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zu machen, da diese jeder Zeit ihr Pferd benutzen wuͤrden, sich der Gefahr zu entziehen. Eingeborene koͤnne man nur zu Sol⸗ daten machen, wenn man ihnen ein Gewehr in die Hand gebe und sie in die Lage bringe, sich ihres eigenen Lebens wehren zu muͤssen. Daraus wird denn die Felgernng gezogen, daß die Eng⸗ laͤnder die in Ostindien erforderliche Kavallerie saͤmmtlich aus Europa dorthin bringen und die eingeborene Kavallerie unverzuͤg— lich aufloͤsen sollten. .

Die Niederlage, welche Major Clibdorne im vorigen Jahre erlitt, gab Veranlassung zu einer Untersuchung seines Verhaltens bei diesem Vorfalle. Das Untersuchungsgericht erklärte ausdruüͤck— lich, dieser Unfall sey wesentlich eine Folge der von Lord Keane vorgenommenen Beschraͤnkungen im Heere und in der Heerver— pflegung. Es wuͤrden den Truppen fortwährend Dienste zugemu— thet, denen sie weder durch die Starke noch durch die Ausruͤ— stung gewachsen waren. Dieser unumwundene Ausspruch miß— fiel der Verwaltung so sehr, daß der Praͤsident des Untersuchungs— gerichts, General Brooks, von dem Ober-Befehl in Sind abbe— rufen, und einem anderen General, der sich derselben Meinung an— geschlossen, ebenfalls sein Kommando genommen wurde. Dieses Verfahren der Regierung gegen ein Untersuchungsgericht wird in allen Ostindischen Journalen entschieden getadelt.

Die Cholera wuͤthet wieder sehr heftig in Kalkutta und des—

sen Umgebung; es sind bereits zehn Englische Missionaire an der— selben gestorben.

n n Frauenburg, 7. Juli. (Koͤnigsb. Ztg.) Heut fruͤh um halb 7 Uhr wurde hier der Mörder des Herrn Bischofs von Hatten und der Haushaͤlterin desselben, der Schneider-Geselle Rudolph Kuͤhn— apfel, auf einem etwa Meile von der Stadt neben der Elbinger Chaussee belegenen Huͤgel mit dem Rade hingerichtet. Die gegen den Verbrecher in beiden Instanzen ergangenen Erkenntnisse des Kriminal-Senats des Königl. Ober-Landesgerichts zu Königsberg und des Koͤnigl. Tribunals daselbst waren gleichlautend auf die Strafe des Raubmordes naͤmlich die des Rades unten auf ausgefallen, und die Allerhoͤchste Bestaͤtigungs-Ordre vom 15ten v. M. ließ der Gerechtigkeit ihren freien Lauf. Der Deliquent hatte bis zur Publication des zweiten Erkenntnis— ses in seinem Gefaͤngnisse zu Braunsberg gewissermaßen die Rolle eines eigenthuͤmlichen charakterlosen Freigeistes gespielt, indem er die Belehrungen und Ermahnungen ven dazu berufenen und unberufenen Personen zwar anhörte und sich auf Erörterun— gen, zuweilen auch auf spitzfindige Bemerkungen, daruͤber einließ; durch seine furchtbare That aber etwas Boͤses begangen zu haben, nicht zugestehen, also auch von Reue und Versohnung mit Gott nichts hören wollte. Wiewohl ihn dann und wann ein besserer Geist anzuwandeln schien, so fiel er doch bald in seine Rolle zu— ruͤck und man zweifelte, ob er jemals zur Erkenntniß seiner Schuld und zur wahren Reue gelangen, ja uͤberhaupt, ob er nach geistlichem Beistande fuͤr seine Seele verlangen wuͤrde. Dabei zeigte er eine stolze Todesverachtung und betrug sich bisweilen so roh und unbaͤndig, daß zur Anwendung strenger Maßregeln gegen ihn geschritten werden mußte. Als ihm aber am 28sten v. M. das eingegangene zweite Erkenntniß mit der, bestaͤ— tigenden Allerhoͤchsten Kabinets-Ordre publizirt wurde, uͤbersiel ihn am ganzen Leibe ein solches Zittern, daß er kaum zu sprechen und seinen Namen zu unterschreiben vermochte. Wohl mochte der Gedanke an den nahen Tod die Todesfurcht die Aenderung seines Sinnes und Betragens verursacht haben. Er ließ sich seit— dem ermahnen, belehren, aäͤuß Reue, betete und folgte in Allem willig und bescheiden dem Geistlichen, der sich bis dahin wegen seines Seelenheils fruchtlos viele Mäuͤhe gegeben hatte. Gestern legte er die Beichte ab und empfing die heilige Kommunion. Ueber die Hinrichtung selbst melden die Elbinger Anzei⸗ gen: „Morgens fruͤh um z von

von

1, Uhr war der Verurtheilte Braunsberg, wo er bisher unter strenger Aussicht im Gefaͤngnisse gesessen hakte, mit der sicheren Bedeckung abgefahren und kam gegen 6 Uhr auf dem hier vor der Stadt belegenen, zur Hinrich— tung bestinimten Platze an, woselbst das Schaffot errichtet war. Eine unzäͤhlbare Menschenmenge umstand den Richtplaß, die aus der naͤheren und entfernteren Umgegend und namentlich aus allen Ortschaften des Ermlandes zusammen gestroͤmt war und die man, gewiß nicht uͤbertrieben, auf mehr als Zehntausend schaͤtzte. Ruch hier konnte man die Bemerkung nicht unterdruͤcken, daß über die Haͤlfte dieser ungeheuren Volksmasse dem weiblichen Geschlechte angehoͤrte. Nachdem der Delinquent vom Wagen ge⸗ stiegen und ihm eine Stärkung gereicht worden war, wurde er nach dem Schaffot gefuͤhrt. Hier entledigte man ihn seiner Fes⸗ seln, und nachdem er knieend mit dem ihn begleitenden Geistli⸗ chen gebetet hatte, verlas der Direktor des Brauneberger Stadt⸗ gerichts das Urtheil, welches auf Hinrichtung mit dem Rade von unten auf lautete, und schloß mit den, an die drei anwesenden Scharfrichter, gerichteten Worten: Und nun uͤbergebe ich ihn euch zur Volistreckung dieses Urtheils. Der Verurtheilte wendete sich darauf um, sank nochmals nieder und verrichtete knieend ein kur— zes Gebet. Hierauf legte er sich, die Huͤlfe der Scharfrichter ab— weisend, entschlossen selbst auf das Schaffot und auch seine Glieder in die erforderliche Lage und sprach noch die Worte: „Gott sey meiner armen Seele gnaͤdig!“ Einer der Scharfrichter bedeckte ihm darauf das Gesicht mit einem Tuche, und nun wurde die Hinrichtung mit dem Rade von unten auf vollzogen. Nachdem der Delinquent geendet hatte, wurde der Leichnam desselben sofort in den bereit stehenden Sarg gelegt und sodann verscharrt. Die

Volksmenge, welche der Hinrichtung beigewohnt hatte, gab waͤh— rend derselben sast keinen Laut von sich, sondern beobachtete ein tiefes, dem schrecklichen Akte angemessenes Schweigen und ver— ließ, nach Beendigung desselben, sichtlich tief erschuͤttert und in der vollkommensten Ruhe und Ordnung, den Richtplatz.

Ueber die Gewinnung und den Verbrauch der Steinkohlen in Frankreich.

Der Steinkohlen⸗Bergbau begann in Frankreich gegen das Jahr 17090; vor dieser Zeit war der Verbrauch dieses Brenn—⸗ materials, das man aus England und Belgien einführte ö unbe⸗ deutend. Der Ueherfluß an Holz bewirkte, daß die Fbrderung

von Steinkohlen fuͤr die Prisatpersonen, welche sie unternahmen nicht immer gewinnbringend war, und die veraͤnderliche Gefetzge⸗ bung in Betreff der auslaͤndischen Steinkehlen, hemmte auf der anderen Seite die Einfuhr. Spaͤter beguͤnstigte man indeß die Einfuhr durch Herabsetzung der Zölle und ermunterte den ein— heimischen Steinkohlen-Bergbau. Dessen ungeachtet betrug der Verbrauch an Steinkohlen noch im Jahre 1787 nur 4. Millio— nen metrische Quintals ), von denen die Haͤlfte aus Rhein-Preu—

1 metrisches Quintal 1 Ctr. 103 Pfd. 25 Loth Preuß. Gewicht.

814

ßen, Rhein⸗Baiern, Belgien und England kam. Im Jahre 1839 war der Verbrauch nahe 42 Millionen metrische Quintals, welche etwa ein Drittel der gesammten, fuͤr den haͤuslichen Gebrauch und die Beduͤrfnisse der Industrie verwendeten Warme repraͤsen⸗ tirt. Hierbei ist der Verbrauch des Brennholzes zu 45 Millio⸗ nen Stäres ) und 1 Stéres Brennholz gleich 180 Kilogram— mes ) Steinkohlen angenommen. Hiernach ist die wäͤrmeerzeu— gende Kraft des jährlich in Frankreich verbrauchten vegetabilischen Brennmaterials gleich der Warme, welche die Verbrennung von S1 Millionen metrische Quintals entwickeln wurde; und da im Jahre 1839 42 Millionen metrische Quintals Steinkohlen ver— braucht wurden, so bilden sie mehr als ein Drittel des gesamm— ten Verbrauchs.

Nach der in der letzten Zeit stattgehabten Progression wuͤr— den zehn Jahre hinreichen, um die Anwendung der Steinkohlen der Production des Holzes gleich zu setzen. In diesem Augen⸗ blick nimmt die Entwickelung der Steinkohlen-Gewinnung einen schnelleren Gang als jemals; man erweitert die alten Steinkoh— lenbaue und eroͤffnet taͤglich neue.

In Frankreich gehoͤren die Gruben und die daraus gewon— nenen Produkte dem Eigenthuͤmer des Bodens, der sie zu seinem Vortheil ausbeuten kann. Aber dies Recht blieb lange Zeit schlecht bestimmt, und erst im Jahre 1810 ist das Eigenthum und die Ausbeutung der Mineral-Reichthuͤmer durch die Gesetzgebung wahrhaft konstituirt worden. Von dieser Epoche an hat auch die Verwaltung erst die jährliche Ausbeute der Minen offiziell nach— zuweisen vermocht. Diese Nachweisungen haben mit jedem Jahre einen hoͤheren Grad von Gewißheit erlangt und bieten gegen— waͤrtig diejenige Genauigkeit dar, welche bei dergleichen Angaben moͤglich ist. Es geht daraus hervor, wie man aus der nachste⸗ henden Uebersicht ersehen wird, daß die Gewinnung des minerg— lischen Brennmaterials, welche von 1812 1818 stationgir blieb, seit 1819 bestaͤndig zugenommen und besonders seit 1832 einen sehr bemerkenswerthen Aufschwung gewonnen hat. Um die belle noch vollstaͤndiger zu machen, haben wir noch die Ein- ur Ausfuhr von Steinkohlen und den Unterschied beider, so wie den definitiven Betrag des inneren Verbrauchs hinzugefuͤgt. Unterschied

der Einfuhr

und Ausfuhr. Mtr. Quint. Mtr. Quint, 300,000 940,000 300,000 870,000 211, 182 27

8 7 12

18d

sC in kei imifessa Clnuheimtsche Gewinnung.

Jahre. Einfuhr. Ausfuhr. Verbrauch.

Mtr. Quint. 995 231 S/ 58 7,791 9, 325,991

1, 1421, 942

Mtr. Quint. 1812 *** 8 355231 10,0090 1813 7,717,791 170 000 1814 7, 883,716 5 1,442, 275 1815 8, S 15, 812 187,878 2, 306,070 1816 9, 4 16, 389 ] 303,044 2,9) 3, 200) 319,589 1817 10,033, 803 2, 388, 51. 8302 223 219,095 1818 8, 929, 943 2,818, 335,940 2, 482,5 461,620 1819 9,640,699 376, 664 279,1 86 . 1820 10,936, 578 809,197 1821 11,347,141 3, 2 10, 640 1822 11,935,787 380, 693 63, 862 1823 11,952,679 3,269, 261 18,1 1824 13, 256,993 4,621,791 63,696 4,558,109 1825 14,913,815 5,086, 187 56, 149 51,030,038 1826 15 1 bn, , sen 39, 182 1827 16 910,767 5490, 155 19,500 1828 17,740,732 5, 89, 483 53,008 1829 17,445,707 5, 544, 2: 61,188 1830 18,626, 653 373912 60, 117 1831 17, 603, 857 70, 882 1832 19,6028, 551 214,853 1833 20, 576,3 14 3 3 1834 24, S98, 400 226, 180 1835 25,064,166 7,931,014 212,998 1836 28,419,466 9,994,517 264,425 1837 29, 807, 3851 11,440,050 1828 31, 132, 5325 12,270, 300 169160, 345 1839 29,948,613 12, 187,448 11,858, 924 Wir wollen nun einige Bemerkungen machen uͤber die Ko— lumne der Einfuhr ). Von 1815 bis 1838 gewinnt die Ein— fuhr der Belgischen Steinkohlen mit jedem Jahre eine groͤßere Ausdehnung zu Gunsten der Schifffahrts-Linien, die auf der ei— nen Seite zwischen den Gruben von Mons und den hydrographi— schen Bassins der Schelde, Somme, Aisne, Oise, Seine, Marne u. s. w., und auf der andern Seite zwischen denselben Gruben und dem Hafen von Duͤnkirchen, von wo die Belgischen Stein— kohlen bis zum Jahre 1834 in großen Quantitäten nach den Franzoͤsischen Häfen am Kanal und am Ocean verschifft wur— den, eroͤffnet worden sind.

Die seit langer Zeit stationaire Einfuhr von Steinkohlen aus Englund, hat, unter der Herrschaft der Tarife, welche den Bel— gischen Steinkohlen an unseren Gestaden den Vorzug sicherten, bis zum Jahre 1833 nur mittelmäßige Fortschritte gemacht. Aber vom Jahre 1834 an hat die Emfuhr Englischer Stein⸗ kohlen, durch verschiedene Ordonnanzen beguͤnstigt, seit fuͤnf Jahren um das Sechsfache zugenommen, und zwar zum Nach— theil der Einfuhr Belgischer Steinkohlen, die seit jener Zeit die Gestade des Kanals und des Oceans nicht mehr in demselben Verhäͤltnisse versorgen.

Obgleich kein neuer erbffnet worden ist, um den Zu— gang zu den Steinkohlen von Saarbruͤck zu erleichtern, so nimmt doch in Folge der vermehrten Ausbeute und der industriellen Fortschritte der an jenes Steinkohlen-Bassin gräͤnzenden sieben Departements die Einfuhr schnell zu.

Die nachstehende Tabelle enthält eine Uebersicht von der aus

itr. Quint.

33 193,

264, 555

739,354

20,422, 626 22, 281,424 3,528, 207 S98, 770 „939, 448 ᷓ82, 118 55736045 ö G0 596 6,790,311 27,366, 625 , , . 14,059 7,718, 016 9, 730, 092

.

=

r I 1H Q

Meg

. 9

Rhein-Preußen und Rhein-Bayern uͤber Saarbruͤck und St. Im— bert stattgehabten Einfuhr.

Einfuhr uͤber Saarbruͤck und YImbert.

Einfuhr uͤber Sagrbruͤck und St. Ymbert.

Jahre. , re,

Metr. Quintals. 753,419 689, 24 5206, 193 791,856 780,399 897, 830

1, 6, 1,251,378 1,509, 136

Metr. Quintals. 278, 143 425,839 391,797

387,017

1830 1831 1832 1833 1834 1835 1836 1837 1838 1839

1820 1821 1822 1823 1824 13825 1826 1827 1828 1839

10 Steres 3 Klafter Preuß. Maaß, die Klafter zu 108 Kubikfuß Preuß.

) 1 Kilogramm wicht. ö

***

= 2 Pfd. 4 Loth 1 Quentchen Preuß. Ge⸗

Fuͤr die Jahre 1812, 1813, 1811 und 155 sind die gegenwaͤr⸗ tigen Gränzen Frankreichs angenommen worden,. .

= Statt der auf die Einfuhr und Ausfuhr von Coks bezuͤgli⸗ chen Angaben hat man ihr Aequivalent an Steinkohlen gesetzt und angenommen, daß 1 metrifches Quintal Coks 2 metr. Quintals Steinkohlen entspreche.

Das Departement der Mosel ist dasjenige Departement, auf welches der groͤßte Antheil von diesen eingefuͤhrten Steinkeh⸗ len kommt, d. h. etwa ein Drittel; sie werden von den Eisenhuͤt⸗ ten zu Hayange, Moyeuvre, Jamaille, Moulinneuf, Homburg, Baͤrenthal u. s. w., dann von den Dampfmaschinen, den Mili⸗ tair-Arsenalen und den Privat-Wohnungen der Stadt Metz ver— braucht. Im Departement der Meurthe verbrauchen die Saline zu Dieuze, die dortigen Zucker-Siedereien und Papier-Fabriken, fast alle aus Saarbruͤck dort eingefuͤhrten Steinkohlen. Die De⸗

partements Ober- und Nieder-Rhein verbrauchen zusammen etwa 500000 Kilogrammes und der Rest der Preußischen und Baieri⸗ schen Steinkohlen vertheilt sich unter die Departements der Maaß, der oberen Marne und der Vogesen. Leider giebt es fuͤr die Verbreitung dieses Brennmaterials in diese verschiedenen Lok alitaͤ⸗ ten nur gewohnliche Wege, die kostspielig sind und den Verbrauch außerordentlich schwaͤchen. Ist erst die Eirculation durch Eisen— bahnen oder Kanäle erleichtert, so wird Frankreich gewiß Stein— kohlen in betraͤchtlicher Menge, sowohl zum häuslichen Gebrauche, als fuͤr seine industriellen Etablissements in den oͤstlichen Departe— ments, aus Deutschland beziehen.

Das Bassin der Loire steht unter denen, welche Steinkohlen liefern, oben an; im Jahre 1839 hat man ungefaͤhr 12 Millio— en metrische Quintals daselbst gewonnen; dann kommt das Bassin von Valenciennes mit 7,200,009 Quintals; das Bassin von Creu— zot und Blanzy mit 2,250,000 Quintals; das Bassin der Aube mit 1,240,000 Quintals; das Bassin von Alais mit 1,750,000 Quintals, und endlich geben die 55 uͤbrigen inlaͤndischen Bassins zusammen etwa 6,200,600 Quintals; dies giebt im Ganzen die oben erwähnte Total-Ausbeute von etwa 30 Millionen Quintals.

Sieben Departements, das Departement des Nordens, der Loire, der Aisne, der Rhéne, des Pas de Calais, der Sane et Loire und der Seine verbrauchen etwa 20 Millionen Quintals, also ungefaͤhr die Hälfte des Gesammt-Verbrauchs. Vierzig De— partements verbrauchen fast gar keine Seinkohlen; die Einen ha— ben Ueberfluß an vegetabilischem Brennmaterial, den Andern fehlt es an Communications-Wegen, um sich Steinkohlen auf leichte Weise und zu niedrigen Preifen verschaffen zu koͤnnen.

Der Werth der im Jahre 1839 gewonnenen Steinkohlen wird zu 29,905,501 Franken, oder im Mittel zu 97 Centimen das metrische Quintal geschaͤtzt; dies giebt 77 Centimen fuͤr das Hectolitre'). Die Braunkohle figurirt unter der obigen Summe mit 953,651 Quintals zum Werthe von 960384 Fr., und der Anthracit mit 832,906 Quintals zum Werthe von 26 7 247 Fr.

t,,

Dauer der Eisenbahnfahrten am 11. Juli 1841.

AbSgang

Scheffel 13 Metzen Preußisches Maaß

Abgang

j * * . Zeitdauer zeitedlauern 0n Von

8 St. V. St. M.

65 Uhr Morgens... 15 Vormittags. 18 Nachmittas . 15 Nachmittags

Abends...

3 LUhr Morgens . .. 47 Um z Vormittags .. 15 Vormittags. . 12 Nachmittags 15

Nachmittags

hend;

B Den 12. Juli

ö Pr. Cour. . ri es. Geld.

St. Schuld- Seh. 101 1032 Pr. Euntl. Obl. 30.4 1011 10130 Prüm. Sch. der

J 102 1013 1033 1034 100 in Th. 48 Westp. Pfandhbr. 1 ö 102 Grossh. Pos. do. 106 Ostpr. Pfandbr. 3

1841.

Cour.

Geld.

A C . Brl. Pots. Eisenb. do. do. Prior. Act. Med I. pz. Eisenb. do. do. Prior. Act. Berl. Anh. Eisenb. o. do. Prior Act. Düss. Els. Fisenb. do. do. Prior. Act. Rhein. Gold Friedrichsdr or Andre Goldmijn

zen à 5 Th.

Seehandlung. Kurim. Schuldv. Berl. Stadt- Ohl. Ellinger do. ͤ

Danz. do.

Eisenb.

162 al marco **

102

102

Pomm. do. Kur 11. Neum. do. f

Schlesische do.

Disconto

Auswärtige Börsen. 8. Juli. Niederl. wirkl. Schuld 51 Kanz. Bill. 24 5 59 Span. 2035. Passive. 5. Prüm. Sch. —. Pol. —. Oesterr. —. Antwerpen, 7. Juni, Ting 5 ern nn, 29 . * 11 Frankfurt a. M., 9. Juli. Oesterr. 55 Met. 106 6. 263 55 ne. 15 24 . Nank- Act. I989. 199. ; zu 500 kl. 163 1337. Loose zu 100 EI. —. (do. 415 Anl. 101 (1. Polu. Loose 71 C. 23 5 Iloll. 50 . 50. Lisenbaln - Actien. St. do. linkes —. München- Augshurz 87 G. Dresden 991 G. Köln- Aachen 99 G. IIampburg, 10. Juli. Bank- Actien 1655 6. Faris, 7 ml, 5 Rente 114. 85. 76. G65 58 Neapl. au compt. 102. 59 Rente 35 Port. —. Wien, 7. ö

Amsterdam, 55 do. 100 3.

Ausg. —. LZinsl. . Preuss.

10 9077 2 45 97 5 ( .

Partial - Ol. —. Preuss. Präm. Sch. 79 G.

R060 . 1 . O55 Span. Anl. 21 .. 214.

1090 Loose

Versailles rechtes Ufer —.

Strasshursg -— Basel 250 Kr.

Germain —.

Leipæzisꝶ-

Engl. Russ. 1085. 33 Rente sin cour. 57

3

sin cour. Span. Passive S. 6 ,

de 18339 106.

190 2 .

uli. 54 Met. 105.

5 Bank- Actien 1613. Aul. de 1834 1323.

Königliche Schauspiele.

Dienstag, 13. Just. Im Opernhause: Jessonda. Oper in 3 Abthli, mit Tanz. Musik von L. Spohr. (Mad. Spatzer— Gentiluomo, vom Koͤnigl. Hof-Theater zu Hannover: Jessonda, und Dlle. Spatzer, von demselben Theater: Amazily als Gastrollen.)

Mittwoch, 14. Juli. Im Schauspielhause: Das zugemauerte Fenster, Lustspiel in 1 Akt, von Kotzebue. Hierauf: Der Pflege⸗ vater, Schauspiel in 4 Abtheil., vom Verfasser von: Luͤge und Wahrheit.

Königsstädtisches Theater.

Dienstag, 13. Juli. Die Reise auf gemeinschaftliche Kosten Posse in 5 Akten, von L. Angely.

Mittwoch, 14. Juli. Italiänische Opern-Vorstellung. (Abon— nement suspendu,) Auf allgemeines Begehren zum erstenmale wiederholt: Jorma. Opera in 2 Atti. Poesia del Sgr. Romani. Musica del Maestro (av. Vingenzo Bellini. (Mad. Pasta, erste Kammer⸗-Saͤngerin Sr. Majestaͤt des Kaisers von Oesterreich, wird als Norma in dieser Oper zum letztenmale auftreten.)

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.

Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.

911 1e

Preußische Staats-Zeitung.

Inhalt. Amtl. Nachr.

Landtags⸗Angelegenheiten. Rhein-Provinz. Befugniß der Kreisstaͤnde, Ausgaben zu beschließen. bahn von Koͤln nach Minden. . ö

Frankreich. Paris. Das „Journal des Debats“ über dis i ng⸗ sten aufruͤhrerischen Bewegungen im Osman. Reiche. = Rfes gungs- Arbeiten. Tunis. = Vermischtes. Brief aus Paris. Die Sendung des Herrn Piscatory. Toulouse.)

Grosbrit. u. Irl. London. Aufenthalt der Koͤnigin und beab⸗— sichtigte Reisè des Prinzen Albrecht. Sprecher-Kandidaten. Minister⸗-Krisis. Lord Palmerston vergleicht die Britische Krieg⸗ führung in Asien mit der Französ, in Afrika. Schilder. der auswaͤrt. Politik des jetzigen Ministeriums. Der „Sun“ uͤber die Wahlen. Orient. Frage. Brit. Flotten Kommando s. Ungluͤck durch Umschlagen eines Dampfbootes. Schließung des Vauxhall. ö

Belgien. Brüssel. Zoll⸗Verein mit Frankreich -

Dentsche Bundesstaaten. Koburg. Anwesenheit hoher Perso⸗ nen. Detmold. Inspicion des Bundes⸗Kontingents. Schreiben aus Frankfurt. (Boͤrse; Bundestag; Persduliches)

Oesterreich. Schreiben aus Marienbad. Geburtsfest des Kai⸗ sers von Rußland.) .

Schweiz. Bern. Erdffnung der ordentlichen Tagsatzung. Lo⸗ earn. Erbitterung gegen die Aufruͤhrer. Zusammenberufung des Gr. Rathes von Tessin. ö. .

Italien. Rom. Berichtigung hinsichtlich auswaͤrtiger Verhaͤltnisse,

Türkei. Kon stantinopęel. Aegypt. Finanzen. Mißhelligkeiten zwischen der Pforte und Griechenland. Kuͤnftige Stellung der Beschire im Libanon. J .

Inland. Berlin. Erlaß der Koͤnigl. Niederlündischen Gesandt. schaft in Bezug auf die in Niederlaͤndische Dienste eintretenden Militair- Aerzte. Bromberg. Bauern-Pferderennen. Ko⸗ blenz. Koͤnigin von Griechenland.

Die Republik Venezuela.

Beilage. Dentsche Bundesstaaten. Hannover. Nachtraͤgl. Mittheil. uͤb. die Verhandl. der zweiten Kammer. Adreß-Ent wurf eines Mitgliedes von ministerieller Seite. Schreiben aus Altenburg. (Nachrichten aus Neu Holland. Auswanderung. Das Armengesetz u. Geschlossenheit der Bauerguͤter. Juland. Halle. Universitaͤt. Schreiben aus Erfurt, (Salzwerke.) Wiss. Kunst. u. Lit. Louis Rousseau la Croisade etèe.

Deichwesen. Eisen⸗

Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

Se. Majestaäͤt der Koͤnig haben Allergnädigst geruht:

Dem Salinen-Kassen-Rendanten, Hofrath Friedrich zu Kbslin, und dem Botenmeister Wittig im Ministerium des In⸗ nern und der Polizei, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, so wie dem Polizeidiener Schellewald zu Menden das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen;

Dem im Finanz-Ministerium angestellten Geheimen expedi⸗ renden Secretair, Hofrath Jochm us, den Charakter als Gehei— mer Hofrath beizulegen, und

Den Bildhauer und Lehrer Kiß zum Professor bei dem hiesigen Gewerbe⸗-Institute zu ernennen.

Die Ziehung der 1sten Klasse Säster Koͤnigl. Klassen-Kotterie wird nach planmäßiger Bestimmung den 15ten d. M. fruͤh um 7 Uhr ihren Anfang nehmen; das Einzaͤhlen der. saͤmmtlichen 112, 000 Ziehungs-Nummern aber, nebst den 3000 Gewinnen ge— dachter erster Klasse schon heute, Nachmittags 3 Uhr durch die Königl. Ziehungs-Kommmissarien bffentlich und im Beiseyn der Lotterie-Einnehmer Seeger und Securius hierselbst im Ziehungs— saal des Lotteriehauses stattfinden.

Berlin, den 14. Juli 1841.

Königl. Preußische General-Lotterie-Direction.

Dem Kaufmann E. W. Ulmann in Berlin ist unter dem

8. Juli 1841 ein Einfuͤhrungs-Patent auf die durch Zeichnungen und Beschreibungen nachge— wiesenen und in ihrer ganzen Zusammensetzung fuͤr neu und eigenthuͤmlich erachteten Maschinen zur Fabrication von Haken und Oesen, erstere mit Federzungen,

fuͤr den Zeitraum von Acht Jahren, von jenem Tage an gerech—

net, und den Umfang der Monarchie ertheilt worden.

CTandtags-Angelegenheiten.

RNhein⸗Provinz.

Düsseld orf, 5. Juli. Vom Landtags-Kommissarius wird das Allerhböchste Dekret vom 30sten v. M, die einstweilige Zuruͤck— nahme der Proposition, die Deich-Ordnung betreffend, mit dem Anheimgeben mitgetheilt, ob den Kreisständen der betheiligten Kreise Duisburg Und Rees die Begutachtung dieses Gesetz-Ent— wurfs seiner Zeit vorgelegt werden solle, indem bei den vielen uͤbrigen vorliegenden Propositionen die Zeit des Landtages ohne— hin zu der Berathung uͤber denselben nicht ausreichen wurde. Nach reiflicher Erwaͤgüng aller Verhaͤltnisse ist die Versammlung jedoch der Meinung, daß, bei der Wichtigkeit des Gegenstandes, fuͤr verschiedene Theile der Provinz und der nicht dringlichen Nothwendigkeit, die bestehende Deich-Ordnung durch eine neue zu ersetzen, der Konig gebeten werden moge, die Wahl einer aus ortskundigen Beamten und staͤndischen Deputirten bestehenden Kommission zur Pruͤfung des Entwurfes gestatten, den Ent— wurf aber mit diesem Gutachten dem naͤchsten Landtage wieder vorlegen lassen zu wollen.

Das Referat uͤber die 13te Allerhoͤchste Proposition, betref— fend die Befugniß der Kreisstaͤnde, Namens der Kreis-Corpora— tionen Ausgaben zu beschließen, verbreitet sich zunächst uͤber die Bedenklichkeiten, welche der fuͤnfte Landtag hinsichtlich dieser An— gelegenheit, besonders in der damals noch bestehenden mangelhaf— ten Zusammensetzung der Kreisstaͤndischen Corporationen, gefun—

Juli

Berlin, Mittwoch den 14 ten

den, welchem Mißverhaͤltniß indessen durch Erweiterung dieses Instituts Abhuͤlfe geschehen. Es wird daher zur Pruͤfung der einzelnen 95. des nunmehr vorliegenden neuen Gesetz⸗ Entwurfs geschritten. Allein von verschiedenen Abgeordneten werden neue Beschwerden gegen Annahme des Gesetzes erhoben, welche in der angeblich mr r nl n len Vertretung der staͤdtischen gegen die Landgemeinden bei den Kreistagen ihren Grund haben, und daher wird die Meinung ausgesprochen, dahin anzutragen, daß dem ganzen Gesetze bis zum Eintritt der zu erwartenden neuen Kommunal-Ordnung Anstand gegeben werden möge. Hiergegen wird aber bemerkt, daß auf dem fruheren Landtage von solchem Vorbehalt nicht die Rede gewesen, und daß es daher unzulaͤssig erscheine, nach Erledigung der damals vorwaltenden Beschwer— nissen auf abermalige Vertagung des Gesetzes antragen zu wollen. Nach sehr ausfuͤhrlicher Erörterung dieses Gegenstandes spricht sich der Beschluß der Majoritaͤt dahin aus, daß die Berathung des Gesetz- Entwurfes zwar angenommen, Se. Majestaͤt der Koͤ— nig aber gebeten werden möge, die Einfuͤhrung desselben bis zum Eintritt der neuen Kommunal-Ordnung aussetzen zu wollen.

Düsseldorf, 6. Juli. In der heute stattgefundenen abge— sonderten Berathung des Standes der Staͤdte wurde eine Adresse an des Koöͤnigs Masestaͤt wegen Wiedererrichtung eines besonderen Handels-Ministeriums votirt.

Hierauf wird der Bericht des 9ten Ausschusses uͤber den An— trag, eine Eisenbahn von Köln nach Minden aus Staats-Fonds oder Kreirung besonderer, aus dem Ertrage der Bahn zu amor— tisirenden Kassen-Anweisungen anzulegen, vorgetragen. Es wird hierbei erinnert, der vierte Landtags-Abschied habe bereits die Be⸗ streitung solcher Anlagen auf Staatskosten abgelehnt. Darauf habe sich die Rhein-Wöeser Eisenbahn-Gesellschaft gebildet und nach einiger Zeit wiederaufgelbst. Gegenwaͤrtig habe die Rheinische Ge— sellschaft in Berbindung mit der Staats-Behoͤrde die Ausfuͤhrung der Bahn von Koln nach Minden unternommen, der Direktor derselben aber sey noch in Berlin anwesend und die Verhandlung uͤber die zweckmaͤßigste Richtung der Bahn noch nicht geschlossen. Es mochte daher bedenklich scheinen, durch voreiliges Einschreiten den Gang dieser Verhandlungen zu unterbrechen. Die Uebernahme der Kosten durch den Staat sey definitiv abgeschlagen und hin⸗ reichend motivirt, da die Befriedigung ahnlicher Anspruͤche aus allen Theilen der Monarchie unmoglich seyn wurde; außer diesen seyen nur noch zwei Mittel uͤbrig gewesen, entweder die Bildung einer neuen Gesellschaft, oder die Ausfuͤhrung durch die Rheini— sche Gesellschaft. Man habe Letzteres vorgezogen, weil die Kosten sich bei dem Vorhandenseyn manches techmischen Bedarfs und dem großeren Gesichtskreise und dadurch gewonnener größeren Garan— fie einer bereits bestehenden Directson ungleich geringer stellen wurden, als bei dem Aufsuchen ganz neuer Verhaͤltnisse und Ver— bindungen. Ueber die Richtung sey indeß noch nichts entschieden, und auch dazu der Zeitpunkt noch nicht gekommen. Daher sey dem Könige nur fuͤr das bereits Geschehene zu danken, nicht aber die Beruͤcksichtigung jetzt schon in anderer Hinsicht in Anspruch zu nehmen. Auf die Lokal-Interessen wuͤrde ohne Zweifel spaͤter Bedacht genommen werden, wogegen fernere Anträge in diesem Augenblicke nur Mißtrauen gegen die Gesellschaft und gegen den Staat verrathen würden. Diesen Ansichten schließen sich an— dere Abgeordnete mit dem Bemerken an, daß so gut wie Elberfeld auch andere, namentlich die noͤrdlicheren Theile der Provinz, eine Beguͤn— stigung fuͤr sich wuͤrden in Anspruch nehmen koͤnnen. In Beziehung auf die von dem Staate zu hoffende Aus huͤlfe wird bemerkt, daß wohl die Kreirung besonderer, Kassen— Anweisungen der Bildung eines Aktienfonds, vorzuͤglich bei dem Mangel an Papiergeld am Rheine, vorzuziehen und de— ren Wiedereinziehung und Vernichtung spaͤter bewirkt werden koͤnne. Der Antragsteller kommt auf seine Bemerkungen zu— ruͤck und ist der Meinung, daß wegen des fruͤheren abschlaͤglichen Bescheides man auf die Aushuͤlfe des Staates nicht verzichten daͤrfe; mochten dann auch andere Provinzen gleiche Verguͤnsti⸗ gungen in Anspruch nehmen, so koͤnne man sich immer nur freuen, daß das Ziel allseitig um so eher erreicht werde. Ueberdies liege ja schon die Erklaͤrung vor, daß auf dem Wege der Actien nicht durchzukommen; neben dem Dank muͤssen daher neue Bitten an den Thron gebracht werden. Auch sey auf die Richtung schon gewissermaßen ein Recht erworben, da diese bei der Nhein⸗Weser⸗ bahn schon festgestellt und diese Zusage nicht zuruͤckgenommen worden. Von anderer Seite wird geäußert, es scheinen dem Antrage hauptsaäͤchlich zwei Absichten zum Grunde zu liegen, ein— mal der Rheinischen Gesellschaft die Fortseßung der Bahn zu entziehen; dann die Richtung uͤber Elberfeld in jeder Weise durchzusetzen. Die erste gehoͤrt um so weniger vor, die Stände, als keine Gruͤnde vorliegen, die von der Rheinischen Gesellschast bewirkte Erwerbung zuruͤckwzunehmen, indem ihre Operationen sich noch in keiner Weise als mangelhaft erwiesen; die andere aber werde schwerlich Unterstuͤtzung sinden, da schon nachgewiesen, daß sie 3 Millionen theurer seyn würde, als eine andere Richtung. Warum also die Hoffnungen des Landtages auf einen besseren Erfolg voreilig zerstbren und dessen Verwen⸗ dung fuͤr die Kreirung von neuen Kassen-Anweisungen, mithin von? neuer Staatsschüld in Anspruch nehmen, deren Amor— tisirung aus dem Ertrage einer uͤbertheuren Anlage offen— bar sehr zweifelhaft seyn wurde. Referent glaubt sich gegen den Borwurf, als beabsichtige der Antrag, der Rheinischen Gesellschaft den Bau entziehen zu. wollen, verwahren zu muͤssen. Es frage sich nur, ob die Aushuͤlfg des Staates nicht besser und sicherer sey, als die jeder Privat-Gesellschaft. Die Richtung möge immerhin noch außer Acht gelassen werden. Es erhoben sich noch andere Stimmen fuͤr die Verwendung bei dem Staate, da der Direktor geschrieben, es gehe die Actienzeichnung nicht vorwaͤrts. Letztere Anfrage wird jedoch in dieser Fassung bestritten, indem der Direktor nur geaͤußzert er habe die Actien⸗ zeichnung einstweilen einstellen lassen. Ein Abgeordneter des zwei— ten Standes will die Frage, ob das Unternehmen durch den Staat oder durch Private gefördert, und ob, wenn durch ersteren, erwor—

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bene Rechte gekraͤnkt werden, unerbrtert lassen, und bemerkt, es

handele sich bei allen großartigen Unternehmungen doch nur von ei⸗ nem Prinzip. Im frühesten Alterthum, sey Despotismus und Sklaventhum, im Mittel-Alter das religibse Element, in neuerer Zeit der bewährte Geist der Association der maͤchtige Hebel gewe⸗ sen, aber stets bleibe zu untersuchen, welches ist der Zweck und welches die Mittel. Im vorliegenden Falle sey es wohl nur Geld und nochmals Geld und abermals Geld. Traͤte nun der Staat ein, so seyen es am Ende doch nur die Taschen der Kontrihuen⸗ ten, aus welchen die Millionen zusammengeholt werden muͤssen. Es komme also darauf an, wie das Land bei der Sache interessirt sey. Stelle es sich also vortheilhaft heraus, so sey es billig, daß der Staat sie beguͤnstige und unterstuͤtze, jedoch ohne Beein⸗ traͤchtigung dritter Personen. Alsdann aber scheine das direkte Einschreiten, zur schnelleren Erreichung der politischen und indu⸗ striellen Zwecke, jeder Betheiligung bei einer Gesellschaft vorzuzie—⸗ hen. Als solche halbe Maßregel muͤsse auch die vorgeschlagene Kreirung von Kassen-Anweisungen betrachtet werden, die immer nichts Anderes seyen, als eine Vermehrung der Staatsschuld. Von einem anderen Deputirten wird wiederholt die beabsichtigte Beeinträchtigung der Rheinischen Gesellschaft in Abrede gestellt, auch moge die Richtung noch auf sich beruhen; allein die Ver⸗ mittelung der Staͤnde zur Anschaffung des baaren Fonds durch den Staat werde beantragt, welcher bei deren Sicherstellung selbst am meisten interessirt sey; in wie weit sich derselbe aber bewogen finde, auch andere Provinzen in aͤhnlicher Weise zu beguͤnstigen, muͤsse ihm anheimgestellt bleiben. Einer der fruͤheren Redner er— wiederte, die Rechte, welche die Rheinische Gesellschaft erworben, muͤssen unangetastet bleiben, und die Staͤnde koͤnnen sich mit der An⸗ gelegenheit fruͤher nicht befassen, als bis sie von der Gesellschaft selbst darum angegangen werden. Es wird hinzugefuͤgt, die Ausfuhrung scheine jeden Falles gesichert, darum sey der Antrag, die Ausfuͤhrung auf Staatskosten zu erbitten, nicht an der Zeit. Dagegen wird geaͤußert, der Ertrag scheine aber noch sehr un— sicher, und daher die Betheiligung des. Staates nicht rathsam. Referent entgegnet, der Ertrag allein dürfe den Stagt nicht be⸗ stimmen, sonst duͤrfte er auch keine Chausseen bauen. Ferner wird der Zutritt des Staates, nicht aber die Emanirung neuer Kas⸗ sen-Anweisungen, von mehreren Seiten fuͤr wuͤnschenswerth gehal⸗ ten, indem er sonst als Unternehmer sich hinstellte, dessen ganzer Fonds mdalicherweise z. B. bei dem ersten Kanonenschuß eines Krieges sich leicht entwerthen koͤnne. Referent stellt daher den Antrag einfach auf Zutritt des Staates. Der Antragsteller haͤlt die Uebernahme des Baues fuͤr das Angemessenste. Die angeblich erworbenen Rechte der Rheinischen Gesellschaft glaubt er nicht anerkennen zu können, vielmehr habe sie sich nur zur Anstellung von Versuchen erbo— ten. Da nun die Actienzeichnung zu mißlingen scheine, so sey es wohl an der Zeit, sich an den Staat zu wenden. Allerdings haben die Stande die Gesellschaft nicht zu bevormunden, jedoch das Unternehmen zu beguͤnstigen und somit sich an den König zu wenden, dem die Art der Ausfuͤhrung des Baues auf Staats kosten zu uͤberlassen sey. Ein fruͤherer Redner entgegnet, dem Landtage stehe es nicht zu, Privatinteressen zu beguͤnstigen. Bei der angegebenen Richtung wuͤrde es sich von einem Mehrbetrag von 3 Millionen handeln, welche der Staat reinem Privat⸗Inter⸗ esse opfern solle. Nachdem der Antragsteller sich mit dieser Be⸗ hauptung nicht einverstanden erklaren, vielmehr das Interesse eines wichtigen Theiles der Provinz nicht als Privatinteresse bezeichnet zu sehen wuͤnscht, wird die Diskussion geschlossen und die Frage ge⸗ stellt: ob Se. Majestaͤt der König zu bitten sey, daß die Eisen— bahn von Koͤln durch das Wupperthal nach Minden auf Staats— kosten ausgefuͤhrt werden möge. Da sich gegen die Stellung der Frage eine laute Opposition erhebt, so wird dieselbe dahin modifi⸗ zirt: ob Se. Majestaͤt gebeten werden solle, eine Eisenbahn von Deuz nach Minden durch den Staat ausfuͤhren zu lassen, und diese Frage wird mit 50 gegen 25 Stimmen verneint. Berichtigung. In Nr. 192 dieser Zeitung ist S. 1

Sp. 3, Z. 41 von unten zu lesen: „die vierte endlich von 17 Stimmen bejaht und von 28 (nicht 48) verneint.“

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Zeitungs Nachrichten. Ausland.

Frankreich.

Paris, 8. Juli. Da die Oppositions-Presse in den letzten Tagen den Aufstand in Kandien, die Unruhen in Syrien und Bulgarien, und uͤberhaupt die sichtbare Schwache des Osmani⸗ schen Reichskoͤrpers, zum Stoff einer starken Polemik gemacht, so nimmt nun heute das „Journal des Dabats“, und man ver⸗ muthet als Organ der Regierung, das Wort, um die Grund⸗ saͤtze anzudeuten, welche man, falls diese Verwickelungen von Dauer seyn sollten, gegen die Pforte und ihre christlichen Unter⸗ thanen zu befolgen gedenkt. Sympathieen fuͤr die insurgirten Vblkerschaften werden zugestanden; dann aber macht es die An⸗ sicht geltend, daß man fuͤrs erste sich jeder thaͤtigen Intervention, wozu auch die Bildung neuer Griechen⸗-Comitès gehören wuͤrde, ent⸗ halten musse. Zur Unterstüͤtzung dieser Ansicht sagt das genannte Blatt: „Muͤßigen Geistern ist es gestattet, keine Ruͤcksicht auf Schwie⸗ rigkeiten zu nehmen, auf den Ruinen der Turkei ein triumphi⸗ rendes Griechisches Reich auszufuͤhren und, wie durch ein Wun⸗ der, alle Interessen zu versoͤhnen. Wir stellen eine praktische Frage; wir fragen: Wenn Frankreich die Insurrection der christ⸗ lichen Bevölkerung unter seinen Schutz nehmen wollte, wurde es ihr dadurch nicht mehr Boöͤses als Gutes erweisen? Ist dies die Art der Intervention, welche die Menschlichkeit, die Rernunfe= eine gesunde Politik von uns fordern? Wenn wir ein Verpflich⸗ tung der Sympathie, der Großmuth, der brder chen, e,, gegen die Thristen des Orients haben, so haben wir damm 4

n, ,,. igke⸗ die Tärken und Pflicht minder Pflichten der Gerechtigkeit gegen

2 egen uns selbst zu erfuͤl⸗ ten eines wohlverstandenen Interesses geg i ah ber ken, Wir! tůnnen zwischen beiden Entschlössen wählen, ader