1841 / 171 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

, . /

Pantew, Zargelitz, Silvitz und Dalkritz und

die Weide Garvitz; und jwar ad à bis e mit allen zu diesen Gütern und Grundstücken ge— börenden Waldungen, Seen, Rechten und Ge— rechtigkeiten, namentlich der hohen und niedere Jagd, den Patronatrechten über die Pfarren zu Sagard und Bobbin, und zu Dilmnitz, Cas⸗ neritz Zircken, Langen und Zudar, und den sonst daju gehörigen Pertinenzsen; ö die Gerichtsbarkeit über die gedachten Güter und Grundstücke; . Perlen⸗ und Jouvelen⸗Schmuck, und 00 Pfd. verarbeitetes Silber; alles was ich an Kunstsachen, Büchern, Waf. fen, Egnipagen, Meubeln, Hausrath u. s. w. hinterlassen werde, und insbesondere die ganze! Einrichtung des Schlosses zu Putbus. Die Succession in das neuerrichtete Fideicommiß erfelgt nach Ordnung der Primogenikur mit un?

1171

Bartensleben, und zwar in aleicher Art, zur Suc⸗ cession in das Familien sidelkommiß berufen sein werden.

*) BVeräußerungen des Fidei⸗Kommisses im Ganzen, so wie Verußern eines zu demselben gehörigen Guts, Ackerwerks oder Dorfes, sind gleich Ver huldungen, und Verpfändungen allen t Bun emnigen wenigen speziell angeordneten Ausnahmen, gänjlich untersagt.

Jedoch sollen die in letzterer Beziehung von mir bei Lebjeiten oder bon Tedeswegen getroffenen Dispositionen als gültige Fidei⸗Kommißschulden angesehen werden.

3) Meiner jetzigen Gemahlin, der Fürstin und Herrin zu Putbus, gebornen Freiherrin von Lauterbach gebührt im Falle meines früheren Ablebens der unverkürzte Nießbrauch des ganzen Fidei⸗ Kom⸗ misses auf ihre Lehenszeit. .

Diejenigen welche nähere Kenntniß von der Stif—

edingtem Vorzuge des Mannssiammes, so daß tungs- Urkunde nehmen wollen, verweise ich, so ferne Uso zunächst, wenn ich keine eheliche männliche sie Familsenglieder sind, auf die Einsicht der im Fa

Rachkemmen hinterlasse, die Sohne meiner ältesten

milien-Archiv befindlichen Stiftungsurkunde; dritte

Frau Tochter Clotilde, etzt verehelichte Gräßin Personen aber werden sich seiner Zeit Behufs näherer

ron Wylich und Lottum, mit Ausschluß des jün Erforschung der Dis positions Befugnisse des Besitzers

Einem Bande. . Ausgabe auf Druckpapier

Rihlr. Elegant gebunden 25 Rthlr.

auf Kupfer-Druckpapier 23 Rihlr. Töpfer, Dr. K., Lustspiele. Vierter Band, entha

sang (lin 1 Auf.) Gebrüder Foster oder da Glück mit seinen Launen, Charakter⸗Gemälde (i

spiel (in 1. Aufz). spiel ü0n 1 Aufj.). Gr 12. 3. 2 Thlr.

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Weiland F., Grammar greeque à 8a coll ge royal francais. Gr. in Sg ö Ihlr.

Wöhler, Hr. F., Grundriß der Chemte. Zweite Theil. Organische Chemie. Zweite verbesserte un vermehrte Aufl. Gr. 8. 1 Thlr.

Wolff, F., Anwendungen. Zweiter Theil Erster Abschnitt Schatten⸗Construction Mit 19 Figuren⸗Taseln Gr. S. geh. 87 Thlr.

geren durch den ilteren in Ermangelung solcher an die nach meinem Tode zu bestellende Fideifom mit. iber, oder eines von derselben entsproffenen Manns Kuratel zu wenden haben.

iammes die Söhne meiner zweiten Frau Tochter Asta, verehelicht an den Herrn von Veltheim auf

Putbus, am 1 Juni 181. M. rst

zwischen

Stockholm, Westervik, Karlskrona, stadt und Kopenhagen

J

le gut eingerichteten, mit Kupfer beschlagenen Königl. Schwedischen Posidampfschiffe

Swerige Swensfa Lejonet

Capitain Lieutenant En gelhart „Capitain-Lientenant La gerstraäle

werden in diesem Sommer eine regelmäßige Fahrt zwischen den oben jenannten Orten unterhalten, so

eden Mittwoch das eine von Stockholm und das andere von Kopenhagen abgeht

nämlich

Ron Stochosm nac; Teens . ; P J. See⸗ x Ankunft Abgang Vormittag meilen.

oder . nn. ; = uhr Nachmittag

Tage.

and in

Von Kopendagens inc Stockholm

Vormütag platz . Ankunft Abgang . ;

Uhr ihr., Nachmittag.

Mittwoch . 7 Vn nn, Donnerstag 9 12 dito

Freitag 1. M 3 Sonnabend h 8

nachmittag Vormittag

ö Rachmittag

Von Stockholm nach Kopenhagen * 2 Astad: Karlsfrong Wesier vit s. w Für Famslsen (Mann, Frau und Kinder, die auf Preises ein. Die Reisen beginnen von Stockholm wie

Dampf Packetfahrt zwischen St. Petersburg und Lübeck Die Fahrt der drei privilegirten schöonen und großen Dampfschiffe: Alexandra“, Capt. S. H. Schütt

Nicolai l.“, Capt. G. B. Bos, und „Naslednik h

den am 19ten Isten und

Capt. C. N. Heitmann, beginnt in diesem Jahre am Sonnabend, den 15. Mai, von Lübeck, und din Sonn abend, den 22. Mai, von St. Petersburg. 1. den, Sonnabend gebt ein Schiff von jeden der beiden Plätz- ab; zuletzt am 39. Oktober von Lübeck und am 5. November von St. Petersburg, und demnächst noch am 8. November von Lübeck nach Reval und am 13. November von da zurück

Die Preise der Passage sind die nämlichen, wie im vorigen Jahre; die Ein und Ausschiffung geschieht in Travemünde und Kronstadt.

Die Abfahrt von Travemünde findet um 3 Uhr Nachmittags siatt.

Anmeldungen geschehen in Lübeck

im Comtoir der Dampfsck ifffahrts⸗ he

K Gesellschaft. Lübeck, im März 1841.

Das Dampfschiff, Kronprinzessin“, Capitain Bluhm beginnt vom 17ten d. M. an seine dreimaligen Fahr⸗ ten in der Woche zwischen Stettin und Swinemünde, so daß es

an jedem Dienstag, Mittags 12 Uhr

Donnerstag, Morgens S Uhr von Stettin, Sonnabend, Mittags 1216 r! und an jedem Montag, Mittwoch und Freitag, von Swinemünde expedirt wird. Die Preise und) übrigen Verhältnisse bleiben ganz so wie früher. Am 3. Juli treten die Reisen nach Rügen ein wegen welcher dann der Abgang am Sonnabend Morgens 3 Uhr von Stettin erfolgt.

Das Dampfschiff „Dronning Maria“ geht zum ersten Male am 17ten d. und ferner an jedem Donnerstag, Mittags 12 Uhr, von hier nach Kopenhagen ab.

Stettin, den 18. Juni 1847. A. Le monius

Morgens 8 Uhr

Die unterzeichnete Direction sieht sich veranlasst. zur heseitigung der Eöweifel über die Luslegung de §§. 2. und 23 der Statuten der neuen Berliner Hᷣa- gel As zekuranz - Gesellschast eine a4usserordentliche General. Versammlung auf Montag den 5. Jusi c. in ihrem Geschäfts. L.9kale, kehren. Strassn NG 38, an. zuberaumen, und ladet die Mita ie di Né6. ; zehaft dazu mit dem Bemerken? ein dass die Ver

r * 2 ( handlung um 11 Lur Vormittags hren Lnfang neh— men wird. tz erlin, den 1X. Junj 1811. . .

Direction der neuen Berliner Ilagel. Assekur

Gesellschaft.

der Gesell.

1E.

Bekanntm ach un 9.

Vom unterzeichneten Herzogl. Stadtgericht ist dem Gärtnerburschen Ernst Kremmling von hier, welcher sich von hier entfernt und von seinem Aufenthalte seitdem keine Nachxicht gegeben bat, der Bürger und Kunstgärtner Friedrich August Zänker hier zum Ab⸗ wesenheits⸗Vormunde bestellt worden. Gesetzlicher Vor⸗ schrift gemäß wird dies hiermit bekannt gemacht.

Altenburg, im Herjogthum Sachsen-Altenburg, am Junius 1841.

Herzogl. Sächs. Stadtgericht das. Karl Vogel, Dr

erschienen und durch

ö Raäachmsttag

1 6 Dito

dito Vormittag Nachmittag Nachmittag

Deckplatz Pferd. Hund 16 0 5 12 22 *

*

; ;

1

des l

erscheint so eben in mein durch alle Buchhandlungen zu durch E. S. Mittler (Stechba Vermischte Gedichte von Zweite Auflage. l Von Ernst S chulze l Sämmtliche poetifche W 3 Bände. S8. 6 Thlr. Prachtausgabe mit Kupfer Cäcilie. Ein romantisches gen. Nene Auflage 8 Kupfern A Thlr. 9 Thlr. Die bezauberte Rose. in drei Gesängen. Sechste Mit 7 Knpfern 2 Thli Kupfern 2 Thlr Pspche. Ein Griechisches Büchern. 8. Thl Leipzig, im Mai 1841

So eben ist erschtenen

Abhandlung über die Pferde -Influen za Brustseuche Vferdesenche rustfell oder Lungenent zündung genannt Zur Be lehrung für Oefonomen Pferdebesitzer und hende Thierärzte, von F. Meyer Königl. Garde- Husaren Regiment gr. 8. Preis geh. 10 sgr.

Statt hesonderer Empfehlung erlauben wir uns

ur den Inhalt dieser für das betreffe e Publikum

höchsi wichtigen Schrift anzuführen, welche der Herr

Verfasser in folgenden Vier Fragen zu beantworten

zesucht hat, um auf eine faßliche und ch Weise über diese Krankheit zu belehren: 1) 2 ist

verständl

9 54 .

X 8 2 * * 1 .

A n 56 19g en. die Influenza für eine Krankheit, und was hat sie für ler (Stechbahn 3) sst zu haben: einen Pauptcharakter? 2) Wie wird sie erkannt?

o gramm

zu

'2sten d

welche im Verlage von Duncker und Humblot 22 e alle Buchhandlungen zu bezie⸗ *, zei n sind. Werkes von Lindenstein, D. Weltgeschichte in Biographieen. irrungen des Menschen u. s. w.

Böttiger's, K. W.

*

dodurch wird sie erzeugt? 4) Wie wird sie geheilt? Stuhrsche Buchhandlung in Berlin Schloßplatz Nr. 2, in Potsdam Hohewegstr. Nr. A

2 R 5) 2X

* 6 2 R y 29 ö seJ r Bei G. Fin ke, Kurstraße Ni erschienen:

Des wisch oe Be

In Folge meiner Ankündigung April und in der Staats

zeige ich hiermit ergebenst an D

Neunte oder Fünften Bandes Erste Lieferung gr. tions-Aumeldung zu den Werken

Sr. geh. Subscriptionspreis Daub's, Dr. K.

ster Band gr. 8Svo. Subscriptionspreis A? 2 Rthlr. ] Auch einzeln zu haben,

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Zweiter Theil. Erste Abtheilung gr. Svo. Laden⸗Geschäfts . Angelegenheiten zu sprechen bin

preis 2. Rthlr Bd. 6. unter dem Titel: Sostem der christlichen Dogmatikt gr. Sy. Ladenpreis 31 Rthir. EIlendom f, J., CZuibus eaäusis täctum sit ut le

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Charlottenburg, den 3. Juni 1811 D. Helfft Dr. d. Rechte u. d. Weltweisheit u privat. Gelehrter

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Danz Spittelbrücke unt. d. Kolonade 6, verkauft: ges Rheinisches Taschenbuch, Jahrg. 1819. 26. 38. 29. 31. 5 J

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schichte der Brandenburgisch-Preußischen Artille⸗ gebe ich mir die Ehre die gehorsamste Anzeige zu ma⸗ rie. Sechste und siebente Lief. Gr. 8. geh. Sub, chen, daß bei mir fortwährend in Ocl zemalle sehr ähnliche Bildnisse

scriptions-Preis für jede Lief. Thlr. nl eh, f, n,, m mine, latine à l'usage u colläge royal frangais. Gr. in Seo. Ir. Pischon, F. A., Leitfaden zur Geschichte der Deut⸗

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*. geh. 11 Rthlr. . Städte-Ordnungen, die beiden, Preußischen, verglichen von Karl Streckfuß, Königl. Preußi⸗

schein Geheimen Ober-Regierungsrathe gr. S8), geh. I Da n .

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men) zum Theil vorräthig sind oder auf Bestellung Seis ; t us - Ausführung dieser— SEi ens Licentigt J De, der Genius des Kultus angefertigt werden können, Die enn . Bildnisse ist talentvollen Künstlern anvertraut, welche unserer Zeit über die Verehrung des Genius gr. bereits seit Jahren in diesem Fache für mich beschäf⸗

igt sind. Berlin, den 10. Jun 1831. Jul. Kuhr. D ö 3 Annahme aller 12 Lieferungen.

Den hohen Civil- und Militair

des Königl. Preuß.

Sr. Hochseligen Majestät des Königs Friedrich Wilhelm III., so wie

Sr. jetzt regierenden Majestät unseres allergnädig sten Königs Friedrich Wilhelm IV.

Ausgabe geh. 77 Sgr. tend: Preußens 15. Oftober, Festspiel mit Ge

Aufz.). Ein Stündchen in Poormont, Lust Das Pagenstückchen, Anek 1 doten- Posse (in 1 Aufj.) Zurücksetzung, Lusi⸗ ,

Varnhagen von Ense, K A., Leben des Feld hir

1

die beschreibende G ometrie und ihre Deutschen Nationalität.

Uli)

„stenaufwand mit den Erscheinungen

„findet, dergleichen Werke

Ausgedinge Laudemium zu entrichten? gr. 8

l⸗

r alle Buchhandlungen versandt worden: n Das 2te Heft der Deutfchen

Viertel J ahrsschrift

April Juni.

Frankreichs Nord Fund Ostseite militairisch betrach tet. Das südwesiliche Deutschland als Kriegsschau platz betrachtet. Die westliche Gränzfrage. Der r Kunsthandel in Deuschland. Eine Deutsche Vereins d Akademie der Wissenschaften. Das evangelische Mi sionswesen, welthistorisch und in seinem Verhältniß zu ̃ Zur Orientirung in' den religiösen Kämpfen des gegenwärtigen Deutschlands Die Studenten-Verbindungen auf Deutschen Uni versitäten. Unmaßgebliche Ansichten und Vorschläge über den Betrieb und den Geschäftsgang der jährlich Versammlung Deutscher Landwirthe. Das Deut

Postwesen und die Idee eines großen Deutschen Posit : 9

en

, Bor 6 n n. der Xndtat Ri als l ereins? ; Berücksichtigung der Individualität hei terricht um Erziehung.

n X 1

s des Tabraanas vor beé8 Jahrgangs vol

zer Lese⸗Zirkel

selbe nimmt nur solche Werke auf, welche inneren Gehalt und gelungene Darstellung besondere Aufmerksamkeit erregen, und ist somit geeignet

die . te] J 11

Zeitschriften (Vier ic. zirkuliren das Morgenhlatt die Blatter für literarische Unterhaltung und die Europa

Zwei Bände und zwei bis drei Journalhefte werden den Abonnenten steis zusammen ins Haus gebracht und nach Verlauf einer Woche wieder abgeholt, so daß jeder Theilnehmer im Laufe des Jahres 04 Bände und über 100 Journalhefte zur Leftüre erhält, wofür halbjährig 2, Thlr. zu entrichten sind. Da auch Aus wärtige gewünscht haben, sich bei dem Institut zu be— theiligen, so ist die Einrichtung getroffen, daß diefe auf einmal eine größere Anzahl von Büchern empfan gen, und dann selbst bestimmen können, wie oft Bücher gewechselt werden sollen.

Wird von einem oder dem Anderen der Abonnen— ten der Besitz eines der kursirenden Bücher gewünscht so ist dies in dem Buche selbst zu vermerken, wonach ihm dasselbe nach vollendetem Umlaufe für die Hälfte des Ladenpreises überlassen wird. Außerdem werden

i die gelesenen Werke Kataloge ange

Abonnenten vertheilt, worin diesel Werke, deren Besitz ihnen wünschenswerth nach Verhältniß des Werthes einen geringen

. Betrag (etwa 5 bis 13 sgr. pr. Band) notiren können;

ein Meisibietenden fällt dann ein so designirtes Buch zu. Durch diese Einrichtung wird es sedem Gehildeten uf die leichteste Art möglich, sich stets und ohne Ko ; der neuesten Lite auf welche die Aufmerksamkeit der Gegenwart Unterhaltung der Gesellschaft sich wendet be machen, so wie er die günstigste Gelegenheit ke für den mäßigsten Preis

kannt zu

den seinigen zu machen. Berlin, im Juni isl. Alexander Duncker Französischestr. 21, nahe der Friedrichsstr. ie Einrichtung des Französischen Lese Instituts ist Allgemeinen dieselbe und es können demselben je derzeit Abonnenten beitreten.)

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Tesche, W., Die Laudemien-Frage. Insbe— sondere: Darf Ablösungskapital bei Berechnung der Laudemsen abgezogen werden? und: Ist vom

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Leipzig, im Mai 1811. B. G. Teubner.

In Unterzeichnetem ist so eben erschienen und an

k— 1chr.

ags- Angelegenheiten. Rhein- 1nd u. Polen. St. Petersb Rückkehr des Großfürste zronfolgers von Moskau. Frankreich. pairs-Kammer. Das Gesetz über die Versteigerung euer Waaren paris. Wie weit erstreckt sich die Unverletzlichke Königs“ Vermischtes. Sch!

Gefängnif

Nachrichten aus Algier. ius Paris. (Die Didiersche Angelegenheit. a. u. Irland. Oberh. Schottischer Kirchenstrei Fabrik⸗Zustand London Bedeutung der l Prinz Albrecht in Oxford. L. Russell r City. Besteuerung Schreiben aus (Zur Charakteristik der Parteistellung in der gegenwärtigen Miederlande. Einzug des Königs in Maftricht Schweden u. Norwegen. Slockh. Neue retschuhen. Bevorstehende Schließung des Reichstage anem. Kopenh. Herabsetzung des undzolles entsche Bundesstaaten. München Ankunft der Kön GHriechenland Schreiben aus Reu Strelitz lungen über die Vermählungs-⸗-Feier.) Schreiben Foörse und Handel Bundestag u. s. w.) Smyrna. Ansicht des „Journal de Smyr Aus Damaskus nachrichten eine Deutsche Legion gebildet baber ollmark Brandenbun

tonigs Breslau Afadem sch

Vermischtes

rsindung

Amtliche Nachrichten

rn e

Majestaͤt der König haben Allergnaͤdigst Den Geheimen Finanz Rath von Koenen hei 8e Abtheilung des Koͤniglichen Haus-Ministeriums zum Géheimen

Yber-Finanz⸗Rath, und Den Divisions-Prediger Grashof zum Re zierungs- und

wetten

dangelischen geistlichen und Schul-Rathe hei der Regierung in Köln zu ernennen

Ze. Königl. Hoheit der Magdeburg zurückgekehrt

Ihre Königl. Hoheiten der Großherzog unt herzogin und Ihre Hoheit die Herzogin Louise

lenburg-Sterelitz sind von Nen Strelitz eingetroffen

Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Staats- und Kriegs Minister, General der Infanterie von von Magdeburg Se. Durchlaucht der Köoͤnigl. Hannoversche General⸗ Major und Praͤsident des Staats-Raths, Fuͤrst Bernhard zu Solms— aunfels, von Hannover.

.

Landtags -⸗Angele genheiten

Rhein Provinz

Du sseldorf, 15 Juni. Die heutige Plena Sitz ung wurde, nachdem das letzte Protokoll genehmigt, und eine Adresse des 1. Ausschusses an den König, über die Behandlung einer zur Ver wendung bei Sr. Majestät nicht geeigneten Petition verlesen wor⸗ den, ganz mit den Berathungen über den Bericht des 2. Aus— schusses, betreffend die Untersuchung und Bestrafung des H olz⸗ Diebstahls (vierte Aller hoͤchste Proposition ausgefüllt. Um diesen Diskussionen im Einzelnen folgen zu können, wurde es ei forderlich seyn, den Gesetz Entwurf selbst vor Augen zu haben; da dies aber nicht zuläͤssig, auch der Bericht aͤ·ber die Modification der einzelnen §§. fuͤr das groͤßere Publikum von keinem Interesse seyn wurde, so beschraͤnken wir uns auf einige allgemeine Bemerkungen. Schon die Ueberschrift des Gesehz Entwurfs gab zu einer Eroͤrterung der Frage Veranlassung, ob die Zueignung von Holz, namentlich auch Raffholz, Streu, oder sonstigen Waldprodukten in einem fremden Walde, richtig als Dieb stahl zu bezeichnen, oder ob dafuͤr nicht etwa Frevel oder Entwendung eine passendere Bezeichnung seyn durfte. Das Entehrende in dem Worte und der dadurch ver— wirkten Strafe treffe wohl den Schuldigen zu hart Dagegen wird aber in der Benennung „Diebstahl“, was es doch wirklich ist, schon an sich ein Abschreckuugsmittel gegen das sehr uͤber handnehmende Verbrechen gefunden und bemerkt, entehrende Strafen verhaͤnge das Gesetz nur bei erschwerenden Umstanden und im Wiederholungsfalle. Es wird dabei auf England gewie sen, welches die große Macht und die Achtung, welche es sich überall zu verschaffen gewußt, hauptsaͤchlich dem gesetzlichen Schutze verdanke, welchen es dem Eigenthum gewähre. Durch die sorität wird die Bezeichnung „Diebstahl“ angenommen. Bei dem S. 1 erhebt sich“ die Frage, ob auch das Wegneh en des Raffholzes als Holz-Diebstrhl zu betrachten) sey. Auch dieses wird unter der Beruͤcksichtigung bejaht, daß oft gruͤ— nes Holz, um sein Absterben zu veranlassen, angehauen und un— ter dem Vorgeben des Raff holzsammelns bede

veruͤbt werden. Somit werde wurfs angeno

hauptsãaͤchlich die T

rschwerenden Umstand

geschl en angenommen. Den e

naͤmlich Nachtzeit, Vermum⸗

Allgemeine

cht Staats-Zeitung.

Berlin, Dien stag den 22sen Juni

mung, falsche Namenangabe, werden Ausschusses noch der Gebrauch der wiesene Abschnitt grünen Holzes zugesetzt; Bei dem hat dem Ausschuß die Verhängung de; Strase auf satz des sechsfachen resp. achtfachen Werthes Fei viederholten Verbrechen nur nach erfolgter rechtskräftiger Ve zu gelinde geschienen, so sehr auch die allgemeine Rechtstheorie diesem Prinzip zur Seite stehe. Er glaubte, dies Prinzip bei dem vorliegenden, in vieler Beziehung exceptionellen Gesetze aus dem Grunde verlassen zu muͤssen, weil sonst der verstockte Frevler das Verbrechen vor Eintritt der Rechtskraͤftigkeit des früheren Urtheils ungescheut fortsetzen könne, ohne der verdienten gescharften Strafe zu verfallen. Die Majoritäͤt tritt dieser Ansicht bei. . 9 16, 11 und 12 werden . vorgeschlagenen Modifica

vurtheilittun kLurthetilung

Vr. ö mit geringen, von dem Ausschuß tionen angenommen Desgleichen 6. 13, bei welchem nun der Umstand, in wiefern auch Herrschaften für den durch ihre Dienstboten, Gesellen u w. verübten Diebstahl zu haften ha—⸗ ben, wenn gleich sie daraus keinen Vortheil ziehen, einiges Be denken erregt. Die Versammlung entscheidet aber für deren Ver antwortlichkeit nur bei dem Erweise, daß ihnen der Diebstahl wirklich zum Vortheil gereicht habe Die §. 14

ob die verwirkte Strafe dem Wald Eigenthüͤmer oder der oder Armen⸗Kasse zufließen solle, wird nach der Fassung

Geseh Entwurfs für Ersteren entschieden Auch §. 15 wird ert angenommen und die Fortsetzung der Berathung auf vorbestimmt

erhobene

At, Ketersburg, 15. Juni. Ihre Kaiserl. Hoheiten der Großfuͤrst Thronfolger und die Frau Großfuͤrstin Cäͤsarewna sind von ihrer Reise nach Moskau wohlbehalten wieder in Peterhof eingetroffen

Unsere Zeitungen enthalten noch viele nachträgliche Berichte über die Feste, die zu Ehren der hoͤchsten Herrschaften in Mos kau stattgefunden. Unter Anderem fand auch ein eigenthuͤmliches Rennen von 14 im Trab laufenden Pferden statt, von denen im

mer zwei zugleich liefen, was ein eben so neues als unterhalten—

des Schauspiel gewährt haben soll

Frankreich

=

Pairs-Kammer. S itzung vom 16. Juni. Eine bei

der Kammer eingegangene Bittschrift trug darauf an, dem nige eine Ehrengarde zu geben, um uber seine Sicherheit zu wachen und den Glanz des Thrones zu erhohen An der Tagesordnung war sodann die Berathung des Gesetz⸗ Entwurfs über die Verauctionirung neuer Waaren. Das zum ersten Arti— kel von der Kommission beantragte Amendement wurde mit schwacher Masoritaͤt verworfen und der Regierungs-Entwurf an— genommen.

Kommission gestelltes Amendement verworfen und der Regierungs— Entwurf angenommen. So auch beim dritten und vierten Artikel.

Das Journal des Dabats enthalt einen

Paris, 16. Juni. ö Artikel uͤber die bei Gelegenheit der Didierschen Sache wieder vielfach besprochene Unverletzlichkeit des Königs, in welchem es unter An— derem heißt: „Es hat sich eine sehr spitzfindige Erörterung uber die Königliche Unverletzlichkeit in der „Presse“ erhoben, über die auch wir unsere Meinung sagen wollen. Der König ist unver letzlich; dies Prinzip stellt die Charte auf. Jede Beleidigung des Koͤnigs, welche den Zweck hat, zum Haß und zur Verach tung gegen seine Person aufzureizen, ist ein mehr ober weniger schweres Verbrechen, se nach der Natur der Beleidigung und ihrer Ausdehnung. Diese Folgerung hat die peinliche Gesetzge⸗ bung aus dem Prinzipe abgeleitet, und diese Folgerung ist voll— kommen richtig und vernuͤnftig. Wie man sich auch anstellen moͤge, die Frage wird immer darauf hinaus kommen, ist eine Beleidigung vor handen, und ist die Beleidigung geeignet, die Person des Königs verhaßt und vexächtlich zu machen? Ihr wollt z. B. das Leben des Koͤnigs in zwei Theile theilen, von denen der eine die Jahre vor seiner Regierung umfassen, der andere mit dem Zeitpunkte beginnen soll, wo er durch den Willen Frankreichs auf den Thron gestiegen ist. Das ist uns ganz recht, wenn ihr machen koͤnnt, daß die Beleidigung des Herzogs von Orleans nicht auf den Koͤ— nig zuruͤckfäͤllt, wenn es in den Umstaͤnden liegt, daß eine Auf⸗ reizung zum Haß und zur Verachtung gegen die Person des Er sten, nicht auch eine Aufreizung zum Haß und zur Verachtung gegen die Person des Zweiten sey. Nicht der Ausgangspunkt der Beleidigung ist in Betracht zu ziehen, sondern ihr Ziel und ihr Zweck. Möoͤge die Verleumdung auf die fruͤhere Zeit zuruͤckgehen, so trifft sie doch immer den Konig. Man sieht also, daß zur Loͤsung der Frage, bis wie weit sich die Unverletz lichkeit des Koöͤnigs erstreckt, es nicht noͤthig ist, sich auf konstitu tionelle Spitzfindigkeiten einzulassen, welche dunkler sind, als die Metaphysik der Schule. 2 Natignal selbst sagte neulich, die Politik ist die gesunde Vernunft! Nein, die Person des Kö— nigs und des Herzogs von Orleans sind nicht zweierlei. Was sich geaͤndert hat, ist nicht die Person, sondern die Stellung. Der Herzog von Orleans ist König geworden. Dieser Titel, der ihm neue Pflichten und neue Lasten auferlegt, verleiht ihm auch neue Vorrechte. Der dae von Orleans war nicht unverletzlich, der Koͤ⸗ nig ist es. Was vor l , . nur eine Beleidigung gegen den Herzog von Orleans gewesen wäre, ist jetzt etwas weit Ernsteres, eine Beleidigung gegen den König. Vor 11 Jahren war der Herzog von Orleans nicht das Staats Oberhaupt, vor 11 Jahren reprä— sentirte der Herzog von Orleans nicht ein Prinzip, das der na— tionalen Einheit. Wenn man ihn angriff, griff man nicht die

Constitution und den Thron an; man erschntterte nicht die ganze

Eben so wurde beim zweiten Artikel ein von der

Gesellschaft, man war ein Verleumder, kein Rebell. Daraus folgt, daß das Gesetz dem Koͤnige einen kräftigeren Schutz schul⸗ dig ist, als es dem Herzoge von Orleans schuldig war. Aber die CLontinuität der Person ist eben so wenig in der moralischen, wie in der physischen Person unterbrochen worden. Was den Herzog von Orleans beleidigt haben wuͤrde, beleidigt auch den Köͤ⸗ nig, nur die Bedeutung der Beleidigung hat sich vergrößert, weil die Tigenschaft der Person gestiegen ist. Ludwig XII. handelte edel, als er die Beleidigungen vergaß, die dem Herzoge von Orleans zugefuͤgt worden waren, zur Zeit, wo der Herzog von Orleans noch nicht Koͤnig war. Man kann aber uͤberzeugt seyn, daß er diejenigen nicht würde ungestraft gelassen haben, welche gewagt hätten, den Her⸗ zoz von Orleans anzugreifen, als er Ludwig XII. geworden war. Dies sind unbestreitbar die Prinzipien der Eharte und der Straf— Gesetzgebung. Das Gesetz bestraft nur die Beleidigung, welche zum Zweck hat, zu Verachtung oder zum Hasse der Person auf⸗ zufordern, welche die Königliche Unverletzlichkeit schuͤtzt. Die Unverletzlichkeit erstreckt sich auf den Herzog von Orleans nur in so weit, als die Beleidigung des Herzogs von Orleans auf den Konig zuruͤckfällt. Die Absicht, den König zu verleumden, un— ter welcher Maske sie sich auch verbergen mag, begruͤndet das Verbrechen.“

Die heutigen Blätter enthalten einen aus Mostag anem zom 5. Juni datirten Bericht des General⸗Gouverneurs von Al gerien üüher die beendete Expedition Derselbe bringt indeß nur weitlaufige Ausführungen der bereits bekannten Thatsachen. Fer⸗ ner wird ein Tagesbefehl des General-Gouverneurs an die Expe— ditions-Armee mitgetheilt, in welcher er diesen die Ruͤckkehr des Herzogs von Nemours nach Frankreich verkündet

Line Verfugung des General-Gouverneurs von Algerien be⸗ stimmt, daß die Bewohner von Mascara und eines Umkreises von 245,00 Metres um die Stadt, welche ihre Besitzungen ver⸗ lassen haben, um den Feinden zu folgen, ihre Eigenthumsrechte verlieren sollen, wenn sie nicht innerhalb eines Monates zuruͤck⸗ kehren. Eine andere Verfugung weiset den Truppen, welche in festen Lagern kantonniten, Ländereien zu, und zwar 30 Hektaren für jedes Regiment

Das Journal des Debats spricht sich folgendermaßen über die Resultate der letzten Expedition in Afrika aus: „Aus den von der Exvedition eingegangenen Nachrichten ersieht man, daß die Operationen der Afrikanischen Armee nie so weit ausge dehnt waren, wie in diesem Jahre, und daß sie als Resultat die Zerstoͤrung der drei Festungen Abdel-Kader s und die definitive Besetzung Mascara's zur Folge gehabt haben Allerdings wird unsere Armee nicht sehr zufrieden damit seyn, daß der Feind ihr keine Gelegenheit zu einem ernsten Gefechte gegeben hat. Darin giebt sich die Taktik Abdel-Kader's zu erkennen, daß er sich unse⸗ ren Streichen entzieht und seine regelmäßigen Truppen zu bewah⸗ ren sucht, denn nur durch sie erhaͤlt er seine Macht' Ohne diese würde er nur die Kontingente der Stämme haben, von denen die meisten ihn verlassen würden, wenn es nicht mehr in ihrem Interesse lage, den Krieg fortzusetzen. Er wurde nur der Anfuͤhrer eines Bundes seyn, wie er es im Anfange war, wo nicht alle Stamme seine Macht anerkannten. Seitdem hat er sich durch seine regelmäßigen Truppen zum Sul— tan erhoben; er unterdruͤckt die Kabylische und Arabische Bevoͤl kerung und wendet jedes Schreckensmittel des orientalischen Des⸗ potismus an. Der Umsturz dieser Macht ist nicht Sache eines Feldzuges. Obgleich Abdel⸗Kader die Festungen, die er muhsam hatte erbauen lassen, uns leer uͤberlassen hat, so hat doch deren Zerstoͤrung seiner Macht eine empfindliche Wunde geschlagen. Er glaubte dieselben außer dem Bereiche unserer Waffen. Als er sah, daß unsere Truppen sich ihrer bemächtigen wollten, that er, als ob er sie nicht vertheidigen wollte, als wenn ihm am Besitze der⸗ selben nur wenig gelegen waͤre. Im Grunde aber wollte er die Ehre seiner Waffen nicht aufs Spiel setzen, und die regelmaͤßi⸗ gen Soldaten, welche ihm die Herrschaft über die Stamme sichern, nicht dem Untergange preisgeben. Die Muͤhe, welche sich Abdel— Kader gegeben hatte, um in der Ferne Festungen, Werkstäͤtten und Städte zu gruͤnden, beweifet, wie noͤthig die Staͤdte den Arabern sind, obgleich sie unter Zelten leben, besonders aber wie noͤthig sie dem sind, der sie beherrschen will.

Die von dem Finanz⸗Minister angeordnete Volkszaͤhlung stsßt auf immer großeren Widerstand bei den Gemeinden. So wird auch aus Perpignan gemeldet, daß der dortige Munizipal⸗Rath sich auf diesen Anlaß versammelt, und eine sehr energische Pro testation erlassen habe.

Die Befestigungs⸗Arbeiten an der Ringmauer in der Ebene von St. Denys sind theilweise eingestellt worden, theilweise wer— den sie langsamer betrieben. Auch im Bois de Boulogne will man bemerken, daß die Thaͤtigkeit abgenommen hat. Dagegen sollen die Arbeiten an den Forts mit außerordentlicher Energie betrieben werden.

Einige Deputirte, welche in den entfernteren Departements wohnen, und die bereits Plätze auf der Post bestellt hatten, sind von den Ministern aufgefordert worden, in der Hauptstadt zu blei⸗ ben; man scheint demnach die Annahme von Amendements zu mehreren, der Pairs⸗-Kammer noch vorliegenden Gesetzentwuͤrfen zu erwarten.

Diesen Morgen ist auf telegraphischem Wege die Nachricht aus Toulon eingetroffen, daß die Flotte nach den Gewaͤssern des Orients unter Segel gegangen ist.

Der Moniteur pa risien bestaͤtigt, daß die Unter handlun⸗ gen zwischen den beiden Administrationen der Versailler Eisenbah⸗ nen (linkes und rechtes Ufer) nicht zu dem erwarteten Resultate gefuͤhrt haben, und daß die Konferenzen definitiv abgebrochen sind. Aus Vernon schreibt man vom 14., daß auf dem Köoͤnigl. Schlosse von Bizy Anstalten zum Empfang des Königs getroffen

werden, welcher, wie man hoͤre, am 25sten d. dort erwartet 4 , sey es 3 2 4. im Laufe des ommers das Schloß von Bizy besuchen werde.

Alex. von Humboldt hat hr haͤufige Zusammenkünfte mit

t. ; ,, des Marschalls Brune, von Herrn Lanno, ist