Ueber Volks Erziehung“ ausgezeichnet.

) Für Pennsolvanische Neubauten sind beim Schwedischen Reichs tage 1600900 Schwedische Banfthaler in Antrag gebracht worden; ähnlichen Regierungs-Anträgen für das Schwesterreich, bei dem Nor= wegischen Storthing, 1842 darf man entgegensehen.

Dauer der Eisenbahn- Fahrten am 17. Juni.

do. linkes München, Augsburg - Strafnuhurg. Pagel = Leipzig. Bresden oo! 7, G. Köln. Aachen 99 ½ Br. em, mr

Hamburg, 16. Juni. Engl. Russ. 1077.

Bank-Actien —.

Petersburg, 11. Juni. Lond. 3 Met. 389, 5. Hamh. 3AM... Haris A07. 300 FI. —. do. 500 Fl. —. do. 200 FI. 2.

! ; Poln. a Par,

zweier Kronen sie zur Belehrung Anderer ausgearbeitet“), sondern als 2

tisches sängerin St. Theil: 1) aus der Oper Semiramis, von Rossini, gesungen und dargestellt im Kostüͤm von und Assur, aus derselben Oper, gesungen und dargestellt im Kostuͤm von Mad. Pasta und Hrn. Zschiesche. miramis und Arsaces, aus derselben Oper, gesungen und darge⸗ stellt im Kostüm, von Mad. Pasta und Mlle. Lehmann. Zweiter

Theil: und dargestellt im Kostuͤm von Mad. Pasta, Dlle. Moja und Herrn Gamberini.

D 4 nm * ö 9 8 Abgang Zeitdauer Abgang Zeitdauer von von HJ . St. M. Pots d am.

m 63 Uhr Morgens... ö ilm 6 Uhr Morgens... S w 91 Vormltt. 11 Vormitt. . Nachmitt. 2 Nachmitt ; 33 ö Abends.

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Meteorologische Beobachtungen Morgen Nachmittags Abends Nach einmaliger

ß Uhr. 2 Uhr. 10 uhr. Beobachtung.

5090 l. 1 Sch, 83 ( 1 df, Anl.

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338 02 “Par. 337 820“ Par. 337 z8 Par. Quellwarme 8,29 R.

62 4 1170 R. w 9,00 R. Flußwärme 1109 R. w— 4060 R. w 369 B. w 5.30 R. Bodenwirme 12,5 0 R. a3 ot. 52 Gti. 7A pũ't. Ausdũnstung 0, 9366 Rh. bezogen halbheiter. Niederschlag O, ois“ Ri.

W NA N28 Wöaärmewechses 4 1341

NW. . w— 580 900 R.. 4 ,a 90 R.. 70 p6t. A8 Ra.

ü n. Em sterdam , 14. Juni. Niederl. virkl. SciDlwiuld 5] . 59s9 do. 9915 136. Kanz - Bill. 247 „a Span. 21! 2. Dat sive Szs, Aus Eiusl. Preuss ö . 96 core. 1051

16 Prim ö Lutwerpen, 13. Juni zinal Nene Anl. 2135. (i.

E raᷓukfurt 4. M. 15 Juu Gesterr. S/, Met. 1065/9 (i /, 971 G 56 Hr 231 Br an k- Act. 2001. 1999

Partiai- Gb L90086 21 100 FI ö 10159 (zd, Polu.

L Ons zu Preuss. Prim. Loose 715 46

Anl. 2315. 233 21129. Holl. 5085 13 50

9 J ; EIS enhuin- ACIRie n. St, Germain Versazilles rechtes Lfer

derholt:

Salvatore

10 Sgr. Ein Ranges 1 Rthlr. ꝛc.

61M, Ühr.

in 3 Akten, von J. Nestroy.

Vorstellung.

del Maestro Rossini.

ö ö.

Berliner BEörse. Den 18. Juni 1841.

ö ; Pr. Cour. Pr. Conr.

Brief. Geld. 2 Rrief. Geld.

St. Senmld. zen. 167. 7 IGN. eilen. Pr. Eu]. Ohl. 39. 101 101 3, zrlI. Pots. Eiscub. 5 26 125 Präm. Seh. der do. do. Prior. Act. 41 ö 102! Seeliundluu. S2 Md. Lp2. Eisenh. - ö 1093 ö Kurm. u. Neum. do. do. Prior. Act. 1011 2 Sehuldversehr? 1021 1013 Berl. Anh. Kigeub. - 105 Herl. Stadt-( bl. 1031 103 do. do. Prior. Act. Ellinger do. 1600 = Dis. Elb. Kis. Dauz. do. in Th. 38 . do. do. Prior. Act. West p. Pfaudbr. 11021 4 1012 4 Rhein. Eisenb. 5 Crossh. Fos. do. 1061. 1082 OQathr. Pfaudbr. 33 1092, 1012 Gold al marco - Fomn. do. f 1031! Friedriehsdꝰ or ; 13 Kur- u. Ne um. do. 103 1021! And. r1eu à5 Th. 2 8 12 Discount . J 4A

8 nee,,

Sonnabend, 19. Juni. Im Schauspielhause: Zum ersten— male: Patkul, politisches Trauerspiel in 5 Aufzuͤgen von E. Gutzkow.

Sonntag, 20. Juni. Im Opernhause: Der Feensee, große Oper in 5 Abth., Musik von Auber. Ballets von Hoguet.

Preise der Platze! Ein Platz in den Logen des ersten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. ꝛc.

Im Schauspielhause: Maria Stuart (Hr. Hoͤfler, vom Hoftheater zu Braunschweig: Mortimer, als Gastrolle.)

Montag, 21. Juni. Im Schauspielhause: Zum erstenmale

3 25, sa la. 9827.

Goldmüu-

Sechlesizche do J = 10

wiederholt: Patkul.

Dienstag, 22. Juni. Im Opernhause: Großes drama— Konzert, gegeben von Mad. Pasta, erste Kammer— Majestat des Kaisers von Oesterreich. Erster Ouvertuͤre aus der Oper Semiramis. 2) Arie mit Chor Mad

Pasta. 3) Duett zwischen Semiramis

I) Duett zwischen Se—

Theil: Die Benefiz-Vorstellung. Dlle. Polin: Zepherine. Dritter

Letzter Akt zur Oper Othello, von Rossini, vorgetragen

Saͤmmtliche Gesangstuͤcke werden in Italiaäͤnischer Sprache

vorgetragen.

Preise der Plätze; Ein Platz in den Logen des ersten

Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. ꝛc.

Im Schauspielhause: Kabale und Liebe. (Hr. Höfler: Fer

dinand, als Gastrolle.)

ö Königsstädtisches Sonnabend, 19. Juni. Opern ⸗Vorstellung.)

Theater. (Zweiundzwanzigste Italtaͤnische Auf höchsten Befehi, zum erstenmale wie— Roberto Deverenx. Obera in 3 Atti. Poesia del Signor Musica del Maestro Gaetano Donizetti Ein Platz in der Orchester⸗-Loge 1 Rthlr— Platz in den Logen und im Balkon? des ersten

Cammerano.

Preise der Plaͤtze:

Der Anfang der Italiaͤnischen Opern / Vorstellungen ist um „Die Kasse wird um 5! üÜhr gesoͤffnet. Textbuͤcher in Italiänischer und Deutscher Sprache sind im

Billet -Verkaufs⸗Buͤreau und Abends an der Kasse 2 5 Sgr. zu haben.

Sonntag, 20. Juni. 23 Talisman. Posse mit Gesang M R ö 2* z zusik von A. Muͤller. Montag, 21. Juni. (Dreiundzwanzigste Italiaäͤnische Opern⸗ II harhiere li Seviglia. (Opera huffa in 2 Atti. Musica

Markt Preise vom Getraide. Berlin, den 17. Juni 1831.

Zu Lande: Roggen 1 Rthlr. se Sgr. auch 1 Rthlr. 10 Sgr.

aroße Gerste 27 Sgr. 10 Pf., auch 26 Sgr. 3 * f.; Hafer 28 Sar Pf. auch 22 Sgr. 6 Pf. Eingegangen sind . ;

Zu Wasser: Weizen 2 Rthlr. ? Sgr. 6 Pf., auch 2 Rthlr.

3 Sgr. Roggen Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rihlr. 8 Sgr. 9 Pf.; Fafer 26 Sgr. 3 Pf., auch 23 ; 1 Sgr. 9

Sgr. 9 Pf.; Eingegangen

Rihlr. Wispel

. c Erbsen 1 Pf. (schlechte Sorte.) sind s85 1 Scheffel. Mittwoch, den 16. Juni 1tzzol. Das Schoch Stroh 7 Rtihlr. 10 Sgr. auch 5 Rthlr. 15 Sgr. Der

Centner Feu 1 Rihir. 1 Sgr., auch 1 Rthlr.

Branntwein ⸗Preise vom 11. Junt bis incl. 17. Juni 1841. Das Faß von 200 Qrt., nach Tralles 5Y pCt., nach Richter 0 pCt.,

gegen baare Zahlung und sofortige Ablieferung, nach Angabe: Korn—⸗ branntwein 19 Rthlr. 10 Sar. auch 18 Rthlr. 22 Sgr. 6 Pf. Kar⸗ toffel⸗Branntwein 18 Rihlr. 22 Sgr. 5 Pf. auch 18 Rihlr. 15 Sgr.

ö Kartoffel ⸗Preise. Der Scheffel Kartoffeln 20 Sgr., auch 12 Sgr. 6 Pf.

Verantwortlicher Redactenr Pr. J. W. Zinketsen. m J . Gedruckt bei A. W. Hayn

Allgemeiner Anzeiger für die Preußischen Staaten.

5 * 1 1. Sekanntmachungen. Der an der Chaussee von Damm nach

, . t leöhafte G k betrseben wird und

m vorigen Jahre zu A324 Thir. gerichtlich abgeschẽtzt dirett nach derselben.

worden soll im Wege der freiwilligen Säbhastation aus den gedruckten lin Termin den 12. Juli d. J., Nachmittags 2 Ubr an Ort und Stelle verkauft werden. Die Bedingun gen sollen nach Uebereinkunft der Interessenten ge— stellt werden. Colbatz, den 11. Junt 1846. Königl. Justiz⸗Amt.

——— ——

erbauten Wohn

Verein für Pferdezucht und Pferdedressur. Die Rennen am it auf dem Militair Uebungs-Terrain hinter der Sa

welcher ubaide; die neue Chaussee durch die Hasenbaide fülhrt

Berlin, den 165. Juni 1831.

Ritterguts-Verkauf.

Magdeburger Morgen Feld, Wiesen

19., 21. und 22. Juni

Die Rennbahn

tung, mit allen Vieharten.

Die Reihefolge der Rennen ist Programmen ersichtlich. v. Eckardsteln.

der Brandkasse 16099 Thlr. tarirt worden sind) Gärten ꝛc. wer den gen und Gerstenboden) En Magdeb. M. fremde Hü— Bedentende Geld- und Natnral-Zinsen, welche gegen 300 Thlr. betragen. Das Gut hat bedentende Jagd, bekömmt jährlich circa 500 Handfrehntage ꝛc.; nebst vorhandenem Inventarium an 6 Pferden, 5 Stück Rindoieh (incl. 20 Stück Zugochsen), 0 Stück Schase, Schweine, Feder vieh ꝛc. vollständigen Schiff und Geschirr. Das In— ventartum ist auf 20060 Thlr. taxirt, soll um den billi— Eines der schonn ö ; gen Preis von 3009 Thlr. mit Anzahlung schnell Einer r er Allodial⸗ Rittergüter (zwischen verkauft werden. Näheres durch den Oekonom Friedr. Berlin und Witten erg und 1“ Stunde von der Berl. Herrmann, große Ulrichsstr. 7 in Halle a. d. S.

Auhalt⸗-Dessauer Eisenbahn) ms herrschaftlichen neu⸗ und Wirthschaftsgeb duden (welche in

1651,

Deffentliche Befanntmachung. (Rog /

Der hiesige Kaufmann Julius Oesterreich ist am 27sten v. M. verstorben. Seine Erben beabsichtigen die sofortige Befriedigung der Nachlaßgläubiger zu bewirken. Ich fordere daher alle diejenigen, welche Ansprüche an den verstorbenen Kaufmann Julius Desterreich haben, hiermit auf, mir ihre justisßzirten Rechnungen schleunigst und spätestens bis zum 15. Juli einzusenden wo sie, sobald die Rechnuͤng als fich tig befunden wird, sofort Zahlung erhalten sollen.

Neisse, den 8. Juni 1831. GE. F. Oesterreich, Kaufmann.

teu ßischt Staat

* 169.

Allgemeine

Msten 20sien

Berlin, Sonntag den

89 n 1 6

Rhein⸗-Provinz. Ständischer Neue Anträge

Amtl. Nachr.

Landtags⸗ Angelegenheiten. Ausschuß. Legitimation beim Pferdehandel.— Steuer⸗Erlaß. Berichtigung. ö.

Frankreich. Paris. Das Ministerium und die Pairs⸗-Kammer. Die Didier'sche Angelegenheit. Zur Statistik des Primär-Unter richts. Statistik der Französischen Marine. Volks⸗Zählung stachrichten aus Algier. Vermischtes.

Großbrit. u. Irland. London. Ernennungen und Resignationen

Arbeiter-Händel in Liverpool. sichtlich Algiers. Aussicht zur Portugiesischen Dividenden-Zahlung Wein⸗Einfuhr. Vermischtes.

Dänem. Kopenh. Die Verhandlungen über den Sundzoll beendigt Dentsche Bundesstaaten. Schreiben aus Dresden. Maschinenbau⸗Anstalt. München. Erwartete Ankunft der Kön gin von Griechenland. Stuttgart. Ankunft des Prinzen Paul.

Sannover. Verzeichniß der der Stände-Versammlung vorlte— genden Aktenstücke. Darmstadt. Feierliche Grundsteinlegung des Ludwigs⸗Monumentes. Weimar. Preuß. “, Stücke. Woll⸗ markt.

Türkei. Von der Türk. Gränze. Serbien rende Unruhe in den Türkischen Provinzen.

Inland. Magdeburg. Näheres über den Einzug Ihrer Königl. Majestäten. Namslau

Liegnitz

ö ĩ (Uebigalle

152 ö Antunst der

Statistik der Kriminal⸗Justiz in Frankreich während des

Amtliche Rachrichten. ennie des Tnges.

Des Königs Masjestaͤt haben den Forst-Inspektoren Wasser« burger zu Morbach, von Steuben zu Frankfurt a. d. O. und Schmidt zu Neustadt⸗Eberswalde den Charakter als Forstmetster Allergnädigst zu ertheilen geruht.

Abgereist: Der Ober⸗Praäͤsident der Provinz Posen, Graf von Arnim, nach Boitzenburg in der Ukermark

Landtags⸗Angelegenheiten

n röm.

Duͤsseldorf, 12. Juni. Nach Exroͤffnung der heutigen Sitzung finden einige, durch die Form der gestrigen Abstimmung über den, den Englischen Handels-Vertrag betreffenden Bericht, veranlaßte Erörterungen statt, welche indeß lediglich die Ge— schafts-⸗Ordnung berühren und nach deren Erledigung ein Mit glied aus dem Stande der Ritterschaft sich vorbehält, einige sei ner Bemerkungen uͤber die Ausschußwahlen, genauer als das

rlesene Protokoll sie wiedergebe, nachzutragen, wozu der Herr Landtags-Marschall seine Zustimmung giebt. Da es unzulaͤssig heint, dem Wunsche mehrerer Mitglieder, ihre gestrigen Aeu ßerungen uber den Englischen Handels-Vertrag, ausfuͤhrlicher als geschehen in dem verlesenen Protokolle nachzutragen, zu entspre so wird ihnen anheim gegeben, diese Aeußerungen zu dem Protokolle der nächsten Sitzung abzugeben Darauf wird die Adresse an des Koͤnigs Majestaͤt, den Handels⸗Vertrag betreffend, verlesen und nach einigen Diskussionen durch die Majoritaͤt der Versammlung genehmigt.

Es werden nun die Verhandlungen uͤber die Verordnung wegen des stäͤndischen Ausschusses fortgesetzt, und es kommt der Antrag des Ausschusses zur Erorterung, daß die Worte der §5. 2. und 3 „von jedem Stande in sich“ weggelassen werden mögen. Zur Begruͤndung der Meinung, daß die Wahl der Ausschuß— Mitglieder durch die Gesammtheit der Ständeversammlung vor— zuziehen seyn moͤchte, bezieht Referent sich auf das organische Gesetz vom 27. Marz 1824 §. 46, dem zufolge die Mitglieder aller Stände eine ungetheilte Einheit bilden und die Gegenstaͤnde gemeinschaftlich verhandeln sollen; nur bei Gegenständen, bei de— nen das Interesse der Stande gegeneinander geschieden ist, duͤrfte eine Sonderung in Theile stattfinden, was wohl im vorliegen— den Falle nicht angenommen werden konne. Da uͤbherdies in

dem Allerhoͤchsten Propositionsdekret auch die Berücksichtigung der Obhservanz ist, tage unterbrochen worden,

einzelnen Landestheile bei den Ausschußwahlen nachgegeben so wird von einem Mitgliede aus dem Stande der Ritterschaft auf die große Verschiedenheit der in suͤnf Regierungs Bezirke abgetheilten Rheinprovinz, so wie auf deren große Po pulation aufmerksam gemacht, wodurch die Frage gerechtfertigt erscheine, ob nicht auf die Wahl eines Deputirten aus jedem Stande fuͤr die einzelnen Regierungs-Bezirke anzutragen sey, so daß die Zahl der Ausschuß⸗Mitglieder auf funszehn steigen wurde. Dagegen wird erinnert, daß in keiner Provinz mehr als zwoͤlf Mitglieder nachgegeben, in Westphalen zwar die Wahl nach Lan— destheilen fuͤr drei Mitglieder aus jedem Stande bewilligt, wah rend die des vierten ohne diese Ruͤcksicht verordnet worden. Auch

Frankreichs Verpflichtung hin⸗ Propositions-Dekret in das Gesetz angetragen, welcher von

koͤnne die Verschiedenheit der einzelnen Theile der Rheinprovinz

nicht fuͤr so bedeutend erachtet werden, daß dies bei der Wahl ine Beruͤcksichtigung verdiene. Auf die Wichtigkeit der aus der Hesammtheit des ganzen Landtages hervor gehenden Wahlen sucht ein Mitglied aus dem Stande der Ritterschaft noch deshalb auf— merksam zu machen, weil die Ausschuͤsse mit denen der uͤbri— gen Provinzen zusammenzutreten bestimmt sind. Werde dage— gen in den Ständen unter sich gewählt, so dürfte der Fall leicht eintreten, daß die Mindrität des Landtags ungleich stärker vertreten werde, als seine Majoritaͤt, was weder in den Wuͤnschen der Provinz, noch in jenen des Gouvernements liegen koͤnne. Wenn z. B. von 8 Mitgliedern des Landtages 26 die Minorität bildeten (welche mithin aus 13 in zwei Ständen be— stehen wurde), so wurden sie 8 Mitglieder des Ausschusses waͤh⸗

len, welche der Minoritaͤt beipflichteten, während den beiden an

dern Ständen nur die Wahl von A Mitgliedern uͤbrig bliebe; dies wurde noch um so auffallender seyn, wenn der Hauptbegruͤn— der der Majoritat des Landtages sich in einem der zwei letztge— mannten Stande befaͤnde, in welchem Falle er gar nicht warde gewählt werden koͤnnen. Daher sey der 5. 45 hier gewiß zu beruͤcksichtigen und anwendbar, da es sich hier vorzu 36weise von dem Interesse des ganzen Landes handle. ; usschuß hat ferner auf die Einschaltung des Passus in dem Allerhö« sten dem Zu tritt zweier Mitglieder des ersten Standes zu handelt, jedoch mit dem Zusatze, daß deren je rung, zutreten zu wollen, eingeholt werden Möge dieses Standes bemerkt nun, daß, da denn Wahl der zu den Ausschuͤssen zu sendenden Mitglieder in sich frei gegeben sey, dies, dem Entwurf gemäß, folgerecht wohl auch fuͤr die uͤbrigen das Zweckmaͤßigste seyn wurde, wogegen aber ein— gewandt wird, daß der erste Stand uͤberhaupt schon isolirter ge stellt sey, als die ubrigen. Eine noch weiter gehende Aeußerung, daß, da der Gesetz- Entwurf einmal so von dem Koͤnige gegeben sey, es den Staͤnden nicht wohl anstehe inen anderen Wahl Modus in Antrag zu bringen, wird, wie naturlich, mit dem Be— deuten beseitigt, daß der Entwurf eben nur zur Begutachtung der Stande uͤbergeben sey, und diese das in sie gesetzte Ver trauen nur durch freimuͤthige Pruͤfung desselben zu rechtfertigen vermochten. . Bei wiederholter Verlesung der Fassung des Ausschusses, sowie des dieselben unterstuͤtzenden F. des Landtags ⸗Gesetzes von 1825 scheint es einem Mitgliede des ersten Standes, daß der Landtag bei Vornahme der fraglichen Wahlen nicht eigentlich mehr eine Einheit bilde, indem er darauf auseinander gehe; wogegen von dem Referenten erwiedert wird, daß allerdings die Wahl noch bei versammeltem Landtage geschehen muͤsse, nach Aufloͤsung desselben sie aber nicht mehr zulässig sey. Ein Mit— glies des dritten Standes glaubt dagegen, oft konnen die Inter— essen der einzelnen Stände gar zu verschieden oder entgegenge⸗ setzt seyn, und darum scheine ihm ohne Präsjudiz für die Einheit die Wahl in den einzelnen Ständen vorzuziehen. Diese Ansicht wird noch aus dem zweiten Stande durch die Bemerkung un— terstuͤtztß, daß die Interessen einzelner Mitglieder selbst mehr zu denen eines andern als ihres eigenen Standes hinneigen können. Die mehr erwähnte Wahl der Kommissien fur die Justiz⸗Verhand— lungen in Berlin, welche vor mehreren Jahren freilich nach Ständen stattgefunden, koͤnne hier weniger maßgebend seyn, da es sich da— mals bloß von einem einzelnen Gegenstand, hier aber von den vielseitigen Interessen des ganzen Landes handle. Einem an— deren Mitgliede des zweiten Standes scheint es, daß das Aller— hoöͤchste Propositions⸗-Dekret im Ausschusse nicht hinreichend moöͤchte beruͤcksichtigt seyn, da dasselhe ausdruͤcklich auf die Grundlagen auf welchen die staändischen Institutionen entstanden, Wo es sich von Sachen handle, moge die Meinung der Einheit sich aussprechen, doch sey auch hier eine jtio in partes gestattet; nun aber, wo mehr das Interesse der gesammten Provinz in Rede stehe, sey nicht wohl einzusehen, wie der Ausschuß zu dem Mikrokosmus der Volksvertretung gekommen. Es sey daher wohl zu erwägen, ob man sich von den Grundsaͤtzen und Ab rne. Referent

verweise

faßt worden, so wie die organischen Bestimmungen des Gesetzes; von einer iti in partes duͤrfte ohnehin nur selten die Rede seyn, vielmehr habe der Landtag alle Wahlen bisher in corpore vollzogen. Auf die Entgegnung, daß die in Rede stehenden Aus schuͤsse nicht blos Organe des Landtags seyn sollen, wie die der Staͤndeversammlung, sondern Organe des Landes, wird von ei— nem Mitglied des vierten Standes ruͤckblickend beinerkt, es sey auf den an andere Provinzen ergangenen aöschläglichen Bescheid verwiesen worden; wenn aber solche Bescheise fuͤr uns Norm seyn sollten, so wuͤrde jede Berathung überfluͤssig werden. Wir muͤssen vielmehr unsere Befugnisse festhalten und unsere Ueber— zeugung fuͤr die Provinz aussprechen. Groß sey die Verschieden— heit und Eigenthuͤmlichkeit der einzelnen Theile der Provinz, noch großer die Verschiedenheit der Interessen der einzelnen Stände. Die Ritterschaft habe eine Gemeinsamkeit der Interessen in ma terieller Hinsicht, und so moge sie sie auch formell zu wahren wuͤnschen. Es handele sich hier nicht de jege lata sondern de leze ferenda. Das Prinzip liege immerhin in dem organischen Gesetze und diesem stehe auch die zur Seite. Letztere sey nur am ersten Land— da eine spezielle Verfügung den ab weichenden Modus vorgeschrieben. Dies sey aber durch den Um stand herbeigefuͤhrt worden, daß die Ritterschaft durch eine itio

artes dahin gewirkt. Nun aber werde die Vertretung der ganzen Provinz gewuͤnscht und beabsichtigt, ganz allgemeine An— gelegenheiten sollen zur Berathung kommen und mithin sey von einer itio in partes nicht die Rede. Welches aber sollen und koͤn— nen nun die Merkmale der Qualification seyn? Guter Wille und patriotisches Streben zu allem Guten muͤsse uberall voraus— gesetzt werden; es sey daher nur noch spezielle Qualification, wor— auf es ankomme. Wer den rechten Sinn habe, werde seine Stellung kennen; die spezielle Stellung muͤsse maßgebend seyn und die Wahlart bestimmen. Die Ansicht des Ausschusses scheine daher den Vorzug zu verdienen. Von einem Mitglied aus dem Stande der Staͤdte wird noch bemerkt, allgemeine Vertretung sey doch hier nur Zweck. ltio in partes duͤrfe nur ausnahmsweise und wenn 23 eines Standes sie verlangen, vorkommen. Eine solche werde bei dem Entwurf aber schon vorausgesetzt, was nicht zu billigen sey. Ein Mitglied des Ritterstandes entgegnet nachträglich auf die Aeußerung des fruͤheren Redners, daß er sich nicht berufen fühle, die Ermahnungen desselben von der Hand zu weisen; nur schei— nen die gegebenen Andeutungen den ganzen Punkt der Differenz zu enthalten. Solche patriarchalische Rathschläge möchten jedoch nicht bloß dem zweiten, sondern nicht minder dem vierten Stande zu Statten kommen. Mit der Bemerkung, daß ja überall nicht nach Standen gestimmt, sondern durch den Ausspruch der Ma—

1

jöoritaͤt entschieden werde, warum denn nicht auch hier? wird die Verhandlung geschlossen und 5. 2. und 3. des Gesetz-Entwurfs nach dem Antrage des Ausschusses mit 49 gegen 18 Stimmen

des Koͤniglichen Propositions Dekrets gemachten Vorbehalte wer⸗ den die §§5. 4., 5. und 6. des Gesetz-Entwurfs, gegen die auch der Ausschuß nichts zu bemerken gefunden, angenommen. Der Bericht des 4ten Ausschusses, welcher sich gegen die reinfuͤhrung der Legitimations Atteste beim Pferdehandel (Allerhoͤchste Proposition Nr. Y) ausspricht, wird, so wie die deshalb entworfene Adresse, verlesen und genehmigt, die Sitzung mlung auf Montag den 14ten d.

] 6 . ? 34 4 5 angenommen. Nach kurzer Hindeutung auf die bereits ad 5.

8 9vuafoe Wiede

aufgehoben uad die nächste Versan anberaumt

erden folgende Anträge

Düsseldorf, ver iesen leber die Verpflichtung der Wald-Servitut-Berechtigten, einen Theil der Grundsteuer zu tragen; (zum 8. Ausschuß )

Ueber die Wahlfaͤhigkeit der einzelnen Theilhaber an Gesell— schafts-Handlungen zu T = Städte; (zum I. Ausschuß. .

Ueber die Revision des Wittwen-Kassen-⸗Reglements; (zum 3. Ausschuß.)

Ueber Ausschuß. )

Ueber die Aufhebung der Beschraͤnkung von Immobilar— Versicherungen bei jeder konzessionirten Assekuranz, namentlich bei der in Gotha; (zum 11. Ausschuß.)

Uüieber eine mit Frankreich wegen Verhütung der zu schließende Uebereinkunft, (zum 2. Ausschuß.⸗ . Ueber Ausdehnung der Wahlfähigkeit im Stande der

im Stande

d ö zum 5

die Einfuͤhrung des Dezimal

ov .. s55 654 Münz slußes '

Forstfrevel

gemeinden; (zum J. Ausschuß.) . .

ö Ueber die Vertilgung der Maikäfer; (zum 7. Ausschuß) Ueber die Verlegung des landraäͤthlichen Sitzes von Rees nach

Wesel und Trennung der Stadt Dinslaken und ihrer Umgebung

vom Kreise Duisburg und deren Vereinigung mit dem Kreise

Rees; (zum 11. Ausschuß.) . Ueber den Aushau der Landstraße von Wesel

Gränze; (zum 11. Ausschuß ) 1 t

i e zur Hollandischei

eber den Ausbau der Straßen nach Muͤnster aus Staats⸗Fonds, oder den bei Instandsetzung derselben; (zum Ueber eine, dem Orte Neubuͤder Wasser stehenden Straßen Ausschuß.) leber die zu wuͤnschende Beschle Wege Ordnung, (zum 11. Ausschuß. Ueber die Nothwendigkeit besserer zwischen Goch, Geldern und Hierauf wird die im J. Ausschuß Königs Masestät, den Druck der Landtags ursprünalichen Fassung und mit Einführung der? zeinen Redner betreffend, vorgetragen und ginnen die Verhandlungen über die zweite Kd das staͤndische Wahl- Reglement betreffend, und Unter onen (welche sich hauptsaͤchlich auf die bei Stimmengleichheit zu gestattende Ent⸗ scheidung durch das Loos, statt der des aͤltesten Mitgliedes, be— ziehen) nach dem Antrage des J. Aussch angenommen Der Bericht des 8. Allerhöͤchste Pro⸗ position den fuͤr 1833 zu bewilligenden Steuer-Erlaß betreffend, giebt bei den uͤber die Verwendung des davon auf die Rhein Provinz fallenden Antheils bereits von dem Ausschuß abgege⸗ benen mannigfachen Vorschlägen zunächst zu der Aeußerung eines Mitgliedes des vierten Standes Veranlassung, oh nicht der Schluß des zur Einreichung von Privat-Anträgen anberaumten Termins abgewartet werden solle, indem es moͤglich sey, daß irgend noch neue Ansichten uber diesen Gegenstand aus der Pro⸗ vinz mitgetheilt wurden. Der Herr Landtags⸗Marschall bemerkt, es würden solche Mittheilungen doch immer nur als Notizen bei dem von einem der Staͤnde zu stellenden Antrage benutzt werden koͤnnen. Der Bericht des Ausschusses stellt die Frage voran, ob nicht in Erwartung des in Aussicht gestellten kuͤnftigen bedeutenderen Steuer Erlasses die Berathung über Verwendung des nun dargebotenen füglich ausgesetzt bleiben koͤnne; ferner, ob bei der großen Ver— schiedenheit der aus den einzelnen Provinzen kund gewordenen Vorschlaͤge, die gemeinschaftliche Eroͤrterung des Gegenstandes nicht den zu berufenden und vereinigten Ausschuͤssen de zen vorbehalten werden solle. Der Bericht hat Verwendungsarten in Aussicht gestellt: Deckung des Verpflegung armer Kranken und sonstiger Armen unter 2lufsicht und Kontrolle des Landtags; Erlassung der Brau— und Malz- oder Verminderung der Salzsteuer, Verminderung des Steuersatzes kleiner Brennereien; auch wurde von

entworfene Adress * ö Protokoll. F ö. men

*.

ö

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wurf des Gesetzes sficati

ü 3 Ausschusses über die

einigen Mitgliedern des Ausschusses die Aufhebung der Lotterie und die Deckung des daraus entstehenden Ausfalles in der Staatskasse durch den Betrag des Steuer-Erlasses in Antrag gebracht. Ein Mitglied aus dem Stande der Städte macht auf die Schwierigkeit uber diese Frage eine Einiaung herbei zu fuͤhren aufmerksam. Vor allem durfte es nicht rathsam seyn, die zu erwartenden Geldmittel fur auße ordentliche Ereignisse bereit zu halten. Kapital Aufhebungen erreichen oft am wenigstens den Zweck, der sie veranlaßt. Fuͤr außer er— dentliche Faͤlle stehe stets ein Rekurs an die Gnade des Koͤnigs Ueberhaupt sey der Aufichub eines Entschlusses nicht zu billigen. Innerhalb 25 Jahren wurden sich alle Bedurfnisse ohnehin eher vermehren als vermindern. Sehnlich sey eine Steuer⸗Ermaͤßigung lange erwartet worden, daher gewiß dankbar anzunehmen, um nicht der Vermuthung Grund zu geben, sie werde nicht gewuͤnscht. U Vermeh

offen.

Nachdem der Redner sich gegen die V h⸗ rung theuerer Kommunal- oder Provinzial⸗Anstalten erklart, auch die einzelnen Vorschläͤge nochmal durchgegangen, entscheidet er sich fuͤr Verminderung oder Erlaß der Klassensteuer und verhaͤltniß⸗ maßiger Verminderung der Schlacht- und Mahlsteuer für die aͤrmeren Klassen, fuͤr den Erlaß der Zuschlaͤge zu den Justizkosten