1841 / 182 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Schuld und lediglich um Popularität zu gewinnen, in der Re⸗ duction der Taxen fortzuschreiten. Aber, urtheilt unser Autor, Lord Althorxy und Mr. Spring Rice ritten ein williges Roß zu Tode. Es trat namlich jetzt die Unbesonnenheit, mit der man in den funf Jahren von 1832 1836 Steuern zum Velauf von 38 Millionen reduzirt hatte, in ein helles Licht, es machte sich jetzt auf das dringendste die Nothwendigkeit geltend, dem , Verfahren eine Graͤnze zu setzen. Das Jahr 1837 gab zuerst zu Klagen und Apologieen Anlaß. Es trat ein merklicher Ausfall in den Revenüen ein; daneben aber wuchs wegen der politischen Verhaͤltnisse die Ausgabe. Mit einem

Worte: es fehlte nicht nur jeder Ueberschuß, sondern es trat /

. ein wirkliches Defizit von 600,000 Pfd. hervor, was, das esultat dieses Jahres init dem im zweiten Jahre vorher sich

aber eine dauernde Einrichtung zu treffen, dasselb

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herausstellenden , m. eine Differenz von 2 Mil— ionen ergab. Allerdings war nicht das gesammte Defizit durch

eine Abnahme der Einnahmen, sondern theilweise auch durch

die erhoht en Ausgaben bewirkt; aber ein besonnenes Ministe⸗ rium hätte auch auf solche außerordentliche Falle Bedacht neh⸗

men muͤssen.

a Bei einem solchen Stande der Dinge suchte Herr Spring Rice ein Verfahren nachzuahmen, welches unter sehr eigenthum⸗ lichen, ganz verschiedenen Verhaͤltnissen Canning im Jahre 1827 eingeschlagen hatte, er suchte sich zu retten durch Ausgeben

von Exchequer⸗Bills, d. h. also durch Fortwandern auf der Bahn

des Schuldenmachens. Das Defizit waͤhrte auch noch im Jahre 1838 fort. Statt e zu decken,

K

ließ sich Herr Spring Rice durch das Verlangen des Landes hinreißen, nichts dests weniger ! Mill. Pfd. Sterl. der bis⸗ herigen Posteinnahme aufzugeben. Davon ganz abgesehen, be— trug ds Desizit des Jahres 1839 an 16 Mill. Es ruͤhrte dies zwar ebenfalls großentheils ven einer nothwendig geworde— nen Vermehrung der Ausgaben her; aber es war. doch nun einmal da. Und immer lauter machte sich die Nothwendigkeit geltend, fuͤr die Zukunft einen bestimmten und dauernden Ue— berschuß zu gewinnen.

Räch diefer kurzen geschichtlichen Uebersicht wird ein folgen der Artikel eine Krietk des bisherigen Systems mit Vorschlägen zur Abhuͤlfe der Mangel desselben enthalten.

1

24 ö 16 ö 82

x

Bekanntmachungen. ö Der unten näher bezeichnete Bäckergesell Hein! Schick, welcher wegen uner. * vierjehntägigen Gefängnißstrafe rechtskräftig verurtheilt trakts vom 2

entfernt und es ist sein Aufenthalt bis jetzt nicht er-Kreise belegenen Güter Gristow und Kowall nebst In— bentarium, Saaten und Ackerarbeiten, desgleichen an vil-Behörden, unter Erbietung ähnlicher Gegendienste, den ihm mit überlassenen, J hierdurch ersucht, auf den gedachten Schick vigiliren, stehenden Pachtvorschuß, so wie auch an das hu ver⸗ jhn im Betretungsfall verhaften und davon schleunigst kaufte Holländerhaus zu Kowall, rechts begründete For Franz Gustav Fabian Krause hierselbst derungen und Ansprüche haben, zu deren Anmeidung und Beglaubigung in einem der folgenden Termine: den 29. Juni, den 20. Inli oder den . . 10. August d. J. Der ꝛc. Sch ick ist 27 Jahr alt, aus Schröck, Kreis Morgens 19 Uhr, vor dem Königl. Hofgericht bei Ver— Kirchheim, im Kurfürstenthum Hessen gebürtig, 3 Fuß meidung der am 3 l. Augu st c. zu erkennenden Prä z Zoll groß, mittler Statur, hat graue Augen, starke klusion hierdurch aufgefordert. Die vollständigen Ladungen sind den Str hellblonde Haare und Zeitungen inserirt. Datum Greisswald, den 26. Mai 1841. zeichen eine Narbe an der Stirn. Die Bekleidung ist Königl. Preuß. Hofgericht von Pommern und Rügen.

mittelt. Es werden daher alle resp. Milstair- und Ci⸗

hierher Nachricht geben zu lassen. Petsdam, den 15. Juni 1831. Königl. Stadigericht hiesiger Residenz. Signalement.

Naäse, mittlern Mund, breites Kinn ovale Gesich tsbil⸗ dung, gesunde Gesichtsfarbe, Augenbraunen, schmale Stirn und als besonderes Kenn⸗

unbekannt. .

Die dem Epbraim Nötzel und seiner Ehefrau Jo⸗ hanne Euphrosine, geborne Kopp, gehörige Erbpachts⸗ Da zur

Bek

gerechtigkeit der im Kirchspiel Heinrichswalde belegenen schusse der Kur—

2—

Allgemeiner Anzeiger für die Preunßßis

A

Auf den Antrag des Gutspächters C. Eckardt zu , e. Alle und Jede, welche an das von ich seinem Vater, dem jetzt zu Lassan wohnhaften Pensi D s l 11 ; 96 ö oh nhaften Pensio⸗ missarien Dechend It a. dr nd e; ; ; , w 3 ] . 2 ; 1 ; 10⸗ a é Dechend, Jüstijrath Brandt und Kreis unerlaubten Spiels zu einer nar J. F. Eckhardt, mittelst Cessions- und Kaufs-Ken⸗ ; r

ul 226 . f

Juli 1836 auf ihn übergegan s e gn Kftig. ; ts von J ; gegangene, bis worden, hat sich vor Bollstreckung der Strafe von hier Trinit. 1853 annöch laufende Pachtrecht der im Grimmer

3 1

Ausführung der von dem Engeren Aus⸗— i ir ei ö und Neumärkschen Ritterschaftlichen ebemaligen Unter försterei Urbanspindt von 131 Morgen Kredit-Verbundenen nach Inhalt unserer Bekanntma

, - , -

3 32

JJ

Marienwerder, den 7. Mai 1841.

vorgeladen, vor oder in dem auf den 6. April

(gez.) Dr. Odebrecht. hierselbst anberaumten Termine bei d

——

6 nt .

werden und dieser an die sich

70 MRuthen Preußisch, nebst einer dem Erbpächterschung vom 25slen v. M. beschlossenen und Allerhöchst verabfolgt werden wird.

zum freien Eigenthum verliehenen Weide-Abfindung genehmigten ferneren Herabsetzung des Zinsfußes der von 5 Morgen 10 QURuthen in der Schnekenschen! Kur- und Neumärkschen Pfandbriefe voñ z pro Cent Forst, zusammen auf 6876 Thlr. 3 sgr. gerichtlich ab- auf z pro Cent, die Einlösung der kleineren Appoints geschätzt, sollen in nothwendiger Subhastation in dem 1 50 Thlr. und 100 Thlr. und zu dem Ende die Kün—

digung derselben gegen Zahlung des darin verschriebe— vor dem Herrn Ober⸗Landesgerichts⸗-Assessor Marenskys nen Kerr ö. . J auf dem hiesigen Ober-Landesgerichte anberaumten Ter-Nachtrags zum §. 281 des Kur⸗ und 3 ö

den 2. November e. Vormittags 11 Uhr,

mine verkauft werden. D ; ieuesi pothekenschein sind in unserer Registratur einzusehen. Zugleich werden alle etwanigen unbekannten Inter—

geltend zu machen.

Die Taxe und der neueste Ho-Ritterschaftlichen Kredit⸗Reglements vom 11. Juni 1777,

Glogau, den 43. Mai 1841. Königl. Land- und Stadt

ö

Neumärkschen

kalte nach unbekannten Real-Gläubiger Friedrich Da⸗ Frist von sechs Monaten, den Pfandbriefs-Inhabern naten, spätestens aber in dem auf

niel Kopp, Marie Henriette Kopp und Karoline Kopp förmlich aufgekündigt, mit der Aufforderung:

zur Wahrnehmung ihrer Rechte zu diesem Termin vor— geladen und ihnen bei etwaniger Unbekanntschaft die Justiz⸗Kommissarien Cru se, Collin und der Kriminal— Rath' Hassenstein zu ihrer Vertretung in Vorschlag gebracht. . Insterburg, den 25. März 1831. Civil-Senat des Königl. Ober ⸗Landesgerichts.

Subhastations⸗-Patent. Noth wendiger Be 4g uf. Ober-Landesgericht zu Köslin. Das aus 3 Aatheilen bestehende Rittergut Camnitz a. I. Und e. im Rummelsburgschen Kreise, welches von der Landschaft auf 3 688 Thlr. 17 sar. pf. abgeschätzt ist und wovon der Hvpothekenschein nebst Tare und Kaufbedingungen in unserer Registratur einzusehen sind, soll am 13. Dezember c., Vormittags il Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle zur nothwendigen Sub⸗ hastation gestellt werden. Der dem Aufenthalte nach unbekannte Gläubiger, Hofgerichts Direkter Gädike, oder dessen Erben, für welchen auf Camnitz z. und 0.

nach

lich vorgeladen.

ö .

ö Nothwendiger Verka Königl. Landgericht zu Berlin, den 2.

an ordentlicher Gerichtsstelle öß

gr. O pf, so ml

Ader, df? Morgen Wiesen, zz99 Morgen Waldung, in dem Besitze des laufenden, am 1. Januar 1842 fäl J

wovon 217 Morgen mit Laubhölzern, 787 Morgen mit ligen Coupons à 32 Brennholz aber auch zum Verkauf liefern, dessen Ab satz durch Flößung Zum Gute gehören eine Kornwassermühle, eine Ziege— sei, zwei fischreiche Seen, große Torfmoore u 1d Nor. faltlager. Die verschiedenen Vorwerke sind ohne *.

Konvertirung auf

ventarium auf kurze Zeit verpachtet, und die gutsherr— lichen und bäuerlichen Verhältnisse sind regulirt. Köslin, den 23. April 1811.

.

Wampen werden, Alle und Jede, welche an denselben und dessen Vermögen, in secie an die ihm zustehende, unter voraus gesetzier grundherrschaftlicher Genehmigung seinem Sohne, dem Dekonomen Theodor Asmus, ab⸗

in einem der folgenden Termine: ; den 8. und 29. Junt und den 29. Juli er.,

Mer nens 10 Uhr, dor dem Königl. Hofgerichte, bei Justiz⸗Kommissarius Schü ; 1 den 18. September

e n ien und mil Beziehung auf die Stralsundischen vor dem Herrn Land—⸗ eitungen, denen die Ladungen vollständig inserirt sind, Burchardt an ordentlicher G

bergumt, zu welchem die etwani anigen n Gläubiger unter der Verwar z n, .

ernieidung der am 16. Augusi c. zu erkennenden

jerd urch aufgefordert. . zi 5. Greifswald, den 6. Mai 1841.

Königl. Preuß. Hofgericht von Pemmern und Rügen. daß, im Fall sie weder selbst noch durch einen mit ; Bellmacht und Information zu versehenden Bevoll⸗— mächtigten aus der Zahl der hiesigen Justiz-Kommissa⸗ nen verwitweten Kaufmann Bartels, rien erscheinen sollten, ihre Präkiusiön ausgesprochen geb. Wolf, auf den Antrag des Vormundes ihrer un—

(gej.) v. Möller, Praeses.

zh . pro Cent zu lassen, wenn sie die Kiefern bestanden sind, welche Bauholz zum Bedarf, Pfandbriefe bis zum 15. August d.

2 *

nach Rügenwalde gesichert ist. einer der Provinzial-Ritterschafts⸗-D

hal git ati on.

. Nachdem uber das Vermö des Kauf getretene Pachtung des akademischen Guts Wampen ] A. Ihrer hierselbsi ne n e nenn,

mit der Insel Koos, nebst dortigem lebenden und tod- d. J. der Konkurs eröff . ö , ,, . ten Inventarium, Saaten und Ackerarbeiten, aus ir- dekannten Gläubiger ,, die Vorladung der nebst Zubehör soll, da die Kaufgelder nicht haben be— gend einem Grunde Rechtens Forderungen und An⸗ solgt ist, so ist zur Liquid sprüche haben, zu deren Anmeldung und Beglaubigung Forderungen der etwanige

Stadtgericht zu Berlin, den 5.

J. Behufs der 1 Das in der Gollnowsstraße

pro Cent Zinsen bei uns oder r

am 6. August 18A1I, Vormittag

Gerichtsstelle

ö .

straße Nr. 39 belegene, in von der Berliner Vorstadt Vol. J. . 1A sgr. 9 pf. abgeschẽ

* 8

fügung vom 4. März auf 8007 Thlr,

n noch unbefannten Eläubi- ein Bietungs-Lermin auf ßler, ein Termin auf

c., Vormitt. 9 Uhr, richts sielle hierselbst an Potsdahi, den 1. Mai nn,

nung vorgeladen werden,

gen Orte Unbekannten werden die Herren Justiz⸗K stizrath Martins zu Mandatarien in Vorschlag gebracht.

Königl. Land- und Stadtgericht.

Vater, der vormalige hiesige Kaufmann Franz Michael die Justiz Kraufe, welcher sich im Jahre 1827 von hier entfernt

fich dann kurze Zeit in Berlin und demnächst in Ham- burg aufgehalten, von dort aus aber einen unbetann

ten Aufenthaltsort in oder außerhalb Europa genom

men haben soll, seitdem auch keine weitere Nachricht von sich gegeben hat, so wie die von demselben etwa Oeffentliche Vorladung alsundischen zurückgelassenen unbekannten Erben und Fre

1812 vor dem Herrn Land- und Stadtgerichts⸗-Assessor Fischer ten Gericht oder in dessen Registratur sich schriftlich oder versönlich zu melden und weitere Anweisung zu gewärtigen, widrigenfalls der Kaufmann Franz Mi—⸗ chael Krause für todt erklärt, seine unbe und Erbeserben an dessen Nachlaß werden präklndirt

legitimirenden Erben

ertcht Hartmann.

. nt hat Land- und Stadtgericht Rügenwalde. 1 Die unbekannten Erben und Erbnehmer erfolgen soll, so werden demgemäß hierdurch sämmtliche lich zu Stargard in PouarίFZƷꝙCꝙFuubre 1769 gebore— ligen i über 59 Thlr. und 190 Thlr. lautende zzprocentige nen und hierselbst am 23. Oktober 1633 ; essenten, welche an die gedachte Weide⸗Abfindung etwa Kur- und Neumärksche Pfandbriefe ohne Ünterschied Invaliden-Unteroffiziers Christian König, Real-Ansprüche haben möchten, aufgefordert, dieselben der Münzsorte, zur Empfangnaahme der d ; .

) hen h ? darin verschrie⸗sein Sohn, Vornamens Johann, 1818 in Großherzogl bei Vermeidung der Präklusion in gedachtem Termine benen Summen nach Ablauf der durch die Vorschrif⸗Mecklenburgischen 1 bn so

Oktober 18 *

oder persönlich zu mel den, widrigenfalls der Nachlaß desselben als herrenloses Gut zugeschlagen werden wird.

1

üital ekenscheinen im der nen Depositenscheins bei derjenigen Kasse, welche dritten Büreau einzusehenden Taxe auf 565 Thlr. I sgr. Gesellschaft. denselben ertheilt hat, in Embfang zu nehmen, wi⸗ 8 pf., sollen am 2. September 12 36 drigenfalls die Pfandbriefs Inhaber zu gewärtigen 11 Uhr, haben, daß wegen der nicht adgelieferten Pfandbriefe werden. Vorschrift des Nachtrages vom 2. April 1784 zum §. 281 des Kredit⸗Reglements vom 1. Juni 8. verfahren werden wird.“ . ugleich machen wir die Inhaber der Pfandbriefe Rubrica iil. No. 1. 1500 Thlr. laut Obligation vom itẽ ö Thir. und 100 ö . 13. Juni 1780 eingetragen sind, werden hierzu öffent- wir, wie dies schon in unserer Bekanntmachung vom stüct

II, Vormittags

Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 36. November 1840 Das in der Landwehrstraße Nr. 5 belegene Grund⸗ . 9 ; J der Erben der Witwe Gärtner, gebornen Schmidt, . ; 25sten v. M. ausgesprochen ist, bereit sind, allen denen taxirt zu 5363 Thlr. 22

Das Gut Camnitz liegt 4 Meile von Rummelsburg, welche in dem Besitze ihrer Pfandbriefe zu bleihen ( 3 Meilen von Schlawe 6 Meilen von Rügenwalde, wünschen und erbbtig sind, sich die Herabsetzung der an der Gerichtsstelle dar ein Areal der Angabe nach von 839 Magdebur- Zinsen von z! pro Cent, auf 3 pro Cent gefallen zu Hypothekenschein sind in ger Morgen 32 AMRuthen, darunter sind 2865 Morgen sassen, eine Prämie von 2 pro Cent zu zahlen und sie

am 6. August 1841, Vormittags 11 Uhr sulhastirt werden. r der Registratur einzusehen.

Nothwendiger Verkanf. dezembe z Nr. 32a bel ! ectionen zu Per nersche Grundstück, iaxirt zu Olo Thlr. 8 sgr. H pf., soll abzufordern. leberg, Prenzlau und Frankfurt a. d. O. einreichen. daß aber von diesem Termine ab eine weitere Prämien an der Bewilligung nicht stattfinden wird.

Endlich erklären wir hiermit ausdrücklich, daß Die ,, n, welche in 25 unserer erwähnten Be 1, ‚— . anntmachung von den Irhabern zur Konvertirung Königl. Ober⸗Landesgericht. Civil-Senat. nr werden, von der . Kündigung n ,. sevn sollen. ; aa . ö 18. Juni 1841. J . Kur- und Reumärksche Haupt⸗Ritters irection. Auf den Antrag des QOberamtmann Asmus zu (gez) Graf von , ö , , ,, Das dem Gasiwirth, jetzt Particutier Voigt zuge— hörig gewesene, dem Gastwirth. C. 3. Herrmann adju- burger Dampfschifffahrts Compagnie gehen täglich so— dizirte, hierselbst in der Berliner Vorstadt, Neue Königs- wobl von Hamburg als von Magdeburg mit *. se . unserem Hypothetenbuch gieren und Gütern ah. , 1 Nr. A8 verzeichnete, tzte Grundstück

8

3 1h

esondere Verfügungen er⸗slegt werden können, im Wege der nochwendigen Sub⸗ ation und Veriflcatien der hastation auderweit verkauft werden, und ist hierzu

ger, so wie zu deren Erklärung über die Bei ; z 8 : ; sch , .

! r ie Beib den 3. Dezember 1841, Vormittags 19 Uhr, reich Hannover anno '

des zum Interims-Kurator und er iel bg nr vor dem lem Stadtgerichts-Rath Steinhausen im n m. werde, so . Stadtgericht, Lindenstraße Nr. M, anberaumt.

8 Der Höpothekenschein, die Taxe und die besonderen im Lokal des Herrn Gastwirih

und Stadtgerichts Assessor Kaufbedingungen sind in unserer Registratur einzusehen. raumt, und soll, wenn aun

Nachdem über den Nachlaß der hierselbst verstorbe⸗ Emilie Marie

1 Februar 181. Die beiden zu Mariendorf Nr. 12 und 13 gelegenen, Reichs-Gräflich von Hochbe Trei⸗S

von zusammen Morgen Flächen⸗Inhalt, abgeschätzt ohne dieie

8 1 r.

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chen Staaten.

und ihnen gegen die übrigen Gläubiger ein Stillschweigen auferlegt werden wird. Den

ewiges mündigen Benefizial-Erbin der erbschaftliche Liquida⸗ am hiest⸗ tions-Prozeß eröffnet werden ist, so werden sämmtliche m- Gläubiger derselben hierdurch aufgefordert, hinnen drei Ju⸗ Monaten, spätestens aber in dem

am 16. August a. *, Vormitt. um 9 Uhr, an hiesiger Gerichtssielle anstehenden Termine ihre An— sprüche an die Masse anzumelden und nachzuweisen, widrigenfalls sie aller ihrer etwaigen Vorzugsrechte für verlustig erklärt und mit ihren Forderungen nur an

ö , g ti dasjenige, was nach Befriedigung der sich meldenden Auf den Antrag des Vormundes des minorennen Gläubiger von der Masse übrig bleibt

verwiesen wer— Den hier unbekannten Gläubigern werden Kommissarien Litzmann und Ritter als Mandatarien in Vorschlag gebracht.

Perleberg, den 23. März 1841.

Das Königl. Stadtgericht daselbst.

werden dessen den sollen.

Von dem unterzeichneten Frei-Standesherrlichen Ge— richt werden nachstehende Verschollene: 1j der Marqueur Johann Gottlieb Wilhelm Stein— wender aus Ober-Waldenburg, Waldenburger Kreises, der im Jahre 1828 zu Trepiow bei Ber— lin in der Spree ertrunken seynn soll, über dessen Tod jedoch keine Gewißheit bisher erlangt worden ist, und dessen Vermögen aus eiwa 72 Thlr. be⸗ steht: der Freihäuslersohn Johann Gottlieb Wiemer aus Lehmwasser, desselben Kreises, der vor etwa 16 Jah— ren zu Hundsfeld bei Breslau als Ziegelarbeiter sich aufgehalten haben soll und dessen Vermögen aus etwa Al Thlr. besteht; der Bergmann, dann Tage-Arbeiter, Carl Gott⸗ fried Huhn aus Ober-Salzbrunn, desselben Krei— der sich von da im Jahre 1806 heimlich ent— und dessen Vermögen in A0 Thlr. besteht; arbeiter Johann Gottlieb Hoffmann aus Kreises, der sich vor

Erbnehmer

m unterzeichne

kannten Erben

Wie r Blei

' 1996 anger

91 orbenen von dem besteht;

vorgeladen, vor oder spätestens in dem auf den

Militäir-Diensien gesiorben seon sollé L 1. Feb . 18A2 vor Ferrn Bustiz⸗ ff . 3 , 9 2X0 sair⸗D ge fenn soll. L1. Februar 1842 vor dem Herrn Justiz⸗-Assessor Auch werden die ihrem Aufent- ten unseres Kredit-Reglements bestimmren Kündiguungs⸗ = werden hierdurch aufgefordert, sich innerhalb 8 Mor S Jui nge

Opitz angesetzten Termine zu erscheinen und die Iden— tität ihrer Person nachzuweisen, widrigenfalls sie für 1 todt erklärt und ihr zurückgelassenes Vermögen den sich

1

daß die selben diese Pfandbriefe mit den am 1. Juli Vormittags um 11 Uhr, angesetzten Termine, im hie legitimirenden Erben zugesprochen werden wird 18u2 fällig werdenden Coupons Nr. 8 in dem näch- sigen Gerichts⸗Lokal schriftlich l unten . sten Zinszahlungs-Termine vom J. bis 14. Juli 3 bei der Kasse der auf dem einzelnen Pfandbriefe resp,. dessen Coupons benannten Provinjtal⸗Ritter⸗ schafts- Direction oder in dem nächsten Zinszahlungs⸗ Termine vom 1. bis 15. August d. J. bei der Kasse . der unterjeichneten Haupt-⸗Ritterschafts-Direction ad depositum geben, dafür den vorgeschriebenen Devositenschein zu gewärtigen und demnächst nach Ablauf der bestimmten sechsmonatlichen Kündi— weise gehörigen Vierhüfnergüter, mit gungsfrist, in dem alsdann eintretenden Zinsjzah davon bereits veräußerten Parzellen lungs- Termine vom 2. Januar 1842, das Pfand⸗ etwa A2 briefs-Kapital gegen Rückgabe des vorher erhalte⸗ Parzellen, nach der nebst den Hypoth

u m . Zugleich werden die noch unbekannten Erben und dem Fiskul Erbnehmer der vorstehenden Personen zu diesem Ter— mine vorgeladen, um in demselben ihr Erbrecht nach— ju weisen, widrigenfalls der Nachlaß den sich legitimirt habenden Erben zugesprochen werden wird. . Fürstenstein bei Freyburg in Schlesien

18. März 184. .

bergsches Frei⸗Stan

Sr. Durchlaucht dem Fürsten von Schönburg erbpachts⸗ liches Gericht.

Ausschluß der

G ener m mn n

n 2 5 nag Rhein ⸗Weser⸗

Eisenbahn⸗Aetien—⸗

Der Verwaltungs⸗Rath der Rhein-Weser-Eisenbahn—

entlich verkauft Actien-Gesellschaft hat in seiner Plenar-Sitzung vom

9vten d. M. beschlossen, eine General-Verfammlung der Actionaire zu berufen. . Mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt laden wir die Actionaire des Rhein Weser⸗Eisenbahn⸗ Unternehmens zu einer General-Bersammlung im großen Saale der Ressource⸗Gesellschaft hier auf Donnerstag den 26. August e., Morgens 9 Uhr, . hlerdurch ergebenst ein, mit dem Bemerken, daß in die— Tare und ser General-Versammlung die statutmäßige Erneuerung des Verwaltungs-Ralhs um ein Fünftheil seiner Mit⸗ glieder statifinden wird. Die Einlaßkarten und Stimmkarten sind an den beiden vorhergehenden Tagen, Vormittags zwischen 8 0. und 12 Uhr und Nachmittags zwischen 3 und 7 Uhr

y ot Wei D 1

dein dem Geschäftszimmer der unterzeichneten Direction

Zulässige Vollmachten können nur dann berücksichtigt

1 ( subhastit werden. Taxe und werden, wenn darin die Namen der zu vertretenden Hypothekenschein sind in der Rezisiratur einzusehen.

Der dem Aufenthalte nach unbekannte hpoihekarische ganz deutlich angegehen sind. Gläubiger F. C. Krause, so wie die unbekannten Real-⸗ PPrätendenten, werden (und zwar letztere unter Verwar- Die Direction nung der Präklusion) hierdurch öffentlich vorgeladen.

Actionairs und die Nummern der betreffenden Actien

Minden, den 24. Juni 1841.

der Rhein-Weser-Eisenbahn-Actien⸗

Gesellschaft. Vorländer.

von Spreckelsen. W. Tappen.

9. Die Dampfschiffe der vereinigten Hamburg-Magde—

Magdeburg, im Monat Juni 1841. .

Da für nothwendig erachtet ist, daß B f r nethwendig ist, daß Behufs Verk

der Papier-Fabrik vor Uslar im Sollinge ö eh n Verkaufs ⸗Termin Freitag den 23. Juli d. J., Morgens 19 Uhr Reiß hierselbst anbe⸗

191 aunehmlie festgesetzten Verkaufs- B c geboten, unter Zen

Königl. Stadtgericht hiesiger Residenz. schlag ertheilt werden. din gun gen der den nit es Su,

Im Uebri auf di nn, n n Im Uebrigen wird auf vie

25. März 1811 Bezu Uslar, den 25. Juni sn) zug genommen.

J Biedermann, Dr. jur. und Königl Hannov. Notar.

Amtl. Nachr. .

Landtags⸗Angelegenheiten. Rbein⸗ Provinz. Verhandlungen in der erzbischöflichen Angelegenheit.

Rünland ud Polen. St. Petersb. zin kunft des 6 roßherzogs und der Frau Großherzogin von Sachsen⸗- Weimar. ö

Frankreich. Paris. Die neueste Schrift des Abbe Lamennais; Neuer Telegraph.

Fortsetzung der

Ucher den von Mehmed Ali zu zahlenden Tri but. Vermischtes. Toulon. Nachrichten über die Bewegungen per Flotte. Brief aus Paris. (Die Pairs⸗-Kammer und Graf Molt.) ;

Deutsche Bundesstaaten. Hannover. Bekanntmachungen über vas Ableben der Königin und die Hof⸗Trauer. Verhandlungen der zweiten Kammer. Detmold. Bundes⸗Kontingent. Darm Fadt. Ankunft des Prinzen Wilhelm von Preußen. Leipzig. Graf Munster. Schreiben aus Frankfurt. (Thorwaldsen's Ge⸗ genwart daselbst.) 9

Spanien. Schreiben aus Madrid. (Finanz ⸗Noth. Saragossa and Barcelond. Die Wälle von Corunna werden geschleift. Vor mundschaft. Espartero's Lebensweise. Verminderung der bewaff⸗ neten Macht. Der Kongreß verändert sein Sitzungs⸗-Lokal.)

Türkei. Manifest der Insurgenten auf Kreta.

Aegypten. Alexand. Mehmed Ali soll entschlossen seyn, drei Be⸗ dingungen des Sultans nicht anzunehmen.

Inland. Berlin. Eröffnung des Verkehrs auf der Berlin Anhalti— schen Eisenbahn. Frauenburg. Bischofswahl.

Wiff., K. u. Lit. Königstädt. Theater. Anna Bolena.

Beilage. Dentsche Bundesstaaten. Karlsruhe. Abge⸗ ordn. R. Antrag des Abgeordn. Christ auf Einführung eines allge⸗ meinen Landwehr Systems. Diskussion über den Vertrag des Zoll⸗ Vereins mit England. Inland. Breslau Ankunft der Groß⸗ Ferzogin von Necklenburg⸗-Strelitz in Salzbrunn. Bad Driburg. Eisenbahn von Halle nach Lippstadt.

Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen ist von rin in Mecklenburg hier eingetroffen.

Verhandelt Berlin im Königl. Kammergericht den 28. Juni Wäl. z

Se. Majestät der König haben mittelst Allerhöchster Kabi⸗ nets Ordre vom 22sten d. M. dem Regierungs⸗Rathe Vatan, unter gleich xeitiger Ernennung zum Geheimen Finanz-Rathe, pie vakante Stelle des dritten Mitgliedes bei der Haupt⸗Ver⸗ waltung der Staatsschulden, und dem Stadtgerichts⸗Direktor Tettenborn hierselbst die gleich falls erledigte Stelle des vierten Mitgliedes dieser Behoͤrde, zu verleihen und deren eidliche Ver— pflichtung nach Artikel XM. der Verordnung vom 17. Januar 1820 (GesetzSammlung Seite 9) anzubefehlen geruht.

In Folge dieses Allerhöchsten Befehls hat sich heute der Justiʒ⸗Minister Muͤhler, in Begleitung des Geheimen Justiz— Taths Tellemann, auf das Kammergericht begeben und daselbst Das Kollegium versammelt gefunden.

Um der Vereidigung bei uwohnen, hatten sich, der erlasse— nen Einladung gemaͤß, ,,

1) Von Seiten der Haupt-Verwaltung der Staatsschulden: Se. Excellenz der Geheime Staats⸗Minister Rother und der Herr Geheime Ober-Finanz-⸗Rath von Berger.

2) Von Seiten des Magistrats hiesiger Königl. Residenz: Herr Buͤrgermeister Rehfeld und Herr Stadtrath Hollmann.

3) Von Seiten der hiesigen Kaufmannschaft und des Boͤr—

sen⸗Vorstandes; der Banquier Herr Schulz und der Kaufmann Herr Doering.

Es ist hierauf die Vereidigung der neuen Mitglieder der Haupt⸗Verwaltung, Geheimen Finan Raths Natan und Stadt— gerichts⸗Direktors Tertenborn nach folgendem, woͤrtlich nachge— sprochenen Formulare des Diensteides, erfolgt; ö

Ich a2) Friedrich Heinrich August Natan, Ich s p) Adolph Wilhelm Tettenborn schwoͤre zu Gott dem Allmaͤchtigen und Allwissenden einen leib—

lichen Eid, daß, nachdem ich zum Mitgliede der Haupt⸗Verwal

tung der Staatsschulden bestellt worden, Sr. Koͤnigl. Majestaͤt von Preußen, meinem Allergnaͤdigsten Herrn, ich treu und ge— horsam seyn, alle mir vermoͤge meines Amtes obliegenden Pflich⸗ ten gewissenhaft und genau erfuͤllen, uberhaupt aber mich bei Verwaltung dieses Amtes nach den Vorschriften der Verordnung vom 17. Januar 1820 wegen kuͤnftiger Behandlung des Staats schulden-⸗Wesens richten und dieselbe uberall befolgen will. Ins— besondere schwöoͤre ich, weder einen Staatsschuld⸗Schein, noch irgend ein anderes Staatsschulden⸗Dokument, hinaus uͤber den Betrag desjenigen Staatsschulden⸗Etats, welcher in der Gesetz⸗ Sammlung der erwahnten Verordnung beigefuͤgt ist, auszustellen oder durch , K zu lassen, insofern solches nicht auf dem, Ar⸗ r ef; . vorgeschriebenen, Wege in Zukunft Hl ere . Ferner gelobe ich, mit allem Fleiße und allem dae war 3. u halten und dafuͤr zu sorgen, daß die in , . neten Staatsschulden prompt und regelmaͤßig te ed 8 pital aber in der vorgeschriebenen Art amor— ͤ ez . Endlich schwoͤre ich, daß ich zon Erfuͤll

bieser Pflichten din oͤre ich, daß ich mich von Erfuͤllung

urch keine Befehle oder Anweisung irgend

einer, selbst nicht der ho ; r e Kn wer tend oder . ,. K,

: ersonlich von irgend einem Staats n,, . nicht durch Well oder gi, durch Neben⸗ ,,,, ö efuüͤhrte Verordnung vom 17. Ja—

nuar 18249 aufrecht erhalten will; so wa ung 8 Jesum Christum zur Seeligkeit, an .

Berlin, Sonnabend den 3 len

Beides hier der ggeende Beide sind,

schwunden,, l e w möglich berühren, um nicht die Wunde, die sie geschlagen durch tiefe⸗

Allgemeime

9e Staats-Zeitung.

4

Die Verhandlung ist hierauf vorgelesen und unterschrieben. Rother. von Berger. Natan. Tettenborn. Rehfeld. Hollmann. Schultze, Ernst Döring. geschehen wie oben.

Müͤühler. Tellemann.

———

Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Ober-Prasident der Provinz Westphalen, Freiherr von Vincke, von Müunster.

Abgereist: Der General-Major und Comma 1zten Division, Graf von der Gröben, nach Duͤsseldorf.

Candtags - Angelegenheiten.

Rhein ⸗Provinz.

Düsseldorf, 26. Juni. GFortsetzung des Berichtes uber die Verhandlungen in der erzbischoͤflichen Angelegenheit. Nun erbat sich ein Deputirter aus dem Stande der Rit—

terschaft das Wort und hielt vom Platze des Referenten folgen, den Vortrag:

„Möchte es mir in dieser ernsien Stunde gelingen, Sie zu über zeugen, daß die Gefühle, die sich in meinem Herzen bewegen, nur die

des Friedens und der Eintracht sind. möchte sch Sie überzeugen, daß nur diese Gefühle es sind, welche mich bestimmen, Sie zu bitten, mei⸗

nen Worten in einem so wichtigen Augenblick ein geneigtes Gehör und eine ernste Aufmerksamkeit zu schenken. Dies ist die erste Bitte, die

sch an Sie richte; die zweile ist die, meinen Worten stets die mildeste Deutung zu geben, wo es denselben irgend an Klarheit mangeln sollte. Der vorliegende Antrag berührt ein Ereigniß, welches die Ruhe der

Provinz, der Monarchie, ja ganz Deutschland in ihren innersten Grund⸗ festen erschütterte,

Wir fonnten uns schon damals nicht verbergen,

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s war ein unglückliches Ereigniß, unglücklich, weil es einen tiefen und auf die Einheit Deutschlands a then r

noch unglücklicher wenn es spurlos vorüberging und Zeugniß gab von den Fortschritten des Unglaubens und eines alles gesstige Leben töd⸗ tenden Materialismus. Doch, Gott sey Dank, Fall, und was ganz Deutschland gefühlt, haben wir in unserer Adresse ausgesprochen. i n nicht unheilbar sey, wir haben ausgesprochen die feste Zuversicht, daß

igen Eindruck hervorbrachte und

nicht letzteres war der

Wir haben aber auch ausgesprochen, daß jene Wunde Heilung kommen wird von dort, wohin wir Alle mit gleich unerschüt⸗ serlichem Vertrauen unsere nach Frieden und Eintracht sehnsuchtsvol⸗ len Blicke richten. An jenen allgemeinen Ausdruck unserer Gefühle reihs sich würdig der uns vorliegende Antrag. Er entspricht unserer Ver⸗ faffungs⸗Urkunde, welche & 0 sagt⸗ „Wenn aber Mitglieder des Landta⸗ ges von Bedrückungen einzelner Individuen bestimmte Ueberzeugung erlan⸗ gen, so können sie bei dem Landtage mit gehörig konstatirter Anzeige darauf anträagen, daß derselbe sich für die Abstellung bei Uns verwende.“ Er entspricht dem Geschäftsgang, indem die bestimmt artifulirte Bitte, die er enthält, nur in der Form eines Antrages gefaßt werden konnte, er entspricht dem Vertrauen, welches wir in der Adresse ausgedrückt, indem wir mit ehrerbietiger Offenheit sagen, welche Erwartungen die Provinz an jenes Vertrauen zu knüpfen sich für berechtigt erachtet, er entspricht endlich unserer Stellung als Landtags-⸗Abgeordnete, indem von jenem Recht, welches uns das Gesetz zuweist unzertrennlich ist die Pflicht, davon Gebrauch zu machen, da, wo die Provinz oder Einzelne diesen Gebrauch verfassungsmäßig von uns fordern dürfen. Daß Fall, wird mir nicht schwer werden,. Ihnen nachzuweisen. Das Ereigniß, durch welches der uns vorlie⸗ Antrag hervorgerufen wurde, kann von uns nur nach Thatsachen und den uns vorliegenden Aktenstücken beurtheilt werden. wie ich ,, darf, Ihrem Gedächtnisse nicht ent⸗ ich will sie daher nur im Allgemeinen und so leise wie

res Eindringen neuerdings aufzureißen. Die Akten in dieser wichtigen

Sache sind geschlossen und Niemand kann sich verbergen, daß ihr Er⸗

gebniß ein unbefriedigendes ist. Außerordentliche Anklagen wurden er⸗

oben, außerordentliche Maßregeln wurden ergriffen gegen einen Maun, dessen Leben bis dahin auch des leisesten Vorwurfs entbehrte und der das hohe Amt, welches er bekleidete, nur seinem tadellosen Wandel und dem höchsten Vertrauen verdankte. klagen gerechtfertigt, warum so außerordentliche Maßregeln nothwendig

Wodurch so außerordentliche An⸗

waren, sind Fragen, die in der ersten Zeit nur ungenügend und ober⸗ ssächlich, seitdem aber mit dem tiefsten Stillschweigen beantwortet wur—

den. Dieses Stillschweigen giebt Zeugniß von dem Irrthum, der hier

vorgefallen, und der nur durch Festhalten zu einem verderblichen Feh⸗ ler werden könnte. Die Gerechtigkeit sst die sicherste Stütze der Staaten, und das Umkehren auf der Bahn des Irrthums fann eben

so wenig einer Regierung, wie dem Einzelnen zum Vorwurf und Scha⸗

ben gereichen. Wir haben einen Regenten verloren, dessen Leben und Sterben bewiesen, wie die Wahrheit des christlichen Glaubens und Gerechtigkeit ihm stets das Höchsie und Heiligste waren.

Kirche fremd waren, wenn er sie nur von seinem konfessionellen Stand⸗

punfte aus betrachtete, wenn er, von den Wahrheiten seiner Lehre durch⸗ drungen, auch Anderen dieselben zugänglich zu. machen suchte, so gebe sch der Geschichte das Urtheil anheim, ob dieses ein politischer Fehler

war, für mich aber und alle seine katholischen Unterthanen vindizire

ich das Urtheil schon jetzt, daß es kein Fehler seines Herzens gewesen.

Das Buch der Bücher sagt: der Gerechte fällt siebenmal an einem Tage, und wir fatholischen Unterthanen des frommen dahingeschiede⸗ nen Königs sollen eines Irrthums wegen in den er aus Liebe zu uns verfallen, Gefühle der Bitterkeit in unserem Herzen nähren, wir sollen deshalb Anstand nehmen, ihm die schönste Krone, die seine Stirne geziert, die der Gerechtigkeit, zuzuerkennen? Fern von uns sey es, 6 lieblos zu denken und fern von Ihnen, meine Herren, die Sie einer anderen Konfession angehören, uns so uneingedenf zu wäh⸗ nen der Vorschriften unseres gemeinsamen christlichen Glaubens. Seitdem jener König heimgegangen, haben wir einen neuen Herrn gewonnen, von dem Jeder ven uns die Ueberzeugung in sich trägt, daß ein edleres Herz nie auf einem Königlichen Throne geschlagen. Wenn wir nun mit diesen Gefühlen unsere Blicke auf die Vergangen⸗ heit und auf die Gegenwart richten, wenn wir uns erinnern, welchen Ausgang derselbe Streit in einer anderen Previnz genommen, wenn wir erwägen, daß keine Thatsache, kein Aktenstück auch hier einem lei⸗ chen Ausgange entgegensieht, der einerseits mit den Rechts⸗Grundsätzen in a. steht, die das höchste irdische Gut des Menschen seine Ehre un 3

9 Kirche feibsi und der täglich junehmenden Auflösung der Disziplin dadurch ein Ende macht, daß er der armen verlassenen Heerde wieder

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einen würdigen Hirten zuführt, wenn wir serner bedenken, daß der jeden Augenblick mögliche Tod des Erzbischofs von Köln in der Geschichte Preußens die Festung Minden in einen unver⸗ seschlichen Widerforuch bringen würde, mit jener bei weitem stär⸗ feren Festung der Mühle von Sanssouci, wenn wir jene Momente alle ins Auge fassen, aus denen jeden Augenblick die Giftpflanze des Mißtrauens so lange emporwuchern kann, als nicht der Saamen des Uinkrauts in seinem innersten Keime erstickt ist, wer kann alsdann noch zweifeln, daß es hier Pflicht sey. zu reden, und nicht zu schweigen, daß es Pflicht, unerläßliche Pflicht sey, den König zu bitten, dem Erzbischof von Köln dasjenige zu gewähren, was in der Geschichte Preußens nie dem geringsten Unterthanen verweigert wurde. Doch für Sie, meine Herren, anderer Konfessien, die sich von uns Katholiken durch eine Bejeichnung unterscheiden, die uns in so Vielem und Wichtigem ver⸗ Anigt, die üns ursprünglich in Allem vereinigte, und die, so Gott will, uns dereinst auch wieder in allem vereinigen wird, für Sie liegt noch ein besonderer Grund vor, Hand in Hand mit uns diesen wichtigen Schritt zu thun. Seitdem es in Deutschland ein Corpus evantzelicorum, und ein Corpus catholicorum gab, war Deutschlands Einheit grundsätzlich gestört Und Deutschlands Kraft gelähmt. Jahrhunderte vergingen in klutigem Hader, bis endlich jene Kämpfe jzurückwichen ven dem Ge⸗ biete der Politit auf das Gebiet der Lehre, wohin sie gehören, and mit chrlichen Waffen ausgefochten werden mögen. die politische Einheit Deutschlands ist heutzutage das Ziel unserer aller Bestrebungen, und in Ihre Hand ist es gegenwärtig gegeben, das, was wir bereits auf diesem Wege erreicht, durch den festen Cement zu kitten. Wir verlangen nichts von Ihrem Glauben, nichts von Ihrer Lehre, nur von Ihrem Rechtsgefühl verlangen wir, daß Sie mit uns den König bitten, dem Erzbischof von Köln dasjenige zu Theil werden n laffen, was wir für den Geringsten der Ihrigen siets zu fordern bereit seyn werden. So viel zur Begründung und Unierstützung des Antrags im Allgemeinen. Ich, erlaube mir nun auch, die von dem Ausschuß aufgestellten Gegengründe mit einigen i, . Worten zu beleuchten. Diese reduziren sich auf drei Punkte; Ersilich betrach. tet der Ausschuß die gegenwärtige Lage des Erzbischofs nicht sowohl als eine Beschränkung der vollesten persönlichen . als vielmehr nur der Wiederkehr in seinen Sprengel und seine Administra⸗ tion. Diese Unterscheidung beruht aber, wie der Antragsteller selbst schon bemerkt hat, auf einer trügerischen Subtilität. Denn eine Freiheitsstrafe bestebt nicht nur in einer Einsperrung in ein Gefängniß, sondern dahin ist von jeher auch das Exil und, die Relegatign an einen bestimmten Aufenthalt gerechnet worden, über⸗ haupt Jede Versperrung eines Orts, der allen Freien offen sieht. Wenn es nun eine Freiheitsstrafe ist, nicht irgendwo hingehen zu durfen, wo⸗ hin jeder Andere gehen darf, um wie viel mehr ist es Strafe, nicht dahin gehen zu dürfen, wohin jeder nach Pflicht und Gewissen gehen muß. Mit einem Worte: für einen fatholischen Bischof ist seine Diö⸗ ese 'die Welt, wird ihm diese versperrt, so ist ihm die andere Welt, fiöe sie auch noch so weit offen, doch nur ein Kerker Also ist der Zustand, worin ingn den Erzbischof von Köln versetzt hat, nach len Rechts-Grundsätzen eine wahre Freihettsstrafe, und daher der An⸗ trag nach der Regel: „keine Strafe ohne rechtliches Gehör und Ver— theldigung * juristisch durchaus begründet. Zweitens stellt der Ausschuß als Haupi⸗Schwierigkeit die Frage entgegen; welches Gericht denn hier die kompetente Behörde sey? Wenn man sich aber auf den rein gesetzlichen Stand⸗ pinft stellt, so ist die Antwort auf diese Frage sehr leicht. Darnach sind nämlich drei Fälle zu unterscheiden: i Handelt es sich um die Anklage wegen eines rein bürgerlichen Vergehens, so sind die gewöhnlichen weltlichen Gerichte kompetent; denn ein prixilegium tari oder eine Immunität, kraft welcher der Bischof wegen bürgerlicher Vergehen vor der Kirchen⸗ behörde zu belangen wäre, besteht nach unserer Gesetzgebung nicht. Selbst im Mittelalter wurden die Bischöfe in solchen Fällen bekanntlich vor den Reichshef gezogen. 2) Bezieht sich die Anklage auf rein kano⸗ nisches Vergehen, auf ungerechte und ungesetzliche Berwaltung lediglich im Innern des kirchlichen Amtskreises . B. auf Bedrückung und Verfölgung von Geistlichen, auf ge rn lun von Gewissensfreiheit, fo ist dafür nach unzweifelhaften kanonischen Grundsätzen der Papst bie Ober? Behörde, der daflir Kommissarien ernennen kann. 3) Stützt sich endlich die Anklage darauf, daß der Erzbischof in den als Ergbischef vorgenommenen Amtshandlungen die Gränze der geistlichen Gewalt überschritten und in, den Umkreis der weltlichen

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Macht eingegrfffen habe, so zeichnen dafür die auf dem linken Rhein⸗

t Wenn diesem großen und christlichen Könige die inneren Verhältnisse der katholischen

reiheit, schützen, andererseits den en rf n, im Innern

sifer noch geltenden organischen Artikel vom 18. Germinal des Jah⸗ res X. Art. 6 den an den Staats-Rath zu ergreifenden Rekurs vor, welcher durch eine Declaration d'ahus die Amtshandlung, in soweit sie über die geistliche Kompetenz hinausgeht, für wirkungslos erklären kann. II V aura recours au Conseil d'stat dans tous les cas d abus de la part de superieurs et autres personnes ecelesiastiques. Nach einem späteren nicht widerrufenen Dekrete vom 28. März 1813 Art. 8 sst das Erkenntniß über die Appels comme d'ahus den gewöhnlichen Appellationshöfen übertragen worden. Jos eours imheriales connaitront de inn es seSaffa ires connues Sous lenom d'appels comine d'abus, ainsi que de toutes celles qui resulteraient de la non-ex é cution des lois des concordats. Unter diese drei Gesichtspunkte werden sich doch die gegen den Erz— bischof erhobenen oder zu erhebenden Anklagen bringen lassen müssen. Wenn nun der Ausschuß⸗-Bericht hinsichtlich der Kompetenz⸗Frage be⸗ sorglich von Schwierigkeiten spricht, die vom Erzbischof selbst ausgehen möchten, so glaube ich, daß man dessen Gesinnüngen durch solche Ber— muthungen nicht angreifen darf. Vielmehr ist weit eher zu glauben,

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alle milssen wir, da wir erst nach z

ommen werden, die Möglichkeit des

gen ins Auge fassen.

der , n, Angelegenheit,

mung der Provinz mit wahren und

dert. Was foll aber werden, wenn j

Zweck nicht erreichen, wenn der Lrjzbischof auf.

sieht? Dann bleibt doch nur ein Weg übrig, in ren, der allein mit

der Ehre und Würde der Regierung, mit der Pictft gegen den hoch. seligen König Friedrich Buhr den Gerechten n 1 ke n, Ger. den ö be , aj ,, 4 werde.“ Um aber dessen Bitte i ;

schuldigen RKückscht anf die obschwebenden Verhandlungen in Einklang