1841 / 200 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

chen Zustand der in den Fabriken beschaͤftigten Arbeiter. Endlich rößere gewerbliche Freiheit, welche man an vielen? rten ein- Ist Beranlaffung geworden, daß die Gewerbtreiben den durch keine weise Aufsicht mehr geleitet. durch keine hohere Schuß hoheit mehr unterstuͤtzt, leichter in Noth oder y. Abwege gera- then sind. Kurz, die rascheren Fortschritte der Menschheit haben auch häufigere Abschweifungen in ihrem Kefelge gehabt; die wachsende Bildung hat zu gefaͤhrlicheren Verbildungen Anlaß egeben. geg Verleitet wirklich vorhanden od den Kultur⸗Fortschritt hen, zu hemmen oder Besonders huldigen viele Philanthropen und ̃ dieser Ansicht; sehr natuͤrlich, denn da sie ihr Augenmerk mehr einzelnen Folgen des Kultur⸗Fortschritts, als auf dessen Gesammt⸗ Entwickelung richten, so muͤssen ihnen wohl zunaͤchst dessen Schattenseiten bemerkbar werden, da diese staäͤrker und hervortreten, als die guͤnstigen Wirkungen jener neuen und oftmals erst spaͤt da⸗

U?

ie gr efuͤhrt hat, ist

durch dergleichen Thatsachen, welche sie entweder der doch vorzufinden glaubten, haben Viele

selbst, den sie als die Ursache davon ansa— inzen und zu leiten versucht.

doch zu begroͤ ; s Verwaltungsmänner

.,, auf dle

sichtbarer ) Bewegung, welche letzteren nur. allmälig nd ofti ; zum Vorschein kommen. Die Anhaͤnger dieser Ansicht finden her ein System weiser Bevormundung zutraͤglicher fuͤr den Ein— zelnen als eine zu große Selbststaͤndigkeit, weil jenes ihn vor mancher Noth und mancher Verirrung schuͤtzt, welcher diese ihn aussetzt; sie halten eine unbeschraͤnkte Freiheit der Gewerbe fur zefahrlich, weil sie die ungleiche Vertheilung der Guter beguͤnstigt Und die Konkurrenz steigert, mit einem Worte, sie wollen durch positive Maßregeln den Gang die Verhaͤltnisse des Erwerbs und des Besitzes geregelt wissen,

Ihnen gegenuͤber steht eine andere Schule,

nur in einer vollkomme

ultur das Heil der Staaten und

berhaupt erblickt. dieser Schule des politischen Fortschritts, theils

des

3 Mr ECRVM es Verkehrs,

Maßregeln verwirft und tung der Industrie und menschlichen Gesellschaft hoͤrten theils die Anhaͤnger Mehrzahl der National-Oekonomen.

22

K e, 2 l Zu 90 die ) ͤ n. 2 ersten, philanthroyische n Partei die Vorsicht Walten ist, so stuͤtzt sich diese letztere auf ein unbedingtes trauen zur menschlichen Natur in ihrer ganisch * 5 . ö ! ! 4 . entwicklung und Selbstgesetzgebung. öffentlichen Gewalten fuͤr ni thig hal

; j init Re niert in 1 n glie mbglichste Passivitaͤt der Regierung, ein moghh— der Privaten; wo jene der Uebervöoͤlkerung durch geln, durch Erschwerung der Ehe gl. da behaupten diese das rechte Verhaͤltniß zwischen der zahl und der Menge der Nahrungsmittel in einem Le sich schon von selbst her, sobald man der Bevoͤlkerung

* X sz 45 . 3 j 11 D * * freie Bewegung gestatte, Freizügigkeit im Innern

3 5 Wie

oder der

18e 1

Außen, Freiheit des Erwerbs u. f. w.; endlich wo patriarchalische Verhaͤltniß zwischen dem greßen Grundbesitzer seinen Höoͤrigen oder den wohlthaͤtigen E ifluß der Zuͤnfte auf die Regelung des Verkehrs anpreisen, da suchen diese auch, die letzten Schranken der individuellen Freiheit aufzuheben, gestuͤtzt auf die Ueberzeugung, daß erst nach voͤlliger Beseitigung des Uaußeren Zwan—⸗ ges die innere Selbstorganisatien der menschlichen Thätigkeit der Industrie sich wirksam zeigen koͤnne. ö. . Dies ist im Allgemeinen der Stand der Frage, mit deren Erledigung unsere Zeit beschaͤftigt ist Im. Einzelnen, in der be— stimmten Anwendung, erscheint der Gegensaßz der beiden Systeme vielfach modifizirt. Hier tritt dann die Verschiedenheit der Staa— ten, ihrer Verfassungen und ihrer Sitten als ein entscheidender Moment auf. So ist in England und Frankreich die Frage der Gewerbe-Freiheit zu Gunsten der Partei des Fortschritts entschie⸗ den; in Deutschland sind, trotz des von Preußen gegebenen spiels, die Stimmen zwischen der voͤlligen Entfesselung der Gewerbe und der zunftmaͤßigen Begraͤnzung Und Ueberwachung der selben ziemlich getheilt. In Frankreich ist schon laͤngst der Grundbesitz vollkommen emanzipirt und an den freien Verkehr hingegeben, waͤhrend bei uns der freie Verkehr mit dem laͤndlichen Ei— genthum zum Theil noch Gegenstand legislativer Verhandlungen sst, und wahrend in England sich der Lan g in den J . großer Eigenthuͤmer konzentrirt. C ch hat in England die expansivere Richtun— z politischen Geistes, der Privat-Industrie und des Associations⸗ ht, dessen Nachtheile

MWes⸗ el

weniger und Frankreich die freiere Entwicklung J. wescns einen Zustand der Dinge Reroargebtrgcht, und Vortheile uns großentheils noch fern liegen.

—᷑

—— ———

Kunst und Titeratur. Versammlung des wissenschaftlichen Kunstver eins am der Hofrath br, For ster Bericht uber die Wiederherstellung de Marien-⸗Kir che Nen Ber an denb urg. Ein aus S chinkels Schule hervorgeggngener lrchitekt, der Großherzoglich Meklenburgische Hef Mauermeister Ba tt el hat, unterstüͤtzt durch die Feeigebigkeit des kunstsinnigen Großherzog; von Meklenburg-Strelitz, so wie durch die Theilnghme der. Burger und Einwohner von Neu- Brandenburg ein enkmal Nord deu scher Bau funs wieder hergestellt, welches nicht nur die Beachtung der Ferunde der Kunstgeschichte, sondern vornehmlich der Architekten, welche mit Ausführung ähnlicher Arbeiten, oder mit Neun zauten in aͤhnlichem Siyle beauftragt werden sollten. )

Fuͤr N Bruchsteinen fehlt, ist es von Wi eit, die : zu finden, wie es hier

2 Say Berlin. In der 15ten d. erstattete der 8 in

91 n 06

ter Ziegel in solcher Weise z fuͤnf Thuͤrme des Giebels, die

der Fall ist. Galerie des großen Thurmes und vier Eckthürme wurden von dem Baumeister Buttel in, dem, richt igsten Verständniß des urspruͤnglichen Bauwerkes und zugleich mit der gluͤck sichsten Erkindung eu entworfen und in gebrannten Steinel éusghᷣ fuhrt., Hierzu war es noͤthig eine eigene Ziegelbrenners— ein zurich ten, in welcher ziegel von mehr als hundert verschiedenen Formen, ebenfalls nach Buttels Zeichnung gehrannt worden sind. Denn nicht nur die Saͤulenschafte, Kapitale, Blaͤtter Verzierungen der Thuͤeme, Rosetten der Facaden und Portale, sondern auch die Verzierungen der Choͤre im Innern mit durchbrochenen Bogen, Engelskdͤpfchen u. s. w. find saͤsnmtlich von gebrannter Erde und überall hat sich zie Anwendung dieses Materials auf das vortrefflichste bewahrt. Eine feierliche Einweihung diesen Kirche, decen Taufkapelle durch ein Czemslbe von der Hand der Frgu Großherzogin, so wie der Altar durch eines von Eggers geschmuͤckt werden wird, soll im naͤchsten Monate statt finden. ; . E. Stürm er, Schuͤler von Cornelius, unter dessen Leitung er am Rhein und in München mehrere Arbeiten in Feels ausfrührle, legte dem Vereine die von ihm zu dem, von F. Foöͤrster gedichteten Festspiele: „die Perle guf Lindaheide.“ gemachten Zeichnungen vor“) und theilte seine Erfahrungen uͤber die Anwendung der Me tallographie mit, ein Verfahren wodurch. Künsiler in den Stand gesetzt werden, ihre, mit chemischer Tusche auf Papier gemachten Ori ginal⸗Zeichnungen durch Umdruck auf Zinnplatten schnell und sicher und mit bei ann! JJ als durch Lithogta— upferstich zu vervielfältigen. , ee, . 9 gn. die Zeichnungen zu dem naͤchsten Heste sei⸗ nes Werkes: „Ornamente aller lass ische n Ku niste p ohen . vor, von dem bereits fuͤnf Hefte bei Reimer erschienen sind. Als eine

* Dies Fe spiel ist bel F. Daͤmmler in Berlin erschienen.

876

der reichsten und geschmackvollsten Compositionen zeichnet sich ein, in dem Palazzo de Fe in Miniatur befindlicher, Fresco gemalter Fries aus, den Triumphzug der Galathea darstellend. Ueber den Fortgang seines „Prachtwerkes und Stabiaä“ (heilte Professor ö. legte einige in Farbedruck vortrefflich ausgeführte Blaͤtter des zwei ten Heftes vor. )

von Giulio Romano al

von Pompejt, Herkulanum zahn erwuͤnschte Auskunft mit und r.

Neneste Literatur über Preßgesetzgebung.

1) Die bedingte Preßfreiheit. Historisch-kritisch ent⸗ wickelt und beleuchtet von Theodor Hein siu s. Berlin, erlag von Duncker und Humblot. 1841. 8. IV. u. 75 S.

2 Ein Preßgesetz wie ö

V es möglich und annehmlich Allgemesne Preßzeitung fuͤr 1840. Nr. 31. as neue Schwedische Preßgesert. Ebendas. 5 Die Frage uͤber die Freiheit der Presse ist eine von denjenigen, velche die Jetztzeit wiederum lebhaft bewegt. Es stehen sich in Beziehung auf sie zwei Meinungen schroff gegenuͤber; die eine, welche die Censur gerade wie fie gegenwaͤrtig besteht fuͤr unentbehrlich hält; die andere, welche deren gaͤnzliche Abschaffung fur alle und jede Mittheilung durch die Presse fordert; eine dritte versucht eine Vermittelung zwischen beiden und beschraͤnkt sich darauf, nur ge⸗ wisse Gattungen von Schriften der Censur zu unterwerfen. Die sem letzten System huldigt der Verfasser der lehrreichen Schrift un⸗ ter Ne. 4. deren Absicht er in dem Vorwort dahin angiebt, durch eine historische Entwickelung und kritische Beleuch tung seines Gegenstandes die Ueberzeugung in recht vielen Gemüthern zu bewirken, daß die Preßfreih git eins a b solute nicht feyn konne, daß fie aber nach Maßgabe, wie steigende Wissenschaft und zrültitr es nothwendig machen, er w ei tert werden koöͤn so daß die betreffenden Gesetze vor dem Mißbrauch schutzen, a ber den rechten Gebrauch der Presfe nicht verhindern kdunen.“ . .

Und wer moͤchte dem würdigen Veteran hierin nicht beistim⸗ Die Frage ist nur, wie der in Aussicht gestellte Zweck durch

s fuͤglichsten zu erreichen sey; denn an

die wichtige Materie, von je dem ß vorhanden, und es möchte schwer d contra noch ein neues Argument

1841.

gemessenes

llen, im A bringen. Die Haupt-Ruͤcksicht, welche man ins Auge zu fassen hat, wenn

inen Deutschen Einzelstaat in Beziehung auf das in einem Frefgesetz zu loͤsende Problem bergthen will, ist, daß Einzelstaat nicht vollkommen selbsistaͤndige Anordnun den fraglichen Gegenstand treffen kann, sondern verpflich⸗ auf der Grundlage zu bauen, welche in dem Bundes⸗-Be⸗

ist, J ; s⸗ vom 20. September 1819 gegeben ist.“)

schlusse Dies wird so haͤu f on denjenigen uͤbersehen, welche in der fraglichen Angelegen

z Wort ergreifen, daß es schon als ein Verbienst angerechnet werden kann, n Mitredenden begegnet, der dessen einge

wenn man ein 6 F 469 7 denk ist, und

ein solcher stellt sich uns in dem Verfasser des unter Nr. 2. erwähnten Aufsatzes in der von dem Unterzeichneten herausgegebenen „Allgemeinen Preßzeitung“ dar. Jener Verfasser, welcher unter den jetzt lebenden Deutschen Juristen derjenige seyn duͤrfte, der die Verhaͤltnisse der Presse am genauesten kennt, da er Rechts ⸗-Konsulent sst, welche im Gebiete der Literatur wirkt,

ĩ der Deutschen Buchhaͤndler, sagt am Schlüsse feines Projekts mit Recht von demselben: „es scheine ihm, als ob darin der Bundes⸗-Gesetzgebung vollstaͤndige Rechnung getragen und keine Bestimmung in den Entwurf aufgenommen worden waͤre, welche sich nicht durch Ausfuͤhrvarkeit empfehle.“ Dennoch ist dabei von der Freiheit der Presse als Grundsatz aus gegangen worden, und aus diesen wenigen Bemerkungen, in dem der Raum nicht gestattet, hier auf eine Analyse der einzel⸗ nen Festsetzungen einzugehen, ergiebt sich schon, daß jeder, dessen Beruf es mit sich bringt, tiefer in die Materie

einzugehen, diesen Versuch zur praktischen Loͤsung einer ungemein schwierigen Auf⸗ nicht wird unberuͤcksihtigt lassen koͤnnen.

der bedeutendsten Koͤrperschaft

des Leipziger Boͤrsen-Vereins

Um das Ganze zu noͤge nur hervorgehoben werden die allgemeine Be⸗— ung, wonach jeder Landesbewohner berechtigt seyn soll, sich s um Thatsachen, Urtheile und Meinungen schindert zu veröffentlichen, mit der Beschraͤnkung jedoch, daß der Buündes-Beschluß vom 47. September 1819 in Kraft Schriften, die in der Form taͤglicher Blaͤtter, oder heftweise desgleichen solche, die nicht uͤber zwanzig Bogen im Druck stark sind, nicht ohne Vorwissen und Genehmigung der Cen⸗ sur-Kollegien zum Druck befdͤrdert werden koͤnnen.

Der Verfasser ist ferner auf Einfuͤhrung der fakultativen Censur he⸗ dacht gewesen, d.h. der Einrichtung, wonach es jedem Autor frei steht, eine nicht censurpflichtige Schrift, zur Abwendung nachmaliger Unannehm⸗ lichkeiten, freiwillig zur Censur vorzulegen. Er stelll als obersten Grundsatz fuͤr die Censur auf, daß durch dieselbe nur solche Aeußerungen verhindert werden sollen, durch welche die bestehenden Gesetze des Landes uͤber⸗ treten, oder die Wuͤrde und Sicherheit der Deutschen Bundesstaaten oder anderer verbuͤndeter Fuͤrsten verletzt werden. Er schlaͤgt zur Kontrole der Censur vor, zwei Instanzen; eine kollegialisch geordnete Behb de erster Justanz, und das betreffende Ministerium als zweite Instanz. Die Censoren, Organe fuͤr die eigentliche Ausuͤbung der Tensur, sollen auf Vorschlag der. Censur⸗Behoͤrden, vom Ministe⸗ Jun angestellt und als Staats-Diener angesehen werden. Der Cen or soll bei jeder Verweigerung des Imprimatur verpflichtet seyn, die

der Tensur? Behörde einzuholen, welche dem Bet heilig

2

Bestaͤligung, unter An⸗

stimn der Presse zu bedienen, lange blelbe erscheinen;

n9 soll I drei Tagen unter Angabe die Verantwortlichkeit der Konzipient des Entwurf Herausgeber und Verleger, welche ihre Se Censur-Gesetzes oder freiwillig der Censur unterworfen sichtlich der mit Genehmigung des kompetenten, Censors gedruchten Schriften von aller weiteren Verantwortung frei seyn sollen u. . . werden binreichen, dem Sachverständigen zu zei⸗ und zugleich mit welchem praktischen Takt die Vorschlaͤge des Verfassers des Entwurfs gemacht sind. Wie viel Interesse dieser aber auch als Arbeit eines mit der Materie durchaus vertrauten Geschaͤftsmannes erregen moge, das unter Nr. 3. erwähnte neue Schwedische Preßgesetz ) 3 nimmt noch serecz in Anspruch, eben weil ihm schon Gesetzeskraft verlie⸗

Was ö trägt Verfasser als

Diese Proben . gen, in wie liberalem Gelst

ein hen worden, . 6, Auch dies geht von dem Grundsgtze der freien Presse aus, u dem es fesisetzt, daß einem Jeben freistehen solle, unter der Bezin⸗ gung, daß er sich des Mißbrauchs der Preßfrelteit gnthalte, he gMlles was ein Gegenstand menschlicher Kenntnisse int oder werden fann, seine Gedanken durch den Druck zu aͤußern. Als Mißbrauch der Preßfreiheit werden aber folgende Handlungen bezeichnet: 1) Gotteslaͤsterung; 25 Verlaͤugnung Gotte gelischen Lehre; 3) Verspottung des t 4, Sine jede laͤsterliche Aeußerung uͤber die

** si groß

z, eines kuͤnftigen Lebens, der reinen evan⸗

allgemeinen Gottesdienstes; . Person des regieren⸗

Bekanntlich wurde durch diesen Beschluß ein gemein⸗

sam es Preßgefetz verabredet, nud dessen Gultigkeit vorlaͤufig auf funf

Jahre fesigefetzt; eine Frist welche jedoch späͤtethin verlaͤngert wurde, dergestalt daß dessen Bisimmungen noch in Kraft sind— .

Den Datum deselben Hermag ich nicht anjugebgn, weil es mir nur durch den fur die Preß⸗Zeitung mitgetheilten Auszug be⸗ kannt geworden, hei welchem jener fehlte.

den Königs, seine Handlungen, seine Gemahlin die Königin,

oder den bestimmten Thron⸗- Erben;

5) Schmaͤhungen gegen eine der übrigen Personen des regieren= den Königshauses, welche im Reiche Koͤnigliche oder Fuͤrstliche Wuͤrde genießen;

6) Schmaͤhungen der Reichsstaͤnde. ; Diesem Mißbrauch wird nicht vorgebeugt durch irgend eine Cen⸗ sur vor dem Abdruck der Schriften, welche das Schwedische Gesetz fuͤr keinerlei Gattung solcher anerkennt, vielmehr ausdrücklich festsetzt:

„Eine dem Drucke vorausgehende Pruͤfung der Schriften, oder ein

Verbot, sie drucken zu lassen, soll nicht stattfinden;“ wohl aber wird

ein solcher nach durch die Presse veruͤbtem Vergehen an den Ueber⸗

treter geruͤgt, wobei die Thaifrage; ob der Inhalt einer gewissen

Schrift fuͤr widergesetzlich zu erklaͤren, durch den Ausspruch einer

aus neun Personen bestehenden Jury festgestellt wird. Die

Parteien waͤhlen jede vier und das Gericht fuͤnf Personen, von

denen das Gericht einen unter den von jeder Partei und jede

Partei einen unter den von dem Gericht gewahlten Personen aus⸗

schließen darf, ohne daß dafuͤr Gruͤnde angegeben zu werden brau⸗

chen. Diese Mitglieder der Jury leisten einen Eid dahin: „All⸗ mächtiger Gotti Du durchschauest mein Herz; Deinem allsehenden

Auge ist kein Vorsatz verborgen. Möoͤge deine Guͤte und erbar—

mende Gnade mir ewig verschlossen seyn, wenn ich in dieser Sache

wider meine Ueberzeugung gehandelt. Ich (N. N.) schwoͤre daher bei Gott und seinem heiligen Evangelio, nach meinem besten Ver⸗ stande und Gewissen in dieser Sache mich zu äußern und uͤber das— senige, was während der Verhandlung vorkommt, ein unverbruͤch⸗ liches Schweigen zu bewahren.“

Vielleicht 'ist es mir vergönnt, bald uͤber den Erfolg

des neuen Gesetzes naͤhere Mittheilungen machen zu koͤnnen. 8

ig.

Dauer der Eisenbahnfahrten am 18. Juli 1841.

Abgang . Abgang . Zeitdauer k Zeitdauer

Von

ot denn

Von

. St. M.

415 40

15

59 Uhr Morgens... Morgens. ..

363 Uhr Vormittags. 91 Vormittags. Nachmittags Nachmittags

Abends ...

Vormittags. Nachmittags Nachmittags

.

Den 19. Juli 1841.

Pr. Brief.

Cour.

. Geld.

Cour. Geld.

Pr. Brie.

Xetgpü rng.

Erl. Pots. Eisenk. do. do. Prior. Act. Meæd lp. Eisenl. do. do. Prior. Act. Berl. Anh. REisenh. do. do. Prior Act. 102 Düss. Elb. Eisenb. 913 do. do. Prior. Act. Rhein. Eisenb. 97 211

13

103 1013

104 102

St. Schuld- Sch. 141 126 1027 116 102 104

Fräüm. Sch. der

78 784 102 . 1033 10934 100 48 . 102 1019 106 105 1023 102 103 3 . 1021 023

Seehandlung. Kurm. Schuldv. Berl. Stadt- Obl.

ö Danz. do. in Th.

Westp. Pfandbr.

Ellinger

Grossh. Pos. do.

Ostpr. Pfandbr. Gold . marco

K 4 ö ö Pomm., do. Fricdrichsdror Kur- u. Neum. do.

Sehlesisee do. .

Andre Goldmün- zeu à 5 Tu.

Disconto

Auswärtige Börsen. 15. Juli. Niederl. wirkl. Schuld 5153. Kanz. Bill. 21 86. 5* Span. 195. Passive. Tinsl. Seh. Pol. Oesterr. 104. Ani Mv erpen, 14. Juli. JTinsl. - Nene Anl. 193. Frankfürt 4. M.., 16. Juli. Oesterr. 53 Met. 1063 G. 253 56 Br. 15 24 6. Bank- Act. 1963. 1961. Partial - OblI. zu 500 FI. 132. 1313. zu 100 FI. —. Preuss. Präm. Sch. 78 * 6G. pz Anl. 101 6. Loose 71. 6. 55 Anl. 290 70m 1loll. 503. 507. Uisenbalin - Actien. 8t. München- Augskburg 87 6. Dresden 99 G. Köln- Aachen 99 6. lIamburg, 17. Juli. Bank-fActien 1640. k aris, 14. Juli. 53 Rente

55 Neapl. au compt. 103. 53

Amsterdam,

Aus.

Prüm.

1 98 4.

Loose

Loose

do. 4 Polun. Span.

516 .

rechtes Strassburg -— Basel 250 Br.

Germain Versailles

User —.

do. linkes —. Leipæzis . ig=

Engl. Russ. 108. 114. 960. 3* Rente sin cour. Rente 217.

sin cC0O0ur.

Sau. Passive 5.

Königliche Schauspiele.

Dienstag, 20. Juli. Im Opernhause: Die Familien Capuletti und Montecchi, Oper in 4 Abth., Musik von Bellini. (Dlle. Spatzer, vom Königl. Hof⸗-Theater zu Hannover: Giulietta nnd Dlle. Penz: Romeo, als Gastrollen.)

Mittwoch, 21. Juli. Im Schauspielhause: Zum ersten— male: Der Bevollmächtigte, dramatischer Scherz in 1 Akt, von Frau von Weißenthurn. Hierauf: Die Stieftochter, Lust— spiel in 4 Abtheilungen, vom Verfasser von Luͤge und Wahrheit.

Donnerstag, 23. Juli. Im Opernhause Czaar und Zim⸗ mermann, komische Oper in 3 Abth., Musik von Lortzing. Tanz von Hoguet. (Demoiselle Gruͤnbaum: Marie.)

Nönigsstädtisches Theater. Auf Begehren: Der politische Zinn— gießer. Vaudeville-Posse in 3 Akten, nach Holberg's Lustspiele nen bearbeitet und zuͤsammengestellt von C. Birnbaum. Die Mu⸗ sik eingerichtet von Baldewein. (Herr Birnbaum, vom Hof⸗Thea⸗ ter zu Kassel: Heinrich, als Gastrolle.)

Mittwoch, 21. Juli. Italiaͤnische Opern⸗Vorstellung. (Abon- nement suspèndu).. Zum erstenmale: Lancredi. Opera in 2 Alti. Musica del Maestro Rossini.

Dienstag, 29. Juli.

(Mad. Pasta, erste Kam⸗ mersaͤngerin Sr. Majestat des Kaisers von Oesterreich: Tancredi, Sgr. Gamberini: Argirio, als Gastrollen.)

Preise der Plätze: Ein Plaßz in der Orchester-Loge 1 Rthlr. 10 Sgr. Ein Platz in den Logen und im Balkon des ersten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. u. sa w.

Der Anfang der Italiaͤnischen Opern-Vorstellungen ist um halb 7 Uhr. Die Kasse wird um halb 6 Uhr geöffnet.

Die resp. Abonnenten, welche dieser Opern-Vorstellung mit Mad. Pasta beizuwohnen beabsichtigen, werden ersucht, die Kassen⸗ Billets zu den abonnirten Platzen, gegen Erlegung des erhöhten Preises von 10 Sgr. pro Billet, bis Mittwoch Mittag abholen zu lassen, indem von dieser Zeit ab uͤber die nicht abgeholten Abonnements-Billets anderweit disponirt werden wird.

Verantwortlicher Redaeteur Dr. J. W. Zinkeisen.

Gedruckt in der Decker schen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei,

Allgemeine

Preußische Staats-Zeitung.

M 200.

Inhalt.

Landtag s⸗Angelegenheiten. Rhein Provinz. Bergisches Pro⸗ vinzialrecht. Bitte um Nichtwiedereinfüuͤhrung desselben. Pro⸗ vin zial, Kirchen und Schulrecht. Prov., Feuer-Versicherung. Landarmenhaus. Bezirks⸗Straßen Baufonds. Mißbraͤuche bei offentlichen Verkaͤufen neuer Waaren auf Kredit. ö. ö

Frankreich. Paris. Unterzeichnung des Londoner Schluß-⸗Pro⸗ tokolls. Die Anleihe. Toulouser Haͤndel. Nachrichten aus Algier. Vermischtes. Briefe aus Paris. (Anleihe und sis⸗ fallsche Maßregeln; keine Auflͤsung der Kammer; Revue zur Juli Feier; Königl. Familie. Unterzeichnung des Schluß⸗-Protokolls. = Kommission zur Beaufsichtigung des beweglichen Staats Eigen⸗ thums; Arguelles als Vormund der Koͤnigin Isabella; Haͤndel an der Spanischen Graͤnze.)

Grostbrit. n. Irl. London. Ministeriums. Vermischtes.

Dentsche Bundesstagten. Hannover. Koͤnigl. Patent, be⸗ treffend die kuͤnftige Unterschrift des Kronprinzen nach dessen Ge⸗ langung auf den Thron. Königl. Proclamation, die Auf— lösung der bisherigen und die Einberufung einer neuen Staͤnde⸗ BVersammlung betreffend. Bernburg. Eisenbahn nach Koͤthen. Schreiben aus Frankfurt a. M. (die Wiener Bankerotte; Boͤrfe; Eisenbahn; Bundestag; La Roche).

Oesterreich. Wien. . Verzdgerte Abreise des Fuͤrsten von Metter— nich. Staats- Minister von Baldacei. Die Bankerotte.

Spanien. Paris. Arguelles Vormund der Koͤnigin. Ma pßrid. Havannah und der Sklavenhandel.

Griechenland. Neues Ministerium.

Nord-Amerika. Tarif Vorschlag. Handelszustand. Adm. Dupotet geht nach Rio⸗Janeiro.

Juland. Potsdam, Gedaͤchtniß-Feier Ihrer Majestaͤt der ver⸗ ewigten Königin Luise. Kreuznach. Fest dem Prinzen Karl zu Ehren. Koln. Eisenbahn. ;

Amtl. Nachr.

Tory⸗Geruͤchte uͤb. d. Absichten des

Amtliche Machrichten. Kronik des Tages.

Se. Majestaͤt der Koͤnig haben Allergnaͤdigst geruht, dem

Archäologen des Museums, Professor hr. Gerhard, die Anle—

zung des ihm von des Koͤnigs von Danemark Majestät verliehe⸗ nen Danebrog-Ordens zu gestatten.

Candtags - Angelegenheiten.

Rhein ⸗Provinz.

Düsseldorf, 19. Juli. Bei Eröffnung der heutigen Sitzung wurde eine Mittheilung des Herrn Landtags-Kommissarius, die erbetene Uebersicht der Klassensteuerpflichtigen in der Rhein-Pro— vinz betreffend, zum Sten Ausschuß verwiesen. ĩ

Hierauf wird der Bericht des 4ten Ausschusses uͤber die 11te Allerhoͤchste Proposition, das Provinzial-Recht des Herzogthums Berg, der Kur-Koͤinischen Enklaven desselben und der Herrschaft Gimborn-Neustadt, Homburg an der Mark und Wildenburg vor— getragen. Es wird dabei bemerkt, daß bereits im Jahre 1833 die Zusammenstellung eines Entwurfs dieser Provinzial-Rechte be⸗ fohlen und 1834 eine staͤndische Kommission damit sey beauftragt worden. Die demnach entstandenen . schweren Akten-Fasci⸗ kel seyen dem 5ten Provinzial-Landtage uͤberwiesen worden, des⸗ sen Zeit aber zur vollstaͤndigen Pruͤfung und Begutachtung ber Dielen §5§. nicht ausgereicht habe. In dieser Lage habe nun der 6te' Landtag die Sache wieder vorgefunden, und der te Ausschuß habe die weitere Untersuchung des Gegenstandes zwar vorgenommen, sich aber bald uberzeugt, daß manche der darin aufgefuͤhrten Bestimmungen und Verordnungen als rechtsbestaͤn— dig schwerlich möchten anzunehmen, manche auch vorab noch deu Küleisstaͤnden wurden vorgelegt werden muͤssen, ehe dies aber ge— schehen, eine vollstaͤndige Deliberation nicht fuͤglich wuͤrde vorge— nommen werden koͤnnen. Referent, dem die Sache ganz fremd und neu, habe sich nach Moglichkeit mit Durchlesen der weitlaͤuf— tigen Akten beschaͤftigt, doch sey es ihm nicht gelungen, damit zu Ende zu kommen. Auch sey er auf manche Widerspruͤche gesto⸗ sen, die er sich nicht zu lösen gewußt. Im Allgemeinen sey es fehr zu bedauern, daß auf dem gegenwaͤrtigen Landtage so wenige praktische Rechtskundige anwesend, die wenigen aber so sehr in Anspruch genommen seyen, daß ihnen zur gruͤndlichen Untersu— chung so bolumindͤser Materialien die Zeit nicht ausreiche. Es scheine unerläßlich, daß eine Kommission mit den alten Gewohn— helten und Statuten der betreffenden Landestheile vertrauter Rechtskundigen zugezogen und durch diese eine Revision der Akten vorgenommen und deren Gutachten dem kuͤnftigen Land— tage vorgelegt werde. So viel indessen der Ausschuß habe er— mitteln können, so sey die Beibehaltung oder Wiedereinfuͤhrung des bei weitem groͤßten Theils dieser Provinzial-Rechte weder nöthig noch wuͤnschenswerth, und sey er der Meinung gewesen, diese von so vielen Seiten bestaͤtigte Ansicht in einer Adresse zur Kenntniß Sr. Majestaͤt des Königs zu bringen. Zur Bestaͤti⸗ gung dieser Bemerkungen wird noch geäußert, eine neue Redac⸗ lion der meist veralteten Statuten scheine mißlich und wegen rich—⸗ tiger Deutung des Wortverstandes sogar bedenklich; die Beibe⸗ haltung der oft unverständlichen alten Ausdruͤcke eben so unzulaͤs⸗ sig, wenigstens, wegen der zu befuͤrchtenden Ungleichheit bei der praktischen Auslegung und Anwendung, die Veranlassung zu gro⸗ ßer Rechts⸗Unsicherheit sehr nahe. Mbgen auch verschiedene der alten Verordnungen, z. B. das Gesinderecht, die Bestimmungen über die Verhaͤltnisse zwischen Meister und Lehrling u. s. we noch praktische Brauchbarkeit haben, die Kenntniß der alten Ortsge⸗ braäͤuche bei Pacht- und Mieth-Vertraͤgen nicht ohne Interesse seyn, so sey doch das Allermeiste rein historisch geworden und könne daher nur der Ansicht des Ausschusses beigetreten werden daß von Publication dieser Provinzial-Rechte fur das Großher⸗ zogthum Berg moge Abstand genommen werden.

Ein rechkskundiges anderes Mitglied des Ausschusses spricht sich noch dahin aus, daß manche der vorliegenden Gutachten un—

ch den Alten

——

Berlin, Mittwo Jul

ter sich in Widerspruch stehen, und wolle man daher von der theilweisen Wiedereinfuͤhrung der Statuten nicht abstehen, so sey jedenfalls die Zuziehung mit dem jetzigen Zustande der Orts⸗-Ge—⸗ wohnheiten vertrauter Lokal-Beamten erforderlich, damit nicht als noch bestehendes Herkommen und Gerichts⸗-Gebrauch festgehalten werde, was vielleicht in der Praxis doch nicht mehr bestehe. Nach solcher Vorbereitung würde dann ein kuͤnftiger Landtag eher zu einem begruͤndeten und kompetenten Urtheil im Stande seyn. Ein Nachtheil koͤnne durch diese unvermeidliche Verzoͤgerung nicht wohl entstehen, denn nirgendher habe sich ein Wunsch, die Publication der Statuten beschleunigt zu sehen, ausgesprochen, vielmehr scheine das Rheinische Civilrecht oder das Preußische Land— recht, je nachdem das eine oder andere in den einzelnen Landestheilen Geltung habe, zur Sicherstellung der Rechtsver— haͤltnisse vollig auszureichen. Verschiedene mit den inneren Ver— häͤltniffen des Bergischen Landes näher bekannte Abgeordnete spra— chen noch ihre Ueberzeugung dahin aus, daß eine Vorliebe oder Hinneigung bei dem Volke zu diesen veralteten Statuten nirgend mehr zu finden sey, und daß daher bei der fortwährenden Bear⸗ beitung eines allgemeinen Gesetzbuches fuͤr die Monarchie es un— moͤglich im Interesse der in Frage stehenden Landestheile liegen koͤnne, veraltete Rechtsformen in neuer Gestalt wieder aufleben zu sehen, welche weder zu den jetzt bestehenden, noch mit der kuͤnf⸗ tig zu erwartenden Gesetzgebung wuͤrde im Einklang zu bringen seyn. Ueberdies haben sich ja auch andere Provinzen in ganz ahnlicher Weise ausgesprochen. . Nach gestellter Frage spricht eine sehr uͤberwiegende Majoritaͤt sich far die an des Königs Majestaͤt zu richtende Bitte aus, daß Allerhoͤchstderselbe geruhen möge, von Wiedereinfuͤhrung der Ber— gischen Provinzial-Rechte in Gnaden abzustehen.

Es sollte nunmehr das Referat uͤber die 19te Allerhoͤchste Proposition, das Provinzial⸗Kirchen⸗ und Schulrecht fuͤr das Herzog⸗ thum Kleve, ostseits Rheins, die Grafschaften Essen-Werden und Elten und die Herrschaft Broich betreffend, vorgetragen werden. Allein die Versaͤmmlung vereinigte sich in der an des Königs Majestaäͤt zu richtenden Bitte, Allergnaͤdigst erlauben zu wollen, daß die Provinzial-Staͤnde von der Pflicht moͤchten entbunden werden, fich mit der Berathung uͤber diesen Gegenstand zu befassen.

Der von dem 19ten Ausschuß vorgelegte Verwaltungs-Be— richt der Provinzial-Feuer-Versicherungs⸗-Anstalt pro 1811 so wie der dahin gerichtete Antrag, daß der Anstalt ruͤcksichtlich der ein⸗ zuziehenden Betrage ein Vorzugsrecht wie das des Staats ruͤck⸗ sichtlich der direkten Steuern, und gleich nach diesen rangirt, an dem Kapital und den Fruͤchten der versicherten Gebaͤude in der Art möge bewilligt werden, daß die Miether zur Abtragung jener Beitrage auf Rechnung ihrer Miethe nach Analogie des Gesetzes vom I8. November 1808 möchten angehalten werden konnen; endlich der Antrag wegen Sicherung der Hypotheken-Rechte an den bei der Anstalt versicherten Gebaͤuden werden einstimmig an— genommen.

Auch gegen den von demselben Ausschuß vorgelegten Verwal—

tungs-Bericht uͤber das Land-Armenhaus zu Trier fand sich nichts zu erinnern und wurde nur bemerkt, daß die Verwaltungs-Etats dieser Provinzial-Anstalt, so wie es hei den uͤbrigen geschaͤhe, mit den jahrlichen Verwaltungs-Etats moͤchten vorgelegt werden. ; Ferner wurde der Bericht des 11ten Ausschusses uͤber die Verwendung der Bezirksstraßen-Baufonds der Provinz pro 1842 18144 und die zerhandlungen der staͤndischen Kommission uber diesen Gegenstand vorgelegt und dahin angetragen, daß den Koͤ⸗ niglichen Wegebaumeistern fuͤr die besondere Muͤhewaltung bei Beaufsichtigung der Kreisstraßen-Anfertigung der Bauplaͤne und Unterhaltungs-Anschlaͤge einige Entschaͤdigung und zur Aufmun— terung eine Gratification auf den, aus dem 19 pCt. der reinen Weggelder-Hebung gebildeten Fonds bewilligt werden moͤge, daß endusch mit dem Jahr 1844 die vollendete Straße von Euskir⸗ chen äber Muͤnstereiffel, Blankenheim und Stadt-Kyll nach Prüm unter die Bezirksstraßen möge aufgenommen werden. Die Ver⸗ sammlung genehmigte diese Antraͤge.

Das Referat uͤber den im 9. Ausschuß berathenen Antrag, daß der bffentliche Verkauf neuer Waaren auf Kredit verboten werden möge, weist die Nachtheile nach, welche aus solchen Ver— kaͤufen sowöhl fuͤr die Fabrikbesitzer als fuͤr die Käufer entstehen. Es werde da naͤmlich sehr haͤufig theils gute, theils auch ver— legene Waare, besonders an Fabrik-Arbeiter, auf lange Termine verkauft, spaͤter konnen die Termine nicht eingehalten werden, es erfolgen Zwangs-Maßregeln: so werde der Ruin der Käufer her⸗ beigefuͤhrt. Der Antrag lautet demnach dahin, daß Se. Majestat der König entweder um ein Gesetz, nach Analogie, des juͤngst in Frankreich erlassenen, gebeten, oder dergleichen Verkaufe ohne Au⸗ torisation der Handels-Gerichte verboten werden mbͤgen. Gegen diese Vorschlaßge wird aber bemerkt, daß solche Beschränkung des freien Verkehrs und Bevormundung des Publikums alles hin⸗ reichenden Grundes entbehre und einzelne Mißbraͤuche nicht den Grund zu einem in mancher anderen Hinsicht nach— theiligen Gesetze abgeben koͤnnen. Die Handelsgerichte wurden äberdies zur Ertheilüing der Erlaubniß von solchen Versteigerungen nicht kompetent seyn, indem sie nur zur Fassung von Erkenntnis⸗ sen, nicht zu Einschreitungen auf administrativem Wege berufen sind. Da indessen der große Mißbrauch, welcher mit den im An— trage erwahnten oͤffentlichen Versteigerungen neuer Waaren auf. Kredit getrieben wird, noch von verschiedenen Seiten Bestaͤtigung findet, so wird im Sinne des Ausschusses die Bitte um ein be— schraͤnktes Geseßz beschlossen.

.

Zeitungs -Uachrichten.

Ausland.

Frankreich.

Paris, 15. Juli. Die Regierung veroffentlicht folgende telegraphische Depesche:

schaft der

„London, 13. Juli. Der Geschaͤftsträͤger Frankreichs an den Minister der auswärtigen Angelegenheiten. Da s S chluß⸗ Protokoll und die Convention über die Meerengen find heute Morgen unterzeichnet worden.“

Herr Humann sscheint fest entschlossen, die neue Anleihe nur zu 3 pCt. abzuschließen. Er hat an die General-Einnehmer ein Rundschreiben gerichtet, in welchem er ihnen folgende drei Fra⸗ gen stellt: 1) Wie weit wurden Sie sich bei der neuen Anleihe betheiligen, wenn sie unter 78 Fr. ausgegeben wuͤrde? 2) Wie weit, wenn sie unter 7? 3) Wie weit, wenn sie unter 76 aus⸗ gegeben wurde? Einundzwanzig General-Einnehmer haben noch nicht geantwortet. Die Antworten der 65 anderen ergeben fel⸗ gendes Resultat. Unter 76 Fr. haben 65 General-Einnehmer fuͤr ij3 Millionen Renten unterschrieben; uuter 77 Fr. nur 51 fur einen Betrag von 6,9004000 Fr., und unter 78 nur 38 General⸗ Einnehmer mit 2,500,000 Fr. Herr Humann glaubt demnach, daß er die Anleihe zu 76. 5) werde zu Stande bringen, denn die Herren Hattinger, Gebruͤder Mallet Delessert und mehrere andere Banquiers wollen sich den 51 General-Einnehmern an— schließen, die fuͤr 6,900,990 Fr. Renten unterschreiben werden. Der Minister soll fuͤr den Augenblick nur 9 Million 3 pCt. Ren⸗ ten ausgeben wollen.

Ueber die juͤngsten Auftritte in Toulouse enthäͤlt der Mes⸗ sager folgende Mittheilung: „Die Unruhen, welche in der Stadt Toulouse ausgebrochen waren, schienen am 9gten und 1I0ten gedaͤmpft. Der 11Ite, ein Sonntag, ging ehne neue Unordnüngen voruͤber. Der Praͤfekt, der General⸗Prokura⸗ tor, der Generaͤl-Lieutenant, Kommandant der Division, und der im Departement kommandirende General hatten mit weiser Festig⸗ keit ihre Pflicht gethan. Der Haltung der Truppen und ihrer geduldigen Energie kann man nicht genug Lobspruͤche ertheilen. Am 12ten, Abends 4 Uhr, brach plbtzlich ein ernster Aufstand aus; zahlreiche Haufen durchzogen die & fraßen; es wurden Barrika⸗ den errichtet. Inmitten dieser Aufregung verfuͤgte sich der pro visorische Munizipal-Rath, begleitet von Offizieren der Natio— nalgarde, zu dem Praͤfekten und drang auf die Zu⸗ sammenberufung der Nationalgarde. Der Praͤfekt glaubte seine Einwilligung dazu geben zu muͤssen. Die ZSusammen⸗ rottungen wurden zerstreut. Allein am Morgen des 13ten gaben sich nene Sympteme von Unordnungen kund. Die Ruhestoͤrer zer⸗ trümmerten sogar den Mechanismus mehrerer Posten des Tele⸗ graphen. Da faßte der Praͤfekt den aͤußersten Entschluß, die Stadt zu verlassen, und uͤberzab um 2 Uhr den Dienst einem Präfektur-Rathe. Die diesen Mergen (14.) eingetroffenen De⸗ peschen, von gestern 4 Abends, melden, daß die Aufregung auf allen Punkten aufgehoͤrt hatte. Herr Mahul beging da⸗ durch, daß er sich entfernte, einen sehr schweren Fehler; er ver— gaß, daß es die erste Pflicht eines mit dem Vertrauen des Koͤnigs bekleideten Beamten ist, fest auf seinem Posten zu bleiben, um die Gesetze zu vertheidigen und die Autoritaͤt der Re⸗ gierung aufrecht zu erhalten. Eine diesen Morgen erlassene Koͤ—⸗ niglichs Ordonnanz hat seine Abberufung ausgesprochen. Die Regierung hat Maßregeln ergriffen, um in Toulouse die Herr— Gesetze wiederherzustellen. Die ununterbrochene Voll⸗

streckung der Gesetze ist das erste Interesse der Gesellschaft. Sie

ist auch die erste Pflicht der Regierung, und diese wird sie zu er⸗

fuͤllen wissen.“ Die Koͤnigliche Ordonnanz uͤber die Abberufung

des Herrn Mahul ist aus dem Palaste von Neuilly vom 14ten datirt und wird heute vom „Moniteur“ verdssentlicht.

Das Journal de Toulouse und die Emancipation de Tolouse enthalten Nachrichten über die Stimmung und die Vorgaͤnge in dieser Stadt bis zum 11ten d. M., dem Tage vor dem Auͤsbruche des Aufstandes. Bis zum 11Iten Abends war Alles ziemlich ruhig, obgleich man wegen des Sonntags nicht ohne Besorgnisse gewesen war. Indeß herrschte doch noch immer eine dumpfe Gaͤhrung, die sich in vereinzelten Symptomen zu er— kennen gab. Ein Kavallerie-Piket, welches den Plaß-Komman— dant begleitete, wurde z. B. mit Steinwuͤrfen empfangen; wenn sich Soldaten auf den Straßen zeigten, wurden sie ausgepfiffen und ausgezischt. Der Redacteur des leßtgenannten Blattes hatte einen Angriff mehrerer Offiziere abzuwehren, welche drohten, ihn mit Stockprugeln todtzuschlagen, wenn er sich ferner uͤber das Militair dußern wurde. Am 11Iten um 1 Uhr wollte der Gene⸗ ralstab dem neuen Praͤfekten einen Besuch abstatten; Volkshau⸗

fen zogen schreiend und pfeifend hinter demselben her. Die ftaͤd⸗

tische Behörde hatte geglaubt, daß die Zusammenberusu d , z fung der National-Garde unter den obwaltenden Umstaͤnden das ge⸗

eignetste Mittel se, Blutvergießen zu verhindern, und einen hier— auf bezuͤglichen Antrag an den Praͤfekten gerichtet, der aber von diesem abgelehnt wurde.

Das Minister-Conseil war gestern waͤhrend des Abends versammelt, und heute . mr ast' ! der y . mals einem Conseil in den Tuilerieen. Welche Maßregeln hin⸗ sichtlich der Unruhen in Toulouse beschlossen worden sind, ist noch nicht bekannt, doch scheint mehreren Regimentern der Befehl zu⸗ gegangen zu seyn sich nach dieser Stadt zu begeben.

In einem Briefe aus Algier deißt es: „Der General⸗ Gouverneur, dessen Ruͤckkehr man schon erwartete, hat vorher noch einen Einfall in die Provinz Oran machen wollen. Ein Courier aus Westen meldet, der General-Gouverneur werde Oran erst Ende Juli verlassen, sodann wenige Tage in Algier verbleiben und hierauf nach Bona aufbrechen. Man bringt mit diesem Plan die Erxichtung einer Schweizer-Kolonie in der Ebene Bud⸗ schimah in Verbindung. Aus Tanger ist die Nachricht eingegan⸗ een en. daß der Pascha von Tetnan 6 Offiziere verschiedener

Tätionen hatte festnehmen lassen, die sich zu Abdel-Kader hatten begeben wollen. Der Pascha schickte sie nach Gibraltar zurck.

Gestern um 8 Uhr Morgens wurde das Herz Dh l es von Orleans, des Regenten waͤhrend der Minderjaͤhrigkeit Ludwig's XV., so wie das des Fraͤuleins von Montpensier, seiner Tochter, die 1828 gestorben ist, von der Kirche St. Roch nach Dreur in der Dc e von n. 33 und in der Kapelle der Prinzen aus dem Hause Orleans beigeseßzt,

IM Forle nail d u ad bee ssest mn; „Die schnellste Ueber=