1841 / 191 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

die in die Departements von Barcelona Valencia, Sevilla, Co⸗ runßia und Valladolid vertheilt sind; in 3 Brigaden reitender Artillerie, jede zu 1 Batterien, vertheilt in die cher een von Valencia, Sevilla und Valladelid; in? Brigaden Dehltgs⸗ artillerie, jede zu 6 Compagnien, zu den Departements von Bar⸗ celona und Valladolid gehörend; in 5 Compagnien Arbeiter, deren

eine zu jedem der 5 Departements gehoͤrt, und in eine Compagnie Stäckgießer, die zu dem Departement Sevilla gehoͤrt, eingetheilt. Außerdem giebt es 6 Brigaden, jede zu 2 Compagnien, di in Figueras, in Majorca, Mafaga, Ceuta, Santonng. und Pamp⸗ sona bestaͤndig in Garnison liegen. Auf den canarischen Inseln befindet sich eine Compagnie von Veteranen und eine aus einer Schmiede⸗ Compagnie bestehende Brigade Artillerie. Die Uniform der Artil⸗ serie besteht in dunkelblauem Rock und Beinkleid mit rothen Auf⸗ schlaͤgen und Epauletten; auf dem Kragen besindet sich eine Bombe. Die Offiziere tragen goldne Epauletten.

3. Das Ingenieur corps besteht aus einem General-Inge— nieur, 3 General- Unter⸗Inspecteurs, 7 Brigadiers, 16 Obersten, 138 Oberstlleutenants, 8 Commandanten, 2 Majoren, 590 Capi— tainen, 5l Lieutenants und einer Anzahl von Zoͤglingen, welche den Rang von Unterlieutenants haben. Die Uniform ist dunkel⸗ blau mit rothen Aufschlaͤgen und silbernen Epauletten; auf beiden Selten des Kragens befindet sich ein in Silber gesticktes Lastell.

Dazu kommt ein Regiment Ingenieure. Dieses besteht aus 2

Bakaillonen, jedes zu 8 Compagnieen, von denen 6 aus Sappeurs, Taus Mineuͤrs, und eine aus Pontonniers zusammengesetzt ist. Die Offiziere werden aus dem Ingenieurcorps genommen; diese tragen dreieckigte Huͤte mit einer silbernen Borte, die Soldaten Tschacko's mit einer weißen Feder. J. Kavalerie. Diese wird in Linien-Kavalerie und leichte ein— getheilt; a Linien⸗-Kavalerie. Die eigentliche Linien-Kavalerie besteht aus 5 Regimentern, jedes Regiment aus 4 Schwadronen und einer Schuͤtzencompagnie. Jede Schwadron ist in 2 Compagnieen getheilt, deren jede 1 Capitain, 1 Lieutenant, LäUnterlieutenant (alféres), und 60 Mann mit 18 Pferden zaͤhlt. Der Stab des Regiments besteht aus Obersten,

Oberstlieutenant, 2 Commandanten, 4 Adjudanten, 4 Fah⸗ nenjunkern (porte - ẽtendard). Die Uniform ist folgende: kurzer gelber Rock mit hellblauem Kragen, gelben Knoͤpfen mit der Nummer des Regiments; hellblaue anschließende Beinkleider, unten mit Leder besetzt; Helm von schwarzem

Leder; eisernen Pallasch; Lanzen für das erste Glied. Die

Schuͤtzen tragen messingne Helme. Die Offiziere haben

silberne Epauletten, und fuͤr gewohnlich hellblaue Ueberroͤcke.

Zu diesen 5 Regimentern koͤmmt noch das ebenfalls aus 4 Schwadronen und einer Schuͤtzencompagnie bestehende Husa⸗ renregiment de la Primera, dessen Ehef der Herzog de la Victoria ist. Diesen Husaren hatte man während dieses Krieges die rothen Jacken gegeben, welche die Kavalerie der englischen Huͤlfslegion bei ihrer Auflöͤsung zurkckließ. Spaͤterhin aber be— schloß der Herzog, ihnen eine eigne Uniform zu ertheilen, die er seibst erfunden hatte, und bis zu seiner Ernennung zum Regenten persoönlich anzulegen pflegte. Bei der. vorhandnen Finanzverle⸗ genheit hat man indessen erst etwa die Haͤlfte des Regimentes bekleiden können, und da die Ausruͤstung eines Offiziers auf 3 bis 400 Piaster zu stehn kommt, und von ihnen selbst bestritten werden muß, so geht es damit ziemlich langsam. Die neue Uni— form besteht im hellblauem Dolman mit weißem Kragen und gelben Schnüren, wesßer Pelzjacke mit schwarzem Pelze und gelben Schnuͤren, hellblauem Beinkleide mit gelbem Besatze, Klau und gelb durchwirkter Schärpe, weißem Tschacko, Saͤbel. Die Offi⸗ Der, rraaen goldne Schnuͤre und Besak, und fuͤr gewohnlich eine zlere tragen go h . hellblaue Jacke. . 1j) Die leichte Kav alerie besteht gegenwaͤrtig aus 8 Regi— mentern, jedes zu 4 Schwadronen und einer S chuͤtzencom⸗ pagnie. Die Uniform ist ein kurzer gruͤner Rock mit gelben

Aufschlaͤgen, rothes Beinkleid mit Leder besetzt, Tschacko

auf Art der Preußischen, Saͤbel.! Außerdem giebt es noch

eine aus 3 Eompagnieen bestehende leichte Schwadron von

Madrid.

Sämmtliche Kavalerie ist mit Hengsten beritten. Die Offiziere sind meistens treffliche und kuͤhne Reiter. Kayaleriema⸗ noeuvre im Großen verstehen sie indessen nicht auszuführen, so wie auch der uͤberstandne Krieg keine Belegenheit dazu gegeben hat.

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JI. Die Provinzialmilizen sind eine Einrichtung, sich allenfalls mit der Preußischen Landwehr vergleichen ließe. Sie würden im Jahre 173 eingefuͤhrt und erhielten 1766 eine großere Ausdehnung. Gegenwaͤrtig bestehen sie aus 12 Infanterie⸗-Regi— mentern (und einem in Majorca garnisonirenden), von denen ein jedes nach der Provinz benannt ist, aus welcher es sich rekrutirt. Diese Regimenter sind in 4 Dipisionen, naͤmlich Alt-Castilien, RNeu-Castilien, Andalusien und Galizien eingetheilt, und stehen unter einem General-Inspecteur. Jedes Regiment hat eine Gre— nadier-, eine Chasseur- und 6 Fuͤseliercompagnien. ĩ

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Die Uniform ist ein kurzer blauer Rock ohne Aufschläge mit rothem Kragen und gelben Knoͤpfen mit der Nummer des Regiments, runder Tschaͤcko mit der Nummer und graues Beinkleid. Die Mann— schaft wird in Friedenszeiten nur auf einige Tage zum Exerciren einberufen, und ist nur waͤhrend des Krieges zum wirklichen Dienst verpflichtet. Die Chefs der Regimenter wurden bisher meistens von den Provinzen selbst ernannt, und mußten den Besitz eines bestimmten Vermbgens nachweisen kbnnen. Wahrend des letzten Krieges wurden jedoch bei eintretenden Faͤllen jene Stellen mlt Offizieren niederen Grades aus der Armee besetzt. Gegen— waͤrtig ist eine Kommission damit beschaͤftigt, dem ganzen Institut eine neue Einrichtung zu geben.

Militairschulen. Die große Militairschule, aus welcher der wissenschaftlich gebildete Theil der spanischen Offiziere hervor⸗ ging, befand sich bis 1837 in. Segovia ist aber, seitdem nach Madrid verlegt worden, und fuͤhrt den Namen Colegio General Mlilitar. Ein Oberst vom Ingenieurcorps steht an der Spitze der Anstalt. Ihm sind 1 Oberstlieutenant, 2 Capitaine, und 7 Lieutenants, die wenigstens 25 Jahre alt seyn müässen, unter— geordnet. Für den Unterricht sind 7 Lehrer, und 7 Unterlehrer fůr Militairwissenschaften, außerdem 2 Kapläne, Stallmeister, L Fechtmeister, 1 Tanzmeister, 1 Sprachlehrer und 2 Zeichnen⸗ meister angestellt. Die Zöglinge werden aus den hoͤheren Ständen genommen und auf Kosten der Regierung unterhalten, müuͤssen jedoch eine gewisse Summe beim Eintritt in das Kollegium erle— gen. Sie tragen eine blaue Uniform mit rothem Kragen und goldnen Schnuͤren, heißen Kadetten, und werden in 2 Compag⸗ nieen, jede zu 75 Mann, eingetheilt. Diejenigen, welche sich für die Artillerie bestimmen, treten in die ebenfalls in Madrid befind⸗ liche Artillerieschule äber, welche 80 ordentliche, und 60 üͤberzaͤh⸗ lige Zöglinge aufnimmt, die zusammen eine Kadetten⸗ Compagnie bilden. Die Kadetten, welche in das Ingenieurcorps eintpeten

wollen, gehen in die in Guadalajara befindliche Genieschule uͤber. Fuͤr die Erlernung des Kavaleriedienstes wird gegenwartig eine besondere Schule in Alcalü de Henares eingerichtet. In Cadix

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befindet sich eine Reitschule fuͤr Kavalerie. In Madrid ist ein besondres Artilleriemuseum mit Modellen, Maschinen u. s. w. und ein topographisches Depot unter der Leitung eines Inge— nieur-Obersten zur Sammlung und Aufbewahrung von Karten, Plaͤnen, Aufsaͤtzen u. s. w.

Das Militairfanitätswesen ist außerst mangelhaft eingerichtet. An der Spitze desselben steht eine aus 3 Inspecto⸗— ren zusammengesetzte dirigirende Junta. Die bei den Regimen⸗ tern angestellten Aerzte und Wundaͤrzte haben nur dem geringsten Theile nach wissenschaftliche Studien gemacht. Dieser Uebelstand machte sich in dem letzten Kriege sehr fuͤhlbar. Fuͤr Aufnahme von Invaliden ist seit 1838 das Kloster von Atocha in Madrid eingerichtet; bei der großen Geldverlegenheit, in der sich die Re— gierung befindet, haben bis jetzt kaum 50 Verstuͤmmelte aufge— nommen werden koͤnnen, und auch diese werden nur kuͤmmerlich verpflegt.

Die Feldgeistlichkeit steht unter der Leitung des Patriar— chen von Indiens.

Die Exerzierreglements sind den aͤltern franzoͤsischen nachgebildet. Die Strafgesetzgebung fuͤr die Truppen beruht dem groͤßten Theile nach noch auf den Ordonnanzen Philipps V., die hoͤchst barbarischer Natur sind und daher nicht zur Anwendung gebracht werden kbunen. Demnach ist das Verfahren sehr will⸗ kuͤhrlich, und auch Stockpruͤgel, die von den Cortes untersagt wurden, finden nicht selten statt.

Waͤhrend des Krieges war die Armee in Armeecorps, Divi— sionen und Brigaden abgetheilt. Nach wieder hergestelltem Frieden hat diese Eintheilung aufgehört, und die General⸗ Capitaine haben den Oberbefehl uber die in ihren Distrikten befindlichen Truppen. Truppen in den uber seeischen Besitzungen Spaniens.

1. Insel Cuba. Dort befinden sich 6 Linien-Infanterieregi⸗ menter (Galicia, Näpoles, España, Leon, Habana, Cuba), und 5 Regimenter leichter Infantexie (Union, Tarragona, Barcelona, Corona, Caradores de Isabell II), 4 Compagnieen freiwilliger Infanterie; ein Bataillon Artillerie, das aus 8 Compagnieen be— steht, von denen eine beritten ist; ein Ingenieurcorps und ein Regiment leichter Kavalerie. Außerdem besteht die dortige disci— plinirte Miliz aus einem Regiment und 3 einzelnen Bataillonen Infanterie, 2 Regimentern Kapalerie und 6 Compagnieen Artil— serie. Dazu kommen noch 3 Bataillone Farbiger.

2. Insel Puerto Rico. Das Linien-Infanterieregiment Iberia und das leichte Infanterieregiment Catalußsa. Eine aus 2 Compagnieen Veteranen, einer S chmiedecompagnie und 2 Com— pagnieen disciplinirter Milizen bestehende Artilleriebrigade und 1 Ingenieurcorps. Die disciplinirten Milizen sind in 7 Ba— taillone Infanterie und 1 Regiment Kavalerie eingetheilt.

3. Ruf den philippinischen Inseln befindet sich eine aus einem Capitain, einem Unteroffizier und 16 Mann bestehende Hallebardiergarde, die die Wache bei dem General-Capitain ver— sieht. Die Besatzung besteht aus 5 Regimentern Infanterie, (jedes zu h Compagnieen), einem Dragonerregiment zu 520 Pferden, einem Bataillon? Artillerie (mit 8 Compagnieen Veteranen, 1 Schmiedecompagnie und 8 Compagnien disciplinirter Milizen), und einem Ingenieurcorps. Dazu kom]mmen 6 Bataillone Infan— terie disciplinirter Provinzialmilizen und 350 Marinegrenadiere.

visfenschalt, Kunst und ꝑZiteratur.

London, im Juni. Der fruuͤhere Unter-Staats-Secretair und Gesandter zu Neapel, Herr W. R. Hamilton, hat als Se— cretair der Königl. Gesellschaft fur Literatur an deren auswaͤrtige Mitglieder nachfolgendes Schreiben erlassen, welches far die Deutsche gelehrte Welt in mehr als einer Hinsicht interessant ist. Die Ausdehnung, welche dadurch der Wirksamkeit der Gesellschaft gegeben werden soll, ist großartig, und wird, vermoͤge der Vielsei— seitigkeit Deutschen Wissens, wohl vorzugsweise von Deutschland aus benutzt werden können:

„Mein Herr! London, 29. April 1841.

Mit großer Genugthunng habe ich von dem Vorstande der Koͤniglichen Gesellschaft fuͤr Literatur in London den Auftrag empfan gen, Sie zu benachrichtigen, daß die Gesellschaft vor kurzem beschlos sen hat, auch literarische, historische oder archaͤologische Mittheilun gen, sowohl von ihren auswaͤctigen Mitgliedern, als von anderen in diesen oder ahnlichen Faͤchern ausgezeichneten Auslaͤndern, die geneigt seyn sollten, die Gesellschaft mit dem Resultate ihrer gelehrten For schungen zu beehren, in das Journal ihrer Verhandlungen aufzu nehmen.

Bekanntlich wurde diese Gesellschaft im Jahre 1825 durch einen von Sr. Majestaͤt Georg VII. bewilligten Freibrief gestiftet, um die Literatur in ihren verschiedenen Zweigen zu foͤrdern und (außer ciner speciellen Aufmerksamkeit auf die Verbesserung unserer eigenen Sprache) die Schriften unserer Korrespondenten und Mitarbeiter uber Geschichte, Philosophie, Poesie, Philologie und die schoͤnen Fuüͤnste zu lesen und dem Publikum mitzutheilen. Zur Foͤrderung diefer Zwecke hat der Vorstand es fur angemessen gehglten, zur Mit⸗ theilung aller kritischen oder historischen Versuche, Noten, Abhand lungen und Notizen, die nicht etwa auf andere Weise der Oeffent⸗ lichkeit uͤbergeben werden sollen, fuͤr die Schriften der Gesellschaft aufzufordern. Sind die Mittheilungen in Franzoͤsischer oder Ita⸗ liaͤnischer Sprache abgefaßt, so werden sie wahrscheinlich in der— selben Sprache abgedruckt werden; sind sie dagegen in Deutscher, Spanischer oder Portugisischer Sprache, so wuͤrde der Vorstand der Gesellschaft sie auf eigene Kosten ins Englische uͤbersetzen lassen. In allen Faͤllen erhalt der Verfasser zwanzig Abdruͤcke seiner Werke als sein ausschließliches Eigenthum. Diese Abdruͤcke werden an jedem Orte in London abgeliefert, den der, Verfasser entweder dem Sekretatr der Gesellschaft oder mir angegeben wird.

Indem ich Sie mit diesem Beschlusse der Koͤniglichen Gesell⸗

Es ist unndthig, zu bemerken, daß allein der Vorstand der Gesell⸗

schaft uͤber die Angemessenheit oder Unangemessenheit der Bekannt⸗ machung zu entscheiden hat; im Falle der Nichtaufnahme steht die Abhandlung oder Schrift zur Disposition des Verfassers. Ich habe nur noch hinzuzufüͤgen, daß die Koͤnigliche Gesellschaft fuͤr Literatur sich gluͤcklich schaͤßen wird, von Zeit zu Zeit kurze No⸗ tizen in Bezug auf neuere, mit den Beschaͤftigungen der Geselschaft vecwandfe, Uikerarische Erscheinungen und Entdectungen, die sich im Bereich Ihrer personlichen Beobachtungen darbieten mogen, und deren Bekanntwerdung in England Ihnen wuͤnschenswerth erscheint, von Ihnen zu erhalten.“

Meteorologische Beobachtungen.

1811.

9. Juli.

. 12. . Morgens Nachmittags Nach einmaliger

Abends 6 Uhr. 2 Uhr.

10 Uhr.

Leobachtung.

schaft fur Literatur bekannt mache bin ich noch ferner beauftragt, Ihnen zu melden, daß dle Hauptgegenstaͤnde, worauf die Gesell—⸗ schaft bisher ihre Aufmerksamkeit richtete, folgende waren: Erklaͤ— rung alter Denkmaͤler, wie Medaillen, Vasen und Statuen; Un⸗ terfüchungen über gewisse Punkte der alten Geographie, der klassi—⸗ schen Geschichte und Archaologte im Allgemeinen; Speeulationen Hböer die Aeghzptischen Hieroglyphen und die verschiedenen zlegyyti schen Koͤnigs-Geschlechter, so wie uͤber das Alter der. beruͤhmtesten Monumente; Erlaͤuterungen alter Griechischer und Lateinischer Inschriften, und was sonst ijegend dain dienen kann, unsere Kennt⸗ nisse von der Geschichte und dem Fortschritte der Entwickelung des menschlichen Geistes zu vermehren, und in Beziehung auf die Spra⸗ chen, die Gewohnheiten, die Fabeln, die schoͤnen Kuͤnste eivilisicter Vatlonen auf irgend eine Weise von Wichtigkeit ist; der Gang der Ereignisse, die den Menschen auf seinen gegenwaͤrtigen Standpunkt gebracht, und die Entwickelung der hervorragenderen Charaktere, ose in den verschiedenen Welt-Epochen einen leitenden Einfluß auf das Schteksal ber Nationen ausgeübt haben,

Wie allgemein und ausgedehnt indeß die vorstehende Schilderung die Beschaͤfligung der Königlichen Gesellschaft fuͤr Literalur auch

darstellen ingg, so ist es doch unsere Pflicht, Sie dargn zu erinnern, daß unser Losungswart die Lltergtur selbst ist; die Beförderung der Literatur ist der Polar-Stern des Instituts, und dies wird vollig hin⸗ reichend seyn, um Ihnen die Natur der Mittheilungen zu bezeichnen, die wir so gluͤcklich seyn werden von Ihnen zu h, und denen

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wir, fofern es thunlich ist, eine Stelle in unseren periodischen Schrif⸗ ten gnweisen werden,

. 335, 10 Par. 336, 2 mm per. 336 321 Har. Quell ürme 8, 3* I.

. = 106,3 R. 11,9 R. 4 11,8 R. HFlusswärme 15, 0* 1 rhaupunkt... 4 S, 27 R. 10, 1 R. 16,07 R. Bodenwä6rme 16,27 R.˖ Dunsts t tigung pCt. 735 pCt. 88 pCt. Aus ůnstung O, osg3' Rh.

halbheiter. Niederschlag 0, Od 1 Rh. w. Würme wechel 4 1 w 9,92. 9 6 7 ge .

Luftwürme m-.

trübe. bezogen.

. Vrolkenzug ..

VW. VW. Tagesmittel: 335,85 Far. 4 12,32 R. .

.

Den 10. Juli 1841. Pr. Cour. . Cour. riet,. ] geld. .

St. Schuld- Sch. 4 104 10337 ACI . br. Lug. 0vl. 30. 4 101343 10156] Rel. Pots. Eisen. 5 126

Prüm. Seck. der do. do. Prior. Act. 4 103 102 783 777 Mad 1p. Eisenh. 110.3 109 Kur. Schuld. z 1091 3 do. do. Prior. Aet. . 102 101 z Rerl. Stadi- Obl.,. 4 103 103 nerl. Anh. Eiseub. 104 103 Ellinger do. 375 100 do. do. Prior Act. 102 Danz. do. in Th. - Düss. Elb. Eisenb. 96

Westp. Pfandbr. 35 10 101 1 103 102 Grossh. Pos. do. j 105 Rhein. Eisenb. 97 Ostpr. Pfandhr. 5 ** 1062 Goll al marco 211

Pomm. do. 1 ö 3* 102 ö Friedrichsd'or 13 Kur- u. Neum. do. 3 102 Andre Goldimün- .

Schlesische do. = 102 .

Sechandlung.

Disconto

Pr. Cour. Thlr. zu 30 Sgr. Brief. Geld.

Amsterdam 6. HFI. Kurz 138 138 do. JJ 250 *I. 2 Mt. 13875 138 J . Mk. KFurz 1493 . do. JJ Mk. Mt. 118. 1483 London . ... L 8t. Mt. . w, ö Hr. Mit. 79 78* Wien in 20 Xr h FI. At. 102 . FI. Mt. 191 3 Breslau. Thlr. Mt. 99 Leipzig in Courant im 14 Tul. Fuss.. Thlr. Tage Frankfurt a. M. r Fl. At. Petersburg . ShRbl. Woch.

0 ur 6.

C N NN NC

Auswärtige Börsen. Amsterdam, 6. Juli. Niederl. wirkl. Schuld 5l J ; 55 do. Idanz. Bill. 24. 55 Span. 20 . Passive. —. . . Präm. Sch. —. Pol. Oesterr. 101. Antwerpen, 3. Juli. Einsl. 5 * Rr. Eranle furt a. M., T. Juli. QOesterr. 55) 255 56 Rr. 15 24 G. Rank- Act. 1991. 1989. zu 500 1. 13353. 133. Loose zu 100 FI. —. Preuss. Präm. Sch. S0 B, do. 13 Anl. 1014 6. Poln. Loose 711 G. 59 Span. Anl. 212. 21 2. 25 3 1I10ll. 50 z. 50. Eisenbalin - Actien. St. Germain —. München- Augsburgs 87 G. Dresden 99 . Käln- Aachen 99 6. 1Lam burg, S8. Juli. Bank- Actien 1655 G. Engl. Russ. 1082. Faris gui. 55 Rente fin cour. 114. 60. 39 Rente Rin 3 535 5 Neapl. au eompt. 102. 5 Port. . Wien, 5. Juli,. 53 Mer 16d 4 ä. . Bank- Actien 1616. Aul. de 1831 133. de 1839 106.

Ausg. —.

Nene Anl. 20 C. glet. 1064 G. 45 974 6.

Partial- Ohl. —. Loose

Versailles rechtes Ufer —.

do. linkes —. Strassburg Basel 240 G.

Leipzis- ; eour. Span. Rente 22. Passive 5.

90 3 10 ĩ

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NÜönigliche Schauspiele. Sonntag, 11. Juli. Im Opernhause: Othello der Mohr von Venedig, Oper in 3 Abth., Musik von Rossini. (Dlle. Kunth, vom Kaiserl. Hoftheater zu Petersburg: Desdemona, als

Gastrolle.)

; Montag, 12. Juli. Im Schauspielhause: Die Braut von Messina, Trauerspiel in 4 Abtheilungen, von Schiller. (Herr Gerstorfer, vom Theater zu Posen: Don Cesar, als Gastrolle. Dlle. C. Stich: Beatrice.)

Dienstag, 13. Juli. Im Opernhause: Jessonda, Oper in 3 Abthl., mit Tanz. Musik von L. Spohr. (Mad. Gentiluomo, vom Kbnigl. Hof-Theater zu Hanover: Jessonda und Dlle. Spatzer, von demselben Theater: Amazile, als Gastrollen.)

Rönigsstädtisches Theater.

Sonntag, 11. Juli. Zum erstenmale: Der politische Zinn⸗ gießer. Vaudeville⸗Posse in 3 Akten, nach Holberg's Lustspiele, neu bearbeitet und zusammengestellt von C. Birnbaum. Die Musik eingerichtet von C. Baldewein. (Herr Birnbaum, vom Hoftheater zu Kassel: Heinxich, als Gastrolle.)

Montag, 12. Juli. (Neunundzwanzigste Italiänische Opern— Vorstellung.) ͤ

in 2 Ati. Poesia del Signor Romani.

Gaetano Donizetti.

Preise der Plätze: Ein Platz in der Orchester-L

; 2 : Orch Loge 1 Rthlr. 10 Sgr. Ein Platz in den Logen und im Here * ersten 36 1 Rthlr.

Textbuͤcher, in Italiänischer und Deutscher Spr ( 3 4 8 1 . 2 ache ind im Billet-Verkaufs-Buͤreau und Abends an der cf, 3 96 zu haben. .

Der Anfang der Italiänischen Opern-Vorstellun ĩ

ö 9 der . 8 = gen ist um halb n, . 39 Kasse wir um halb 6 Uhr geoͤffnet. ĩ

Dienstag, 13. Juli. Die Reise auf gemeinschaftliche Kosten Posse in 5 Akten, von L. Angely. ö d r an

Musica del Maestro

*

Verantwortlicher Redacteur Dr. 5. W. Zinkeisen.

Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.

L Rsisir d'amore. (Der Liebestrank.) Opera bufsa

Allgemeine

Amtl. Nachr. ; ö ; 9 . uf Landtags? Angelegenheiten. Rhein Pr Gh in g. Antręg e Errichtung eines Ministeriums fuͤr Handel und Gewerge e, Kfrchen⸗ Fonds. * Kdͤlner Dombau. Franzds. ckecte uͤber Kirch Verwaltung. Thierqualexei. . H 8. Paris. Zur Charaktegistit. der gegeng erg f he . Verminderte Wein-Ausfuhr aus Bordeaux. Die ? ) 237 1 ) 6 ö. Venice on. Wahlen u. verschied. darauf Bezuͤg⸗ 9 Eta cĩ⸗ Einnahme. Abgang von Verstarl nach . Euphrat⸗ Expedition. Nachrichten aus d. Verein⸗ ö d Kanada. Eisenbahnen in Brasilien. Handel in 8a. ata. Vermischtes. Angebl. Finanzplan Peel's. D Gard Gan Verwerfung lm Unit. Serv. Klub. Schreiben aus Lond. on, (Fernere Eharakteristik der Wahlen und ihrer Resultgte in Bezug auf die Stellung der Parteien. Lord Sydenham in Kanada.) Belgien. Bruͤssel. zoll⸗Verein mit Frankr. Nic. aus Dentsche Bundesstaaten. Han no ver. Nachtraͤgl. Mitth. aus den Verhandlungen der ꝛten Kammer. Verhandlungen in der Stuͤveschen Angelegenheit. Darmstadt. ö Durch reise der Koͤnigin von Griechenland. Karlsru he. Zweite Kam. mer. —* Hamburg. Handels Verbindungen Deutschlauds mit dem Britischen Westindien. Musikfest. Frankf. a. M. Maßregel gegen das Spielen auf fremden Spielbaͤnken. Oesterreich. Wien. Ordens⸗Verleihung. Schweiz. Lockrne. Daͤmpfung eines Auf Offiziere in Luzern vor ein Kriegsgericht gestellt. Gebrauch. 4 Portugal. Anerkennung der Koͤnigin v deußel Substdien-Bewillig. der Kammer. Fina zplan der Minister. Steuer⸗Tarif. Türkei. Kon st. Pest in der Naͤhe der Dardanellen. Bel⸗ Nachrichten aus Bulgarien. Komplott in Serbien,. Aegypten. Alexandrien. Anarchie in Syrien und in Hed— schaz. Bericht eines Augenzeugen uͤber die Verlesung des Hattischerifs. ; ; J Inland. Duͤsseldorf. Anwesenheit des Direktors, Geh. Ober Justizrath Dr. Ruppenthal. . . Wiss., Kunst n. Lit. Koͤnigsstaͤdtisches Theater. Pasta als Norma.

standes im Kanton Tes

. . Opt

Seiten Preußens.

Hed

Mad.

Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

Se. Majestaͤt der König haben dem Franzoͤsischen Oberst— Lieutenant de Rilliet den Rothen Adler-Orden dritter Klasse, und dem Kommandanten der Sapeurs⸗Pompiers-Compagnie von Saargemuͤnd, Capitain Lalle mand, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse Allergnaͤdigst zu verleihen geruht.

der Wirkliche Geheime Rath

Angekommen: Se. Excellenz . j . Dr, von Merckel,

und Ober-Praͤsident der Provinz Schlesien, von Breslau.

Der Kobnigl. Niederlaͤndische Majestaͤt des Koͤnigs, de la Sarra z, aus

General-Major und Adjutant

J dem Haag. Sr. ö 9

Candtags-Angelegenheiten. Rhein-Provinz.

Düsseldorf, 3. Juli. Der Referent des 9gten Auschusses giebt von der siattgefundenen Berathung des dritten Standes Nachricht, welcher in Folge der gestrigen Abstimmung wegen Er— richtung eines Ministeriums für Handel und Gewerbe auf eine itio in partes provozirt hatte, und bemerkt, derselbe habe sich auf das ihm nach §. 47 des Gesetzes vom 27. Maͤrz 1824 zustehende Recht der Sonderung in Theile zu verzichten bereit erklaͤrt, wenn in der Sr. Masestaͤt dem Koͤnige vorzulegenden Adresse von dem Resultate jener Abstimmung Erwähnung geschehen koͤnne. Gegen diesen Antrag wird indessen ernstlicher Widerspruch erhoben, indem darin eine Verletzung des Grundgesetzes liege und durch solches Verfahren nur fuͤr dle Folge die oͤftere ii in hartes werde her⸗ beigefuͤhrt werden, deren Vermeidung doch im allseitigen Interesse des Landtages liege; besser sey daher noch die its in partes, als die Gestattung eines solchen Praͤjudizes. Die Diskussion wendet sich nunmehr auf die Untersuchung: ob nicht der Abstimmung ein faktischer Irrthum oder ein Mißverstaͤndniß in der Art zum Grunde gelegen habe, daß viele Mitglieder ge— glaubt, es handele sich bloß von einer Erbittung eines Ministe— riums fuͤr Handel und Gewerbe, wobei die Interessen des Acker— baues unberkcksichtigt bleiben wuͤrden. Da aber auch diese Vor— aussetzung nicht zu erweisen ist, so entsteht die Frage, ob die Meinung des Ausschusses nicht wirklich gewesen, seinen Antrag zugleich auf die Interessen des Ackerbaues auszudehnen, oder ob in' dieser Beziehung nicht vor der Abstimmung ein Amendement gemacht worden sey, woruͤber die Bersammlung nachtraͤglich zu beschließen ein Recht habe. Allein das bereits angenommene und genehmigte Protokoll bestaäͤtigt keine dieser Voraus setzungen, und die Fraze, ob in der Adresfe an den König erwahnt werden könne, daß die Majoritàt, nicht aber der Versammlung, sich fuͤr die Bitte um Errichtung eines Handels-Ministeriums ausgesprochen, wird mit 40 gegen 30 Stimmen verneint.

Die in der Verhandlung vom 1sien d. M. gewuͤnschte näͤ⸗ here Auskunft über die Verhaͤltnisse der Rekruten des 36. 39. und 10. Infanterie⸗Regiments wird von dem Referenten des 11ten Ausschusses dahin ertheilt, daß zwar die Kontingentirung der fraglichen Regimenter durch das Königl. General-Koömmando des Armee⸗ Corps 44 das Königl. Ober-Prasidium gemeinschaftlich bestimmt, eine Abänderung, wie sie gewunscht werde, fuͤglich jedoch nur von Sr. Masestaͤt dem Koͤnige wurde erbeten werden kön: nen, was demnach beschlossen wird.

. Der Bericht des dritten Aus schusses theilt das Geschichtliche uͤber die dem Bergischen Schul-Fonds uͤberwiesenen Guter des ehe⸗

8 und V

maligen Jesuiten-Ordens und deren Bestimmung und Verwendung

e 1— 1

* . . o rwwoso 1 8D é so weit darüber Auskunft zu erlangen gewesen, mit und tut Antrage bei, daß dieser Fonds als eine Stiftung ur die Proy

zu betrachten und der König zu bitten sey, die Regierung m angewiesen werden, den Staͤnden die Rechnungen uͤber die bishe—⸗ rige Verwendung vorzulegen, den Fonds selbst aber, wie die der Provinzial-Institute, unter die Konkrolle einer gemischten Kommis— sfon zu' stellen. Es wird gegenseitig bemerkt, daß, so lange uͤber den Zweck der urspruͤnglichen Ueberweisung nichts Sicheres fest stehe, auch nicht ersichtlich, daß der Inslanzenzug zur Aufklaͤrung der Verhaͤltnisse befolgt sey, eine Verwendung bei des Königs Majestaͤt unzulaͤssig fcheine. Der Antragsteller glaubt indessen, daß der Versamm⸗ lung die Kunde uͤber Existenz eines zu offentlichen Zwecken, wenn auch nur eines Theils der Provinz bestimmten Fonds genuͤgen muͤsse, um sie zu veranlassen, von der Verwaltung desselben Notiz

men. Auch sey die Sache schon beim ersten Landtage

meinen beruͤhrt, ihr aber weiter keine Folge gegeben

Die Gleichstellung dieses Fonds mit denen d Reichs-Deputations-Rezesses von 1893, zu Kirchen und zwecken bestimmten Güter aus aufgehobenen geistlichen Corpora— tionen, greife zwar nicht Platz, weil es sich hier von einem be— reits fruͤher uͤberwiesenen und zu speziellen Zwecken zu verwen— denden Fonds handelte. Der Antrag des Ausschusses, vorab noch eine Verwendung bei den Verwaltungsbehoöͤrden eintreten zu lassen, wird aber von der Versamlung nicht genehmigt, vielmehr be— schlossen, des Koͤnigs Majestäͤt zu bitten, die Kontrolle uͤber je— nen Fonds einer gemischten staͤndischen Kommission zuweisen zu wollen, die Wahl der Mitglieder dieser Kommission aber schon eventualiter vorzunehmen.

Das Referat des 3ten Ausschusses uͤber den durch viele Mit— buͤrger der Stadt Koblenz veranlaßten Antrag, den Dombau zu Kin Sr. Majestaͤt dem Könige zu besonderer Beruͤcksichtigung zu empfehlen, spricht unter den von dem Antragsteller in Bezie—⸗ hung auf die gegenwartige Lage der Sache gegebenen Aufschluͤs— fen den lebhaften Wunsch aus, daß die Rheinischen Stände die⸗ sem in allen Deutschen Landen mit so großer Begeisterung auf⸗ genommenen Gegenstande ihre schon bei srüheren Landtagen be⸗ wiesene Theilnahme auch fortan nicht versagen wellen. Die Ver⸗ sammlung votirt einstimmig eine desfallsige Adresse an Se. Ma⸗ jestaͤt. . .

In demselben Ausschusse ist der Antrag, daß die Franzoͤsischen Dekrete vom 30. Dezember 1809 und 24. Juli 1813 oder doch

die fuͤr die Vermdͤgens-Verwaltung im Bergischen bestehende evan—

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gelische Kirchen-Ordnung für die katholischen Kirchen auf der

rechten Rheinseite in Anwendung gebracht werden möge, begut— achtet worden, mit welchem Antrage, in so weit er die bezogenen Franzoͤsischen Dekrete betrifft, der Ausschuß sich einverstanden er— klärt' Es wird indessen bemerkt, daß bereits im Jahre 1813 den kathelischen Kirchen-Verwaltungen ein Auszug aus dem Dekrete von 1869 als Berwaltungsnorm mitgetheilt, worden sey, welche auch fortwährend als Anhalt diene; doch könne ein Beduͤrfniß genauerer Vorschriften uberhaupt nur im Großherzogthum Berg vorwalten, da in dem oͤsilichen Theile des Reglerungs— bezicks Koblenz gar keine Abaͤnderung gewuͤnscht werde, eben so im nördlichen Theile der Provinz die dort bestehenden Berordnungen ausreichen. Es wird uͤberdies erinnert, daß es bedenksich scheine, ohne Communication mit der geistli— chen Behöoͤrde entweder die Ausdehnung der Franzoͤsischen Dekrete oder ein neues Gesetz fuͤr jene Theile der Provinz zu provoziren. Dagegen wird die Meinung ausgesprochen, daß, da das Franzd— sische Dekret sich als sehr zweckmäßig bewahrt habe und ein Auszug aus demselben oder ein darauf basirter ministerieller Ent— wurf bereits den Bergischen Kirchen-Verwaltungen als Anhalt diene, so moͤge es am angemessensten seyn, das vollstaͤndige De⸗ kret in Kraft treten zu lassen. Von kirchlichen Dingen sey hier weniger die. Rede, als von der Verwaltung der. Fabrik-Fonds. Indessen muͤsse auch zugegeben werden, daß die Budgets-Kirchen— Rechnungen, die Veraͤnderungen des Substanz-Vermoͤgens ze. von der Genehmigung und Zustimmung der geistlichen Behoͤrde abhaͤngen und diese daher bei Veraͤnderung der desfallsigen Gesel⸗ gebung eben so gut zu hören sey, wie der Französische Klerus vor Erlassung des fraglichen Dekrets gehort worden sey. Nach fort— gesetzter Diskussion wird die Frage, ob die Ausdehnung des De—

krets vom 30. Dezember 1809 auf die katholischen Kirchen-Ver— waltungen des Großherzogthums Berg erbeten werden solle, mit 41 gegen 28 Stimmen bejaht, doch kann dem Antrage, weil sich nicht * der Stimmen dafüuͤr erklaͤren, keine Folge gegeben werden.

Ein fernerer Bericht des dritten Ausschusses begutachtet den wegen Bestrafung der Thierquaͤlerei gestellten Antrag, und spricht sich fuͤr die Meinung aus, daß, nach dem Beispiele der von dem Fürsten von Sondershausen erlassenen Verfuͤgungen, auf ein Ge— setz angetragen werden moͤge, worin gegen das muthwillige oder grausame Hetzen des Schlachtviehes durch Hunde, uͤbertriebene Anstrengen und Mißhandeln der Pferde, Blenden der Singod— gel, Toͤdten der Thiere ohne Zweck U. s. w., Geld-⸗Loder verhaält—

ö. 2 44 9 *. No 5 4 3844 nißmäßige Gefaͤngniß-Strafen verhängt werden mogen, zugleich

aber Lehrer und Schul⸗-Inspektoren anzuweisen seyen, in den Kindern' bei Zeiten das Mitleid fuͤr die Thiere zu wecken. Es wird hiergegen bemerkt, im Alterthum sey sogar die Grausamkeit irgendwo mit der Todesstrafe belegt worden; allein man muͤsse sich wohl huͤten, eine Barbarei mit einer noch großeren vergelten zu wollen.

Von einem Verbrechen sey hier ohnehin eigentlich nicht die Rede; und so weit es nöͤthig scheine, habe bereits das Straf⸗Gesetzbuch in den Artikeln 452 und folg. vorzesehen. Referent glaubt, diese Artikel moͤchten doch wohl nicht ausreichen, es wird aber erwiedert, Stra⸗ fen sollten eigentlich nur eintreten, ,. Staat oder die per— soͤnlichen und dinglichen Rechte seiner Buͤrger verletzt werden, was in den bezeichneten Faͤllen nicht anzunehmen sey. Auch sey es schwer, in solchen Dingen die n,, . bestimmen und der polizeilichen Willkuͤr oder uͤbertriebenem Diensteifer Schranken zu setzen. Auch sey die Beweisfuͤhrung meistens schwierig. Uebri⸗ gens seyen die bezogenen Artikel des Strafgesetzbuchs nicht so⸗ wohl im Interesse der,. Thiere als vielmehr nur in so weit, als es sich vom Ersatz zugefügten Schadens handele, erlassen. Einige

1 der Thierquaͤlerei schwer zu bestimmen. noch auf die in England, namentlich gegen das der Hunde, bestehenden Gesetze aufmerksam gemacht und beschlos⸗ sen, den Ciegenstand Sr. Majestat dem Könige zu Allergnaͤdigster

Beachtung zu empfehlen.

4 1 * 3-Uachrichten. zland. L 24 Frankreich.

Paris, 6. Juli. Es scheint allmaͤlig in der Politik eine gewisse Windstille einzutreten,! von so vielen Fragen, welche nach einan der die öffentliche Aufmerksamkeit beschaͤftigten, will es, allem Anschein nach, keiner gelingen, ein laͤngerdauerndes In teresse zu gewinnen. Mehrere, welche lange Zeit die Kosten der Journal-Polemik tra—

ßten, sind ganz verklungen. Wer spricht z. B. noch von „Wer von Didiers Reclamationen? Die Polemik uber die Unverletzlichkeit des Koͤnigs ist ganz verstummt. Bon so vielen Geruͤchten, die nach einander auftauchten, wie z. B. die Auflbsung der Kammern, Veranderungen des Ministeriums, hat sich keines bestaͤtigt. Höchstens unterhalten die vom Finanz⸗ Minister angeordneten Maßregeln noch einige Aufregung. Auch die orientalische Frage wird allmaͤlig mit ziemlicher Gleichguͤltigkeit angesehen, obgleich sich nicht verkennen laͤßt, daß sie sowohl, wie manche andere Interessen, nicht sowohl abgethan sind, als nur einstweiler schlafen. Viele Auf⸗ merksamkeit schenken die Blatter immer noch den Vorgaͤngen in England und suchen die Vortheile zu berechnen, welche der Fran— zöͤsischen Politik aus dem Siege der einen oder der andern Par— tei erwachsen koͤnne. Interessant ist schön immer der gewaltige Umschwung in der bffentlichen Meinung, denn wer haͤtte es sich wohl vor einem Jahre einfallen lassen, daß Frankreich, wie es doch groͤßtentheils geschieht, die Bildung eines Tory⸗Ministeriums als eine Gunst betrachten wurde?

Ein hiesiges Blatt fuͤhrt Klage über die Abnahme der Wein— ausfuhr aus Bordegur. Vor der Revolution soll diese Stadt jaͤhrlich mehr als 107,909 Tonnen nach dem noͤrdlichen Europa versendet haben, jetzt ungefaͤhr 25,909. Also eine Verminderung von drei Viertheilen, abgesehen davon, daßz seit dieser Zeit sich uberall die Einwohnerzahl und der Nationalreichthum vermehrt haben. Auch soll die lus fuhr noch immer im Sinken seyn. Nicht minder ist im Innern eine Verminderung der Consumtion einge— treten. Im Jahre 1809) schaäͤtzte man dieselbe fuͤr jeden Kopf in Paris auf 165 Maaß, jetzt nur auf 9x. Der Grund ist wohl nur in der strengen Aufrechthaltung des Prohibitiv- Systems zu suchen. ö ö ̃

Dem Temps zufolge wuͤrde die Anleihe im Oktober ausge— geben werden. Bis dahin sollen alle Ausgaben gedeckt seyn. Das Blatt widerspricht uͤbrigens der Behauptung, daß Herrn Hu— mann's Plan die Anleihe zu 3 pCt. zu kontrahiren, auf Wider⸗ stand im Kabinet gestoßen sey, um so weniger, als derselbe noch gar nicht zur Erörterung vorliege.

Ein Schreiben aus Tunis im Constitutionnel spricht die Ansicht aus, daß die Tuͤrkische Regierung eine Unternehmung gegen Tunis beabsichtige, und daß mehrere Englische Schiffe die Yukunft des Tuͤrkischen Geschwaders erwarteten, um sich mit dem— selben zu vereinigen und die Landunz der Tuͤrkischen Truppen zu unterstützen. Der Bey, der läangst von diesen Aaͤnen unterrich— tet sey, suche durch Willfaͤhrigkeit gegen England und durch Ge— schenke in Konstantinopel den drohenden Sturm zu beschwöͤren. Der Franzoͤsische Einfluß, der laͤngst in Tunis überwiegend Zewe— sen, drohe in Folge dessen ganz zu erloͤschen. Als Beweis wird angefüͤhrt, daß der Bey die Ochsen-Ausfuhr verboten, und daß Beschwerden der Franzosen gar keine Beruͤcksichtigung inehr fanden.

Der König und die Königliche Familie sind gestern Abend Schleß von Neuilly wieder eingetroffen.

Ein Uebungslager wird, wie der „Monitur parisien“ berich—⸗ tet, am 20. August bei Compiègne unter dem Kommando des Herzogs von Orleans gebildet werden. Die Zahl der Truppen, Infanterie, Kavallerie und Artillerie, wird sich auf 19,000 Mann und 4,500 Pferden belaufen.

Der Constitutionnel hat Nachrichten aus Haiti, die nicht erfreulich sind. Statt zu entwaffnen, wodurch Ersparungen moͤg⸗ lich geworden waren, die erlaubt hatten, an die Abtragung der Franzoͤsischen Schuld zu denken, hat der Praͤsident neue Aushe⸗ bungen anbefohlen. Es fehlt an Handen, um das Land zu be⸗ stellen und man befuͤrchtet taglich Unruhen. Herr Guizot soll dem diplomatischen Agenten in Port au Prince befohlen haben, Vor⸗ stellungen deshalb zu machen.

Am Z3ten langte das aus der Levante kommende Paketboot zu Maseille an. Die Depeschen, welche es uͤberbrachten, wurden unverzüglich nach Paris abgeschickt.

Der Köbͤnig hat befohlen, die Kapelle bei Formigny in der Normandie wieder zu restauriren. Sie wurde 1450 zum Anden⸗ ken an die Vertreibung der Englaͤnder errichtet.

Von Herrn Capesigue ist eine Geschichte der 100 Tage er⸗ schienen. Er sagt darin, der Marquis von Larochejaquelain habe zu der Englischen Partei in der Vendée gehort. Der Sohn des⸗ selben erklart heute in der „Quotidienne“, dies sey nicht wahr, denn in der Vendée habe es gar keine Englische Partei gegeben; Larochejaquelain habe sogar jede Unterstuͤtzung Englands abge⸗ wiesen. Mehrere Preußische Ingenieure nahmen in diesen Tagen die Fortiflcations-Arbeiten um Paris in Augenschein.

Böoͤrse vom b. Juli. Die Franzdsistzen 8 heute bei Eröffnung der Boöͤrse neuerdings sehr an md. . die Baisse machte wieder einige Fortschritt. 6 . 29 Veen Uhr kaufte ein Wechsel-Agent, welcher haͤufig fuͤr .

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