1841 / 197 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

schlen. Heute thut man es nicht 61 zwei Auflagen

. Ran 236 6 8 ie Ei o lange Zeit e en. ie i eh g größerer Sicherheit lesen ande gegeben. Weltleute, wie Gelehrte, wissen Sie mehrere Zweifel aufgeklaͤrt, mehrere T

ah 6 mehrere Urtheile zurechtgewiesen haben, und Sie erkennen,

daß 1 wenig Wahrheit der Geschichte nichts schadet.

Sbgleich indeß Ihre ürtheile im Allgemeinen sehr billig sind, wurde es mir erlaubt seyn, von einigen derselben abzuweichen?

Sind Sie z. B. nicht gegen den Kardinal Richel

wegen feines Geistes, ein wenig zu nachsichtig⸗ Rehn a hin ist es der Kardinal Richelieu, der Regierung Ludwig's XII. ; s Bräͤusekopf des Cogdjutors von Retz abgehangen, daß rung niemals ins Leben getreten waͤre, ĩ Richelieu hat sich zu oft uber die Gesetze hinwe hat nie eines anerkannt.

tet seines Genies, ein wenig zu streng, und gegen den Kardinal von

ng der Memoiren unterhalten, Aber man wird sie mit grdͤße⸗ Dank der Fackel, die Sie

vorbereitete, und es hat nicht von jenem

S6

Richelieu bewies wenigstens der Tugend eine Art chkeiten beobachtete;

haben darauf d j 16. erbietung, indem er gewisse Schickli

sich darin, Allem zu trotzen, er

Ihnen Dank hatsachen be⸗

ieu, ungeach⸗ v Fronde angehoͤrt hatten, da hatte

die glorreiche vr was von seinem Geiste zu verlieren, diese Regie

Reue zu gehen, und sich am 2.

ggesetzt; Retz

Allgemeiner Anzeiger für

Bekanntmachungen.

Alle diejenigen Personen, welche

15 An das im Hypotheken⸗Buch des Grundstuͤcks la zu Krieffohl Nr. S zum Rechte der ersten Ver⸗ u besserung fuͤr die 3 Geschwister Florentine, Jo⸗ hann Christian Leopold und Wilhelmine Re⸗ kowski eingetragene Kapital von 600 Fl. . Geldes oder 156 Thlr.

2) An das im Hypotheken⸗Buch des Grundstuͤcks hier⸗ fer General Versammlung die statutmaͤßige Erneuernng

2,

selbst in der Gerbergasse Nr. 9 fuͤr den Apothe⸗ d ker⸗Gesellen Johann Michel Felzki eingetragene g Pfenntaztns Rapttal von 1100 Fi. Danz. Geldes

Brie fs⸗Inhaber Anspruͤche

sich aber die Geschwister Florentine, Johann Christian in

Lebpold und Wilhelmine Rekowski, so wie die Erben des a Apotheker⸗Gesellen Johann Michael Felski, nament⸗

lich die Johanna Wilhelmine Felski, verchelichte Be- werden, diente Ferdinand Heinke, werden hiermit aufgefordert, Actionairs und die Nummern

solche binnen 3 Monaten, spaͤtestens aber in dem auf g ben 24. (vier und zwanzigsten) September

d. JF, Vormittags 10 Uhr, Die Direction der Rhein⸗Weser-Eisenbahn Aetien

vor dem Herrs Land und Stadt⸗Gerichts⸗Rath Els⸗ ner auf dem Stadt⸗Gerichtshguse hierselbst anberaum⸗ v ten Termin anzumelden und zu begruͤnden, widri⸗ genfalls sie mit ihren etwanigen Anspruͤchen werden präkludirt und gedachte Dokumente werden fuͤr un⸗ guͤltig erklaͤrt werden. Dan den 21. Mai 1841. . Königl. Preuß. Land- und Stadt⸗-Gericht.

Da über das Vermögen des Kaufmanns Lbwenstein hierfelbst der Konkurs erdffnet worden, so laden wir dessen Glaͤubiger hierdurch vor, am. 16. vember er, Vormittags 10 uhr, auf dem Land und Stadtgericht vor dem Direktor Knauff per sͤnlich oder durch einen mit Vollmacht und Information verfehenen Stellvertreter zu erscheinen, um ihre For derungen an Kapital und Zinsen vollstaͤndig zu liqui⸗ diren Und die zur Feststellung derselben dienenden Be⸗ weismittel anzuzeigen, widrigenfalls die Ausbleiben. den mit ihren Ansprüchen an die Masse praͤkludirt und ihnen gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird. Zugleich wird ihnen der Herr Justiz⸗-Kommissarius von Eichmann, als Bevollmaͤchtigter in Vorschlag gebracht.

Stolp, den 30. April 1841.

Königl. Land- und Stadtgericht.

n

Berlin⸗-Frankfurter-Eisenbahn.

hierdurch ergebenst ein, mit dem Bemerken, daß in die⸗ : 3. D. ber 484. Vormittags zu gewoͤhnlicher Gerichtszeit,

Stadtgerichtsstelle in der schaftssachen in Person oder an den Bevollmaͤchtigte, welche von . j V /? 2 * 43 38 . 1 = 83 ꝛivische Strafe 1e siae Syrer, 2 estellen als Eigenthümer, Cefsionarien, Pfand⸗ oder sonstige beiden vorhergehenden Tagen, Vormittags zwischen 8 Strafe an hiesigem Orte zu bestelle 1 ; ? u zu 3 haben, 68 12 9. ö, ; dr uhr, richtlicher Vollmacht zu versehen sind, auch, so weit

Dronning Maria, Capt. Saag, an jedem

Montag Mittag 12 Uhr von Kopenhagen erpedirt wer- a bringen un Ver Die Preise und ubrigen Bedingungen bleiben er desselben fuͤr gestaͤndig und uͤberfuͤhrt

den. r des 4 sich einzulassen, auch d

Adolph ganz die in fruͤheren Jahren bekannten, und die Befoͤr derungen zwischen Stettin und s

N= ganzunter denselben Verhaͤltnissen als mit dem Dampf schiff Kronprinzessin. Capt.

am Abend zu erreichen. Die PJ haͤltnisse bleiben auch bei diesem diesel im vorigen Jahre. Frachtguͤter werden bis 2 Stunden

19ten d. M. beschlossen, eine General-Versammlung gen als Erben, Glaͤubiger oder au andern Rechtsgrunde Anspruͤche zu dung der Ausschließung und daß sie widrigenfalls ihrer Ansp Wiedereinsetzung in senen dem seine Intestat-Erben bezeichnet hat.

r Actionaire zu berufen.

Mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt, bei Vermei Verwarnung, so wie der Rechtswohlthat der den vorigen Stand, so Ressource⸗Gesellschaft hier auf Doönnerstag den Anderen zusteht, fuͤr verl

anderweit geladen, daß sie

den wir die Actionaire des Rhein-Weser-Eisenbahn nternehmenz zu einer . General⸗Versammlung im großen Saale der

26. Au gust . Morgens 9 Uhr,

*

es Verwaltungsraths um ein lieder stattfinden wird. —ö ö Die Einlaßkarten und Stimmkarten sind

Fuͤnfthell seiner Mit

Uhr uͤnd Nachmittags zwischen 3 und dem Geschaͤftszimmer der unterzeichneten bzufordern.

Zulaͤssrge Vollmachten koͤnnen nur wenn darin die Namen der zu v

anz deutlich angegeben sind. Minden, den 24. Juni 1846.

Gesellschaft. on Spreckelsen.

erstag Mittag 12 Uhr von Stettin, und an jedem d

Blahm, welches an jedem Dienstag Mittags 12 Uhr, an jedem Donnerstag Morgens 8 Uhr und ͤ an jedem Sonnabend Morgens 5 Uhr

von Stettin abgefertigt wird, und am Montag Mit- kenntnisses, so

der Ankunft von Ruͤgen, aber Mittwoch und; Freitag, 463 von Swinemuͤnde abgeht.

tags nach Morgens s Uhr,

lustig und wuͤnschte sich Gluͤck zu seinen Lastern; ein Beweis hiervon ist die Antwort, die er eines Tages dem Guy Joly, Rath im Cha⸗ telet, gab, der ihm sein zuͤgelloses Leben vorwarf: Freund, Du verlierst Deine Zeit damit, mir zu predigen. wohl, daß ich nur ein Schurke (Coquin) bin. Trotz will ich es seyn, weil ich mehr Vergnuͤgen dabei habe u. s. w.“

Aber am Tage der Entscheidung, als der Köoͤnig die Huldigung vieler Fürsten und Herren empfing, di ro Ihr Schuͤtzling, mein Herr (und dieser Schutz gilt so viel wie ein anderer) Ihr verfuͤhrerischer Schuͤtz⸗ ling, der Coadjutor Retz, der zur Vernunft gekommen war, ohne et⸗ v der Coadjutor, sage ich, hatte die Ruͤckkehr des Koͤnigs nicht abgewartet,

Geistlichkeit in Compiagne zu stellen. foucauld, ein anderer Fuhrer der Frondeurs, der no

Direction noͤthig, gehörig bevor

insbesond kunden,

irt wer auf das Vorbringen unter

winemuͤnde geschehen Vermei den, anzuerkennen hat, sowohl, d rität halber unter sich von 6 zu 6 Tagen bis zur Quadruplik verfahren, dann beschließen und

von Ehr⸗ e Retz gefiel machte sich uͤber die Tugend eine

„Mein armer Ich weiß Aber aller Welt zum

die am Tage zuvor noch der

um das erste Zeichen der September mit seiner ganzen Der He e, von La Roche⸗

) nicht die strenge

Feder der Mor die Saturnalien der anfangs von der Amnestie ausgenommen, zögerte wenigstens nicht, me so guten Beispiele zu folgen. ohne sich lange bitten zu lassen, mit dem Herzog von Bouilfon und jenem Lenet, der, nach dem Urtheile der Frau von Sevigné, „so viel Geist nals Mazarin, und als Le derliche Vereinigung zu erkennen gab, erwiderte er ruhig: „In Frank— reich geschieht Alles.“

schichte sagt,

weit sie Einem oder lustig zu achten, hierdurch

alisten ergriffen und sich als junger Mann blind in

Fronde stürzte, der Herzog von La Rochefoucauld,

Er stieg sogar, wie die Ge⸗

wie Zwoöͤlf hatte“, in den Wagen des Kardi⸗ Lenet ihm sein Erstaunen uͤber eine so wun⸗

Ja, in Frankreich geschieht Alles; aber was selbst in Frankreich

den 16. Dezember 1841,

Section fuͤr

die ihrem Kurator ur Quittung in Empfa daß

Erben und Glaͤubiger dagegen ihre Anspruͤche, un⸗ Vorlaͤnder. W. Tappen. ter Beibringung der erforderlichen Be ere unter Production der bezüglichen U

kuunden, auch nach Befinden unter Erdrterung d Waͤhrend des Monats Juli wird das Dampfschiff Prioritaͤt binnen o Tagen vom Tage des Termir Don- aͤn gerechnet, liquidiren, mit dem bestellten Kontra⸗—

iktor, welcher binnen der naͤchstfolgenden 6 Tage

der Verwa

den 1. Februar 1842

der Inrotulation der Akten zu Abfassung eines Er⸗

wie den 15. Maͤrz 1842

der Bekanntmachung desselben, womit bei ihrem Aus⸗

g. bleiben gedachten Tages, Mittags um 12 Uhr, in

Die Reise an den Sonn contumaciam verfahren werden wird, gewartig seyn .

abenden erstreckt sich bis Putbus, wohin das Schiff, sollen.

nach einem kurzen Verweilen in Swinemünde, am Abend gelangt, am Sonntgge daselbst liegen bleibt und am Montag Morgen 4 uhr wieder abgeht, um, nach einem geringen Verweilen in Swinemuͤnde, Stettin

Leipzig, den 6. Juli 1846.

Das Stadtgericht zu Leipzig,

Weber, Stadtgeri A.

mundet und mit ihren ehelichen Kuratoren erscheinen, die genannten Abwesenden ihr dann beruͤcksichtigt Vermoͤgen gegen ertretenden richt zu leistende der betreffenden Aktien im Falle ihres Ausbleibens aber, ,, 1. ö. Vermdgen ö. sich , gehörig sich legitimirenden Erben ünd uͤbrigen Praͤ⸗Rachsuͤchen Alle, welche an jene vormals von West⸗ tendenten werde verabfolgt werden, gewaͤrtigen; die dn e, Grundstücke, n , , . . dachte Wiese, Anspruͤche zu haben glauben, hiermit

an hiesiger Vormund⸗

durch gehdͤrig legitimirte n bei 5 Thlr. un? mit ge, dem Oberlieutenant von Westphalen zu Altmühl in Pommern verschiedene vor der Stadt Blomberg be⸗ legene Grundstuͤcke, welche fruͤher lehnruͤhrig waren,

1d dem Ge⸗

ng nehmen,

selten geschieht, ist, unter den in wickelten Menschen diese Maͤßigung des Charakters, der Meinungen und der Sprache zu finden, diese Maͤßigung, die weit mehr das Gefuͤhl der Kraft, als das Zeichen der Schwaͤche oder der Indif⸗ ferenz ist, eine Tugend, die ohne Prunk Ihr Leben, geschmückt und einen so hohen Rang unter den Tugenden Ihres Vorgaͤngers eingenommen hat.“

s irgend einem bene ̃ haben glauben, Notiz die Kinder seines zu Nehlsdorff in der Lausitz unter der verstorbenen Bruders, des Paͤchters ruͤche, feiner verstorbenen Schwester, der verehelicht gewe⸗

buͤrgerliche Streitigkeiten ver⸗

mein Herr,

in einer von ihm im Jahre 1816 aufgesetzten Picht, und die Paͤchterin Guthke in Goͤrne bei Frisack, als

Gegeben Guͤstrow, den 18. Juni 1841.

Großherzogl. Mecklenb. Schwerinsche Justiz⸗Kanzlei.

(I. S3) G. Brandt.

Edikt al⸗Ladung. Da der Richter August Piderit in Blomberg von

aber allodifizirt worden sind, angekauft und eine

dazu gehoͤrige, hinter der Ziegelei an der Chaussee nach Borkhausen belegene große Wiese anderweit an

(e fur d ' . h ö 2 sie fuͤr todt die Fuͤrstlich Schaumburg-Lippische Rentkammer zu

Buͤckeburg verkauft hat, so werden auf desfallsiges

scheinigung, bei Meidung der Praͤklusion aufgefordert, dieselben

rnung, daß zu achten,

ie produzirten Urkunden bei dung, daß solche fuͤr anerkannt geachtet wer⸗ a noͤthig, der Prio⸗

kr in dem daf anf den 13. September, *genz 11 ühr, auf der hiesigen Hofgerichtsstube s angesetzten Termine anzumelden und zu begruͤnden.

Mor⸗

Detmold, den 23. Juni 1846. Fuͤrstlich Lippisches Hofgericht.

Literarische Anzeigen.

Im Verlage der Unterzeichneten ist so eben er⸗

schienen und in der Stuhrschen Buchhandlung,

Berlin, Schloßplatz Nr. 2, Potseam, Hohenwegstr.

chtsrath.

Die Passage und Fracht⸗Ver⸗ Schiffe dieselben als

Die Aetionaͤre der Berlin- Frankfurter-Eisen- vor dem Abgange, Gepaͤck eine Stun de vor demselben,

bahn ⸗Gesellschaft werden hierdurch

die vierte Einzahlung von zehn Procent her erbeten. Frachtstuͤcke unter d0 auf den Betrag der ausgegebenen Quittungsbogen, Postfrankatur bis Si

nach Abrechnung der Zinsen à 5 pCt. vom 4. bis 15. August 1841 auf die schon geleisteten d Einzahlungen mit 9 Sgr. 4 Pf. auf jeden dersel⸗ ben, in den Tagen voin 1. bis incl. 45. August e, mit Ausnahme der Sonntage, in unserem Buͤregu, Oberwallstraße Nr. 3, Morgens von 9 bis 12 Uhr, zu leisten.

Diese Zahlung von 10 pCt. tungsbogen selbst durch einen der Direktoren oder Stellvertreter und unsern Rendanten Thimm be- scheinigt, weshalb die Aetionaͤre ersucht werden,

die Quittungsbogen unter Beifügung dop⸗— pelter, nach den Nummern geordne⸗ ter, mit der Namensunterschrift ver⸗ sehener Verzeichnisse, in den genannten

Tagen in unserem Bureau mit der Zahlung

einzureichen, wogegen sofort das eine Verzeichniß mit der Unter. schrift des oben genannten Rendanten Thimm und unserem Stempel versehen zuruͤckgegeben wird und dem Einzahler als Interimsbescheinigung dient. Bei Zurückgabe dieses bescheinigten Verzeichnisses, wel⸗ ches von dem Inhaber zu quittiren ist, sind die Quittungsbogen gehöͤrig vollzogen nach acht Tagen zurüc zunehmen.

Die Actionaͤre werden auf die in den Quittungs⸗ bogen abgedruckten S5. 6. 9. 19. u. 16. des gericht⸗ lich vollzogenen und von Seiner Majestaͤt dem Ko⸗ , vom 15. Mal g.

e afts s aufmer 3 n n. 9. iets aufmerksam gemacht, „Zahlt ein Actionaͤr einen eingeforderte in⸗ „schuß nicht spaͤtestens an dem fn n s,, „tage, so verfaͤllt er fär jeden Quittüngsbo— 9 6a. bei welchem der Verzug einfritt, in eine „Conventionalstrafe von 8 Thlr., welche die „Gesellschaft außer der ruͤckstaͤndigen Rate und „den gesetzlichen Verzugszinsen von ihm einzu— . 6 befugt ist. Es steht ihr aber auch frei, „den Actionaͤr ohne prozessualisches Verfahren

Juni n drei

„seines Rechts aus dem Quittungsbogen für „verlustig zu erklaren, letztern von ihm zuruͤck= 35 . und nach erfolgter Ablieferung zu kas⸗ 1.

ren u. s. w.“ Berlin den 3. Juli 1841. Die Direction der Berlin⸗Frankfurter⸗Eisenbahn Gesellschaft.

Gener al⸗Versammlung der Rhein ⸗Weser -Eisenbahn⸗Aetien⸗ Gesellsch aft.

Der Verwaltungs⸗Rath der Rhein⸗Weser⸗Eisenbahn hat in seiner Plenar⸗Sitzung vom

Aetien⸗Gesellschaft

wird auf den Quit⸗ =

aufgefordert, fuͤr die Ruͤgener Reisen jedoch Beides am Abend vor Pfd. koͤnnen nur mit J

58 Abwesenden. Abwesenden.

Name, / 3

. St ng d e, . ö ö . 6 ; der Entfernung

der der

Vermoͤgen der Abwesenden.

Stettin, den 24. Juni 184t. r; nnn 6

Ritterguts⸗-Verkauf. Ein in der schoͤnsten Gegend, zwischen Halle und zeitz gelegenes Rittergut, mit herrschaftlichen Wohn⸗ und Wirthschafts Gebäuden, 6 Hufen Feld, durch⸗ gaͤngig Raps- und Weizenboden, hinlaͤngl. Wiese⸗ wachs, Gaͤrten, Holz und vollstaͤndigem Inventa⸗ rium, wie es steht und liegt, soll um den billigen Preis von 18,000 Thlr. mit 6000 Thlr. Anzahlung sofort verkauft werden. Alles Weitere durch den Oekonom Fr. Herrmann, gr. Ulrichsstraße Nr. 57 in Halle 4. d. S.

Ritterguts⸗Verkauf.

Ein in Thüringen, in der Naͤhe einer großen Stadt gelegenes Rittergut, mit vorzuͤglich schonen Gebaͤu⸗ den, 588 Acker Feld, bester Rapys⸗ und Weizenboden, bedeutendem Wiesewachs, 15 Acker Gaͤrten, 30 Acker Holz, Jagdgerechtigkeit, mehreren Gefaͤllen und saͤmmtlichem Fnventarium, inelusive 1209 Stuͤck Schaafe, soll fuͤr 70,900 Thlr. mit der Haͤlfte An—⸗ zahlung verkauft werden. Abgaben hat das Gut in Allem 183 Thlr., und der reine Taxwerth ist 97500 Thlr. Alles Weitere durch den Oekonom Fr. Herrmann, große Ulrichsstraße 57 in Halle.

Landguts⸗-Verkauf.

Ein Landgut in Thuͤringen (goldenen Aue) mit 7 Hufen Feld, bester Raps und, Weizenboden, 12 Morgen Wiesen, mehreren Gemeinde⸗Nutzungen an Holz und einem kompletten Inventarium, soll fuͤr 10,000 Thlr. mit 4000 Thlr. Anzahlung verkauft werden. Naͤheres durch den Oekonom Fr. Herrmann, gr. Ulrichsstr. Nr. 57 in Halle.

Die unterm 27. Juli 1840 erlassene oͤffentliche Vorladung der in dem unter A. beigefuͤgten Ver⸗ Feichnisse aufgeführten Personen, von deren Leben und Aufenthalte seit a5 und mehr Jahren keine Nachricht erlangt worden, ist durch das Verfehen einer auswärtigen zeitungs-Erpeditlon wirkungslos geworden und daher guf anderweite Vorladung rechtskraͤftig erkannt worden. Es werden daher die nachbenannten Verschollenen oder, wenn dieselben sich nicht mehr am Leben befinden sollten, alle die⸗

vinemuͤnde mitgenommen werden.

2. Karl Adolph Bal⸗

1.

jenigen, welche an deren hier befindliches Vermz⸗

Johann August Seit dem Jahre Becker, Korporal im 1812, wo er aus vormaligen Königl. dem Feldhospi Saͤchs. Husaren⸗Re⸗stal entlassen u. giment, aus Leipzig, nach Warschau geschickt worden ist.

Seit dem Jahre 1797, wo er von seinem Urlaube nach Leipzig au ßengeblieben ist.

damus, Gemeiner des vormaligen Kur fuͤrstl. Saͤchs. Infan terie⸗Reg. v. Nostiz, ebendaher. 3. Johann Gottlob Reichel, Einwohner und Uhrmacher in Leipzig. Heinrich Heintze, Seit dem Jahre 1

Seit dem Jahre 1817.

Schuhmachergefelle 1309, wo er auf die Wan⸗

Thl. 20 Rgr. Pf.

189 Thl. 5 Pf.

119 Thl.

22 Ngr. 6 Pf.

66Thl. 8 Ngr.

1Pf

aus Leipzig.

derschgft geg an⸗ gen ist.

5. Johann David Mindestens seit. Zschache, Buchbin-dem Jahre 1805, dergesell, ebendaher wo er sich nach Dorpat oderPe⸗ tersburg bege⸗ ben haben soll.

6. Johann Wilhelm Seit dem Jahre

Hoöͤsel, Buͤrger und 1819.

Glasermstr. zu Leip⸗ zig.

] Johann Heinrich Seit dem Jahre Goͤricke aus Leipzig, 1609.

Schuͤtze im ersten

leichten Kgl. Saͤchs.

Infanterie⸗Regim.

Den gesammten tember 1765 zu Kotzen,

eröffnet: daß der Letztere am zu Ganzlin, Domanial⸗Amts Plau, sorben ist und daß dessen Nachlaß, fuͤgigkeit desselben und laͤngeren Aufbewahrung, kauft und der Erlös, nach

binnen 6 Wochen Dabei wird zugleich angefuͤgt:

240 Thl. 29 Ngre 5 Pf.

Ein Haus, ei⸗

nige Effekten

u. ausstehende

Forderungen. 161 Thl.

4 Ngr. 6Pf.

P

Rr. 4, zu haben:

Jahrbücher für historische und dogmatische Bearbei⸗ tung des Roͤmischen Rechts.

Herausgegeben von Dr. Karl Sell und Dr. Wilhelm Sell, ordentlichen Professoren der Rechtswissenschaft an den Uuniversitaͤten in Bonn und Zuͤrich. Erster Band. gr. 8. Velinpap. geh. Preis 2 Thlr Von diesem fuͤr die Rechtswissenschaft so bedeut— samen Journale erscheint jahrlich, unter Mitwirkung ausgezeichneter Gelehrten, Ein Band von 3 Heften. Ueber Plan und Tendenz der Jahrbuͤcher bitten wir den durch alle Buchhandlungen gratis zu beziehen den Prospektus einsehen zu wollen. ; Braunschweig 1841. Friedrich Vieweg und Sohn.

In meinem Verlage ist so eben erschienen und in

Berlin bei Alexander Duncker, Koͤnigl.

Hofbuchhaändler, Franz. Str. 2t, zu haben: Kritik der evangelischen Geschichte der Synoptiker von

Intestat-Erben des am 22. Sep⸗ bei Rathenow im Havellaͤn⸗ dischen e , w , , . n udwig Christian Friedrich Picht, wir ierdur ; . 3 , 14. Mai dieses Jahres ab intestato ver⸗ bei der Gering⸗ bei der Ünthunlichkeit der oͤffentlich meistbietend ver⸗ Abzug der erwachsenen Kosten, ad depositum judiciale gebracht werden wird, falls die Intestat⸗Erben des Verstorbenen sich nicht bei hiesiger Großherzogl. Justiz⸗ Kanzlei unter gehbriger Legitimation melden werden. daß der Verstor⸗

Bruno Bauer. Velinp. gr. 8. broschirt 2 Thlr. Das Wesen = des C h ri s ee von Ludwig Feuerbach. Velinpapier. gr. 8. Broschirt 25 Thlr. Vue s ĩ

k Sur La Question D' Orient et sur

Ministre Frangais Du 1er Mars, ar Spiridion Castelli. ö H 8 , . Leipzig, den 1. Juli 1844. Otto Wigand.

Erster Band.

Le

Oberdeutsche Zeitung. Mit dem 1. Juli beginnt das Abonnement auf ein neues Semsster der Oberdeutschen Zeitung. Die durchgeführte Tendenz dieses neuen Blattes hat ihm in der kurzen Zeit seines Bestehens einen Ruf ge⸗ wonnen, welcher, bei den Schwierigkeiten eines solchen Unternehmens in Deutschland, die gehegten Erwartungen uͤbertraf, und wir glauben uns daher weiterer Auseinandersetzungen um so eher enthalten zu duͤrfen, als es fuͤr die Freunde der Gesinnung eines Blattes ein selbstredendes Interesse ist, zu weiterer Verbreitung desselben in ihren Kreisen mit⸗ zuwirken. Man abonnirt bei der naͤchstgelegenen Post-Behörde; fuͤr Frankreich bei Hrn. i e, Brandgasse Nr. 2s in Straßburg. Der Abonne⸗ mentspreis fuͤr das Semester stellt sich in Karlsruhe auf 3 Fl., durch die Post bezogen im Umfang des . Baden auf 4 Fl. 15 Kr., an ent⸗ fernteren Punkten verhaͤltnißmaͤßig hoͤher nach Maß⸗ gabe der wachsenden Postgebuͤhr. Karlsruhe, im Juni 1846. Die Expedition der Oberdeutschen Zeitung.

gli eine

Preußische Staats-Zeitung.

Inhalt.

Amtl. Nachr. .

Landtags-⸗Angelegenheiten. Rhein⸗Provinz. Jagd⸗Polizei. Berichtigung.

Frankreich? Paris. Minister⸗Krisis jenseits des Kanals. Nach⸗ richten aus Algier; Zug nach Maskarg!.— Das „Journal des Deébats“ uͤber die Haltung der Oppositions-Presse zu Bezug auf die den christlichen Unterthanen der Pforte zu gewaͤhrende Unter⸗ siuͤtzung. Die Tohlouser Handel. Brief aus Paris. (Der Abbe Genoude und der Erzbischof von Paris.).

Grerbrit. ü. Irl. London. Ueber die Abreise, der Belg. Maje⸗ Räten und des Prinzen Albrecht, Anzeichen einer nochmaligen Parlaments⸗Auflösung. Wahl zu Dublin; Lord Morpeth uͤber die Handels- Reform. Schreiben Napier's an Mehmed Ali. Schluß der Deutschen Oper. Vermischtes.

Belgien. Bruͤssel. Ruͤckkehr des Koͤnigs und der Koͤnigin. Die Freimaurer im Kirchenbann. Schreiben aus Bruͤssel. Blicke auf die Verhandlungen der Provinzial Staͤnde. Straßen, Leinewand-Industrie in Flandern und Handels-Verbindung mit Frankreich und Deutschland.)

Dentsche Bundesstaaten. Dresden. Fremden Kontrolle. Thargand. Forst- und landwirthschaftliche Akademie. Han⸗ o ver. Verein zur Beaufsicht. entlassener Strafgefangenen. Bevoͤlkerungs-Statistik des Koͤnigreichs.

Schweiz. Bern. Tagsatzungs⸗-Beschluͤß in der Aargauischen Klo⸗ stersache. Tessin. Hinrichtung des Advokat Nessi.

Italien. Mailand. Die Tochter Beecaria's u. Mutter Manzonies.

Inland. Halle. Feierliche Uebergabe des Prorektorates, Bit terfeld. Selbstentzuͤndung eines Woll⸗-Wagens. Wirkungen des Blitzstrahls. Koblenz. Anwesenheit hoher Personen.

Forst⸗ und

Amtliche Uachrichten. Kronik des Tages.

Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem Polizei-Sergeanten Nollmann zu Kolberg die Rettungs-Medaille mit dem Bande Allergnaͤdigst zu verleihen geruht.

Ihre Durchlaucht die Frau Fuͤrstin von Liegnitz ist aus Schlesien hier eingetroffen.

Angekommen: Der Kammerherr, außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am Königl. Bayerischen Hofe, Graf von Dönhoff, von Muͤnchen.

Abgereist: Der General-Major und Direktor der Qber— Militair⸗ Examinations-Kommission, von Selasinski, nach Ma— rienbad.

Candtags Angelegenheiten.

Rhein⸗Provinz.

Juli. Das Referat des 2ten Ausschusses ber die Ite Allerhoͤchste Proposition, die Ja gd-Polizei betref— fend (s. Verhandlung vom 25sten v. M.), theilt das Schicksal aller diesen Gegenstand betreffenden Gesetz-Entwuͤrfe, bei denen es sich sowohl von Beschraͤnkung als von Ersaß des primitiven Nutzungs⸗Rechts des Grund⸗Cigenthums handelt, wie dies theils durch den Schutz der offentlichen Sicherheit, theils durch die Er— haltung des Wildbestandes, theils durch die Schonung der Acker— und Forst-Kultur, theils wieder durch die Schadlosstellung des einzelnen Beeinträchtigten geboten wird. Daher ist die Meinung zu erklaren, welche gleich der Annahme des ganzen Gesetzes ent⸗ gegentrat und es vor eine Kommission verwiesen zu sehen wuͤnschte, welche es mit der alteren Gesetzgebung und deren Grundsaͤtzen vergleichen, seine Strenge zu mildern suchen und es demnach zur Beschlußnahme fuͤr einen spaͤteren Landtag vorberei— ten mochte. Es wurde sich dann ergeben, daß die Jagd⸗Gesetze fruͤherhin mehr als bloße Polizei-Maßregeln behandelt und das Er⸗ legen des, streng genommen, doch herrenlos herumlaufenden Wildes nicht als eigentlicher Diebstahl behandelt; daß darin der Jagd— frevel aus Bosheit, Gewinnsucht oder Bergnuͤgen strenger geschie⸗

Düsseldorf, 7.

den, nicht aher, wie vorliegend, selbst der bloße Besitz schon fuͤr

strafbar erklaͤrt worden sey. Man werde doch auf die barbari— schen Gesetze einiger dunkeln Regionen des Mittelalters nicht zuruͤckkommen wollen, welche dem Schutz des Unterthans den des Wéldes vorgezogen. Dagegen wird bemerkt, das neue Gesc gehe in keiner Weise weiter als das vom 17. April 1830, welches auf dem Landtage berathen und angenommen worden sey, und welches hier nur in einzelnen Theilen näher bestimmt werde. Auch darin sey schon die freie Ausübung des Jagdrechts auf. jedem kleinsten Grundeigenthum und die Verpachtung vorgeschrieben wor⸗ den, waͤhrend auf dem rechten Rheinufer die aͤlteren Gesetze noch in Rechtskraft bestehen. Auch in dem vorliegenden seyen alle Ver— haͤltnisse genau erwogen, wie sich aus der Pruͤfung der einzelnen §5. ergeben werde. gon Aufhebung des Gesetzes von 1830 sey nirgend die Rede, und es stehe nichts entgegen, den Vor— behalt der Beibehaltung desselben noch ausdruͤcklicher auszuspre— chen. Dann aber sey uberhaupt hier nur von der Jagdpolizei die Rede, nicht von gesetzlichen Berechtigungen, welche irgend, ver⸗ letzt werden könnten. Wolle man aber, wie hier vorgeschlagen worden, vorab alle denkbaren Theorieen über Gerechtsam e, wie sie in zahllosen Kompendien aufgestellt sind, pruͤfen lassen, so wurde eine permanente Kommission damit bis zum nächsten Landtage nicht fertig werden. Allein auch schon deshalb sey ein solcher An— trag nicht zulaͤssig, weil der Konig nicht einer Kommission die Prüfung des Gesetzes aufgetragen, sondern den versammelten Staͤnden. Ueberdies sey nicht zu zweifeln, daß der gerechte Kb— nig alle Rechtsgruͤnde durch rechtskundige Maͤnner habe pruͤfen jaffen, bevor Er den Entwurf dem Landtage vorgelegt; dies sey wönigstens der regelmäßige Gang, ehe ein Geseßz in den Staats

Rath gelange. E gen, daß das Gesetz

alterliche Strenge.

Paͤchter zuzulassen,

verboten werde moͤge.

Bedruͤckung der unteren Staͤnde.

Berlin, Sonntag den I18ten Juli

. 22 .

Gegenseits wird es hinwieder in Zweifel gezo— Rheinischen Juristen vorgelegen haben moͤchte, und auch in andern Provinzen haben sich Bedenken dagegen erhoben. Die Civilisation verlange mildere Gesetze, nicht mittel— Es wird noch bemerklich gemacht, daß schon in den Motiven ausgesprochen, daß alle früheren Gesetze beruͤck— sichtigt worden, daß durch zwei Rheinische Juristen an der Bera—

thung im Ausschuß Theil genommen, deren einer wiederholt er—

klaͤrt, da es sich hier nicht von einem neuen Gesetze uͤber die

Ausuͤbung der Jagd, woruͤber je nach den verschiedenen Theilen

der Provinz, die älteren Provinzial-Rechte, die Franzoͤsischen Ge—

setze, die General-Gouvernements-Verordnung von 1814 und

das Gesetz von 1830 noch gelten, sondern von den Beschraͤnkun⸗

gen und dem Schutz des Jagdrechts handele, so stehe in keiner Weise der Berathung etwas entgegen, die uͤberdies durch die

Proposition geboten sey. Da indessen noch mehrere Ansichten sich

fuͤr den Antkag, es möge der Berathung des Gesekes Austand gegeben und geboten werden, dasselbe vorlaͤufig an eine beson⸗

dere Kommission zu verweisen, laut werden, so wird darauf

die Frage gestellt, dieser Antrag aber von 50 gegen 17 Stimmen verworfen. Demnach beginnt die Berathung, und schon uͤber den Begriff des jagdbaren Wildes (§. 121 des Entwurfs der Forst- und Jagd⸗-Polizei-Ordnung) erhebt sich neue Meinungs— Berschiedenhelt. Doch wird durch 50 gegen 21 Stimmen fuͤr die

Annahme des 5. entschieden, welcher zu den jagdbaren Thieren alle vierfuͤßigen wilden Thiere und alles wilde Gefluͤgel zaͤhlt, in⸗ sofern beide zur Speise gebraucht zu werden pflegen oder durch ihre Haͤute oder Federn nutzbar sind. Diese Desinitien findet sich

auch durch die Motive des Gesetzes hinreichend begruͤndet. Ge—

gen den folgenden §. (122) welcher die Personen bestimmt, denen die Ausuͤbung des Jagdrechts untersagt ist, namentlich die wegen Wilddiebstahls, Mißbrauch des Feuergewehrs verurtheilten, unter

polizeilicher Aufsicht stehenden, durch Urtheil des Rechts Waffen

zu fuͤhren verlustig erklaͤrten, welche also, insoweit sie Jagdbe— rechtigte sind, ihr Recht durch andere qualisizirte Personen, unter Strafe von 5 bis 25 Thaler bei jeder Uebertretung, ausuͤben zu lassen haben, findet sich nichts zu erinnern.

Bei dem folgenden §. (123) des Jagd-Polizeigesetzes, welcher

von der Benutzung der Kommunal-Jagden handelt, hat der Aus⸗

schuß das Amendement vorgeschlagen, nur solche Personen als welche wenigstens 30 Thlr. an direkten Steuern entrichten, oder Staats-Beamte, welche nicht weniger als 500 Thlr. fixen Gehalt beziehen. Ein anderes Amendement wird dahin gestellt, daß das Unterpachten der Gemeinde-Jagden uͤberall Auch gegen diese Beschraͤnkungen, wo— von namentlich selbst das Gesetz von 1830 nichts enthalte, erhebt sich großer Widerspruch; es scheine eine Art von Bevormundung beabsichtigt zu werden, woraus sich kein Rheinischer Geist erken⸗ nen lasse. Daß Niemand eine Jagdflinte zur Hand nehmen solle, ohne sein Steuerbuch in der Tasche zu fuͤhren, sey eine zu große ̃ Auch wuͤrde der Fall eintre— ten, daß sehr wohlhabende Leute z. B. in Städten, wo Schlacht— und Mahlsteuer erhoben werde, als Jagdpaͤchter nicht zugelas— sen werden koͤnnen, weil sie weder den vorgeschlagenen Steuer— satz entrichten, noch Besoldung beziehen; uͤberdies, daß un— ter solchen Beschraͤnkungen in aͤrmeren Gegenden die Gemeinde— Jagden ganz pachtlos blieben. Andererseits wird dagegen auch auf den großen Nachtheil zu großer Konkurrenz bei den Jagd— Verpachtungen aufmerksam gemacht, wie der unbemittelte Burger oder Ackersmann durch die Jagd sehr haͤufig seinem Geschäfte entzogen und am Ende den Gemeinden, neben dem Ruin der Jagd, durch Zahlungs-Unfaͤhigkeit der Paͤchter der gehoffte hoͤhere Pacht-Ertrag entgehe und die Bewohner durch Vernachlaͤssigung ihres Hauswesens in Armuth gerathen. Schon in aͤlteren Ver— ordnungen sey daher Jedem, welcher um Lohn arbeite oder den Pflug selbst führe, die Jagd untersagt gewesen. Selbst fuͤr ver— ursachte Entschaͤdigungen leiste oft der mittellose Anpaͤchter nicht einmal einige Sicherheit; das Institut der Jagdvorstaͤnde aber,

worauf oft Bezug genommen, sey mitunter nicht in der Art kon-

stituirt, daß es das Interesse der Gemeinde und des einzelnen Grundbesitzers in rechter Weise zu vertreten wisse. Nach diesen vielseitigen Eroͤrterungen wird das Amendement des

Ausschusses zur Abstimmung gebracht, und es sprechen sich 47 Der folgende

Stimmen fuͤr, 26 aber gegen dasselbe aus. §. (124) hat die Schonung der Saaten, des reifenden Ge— traides, der Zäune 1c. zum Gegenstande und wird, nur un— ter der, außer dem Schaden-Ersatz, von 109, auf 1 bis 30 Tha— ler zu arbitrirenden Strafe, von dem Ausschuß zur Annahme vorgeschlagen. Auch hier werden das Interesse des Grundeigen— thuͤmers auf der einen und die Anspruͤche des Jaͤgers, auf jede zulaͤssige Freiheit bei Ausuͤbung seines Rechtes, auf der anderen Seite, je nach dem verschiedenen Standpunkte der Redner, ver— theidigt, jedoch schließlich der ́. nach dem Antrage des Ausschus— ses mit 56 gegen 13 Stimmen angenommen. Der folgende §. des Entwurfs (125) macht den Jagdberechtigten fuͤr allen durch das in ungewöhnlicher Menge gehegte Wild auf den frem⸗ den Grundstuͤcken seines Jagdreviers angerichteten Schaden nach Maßgabe der bestehenden Geseße verantwortlich. Die Frage, ob nach dem Sinne des Entwurfs der Jagdberechtigte fuͤr allen auf den fremden Grundstuͤcken durch das Wild verursachten Scha— den, nach Maßgabe der bestehenden Gesetze, zu haften haben solle,

wird, mancherlei dagegen erhobenen Bedenkens ungeachtet, mit

38 gegen 30 Stimmen besaht.

Berichtigung. In der Mittheilung der Verhandlungen des Rheinischen Landtages vom 3. Juli (Nr. 191 der St. Ztg.) ist gemeldet, der Landkag sey dem Antrage heigetreten, daß die dem Bergischen Schul⸗Fonds überwiesenen Guͤter des ehemaligen Jesuiten-Ordens als eine Stiftung fuͤr die Provinz zu betrachten seyen c.; dies wird jedoch jetzt von der Du sseidorfer Zei⸗ tung berichtigt, indem der Landtag dem Antrage nicht beige— treten,

von Mostaganem nach Maskara aufbrach, ist am

Nationalitäten ins Daseyn Oder will man, nach einem andern Gesichtspunkte, daß die Re⸗

Zugestaͤndnisse fuͤr die

Zeitungs -Uachrichten. Ausland.

Frankreich.

Paris, 12. Juli. Eine Depesche des Herrn von Bour⸗ queney, Franzoͤsischen Geschäftstraͤgers in London, traf gestern bei Herrn Duchstel ein, der wahrend der kurzen Abwesenheit Herrn Guizot's die Leitung der auswaͤrtigen Angelegenheiten übernom⸗ men zu haben scheint. Dem Vernehmen nach, uͤberbringt sie dem Franzbsischen Ministerium die Nachricht, daß die Toryistische Ver⸗ waltung, aller Wahrscheinlichkeit nach, in wenigen Tagen organi⸗ sirt seyn werde. Das Whig-Ministerium, heißt es, warte, um von den Geschaͤften abzutreten, nur auf den Augenblick, der eine wirkliche Majeritaͤt zu Gunsten seiner Gegner ergeben werde. Schon soll Sir Robert Peel mit seinen politischen Freun⸗ den uͤber die Bildung eines neuen Kabinets in Unter— handlungen getreten seyn. Mehrere der bedeutendsten Par⸗ tei-Fuͤhrer sollen indeß von dieser Combination ausgeschlossen bleiben; so Lord Wellington und Lord Lyndhurst, die wegen ihres vorgeruͤckten Alters nicht in die neue Verwaltung eintreten wol— len. Sir William Follet, heißt es, werde zum Lord-Kanzler, Sir J. Graham zum Gouverneur von Indien, Lord Aberdeen zum Mi— nister der auswaͤrtigen Angelegenheiten, Lord Wharncliffe zum Lord-Lieutenant von Irland ernannt werden und Lord Granville in Paris durch Lord Stuart de Rothsay (3) ersetzt werden. Ei⸗ nige Verwunderung erregt es hier, daß das Franzoͤsische Mi⸗ nisterium von dieser Aenderung, welche nichts weniger als die Freunde Frankreichs ans Ruder bringen wuͤrde, so guͤnstige Er—⸗ wartungen zu hegen scheint.

Dle Regierung veroffentlicht folgende telegraphische Depesche: Der General-Gouverneur der Franzöͤsischen Besiz—⸗ zungen in Nord-Afrika an den Kriegsminister. Mostaganem, 3. Juli. Die Division von Oran, welche am 7. Juni

ö e 27. Juni hier⸗ her zurückgekommen, und zwar, wenn man ihre Maͤrsche und Anstrengungen beruͤcksichtigt, in befriedigendem Gesundheits⸗Zu⸗ stand. Die Zahl der in Maskara zuruͤckgelassenen oder nach Mo⸗ staganem transportirten Kranken uͤbersteigt nicht vierhundert. Die Division ist nicht nach Saida gezogen, weil man vernommen hatte daß dieses Fort geraͤumt und zum Theil zerstoͤrt waͤre. Fuͤr nützliche wurde gehalten, den volkreichen Stamm der Haschem zu verfolgen, aus welchem Abdel Kader entsprossen ist und der ihm die Macht gegeben hat. Dieser Stamm hatte bisher nichts von dem Krieg zu leiden gehabt; auch war er es, der sich am eifrigsten bemuͤhte, Friedensbruͤche herbeizufůh⸗ ren. Wahrend mehrerer Tage gedrängt, fluͤchteten die Haͤschem nach dem Rande der Wuͤste; ihre Reiter, etwa 3000 an der Zahl wollten den Ruͤckzug decken, was ihnen nicht ohne Verlust gelun⸗ gen ist. Die Armee brachte sodann in der Ebene von Eghres .

Aerndte ein, um Maskara mit Korn und Stroh zu versehnn. Zu

gleicher Zeit wurde an den Niederlassungen zu Maskarg gearbei⸗ tet. Man sammelte Mahlsteine in der Umgegend; ald werden wir Mühlen in hinlaͤnglicher Anzahl haben, um Mehl fuͤr eine

Heer-Abtheilung von 800 Mann zu liefern. Unsere Angelegen—

heiten stehen gut; aber keiner von den Stämmen unterwirft sich Die Division ist gestern wieder mit einem großen zagenzu nach Maskara aufgebrochen. Sie wird 141 Tage Korn , diesen Ort zu verproviantiren. J Das Journal des Dabats kommt noch einmal auf di christlichen Insurrectionen in der Turkei und auf das vom Mi nisterium dabei zu beobachtende Verfahren zuruͤck. Es syr cht ch darin mit seiner gewohnlichen Besonnenheit und Umsicht an. Auch ist nicht zu verkennen, daß es gegen die Oppofttions: Bran ter Recht hat, wenn es ihnen den Vorwurf macht, sie 2. nicht, was sie wollten, da dieselben, namentlich der , fran gais“, die Regierung zur Unterstüͤtzung der christich in nfur rectionen aufforderten, ohne doch die sich daraus ergebende R . antwortlichkeit üͤbernehmen oder es zum offenen Bruch mit enn Pforte bringen zu wollen. „Was will die Opposition?“ fragt e.

Will sie, daß Frankreich die Initiative einer Zerstuͤckelung der Turkei

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übe nehme Daß wir unse rene tolz darein setzen, den letzten Streich ge⸗ gen das Osmanische Reich zu fuͤhren und schon morgen eine Theilungs⸗ frage hervorzurufen? Nein; wenigstens sagt man es nicht 3 man, daß das Ministerium die absolute Theorie proklamire: d ; auf welchem Punkte des Erdballs die Fahne der Empörung 2 gepflanzt wird, Frankreich interveniren muͤsse, um . zu rufen und Charten zu vertheilen?

gierung die Insurgenten ihrem Schicksale uͤberlasse? Eben so we⸗ nig. Was will also die Revolution? Sie will, daß die Re * rung jetzt in dem Streite neutral bleibe. Allem Anschein 3. ist das auch unsere Meinung. Indeß findet auch ein linter schjed statt; die Neutralitat der Opposition wurde unredlich, lächerlich und un⸗ ausführbar seyn. Sie wuͤrde z. B. darin bestehen, die lebhaftesten Sr m⸗ pathieen fur die Insurgenten an den Tag zu legen, ihnen Waffen Fenn tion, Anfuͤhrer zu geben, während man ernstlich, besonders aber geheim, sich bei der Tuͤrkischen Regierung um die ausgedehntesten Insurgenten verwenden wollte, etwa wie man von einem bewährten Freunde eine Gefaͤlligkeit fordert Welch arger Macchiavellismus! Neutral bleiben heißt im Wor⸗ terbuch der Oppositign fuͤr Jeden Partei nehmen, in Kandien Grieche seyn und Tuͤrke in Konstantinopel. Man sieht, daß dies ein sicheres Mittel ist, uͤberall sichere Freunde zu bewahren.“

Weiterhin weist das genannte Blatt auf das Beispiel der Ver⸗

einigten Staaten hin, um zu der Nutzanwendung zu gelangen, daß die Nationalitäten eben so ö wie die . improvisiirt werden können, und daß die Volker wie die Mndividuen alle Guͤter nur nach dem Maße der Anstrengungen schaͤtzen, die sie ihnen gekostet haben. „Im Jahre 1775 sagt es, „beim ersten Zusammentreffen auf dem Schlachtfelde, waren die Amerikaner Insurgenten. Fuͤnf Jahre spaͤter hatten sie durch ihre Energie das Bürgerrecht unter den Nationen erlangt. Die Stunde der